Protokoll:
16021

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 16

  • date_rangeSitzungsnummer: 21

  • date_rangeDatum: 8. März 2006

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  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 15:41 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/21 schutzfachlichen Planungsauftrags Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Antwort Michael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . Zusatzfrage Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berücksichtigung des gesamten Baus der A 14 zwischen Magdeburg und Schwerin bei der Abarbeitung des naturschutzfach- lichen Planungsauftrags Antwort Michael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . 1584 C 1585 A 1585 B 1585 C 1585 D 1586 B 1586 B 1586 C 1586 D 1587 B 1587 B 1587 D 1589 A 1589 B 1589 C Deutscher B Stenografisch 21. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Rentenpoli- tik der Bundesregierung Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU) . . . . . . . . F I F T F ( M P D E r v 1581 A 1582 B 1582 C 1582 D 1582 D 1583 A 1583 A 1583 D 1584 A 1584 C Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1588 A 1588 A undestag er Bericht ung n 8. März 2006 t : ranz Müntefering, Bundesminister BMAS . rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ranz Müntefering, Bundesminister BMAS . agesordnungspunkt 2: ragestunde Drucksache 16/796) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 1 eter Hettlich (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) inbeziehung des Bundesumweltministe- iums in die Abarbeitung des im Bundes- erkehrswegeplan festgesetzten natur- 1588 C 1588 C 1588 D 1589 A Zusatzfragen Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1589 C II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 Mündliche Frage 3 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Planung einer Gesetzesnovelle zur Fortent- wicklung des Bundesausbildungsförde- rungsgesetzes 2006 Antwort Andreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . Zusatzfragen Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zur For- derung nach Einrichtung von mindestens 100 000 Ausbildungsplätzen in staatlichen Berufsbildungszentren Antwort Andreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . Zusatzfragen Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Dr. Norman Paech (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zu der von der International Crisis Group am 23. Fe- bruar 2006 vorgeschlagenen neuen Option im Konflikt um das iranische Atompro- gramm Antwort Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Dr. Norman Paech (DIE LINKE) Einberufung einer umfassenden Friedens- konferenz für den Nahen und Mittleren Osten durch den Sicherheitsrat der Verein- ten Nationen Antwort Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Lutz Heilmann (DIE LINKE) Vereinbarungen zwischen dem Bundes- finanzminister und dem Ministerpräsiden- ten von Schleswig-Holstein bezüglich des Baues einer festen Fehmarnbeltquerung Antwort Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . Zusatzfragen Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . M V V g s h t h A H Z V M B D S d V s A H Z B M C D K r M h A H Z C M R D K q z A A Z R 1590 A 1590 A 1590 C 1590 D 1591 C 1591 D 1592 D 1593 A 1594 A 1594 B ündliche Frage 12 eronika Bellmann (CDU/CSU) erhandlungen zu den neuen Förderbedin- ungen für die Strukturfonds der Europäi- chen Union im Zeitraum 2007 bis 2013 insichtlich der Vermeidung von subven- ionierten Betriebsverlagerungen inner- alb der EU ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen eronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ündliche Frage 18 ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) tärkung der Verbraucherinteressen durch ie Einführung einer Verbandsklage für erbraucherverbände im Energiewirt- chaftsgesetz ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 19 ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) onsequenzen aus dem Ergebnis des Be- ichts der EU-Kommission zum Stand der arktöffnung und zum Wettbewerbsver- alten der Energieversorger Europas ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 31 ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) ofinanzierung der festen Fehmarnbelt- uerung durch die EU angesichts der Kür- ung der Mittel ntwort chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1594 C 1594 C 1595 A 1595 B 1596 A 1596 A 1596 C 1596 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 III Mündliche Frage 32 Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Akzeptanz einer mautpflichtigen Feh- marnbeltquerung durch die Verkehrsteil- nehmer Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 33 Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Staatliche Beihilfen für den Bau einer fes- ten Fehmarnbeltquerung Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 34 Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stand der Beratungen über Staatsgaran- tien für den Bau einer festen Fehmarnbelt- querung Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 35 Lutz Heilmann (DIE LINKE) Kürzung der Regionalisierungsmittel vor dem Hintergrund einer möglichen Zweck- entfremdung der Mittel aus dem Regionali- sierungsgesetz durch die Bundesländer Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 27 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bearbeitungsstand des Fünfjahresplans zum Ausbau der Bundesfernstraßen und Zeitpunkt seiner Verabschiedung Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z D M D D R s h A U Z D M A M r H n A U Z A M A V F v A U Z A M C D W B t A D Z C 1597 A 1597 B 1597 C 1597 D 1598 B 1598 B usatzfragen r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 28 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) ückforderung von Teilen des Gesell- chaftsdarlehens an den Münchener Flug- afen ntwort lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 36 lexander Ulrich (DIE LINKE) aßnahmen zum Schutz der Zivilbevölke- ung in der Umgebung des Flughafens ahn wegen Nutzung durch US-amerika- ische Militärtransportflugzeuge ntwort lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen lexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ündliche Frage 37 lexander Ulrich (DIE LINKE) ereinbarkeit der derzeitigen Nutzung des lughafens Hahn mit der vollzogenen Kon- ersion zu einem zivilen Flughafen ntwort lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage lexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ündliche Frage 20 ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) eitere Finanzmittel für den zusätzlichen eratungsaufwand der Verbraucherzen- ralen für protestierende Gaskunden ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1598 C 1599 B 1599 B 1599 D 1600 A 1600 B 1600 B 1600 C 1600 C IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 Mündliche Frage 23 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verzögerungen bei der Seuchenbekämpfung Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 38 und 39 Katja Kipping (DIE LINKE) Zahl der in eheähnlicher Lebensgemein- schaft lebenden Arbeitslosen, die aufgrund der Anrechnung von Partnereinkommen keine Leistungen nach dem SGB II erhal- ten, sowie Zahl derer, die nicht kranken- versichert sind Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 40 und 41 Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) Anfallende Verwaltungskosten der Kran- kenkassen für den Einzug der Sozialver- sicherungsbeiträge in den Jahren 1997 bis 2006 sowie Verhältnis von Beitragseinzugs- vergütungen zum tatsächlichen Verwal- tungsaufwand beim Beitragseinzug Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 42 Heinz-Peter Haustein (FDP) Aufdeckung von Missbrauch und Betrug durch die telefonischen Überprüfungen be- züglich des Anspruchs auf Grundsicherung nach SGB II Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Heinz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . . M H K b A A F Z H M B D E d a k e A F Z B M M K A z 2 d A A F Z K M K M t v h A F Z K 1601 B 1601 C 1602 D 1603 A 1604 A 1604 B 1605 A 1605 C 1605 D ündliche Frage 43 einz-Peter Haustein (FDP) osten des von der Bundesagentur für Ar- eit eingerichteten Servicecenters für LG-II-Bezieher ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen einz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 44 ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) rteilung der Zuschläge für Maßnahmen er Arbeitsförderung durch die Bundes- gentur für Arbeit an Bieter, deren Fach- räfte ein Bruttogehalt unter 1 700 Euro rhalten ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 47 ornelia Möller (DIE LINKE) uswirkungen der Umsetzung der Kür- ung des ALG II für Jugendliche unter 5 Jahre auf die Vermittlungs- und Einglie- erungsaufgaben der Bundesagentur für rbeit ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ornelia Möller (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ündliche Frage 48 ornelia Möller (DIE LINKE) aßnahmen gegen das „auf Probe arbei- en“ ohne Lohn und ohne soziale Sicherung or dem Hintergrund der gegenwärtig ho- en Arbeitslosigkeit ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ornelia Möller (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1606 B 1606 B 1606 D 1607 B 1608 A 1608 B 1608 D 1609 A 1609 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 V Mündliche Frage 50 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kriterien der Bundesagentur für Arbeit für die Erteilung von Zuschlägen für Qua- lifizierungs- und Trainingsmaßnahmen Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 51 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mögliche Einflussnahme der Bundesregie- rung auf die Bundesagentur für Arbeit zur Sicherstellung des Aspekts der Qualität bei Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpoli- tik Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Fragen 7 und 8 Petra Pau (DIE LINKE) Auswirkungen der Entscheidung des Bun- desverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006 zum Luftsicherheitsgesetz auf die Tä- tigkeit und die rechtliche Grundlage zur Einrichtung des Nationalen Lage- und Führungszentrums für Sicherheit im Luft- raum in Kalkar Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . Anlage 3 Mündliche Fragen 9 und 10 Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verhinderung einer Schlechterstellung von Prozesskostenhilfeberechtigten als Folge d z k c p A A A M U D H v B b b A H A M U D F S f I u A H A M D D F s E A H A M D D 1610 B 1610 C 1611 B 1611 C 1612 C 1613 A 1613 B er geplanten Abschaffung des Anwalts- wangs bei einverständlichen Scheidungen inderloser Ehepaare; mögliche Schwä- hung des Schutzes des schwächeren Ehe- artners durch die Scheidung ohne Anwalt ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Frage 13 te Koczy (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) altung der Bundesregierung zu eventuell orliegenden Voranfragen von deutschen anken oder Unternehmen zu Hermes- ürgschaften für den Bau des geplanten ulgarischen Atomkraftwerks Belene ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Fragen 14 und 15 lrike Höfken (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) olgen der Marktkonzentration bei der tromproduktion bzw. bei der Gasbeschaf- ung auf den Wettbewerb sowie gesetzliche nitiativen für mehr Transparenz bei Gas- nd Strompreisen ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Frage 16 r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) reigabe von Mitteln für vom Bundeswirt- chaftsministerium geförderte stationäre nergieberatung ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Frage 17 r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) 1613 D 1614 B 1614 C 1615 A VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 Auswirkungen der angekündigten Fusions- pläne europäischer Energieversorger auf Verbraucherpreise und -versorgung Antwort Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Fragen 29 und 30 Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) Zustand der Kochertalbrücke im Land- kreis Schwäbisch Hall; künftige Befahr- barkeit auf sechs Fahrspuren Antwort 1615 A Anlage 8 Mündliche Frage 21 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Wirtschaftliche und finanzielle Auswir- kungen der Maßnahmen gegen die Geflü- gelpest auf öffentliche und private Haus- halte Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Fragen 24 und 25 Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bundeseinheitliche Regelung des Heim- rechts analog zum Pflege-Versicherungsge- setz Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 26 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Risiko der Gefährdung einheitlicher und hoher Pflegestandards in Deutschland bei Übergang des Heimrechts in die Kompe- tenz der Länder; Wahrung einer größeren Transparenz in den Bund-Länder-Bezie- hungen Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A A M B D M m s A F A M D L g r d Ü B A F A M J Z u I n z A F 1615 B 1615 C 1616 A chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 ündliche Fragen 45 und 46 rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) aßnahmen zur schnelleren Arbeitsver- ittlung von unter 25-jährigen Arbeitslo- en ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 49 r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) eistungen der aktiven Arbeitsförderung emäß § 8 b SGB III, insbesondere für Be- atung und Vermittlung sowie Förderung er beruflichen Weiterbildung durch bernahme der Weiterbildungskosten für erufsrückkehrer im Jahr 2005 ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Fragen 52 und 53 örg Rohde (FDP) ahl der Zertifizierungen für Maßnahmen nd Träger nach §§ 84 bis 87 SGB III seit n-Kraft-Treten des Gesetzes sowie Pla- ungen zum Wegfall des Zertifizierungs- wangs ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1616 D 1617 A 1617 C 1617 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 1581 (A) ) (B) ) 21. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 1613 (A) ) (B) ) zur Abschaffung des Anwaltszwangs bei einverständlichen Scheidungen kinderloser Ehepaare, die sich über Unterhalt,Schily, Otto SPD 08.03.2006 (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, Fragen 9 und 10): Wie will die Bundesregierung verhindern, dass als Folge der Pläne der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, DIE GRÜNEN Pflug, Johannes SPD 08.03.2006 Anlage 1 Liste der entschuldigt * A d d s n r b D t H r a S i o K f S A d g Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albach, Peter CDU/CSU 08.03.2006 von Bismarck, Carl Eduard CDU/CSU 08.03.2006 Dr. Botz, Gerhard SPD 08.03.2006 Fograscher, Gabriele SPD 08.03.2006 Gabriel, Sigmar SPD 08.03.2006 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 08.03.2006 Dr. Geisen, Edmund FDP 08.03.2006 Gleicke, Iris SPD 08.03.2006 Granold, Ute CDU/CSU 08.03.2006 Groneberg, Gabriele SPD 08.03.2006 Heil, Hubertus SPD 08.03.2006 Heinen, Ursula CDU/CSU 08.03.2006 Herrmann, Jürgen CDU/CSU 08.03.2006 Heß, Petra SPD 08.03.2006 Hilsberg, Stephan SPD 08.03.2006 Homburger, Birgit FDP 08.03.2006 Kramer, Rolf SPD 08.03.2006 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 08.03.2006 Kunert, Katrin DIE LINKE 08.03.2006 Link (Heilbronn), Michael FDP 08.03.2006 Lintner, Eduard CDU/CSU 08.03.2006* Lips, Patricia CDU/CSU 08.03.2006 Mogg, Ursula SPD 08.03.2006 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ 08.03.2006 S T A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates nlage 2 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Fragen er Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Druck- ache 16/796, Fragen 7 und 8): Welche Auswirkungen hat – nach Ansicht der Bundesre- gierung – die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006 zum Luftsicherheitsgesetz auf die Tä- tigkeit und die rechtliche Grundlage zur Einrichtung des Na- tionalen Lage- und Führungszentrums für Sicherheit im Luft- raum in Kalkar? Welche Aufgaben kann – nach Ansicht der Bundesregie- rung – das Nationale Lage- und Führungszentrum für Sicher- heit im Luftraum in Kalkar nach dem Urteil noch ausführen? Auswirkungen dieses Urteils auf das NLFZ bestehen icht. Die Aufgaben des Nationalen Lage- und Füh- ungszentrums „Sicherheit im Luftraum“ (NLFZ) blei- en auch weiterhin grundsätzlich unverändert bestehen. em NLFZ als zentrale ressortübergreifende Einrich- ung des Bundes zur Koordinierung der Maßnahmen im inblick auf die Abwehr von Gefahren aus dem Luft- aum obliegt die Bündelung, Bewertung und Steuerung ller vorhandenen Informationen (Luftlage), die für die icherheit im Luftraum wichtig sein können; Beratung n Bezug auf die Luftsicherheitslage und die möglichen perativen Handlungsoptionen und Einleitung bzw. oordination von Maßnahmen (zum Beispiel Überprü- en, Umleiten, Warnen nach § 15 Abs. 1 Satz 2 Luft- iG). nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Fra- en der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk tünker, Joachim SPD 08.03.2006 rittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08.03.2006 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 1614 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 (A) ) (B) ) Hausrat und Wohnung geeinigt haben („Scheidung light“) Prozesskostenhilfeberechtigte im Ergebnis schlechter gestellt werden? Wie wird der Kritik unter anderem von Fachverbänden (Deutscher Anwaltsverein, Bundesrechtsanwaltskammer) Rechnung getragen, dass durch die Scheidung ohne Anwalt der Schutz des schwächeren Ehepartners ausgehöhlt wird? Zu Frage 9: Scheidungswillige, kinderlose Paare können das ver- einfachte Scheidungsverfahren wählen, sofern sie sich über die Scheidungsfolgen einig sind. Wenn sich bedürf- tige Ehegatten für das vereinfachte Scheidungsverfahren entscheiden, gewähren die Notare für die Beratung und für die Beurkundung des Scheidungsantrags und der Scheidungsfolgen Notarkostenhilfe. Für das anschlie- ßende gerichtliche Verfahren kann auf Antrag Prozess- kostenhilfe bewilligt werden. Eine Schlechterstellung von Prozesskostenhilfeberechtigten ist somit nicht er- sichtlich. Zu Frage 10: Die Kritik der Fachverbände nehme ich ernst. Schon das geltende Recht sieht zum Schutz ungewandter Par- teien vor, dass der Notar bei der Beurkundung darauf zu achten hat, dass Irrtümer und Zweifel vermieden sowie unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benach- teiligt werden. Dieser Amtspflicht kommt im verein- fachten Scheidungsverfahren eine besondere Bedeutung zu. Zum Schutz des schwächeren Ehepartners soll zu- dem das Beurkundungsgesetz um eine spezielle Beleh- rungspflicht für den Notar ergänzt worden. Er soll in der Beratung über den Scheidungsantrag und die Schei- dungsfolgen darauf hinweisen, dass eine parteiische In- teressenvertretung nur durch einen Rechtsanwalt erfolgt. Damit wird die Erwartung verknüpft, dass sich der Ehe- gatte, der trotz eines besonderen Schutzbedürfnisses bis- her keine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen hat, dies nachholt. Schließlich muss der Richter im ver- einfachten Scheidungsverfahren die vorgelegte Verein- barung über die Scheidungsfolgen auf deren Wirksam- keit prüfen. Eine Vereinbarung, die einen Ehegatten unangemessen benachteiligt, kann sittenwidrig und da- her nichtig sein. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Frage der Abgeordneten Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, Frage 13): Trifft es zu, dass der Bundesregierung Voranfragen von deutschen Banken oder Unternehmen zu Hermesbürgschaften für den Bau des geplanten bulgarischen Atomkraftwerkes Belene vorliegen, und wenn ja, wie wird die Bundesregierung sich dazu verhalten? Nein, der Bundesregierung liegt bisher im Zusam- menhang mit dem Bau des geplanten bulgarischen Atomkraftwerkes Belene keine Voranfrage vor. A d g D Z z v w w z w w h n s z p b n li Z K s e z z f h k t g l g l B c V f d r n s W r p z (C (D nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Fra- en der Abgeordneten Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, Fragen 14 und 15): Wie beurteilt die Bundesregierung die Folgen der enormen Marktkonzentration bei der Stromproduktion bzw. bei der Gasbeschaffung auf den Wettbewerb? Plant die Bundesregierung gesetzliche Initiativen für mehr Transparenz bei Gas- und Strompreisen zum Beispiel über Of- fenlegungspflichten zur Preiskalkulation, und wenn nein, wa- rum nicht? u Frage 14: Die wettbewerblichen Folgen einer hohen Marktkon- entration im Bereich der leitungsgebundenen Energie- ersorgung sind nicht im Einzelnen absehbar. Einerseits ird allgemein davon ausgegangen, dass die Wettbe- erbsintensität mit steigender Zahl der Marktteilnehmer unimmt. Andererseits sind erhebliche Ressourcen not- endig, um insbesondere auf Auslandsmärkten wettbe- erblich Bestand haben zu können. Angesichts der ohen Kapitalintensität und der zunehmenden internatio- alen Ausrichtung im Energiebereich können zudem tarke nationale Versorgungsunternehmen einen Beitrag ur Versorgungssicherheit leisten. Wegen der hohen Im- ortabhängigkeit gilt dieses insbesondere auf dem Gas- eschaffungsmarkt, auf dem privatwirtschaftlich tätige, ationale Unternehmen nur wenigen in der Regel staat- ch gelenkten Produzenten/Lieferanten gegenüberstehen. u Frage 15: Die Bundesregierung hat mit dem am 13. Juli 2005 in raft getretenen Energiewirtschaftsgesetz und den in die- em Zusammenhang erlassenen Verordnungen bereits ine Reihe von neuen Offenlegungsverpflichtungen, wie um Beispiel die getrennte Ausweisung der Netznut- ungsentgelte und die Darlegung der unternehmensspezi- ischen Kosten, vorgesehen. Die Regulierungsbehörden aben zur Erfüllung ihrer Aufgaben umfassende Aus- unftsrechte. Zudem greifen bei missbräuchlicher Gestal- ung der Gas- und Strompreise die Vorgaben des Gesetzes egen Wettbewerbsbeschränkungen, die ebenfalls detail- ierte Informationsrechte beinhalten. Weitere Offenle- ungsverpflichtungen können sich im Rahmen zivilrecht- icher Verfahren ergeben und zwar bei fehlenden ezugsalternativen der Kunden aus § 315 des Bürgerli- hen Gesetzbuches. In verschiedenen zurzeit anhängigen erfahren haben sich Kunden auf diese Regelung beru- en. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, ass die Offenlegung von Preiskalkulationen konkurrie- ender Unternehmen nicht nur sensible Geschäftsgeheim- isse betreffen, sondern auch den Preiswettbewerb zwi- chen diesen Unternehmen beeinträchtigen kann. Die irkungen des neuen energiewirtschaftlichen Ordnungs- ahmens sind zunächst abzuwarten. Die Bundesregierung lant daher derzeit keine weiteren gesetzlichen Vorgaben ur Transparenz im Energiebereich. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 1615 (A) ) (B) ) Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Frage des Abgeordneten Dr. Reinhard Loske (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, Frage 16): Wann beabsichtigt die Bundesregierung Haushaltsmittel für vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie seit 25 Jahren geförderte stationäre Energieberatung freizuge- ben? Die Bundesregierung prüft intensiv, inwieweit die Möglichkeit besteht, dieses Förderprogramm im Rah- men der vorläufigen Haushaltsführung fortzuführen. Eine Entscheidung hierüber wird so schnell wie möglich erfolgen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Frage des Abgeordneten Dr. Reinhard Loske (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, Frage 17): Welche Folgen können die angekündigten Fusionspläne europäischer Energieversorger auf die Verbraucherpreise und -versorgung haben (vergleiche „Süddeutsche Zeitung“ vom 28. Februar 2006)? Die Folgen sind für die Verbraucherpreise im Einzel- nen nicht abzusehen. Werden dominante Energieversor- ger in anderen Ländern übernommen, so geht damit ein potenzieller Wettbewerber für den europäischen Ener- giebinnenmarkt verloren. Der Wettbewerb kann durch europäische Fusionen aber auch gestärkt werden, wenn der Erwerber die gemeinsamen Ressourcen und Syner- gien aus der Fusion als neuer Wettbewerber auf den aus- ländischen Märkten nutzt. Für die Versorgungssicherheit und damit mittelbar auch für den Verbraucher können solche Zusammenschlüsse Vorteile bringen, da sie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Energieversor- ger stärken und damit auch langfristig zur Sicherung der Energieversorgung in Europa beitragen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/796, Frage 21): Welche wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung hinsichtlich der Bekämpfungs- maßnahmen gegen die Geflügelpest sowohl für die privaten als auch für die öffentlichen Haushalte? Nach Ausbruch der Vogelgrippe in Deutschland ist nach Angaben der ZMP ein Verbrauchsrückgang von Geflügelfleisch von circa 20 Prozent zu verzeichnen. Dies führt zur Preissenkung und Erlöseinbußen für die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) beziffert den wirtschaftlichen Schaden auf circa 140 Millionen Euro. Das unternehmerische Risiko muss jeder Unternehmer z I n z w v s N A d F ( F S d d g w u u s F B 2 r f f G b f g d w k l w n s v g d A (C (D unächst selber tragen. Private Versicherungen sind ein nstrument, diese Risiken zu minimieren. Inwieweit darüber hinaus staatliche Maßnahmen auf ationaler oder auf EU-Ebene erforderlich sind, kann um jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beant- ortet werden. Dies hängt in nicht unerheblichem Maße on der weiteren Ausbreitung der Vogelgrippe, insbe- ondere im Hinblick auf einen etwaigen Ausbruch in utztierbeständen, ab. nlage 9 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die ragen der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, ragen 24 und 25): Wie schätzt die Bundesregierung die Forderung des Ver- bandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK) und des AEV-Arbeiter-Ersatzkassen-Verbandes e. V. ein, dass das Heimrecht in Analogie zum Pflege-Versicherungsgesetz (Elf- tes Buch Sozialgesetzbuch) auch weiterhin bundeseinheitlich geregelt sein müsse und daher nicht im Zuge der Föderalis- musreform in Länderkompetenz übertragen werden solle, und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung? Wie schätzt die Bundesregierung die Kritik des Bundes- verbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und des VdAK/AEV ein, dass mit einer Zersplitterung des Heimrech- tes in 16 verschiedene Länderregelungen kein Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet werde, und wie begründet die Bun- desregierung ihre Einschätzung? Im Koalitionsvertrag ist zwischen CDU, CSU und PD vereinbart, dass die Gesetzgebungskompetenz für as Heimrecht im Rahmen der Föderalismusreform an ie Länder übergehen soll. Eine Bund-Länder-Arbeits- ruppe hat zur Umsetzung dieser Vereinbarung Textent- ürfe für ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes nd ein Föderalismusbegleitgesetz erarbeitet. Darin ist nter anderem vorgesehen, dass die konkurrierende Ge- etzgebung des Bundes sich künftig auf „die öffentliche ürsorge (ohne das Heimrecht)“ erstrecken soll. Das undeskabinett hat diesem Gesetzespaket am 6. März 006 zugestimmt. Am 10. März 2006 wird eine erste Be- atung gleich lautender Gesetzentwürfe der Koalitions- raktionen im Deutschen Bundestag stattfinden. Eben- alls an diesem Tage wird ein gleich lautender esetzesantrag der Länder in den Bundesrat einge- racht. Nach der Übertragung der Gesetzgebungskompetenz ür das Heimgesetz wird nach Art. 125 a Abs. 1 Grund- esetz das Bundesrecht solange in Kraft bleiben, bis es ie Länder durch Landesrecht ersetzt haben. Mittelfristig ird es damit zu 16 Heimgesetzen der Länder kommen önnen. Die Anwendung dieser – eventuell unterschied- ichen – Heimgesetze erfordert einen gewissen Mehrauf- and für die überregional tätigen Heimträger. Bereits ach geltendem Recht ist die Durchführung des Heimge- etzes – und damit auch die Auslegung der im Heimrecht erankerten Standards – eigenverantwortliche Angele- enheit der Länder. Regelmäßige Besprechungen der für as Heimrecht Verantwortlichen in einer Bund-Länder- rbeitsgruppe führten dazu, dass die Auslegung des 1616 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 (A) ) (B) ) Heimrechts in den Ländern nicht zu weit divergierte. Die Entwicklung des Heimrechts im Allgemeinen und der darin festgelegten Standards im Besonderen, lässt sich für die Zukunft schwer prognostizieren. Nach den Erfah- rungen der Vergangenheit ist es sehr wahrscheinlich, dass künftig erforderliche Änderungen des Heimrechts in großem Umfange einvernehmlich vorgenommen wer- den, sodass – entgegen ihrer Auffassung – eine zu starke Zersplitterung des Heimrechts in den Ländern ebenso wie eine zu unterschiedliche Festlegung der Standards nicht zu befürchten sein wird. Im Übrigen ist zu der vorgetragenen Kritik an der Zu- ständigkeitsverlagerung des Heimrechts darauf hinzu- weisen, dass es sich bei den im Koalitionsvertrag enthal- tenen Regelungsvorschlägen zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutsch- land insgesamt um das Ergebnis einer politischen Ver- ständigung handelt, das naturgemäß den Charakter eines Kompromisses zwischen unterschiedlichen Positionen trägt. Ziel ist eine Lösung, die die Belange beider staatli- cher Ebenen (Bund und Länder) angemessen berück- sichtigt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, Frage 26): Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko der Gefähr- dung einheitlicher und hoher Pflegestandards in Deutschland, wenn das Heimrecht im Zuge der Föderalismusreform in die Kompetenz der Länder übergeht, und sieht die Bundesregie- rung bei diesem Vorgehen das Reformziel von mehr Transpa- renz in den Bund-Länder-Beziehungen gewahrt, wenn theore- tisch 16 verschiedene Heimgesetzgebungen möglich sind? Im Koalitionsvertrag ist zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, dass die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht im Rahmen der Föderalismusreform an die Länder übergehen soll. Eine Bund-Länder-Arbeits- gruppe hat zur Umsetzung dieser Vereinbarung Textent- würfe für ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes und ein Föderalismusbegleitgesetz erarbeitet. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass die konkurrierende Ge- setzgebung des Bundes sich künftig auf „die öffentliche Fürsorge (ohne das Heimrecht)“ erstrecken soll. Das Bundeskabinett hat diesem Gesetzespaket am 6. März 2006 zugestimmt. Am 10. März 2006 wird eine erste Be- ratung gleich lautender Gesetzentwürfe der Koalitions- fraktionen im Deutschen Bundestag stattfinden. Eben- falls an diesem Tage wird ein gleich lautender Gesetzesantrag der Länder in den Bundesrat einge- bracht. Nach der Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für das Heimgesetz wird nach Art. 125 a Abs. 1 Grund- gesetz das Bundesrecht so lange in Kraft bleiben, bis es die Länder durch Landesrecht ersetzt haben. Mittelfristig wird es damit zu 16 Heimgesetzen der Länder kommen können. Die Anwendung dieser – eventuell unterschied- lichen – Heimgesetze erfordert einen gewissen Mehrauf- wand für die überregional tätigen Heimträger. Bereits n s v g d A H E d f r d i d Z w n s w t b l s K t c s A d g ( Z G b e h H g t B b t g s g (C (D ach geltendem Recht ist die Durchführung des Heimge- etzes – und damit auch die Auslegung der im Heimrecht erankerten Standards – eigenverantwortliche Angele- enheit der Länder. Regelmäßige Besprechungen der für as Heimrecht Verantwortlichen in einer Bund-Länder- rbeitsgruppe führten dazu, dass die Auslegung des eimrechts in den Ländern nicht zu weit divergierte. Die ntwicklung des Heimrechts im Allgemeinen und der arin festgelegten Standards im Besonderen lässt sich ür die Zukunft schwer prognostizieren. Nach den Erfah- ungen der Vergangenheit ist es sehr wahrscheinlich, ass künftig erforderliche Änderungen des Heimrechts n großem Umfange einvernehmlich vorgenommen wer- en, sodass – entgegen ihrer Auffassung – eine zu starke ersplitterung des Heimrechts in den Ländern ebenso ie eine zu unterschiedliche Festlegung der Standards icht zu befürchten sein wird. Im Übrigen ist zu der vorgetragenen Kritik an der Zu- tändigkeitsverlagerung des Heimrechts darauf hinzu- eisen, dass es sich bei den im Koalitionsvertrag enthal- enen Regelungsvorschlägen zur Modernisierung der undesstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutsch- and insgesamt um das Ergebnis einer politischen Ver- tändigung handelt, das naturgemäß den Charakter eines ompromisses zwischen unterschiedlichen Positionen rägt. Ziel ist eine Lösung, die die Belange beider staatli- her Ebenen (Bund und Länder) angemessen berück- ichtigt. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra- en des Abgeordneten Christian Freiherr von Stetten CDU/CSU) (Drucksache 16/796, Fragen 29 und 30): Wie ist im Hinblick auf den vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Ausschuss für Ver- kehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages vorgelegten Bericht über die Qualität, Dauerhaftigkeit und Si- cherheit von Spannbetonbrücken der Zustand der Kochertal- brücke im Landkreis Schwäbisch Hall zu bewerten, die als Teil der Bundesautobahn A 6 in Baden-Württemberg bedeut- same Verkehrsströme zu bewältigen hat? Lässt es der Zustand der Brücke zu, dass die Brücke, wie von der Straßenbauverwaltung geplant, zukünftig statt auf vier auf sechs Fahrspuren befahren werden kann? u Frage 29: Die im Jahr 1979 fertig gestellte Kochertalbrücke bei eislingen im Zuge der Bundesautobahn A 6, Heil- ronn–Nürnberg, im Landkreis Schwäbisch Hall ist mit iner maximalen Höhe von 185 m über Grund die öchste Talbrücke in Deutschland. Die Spannbeton- ohlkastenbrücke hat eine Länge von 1128 m bei einer rößten Stützweite von 138 m. Der Zustand der Kocher- albrücke entspricht insgesamt einem dem Alter des auwerkes entsprechend guten Zustand. Nur durch eine ereichsweise schadhafte Abdichtung mit durchfeuchte- er Fahrbahnplatte und Schäden an den Fahrbahnüber- ängen als Folgeschaden wurde das Bauwerk relativ chlecht bewertet. Die Schäden an den Fahrbahnüber- ängen wurden bis zu deren Austausch als Sofortmaß- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 1617 (A) ) (B) ) nahme provisorisch beseitigt, sodass sich bei einer Neu- bewertung eine bessere Zustandsnote ergeben würde. Am Überbau sind keine weiteren Schäden festgestellt worden, sodass die Standsicherheit und Verkehrssicher- heit des Bauwerkes weiterhin gewährleistet ist. Zur wei- teren dauerhaften und wirtschaftlichen Nutzung des Bauwerkes ist jedoch noch eine umfassende Instandset- zungsmaßnahme geplant. Zu Frage 30: Die Kochertalbrücke liegt im Abschnitt Kupfer- zeit–Crailsheim. Der sechsstreifige Ausbau dieser Stre- cke ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in die Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ (WB*) eingestuft. Daher ist eine mittelfristige Realisierung des Ausbaus nicht absehbar. Um die Verkehrsverhältnisse zwischenzeitlich zu verbessern, will das Land Baden- Württemberg prüfen, ob eine provisorische dreistreifige Verkehrsführung unter Nutzung des Standstreifens mög- lich ist, wie dies in dem Abschnitt Weinsberg–Kupfer- zell vorgesehen und zum großen Teil auch schon umge- setzt ist. Für die Kochertalbrücke wird eine Prüfung erforderlich, ob die Voraussetzungen hinsichtlich der Tragfähigkeit und der erforderlichen Breite für drei Fahrstreifen pro Richtung vorliegen. Diese Prüfung wurde bisher noch nicht durchgeführt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, Fragen 45 und 46): Ist es zutreffend, dass die Verweildauer von unter 25-Jäh- rigen in Arbeitslosigkeit im Jahr 2005 von 4,1 Monaten auf 4,4 Monate angestiegen ist, und wie stellt die Bundesregie- rung sicher, dass die Zielsetzung des Gesetzgebers, dass unter 25-Jährige innerhalb von drei Monaten in Ausbildung bzw. Arbeit vermittelt werden sollen, im Jahr 2006 erreicht wird? Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass für eine un- verzügliche und dauerhafte Eingliederung von unter 25-Jähri- gen eine gute Betreuung unabdingbar ist, die sich durch einen hohen Betreuungsschlüssel sowie durch qualifiziertes Fallma- nagement und hohe Kontaktdichte auszeichnet, und welche Auswirkungen haben nach Ansicht der Bundesregierung die durch die Absenkung der Regelleistung für unter 25-Jährige notwendig werdende zusätzliche Personalbindung in der Leis- tungsverwaltung auf Betreuungsschlüssel, Kontaktdichte und Qualifizierung der Mitarbeiter in den Arbeitsgemeinschaften? Zu Frage 45: Die durchschnittliche Dauer der Jugendarbeitslosig- keit ist von 4,1 Monaten im Jahr 2004 auf 4,4 Monate im Jahr 2005 gestiegen. Die Bundesregierung setzt alle An- strengungen daran, dass kein Jugendlicher länger als drei Monate arbeitslos bleibt. Dieses politische Ziel ist im Koalitionsvertrag vereinbart. Es ist nicht, wie in der Frage unterstellt, gesetzlich verankert. Die Bundesregie- rung erwartet, dass die flächendeckende Optimierung der Beratung und Vermittlung in den Agenturen für Ar- beit und der konsequente Einsatz der umfassenden Hil- fen der Grundsicherung für Arbeitsuchende diesen Pro- zess forcieren werden. Z d m t j b s A B w M k R 2 z u M s r A d d ( L 2 A d A F Z w d d z Z v (C (D u Frage 46: Ja. Deshalb hat die vorige Bundesregierung die unter em Namen Hartz IV bekannt gewordene große Arbeits- arktreform initiiert. Durch intensive persönliche Be- reuung und umfassende Hilfen sollen hilfebedürftige unge Menschen unter 25 Jahren in Ausbildung oder Ar- eit integriert worden. Dort, wo dies nicht sofort gelingt, ollen sie in Arbeitsgelegenheiten an Ausbildung und rbeit herangeführt werden. Durch die Optimierung der eratung und Vermittlung in den Agenturen für Arbeit ird auch für die dort betreuten arbeitslosen jungen enschen angestrebt, sie schnellstmöglich vermitteln zu önnen. Die voraussichtlich zum 1. Juli in Kraft tretende egelung, nach der auch volljährige Kinder unter 5 Jahren in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern einbe- ogen werden, hat keine Auswirkungen auf die Betreu- ngsschlüssel, Kontaktdichte und Qualifizierung der itarbeiter bei den Trägern der Grundsicherung, weil ich der Status Arbeitslosigkeit durch die Rechtsände- ung nicht ändert. nlage 13 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Drucksache 16/796, Frage 49): Wie viele Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer haben im Jahr 2005 nach § 8 b des Dritten Buches Sozialge- setzbuch (SGB III) Leistungen der aktiven Arbeitsförderung bekommen, insbesondere für Beratung und Vermittlung sowie Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten? Die Daten der Bundesagentur für Arbeit über die eistungen der aktiven Arbeitsförderung für das Jahr 005 liegen noch nicht vor. nlage 14 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen des bgeordneten Jörg Rohde (FDP) (Drucksache 16/796, ragen 52 und 53): Wie viele Zertifizierungen für Maßnahmen und Träger nach den §§ 84 bis 87 SGB III sind seit In-Kraft-Treten des Gesetzes erfolgt, und wie bewertet die Bundesregierung die bislang gemachten Erfahrungen mit dem Zertifizierungs- zwang? Bestehen zum heutigen Zeitpunkt bei der Bundesregie- rung Überlegungen oder Planungen für Korrekturen, Ände- rungen oder den Wegfall des Zertifizierungszwangs nach den §§ 84 bis 87 SGB III? u Frage 52: Eine berufliche Weiterbildung kann nur gefördert erden, wenn eine fachkundige Stelle festgestellt hat, ass der Weiterbildungsträger und sein Bildungsangebot ie gesetzlichen Mindeststandards des SGB III und der um 1. Juli 2004 in Kraft getretenen Anerkennungs- und ulassungsverordnung Weiterbildung erfüllt. Sie sieht or, dass dies grundsätzlich nicht mehr von Arbeitsagen- 1618 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 (A) (C) (B) (D) turen, sondern von unabhängigen, privaten Zertifizie- rungsagenturen geprüft wird. Um allen Beteiligten in an- gemessener Zeit eine Umstellung auf das neue Verfahren zu ermöglichen, enthielt die Verordnung eine Über- gangsregelung für bis Ende 2005 beginnende Maßnah- men. Seit Ende November 2005 steht ein bundesweit flä- chendeckendes Netz von Zertifizierungsagenturen für die Qualitätsprüfung von Bildungsträgern und Weiterbil- dungslehrgängen zur Verfügung. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Zertifizierungsagenturen ihrer Verantwortung für eine nachhaltige Qualitätsverbesse- rung im Bereich der beruflichen Weiterbildung gerecht werden. Das neue Zertifizierungsverfahren ist auch Gegenstand der Evaluierung der Reformgesetze am Ar- beitsmarkt, über die die Bundesregierung Ende 2006 dem Bundestag berichten wird. Über die Zahl der Zerti- fizierungen nach dieser Verordnung wird bei der Bun- desagentur für Arbeit keine Statistik geführt. Zu Frage 53: Die Bundesregierung weist zunächst darauf hin, dass bereits in der Vergangenheit nur Teilnehmer an geprüften und zugelassenen Weiterbildungslehrgängen gefördert werden konnten. Mit der Verordnung wurden nachhal- tige Qualitätsverbesserungen im Bereich der beruflichen Weiterbildung eingeleitet. Zurzeit gibt es keine Überle- gungen, die Verordnung zu ändern. Fachliche Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Verfahren werden regel- mäßig im Anerkennungsbeirat, einem eigens dafür ein- gerichteten Sachverständigengremium, und im konstruk- tiven Dialog mit den Zertifizierungsagenturen behandelt. 91, 1 0, T 21. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14
Gesamtes Protokol
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602100000

Die Sitzung ist eröffnet. Liebe Kolleginnen und Kol-

legen, ich begrüße Sie herzlich.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:

Befragung der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Ka-
binettssitzung mitgeteilt: Rentenpolitik der Bundes-
regierung.

Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht
hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Franz
Müntefering. Bitte schön, Herr Minister.

Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und
Soziales:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir
haben heute im Kabinett den Rentenversicherungs-
bericht 2005, den Alterssicherungsbericht 2005 und den
Bericht zum Stand der Altersversorgung in der Land-
wirtschaft behandelt und verabschiedet. Diese Berichte
wären eigentlich zum November vergangenen Jahres fäl-
lig gewesen. Wir haben damals darum gebeten, sie spä-
ter abgeben zu dürfen, weil sich die Regierung im Sta-
dium ihrer Bildung befand. Zudem haben wir in der
Zwischenzeit eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen auf

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diesem Gebiet beschlossen.

Ich habe gestern das Gutachten des Sozialbeirates
zum Rentenversicherungsbericht bekommen und es dem
Kabinett heute vorgelegt. Der Sozialbeirat hat mir
gestern in Person seines Vorsitzenden Professor Rürup
mitgeteilt, dass er dem Rentenversicherungsbericht zu-
stimmt. Natürlich werden zu einzelnen Punkten Anmer-
kungen gemacht, die uns Anregungen für die Zukunft
geben, aber insgesamt gibt es Zustimmung.

Mit dem Rentenversicherungsbericht verband sich
heute der Beschluss zu zwei Eckpunkten. Zum einen
werden die 1-Euro-Jobs in Zukunft nicht mehr in die Re-
ferenzsumme, also in die Lohnsumme, die d
lage für die Entwicklung der Renten ist, e
Zum anderen werden wir die vorgesehene Däm
Renten, die wir in diesem Jahr nicht durchfüh

(C (D ung n 8. März 2006 0 Uhr olen, aber nicht vor 2010. Wir haben das für 2012 und ie Folgejahre in den Rentenversicherungsbericht moellhaft einbezogen, da diese Rechnung im Bericht darestellt werden muss. Wir sind davon ausgegangen, dass sich – wie am . Februar 2006 im Kabinett beschlossen – das Rentenintrittsalter ab 2012 bis zum Jahr 2029 schrittweise von 5 auf 67 Jahre erhöht, dass aber diejenigen, die 45 Vericherungsjahre vorweisen können und 65 Jahre alt sind, hre Rente ohne jeden Abschlag erhalten. Insgesamt beeutet dies, dass sich das faktische Renteneintrittsalter, as bisher zwischen 60 und 65 Jahren lag, bis zum Jahr 029 auf ein Alter zwischen 63 und 67 Jahren entwikeln wird. Parallel dazu wird es die Initiative „50 plus“ geben. amit wollen wir vonseiten der Politik unterstützen, ass die Menschen länger im Erwerbsleben bleiben, und erhindern, dass sie mit zum Beispiel 55 Jahren aus dem rwerbsleben ausscheiden müssen. 58 Prozent der über 5-Jährigen sind nicht mehr berufstätig; das ist hochprolematisch. In Skandinavien und in anderen Ländern ist as ganz anders. Wir müssen an dieser Stelle besser weren. Das Gesetz zur Anhebung des Renteneintrittsalters on 65 auf 67 Jahre und Vorschläge zur Initiative ext „50 plus“ werden Mitte dieses Jahres vorliegen. Jetzt geht es nur um den Bericht, also um die Ankündigung der Maßnahmen. Die Debatte dazu hat ja bereits begonnen. Wir sind im Bericht davon ausgegangen, dass es in diesem Jahr keine Rentenkürzung geben wird, ganz gleich, wie die Referenzsummen der Jahre 2004 und 2005 letztlich sein werden. Der entsprechende Gesetzentwurf ist eingebracht; wir werden darüber in den nächsten Wochen zu beschließen haben. Der Rentenversicherungsbeitrag wird zum 1. Januar nächsten Jahres von 19,5 auf 19,9 Prozent angehoben. In ibt er für den Verlauf dieser Legislatur Rentengesetzen steht, dass er bis zum t über 20 Prozent hinaus wachsen soll. dass man das erreichen kann. ie Grundinbezogen. pfung der ren, nach dieser Höhe ble periode. In den Jahr 2020 nich Wir sind sicher, Bundesminister Franz Müntefering Wir haben auch vereinbart, dass die Dynamik des Anstiegs des Bundeszuschusses für die Rentenversicherung gebrochen wird. Über die letzten zehn Jahre gab es eine Steigerung von etwa 6 Prozent. Sie wird deutlich moderater ausfallen. Wir rechnen damit, dass der Bundeszuschuss für die Rentenversicherung in den kommenden vier, fünf Jahren im Schnitt um 1 Prozentpunkt pro Jahr steigen wird. Was die Entwicklung der Höhe des Beitragssatzes und die Sicherung des Beitragssatzniveaus angeht, können wir uns also aufgrund der Aussagen des Rentenversicherungsberichts für die nächsten Jahre und auch für die Zeit bis 2019 sicher fühlen. Der Alterssicherungsbericht geht über das Thema der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus. In ihm wird der Gesamtzusammenhang dargestellt und deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass neben der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich Altersvorsorge betrieben wird. Ich nenne als Stichworte die Riester-Rente und die betriebliche Vorsorge. In beiden Bereichen sind wir auf einem guten Weg. Wir wissen aber, dass noch Verbesserungen durchzuführen sind. Die Koalition hat sich zum Beispiel vorgenommen, im Jahre 2008 den Kinderzuschlag im Rahmen der Riester-Rente zu erhöhen. Insbesondere bei der ergänzenden Vorsorge müssen wir noch stärker als bisher die Familienund Kinderkomponente berücksichtigen. Unterm Strich kann ich Ihnen sagen: Die Struktur der gesetzlichen Rentenversicherung steht; hier muss nicht mehr viel verändert werden. Das gilt für die Wegstrecke, die wir gegenwärtig überblicken können. Wir müssen aber dafür werben, dass stärker als bisher ergänzende Vorsorge betrieben wird, dass also die Riester-Rente, die betriebliche Vorsorge oder andere Vorsorgemöglichkeiten in größerem Umfang genutzt werden. Wenn uns das gelingt, wird das Rentenniveau auch in Zukunft angemessen sein und den Lebensstandard der Rentnerinnen und Rentner langfristig sichern. Natürlich ist dies von der Entwicklung des Wohlstands, von der Prosperität insgesamt abhängig. Alle Wohlstandsgewinne, die wir zu verzeichnen haben, werden sich auch positiv auf den Bereich der Alterssicherung auswirken. Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es Zusatzfragen zu dem vorgetragenen Bericht? – Zunächst der Kollege Brauksiepe, dann Frau Schewe-Gerigk. Vielen Dank, Herr Minister. Der vorliegende Bericht ist von vielen – von einigen, wie ich finde, mit künstlicher Aufgeregtheit – lange erwartet worden. Sie haben darauf hingewiesen, dass er dieses Mal ausnahmsweise zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt wurde. Können Sie erläutern, welche für die zu behandelnden Fragen wichtigen Daten uns verloren gegangen wären bzw. im Bericht nicht hätten berücksichtigt werden können, wenn er bereits zum 30. November letzten Jahres vorgelegt worden wäre? S r g r e w g r B t B g d e d t s c i w s A r f W G n B s t s w k g e c S d v d d J s h (C (D (Jörg van Essen [FDP]: Das ist doch eine gesetzliche Pflicht! Oder sehe ich das falsch?)





(A) )


(B) )

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602100100
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1602100200

Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und
oziales:

Wir sind verpflichtet, im November eines jeden Jah-
es den Rentenversicherungsbericht und einmal pro Le-
islaturperiode den Alterssicherungsbericht und den Be-
icht über den Stand der Alterssicherung bei Landwirten
inzubringen. Im November vergangenen Jahres haben
ir das Parlament gebeten, diese Berichte später vorle-
en zu dürfen, um die Entscheidungen der Bundesregie-
ung mit einbeziehen zu können. Ansonsten hätte zum
eispiel unser Beschluss zur Anhebung des Rentenein-

rittsalters von 65 auf 67 Jahre keinen Eingang in den
ericht gefunden. Das gilt auch für andere Entscheidun-
en, die wir getroffen haben. Auch die Eckpunkte, die in
en letzten Tagen festgelegt worden sind, hätten nicht
inbezogen werden können. Es war allerdings wichtig,
iese Aspekte zu berücksichtigen. Darüber hinaus muss-
en wir auch die Lohn- und Gehaltsentwicklung in die-
em Jahr besser einschätzen können. Jetzt haben wir si-
herlich ein höheres Maß an Realismus erreicht, als es
m November letzten Jahres hätte der Fall sein können.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602100300

Herr Kollege Maurer, die Verteilung von Blumen

ährend einer Plenarsitzung gehört zu den sympathi-
cheren Innovationen unseres Geschäftsbetriebes. Ihre
uswahl ist allerdings erklärungsbedürftig. Dass ausge-

echnet das Präsidium davon ausgeschlossen bleibt,
inde ich außerordentlich bedauerlich.


(Heiterkeit)


Als Nächste hat sich die Kollegin Schewe-Gerigk zu
ort gemeldet.


(BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN)

Herr Minister, vielen Dank für Ihren Vortrag. Ich habe

och eine Frage zum Nachholfaktor. Im vorliegenden
ericht wird davon ausgegangen, dass bisher nicht reali-

ierte Dämpfungen in Höhe von 2 Prozent in fünf Schrit-
en – fünfmal 0,4 Prozentpunkte – vorgesehen sind. Dass
ind aber die 2 Prozent, die schon jetzt nicht umgesetzt
orden sind. Kann man denn davon ausgehen, dass
ünftige Dämpfungen realisiert werden? Ich würde
erne wissen, in welchen Abständen diese Dämpfungen
rfolgen sollen oder ob Sie nur diese 2 Prozent ausglei-
hen wollen.

Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und
oziales:

Wir haben heute in den Eckpunkten festgehalten, dass
iese Dämpfungen nachgeholt werden, allerdings nicht
or dem Jahr 2010. Da wir diesen Vorgang natürlich in
en Bericht einfließen lassen mussten, haben wir dies ab
em Jahr 2012 vorgesehen, und zwar innerhalb von fünf
ahren. Das ist aber modellhaft. Die Dämpfungen müs-
en nicht unbedingt genau zu diesem Zeitpunkt nachge-
olt werden. Das hängt von der Möglichkeit ab, wann






(A) )



(B) )


Bundesminister Franz Müntefering
das zu realisieren ist, von dem Anstieg der Renten. Das
Jahr 2012 bietet sich an, weil dann der Riester-Faktor
nicht mehr wirkt. Sie wissen, dass mit dem Ansparen im
Rahmen der Riester-Rente bis zum Jahre 2011 automa-
tisch eine Dämpfung des Rentenanstiegs um 0,5 bis
0,6 Prozentpunkte unterhalb der Lohnentwicklung ver-
bunden ist. Ab 2012 stellt sich die Situation wieder
günstiger dar, weil es diesen Abstrich dann nicht mehr
gibt. Das sprach dafür, im Bericht das Jahr 2012 als Zeit-
punkt aufzunehmen.

Wie die Entwicklung in den nächsten Jahren sein
wird, kann man heute nicht wissen. Die Entscheidung
der Bundesregierung ist, die Dämpfung nachzuholen.
Das ist auch zu verantworten, weil die nachwachsende
Generation sonst zusätzlich zahlen müsste. Wir haben
aber aufgrund der Ausgangslage die Hoffnung – und wir
waren sehr vorsichtig bei der Ansetzung von Lohnerhö-
hungen und der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt –, in
den nächsten Jahren keine Negativentwicklung mehr zu
haben und somit ohne zusätzliche Dämpfung durch die
nächsten Jahre zu kommen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602100400

Kollege Weiß.


Peter Weiß (CDU):
Rede ID: ID1602100500

Herr Minister Müntefering, in der öffentlichen De-

batte – „Vordebatte“ müsste man eigentlich sagen – über
den Rentenversicherungsbericht ist ausschließlich die
gesetzliche Rente im Blickpunkt gewesen. Zum Teil sind
bösartige Bemerkungen gemacht worden wie die Aus-
sage, die Rente würde zur Schrumpfrente. Nun ist es
auch Aufgabe des Alterssicherungsberichts, den das
Bundeskabinett heute beraten hat, darzustellen, wie das
Gesamtversorgungsniveau der älteren Generation in Zu-
kunft aussehen wird. Könnten Sie einmal darauf einge-
hen – unter Einschluss der weiteren Elemente der Alters-
versorgung, der privaten und der betrieblichen, sowie
der Einkommensentwicklung insgesamt –, wie sich das
Gesamtsicherungsniveau der älteren Generation in den
kommenden Jahren entwickeln wird?

Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und
Soziales:

Ich will zunächst etwas zu dem Begriff der Schrumpf-
rente sagen. Dieser Begriff ist entstanden durch den
Vergleich dessen, was 1995 als Rentenniveau für 2009
prognostiziert worden ist, mit der heutigen Situation.
Damals sind die Löhne und Gehälter für das Jahr 2009
um 21 Prozent höher eingeschätzt worden, als man es
jetzt tut. Entsprechend ist man auch davon ausgegangen,
dass die Renten um 21 Prozent höher liegen, als dies
heute für 2009 prognostiziert wird. Das zeigt nur noch
einmal die enge Verbindung zwischen der Entwicklung
der Einkünfte der Aktiven und dem, was als Rente aus-
gezahlt werden kann. Man kann für diese Prognose nie-
mandem einen Vorwurf machen. Eine Prognose ist
schwierig, weil man schätzen muss, wie sich die Lohn-
summe, wie sich die Zahl der Beschäftigten, insbeson-
dere der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, in

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(C (D en nächsten Jahren entwickeln wird. Dabei muss man edenken, dass zum Beispiel für Minijobs nur begrenzt n die Sozialversicherungskassen eingezahlt wird. Überaupt haben wir viel Arbeit, die nicht sozialversicheungspflichtig ist. Das reduziert natürlich die Einnahmen er Sozialversicherungskassen. Sie möchten mit Ihrer Frage einen Blick nach vorne erfen. Wenn wir uns anschauen, was die gesetzliche entenversicherung leisten kann, dann müssen wir fest tellen, dass das auf lange Sicht gesehen weniger ist als n der Vergangenheit. Aber es gibt im Alterssicherungsericht sehr detaillierte Rechnungen, aus denen hervoreht, dass bei normaler Entwicklung der Dinge – selbst ei vorsichtigen Annahmen über die Entwicklung der rosperität – und unter Einbeziehung der Riester-Rente as Sicherungsniveau der Rentnerinnen und Rentner angfristig dem der heutigen Rentnergeneration entsprehen wird. Die Situation der Rentner hängt immer entcheidend davon ab, wie sich unser Wohlstand mehrt nd wie es bei den Aktiven aussieht. Aus dem Alterssicherungsbericht, aus den 400 Seiten nd den vielen Tabellen geht hervor: Es muss keiner ngst haben, was seine Perspektive angeht. Aber jeder uss wissen, dass er zusätzlich privat vorsorgen muss. ch sehe es als eine Aufgabe der Koalition an, in dieser egislaturperiode noch einmal ganz besonders dafür zu erben, neben der gesetzlichen Rentenversicherung die iester-Rente, betriebliche Renten oder andere Formen er Vorsorge verstärkt zu nutzen. Ich habe schon angeeutet, dass wir die private Vorsorge durch die Verstärung von Familiengesichtspunkten, ob es nun um Kinerzuschlag oder die Förderung von Wohneigentum eht, vorantreiben. Die Menschen müssen also keine orge haben, was ihre Perspektive für die nächsten Jahrehnte angeht. Kollege Kolb. Herr Minister, der Rentenversicherungsbericht ist den abinettskollegen mit einem Begleitschreiben zugeleitet orden. Sind Berichte zutreffend, dass Sie in diesem chreiben angekündigt haben, dass es vor 2009 keine entenerhöhungen mehr geben soll? Sie haben dies eute im Morgenmagazin für die Jahre 2006 und 2007 estätigt. Ist es also entsprechend diesem Schreiben zureffend, dass seitens der Bundesregierung auch für das ahr 2008 keine Rentenerhöhung vorgesehen ist? Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und oziales: Da Sie zur Zeit der Ausstrahlung des Morgenmagains schon wach gewesen sind und gearbeitet haben das ist für die Menschen auf der Tribüne vielleicht uch einmal wichtig – – (Zuruf von der CDU/CSU: Er war selbst drin! Sonst wäre er nicht wach gewesen!)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602100600
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1602100700






(A) )



(B) )


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602100800

Herr Minister, wenn uns die Mitglieder der Bundes-

regierung ihre Fernsehauftritte rechtzeitig mitteilten,
würden die Abgeordneten den Zeitpunkt ihres Aufste-
hens selbstverständlich danach ausrichten.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Immer!)


Wir erhalten aber nur unzulängliche Informationen.


(Heiterkeit und Beifall)


Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und
Soziales:

Herr Präsident, ich könnte Ihnen meinen Tagesplan
zur Verfügung stellen. Wir könnten ja einmal schauen,
was letztlich dabei herauskommt.

Heute Morgen habe ich deutlich gemacht, dass wir im
Augenblick nur für das Jahr 2006 reagieren können. Für
das Jahr 2006 beschließen wir, beschließt die Koalition,
dass die Renten nicht gesenkt werden. Was in den nächs-
ten Jahren sein wird, kann man heute noch nicht defini-
tiv sagen, weil die Referenzzahlen immer die Lohnsum-
men der beiden vorhergehenden Jahre sind. Die Zahlen
der Jahre 2004 und 2005 werden im Ergebnis im Juni
dieses Jahres vorliegen und wahrscheinlich zu der Er-
kenntnis führen, dass die Renten eigentlich gesenkt wer-
den müssten, und zwar über die Dämpfung des Riester-
Faktors hinaus. Wenn die Einkommen aufgrund der Ent-
wicklung so niedrig sind, dass die Rentenanpassung un-
ter die Nulllinie gedrückt wird, müsste man die Renten
senken, es sei denn, man verhindert das per Gesetz. Ge-
nau das wollen wir tun.

Wie die Entwicklung in den nächsten Jahren sein
wird, kann man nicht genau sagen. Man kann vermuten,
dass es im Jahre 2007 keine Erhöhung geben wird, weil
das Jahr 2005, das ein schlechtes Jahr war, und das
Jahr 2006, das hoffentlich besser wird, schon eine ge-
wisse Perspektive erkennen lassen. Wie das in den
Jahren 2008 und 2009 sein wird, kann man aus heutiger
Sicht noch nicht sagen; ich habe dazu auch nichts ange-
kündigt. All die Schlaumeier, die schon jetzt prognosti-
zieren, dass sich bei den Renten bis zum Jahre 2016
nichts verändern wird, bewegen sich im Nebel. Das kann
man vermuten oder auch nicht. Letztlich hängt es davon
ab, wie sich die Löhne und Gehälter entwickeln und wie
viele zusätzliche Mittel den Sozialversicherungskassen
aufgrund der Situation auf dem Arbeitsmarkt zufließen.

Wenn man sich die Rentenversicherungssystematik
insgesamt anschaut, weiß man: Das Wichtigste, das man
tun kann, ist, für Bildung, Qualifizierung und Arbeit zu
sorgen. Dann wird die Entwicklung in den nächsten Jah-
ren positiv sein. – Genauer kann man es nicht sagen. Im
Rentenversicherungsbericht wird ein ziemlich präzises
Bild für die nächsten zwei, drei Jahre vermittelt. Die spä-
tere Entwicklung hängt davon ab, wie sich die Arbeitslo-
sigkeit und die Löhne entwickeln werden.

Was wir für dieses Jahr unterstellt haben, ist beschei-
den. Wir haben unterstellt, dass die Zahl der sozialver-
sicherungspflichtig Beschäftigten um 0,2 Prozent sinkt
und dass die Löhne um 0,7 Prozent steigen. Das ist deut-

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(C (D ich zurückhaltender, als das in früheren Berichten der all gewesen ist. Wenn Sie so wollen, sind wir an dieser telle jetzt und auch für die kommenden Jahre ein wenig uf Nummer sicher gegangen. Deshalb denke ich, dass ir um die Jahrzehntwende auf jeden Fall auch im Ren enbereich wieder Steigerungen haben werden. Herr Kollege Kolb, ich nehme Ihren Namen gerne ieder auf die Liste. Nach unseren Regeln muss ich aber n der Reihenfolge der Wortmeldungen vorgehen. – ächster ist der Kollege Meckelburg. Herr Minister, ich habe eine Frage zur so genannten iester-Rente. Immer wieder gibt es den Hinweis, dass ieses Instrument nur von den Besserverdienenden geutzt wird. Gibt es im Rentenbericht Hinweise darauf, ass dies stimmt? Falls es stimmen sollte: Was muss an tun, damit es vor allem von denen genutzt wird, die iese Rente im Alter dringend brauchen? Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und oziales: Herr Kollege, es ist nicht so einseitig, wie es allgeein vermutet wird. Ich will es einmal so sagen: Die enschen in den unteren Einkommensgruppen, die oft ebrochene Lebensarbeitsbiografien haben, bräuchten ieses Instrument natürlich ganz besonders dringend. Inofern müssen wir an dieser Stelle dafür werben, dass ies komplett wahrgenommen wird. Bis jetzt sparen ,6 Millionen Menschen im Rahmen der Riester-Rente. or einem Jahr waren es noch 1,5 Millionen. Bis zum ahre 2008 steigt die Zahl weiter an. Im Übrigen – ich age das noch einmal – wollen wir sie durch familienreundliche Komponenten noch attraktiver machen. Es muss in Deutschland selbstverständlich werden, ass jemand in jungen Jahren anfängt, für seine eigene lterssicherung zu sparen. Das muss zu einem gewissen ystem werden. In Baden-Württemberg und im Sauer and kennt man aus vergangenen Zeiten den Brauch, ass man zur Erstkommunion, zur Konfirmation oder pätestens zum Schulabschluss einen Bausparvertrag gechenkt bekam. (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Richtig!)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602100900
Wolfgang Meckelburg (CDU):
Rede ID: ID1602101000

as war ganz selbstverständlich. Ebenso selbstverständ-
ich sollte es heute sein, wenn man in den Beruf ein-
teigt, einen Vertrag über eine zusätzliche Rente abzu-
chließen; das kann eine Riester-Rente oder eine
etriebliche Rente sein. Das muss zur Selbstverständ-
ichkeit werden und darf keine Ausnahme bleiben.

Das ganze System wird nur tragen, wenn die gesetzli-
he Rente um den Teil des persönlichen Vorsparens er-
änzt wird. Das ist auch eine Frage der Generationenge-
echtigkeit. Die jüngere Generation kann das nicht
lleine tragen. Ansonsten würde sie durch ihre eigene
orsorge und das, was sie für die aktuelle Rentnergene-

ation zu zahlen hat, zu stark belastet. Unter diesem Ge-






(A) )



(B) )


Bundesminister Franz Müntefering
sichtspunkt müssen wir für die zusätzliche Vorsorge
werben.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602101100

Kollege Straubinger.


Max Straubinger (CSU):
Rede ID: ID1602101200

Herr Minister, auch ich habe Fragen zur Riester-För-

derung. Bis jetzt gibt es – Sie haben es gerade ausge-
führt – 5,6 Millionen Verträge für die Riester-Rente.
Diese Zahl darf uns aber nicht beruhigen, weil auf die-
sem Gebiet 20 Millionen Verträge abgeschlossen werden
könnten. Die Möglichkeit einer Zusatzrente haben die
Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend in Anspruch
genommen. Besonders für die jüngere Generation – da
stimme ich Ihnen vollkommen zu – wäre es aber wich-
tig, zu Beginn des Berufslebens einen Vertrag für eine
Riester-Rente abzuschließen.

Besteht aber nicht möglicherweise gerade für die
ganz junge Generation ein Hemmnis, einen solchen Ver-
trag abzuschließen, weil die Familien- bzw. die Lebens-
planung noch nicht abgeschlossen ist? Wäre es nicht
vielleicht vernünftig, die Regelungen zur Verwendungs-
art der Kapitalanlagen etwas zu lockern? Zurzeit besteht
die Vorschrift, dass das Geld nur beim Eintritt in die
Rente ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden kann.
Da das Wohnen in den eigenen vier Wänden ein wichti-
ger Gesichtspunkt ist, um im Alter mietfrei zu wohnen,
wäre es für junge oder ganz junge Familien möglicher-
weise sinnvoll, wenn die Verträge dahin gehend geöffnet
würden, das angesparte Kapital bei Erwerb einer Eigen-
tumswohnung oder bei Errichtung eines Einfamilienhau-
ses zum Einsatz bringen zu können. Müsste man nicht,
um im Alter mietfreies Wohnen zu gewährleisten, neue
Vertragsformen finden bzw. entsprechende Möglichkei-
ten gerade bei der Riester-Ansparung eröffnen?

Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und
Soziales:

Der Ausgangspunkt ist klar: Man weiß nicht, wie die
Lebens- und Arbeitsbiografie sein wird. Eines aber ist
ziemlich sicher: Älter wird man. Insofern lohnt es sich
für jeden, eine zusätzliche private Versicherung abzu-
schließen.

Wir in der Koalition haben uns außer dem Ansatz, die
Riester-Rente familienfreundlicher zu gestalten, vorge-
nommen, auch zu prüfen, wie man sie stärker mit einer
Förderung des selbst genutzten Wohneigentums bzw. des
Wohneigentums insgesamt verbinden kann. Das ist be-
reits im Rahmen der Beratung über diese Förderung ge-
prüft worden. Das Ergebnis war ein Kompromiss. Da-
nach kann man sich von dem, was man angespart hat,
eine gewisse Summe entleihen. Man kann einen günsti-
gen Kredit aus dem Riester-Vertrag für die Schaffung
von Wohneigentum bekommen, muss das Geld aber wie-
der zurückzahlen. Man kann also 10 000 oder
20 000 Euro entleihen, wenn man das Geld wieder ein-
zahlt. Dies ist schon heute möglich.

Über andere Möglichkeiten werden wir zu sprechen
haben. Die Bundesregierung macht sich Gedanken dazu.

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(C (D m Deutschen Bundestag werden wir im Verlauf dieses der des nächsten Jahres darüber zu entscheiden haben, n welcher Weise wir diesem Gesichtspunkt, der Sinnaftigkeit von selbst genutztem Wohneigentum fürs Aler, stärker Rechnung tragen können. Das kann eine weentliche Hilfe sein. Allerdings muss die Rente in ihrer Konzeption erhalen bleiben. Das heißt: Was angespart wird und an Kapial vorhanden ist, muss für die Rente zur Verfügung steen, damit diese anschließend ausgezahlt werden kann. m Unterschied zu einer Versicherung, bei der das Kapial auf einen Schlag ausgezahlt wird, soll diese Rente uner dem Gesichtspunkt des Risikostrukturausgleichs emjenigen, der sehr alt wird, genauso seine Rente sihern wie demjenigen, der nicht so alt wird. Das ist das ypische einer Rente. Das lässt sich nicht ohne weiteres it dem Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung ver inden. Dabei stellen sich einige Fragen: Kann man das bjekt verkaufen? Wird es vererbt? Wem genau gehört s? Wie kann man es für den Fortbestand der Rente sihern? – Diese Fragen sind kompliziert. Grundsätzlich st die Frage, was man zur Förderung von selbst genutzem Wohneigentum als Alterssicherung tun kann, richig. Damit werden wir uns in diesem und im nächsten ahr beschäftigen. Frau Schewe-Gerigk. Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602101300
Herr Minister, Sie haben die Rente mit 67 Jahren an-

esprochen. Diejenigen, die 45 Jahre durchgehend er-
erbstätig waren, sollen ohne Abschläge schon früher in
ente gehen können. Wie sieht es allerdings mit denjeni-
en aus, die in den so genannten belasteten Berufen tätig
ind? Wir haben seinerzeit darüber diskutiert, ob be-
timmte Berufe ausgenommen werden sollen. Das wäre
it einem Kostenaufwand verbunden. Im Rentenversi-

herungsbericht habe ich dazu nichts gefunden. Kann
ch daraus schließen, dass Sie die Debatte über Ausnah-
eregelungen für Berufe, die mit bestimmten Belastun-

en verbunden sind, nicht weiterführen werden? Werden
ie die Erwerbsunfähigkeitsrente wieder einführen?
elche Position vertreten Sie in diesen Fragen?

Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und
oziales:

Ich sage es noch einmal: Hier handelt es sich um ei-
en Bericht und nicht um einen Gesetzentwurf. Ich habe
ber nicht vor, die Erwerbsunfähigkeitsrente wieder zu
eleben. Wir haben heute in Deutschland eine Erwerbs-
inderungsrente. In der Diskussion über die Erhöhung

es Renteneintrittsalters von 65 auf 67 muss in der Tat
uch über Rolle und Funktion der Erwerbsminderungs-
ente gesprochen werden. Ich halte es aber für nicht
öglich, ganze Berufsgruppen oder -sparten von der Ge-

amtregelung auszunehmen.

Die 45 Versicherungsjahre sind eine Konzession an
ie Tatsache, dass es – das gilt auch für die nächsten






(A) )



(B) )


Bundesminister Franz Müntefering
20 Jahre – sehr ungleiche Lebens- und Arbeitsbiografien
gibt. Manche Erwerbstätige, die sich dem Rentenalter
nähern, sind schon mit 14 oder 15 Jahren ins Berufsle-
ben eingetreten. Heute erfolgt der Eintritt ins Berufsle-
ben im Durchschnitt mit 21 Jahren. Diejenigen, die zwi-
schen dem 17. und 21. Lebensjahr ins Erwerbsleben
eintreten – die Ausbildungszeit zählt dabei mit –, haben
mit 65 Jahren 45 Versicherungsjahre erreicht. Die Rege-
lung, wonach man nach 45 Versicherungsjahren in Rente
gehen kann – das gilt auch für Berufe, die mit körper-
lichen Belastungen verbunden sind –, soll beibehalten
werden. Das ist nicht unumstritten. Der Sozialbeirat hat
bezweifelt, ob das sinnvoll ist. Ich glaube aber, dass
diese Begünstigung vorläufig noch notwendig ist. 65-Jäh-
rige, die auf 45 Versicherungsjahre kommen, sollen eine
Rente ohne Abschlag bekommen.

Insgesamt verschieben wir den Korridor des Renten-
eintrittsalters. In den vergangenen Jahren reichte er von
60 bis 65 Jahre. In den letzten Jahren sind nur
33,5 Prozent der Männer mit 65 Jahren in Rente gegan-
gen; bei vielen war das schon sehr viel früher der Fall.
Wir werden diesen Korridor bis zum Jahr 2029 auf
63 bis 67 Jahre verschieben.

Es ist klar, dass jemand, der einer besonderen Belas-
tung ausgesetzt oder behindert ist, schon vor dem gesetz-
lichen Renteneintrittsalter seine Invalidität oder Teil-
invalidität anerkennen lassen kann. Das ist aber bereits
möglich. Sehr viele gehen schon früher in den Ruhe-
stand; nicht wenige machen dabei Erwerbsminderung
geltend. Das bleibt auch so. Hier ist aber eine Einzelfall-
prüfung notwendig. Es kann keine pauschale Regelung
für bestimmte Berufsgruppen gelten.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602101400

Frau Connemann.


Gitta Connemann (CDU):
Rede ID: ID1602101500

Herr Minister, Sie haben deutlich gemacht, dass eine

Altersvorsorge, die auf verschiedenen Standbeinen be-
ruht, selbstverständlich werden muss. Sie haben insbe-
sondere das Erfordernis der privaten Altersvorsorge
angesprochen. Dazu gehört auch die betriebliche Alters-
vorsorge. Können Sie Angaben dazu machen, wie viele
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zurzeit Anspruch
auf eine betriebliche Altersvorsorge haben, wie sie sich
in den letzten Jahren entwickelt hat und welche Entwick-
lung die Bundesregierung für die kommenden Jahre er-
wartet?

Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und
Soziales:

Meines Wissens haben inzwischen 15,7 Millionen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf
eine betriebliche Altersvorsorge. Wenn man den öffentli-
chen Dienst einbezieht, sind es etwa 60 Prozent aller so-
zialversicherungspflichtig Beschäftigten. Es hat in den
letzten Jahren eine ziemlich rasante Entwicklung gege-
ben, die sich auch in den Tarifverhandlungen niederge-
schlagen hat. Dass wir auf diese Entwicklung bereits
jetzt – rechtzeitig vor dem Jahre 2012 – eingehen, ist

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(C (D ine Einladung für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in en Tarifverträgen die Gesamtzusammenhänge zu beücksichtigen. In den letzen vier bis fünf Jahren ist in der betrieblihen Altersvorsorge ein Zuwachs in einer Größenordung von 4 bis 6 Prozent zu verzeichnen gewesen. Kollege Kolb. Herr Minister, Sie haben in Ihrer Antwort auf meine rste Frage ausgeführt, dass Sie für das Jahr 2006 relativ urückhaltend in der Ansetzung der Werte waren. Was en Prognosezeitraum anbelangt, geben Sie diese Zuückhaltung jetzt erstaunlicherweise auf. Sie haben beipielsweise die Lohnentwicklung bis 2019 mit durchchnittlich 2,5 Prozent angesetzt. Vor dem Hintergrund, ass die Lohnentwicklung in den vergangenen zehn Jahen durchschnittlich 1 Prozent – in den letzten fünf Jahen waren es sogar nur 0,8 Prozent – betragen hat, ist das emerkenswert. Sie gehen von einem Beschäftigungsachstum von 0,6 Prozent pro Jahr bis 2019 aus. Das ist nsofern interessant, als die Beschäftigung in den letzten ünf Jahren im Schnitt um 1,5 Prozent pro Jahr zurückegangen ist. Sie unterstellen des Weiteren ein durchchnittliches Wirtschaftswachstum von 1,5 Prozent pro ahr. In den letzten vier Jahren lag es im Schnitt bei geade einmal 1,25 Prozent. Was berechtigt Sie zu diesen ptimistischen Annahmen, insbesondere bei den Lohnteigerungen? Besteht nicht die Gefahr, dass den Menchen ein falsches Signal gesendet wird? Sie haben vorin die so genannte Schrumpfrente der „Bild“-Zeitung ngesprochen und darauf hingewiesen, dass die Renten icht so stark gestiegen seien, weil die Einkommen nicht o stark gestiegen seien. Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und oziales: Haben Sie „Schrumpfzeitung“ gesagt? Nein. Ich hatte die so genannte Schrumpfrente der Bild“-Zeitung angesprochen. Es ist aber gut, dass Sie arauf hinweisen. Meine Frage lautet: Besteht nicht die Gefahr, dass wir rneut ein falsches Signal geben, wenn wir den Menchen nun Rentensteigerungen voraussagen, ihre Erwarungen aber enttäuschen müssen, weil die Realität 15 bis 0 Prozent hinter den Prognosen zurückgeblieben ist, da ie Löhne im Schnitt nicht um 2,5 Prozent gestiegen ind? Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und oziales: Man kann, wenn man nach vorne blickt, zuversichtliher oder weniger zuversichtlich sein. Wir haben jedenalls den Wert für die mittelfristige Lohnentwicklung Bundesminister Franz Müntefering von 2 auf 1,5 Prozent und den Wert für die langfristige Lohnentwicklung von 3 auf 2,5 Prozent gesenkt. Der Sozialbeirat hat das nicht infrage gestellt, sondern bestätigt, dass das eine realistische Größenordnung ist. Er hat sich allerdings skeptisch im Hinblick auf die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse geäußert. Er hat gefragt, ob wir es schaffen, dass der Großteil der Arbeitsplätze durch die Sozialversicherungspflicht erfasst wird, sodass in die Sozialversicherungskassen entsprechend eingezahlt wird. Das führt letztlich zu der Frage, in welchem Maße die Renten durch eingezahlte Beiträge oder durch Steuermittel finanziert werden müssen. Darüber müssen wir diskutieren. Das ist sicherlich sehr kompliziert. Aber diese Frage wird man beantworten müssen. Im Übrigen nehme ich an, dass Sie und Ihre Fraktion vielen in diesem Land Mut machen werden, dass es anständige Lohnerhöhungen gibt. Dann lösen sich die Probleme und Ihre Frage in Luft auf. Ich finde jedenfalls, dass die Lohnentwicklung in unserem Land eine positive Tendenz aufweisen sollte. Ich möchte mich zwar nicht konkret einmischen. Aber letztlich wird der Wohlstand Deutschlands davon abhängen, ob es ein Hochleistungsland und ein Hochlohnland bleibt. Das Ganze macht deutlich, dass eine Niedriglohnstrategie in die falsche Richtung läuft, auch was unsere Sozialsysteme angeht. Ich habe mir die Wortmeldungen der Kollegen Schaaf, Rohde und Koppelin sowie von Frau ScheweGerigk notiert. Ich hoffe, dass ich niemanden übersehen habe. Damit möchte ich mit Blick auf die für die Regierungsbefragung vorgesehene Zeit die Rednerliste gerne schließen. – Es besteht offenbar Einvernehmen. Herr Kollege Schaaf. Herr Minister, im Zusammenhang mit der Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 wird oft darauf verwiesen – das hat auch Frau Kollegin Schewe-Gerigk gerade getan –, dass nur in bestimmten Berufen die Möglichkeit besteht, so lange zu arbeiten. Geben Sie mir Recht, dass die Verantwortung dafür, dass ältere Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz und entsprechende Arbeitsbedingungen haben, die es ihnen ermöglichen, bis ins höhere Alter zu arbeiten, nicht ausschließlich bei der Politik, sondern auch bei den Unternehmen liegt, und zwar nicht nur im Hinblick auf Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, sondern auch im Hinblick auf Weiterbildung und Qualifizierung? Geben Sie mir außerdem Recht, dass die Förderinstrumente, die wir in den letzten Jahren insbesondere für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschaffen haben, von den Unternehmen nur in sehr unzureichendem Maße wahrgenommen werden? Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und Soziales: Das führt zu der Frage, welches die Gründe sind, warum die Menschen so früh aus dem Berufsleben ausscheiden. Liegt das an der unzureichenden Qualifizierung, an gesundheitlichen Handicaps, an Vorurteilen o n D D z A B U e b s t l b w d c d B d b Z 1 s 1 2 l e t k R M d u m s p s b s g Ü s r J u Ü S h t d (C (D der an dem Versuch der Unternehmen in den vergangeen Jahren und Jahrzehnten, Personalpolitik auf Kosten ritter, der sozialen Sicherungssysteme, zu betreiben? as alles spielt sicherlich eine Rolle. Ganz sicher spielen aber die Fragen nach der Qualifiierung und nach der Gesundheit eine große Rolle. Der rbeitsschutz, also die Frage, wie Menschen in ihrem eruf älter werden, ist natürlich ein wichtiger Punkt. Die nternehmen sind gut beraten, die bedenken, dass sie ine vernünftige Mischung aus alten und jungen Mitareitern gut gebrauchen können. Das heißt, die Betriebe elber sollten ein Interesse daran haben, dass es auch alernsgerechte Arbeitsplätze gibt. Es muss auch eine Quaifizierungsmöglichkeit für die 40bis 50-Jährigen geen, damit sie erst gar nicht ihre Arbeit verlieren. All das ird dazugehören. Ich bin mir bewusst, Herr Kollege, dass die Fragen, ie wir jetzt hier behandeln, nicht mit einigen Federstrihen beantwortet werden können. Es geht im Grunde um ie Frage, ob diese Gesellschaft es lernt, sich über die edingungen und die Zukunftsfähigkeit einer älter werenden Gesellschaft klar zu werden. Das ist unverzichtar. Ich will das noch einmal anhand von zwei oder drei ahlen skizzieren. Im Jahre 2050 werden in Deutschland 8 Prozent der Menschen älter als 80 Jahre sein. Heute ind es 4 Prozent. 37 Prozent werden älter als 60 sein. 6 Prozent werden jünger als 20 sein. Alle, die jetzt 2 Jahre und jünger sind, werden dann noch im Berufseben sein. Wenn wir jetzt nicht geeignete Maßnahmen rgreifen, dann wird das Rückwirkungen auf die Funkionsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme in der Zuunft haben. Wir müssen Schritt für Schritt das faktische enteneintrittsalter anheben und erreichen, dass die enschen im Alter von 50 oder 55 Jahren nicht mehr iskriminiert werden, dass sie in Arbeit bleiben können nd dass sie qualifiziert werden, wenn es nötig ist. Das uss der normale Weg sein. Wenn wir diesen Weg be chreiten, dann werden wir in den nächsten Jahren eine ositive Entwicklung haben. Die Frage aber der alternsgerechten Arbeitsplätze tellt sich ganz klar. Ich glaube, dass es eine Menge Areit gibt, gerade was den Dienst des Menschen am Menchen betrifft. Es gibt in Deutschland in diesem Bereich enug Arbeit, die getan werden muss. Ich schließe auch berlegungen zur Errichtung von Beschäftigungsgesell chaften für Ältere nicht aus. Herr Kollege Rohde. Herr Minister Müntefering, ich frage nach, weil in Ih em Bericht Überschüsse angekündigt werden: für das ahr 2010 4,4 Milliarden Euro und für die Jahre 2011 nd 2012 sogar 6 Milliarden Euro. Wie kommen diese berschüsse zustande? Hängt das damit zusammen, dass ie ab 2011 die Beitragsbemessungsgrenze massiv erhöen? Warum gehen Sie davon aus, dass ab 2011 die Beiragsbemessungsgrenze stärker angehoben wird als in en Vorjahren? Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und Soziales: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt permanent – das wissen Sie – nach dem bekannten Schlüssel. Wir gehen davon aus, dass das bei der Lohnentwicklung und der Prosperität, die wir unterstellen, auch im nächsten Jahrzehnt so sein wird. Wir haben keine exorbitante Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze vorgesehen; sie wird vielmehr gemäß der üblichen Verfahrensweise angehoben. Das soll auch nach dem Jahr 2010 so sein. Kollege Koppelin. Herr Minister, vor der Bundestagswahl haben sowohl die SPD als auch Sie als Parteivorsitzender – ich finde, völlig zu Recht – auf die negativen Folgen einer Mehrwertsteuererhöhung für die Rentner hingewiesen. Da Sie nun im Amt sind und die Zahlen, die die SPD damals genannt hat, nun amtlich überprüfen können, können Sie mir bestätigen, dass die damaligen Zahlen der SPD und die Schlussfolgerung, dass die Mehrwertsteuererhöhung negative Folgen für die Rentner habe, stimmen? Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und Soziales: Das ist eine sehr gute, kluge Frage. (Heiterkeit bei der FDP – Jürgen Koppelin [FDP]: Ich stelle immer kluge Fragen, wie Sie wissen!)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602101600
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1602101700

(Heiterkeit)

Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1602101800




(A) )


(B) )

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602101900
Anton Schaaf (SPD):
Rede ID: ID1602102000
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602102100
Jörg Rohde (FDP):
Rede ID: ID1602102200




(A) )


(B) )

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602102300
Dr. h.c. Jürgen Koppelin (FDP):
Rede ID: ID1602102400

– Ich wollte eigentlich etwas anderes sagen, habe es
dann aber verschluckt. Sie wissen schon, was ich sagen
wollte.

Zur Demokratie gehört, verehrter Herr Kollege
Koppelin, dass man sich, wenn man Koalitionen eingeht,
auf eine gemeinsame Politik verständigt, die man dann
gemeinsam trägt. Das tue auch ich. Dazu stehe ich. Wir
haben in der Koalition darüber gesprochen, in welcher
Weise wir die Finanzierungsbedarfe von Bund, Ländern
und Gemeinden in den nächsten Jahren erfüllen können.
Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass dazu gehört,
einen Prozentpunkt der Mehrwertsteuer zur Reduzierung
des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung zu verwen-
den, und zwar von 6,5 Prozent auf 5,5 Prozent und im
Weiteren auf 4,5 Prozent. Mit einem Prozentpunkt wird
also unmittelbar zur Entlastung der Arbeitnehmer und
Arbeitgeber beigetragen.

Die anderen 2 Prozentpunkte werden für die Kassen
des Bundes, der Länder und der Kommunen gebraucht.
Natürlich werden alle in diesem Land, auch die Rentne-
rinnen und Rentner, die Ergebnisse einer solchen Verän-
derung an den Preisen registrieren. Inwieweit die höhere
Mehrwertsteuer auf die Preise abgewälzt werden kann,
wird sich erst im nächsten Jahr zeigen.

Ich weiß, die FDP ist die einzige Fraktion weit und
breit, die nach den Wahlen immer dasselbe sagt wie vor
den Wahlen.

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(C (D (Beifall bei der FDP – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Danke!)


as hängt damit zusammen, dass Sie auf ganz lange Zeit
n der Opposition sein werden. Sie können nach der

ahl immer dasselbe sagen wie vorher. Machen Sie sich
eine Sorgen!


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602102500

Herr Minister, auch Regierungsparteien schadet es

icht, wenn sie nach den Wahlen das Gleiche sagen wie
or den Wahlen.


(Beifall bei der FDP und der LINKEN)


Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und
oziales:

Es wäre aber schade, wenn wir in der Opposition wä-
en. Wir wollen regieren.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602102600

Frau Schewe-Gerigk, bitte.


(BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN)

Herr Minister, in den letzten Jahren ging die Zunahme

er Beschäftigung mit einer Abnahme der sozialver-
icherungspflichtigen Beschäftigung einher. Wie Sie
orhin angesprochen haben, wird das auch im Koali-
ionsvertrag als Problem dargestellt. Im Rentenversiche-
ungsbericht wird daraus überhaupt keine Schlussfolge-
ung gezogen. Im Gegenteil: Sie gehen davon aus, dass
ie sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im
ächsten Jahr zunehmen wird. Ich möchte gerne wissen,
elche Annahme dem zugrunde liegt.

Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und
oziales:

Sie müssten einmal den Ifo-Geschäftsklimaindex, die
EW-Konjunkturerwartungen oder den KfW-Monitor in
ezug auf die Auftragseingänge beim Mittelstand in der

etzten Woche lesen. Alle dort veröffentlichten Zahlen
achen deutlich, dass wir damit rechnen dürfen, dass
ir, gemessen an unseren bescheidenen Prognosen für
ieses Jahr, ganz ordentlich abschneiden. Das 25-Mil-
iarden-Euro-Programm, das wir angeschoben haben
ich weiß nicht, ob Sie es mit beschlossen haben –, wird

azu beitragen, einige Dinge in Bewegung zu setzen,
um Beispiel beim Handwerk oder beim Mittelstand. Es
ewegt sich also etwas.

Das wird zwar nicht sensationell sein und viel verän-
ern – wir sind da ganz realistisch –, aber ich bin mir
icher, dass wir alles dafür getan haben, dass sich der
rbeitsmarkt sowie die Steuern und Sozialversiche-

ungsbeiträge in diesem und im nächsten Jahr in gewis-
em Maße positiv entwickeln werden.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602102700

Fragen zu anderen Themen der heutigen Kabinettssit-

ung sind bei mir nicht angemeldet. Damit sind wir am






(A) )



(B) )


Präsident Dr. Norbert Lammert
Ende der Befragung der Bundesregierung. Herr Minis-
ter, ich bedanke mich.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 2:

Fragestunde

– Drucksache 16/796 –

Die Reihenfolge der aufzurufenden Geschäftsberei-
che liegt Ihnen vor.

Ich rufe zunächst den Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentari-
sche Staatssekretär Michael Müller zur Verfügung.

Ich rufe die Frage 1 des Kollegen Peter Hettlich auf:
In welcher Weise ist das Bundesministerium für Umwelt,

Naturschutz und Reaktorsicherheit bis zur Entscheidung des
Deutschen Bundestages über den Verbleib des im Bundesver-
kehrswegeplan festgesetzten naturschutzfachlichen Planungs-
auftrages in die Abarbeitung desselben eingebunden?

Mi
Michael Müller (SPD):
Rede ID: ID1602102800


Lieber Kollege Hettlich, Sie haben sich in dieser
Frage schon mehrfach an die Bundesregierung gewandt.
Ich kann im Namen des BMU nur mitteilen, dass das
BMU in die Abarbeitung des naturschutzfachlichen Pla-
nungsauftrages bis zur Entscheidung des Deutschen
Bundestages voll eingebunden ist. Das heißt, dass wir
die Dossiers und auch die einzelnen Unterlagen vor der
Weiterleitung ans Parlament im vollen Umfang bekom-
men.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602102900

Zusatzfrage.


Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1602103000

In diesem Zusammenhang habe ich eine Frage. In der

letzten Sitzung des Verkehrsausschusses haben wir die
Abarbeitung von naturschutzfachlichen Planungsaufträ-
gen im Rahmen des Fernstraßenausbaugesetzes 2004 be-
handelt. Seitdem haben wir keine weitere Vorlage mehr
bekommen. Ist Ihnen bekannt, wie hoch die Anzahl an
abgearbeiteten oder in Bearbeitung befindlichen Projek-
ten ist? Wenn Sie es jetzt nicht ad hoc sagen können,
würde es mir reichen, wenn das Ministerium mir die
Antwort schriftlich zukommen lässt.

Mi
Michael Müller (SPD):
Rede ID: ID1602103100


Ich habe diese Zahl zwar im Kopf, aber ich bin nicht
ganz sicher, ob sie richtig ist. Ich teile Ihnen das noch
mit.


Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1602103200

Okay.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602103300

Ich rufe die Frage 2 des Abgeordneten Hettlich auf:

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(C (D Bezieht sich der naturschutzfachliche Planungsauftrag und seine Abarbeitung auf den gesamten Bau der Bundesautobahn A 14 zwischen Magdeburg und Schwerin oder auf einzelne Abschnitte? Mic Ich beantworte diese Frage wie folgt: Der besondere aturschutzfachliche Planungsauftrag wurde für den geamten Bau der Bundesautobahn A 14 zwischen Magdeurg und Schwerin vergeben. Bei länderübergreifenden roßprojekten wie diesem Autobahnprojekt wird die msetzung nach Bauabschnitten in eigener Verkehrsirksamkeit durchgeführt. Das heißt, es kann Sonderrüfungen zu einzelnen Fällen geben. Eine ist auch chon erfolgt. Zusatzfrage. Wir haben der Presse entnommen, dass der Landes erkehrsminister Daehre in den nächsten Tagen oder ochen, vermutlich noch rechtzeitig vor der Landtagsahl in Sachsen-Anhalt, den ersten Spatenstich zu eiem Brückenbau vornehmen will. Wissen Sie, ob die so enannte Soda-Brücke in den Bereich der Abarbeitung ieses naturschutzfachlichen Planungsauftrags fällt? Mic In unserem Haus ist bezüglich dieser Brücke bei olbitz eine Prüfung vorgenommen worden. Wir sind zu em Ergebnis gekommen, dass es bei diesem Einzelabchnitt keinen ökologischen Konflikt gibt. Daher vertreen wir die Auffassung, dass die Ortsumgehung so chnell wie möglich geschaffen werden sollte. Eine weitere Zusatzfrage. Ich möchte da noch einmal nachfragen. Soweit ich eiß, muss eine Aufhebung des naturschutzfachlichen lanungsauftrags durch das Parlament erfolgen. Ist es icht so, dass selbst über eine solche Sache wir entscheien müssen? Mic Nach unserer Auffassung ist das nicht der Fall. Wenn iese Abwägung erfolgt ist, kann man das auch so mahen. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zum nächsten Geschäftsbereich, dem es Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Präsident Dr. Norbert Lammert Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Andreas Storm zur Verfügung. Ich rufe die Frage 3 der Kollegin Cornelia Hirsch auf: Plant die Bundesregierung noch in diesem Jahr eine Ge setzesnovelle zur Fortentwicklung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, BAföG, und, wenn ja, inwieweit? A Frau Abgeordnete Hirsch, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Die Bundesregierung hält sich an die Koalitionsvereinbarung, nach der das BAföG in seiner jetzigen Struktur zur Finanzierung des Lebensunterhalts erhalten bleibt. Sie hat die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2006 vorgesehen. Für eine eigenständige Gesetzesnovelle noch in diesem Jahr zur Fortentwicklung des BAföG wird derzeit keine Veranlassung gesehen. Zusatzfrage. Hat die Bundesregierung vor diesem Hintergrund ge nauer betrachtet, wann die letzte Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge beim Elterneinkommen erfolgt ist? Nach unseren Informationen war das 2001. Wenn man das BAföG in der derzeitigen Form erhalten will, muss man an dieser Stelle doch eine Anpassung vornehmen, weil ansonsten weniger Studierende in den Genuss der BAföG-Leistung kommen und ohne eine Anpassung sozusagen ein Rückschritt stattfindet. Also besteht aus unserer Sicht auf jeden Fall die Notwendigkeit, eine Anpassung vorzunehmen, wenn denn die Bundesregierung sich darauf verständigt hat, das BAföG in der derzeitigen Form zu erhalten. Die Frage ist nun, inwieweit Sie diese Auffassung teilen. A Frau Kollegin Hirsch, ich teile diese Auffassung nicht. Da zum Jahreswechsel der 17. Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vorgelegt wird, der als eine Erkenntnisgrundlage zum Anpassungsund Fortentwicklungsbedarf dienen soll, wäre es sicherlich leichtfertig und töricht, wenn man bereits vor der Vorlage dieses Berichts voreilig Schlussfolgerungen bezüglich eines möglichen Anpassungsbedarfs ziehen würde. Wir werden diesen Bericht also zunächst einmal abwarten. Weitere Zusatzfrage. Sie haben den Bericht angesprochen. Die Berichte werden im Zweijahresabstand vorgelegt. Schon im letzten Bericht wurde explizit gesagt, es müsse eine Anpassung stattfinden, und es wurde nur ergänzend hinzugefügt, das sei aktuell aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht möglich. Wenn nun aber die Bundesregierung entschieden hat, dass das BAföG in der ak t r e p A b W m w n m m w n d z d s z 2 d l d w f g t m t l J w d d z d i n d d z (C (D uellen Form erhalten werden soll, müsste man jetzt geade im Rahmen der Haushaltsverhandlungen eigentlich ine Anpassung vornehmen. Inwieweit teilen Sie das? Ich stimme Ihnen natürlich darin zu, dass man prinziiell abwarten kann, bis der nächste Bericht vorliegt. ber wenn schon der letzte Bericht einen Anpassungsedarf deutlich gemacht hat, dann sehe ich eine weitere artezeit nicht mehr als notwendig an. A Frau Kollegin Hirsch, ich darf auf meine erste Ant ort verweisen. Die Bundesregierung sieht derzeit keien Handlungsbedarf. Deshalb warten wir zunächst einal den 17. Bericht ab. Die Frage 4 der Kollegin Hirsch: Inwieweit teilt die Bundesregierung die Forderung nach Einrichtung von mindestens 100 000 Ausbildungsplätzen in staatlichen Berufsausbildungszentren, die gemeinsam von Staat und Unternehmen finanziert werden sollen (vergleiche „Berliner Zeitung“ vom 20. Februar 2006)

Michael Müller (SPD):
Rede ID: ID1602103400
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602103500
Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1602103600
Michael Müller (SPD):
Rede ID: ID1602103700
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602103800
Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1602103900
Michael Müller (SPD):
Rede ID: ID1602104000
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602104100




(A) )


(B) )

Andreas Storm (CDU):
Rede ID: ID1602104200
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602104300
Cornelia Hirsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1602104400
Andreas Storm (CDU):
Rede ID: ID1602104500
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602104600
Cornelia Hirsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1602104700
Andreas Storm (CDU):
Rede ID: ID1602104800
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602104900

A
Andreas Storm (CDU):
Rede ID: ID1602105000

Frau Abgeordnete Hirsch, ich beantworte Ihre Frage

ie folgt: Die Bundesregierung teilt diese Forderung
icht. Sie hat im Jahr 2004 mit den Spitzenverbänden
er Wirtschaft den Ausbildungspakt für die Dauer von
unächst drei Jahren abgeschlossen. Die Wirtschaft hat
arin zugesagt, jährlich 30 000 neue Ausbildungsplätze
owie 25 000 Plätze für die so genannte Einstiegsqualifi-
ierung bereitzustellen. Diese Zusagen wurden 2004 und
005 deutlich übertroffen. Gleichwohl geht weiterhin
er Appell an die Betriebe und die Unternehmen, zusätz-
iche Anstrengungen zur Mobilisierung von Ausbil-
ungsplätzen zu unternehmen. Die Bundesregierung
ird die Wirtschaft dabei durch verschiedene staatlich

inanzierte Programme, zum Beispiel das im Januar be-
onnene Strukturprogramm „Jobstarter“, flankierend un-
erstützen.

Ergänzend zum Ausbildungspakt hat die Bundes-
inisterin für Bildung und Forschung eine Strukturini-

iative zur beruflichen Bildung angekündigt.

Im Übrigen wird die Bundesregierung die Entwick-
ung auf dem Ausbildungsstellenmarkt im Verlauf des
ahres 2006 sorgfältig analysieren, um gegebenenfalls
eitere Schritte mit den Partnern in der beruflichen Bil-
ung absprechen zu können.


Cornelia Hirsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1602105100

Hintergrund der Forderung, die ja im Übrigen von

en Jusos geäußert wurde, war die Feststellung, dass
urzeit eine immense Ausbildungsplatzlücke von min-
estens 100 000 Plätzen besteht – darüber haben wir hier
m Plenum ja bereits diskutiert – und es schlichtweg
icht zu schaffen sein wird, alle Jugendlichen, die auf
er Suche nach einem Ausbildungsplatz sind, noch in
iesem Sommer in einen betrieblichen Ausbildungsplatz
u vermitteln. Da hier also ganz offensichtlich Hand-






(A) )



(B) )


Cornelia Hirsch
lungsbedarf besteht, war eine Initiative angemahnt wor-
den. Mit Ihren Ausführungen haben Sie mir allerdings
keine Antwort auf die von mir geäußerte Sorge gegeben,
wo all diese Jugendlichen, zu denen noch die Altnach-
fragerinnen und -nachfrager, die auch auf der Suche
nach einem Ausbildungsplatz sind, hinzugezählt werden
müssen, unterkommen sollen, wenn es nicht zu einer
deutlich stärkeren Erhöhung der Zahl der Ausbildungs-
plätze kommt, als sie im Ausbildungspakt vereinbart
wurde, da diese ja wohl angesichts einer Lücke von
100 000 Plätzen nicht ausreicht. Ich bitte Sie deshalb
noch einmal um eine konkretere Antwort.

A
Andreas Storm (CDU):
Rede ID: ID1602105200


Frau Abgeordnete, zunächst einmal ist Ihre Behaup-
tung nicht zutreffend, dass es am Ende zu einer Ausbil-
dungsplatzlücke in Höhe von 100 000 Plätzen kommen
wird. Die tatsächliche Differenz zwischen dem Angebot
und der Nachfrage an Ausbildungsplätzen betrug am
Ende unter Einbeziehung von zusätzlichen Maßnahmen,
wie beispielsweise der Verbesserung von Einstiegsquali-
fikationen, 11 500 Plätze. Das heißt, es gab 11 500 Ju-
gendliche, die nicht versorgt waren. Ich stimme Ihrer
Beurteilung zu, dass das 11 500 zu viel sind. Die Bun-
desregierung strebt an, auch diese Lücke zu schließen.
Darauf zielt beispielsweise unser Maßnahmenpaket
„Jobstarter“ ab, aber auch eine Reihe von Maßnahmen,
die im Rahmen der in einigen Wochen beginnenden
Strukturinitiative vorgesehen sind. Dabei geht es zum ei-
nen darum, in solchen Betrieben, die bei Hilfestellung in
der Lage wären, auszubilden, zusätzliche Ausbildungs-
reserven zu mobilisieren, und zum Zweiten darum, in
den Regionen, in denen wir eine besonders hohe Ar-
beitslosigkeit haben, die Ausbildungsplatzsituation zu
verbessern. Zum Dritten zielen unsere Maßnahmen auch
auf Jugendliche mit besonderen Problemen ab.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602105300

Weitere Zusatzfrage?


Cornelia Hirsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1602105400

Ja, ich habe noch eine Nachfrage. – Vor dem Hinter-

grund der geplanten Strukturinitiative, die Sie angespro-
chen haben, würde es mich interessieren, inwieweit die
Problematik von Frauen, die von der aktuellen Ausbil-
dungsmisere besonders betroffen sind, da es für sie auf
jeden Fall schwieriger ist, einen betrieblichen Ausbil-
dungsplatz zu finden, dabei eine Rolle spielen wird.

A
Andreas Storm (CDU):
Rede ID: ID1602105500


Auch diese Problematik wird bei der angekündigten
Strukturinitiative, die zum Ziel hat, strukturelle Defizite
auf dem Ausbildungsstellenmarkt zu lokalisieren und
anschließend zu beseitigen, eine Rolle spielen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602105600

Vielen Dank.

Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Auswärtigen
Amtes auf. Zur Beantwortung steht der Staatsminister
Gernot Erler zur Verfügung.

a

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(C (D Ich rufe die Frage 5 des Kollegen Dr. Norman Paech uf: Spricht aus Sicht der Bundesregierung etwas dagegen, im Konflikt um das iranische Atomprogramm die von der International Crisis Group am 23. Februar 2006 vorgeschlagene neue Option aufzugreifen, mit der die Europäische Union das grundsätzlich im Atomwaffensperrvertrag garantierte Recht des Iran auf Urananreicherung auf eigenem Territorium anerkennen würde und der Iran im Gegenzug eine mehrjährige Aufschiebung seiner Urananreicherung, eine Begrenzung ihres Ausmaßes und ein striktes Inspektionsregime akzeptieren würde (vergleiche „Iran: Is there a Way out of the Nuclear Impasse?“, „Middle East Report“ Nr. 51, International Crisis Group, 23 February 2006)



Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1602105700

Herr Kollege Dr. Paech, die Bundesregierung hat den

orschlag der International Crisis Group mit Interesse
ur Kenntnis genommen. Der Vorschlag der ICG geht
avon aus, dass die von der internationalen Gemein-
chaft in der IAEO-Resolution vom 4. Februar 2006 er-
obenen Forderungen an den Iran, die der Wiederher-
tellung des Vertrauens in die friedlichen Absichten des
ranischen Nuklearprogramms dienen, nicht durchsetz-
ar seien. Diese nicht bewiesene Prämisse wird von der
undesregierung nicht geteilt. Die Durchsetzung dieser
orderungen ist ja gerade das erklärte Ziel der laufenden
iplomatischen Bemühungen. Diese Forderungen, insbe-
ondere die Forderung nach Wiederherstellung der voll-
tändigen Suspendierung bestimmter nuklearer Aktivitä-
en im Iran einschließlich anreicherungsbezogener
orschung und Entwicklung, gründen im mangelnden
ertrauen der internationalen Gemeinschaft in Umfang
nd Ziele des iranischen Nuklearprogramms.

Der Bericht des IAEO-Generaldirektors vom
7. Februar stellt erneut fest, dass die IAEO auch nach
rei Jahren intensiver Bemühungen nicht in der Lage ist,
en ausschließlich friedlichen Charakter des iranischen
uklearprogramms abschließend zu bestätigen. Mit
lick auf die Wichtigkeit einer Stärkung der IAEO – die-

es Interesse ist unabhängig vom Fall Iran – wäre es des-
alb ein falsches Signal, die IAEO-Forderungen infrage
u stellen, zumal die Bemühungen um eine Lösung des
uklearstreits mit dem Iran im Rahmen dieser IAEO-
orderungen weiterhin im Gange sind.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602105800

Zusatzfrage?


Dr. Norman Paech (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1602105900

Herr Kollege Erler, da Sie so umfassend die IAEO

nd ihren Chef, al-Baradei, zitieren, auch von mir ein Zi-
at von ihm, und zwar von gestern. Es wird Ihnen be-
annt sein. Da sagt er:

Jede Art von Moratorium von mehr als zwei Jahren
und die Aussetzung der nuklearen Forschung wer-
den es schwierig machen, eine Einigung zu erzie-
len. Die Lösung zur Gesichtswahrung besteht darin,
Uran nur im begrenzten Maße anzureichern …
während dieser zwei Jahre.

Das ist ziemlich deckungsgleich mit dem ICG-Vor-
chlag. Sie wissen, dass in der ICG Ihre Fraktionskollegin






(A) )



(B) )


Dr. Norman Paech
Uta Zapf und der Staatssekretär im Verteidigungs-
ministerium Friedbert Pflüger sitzen. Vor dem Hintergrund,
dass die beiden Vorschläge ähnlich sind, meine Frage:
Wenn ICG und letztlich auch al-Baradei der gleichen
Ansicht sind, warum kann dann die Bundesregierung
sich nicht ebenfalls diesen Vorschlägen anschließen?


Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1602106000

Herr Kollege Dr. Paech, ich weiß nicht, ob Sie mit

dem Vorschlag der ICG ganz vertraut sind. Wenn Sie
sich einmal das Phasenmodell anschauen, das die ICG
vorgeschlagen hat, dann stellen Sie fest, dass der Iran in
der ersten Phase verpflichtet wäre, für zwei bis drei
Jahre alle Anreicherungs- und anreicherungsbezogenen
Aktivitäten bis zur vollständigen Klärung der Verdächte,
die auf der Handlungsweise des Iran beruhen, einzustel-
len. Für diese Jahre müsste das umfassende Safeguards
Agreement mit den intrusiven Beobachtungen akzeptiert
werden. Außerdem müsste der Iran so lange seine
Schwerwasseraktivitäten einstellen und das Zusatzproto-
koll vom Atomwaffensperrvertrag ratifizieren.

Der Ansatz für die erste Phase unterscheidet sich in
der Tat nicht wesentlich von dem Ansatz der E3/EU, die
genau das Gleiche fordern, aber nicht diese zeitliche Be-
grenzung vorgesehen haben. Für uns ist völlig klar, dass
der Iran das Recht auf eine zivile Nutzung der Atom-
energie hat. Das wird nicht bestritten. Aber es muss Ge-
legenheit gegeben werden, die Verdächte, die er selber
durch ein 18 Jahre langes Missachten der Safeguards-
Vorschriften ausgelöst hat, definitiv auszuräumen. Das
heißt, es handelt sich – auch nach unserer Auffassung –
um eine zeitlich begrenzte vertrauensbildende Maß-
nahme. Wir sind allerdings nicht in der Lage, zu sagen,
wie lange die IAEO braucht, um dieses Vertrauen wieder
herzustellen; das muss die IAEO sagen.


Dr. Norman Paech (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1602106100

Ich hätte noch eine zweite Frage.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602106200

Bitte schön.


Dr. Norman Paech (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1602106300

Das ist natürlich richtig. Aber die Lage hat sich doch

gerade in den letzten Wochen außerordentlich stark ver-
ändert. Auf der einen Seite hat der Iran jetzt zugesagt,
zwei Jahre auf die Urananreicherung zu verzichten. Er
will lediglich unter strengen IAEO-Kontrollen ein mini-
males Forschungsprogramm durchführen. Auf der ande-
ren Seite darf man nicht aus dem Auge verlieren, dass
die USA jetzt einen Atomdeal mit Indien machen und in-
sofern einen Doppelstandard anwenden: Ein Land, wel-
ches sich nicht im Rahmen der IAEO eine Nuklearmacht
zugelegt hat, wird sozusagen hofiert und mit zivilen
Nuklearpotenzialen ausgerüstet. Einem Land hingegen,
welches im IAEO-Rahmen arbeitet und ein Recht auf
Urananreicherung hat, wird das verwehrt.

Dazu habe ich folgende Frage. Ich habe in der Zei-
tung die Meldung gelesen, dass Deutschland die Unter-
stützung dieses Vorschlags vorsichtig signalisiert habe.

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(C (D önnte meine Vermutung richtig sein, dass Sie ihm zwar twas abgewinnen können und mit Blick auf die veränerte weltpolitische Lage durchaus zustimmen können, as aber vielleicht nicht wagen angesichts der Partner m Sie herum wie die USA, die in der Tat eine eigene genda haben, und vielleicht auch Frankreich und Eng and? Herr Kollege Paech, die Bundesregierung ist fast un egrenzt mutig; an einem Mangel an Mut liegt es nicht. ber die Klugheit gebietet im Augenblick etwas ande es. Wenn wir Erfolg haben wollen, nachdem die Spanne on vier Wochen zwischen der ersten Beratung des Gouerneursrats der IAEO am 4. Februar und der gerade lauenden Beratung vom Iran leider wieder nicht genutzt orden ist, einen der vielfältigen Kompromissvor chläge, die gemacht worden sind – ich habe hier vor alen Dingen den russischen Kompromissvorschlag im uge, der darauf hinausläuft, die Anreicherungsaktivitä en unter internationaler Kontrolle außerhalb in einem oint Venture mit Russland zu machen –, anzunehmen, ann ist das Wichtigste, dass die internationale Staatenemeinschaft in dieser Frage zusammenbleibt. Anders st eine Wirkung offenbar nicht zu erzielen. Es wäre also nicht ein Mangel an Mut, sondern ein angel an Klugheit, wenn Deutschland jetzt von dieser emeinsamen Haltung, die nach wie vor besteht, abrüken würde. Auch Russland und China haben den Iran mmer wieder darauf hingewiesen, dass er mit der IAEO usammenarbeiten sollte. Aus dieser Front werden wir uf keinen Fall ausscheren. Ich rufe die Frage 6 des Kollegen Dr. Paech auf: Spricht nach Ansicht der Bundesregierung etwas dagegen, sich bei den Mitgliedern des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen dafür einzusetzen, dass der Sicherheitsrat eine umfassende Friedenskonferenz für den Nahen und Mittleren Osten auf der Grundlage der vorbehaltlosen Anerkennung des Existenzrechts aller Staaten der Region und des vorbehaltlosen Gewaltverzichts gegenüber allen Staaten der Region so bald wie möglich einberuft, und, wenn ja, was? Herr Kollege Dr. Paech, die so genannte Roadmap es Nahostquartetts vom 20. Dezember 2002 – vereinart zwischen den Vereinten Nationen, der Europäischen nion, den USA und Russland – ist der von beiden Kon liktparteien anerkannte Friedensplan für den Nahen Osen, der die Zwei-Staaten-Lösung zum Ziel hat. Er ist om Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit Resoluion 1515 vom 19. November 2003 indossiert worden. m Rahmen dieses Fahrplans ist vorgesehen, dass das uartett in Beratung mit beiden Konfliktparteien eine mfassende internationale Konferenz einberufen wird. ie Voraussetzungen zur Einberufung einer solchen onferenz sind nach Ansicht aller Beteiligten allerdings isher nicht erfüllt. Der Sieg der Hamas, einer von der EU als Terrororgaisation eingestuften Bewegung, bei den Wahlen zum alästinensischen Legislativrat hat darüber hinaus eine Staatsminister Gernot Erler neue Situation geschaffen. Das Nahostquartett sowie die Außenminister der Europäischen Union haben bei ihrer Tagung am 30./31. Januar 2006 hervorgehoben, dass Gewalt und Terror nicht mit einem demokratischen Prozess vereinbar sind, und haben Hamas sowie alle anderen Gruppierungen eindringlich dazu aufgerufen, der Gewalt abzuschwören, bestehende Verträge sowie Resolutionen und das Existenzrecht Israels anzuerkennen. Ähnliche Forderungen gelten natürlich auch für Is rael. Das heißt, auch Israel muss seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Palästinensern nachkommen. Dazu gehören Einhaltung der Verträge wie der Roadmap und Rückbau der Siedlungen. Vor diesem Hintergrund verstehe ich nicht, warum angesichts der Neuwahlen in Israel und der Wahlen in Palästina die jetzige Situation nicht geeignet sein soll, einen Prozess einzuleiten, der die ganze Region umfasst. Sie wissen selber, dass Ihre Partei seinerzeit um die Einleitung des KSZE-Prozesses sehr gekämpft hat. Der Friedensprozess ist ein sehr umfangreicher und langfristiger Prozess. Ich kann mir in dieser Umbruchsituation keinen hinsichtlich der Stabilität der Region geeigneteren Zeitpunkt für die Einberufung dieser Konferenz vorstellen. Herr Kollege Paech, unserer Überzeugung nach ist die Roadmap, dieser Nahostfriedensplan, der so umfassend legitimiert ist – durch die EU, durch die Vereinten Nationen, durch die Vereinigten Staaten und durch Russland –, tatsächlich ohne Alternative. Wenn Sie sich den Text der Roadmap anschauen, dann können Sie sehen, dass dort ganz bewusst ein Ablauf in Phasen vorgesehen ist. In der Phase 1 – das haben Sie völlig zu Recht gesagt – werden Forderungen an beide Parteien erhoben: einerseits Forderungen an die palästinensische Seite, der Gewalt völlig abzuschwören, Gewalttäter, die Anschläge auf Israelis planen, festzunehmen und die entsprechenden Strukturen zu zerschlagen sowie das Existenzrecht Israels anzuerkennen, und andererseits Forderungen an Israel, auf Siedlungstätigkeiten jeglicher Art zu verzichten und sich auf den Status vom 28. September 2000 zurückzuziehen. Das waren Forderungen der Roadmap. Es hat intensive Versuche gegeben – auch von palästinensischer Seite –, bei der Umsetzung dieser Forderungen der Phase 1 weiterzukommen. Aber die von Ihnen angesprochene Konferenz sollte erst in der Phase 2 stattfinden. Wir haben jetzt einen Rückschlag erlitten. Das Problem ist, dass beide Seiten die Voraussetzungen der Phase 1 nicht erfüllt haben. Es hat zwar sehr viele Bemühungen auf palästinensischer Seite gegeben. Aber die Tatsache, dass die Hamas, die sich bis jetzt weigert, das Existenzrechts Israels anzuerkennen, der Gewalt abzuschwören und alle Milizen zu entwaffnen, an der Regierung ist, ist ein Rückschritt hinsichtlich der Erfüllung der Forderungen der Phase 1. Leider hat sich, wie wir wissen, die israelische Politik bisher nicht dazu durchringen k S a m t – h f i h R r d e n s s h r d r F O a p P W s n r d h S S t H m S n r b s T l w R W d s s P z (C (D önnen, die Forderung nach völliger Einstellung des iedlungsbaus zu erfüllen. Insofern ist es in der Logik des Nahostfriedensplans, lso der Roadmap, zu sagen: Diese Voraussetzungen üssen erst einmal gegeben sein, damit die geplante in ernationale Konferenz, die Teil der Phase 2 ist und die das wissen auch Sie, Herr Kollege Paech – den Sinn at, die Staatsbildung der Palästinenser zu fördern, stattinden kann. Sie wissen, dass die Roadmap eine zweite nternationale Konferenz in der Phase 3 vorsieht. Wir aben keine Veranlassung, von der Roadmap abzugehen. Sie sehen aber, dass dieser mühsame Weg über die oadmap immer wieder unterbrochen wird, dass sich Isael durch weitere Siedlungstätigkeiten schon zum Teil avon entfernt hat und dass die Hamas diesen Weg jetzt benfalls infrage stellt. Was Sie als Rückschritt bezeichen, kann, dialektisch betrachtet, natürlich auch ein Fortchritt sein. Das heißt, jetzt ist mehr Klarheit da. Jetzt ind sozusagen Positionen definiert, die zu mehr Klareit führen. Könnte man nicht aus diesem Grunde überlegen, den ein israelisch-palästinensischen Friedensprozess auf en der gesamten Region zu erweitern? Sie kennen unseen Vorschlag der Einberufung einer Sicherheitsund riedenskonferenz des gesamten Nahen und Mittleren stens, auf der man die Frage des Iran und natürlich uch die des Irak, also die Frage eines Abzugs der Trupen, zum Thema machen könnte. Das ist ein Komplex an roblemen, die offensichtlich nicht für sich lösbar sind. äre es, wenn Sie sich schon mit der Frage des irani chen Atomprogrammes an den Sicherheitsrat wenden, icht möglich, dies mit einem Antrag an den Sicherheitsat zu verbinden, dass er eine Konferenz einberuft, die ie Friedensund Sicherheitsproblematik derart weitgeend umfasst? Ich bin der Überzeugung, dass sich kein taat dem Aufruf zu einer solchen Konferenz durch den icherheitsrat entziehen könnte. Wäre das nicht even uell eine Perspektive, um aus dem Dilemma des ewigen in und Her im Rahmen der Roadmap herauszukomen? Herr Kollege Dr. Paech, ich glaube, dass sich an der innhaftigkeit der Festlegungen der Roadmap bis heute ichts geändert hat. Dazu, dass die Hamas in die Regieungsverantwortung der palästinensischen Autonomieehörde gewählt worden ist, hat die israelische Seite geagt: Wir werden zu dieser Organisation, die wir als eine errororganisation bezeichnen, keinen Kontakt herstel en. Das ist nicht gerade ein Anlass dafür, zu sagen: Wir erden jetzt versuchen, abseits des Fahrplans der oadmap eine internationale Konferenz anzustreben. ie soll das denn funktionieren, wenn im Hinblick auf ie Gesprächsfähigkeit der Beteiligten ein solcher Rückchritt entstanden ist? Es zeigt sich, dass das, was in der Roadmap festgechrieben worden ist, doch eine tiefere Ratio hat: In der hase 1 gilt es eben erst einmal bestimmte Voraussetungen zu erfüllen, bevor eine Konferenz, die einen Staatsminister Gernot Erler Zusammenhang mit der Staatsbildung und der ZweiStaaten-Strategie haben sollte, sinnvoll und vielleicht auch erfolgreich sein kann. Insofern glaube ich nicht, dass die Bundesregierung Ihrem Gedanken näher treten wird, ausgerechnet jetzt eine solche Konferenz zu beantragen. Vielen Dank. Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen auf, da die Fragen 7 und 8 der Kollegin Pau zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und die Fragen 9 und 10 der Kollegin Schewe-Gerigk zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz schriftlich beantwortet werden sollen. Ich rufe die Frage 11 des Kollegen Lutz Heilmann auf: Welche Vereinbarungen finanzieller Art und bezüglich des Zeitplans für eine Entscheidungsfindung hat der Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, in seinem Gespräch am 9. Februar 2006 mit dem Ministerpräsidenten SchleswigHolsteins, Peter Harry Carstensen, zum Bau einer festen Fehmarnbeltquerung getroffen? Zur Beantwortung ist der Parlamentarische Staatssekretär Karl Diller erschienen. K Herr Kollege Heilmann, in dem von Ihnen angesprochenen Gespräch hat es seitens des Ministers Steinbrück keinerlei finanzielle Zusicherungen und Abmachungen bezüglich des Zeitplans gegeben. Ich möchte noch zwei Nachfragen stellen. Meine erste Frage: Wie ist die Haltung der Bundesregierung generell zu der von der dänischen Seite gewünschten Staatsgarantie im Hinblick auf eine feste Fehmarnbeltquerung? K Herr Kollege Heilmann, wir sind uns mit dem fachlich zuständigen Ressort darin einig, dass wir diesen Aspekt sehr sorgfältig zu prüfen haben. Was verstehen Sie denn unter einer „sorgfältigen Prü fung“? K Da wird zunächst einmal untersucht, ob es sich bei dieser Staatsgarantie um einen EU-rechtlichen Beihilfefall handelt, ja oder nein. Gegen das, was Dänemark bisher praktiziert hat, ist kein beihilferechtlicher Einwand der EU-Kommission geltend gemacht worden. Es wird ferner darum gehen, ob in eine Staatsgarantie über ein PPP-Modell private Investoren eingebunden werden können und sollten. All dies ist noch völlig offen. te P f d B d r G s b l G j n c e s d A g w k m f d w S d g g d d S s (C (D Weitere Nachfragen liegen nicht vor. Vielen Dank. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesminisriums für Wirtschaft und Technologie. Der Kollege arlamentarischer Staatssekretär Hartmut Schauerte steht ür die Beantwortung derjenigen Fragen zur Verfügung, ie nicht schriftlich beantwortet werden sollen. Zunächst rufe ich Frage 12 der Kollegin Veronika ellmann auf: Welche Position vertritt die Bundesregierung in den derzeit laufenden Verhandlungen zu den neuen Förderbedingungen für die Strukturfonds der Europäischen Union im Zeitraum 2007 bis 2013 hinsichtlich der Vermeidung von subventionierten Betriebsverlagerungen innerhalb der Europäischen Union? H Sehr geehrte Frau Kollegin Bellmann, die Bundesegierung setzt sich dafür ein, die Regelungen für die roßprojektförderung zu verschärfen. An der Förderent cheidung sollen betroffene Mitgliedstaaten zukünftig eteiligt werden, wenn die Verlagerung zu einem erhebichen Arbeitsplatzverlust in einer anderen Region der emeinschaft führt. Der Schwellenwert für Großpro ekte von derzeit 50 Millionen Euro soll auf 25 Millioen Euro gesenkt werden. Meine erste Nachfrage dazu: Haben Sie schon zeitli he Befristungen ins Auge gefasst? Es war ja einmal ine Frist von fünf oder sieben Jahren im Gespräch. Wie ieht das jetzt aus? H Nein, da hat es noch keine Festlegungen gegeben. Die bsenkung muss ja mit den Partnerländern in der EU abestimmt werden; das wird nicht ganz einfach sein. Desegen sind Vorabfestlegungen nicht sehr hilfreich. Zweite Nachfrage: Gibt es die Absicht, die Förderung ünftig an einen Mindeststeuersatz bei den Unternehensteuern in den einzelnen Mitgliedstaaten zu knüp en? H Sie wissen, dass wir eine Steuerdifferenzierung nach ie vor für richtig halten und der Ansicht sind, dass die teuerharmonisierung nicht zu weit getrieben werden arf. Da ja in dieser Frage das Einstimmigkeitsprinzip ilt, müssen einer solchen Regelung zudem alle 25 Mitliedsländer zustimmen. Wir suchen nach Wegen, mit enen es möglich ist, ein zu starkes Gefälle bei der Förerung zu vermeiden. Ob das über durchschnittliche teuersätze oder etwa Steuervermeidungspotenziale gechehen soll, das ist noch nicht spruchreif. Die Fragen 13 der Kollegin Koczy, 14 und 15 der Kollegin Höfken sowie 16 und 17 des Kollegen Loske werden schriftlich beantwortet. Somit rufe ich jetzt die Frage 18 der Kollegin Bärbel Höhn auf: Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Einführung einer Verbandsklage für Verbraucherverbände im Energiewirtschaftsgesetz ein effektives und unbürokratisches Mittel zur Stärkung der Verbraucherinteressen ist? H Frau Kollegin Höhn, durch das am 13. Juli 2005 in Kraft getretene neue Energiewirtschaftsgesetz ist eine umfassende Regulierung des Netzbetriebs durch die neu errichteten Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder eingeführt worden. Den Verbraucherverbänden sind im Rahmen dieser Regulierung umfangreiche Beschwerdeund Beteiligungsrechte im Zusammenhang mit dem Verfahren der Regulierungsbehörden eingeräumt. Die Verbraucherrechte werden in diesem regulierungsbehördlichen Verfahren gewahrt. Bevor über weitere Gesetzesänderungen diskutiert wird, müssen diese Möglichkeiten, die jetzt auch für Verbraucherorganisationen bestehen, die Chance erhalten, sich in der Praxis zu bewähren. Ich weise darauf hin, dass dieses Gesetz ja auch von Ihrer Fraktion mit verabschiedet worden ist. Sie waren damals noch in Düsseldorf. Möglicherweise haben Sie deswegen nicht die gleiche Liebe zu dem, was von Ihrer Partei noch vor kurzem als Regierungspartei verabschiedet worden ist. Frau Höhn, jetzt können Sie das mit Ihrer Liebe rich tig stellen. Ja, genau. Wie hieß das? – Ich liebe nur meinen Mann. Nein, Herr Schauerte, wir haben heute ja eine andere Situation. Wir wissen, dass die Strompreise extrem steigen; wir wissen aber auch, dass daran die Netzdurchleitungsgebühren einen enormen Anteil haben. Ferner wissen wir, dass immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher gegen steigende Strom-, aber auch Gaspreise protestieren, indem sie vor Gericht ziehen. 500 000 Menschen in Deutschland klagen mittlerweile gegen zu hohe Strombzw. Gaspreise. So flexibel muss auch eine große Koalition sein, dass sie auf Veränderungen reagiert. Deshalb meine Frage: Teilen Sie nicht die Auffassung, dass man in diesem Bereich mehr Verbraucherrechte einführen kann? Denn diese extremen Preise, die die Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen müssen, sind unverantwortlich. Und: Wäre eine Verbandsklage nicht das angemessene Instrument? Im Moment ist es ja so, dass diese 500 000 Menschen jeweils Einzelklagen anstrengen müssen. d m v z w s n m H h r g w g 5 n d R k g D s n e k d n b S B (C (D H Ich habe die Meinung der Bundesregierung klar foruliert. Was Sie jetzt ansprechen, ist keine neue Frage; ielmehr ist sie ja auch schon in Ihrer schriftlichen Frage um Ausdruck gebracht worden. Wir bleiben dabei, dass ir die Erfahrungen, die wir mit den beschlossenen Ge etzen machen, abwarten und evaluieren wollen, um daach darüber zu entscheiden, ob man weitere Maßnahen treffen muss. Ich möchte Ihnen meine zweite Zusatzfrage stellen, err Schauerte: Wie wollen Sie den 500 000 Menschen elfen, die momentan Einzelklagen führen, weil sie daauf bestehen, dass die Preise, die jetzt angeblich aufrund der steigenden Kosten, die jedoch nicht nachgeiesen werden, gezahlt werden müssen, transparent emacht werden müssen? Es geht immerhin um 00 000 Menschen. Oder lautet Ihre Antwort einfach ur: Wir wollen abwarten? H Nein, die Regulierungen werden jetzt verschärft. Die egulierungsbehörde beginnt jetzt erst mit ihrer Tätigeit. Genau diese Maßnahmen haben wir im zurücklieenden Gesetzgebungsverfahren nicht einleiten wollen. aher ist es völlig normal, dass man jetzt Erfahrungen ammelt und Erkenntnisse gewinnt. Wenn die Bürgerinen und Bürger ihr Recht über die Zivilgerichtsbarkeit inklagen, so gehört auch das zu einem Prozess der Erenntnisgewinnung. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also nichts tun?)

Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1602106400
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602106500
Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1602106600




(A) )


(B) )

Dr. Norman Paech (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1602106700
Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1602106800
Dr. Norman Paech (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1602106900
Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1602107000




(A) )


(B) )

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602107100
Karl Diller (SPD):
Rede ID: ID1602107200
Lutz Heilmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1602107300
Karl Diller (SPD):
Rede ID: ID1602107400
Lutz Heilmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1602107500
Karl Diller (SPD):
Rede ID: ID1602107600
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602107700
Hartmut Schauerte (CDU):
Rede ID: ID1602107800
Veronika Bellmann (CDU):
Rede ID: ID1602107900
Hartmut Schauerte (CDU):
Rede ID: ID1602108000
Veronika Bellmann (CDU):
Rede ID: ID1602108100
Hartmut Schauerte (CDU):
Rede ID: ID1602108200




(A) )


(B) )

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602108300
Hartmut Schauerte (CDU):
Rede ID: ID1602108400
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602108500
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1602108600
Hartmut Schauerte (CDU):
Rede ID: ID1602108700
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1602108800
Hartmut Schauerte (CDU):
Rede ID: ID1602108900


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602109000

Diese Frage ist nicht mehr zulässig, Frau Höhn.

H
Hartmut Schauerte (CDU):
Rede ID: ID1602109100


Das war auch keine Frage, sondern wahrscheinlich
ur eine Behauptung.

Wir tun viel – vor allem das, was Sie beschlossen ha-
en.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602109200

Diese Antwort ist auch nicht zulässig, Herr Kollege

chauerte.


(Heiterkeit)


Ich rufe jetzt die Frage 19 der Kollegin Cornelia
ehm auf:

Welche verbraucherpolitischen Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus dem Fazit des Berichtes der EU-Kom-
mission zum Stand der Marktöffnung und zum Wettbewerbs-
verhalten der Energieversorger Europas, dass auf den Strom-
und Gasmärkten noch kein ausreichend funktionierender
freier Wettbewerb entstanden ist?






(A) )



(B) )

H
Hartmut Schauerte (CDU):
Rede ID: ID1602109300


Frau Kollegin Behm, der Bericht der Europäischen
Kommission enthält keine abschließende Analyse und
Bewertung, wie Sie es in Ihrer Frage ausgeführt haben.
Die Kommission führt gegenwärtig ihre Untersuchung
in Form einer vertieften Länderprüfung fort und hat für
das Jahresende 2006 einen abschließenden Bericht zuge-
sagt. Wir gehen davon aus, dass wir dann wissen, was
wir zu veranlassen haben.


Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1602109400

Ich habe eine Nachfrage. Ich habe das anders wahrge-

nommen, deshalb frage ich Sie: Wie erklärt sich die
Bundesregierung, dass der Vorsitzende der Monopol-
kommission, Jürgen Basedow, eine Einschränkung des
Wettbewerbs angesichts der angekündigten Fusionen be-
fürchtet? Schon bisher gab es keinen ausreichenden
Wettbewerb; nunmehr werden die Möglichkeiten der
europäischen Energiekunden, auf die Angebote anderer
Strom- und Gasanbieter zurückzugreifen, noch weiter
verringert. Das geht aus dem Bericht deutlich hervor.
Das heißt, dass die Verbraucher höhere Preise zu erwar-
ten haben.

H
Hartmut Schauerte (CDU):
Rede ID: ID1602109500


Auch hier gilt, dass wir jetzt seriöse Erfahrungen
sammeln müssen. Permanent an den gesetzlichen
Grundlagen herumzuwerkeln, führt zur absoluten Verun-
sicherung und nutzt niemandem.

Die Europäische Kommission – ich habe es bereits
ausgeführt – wird erst Ende des Jahres 2006 ihren aus-
führlichen ländervergleichenden Erfahrungsbericht vor-
legen. Daher ist es klug, zunächst abzuwarten, welche
Handlungsnotwendigkeiten aufgrund dieses Berichts
entstehen. Wenn wir vorneweg galoppieren, werden wir
das Ziel nicht erreichen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602109600

Haben Sie eine zweite Zusatzfrage?


Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1602109700

Nein, dazu nicht.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602109800

Der Parlamentarische Staatssekretär Müller aus dem

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz – zu diesem Geschäftsbereich woll-
ten wir jetzt eigentlich kommen – ist unterwegs, aber
noch nicht eingetroffen. Ich schlage daher vor, den Ge-
schäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung vorzuziehen, da die an das Bun-
desministerium für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend gerichteten Fragen – das sind die Fragen 24 und 25
der Kollegin Scharfenberg sowie die Frage 26 der Kolle-
gin Hasselmann – allesamt schriftlich beantwortet wer-
den. – Ich stelle hierzu Einvernehmen fest.

Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer
Staatssekretär Achim Großmann zur Verfügung.


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(C (D Der Kollege Dr. Hofreiter, dessen Frage jetzt eigentich an der Reihe wäre, ist ebenfalls noch nicht im Saal. Da für Abgeordnete das gleiche Recht wie für Staatsekretäre gelten sollte, bitte ich Herrn Großmann, die rage 31 des Abgeordneten Rainder Steenblock vorzuiehen: Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussichten für eine Kofinanzierung der festen Fehmarnbeltquerung durch die EU angesichts der Vereinbarung der EU-Staatsund Regierungschefs zum mehrjährigen Finanzrahmen der EU, nach der die für die Finanzierung der vorrangigen Projekte innerhalb der transeuropäischen Verkehrsnetze bisher veranschlagten Mittel drastisch gekürzt wurden? A Die Bundesregierung geht davon aus, dass für das rojekt einer festen Fehmarnbeltquerung Kofinanzieungsmittel der EU bereitgestellt werden können. Die onkrete Höhe wird sich in den anstehenden Verhandungen ergeben. Ihre Zusatzfrage, bitte. Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)


(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Achim Großmann (SPD):
Rede ID: ID1602109900
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602110000
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie die Überle-

ung innerhalb der EU, die Prioritäten bei den TEN-Pro-
ekten neu festzulegen und die Projekte gemäß den von
er EU festgestellten Prioritäten bezüglich der Ost-West-
erkehre zuzuschneiden? Damit wäre die Fehmarnbelt-
uerung als nicht mehr prioritär anzusehen, weil sie in
en fünf von der EU vorgeschlagenen Hauptverkehrs-
chsen nicht mehr vorkommt?

A
Achim Großmann (SPD):
Rede ID: ID1602110100


Herr Steenblock, wir glauben, dass die Priorisierung
icht grundlegend anders erfolgen wird. Die Fehmarn-
eltquerung steht auf der Prioritätenliste. Es kann sicher-
ich nicht plötzlich von Ost nach West priorisiert wer-
en; schließlich geht es nicht um Himmelsrichtungen,
ondern darum, welche Strecken und welche Verbindun-
en wichtig sind. Wir haben, wenn es bei der jetzigen fi-
anziellen Vorschau bleibt, bei den TEN-Mitteln einen
ufwuchs von 40 Prozent. Im Rahmen dieses Aufwuch-

es ergeben sich für Deutschland genügend Möglichkei-
en der Priorisierung.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602110200

Weitere Zusatzfrage?


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Gerne. – Herr Staatssekretär, wenn ich mich recht er-

nnere, war im Jahre 2004 der damalige Verkehrsminis-
er Stolpe mit seinem dänischen Amtskollegen zu der
uffassung gekommen, dass bis zum Ende des Jahres
004 endgültig entschieden werden sollte, ob das Projekt






(A) )



(B) )


Rainder Steenblock
realisiert wird und wie. Es hat allerdings bis zum heuti-
gen Tage nur Verschiebungen dieser Entscheidung gege-
ben. Jetzt lautet die Entscheidung, bis zum Ende des
Jahres 2006 Klarheit über das Projekt zu bekommen.
Deutet das nach Ihrer Meinung nicht darauf hin, dass die
EU tatsächlich zu Recht sagt: Dieses Projekt bewegt sich
nicht und fällt aus der Prioritätenliste?

A
Achim Großmann (SPD):
Rede ID: ID1602110300


Nein, das glaube ich nicht. Sie müssen sehen, dass das
ein sehr engagiertes Projekt ist und dass sehr viele Fra-
gen geklärt werden müssen. Deshalb müssen wir Schritt
für Schritt vorgehen. Hier gehen Solidität und Seriosität
vor Schnelligkeit. Das ändert aber aus meiner Sicht
nichts an der Prioritätensetzung.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602110400

Ich rufe die Frage 32 des Abgeordneten Rainder

Steenblock auf:
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass eine

mautpflichtige feste Fehmarnbeltquerung genauso wie die
Öresundquerung zwischen Dänemark und Schweden von den
Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern nicht wie erwartet
angenommen werden könnte, und, wenn nein, warum nicht?

A
Achim Großmann (SPD):
Rede ID: ID1602110500


Die Bundesregierung prüft die voraussichtliche Ak-
zeptanz einer festen Querung aufgrund von Prognosen.
Für ein Finanzierungsmodell werden dabei verschiedene
Szenarien durchgespielt. Für eine Annahme durch die
Verkehrsteilnehmer spricht, dass die Fehmarnbeltrela-
tion die kürzeste Verbindung zwischen Deutschland und
Skandinavien ist. Auch die Fährüberfahrt ist heute schon
kostenpflichtig.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Bundesregierung
die Kostensenkung auf der dänischen Konkurrenzstrecke
über den Großen Belt, die zu einer deutlichen Rentabili-
tätsschwächung der geplanten Fehmarnbeltstrecke führt
und damit zu einer geringeren Nutzung?

A
Achim Großmann (SPD):
Rede ID: ID1602110600


Wir beobachten das sehr genau. Diese Informationen
fließen in die weiteren Planungen ein. Die aktuellen Ent-
wicklungen zeigen, dass der Verkehr über die Ostsee
wieder zunimmt. Bei den finanziellen Berechnungen für
die feste Fehmarnbeltquerung haben wir zunächst unter-
stellt, dass der Verkehr in den ersten vier Betriebsjahren
nach der Eröffnung unter der Prognose bleiben wird.
Das heißt, wir sind bei der Neubewertung der Zahlen da-
bei, die Informationen einzuarbeiten, die wir von den be-
stehenden Brücken erhalten.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602110700

Weitere Zusatzfrage?

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(C (D Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Gerne. – Herr Staatssekretär, die Arbeitsplätze in der

egion sind nach Auskunft der dortigen Wirtschaft
urch eine Fehmarnbeltquerung bedroht. Das betrifft
nsbesondere Puttgarden. Der Fremdenverkehr, aber
uch die Fährschifffahrt dort sind zentrale Wirtschafts-
aktoren. Können Sie mir möglichst genau sagen, in wel-
her Form der Wegfall dieser Arbeitsplätze eigentlich in
hre Prognosen über die Wirtschaftlichkeit der Fehmarn-
eltquerung einbezogen wird?

A
Achim Großmann (SPD):
Rede ID: ID1602110800


Ich glaube, dass das eine Aufgabe des Landes ist. Sie
issen, dass das Land Schleswig-Holstein die Realisie-

ung dieser Querung nach vorne puschen will, also sehr
iel Wert darauf legt, dass wir zügig weitermachen. Ich
laube, die Abschätzung dessen, was in der Region vor
ich geht und unter Umständen als Ausgleich geschaffen
erden muss, ist Aufgabe der Landesregierung.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602110900

Ich rufe die Frage 33 des Abgeordneten Dr. Harald

erpe auf:
Für wie wahrscheinlich beurteilt die Bundesregierung

staatliche Beihilfen für den Bau einer festen Fehmarnbeltque-
rung und befürwortet die Bundesregierung solche Beihilfen?

A
Achim Großmann (SPD):
Rede ID: ID1602111000


Herr Kollege Terpe, die Frage staatlicher Beihilfen
oll in den nächsten Monaten weiter untersucht werden.
as ist das Ergebnis der Gespräche von Herrn Minister-
räsident Carstensen mit den Bundesministern
teinbrück und Tiefensee.


Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1602111100

Ich habe keine Nachfragen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602111200

Dann rufe ich die Frage 34 des Kollegen Dr. Terpe

uf:
Welchen Stand haben Gespräche des Bundes mit dem

Land Schleswig-Holstein und Verhandlungen zwischen den
zuständigen Ressorts der Bundesregierung über Staatsgaran-
tien für die feste Fehmarnbeltquerung?

A
Achim Großmann (SPD):
Rede ID: ID1602111300


Es wurde vereinbart, zügig zu klären, welche Schritte
otwendig sind und welche Fragen beantwortet werden
üssen, um entscheiden zu können, ob das Projekt

Feste Fehmarnbeltquerung“ realisiert werden kann. Auf
em Weg zur Entscheidung soll für das weitere Vorge-
en ein Zeitplan erarbeitet werden, in dem die einzelnen
eilensteine bis zur Umsetzung festgelegt sind. Die Su-

he nach einem tragfähigen Finanzierungskonzept, so-
ohl für das Projekt selbst als auch für die erforderli-

hen Hinterlandanbindungen, wird fortgesetzt.






(A) )



(B) )


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602111400

Zusatzfrage?


Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1602111500

Die Frage, welchen Stand die Gespräche und Ver-

handlungen zwischen den zuständigen Ressorts haben,
ist beantwortet worden.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602111600

Ja. Deswegen habe ich Sie gefragt, ob Sie möglicher-

weise Zusatzfragen haben.


Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1602111700

Nein, habe ich nicht. Danke.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602111800

Dann rufe ich die Frage 35 des Kollegen Heilmann

auf:
Trifft es zu, dass der Bundesminister für Verkehr, Bau und

Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, im Zuge der öffentli-
chen Diskussion um die geplante Kürzung der Regionalisie-
rungsmittel, wie in der „Berliner Zeitung“ vom 23. Februar
2006 zitiert, die Zweckentfremdung der Mittel aus dem Re-
gionalisierungsgesetz, RegG, durch die Bundesländer kriti-
siert, da diese die Mittel unter anderem für den Ausbau regio-
naler Schienenstrecken verwenden, und da bislang die Mittel
nach § 8 Abs. 1 RegG für die Bestellung von Verkehrsleistun-
gen und die Mittel nach § 8 Abs. 2 RegG für die Verbesserung
des öffentlichen Personennahverkehrs verwendet werden soll-
ten, wofür hätten nach Auffassung der Bundesregierung die
Mittel nach § 8 Abs. 2 RegG verwendet werden sollen, wenn
nicht für Investitionen in regionale Schienenstrecken?

A
Achim Großmann (SPD):
Rede ID: ID1602111900


Herr Kollege Heilmann, in Ihrer Frage gehen Sie von
falschen Voraussetzungen aus. Den Ländern steht gemäß
Art. 106 a des Grundgesetzes ein Betrag aus dem Steuer-
aufkommen des Bundes für den öffentlichen Personen-
nahverkehr, den ÖPNV, zur Verfügung. Laut Regionali-
sierungsgesetz sind diese Mittel insbesondere für den
Schienenpersonennahverkehr einzusetzen. Dies schließt
jedoch nicht aus, dass sie bestimmungsgemäß auch für
andere Verwendungen im ÖPNV, zum Beispiel für den
Ausbau der Infrastruktur, eingesetzt werden können.
Dieser Sachverhalt wurde von Herrn Bundesminister
Wolfgang Tiefensee nie infrage gestellt.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602112000

Zusatzfragen? – Nein.

Dann rufe ich jetzt die Frage 27 des Kollegen
Hofreiter auf:

Wie ist der Bearbeitungsstand beim Fünfjahresplan zum
Ausbau der Bundesfernstraßen und wann wird dieser verab-
schiedet?

A
Achim Großmann (SPD):
Rede ID: ID1602112100


Herr Kollege Dr. Hofreiter, mit dem Entwurf eines In-
vestitionsrahmenplans für die Verkehrsinfrastruktur wird
für den Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtent-

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(C (D icklung die Arbeitsgrundlage für das weitere Verfahren ur Erstellung der Mittelfristplanung bis 2010 erarbeitet. uf dieser Grundlage wird auch der im Fernstraßenausaugesetz geforderte Fünfjahresplan für die Bundesferntraßen erstellt. Es ist vorgesehen, nach Abstimmung des ntwurfes des Investitionsrahmenplans mit den betroffeen Bundesressorts sowie mit den Ländern und der B AG den Fünfjahresplan für die Bundesfernstraßen m Sommer 2006 zu verabschieden. Zusatzfrage? Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602112200
Das ist eigentlich keine Zusatzfrage: Es ist interes-

ant, wie lange das geschoben worden ist. Das war näm-
ich schon im letzten Jahr überfällig.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602112300

Gut.

A
Achim Großmann (SPD):
Rede ID: ID1602112400


Ich kann auch diesen Kommentar „beantworten“.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602112500

Wenn Sie das tun möchten, fassen wir das, was gerade

esagt wurde, als Frage im Sinne unserer Geschäftsord-
ung auf.

A
Achim Großmann (SPD):
Rede ID: ID1602112600


Da der Kollege Hofreiter die Diskussionen der letzten
egislaturperiode nicht vollständig mitbekommen hat
er ist ja ein neuer Abgeordnetenkollege –, sage ich Ih-

en: Wir haben im letzten Jahr ein 2-Milliarden-Pro-
ramm aufgelegt und unsere Verkehrsinfrastrukturinves-
itionen somit deutlich erhöht. Diese 2 Milliarden Euro
aben wir für Verkehrsprojekte im Bereich von Straße,
chiene und Wasserstraße zur Verfügung gestellt. Das
atte für uns Priorität. Da das dringender war und eilte,
aben wir die Arbeit am Fünfjahresplan etwas zurückge-
tellt. Das haben wir den Kolleginnen und Kollegen im-
er wieder in Briefen mitgeteilt.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602112700

Vielen Dank.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Ich hätte noch eine zweite Zusatzfrage.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602112800

Da Sie eben erklärt haben, dass Sie keine Zusatzfrage

tellen möchten, konnte ich das nicht ahnen. – Bitte
chön.






(A) )



(B) )


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Entschuldigung; ich mache das zum ersten Mal. – Ich
habe eine spezifische Zusatzfrage: „Sommer 2006“ ist
ein dehnbarer Begriff. Heißt das: vor der Sommerpause
oder nach der Sommerpause?


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Nein! Mitten in der Sommerpause! – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Wir machen keine Sommerpause!)


Oder ist das überhaupt nicht abzusehen?

A
Achim Großmann (SPD):
Rede ID: ID1602112900


Herr Kollege, diese Form dehnbarer Begriffe verwen-
den wir immer dann, wenn wir mit anderen reden müs-
sen. Wenn wir den Fünfjahresplan für die Bundesfern-
straßen selbstständig erstellen könnten, könnte ich Ihnen
relativ präzise sagen, wann wir damit fertig sind. Aber
wir müssen darüber mit 16 Bundesländern und der
DB AG sprechen. Natürlich haben wir auch verspro-
chen, den Verkehrsausschuss informell zu beteiligen.
Deshalb bitte ich Sie, mir nachzusehen, dass ich bei dem
Begriff „Sommer 2006“ bleibe.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602113000

Selbst wenn nicht, könnte dies nicht durch eine wei-

tere Zusatzfrage zurückgewiesen werden.


(Heiterkeit)


Die übrigen Fragen zu diesem Geschäftsbereich wer-
den vom Kollegen Kasparick beantwortet, sodass Sie,
Herr Kollege Großmann, mit Dank entlassen sind.

Ich rufe die Frage 28, ebenfalls des Kollegen
Dr. Hofreiter, auf:

Wird die Bundesrepublik Deutschland als Gesellschafterin
der Flughafen München GmbH, FMG, dem Beispiel des Mit-
gesellschafters Freistaat Bayern folgen, Teile des Gesellschaf-
terdarlehens an den Münchener Flughafen zurückzufordern,
und, wenn nein, warum nicht?

U
Ulrich Kasparick (SPD):
Rede ID: ID1602113100


Herr Dr. Hofreiter, der erste Teil Ihrer Frage, ob die
Bundesrepublik Deutschland als Gesellschafterin der
Flughafen München GmbH dem Beispiel des Mitgesell-
schafters Freistaat Bayern folgen wird, beantworte ich
mit Ja. In der Gesellschafterversammlung vom 8. De-
zember 2005 haben die an der FMG beteiligten Gesell-
schafter, zu denen neben der Bundesrepublik Deutsch-
land auch der Freistaat Bayern und die Landeshauptstadt
München zählen, die Rückforderung eines Teilbetrags
des an die FMG ausgereichten Darlehens beschlossen.
Der zweite Teil Ihrer Frage hat sich damit erübrigt.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602113200

Zusatzfrage.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wann und in welchem Umfang rechnen Sie mit dem
Eingang der ersten Zahlungen?

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(C (D U Die Rückzahlung der Teilbeträge soll im Dezember ieses Jahres erfolgen. Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Ulrich Kasparick (SPD):
Rede ID: ID1602113300
Die komplette Rückzahlung des Anteils der Bundes-

epublik?

U
Ulrich Kasparick (SPD):
Rede ID: ID1602113400

Es geht um Teilbeträge. Um es genau zu sagen: Es

eht um 61,5 Prozent der ausgereichten Bundesdarlehen
n Höhe von 331,6 Millionen Euro.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Und auf die Zinsen verzichten Sie komplett?


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602113500

Das war jetzt schon die dritte Zusatzfrage, Herr Kollege.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Entschuldigung.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602113600

Die Fragen 29 und 30 werden schriftlich beantwortet.

Ich rufe die Frage 36 des Kollegen Alexander Ulrich
uf:

Welche Genehmigungen und Rechtsgrundlagen durch
deutsche Flugsicherungsbehörden sowie Meldepflichten von-
seiten der USA sind nach Auffassung der Bundesregierung
für die Military-Airlift-Command-Flüge von US-amerikani-
schen Fluggesellschaften erforderlich, die den zivilen Flugha-
fen Hahn routinemäßig als Zwischenstopp für den Transport
von Soldaten und militärischen Gütern unter anderem nach
Afghanistan und Kuwait nutzen, und welche Maßnahmen
zum Schutz der Zivilbevölkerung in der Umgebung des Flug-
hafens Hahn müssen wegen dieser Nutzung des Flughafens
für militärische Zwecke unternommen werden?

U
Ulrich Kasparick (SPD):
Rede ID: ID1602113700

Kollege Ulrich, nach den Feststellungen der Bundes-

egierung handelt es sich bei den von Ihnen zitierten
lügen um zivile Charterflüge eines amerikanischen
uftfahrtunternehmens, die nach den Regeln für den ge-
erblichen Luftfahrtverkehr durchgeführt werden. Sol-

he Transitflüge bedürfen grundsätzlich einer Erlaubnis
urch das Luftfahrtbundesamt. Für Überflüge und Flüge
it technischer Zwischenlandung, zum Beispiel zum
uftanken, ist eine solche Erlaubnis nicht erforderlich.
b – und gegebenenfalls welche – Maßnahmen zum
chutz der Bevölkerung zu treffen sind, liegt in der Ver-
ntwortung des für die Betriebsgenehmigung des Flug-
afens zuständigen Landes Rheinland-Pfalz.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602113800

Zusatzfrage.






(A) )



(B) )


Alexander Ulrich (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1602113900

Wenn es sich um Zivilflüge handelt, auf welcher

Rechtsgrundlage ist es den US-amerikanischen Soldaten
dann erlaubt, diese Flüge mit Waffen zu bestücken?

U
Ulrich Kasparick (SPD):
Rede ID: ID1602114000


Die amerikanischen Fluggesellschaften haben für sol-
che Flüge in Deutschland eine prinzipielle Erlaubnis,
schon seit mehreren Jahrzehnten.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602114100

Weitere Zusatzfragen?


Alexander Ulrich (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1602114200

Habe ich das richtig verstanden: Auf diesen Zivilflü-

gen darf jeder Soldat so viele Waffen mit sich führen,
wie er gerade schleppen kann, und dies ist seit Jahrzehn-
ten so erlaubt?

U
Ulrich Kasparick (SPD):
Rede ID: ID1602114300


Nein. Es geht im konkreten Fall nicht um einen Waf-
fentransport, sondern es geht um zivile Charterflüge ei-
nes amerikanischen Luftfahrtunternehmens, die nach
den Regeln für den gewerblichen Luftfahrtverkehr
durchgeführt worden sind.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602114400

Ich rufe Frage 37 des Kollegen Ulrich auf:

Ist die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass der
ehemalige US-Militärflughafen Hahn mit öffentlichen Gel-
dern im Rahmen eines Konversionsprojekts zu einem zivilen
Flughafen umstrukturiert wurde, der Auffassung, dass die ge-
genwärtige Nutzung des Flughafens Hahn für US-amerikani-
sche Militärtransportflüge nach Afghanistan und Kuwait mit
dem Sinn und Zweck des Konversionsvorhabens vereinbar
ist, und, wenn ja, mit welcher Begründung?

U
Ulrich Kasparick (SPD):
Rede ID: ID1602114500


In den Ausbau des Flughafens Hahn sind Landesmit-
tel und Mittel des Flughafens Frankfurt, aber keine Bun-
desmittel geflossen. Das Konversionsprojekt Flughafen
Hahn ist als Verkehrsflughafen dem allgemeinen Ver-
kehr, mit der üblichen Betriebspflicht, gewidmet. Er
steht grundsätzlich zivilen und militärischen Nutzern of-
fen. Bei den Flügen nach Kuwait und Afghanistan han-
delt es sich um Flugbewegungen, die im Rahmen der all-
gemeinen Betriebsgenehmigung zulässig sind.


Alexander Ulrich (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1602114600

Sind die Starts und Landungen mit dem Grundgesetz

und dem Völkerrecht vereinbar?

U
Ulrich Kasparick (SPD):
Rede ID: ID1602114700


Ja.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602114800

Weitere Zusatzfrage? – Nein.

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(C (D Dann sind wir am Ende dieses Geschäftsbereiches. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeiums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherchutz auf; wir hatten ihn zurückgestellt. Zur Beantworung ist der Parlamentarische Staatssekretär Gerd Müller nzwischen eingetroffen. Ich rufe die Frage 20 der Kollegin Cornelia Behm uf: Beabsichtigt die Bundesregierung, den Verbraucherzentralen zusätzliche Finanzmittel für den zusätzlichen Beratungsaufwand im Zusammenhang mit mittlerweile 500 000 geschätzten protestierenden Gaskunden zu gewähren? Dr. Herr Präsident! Verehrte Kollegin! Zunächst Ent chuldigung, dass ich mich eine Minute verspätet habe. Frau Kollegin, ich beantworte Ihre Frage mit Nein. Zusatzfragen. Ich finde, das, was die Regierung da plant bzw. nicht lant, ist angesichts des wirklich gravierend zunehmenen Beratungsbedarfs der Verbraucherinnen und Verraucher schon ein bisschen unambitioniert. Am Beipiel Mecklenburg-Vorpommern sieht man ganz eutlich, dass die Länder den immens gewachsenen Beatungsbedarf nicht alleine stemmen können. Dieses and hat seine Verbraucherzentrale nämlich dichtmahen müssen, weil es sie nicht finanzieren kann. Sie haben im Koalitionsvertrag vereinbart, zur Finanierung der Verbraucherzentralen eine Stiftungslösung u schaffen. Ich frage deswegen: Wie weit ist es mit dieer Lösung? Dr. Frau Kollegin, zunächst zu Ihrer Eingangsbemer ung: Die Verbraucherzentralen erhalten auch im laufenen Haushaltsjahr Projektfördermittel in Höhe von ,5 Millionen Euro für die Themenbereiche unlauterer ettbewerb, Internetbzw. Onlinehandel, Internettelefo ie usw. Darüber hinaus wird ganz konkret ein Projekt um Thema Energieverbraucher, Verbraucherinformaion, Gasund Strompreiserhöhung gefördert. Es wurden lso ganz konkrete Projektmittel für diesen Bereich zur erfügung gestellt. Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen und daei auch auf Ihre Frage eingehen, dass wir, weil wir um ie Bedeutung dieses Bereiches wissen, bei den laufenen Haushaltsverhandlungen sehr streng darauf geachtet aben, gerade den Bereich des Verbraucherschutzes weiestgehend von Sparmaßnahmen auszunehmen, obwohl urch den Finanzminister erhebliche Einsparnotwendigeiten vorgegeben waren. Parl. Staatssekretär Dr. Gerd Müller Das Thema Stiftung ist uns bekannt. Wir führen Gespräche mit den Verbraucherzentralen dazu. Stimmen Sie mit mir darin überein, dass es notwendig ist, die Verbraucherzentralen sozusagen institutionell auch von Bundesseite aus zu finanzieren, also zum Beispiel durch eine solche Stiftungslösung? Ich habe den Eindruck, dass sich der Bund bisher immer mit dem Hinweis darauf, dass er Projektförderungen betreibt – das setzt aber voraus, dass die Länder etwas tun –, zurückgelehnt und gesagt hat: Wir haben den mündigen Verbraucher, so viel Beratungsbedarf hat er nicht. Dr Ich betone: Der Verbraucherschutz hat nach wie vor einen hohen Stellenwert. Dies zeigt sich an den Haushaltsberatungen. Der Bund bringt seinen Anteil ein. Natürlich müssen auch die Länder ihre Anteile zur Finanzierung in der Breite beisteuern. Darüber hinaus stehen wir der Verwirklichung dieses Stiftungsmodells aufgeschlossen gegenüber. Es laufen Gespräche. Auch die Wirtschaft sollte ihren Beitrag einbringen. Offenheit bzw. Transparenz im Verbraucherschutz ist ein Thema, das auch die Wirtschaft interessiert und angeht. Deshalb gehen wir in den nächsten Monaten in diese Gespräche zur möglichen Realisierung eines solchen Stiftungsmodells. Die Frage 21 der Kollegin Lötzsch wird schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 22 der Kollegin Dr. Kirsten Tackmann auf. (Zuruf von der LINKEN: Sie ist leider nicht mehr da, weil die Frage verschoben wurde!)

Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1602114900
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602115000
Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1602115100
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1602115200




(A) )


(B) )

Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1602115300
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1602115400
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602115500

– Da sie nicht mehr anwesend ist, wird die Frage 22
hier auch nicht beantwortet. Es wird verfahren, wie in
der Geschäftsordnung vorgesehen.

Ich rufe die Frage 23 der Kollegin Bärbel Höhn auf:
Wie bewertet die Bundesregierung, dass es bei den Vogel-

grippefunden in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein
wieder sieben bzw. neun Tage gedauert hat, bis die Ergebnisse
der H5N1-Tests vorlagen, und was unternimmt die Bundesre-
gierung, um solche Verzögerungen bei der Seuchenbekämp-
fung endlich abzustellen?

Dr
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1602115600


Ich antworte auf die Frage wie folgt: Die Annahme
einer Zeitdauer von sieben bzw. neun Tagen bis zum
Vorliegen von H5N1-Befunden, wie von Ihnen darge-
stellt, trifft weder für die Proben aus Baden-Württem-
berg noch für die Proben aus Schleswig-Holstein zu. Der
Befund H5N1 für Proben, die dem Nationalen Referenz-
labor für Aviäre Influenza des Friedrich-Loeffler-Insti-

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(C (D uts aus den beiden Ländern zugeleitet worden sind, ist eilweise bereits am Tag des Eingangs, meist am darauf olgenden Tag und spätestens zwei Tage nach Eingang itgeteilt worden. In diesen Zeiträumen sind zudem alle iederholungsund Abklärungsuntersuchungen zur Si herstellung der Diagnose durchgeführt worden. Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Befund HPAI n Abhängigkeit von den in den Proben vorhandenen engen an Virus nach ein bis fünf Tagen kommuniziert ird. Dies muss natürlich unterschieden werden. Bitte schön, Frau Höhn. Nach einer dpa-Meldung ist es so gewesen, dass ein oter Vogel in Schleswig-Holstein am 17. Februar gefunen worden ist und das Ergebnis des Tests am 4. Februar vorlag. Bei Funden in Baden-Württemberg ag das Ergebnis nach neun Tagen vor. Es geht also nicht arum, wie lange das Friedrich-Loeffler-Institut auf iems für die Untersuchung braucht, sondern es geht um ie Zeitdauer zwischen dem Auffinden des toten Vogels nd dem Vorliegen des Testergebnisses, ob das Tier mit em H5N1-Virus infiziert war. Es geht also nicht um das riedrich-Loeffler-Institut auf Riems. Ich frage Sie: Können Sie bestätigen, dass zwischen em Auffinden des toten Vogels und dem Vorliegen der rgebnisse zu den Funden in Schleswig-Holstein und aden-Württemberg, die das Institut auf Riems geliefert at, sieben bis neun Tage liegen und daher die Daten, die ch einer dpa-Meldung entnehme, richtig sind? Dr. Frau Kollegin, im Augenblick gibt es landesweit das muss man nachvollziehen – Tausende von toten ögeln, die aufgefunden werden. Die Behörden vor Ort aben dafür die Verantwortung. Diese Funde toter Vögel erden dann in die Landesuntersuchungseinrichtungen ingeschickt. Dort wird der erste Test zum Nachweis des irus vorgenommen. Bei einem positiven Befund wird ieser Fund an das FLI, das Friedrich-Loeffler-Institut, eitergeleitet. Dort wird in einem weiteren Schritt, um ndgültig Klarheit zu haben, der Nachweis oder Auschluss von H5und N7-Subtypen vorgenommen. Wenn uch hier wiederum der Test positiv ist, erfolgt in einer weiten Runde die weitere Differenzierung oder Pathoypisierung, wie man das Ganze nennt, und im Anchluss daran die Befundmitteilung an die zuständige ehörde. Weil ich Ihre Frage sehr ernst nehme, habe ich heute rüh noch einmal mit Professor Mettenleiter darüber disutiert, ob hier die Zeiträume verkürzt werden könnten. ür das Friedrich-Loeffler-Institut, für das wir als Bund ie Verantwortung tragen, wurde mir noch einmal erläuert: Für die H5N1-Untersuchung kann Professor ettenleiter zusagen, dass nach ein oder zwei Tagen ach Vorliegen des Materials beim Friedrich-Loeffler Parl. Staatssekretär Dr. Gerd Müller Institut das Ergebnis feststeht. Für die darauf folgende Spezifizierung auf HPAI, also die hochpathogene Variante, werden weitere zwei bis fünf Tage benötigt. Ich gestehe Ihnen zu, dass in dem einen oder anderen Fall nach dem Auffinden des Vogels über die Einbringung in die Landesuntersuchungsanstalt bis zur Weiterleitung zum Friedrich-Loeffler-Institut vielleicht ein, zwei oder drei Tage eingespart werden könnten. Ich erkläre aber den Kolleginnen und Kollegen und damit auch Ihnen, dass wir im Vergleich zum europäischen Ausland auf diesem Sektor vorbildlich arbeiten und vergleichbare Länder beispielsweise über die Kapazität, wie wir sie auf Riems haben, gar nicht verfügen, sondern ihre Funde nach Großbritannien schicken müssen. Herr Staatssekretär Müller, Sie wissen, dass es bei einem solchen Geschehen ganz entscheidend ist, am Anfang schnell zu handeln. Wir haben auf Rügen festgestellt, dass sich dann, wenn man ein paar Tage ungeschehen verstreichen lässt, immer mehr Vögel infizieren. Das führt dazu, dass man die Seuche immer weniger in den Griff bekommt und sich das Ganze zu einem größeren Problem auswächst. Von daher finde ich es nicht akzeptabel, dass Länder, die darauf vorbereitet sein mussten, mit H5N1 infizierte Vögel zu finden, sieben bis neun Tage bis zum Vorliegen des Testergebnisses brauchen. In diesem Zeitraum können sich extrem viele Vögel angesteckt haben und das Seuchengeschehen wird damit potenziert. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese langen Zeiträume zu verkürzen? Ich will jetzt nicht nur wissen, was in dem Institut auf Riems passiert. Mir geht es darum, den gesamten Zeitraum zu verkürzen und so letzten Endes die Ausbreitung der Seuche und damit auch die Gefahr für die Bevölkerung zu vermindern. Dr Am besten wäre es – um Ihnen entgegenzukommen –, wenn das H5N1 vor Ort diagnostiziert werden könnte. Das ist aber nicht möglich. Im europäischen Vergleich sind wir in Deutschland vorbildlich aufgestellt. Für den Zuständigkeitsbereich des Bundes erkläre ich noch einmal: Was die Dauer von ein bis zwei Tagen angeht, gibt es keinen Anlass zur Kritik an dem Bundesinstitut. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass unsere Wissenschaftler zurzeit unter Hochdruck Tausende von Einsendungen untersuchen. Die von Ihnen genannte Zeitspanne von sieben bis neun Tagen bei vereinzelten Funden muss im Einzelfall überprüft werden. Ich teile Ihre Einschätzung, dass wir gegenüber den Bundesländern noch einmal mit Nachdruck erklären sollten, dass dieser Zeitraum nach Möglichkeit zu minimieren ist. Vielleicht kann die Zeitspanne durch direkte Überbringung per Boten um einen oder zwei Tage minimiert werden. Mehr wird sicherlich nicht möglich sein. Aber das ist derzeit nicht das Kern p f g T g s T k K v B L F t d F m b g L g k g g g k d g v F n z (C (D roblem bei der Bekämpfung der Vogelgrippe. Wir verügen über die notwendigen Analysekapazitäten. Im Allemeinen liegen die Befunde innerhalb von drei bis vier agen vor. In Einzelfällen hat es – darauf haben Sie hinewiesen – sieben Tage gedauert. Wir haben die Bundesländer bei der Verbraucherchutzkonferenz am vergangenen Montag auf das hema aufmerksam gemacht und mit ihnen darüber disutiert. Die Bundesländer sind aufgefordert, mit ihren apazitäten schnellstmöglich – innerhalb von zwei bis ier Tagen – dazu beizutragen, dass bei einem positiven efund durch die Landeseinrichtungen das Friedrichoeffler-Institut die Enddiagnose stellen kann. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich darf ja keine weiteren Fragen stellen!)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602115700
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1602115800
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1602115900




(A) )


(B) )

Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1602116000
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1602116100


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602116200

Das ist leider richtig. Damit sind wir am Ende der

ragen zu diesem Geschäftsbereich.

Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Bundesminis-
eriums für Arbeit und Soziales auf. Zur Beantwortung
er Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär
ranz Thönnes zur Verfügung.

Ich rufe die Frage 38 der Kollegin Katja Kipping auf:
Wie viele in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebende ar-

beitslos bzw. Arbeit suchend gemeldete Frauen und Männer
– bitte getrennt aufführen – bekommen aufgrund der Anrech-
nung von Partnereinkommen keine Leistungen nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und wie viele dieser Frauen
und Männer sind nicht krankenversichert?

F
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1602116300

Frau Kipping, im Januar 2006 wurden von den Ar-

eitsgemeinschaften und Agenturen für Arbeit, die in
etrennter Trägerschaft arbeiten, 49 000 Anträge auf
eistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ab-
elehnt, davon 41 000 wegen der Anrechnung von Ein-
ommen und Vermögen. Diese Angaben bilden nicht das
esamte Volumen der abgelehnten Anträge ab. Per Hand
efertigte Bescheide sind darin nicht erfasst und es lie-
en keine entsprechenden Angaben für die zugelassenen
ommunalen Träger vor.

Da bei den abgelehnten Anträgen die Haushaltsform
es Antrag stellenden Haushalts nicht erfasst wird, lie-
en der Bundesregierung keine Angaben dazu vor, wie
iele in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebende
rauen und Männer aufgrund der Anrechnung von Part-
ereinkommen keine Leistungen nach dem Zweiten So-
ialgesetzbuch bekommen.

Darf ich die Frage 39 gleich mitbeantworten?


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602116400

Ja. Ich rufe die Frage 39 auf:

Wie viele der oben genannten Frauen und Männer – bitte
getrennt aufführen – erhielten bisher Angebote der Arbeitsför-
derung und welche Arbeitsförderungsangebote – bitte nach
Angebotsarten und Geschlecht getrennt aufführen – erhielten
diese Frauen und Männer?






(A) )



(B) )

F
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1602116500


Ich kann Ihnen auf Ihre Frage Folgendes antworten:
Der Bundesregierung liegen keine Angaben dazu vor,
wie viele in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebende
arbeitslos bzw. Arbeit suchend gemeldete Personen, die
aufgrund der Anrechnung von Partnereinkommen keine
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
erhalten, bisher Angebote der Arbeitsförderung erhiel-
ten.

Bei den arbeitslos bzw. Arbeit suchend gemeldeten
Personen wird von der Bundesagentur für Arbeit nicht
erfasst, ob vorab ein Antrag auf Leistungen der Grund-
sicherung für Arbeitsuchende abgelehnt wurde. Es ent-
behrt auch eines gewissen Sinnes, diese Merkmale zu er-
heben, da sich die wesentlichen Merkmale der Person,
die sich arbeitslos oder Arbeit suchend meldet, im Laufe
der Zeit verändern können bzw. längere Zeit aufbewahrt
werden müssten, wodurch ein zusätzlicher Verwaltungs-
aufwand erforderlich wäre, der nicht im Sinne der ei-
gentlichen Aufgabe der Erfüllung des Gesetzes, nämlich
der Beratung und zügigen Vermittlung in Arbeit, in Ein-
klang stehen würde.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602116600

Frau Kipping, Sie können bis zu vier Zusatzfragen

stellen.


Katja Kipping (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1602116700

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage,

auch wenn ein statistischer Mangel deutlich geworden
ist.

Hintergrund meiner Frage ist, dass Personen, die ar-
beitslos sind, laut Gesetz auch dann Anspruch auf Ar-
beitsförderung haben, wenn sie keine Grundsicherung
für Arbeitslose erhalten, weil beispielsweise das Ein-
kommen der Bedarfsgemeinschaft aufgrund des hohen
Verdienstes des Partners über der Bemessungsgrenze
liegt. Gestatten Sie mir deswegen und auch angesichts
des Internationalen Frauentages, nachzufragen, inwie-
weit sich die Regierung gegenüber der Bundesagentur
für Arbeit und den Arbeitsgemeinschaften dafür einsetzt,
dass Frauen – sie sind überproportional stark betroffen,
weil Männer in dieser Gesellschaft in der Regel noch im-
mer ein höheres Einkommen haben –, die im Sinne der
Grundsicherung nicht leistungsberechtigt sind, Arbeits-
fördermaßnahmen erhalten, auf die sie laut Gesetz einen
Anspruch haben.

F
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1602116800


Frau Kipping, das ist eine berechtigte Frage. Viel-
leicht kann meine Antwort Sie ein Stück weit zufrieden
stellen. Die nicht hilfsbedürftigen Personen haben die-
selben Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur
Auswahl, die im Rahmen des Dritten Buches Sozialge-
setzbuch zur Verfügung stehen. Sie werden durch die
Bundesagentur für Arbeit in jedem Fall, auch während
einer Beschäftigung, durch Beratung und Vermittlung
unterstützt. Sie können zudem bei Vorliegen der sonsti-

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(C (D en Voraussetzungen durch Maßnahmen der aktiven Areitsmarktpolitik nach dem SGB III gefördert werden, ofern das zu ihrer beruflichen Eingliederung beiträgt nd erforderlich ist. Hier geht es um berufliche Weiterildung sowie die Übernahme von Lehrgangsgebühren nd von Fahrtund Kinderbetreuungskosten. Weitere nterstützungsleistungen, von der Übernahme von Beerbungskosten und von Reisekosten im Zusammenang mit Vorstellungsgesprächen bis hin zu Mobilitätsilfen, können in der Regel unabhängig vom Anspruch uf Entgeltersatzleistung erbracht werden. Die Angebote es virtuellen Arbeitsmarktes stehen ebenfalls zur Verfüung. Damit will ich sagen: Der Zugang ist gegeben. Die ngebote können auch in Anspruch genommen werden. Sie haben dankenswerterweise die Rechtslage darge egt. Das Problem ist aber, dass es eine große Diskrepanz wischen der Rechtslage und der Praxis der Arbeitsemeinschaften bzw. der Bundesagentur für Arbeit gibt. as wurde uns von verschiedenen Seiten bestätigt. Vor iesem Hintergrund habe ich zwei Zusatzfragen: Ersens. Können Sie sich vorstellen, dass man die angesprohene statistische Lücke behebt und für eine bessere Erassung sorgt? Zweitens. Können Sie als Auftraggeber ie BA noch einmal auf den bestehenden Anspruch so eutlich hinweisen, wie Sie es hier getan haben? F Ich gehe davon aus, dass sowohl die Arbeitsagenturen ls auch die Arbeitsgemeinschaften, als auch die Leisungszentren ihre gesetzliche Aufgabe erfüllen und die enschen über ihre Ansprüche auf Arbeitsförderung inormieren. Insbesondere ist im Zweiten Buch Sozialgeetzbuch der Auftrag verankert, zu fördern und zu forern. Im Übrigen gibt es eine Berichterstattung über die ntegrationsmaßnahmen, sodass ich Ihre kritische Einchätzung nicht nachvollziehen kann. Im Bereich der allemeinen Arbeitsmarktpolitik ist sogar festgelegt, dass ich die Aufwendungen für die Integration nach der öhe des Anteils der arbeitslosen Frauen bemessen sol en. Letzte Zusatzfrage, Frau Kipping. Herr Parlamentarischer Staatssekretär, wie erklären ie dann den Widerspruch, dass die Betroffenen zwar in Anrecht haben, dass sie aber nicht erfasst werden? F Ich habe vorhin erklärt, dass dann, wenn alles detail iert erfasst würde, der Arbeitsaufwand in keinem Verältnis zu dem eigentlichen Auftrag stünde; denn dies ist icht relevant, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. chließlich können sich die Daten derjenigen, die Sie erasst sehen wollen, sukzessive ändern. Dann müssten aten aufbewahrt werden, die möglicherweise nicht Parl. Staatssekretär Franz Thönnes mehr auf einem aktuellen Stand sind. Eine solche Datensammlung stünde zudem ein Stück weit in Widerspruch zu der sehr kritischen Frage, welche Daten wann, wie und wo erfasst und wie lange aufbewahrt werden sollten. Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Kurth. Herr Staatssekretär Thönnes, teilen Sie die Einschät zung, dass die Bundesagentur für Arbeit bei ihrer aktiven Arbeitsmarktpolitik in vielen Fällen eine Strategie verfolgt, nach der die Integrationskosten, also die Kosten pro Fall, die größte Rolle spielen und nicht der rechtliche Spielraum bei Ermessensleistungen, etwa der Eingliederung von nicht Leistungsbeziehenden, und dass vor genau diesem Hintergrund der rechtliche Spielraum nicht ausgeschöpft wird, weil die Bundesagentur für Arbeit keine passive Leistung an nicht Leistungsbeziehende erbringen muss und sie infolgedessen auch kein Interesse daran hat, aktive Arbeitsmarktpolitik mit den entsprechenden Ausgaben zu betreiben? F Auch bei solch einer Bedarfsgemeinschaft gibt es schlichtweg das Interesse, die Menschen in Arbeit zu vermitteln. Deswegen teile ich Ihre Einschätzung nicht. Ich rufe die Frage 40 des Kollegen Kolb auf: Wie hoch waren bzw. sind in den Jahren 1997 bis 2006 die bei den Krankenkassen angefallenen bzw. anfallenden Verwaltungskosten – für 2006 unter Einbezug der Kosten, die den Krankenkassen durch die Vorbereitungen bzw. die Durchführung der Vorverlegung des Fälligkeitstermins für Sozialabgaben entstanden sind – für den Einzug der Sozialversicherungsbeiträge und welche Beitragseinzugsvergütungen wurden von der Rentenversicherung und den Arbeitgebern dafür jeweils an die Krankenkassen entrichtet? F Ich möchte die Fragen 40 und 41, da sie in einem sehr engen inhaltlichen Zusammenhang stehen, gemeinsam beantworten. Ich rufe die Frage 41 des Kollegen Kolb auf: Entsprachen bzw. entsprechen nach Auffassung der Bundesregierung die den verschiedenen Krankenkassen zufließenden Beitragseinzugsvergütungen im Zeitraum 1997 bis 2006 dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand beim Beitragseinzug und, wenn nein, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um zu gewährleisten, dass die Beitragseinzugsvergütungen im Sinne einer bedarfsgerechten Kostenverteilung berechnet werden? F Herr Kollege Kolb, das Verfahren der Vergütung von Sozialversicherungsträgern für den Aufwand, der ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des gesamten B f V s v d B f s d r J S t v b k 5 9 s 6 4 F d d B t ü t g d Z d s V k w N g g s n l s w z e i K z k z M l G s v r (C (D eitragseinzugsund Meldeverfahrens sowie der Prüung bei den Arbeitgebern entsteht, ist in § 28 e des ierten Buches Sozialgesetzbuch geregelt. Das Gesetz ieht eine pauschale Vergütung für die beteiligten Sozialersicherungsträger vor, mit der alle dadurch entstehenen Kosten abgegolten sind. Da die Einzugsstellen im ereich des Beitragseinzugsund Meldeverfahrens um angreiche Leistungen auch für die anderen Sozialvericherungsträger übernehmen, erhalten sie im Rahmen er Vergütung eine Erstattung durch die Rentenversicheungsträger und die Bundesagentur für Arbeit. Die Aufteilung dieser Vergütung regelte bis zum ahre 2005 die Beitragseinzugsvergütungsverordnung. eit dem Januar 2005 sind für die Verteilung der Vergü ung Vereinbarungen zwischen den beteiligten Sozialersicherungsträgern zu treffen. In den Jahren von 1997 is 2001 ist die Gesamtvergütung, die an die Krankenasse gezahlt wurde, von rund 1,1 Milliarden DM, also 62 Millionen Euro, auf rund 1,8 Milliarden DM, circa 20 Millionen Euro, angestiegen. Dieser Betrag teilte ich auf die Bundesanstalt für Arbeit mit rund 0 Prozent und die Rentenversicherungsträger mit rund 0 Prozent auf. Die genauen Zahlen können auch in orm einer Tabelle zur Verfügung gestellt werden. Für en Folgezeitraum liegen bedingt durch die Neuordnung es Beitragsund Meldeverfahrens für die geringfügig eschäftigten und die Ausgliederung in die Minijobzen rale keine vergleichbaren Zahlen vor. Eine Übersicht ber alle internen Erstattungen der Sozialversicherungsräger an die Krankenkassen kann ebenfalls zur Verfüung gestellt werden. In einem Prüfbericht vom August 2003 hat der Bunesrechnungshof festgestellt, dass durch die zu diesem eitpunkt gültige Beitragseinzugsvergütungsverordnung, ie eine Vergütung nach Größenklassen der Krankenkasen vorsah, die Krankenkassen insgesamt eine zu hohe ergütungserstattung erhielten und insbesondere die leineren Krankenkassen überproportional bevorzugt urden. Hierauf hat die Bundesregierung durch eine euregelung des Ausgleichsverfahrens mit der Übertraung auf die beteiligten Sozialversicherungsträger reaiert. Der für 2005 und die Folgejahre festgeschriebene Geamtbetrag der Erstattungsleistung von 950 Millioen Euro wurde von den am Ausgleichsverfahren Beteiigten insgesamt als ausreichend angesehen, um die antehenden Aufwendungen zu decken. Diese Summe ird nach folgendem Schlüssel auf die beteiligten So ialversicherungsträger so lange aufgeteilt, bis eine Verinbarung zwischen den Trägern abgeschlossen worden st: Die Träger der Rentenversicherung zahlen an die rankenkassen 412,3 Millionen Euro, an die Minijob entrale 36,6 Millionen Euro und an die Künstlersozialasse 1,4 Millionen Euro. Die Bundesagentur für Arbeit ahlt an die Krankenkassen 500 Millionen Euro, an die inijobzentrale 36,6 Millionen Euro und an die Künst ersozialkasse 1,4 Millionen Euro. Zur Berechnung des esamtaufwands für die genannten Verfahren sind die er Erstattungssumme noch die Eigenanteile der Sozialersicherungsträger in ungefähr gleicher Höhe hinzuzuechnen, die auf die Nutzung des Verfahrens für eigene Parl. Staatssekretär Franz Thönnes Zwecke entfallen. Die Verwaltungskosten, die den Krankenkassen in den Jahren 1997 bis 2005 insgesamt entstanden sind, sind von rund 6,5 Milliarden Euro auf rund 8,1 Milliarden Euro im Jahr 2005 angestiegen. Diese Zahl umfasst alle Personalund Verwaltungskosten, die bei den Krankenkassen anfallen. Eine differenzierte Ausweisung der Kosten, die durch das Beitragseinzugsund Beitragsmeldeverfahren entstehen, besteht nicht. Interessant an der Entwicklung der Gesamtkosten ist, dass sie seit 2003 nur unwesentlich abweichen, sogar leicht von 8,2 Milliarden Euro auf 8,1 Milliarden Euro gesunken sind. Gerne stelle ich Ihnen auch dazu eine Tabelle zur Verfügung. Die Verwaltungskosten für das Jahr 2005 enthalten auch die notwendigen Umstellungskosten für den Jahreswechsel 2005/2006. Eine Übersicht über die Verwaltungskosten 2006 kann hier natürlich ebenfalls vorgelegt werden, aber erst nach Abschluss der Rechnungslegung im Jahre 2007. Zusatzfragen? Gerne, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, natürlich nehme ich Ihr Angebot, mir Tabellen zu überlassen, dankend an. Ich möchte nach der Bewertung der Bundesregierung fragen. Das war ja schon Gegenstand der Ausgangsfragen. Glaubt die Bundesregierung also, dass die Beitragseinzugsvergütungen dem Aufwand angemessen sind? Oder besteht aus Ihrer Sicht Handlungsbedarf? F Ich glaube, dass es dem Aufwand angemessen ist, zumal ich auch jetzt davon ausgehe, dass – wenn die Vereinbarungen getroffen werden – am Ende auch der Bundesrechnungshof dies als vernünftig ansehen wird. Zweite Zusatzfrage. Ist durch dieses neue Verfahren des Beitragseinzugs – Stichwort „Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge“ – von den Krankenkassen ein gestiegener Verwaltungsaufwand gemeldet worden? Wenn ja, in welcher Größenordnung? F Das ist mir jetzt nicht bekannt, Herr Kollege. Ich gehe dem gerne nach und beantworte Ihre Frage dann schriftlich. Okay. Weitere Fragen habe ich dazu nicht. Danke. H m g S b d b Ü f w A 4 A b d d u R S s k v s m A b f B r s w v f s h g t (C (D Es gibt keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe Frage 42 des Abgeordneten Heinz-Peter austein auf: Wie viele Personen und Bedarfsgemeinschaften unter den Bezieherinnen und Beziehern von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch sind bisher im Rahmen der im Report des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit „Vorrang für die Anständigen – Gegen Missbrauch, ,Abzocke‘ und Selbstbedienung“ vom August 2005 erwähnten telefonischen Überprüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit, BA, befragt worden und wie viele Fälle von Missbrauch und Betrug sind bei diesen freiwilligen telefonischen Befragungen aufgedeckt worden? F Herr Kollege Haustein, an der telefonischen Befra ung, die von der Bundesagentur für Arbeit von Juli bis eptember 2005 durchgeführt wurde, nahmen 197 Areitsgemeinschaften teil. Diese übermittelten der Bunesagentur für Arbeit etwa 408 000 Datensätze von areitslos gemeldeten Arbeitslosengeld-II-Beziehern zur berprüfung. Davon konnten rund 221 000 Personen er olgreich kontaktiert werden. Etwa 180 000 Personen aren bereit, telefonisch Auskunft über ihren aktuellen rbeitslosenstatus zu geben. Die Daten der restlichen 1 000 Personen, die nicht bereit waren, telefonisch uskunft zu geben, wurden den örtlich zuständigen Areitsgemeinschaften übermittelt. In der Regel haben iese Arbeitsgemeinschaften die betreffenden Personen araufhin zu einem persönlichen Gespräch eingeladen nd in diesem Rahmen die Befragung durchgeführt. Im ahmen dieser Prüfung kam es zu einer Korrektur des tatus „Arbeitslosigkeit“ in etwa 12 000 Fällen. Das entpricht einem Prozentsatz von knapp 7 Prozent. Aus dieser Anzahl notwendiger Statusänderungen ann nicht zwangsläufig geschlossen werden, dass Fälle on Leistungsmissbrauch vorgelegen haben. So ergeben ich zum Beispiel in Fällen der Teilnahme an Maßnahen der aktiven Arbeitsmarktpolitik oder in Fällen von rbeitslosigkeit zwar Änderungen im Status von Areitslosen, aber dies hat keine Auswirkung auf den Umang der Hilfsbedürftigkeit. Angaben darüber, wie viele Fälle von Missbrauch und etrug aufgedeckt worden sind, liegen der Bundesregie ung nicht vor, weil an dieser Stelle auch keine dementprechende Statistik geführt wurde. Ich will darauf hineisen, dass der Kollege Kolb – er hat den Saal gerade erlassen – bereits am 6. März dazu einen Bericht angeordert hat und ihn auch erhalten hat. In diesem Bericht ind weitere Ergebnisse der ersten Telefonbefragung entalten. Ihre erste Zusatzfrage, bitte. Herr Staatssekretär, können Sie also nicht genau sa en, wie viele Fälle von Missbrauch und Betrug aufgereten sind, und auch nicht, wie hoch die Summe der Heinz-Peter Haustein Mittel ist, die zu Unrecht ausgezahlt wurden, weil die BA sich verrechnet hat? F Das lässt sich im Einzelfall nicht sagen. Sie unterstellen hier auch den Fall, dass man sich verrechnet hat. Das kann im Einzelfall passiert sein. Es gibt einige detaillierte Arbeiten, die anhand der Daten gemacht werden müssen. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die uns jetzt sozusagen die Möglichkeit geben, auf die Frage zu antworten, wo sich an den tatsächlichen Verhältnissen etwas verändert hat. Individuelle Berechnungsfehler der Arbeitsgemeinschaften sind wahrscheinlich ausgeschlossen. Es können Fehler bei der Dateneingabe erfolgt sein. Die können bei der telefonischen Befragung aber allenfalls zufällig bekannt werden und werden statistisch nicht erfasst. Ihre zweite Zusatzfrage. Danke, keine weitere Zusatzfrage. Keine weiteren Zusatzfragen. Dann rufe ich die Frage 43 des Kollegen Haustein auf: Welche Kosten verursacht das extra für die telefonischen Befragungen der Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und -Bezieher von der BA eingerichtete Servicecenter und wie viele externe Mitarbeiter und BA-Mitarbeiter sind dort beschäftigt? F Für die im Januar 2006 für die Dauer eines Jahres eingerichteten Servicecenter für die Kundenbetreuung nach dem Sozialgesetzbuch II, die ausschließlich die Telefonaktion durchführen, sind im Haushaltsjahr 2006 Kosten in Höhe von 9,3 Millionen Euro veranschlagt. Zur Durchführung der telefonischen Befragungen sind 225 Vollzeitkräfte im Wege der Amtshilfe – abgeordnet von der Personalauffanggesellschaft der Post und der Telekom – tätig. Vonseiten der Bundesagentur für Arbeit sind für das Projekt elf Mitarbeiter im Einsatz. Die Kosten für die 225 genannten Mitarbeiter belaufen sich auf rund 7,7 Millionen Euro und die für die elf Mitarbeiter der BA auf rund 800 000 Euro. Haben Sie Zusatzfragen, Herr Kollege? Ja. – Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir darin zu, dass es besser wäre, das Geld dafür einzusetzen, Leute in Arbeit zu bringen, als dafür, Leute über ihre Arbeitslosigkeit zu befragen? m z f s b A u k z W w j d B d v m f b d t t d b H m K t b d g l h g b w l l s (C (D F Genau das passiert ja mit dieser Aktion. Ich erinnere um Beispiel an die Befragung, die im Sommer durchgeührt worden ist. Da haben wir im Nachhinein festgetellt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Areitsagentur es als sehr starke Erleichterung für ihre rbeit betracht haben, dass sie mit den Arbeitsuchenden nd mit den Transferhilfeempfängern darüber sprechen onnten, weil ihnen neue Daten und neue Informationen ur Verfügung gestellt worden sind, weil über diesen eg auch die Betreuungsund Beratungstiefe erhöht erden kann. An der Stelle will ich auch darauf hinweisen, dass wir etzt bei der zweiten Aktion alle die, die angerufen weren, vorher angeschrieben haben; sie wurden von der undesagentur benachrichtigt, dass sie angerufen weren. Daraufhin haben allein 30 Prozent derjenigen schon on sich aus Kontakt mit der Arbeitsagentur aufgenomen. Dies alles führt dazu, dass unnötiges Hinund Her ahren und Vorladen oder Einladen zu Gesprächen darüer, welche Angebote da sind, ein Stück weit reduziert, ie technischen Kommunikationsmöglichkeiten, die wir agtäglich in unserer Arbeit nutzen, auch für die Integraion und die Vermittlung nutzbar gemacht und somit Förern und Fordern auch auf diesem Weg zusammengeracht werden. Eine weitere Zusatzfrage? Danke schön, keine weitere Frage. Dann rufe ich die Frage 44 der Kollegin Britta aßelmann auf: Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Bundesagentur für Arbeit die Zuschläge für Maßnahmen der Arbeitsförderung nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e. V. zunehmend an Bieter erteilt, deren sozialpädagogische Fachkräfte aufgrund knapper Preiskalkulation ein Bruttomonatsgehalt unterhalb von 1 700 Euro erhalten, und hält die Bundesregierung eine qualitätsvolle aktive Arbeitsmarktpolitik unter diesen Bedingungen für möglich? F Frau Haßelhoff, die Bundesagentur für Arbeit ist als örperschaft des öffentlichen Rechts öffentlicher Aufraggeber im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbseschränkungen und somit an nationale und auch an ie EU-rechtlichen Bestimmungen des Vergaberechts ebunden. Für die Vergabe von Arbeitsmarktdiensteistungen sind daher die Vergabeverordnung und die ierauf basierende Verdingungsordnung für Leistunen, Teil A, anzuwenden. Die öffentliche Ausschreiung dient dem Zweck, im Wege des Wettbewerbs das irtschaftlich günstigste Angebot – ich sage ausdrück ich: nicht das preisgünstigste, sondern das wirtschaftich günstigste – zu ermitteln. Hierfür werden verchiedene Kriterien zur Wertung herangezogen, die Parl. Staatssekretär Franz Thönnes insbesondere eine hohe Qualität der Maßnahmen gewährleisten sollen, wobei der Preis, der sich natürlich auch aus den gezahlten Gehältern ergibt, keine untergeordnete Rolle spielen darf. Eine Festlegung der Mitarbeitergehälter bei Ausschreibungen würde eine stark wettbewerbsverzerrende und damit unzulässige Wirkung haben. Das Arbeitsförderungsrecht im SGB III normiert die qualitativen Anforderungen an Träger und Maßnahmen, ohne das Binnenverhältnis zwischen den Bildungsträgern als Arbeitgebern und ihren Beschäftigten in Einzelheiten regeln zu können. Arbeitsbedingungen sind durch die Tarifvertragsparteien und auch durch die Vertragsparteien vor Ort zu vereinbaren. Ganz klar ist: Sobald da eine Tarifbindung entsteht, ist sie auch einzuhalten. Bei der Vergabe der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen wurde besonders auf Qualitätskriterien geachtet. Die Träger mussten entsprechende Nachweise und Referenzen vorlegen, aus denen ersichtlich war, ob sie für den Auftrag die nötige Fachkunde, Leistungsfähigkeit und auch Zuverlässigkeit besitzen. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte entsprechend den Verdingungsunterlagen für alle Angebote gleichermaßen nach dem Leistungsangebot und dem Preis. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote haben fachkundige Mitarbeiter der örtlichen Agenturen jeweils für ihren Arbeitsamtsbezirk durchgeführt. Ihre erste Zusatzfrage, bitte. Sehr geehrter Herr Staatssekretär, mein Name ist we der Hasselfeldt noch Hasselhoff, sondern Haßelmann aus Nordrhein-Westfalen. F Ich bitte um Nachsicht! Entschuldigen Sie! Nur für die Zukunft. Wir haben ja noch lange mit einander zu tun. Mich würde interessieren, wie Ihr Ministerium die Tatsache bewertet, dass es zu der genannten Praxis kommt. Mir ist durchaus klar, dass die Körperschaften des öffentlichen Rechts und auch die BA an die gesetzlich festgelegten Vergabekriterien und -verfahren gebunden sind. Dennoch gehe ich davon aus, dass Ihr Ministerium, das die Federführung im Bereich Arbeitsmarktpolitik hat, eine Meinung dazu hat und diese Auffassung auch offensiv gegenüber den Parlamentarierinnen und Parlamentariern vertritt. Wie bewerten Sie es also, dass bei der Umsetzung des Gesetzes in der Praxis sehr oft das Kriterium Preis im Vordergrund steht, was dazu führt, dass in den anbietenden Institutionen unglaublich niedrige Gehälter gezahlt werden? m e E B a w d R v H z f s r w v f a w s s s ü d E d s b e z u m u N d w w d F n S g e w c D I (C (D F Dieser Bereich wird statistisch nicht erfasst, sodass ine fundierte Aussage nicht möglich ist. Sie führen ein inzelbeispiel an. Dieses Einzelbeispiel geht von einem ruttomonatsgehalt in einer bestimmten Größenordnung us. Es ist aus der Fragestellung nicht nachvollziehbar, elche Arbeitszeit und welche weiteren Bedingungen em zugrunde liegen. Es greifen hier unterschiedlichste egelungen; zum Beispiel ist auch die Eingliederung on Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor dem intergrund ihrer persönlichen Qualifikation in Betracht u ziehen, weiterhin, ob das Gehalt in dieser Höhe langristig festgeschrieben ist oder ob es sich um ein Eintiegsgehalt handelt. Ich will damit sagen, dass hier viele Facetten zu beücksichtigen sind, über die keine Statistiken geführt erden. Schließlich müsste auch den Verantwortlichen or Ort – hier hat ja die Selbstverwaltung durchaus Einluss, da von anonymen Verhältnissen bei den Arbeitsgenturen keine Rede sein kann – Gelegenheit gegeben erden, darzustellen, auf welcher Basis sie zu der Ent cheidung gekommen sind, dass es sich bei einem betimmten Angebot um das – ich wiederhole es – wirtchaftlich günstigste handelt, also nicht der Preis allein ber die Annahme entschieden hat. Eine zweite Zusatzfrage? Sehr gerne, Frau Präsidentin. – Ich gehe davon aus, ass es sich bei dem beschriebenen Fall nicht um einen inzelfall handelt, da Quelle für meine Frage ein Bericht er Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit war. Können Sie ich vorstellen, dass Ihr Ministerium auf die Bundesareitsgemeinschaft Arbeit zugeht, diesen Sachverhalt ruiert und dort, ohne die BA mit einer großen Analyse u beauftragen, klärt, ob es zu solchen Fällen kommt nd, wenn ja, in welcher Häufigkeit? F Es stellt kein Problem dar, auf die BAG zuzugehen nd mit ihr dieses Thema zu bereden. Ich sage ja nichts eues – das ist ja auch aus Debatten bekannt, die wir in iesem Hause und an anderen Stellen geführt haben –, enn ich meine, dass das Einkommen, das man erhält, enn man arbeitet, zum Leben reichen muss. Angesichts er Debatten, die wir darüber derzeit führen, ist Ihre rage verständlich. Man muss dem also im Einzelfall achgehen. Aber ich will auch deutlich sagen: Wir haben an der telle die Tarifvertragsfreiheit, die die Bedingungen reelt, und wir haben Vertragsfreiheit. In diesem Hause hat s eine Debatte über ein Tariftreuegesetz gegeben; das ill ich gar nicht verhehlen. Wir haben darüber gespro hen, wie das für den Auftraggeber im öffentlichen ienst und im öffentlichen Personennahverkehr ist. Die nitiativen, die damals gestartet worden sind, sind leider Parl. Staatssekretär Franz Thönnes im Bundesrat gescheitert. Da merken Sie ein Stück weit das Interesse an vernünftigen Bedingungen. Deswegen schauen wir uns das an. Ich denke, wir bleiben da im Dialog. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielen Dank!)

Katja Kipping (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1602116900
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1602117000
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602117100
Katja Kipping (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1602117200
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1602117300




(A) )


(B) )

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602117400
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1602117500
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1602117600
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602117700
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1602117800
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602117900
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1602118000




(A) )


(B) )

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602118100
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1602118200
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1602118300
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1602118400
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1602118500

(Vorsitz: Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt)

Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1602118600
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1602118700
Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1602118800
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1602118900
Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1602119000
Heinz-Peter Haustein (FDP):
Rede ID: ID1602119100




(A) )


(B) )

Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1602119200
Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1602119300
Heinz-Peter Haustein (FDP):
Rede ID: ID1602119400
Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1602119500
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1602119600
Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1602119700
Heinz-Peter Haustein (FDP):
Rede ID: ID1602119800
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1602119900
Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1602120000
Heinz-Peter Haustein (FDP):
Rede ID: ID1602120100
Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1602120200
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1602120300




(A) )


(B) )

Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1602120400
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1602120500
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1602120600
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1602120700
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1602120800
Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1602120900
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1602121000
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1602121100




(A) )


(B) )



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1602121200

Eine Zusatzfrage des Kollegen Kurth.


Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1602121300

Herr Staatssekretär Thönnes, Sie haben richtigerweise

zwischen dem wirtschaftlich günstigsten und dem preis-
günstigsten bzw. billigsten Gebot unterschieden und be-
tont, es gehe um das wirtschaftlich günstigste Angebot.
Aber stimmen Sie mit mir überein, dass das, was im Mo-
ment als wirtschaftlich günstigstes Angebot gemacht
wird, in der Mehrzahl der Fälle auch das billigste Ange-
bot ist und dass damit in der Tat nicht nur im Einzelfall,
sondern auch in der Fläche Vollzeitlohnzahlungen ver-
bunden sind, die zu einer so hohen Fluktuation der Mit-
arbeiter führen, dass eine kontinuierliche qualitätsvolle
Leistungserbringung, etwa in Berufsbildungswerken bei
beruflichen Trainingsmaßnahmen, nicht mehr gesichert
werden kann und deswegen auch die Wirtschaftlichkeit
einfach nicht mehr gesichert ist?

F
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1602121400


Das waren jetzt mehrere einzelne Faktoren, die Sie in
Ihre Frage gekleidet haben und die alle, wollte ich Ihre
Frage, ob ich Ihre Einschätzung teile, zufriedenstellend
beantworten, statistische Erhebungen erforderlichen ma-
chen würden. Diese liegen an der Stelle nicht vor. Sie ha-
ben eine Einschätzung zu diesen Punkten geäußert. Da
Sie mich gefragt haben, muss ich Ihnen sagen: Ich kann
Ihre Einschätzung nicht teilen, weil dafür schon die Da-
tengrundlage fehlt.

Aber ich füge hinzu, dass vor dem Hintergrund der
Veränderung der Ausschreibungspraxis, der Festlegung
von Qualitätskriterien und der Notwendigkeit, qualifi-
ziertes Personal zu beschäftigen, eine Vielzahl von Punk-
ten in den Ausschreibungsbedingungen enthalten sind,
die bezüglich der Qualitätsanforderungen, der Verläss-
lichkeit und der Kompetenz auch für die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in entsprechenden Strukturen – und wahr-
scheinlich nicht Niedrigentlohnungsstrukturen – gelten
dürften, die andere Menschen unterrichten und Bildungs-
maßnahmen durchführen. Da aber für den Fall keine Da-
ten vorliegen, muss ich sagen: Ich kann Ihre Einschät-
zung nicht teilen.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1602121500

Die Fragen 45 und 46 werden schriftlich beantwortet.

Wir kommen nun zur Frage 47 der Abgeordneten
Kornelia Möller:

Welche Konsequenzen für die Bundesagentur für Arbeit,
insbesondere welche personellen Folgen sowie damit zusam-
menhängenden Auswirkungen für die Realisierung der Ver-
mittlungs- und Eingliederungsaufgaben der BA, hat die

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(C (D Entscheidung der Bundesregierung, unmittelbar mit der Umsetzung der Kürzung des Arbeitslosengeldes II für junge Menschen im Alter von 18 bis 25 Jahren zu beginnen? F Frau Möller, ich will zunächst voranstellen, dass es ich bei der Erweiterung der Bedarfsgemeinschaften um ersonen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet aben, um eine Anpassungsmaßnahme handelt, die die egelleistung der Jugendlichen von derzeit 100 auf 0 Prozent setzt und damit dem Umstand Rechnung rägt, dass zwei volljährige Partner einer Bedarfsgemeinchaft jeweils nur 90 Prozent der Regelleistung erhalten. ie noch geltende Rechtslage führt beispielsweise dazu, ass Eltern, die mit ihren beiden volljährigen Kindern in iner Haushaltsgemeinschaft leben, weniger erhalten als hre Kinder. Diesen wird jeweils 100 Prozent der Regeleistung gewährt, obwohl sie die Fixkosten eines Hausaltes gar nicht zu tragen haben. Wir reden hier über die ber 18-jährigen Kinder. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Integrationsbemühunen auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft auszurichten ind. Der Betreuungsaufwand ändert sich somit nicht urch die Umsetzung der Reduzierung des Arbeitsloseneldes II im Bereich der unter 25-Jährigen. Vielmehr leibt das Ziel, in Bezug auf einen persönlichen Anprechpartner für unter 25-Jährige einen Betreuungschlüssel von 1 : 75 zu gewährleisten. Das bleibt aufechterhalten, um gerade diesen Personenkreis bei der ingliederung in den Arbeitsmarkt besonders zu untertützen. Aus diesem Grund ergeben sich auch keine peronellen Konsequenzen im Vermittlungsund Eingliedeungsbereich bei den Trägern der Grundsicherung. Ihre Zusatzfragen. Wir haben heute von Ihnen gehört, dass es tatsächlich u Veränderungen kommt, da die Sachbearbeiterinnen nd Sachbearbeiter von ihrer eigentlichen Aufgabe abezogen werden und jetzt für diese Anpassungsmaßahme zuständig sind. Könnten Sie das bitte einmal geauer erklären? F Frau Möller, darüber haben wir vorhin im Ausschuss esprochen. Die Vertreter unseres Hauses, auch ich, haen sehr ausführlich dargestellt, dass durch den Aufbau er eingesetzten Software die Umsetzung nicht so zügig öglich ist, wie wir das gerne hätten. Um es deutlich zu agen: Die Bearbeitung muss in Handarbeit erfolgen. Ich abe Ihnen heute Morgen auch gesagt, dass dafür circa 50 Jahreskräfte benötigt werden. Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Keine weitere usatzfrage. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt Ich rufe die Frage 48 der Kollegin Möller auf: Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsicht lich des Sachverhaltes vor, dass Arbeitsuchende für Tage und sogar Wochen in bestimmten Unternehmen verschiedener Branchen „auf Probe arbeiten“, ohne in irgendeiner Form entlohnt und sozial abgesichert zu sein, und wie will die Bundesregierung einen derartigen Umgang mit der gegenwärtig herrschenden hohen Arbeitslosigkeit bekämpfen? F Frau Möller, im Rahmen betrieblicher Trainingsmaßnahmen gemäß § 16 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches II in Verbindung mit den §§ 48 bis 50 des Sozialgesetzbuches III besteht für die Kunden der Arbeitsagentur die Möglichkeit, ein Praktikum auch betrieblich zu absolvieren. Ziel ist es, dadurch eine Verbesserung der beruflichen Eingliederungsaussichten zu erreichen. Anlässlich der Tätigkeit bei einem Arbeitgeber kann dieser häufig überzeugt werden, die Trainingsteilnehmer dauerhaft einzustellen. Es geht also sozusagen darum, den zu integrierenden arbeitsuchenden Menschen die Erfahrung mit dem Unternehmen und den dort tätigen Personalverantwortlichen zu ermöglichen. Die Förderungsdauer entspricht grundsätzlich ihrem vorgesehenen Zweck und den vermittelten Inhalten. Dadurch können die einzelnen Teile einer Trainingsmaßnahme zwischen zwei und längstens acht Wochen dauern. Um zu vermeiden, dass Trainingsmaßnahmen reguläre Beschäftigung verdrängen, darf die Förderung insgesamt zwölf Wochen nicht übersteigen. Die Trainingsmaßnahme ist mit der zuständigen Integrationsfachkraft abzusprechen. Die Förderung besteht aus der Übernahme der anfallenden Lehrgangskosten, der Prüfungsgebühren, der Kosten für die notwendige Kinderbetreuung und der Kosten für die tägliche Fahrt zwischen Wohnung und Maßnahmeort sowie aus der Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes nach dem Sozialgesetzbuch III oder des Arbeitslosengeldes II, sodass der Bedarf des Teilnehmers während der Trainingsmaßnahme gedeckt wird und der Teilnehmer weiterhin sozial abgesichert ist. Arbeitslose, die kein Arbeitslosengeld oder kein Arbeitslosengeld II beziehen, können durch die Übernahme von Maßnahmekosten an dieser Stelle gefördert werden. Haben Sie eine Zusatzfrage? Ja. – Ich möchte folgenden Punkt richtig stellen: Ich sprach nicht von betrieblichen Trainingsmaßnahmen, sondern von Arbeit auf Probe. Entschuldigung, aber das ist für mich schon etwas anderes. Ich kann Ihnen dazu konkrete Fälle schildern. Darauf bezieht sich auch meine Frage: Glauben Sie, dass Personen, die zwei oder drei fundierte Ausbildungen haben, etwas dazulernen, wenn sie beispielsweise in Hotels auf Probe putzen? Sind Sie der Meinung, dass diese Fördermaßnahme Sinn macht und diese Personen weiterbringt? m d z w i v l B r z t L d s g k h d z B d l g g l g n z k h r d m A d w e i b s d t s (C (D F Frau Möller, Sie schildern einen Fall, (Kornelia Möller [DIE LINKE]: Nicht nur einen!)

Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1602121600
Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1602121700
Kornelia Möller (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1602121800
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1602121900
Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1602122000




(A) )


(B) )

Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1602122100
Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1602122200
Kornelia Möller (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1602122300
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1602122400

er uns nicht bekannt ist. Sie stellen ab auf Fälle, die Sie
u kennen glauben, die uns aber nicht bekannt sind. Ich
eise noch einmal darauf hin: Die Integrationsfachkraft

n der Arbeitsagentur oder im Leistungszentrum ist dafür
erantwortlich, sich nach sinnvollen Integrationsmög-
ichkeiten für die Arbeitssuchenden umzusehen und die
edingungen mit den jeweiligen Arbeitgebern abzuklä-

en. Ich habe beschrieben, dass es begrenzte Trainings-
eiten gibt. Dieser Aspekt bewirkt, dass die Bundesagen-
ur im Rahmen des Sozialgesetzbuchs III oder die
eistungszentren und die Arbeitsgemeinschaften über
as Arbeitslosengeld II für den Unterhalt aufkommen.

Für den Fall, dass es da etwas geben sollte, was – ich
age es jetzt einmal konkret; das resultiert aus Ihrer Fra-
estellung – nach Missbrauch aussieht, oder dass be-
annt werden würde, dass sich Arbeitgeber mehrfach
intereinander – denn der Zeitraum ist ja begrenzt – von
er Arbeitsagentur, salopp formuliert, Arbeitsuchende
uweisen lassen oder holen und es am Ende zu keinem
eschäftigungsverhältnis kommt, ist es Praxis der Bun-
esagentur, die entsprechenden Zuweisungen einzustel-
en. Denn dieser Vorgang wäre nicht im Sinne der ei-
entlichen Absicht der gesetzlichen Regelungen, die wir
etroffen haben.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1602122500

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?


Kornelia Möller (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1602122600

Ja, ich habe eine weitere Zusatzfrage. – Sie sind bis-

ang gar nicht auf die Rolle der Unternehmen eingegan-
en. Wie ist Ihre Einstellung zu der Position der Unter-
ehmen?

Noch einmal eine Richtstellung: Es ist nicht richtig,
u sagen, dass ich diese Fälle zu kennen glaube. Ich
enne sie. Ich komme aus der Beratung. Das heißt, ich
abe konkret mit diesen Menschen gearbeitet. Mich er-
eichen sehr viele Anfragen und Bitten von Hilfesuchen-
en, die in ähnlichen Situationen sind.

F
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1602122700

Frau Möller, dann gilt das, was ich gesagt habe. Die

rbeitsagenturen und die Arbeitsgemeinschaften befin-
en sich schrittweise in einem Benchmarkingverfahren,
ie man das nennt. Das heißt, dass der Eingliederungs-

rfolg und die Aufwendungen überprüft werden und dies
m Vergleich mit anderen bewertet wird.

Wenn Ihnen derartige Fälle bekannt sind, dann blei-
en diese ja nicht verborgen. Wenn es so ist, wie Sie es
agen, dann wäre ich Ihnen dankbar, wenn wir konkret
arüber sprechen würden. Dann könnte man mit den Be-
roffenen und den Beteiligten vor Ort konkret darüber
prechen und möglicherweise in dem Sinne, wie ich es






(A) )



(B) )


Parl. Staatssekretär Franz Thönnes
gerade dargestellt habe, nämlich was die weiteren Zu-
weisungen angeht, Abhilfe schaffen.

Denn wir müssen deutlich sehen: Wir wollen den Men-
schen einen bedarfsdeckenden Betrag für ihren Unterhalt
geben. Wir übernehmen die Kosten für Unterkunft und
Heizung. Wir geben sehr viele finanzielle Mittel für die
Integration aus. Wir wollen keine Wettbewerbsverzer-
rung dadurch, dass in den Betrieben Mitarbeiter über eine
öffentliche Finanzierung sozusagen im Rotationsverfah-
ren dazu beitragen, dass es zu ungleichen Wettbewerbs-
bedingungen kommt. Das kann nicht sein; das sage ich
Ihnen ganz deutlich zu.

Deswegen sollte man sich konkret über diese Fälle
unterhalten und dem im Einzelfall auch wirklich nachge-
hen. Es darf aber nicht der Eindruck vermittelt werden,
als wäre das in Nord und Süd bzw. Ost und West tagtäg-
lich der Fall. Wir leben in einem großen Land. Miss-
brauch wird es auf der einen oder anderen Seite immer
geben. Dieses Problem können wir nur angehen, wenn
wir konkret darüber sprechen.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1602122800

Die Frage 49 wird schriftlich beantwortet.

Dann kommen wir zur Frage 50 des Kollegen Markus
Kurth:

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die
Bundesagentur für Arbeit nach eigenem Bekunden die Ertei-
lung von Zuschlägen für Qualifizierungs- und Trainingsmaß-
nahmen nicht davon abhängig machen will, ob die Bieter ih-
ren Angestellten am Tarif des öffentlichen Dienstes orientierte
Gehälter zahlen?

F
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1602122900


Die Bundesagentur für Arbeit ist als Körperschaft des
öffentlichen Rechts öffentlicher Auftraggeber im Sinne
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ähn-
lich wie bei der Fragestellung eben kann ich feststellen,
dass sie damit an die nationalen und EU-rechtlichen Be-
stimmungen gebunden ist. Das Gleiche gilt für die Ver-
gabeverordnung und die darauf beruhende Verdingungs-
verordnung.

Die öffentliche Ausschreibung dient dem Zweck, im
Sinne des Wettbewerbs das wirtschaftlich günstigste An-
gebot zu ermitteln. Vor diesem Hintergrund gibt es ver-
schiedene Kriterien, die zur Wertung herangezogen wer-
den, wobei der Preis sich natürlich auch aus den
gezahlten Gehältern ergibt. Eine starre Festlegung der
Gehälter auf das Niveau des öffentlichen Dienstes als
Ausschlusskriterium würde bei einer Ausschreibung
eine stark wettbewerbsverzerrende und damit unzuläs-
sige Wirkung haben.

Im Übrigen weise ich darauf hin, dass Trainingsmaß-
nahmen zwar zu den Arbeitsmarktdienstleistungen gehö-
ren, die im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen verge-
ben werden. Das Vorliegen der Voraussetzungen für die
Förderung der beruflichen Weiterbildung nach SGB III
wird dem Arbeitnehmer jedoch durch einen Bildungs-
gutschein bescheinigt. Der Arbeitnehmer wählt dann den

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(D

räger der Bildungsmaßnahme eigenverantwortlich aus.
aßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbil-

ung werden deshalb nicht durch öffentliche Ausschrei-
ungen vergeben.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1602123000

Zusatzfrage, bitte.


Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1602123100

Beabsichtigt die Bundesregierung, Änderungen am

ergaberecht vorzunehmen? Denn das gegenwärtige
ergaberecht, das Grundlage für das ist, was Sie gerade
eschildert haben, ist nicht auf die Ausschreibung von
ienstleistungen, die am Menschen erbracht werden,

usgerichtet. Nach dem vorliegenden Vergaberecht und
er Vergabeformel, nach der die Preise ermittelt werden,
erden vielmehr Bleistifte oder Papierstapel beschafft.

Die neue EU-Vergaberechtsrichtlinie, die ja von der
undesregierung noch nicht umgesetzt worden ist, eröff-
et in diesem Zusammenhang eine ganze Reihe von
öglichkeiten, unter anderem auch die Berücksichti-

ung von sozialen Kriterien. Gibt es in Ihrem Haus
berlegungen dahin gehend, im Rahmen der anstehen-
en Reform das Vergaberecht so zu ändern, dass dieser
pezielle Bereich von Dienstleistungen adäquat derart
bgebildet werden kann, dass auch die Lohnhöhe als Zu-
chlagskriterium mit einfließt?

F
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1602123200

Von der Praxis und der Erfahrung her, Herr Kollege

urth, glaube ich, dass die Beschreibung der Lohnhöhe
n einem Ausschreibungsverfahren juristisch wahr-
cheinlich sehr kritisch einzuschätzen sein würde. Wir
aben uns – das ist für unser Haus der zentrale Aspekt –
ehr stark darauf konzentriert, bei den Ausschreibungs-
edingungen auf die Qualitätssicherung zu achten. Wir
ollen also ein relativ hohes Qualitätsniveau abfordern
nd gleichzeitig die Einbindung der regionalen Entschei-
ungsträger, sprich: der örtlichen Arbeitsagenturen oder
er Leistungszentren der Arbeitsgemeinschaften, an die-
er Stelle stärken, weil ich glaube, dass es sehr darauf
nkommt, dass diejenigen, die in den Bildungseinrich-
ungen arbeiten, mit dem örtlichen Wirtschaftsbereich
erzahnt sind. Denn am Ende geht es darum, über Maß-
ahmen, von denen wir gerade gesprochen haben, Men-
chen zu vermitteln, persönliche Kontakte wahrzuneh-
en, sie bei diesem Prozess auch zu begleiten. Vor

iesem Hintergrund glaube ich, dass wir mit den Erfah-
ungen der Vergangenheit in diesem Jahr an dieser Stelle
inen Schritt nach vorn machen werden.

Was die Überarbeitung des Vergaberechts angeht, so
issen Sie, wie die Zuständigkeiten zwischen den ein-

elnen Ministerien der Bundesregierung geregelt sind.
iese Frage berührt im Wesentlichen das Bundesminis-

erium für Wirtschaft und Technologie.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1602123300

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?






(A) )



(B) )


Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1602123400

Trotzdem könnten Sie sich natürlich gegenüber dem

Wirtschaftsministerium entsprechend einbringen.

Ich habe noch eine Zusatzfrage zur Datengrundlage
insgesamt. Sie haben sich ja vorhin bei der Antwort auf
die Frage von Frau Haßelmann so eingelassen, dass Sie
sagten, es fehlen die entsprechenden Grundlagen. Haben
Sie vonseiten der Bundesregierung denn vor, sich die
Entlohnungsstruktur insbesondere im Bereich von Qua-
lifizierungsmaßnahmen, die durch die BA in Auftrag ge-
geben werden, anzusehen und sich einen Überblick da-
rüber zu verschaffen, welche Gehälter gezahlt werden,
um auf der Basis einer solchen Datengrundlage abzu-
schätzen, ob eventuell nicht doch Änderungen im Verga-
berecht oder in der Vergabepraxis notwendig sind?

F
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1602123500


Sie weisen zu Recht darauf hin, dass es hier um Men-
schen und nicht darum geht, irgendwelche Bürogegen-
stände oder technischen Anlagen einzukaufen. Von da-
her müssen wir uns mit dieser Thematik sehr ernsthaft
befassen. Aber das, was Sie ansprechen, würde einen er-
heblichen Verwaltungsaufwand erfordern; es würde eine
Offenlegung der privatrechtlich zwischen dem einzelnen
Arbeitnehmer und dem jeweiligen Arbeitgeber verein-
barten Entlohnungsbedingungen erforderlich machen.
Solange das nicht von den Betroffenen an uns herange-
tragen wird, würden wir sehr schnell erhebliche daten-
schutzrechtliche Probleme bekommen. Man wird sich
politisch nur mit dem jeweiligen Einzelfall auseinander
setzen können. Es bleibt das Recht der Tarifvertragspar-
teien genauso wie der Betriebspartner, entsprechende
Vereinbarungen zu treffen. Ich glaube nicht, dass an die-
ser Stelle die Bundesagentur für Arbeit oder andere, die
Aufträge vergeben, Lohnhöhen werden vorschreiben
können.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1602123600

Ich rufe die Frage 51 des Kollegen Kurth auf:

In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung ihren
Einfluss auf die BA geltend zu machen, um im laufenden
Ausschreibungsverfahren sicherzustellen, dass nicht länger
nur der Preis, sondern auch die Qualität der Erbringung von
Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik bestimmend für
die Vergabe ist?

F
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1602123700


Die Bundesagentur für Arbeit führt ihre Aufgaben als
Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwal-
tung eigenverantwortlich durch. Dazu gehört, dass sie
Arbeitsmarktdienstleistungen als öffentlicher Auftragge-
ber unter Beachtung des Vergaberechts eigenverantwort-
lich ausschreibt und einkauft. Unser Ministerium für Ar-
beit und Soziales führt lediglich die Rechtsaufsicht, die
sich darauf erstreckt, dass Gesetze und sonstiges Recht
beachtet werden. Die Bundesregierung kann keinen Ein-
fluss auf laufende Vergabeverfahren seitens der Bun-
desagentur für Arbeit nehmen.

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Im Übrigen – auch das muss ich sagen – sind Ver-
töße der Bundesagentur für Arbeit gegen das Vergabe-
echt nicht bekannt.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1602123800

Haben Sie eine Zusatzfrage?


Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1602123900

Ja. – Es geht nicht nur um Verstöße gegen das Verga-

erecht; vielmehr geht es um die Ermittlung des wirt-
chaftlichsten Angebots und die Frage, wie dabei Quali-
ät und Preis gewichtet werden. Ich frage: Beabsichtigt
ie Bundesregierung, über den Verwaltungsrat Einfluss
ahin gehend zu nehmen, dass die Qualitätskriterien ge-
ügend berücksichtigt werden? Im Moment schaffen fast
0 Prozent der Gebote – so sind meine Informationen –
ie maximale Punktzahl bei den Qualitätskriterien. Das
ann also kein Selektionskriterium sein; also landet man
ieder beim Preis. Hat die Bundesregierung vor, sich
ber den Verwaltungsrat vorab über das System infor-
ieren zu lassen und Einfluss zu nehmen?

F
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1602124000

Herr Kollege Kurth, bereits im Jahr 2005 hat der Vor-

tand der Bundesagentur für Arbeit aufgrund der Kriti-
en die Vergabepraxis den Einkaufzielen angepasst. Es
ibt jetzt eine viel stärkere Berücksichtigung der Quali-
ät bei der Bewertung von Angeboten. Zielsetzung ist es,
ie Arbeitsmarktdienstleistung nach einheitlichen Stan-
ards qualitativ hochwertig und wirtschaftlich einzukau-
en und nicht lediglich die Kosten für die Dienstleistung
u senken.

Ich erläutere Ihnen gern die Konzeption der Qualitäts-
icherung, die drei Phasen vorsieht. Der erste Komplex
einhaltet eine Leistungsbeschreibung. Zunächst wird
ine Losbildung, in der Regel innerhalb eines Agentur-
ezirkes, vorgenommen. Die Leistungsbeschreibungen
erden in so genannten Expertenzirkeln unter Beteili-
ung von Mitarbeitern der Agentur für Arbeit, der Regi-
naldirektionen, der Arbeitsgemeinschaften und des
entralbereichs „Produkte und Programme“ erstellt. Be-

eits in die Leistungsbeschreibungen fließen verstärkt
ualitätsaspekte wie Personalschlüssel der Träger, Er-

olgsbeobachtung von Maßnahmen, Vernetzung und
enntnisse der Träger im örtlichen Arbeitsmarkt ein.
ur Qualitätssicherung trägt ebenso eine Verkleinerung
er Lose bei.

Der zweite Komplex ist die Angebotsbewertung. Ver-
reter der betroffenen Agenturen für Arbeit führen die
achliche Bewertung der Angebote durch. Soweit die
ngebote die in der Leistungsbeschreibung genannten
ualitätskriterien erfüllen, verbleiben sie in der weiteren
ertung, wenn bei den fachlichen Einzelkriterien Min-

estpunkte bzw. insgesamt eine Mindestpunktzahl er-
eicht wurden. Erhebliche Mängel in einzelnen Wer-
ungsbereichen eines Konzeptes können zum Ausschluss
ines Angebotes führen. Auch Konzepte, die nicht mehr
ls 50 Prozent der maximal möglichen Leistungspunkte






(A) (C)



(B) )


Parl. Staatssekretär Franz Thönnes

erzielen, werden von der weiteren Bewertung ausge-
schlossen.

Daraus folgt, dass in der abschließenden Prüfung der
Wirtschaftlichkeit nur noch solche Anbieter verbleiben,
die qualitativ gute Angebote abgegeben haben. Der Zu-
schlag wird nach einer bestimmten Formel erteilt. Im
ersten Schritt wird die Kennzahl für das Preis-Leistungs-
Verhältnis ermittelt. Die erzielten Punkte und der Preis
des Angebotes werden in ein bestimmtes Verhältnis zu-
einander gesetzt und auf diese Weise wird ein Ranking
ermittelt.

Im zweiten Schritt wird ein Kennzahlkorridor gebil-
det, der sich aus der Kennzahl des führenden Angebotes
minus zehn ergibt.

Im dritten Schritt werden alle Angebote ermittelt, die
innerhalb dieses Korridors liegen. Diese Angebote wer-
den zunächst als gleichberechtigt betrachtet. Entschei-
dungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist die höchste
Leistungspunktzahl, die in einzelnen besonders wichti-
gen Wertungsbereichen erzielt worden ist, und nicht der
Preis.

Der nach dieser Vorgehensweise ermittelte wirtschaft-
lichste Anbieter erhält den Zuschlag. Der finanzielle Ge-
sichtspunkt ist folglich ein wichtiges, aber keinesfalls
das vorrangige Vergabekriterium.

Hinzu kommt, dass für den dritten Komplex der Ver-
tragsdurchführung, für die Qualitätssicherung der Ar-

störung nicht beseitigen, wird das Vertragsmanagement
des regionalen Einkaufszentrums eingeschaltet. Von dort
können vertragliche Konsequenzen wie Vertragsstrafen
und Kündigungen eingeleitet werden.

Ich schildere das so ausführlich, weil ein Verände-
rungsprozess – auf einen solchen zielte auch Ihre kriti-
sche Frage – auf der Grundlage der gesammelten Erfah-
rungen stattgefunden hat. Wir sind auf dem richtigen
Weg. Das Qualitätskriterium hat einen sehr hohen Anteil
bei der Ermittlung der Angebotsstrukturen und der Preis
ist nicht das allein Entscheidende. Ganz im Gegenteil:
Die regionale Arbeitsagentur vor Ort wird sogar noch
viel stärker in den Prozess eingebunden, als das vorher
der Fall war. Damit besteht viel eher die Möglichkeit,
auftretende kritische Fragen vor Ort differenziert zu be-
antworten.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1602124100

Wir sind zeitlich am Ende der Fragestunde. Herr

Staatssekretär, ich danke Ihnen für die Beantwortung der
Fragen.

Die Fragen 52 und 53 des Kollegen Rohde werden
schriftlich beantwortet.

Wir sind auch am Schluss unserer heutigen Tagesord-
nung.

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
destages auf morgen, Donnerstag, den 9. März 2006,
beitsmarktdienstleistungen, in erster Linie die Agentur
für Arbeit als Abnehmer der Leistung zuständig ist. Sie
ist Ansprechpartner für Beschwerden von Bietern und
Teilnehmern. Kann die Agentur für Arbeit eine Vertrags-

9
(D

Uhr, ein.

Die Sitzung ist geschlossen.