Plenarprotokoll 16/21
            schutzfachlichen Planungsauftrags
            Franz Müntefering, Bundesminister BMAS .
            Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Franz Müntefering, Bundesminister BMAS .
            Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Franz Müntefering, Bundesminister BMAS .
            Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Franz Müntefering, Bundesminister BMAS .
            Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
            Franz Müntefering, Bundesminister BMAS .
            Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Franz Müntefering, Bundesminister BMAS .
            Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Antwort
            Michael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . .
            Zusatzfrage
            Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 2
            Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Berücksichtigung des gesamten Baus der
            A 14 zwischen Magdeburg und Schwerin
            bei der Abarbeitung des naturschutzfach-
            lichen Planungsauftrags
            Antwort
            Michael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . .
            1584 C
            1585 A
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            Deutscher B
            Stenografisch
            21. Sitz
            Berlin, Mittwoch, de
            I n h a l
            Tagesordnungspunkt 1:
            Befragung der Bundesregierung: Rentenpoli-
            tik der Bundesregierung
            Franz Müntefering, Bundesminister BMAS .
            Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Franz Müntefering, Bundesminister BMAS .
            Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Franz Müntefering, Bundesminister BMAS .
            Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . .
            Franz Müntefering, Bundesminister BMAS .
            Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
            Franz Müntefering, Bundesminister BMAS .
            Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU) . . . . . . . .
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            Franz Müntefering, Bundesminister BMAS .
            Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            1588 A
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            undestag
            er Bericht
            ung
            n 8. März 2006
            t :
            ranz Müntefering, Bundesminister BMAS .
            rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ranz Müntefering, Bundesminister BMAS .
            agesordnungspunkt 2:
            ragestunde
            Drucksache 16/796) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 1
            eter Hettlich (BÜNDNIS 90/
            IE GRÜNEN)
            inbeziehung des Bundesumweltministe-
            iums in die Abarbeitung des im Bundes-
            erkehrswegeplan festgesetzten natur-
            1588 C
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            1588 D
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            Zusatzfragen
            Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            1589 C
            II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006
            Mündliche Frage 3
            Cornelia Hirsch (DIE LINKE)
            Planung einer Gesetzesnovelle zur Fortent-
            wicklung des Bundesausbildungsförde-
            rungsgesetzes 2006
            Antwort
            Andreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . .
            Zusatzfragen
            Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 4
            Cornelia Hirsch (DIE LINKE)
            Haltung der Bundesregierung zur For-
            derung nach Einrichtung von mindestens
            100 000 Ausbildungsplätzen in staatlichen
            Berufsbildungszentren
            Antwort
            Andreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . .
            Zusatzfragen
            Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 5
            Dr. Norman Paech (DIE LINKE)
            Haltung der Bundesregierung zu der von
            der International Crisis Group am 23. Fe-
            bruar 2006 vorgeschlagenen neuen Option
            im Konflikt um das iranische Atompro-
            gramm
            Antwort
            Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 6
            Dr. Norman Paech (DIE LINKE)
            Einberufung einer umfassenden Friedens-
            konferenz für den Nahen und Mittleren
            Osten durch den Sicherheitsrat der Verein-
            ten Nationen
            Antwort
            Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 11
            Lutz Heilmann (DIE LINKE)
            Vereinbarungen zwischen dem Bundes-
            finanzminister und dem Ministerpräsiden-
            ten von Schleswig-Holstein bezüglich des
            Baues einer festen Fehmarnbeltquerung
            Antwort
            Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
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            1590 A
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            1591 C
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            1592 D
            1593 A
            1594 A
            1594 B
            ündliche Frage 12
            eronika Bellmann (CDU/CSU)
            erhandlungen zu den neuen Förderbedin-
            ungen für die Strukturfonds der Europäi-
            chen Union im Zeitraum 2007 bis 2013
            insichtlich der Vermeidung von subven-
            ionierten Betriebsverlagerungen inner-
            alb der EU
            ntwort
            artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfragen
            eronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 18
            ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
            IE GRÜNEN)
            tärkung der Verbraucherinteressen durch
            ie Einführung einer Verbandsklage für
            erbraucherverbände im Energiewirt-
            chaftsgesetz
            ntwort
            artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfragen
            ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 19
            ornelia Behm (BÜNDNIS 90/
            IE GRÜNEN)
            onsequenzen aus dem Ergebnis des Be-
            ichts der EU-Kommission zum Stand der
            arktöffnung und zum Wettbewerbsver-
            alten der Energieversorger Europas
            ntwort
            artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfrage
            ornelia Behm (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 31
            ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/
            IE GRÜNEN)
            ofinanzierung der festen Fehmarnbelt-
            uerung durch die EU angesichts der Kür-
            ung der Mittel
            ntwort
            chim Großmann, Parl. Staatssekretär
            BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfragen
            ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            1594 C
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            1595 A
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            1596 A
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            1596 C
            1596 C
            Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 III
            Mündliche Frage 32
            Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Akzeptanz einer mautpflichtigen Feh-
            marnbeltquerung durch die Verkehrsteil-
            nehmer
            Antwort
            Achim Großmann, Parl. Staatssekretär
            BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 33
            Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Staatliche Beihilfen für den Bau einer fes-
            ten Fehmarnbeltquerung
            Antwort
            Achim Großmann, Parl. Staatssekretär
            BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 34
            Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Stand der Beratungen über Staatsgaran-
            tien für den Bau einer festen Fehmarnbelt-
            querung
            Antwort
            Achim Großmann, Parl. Staatssekretär
            BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 35
            Lutz Heilmann (DIE LINKE)
            Kürzung der Regionalisierungsmittel vor
            dem Hintergrund einer möglichen Zweck-
            entfremdung der Mittel aus dem Regionali-
            sierungsgesetz durch die Bundesländer
            Antwort
            Achim Großmann, Parl. Staatssekretär
            BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 27
            Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Bearbeitungsstand des Fünfjahresplans
            zum Ausbau der Bundesfernstraßen und
            Zeitpunkt seiner Verabschiedung
            Antwort
            Achim Großmann, Parl. Staatssekretär
            BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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            1597 A
            1597 B
            1597 C
            1597 D
            1598 B
            1598 B
            usatzfragen
            r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 28
            r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
            IE GRÜNEN)
            ückforderung von Teilen des Gesell-
            chaftsdarlehens an den Münchener Flug-
            afen
            ntwort
            lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
            BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfragen
            r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 36
            lexander Ulrich (DIE LINKE)
            aßnahmen zum Schutz der Zivilbevölke-
            ung in der Umgebung des Flughafens
            ahn wegen Nutzung durch US-amerika-
            ische Militärtransportflugzeuge
            ntwort
            lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
            BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfragen
            lexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 37
            lexander Ulrich (DIE LINKE)
            ereinbarkeit der derzeitigen Nutzung des
            lughafens Hahn mit der vollzogenen Kon-
            ersion zu einem zivilen Flughafen
            ntwort
            lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
            BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfrage
            lexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 20
            ornelia Behm (BÜNDNIS 90/
            IE GRÜNEN)
            eitere Finanzmittel für den zusätzlichen
            eratungsaufwand der Verbraucherzen-
            ralen für protestierende Gaskunden
            ntwort
            r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär
            BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfragen
            ornelia Behm (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            1598 C
            1599 B
            1599 B
            1599 D
            1600 A
            1600 B
            1600 B
            1600 C
            1600 C
            IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006
            Mündliche Frage 23
            Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Verzögerungen bei der Seuchenbekämpfung
            Antwort
            Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär
            BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Fragen 38 und 39
            Katja Kipping (DIE LINKE)
            Zahl der in eheähnlicher Lebensgemein-
            schaft lebenden Arbeitslosen, die aufgrund
            der Anrechnung von Partnereinkommen
            keine Leistungen nach dem SGB II erhal-
            ten, sowie Zahl derer, die nicht kranken-
            versichert sind
            Antwort
            Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Fragen 40 und 41
            Dr. Heinrich L. Kolb (FDP)
            Anfallende Verwaltungskosten der Kran-
            kenkassen für den Einzug der Sozialver-
            sicherungsbeiträge in den Jahren 1997 bis
            2006 sowie Verhältnis von Beitragseinzugs-
            vergütungen zum tatsächlichen Verwal-
            tungsaufwand beim Beitragseinzug
            Antwort
            Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 42
            Heinz-Peter Haustein (FDP)
            Aufdeckung von Missbrauch und Betrug
            durch die telefonischen Überprüfungen be-
            züglich des Anspruchs auf Grundsicherung
            nach SGB II
            Antwort
            Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfrage
            Heinz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
            M
            H
            K
            b
            A
            A
            F
            Z
            H
            M
            B
            D
            E
            d
            a
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            e
            A
            F
            Z
            B
            M
            M
            K
            A
            z
            2
            d
            A
            A
            F
            Z
            K
            M
            K
            M
            t
            v
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            A
            F
            Z
            K
            1601 B
            1601 C
            1602 D
            1603 A
            1604 A
            1604 B
            1605 A
            1605 C
            1605 D
            ündliche Frage 43
            einz-Peter Haustein (FDP)
            osten des von der Bundesagentur für Ar-
            eit eingerichteten Servicecenters für
            LG-II-Bezieher
            ntwort
            ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfragen
            einz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 44
            ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            IE GRÜNEN)
            rteilung der Zuschläge für Maßnahmen
            er Arbeitsförderung durch die Bundes-
            gentur für Arbeit an Bieter, deren Fach-
            räfte ein Bruttogehalt unter 1 700 Euro
            rhalten
            ntwort
            ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfragen
            ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            arkus Kurth (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 47
            ornelia Möller (DIE LINKE)
            uswirkungen der Umsetzung der Kür-
            ung des ALG II für Jugendliche unter
            5 Jahre auf die Vermittlungs- und Einglie-
            erungsaufgaben der Bundesagentur für
            rbeit
            ntwort
            ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfrage
            ornelia Möller (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 48
            ornelia Möller (DIE LINKE)
            aßnahmen gegen das „auf Probe arbei-
            en“ ohne Lohn und ohne soziale Sicherung
            or dem Hintergrund der gegenwärtig ho-
            en Arbeitslosigkeit
            ntwort
            ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfragen
            ornelia Möller (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            1606 B
            1606 B
            1606 D
            1607 B
            1608 A
            1608 B
            1608 D
            1609 A
            1609 B
            Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 V
            Mündliche Frage 50
            Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Kriterien der Bundesagentur für Arbeit
            für die Erteilung von Zuschlägen für Qua-
            lifizierungs- und Trainingsmaßnahmen
            Antwort
            Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 51
            Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Mögliche Einflussnahme der Bundesregie-
            rung auf die Bundesagentur für Arbeit zur
            Sicherstellung des Aspekts der Qualität bei
            Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpoli-
            tik
            Antwort
            Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfrage
            Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
            Anlage 2
            Mündliche Fragen 7 und 8
            Petra Pau (DIE LINKE)
            Auswirkungen der Entscheidung des Bun-
            desverfassungsgerichts vom 15. Februar
            2006 zum Luftsicherheitsgesetz auf die Tä-
            tigkeit und die rechtliche Grundlage zur
            Einrichtung des Nationalen Lage- und
            Führungszentrums für Sicherheit im Luft-
            raum in Kalkar
            Antwort
            Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . .
            Anlage 3
            Mündliche Fragen 9 und 10
            Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Verhinderung einer Schlechterstellung von
            Prozesskostenhilfeberechtigten als Folge
            d
            z
            k
            c
            p
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            A
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            A
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            M
            D
            D
            1610 B
            1610 C
            1611 B
            1611 C
            1612 C
            1613 A
            1613 B
            er geplanten Abschaffung des Anwalts-
            wangs bei einverständlichen Scheidungen
            inderloser Ehepaare; mögliche Schwä-
            hung des Schutzes des schwächeren Ehe-
            artners durch die Scheidung ohne Anwalt
            ntwort
            lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
            BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 4
            ündliche Frage 13
            te Koczy (BÜNDNIS 90/
            IE GRÜNEN)
            altung der Bundesregierung zu eventuell
            orliegenden Voranfragen von deutschen
            anken oder Unternehmen zu Hermes-
            ürgschaften für den Bau des geplanten
            ulgarischen Atomkraftwerks Belene
            ntwort
            artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 5
            ündliche Fragen 14 und 15
            lrike Höfken (BÜNDNIS 90/
            IE GRÜNEN)
            olgen der Marktkonzentration bei der
            tromproduktion bzw. bei der Gasbeschaf-
            ung auf den Wettbewerb sowie gesetzliche
            nitiativen für mehr Transparenz bei Gas-
            nd Strompreisen
            ntwort
            artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 6
            ündliche Frage 16
            r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/
            IE GRÜNEN)
            reigabe von Mitteln für vom Bundeswirt-
            chaftsministerium geförderte stationäre
            nergieberatung
            ntwort
            artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 7
            ündliche Frage 17
            r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/
            IE GRÜNEN)
            1613 D
            1614 B
            1614 C
            1615 A
            VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006
            Auswirkungen der angekündigten Fusions-
            pläne europäischer Energieversorger auf
            Verbraucherpreise und -versorgung
            Antwort
            Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 11
            Mündliche Fragen 29 und 30
            Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU)
            Zustand der Kochertalbrücke im Land-
            kreis Schwäbisch Hall; künftige Befahr-
            barkeit auf sechs Fahrspuren
            Antwort
            1615 A
            Anlage 8
            Mündliche Frage 21
            Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
            Wirtschaftliche und finanzielle Auswir-
            kungen der Maßnahmen gegen die Geflü-
            gelpest auf öffentliche und private Haus-
            halte
            Antwort
            Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär
            BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 9
            Mündliche Fragen 24 und 25
            Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Bundeseinheitliche Regelung des Heim-
            rechts analog zum Pflege-Versicherungsge-
            setz
            Antwort
            Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 10
            Mündliche Frage 26
            Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Risiko der Gefährdung einheitlicher und
            hoher Pflegestandards in Deutschland bei
            Übergang des Heimrechts in die Kompe-
            tenz der Länder; Wahrung einer größeren
            Transparenz in den Bund-Länder-Bezie-
            hungen
            Antwort
            Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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            1615 B
            1615 C
            1616 A
            chim Großmann, Parl. Staatssekretär
            BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 12
            ündliche Fragen 45 und 46
            rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
            IE GRÜNEN)
            aßnahmen zur schnelleren Arbeitsver-
            ittlung von unter 25-jährigen Arbeitslo-
            en
            ntwort
            ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 13
            ündliche Frage 49
            r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
            eistungen der aktiven Arbeitsförderung
            emäß § 8 b SGB III, insbesondere für Be-
            atung und Vermittlung sowie Förderung
            er beruflichen Weiterbildung durch
            bernahme der Weiterbildungskosten für
            erufsrückkehrer im Jahr 2005
            ntwort
            ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 14
            ündliche Fragen 52 und 53
            örg Rohde (FDP)
            ahl der Zertifizierungen für Maßnahmen
            nd Träger nach §§ 84 bis 87 SGB III seit
            n-Kraft-Treten des Gesetzes sowie Pla-
            ungen zum Wegfall des Zertifizierungs-
            wangs
            ntwort
            ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            1616 D
            1617 A
            1617 C
            1617 D
            Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 1581
            (A) )
            (B) )
            21. Sitz
            Berlin, Mittwoch, de
            Beginn: 13.0
        
        
        
        
          
          
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 1613
        (A) )
        (B) )
        zur Abschaffung des Anwaltszwangs bei einverständlichen
        Scheidungen kinderloser Ehepaare, die sich über Unterhalt,Schily, Otto SPD 08.03.2006
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/796,
        Fragen 9 und 10):
        Wie will die Bundesregierung verhindern, dass als Folge
        der Pläne der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries,
        DIE GRÜNEN
        Pflug, Johannes SPD 08.03.2006
        Anlage 1
        Liste der entschuldigt
        *
        A
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        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Albach, Peter CDU/CSU 08.03.2006
        von Bismarck, Carl
        Eduard
        CDU/CSU 08.03.2006
        Dr. Botz, Gerhard SPD 08.03.2006
        Fograscher, Gabriele SPD 08.03.2006
        Gabriel, Sigmar SPD 08.03.2006
        Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 08.03.2006
        Dr. Geisen, Edmund FDP 08.03.2006
        Gleicke, Iris SPD 08.03.2006
        Granold, Ute CDU/CSU 08.03.2006
        Groneberg, Gabriele SPD 08.03.2006
        Heil, Hubertus SPD 08.03.2006
        Heinen, Ursula CDU/CSU 08.03.2006
        Herrmann, Jürgen CDU/CSU 08.03.2006
        Heß, Petra SPD 08.03.2006
        Hilsberg, Stephan SPD 08.03.2006
        Homburger, Birgit FDP 08.03.2006
        Kramer, Rolf SPD 08.03.2006
        Krichbaum, Gunther CDU/CSU 08.03.2006
        Kunert, Katrin DIE LINKE 08.03.2006
        Link (Heilbronn),
        Michael
        FDP 08.03.2006
        Lintner, Eduard CDU/CSU 08.03.2006*
        Lips, Patricia CDU/CSU 08.03.2006
        Mogg, Ursula SPD 08.03.2006
        Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ 08.03.2006
        S
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        (D
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        en Abgeordneten
        für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
        sammlung des Europarates
        nlage 2
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Fragen
        er Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Druck-
        ache 16/796, Fragen 7 und 8):
        Welche Auswirkungen hat – nach Ansicht der Bundesre-
        gierung – die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
        vom 15. Februar 2006 zum Luftsicherheitsgesetz auf die Tä-
        tigkeit und die rechtliche Grundlage zur Einrichtung des Na-
        tionalen Lage- und Führungszentrums für Sicherheit im Luft-
        raum in Kalkar?
        Welche Aufgaben kann – nach Ansicht der Bundesregie-
        rung – das Nationale Lage- und Führungszentrum für Sicher-
        heit im Luftraum in Kalkar nach dem Urteil noch ausführen?
        Auswirkungen dieses Urteils auf das NLFZ bestehen
        icht. Die Aufgaben des Nationalen Lage- und Füh-
        ungszentrums „Sicherheit im Luftraum“ (NLFZ) blei-
        en auch weiterhin grundsätzlich unverändert bestehen.
        em NLFZ als zentrale ressortübergreifende Einrich-
        ung des Bundes zur Koordinierung der Maßnahmen im
        inblick auf die Abwehr von Gefahren aus dem Luft-
        aum obliegt die Bündelung, Bewertung und Steuerung
        ller vorhandenen Informationen (Luftlage), die für die
        icherheit im Luftraum wichtig sein können; Beratung
        n Bezug auf die Luftsicherheitslage und die möglichen
        perativen Handlungsoptionen und Einleitung bzw.
        oordination von Maßnahmen (zum Beispiel Überprü-
        en, Umleiten, Warnen nach § 15 Abs. 1 Satz 2 Luft-
        iG).
        nlage 3
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Fra-
        en der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk
        tünker, Joachim SPD 08.03.2006
        rittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        08.03.2006
        bgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        1614 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006
        (A) )
        (B) )
        Hausrat und Wohnung geeinigt haben („Scheidung light“)
        Prozesskostenhilfeberechtigte im Ergebnis schlechter gestellt
        werden?
        Wie wird der Kritik unter anderem von Fachverbänden
        (Deutscher Anwaltsverein, Bundesrechtsanwaltskammer)
        Rechnung getragen, dass durch die Scheidung ohne Anwalt
        der Schutz des schwächeren Ehepartners ausgehöhlt wird?
        Zu Frage 9:
        Scheidungswillige, kinderlose Paare können das ver-
        einfachte Scheidungsverfahren wählen, sofern sie sich
        über die Scheidungsfolgen einig sind. Wenn sich bedürf-
        tige Ehegatten für das vereinfachte Scheidungsverfahren
        entscheiden, gewähren die Notare für die Beratung und
        für die Beurkundung des Scheidungsantrags und der
        Scheidungsfolgen Notarkostenhilfe. Für das anschlie-
        ßende gerichtliche Verfahren kann auf Antrag Prozess-
        kostenhilfe bewilligt werden. Eine Schlechterstellung
        von Prozesskostenhilfeberechtigten ist somit nicht er-
        sichtlich.
        Zu Frage 10:
        Die Kritik der Fachverbände nehme ich ernst. Schon
        das geltende Recht sieht zum Schutz ungewandter Par-
        teien vor, dass der Notar bei der Beurkundung darauf zu
        achten hat, dass Irrtümer und Zweifel vermieden sowie
        unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benach-
        teiligt werden. Dieser Amtspflicht kommt im verein-
        fachten Scheidungsverfahren eine besondere Bedeutung
        zu. Zum Schutz des schwächeren Ehepartners soll zu-
        dem das Beurkundungsgesetz um eine spezielle Beleh-
        rungspflicht für den Notar ergänzt worden. Er soll in der
        Beratung über den Scheidungsantrag und die Schei-
        dungsfolgen darauf hinweisen, dass eine parteiische In-
        teressenvertretung nur durch einen Rechtsanwalt erfolgt.
        Damit wird die Erwartung verknüpft, dass sich der Ehe-
        gatte, der trotz eines besonderen Schutzbedürfnisses bis-
        her keine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen
        hat, dies nachholt. Schließlich muss der Richter im ver-
        einfachten Scheidungsverfahren die vorgelegte Verein-
        barung über die Scheidungsfolgen auf deren Wirksam-
        keit prüfen. Eine Vereinbarung, die einen Ehegatten
        unangemessen benachteiligt, kann sittenwidrig und da-
        her nichtig sein.
        Anlage 4
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die
        Frage der Abgeordneten Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 16/796, Frage 13):
        Trifft es zu, dass der Bundesregierung Voranfragen von
        deutschen Banken oder Unternehmen zu Hermesbürgschaften
        für den Bau des geplanten bulgarischen Atomkraftwerkes
        Belene vorliegen, und wenn ja, wie wird die Bundesregierung
        sich dazu verhalten?
        Nein, der Bundesregierung liegt bisher im Zusam-
        menhang mit dem Bau des geplanten bulgarischen
        Atomkraftwerkes Belene keine Voranfrage vor.
        A
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        nlage 5
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Fra-
        en der Abgeordneten Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, Fragen 14 und 15):
        Wie beurteilt die Bundesregierung die Folgen der enormen
        Marktkonzentration bei der Stromproduktion bzw. bei der
        Gasbeschaffung auf den Wettbewerb?
        Plant die Bundesregierung gesetzliche Initiativen für mehr
        Transparenz bei Gas- und Strompreisen zum Beispiel über Of-
        fenlegungspflichten zur Preiskalkulation, und wenn nein, wa-
        rum nicht?
        u Frage 14:
        Die wettbewerblichen Folgen einer hohen Marktkon-
        entration im Bereich der leitungsgebundenen Energie-
        ersorgung sind nicht im Einzelnen absehbar. Einerseits
        ird allgemein davon ausgegangen, dass die Wettbe-
        erbsintensität mit steigender Zahl der Marktteilnehmer
        unimmt. Andererseits sind erhebliche Ressourcen not-
        endig, um insbesondere auf Auslandsmärkten wettbe-
        erblich Bestand haben zu können. Angesichts der
        ohen Kapitalintensität und der zunehmenden internatio-
        alen Ausrichtung im Energiebereich können zudem
        tarke nationale Versorgungsunternehmen einen Beitrag
        ur Versorgungssicherheit leisten. Wegen der hohen Im-
        ortabhängigkeit gilt dieses insbesondere auf dem Gas-
        eschaffungsmarkt, auf dem privatwirtschaftlich tätige,
        ationale Unternehmen nur wenigen in der Regel staat-
        ch gelenkten Produzenten/Lieferanten gegenüberstehen.
        u Frage 15:
        Die Bundesregierung hat mit dem am 13. Juli 2005 in
        raft getretenen Energiewirtschaftsgesetz und den in die-
        em Zusammenhang erlassenen Verordnungen bereits
        ine Reihe von neuen Offenlegungsverpflichtungen, wie
        um Beispiel die getrennte Ausweisung der Netznut-
        ungsentgelte und die Darlegung der unternehmensspezi-
        ischen Kosten, vorgesehen. Die Regulierungsbehörden
        aben zur Erfüllung ihrer Aufgaben umfassende Aus-
        unftsrechte. Zudem greifen bei missbräuchlicher Gestal-
        ung der Gas- und Strompreise die Vorgaben des Gesetzes
        egen Wettbewerbsbeschränkungen, die ebenfalls detail-
        ierte Informationsrechte beinhalten. Weitere Offenle-
        ungsverpflichtungen können sich im Rahmen zivilrecht-
        icher Verfahren ergeben und zwar bei fehlenden
        ezugsalternativen der Kunden aus § 315 des Bürgerli-
        hen Gesetzbuches. In verschiedenen zurzeit anhängigen
        erfahren haben sich Kunden auf diese Regelung beru-
        en. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen,
        ass die Offenlegung von Preiskalkulationen konkurrie-
        ender Unternehmen nicht nur sensible Geschäftsgeheim-
        isse betreffen, sondern auch den Preiswettbewerb zwi-
        chen diesen Unternehmen beeinträchtigen kann. Die
        irkungen des neuen energiewirtschaftlichen Ordnungs-
        ahmens sind zunächst abzuwarten. Die Bundesregierung
        lant daher derzeit keine weiteren gesetzlichen Vorgaben
        ur Transparenz im Energiebereich.
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 1615
        (A) )
        (B) )
        Anlage 6
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Reinhard Loske (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, Frage 16):
        Wann beabsichtigt die Bundesregierung Haushaltsmittel
        für vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
        seit 25 Jahren geförderte stationäre Energieberatung freizuge-
        ben?
        Die Bundesregierung prüft intensiv, inwieweit die
        Möglichkeit besteht, dieses Förderprogramm im Rah-
        men der vorläufigen Haushaltsführung fortzuführen.
        Eine Entscheidung hierüber wird so schnell wie möglich
        erfolgen.
        Anlage 7
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Reinhard Loske (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, Frage 17):
        Welche Folgen können die angekündigten Fusionspläne
        europäischer Energieversorger auf die Verbraucherpreise und
        -versorgung haben (vergleiche „Süddeutsche Zeitung“ vom
        28. Februar 2006)?
        Die Folgen sind für die Verbraucherpreise im Einzel-
        nen nicht abzusehen. Werden dominante Energieversor-
        ger in anderen Ländern übernommen, so geht damit ein
        potenzieller Wettbewerber für den europäischen Ener-
        giebinnenmarkt verloren. Der Wettbewerb kann durch
        europäische Fusionen aber auch gestärkt werden, wenn
        der Erwerber die gemeinsamen Ressourcen und Syner-
        gien aus der Fusion als neuer Wettbewerber auf den aus-
        ländischen Märkten nutzt. Für die Versorgungssicherheit
        und damit mittelbar auch für den Verbraucher können
        solche Zusammenschlüsse Vorteile bringen, da sie die
        Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Energieversor-
        ger stärken und damit auch langfristig zur Sicherung der
        Energieversorgung in Europa beitragen.
        Anlage 8
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
        (Drucksache 16/796, Frage 21):
        Welche wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen
        erwartet die Bundesregierung hinsichtlich der Bekämpfungs-
        maßnahmen gegen die Geflügelpest sowohl für die privaten
        als auch für die öffentlichen Haushalte?
        Nach Ausbruch der Vogelgrippe in Deutschland ist
        nach Angaben der ZMP ein Verbrauchsrückgang von
        Geflügelfleisch von circa 20 Prozent zu verzeichnen.
        Dies führt zur Preissenkung und Erlöseinbußen für die
        betroffenen Wirtschaftsbeteiligten. Der Zentralverband
        der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) beziffert den
        wirtschaftlichen Schaden auf circa 140 Millionen Euro.
        Das unternehmerische Risiko muss jeder Unternehmer
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        unächst selber tragen. Private Versicherungen sind ein
        nstrument, diese Risiken zu minimieren.
        Inwieweit darüber hinaus staatliche Maßnahmen auf
        ationaler oder auf EU-Ebene erforderlich sind, kann
        um jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beant-
        ortet werden. Dies hängt in nicht unerheblichem Maße
        on der weiteren Ausbreitung der Vogelgrippe, insbe-
        ondere im Hinblick auf einen etwaigen Ausbruch in
        utztierbeständen, ab.
        nlage 9
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        ragen der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg
        BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/796,
        ragen 24 und 25):
        Wie schätzt die Bundesregierung die Forderung des Ver-
        bandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK) und
        des AEV-Arbeiter-Ersatzkassen-Verbandes e. V. ein, dass das
        Heimrecht in Analogie zum Pflege-Versicherungsgesetz (Elf-
        tes Buch Sozialgesetzbuch) auch weiterhin bundeseinheitlich
        geregelt sein müsse und daher nicht im Zuge der Föderalis-
        musreform in Länderkompetenz übertragen werden solle, und
        wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?
        Wie schätzt die Bundesregierung die Kritik des Bundes-
        verbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und des
        VdAK/AEV ein, dass mit einer Zersplitterung des Heimrech-
        tes in 16 verschiedene Länderregelungen kein Beitrag zum
        Bürokratieabbau geleistet werde, und wie begründet die Bun-
        desregierung ihre Einschätzung?
        Im Koalitionsvertrag ist zwischen CDU, CSU und
        PD vereinbart, dass die Gesetzgebungskompetenz für
        as Heimrecht im Rahmen der Föderalismusreform an
        ie Länder übergehen soll. Eine Bund-Länder-Arbeits-
        ruppe hat zur Umsetzung dieser Vereinbarung Textent-
        ürfe für ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
        nd ein Föderalismusbegleitgesetz erarbeitet. Darin ist
        nter anderem vorgesehen, dass die konkurrierende Ge-
        etzgebung des Bundes sich künftig auf „die öffentliche
        ürsorge (ohne das Heimrecht)“ erstrecken soll. Das
        undeskabinett hat diesem Gesetzespaket am 6. März
        006 zugestimmt. Am 10. März 2006 wird eine erste Be-
        atung gleich lautender Gesetzentwürfe der Koalitions-
        raktionen im Deutschen Bundestag stattfinden. Eben-
        alls an diesem Tage wird ein gleich lautender
        esetzesantrag der Länder in den Bundesrat einge-
        racht.
        Nach der Übertragung der Gesetzgebungskompetenz
        ür das Heimgesetz wird nach Art. 125 a Abs. 1 Grund-
        esetz das Bundesrecht solange in Kraft bleiben, bis es
        ie Länder durch Landesrecht ersetzt haben. Mittelfristig
        ird es damit zu 16 Heimgesetzen der Länder kommen
        önnen. Die Anwendung dieser – eventuell unterschied-
        ichen – Heimgesetze erfordert einen gewissen Mehrauf-
        and für die überregional tätigen Heimträger. Bereits
        ach geltendem Recht ist die Durchführung des Heimge-
        etzes – und damit auch die Auslegung der im Heimrecht
        erankerten Standards – eigenverantwortliche Angele-
        enheit der Länder. Regelmäßige Besprechungen der für
        as Heimrecht Verantwortlichen in einer Bund-Länder-
        rbeitsgruppe führten dazu, dass die Auslegung des
        1616 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006
        (A) )
        (B) )
        Heimrechts in den Ländern nicht zu weit divergierte. Die
        Entwicklung des Heimrechts im Allgemeinen und der
        darin festgelegten Standards im Besonderen, lässt sich
        für die Zukunft schwer prognostizieren. Nach den Erfah-
        rungen der Vergangenheit ist es sehr wahrscheinlich,
        dass künftig erforderliche Änderungen des Heimrechts
        in großem Umfange einvernehmlich vorgenommen wer-
        den, sodass – entgegen ihrer Auffassung – eine zu starke
        Zersplitterung des Heimrechts in den Ländern ebenso
        wie eine zu unterschiedliche Festlegung der Standards
        nicht zu befürchten sein wird.
        Im Übrigen ist zu der vorgetragenen Kritik an der Zu-
        ständigkeitsverlagerung des Heimrechts darauf hinzu-
        weisen, dass es sich bei den im Koalitionsvertrag enthal-
        tenen Regelungsvorschlägen zur Modernisierung der
        bundesstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutsch-
        land insgesamt um das Ergebnis einer politischen Ver-
        ständigung handelt, das naturgemäß den Charakter eines
        Kompromisses zwischen unterschiedlichen Positionen
        trägt. Ziel ist eine Lösung, die die Belange beider staatli-
        cher Ebenen (Bund und Länder) angemessen berück-
        sichtigt.
        Anlage 10
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, Frage 26):
        Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko der Gefähr-
        dung einheitlicher und hoher Pflegestandards in Deutschland,
        wenn das Heimrecht im Zuge der Föderalismusreform in die
        Kompetenz der Länder übergeht, und sieht die Bundesregie-
        rung bei diesem Vorgehen das Reformziel von mehr Transpa-
        renz in den Bund-Länder-Beziehungen gewahrt, wenn theore-
        tisch 16 verschiedene Heimgesetzgebungen möglich sind?
        Im Koalitionsvertrag ist zwischen CDU, CSU und
        SPD vereinbart, dass die Gesetzgebungskompetenz für
        das Heimrecht im Rahmen der Föderalismusreform an
        die Länder übergehen soll. Eine Bund-Länder-Arbeits-
        gruppe hat zur Umsetzung dieser Vereinbarung Textent-
        würfe für ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
        und ein Föderalismusbegleitgesetz erarbeitet. Darin ist
        unter anderem vorgesehen, dass die konkurrierende Ge-
        setzgebung des Bundes sich künftig auf „die öffentliche
        Fürsorge (ohne das Heimrecht)“ erstrecken soll. Das
        Bundeskabinett hat diesem Gesetzespaket am 6. März
        2006 zugestimmt. Am 10. März 2006 wird eine erste Be-
        ratung gleich lautender Gesetzentwürfe der Koalitions-
        fraktionen im Deutschen Bundestag stattfinden. Eben-
        falls an diesem Tage wird ein gleich lautender
        Gesetzesantrag der Länder in den Bundesrat einge-
        bracht.
        Nach der Übertragung der Gesetzgebungskompetenz
        für das Heimgesetz wird nach Art. 125 a Abs. 1 Grund-
        gesetz das Bundesrecht so lange in Kraft bleiben, bis es
        die Länder durch Landesrecht ersetzt haben. Mittelfristig
        wird es damit zu 16 Heimgesetzen der Länder kommen
        können. Die Anwendung dieser – eventuell unterschied-
        lichen – Heimgesetze erfordert einen gewissen Mehrauf-
        wand für die überregional tätigen Heimträger. Bereits
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        ach geltendem Recht ist die Durchführung des Heimge-
        etzes – und damit auch die Auslegung der im Heimrecht
        erankerten Standards – eigenverantwortliche Angele-
        enheit der Länder. Regelmäßige Besprechungen der für
        as Heimrecht Verantwortlichen in einer Bund-Länder-
        rbeitsgruppe führten dazu, dass die Auslegung des
        eimrechts in den Ländern nicht zu weit divergierte. Die
        ntwicklung des Heimrechts im Allgemeinen und der
        arin festgelegten Standards im Besonderen lässt sich
        ür die Zukunft schwer prognostizieren. Nach den Erfah-
        ungen der Vergangenheit ist es sehr wahrscheinlich,
        ass künftig erforderliche Änderungen des Heimrechts
        n großem Umfange einvernehmlich vorgenommen wer-
        en, sodass – entgegen ihrer Auffassung – eine zu starke
        ersplitterung des Heimrechts in den Ländern ebenso
        ie eine zu unterschiedliche Festlegung der Standards
        icht zu befürchten sein wird.
        Im Übrigen ist zu der vorgetragenen Kritik an der Zu-
        tändigkeitsverlagerung des Heimrechts darauf hinzu-
        eisen, dass es sich bei den im Koalitionsvertrag enthal-
        enen Regelungsvorschlägen zur Modernisierung der
        undesstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutsch-
        and insgesamt um das Ergebnis einer politischen Ver-
        tändigung handelt, das naturgemäß den Charakter eines
        ompromisses zwischen unterschiedlichen Positionen
        rägt. Ziel ist eine Lösung, die die Belange beider staatli-
        her Ebenen (Bund und Länder) angemessen berück-
        ichtigt.
        nlage 11
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra-
        en des Abgeordneten Christian Freiherr von Stetten
        CDU/CSU) (Drucksache 16/796, Fragen 29 und 30):
        Wie ist im Hinblick auf den vom Bundesministerium für
        Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Ausschuss für Ver-
        kehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages
        vorgelegten Bericht über die Qualität, Dauerhaftigkeit und Si-
        cherheit von Spannbetonbrücken der Zustand der Kochertal-
        brücke im Landkreis Schwäbisch Hall zu bewerten, die als
        Teil der Bundesautobahn A 6 in Baden-Württemberg bedeut-
        same Verkehrsströme zu bewältigen hat?
        Lässt es der Zustand der Brücke zu, dass die Brücke, wie
        von der Straßenbauverwaltung geplant, zukünftig statt auf
        vier auf sechs Fahrspuren befahren werden kann?
        u Frage 29:
        Die im Jahr 1979 fertig gestellte Kochertalbrücke bei
        eislingen im Zuge der Bundesautobahn A 6, Heil-
        ronn–Nürnberg, im Landkreis Schwäbisch Hall ist mit
        iner maximalen Höhe von 185 m über Grund die
        öchste Talbrücke in Deutschland. Die Spannbeton-
        ohlkastenbrücke hat eine Länge von 1128 m bei einer
        rößten Stützweite von 138 m. Der Zustand der Kocher-
        albrücke entspricht insgesamt einem dem Alter des
        auwerkes entsprechend guten Zustand. Nur durch eine
        ereichsweise schadhafte Abdichtung mit durchfeuchte-
        er Fahrbahnplatte und Schäden an den Fahrbahnüber-
        ängen als Folgeschaden wurde das Bauwerk relativ
        chlecht bewertet. Die Schäden an den Fahrbahnüber-
        ängen wurden bis zu deren Austausch als Sofortmaß-
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 1617
        (A) )
        (B) )
        nahme provisorisch beseitigt, sodass sich bei einer Neu-
        bewertung eine bessere Zustandsnote ergeben würde.
        Am Überbau sind keine weiteren Schäden festgestellt
        worden, sodass die Standsicherheit und Verkehrssicher-
        heit des Bauwerkes weiterhin gewährleistet ist. Zur wei-
        teren dauerhaften und wirtschaftlichen Nutzung des
        Bauwerkes ist jedoch noch eine umfassende Instandset-
        zungsmaßnahme geplant.
        Zu Frage 30:
        Die Kochertalbrücke liegt im Abschnitt Kupfer-
        zeit–Crailsheim. Der sechsstreifige Ausbau dieser Stre-
        cke ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in die
        Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ (WB*)
        eingestuft. Daher ist eine mittelfristige Realisierung des
        Ausbaus nicht absehbar. Um die Verkehrsverhältnisse
        zwischenzeitlich zu verbessern, will das Land Baden-
        Württemberg prüfen, ob eine provisorische dreistreifige
        Verkehrsführung unter Nutzung des Standstreifens mög-
        lich ist, wie dies in dem Abschnitt Weinsberg–Kupfer-
        zell vorgesehen und zum großen Teil auch schon umge-
        setzt ist. Für die Kochertalbrücke wird eine Prüfung
        erforderlich, ob die Voraussetzungen hinsichtlich der
        Tragfähigkeit und der erforderlichen Breite für drei
        Fahrstreifen pro Richtung vorliegen. Diese Prüfung
        wurde bisher noch nicht durchgeführt.
        Anlage 12
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen
        der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, Fragen 45 und 46):
        Ist es zutreffend, dass die Verweildauer von unter 25-Jäh-
        rigen in Arbeitslosigkeit im Jahr 2005 von 4,1 Monaten auf
        4,4 Monate angestiegen ist, und wie stellt die Bundesregie-
        rung sicher, dass die Zielsetzung des Gesetzgebers, dass unter
        25-Jährige innerhalb von drei Monaten in Ausbildung bzw.
        Arbeit vermittelt werden sollen, im Jahr 2006 erreicht wird?
        Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass für eine un-
        verzügliche und dauerhafte Eingliederung von unter 25-Jähri-
        gen eine gute Betreuung unabdingbar ist, die sich durch einen
        hohen Betreuungsschlüssel sowie durch qualifiziertes Fallma-
        nagement und hohe Kontaktdichte auszeichnet, und welche
        Auswirkungen haben nach Ansicht der Bundesregierung die
        durch die Absenkung der Regelleistung für unter 25-Jährige
        notwendig werdende zusätzliche Personalbindung in der Leis-
        tungsverwaltung auf Betreuungsschlüssel, Kontaktdichte und
        Qualifizierung der Mitarbeiter in den Arbeitsgemeinschaften?
        Zu Frage 45:
        Die durchschnittliche Dauer der Jugendarbeitslosig-
        keit ist von 4,1 Monaten im Jahr 2004 auf 4,4 Monate im
        Jahr 2005 gestiegen. Die Bundesregierung setzt alle An-
        strengungen daran, dass kein Jugendlicher länger als drei
        Monate arbeitslos bleibt. Dieses politische Ziel ist im
        Koalitionsvertrag vereinbart. Es ist nicht, wie in der
        Frage unterstellt, gesetzlich verankert. Die Bundesregie-
        rung erwartet, dass die flächendeckende Optimierung
        der Beratung und Vermittlung in den Agenturen für Ar-
        beit und der konsequente Einsatz der umfassenden Hil-
        fen der Grundsicherung für Arbeitsuchende diesen Pro-
        zess forcieren werden.
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        u Frage 46:
        Ja. Deshalb hat die vorige Bundesregierung die unter
        em Namen Hartz IV bekannt gewordene große Arbeits-
        arktreform initiiert. Durch intensive persönliche Be-
        reuung und umfassende Hilfen sollen hilfebedürftige
        unge Menschen unter 25 Jahren in Ausbildung oder Ar-
        eit integriert worden. Dort, wo dies nicht sofort gelingt,
        ollen sie in Arbeitsgelegenheiten an Ausbildung und
        rbeit herangeführt werden. Durch die Optimierung der
        eratung und Vermittlung in den Agenturen für Arbeit
        ird auch für die dort betreuten arbeitslosen jungen
        enschen angestrebt, sie schnellstmöglich vermitteln zu
        önnen. Die voraussichtlich zum 1. Juli in Kraft tretende
        egelung, nach der auch volljährige Kinder unter
        5 Jahren in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern einbe-
        ogen werden, hat keine Auswirkungen auf die Betreu-
        ngsschlüssel, Kontaktdichte und Qualifizierung der
        itarbeiter bei den Trägern der Grundsicherung, weil
        ich der Status Arbeitslosigkeit durch die Rechtsände-
        ung nicht ändert.
        nlage 13
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage
        er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
        Drucksache 16/796, Frage 49):
        Wie viele Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer
        haben im Jahr 2005 nach § 8 b des Dritten Buches Sozialge-
        setzbuch (SGB III) Leistungen der aktiven Arbeitsförderung
        bekommen, insbesondere für Beratung und Vermittlung sowie
        Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme
        der Weiterbildungskosten?
        Die Daten der Bundesagentur für Arbeit über die
        eistungen der aktiven Arbeitsförderung für das Jahr
        005 liegen noch nicht vor.
        nlage 14
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen des
        bgeordneten Jörg Rohde (FDP) (Drucksache 16/796,
        ragen 52 und 53):
        Wie viele Zertifizierungen für Maßnahmen und Träger
        nach den §§ 84 bis 87 SGB III sind seit In-Kraft-Treten des
        Gesetzes erfolgt, und wie bewertet die Bundesregierung die
        bislang gemachten Erfahrungen mit dem Zertifizierungs-
        zwang?
        Bestehen zum heutigen Zeitpunkt bei der Bundesregie-
        rung Überlegungen oder Planungen für Korrekturen, Ände-
        rungen oder den Wegfall des Zertifizierungszwangs nach den
        §§ 84 bis 87 SGB III?
        u Frage 52:
        Eine berufliche Weiterbildung kann nur gefördert
        erden, wenn eine fachkundige Stelle festgestellt hat,
        ass der Weiterbildungsträger und sein Bildungsangebot
        ie gesetzlichen Mindeststandards des SGB III und der
        um 1. Juli 2004 in Kraft getretenen Anerkennungs- und
        ulassungsverordnung Weiterbildung erfüllt. Sie sieht
        or, dass dies grundsätzlich nicht mehr von Arbeitsagen-
        1618 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006
        (A) (C)
        (B) (D)
        turen, sondern von unabhängigen, privaten Zertifizie-
        rungsagenturen geprüft wird. Um allen Beteiligten in an-
        gemessener Zeit eine Umstellung auf das neue Verfahren
        zu ermöglichen, enthielt die Verordnung eine Über-
        gangsregelung für bis Ende 2005 beginnende Maßnah-
        men. Seit Ende November 2005 steht ein bundesweit flä-
        chendeckendes Netz von Zertifizierungsagenturen für
        die Qualitätsprüfung von Bildungsträgern und Weiterbil-
        dungslehrgängen zur Verfügung. Die Bundesregierung
        geht davon aus, dass die Zertifizierungsagenturen ihrer
        Verantwortung für eine nachhaltige Qualitätsverbesse-
        rung im Bereich der beruflichen Weiterbildung gerecht
        werden. Das neue Zertifizierungsverfahren ist auch
        Gegenstand der Evaluierung der Reformgesetze am Ar-
        beitsmarkt, über die die Bundesregierung Ende 2006
        dem Bundestag berichten wird. Über die Zahl der Zerti-
        fizierungen nach dieser Verordnung wird bei der Bun-
        desagentur für Arbeit keine Statistik geführt.
        Zu Frage 53:
        Die Bundesregierung weist zunächst darauf hin, dass
        bereits in der Vergangenheit nur Teilnehmer an geprüften
        und zugelassenen Weiterbildungslehrgängen gefördert
        werden konnten. Mit der Verordnung wurden nachhal-
        tige Qualitätsverbesserungen im Bereich der beruflichen
        Weiterbildung eingeleitet. Zurzeit gibt es keine Überle-
        gungen, die Verordnung zu ändern. Fachliche Fragen im
        Zusammenhang mit dem neuen Verfahren werden regel-
        mäßig im Anerkennungsbeirat, einem eigens dafür ein-
        gerichteten Sachverständigengremium, und im konstruk-
        tiven Dialog mit den Zertifizierungsagenturen behandelt.
        91, 1
        0, T
        21. Sitzung
        Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12
        Anlage 13
        Anlage 14