Rede:
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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3131

  • date_rangeDatum: 9. November 1960

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    Vokabeln: 18
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    Deutscher Bundestag 131. Sitzung Bonn, den 9. November 1960 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen des Abg. Scheppmann, des Bundesministers Dr. Wuermeling und des Abg. Zühlke . . 7513 A Ausschluß des Abg. Frenzel aus der SPD und Niederlegung des Bundestagsmandates . 7513 B Übertritt des Abg. Nellen (bisher CDU/CSU) zur Fraktion der SPD 7513 B Fragestunde (Drucksachen 2193, 2195) Frage des Abg. Spitzmüller: Unterstützung der „Deutschen Olympia-Zeitung" von Eckardt, Staatssekretär . . . . 7513 D, 7514 B, C, D Spitzmüller (FDP) 7514 A, C Dr. Schäfer (SPD) 7514 D Eisenmann (FDP) 7514 D Frage des Abg. Erler: Beurlaubung des Generalkonsuls Bach Dr. von Brentano, Bundesminister . 7515 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Aufstieg vom gehobenen in den höheren Auswärtigen Dienst Dr. von Brentano, Bundesminister 7515 B, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . 7515 B, C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Londoner Filmfestspiele Dr. von Brentano, Bundesminister 7515 C, D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7515 D Frage des Abg. Kreitmeyer: Manövergebiet Soltau—Lüneburg Dr. von Brentano, Bundesminister 7515 D, 7516 B Kreitmeyer (FDP) 7516 A Frage des Abg. Kreitmeyer: Übungsgelände für englische und kanadische Streitkräfte Dr. von Brentano, Bundesminister 7516 B, D, 7517 A Kreitmeyer (FDP) 7516 D Dr. Dahlgrün (FDP) 7516 D Frage des Abg. Dr. Tamblé: Beihilfengrundsätze bei Badekuren in Seeheilbädern Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7517 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Jahrestag der Volksabstimmung an der Saar Dr. Schröder, Bundesminister 7517 B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 7517 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1960 Frage des Abg. Blachstein: Gültigkeit von ausländischen Fremdenpässen für Staatenlose Dr. Schröder, Bundesminister . 7517 C, D, 7518 A Blachstein (SPD) . . . . 7517 D, 7518 A Frage des Abg. Felder: Ausführungsbestimmungen zum Tuberkulosehilfegesetz Dr. Schröder, Bundesminister 7518 A, B Felder (SPD) . . . . . . . . . 7518 B Frage des Abg. Dr. Imle: Mindestversicherungssummen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung . Schäffer, Bundesminister . 7518 C, 7519 A Dr. Imle (FDP) 7518 D Frage des Abg. Ritzel: Finanzielle Schwierigkeiten deutscher Universitätsstädte Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 7519 A, B, C Ritzel (SPD) 7519 B Seuffert (SPD) 7519 C Frage des Abg. Seuffert: Beimischungsquote für steuerbegünstigten Rauchtabak Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7519 D, 7520 A, B Seuffert (SPD) . . . . 7519 D, 7520 A Leicht (CDU/CSU) 7520 A Frage des Abg. Kroll: Abfertigungsschwierigkeiten an der Europabrücke Kehl-Straßburg Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 7520 B Frage des Abg. Lulay: Oberfinanzdirektion Karlsruhe Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 7520 C, D, 7521 A, B Lulay (CDU/CSU) . . . 7520 D, 7521 A Schoettle (SPD) 7521 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Härteausgleich bei Beseitigung von Luftschutzstollen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7521 B Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Waffenhandel des durch Sprengstoffattentat verletzten Dr. Wilhelm Beisner Dr. Westrick, Staatssekretär . . 7521 C, D, 7522 A, B Bauer (Würzburg) (SPD) . 7521 D, 7522 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7522 A, B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Abgabe von mit Bundesmitteln erschlossenem Gelände an Handelsbetriebe Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 7522 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Verkauf von Gelände der Stadt Wittlich an ein Großhandelsunternehmen Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 7522 D, 7523 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7523 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Konkurrenz für den Handel im Bezirk Wittlich durch ein Großhandelsunternehmen Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 7523 B Frage des Abg. Meyer (Wanne-Eickel) : Witwenrenten bei verlorener Anwartschaft Blank, Bundesminister . . . . 7523 C, D Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . 7523 C, D Frage des Abg. Schütz (München) : Umstellung der Renten nach dem neuen Fremdrentengesetz Blank, Bundesminister . . . . 7524 A, B Schütz (München) (CDU/CSU) .. . 7524 B Frage des Abg. Meyer (Wanne-Eickel): Jahresbescheinigung zum Weiterbezug von Renten Blank, Bundesminister . . . . 7524 C, D Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 7524 D Frage des Abg. Wittrock: Anwendung von Waffengewalt im Bereich der Bundeswehr Strauß, Bundesminister 7525 A Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1960 III Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Übergang der Bundesstraße 27 über den Bahnkörper an der Strecke Gemünden (Main)—Würzburg Dr. -Ing. Seebohm, Bundesminister . 7525 A, B, C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . 7525 B, C Frage des Abg. Bühler: Vierbahniger Ausbau von Bundesstraßen über Kuppen Dr. -Ing. Seebohm, Bundesminister . 7525 D Frage des Abg. ,Bühler: Einmündung der B 294 in die B 3 bei Gundelfingen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7526 A, B Bühler (CDU/CSU) 7526 A Frage des Abg. Bühler: Stop-Schilder statt Halt-Schilder in Grenzgebieten Dr. -Ing. Seebohm, Bundesminister . 7526 B Frage des Abg. Josten: Stockungen der Schiffahrt im Binger Loch Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7526 C, 7527 A Josten (CDU/CSU) . . . 7526 D, 7527 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Bauarbeiten auf der Bundesautobahn zwischen Düsseldorf und Frankfurt Dr. -Ing. Seebohm, Bundesminister . 3527 B, C, D, 7528 A Dr. Kohut (FDP) 7527 C Ritzel (SPD) 7527 D, 7528 A Wahl eines Schriftführers 7528 B Sammelübersicht 25 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 2147) 7528 B Entwurf eines Gesetzes über eine Untersuchung der Konzentration in der Wirtschaft (Drucksache 1884); Berichte des Haushalts- und des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2189, 2182) -- Zweite und dritte Beratung — Schmücker (CDU/CSU) . . . . . 7528 D Dr. Dahlgrün (FDP) . . . . . . 7529 B Kurlbaum (SPD) 7529 C Entwurf eines Gesetzes gegen den Betriebs- und Belegschaftshandel (CDU/CSU, DP) (Drucksache 747); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Mittelstandsfragen (Drucksachen 2130, zu 2130, Umdruck 716) — Zweite und dritte Beratung —Regling (SPD) 7530 B Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Aufhebung des Besatzungsrechts (Drucksache 2052) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2173, Umdruck 717) — Zweite und dritte Beratung — Jahn (Marburg) (SPD) 7531 A Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) 7531 B Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt zu dem Abkommen vom 18. Mai 1956 über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr (Drucksache 1330) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2086) — Zweite und dritte Beratung — 7531 D Entwurf eines Gesetzes über eine Gewerbesteuerstatistik für das Kalenderjahr 1958 (Drucksache 1624); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2087) — Zweite und dritte Beratung — . . . 7532 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (FDP) (Drucksache 1263); Berichte des Haushalts- und des Finanzausschusses (Drucksachen 2197, 2196) — Zweite und dritte Beratung — . 7532 B Entwurf eines Dritten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen usw. (Drittes Rentenanpassungsgesetz — 3. RAG) (Drucksache 2190); — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen (Sozialbericht 1960) (Drucksache 2082) 7532 C IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1960 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung_ des. Bewertungsgesetzes (FDP) (Drucksache 2120) — Erste Beratung — . . . 7532 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vermögensteuergesetzes (FDP) (Drucksache 2121) — Erste Beratung — . . . 7533 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des § 64 des Landbeschaffungsgesetzes vom 23. Dezember 1958 (Drucksache 2188) — Erste Beratung — . . . . . .. . 7533 A Antrag betr. Anwendung des § 122 der Brennereiordnung (Abg. Hilbert, Frau Schanzenbach . Spitzmüller u. Gen.) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 2151, 2168 [neu]) . . . 7533 B Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht — Antrag des Gesamtdeutschen Blocks/ BHE wegen Verletzung des Artikels 3 Abs. 1 und der Artikel 21, 38 des Grundgesetzes durch Maßnahmen und Unterlassungen in bezug auf Kapitel 06 02 Tit. 620 der Bundeshaushaltsgesetze für 1959 und 1960 („Zuschüsse zur politischen Bildungsarbeit der Parteien") (Drucksache 2200) 7533 B Antrag betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Abg. Dr. Krone, Arndgen, Dr. h. c. Pferdmenges, Struve u. Gen.); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 1813, 2204) Dr. Krone (CDU/CSU) 7533 D Wittrock (SPD) . . . . . . 7534 A, C Frau Dr. -Schwarzhaupt (CDU/CSU) . 7534 B Antrag betr. steuerliche Gleichstellung der privaten Altersvorsorge mit den gesetzlichen Versicherungen (FDP) (Drucksache 2116) Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7535 B Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7536 C Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . . 7537 A Antrag betr. Auslauffristen für Maße und Gewichte bei Lastkraftwagen (FDP) (Drucksache 2136) 7537 C Nächste Sitzung 7537 D Anlagen 7539 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1960 7513 131. Sitzung Bonn, den 9. November 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 11. 11 Dr. Bechert 9. 11. Behrisch 11. 11. BirkeLbach 9. 11. von Bodelschwingh 11. 11. Dr. Böhm 11. 11. Elders (Oldenburg) 11. 11. Engelbrecht-Greve 9. 11. Etzenbach 9. 11. Funk 30. 11. Dr. Furler 12. 11. Frau Dr. Gantenberg 11. 11. Dr. Gleissner 11. 11. Dr. Greve 11. 11. Iven (Düren) 9. 11. Jacobi 9. 11. Frau Kettig 11. 11. Koenen (Lippstadt) 11. 11. Kroll 9. 11. Lenz (Brühl) 9. 11. Lenze (Attendorn) 9. 11. Logemann 9. 11. Frau Dr. Maxsein 11. 11. Mensing 11. 11. Dr. Mommer 11. 11. Odenthal 9. 11. Pohle 30. 11. Dr. Preusker 9. 11. Frau Dr. Probst 9. 11. Rademacher 11. 11. Scharnberg 9. 11. Stenger 15. 11. Dr. Stoltenberg 9. 11. Storch 9. 11. Weimer 11. 11. Frau Welter (Aachen) 11. 11. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Bach 17. 11. Maier (Freiburg) 31. 12. Dr. Menzel 31. 12. Anlage 2 Umdruck 716 Änderungsantrag der Abgeordneten Wieninger, Regling, Dr. Imle zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen den Betriebs- und Belegschaftshandel (Drucksachen 747, 2130, zu 2130). Der Bundestag wolle beschließen: In § 2 Abs. 1 Nr. 3 werden hinter den Worten „von Milch und anderen nichtgeistigen Getränken" die Worte „und den zu ihrer Zubereitung dienenden Stoffen" eingefügt. Bonn, den 8. November 1960 Wieninger Regling Dr. Imle Anlage 3 Umdruck 717 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Aufhebung des Besatzungsrechts (Drucksachen 2052, 2173). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 wird folgender Satz angefügt: „Satz 1 gilt hinsichtlich des in der Anlage 1 unter A aufgeführten Gesetzes Nr. 5 der Alliierten Hohen Kommission vom 21. September 1949 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission S. 7) nur insoweit, als der Bund auf diesen Gebieten die Gesetzgebungszuständigkeit hat." Bonn, den 8. November 1960 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Vor Eintritt in die Tagesordnung spreche ich die Glückwünsche des Hauses zu folgenden Geburtstagen aus: dem Herrn Abgeordneten Scheppmann zum 65. Geburtstag am 4. November,

    (Beifall)

    dem Herrn Bundesminister Dr. Wuermeling zum 60. Geburtstag am 8. November

    (Beifall)

    und dem Herrn Abgeordneten Zühlke zum 65. Geburtstag am 8. November.

    (Beifall.)

    Meine Damen und Herren, der Vorsitzende der SPD-Fraktion hat mir am 21. Oktober mitgeteilt, daß der Abgeordnete Frenzel aus der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und aus der Fraktion der SPD ausgeschlossen wurde. Frenzel hat am 4. November vor einem Notar auf sein Bundestagsmandat verzichtet.
    Ferner hat mir der Abgeordnete Nellen unter dem 8. November mitgeteilt, daß er am 7. November aus der Fraktion der CDU/CSU ausgetreten sei.
    Die Fraktion der SPD hat unter dem 9. November mitgeteilt, ,daß der Herr Abgeordnete Nellen Mitglied der Fraktion der SPD geworden sei.
    Die weiteren amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28. Oktober 1960 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
    Gesetz über Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschaftszweige
    Gesetz zur Einfügung eines Artikels über die Luftverkehrsverwaltung in das Grundgesetz (11. Änderung des Grundgesetzes)

    Gesetz zur Änderung des Gesetzes fiber Maßnahmen auf dem Gebiete des Realkredits
    Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drittes Änderungsgesetz zum AVAVG)

    Gesetz über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts
    Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes.
    In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat zum
    Gesetz über Zuständigkeiten in der Luftverkehrsverwaltung
    verlangt, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Sein Schreiben ist als Drucksache 2172 verteilt.
    Der Herr Bundesminister für Wirtschaft hat unter dem 27. Oktober 1960 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dollinger, Wacher, Bauereisen, Meyer (Oppertshofen), Spies (Emmenhausen), Wittmann und Genossen betr. Übersicht über das Auftragsvolumen der öffentlichen Hand (Drucksache 2113) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2171 verteilt.
    Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 29. Oktober 1960 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Glüsing (Dithmarschen), Giencke, Struve, Engelbrecht-Greve, Blöker, Storm (Melschenstorf), Dr. Conring, Frau Blohm und Genossen betr. Lage der Krabbenfischer (Drucksache 2114) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2175 verteilt.
    Der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter dem 2. November 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Förderung der hauswirtschaftlichen Betätigung weiblicher Schulentlassener (Drucksache 2138) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2176 verteilt.
    Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen hat unter dem 2. November 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen bei der Lohnsteuer und der Einkommensteuer (Drucksache 2145) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2177 verteilt.
    Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 2. November 1960 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hilbert und Genossen betr. Stellenplan des Deutschen Wetterdienstes (Drucksache 2149) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2181 verteilt.
    Der Herr Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte hat unter dem 31. Oktober 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Spätheimkehrer aus Südtirol (Drucksache 2143) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2192 verteilt.
    Der Herr Bundesminister für Wirtschaft hat unter dem 5. November 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Unfälle durch Leuchtgas (Drucksache 2069) beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 2199 verteilt.
    Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 28. Oktober 1960 davon Kenntnis gegeben, daß der Herr Bundespräsident gemäß Artikel 64 Absatz 1 des Grundgesetzes auf Vorschlag des Herrn Bundeskanzlers am 27. Oktober 1960 Herrn Dr. Hans-Joachim von Merkatz zum Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte unter Beibehaltung seines bisherigen Amtes ernannt hat.
    Meine Damen und Herren, nach einer interfraktionellen Vereinbarung wird Punkt 12 der Tagesordnung — Gesetzentwurf zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen — abgesetzt und für den Freitag nächster Woche vorgesehen.
    Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe auf Punkt 1:
    Fragestunde (Drucksachen 2193, 2195).
    Frage I — des Herrn Abgeordneten Spitzmüller — betrifft den Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes:
    In welcher Höhe, aus welchen Haushaltstiteln und in welcher Form wurde die „Deutsche Olympia-Zeitung" entsprechend den Angaben der Bundesregierung in der Drucksache 2133 „indirekt materiell und ideell unterstützt"?
    Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär des Bundespresse- und Informationsamtes.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe auf die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordne-



Staatssekretär von Eckardt

(bestimmte Haushaltsmittel zur Verfügung, deren Jahresabrechnung nur der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes unterliegt. Wie ich bereits wiederholt dargelegt habe, ist es der Sinn dieser Bestimmung, sowohl zum Schutze wichtiger Interessen des Bundes als auch zum Schutze der Empfänger derartiger Mittel Erörterungen über einzelne Ausgaben zu verhindem. Die Bundesregierung ist vielmehr grundsätzlich verpflichtet, Auskünfte ,gegenüber allen Stellen mit Ausnahme des Präsidenten des Bundesrechnungshofes zu verweigern. Ich bedauere deshalb, dem Herrn Abgeordneten keine näheren Angaben machen zu können. Eine Zusatzfrage? Herr Staatssekretär, Sie haben von ,den informationspolitischen Notwendigkeiten gesprochen. Sind Sie nach wie vor der Meinung, daß zur Vermittlung politischer Informationen unter deutschen Gesichtspunkten an deutschsprechende Besucher aus allen Teilen der Welt ausgerechnet bei den Olympischen Spielen eine von Ihnen unterstützte Zeitung besser geeignet ist als die deutsche Presse, die ja frei ist? Ich darf auf diese Frage folgendes erwidern. Ich habe mir in diesen Tagen nach Eingang der Kleinen Anfrage die Nummern der Deutschen Olympia-Zeitung noch einmal angesehen. Die Deutsche Olympia-Zeitung ist, so wie sie erschienen ist, zu mehr als neun Zehnteln ein reines Informationsblratt für die Olympiateilnehmer, also für die Sportler, die von deutscher Seite aus an den Spielen teilgenommen haben. In jeder Nummer sind allerdings zwei, drei — ich habe auch einmal vier gefunden — Nachrichten allgemeiner Art aus Deutschland und aus der Welt enthalten. Es ist aber ein verschwindend kleiner Prozentsatz. Ferner darf ich hinzufügen, daß dort, wo man in der Deutschen Olympia-Zeitung über den rein sportlichen Charakter der Information hinausgegangen ist, besonders der Pflege der deutsch-italienischen Beziehungen, in erster Linie der kulterellen Beziehungen, Raum gegeben wurde, um die Sportler ein wenig damit vertraut zu machen, wo sie sich aufhalten, welche Bedeutung die Stadt hat, was es in dieser Stadt zu ,sehen gibt und wie die Beziehungen zwischen den beiden Ländern sind. Im übrigen habe ich in meiner Antwort vom 14. Oktober 1960 darauf hingewiesen, daß es sich alle deutschen Dienststellen, die dafür in Frage gekommen sind, haben angelegen sein lassen, die schnelle Übermittlung und auch eine schnelle Verbreitung der deutschen Tageszeitungen in Rom, im Olympia-Dorf, für alle Olympia-Teilnehmer zu fördern. Aus diesem Grunde glaube ich nach wie vor, daß dem Wunsche von italienischer Seite, ein solches Blatt herauszugeben, mit Recht entsprochen worden ist. Letze Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekanntgeworden, daß diese Deutsche Olympia-Zeitung ,auf heftige Kritik sowohl bei den Aktiven wie bei den Besuchern und auch bei verantwortlichen Sportvertretern vieler westlicher Nationen gestoßen ist, weil die Deutsche Olympia-Zeitung die einzige Sonderzeitung war, die von einer Nation herausgebracht wurde, und daß es sehr oft zu Kommentaren bei westlichen Sportvertretern etwa in dem Stile: „Die Deutschen lernen es nie!" gekommen ist? Bei mir im Amt sind Reklamationen dieser Art nicht eingegangen. Es sind keine Beanstandungen eingegangen. Im übrigen möchte ich bemerken: Wenn ich von italienischer Seite darüber informiert worden wäre, daß die anderen Nationen der Aufforderung Italiens, eine solche Zeitung herauszugeben, nicht nachkommen würden, hätte ich die Frage der Herausgabe einer solchen Zeitung noch einmal überprüft. Zusatzfrage? -Herr Dr. Schäfer. Herr Staatssekretär, können Sie bitte erklären, was Sie unter „indirekter, materieller Unterstützung" verstehen? Eine indirekte materielle Unterstützung ist in allererster Linie die Zurverfügungstellung von Material für diese Zeitung und auch für ,die Möglichkeiten der Übermittlung und der Verbreitung. Es ist, wenn ich es einfacher ausdrücken darf, nicht eine Bezahlung der Zeitung, sondern eine Erleichterung des Erscheinens der Zeitung. Zusatzfrage? — Herr Abgeordneter Eisenmann. Herr Staatssekretär, wären Sie, da Sie vor Herausgabe dieser Deutschen Olympia-Zeitung keinen Kontakt mit dein Deutschen Sportbund und dem Nationalen Olympischen Komitee aufgenommen haben, wenigstens nachträglich bereit, sich mit dem Präsidium des Deutschen Sportbundes zu unterhalten, um dort zu erfahren, welch schlechten und aufdringlichen Eindruck diese Zeitung hinterlassen hat? Ich darf Ihnen darauf antworten, daß ich nicht nur in diesem Falle, sondern in jedem Falle gern bereit Staatssekretär von Eckardt bin, mit dem Präsidium des Deutschen Sportbundes über alle Fragen zu sprechen. Da ich es außerdem der Großzügigkeit dieses Hauses verdanke, in meinem Hause auch ein Sportreferat — besetzt mit einem einzigen Herrn, der eine sehr enge Verbindung zum Deutschen Sportbund hat — zu haben, bin 'ich zu einer Besprechung jederzeit bereit. Ich stehe den Herren jederzeit zur Verfügung. Die Frage II/ 1 ist zurückgestellt. Ich rufe auf die Frage 1I/2 — des Herrn Abgeordneten Erler, der vertreten wird von dem Abgeordneten Dr. Schäfer —: Ist Generalkonsul Dr. Bach aus dem Auswärtigen Amt unter Fortfall oder unter Weiterzahlung seiner Bezüge zum Zwecke der Wahlkampfführung der CDU beurlaubt worden? Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf die Frage ,des Herrn Abgeordneten Erler antworte ich: Herr Generalkonsul Dr. Bach ist gemäß § 89 des Bundesbeamtengesetzes unter Fortfall seiner Dienstbezüge beurlaubt worden. Frage II/ 3 — des Herrn Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen —: Ist die Bundesregierung bereit, in der Ausbildungsund Prüfungsordnung für den höheren auswärtigen Dienst auch eine Regelung für Aufstiegsbeamte aus dem gehobenen auswärtigen Dienst vorzusehen? Zur Beantwortung der Herr Außenminister. Das Auswärtige Amt plant zur Zeit keine eigene, nur für seinen Geschäftsbereich geltende Regelung für den Aufstieg vom gehobenen in den höheren Auswärtigen Dienst. Der Aufstieg von Beamten des gehobenen Dienstes in den höheren Dienst wurde bisher nach den allgemeinen Vorschriften der Bundeslaufbahnverordnung geregelt, wonach eine Aufstiegsprüfung auch entfallen konnte. Der Bundespersonalausschuß hat in seinem letzten Geschäftsbericht vom 2. Juni 1960 vorgeschlagen, die in § 32 Abs. 1 Nr. 6 der Bundeslaufbahnverordnung vorgesehene Aufstiegsprüfung nunmehr einzurichten und hierfür eine für den Gesamtbereich der Bundesverwaltung zuständige Prüfungskommission zu bilden. Dieser Vorschlag wird zur Zeit unter Federführung des Herrn Bundesinnenministers behandelt. Zusatzfrage? Hat der einzelne Beamte eine Antragsoder Bewerbungsmöglichkeit? Die hat er heute schon! In welchem Umfange ist bisher in Ihrem Hause ein derartiger Aufstieg aus dem gehobenen Dienst vorgekommen? Ich kann natürlich jetzt keine genauen Zahlen angeben; vielleicht kann ich sie Ihnen schriftlich übermitteln. Ich kann aber sagen, daß in den letzten Jahren 13 Beamte des gehobenen Dienstes in den höheren Dienst übernommen worden sind. Frage II/ 4 — des Herrn Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen — : Ist es richtig, daß die Londoner Filmfestspiele mit einem Sowjetzonenfilm beschickt werden, während die Bundesrepublik nicht vertreten ist? Zur Beantwortung der Herr Bundesaußenminister! Auf diese Frage möchte ich mit Nein antworten. Die Bundesrepublik ist bei den in der Anfrage als „Londoner Filmfestspiele" bezeichneten Veranstaltungen des Britischen Filminstituts vertreten, allerdings nur mit einem Dokumentarfilm, während die Sowjetzone mit einem Spielfilm beteiligt ist. Dies erklärt sich daraus, daß der für die Teilnahme an dem Festival angemeldete deutsche Film „Wir Wunderkinder" leider zu spät in London eingetroffen ist, als daß er noch in das Programm hätte aufgenommen werden können. Glauben Sie, daß sich ein derartiges „zu spätes Eintreffen" vermeiden ließe? Sicherlich! Aber ich darf nur sagen: es geht nicht durch uns; wir leisten Hilfestellung. Die private Filmindustrie muß sich melden. Die Hilfestellung, die wir leisten können, wird selbstverständlich gegeben. Ich bin mit Ihnen der Meinung, daß die Bundesrepublik bei solchen Veranstaltungen vertreten sein sollte. Frage 1I/5 -des Herrn Abgeordneten Kreitmeyer —: Warum hat es die Bundesregierung unterlassen, in der Skizze auf S. 198 der Drucksache 2146 — Entwurf eines Gesetzes zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen — diejenigen Ortschaften einzuzeichnen, welche von dem Straßennetz nach Artikel 3 und 4 im Abkommen über die Durchführung von Manövern und anderen Übungen im Raume Soltau-Lüneburg berührt werden? Herr Bundesaußenminister! Die auf Seite 198 der Drucksache 2146 enthaltene Skizze dient lediglich der Kennzeichnung des Raumes Soltau—Lüneburg, in dem unter den Voraussetzungen des Soltau-Lüneburg-Abkommens Übungen durchgeführt werden dürfen, sowie der Kennzeichnung der zur ständigen Benutzung zu überlassenden Flächen, ferner der Kennzeichnung des Straßennetzes für den Verkehr mit Gleiskettenfahrzeugen gemäß seinem Artikel 3 und für den Verkehr mit den in seinem Artikel 4 aufgeführten FahrzeuBundesaußenminister Dr. von Brentano gen. Sie entspricht damit nach Ansicht der Bundesregierung den Bestimmungen des genannten Abkommens. Im übrigen wurde in der vorigen Woche den Damen und Herren des Hohen Hauses, die sich in den Ausschüssen mit diesem Abkommen zu beschäftigen haben, eine Karte des Raumes Soltau—Lüneburg im Maßstab 1 : 100 000 zugeleitet, die im Mehrfarbendruck gehalten ist. Von einer Beifügung dieser Karte zu der Drucksache 2146 wurde abgesehen, da hierdurch bei einer Auflage von 5000 Exemplaren erhebliche Mehrkosten entstanden wären. Eine Zusatzfrage. Herr Bundesminister, bei vollem Verständnis für Möglichkeiten der Bundesregierung zu Einsparungen wäre es aber trotzdem doch wohl für das Erkennen der Abgeordneten, daß es sich um einen Raum handelt, in dem 12 000 Menschen ansässig sind, durchaus vertretbar gewesen, auch in einer einfarbigen Karte die Ortschaften mit einzuzeichnen, um die Entscheidung zu erleichtern. Einen Augenblick, Herr Abgeordneter! Ich kann nicht erkennen, daß das eine Frage ist. Ich muß darauf bestehen, daß gefragt wird. Also entweder wählen Sie die Frageform, oder Sie müssen verzichten! Ich darf meine Frage wiederholen. Ist es nicht leichter für die Abgeordneten, zu beurteilen, worüber sie beschließen, wenn die Ortschaften eingezeichnet sind und man sich nicht auf die wenigen Exemplare im Ausschuß verlassen muß? Herr Kollege, wir waren der Meinung, daß sich die Abgeordneten selbstverständlich diese Kenntnis verschaffen können und verschaffen werden. Ich bin der festen Überzeugung, daß diejenigen., ,die sich mit dem Abkommen eingehend beschäftigen, sich nicht nur auf diese Skizze beschränken, sondern ergänzende Auskünfte einholen werden. Wenn Abgeordnete es wünschen, werde ich ihnen selbstverständlich zusätzliche Mehrfarbendrucke mit allen Einzelheiten zur Verfügung stellen. Frage II/6 — des Herrn Abgeordneten Kreitmeyer —: Ist die Bundesregierung bereit, die in der Drucksache 2146 S. 251 Ziff. III Nr. 2 aufgestellte Behauptung, daß sich anderes Land in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stellen lasse, im einzelnen darzulegen und dabei die Tatsache zu berücksichtigen, daß der Bund über 279 000 ha Land verfügt und nur 4600 ha, auf 6 verschiedene Stellen verteilt, überhaupt benötigt werden, um unseren englischen und kanadischen Bundesgenossen die Durchführung ihrer ständigen Übungen zu ermöglichen? Auf 'diese Frage des Herrn Kollegen Kreitmeyer antworte ich: Wie der Herr Staatssekretär ,des Bundesministeriums für wirtschaftlichen Besitz des Bundes in seiner schriftlichen Antwort erklärt hat, die in der Fragestunde der Sitzung dieses Hohen Hauses am 21. Oktober 1960 verlesen wurde, gehören von den 279 000 ha bundeseigenen Besitzes 213 000 ha zum allgemeinen Verwaltungsvermögen des Bundes. Diese 213 000 ha werden überwiegend zur unmittelbaren Erfüllung der Aufgaben einer Bundesverwaltung benötigt. Damit verbleiben nur 66 000 ha Grundbesitz des Bundes, die nicht für Verwaltungszwecke benötigt werden. Diese 66 000 ha liegen im gesamten Bundesgebiet verstreut. Aus einer Aufstellung nach dem Stand vom 1. September 1960, die nach Oberfinanzdirektionsbereichen gegliedert ist, ist ersichtlich, daß sich unter diesen nicht Verwaltungszwecken dienenden unbebauten und teilbebauten Bundesliegenschaften keine zusammenhängende Fläche in der Größenordnung von 4600 ha befindet. Der Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes hat sich ausdrücklich bereiterklärt, Einsicht in die ,gesamten Unterlagen zu .gewähren. Ich bin aber der Meinung, Herr Kollege Kreitmeyer, daß wir diese Frage ohnehin bei der Beratung der Gesamtvorlage im Ausschuß noch einmal im einzelnen diskutieren werden. Wir hatten ja neulich Gelegenheit, darüber zu sprechen. Deswegen glaube ich, daß ich mich jetzt au! diese Antwort beschränken kann. Eine Zusatzfrage. Herr Bundesminister, wäre es nicht doch möglich, die Darstellung, die nur global gegeben wird, wenigstens so weit zu ergänzen, daß jeder Abgeordnete die Zahlen in die Hand bekommt, wieviel Übungsfläche in jedem Land auf den Kopf der Bevölkerung entfällt und wie man entsprechend — und hier verweise ich auf den zweiten Teil meiner Frage — das Soltau-Lüneburger Gebiet dadurch entlasten kann, daß man kleinere Flächen anderwärts zur Verfügung stellt? Denn es werden ja nur Flächeneinheiten von etwa 800 ha benötigt. Herr Kollege Kreitmeyer, ich kann natürlich auf diese Frage keine konkrete Antwort geben, weil ich über die Größenordnung von Manöverflächen nicht orientiert bin. Hier fehlt meine Zuständigkeit und auch meine Sachkenntnis. Ich bin aber selbstverständlich bereit, alle Angaben, die Sie wünschen, für den Ausschuß zur Verfügung zu stellen. Wir werden uns ja ohnehin, ich sagte es schon, mit dieser etwas 'schwierigen Frage im Ausschuß eingehend zu 'beschäftigen haben. Eine Zusatzfrage. Sie erklärten, Herr Bundesminister, daß keine Fläche von 4600 ha vorhanden sei. Sind Sie in der Lage, etwas über die Größen Dr. Dahlgrün zu sagen, sagen wir einmal, ob zusammenhängende Flächen von 800 bis 1200 ha vorhanden sind? Herr Kollege, ich bin beim besten Willen nicht dazu in der Lage. Ich war auf solche Fragen nicht gerüstet, und ich wäre dankbar, wenn Sie die Fragen dann doch an die zuständige Stelle richten würden; denn das Auswärtige Amt ist natürlich über den Grundbesitz des Bundes sehr mangelhaft unterrichtet. Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern auf. Frage III/ 1 — des Herrn Abgeordneten Dr. Tamblé —: Warum beharrt das Bundesinnenministerium trotz wiederholter Vorstellungen des Deutschen Bäderverbandes und der Seeheilbäder noch immer auf dem Runderlaß vom 10. April 1953 Bis zur Ergänzung der alten Beihilfengrundsätze von 1942 durch den von Ihnen erwähnten Runderlaß vom 10. April 1953 waren Badekuren in Seeheilbädern überhaupt nicht beihilfefähig. Ihre Beihilfefähigkeit konnte zur Verhinderung von Mißbräuchen nur insoweit zugelassen werden, als sie nicht in die Haupturlaubszeit vom 15. Juni bis 15. September fallen. An dieser wohlerwogenen zeitlichen Einschränkung mußten die neuen Beihilfengrundsätze von 1959 festhalten. Die gleiche Einschränkung findet sich in ,den Landesregelungen, soweit diese Badekuren in Seeheilbädern für beihilfefähig erklären. Keine Zusatzfrage. Ich rufe auf die Frage III/2 — des Herrn Abgeordneten Dr. Kohut —: Welche Gründe waren dafür maßgebend, daß die Bundesregierung nicht von dem 5. Jahrestag der Volksabstimmung vom 23. Oktober 1955 an der Saar Notiz genommen hat, in der sich die Deutschen an der Saar entgegen der Empfehlung des Herrn Bundeskanzlers gegen das Saarstatut und für ein Verbleiben bei Deutschland entschieden haben? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister des Innern! Die Bundesregierung hat es nicht für angebracht gehalten, schon nach einem so kurzen Zeitraum von fünf Jahren in besonderer Form des Jahrestages der Volksabstimmung vom 23. Oktober 1955 an der Saar zu gedenken. Eine Zusatzfrage! Warum hat die Bundesregierung dann nicht dieses historischen Gedenktages wenigstens im Bulletin der Bundesregierung Erwähnung getan, wo doch manchmal sehr unbedeutende Dinge veröffentlicht werden? Ich möchte meinen, Herr Kollege Kohut, daß auch dafür die Antwort gilt, die ich gerade gegeben habe, ohne Ihre Auffassung zu teilen, daß im Bulletin, wie Sie meinen, allzu häufig unwichtige Sachen behandelt werden. Ich rufe auf die Frage III/3 — des Herrn Abgeordneten Blachstein —: Warum werden Staatenlose — darunter viele von den Nationalsozialisten außer Landes getriebene Deutsche — die mit fremden Pässen demokratischer Staaten nach der oder durch die Bundesrepublik reisen wollen, dadurch behindert, daß ihre Pässe mindestens noch vier Monate gültig sein müssen, um von Behörden der Bundesrepublik noch anerkannt zu werden? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister des Innern! Nach § 53 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Paßgesetzes darf ein ausländischer Fremdenpaß nur dann mit einem deutschen Sichtvermerk versehen werden, wenn er den Vermerk trägt, daß der Paßinhaber zur Rückkehr in den Staat berechtigt ist, dessen Paßbehörde den Fremdenpaß ausgestellt hat. Ferner ist die Nutzungsfrist des Sichtvermerks — das ist die Frist, innerhalb derer der Sichtvermerk zur Einreise berechtigt — so zu bemessen, daß sie vier Monate vor Ablauf der in dem Fremdenpaß vermerkten Rückkehrberechtigung endet. Diese Vorschrift soll verhindern., daß Inhaber ausländischer Fremdenpässe von den Ausländerbehörden erst zu einem Zeitpunkt erfaßt werden, in dem die Rückkehrberechtigung erloschen ist. Nun gibt es Fremdenpaßinhaber, bei denen es nicht zweifelhaft ist, daß sie vor Ablauf der Rückkehrberechtigung das Bundesgebiet wieder verlassen werden. Deshalb sind die deutschen Vertretungen im Ausland schon im Jahre 1953 und erneut im April dieses Jahres ermächtigt worden, in begründeten Fällen auf die Viermonatsfrist zu verzichten. Eine Zusatzfrage! Herr Bundesinnenminister, halten Sie es für notwendig — und wenn, aus welchen Gründen —, die schwierige Lage solcher Menschen, die keinen Paß ihres Vaterlandes haben, durch solche Erschwerungen, wie sie hier eben gekennzeichnet wurden, noch schwieriger zu machen? Ich glaube, ich habe die guten Gründe, die diesem § 53 zugrunde liegen, dargelegt, und ich habe gleichzeitig gesagt, daß wir in den anderen Fällen, die ich geschildert habe, die Vertretungen angewiesen haben, auf die Viermonatsfrist zu verzichten. Eine letzte Zusatzfrage! Sind Sie wenigstens bereit, Herr Minister, dafür zu sorgen, daß die Inhaber solcher Pässe an der Grenze nicht weniger höflich als andere Einoder Durchreisende behandelt werden? Es würde mich überraschen, zu hören, daß sich an den Grenzen die Höflichkeit sozusagen nach dem Inhalt oder der Ausstellung des Reisepasses bemißt. Das gehört bestimmt nicht zu den Dienstanweisungen. Keine weiteren Zusatzfragen! Ich rufe auf die Frage des Herrn Abgeordneten Felder, die auf der Drucksache 2195 verzeichnet ist: Ist es richtig, daß die zum Tuberkulosehilfegesetz vorgesehenen Ausführungsbestimmungen bis heute noch nicht erlassen sind, obwohl das Gesetz schon am 1. Oktober 1959 in Kraft trat? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister des Innern! § 34 THG sieht den Erlaß von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften mit Zustimmung des Bundesrates vor. Schon in der Begründung zu dem Gesetzentwurf hat die Bundesregierung dargelegt, daß sie jede nicht unbedingt erforderliche Beschränkung der Selbstverwaltung vermeiden wolle und deshalb von der Ermächtigung nur Gebrauch machen werde, wenn die Tuberkulosebekämpfung durch eine unterschiedliche Entwicklung der Verwaltungsübung in den Ländern gefährdet sei. Bevor nicht eine gewisse Zeit vergangen ist, in der Erfahrungen gesammelt werden, kann keine Notwendigkeit zum Erlaß solcher Durchführungsbestimmungen anerkannt werden. Bisher sind keine Notstände bekannt geworden, die ihren Erlaß erforderlich machen. Sowohl die Ministerien der Länder wie auch die Arbeitsgemeinschaft der Landesfürsorgeverbände sind laufend im Zusammenwirken mit meinem Hause bemüht, die Richtlinien der Landesfürsorgeverbände aufeinander abzustimmen, soweit es bei dieser Aufgabe unter Wahrung der Selbstverwaltung erforderlich ist. Zusatzfrage! Ist Ihnen bekannt, Herr Bundesinnenminister, daß auf dem 19. Kongreß der Deutschen Tuberkulosegesellschaft in Freiburg das Fehlen dieser Ausführungsbestimmungen besonders beklagt worden ist? Mir ist das nicht bekannt, Herr Kollege. Ich glaube aber kaum, daß es zur Änderung meiner Antwort führen würde. Keine weiteren Zusatzfragen. Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Imle: Hält die Bundesregierung die geltenden Vorschriften über die C Mindestversicherungsgrenzen für Kraftfahrzeuge für ausreichend, insbesondere die Bestimmung, daß die Sachschadensgrenze nur 10 v. H. der Versicherungssumme für Personenschäden zu betragen braucht? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister der Justiz. Weder dem Bundesjustizministerium noch dem Bundesverkehrsministerium noch dem Bundeswirtschaftsministerium liegt Material vor, aus dean sich ergeben, würde, daß die geltenden Mindestversicherungssummen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sich in einer größeren Zahl von Fällen als zu niedrig erwiesen hätten und daher ihren Zweck nicht mehr erfüllten. Der Zweck dieser Mindestversicherungssummen kann nur Idarin gesehen werden, für 'die große Masse der Schadensfälle ian Straßenverkehr eine ausreichende Deckung sicherzustellen, nicht aber darin, lückenlos sämtliche möglichen Fälle zu erfassen und auch für extreme Sonderfälle vorzusorgen, Wenn daher in seltenen Einzelfällen, in denen besonders schwere Schaden aufgetreten sind, die zu Aden Mindestversicherungssummen albgeschlossene Versicherung den Schaden nicht voll gedeckt hat, so kann das zwar für die Betroffenen zu bedauerlichen Härten führen., rechtfertigt aber noch nicht die Begründung einer allgemeinen, sämtliche Kraftfahrzeughalter treffenden Pflicht zum Abschluß einer höheren Versicherung. Die Frage verliert überhaupt,dadurch an Bedeutung, ,daß nach Feststellungen der deutschen Versicherungswirtschaft 70 bis 800/0 der deutschen Kraftfahrer sich ohnehin freiwillig in einer höhe-1 ren Stufe als zu den Mindestversicherungssummen versichert haben. Daß die Mindestversicherungssumme für Sachschäden nach geltendem Recht nur 1/io der Mindestversicherungssumme für Personenschäden beträgt, beruht auf dem Gedanken, daß bei der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherung die Deckung der Personenschäden im Vordergrund zu stehen hat. Auch insoweit ist bisher nicht bekanntgeworden, daß in größerem Umfange Schäden ohne Deckung geblieben sind. Die Bundesregierung'beabsichtigt, im Zuge der Neuregelung des 'deutschen Pflichtversicherungsrechts, die voraussichtlich im Laufe oder nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages auf Grund des Europäischen Ubereinkommens über die obligatorische Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge erforderlich wird, auch in eine nähere Prüfung der Frage einzutreten, ob die geltenden Mindestversicherungssummen noch den Erfordernissen der Praxis entsprechen, und die hierfür erforderlichen Erhebungen bei der deutschen Versicherungswirtschaft anzustellen. Zusatzfrage? Herr Bundesminister, halten Sie diese Bestimmungen auch für ausreichend, wenn große Schäden durch ausländische Kraftfahrzeuge verursacht werden, wobei es ,dann sehr schwierig ist, den Schadensersatzanspruch zu verwirklichen? Wenn im nächsten Jahr die ganze Frage der Versicherung neu geprüft wird, wird Gelegenheit sein, auch auf diese Frage einzugehen. Keine weitere Zusatzfrage. Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen die Frage V/1 — des Herrn Abgeordneten Ritzel —: Welche Vorstellungen hegt die Bundesregierung zur Überwindung der Schwierigkeiten deutscher Universitätsstädte, die mit geringem Gewerbesteuerertrag ausgestattet, aber mit hohen, aus ihrer besonderen Verpflichtung als Universitätsstädte erwachsenen Kosten belastet sind? Herr Abgeordneter Ritzel, nicht alle Universitätsstädte sind steuerschwach. Es gibt eine Anzahl von Universitätsstädten — Hamburg, Frankfurt, Köln, München, Hannover und andere —, die über dem Bundesdurchschnitt finanzstark sind. In den Universitätsstädten, an die Sie wahrscheinlich denken, den mittleren Universitätsstädten, tritt zum Teil eine Entlastung der örtlichen Finanzen dadurch ein, daß z. B. die Staatskliniken zugleich als öffentliche Krankenhäuser dienen. Es ist Ihnen bekannt, Herr Abgeordneter, daß dem Bund eine Einwirkung auf den Länder-Gemeinde-Finanzausgleich weder gesetzlich noch in anderen Formen möglich ist. Das Problem dieser finanzschwachen mittleren Universitätsstädte ist ein typisches Problem aller finanzschwachen Gemeinden dieser Gemeindegrößengruppe. Ich meine, daß nur die Länder imstande und berufen sind, diesen Schwierigkeiten im Rahmen ihres Gemeindefinanzausgleichs Rechnung zu tragen. Eine Zusatzfrage! Ist Ihnen bekannt, Herr Staatssekretär, daß, vielleicht durch ein technisches Versehen, der zweite Absatz meiner Frage unter den Tisch gewischt wurde, der lautet: Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß sich hier eine Bundesaufgabe stellt, die über das Maß der Länderzuständigkeit weit hinausgeht? Ist Ihnen bekannt, daß es Universitätsstädte gibt — ich erinnere an Heidelberg und Gießen —, bei denen diese Ausgleichsmöglichkeit nicht vorliegt, von der Sie gesprochen haben, zumindest nicht in ausreichendem Maße in Erscheinung zu treten vermag? Ist Ihnen bekannt, daß die bis jetzt vorliegenden Länderfinanzmöglichkeiten nicht gestatten, ohne Bundeshilfe diese Universitätsstädte, bei denen die Kultur keine Steuererträgnisse bringt und das Gewerbesteuererträgnis in ausreichendem Maße fehlt, auf dem bisherigen Kulturstand zu erhalten? Herr Abgeordneter, eine Möglichkeit, von Bundes wegen gesetzlich oder über den Haushalt Hilfe zu geben, besteht nicht. Wir tun einiges in der von Ihnen angedeuteten Richtung durch die hohen Bundeszuschüsse für den Ausbau der Universitäten. Diese Mittel kommen naturgemäß auch dem örtlichen Gewerbe und dem gesamten örtlichen Lebensbereich zugute. Aus eigener Verwaltungserfahrung kann ich bestätigen, daß in einer Anzahl von Ländern neben den allgemeinen Maßnahmen des Länder-Gemeinde-Finanzausgleichs gerade für die Universitätsstädte Sonderzuschüsse, zweckgebundene oder freie, zur Verfügung stehen. Ich weiß es aus dem Lande Rheinland-Pfalz; aus dem Lande Hessen ist mir Ähnliches bekannt. Ich bin der Meinung, daß die Länder finanziell ausreichend ausgestattet sind, um diesen lokalen zusätzlichen Bedürfnissen ausreichend zu entsprechen. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Seuffert. Ist es nicht ein Irrtum, Herr Staatssekretär, wenn Sie eben die Stadt München beiläufig als eine über dem Bundesdurchschnitt steuerstarke Stadt bezeichnet haben? Ist es nicht vielmehr bekannt, daß München eine der relativ steuerschwächsten deutschen Großstädte ist? München ist im Verhältnis zu den anderen Großstädten seiner Größenklasse, also der obersten Größenklasse, relativ finanzschwach, verglichen etwa mit Hamburg. Frage V/2 des Herrn Abgeordneten Seuffert: Ist die Bundesregierung bereit, so bald wie möglich eine Herabsetzung der Beimischungsquote für steuerbegünstigten Rauchtabak vorzuschlagen, um die Versorgung mit billigem Rauchtabak sicherzustellen, nachdem infolge des Ernteausfalls bei inländischem Tabak wegen der Blauschimmelkrankheit die nach der jetzigen Beimischungsquote erforderlichen Mengen von inländischem Tabak nicht beschafft werden können? Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen. Herr Abgeordneter Seuffert, die Bundesregierung hat ein Gesetz vorbereitet, durch das der Beimischungszwang für die steuerbegünstigten inländischen Tabake von 50 v. H. auf 25 v. H. herabgesetzt werden wird. Eine Zusatzfrage! Können Sie uns sagen, Herr Staatssekretär, wann dieser Gesetzentwurf vorgelegt werden wird und wann er nach Ihrer Meinung wird verabschiedet werden können? Über den Gesetzentwurf ist Einvernehmen zwischen dem Herrn Landwirtschaftsminister und dem Herrn Finanzminister erzielt. Er Staatssekretär Dr. Hettlage liegt augenblicklich zu der üblichen Überprüfung auf verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei dem Herrn Justizminister. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, die, wie ich annehme, verhältnismäßig schnell vor sich gehen wird, wird der Gesetzentwurf den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden. Eine zweite Zusatzfrage! Wird der Zeitablauf dieses Verfahrens genügen, um unerwünschte Erscheinungen auf den anstehenden Tabakversteigerungen, die sich aus den derzeitigen gesetzlichen Regelungen ergeben könnten, zu unterbinden? Wir hoffen, Herr Abgeordneter, daß das genügt und daß die Tatsache, daß ein solcher Gesetzentwurf mit Sicherheit vom Parlament angenommen wird, schon im voraus seine Wirkung tut. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Leicht. Herr Staatssekretär, soll die Senkung des Beimischungszwanges auf 25 % auf die Dauer vorgesehen werden oder soll es nur eine Übergangsregelung mit Rücksicht auf den Bestand B)