Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet. Liebe Kolleginnen und Kol-legen, ich begrüße Sie herzlich.Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:Befragung der BundesregierungDie Bundesregierung hat als Thema der heutigen Ka-binettssitzung mitgeteilt: Rentenpolitik der Bundes-regierung.Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Berichthat der Bundesminister für Arbeit und Soziales, FranzMüntefering. Bitte schön, Herr Minister.Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit undSoziales:Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wirhaben heute im Kabinett den Rentenversicherungs-bericht 2005, den Alterssicherungsbericht 2005 und denBericht zum Stand der Altersversorgung in der Land-wirtschaft behandelt und verabschiedet. Diese Berichtewären eigentlich zum November vergangenen Jahres fäl-lig gewesen. Wir haben damals darum gebeten, sie spä-ter abgeben zu dürfen, weil sich die Regierung im Sta-dium ihrer Bildung befand. Zudem haben wir in derZwischenzeit eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen aufhddg1e6sidd2cDdvE5bddvRedetdiesem Gebiet beschlossen.Ich habe gestern das Gutachten des Sozialbeirateszum Rentenversicherungsbericht bekommen und es demKabinett heute vorgelegt. Der Sozialbeirat hat mirgestern in Person seines Vorsitzenden Professor Rürupmitgeteilt, dass er dem Rentenversicherungsbericht zu-stimmt. Natürlich werden zu einzelnen Punkten Anmer-kungen gemacht, die uns Anregungen für die Zukunftgeben, aber insgesamt gibt es Zustimmung.Mit dem Rentenversicherungsbericht verband sichheute der Beschluss zu zwei Eckpunkten. Zum einenwerden die 1-Euro-Jobs in Zukunft nicht mehr in die Re-ferenzsumme, also in die Lohnsumme, die dlage für die Entwicklung der Renten ist, eZum anderen werden wir die vorgesehene DämRenten, die wir in diesem Jahr nicht durchfüh
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1582 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006
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Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und
oziales:
Wir sind verpflichtet, im November eines jeden Jah-
es den Rentenversicherungsbericht und einmal pro Le-
islaturperiode den Alterssicherungsbericht und den Be-
icht über den Stand der Alterssicherung bei Landwirten
inzubringen. Im November vergangenen Jahres haben
ir das Parlament gebeten, diese Berichte später vorle-
en zu dürfen, um die Entscheidungen der Bundesregie-
ung mit einbeziehen zu können. Ansonsten hätte zum
eispiel unser Beschluss zur Anhebung des Rentenein-
rittsalters von 65 auf 67 Jahre keinen Eingang in den
ericht gefunden. Das gilt auch für andere Entscheidun-
en, die wir getroffen haben. Auch die Eckpunkte, die in
en letzten Tagen festgelegt worden sind, hätten nicht
inbezogen werden können. Es war allerdings wichtig,
iese Aspekte zu berücksichtigen. Darüber hinaus muss-
en wir auch die Lohn- und Gehaltsentwicklung in die-
em Jahr besser einschätzen können. Jetzt haben wir si-
herlich ein höheres Maß an Realismus erreicht, als es
m November letzten Jahres hätte der Fall sein können.
Herr Kollege Maurer, die Verteilung von Blumenährend einer Plenarsitzung gehört zu den sympathi-cheren Innovationen unseres Geschäftsbetriebes. Ihreuswahl ist allerdings erklärungsbedürftig. Dass ausge-echnet das Präsidium davon ausgeschlossen bleibt,inde ich außerordentlich bedauerlich.
Als Nächste hat sich die Kollegin Schewe-Gerigk zuort gemeldet.
Herr Minister, vielen Dank für Ihren Vortrag. Ich habeoch eine Frage zum Nachholfaktor. Im vorliegendenericht wird davon ausgegangen, dass bisher nicht reali-ierte Dämpfungen in Höhe von 2 Prozent in fünf Schrit-en – fünfmal 0,4 Prozentpunkte – vorgesehen sind. Dassind aber die 2 Prozent, die schon jetzt nicht umgesetztorden sind. Kann man denn davon ausgehen, dassünftige Dämpfungen realisiert werden? Ich würdeerne wissen, in welchen Abständen diese Dämpfungenrfolgen sollen oder ob Sie nur diese 2 Prozent ausglei-hen wollen.Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit undoziales:Wir haben heute in den Eckpunkten festgehalten, dassiese Dämpfungen nachgeholt werden, allerdings nichtor dem Jahr 2010. Da wir diesen Vorgang natürlich inen Bericht einfließen lassen mussten, haben wir dies abem Jahr 2012 vorgesehen, und zwar innerhalb von fünfahren. Das ist aber modellhaft. Die Dämpfungen müs-en nicht unbedingt genau zu diesem Zeitpunkt nachge-olt werden. Das hängt von der Möglichkeit ab, wann
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Bundesminister Franz Münteferingdas zu realisieren ist, von dem Anstieg der Renten. DasJahr 2012 bietet sich an, weil dann der Riester-Faktornicht mehr wirkt. Sie wissen, dass mit dem Ansparen imRahmen der Riester-Rente bis zum Jahre 2011 automa-tisch eine Dämpfung des Rentenanstiegs um 0,5 bis0,6 Prozentpunkte unterhalb der Lohnentwicklung ver-bunden ist. Ab 2012 stellt sich die Situation wiedergünstiger dar, weil es diesen Abstrich dann nicht mehrgibt. Das sprach dafür, im Bericht das Jahr 2012 als Zeit-punkt aufzunehmen.Wie die Entwicklung in den nächsten Jahren seinwird, kann man heute nicht wissen. Die Entscheidungder Bundesregierung ist, die Dämpfung nachzuholen.Das ist auch zu verantworten, weil die nachwachsendeGeneration sonst zusätzlich zahlen müsste. Wir habenaber aufgrund der Ausgangslage die Hoffnung – und wirwaren sehr vorsichtig bei der Ansetzung von Lohnerhö-hungen und der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt –, inden nächsten Jahren keine Negativentwicklung mehr zuhaben und somit ohne zusätzliche Dämpfung durch dienächsten Jahre zu kommen.
Kollege Weiß.
Herr Minister Müntefering, in der öffentlichen De-
batte – „Vordebatte“ müsste man eigentlich sagen – über
den Rentenversicherungsbericht ist ausschließlich die
gesetzliche Rente im Blickpunkt gewesen. Zum Teil sind
bösartige Bemerkungen gemacht worden wie die Aus-
sage, die Rente würde zur Schrumpfrente. Nun ist es
auch Aufgabe des Alterssicherungsberichts, den das
Bundeskabinett heute beraten hat, darzustellen, wie das
Gesamtversorgungsniveau der älteren Generation in Zu-
kunft aussehen wird. Könnten Sie einmal darauf einge-
hen – unter Einschluss der weiteren Elemente der Alters-
versorgung, der privaten und der betrieblichen, sowie
der Einkommensentwicklung insgesamt –, wie sich das
Gesamtsicherungsniveau der älteren Generation in den
kommenden Jahren entwickeln wird?
Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und
Soziales:
Ich will zunächst etwas zu dem Begriff der Schrumpf-
rente sagen. Dieser Begriff ist entstanden durch den
Vergleich dessen, was 1995 als Rentenniveau für 2009
prognostiziert worden ist, mit der heutigen Situation.
Damals sind die Löhne und Gehälter für das Jahr 2009
um 21 Prozent höher eingeschätzt worden, als man es
jetzt tut. Entsprechend ist man auch davon ausgegangen,
dass die Renten um 21 Prozent höher liegen, als dies
heute für 2009 prognostiziert wird. Das zeigt nur noch
einmal die enge Verbindung zwischen der Entwicklung
der Einkünfte der Aktiven und dem, was als Rente aus-
gezahlt werden kann. Man kann für diese Prognose nie-
mandem einen Vorwurf machen. Eine Prognose ist
schwierig, weil man schätzen muss, wie sich die Lohn-
summe, wie sich die Zahl der Beschäftigten, insbeson-
dere der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, in
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1584 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006
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Herr Minister, wenn uns die Mitglieder der Bundes-
regierung ihre Fernsehauftritte rechtzeitig mitteilten,
würden die Abgeordneten den Zeitpunkt ihres Aufste-
hens selbstverständlich danach ausrichten.
Wir erhalten aber nur unzulängliche Informationen.
Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und
Soziales:
Herr Präsident, ich könnte Ihnen meinen Tagesplan
zur Verfügung stellen. Wir könnten ja einmal schauen,
was letztlich dabei herauskommt.
Heute Morgen habe ich deutlich gemacht, dass wir im
Augenblick nur für das Jahr 2006 reagieren können. Für
das Jahr 2006 beschließen wir, beschließt die Koalition,
dass die Renten nicht gesenkt werden. Was in den nächs-
ten Jahren sein wird, kann man heute noch nicht defini-
tiv sagen, weil die Referenzzahlen immer die Lohnsum-
men der beiden vorhergehenden Jahre sind. Die Zahlen
der Jahre 2004 und 2005 werden im Ergebnis im Juni
dieses Jahres vorliegen und wahrscheinlich zu der Er-
kenntnis führen, dass die Renten eigentlich gesenkt wer-
den müssten, und zwar über die Dämpfung des Riester-
Faktors hinaus. Wenn die Einkommen aufgrund der Ent-
wicklung so niedrig sind, dass die Rentenanpassung un-
ter die Nulllinie gedrückt wird, müsste man die Renten
senken, es sei denn, man verhindert das per Gesetz. Ge-
nau das wollen wir tun.
Wie die Entwicklung in den nächsten Jahren sein
wird, kann man nicht genau sagen. Man kann vermuten,
dass es im Jahre 2007 keine Erhöhung geben wird, weil
das Jahr 2005, das ein schlechtes Jahr war, und das
Jahr 2006, das hoffentlich besser wird, schon eine ge-
wisse Perspektive erkennen lassen. Wie das in den
Jahren 2008 und 2009 sein wird, kann man aus heutiger
Sicht noch nicht sagen; ich habe dazu auch nichts ange-
kündigt. All die Schlaumeier, die schon jetzt prognosti-
zieren, dass sich bei den Renten bis zum Jahre 2016
nichts verändern wird, bewegen sich im Nebel. Das kann
man vermuten oder auch nicht. Letztlich hängt es davon
ab, wie sich die Löhne und Gehälter entwickeln und wie
viele zusätzliche Mittel den Sozialversicherungskassen
aufgrund der Situation auf dem Arbeitsmarkt zufließen.
Wenn man sich die Rentenversicherungssystematik
insgesamt anschaut, weiß man: Das Wichtigste, das man
tun kann, ist, für Bildung, Qualifizierung und Arbeit zu
sorgen. Dann wird die Entwicklung in den nächsten Jah-
ren positiv sein. – Genauer kann man es nicht sagen. Im
Rentenversicherungsbericht wird ein ziemlich präzises
Bild für die nächsten zwei, drei Jahre vermittelt. Die spä-
tere Entwicklung hängt davon ab, wie sich die Arbeitslo-
sigkeit und die Löhne entwickeln werden.
Was wir für dieses Jahr unterstellt haben, ist beschei-
den. Wir haben unterstellt, dass die Zahl der sozialver-
sicherungspflichtig Beschäftigten um 0,2 Prozent sinkt
und dass die Löhne um 0,7 Prozent steigen. Das ist deut-
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as war ganz selbstverständlich. Ebenso selbstverständ-ich sollte es heute sein, wenn man in den Beruf ein-teigt, einen Vertrag über eine zusätzliche Rente abzu-chließen; das kann eine Riester-Rente oder eineetriebliche Rente sein. Das muss zur Selbstverständ-ichkeit werden und darf keine Ausnahme bleiben.Das ganze System wird nur tragen, wenn die gesetzli-he Rente um den Teil des persönlichen Vorsparens er-änzt wird. Das ist auch eine Frage der Generationenge-echtigkeit. Die jüngere Generation kann das nichtlleine tragen. Ansonsten würde sie durch ihre eigeneorsorge und das, was sie für die aktuelle Rentnergene-ation zu zahlen hat, zu stark belastet. Unter diesem Ge-
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Bundesminister Franz Münteferingsichtspunkt müssen wir für die zusätzliche Vorsorgewerben.
Kollege Straubinger.
Herr Minister, auch ich habe Fragen zur Riester-För-
derung. Bis jetzt gibt es – Sie haben es gerade ausge-
führt – 5,6 Millionen Verträge für die Riester-Rente.
Diese Zahl darf uns aber nicht beruhigen, weil auf die-
sem Gebiet 20 Millionen Verträge abgeschlossen werden
könnten. Die Möglichkeit einer Zusatzrente haben die
Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend in Anspruch
genommen. Besonders für die jüngere Generation – da
stimme ich Ihnen vollkommen zu – wäre es aber wich-
tig, zu Beginn des Berufslebens einen Vertrag für eine
Riester-Rente abzuschließen.
Besteht aber nicht möglicherweise gerade für die
ganz junge Generation ein Hemmnis, einen solchen Ver-
trag abzuschließen, weil die Familien- bzw. die Lebens-
planung noch nicht abgeschlossen ist? Wäre es nicht
vielleicht vernünftig, die Regelungen zur Verwendungs-
art der Kapitalanlagen etwas zu lockern? Zurzeit besteht
die Vorschrift, dass das Geld nur beim Eintritt in die
Rente ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden kann.
Da das Wohnen in den eigenen vier Wänden ein wichti-
ger Gesichtspunkt ist, um im Alter mietfrei zu wohnen,
wäre es für junge oder ganz junge Familien möglicher-
weise sinnvoll, wenn die Verträge dahin gehend geöffnet
würden, das angesparte Kapital bei Erwerb einer Eigen-
tumswohnung oder bei Errichtung eines Einfamilienhau-
ses zum Einsatz bringen zu können. Müsste man nicht,
um im Alter mietfreies Wohnen zu gewährleisten, neue
Vertragsformen finden bzw. entsprechende Möglichkei-
ten gerade bei der Riester-Ansparung eröffnen?
Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und
Soziales:
Der Ausgangspunkt ist klar: Man weiß nicht, wie die
Lebens- und Arbeitsbiografie sein wird. Eines aber ist
ziemlich sicher: Älter wird man. Insofern lohnt es sich
für jeden, eine zusätzliche private Versicherung abzu-
schließen.
Wir in der Koalition haben uns außer dem Ansatz, die
Riester-Rente familienfreundlicher zu gestalten, vorge-
nommen, auch zu prüfen, wie man sie stärker mit einer
Förderung des selbst genutzten Wohneigentums bzw. des
Wohneigentums insgesamt verbinden kann. Das ist be-
reits im Rahmen der Beratung über diese Förderung ge-
prüft worden. Das Ergebnis war ein Kompromiss. Da-
nach kann man sich von dem, was man angespart hat,
eine gewisse Summe entleihen. Man kann einen günsti-
gen Kredit aus dem Riester-Vertrag für die Schaffung
von Wohneigentum bekommen, muss das Geld aber wie-
der zurückzahlen. Man kann also 10 000 oder
20 000 Euro entleihen, wenn man das Geld wieder ein-
zahlt. Dies ist schon heute möglich.
Über andere Möglichkeiten werden wir zu sprechen
haben. Die Bundesregierung macht sich Gedanken dazu.
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Herr Minister, Sie haben die Rente mit 67 Jahren an-esprochen. Diejenigen, die 45 Jahre durchgehend er-erbstätig waren, sollen ohne Abschläge schon früher inente gehen können. Wie sieht es allerdings mit denjeni-en aus, die in den so genannten belasteten Berufen tätigind? Wir haben seinerzeit darüber diskutiert, ob be-timmte Berufe ausgenommen werden sollen. Das wäreit einem Kostenaufwand verbunden. Im Rentenversi-herungsbericht habe ich dazu nichts gefunden. Kannch daraus schließen, dass Sie die Debatte über Ausnah-eregelungen für Berufe, die mit bestimmten Belastun-en verbunden sind, nicht weiterführen werden? Werdenie die Erwerbsunfähigkeitsrente wieder einführen?elche Position vertreten Sie in diesen Fragen?Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit undoziales:Ich sage es noch einmal: Hier handelt es sich um ei-en Bericht und nicht um einen Gesetzentwurf. Ich habeber nicht vor, die Erwerbsunfähigkeitsrente wieder zueleben. Wir haben heute in Deutschland eine Erwerbs-inderungsrente. In der Diskussion über die Erhöhunges Renteneintrittsalters von 65 auf 67 muss in der Tatuch über Rolle und Funktion der Erwerbsminderungs-ente gesprochen werden. Ich halte es aber für nichtöglich, ganze Berufsgruppen oder -sparten von der Ge-amtregelung auszunehmen.Die 45 Versicherungsjahre sind eine Konzession anie Tatsache, dass es – das gilt auch für die nächsten
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1586 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006
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Bundesminister Franz Müntefering20 Jahre – sehr ungleiche Lebens- und Arbeitsbiografiengibt. Manche Erwerbstätige, die sich dem Rentenalternähern, sind schon mit 14 oder 15 Jahren ins Berufsle-ben eingetreten. Heute erfolgt der Eintritt ins Berufsle-ben im Durchschnitt mit 21 Jahren. Diejenigen, die zwi-schen dem 17. und 21. Lebensjahr ins Erwerbslebeneintreten – die Ausbildungszeit zählt dabei mit –, habenmit 65 Jahren 45 Versicherungsjahre erreicht. Die Rege-lung, wonach man nach 45 Versicherungsjahren in Rentegehen kann – das gilt auch für Berufe, die mit körper-lichen Belastungen verbunden sind –, soll beibehaltenwerden. Das ist nicht unumstritten. Der Sozialbeirat hatbezweifelt, ob das sinnvoll ist. Ich glaube aber, dassdiese Begünstigung vorläufig noch notwendig ist. 65-Jäh-rige, die auf 45 Versicherungsjahre kommen, sollen eineRente ohne Abschlag bekommen.Insgesamt verschieben wir den Korridor des Renten-eintrittsalters. In den vergangenen Jahren reichte er von60 bis 65 Jahre. In den letzten Jahren sind nur33,5 Prozent der Männer mit 65 Jahren in Rente gegan-gen; bei vielen war das schon sehr viel früher der Fall.Wir werden diesen Korridor bis zum Jahr 2029 auf63 bis 67 Jahre verschieben.Es ist klar, dass jemand, der einer besonderen Belas-tung ausgesetzt oder behindert ist, schon vor dem gesetz-lichen Renteneintrittsalter seine Invalidität oder Teil-invalidität anerkennen lassen kann. Das ist aber bereitsmöglich. Sehr viele gehen schon früher in den Ruhe-stand; nicht wenige machen dabei Erwerbsminderunggeltend. Das bleibt auch so. Hier ist aber eine Einzelfall-prüfung notwendig. Es kann keine pauschale Regelungfür bestimmte Berufsgruppen gelten.
Frau Connemann.
Herr Minister, Sie haben deutlich gemacht, dass eine
Altersvorsorge, die auf verschiedenen Standbeinen be-
ruht, selbstverständlich werden muss. Sie haben insbe-
sondere das Erfordernis der privaten Altersvorsorge
angesprochen. Dazu gehört auch die betriebliche Alters-
vorsorge. Können Sie Angaben dazu machen, wie viele
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zurzeit Anspruch
auf eine betriebliche Altersvorsorge haben, wie sie sich
in den letzten Jahren entwickelt hat und welche Entwick-
lung die Bundesregierung für die kommenden Jahre er-
wartet?
Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und
Soziales:
Meines Wissens haben inzwischen 15,7 Millionen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf
eine betriebliche Altersvorsorge. Wenn man den öffentli-
chen Dienst einbezieht, sind es etwa 60 Prozent aller so-
zialversicherungspflichtig Beschäftigten. Es hat in den
letzten Jahren eine ziemlich rasante Entwicklung gege-
ben, die sich auch in den Tarifverhandlungen niederge-
schlagen hat. Dass wir auf diese Entwicklung bereits
jetzt – rechtzeitig vor dem Jahre 2012 – eingehen, ist
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– Ich wollte eigentlich etwas anderes sagen, habe es
dann aber verschluckt. Sie wissen schon, was ich sagen
wollte.
Zur Demokratie gehört, verehrter Herr Kollege
Koppelin, dass man sich, wenn man Koalitionen eingeht,
auf eine gemeinsame Politik verständigt, die man dann
gemeinsam trägt. Das tue auch ich. Dazu stehe ich. Wir
haben in der Koalition darüber gesprochen, in welcher
Weise wir die Finanzierungsbedarfe von Bund, Ländern
und Gemeinden in den nächsten Jahren erfüllen können.
Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass dazu gehört,
einen Prozentpunkt der Mehrwertsteuer zur Reduzierung
des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung zu verwen-
den, und zwar von 6,5 Prozent auf 5,5 Prozent und im
Weiteren auf 4,5 Prozent. Mit einem Prozentpunkt wird
also unmittelbar zur Entlastung der Arbeitnehmer und
Arbeitgeber beigetragen.
Die anderen 2 Prozentpunkte werden für die Kassen
des Bundes, der Länder und der Kommunen gebraucht.
Natürlich werden alle in diesem Land, auch die Rentne-
rinnen und Rentner, die Ergebnisse einer solchen Verän-
derung an den Preisen registrieren. Inwieweit die höhere
Mehrwertsteuer auf die Preise abgewälzt werden kann,
wird sich erst im nächsten Jahr zeigen.
Ich weiß, die FDP ist die einzige Fraktion weit und
breit, die nach den Wahlen immer dasselbe sagt wie vor
den Wahlen.
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as hängt damit zusammen, dass Sie auf ganz lange Zeit
n der Opposition sein werden. Sie können nach der
ahl immer dasselbe sagen wie vorher. Machen Sie sich
eine Sorgen!
Herr Minister, auch Regierungsparteien schadet es
icht, wenn sie nach den Wahlen das Gleiche sagen wie
or den Wahlen.
Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und
oziales:
Es wäre aber schade, wenn wir in der Opposition wä-
en. Wir wollen regieren.
Frau Schewe-Gerigk, bitte.
Herr Minister, in den letzten Jahren ging die Zunahme
er Beschäftigung mit einer Abnahme der sozialver-
icherungspflichtigen Beschäftigung einher. Wie Sie
orhin angesprochen haben, wird das auch im Koali-
ionsvertrag als Problem dargestellt. Im Rentenversiche-
ungsbericht wird daraus überhaupt keine Schlussfolge-
ung gezogen. Im Gegenteil: Sie gehen davon aus, dass
ie sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im
ächsten Jahr zunehmen wird. Ich möchte gerne wissen,
elche Annahme dem zugrunde liegt.
Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und
oziales:
Sie müssten einmal den Ifo-Geschäftsklimaindex, die
EW-Konjunkturerwartungen oder den KfW-Monitor in
ezug auf die Auftragseingänge beim Mittelstand in der
etzten Woche lesen. Alle dort veröffentlichten Zahlen
achen deutlich, dass wir damit rechnen dürfen, dass
ir, gemessen an unseren bescheidenen Prognosen für
ieses Jahr, ganz ordentlich abschneiden. Das 25-Mil-
iarden-Euro-Programm, das wir angeschoben haben
ich weiß nicht, ob Sie es mit beschlossen haben –, wird
azu beitragen, einige Dinge in Bewegung zu setzen,
um Beispiel beim Handwerk oder beim Mittelstand. Es
ewegt sich also etwas.
Das wird zwar nicht sensationell sein und viel verän-
ern – wir sind da ganz realistisch –, aber ich bin mir
icher, dass wir alles dafür getan haben, dass sich der
rbeitsmarkt sowie die Steuern und Sozialversiche-
ungsbeiträge in diesem und im nächsten Jahr in gewis-
em Maße positiv entwickeln werden.
Fragen zu anderen Themen der heutigen Kabinettssit-ung sind bei mir nicht angemeldet. Damit sind wir am
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Präsident Dr. Norbert LammertEnde der Befragung der Bundesregierung. Herr Minis-ter, ich bedanke mich.Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 2:Fragestunde– Drucksache 16/796 –Die Reihenfolge der aufzurufenden Geschäftsberei-che liegt Ihnen vor.Ich rufe zunächst den Geschäftsbereich des Bundes-ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-sicherheit auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentari-sche Staatssekretär Michael Müller zur Verfügung.Ich rufe die Frage 1 des Kollegen Peter Hettlich auf:In welcher Weise ist das Bundesministerium für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit bis zur Entscheidung desDeutschen Bundestages über den Verbleib des im Bundesver-kehrswegeplan festgesetzten naturschutzfachlichen Planungs-auftrages in die Abarbeitung desselben eingebunden?Mi
Lieber Kollege Hettlich, Sie haben sich in dieser
Frage schon mehrfach an die Bundesregierung gewandt.
Ich kann im Namen des BMU nur mitteilen, dass das
BMU in die Abarbeitung des naturschutzfachlichen Pla-
nungsauftrages bis zur Entscheidung des Deutschen
Bundestages voll eingebunden ist. Das heißt, dass wir
die Dossiers und auch die einzelnen Unterlagen vor der
Weiterleitung ans Parlament im vollen Umfang bekom-
men.
Zusatzfrage.
In diesem Zusammenhang habe ich eine Frage. In der
letzten Sitzung des Verkehrsausschusses haben wir die
Abarbeitung von naturschutzfachlichen Planungsaufträ-
gen im Rahmen des Fernstraßenausbaugesetzes 2004 be-
handelt. Seitdem haben wir keine weitere Vorlage mehr
bekommen. Ist Ihnen bekannt, wie hoch die Anzahl an
abgearbeiteten oder in Bearbeitung befindlichen Projek-
ten ist? Wenn Sie es jetzt nicht ad hoc sagen können,
würde es mir reichen, wenn das Ministerium mir die
Antwort schriftlich zukommen lässt.
Mi
Ich habe diese Zahl zwar im Kopf, aber ich bin nicht
ganz sicher, ob sie richtig ist. Ich teile Ihnen das noch
mit.
Okay.
Ich rufe die Frage 2 des Abgeordneten Hettlich auf:
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Frau Abgeordnete Hirsch, ich beantworte Ihre Frage
ie folgt: Die Bundesregierung teilt diese Forderung
icht. Sie hat im Jahr 2004 mit den Spitzenverbänden
er Wirtschaft den Ausbildungspakt für die Dauer von
unächst drei Jahren abgeschlossen. Die Wirtschaft hat
arin zugesagt, jährlich 30 000 neue Ausbildungsplätze
owie 25 000 Plätze für die so genannte Einstiegsqualifi-
ierung bereitzustellen. Diese Zusagen wurden 2004 und
005 deutlich übertroffen. Gleichwohl geht weiterhin
er Appell an die Betriebe und die Unternehmen, zusätz-
iche Anstrengungen zur Mobilisierung von Ausbil-
ungsplätzen zu unternehmen. Die Bundesregierung
ird die Wirtschaft dabei durch verschiedene staatlich
inanzierte Programme, zum Beispiel das im Januar be-
onnene Strukturprogramm „Jobstarter“, flankierend un-
erstützen.
Ergänzend zum Ausbildungspakt hat die Bundes-
inisterin für Bildung und Forschung eine Strukturini-
iative zur beruflichen Bildung angekündigt.
Im Übrigen wird die Bundesregierung die Entwick-
ung auf dem Ausbildungsstellenmarkt im Verlauf des
ahres 2006 sorgfältig analysieren, um gegebenenfalls
eitere Schritte mit den Partnern in der beruflichen Bil-
ung absprechen zu können.
Hintergrund der Forderung, die ja im Übrigen vonen Jusos geäußert wurde, war die Feststellung, dassurzeit eine immense Ausbildungsplatzlücke von min-estens 100 000 Plätzen besteht – darüber haben wir hierm Plenum ja bereits diskutiert – und es schlichtwegicht zu schaffen sein wird, alle Jugendlichen, die aufer Suche nach einem Ausbildungsplatz sind, noch iniesem Sommer in einen betrieblichen Ausbildungsplatzu vermitteln. Da hier also ganz offensichtlich Hand-
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Cornelia Hirschlungsbedarf besteht, war eine Initiative angemahnt wor-den. Mit Ihren Ausführungen haben Sie mir allerdingskeine Antwort auf die von mir geäußerte Sorge gegeben,wo all diese Jugendlichen, zu denen noch die Altnach-fragerinnen und -nachfrager, die auch auf der Suchenach einem Ausbildungsplatz sind, hinzugezählt werdenmüssen, unterkommen sollen, wenn es nicht zu einerdeutlich stärkeren Erhöhung der Zahl der Ausbildungs-plätze kommt, als sie im Ausbildungspakt vereinbartwurde, da diese ja wohl angesichts einer Lücke von100 000 Plätzen nicht ausreicht. Ich bitte Sie deshalbnoch einmal um eine konkretere Antwort.A
Frau Abgeordnete, zunächst einmal ist Ihre Behaup-
tung nicht zutreffend, dass es am Ende zu einer Ausbil-
dungsplatzlücke in Höhe von 100 000 Plätzen kommen
wird. Die tatsächliche Differenz zwischen dem Angebot
und der Nachfrage an Ausbildungsplätzen betrug am
Ende unter Einbeziehung von zusätzlichen Maßnahmen,
wie beispielsweise der Verbesserung von Einstiegsquali-
fikationen, 11 500 Plätze. Das heißt, es gab 11 500 Ju-
gendliche, die nicht versorgt waren. Ich stimme Ihrer
Beurteilung zu, dass das 11 500 zu viel sind. Die Bun-
desregierung strebt an, auch diese Lücke zu schließen.
Darauf zielt beispielsweise unser Maßnahmenpaket
„Jobstarter“ ab, aber auch eine Reihe von Maßnahmen,
die im Rahmen der in einigen Wochen beginnenden
Strukturinitiative vorgesehen sind. Dabei geht es zum ei-
nen darum, in solchen Betrieben, die bei Hilfestellung in
der Lage wären, auszubilden, zusätzliche Ausbildungs-
reserven zu mobilisieren, und zum Zweiten darum, in
den Regionen, in denen wir eine besonders hohe Ar-
beitslosigkeit haben, die Ausbildungsplatzsituation zu
verbessern. Zum Dritten zielen unsere Maßnahmen auch
auf Jugendliche mit besonderen Problemen ab.
Weitere Zusatzfrage?
Ja, ich habe noch eine Nachfrage. – Vor dem Hinter-
grund der geplanten Strukturinitiative, die Sie angespro-
chen haben, würde es mich interessieren, inwieweit die
Problematik von Frauen, die von der aktuellen Ausbil-
dungsmisere besonders betroffen sind, da es für sie auf
jeden Fall schwieriger ist, einen betrieblichen Ausbil-
dungsplatz zu finden, dabei eine Rolle spielen wird.
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Auch diese Problematik wird bei der angekündigten
Strukturinitiative, die zum Ziel hat, strukturelle Defizite
auf dem Ausbildungsstellenmarkt zu lokalisieren und
anschließend zu beseitigen, eine Rolle spielen.
Vielen Dank.
Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Auswärtigen
Amtes auf. Zur Beantwortung steht der Staatsminister
Gernot Erler zur Verfügung.
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Herr Kollege Dr. Paech, die Bundesregierung hat den
orschlag der International Crisis Group mit Interesse
ur Kenntnis genommen. Der Vorschlag der ICG geht
avon aus, dass die von der internationalen Gemein-
chaft in der IAEO-Resolution vom 4. Februar 2006 er-
obenen Forderungen an den Iran, die der Wiederher-
tellung des Vertrauens in die friedlichen Absichten des
ranischen Nuklearprogramms dienen, nicht durchsetz-
ar seien. Diese nicht bewiesene Prämisse wird von der
undesregierung nicht geteilt. Die Durchsetzung dieser
orderungen ist ja gerade das erklärte Ziel der laufenden
iplomatischen Bemühungen. Diese Forderungen, insbe-
ondere die Forderung nach Wiederherstellung der voll-
tändigen Suspendierung bestimmter nuklearer Aktivitä-
en im Iran einschließlich anreicherungsbezogener
orschung und Entwicklung, gründen im mangelnden
ertrauen der internationalen Gemeinschaft in Umfang
nd Ziele des iranischen Nuklearprogramms.
Der Bericht des IAEO-Generaldirektors vom
7. Februar stellt erneut fest, dass die IAEO auch nach
rei Jahren intensiver Bemühungen nicht in der Lage ist,
en ausschließlich friedlichen Charakter des iranischen
uklearprogramms abschließend zu bestätigen. Mit
lick auf die Wichtigkeit einer Stärkung der IAEO – die-
es Interesse ist unabhängig vom Fall Iran – wäre es des-
alb ein falsches Signal, die IAEO-Forderungen infrage
u stellen, zumal die Bemühungen um eine Lösung des
uklearstreits mit dem Iran im Rahmen dieser IAEO-
orderungen weiterhin im Gange sind.
Zusatzfrage?
Herr Kollege Erler, da Sie so umfassend die IAEOnd ihren Chef, al-Baradei, zitieren, auch von mir ein Zi-at von ihm, und zwar von gestern. Es wird Ihnen be-annt sein. Da sagt er:Jede Art von Moratorium von mehr als zwei Jahrenund die Aussetzung der nuklearen Forschung wer-den es schwierig machen, eine Einigung zu erzie-len. Die Lösung zur Gesichtswahrung besteht darin,Uran nur im begrenzten Maße anzureichern …während dieser zwei Jahre.Das ist ziemlich deckungsgleich mit dem ICG-Vor-chlag. Sie wissen, dass in der ICG Ihre Fraktionskollegin
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1592 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006
)
)
Dr. Norman PaechUta Zapf und der Staatssekretär im Verteidigungs-ministerium Friedbert Pflüger sitzen. Vor dem Hintergrund,dass die beiden Vorschläge ähnlich sind, meine Frage:Wenn ICG und letztlich auch al-Baradei der gleichenAnsicht sind, warum kann dann die Bundesregierungsich nicht ebenfalls diesen Vorschlägen anschließen?
Herr Kollege Dr. Paech, ich weiß nicht, ob Sie mit
dem Vorschlag der ICG ganz vertraut sind. Wenn Sie
sich einmal das Phasenmodell anschauen, das die ICG
vorgeschlagen hat, dann stellen Sie fest, dass der Iran in
der ersten Phase verpflichtet wäre, für zwei bis drei
Jahre alle Anreicherungs- und anreicherungsbezogenen
Aktivitäten bis zur vollständigen Klärung der Verdächte,
die auf der Handlungsweise des Iran beruhen, einzustel-
len. Für diese Jahre müsste das umfassende Safeguards
Agreement mit den intrusiven Beobachtungen akzeptiert
werden. Außerdem müsste der Iran so lange seine
Schwerwasseraktivitäten einstellen und das Zusatzproto-
koll vom Atomwaffensperrvertrag ratifizieren.
Der Ansatz für die erste Phase unterscheidet sich in
der Tat nicht wesentlich von dem Ansatz der E3/EU, die
genau das Gleiche fordern, aber nicht diese zeitliche Be-
grenzung vorgesehen haben. Für uns ist völlig klar, dass
der Iran das Recht auf eine zivile Nutzung der Atom-
energie hat. Das wird nicht bestritten. Aber es muss Ge-
legenheit gegeben werden, die Verdächte, die er selber
durch ein 18 Jahre langes Missachten der Safeguards-
Vorschriften ausgelöst hat, definitiv auszuräumen. Das
heißt, es handelt sich – auch nach unserer Auffassung –
um eine zeitlich begrenzte vertrauensbildende Maß-
nahme. Wir sind allerdings nicht in der Lage, zu sagen,
wie lange die IAEO braucht, um dieses Vertrauen wieder
herzustellen; das muss die IAEO sagen.
Ich hätte noch eine zweite Frage.
Bitte schön.
Das ist natürlich richtig. Aber die Lage hat sich doch
gerade in den letzten Wochen außerordentlich stark ver-
ändert. Auf der einen Seite hat der Iran jetzt zugesagt,
zwei Jahre auf die Urananreicherung zu verzichten. Er
will lediglich unter strengen IAEO-Kontrollen ein mini-
males Forschungsprogramm durchführen. Auf der ande-
ren Seite darf man nicht aus dem Auge verlieren, dass
die USA jetzt einen Atomdeal mit Indien machen und in-
sofern einen Doppelstandard anwenden: Ein Land, wel-
ches sich nicht im Rahmen der IAEO eine Nuklearmacht
zugelegt hat, wird sozusagen hofiert und mit zivilen
Nuklearpotenzialen ausgerüstet. Einem Land hingegen,
welches im IAEO-Rahmen arbeitet und ein Recht auf
Urananreicherung hat, wird das verwehrt.
Dazu habe ich folgende Frage. Ich habe in der Zei-
tung die Meldung gelesen, dass Deutschland die Unter-
stützung dieses Vorschlags vorsichtig signalisiert habe.
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)
)
Diese Frage ist nicht mehr zulässig, Frau Höhn.
H
Das war auch keine Frage, sondern wahrscheinlich
ur eine Behauptung.
Wir tun viel – vor allem das, was Sie beschlossen ha-
en.
Diese Antwort ist auch nicht zulässig, Herr Kollegechauerte.
Ich rufe jetzt die Frage 19 der Kollegin Corneliaehm auf:Welche verbraucherpolitischen Konsequenzen zieht dieBundesregierung aus dem Fazit des Berichtes der EU-Kom-mission zum Stand der Marktöffnung und zum Wettbewerbs-verhalten der Energieversorger Europas, dass auf den Strom-und Gasmärkten noch kein ausreichend funktionierenderfreier Wettbewerb entstanden ist?
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1596 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006
)
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H
Frau Kollegin Behm, der Bericht der Europäischen
Kommission enthält keine abschließende Analyse und
Bewertung, wie Sie es in Ihrer Frage ausgeführt haben.
Die Kommission führt gegenwärtig ihre Untersuchung
in Form einer vertieften Länderprüfung fort und hat für
das Jahresende 2006 einen abschließenden Bericht zuge-
sagt. Wir gehen davon aus, dass wir dann wissen, was
wir zu veranlassen haben.
Ich habe eine Nachfrage. Ich habe das anders wahrge-
nommen, deshalb frage ich Sie: Wie erklärt sich die
Bundesregierung, dass der Vorsitzende der Monopol-
kommission, Jürgen Basedow, eine Einschränkung des
Wettbewerbs angesichts der angekündigten Fusionen be-
fürchtet? Schon bisher gab es keinen ausreichenden
Wettbewerb; nunmehr werden die Möglichkeiten der
europäischen Energiekunden, auf die Angebote anderer
Strom- und Gasanbieter zurückzugreifen, noch weiter
verringert. Das geht aus dem Bericht deutlich hervor.
Das heißt, dass die Verbraucher höhere Preise zu erwar-
ten haben.
H
Auch hier gilt, dass wir jetzt seriöse Erfahrungen
sammeln müssen. Permanent an den gesetzlichen
Grundlagen herumzuwerkeln, führt zur absoluten Verun-
sicherung und nutzt niemandem.
Die Europäische Kommission – ich habe es bereits
ausgeführt – wird erst Ende des Jahres 2006 ihren aus-
führlichen ländervergleichenden Erfahrungsbericht vor-
legen. Daher ist es klug, zunächst abzuwarten, welche
Handlungsnotwendigkeiten aufgrund dieses Berichts
entstehen. Wenn wir vorneweg galoppieren, werden wir
das Ziel nicht erreichen.
Haben Sie eine zweite Zusatzfrage?
Nein, dazu nicht.
Der Parlamentarische Staatssekretär Müller aus dem
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz – zu diesem Geschäftsbereich woll-
ten wir jetzt eigentlich kommen – ist unterwegs, aber
noch nicht eingetroffen. Ich schlage daher vor, den Ge-
schäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung vorzuziehen, da die an das Bun-
desministerium für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend gerichteten Fragen – das sind die Fragen 24 und 25
der Kollegin Scharfenberg sowie die Frage 26 der Kolle-
gin Hasselmann – allesamt schriftlich beantwortet wer-
den. – Ich stelle hierzu Einvernehmen fest.
Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer
Staatssekretär Achim Großmann zur Verfügung.
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Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie die Überle-
ung innerhalb der EU, die Prioritäten bei den TEN-Pro-
ekten neu festzulegen und die Projekte gemäß den von
er EU festgestellten Prioritäten bezüglich der Ost-West-
erkehre zuzuschneiden? Damit wäre die Fehmarnbelt-
uerung als nicht mehr prioritär anzusehen, weil sie in
en fünf von der EU vorgeschlagenen Hauptverkehrs-
chsen nicht mehr vorkommt?
A
Herr Steenblock, wir glauben, dass die Priorisierung
icht grundlegend anders erfolgen wird. Die Fehmarn-
eltquerung steht auf der Prioritätenliste. Es kann sicher-
ich nicht plötzlich von Ost nach West priorisiert wer-
en; schließlich geht es nicht um Himmelsrichtungen,
ondern darum, welche Strecken und welche Verbindun-
en wichtig sind. Wir haben, wenn es bei der jetzigen fi-
anziellen Vorschau bleibt, bei den TEN-Mitteln einen
ufwuchs von 40 Prozent. Im Rahmen dieses Aufwuch-
es ergeben sich für Deutschland genügend Möglichkei-
en der Priorisierung.
Weitere Zusatzfrage?
Gerne. – Herr Staatssekretär, wenn ich mich recht er-nnere, war im Jahre 2004 der damalige Verkehrsminis-er Stolpe mit seinem dänischen Amtskollegen zu deruffassung gekommen, dass bis zum Ende des Jahres004 endgültig entschieden werden sollte, ob das Projekt
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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 1597
)
)
Rainder Steenblockrealisiert wird und wie. Es hat allerdings bis zum heuti-gen Tage nur Verschiebungen dieser Entscheidung gege-ben. Jetzt lautet die Entscheidung, bis zum Ende desJahres 2006 Klarheit über das Projekt zu bekommen.Deutet das nach Ihrer Meinung nicht darauf hin, dass dieEU tatsächlich zu Recht sagt: Dieses Projekt bewegt sichnicht und fällt aus der Prioritätenliste?A
Nein, das glaube ich nicht. Sie müssen sehen, dass das
ein sehr engagiertes Projekt ist und dass sehr viele Fra-
gen geklärt werden müssen. Deshalb müssen wir Schritt
für Schritt vorgehen. Hier gehen Solidität und Seriosität
vor Schnelligkeit. Das ändert aber aus meiner Sicht
nichts an der Prioritätensetzung.
Ich rufe die Frage 32 des Abgeordneten Rainder
Steenblock auf:
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass eine
mautpflichtige feste Fehmarnbeltquerung genauso wie die
Öresundquerung zwischen Dänemark und Schweden von den
Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern nicht wie erwartet
angenommen werden könnte, und, wenn nein, warum nicht?
A
Die Bundesregierung prüft die voraussichtliche Ak-
zeptanz einer festen Querung aufgrund von Prognosen.
Für ein Finanzierungsmodell werden dabei verschiedene
Szenarien durchgespielt. Für eine Annahme durch die
Verkehrsteilnehmer spricht, dass die Fehmarnbeltrela-
tion die kürzeste Verbindung zwischen Deutschland und
Skandinavien ist. Auch die Fährüberfahrt ist heute schon
kostenpflichtig.
Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Bundesregierung
die Kostensenkung auf der dänischen Konkurrenzstrecke
über den Großen Belt, die zu einer deutlichen Rentabili-
tätsschwächung der geplanten Fehmarnbeltstrecke führt
und damit zu einer geringeren Nutzung?
A
Wir beobachten das sehr genau. Diese Informationen
fließen in die weiteren Planungen ein. Die aktuellen Ent-
wicklungen zeigen, dass der Verkehr über die Ostsee
wieder zunimmt. Bei den finanziellen Berechnungen für
die feste Fehmarnbeltquerung haben wir zunächst unter-
stellt, dass der Verkehr in den ersten vier Betriebsjahren
nach der Eröffnung unter der Prognose bleiben wird.
Das heißt, wir sind bei der Neubewertung der Zahlen da-
bei, die Informationen einzuarbeiten, die wir von den be-
stehenden Brücken erhalten.
Weitere Zusatzfrage?
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Gerne. – Herr Staatssekretär, die Arbeitsplätze in der
egion sind nach Auskunft der dortigen Wirtschaft
urch eine Fehmarnbeltquerung bedroht. Das betrifft
nsbesondere Puttgarden. Der Fremdenverkehr, aber
uch die Fährschifffahrt dort sind zentrale Wirtschafts-
aktoren. Können Sie mir möglichst genau sagen, in wel-
her Form der Wegfall dieser Arbeitsplätze eigentlich in
hre Prognosen über die Wirtschaftlichkeit der Fehmarn-
eltquerung einbezogen wird?
A
Ich glaube, dass das eine Aufgabe des Landes ist. Sie
issen, dass das Land Schleswig-Holstein die Realisie-
ung dieser Querung nach vorne puschen will, also sehr
iel Wert darauf legt, dass wir zügig weitermachen. Ich
laube, die Abschätzung dessen, was in der Region vor
ich geht und unter Umständen als Ausgleich geschaffen
erden muss, ist Aufgabe der Landesregierung.
Ich rufe die Frage 33 des Abgeordneten Dr. Harald
erpe auf:
Für wie wahrscheinlich beurteilt die Bundesregierung
staatliche Beihilfen für den Bau einer festen Fehmarnbeltque-
rung und befürwortet die Bundesregierung solche Beihilfen?
A
Herr Kollege Terpe, die Frage staatlicher Beihilfen
oll in den nächsten Monaten weiter untersucht werden.
as ist das Ergebnis der Gespräche von Herrn Minister-
räsident Carstensen mit den Bundesministern
teinbrück und Tiefensee.
Ich habe keine Nachfragen.
Dann rufe ich die Frage 34 des Kollegen Dr. Terpe
uf:
Welchen Stand haben Gespräche des Bundes mit dem
Land Schleswig-Holstein und Verhandlungen zwischen den
zuständigen Ressorts der Bundesregierung über Staatsgaran-
tien für die feste Fehmarnbeltquerung?
A
Es wurde vereinbart, zügig zu klären, welche Schritteotwendig sind und welche Fragen beantwortet werdenüssen, um entscheiden zu können, ob das ProjektFeste Fehmarnbeltquerung“ realisiert werden kann. Aufem Weg zur Entscheidung soll für das weitere Vorge-en ein Zeitplan erarbeitet werden, in dem die einzelneneilensteine bis zur Umsetzung festgelegt sind. Die Su-he nach einem tragfähigen Finanzierungskonzept, so-ohl für das Projekt selbst als auch für die erforderli-hen Hinterlandanbindungen, wird fortgesetzt.
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1598 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006
)
)
Zusatzfrage?
Die Frage, welchen Stand die Gespräche und Ver-
handlungen zwischen den zuständigen Ressorts haben,
ist beantwortet worden.
Ja. Deswegen habe ich Sie gefragt, ob Sie möglicher-
weise Zusatzfragen haben.
Nein, habe ich nicht. Danke.
Dann rufe ich die Frage 35 des Kollegen Heilmann
auf:
Trifft es zu, dass der Bundesminister für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, im Zuge der öffentli-
chen Diskussion um die geplante Kürzung der Regionalisie-
rungsmittel, wie in der „Berliner Zeitung“ vom 23. Februar
2006 zitiert, die Zweckentfremdung der Mittel aus dem Re-
gionalisierungsgesetz, RegG, durch die Bundesländer kriti-
siert, da diese die Mittel unter anderem für den Ausbau regio-
naler Schienenstrecken verwenden, und da bislang die Mittel
nach § 8 Abs. 1 RegG für die Bestellung von Verkehrsleistun-
gen und die Mittel nach § 8 Abs. 2 RegG für die Verbesserung
des öffentlichen Personennahverkehrs verwendet werden soll-
ten, wofür hätten nach Auffassung der Bundesregierung die
Mittel nach § 8 Abs. 2 RegG verwendet werden sollen, wenn
nicht für Investitionen in regionale Schienenstrecken?
A
Herr Kollege Heilmann, in Ihrer Frage gehen Sie von
falschen Voraussetzungen aus. Den Ländern steht gemäß
Art. 106 a des Grundgesetzes ein Betrag aus dem Steuer-
aufkommen des Bundes für den öffentlichen Personen-
nahverkehr, den ÖPNV, zur Verfügung. Laut Regionali-
sierungsgesetz sind diese Mittel insbesondere für den
Schienenpersonennahverkehr einzusetzen. Dies schließt
jedoch nicht aus, dass sie bestimmungsgemäß auch für
andere Verwendungen im ÖPNV, zum Beispiel für den
Ausbau der Infrastruktur, eingesetzt werden können.
Dieser Sachverhalt wurde von Herrn Bundesminister
Wolfgang Tiefensee nie infrage gestellt.
Zusatzfragen? – Nein.
Dann rufe ich jetzt die Frage 27 des Kollegen
Hofreiter auf:
Wie ist der Bearbeitungsstand beim Fünfjahresplan zum
Ausbau der Bundesfernstraßen und wann wird dieser verab-
schiedet?
A
Herr Kollege Dr. Hofreiter, mit dem Entwurf eines In-
vestitionsrahmenplans für die Verkehrsinfrastruktur wird
für den Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtent-
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Das ist eigentlich keine Zusatzfrage: Es ist interes-
ant, wie lange das geschoben worden ist. Das war näm-
ich schon im letzten Jahr überfällig.
Gut.
A
Ich kann auch diesen Kommentar „beantworten“.
Wenn Sie das tun möchten, fassen wir das, was gerade
esagt wurde, als Frage im Sinne unserer Geschäftsord-
ung auf.
A
Da der Kollege Hofreiter die Diskussionen der letzten
egislaturperiode nicht vollständig mitbekommen hat
er ist ja ein neuer Abgeordnetenkollege –, sage ich Ih-
en: Wir haben im letzten Jahr ein 2-Milliarden-Pro-
ramm aufgelegt und unsere Verkehrsinfrastrukturinves-
itionen somit deutlich erhöht. Diese 2 Milliarden Euro
aben wir für Verkehrsprojekte im Bereich von Straße,
chiene und Wasserstraße zur Verfügung gestellt. Das
atte für uns Priorität. Da das dringender war und eilte,
aben wir die Arbeit am Fünfjahresplan etwas zurückge-
tellt. Das haben wir den Kolleginnen und Kollegen im-
er wieder in Briefen mitgeteilt.
Vielen Dank.
Ich hätte noch eine zweite Zusatzfrage.
Da Sie eben erklärt haben, dass Sie keine Zusatzfragetellen möchten, konnte ich das nicht ahnen. – Bittechön.
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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 1599
)
)
Entschuldigung; ich mache das zum ersten Mal. – Ichhabe eine spezifische Zusatzfrage: „Sommer 2006“ istein dehnbarer Begriff. Heißt das: vor der Sommerpauseoder nach der Sommerpause?
Oder ist das überhaupt nicht abzusehen?A
Herr Kollege, diese Form dehnbarer Begriffe verwen-
den wir immer dann, wenn wir mit anderen reden müs-
sen. Wenn wir den Fünfjahresplan für die Bundesfern-
straßen selbstständig erstellen könnten, könnte ich Ihnen
relativ präzise sagen, wann wir damit fertig sind. Aber
wir müssen darüber mit 16 Bundesländern und der
DB AG sprechen. Natürlich haben wir auch verspro-
chen, den Verkehrsausschuss informell zu beteiligen.
Deshalb bitte ich Sie, mir nachzusehen, dass ich bei dem
Begriff „Sommer 2006“ bleibe.
Selbst wenn nicht, könnte dies nicht durch eine wei-
tere Zusatzfrage zurückgewiesen werden.
Die übrigen Fragen zu diesem Geschäftsbereich wer-
den vom Kollegen Kasparick beantwortet, sodass Sie,
Herr Kollege Großmann, mit Dank entlassen sind.
Ich rufe die Frage 28, ebenfalls des Kollegen
Dr. Hofreiter, auf:
Wird die Bundesrepublik Deutschland als Gesellschafterin
der Flughafen München GmbH, FMG, dem Beispiel des Mit-
gesellschafters Freistaat Bayern folgen, Teile des Gesellschaf-
terdarlehens an den Münchener Flughafen zurückzufordern,
und, wenn nein, warum nicht?
U
Herr Dr. Hofreiter, der erste Teil Ihrer Frage, ob die
Bundesrepublik Deutschland als Gesellschafterin der
Flughafen München GmbH dem Beispiel des Mitgesell-
schafters Freistaat Bayern folgen wird, beantworte ich
mit Ja. In der Gesellschafterversammlung vom 8. De-
zember 2005 haben die an der FMG beteiligten Gesell-
schafter, zu denen neben der Bundesrepublik Deutsch-
land auch der Freistaat Bayern und die Landeshauptstadt
München zählen, die Rückforderung eines Teilbetrags
des an die FMG ausgereichten Darlehens beschlossen.
Der zweite Teil Ihrer Frage hat sich damit erübrigt.
Zusatzfrage.
Wann und in welchem Umfang rechnen Sie mit dem
Eingang der ersten Zahlungen?
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Die komplette Rückzahlung des Anteils der Bundes-
epublik?
U
Es geht um Teilbeträge. Um es genau zu sagen: Es
eht um 61,5 Prozent der ausgereichten Bundesdarlehen
n Höhe von 331,6 Millionen Euro.
Und auf die Zinsen verzichten Sie komplett?
Das war jetzt schon die dritte Zusatzfrage, Herr Kollege.
Entschuldigung.
Die Fragen 29 und 30 werden schriftlich beantwortet.
Ich rufe die Frage 36 des Kollegen Alexander Ulrich
uf:
Welche Genehmigungen und Rechtsgrundlagen durch
deutsche Flugsicherungsbehörden sowie Meldepflichten von-
seiten der USA sind nach Auffassung der Bundesregierung
für die Military-Airlift-Command-Flüge von US-amerikani-
schen Fluggesellschaften erforderlich, die den zivilen Flugha-
fen Hahn routinemäßig als Zwischenstopp für den Transport
von Soldaten und militärischen Gütern unter anderem nach
Afghanistan und Kuwait nutzen, und welche Maßnahmen
zum Schutz der Zivilbevölkerung in der Umgebung des Flug-
hafens Hahn müssen wegen dieser Nutzung des Flughafens
für militärische Zwecke unternommen werden?
U
Kollege Ulrich, nach den Feststellungen der Bundes-
egierung handelt es sich bei den von Ihnen zitierten
lügen um zivile Charterflüge eines amerikanischen
uftfahrtunternehmens, die nach den Regeln für den ge-
erblichen Luftfahrtverkehr durchgeführt werden. Sol-
he Transitflüge bedürfen grundsätzlich einer Erlaubnis
urch das Luftfahrtbundesamt. Für Überflüge und Flüge
it technischer Zwischenlandung, zum Beispiel zum
uftanken, ist eine solche Erlaubnis nicht erforderlich.
b – und gegebenenfalls welche – Maßnahmen zum
chutz der Bevölkerung zu treffen sind, liegt in der Ver-
ntwortung des für die Betriebsgenehmigung des Flug-
afens zuständigen Landes Rheinland-Pfalz.
Zusatzfrage.
Metadaten/Kopzeile:
1600 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006
)
)
Wenn es sich um Zivilflüge handelt, auf welcher
Rechtsgrundlage ist es den US-amerikanischen Soldaten
dann erlaubt, diese Flüge mit Waffen zu bestücken?
U
Die amerikanischen Fluggesellschaften haben für sol-
che Flüge in Deutschland eine prinzipielle Erlaubnis,
schon seit mehreren Jahrzehnten.
Weitere Zusatzfragen?
Habe ich das richtig verstanden: Auf diesen Zivilflü-
gen darf jeder Soldat so viele Waffen mit sich führen,
wie er gerade schleppen kann, und dies ist seit Jahrzehn-
ten so erlaubt?
U
Nein. Es geht im konkreten Fall nicht um einen Waf-
fentransport, sondern es geht um zivile Charterflüge ei-
nes amerikanischen Luftfahrtunternehmens, die nach
den Regeln für den gewerblichen Luftfahrtverkehr
durchgeführt worden sind.
Ich rufe Frage 37 des Kollegen Ulrich auf:
Ist die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass der
ehemalige US-Militärflughafen Hahn mit öffentlichen Gel-
dern im Rahmen eines Konversionsprojekts zu einem zivilen
Flughafen umstrukturiert wurde, der Auffassung, dass die ge-
genwärtige Nutzung des Flughafens Hahn für US-amerikani-
sche Militärtransportflüge nach Afghanistan und Kuwait mit
dem Sinn und Zweck des Konversionsvorhabens vereinbar
ist, und, wenn ja, mit welcher Begründung?
U
In den Ausbau des Flughafens Hahn sind Landesmit-
tel und Mittel des Flughafens Frankfurt, aber keine Bun-
desmittel geflossen. Das Konversionsprojekt Flughafen
Hahn ist als Verkehrsflughafen dem allgemeinen Ver-
kehr, mit der üblichen Betriebspflicht, gewidmet. Er
steht grundsätzlich zivilen und militärischen Nutzern of-
fen. Bei den Flügen nach Kuwait und Afghanistan han-
delt es sich um Flugbewegungen, die im Rahmen der all-
gemeinen Betriebsgenehmigung zulässig sind.
Sind die Starts und Landungen mit dem Grundgesetz
und dem Völkerrecht vereinbar?
U
Ja.
Weitere Zusatzfrage? – Nein.
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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 1601
)
)
– Da sie nicht mehr anwesend ist, wird die Frage 22
hier auch nicht beantwortet. Es wird verfahren, wie in
der Geschäftsordnung vorgesehen.
Ich rufe die Frage 23 der Kollegin Bärbel Höhn auf:
Wie bewertet die Bundesregierung, dass es bei den Vogel-
grippefunden in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein
wieder sieben bzw. neun Tage gedauert hat, bis die Ergebnisse
der H5N1-Tests vorlagen, und was unternimmt die Bundesre-
gierung, um solche Verzögerungen bei der Seuchenbekämp-
fung endlich abzustellen?
Dr
Ich antworte auf die Frage wie folgt: Die Annahme
einer Zeitdauer von sieben bzw. neun Tagen bis zum
Vorliegen von H5N1-Befunden, wie von Ihnen darge-
stellt, trifft weder für die Proben aus Baden-Württem-
berg noch für die Proben aus Schleswig-Holstein zu. Der
Befund H5N1 für Proben, die dem Nationalen Referenz-
labor für Aviäre Influenza des Friedrich-Loeffler-Insti-
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1602 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006
)
)
Das ist leider richtig. Damit sind wir am Ende der
ragen zu diesem Geschäftsbereich.
Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Bundesminis-
eriums für Arbeit und Soziales auf. Zur Beantwortung
er Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär
ranz Thönnes zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 38 der Kollegin Katja Kipping auf:
Wie viele in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebende ar-
beitslos bzw. Arbeit suchend gemeldete Frauen und Männer
– bitte getrennt aufführen – bekommen aufgrund der Anrech-
nung von Partnereinkommen keine Leistungen nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und wie viele dieser Frauen
und Männer sind nicht krankenversichert?
F
Frau Kipping, im Januar 2006 wurden von den Ar-
eitsgemeinschaften und Agenturen für Arbeit, die in
etrennter Trägerschaft arbeiten, 49 000 Anträge auf
eistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ab-
elehnt, davon 41 000 wegen der Anrechnung von Ein-
ommen und Vermögen. Diese Angaben bilden nicht das
esamte Volumen der abgelehnten Anträge ab. Per Hand
efertigte Bescheide sind darin nicht erfasst und es lie-
en keine entsprechenden Angaben für die zugelassenen
ommunalen Träger vor.
Da bei den abgelehnten Anträgen die Haushaltsform
es Antrag stellenden Haushalts nicht erfasst wird, lie-
en der Bundesregierung keine Angaben dazu vor, wie
iele in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebende
rauen und Männer aufgrund der Anrechnung von Part-
ereinkommen keine Leistungen nach dem Zweiten So-
ialgesetzbuch bekommen.
Darf ich die Frage 39 gleich mitbeantworten?
Ja. Ich rufe die Frage 39 auf:Wie viele der oben genannten Frauen und Männer – bittegetrennt aufführen – erhielten bisher Angebote der Arbeitsför-derung und welche Arbeitsförderungsangebote – bitte nachAngebotsarten und Geschlecht getrennt aufführen – erhieltendiese Frauen und Männer?
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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 1603
)
)
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Ich kann Ihnen auf Ihre Frage Folgendes antworten:
Der Bundesregierung liegen keine Angaben dazu vor,
wie viele in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebende
arbeitslos bzw. Arbeit suchend gemeldete Personen, die
aufgrund der Anrechnung von Partnereinkommen keine
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
erhalten, bisher Angebote der Arbeitsförderung erhiel-
ten.
Bei den arbeitslos bzw. Arbeit suchend gemeldeten
Personen wird von der Bundesagentur für Arbeit nicht
erfasst, ob vorab ein Antrag auf Leistungen der Grund-
sicherung für Arbeitsuchende abgelehnt wurde. Es ent-
behrt auch eines gewissen Sinnes, diese Merkmale zu er-
heben, da sich die wesentlichen Merkmale der Person,
die sich arbeitslos oder Arbeit suchend meldet, im Laufe
der Zeit verändern können bzw. längere Zeit aufbewahrt
werden müssten, wodurch ein zusätzlicher Verwaltungs-
aufwand erforderlich wäre, der nicht im Sinne der ei-
gentlichen Aufgabe der Erfüllung des Gesetzes, nämlich
der Beratung und zügigen Vermittlung in Arbeit, in Ein-
klang stehen würde.
Frau Kipping, Sie können bis zu vier Zusatzfragen
stellen.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage,
auch wenn ein statistischer Mangel deutlich geworden
ist.
Hintergrund meiner Frage ist, dass Personen, die ar-
beitslos sind, laut Gesetz auch dann Anspruch auf Ar-
beitsförderung haben, wenn sie keine Grundsicherung
für Arbeitslose erhalten, weil beispielsweise das Ein-
kommen der Bedarfsgemeinschaft aufgrund des hohen
Verdienstes des Partners über der Bemessungsgrenze
liegt. Gestatten Sie mir deswegen und auch angesichts
des Internationalen Frauentages, nachzufragen, inwie-
weit sich die Regierung gegenüber der Bundesagentur
für Arbeit und den Arbeitsgemeinschaften dafür einsetzt,
dass Frauen – sie sind überproportional stark betroffen,
weil Männer in dieser Gesellschaft in der Regel noch im-
mer ein höheres Einkommen haben –, die im Sinne der
Grundsicherung nicht leistungsberechtigt sind, Arbeits-
fördermaßnahmen erhalten, auf die sie laut Gesetz einen
Anspruch haben.
F
Frau Kipping, das ist eine berechtigte Frage. Viel-
leicht kann meine Antwort Sie ein Stück weit zufrieden
stellen. Die nicht hilfsbedürftigen Personen haben die-
selben Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur
Auswahl, die im Rahmen des Dritten Buches Sozialge-
setzbuch zur Verfügung stehen. Sie werden durch die
Bundesagentur für Arbeit in jedem Fall, auch während
einer Beschäftigung, durch Beratung und Vermittlung
unterstützt. Sie können zudem bei Vorliegen der sonsti-
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Eine Zusatzfrage des Kollegen Kurth.
Herr Staatssekretär Thönnes, Sie haben richtigerweise
zwischen dem wirtschaftlich günstigsten und dem preis-
günstigsten bzw. billigsten Gebot unterschieden und be-
tont, es gehe um das wirtschaftlich günstigste Angebot.
Aber stimmen Sie mit mir überein, dass das, was im Mo-
ment als wirtschaftlich günstigstes Angebot gemacht
wird, in der Mehrzahl der Fälle auch das billigste Ange-
bot ist und dass damit in der Tat nicht nur im Einzelfall,
sondern auch in der Fläche Vollzeitlohnzahlungen ver-
bunden sind, die zu einer so hohen Fluktuation der Mit-
arbeiter führen, dass eine kontinuierliche qualitätsvolle
Leistungserbringung, etwa in Berufsbildungswerken bei
beruflichen Trainingsmaßnahmen, nicht mehr gesichert
werden kann und deswegen auch die Wirtschaftlichkeit
einfach nicht mehr gesichert ist?
F
Das waren jetzt mehrere einzelne Faktoren, die Sie in
Ihre Frage gekleidet haben und die alle, wollte ich Ihre
Frage, ob ich Ihre Einschätzung teile, zufriedenstellend
beantworten, statistische Erhebungen erforderlichen ma-
chen würden. Diese liegen an der Stelle nicht vor. Sie ha-
ben eine Einschätzung zu diesen Punkten geäußert. Da
Sie mich gefragt haben, muss ich Ihnen sagen: Ich kann
Ihre Einschätzung nicht teilen, weil dafür schon die Da-
tengrundlage fehlt.
Aber ich füge hinzu, dass vor dem Hintergrund der
Veränderung der Ausschreibungspraxis, der Festlegung
von Qualitätskriterien und der Notwendigkeit, qualifi-
ziertes Personal zu beschäftigen, eine Vielzahl von Punk-
ten in den Ausschreibungsbedingungen enthalten sind,
die bezüglich der Qualitätsanforderungen, der Verläss-
lichkeit und der Kompetenz auch für die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in entsprechenden Strukturen – und wahr-
scheinlich nicht Niedrigentlohnungsstrukturen – gelten
dürften, die andere Menschen unterrichten und Bildungs-
maßnahmen durchführen. Da aber für den Fall keine Da-
ten vorliegen, muss ich sagen: Ich kann Ihre Einschät-
zung nicht teilen.
Die Fragen 45 und 46 werden schriftlich beantwortet.
Wir kommen nun zur Frage 47 der Abgeordneten
Kornelia Möller:
Welche Konsequenzen für die Bundesagentur für Arbeit,
insbesondere welche personellen Folgen sowie damit zusam-
menhängenden Auswirkungen für die Realisierung der Ver-
mittlungs- und Eingliederungsaufgaben der BA, hat die
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er uns nicht bekannt ist. Sie stellen ab auf Fälle, die Sie
u kennen glauben, die uns aber nicht bekannt sind. Ich
eise noch einmal darauf hin: Die Integrationsfachkraft
n der Arbeitsagentur oder im Leistungszentrum ist dafür
erantwortlich, sich nach sinnvollen Integrationsmög-
ichkeiten für die Arbeitssuchenden umzusehen und die
edingungen mit den jeweiligen Arbeitgebern abzuklä-
en. Ich habe beschrieben, dass es begrenzte Trainings-
eiten gibt. Dieser Aspekt bewirkt, dass die Bundesagen-
ur im Rahmen des Sozialgesetzbuchs III oder die
eistungszentren und die Arbeitsgemeinschaften über
as Arbeitslosengeld II für den Unterhalt aufkommen.
Für den Fall, dass es da etwas geben sollte, was – ich
age es jetzt einmal konkret; das resultiert aus Ihrer Fra-
estellung – nach Missbrauch aussieht, oder dass be-
annt werden würde, dass sich Arbeitgeber mehrfach
intereinander – denn der Zeitraum ist ja begrenzt – von
er Arbeitsagentur, salopp formuliert, Arbeitsuchende
uweisen lassen oder holen und es am Ende zu keinem
eschäftigungsverhältnis kommt, ist es Praxis der Bun-
esagentur, die entsprechenden Zuweisungen einzustel-
en. Denn dieser Vorgang wäre nicht im Sinne der ei-
entlichen Absicht der gesetzlichen Regelungen, die wir
etroffen haben.
Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?
Ja, ich habe eine weitere Zusatzfrage. – Sie sind bis-
ang gar nicht auf die Rolle der Unternehmen eingegan-
en. Wie ist Ihre Einstellung zu der Position der Unter-
ehmen?
Noch einmal eine Richtstellung: Es ist nicht richtig,
u sagen, dass ich diese Fälle zu kennen glaube. Ich
enne sie. Ich komme aus der Beratung. Das heißt, ich
abe konkret mit diesen Menschen gearbeitet. Mich er-
eichen sehr viele Anfragen und Bitten von Hilfesuchen-
en, die in ähnlichen Situationen sind.
F
Frau Möller, dann gilt das, was ich gesagt habe. Dierbeitsagenturen und die Arbeitsgemeinschaften befin-en sich schrittweise in einem Benchmarkingverfahren,ie man das nennt. Das heißt, dass der Eingliederungs-rfolg und die Aufwendungen überprüft werden und diesm Vergleich mit anderen bewertet wird.Wenn Ihnen derartige Fälle bekannt sind, dann blei-en diese ja nicht verborgen. Wenn es so ist, wie Sie esagen, dann wäre ich Ihnen dankbar, wenn wir konkretarüber sprechen würden. Dann könnte man mit den Be-roffenen und den Beteiligten vor Ort konkret darüberprechen und möglicherweise in dem Sinne, wie ich es
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1610 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006
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Parl. Staatssekretär Franz Thönnesgerade dargestellt habe, nämlich was die weiteren Zu-weisungen angeht, Abhilfe schaffen.Denn wir müssen deutlich sehen: Wir wollen den Men-schen einen bedarfsdeckenden Betrag für ihren Unterhaltgeben. Wir übernehmen die Kosten für Unterkunft undHeizung. Wir geben sehr viele finanzielle Mittel für dieIntegration aus. Wir wollen keine Wettbewerbsverzer-rung dadurch, dass in den Betrieben Mitarbeiter über eineöffentliche Finanzierung sozusagen im Rotationsverfah-ren dazu beitragen, dass es zu ungleichen Wettbewerbs-bedingungen kommt. Das kann nicht sein; das sage ichIhnen ganz deutlich zu.Deswegen sollte man sich konkret über diese Fälleunterhalten und dem im Einzelfall auch wirklich nachge-hen. Es darf aber nicht der Eindruck vermittelt werden,als wäre das in Nord und Süd bzw. Ost und West tagtäg-lich der Fall. Wir leben in einem großen Land. Miss-brauch wird es auf der einen oder anderen Seite immergeben. Dieses Problem können wir nur angehen, wennwir konkret darüber sprechen.
Die Frage 49 wird schriftlich beantwortet.
Dann kommen wir zur Frage 50 des Kollegen Markus
Kurth:
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die
Bundesagentur für Arbeit nach eigenem Bekunden die Ertei-
lung von Zuschlägen für Qualifizierungs- und Trainingsmaß-
nahmen nicht davon abhängig machen will, ob die Bieter ih-
ren Angestellten am Tarif des öffentlichen Dienstes orientierte
Gehälter zahlen?
F
Die Bundesagentur für Arbeit ist als Körperschaft des
öffentlichen Rechts öffentlicher Auftraggeber im Sinne
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ähn-
lich wie bei der Fragestellung eben kann ich feststellen,
dass sie damit an die nationalen und EU-rechtlichen Be-
stimmungen gebunden ist. Das Gleiche gilt für die Ver-
gabeverordnung und die darauf beruhende Verdingungs-
verordnung.
Die öffentliche Ausschreibung dient dem Zweck, im
Sinne des Wettbewerbs das wirtschaftlich günstigste An-
gebot zu ermitteln. Vor diesem Hintergrund gibt es ver-
schiedene Kriterien, die zur Wertung herangezogen wer-
den, wobei der Preis sich natürlich auch aus den
gezahlten Gehältern ergibt. Eine starre Festlegung der
Gehälter auf das Niveau des öffentlichen Dienstes als
Ausschlusskriterium würde bei einer Ausschreibung
eine stark wettbewerbsverzerrende und damit unzuläs-
sige Wirkung haben.
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass Trainingsmaß-
nahmen zwar zu den Arbeitsmarktdienstleistungen gehö-
ren, die im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen verge-
ben werden. Das Vorliegen der Voraussetzungen für die
Förderung der beruflichen Weiterbildung nach SGB III
wird dem Arbeitnehmer jedoch durch einen Bildungs-
gutschein bescheinigt. Der Arbeitnehmer wählt dann den
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räger der Bildungsmaßnahme eigenverantwortlich aus.
aßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbil-
ung werden deshalb nicht durch öffentliche Ausschrei-
ungen vergeben.
Zusatzfrage, bitte.
Beabsichtigt die Bundesregierung, Änderungen am
ergaberecht vorzunehmen? Denn das gegenwärtige
ergaberecht, das Grundlage für das ist, was Sie gerade
eschildert haben, ist nicht auf die Ausschreibung von
ienstleistungen, die am Menschen erbracht werden,
usgerichtet. Nach dem vorliegenden Vergaberecht und
er Vergabeformel, nach der die Preise ermittelt werden,
erden vielmehr Bleistifte oder Papierstapel beschafft.
Die neue EU-Vergaberechtsrichtlinie, die ja von der
undesregierung noch nicht umgesetzt worden ist, eröff-
et in diesem Zusammenhang eine ganze Reihe von
öglichkeiten, unter anderem auch die Berücksichti-
ung von sozialen Kriterien. Gibt es in Ihrem Haus
berlegungen dahin gehend, im Rahmen der anstehen-
en Reform das Vergaberecht so zu ändern, dass dieser
pezielle Bereich von Dienstleistungen adäquat derart
bgebildet werden kann, dass auch die Lohnhöhe als Zu-
chlagskriterium mit einfließt?
F
Von der Praxis und der Erfahrung her, Herr Kollege
urth, glaube ich, dass die Beschreibung der Lohnhöhe
n einem Ausschreibungsverfahren juristisch wahr-
cheinlich sehr kritisch einzuschätzen sein würde. Wir
aben uns – das ist für unser Haus der zentrale Aspekt –
ehr stark darauf konzentriert, bei den Ausschreibungs-
edingungen auf die Qualitätssicherung zu achten. Wir
ollen also ein relativ hohes Qualitätsniveau abfordern
nd gleichzeitig die Einbindung der regionalen Entschei-
ungsträger, sprich: der örtlichen Arbeitsagenturen oder
er Leistungszentren der Arbeitsgemeinschaften, an die-
er Stelle stärken, weil ich glaube, dass es sehr darauf
nkommt, dass diejenigen, die in den Bildungseinrich-
ungen arbeiten, mit dem örtlichen Wirtschaftsbereich
erzahnt sind. Denn am Ende geht es darum, über Maß-
ahmen, von denen wir gerade gesprochen haben, Men-
chen zu vermitteln, persönliche Kontakte wahrzuneh-
en, sie bei diesem Prozess auch zu begleiten. Vor
iesem Hintergrund glaube ich, dass wir mit den Erfah-
ungen der Vergangenheit in diesem Jahr an dieser Stelle
inen Schritt nach vorn machen werden.
Was die Überarbeitung des Vergaberechts angeht, so
issen Sie, wie die Zuständigkeiten zwischen den ein-
elnen Ministerien der Bundesregierung geregelt sind.
iese Frage berührt im Wesentlichen das Bundesminis-
erium für Wirtschaft und Technologie.
Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?
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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 1611
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)
Trotzdem könnten Sie sich natürlich gegenüber dem
Wirtschaftsministerium entsprechend einbringen.
Ich habe noch eine Zusatzfrage zur Datengrundlage
insgesamt. Sie haben sich ja vorhin bei der Antwort auf
die Frage von Frau Haßelmann so eingelassen, dass Sie
sagten, es fehlen die entsprechenden Grundlagen. Haben
Sie vonseiten der Bundesregierung denn vor, sich die
Entlohnungsstruktur insbesondere im Bereich von Qua-
lifizierungsmaßnahmen, die durch die BA in Auftrag ge-
geben werden, anzusehen und sich einen Überblick da-
rüber zu verschaffen, welche Gehälter gezahlt werden,
um auf der Basis einer solchen Datengrundlage abzu-
schätzen, ob eventuell nicht doch Änderungen im Verga-
berecht oder in der Vergabepraxis notwendig sind?
F
Sie weisen zu Recht darauf hin, dass es hier um Men-
schen und nicht darum geht, irgendwelche Bürogegen-
stände oder technischen Anlagen einzukaufen. Von da-
her müssen wir uns mit dieser Thematik sehr ernsthaft
befassen. Aber das, was Sie ansprechen, würde einen er-
heblichen Verwaltungsaufwand erfordern; es würde eine
Offenlegung der privatrechtlich zwischen dem einzelnen
Arbeitnehmer und dem jeweiligen Arbeitgeber verein-
barten Entlohnungsbedingungen erforderlich machen.
Solange das nicht von den Betroffenen an uns herange-
tragen wird, würden wir sehr schnell erhebliche daten-
schutzrechtliche Probleme bekommen. Man wird sich
politisch nur mit dem jeweiligen Einzelfall auseinander
setzen können. Es bleibt das Recht der Tarifvertragspar-
teien genauso wie der Betriebspartner, entsprechende
Vereinbarungen zu treffen. Ich glaube nicht, dass an die-
ser Stelle die Bundesagentur für Arbeit oder andere, die
Aufträge vergeben, Lohnhöhen werden vorschreiben
können.
Ich rufe die Frage 51 des Kollegen Kurth auf:
In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung ihren
Einfluss auf die BA geltend zu machen, um im laufenden
Ausschreibungsverfahren sicherzustellen, dass nicht länger
nur der Preis, sondern auch die Qualität der Erbringung von
Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik bestimmend für
die Vergabe ist?
F
Die Bundesagentur für Arbeit führt ihre Aufgaben als
Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwal-
tung eigenverantwortlich durch. Dazu gehört, dass sie
Arbeitsmarktdienstleistungen als öffentlicher Auftragge-
ber unter Beachtung des Vergaberechts eigenverantwort-
lich ausschreibt und einkauft. Unser Ministerium für Ar-
beit und Soziales führt lediglich die Rechtsaufsicht, die
sich darauf erstreckt, dass Gesetze und sonstiges Recht
beachtet werden. Die Bundesregierung kann keinen Ein-
fluss auf laufende Vergabeverfahren seitens der Bun-
desagentur für Arbeit nehmen.
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Im Übrigen – auch das muss ich sagen – sind Ver-
töße der Bundesagentur für Arbeit gegen das Vergabe-
echt nicht bekannt.
Haben Sie eine Zusatzfrage?
Ja. – Es geht nicht nur um Verstöße gegen das Verga-
erecht; vielmehr geht es um die Ermittlung des wirt-
chaftlichsten Angebots und die Frage, wie dabei Quali-
ät und Preis gewichtet werden. Ich frage: Beabsichtigt
ie Bundesregierung, über den Verwaltungsrat Einfluss
ahin gehend zu nehmen, dass die Qualitätskriterien ge-
ügend berücksichtigt werden? Im Moment schaffen fast
0 Prozent der Gebote – so sind meine Informationen –
ie maximale Punktzahl bei den Qualitätskriterien. Das
ann also kein Selektionskriterium sein; also landet man
ieder beim Preis. Hat die Bundesregierung vor, sich
ber den Verwaltungsrat vorab über das System infor-
ieren zu lassen und Einfluss zu nehmen?
F
Herr Kollege Kurth, bereits im Jahr 2005 hat der Vor-tand der Bundesagentur für Arbeit aufgrund der Kriti-en die Vergabepraxis den Einkaufzielen angepasst. Esibt jetzt eine viel stärkere Berücksichtigung der Quali-ät bei der Bewertung von Angeboten. Zielsetzung ist es,ie Arbeitsmarktdienstleistung nach einheitlichen Stan-ards qualitativ hochwertig und wirtschaftlich einzukau-en und nicht lediglich die Kosten für die Dienstleistungu senken.Ich erläutere Ihnen gern die Konzeption der Qualitäts-icherung, die drei Phasen vorsieht. Der erste Komplexeinhaltet eine Leistungsbeschreibung. Zunächst wirdine Losbildung, in der Regel innerhalb eines Agentur-ezirkes, vorgenommen. Die Leistungsbeschreibungenerden in so genannten Expertenzirkeln unter Beteili-ung von Mitarbeitern der Agentur für Arbeit, der Regi-naldirektionen, der Arbeitsgemeinschaften und desentralbereichs „Produkte und Programme“ erstellt. Be-eits in die Leistungsbeschreibungen fließen verstärktualitätsaspekte wie Personalschlüssel der Träger, Er-olgsbeobachtung von Maßnahmen, Vernetzung undenntnisse der Träger im örtlichen Arbeitsmarkt ein.ur Qualitätssicherung trägt ebenso eine Verkleinerunger Lose bei.Der zweite Komplex ist die Angebotsbewertung. Ver-reter der betroffenen Agenturen für Arbeit führen dieachliche Bewertung der Angebote durch. Soweit diengebote die in der Leistungsbeschreibung genanntenualitätskriterien erfüllen, verbleiben sie in der weiterenertung, wenn bei den fachlichen Einzelkriterien Min-estpunkte bzw. insgesamt eine Mindestpunktzahl er-eicht wurden. Erhebliche Mängel in einzelnen Wer-ungsbereichen eines Konzeptes können zum Ausschlussines Angebotes führen. Auch Konzepte, die nicht mehrls 50 Prozent der maximal möglichen Leistungspunkte
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1612 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006
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Parl. Staatssekretär Franz Thönneserzielen, werden von der weiteren Bewertung ausge-schlossen.Daraus folgt, dass in der abschließenden Prüfung derWirtschaftlichkeit nur noch solche Anbieter verbleiben,die qualitativ gute Angebote abgegeben haben. Der Zu-schlag wird nach einer bestimmten Formel erteilt. Imersten Schritt wird die Kennzahl für das Preis-Leistungs-Verhältnis ermittelt. Die erzielten Punkte und der Preisdes Angebotes werden in ein bestimmtes Verhältnis zu-einander gesetzt und auf diese Weise wird ein Rankingermittelt.Im zweiten Schritt wird ein Kennzahlkorridor gebil-det, der sich aus der Kennzahl des führenden Angebotesminus zehn ergibt.Im dritten Schritt werden alle Angebote ermittelt, dieinnerhalb dieses Korridors liegen. Diese Angebote wer-den zunächst als gleichberechtigt betrachtet. Entschei-dungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist die höchsteLeistungspunktzahl, die in einzelnen besonders wichti-gen Wertungsbereichen erzielt worden ist, und nicht derPreis.Der nach dieser Vorgehensweise ermittelte wirtschaft-lichste Anbieter erhält den Zuschlag. Der finanzielle Ge-sichtspunkt ist folglich ein wichtiges, aber keinesfallsdas vorrangige Vergabekriterium.Hinzu kommt, dass für den dritten Komplex der Ver-tragsdurchführung, für die Qualitätssicherung der Ar-störung nicht beseitigen, wird das Vertragsmanagementdes regionalen Einkaufszentrums eingeschaltet. Von dortkönnen vertragliche Konsequenzen wie Vertragsstrafenund Kündigungen eingeleitet werden.Ich schildere das so ausführlich, weil ein Verände-rungsprozess – auf einen solchen zielte auch Ihre kriti-sche Frage – auf der Grundlage der gesammelten Erfah-rungen stattgefunden hat. Wir sind auf dem richtigenWeg. Das Qualitätskriterium hat einen sehr hohen Anteilbei der Ermittlung der Angebotsstrukturen und der Preisist nicht das allein Entscheidende. Ganz im Gegenteil:Die regionale Arbeitsagentur vor Ort wird sogar nochviel stärker in den Prozess eingebunden, als das vorherder Fall war. Damit besteht viel eher die Möglichkeit,auftretende kritische Fragen vor Ort differenziert zu be-antworten.
Wir sind zeitlich am Ende der Fragestunde. Herr
Staatssekretär, ich danke Ihnen für die Beantwortung der
Fragen.
Die Fragen 52 und 53 des Kollegen Rohde werden
schriftlich beantwortet.
Wir sind auch am Schluss unserer heutigen Tagesord-
nung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
destages auf morgen, Donnerstag, den 9. März 2006,
beitsmarktdienstleistungen, in erster Linie die Agentur
für Arbeit als Abnehmer der Leistung zuständig ist. Sie
ist Ansprechpartner für Beschwerden von Bietern und
Teilnehmern. Kann die Agentur für Arbeit eine Vertrags-
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Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.