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    Plenarprotokoll 16/21 schutzfachlichen Planungsauftrags Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Antwort Michael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . Zusatzfrage Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berücksichtigung des gesamten Baus der A 14 zwischen Magdeburg und Schwerin bei der Abarbeitung des naturschutzfach- lichen Planungsauftrags Antwort Michael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . 1584 C 1585 A 1585 B 1585 C 1585 D 1586 B 1586 B 1586 C 1586 D 1587 B 1587 B 1587 D 1589 A 1589 B 1589 C Deutscher B Stenografisch 21. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Rentenpoli- tik der Bundesregierung Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU) . . . . . . . . F I F T F ( M P D E r v 1581 A 1582 B 1582 C 1582 D 1582 D 1583 A 1583 A 1583 D 1584 A 1584 C Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1588 A 1588 A undestag er Bericht ung n 8. März 2006 t : ranz Müntefering, Bundesminister BMAS . rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ranz Müntefering, Bundesminister BMAS . agesordnungspunkt 2: ragestunde Drucksache 16/796) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 1 eter Hettlich (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) inbeziehung des Bundesumweltministe- iums in die Abarbeitung des im Bundes- erkehrswegeplan festgesetzten natur- 1588 C 1588 C 1588 D 1589 A Zusatzfragen Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1589 C II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 Mündliche Frage 3 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Planung einer Gesetzesnovelle zur Fortent- wicklung des Bundesausbildungsförde- rungsgesetzes 2006 Antwort Andreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . Zusatzfragen Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zur For- derung nach Einrichtung von mindestens 100 000 Ausbildungsplätzen in staatlichen Berufsbildungszentren Antwort Andreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . Zusatzfragen Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Dr. Norman Paech (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zu der von der International Crisis Group am 23. Fe- bruar 2006 vorgeschlagenen neuen Option im Konflikt um das iranische Atompro- gramm Antwort Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Dr. Norman Paech (DIE LINKE) Einberufung einer umfassenden Friedens- konferenz für den Nahen und Mittleren Osten durch den Sicherheitsrat der Verein- ten Nationen Antwort Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Lutz Heilmann (DIE LINKE) Vereinbarungen zwischen dem Bundes- finanzminister und dem Ministerpräsiden- ten von Schleswig-Holstein bezüglich des Baues einer festen Fehmarnbeltquerung Antwort Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . Zusatzfragen Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . M V V g s h t h A H Z V M B D S d V s A H Z B M C D K r M h A H Z C M R D K q z A A Z R 1590 A 1590 A 1590 C 1590 D 1591 C 1591 D 1592 D 1593 A 1594 A 1594 B ündliche Frage 12 eronika Bellmann (CDU/CSU) erhandlungen zu den neuen Förderbedin- ungen für die Strukturfonds der Europäi- chen Union im Zeitraum 2007 bis 2013 insichtlich der Vermeidung von subven- ionierten Betriebsverlagerungen inner- alb der EU ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen eronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ündliche Frage 18 ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) tärkung der Verbraucherinteressen durch ie Einführung einer Verbandsklage für erbraucherverbände im Energiewirt- chaftsgesetz ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 19 ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) onsequenzen aus dem Ergebnis des Be- ichts der EU-Kommission zum Stand der arktöffnung und zum Wettbewerbsver- alten der Energieversorger Europas ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 31 ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) ofinanzierung der festen Fehmarnbelt- uerung durch die EU angesichts der Kür- ung der Mittel ntwort chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1594 C 1594 C 1595 A 1595 B 1596 A 1596 A 1596 C 1596 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 III Mündliche Frage 32 Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Akzeptanz einer mautpflichtigen Feh- marnbeltquerung durch die Verkehrsteil- nehmer Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 33 Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Staatliche Beihilfen für den Bau einer fes- ten Fehmarnbeltquerung Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 34 Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stand der Beratungen über Staatsgaran- tien für den Bau einer festen Fehmarnbelt- querung Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 35 Lutz Heilmann (DIE LINKE) Kürzung der Regionalisierungsmittel vor dem Hintergrund einer möglichen Zweck- entfremdung der Mittel aus dem Regionali- sierungsgesetz durch die Bundesländer Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 27 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bearbeitungsstand des Fünfjahresplans zum Ausbau der Bundesfernstraßen und Zeitpunkt seiner Verabschiedung Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z D M D D R s h A U Z D M A M r H n A U Z A M A V F v A U Z A M C D W B t A D Z C 1597 A 1597 B 1597 C 1597 D 1598 B 1598 B usatzfragen r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 28 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) ückforderung von Teilen des Gesell- chaftsdarlehens an den Münchener Flug- afen ntwort lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 36 lexander Ulrich (DIE LINKE) aßnahmen zum Schutz der Zivilbevölke- ung in der Umgebung des Flughafens ahn wegen Nutzung durch US-amerika- ische Militärtransportflugzeuge ntwort lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen lexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ündliche Frage 37 lexander Ulrich (DIE LINKE) ereinbarkeit der derzeitigen Nutzung des lughafens Hahn mit der vollzogenen Kon- ersion zu einem zivilen Flughafen ntwort lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage lexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ündliche Frage 20 ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) eitere Finanzmittel für den zusätzlichen eratungsaufwand der Verbraucherzen- ralen für protestierende Gaskunden ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1598 C 1599 B 1599 B 1599 D 1600 A 1600 B 1600 B 1600 C 1600 C IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 Mündliche Frage 23 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verzögerungen bei der Seuchenbekämpfung Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 38 und 39 Katja Kipping (DIE LINKE) Zahl der in eheähnlicher Lebensgemein- schaft lebenden Arbeitslosen, die aufgrund der Anrechnung von Partnereinkommen keine Leistungen nach dem SGB II erhal- ten, sowie Zahl derer, die nicht kranken- versichert sind Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 40 und 41 Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) Anfallende Verwaltungskosten der Kran- kenkassen für den Einzug der Sozialver- sicherungsbeiträge in den Jahren 1997 bis 2006 sowie Verhältnis von Beitragseinzugs- vergütungen zum tatsächlichen Verwal- tungsaufwand beim Beitragseinzug Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 42 Heinz-Peter Haustein (FDP) Aufdeckung von Missbrauch und Betrug durch die telefonischen Überprüfungen be- züglich des Anspruchs auf Grundsicherung nach SGB II Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Heinz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . . M H K b A A F Z H M B D E d a k e A F Z B M M K A z 2 d A A F Z K M K M t v h A F Z K 1601 B 1601 C 1602 D 1603 A 1604 A 1604 B 1605 A 1605 C 1605 D ündliche Frage 43 einz-Peter Haustein (FDP) osten des von der Bundesagentur für Ar- eit eingerichteten Servicecenters für LG-II-Bezieher ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen einz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 44 ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) rteilung der Zuschläge für Maßnahmen er Arbeitsförderung durch die Bundes- gentur für Arbeit an Bieter, deren Fach- räfte ein Bruttogehalt unter 1 700 Euro rhalten ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 47 ornelia Möller (DIE LINKE) uswirkungen der Umsetzung der Kür- ung des ALG II für Jugendliche unter 5 Jahre auf die Vermittlungs- und Einglie- erungsaufgaben der Bundesagentur für rbeit ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ornelia Möller (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ündliche Frage 48 ornelia Möller (DIE LINKE) aßnahmen gegen das „auf Probe arbei- en“ ohne Lohn und ohne soziale Sicherung or dem Hintergrund der gegenwärtig ho- en Arbeitslosigkeit ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ornelia Möller (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1606 B 1606 B 1606 D 1607 B 1608 A 1608 B 1608 D 1609 A 1609 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 V Mündliche Frage 50 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kriterien der Bundesagentur für Arbeit für die Erteilung von Zuschlägen für Qua- lifizierungs- und Trainingsmaßnahmen Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 51 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mögliche Einflussnahme der Bundesregie- rung auf die Bundesagentur für Arbeit zur Sicherstellung des Aspekts der Qualität bei Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpoli- tik Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Fragen 7 und 8 Petra Pau (DIE LINKE) Auswirkungen der Entscheidung des Bun- desverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006 zum Luftsicherheitsgesetz auf die Tä- tigkeit und die rechtliche Grundlage zur Einrichtung des Nationalen Lage- und Führungszentrums für Sicherheit im Luft- raum in Kalkar Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . Anlage 3 Mündliche Fragen 9 und 10 Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verhinderung einer Schlechterstellung von Prozesskostenhilfeberechtigten als Folge d z k c p A A A M U D H v B b b A H A M U D F S f I u A H A M D D F s E A H A M D D 1610 B 1610 C 1611 B 1611 C 1612 C 1613 A 1613 B er geplanten Abschaffung des Anwalts- wangs bei einverständlichen Scheidungen inderloser Ehepaare; mögliche Schwä- hung des Schutzes des schwächeren Ehe- artners durch die Scheidung ohne Anwalt ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Frage 13 te Koczy (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) altung der Bundesregierung zu eventuell orliegenden Voranfragen von deutschen anken oder Unternehmen zu Hermes- ürgschaften für den Bau des geplanten ulgarischen Atomkraftwerks Belene ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Fragen 14 und 15 lrike Höfken (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) olgen der Marktkonzentration bei der tromproduktion bzw. bei der Gasbeschaf- ung auf den Wettbewerb sowie gesetzliche nitiativen für mehr Transparenz bei Gas- nd Strompreisen ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Frage 16 r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) reigabe von Mitteln für vom Bundeswirt- chaftsministerium geförderte stationäre nergieberatung ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Frage 17 r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) 1613 D 1614 B 1614 C 1615 A VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 Auswirkungen der angekündigten Fusions- pläne europäischer Energieversorger auf Verbraucherpreise und -versorgung Antwort Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Fragen 29 und 30 Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) Zustand der Kochertalbrücke im Land- kreis Schwäbisch Hall; künftige Befahr- barkeit auf sechs Fahrspuren Antwort 1615 A Anlage 8 Mündliche Frage 21 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Wirtschaftliche und finanzielle Auswir- kungen der Maßnahmen gegen die Geflü- gelpest auf öffentliche und private Haus- halte Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Fragen 24 und 25 Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bundeseinheitliche Regelung des Heim- rechts analog zum Pflege-Versicherungsge- setz Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 26 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Risiko der Gefährdung einheitlicher und hoher Pflegestandards in Deutschland bei Übergang des Heimrechts in die Kompe- tenz der Länder; Wahrung einer größeren Transparenz in den Bund-Länder-Bezie- hungen Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A A M B D M m s A F A M D L g r d Ü B A F A M J Z u I n z A F 1615 B 1615 C 1616 A chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 ündliche Fragen 45 und 46 rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) aßnahmen zur schnelleren Arbeitsver- ittlung von unter 25-jährigen Arbeitslo- en ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 49 r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) eistungen der aktiven Arbeitsförderung emäß § 8 b SGB III, insbesondere für Be- atung und Vermittlung sowie Förderung er beruflichen Weiterbildung durch bernahme der Weiterbildungskosten für erufsrückkehrer im Jahr 2005 ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Fragen 52 und 53 örg Rohde (FDP) ahl der Zertifizierungen für Maßnahmen nd Träger nach §§ 84 bis 87 SGB III seit n-Kraft-Treten des Gesetzes sowie Pla- ungen zum Wegfall des Zertifizierungs- wangs ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1616 D 1617 A 1617 C 1617 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 1581 (A) ) (B) ) 21. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 1613 (A) ) (B) ) zur Abschaffung des Anwaltszwangs bei einverständlichen Scheidungen kinderloser Ehepaare, die sich über Unterhalt,Schily, Otto SPD 08.03.2006 (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, Fragen 9 und 10): Wie will die Bundesregierung verhindern, dass als Folge der Pläne der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, DIE GRÜNEN Pflug, Johannes SPD 08.03.2006 Anlage 1 Liste der entschuldigt * A d d s n r b D t H r a S i o K f S A d g Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albach, Peter CDU/CSU 08.03.2006 von Bismarck, Carl Eduard CDU/CSU 08.03.2006 Dr. Botz, Gerhard SPD 08.03.2006 Fograscher, Gabriele SPD 08.03.2006 Gabriel, Sigmar SPD 08.03.2006 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 08.03.2006 Dr. Geisen, Edmund FDP 08.03.2006 Gleicke, Iris SPD 08.03.2006 Granold, Ute CDU/CSU 08.03.2006 Groneberg, Gabriele SPD 08.03.2006 Heil, Hubertus SPD 08.03.2006 Heinen, Ursula CDU/CSU 08.03.2006 Herrmann, Jürgen CDU/CSU 08.03.2006 Heß, Petra SPD 08.03.2006 Hilsberg, Stephan SPD 08.03.2006 Homburger, Birgit FDP 08.03.2006 Kramer, Rolf SPD 08.03.2006 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 08.03.2006 Kunert, Katrin DIE LINKE 08.03.2006 Link (Heilbronn), Michael FDP 08.03.2006 Lintner, Eduard CDU/CSU 08.03.2006* Lips, Patricia CDU/CSU 08.03.2006 Mogg, Ursula SPD 08.03.2006 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ 08.03.2006 S T A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates nlage 2 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Fragen er Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Druck- ache 16/796, Fragen 7 und 8): Welche Auswirkungen hat – nach Ansicht der Bundesre- gierung – die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006 zum Luftsicherheitsgesetz auf die Tä- tigkeit und die rechtliche Grundlage zur Einrichtung des Na- tionalen Lage- und Führungszentrums für Sicherheit im Luft- raum in Kalkar? Welche Aufgaben kann – nach Ansicht der Bundesregie- rung – das Nationale Lage- und Führungszentrum für Sicher- heit im Luftraum in Kalkar nach dem Urteil noch ausführen? Auswirkungen dieses Urteils auf das NLFZ bestehen icht. Die Aufgaben des Nationalen Lage- und Füh- ungszentrums „Sicherheit im Luftraum“ (NLFZ) blei- en auch weiterhin grundsätzlich unverändert bestehen. em NLFZ als zentrale ressortübergreifende Einrich- ung des Bundes zur Koordinierung der Maßnahmen im inblick auf die Abwehr von Gefahren aus dem Luft- aum obliegt die Bündelung, Bewertung und Steuerung ller vorhandenen Informationen (Luftlage), die für die icherheit im Luftraum wichtig sein können; Beratung n Bezug auf die Luftsicherheitslage und die möglichen perativen Handlungsoptionen und Einleitung bzw. oordination von Maßnahmen (zum Beispiel Überprü- en, Umleiten, Warnen nach § 15 Abs. 1 Satz 2 Luft- iG). nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Fra- en der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk tünker, Joachim SPD 08.03.2006 rittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08.03.2006 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 1614 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 (A) ) (B) ) Hausrat und Wohnung geeinigt haben („Scheidung light“) Prozesskostenhilfeberechtigte im Ergebnis schlechter gestellt werden? Wie wird der Kritik unter anderem von Fachverbänden (Deutscher Anwaltsverein, Bundesrechtsanwaltskammer) Rechnung getragen, dass durch die Scheidung ohne Anwalt der Schutz des schwächeren Ehepartners ausgehöhlt wird? Zu Frage 9: Scheidungswillige, kinderlose Paare können das ver- einfachte Scheidungsverfahren wählen, sofern sie sich über die Scheidungsfolgen einig sind. Wenn sich bedürf- tige Ehegatten für das vereinfachte Scheidungsverfahren entscheiden, gewähren die Notare für die Beratung und für die Beurkundung des Scheidungsantrags und der Scheidungsfolgen Notarkostenhilfe. Für das anschlie- ßende gerichtliche Verfahren kann auf Antrag Prozess- kostenhilfe bewilligt werden. Eine Schlechterstellung von Prozesskostenhilfeberechtigten ist somit nicht er- sichtlich. Zu Frage 10: Die Kritik der Fachverbände nehme ich ernst. Schon das geltende Recht sieht zum Schutz ungewandter Par- teien vor, dass der Notar bei der Beurkundung darauf zu achten hat, dass Irrtümer und Zweifel vermieden sowie unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benach- teiligt werden. Dieser Amtspflicht kommt im verein- fachten Scheidungsverfahren eine besondere Bedeutung zu. Zum Schutz des schwächeren Ehepartners soll zu- dem das Beurkundungsgesetz um eine spezielle Beleh- rungspflicht für den Notar ergänzt worden. Er soll in der Beratung über den Scheidungsantrag und die Schei- dungsfolgen darauf hinweisen, dass eine parteiische In- teressenvertretung nur durch einen Rechtsanwalt erfolgt. Damit wird die Erwartung verknüpft, dass sich der Ehe- gatte, der trotz eines besonderen Schutzbedürfnisses bis- her keine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen hat, dies nachholt. Schließlich muss der Richter im ver- einfachten Scheidungsverfahren die vorgelegte Verein- barung über die Scheidungsfolgen auf deren Wirksam- keit prüfen. Eine Vereinbarung, die einen Ehegatten unangemessen benachteiligt, kann sittenwidrig und da- her nichtig sein. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Frage der Abgeordneten Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, Frage 13): Trifft es zu, dass der Bundesregierung Voranfragen von deutschen Banken oder Unternehmen zu Hermesbürgschaften für den Bau des geplanten bulgarischen Atomkraftwerkes Belene vorliegen, und wenn ja, wie wird die Bundesregierung sich dazu verhalten? Nein, der Bundesregierung liegt bisher im Zusam- menhang mit dem Bau des geplanten bulgarischen Atomkraftwerkes Belene keine Voranfrage vor. A d g D Z z v w w z w w h n s z p b n li Z K s e z z f h k t g l g l B c V f d r n s W r p z (C (D nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Fra- en der Abgeordneten Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, Fragen 14 und 15): Wie beurteilt die Bundesregierung die Folgen der enormen Marktkonzentration bei der Stromproduktion bzw. bei der Gasbeschaffung auf den Wettbewerb? Plant die Bundesregierung gesetzliche Initiativen für mehr Transparenz bei Gas- und Strompreisen zum Beispiel über Of- fenlegungspflichten zur Preiskalkulation, und wenn nein, wa- rum nicht? u Frage 14: Die wettbewerblichen Folgen einer hohen Marktkon- entration im Bereich der leitungsgebundenen Energie- ersorgung sind nicht im Einzelnen absehbar. Einerseits ird allgemein davon ausgegangen, dass die Wettbe- erbsintensität mit steigender Zahl der Marktteilnehmer unimmt. Andererseits sind erhebliche Ressourcen not- endig, um insbesondere auf Auslandsmärkten wettbe- erblich Bestand haben zu können. Angesichts der ohen Kapitalintensität und der zunehmenden internatio- alen Ausrichtung im Energiebereich können zudem tarke nationale Versorgungsunternehmen einen Beitrag ur Versorgungssicherheit leisten. Wegen der hohen Im- ortabhängigkeit gilt dieses insbesondere auf dem Gas- eschaffungsmarkt, auf dem privatwirtschaftlich tätige, ationale Unternehmen nur wenigen in der Regel staat- ch gelenkten Produzenten/Lieferanten gegenüberstehen. u Frage 15: Die Bundesregierung hat mit dem am 13. Juli 2005 in raft getretenen Energiewirtschaftsgesetz und den in die- em Zusammenhang erlassenen Verordnungen bereits ine Reihe von neuen Offenlegungsverpflichtungen, wie um Beispiel die getrennte Ausweisung der Netznut- ungsentgelte und die Darlegung der unternehmensspezi- ischen Kosten, vorgesehen. Die Regulierungsbehörden aben zur Erfüllung ihrer Aufgaben umfassende Aus- unftsrechte. Zudem greifen bei missbräuchlicher Gestal- ung der Gas- und Strompreise die Vorgaben des Gesetzes egen Wettbewerbsbeschränkungen, die ebenfalls detail- ierte Informationsrechte beinhalten. Weitere Offenle- ungsverpflichtungen können sich im Rahmen zivilrecht- icher Verfahren ergeben und zwar bei fehlenden ezugsalternativen der Kunden aus § 315 des Bürgerli- hen Gesetzbuches. In verschiedenen zurzeit anhängigen erfahren haben sich Kunden auf diese Regelung beru- en. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, ass die Offenlegung von Preiskalkulationen konkurrie- ender Unternehmen nicht nur sensible Geschäftsgeheim- isse betreffen, sondern auch den Preiswettbewerb zwi- chen diesen Unternehmen beeinträchtigen kann. Die irkungen des neuen energiewirtschaftlichen Ordnungs- ahmens sind zunächst abzuwarten. Die Bundesregierung lant daher derzeit keine weiteren gesetzlichen Vorgaben ur Transparenz im Energiebereich. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 1615 (A) ) (B) ) Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Frage des Abgeordneten Dr. Reinhard Loske (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, Frage 16): Wann beabsichtigt die Bundesregierung Haushaltsmittel für vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie seit 25 Jahren geförderte stationäre Energieberatung freizuge- ben? Die Bundesregierung prüft intensiv, inwieweit die Möglichkeit besteht, dieses Förderprogramm im Rah- men der vorläufigen Haushaltsführung fortzuführen. Eine Entscheidung hierüber wird so schnell wie möglich erfolgen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Frage des Abgeordneten Dr. Reinhard Loske (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, Frage 17): Welche Folgen können die angekündigten Fusionspläne europäischer Energieversorger auf die Verbraucherpreise und -versorgung haben (vergleiche „Süddeutsche Zeitung“ vom 28. Februar 2006)? Die Folgen sind für die Verbraucherpreise im Einzel- nen nicht abzusehen. Werden dominante Energieversor- ger in anderen Ländern übernommen, so geht damit ein potenzieller Wettbewerber für den europäischen Ener- giebinnenmarkt verloren. Der Wettbewerb kann durch europäische Fusionen aber auch gestärkt werden, wenn der Erwerber die gemeinsamen Ressourcen und Syner- gien aus der Fusion als neuer Wettbewerber auf den aus- ländischen Märkten nutzt. Für die Versorgungssicherheit und damit mittelbar auch für den Verbraucher können solche Zusammenschlüsse Vorteile bringen, da sie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Energieversor- ger stärken und damit auch langfristig zur Sicherung der Energieversorgung in Europa beitragen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/796, Frage 21): Welche wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung hinsichtlich der Bekämpfungs- maßnahmen gegen die Geflügelpest sowohl für die privaten als auch für die öffentlichen Haushalte? Nach Ausbruch der Vogelgrippe in Deutschland ist nach Angaben der ZMP ein Verbrauchsrückgang von Geflügelfleisch von circa 20 Prozent zu verzeichnen. Dies führt zur Preissenkung und Erlöseinbußen für die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) beziffert den wirtschaftlichen Schaden auf circa 140 Millionen Euro. Das unternehmerische Risiko muss jeder Unternehmer z I n z w v s N A d F ( F S d d g w u u s F B 2 r f f G b f g d w k l w n s v g d A (C (D unächst selber tragen. Private Versicherungen sind ein nstrument, diese Risiken zu minimieren. Inwieweit darüber hinaus staatliche Maßnahmen auf ationaler oder auf EU-Ebene erforderlich sind, kann um jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beant- ortet werden. Dies hängt in nicht unerheblichem Maße on der weiteren Ausbreitung der Vogelgrippe, insbe- ondere im Hinblick auf einen etwaigen Ausbruch in utztierbeständen, ab. nlage 9 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die ragen der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, ragen 24 und 25): Wie schätzt die Bundesregierung die Forderung des Ver- bandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK) und des AEV-Arbeiter-Ersatzkassen-Verbandes e. V. ein, dass das Heimrecht in Analogie zum Pflege-Versicherungsgesetz (Elf- tes Buch Sozialgesetzbuch) auch weiterhin bundeseinheitlich geregelt sein müsse und daher nicht im Zuge der Föderalis- musreform in Länderkompetenz übertragen werden solle, und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung? Wie schätzt die Bundesregierung die Kritik des Bundes- verbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und des VdAK/AEV ein, dass mit einer Zersplitterung des Heimrech- tes in 16 verschiedene Länderregelungen kein Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet werde, und wie begründet die Bun- desregierung ihre Einschätzung? Im Koalitionsvertrag ist zwischen CDU, CSU und PD vereinbart, dass die Gesetzgebungskompetenz für as Heimrecht im Rahmen der Föderalismusreform an ie Länder übergehen soll. Eine Bund-Länder-Arbeits- ruppe hat zur Umsetzung dieser Vereinbarung Textent- ürfe für ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes nd ein Föderalismusbegleitgesetz erarbeitet. Darin ist nter anderem vorgesehen, dass die konkurrierende Ge- etzgebung des Bundes sich künftig auf „die öffentliche ürsorge (ohne das Heimrecht)“ erstrecken soll. Das undeskabinett hat diesem Gesetzespaket am 6. März 006 zugestimmt. Am 10. März 2006 wird eine erste Be- atung gleich lautender Gesetzentwürfe der Koalitions- raktionen im Deutschen Bundestag stattfinden. Eben- alls an diesem Tage wird ein gleich lautender esetzesantrag der Länder in den Bundesrat einge- racht. Nach der Übertragung der Gesetzgebungskompetenz ür das Heimgesetz wird nach Art. 125 a Abs. 1 Grund- esetz das Bundesrecht solange in Kraft bleiben, bis es ie Länder durch Landesrecht ersetzt haben. Mittelfristig ird es damit zu 16 Heimgesetzen der Länder kommen önnen. Die Anwendung dieser – eventuell unterschied- ichen – Heimgesetze erfordert einen gewissen Mehrauf- and für die überregional tätigen Heimträger. Bereits ach geltendem Recht ist die Durchführung des Heimge- etzes – und damit auch die Auslegung der im Heimrecht erankerten Standards – eigenverantwortliche Angele- enheit der Länder. Regelmäßige Besprechungen der für as Heimrecht Verantwortlichen in einer Bund-Länder- rbeitsgruppe führten dazu, dass die Auslegung des 1616 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 (A) ) (B) ) Heimrechts in den Ländern nicht zu weit divergierte. Die Entwicklung des Heimrechts im Allgemeinen und der darin festgelegten Standards im Besonderen, lässt sich für die Zukunft schwer prognostizieren. Nach den Erfah- rungen der Vergangenheit ist es sehr wahrscheinlich, dass künftig erforderliche Änderungen des Heimrechts in großem Umfange einvernehmlich vorgenommen wer- den, sodass – entgegen ihrer Auffassung – eine zu starke Zersplitterung des Heimrechts in den Ländern ebenso wie eine zu unterschiedliche Festlegung der Standards nicht zu befürchten sein wird. Im Übrigen ist zu der vorgetragenen Kritik an der Zu- ständigkeitsverlagerung des Heimrechts darauf hinzu- weisen, dass es sich bei den im Koalitionsvertrag enthal- tenen Regelungsvorschlägen zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutsch- land insgesamt um das Ergebnis einer politischen Ver- ständigung handelt, das naturgemäß den Charakter eines Kompromisses zwischen unterschiedlichen Positionen trägt. Ziel ist eine Lösung, die die Belange beider staatli- cher Ebenen (Bund und Länder) angemessen berück- sichtigt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, Frage 26): Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko der Gefähr- dung einheitlicher und hoher Pflegestandards in Deutschland, wenn das Heimrecht im Zuge der Föderalismusreform in die Kompetenz der Länder übergeht, und sieht die Bundesregie- rung bei diesem Vorgehen das Reformziel von mehr Transpa- renz in den Bund-Länder-Beziehungen gewahrt, wenn theore- tisch 16 verschiedene Heimgesetzgebungen möglich sind? Im Koalitionsvertrag ist zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, dass die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht im Rahmen der Föderalismusreform an die Länder übergehen soll. Eine Bund-Länder-Arbeits- gruppe hat zur Umsetzung dieser Vereinbarung Textent- würfe für ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes und ein Föderalismusbegleitgesetz erarbeitet. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass die konkurrierende Ge- setzgebung des Bundes sich künftig auf „die öffentliche Fürsorge (ohne das Heimrecht)“ erstrecken soll. Das Bundeskabinett hat diesem Gesetzespaket am 6. März 2006 zugestimmt. Am 10. März 2006 wird eine erste Be- ratung gleich lautender Gesetzentwürfe der Koalitions- fraktionen im Deutschen Bundestag stattfinden. Eben- falls an diesem Tage wird ein gleich lautender Gesetzesantrag der Länder in den Bundesrat einge- bracht. Nach der Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für das Heimgesetz wird nach Art. 125 a Abs. 1 Grund- gesetz das Bundesrecht so lange in Kraft bleiben, bis es die Länder durch Landesrecht ersetzt haben. Mittelfristig wird es damit zu 16 Heimgesetzen der Länder kommen können. Die Anwendung dieser – eventuell unterschied- lichen – Heimgesetze erfordert einen gewissen Mehrauf- wand für die überregional tätigen Heimträger. Bereits n s v g d A H E d f r d i d Z w n s w t b l s K t c s A d g ( Z G b e h H g t B b t g s g (C (D ach geltendem Recht ist die Durchführung des Heimge- etzes – und damit auch die Auslegung der im Heimrecht erankerten Standards – eigenverantwortliche Angele- enheit der Länder. Regelmäßige Besprechungen der für as Heimrecht Verantwortlichen in einer Bund-Länder- rbeitsgruppe führten dazu, dass die Auslegung des eimrechts in den Ländern nicht zu weit divergierte. Die ntwicklung des Heimrechts im Allgemeinen und der arin festgelegten Standards im Besonderen lässt sich ür die Zukunft schwer prognostizieren. Nach den Erfah- ungen der Vergangenheit ist es sehr wahrscheinlich, ass künftig erforderliche Änderungen des Heimrechts n großem Umfange einvernehmlich vorgenommen wer- en, sodass – entgegen ihrer Auffassung – eine zu starke ersplitterung des Heimrechts in den Ländern ebenso ie eine zu unterschiedliche Festlegung der Standards icht zu befürchten sein wird. Im Übrigen ist zu der vorgetragenen Kritik an der Zu- tändigkeitsverlagerung des Heimrechts darauf hinzu- eisen, dass es sich bei den im Koalitionsvertrag enthal- enen Regelungsvorschlägen zur Modernisierung der undesstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutsch- and insgesamt um das Ergebnis einer politischen Ver- tändigung handelt, das naturgemäß den Charakter eines ompromisses zwischen unterschiedlichen Positionen rägt. Ziel ist eine Lösung, die die Belange beider staatli- her Ebenen (Bund und Länder) angemessen berück- ichtigt. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra- en des Abgeordneten Christian Freiherr von Stetten CDU/CSU) (Drucksache 16/796, Fragen 29 und 30): Wie ist im Hinblick auf den vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Ausschuss für Ver- kehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages vorgelegten Bericht über die Qualität, Dauerhaftigkeit und Si- cherheit von Spannbetonbrücken der Zustand der Kochertal- brücke im Landkreis Schwäbisch Hall zu bewerten, die als Teil der Bundesautobahn A 6 in Baden-Württemberg bedeut- same Verkehrsströme zu bewältigen hat? Lässt es der Zustand der Brücke zu, dass die Brücke, wie von der Straßenbauverwaltung geplant, zukünftig statt auf vier auf sechs Fahrspuren befahren werden kann? u Frage 29: Die im Jahr 1979 fertig gestellte Kochertalbrücke bei eislingen im Zuge der Bundesautobahn A 6, Heil- ronn–Nürnberg, im Landkreis Schwäbisch Hall ist mit iner maximalen Höhe von 185 m über Grund die öchste Talbrücke in Deutschland. Die Spannbeton- ohlkastenbrücke hat eine Länge von 1128 m bei einer rößten Stützweite von 138 m. Der Zustand der Kocher- albrücke entspricht insgesamt einem dem Alter des auwerkes entsprechend guten Zustand. Nur durch eine ereichsweise schadhafte Abdichtung mit durchfeuchte- er Fahrbahnplatte und Schäden an den Fahrbahnüber- ängen als Folgeschaden wurde das Bauwerk relativ chlecht bewertet. Die Schäden an den Fahrbahnüber- ängen wurden bis zu deren Austausch als Sofortmaß- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 1617 (A) ) (B) ) nahme provisorisch beseitigt, sodass sich bei einer Neu- bewertung eine bessere Zustandsnote ergeben würde. Am Überbau sind keine weiteren Schäden festgestellt worden, sodass die Standsicherheit und Verkehrssicher- heit des Bauwerkes weiterhin gewährleistet ist. Zur wei- teren dauerhaften und wirtschaftlichen Nutzung des Bauwerkes ist jedoch noch eine umfassende Instandset- zungsmaßnahme geplant. Zu Frage 30: Die Kochertalbrücke liegt im Abschnitt Kupfer- zeit–Crailsheim. Der sechsstreifige Ausbau dieser Stre- cke ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in die Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ (WB*) eingestuft. Daher ist eine mittelfristige Realisierung des Ausbaus nicht absehbar. Um die Verkehrsverhältnisse zwischenzeitlich zu verbessern, will das Land Baden- Württemberg prüfen, ob eine provisorische dreistreifige Verkehrsführung unter Nutzung des Standstreifens mög- lich ist, wie dies in dem Abschnitt Weinsberg–Kupfer- zell vorgesehen und zum großen Teil auch schon umge- setzt ist. Für die Kochertalbrücke wird eine Prüfung erforderlich, ob die Voraussetzungen hinsichtlich der Tragfähigkeit und der erforderlichen Breite für drei Fahrstreifen pro Richtung vorliegen. Diese Prüfung wurde bisher noch nicht durchgeführt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, Fragen 45 und 46): Ist es zutreffend, dass die Verweildauer von unter 25-Jäh- rigen in Arbeitslosigkeit im Jahr 2005 von 4,1 Monaten auf 4,4 Monate angestiegen ist, und wie stellt die Bundesregie- rung sicher, dass die Zielsetzung des Gesetzgebers, dass unter 25-Jährige innerhalb von drei Monaten in Ausbildung bzw. Arbeit vermittelt werden sollen, im Jahr 2006 erreicht wird? Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass für eine un- verzügliche und dauerhafte Eingliederung von unter 25-Jähri- gen eine gute Betreuung unabdingbar ist, die sich durch einen hohen Betreuungsschlüssel sowie durch qualifiziertes Fallma- nagement und hohe Kontaktdichte auszeichnet, und welche Auswirkungen haben nach Ansicht der Bundesregierung die durch die Absenkung der Regelleistung für unter 25-Jährige notwendig werdende zusätzliche Personalbindung in der Leis- tungsverwaltung auf Betreuungsschlüssel, Kontaktdichte und Qualifizierung der Mitarbeiter in den Arbeitsgemeinschaften? Zu Frage 45: Die durchschnittliche Dauer der Jugendarbeitslosig- keit ist von 4,1 Monaten im Jahr 2004 auf 4,4 Monate im Jahr 2005 gestiegen. Die Bundesregierung setzt alle An- strengungen daran, dass kein Jugendlicher länger als drei Monate arbeitslos bleibt. Dieses politische Ziel ist im Koalitionsvertrag vereinbart. Es ist nicht, wie in der Frage unterstellt, gesetzlich verankert. Die Bundesregie- rung erwartet, dass die flächendeckende Optimierung der Beratung und Vermittlung in den Agenturen für Ar- beit und der konsequente Einsatz der umfassenden Hil- fen der Grundsicherung für Arbeitsuchende diesen Pro- zess forcieren werden. Z d m t j b s A B w M k R 2 z u M s r A d d ( L 2 A d A F Z w d d z Z v (C (D u Frage 46: Ja. Deshalb hat die vorige Bundesregierung die unter em Namen Hartz IV bekannt gewordene große Arbeits- arktreform initiiert. Durch intensive persönliche Be- reuung und umfassende Hilfen sollen hilfebedürftige unge Menschen unter 25 Jahren in Ausbildung oder Ar- eit integriert worden. Dort, wo dies nicht sofort gelingt, ollen sie in Arbeitsgelegenheiten an Ausbildung und rbeit herangeführt werden. Durch die Optimierung der eratung und Vermittlung in den Agenturen für Arbeit ird auch für die dort betreuten arbeitslosen jungen enschen angestrebt, sie schnellstmöglich vermitteln zu önnen. Die voraussichtlich zum 1. Juli in Kraft tretende egelung, nach der auch volljährige Kinder unter 5 Jahren in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern einbe- ogen werden, hat keine Auswirkungen auf die Betreu- ngsschlüssel, Kontaktdichte und Qualifizierung der itarbeiter bei den Trägern der Grundsicherung, weil ich der Status Arbeitslosigkeit durch die Rechtsände- ung nicht ändert. nlage 13 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Drucksache 16/796, Frage 49): Wie viele Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer haben im Jahr 2005 nach § 8 b des Dritten Buches Sozialge- setzbuch (SGB III) Leistungen der aktiven Arbeitsförderung bekommen, insbesondere für Beratung und Vermittlung sowie Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten? Die Daten der Bundesagentur für Arbeit über die eistungen der aktiven Arbeitsförderung für das Jahr 005 liegen noch nicht vor. nlage 14 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen des bgeordneten Jörg Rohde (FDP) (Drucksache 16/796, ragen 52 und 53): Wie viele Zertifizierungen für Maßnahmen und Träger nach den §§ 84 bis 87 SGB III sind seit In-Kraft-Treten des Gesetzes erfolgt, und wie bewertet die Bundesregierung die bislang gemachten Erfahrungen mit dem Zertifizierungs- zwang? Bestehen zum heutigen Zeitpunkt bei der Bundesregie- rung Überlegungen oder Planungen für Korrekturen, Ände- rungen oder den Wegfall des Zertifizierungszwangs nach den §§ 84 bis 87 SGB III? u Frage 52: Eine berufliche Weiterbildung kann nur gefördert erden, wenn eine fachkundige Stelle festgestellt hat, ass der Weiterbildungsträger und sein Bildungsangebot ie gesetzlichen Mindeststandards des SGB III und der um 1. Juli 2004 in Kraft getretenen Anerkennungs- und ulassungsverordnung Weiterbildung erfüllt. Sie sieht or, dass dies grundsätzlich nicht mehr von Arbeitsagen- 1618 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 (A) (C) (B) (D) turen, sondern von unabhängigen, privaten Zertifizie- rungsagenturen geprüft wird. Um allen Beteiligten in an- gemessener Zeit eine Umstellung auf das neue Verfahren zu ermöglichen, enthielt die Verordnung eine Über- gangsregelung für bis Ende 2005 beginnende Maßnah- men. Seit Ende November 2005 steht ein bundesweit flä- chendeckendes Netz von Zertifizierungsagenturen für die Qualitätsprüfung von Bildungsträgern und Weiterbil- dungslehrgängen zur Verfügung. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Zertifizierungsagenturen ihrer Verantwortung für eine nachhaltige Qualitätsverbesse- rung im Bereich der beruflichen Weiterbildung gerecht werden. Das neue Zertifizierungsverfahren ist auch Gegenstand der Evaluierung der Reformgesetze am Ar- beitsmarkt, über die die Bundesregierung Ende 2006 dem Bundestag berichten wird. Über die Zahl der Zerti- fizierungen nach dieser Verordnung wird bei der Bun- desagentur für Arbeit keine Statistik geführt. Zu Frage 53: Die Bundesregierung weist zunächst darauf hin, dass bereits in der Vergangenheit nur Teilnehmer an geprüften und zugelassenen Weiterbildungslehrgängen gefördert werden konnten. Mit der Verordnung wurden nachhal- tige Qualitätsverbesserungen im Bereich der beruflichen Weiterbildung eingeleitet. Zurzeit gibt es keine Überle- gungen, die Verordnung zu ändern. Fachliche Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Verfahren werden regel- mäßig im Anerkennungsbeirat, einem eigens dafür ein- gerichteten Sachverständigengremium, und im konstruk- tiven Dialog mit den Zertifizierungsagenturen behandelt. 91, 1 0, T 21. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Kipping, Sie können bis zu vier Zusatzfragen

    stellen.



Rede von Katja Kipping
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage,

auch wenn ein statistischer Mangel deutlich geworden
ist.

Hintergrund meiner Frage ist, dass Personen, die ar-
beitslos sind, laut Gesetz auch dann Anspruch auf Ar-
beitsförderung haben, wenn sie keine Grundsicherung
für Arbeitslose erhalten, weil beispielsweise das Ein-
kommen der Bedarfsgemeinschaft aufgrund des hohen
Verdienstes des Partners über der Bemessungsgrenze
liegt. Gestatten Sie mir deswegen und auch angesichts
des Internationalen Frauentages, nachzufragen, inwie-
weit sich die Regierung gegenüber der Bundesagentur
für Arbeit und den Arbeitsgemeinschaften dafür einsetzt,
dass Frauen – sie sind überproportional stark betroffen,
weil Männer in dieser Gesellschaft in der Regel noch im-
mer ein höheres Einkommen haben –, die im Sinne der
Grundsicherung nicht leistungsberechtigt sind, Arbeits-
fördermaßnahmen erhalten, auf die sie laut Gesetz einen
Anspruch haben.

F
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Franz Thönnes


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Frau Kipping, das ist eine berechtigte Frage. Viel-
    leicht kann meine Antwort Sie ein Stück weit zufrieden
    stellen. Die nicht hilfsbedürftigen Personen haben die-
    selben Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur
    Auswahl, die im Rahmen des Dritten Buches Sozialge-
    setzbuch zur Verfügung stehen. Sie werden durch die
    Bundesagentur für Arbeit in jedem Fall, auch während
    einer Beschäftigung, durch Beratung und Vermittlung
    unterstützt. Sie können zudem bei Vorliegen der sonsti-

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    (C (D en Voraussetzungen durch Maßnahmen der aktiven Areitsmarktpolitik nach dem SGB III gefördert werden, ofern das zu ihrer beruflichen Eingliederung beiträgt nd erforderlich ist. Hier geht es um berufliche Weiterildung sowie die Übernahme von Lehrgangsgebühren nd von Fahrtund Kinderbetreuungskosten. Weitere nterstützungsleistungen, von der Übernahme von Beerbungskosten und von Reisekosten im Zusammenang mit Vorstellungsgesprächen bis hin zu Mobilitätsilfen, können in der Regel unabhängig vom Anspruch uf Entgeltersatzleistung erbracht werden. Die Angebote es virtuellen Arbeitsmarktes stehen ebenfalls zur Verfüung. Damit will ich sagen: Der Zugang ist gegeben. Die ngebote können auch in Anspruch genommen werden. Sie haben dankenswerterweise die Rechtslage darge egt. Das Problem ist aber, dass es eine große Diskrepanz wischen der Rechtslage und der Praxis der Arbeitsemeinschaften bzw. der Bundesagentur für Arbeit gibt. as wurde uns von verschiedenen Seiten bestätigt. Vor iesem Hintergrund habe ich zwei Zusatzfragen: Ersens. Können Sie sich vorstellen, dass man die angesprohene statistische Lücke behebt und für eine bessere Erassung sorgt? Zweitens. Können Sie als Auftraggeber ie BA noch einmal auf den bestehenden Anspruch so eutlich hinweisen, wie Sie es hier getan haben? F Ich gehe davon aus, dass sowohl die Arbeitsagenturen ls auch die Arbeitsgemeinschaften, als auch die Leisungszentren ihre gesetzliche Aufgabe erfüllen und die enschen über ihre Ansprüche auf Arbeitsförderung inormieren. Insbesondere ist im Zweiten Buch Sozialgeetzbuch der Auftrag verankert, zu fördern und zu forern. Im Übrigen gibt es eine Berichterstattung über die ntegrationsmaßnahmen, sodass ich Ihre kritische Einchätzung nicht nachvollziehen kann. Im Bereich der allemeinen Arbeitsmarktpolitik ist sogar festgelegt, dass ich die Aufwendungen für die Integration nach der öhe des Anteils der arbeitslosen Frauen bemessen sol en. Letzte Zusatzfrage, Frau Kipping. Herr Parlamentarischer Staatssekretär, wie erklären ie dann den Widerspruch, dass die Betroffenen zwar in Anrecht haben, dass sie aber nicht erfasst werden? F Ich habe vorhin erklärt, dass dann, wenn alles detail iert erfasst würde, der Arbeitsaufwand in keinem Verältnis zu dem eigentlichen Auftrag stünde; denn dies ist icht relevant, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. chließlich können sich die Daten derjenigen, die Sie erasst sehen wollen, sukzessive ändern. Dann müssten aten aufbewahrt werden, die möglicherweise nicht Parl. Staatssekretär Franz Thönnes mehr auf einem aktuellen Stand sind. Eine solche Datensammlung stünde zudem ein Stück weit in Widerspruch zu der sehr kritischen Frage, welche Daten wann, wie und wo erfasst und wie lange aufbewahrt werden sollten. Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Kurth. Herr Staatssekretär Thönnes, teilen Sie die Einschät zung, dass die Bundesagentur für Arbeit bei ihrer aktiven Arbeitsmarktpolitik in vielen Fällen eine Strategie verfolgt, nach der die Integrationskosten, also die Kosten pro Fall, die größte Rolle spielen und nicht der rechtliche Spielraum bei Ermessensleistungen, etwa der Eingliederung von nicht Leistungsbeziehenden, und dass vor genau diesem Hintergrund der rechtliche Spielraum nicht ausgeschöpft wird, weil die Bundesagentur für Arbeit keine passive Leistung an nicht Leistungsbeziehende erbringen muss und sie infolgedessen auch kein Interesse daran hat, aktive Arbeitsmarktpolitik mit den entsprechenden Ausgaben zu betreiben? F Auch bei solch einer Bedarfsgemeinschaft gibt es schlichtweg das Interesse, die Menschen in Arbeit zu vermitteln. Deswegen teile ich Ihre Einschätzung nicht. Ich rufe die Frage 40 des Kollegen Kolb auf: Wie hoch waren bzw. sind in den Jahren 1997 bis 2006 die bei den Krankenkassen angefallenen bzw. anfallenden Verwaltungskosten – für 2006 unter Einbezug der Kosten, die den Krankenkassen durch die Vorbereitungen bzw. die Durchführung der Vorverlegung des Fälligkeitstermins für Sozialabgaben entstanden sind – für den Einzug der Sozialversicherungsbeiträge und welche Beitragseinzugsvergütungen wurden von der Rentenversicherung und den Arbeitgebern dafür jeweils an die Krankenkassen entrichtet? F Ich möchte die Fragen 40 und 41, da sie in einem sehr engen inhaltlichen Zusammenhang stehen, gemeinsam beantworten. Ich rufe die Frage 41 des Kollegen Kolb auf: Entsprachen bzw. entsprechen nach Auffassung der Bundesregierung die den verschiedenen Krankenkassen zufließenden Beitragseinzugsvergütungen im Zeitraum 1997 bis 2006 dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand beim Beitragseinzug und, wenn nein, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um zu gewährleisten, dass die Beitragseinzugsvergütungen im Sinne einer bedarfsgerechten Kostenverteilung berechnet werden? F Herr Kollege Kolb, das Verfahren der Vergütung von Sozialversicherungsträgern für den Aufwand, der ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des gesamten B f V s v d B f s d r J S t v b k 5 9 s 6 4 F d d B t ü t g d Z d s V k w N g g s n l s w z e i K z k z M l G s v r (C (D eitragseinzugsund Meldeverfahrens sowie der Prüung bei den Arbeitgebern entsteht, ist in § 28 e des ierten Buches Sozialgesetzbuch geregelt. Das Gesetz ieht eine pauschale Vergütung für die beteiligten Sozialersicherungsträger vor, mit der alle dadurch entstehenen Kosten abgegolten sind. Da die Einzugsstellen im ereich des Beitragseinzugsund Meldeverfahrens um angreiche Leistungen auch für die anderen Sozialvericherungsträger übernehmen, erhalten sie im Rahmen er Vergütung eine Erstattung durch die Rentenversicheungsträger und die Bundesagentur für Arbeit. Die Aufteilung dieser Vergütung regelte bis zum ahre 2005 die Beitragseinzugsvergütungsverordnung. eit dem Januar 2005 sind für die Verteilung der Vergü ung Vereinbarungen zwischen den beteiligten Sozialersicherungsträgern zu treffen. In den Jahren von 1997 is 2001 ist die Gesamtvergütung, die an die Krankenasse gezahlt wurde, von rund 1,1 Milliarden DM, also 62 Millionen Euro, auf rund 1,8 Milliarden DM, circa 20 Millionen Euro, angestiegen. Dieser Betrag teilte ich auf die Bundesanstalt für Arbeit mit rund 0 Prozent und die Rentenversicherungsträger mit rund 0 Prozent auf. Die genauen Zahlen können auch in orm einer Tabelle zur Verfügung gestellt werden. Für en Folgezeitraum liegen bedingt durch die Neuordnung es Beitragsund Meldeverfahrens für die geringfügig eschäftigten und die Ausgliederung in die Minijobzen rale keine vergleichbaren Zahlen vor. Eine Übersicht ber alle internen Erstattungen der Sozialversicherungsräger an die Krankenkassen kann ebenfalls zur Verfüung gestellt werden. In einem Prüfbericht vom August 2003 hat der Bunesrechnungshof festgestellt, dass durch die zu diesem eitpunkt gültige Beitragseinzugsvergütungsverordnung, ie eine Vergütung nach Größenklassen der Krankenkasen vorsah, die Krankenkassen insgesamt eine zu hohe ergütungserstattung erhielten und insbesondere die leineren Krankenkassen überproportional bevorzugt urden. Hierauf hat die Bundesregierung durch eine euregelung des Ausgleichsverfahrens mit der Übertraung auf die beteiligten Sozialversicherungsträger reaiert. Der für 2005 und die Folgejahre festgeschriebene Geamtbetrag der Erstattungsleistung von 950 Millioen Euro wurde von den am Ausgleichsverfahren Beteiigten insgesamt als ausreichend angesehen, um die antehenden Aufwendungen zu decken. Diese Summe ird nach folgendem Schlüssel auf die beteiligten So ialversicherungsträger so lange aufgeteilt, bis eine Verinbarung zwischen den Trägern abgeschlossen worden st: Die Träger der Rentenversicherung zahlen an die rankenkassen 412,3 Millionen Euro, an die Minijob entrale 36,6 Millionen Euro und an die Künstlersozialasse 1,4 Millionen Euro. Die Bundesagentur für Arbeit ahlt an die Krankenkassen 500 Millionen Euro, an die inijobzentrale 36,6 Millionen Euro und an die Künst ersozialkasse 1,4 Millionen Euro. Zur Berechnung des esamtaufwands für die genannten Verfahren sind die er Erstattungssumme noch die Eigenanteile der Sozialersicherungsträger in ungefähr gleicher Höhe hinzuzuechnen, die auf die Nutzung des Verfahrens für eigene Parl. Staatssekretär Franz Thönnes Zwecke entfallen. Die Verwaltungskosten, die den Krankenkassen in den Jahren 1997 bis 2005 insgesamt entstanden sind, sind von rund 6,5 Milliarden Euro auf rund 8,1 Milliarden Euro im Jahr 2005 angestiegen. Diese Zahl umfasst alle Personalund Verwaltungskosten, die bei den Krankenkassen anfallen. Eine differenzierte Ausweisung der Kosten, die durch das Beitragseinzugsund Beitragsmeldeverfahren entstehen, besteht nicht. Interessant an der Entwicklung der Gesamtkosten ist, dass sie seit 2003 nur unwesentlich abweichen, sogar leicht von 8,2 Milliarden Euro auf 8,1 Milliarden Euro gesunken sind. Gerne stelle ich Ihnen auch dazu eine Tabelle zur Verfügung. Die Verwaltungskosten für das Jahr 2005 enthalten auch die notwendigen Umstellungskosten für den Jahreswechsel 2005/2006. Eine Übersicht über die Verwaltungskosten 2006 kann hier natürlich ebenfalls vorgelegt werden, aber erst nach Abschluss der Rechnungslegung im Jahre 2007. Zusatzfragen? Gerne, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, natürlich nehme ich Ihr Angebot, mir Tabellen zu überlassen, dankend an. Ich möchte nach der Bewertung der Bundesregierung fragen. Das war ja schon Gegenstand der Ausgangsfragen. Glaubt die Bundesregierung also, dass die Beitragseinzugsvergütungen dem Aufwand angemessen sind? Oder besteht aus Ihrer Sicht Handlungsbedarf? F Ich glaube, dass es dem Aufwand angemessen ist, zumal ich auch jetzt davon ausgehe, dass – wenn die Vereinbarungen getroffen werden – am Ende auch der Bundesrechnungshof dies als vernünftig ansehen wird. Zweite Zusatzfrage. Ist durch dieses neue Verfahren des Beitragseinzugs – Stichwort „Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge“ – von den Krankenkassen ein gestiegener Verwaltungsaufwand gemeldet worden? Wenn ja, in welcher Größenordnung? F Das ist mir jetzt nicht bekannt, Herr Kollege. Ich gehe dem gerne nach und beantworte Ihre Frage dann schriftlich. Okay. Weitere Fragen habe ich dazu nicht. Danke. H m g S b d b Ü f w A 4 A b d d u R S s k v s m A b f B r s w v f s h g t (C (D Es gibt keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe Frage 42 des Abgeordneten Heinz-Peter austein auf: Wie viele Personen und Bedarfsgemeinschaften unter den Bezieherinnen und Beziehern von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch sind bisher im Rahmen der im Report des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit „Vorrang für die Anständigen – Gegen Missbrauch, ,Abzocke‘ und Selbstbedienung“ vom August 2005 erwähnten telefonischen Überprüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit, BA, befragt worden und wie viele Fälle von Missbrauch und Betrug sind bei diesen freiwilligen telefonischen Befragungen aufgedeckt worden? F Herr Kollege Haustein, an der telefonischen Befra ung, die von der Bundesagentur für Arbeit von Juli bis eptember 2005 durchgeführt wurde, nahmen 197 Areitsgemeinschaften teil. Diese übermittelten der Bunesagentur für Arbeit etwa 408 000 Datensätze von areitslos gemeldeten Arbeitslosengeld-II-Beziehern zur berprüfung. Davon konnten rund 221 000 Personen er olgreich kontaktiert werden. Etwa 180 000 Personen aren bereit, telefonisch Auskunft über ihren aktuellen rbeitslosenstatus zu geben. Die Daten der restlichen 1 000 Personen, die nicht bereit waren, telefonisch uskunft zu geben, wurden den örtlich zuständigen Areitsgemeinschaften übermittelt. In der Regel haben iese Arbeitsgemeinschaften die betreffenden Personen araufhin zu einem persönlichen Gespräch eingeladen nd in diesem Rahmen die Befragung durchgeführt. Im ahmen dieser Prüfung kam es zu einer Korrektur des tatus „Arbeitslosigkeit“ in etwa 12 000 Fällen. Das entpricht einem Prozentsatz von knapp 7 Prozent. Aus dieser Anzahl notwendiger Statusänderungen ann nicht zwangsläufig geschlossen werden, dass Fälle on Leistungsmissbrauch vorgelegen haben. So ergeben ich zum Beispiel in Fällen der Teilnahme an Maßnahen der aktiven Arbeitsmarktpolitik oder in Fällen von rbeitslosigkeit zwar Änderungen im Status von Areitslosen, aber dies hat keine Auswirkung auf den Umang der Hilfsbedürftigkeit. Angaben darüber, wie viele Fälle von Missbrauch und etrug aufgedeckt worden sind, liegen der Bundesregie ung nicht vor, weil an dieser Stelle auch keine dementprechende Statistik geführt wurde. Ich will darauf hineisen, dass der Kollege Kolb – er hat den Saal gerade erlassen – bereits am 6. März dazu einen Bericht angeordert hat und ihn auch erhalten hat. In diesem Bericht ind weitere Ergebnisse der ersten Telefonbefragung entalten. Ihre erste Zusatzfrage, bitte. Herr Staatssekretär, können Sie also nicht genau sa en, wie viele Fälle von Missbrauch und Betrug aufgereten sind, und auch nicht, wie hoch die Summe der Heinz-Peter Haustein Mittel ist, die zu Unrecht ausgezahlt wurden, weil die BA sich verrechnet hat? F Das lässt sich im Einzelfall nicht sagen. Sie unterstellen hier auch den Fall, dass man sich verrechnet hat. Das kann im Einzelfall passiert sein. Es gibt einige detaillierte Arbeiten, die anhand der Daten gemacht werden müssen. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die uns jetzt sozusagen die Möglichkeit geben, auf die Frage zu antworten, wo sich an den tatsächlichen Verhältnissen etwas verändert hat. Individuelle Berechnungsfehler der Arbeitsgemeinschaften sind wahrscheinlich ausgeschlossen. Es können Fehler bei der Dateneingabe erfolgt sein. Die können bei der telefonischen Befragung aber allenfalls zufällig bekannt werden und werden statistisch nicht erfasst. Ihre zweite Zusatzfrage. Danke, keine weitere Zusatzfrage. Keine weiteren Zusatzfragen. Dann rufe ich die Frage 43 des Kollegen Haustein auf: Welche Kosten verursacht das extra für die telefonischen Befragungen der Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und -Bezieher von der BA eingerichtete Servicecenter und wie viele externe Mitarbeiter und BA-Mitarbeiter sind dort beschäftigt? F Für die im Januar 2006 für die Dauer eines Jahres eingerichteten Servicecenter für die Kundenbetreuung nach dem Sozialgesetzbuch II, die ausschließlich die Telefonaktion durchführen, sind im Haushaltsjahr 2006 Kosten in Höhe von 9,3 Millionen Euro veranschlagt. Zur Durchführung der telefonischen Befragungen sind 225 Vollzeitkräfte im Wege der Amtshilfe – abgeordnet von der Personalauffanggesellschaft der Post und der Telekom – tätig. Vonseiten der Bundesagentur für Arbeit sind für das Projekt elf Mitarbeiter im Einsatz. Die Kosten für die 225 genannten Mitarbeiter belaufen sich auf rund 7,7 Millionen Euro und die für die elf Mitarbeiter der BA auf rund 800 000 Euro. Haben Sie Zusatzfragen, Herr Kollege? Ja. – Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir darin zu, dass es besser wäre, das Geld dafür einzusetzen, Leute in Arbeit zu bringen, als dafür, Leute über ihre Arbeitslosigkeit zu befragen? m z f s b A u k z W w j d B d v m f b d t t d b H m K t b d g l h g b w l l s (C (D F Genau das passiert ja mit dieser Aktion. Ich erinnere um Beispiel an die Befragung, die im Sommer durchgeührt worden ist. Da haben wir im Nachhinein festgetellt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Areitsagentur es als sehr starke Erleichterung für ihre rbeit betracht haben, dass sie mit den Arbeitsuchenden nd mit den Transferhilfeempfängern darüber sprechen onnten, weil ihnen neue Daten und neue Informationen ur Verfügung gestellt worden sind, weil über diesen eg auch die Betreuungsund Beratungstiefe erhöht erden kann. An der Stelle will ich auch darauf hinweisen, dass wir etzt bei der zweiten Aktion alle die, die angerufen weren, vorher angeschrieben haben; sie wurden von der undesagentur benachrichtigt, dass sie angerufen weren. Daraufhin haben allein 30 Prozent derjenigen schon on sich aus Kontakt mit der Arbeitsagentur aufgenomen. Dies alles führt dazu, dass unnötiges Hinund Her ahren und Vorladen oder Einladen zu Gesprächen darüer, welche Angebote da sind, ein Stück weit reduziert, ie technischen Kommunikationsmöglichkeiten, die wir agtäglich in unserer Arbeit nutzen, auch für die Integraion und die Vermittlung nutzbar gemacht und somit Förern und Fordern auch auf diesem Weg zusammengeracht werden. Eine weitere Zusatzfrage? Danke schön, keine weitere Frage. Dann rufe ich die Frage 44 der Kollegin Britta aßelmann auf: Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Bundesagentur für Arbeit die Zuschläge für Maßnahmen der Arbeitsförderung nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e. V. zunehmend an Bieter erteilt, deren sozialpädagogische Fachkräfte aufgrund knapper Preiskalkulation ein Bruttomonatsgehalt unterhalb von 1 700 Euro erhalten, und hält die Bundesregierung eine qualitätsvolle aktive Arbeitsmarktpolitik unter diesen Bedingungen für möglich? F Frau Haßelhoff, die Bundesagentur für Arbeit ist als örperschaft des öffentlichen Rechts öffentlicher Aufraggeber im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbseschränkungen und somit an nationale und auch an ie EU-rechtlichen Bestimmungen des Vergaberechts ebunden. Für die Vergabe von Arbeitsmarktdiensteistungen sind daher die Vergabeverordnung und die ierauf basierende Verdingungsordnung für Leistunen, Teil A, anzuwenden. Die öffentliche Ausschreiung dient dem Zweck, im Wege des Wettbewerbs das irtschaftlich günstigste Angebot – ich sage ausdrück ich: nicht das preisgünstigste, sondern das wirtschaftich günstigste – zu ermitteln. Hierfür werden verchiedene Kriterien zur Wertung herangezogen, die Parl. Staatssekretär Franz Thönnes insbesondere eine hohe Qualität der Maßnahmen gewährleisten sollen, wobei der Preis, der sich natürlich auch aus den gezahlten Gehältern ergibt, keine untergeordnete Rolle spielen darf. Eine Festlegung der Mitarbeitergehälter bei Ausschreibungen würde eine stark wettbewerbsverzerrende und damit unzulässige Wirkung haben. Das Arbeitsförderungsrecht im SGB III normiert die qualitativen Anforderungen an Träger und Maßnahmen, ohne das Binnenverhältnis zwischen den Bildungsträgern als Arbeitgebern und ihren Beschäftigten in Einzelheiten regeln zu können. Arbeitsbedingungen sind durch die Tarifvertragsparteien und auch durch die Vertragsparteien vor Ort zu vereinbaren. Ganz klar ist: Sobald da eine Tarifbindung entsteht, ist sie auch einzuhalten. Bei der Vergabe der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen wurde besonders auf Qualitätskriterien geachtet. Die Träger mussten entsprechende Nachweise und Referenzen vorlegen, aus denen ersichtlich war, ob sie für den Auftrag die nötige Fachkunde, Leistungsfähigkeit und auch Zuverlässigkeit besitzen. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte entsprechend den Verdingungsunterlagen für alle Angebote gleichermaßen nach dem Leistungsangebot und dem Preis. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote haben fachkundige Mitarbeiter der örtlichen Agenturen jeweils für ihren Arbeitsamtsbezirk durchgeführt. Ihre erste Zusatzfrage, bitte. Sehr geehrter Herr Staatssekretär, mein Name ist we der Hasselfeldt noch Hasselhoff, sondern Haßelmann aus Nordrhein-Westfalen. F Ich bitte um Nachsicht! Entschuldigen Sie! Nur für die Zukunft. Wir haben ja noch lange mit einander zu tun. Mich würde interessieren, wie Ihr Ministerium die Tatsache bewertet, dass es zu der genannten Praxis kommt. Mir ist durchaus klar, dass die Körperschaften des öffentlichen Rechts und auch die BA an die gesetzlich festgelegten Vergabekriterien und -verfahren gebunden sind. Dennoch gehe ich davon aus, dass Ihr Ministerium, das die Federführung im Bereich Arbeitsmarktpolitik hat, eine Meinung dazu hat und diese Auffassung auch offensiv gegenüber den Parlamentarierinnen und Parlamentariern vertritt. Wie bewerten Sie es also, dass bei der Umsetzung des Gesetzes in der Praxis sehr oft das Kriterium Preis im Vordergrund steht, was dazu führt, dass in den anbietenden Institutionen unglaublich niedrige Gehälter gezahlt werden? m e E B a w d R v H z f s r w v f a w s s s ü d E d s b e z u m u N d w w d F n S g e w c D I (C (D F Dieser Bereich wird statistisch nicht erfasst, sodass ine fundierte Aussage nicht möglich ist. Sie führen ein inzelbeispiel an. Dieses Einzelbeispiel geht von einem ruttomonatsgehalt in einer bestimmten Größenordnung us. Es ist aus der Fragestellung nicht nachvollziehbar, elche Arbeitszeit und welche weiteren Bedingungen em zugrunde liegen. Es greifen hier unterschiedlichste egelungen; zum Beispiel ist auch die Eingliederung on Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor dem intergrund ihrer persönlichen Qualifikation in Betracht u ziehen, weiterhin, ob das Gehalt in dieser Höhe langristig festgeschrieben ist oder ob es sich um ein Eintiegsgehalt handelt. Ich will damit sagen, dass hier viele Facetten zu beücksichtigen sind, über die keine Statistiken geführt erden. Schließlich müsste auch den Verantwortlichen or Ort – hier hat ja die Selbstverwaltung durchaus Einluss, da von anonymen Verhältnissen bei den Arbeitsgenturen keine Rede sein kann – Gelegenheit gegeben erden, darzustellen, auf welcher Basis sie zu der Ent cheidung gekommen sind, dass es sich bei einem betimmten Angebot um das – ich wiederhole es – wirtchaftlich günstigste handelt, also nicht der Preis allein ber die Annahme entschieden hat. Eine zweite Zusatzfrage? Sehr gerne, Frau Präsidentin. – Ich gehe davon aus, ass es sich bei dem beschriebenen Fall nicht um einen inzelfall handelt, da Quelle für meine Frage ein Bericht er Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit war. Können Sie ich vorstellen, dass Ihr Ministerium auf die Bundesareitsgemeinschaft Arbeit zugeht, diesen Sachverhalt ruiert und dort, ohne die BA mit einer großen Analyse u beauftragen, klärt, ob es zu solchen Fällen kommt nd, wenn ja, in welcher Häufigkeit? F Es stellt kein Problem dar, auf die BAG zuzugehen nd mit ihr dieses Thema zu bereden. Ich sage ja nichts eues – das ist ja auch aus Debatten bekannt, die wir in iesem Hause und an anderen Stellen geführt haben –, enn ich meine, dass das Einkommen, das man erhält, enn man arbeitet, zum Leben reichen muss. Angesichts er Debatten, die wir darüber derzeit führen, ist Ihre rage verständlich. Man muss dem also im Einzelfall achgehen. Aber ich will auch deutlich sagen: Wir haben an der telle die Tarifvertragsfreiheit, die die Bedingungen reelt, und wir haben Vertragsfreiheit. In diesem Hause hat s eine Debatte über ein Tariftreuegesetz gegeben; das ill ich gar nicht verhehlen. Wir haben darüber gespro hen, wie das für den Auftraggeber im öffentlichen ienst und im öffentlichen Personennahverkehr ist. Die nitiativen, die damals gestartet worden sind, sind leider Parl. Staatssekretär Franz Thönnes im Bundesrat gescheitert. Da merken Sie ein Stück weit das Interesse an vernünftigen Bedingungen. Deswegen schauen wir uns das an. Ich denke, wir bleiben da im Dialog. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielen Dank!)