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ID1602106200

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    Plenarprotokoll 16/21 schutzfachlichen Planungsauftrags Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Antwort Michael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . Zusatzfrage Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berücksichtigung des gesamten Baus der A 14 zwischen Magdeburg und Schwerin bei der Abarbeitung des naturschutzfach- lichen Planungsauftrags Antwort Michael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . 1584 C 1585 A 1585 B 1585 C 1585 D 1586 B 1586 B 1586 C 1586 D 1587 B 1587 B 1587 D 1589 A 1589 B 1589 C Deutscher B Stenografisch 21. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Rentenpoli- tik der Bundesregierung Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU) . . . . . . . . F I F T F ( M P D E r v 1581 A 1582 B 1582 C 1582 D 1582 D 1583 A 1583 A 1583 D 1584 A 1584 C Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1588 A 1588 A undestag er Bericht ung n 8. März 2006 t : ranz Müntefering, Bundesminister BMAS . rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ranz Müntefering, Bundesminister BMAS . agesordnungspunkt 2: ragestunde Drucksache 16/796) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 1 eter Hettlich (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) inbeziehung des Bundesumweltministe- iums in die Abarbeitung des im Bundes- erkehrswegeplan festgesetzten natur- 1588 C 1588 C 1588 D 1589 A Zusatzfragen Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1589 C II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 Mündliche Frage 3 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Planung einer Gesetzesnovelle zur Fortent- wicklung des Bundesausbildungsförde- rungsgesetzes 2006 Antwort Andreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . Zusatzfragen Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zur For- derung nach Einrichtung von mindestens 100 000 Ausbildungsplätzen in staatlichen Berufsbildungszentren Antwort Andreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . Zusatzfragen Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Dr. Norman Paech (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zu der von der International Crisis Group am 23. Fe- bruar 2006 vorgeschlagenen neuen Option im Konflikt um das iranische Atompro- gramm Antwort Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Dr. Norman Paech (DIE LINKE) Einberufung einer umfassenden Friedens- konferenz für den Nahen und Mittleren Osten durch den Sicherheitsrat der Verein- ten Nationen Antwort Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Lutz Heilmann (DIE LINKE) Vereinbarungen zwischen dem Bundes- finanzminister und dem Ministerpräsiden- ten von Schleswig-Holstein bezüglich des Baues einer festen Fehmarnbeltquerung Antwort Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . Zusatzfragen Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . M V V g s h t h A H Z V M B D S d V s A H Z B M C D K r M h A H Z C M R D K q z A A Z R 1590 A 1590 A 1590 C 1590 D 1591 C 1591 D 1592 D 1593 A 1594 A 1594 B ündliche Frage 12 eronika Bellmann (CDU/CSU) erhandlungen zu den neuen Förderbedin- ungen für die Strukturfonds der Europäi- chen Union im Zeitraum 2007 bis 2013 insichtlich der Vermeidung von subven- ionierten Betriebsverlagerungen inner- alb der EU ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen eronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ündliche Frage 18 ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) tärkung der Verbraucherinteressen durch ie Einführung einer Verbandsklage für erbraucherverbände im Energiewirt- chaftsgesetz ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 19 ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) onsequenzen aus dem Ergebnis des Be- ichts der EU-Kommission zum Stand der arktöffnung und zum Wettbewerbsver- alten der Energieversorger Europas ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 31 ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) ofinanzierung der festen Fehmarnbelt- uerung durch die EU angesichts der Kür- ung der Mittel ntwort chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1594 C 1594 C 1595 A 1595 B 1596 A 1596 A 1596 C 1596 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 III Mündliche Frage 32 Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Akzeptanz einer mautpflichtigen Feh- marnbeltquerung durch die Verkehrsteil- nehmer Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 33 Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Staatliche Beihilfen für den Bau einer fes- ten Fehmarnbeltquerung Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 34 Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stand der Beratungen über Staatsgaran- tien für den Bau einer festen Fehmarnbelt- querung Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 35 Lutz Heilmann (DIE LINKE) Kürzung der Regionalisierungsmittel vor dem Hintergrund einer möglichen Zweck- entfremdung der Mittel aus dem Regionali- sierungsgesetz durch die Bundesländer Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 27 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bearbeitungsstand des Fünfjahresplans zum Ausbau der Bundesfernstraßen und Zeitpunkt seiner Verabschiedung Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z D M D D R s h A U Z D M A M r H n A U Z A M A V F v A U Z A M C D W B t A D Z C 1597 A 1597 B 1597 C 1597 D 1598 B 1598 B usatzfragen r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 28 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) ückforderung von Teilen des Gesell- chaftsdarlehens an den Münchener Flug- afen ntwort lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 36 lexander Ulrich (DIE LINKE) aßnahmen zum Schutz der Zivilbevölke- ung in der Umgebung des Flughafens ahn wegen Nutzung durch US-amerika- ische Militärtransportflugzeuge ntwort lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen lexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ündliche Frage 37 lexander Ulrich (DIE LINKE) ereinbarkeit der derzeitigen Nutzung des lughafens Hahn mit der vollzogenen Kon- ersion zu einem zivilen Flughafen ntwort lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage lexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ündliche Frage 20 ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) eitere Finanzmittel für den zusätzlichen eratungsaufwand der Verbraucherzen- ralen für protestierende Gaskunden ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1598 C 1599 B 1599 B 1599 D 1600 A 1600 B 1600 B 1600 C 1600 C IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 Mündliche Frage 23 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verzögerungen bei der Seuchenbekämpfung Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 38 und 39 Katja Kipping (DIE LINKE) Zahl der in eheähnlicher Lebensgemein- schaft lebenden Arbeitslosen, die aufgrund der Anrechnung von Partnereinkommen keine Leistungen nach dem SGB II erhal- ten, sowie Zahl derer, die nicht kranken- versichert sind Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 40 und 41 Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) Anfallende Verwaltungskosten der Kran- kenkassen für den Einzug der Sozialver- sicherungsbeiträge in den Jahren 1997 bis 2006 sowie Verhältnis von Beitragseinzugs- vergütungen zum tatsächlichen Verwal- tungsaufwand beim Beitragseinzug Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 42 Heinz-Peter Haustein (FDP) Aufdeckung von Missbrauch und Betrug durch die telefonischen Überprüfungen be- züglich des Anspruchs auf Grundsicherung nach SGB II Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Heinz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . . M H K b A A F Z H M B D E d a k e A F Z B M M K A z 2 d A A F Z K M K M t v h A F Z K 1601 B 1601 C 1602 D 1603 A 1604 A 1604 B 1605 A 1605 C 1605 D ündliche Frage 43 einz-Peter Haustein (FDP) osten des von der Bundesagentur für Ar- eit eingerichteten Servicecenters für LG-II-Bezieher ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen einz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 44 ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) rteilung der Zuschläge für Maßnahmen er Arbeitsförderung durch die Bundes- gentur für Arbeit an Bieter, deren Fach- räfte ein Bruttogehalt unter 1 700 Euro rhalten ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 47 ornelia Möller (DIE LINKE) uswirkungen der Umsetzung der Kür- ung des ALG II für Jugendliche unter 5 Jahre auf die Vermittlungs- und Einglie- erungsaufgaben der Bundesagentur für rbeit ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ornelia Möller (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ündliche Frage 48 ornelia Möller (DIE LINKE) aßnahmen gegen das „auf Probe arbei- en“ ohne Lohn und ohne soziale Sicherung or dem Hintergrund der gegenwärtig ho- en Arbeitslosigkeit ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ornelia Möller (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1606 B 1606 B 1606 D 1607 B 1608 A 1608 B 1608 D 1609 A 1609 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 V Mündliche Frage 50 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kriterien der Bundesagentur für Arbeit für die Erteilung von Zuschlägen für Qua- lifizierungs- und Trainingsmaßnahmen Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 51 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mögliche Einflussnahme der Bundesregie- rung auf die Bundesagentur für Arbeit zur Sicherstellung des Aspekts der Qualität bei Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpoli- tik Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Fragen 7 und 8 Petra Pau (DIE LINKE) Auswirkungen der Entscheidung des Bun- desverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006 zum Luftsicherheitsgesetz auf die Tä- tigkeit und die rechtliche Grundlage zur Einrichtung des Nationalen Lage- und Führungszentrums für Sicherheit im Luft- raum in Kalkar Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . Anlage 3 Mündliche Fragen 9 und 10 Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verhinderung einer Schlechterstellung von Prozesskostenhilfeberechtigten als Folge d z k c p A A A M U D H v B b b A H A M U D F S f I u A H A M D D F s E A H A M D D 1610 B 1610 C 1611 B 1611 C 1612 C 1613 A 1613 B er geplanten Abschaffung des Anwalts- wangs bei einverständlichen Scheidungen inderloser Ehepaare; mögliche Schwä- hung des Schutzes des schwächeren Ehe- artners durch die Scheidung ohne Anwalt ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Frage 13 te Koczy (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) altung der Bundesregierung zu eventuell orliegenden Voranfragen von deutschen anken oder Unternehmen zu Hermes- ürgschaften für den Bau des geplanten ulgarischen Atomkraftwerks Belene ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Fragen 14 und 15 lrike Höfken (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) olgen der Marktkonzentration bei der tromproduktion bzw. bei der Gasbeschaf- ung auf den Wettbewerb sowie gesetzliche nitiativen für mehr Transparenz bei Gas- nd Strompreisen ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Frage 16 r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) reigabe von Mitteln für vom Bundeswirt- chaftsministerium geförderte stationäre nergieberatung ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Frage 17 r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) 1613 D 1614 B 1614 C 1615 A VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 Auswirkungen der angekündigten Fusions- pläne europäischer Energieversorger auf Verbraucherpreise und -versorgung Antwort Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Fragen 29 und 30 Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) Zustand der Kochertalbrücke im Land- kreis Schwäbisch Hall; künftige Befahr- barkeit auf sechs Fahrspuren Antwort 1615 A Anlage 8 Mündliche Frage 21 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Wirtschaftliche und finanzielle Auswir- kungen der Maßnahmen gegen die Geflü- gelpest auf öffentliche und private Haus- halte Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Fragen 24 und 25 Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bundeseinheitliche Regelung des Heim- rechts analog zum Pflege-Versicherungsge- setz Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 26 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Risiko der Gefährdung einheitlicher und hoher Pflegestandards in Deutschland bei Übergang des Heimrechts in die Kompe- tenz der Länder; Wahrung einer größeren Transparenz in den Bund-Länder-Bezie- hungen Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A A M B D M m s A F A M D L g r d Ü B A F A M J Z u I n z A F 1615 B 1615 C 1616 A chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 ündliche Fragen 45 und 46 rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) aßnahmen zur schnelleren Arbeitsver- ittlung von unter 25-jährigen Arbeitslo- en ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 49 r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) eistungen der aktiven Arbeitsförderung emäß § 8 b SGB III, insbesondere für Be- atung und Vermittlung sowie Förderung er beruflichen Weiterbildung durch bernahme der Weiterbildungskosten für erufsrückkehrer im Jahr 2005 ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Fragen 52 und 53 örg Rohde (FDP) ahl der Zertifizierungen für Maßnahmen nd Träger nach §§ 84 bis 87 SGB III seit n-Kraft-Treten des Gesetzes sowie Pla- ungen zum Wegfall des Zertifizierungs- wangs ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1616 D 1617 A 1617 C 1617 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 1581 (A) ) (B) ) 21. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 1613 (A) ) (B) ) zur Abschaffung des Anwaltszwangs bei einverständlichen Scheidungen kinderloser Ehepaare, die sich über Unterhalt,Schily, Otto SPD 08.03.2006 (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, Fragen 9 und 10): Wie will die Bundesregierung verhindern, dass als Folge der Pläne der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, DIE GRÜNEN Pflug, Johannes SPD 08.03.2006 Anlage 1 Liste der entschuldigt * A d d s n r b D t H r a S i o K f S A d g Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albach, Peter CDU/CSU 08.03.2006 von Bismarck, Carl Eduard CDU/CSU 08.03.2006 Dr. Botz, Gerhard SPD 08.03.2006 Fograscher, Gabriele SPD 08.03.2006 Gabriel, Sigmar SPD 08.03.2006 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 08.03.2006 Dr. Geisen, Edmund FDP 08.03.2006 Gleicke, Iris SPD 08.03.2006 Granold, Ute CDU/CSU 08.03.2006 Groneberg, Gabriele SPD 08.03.2006 Heil, Hubertus SPD 08.03.2006 Heinen, Ursula CDU/CSU 08.03.2006 Herrmann, Jürgen CDU/CSU 08.03.2006 Heß, Petra SPD 08.03.2006 Hilsberg, Stephan SPD 08.03.2006 Homburger, Birgit FDP 08.03.2006 Kramer, Rolf SPD 08.03.2006 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 08.03.2006 Kunert, Katrin DIE LINKE 08.03.2006 Link (Heilbronn), Michael FDP 08.03.2006 Lintner, Eduard CDU/CSU 08.03.2006* Lips, Patricia CDU/CSU 08.03.2006 Mogg, Ursula SPD 08.03.2006 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ 08.03.2006 S T A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates nlage 2 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Fragen er Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Druck- ache 16/796, Fragen 7 und 8): Welche Auswirkungen hat – nach Ansicht der Bundesre- gierung – die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006 zum Luftsicherheitsgesetz auf die Tä- tigkeit und die rechtliche Grundlage zur Einrichtung des Na- tionalen Lage- und Führungszentrums für Sicherheit im Luft- raum in Kalkar? Welche Aufgaben kann – nach Ansicht der Bundesregie- rung – das Nationale Lage- und Führungszentrum für Sicher- heit im Luftraum in Kalkar nach dem Urteil noch ausführen? Auswirkungen dieses Urteils auf das NLFZ bestehen icht. Die Aufgaben des Nationalen Lage- und Füh- ungszentrums „Sicherheit im Luftraum“ (NLFZ) blei- en auch weiterhin grundsätzlich unverändert bestehen. em NLFZ als zentrale ressortübergreifende Einrich- ung des Bundes zur Koordinierung der Maßnahmen im inblick auf die Abwehr von Gefahren aus dem Luft- aum obliegt die Bündelung, Bewertung und Steuerung ller vorhandenen Informationen (Luftlage), die für die icherheit im Luftraum wichtig sein können; Beratung n Bezug auf die Luftsicherheitslage und die möglichen perativen Handlungsoptionen und Einleitung bzw. oordination von Maßnahmen (zum Beispiel Überprü- en, Umleiten, Warnen nach § 15 Abs. 1 Satz 2 Luft- iG). nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Fra- en der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk tünker, Joachim SPD 08.03.2006 rittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08.03.2006 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 1614 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 (A) ) (B) ) Hausrat und Wohnung geeinigt haben („Scheidung light“) Prozesskostenhilfeberechtigte im Ergebnis schlechter gestellt werden? Wie wird der Kritik unter anderem von Fachverbänden (Deutscher Anwaltsverein, Bundesrechtsanwaltskammer) Rechnung getragen, dass durch die Scheidung ohne Anwalt der Schutz des schwächeren Ehepartners ausgehöhlt wird? Zu Frage 9: Scheidungswillige, kinderlose Paare können das ver- einfachte Scheidungsverfahren wählen, sofern sie sich über die Scheidungsfolgen einig sind. Wenn sich bedürf- tige Ehegatten für das vereinfachte Scheidungsverfahren entscheiden, gewähren die Notare für die Beratung und für die Beurkundung des Scheidungsantrags und der Scheidungsfolgen Notarkostenhilfe. Für das anschlie- ßende gerichtliche Verfahren kann auf Antrag Prozess- kostenhilfe bewilligt werden. Eine Schlechterstellung von Prozesskostenhilfeberechtigten ist somit nicht er- sichtlich. Zu Frage 10: Die Kritik der Fachverbände nehme ich ernst. Schon das geltende Recht sieht zum Schutz ungewandter Par- teien vor, dass der Notar bei der Beurkundung darauf zu achten hat, dass Irrtümer und Zweifel vermieden sowie unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benach- teiligt werden. Dieser Amtspflicht kommt im verein- fachten Scheidungsverfahren eine besondere Bedeutung zu. Zum Schutz des schwächeren Ehepartners soll zu- dem das Beurkundungsgesetz um eine spezielle Beleh- rungspflicht für den Notar ergänzt worden. Er soll in der Beratung über den Scheidungsantrag und die Schei- dungsfolgen darauf hinweisen, dass eine parteiische In- teressenvertretung nur durch einen Rechtsanwalt erfolgt. Damit wird die Erwartung verknüpft, dass sich der Ehe- gatte, der trotz eines besonderen Schutzbedürfnisses bis- her keine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen hat, dies nachholt. Schließlich muss der Richter im ver- einfachten Scheidungsverfahren die vorgelegte Verein- barung über die Scheidungsfolgen auf deren Wirksam- keit prüfen. Eine Vereinbarung, die einen Ehegatten unangemessen benachteiligt, kann sittenwidrig und da- her nichtig sein. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Frage der Abgeordneten Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, Frage 13): Trifft es zu, dass der Bundesregierung Voranfragen von deutschen Banken oder Unternehmen zu Hermesbürgschaften für den Bau des geplanten bulgarischen Atomkraftwerkes Belene vorliegen, und wenn ja, wie wird die Bundesregierung sich dazu verhalten? Nein, der Bundesregierung liegt bisher im Zusam- menhang mit dem Bau des geplanten bulgarischen Atomkraftwerkes Belene keine Voranfrage vor. A d g D Z z v w w z w w h n s z p b n li Z K s e z z f h k t g l g l B c V f d r n s W r p z (C (D nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Fra- en der Abgeordneten Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, Fragen 14 und 15): Wie beurteilt die Bundesregierung die Folgen der enormen Marktkonzentration bei der Stromproduktion bzw. bei der Gasbeschaffung auf den Wettbewerb? Plant die Bundesregierung gesetzliche Initiativen für mehr Transparenz bei Gas- und Strompreisen zum Beispiel über Of- fenlegungspflichten zur Preiskalkulation, und wenn nein, wa- rum nicht? u Frage 14: Die wettbewerblichen Folgen einer hohen Marktkon- entration im Bereich der leitungsgebundenen Energie- ersorgung sind nicht im Einzelnen absehbar. Einerseits ird allgemein davon ausgegangen, dass die Wettbe- erbsintensität mit steigender Zahl der Marktteilnehmer unimmt. Andererseits sind erhebliche Ressourcen not- endig, um insbesondere auf Auslandsmärkten wettbe- erblich Bestand haben zu können. Angesichts der ohen Kapitalintensität und der zunehmenden internatio- alen Ausrichtung im Energiebereich können zudem tarke nationale Versorgungsunternehmen einen Beitrag ur Versorgungssicherheit leisten. Wegen der hohen Im- ortabhängigkeit gilt dieses insbesondere auf dem Gas- eschaffungsmarkt, auf dem privatwirtschaftlich tätige, ationale Unternehmen nur wenigen in der Regel staat- ch gelenkten Produzenten/Lieferanten gegenüberstehen. u Frage 15: Die Bundesregierung hat mit dem am 13. Juli 2005 in raft getretenen Energiewirtschaftsgesetz und den in die- em Zusammenhang erlassenen Verordnungen bereits ine Reihe von neuen Offenlegungsverpflichtungen, wie um Beispiel die getrennte Ausweisung der Netznut- ungsentgelte und die Darlegung der unternehmensspezi- ischen Kosten, vorgesehen. Die Regulierungsbehörden aben zur Erfüllung ihrer Aufgaben umfassende Aus- unftsrechte. Zudem greifen bei missbräuchlicher Gestal- ung der Gas- und Strompreise die Vorgaben des Gesetzes egen Wettbewerbsbeschränkungen, die ebenfalls detail- ierte Informationsrechte beinhalten. Weitere Offenle- ungsverpflichtungen können sich im Rahmen zivilrecht- icher Verfahren ergeben und zwar bei fehlenden ezugsalternativen der Kunden aus § 315 des Bürgerli- hen Gesetzbuches. In verschiedenen zurzeit anhängigen erfahren haben sich Kunden auf diese Regelung beru- en. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, ass die Offenlegung von Preiskalkulationen konkurrie- ender Unternehmen nicht nur sensible Geschäftsgeheim- isse betreffen, sondern auch den Preiswettbewerb zwi- chen diesen Unternehmen beeinträchtigen kann. Die irkungen des neuen energiewirtschaftlichen Ordnungs- ahmens sind zunächst abzuwarten. Die Bundesregierung lant daher derzeit keine weiteren gesetzlichen Vorgaben ur Transparenz im Energiebereich. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 1615 (A) ) (B) ) Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Frage des Abgeordneten Dr. Reinhard Loske (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, Frage 16): Wann beabsichtigt die Bundesregierung Haushaltsmittel für vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie seit 25 Jahren geförderte stationäre Energieberatung freizuge- ben? Die Bundesregierung prüft intensiv, inwieweit die Möglichkeit besteht, dieses Förderprogramm im Rah- men der vorläufigen Haushaltsführung fortzuführen. Eine Entscheidung hierüber wird so schnell wie möglich erfolgen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Frage des Abgeordneten Dr. Reinhard Loske (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, Frage 17): Welche Folgen können die angekündigten Fusionspläne europäischer Energieversorger auf die Verbraucherpreise und -versorgung haben (vergleiche „Süddeutsche Zeitung“ vom 28. Februar 2006)? Die Folgen sind für die Verbraucherpreise im Einzel- nen nicht abzusehen. Werden dominante Energieversor- ger in anderen Ländern übernommen, so geht damit ein potenzieller Wettbewerber für den europäischen Ener- giebinnenmarkt verloren. Der Wettbewerb kann durch europäische Fusionen aber auch gestärkt werden, wenn der Erwerber die gemeinsamen Ressourcen und Syner- gien aus der Fusion als neuer Wettbewerber auf den aus- ländischen Märkten nutzt. Für die Versorgungssicherheit und damit mittelbar auch für den Verbraucher können solche Zusammenschlüsse Vorteile bringen, da sie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Energieversor- ger stärken und damit auch langfristig zur Sicherung der Energieversorgung in Europa beitragen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/796, Frage 21): Welche wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung hinsichtlich der Bekämpfungs- maßnahmen gegen die Geflügelpest sowohl für die privaten als auch für die öffentlichen Haushalte? Nach Ausbruch der Vogelgrippe in Deutschland ist nach Angaben der ZMP ein Verbrauchsrückgang von Geflügelfleisch von circa 20 Prozent zu verzeichnen. Dies führt zur Preissenkung und Erlöseinbußen für die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) beziffert den wirtschaftlichen Schaden auf circa 140 Millionen Euro. Das unternehmerische Risiko muss jeder Unternehmer z I n z w v s N A d F ( F S d d g w u u s F B 2 r f f G b f g d w k l w n s v g d A (C (D unächst selber tragen. Private Versicherungen sind ein nstrument, diese Risiken zu minimieren. Inwieweit darüber hinaus staatliche Maßnahmen auf ationaler oder auf EU-Ebene erforderlich sind, kann um jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beant- ortet werden. Dies hängt in nicht unerheblichem Maße on der weiteren Ausbreitung der Vogelgrippe, insbe- ondere im Hinblick auf einen etwaigen Ausbruch in utztierbeständen, ab. nlage 9 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die ragen der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, ragen 24 und 25): Wie schätzt die Bundesregierung die Forderung des Ver- bandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK) und des AEV-Arbeiter-Ersatzkassen-Verbandes e. V. ein, dass das Heimrecht in Analogie zum Pflege-Versicherungsgesetz (Elf- tes Buch Sozialgesetzbuch) auch weiterhin bundeseinheitlich geregelt sein müsse und daher nicht im Zuge der Föderalis- musreform in Länderkompetenz übertragen werden solle, und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung? Wie schätzt die Bundesregierung die Kritik des Bundes- verbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und des VdAK/AEV ein, dass mit einer Zersplitterung des Heimrech- tes in 16 verschiedene Länderregelungen kein Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet werde, und wie begründet die Bun- desregierung ihre Einschätzung? Im Koalitionsvertrag ist zwischen CDU, CSU und PD vereinbart, dass die Gesetzgebungskompetenz für as Heimrecht im Rahmen der Föderalismusreform an ie Länder übergehen soll. Eine Bund-Länder-Arbeits- ruppe hat zur Umsetzung dieser Vereinbarung Textent- ürfe für ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes nd ein Föderalismusbegleitgesetz erarbeitet. Darin ist nter anderem vorgesehen, dass die konkurrierende Ge- etzgebung des Bundes sich künftig auf „die öffentliche ürsorge (ohne das Heimrecht)“ erstrecken soll. Das undeskabinett hat diesem Gesetzespaket am 6. März 006 zugestimmt. Am 10. März 2006 wird eine erste Be- atung gleich lautender Gesetzentwürfe der Koalitions- raktionen im Deutschen Bundestag stattfinden. Eben- alls an diesem Tage wird ein gleich lautender esetzesantrag der Länder in den Bundesrat einge- racht. Nach der Übertragung der Gesetzgebungskompetenz ür das Heimgesetz wird nach Art. 125 a Abs. 1 Grund- esetz das Bundesrecht solange in Kraft bleiben, bis es ie Länder durch Landesrecht ersetzt haben. Mittelfristig ird es damit zu 16 Heimgesetzen der Länder kommen önnen. Die Anwendung dieser – eventuell unterschied- ichen – Heimgesetze erfordert einen gewissen Mehrauf- and für die überregional tätigen Heimträger. Bereits ach geltendem Recht ist die Durchführung des Heimge- etzes – und damit auch die Auslegung der im Heimrecht erankerten Standards – eigenverantwortliche Angele- enheit der Länder. Regelmäßige Besprechungen der für as Heimrecht Verantwortlichen in einer Bund-Länder- rbeitsgruppe führten dazu, dass die Auslegung des 1616 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 (A) ) (B) ) Heimrechts in den Ländern nicht zu weit divergierte. Die Entwicklung des Heimrechts im Allgemeinen und der darin festgelegten Standards im Besonderen, lässt sich für die Zukunft schwer prognostizieren. Nach den Erfah- rungen der Vergangenheit ist es sehr wahrscheinlich, dass künftig erforderliche Änderungen des Heimrechts in großem Umfange einvernehmlich vorgenommen wer- den, sodass – entgegen ihrer Auffassung – eine zu starke Zersplitterung des Heimrechts in den Ländern ebenso wie eine zu unterschiedliche Festlegung der Standards nicht zu befürchten sein wird. Im Übrigen ist zu der vorgetragenen Kritik an der Zu- ständigkeitsverlagerung des Heimrechts darauf hinzu- weisen, dass es sich bei den im Koalitionsvertrag enthal- tenen Regelungsvorschlägen zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutsch- land insgesamt um das Ergebnis einer politischen Ver- ständigung handelt, das naturgemäß den Charakter eines Kompromisses zwischen unterschiedlichen Positionen trägt. Ziel ist eine Lösung, die die Belange beider staatli- cher Ebenen (Bund und Länder) angemessen berück- sichtigt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, Frage 26): Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko der Gefähr- dung einheitlicher und hoher Pflegestandards in Deutschland, wenn das Heimrecht im Zuge der Föderalismusreform in die Kompetenz der Länder übergeht, und sieht die Bundesregie- rung bei diesem Vorgehen das Reformziel von mehr Transpa- renz in den Bund-Länder-Beziehungen gewahrt, wenn theore- tisch 16 verschiedene Heimgesetzgebungen möglich sind? Im Koalitionsvertrag ist zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, dass die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht im Rahmen der Föderalismusreform an die Länder übergehen soll. Eine Bund-Länder-Arbeits- gruppe hat zur Umsetzung dieser Vereinbarung Textent- würfe für ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes und ein Föderalismusbegleitgesetz erarbeitet. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass die konkurrierende Ge- setzgebung des Bundes sich künftig auf „die öffentliche Fürsorge (ohne das Heimrecht)“ erstrecken soll. Das Bundeskabinett hat diesem Gesetzespaket am 6. März 2006 zugestimmt. Am 10. März 2006 wird eine erste Be- ratung gleich lautender Gesetzentwürfe der Koalitions- fraktionen im Deutschen Bundestag stattfinden. Eben- falls an diesem Tage wird ein gleich lautender Gesetzesantrag der Länder in den Bundesrat einge- bracht. Nach der Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für das Heimgesetz wird nach Art. 125 a Abs. 1 Grund- gesetz das Bundesrecht so lange in Kraft bleiben, bis es die Länder durch Landesrecht ersetzt haben. Mittelfristig wird es damit zu 16 Heimgesetzen der Länder kommen können. Die Anwendung dieser – eventuell unterschied- lichen – Heimgesetze erfordert einen gewissen Mehrauf- wand für die überregional tätigen Heimträger. Bereits n s v g d A H E d f r d i d Z w n s w t b l s K t c s A d g ( Z G b e h H g t B b t g s g (C (D ach geltendem Recht ist die Durchführung des Heimge- etzes – und damit auch die Auslegung der im Heimrecht erankerten Standards – eigenverantwortliche Angele- enheit der Länder. Regelmäßige Besprechungen der für as Heimrecht Verantwortlichen in einer Bund-Länder- rbeitsgruppe führten dazu, dass die Auslegung des eimrechts in den Ländern nicht zu weit divergierte. Die ntwicklung des Heimrechts im Allgemeinen und der arin festgelegten Standards im Besonderen lässt sich ür die Zukunft schwer prognostizieren. Nach den Erfah- ungen der Vergangenheit ist es sehr wahrscheinlich, ass künftig erforderliche Änderungen des Heimrechts n großem Umfange einvernehmlich vorgenommen wer- en, sodass – entgegen ihrer Auffassung – eine zu starke ersplitterung des Heimrechts in den Ländern ebenso ie eine zu unterschiedliche Festlegung der Standards icht zu befürchten sein wird. Im Übrigen ist zu der vorgetragenen Kritik an der Zu- tändigkeitsverlagerung des Heimrechts darauf hinzu- eisen, dass es sich bei den im Koalitionsvertrag enthal- enen Regelungsvorschlägen zur Modernisierung der undesstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutsch- and insgesamt um das Ergebnis einer politischen Ver- tändigung handelt, das naturgemäß den Charakter eines ompromisses zwischen unterschiedlichen Positionen rägt. Ziel ist eine Lösung, die die Belange beider staatli- her Ebenen (Bund und Länder) angemessen berück- ichtigt. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra- en des Abgeordneten Christian Freiherr von Stetten CDU/CSU) (Drucksache 16/796, Fragen 29 und 30): Wie ist im Hinblick auf den vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Ausschuss für Ver- kehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages vorgelegten Bericht über die Qualität, Dauerhaftigkeit und Si- cherheit von Spannbetonbrücken der Zustand der Kochertal- brücke im Landkreis Schwäbisch Hall zu bewerten, die als Teil der Bundesautobahn A 6 in Baden-Württemberg bedeut- same Verkehrsströme zu bewältigen hat? Lässt es der Zustand der Brücke zu, dass die Brücke, wie von der Straßenbauverwaltung geplant, zukünftig statt auf vier auf sechs Fahrspuren befahren werden kann? u Frage 29: Die im Jahr 1979 fertig gestellte Kochertalbrücke bei eislingen im Zuge der Bundesautobahn A 6, Heil- ronn–Nürnberg, im Landkreis Schwäbisch Hall ist mit iner maximalen Höhe von 185 m über Grund die öchste Talbrücke in Deutschland. Die Spannbeton- ohlkastenbrücke hat eine Länge von 1128 m bei einer rößten Stützweite von 138 m. Der Zustand der Kocher- albrücke entspricht insgesamt einem dem Alter des auwerkes entsprechend guten Zustand. Nur durch eine ereichsweise schadhafte Abdichtung mit durchfeuchte- er Fahrbahnplatte und Schäden an den Fahrbahnüber- ängen als Folgeschaden wurde das Bauwerk relativ chlecht bewertet. Die Schäden an den Fahrbahnüber- ängen wurden bis zu deren Austausch als Sofortmaß- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 1617 (A) ) (B) ) nahme provisorisch beseitigt, sodass sich bei einer Neu- bewertung eine bessere Zustandsnote ergeben würde. Am Überbau sind keine weiteren Schäden festgestellt worden, sodass die Standsicherheit und Verkehrssicher- heit des Bauwerkes weiterhin gewährleistet ist. Zur wei- teren dauerhaften und wirtschaftlichen Nutzung des Bauwerkes ist jedoch noch eine umfassende Instandset- zungsmaßnahme geplant. Zu Frage 30: Die Kochertalbrücke liegt im Abschnitt Kupfer- zeit–Crailsheim. Der sechsstreifige Ausbau dieser Stre- cke ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in die Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ (WB*) eingestuft. Daher ist eine mittelfristige Realisierung des Ausbaus nicht absehbar. Um die Verkehrsverhältnisse zwischenzeitlich zu verbessern, will das Land Baden- Württemberg prüfen, ob eine provisorische dreistreifige Verkehrsführung unter Nutzung des Standstreifens mög- lich ist, wie dies in dem Abschnitt Weinsberg–Kupfer- zell vorgesehen und zum großen Teil auch schon umge- setzt ist. Für die Kochertalbrücke wird eine Prüfung erforderlich, ob die Voraussetzungen hinsichtlich der Tragfähigkeit und der erforderlichen Breite für drei Fahrstreifen pro Richtung vorliegen. Diese Prüfung wurde bisher noch nicht durchgeführt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, Fragen 45 und 46): Ist es zutreffend, dass die Verweildauer von unter 25-Jäh- rigen in Arbeitslosigkeit im Jahr 2005 von 4,1 Monaten auf 4,4 Monate angestiegen ist, und wie stellt die Bundesregie- rung sicher, dass die Zielsetzung des Gesetzgebers, dass unter 25-Jährige innerhalb von drei Monaten in Ausbildung bzw. Arbeit vermittelt werden sollen, im Jahr 2006 erreicht wird? Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass für eine un- verzügliche und dauerhafte Eingliederung von unter 25-Jähri- gen eine gute Betreuung unabdingbar ist, die sich durch einen hohen Betreuungsschlüssel sowie durch qualifiziertes Fallma- nagement und hohe Kontaktdichte auszeichnet, und welche Auswirkungen haben nach Ansicht der Bundesregierung die durch die Absenkung der Regelleistung für unter 25-Jährige notwendig werdende zusätzliche Personalbindung in der Leis- tungsverwaltung auf Betreuungsschlüssel, Kontaktdichte und Qualifizierung der Mitarbeiter in den Arbeitsgemeinschaften? Zu Frage 45: Die durchschnittliche Dauer der Jugendarbeitslosig- keit ist von 4,1 Monaten im Jahr 2004 auf 4,4 Monate im Jahr 2005 gestiegen. Die Bundesregierung setzt alle An- strengungen daran, dass kein Jugendlicher länger als drei Monate arbeitslos bleibt. Dieses politische Ziel ist im Koalitionsvertrag vereinbart. Es ist nicht, wie in der Frage unterstellt, gesetzlich verankert. Die Bundesregie- rung erwartet, dass die flächendeckende Optimierung der Beratung und Vermittlung in den Agenturen für Ar- beit und der konsequente Einsatz der umfassenden Hil- fen der Grundsicherung für Arbeitsuchende diesen Pro- zess forcieren werden. Z d m t j b s A B w M k R 2 z u M s r A d d ( L 2 A d A F Z w d d z Z v (C (D u Frage 46: Ja. Deshalb hat die vorige Bundesregierung die unter em Namen Hartz IV bekannt gewordene große Arbeits- arktreform initiiert. Durch intensive persönliche Be- reuung und umfassende Hilfen sollen hilfebedürftige unge Menschen unter 25 Jahren in Ausbildung oder Ar- eit integriert worden. Dort, wo dies nicht sofort gelingt, ollen sie in Arbeitsgelegenheiten an Ausbildung und rbeit herangeführt werden. Durch die Optimierung der eratung und Vermittlung in den Agenturen für Arbeit ird auch für die dort betreuten arbeitslosen jungen enschen angestrebt, sie schnellstmöglich vermitteln zu önnen. Die voraussichtlich zum 1. Juli in Kraft tretende egelung, nach der auch volljährige Kinder unter 5 Jahren in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern einbe- ogen werden, hat keine Auswirkungen auf die Betreu- ngsschlüssel, Kontaktdichte und Qualifizierung der itarbeiter bei den Trägern der Grundsicherung, weil ich der Status Arbeitslosigkeit durch die Rechtsände- ung nicht ändert. nlage 13 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Drucksache 16/796, Frage 49): Wie viele Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer haben im Jahr 2005 nach § 8 b des Dritten Buches Sozialge- setzbuch (SGB III) Leistungen der aktiven Arbeitsförderung bekommen, insbesondere für Beratung und Vermittlung sowie Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten? Die Daten der Bundesagentur für Arbeit über die eistungen der aktiven Arbeitsförderung für das Jahr 005 liegen noch nicht vor. nlage 14 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen des bgeordneten Jörg Rohde (FDP) (Drucksache 16/796, ragen 52 und 53): Wie viele Zertifizierungen für Maßnahmen und Träger nach den §§ 84 bis 87 SGB III sind seit In-Kraft-Treten des Gesetzes erfolgt, und wie bewertet die Bundesregierung die bislang gemachten Erfahrungen mit dem Zertifizierungs- zwang? Bestehen zum heutigen Zeitpunkt bei der Bundesregie- rung Überlegungen oder Planungen für Korrekturen, Ände- rungen oder den Wegfall des Zertifizierungszwangs nach den §§ 84 bis 87 SGB III? u Frage 52: Eine berufliche Weiterbildung kann nur gefördert erden, wenn eine fachkundige Stelle festgestellt hat, ass der Weiterbildungsträger und sein Bildungsangebot ie gesetzlichen Mindeststandards des SGB III und der um 1. Juli 2004 in Kraft getretenen Anerkennungs- und ulassungsverordnung Weiterbildung erfüllt. Sie sieht or, dass dies grundsätzlich nicht mehr von Arbeitsagen- 1618 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 (A) (C) (B) (D) turen, sondern von unabhängigen, privaten Zertifizie- rungsagenturen geprüft wird. Um allen Beteiligten in an- gemessener Zeit eine Umstellung auf das neue Verfahren zu ermöglichen, enthielt die Verordnung eine Über- gangsregelung für bis Ende 2005 beginnende Maßnah- men. Seit Ende November 2005 steht ein bundesweit flä- chendeckendes Netz von Zertifizierungsagenturen für die Qualitätsprüfung von Bildungsträgern und Weiterbil- dungslehrgängen zur Verfügung. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Zertifizierungsagenturen ihrer Verantwortung für eine nachhaltige Qualitätsverbesse- rung im Bereich der beruflichen Weiterbildung gerecht werden. Das neue Zertifizierungsverfahren ist auch Gegenstand der Evaluierung der Reformgesetze am Ar- beitsmarkt, über die die Bundesregierung Ende 2006 dem Bundestag berichten wird. Über die Zahl der Zerti- fizierungen nach dieser Verordnung wird bei der Bun- desagentur für Arbeit keine Statistik geführt. Zu Frage 53: Die Bundesregierung weist zunächst darauf hin, dass bereits in der Vergangenheit nur Teilnehmer an geprüften und zugelassenen Weiterbildungslehrgängen gefördert werden konnten. Mit der Verordnung wurden nachhal- tige Qualitätsverbesserungen im Bereich der beruflichen Weiterbildung eingeleitet. Zurzeit gibt es keine Überle- gungen, die Verordnung zu ändern. Fachliche Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Verfahren werden regel- mäßig im Anerkennungsbeirat, einem eigens dafür ein- gerichteten Sachverständigengremium, und im konstruk- tiven Dialog mit den Zertifizierungsagenturen behandelt. 91, 1 0, T 21. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norman Paech


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Ich hätte noch eine zweite Frage.



Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Bitte schön.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norman Paech


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Das ist natürlich richtig. Aber die Lage hat sich doch

    gerade in den letzten Wochen außerordentlich stark ver-
    ändert. Auf der einen Seite hat der Iran jetzt zugesagt,
    zwei Jahre auf die Urananreicherung zu verzichten. Er
    will lediglich unter strengen IAEO-Kontrollen ein mini-
    males Forschungsprogramm durchführen. Auf der ande-
    ren Seite darf man nicht aus dem Auge verlieren, dass
    die USA jetzt einen Atomdeal mit Indien machen und in-
    sofern einen Doppelstandard anwenden: Ein Land, wel-
    ches sich nicht im Rahmen der IAEO eine Nuklearmacht
    zugelegt hat, wird sozusagen hofiert und mit zivilen
    Nuklearpotenzialen ausgerüstet. Einem Land hingegen,
    welches im IAEO-Rahmen arbeitet und ein Recht auf
    Urananreicherung hat, wird das verwehrt.

    Dazu habe ich folgende Frage. Ich habe in der Zei-
    tung die Meldung gelesen, dass Deutschland die Unter-
    stützung dieses Vorschlags vorsichtig signalisiert habe.

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    (C (D önnte meine Vermutung richtig sein, dass Sie ihm zwar twas abgewinnen können und mit Blick auf die veränerte weltpolitische Lage durchaus zustimmen können, as aber vielleicht nicht wagen angesichts der Partner m Sie herum wie die USA, die in der Tat eine eigene genda haben, und vielleicht auch Frankreich und Eng and? Herr Kollege Paech, die Bundesregierung ist fast un egrenzt mutig; an einem Mangel an Mut liegt es nicht. ber die Klugheit gebietet im Augenblick etwas ande es. Wenn wir Erfolg haben wollen, nachdem die Spanne on vier Wochen zwischen der ersten Beratung des Gouerneursrats der IAEO am 4. Februar und der gerade lauenden Beratung vom Iran leider wieder nicht genutzt orden ist, einen der vielfältigen Kompromissvor chläge, die gemacht worden sind – ich habe hier vor alen Dingen den russischen Kompromissvorschlag im uge, der darauf hinausläuft, die Anreicherungsaktivitä en unter internationaler Kontrolle außerhalb in einem oint Venture mit Russland zu machen –, anzunehmen, ann ist das Wichtigste, dass die internationale Staatenemeinschaft in dieser Frage zusammenbleibt. Anders st eine Wirkung offenbar nicht zu erzielen. Es wäre also nicht ein Mangel an Mut, sondern ein angel an Klugheit, wenn Deutschland jetzt von dieser emeinsamen Haltung, die nach wie vor besteht, abrüken würde. Auch Russland und China haben den Iran mmer wieder darauf hingewiesen, dass er mit der IAEO usammenarbeiten sollte. Aus dieser Front werden wir uf keinen Fall ausscheren. Ich rufe die Frage 6 des Kollegen Dr. Paech auf: Spricht nach Ansicht der Bundesregierung etwas dagegen, sich bei den Mitgliedern des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen dafür einzusetzen, dass der Sicherheitsrat eine umfassende Friedenskonferenz für den Nahen und Mittleren Osten auf der Grundlage der vorbehaltlosen Anerkennung des Existenzrechts aller Staaten der Region und des vorbehaltlosen Gewaltverzichts gegenüber allen Staaten der Region so bald wie möglich einberuft, und, wenn ja, was? Herr Kollege Dr. Paech, die so genannte Roadmap es Nahostquartetts vom 20. Dezember 2002 – vereinart zwischen den Vereinten Nationen, der Europäischen nion, den USA und Russland – ist der von beiden Kon liktparteien anerkannte Friedensplan für den Nahen Osen, der die Zwei-Staaten-Lösung zum Ziel hat. Er ist om Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit Resoluion 1515 vom 19. November 2003 indossiert worden. m Rahmen dieses Fahrplans ist vorgesehen, dass das uartett in Beratung mit beiden Konfliktparteien eine mfassende internationale Konferenz einberufen wird. ie Voraussetzungen zur Einberufung einer solchen onferenz sind nach Ansicht aller Beteiligten allerdings isher nicht erfüllt. Der Sieg der Hamas, einer von der EU als Terrororgaisation eingestuften Bewegung, bei den Wahlen zum alästinensischen Legislativrat hat darüber hinaus eine Staatsminister Gernot Erler neue Situation geschaffen. Das Nahostquartett sowie die Außenminister der Europäischen Union haben bei ihrer Tagung am 30./31. Januar 2006 hervorgehoben, dass Gewalt und Terror nicht mit einem demokratischen Prozess vereinbar sind, und haben Hamas sowie alle anderen Gruppierungen eindringlich dazu aufgerufen, der Gewalt abzuschwören, bestehende Verträge sowie Resolutionen und das Existenzrecht Israels anzuerkennen. Ähnliche Forderungen gelten natürlich auch für Is rael. Das heißt, auch Israel muss seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Palästinensern nachkommen. Dazu gehören Einhaltung der Verträge wie der Roadmap und Rückbau der Siedlungen. Vor diesem Hintergrund verstehe ich nicht, warum angesichts der Neuwahlen in Israel und der Wahlen in Palästina die jetzige Situation nicht geeignet sein soll, einen Prozess einzuleiten, der die ganze Region umfasst. Sie wissen selber, dass Ihre Partei seinerzeit um die Einleitung des KSZE-Prozesses sehr gekämpft hat. Der Friedensprozess ist ein sehr umfangreicher und langfristiger Prozess. Ich kann mir in dieser Umbruchsituation keinen hinsichtlich der Stabilität der Region geeigneteren Zeitpunkt für die Einberufung dieser Konferenz vorstellen. Herr Kollege Paech, unserer Überzeugung nach ist die Roadmap, dieser Nahostfriedensplan, der so umfassend legitimiert ist – durch die EU, durch die Vereinten Nationen, durch die Vereinigten Staaten und durch Russland –, tatsächlich ohne Alternative. Wenn Sie sich den Text der Roadmap anschauen, dann können Sie sehen, dass dort ganz bewusst ein Ablauf in Phasen vorgesehen ist. In der Phase 1 – das haben Sie völlig zu Recht gesagt – werden Forderungen an beide Parteien erhoben: einerseits Forderungen an die palästinensische Seite, der Gewalt völlig abzuschwören, Gewalttäter, die Anschläge auf Israelis planen, festzunehmen und die entsprechenden Strukturen zu zerschlagen sowie das Existenzrecht Israels anzuerkennen, und andererseits Forderungen an Israel, auf Siedlungstätigkeiten jeglicher Art zu verzichten und sich auf den Status vom 28. September 2000 zurückzuziehen. Das waren Forderungen der Roadmap. Es hat intensive Versuche gegeben – auch von palästinensischer Seite –, bei der Umsetzung dieser Forderungen der Phase 1 weiterzukommen. Aber die von Ihnen angesprochene Konferenz sollte erst in der Phase 2 stattfinden. Wir haben jetzt einen Rückschlag erlitten. Das Problem ist, dass beide Seiten die Voraussetzungen der Phase 1 nicht erfüllt haben. Es hat zwar sehr viele Bemühungen auf palästinensischer Seite gegeben. Aber die Tatsache, dass die Hamas, die sich bis jetzt weigert, das Existenzrechts Israels anzuerkennen, der Gewalt abzuschwören und alle Milizen zu entwaffnen, an der Regierung ist, ist ein Rückschritt hinsichtlich der Erfüllung der Forderungen der Phase 1. Leider hat sich, wie wir wissen, die israelische Politik bisher nicht dazu durchringen k S a m t – h f i h R r d e n s s h r d r F O a p P W s n r d h S S t H m S n r b s T l w R W d s s P z (C (D önnen, die Forderung nach völliger Einstellung des iedlungsbaus zu erfüllen. Insofern ist es in der Logik des Nahostfriedensplans, lso der Roadmap, zu sagen: Diese Voraussetzungen üssen erst einmal gegeben sein, damit die geplante in ernationale Konferenz, die Teil der Phase 2 ist und die das wissen auch Sie, Herr Kollege Paech – den Sinn at, die Staatsbildung der Palästinenser zu fördern, stattinden kann. Sie wissen, dass die Roadmap eine zweite nternationale Konferenz in der Phase 3 vorsieht. Wir aben keine Veranlassung, von der Roadmap abzugehen. Sie sehen aber, dass dieser mühsame Weg über die oadmap immer wieder unterbrochen wird, dass sich Isael durch weitere Siedlungstätigkeiten schon zum Teil avon entfernt hat und dass die Hamas diesen Weg jetzt benfalls infrage stellt. Was Sie als Rückschritt bezeichen, kann, dialektisch betrachtet, natürlich auch ein Fortchritt sein. Das heißt, jetzt ist mehr Klarheit da. Jetzt ind sozusagen Positionen definiert, die zu mehr Klareit führen. Könnte man nicht aus diesem Grunde überlegen, den ein israelisch-palästinensischen Friedensprozess auf en der gesamten Region zu erweitern? Sie kennen unseen Vorschlag der Einberufung einer Sicherheitsund riedenskonferenz des gesamten Nahen und Mittleren stens, auf der man die Frage des Iran und natürlich uch die des Irak, also die Frage eines Abzugs der Trupen, zum Thema machen könnte. Das ist ein Komplex an roblemen, die offensichtlich nicht für sich lösbar sind. äre es, wenn Sie sich schon mit der Frage des irani chen Atomprogrammes an den Sicherheitsrat wenden, icht möglich, dies mit einem Antrag an den Sicherheitsat zu verbinden, dass er eine Konferenz einberuft, die ie Friedensund Sicherheitsproblematik derart weitgeend umfasst? Ich bin der Überzeugung, dass sich kein taat dem Aufruf zu einer solchen Konferenz durch den icherheitsrat entziehen könnte. Wäre das nicht even uell eine Perspektive, um aus dem Dilemma des ewigen in und Her im Rahmen der Roadmap herauszukomen? Herr Kollege Dr. Paech, ich glaube, dass sich an der innhaftigkeit der Festlegungen der Roadmap bis heute ichts geändert hat. Dazu, dass die Hamas in die Regieungsverantwortung der palästinensischen Autonomieehörde gewählt worden ist, hat die israelische Seite geagt: Wir werden zu dieser Organisation, die wir als eine errororganisation bezeichnen, keinen Kontakt herstel en. Das ist nicht gerade ein Anlass dafür, zu sagen: Wir erden jetzt versuchen, abseits des Fahrplans der oadmap eine internationale Konferenz anzustreben. ie soll das denn funktionieren, wenn im Hinblick auf ie Gesprächsfähigkeit der Beteiligten ein solcher Rückchritt entstanden ist? Es zeigt sich, dass das, was in der Roadmap festgechrieben worden ist, doch eine tiefere Ratio hat: In der hase 1 gilt es eben erst einmal bestimmte Voraussetungen zu erfüllen, bevor eine Konferenz, die einen Staatsminister Gernot Erler Zusammenhang mit der Staatsbildung und der ZweiStaaten-Strategie haben sollte, sinnvoll und vielleicht auch erfolgreich sein kann. Insofern glaube ich nicht, dass die Bundesregierung Ihrem Gedanken näher treten wird, ausgerechnet jetzt eine solche Konferenz zu beantragen. Vielen Dank. Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen auf, da die Fragen 7 und 8 der Kollegin Pau zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und die Fragen 9 und 10 der Kollegin Schewe-Gerigk zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz schriftlich beantwortet werden sollen. Ich rufe die Frage 11 des Kollegen Lutz Heilmann auf: Welche Vereinbarungen finanzieller Art und bezüglich des Zeitplans für eine Entscheidungsfindung hat der Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, in seinem Gespräch am 9. Februar 2006 mit dem Ministerpräsidenten SchleswigHolsteins, Peter Harry Carstensen, zum Bau einer festen Fehmarnbeltquerung getroffen? Zur Beantwortung ist der Parlamentarische Staatssekretär Karl Diller erschienen. K Herr Kollege Heilmann, in dem von Ihnen angesprochenen Gespräch hat es seitens des Ministers Steinbrück keinerlei finanzielle Zusicherungen und Abmachungen bezüglich des Zeitplans gegeben. Ich möchte noch zwei Nachfragen stellen. Meine erste Frage: Wie ist die Haltung der Bundesregierung generell zu der von der dänischen Seite gewünschten Staatsgarantie im Hinblick auf eine feste Fehmarnbeltquerung? K Herr Kollege Heilmann, wir sind uns mit dem fachlich zuständigen Ressort darin einig, dass wir diesen Aspekt sehr sorgfältig zu prüfen haben. Was verstehen Sie denn unter einer „sorgfältigen Prü fung“? K Da wird zunächst einmal untersucht, ob es sich bei dieser Staatsgarantie um einen EU-rechtlichen Beihilfefall handelt, ja oder nein. Gegen das, was Dänemark bisher praktiziert hat, ist kein beihilferechtlicher Einwand der EU-Kommission geltend gemacht worden. Es wird ferner darum gehen, ob in eine Staatsgarantie über ein PPP-Modell private Investoren eingebunden werden können und sollten. All dies ist noch völlig offen. te P f d B d r G s b l G j n c e s d A g w k m f d w S d g g d d S s (C (D Weitere Nachfragen liegen nicht vor. Vielen Dank. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesminisriums für Wirtschaft und Technologie. Der Kollege arlamentarischer Staatssekretär Hartmut Schauerte steht ür die Beantwortung derjenigen Fragen zur Verfügung, ie nicht schriftlich beantwortet werden sollen. Zunächst rufe ich Frage 12 der Kollegin Veronika ellmann auf: Welche Position vertritt die Bundesregierung in den derzeit laufenden Verhandlungen zu den neuen Förderbedingungen für die Strukturfonds der Europäischen Union im Zeitraum 2007 bis 2013 hinsichtlich der Vermeidung von subventionierten Betriebsverlagerungen innerhalb der Europäischen Union? H Sehr geehrte Frau Kollegin Bellmann, die Bundesegierung setzt sich dafür ein, die Regelungen für die roßprojektförderung zu verschärfen. An der Förderent cheidung sollen betroffene Mitgliedstaaten zukünftig eteiligt werden, wenn die Verlagerung zu einem erhebichen Arbeitsplatzverlust in einer anderen Region der emeinschaft führt. Der Schwellenwert für Großpro ekte von derzeit 50 Millionen Euro soll auf 25 Millioen Euro gesenkt werden. Meine erste Nachfrage dazu: Haben Sie schon zeitli he Befristungen ins Auge gefasst? Es war ja einmal ine Frist von fünf oder sieben Jahren im Gespräch. Wie ieht das jetzt aus? H Nein, da hat es noch keine Festlegungen gegeben. Die bsenkung muss ja mit den Partnerländern in der EU abestimmt werden; das wird nicht ganz einfach sein. Desegen sind Vorabfestlegungen nicht sehr hilfreich. Zweite Nachfrage: Gibt es die Absicht, die Förderung ünftig an einen Mindeststeuersatz bei den Unternehensteuern in den einzelnen Mitgliedstaaten zu knüp en? H Sie wissen, dass wir eine Steuerdifferenzierung nach ie vor für richtig halten und der Ansicht sind, dass die teuerharmonisierung nicht zu weit getrieben werden arf. Da ja in dieser Frage das Einstimmigkeitsprinzip ilt, müssen einer solchen Regelung zudem alle 25 Mitliedsländer zustimmen. Wir suchen nach Wegen, mit enen es möglich ist, ein zu starkes Gefälle bei der Förerung zu vermeiden. Ob das über durchschnittliche teuersätze oder etwa Steuervermeidungspotenziale gechehen soll, das ist noch nicht spruchreif. Die Fragen 13 der Kollegin Koczy, 14 und 15 der Kollegin Höfken sowie 16 und 17 des Kollegen Loske werden schriftlich beantwortet. Somit rufe ich jetzt die Frage 18 der Kollegin Bärbel Höhn auf: Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Einführung einer Verbandsklage für Verbraucherverbände im Energiewirtschaftsgesetz ein effektives und unbürokratisches Mittel zur Stärkung der Verbraucherinteressen ist? H Frau Kollegin Höhn, durch das am 13. Juli 2005 in Kraft getretene neue Energiewirtschaftsgesetz ist eine umfassende Regulierung des Netzbetriebs durch die neu errichteten Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder eingeführt worden. Den Verbraucherverbänden sind im Rahmen dieser Regulierung umfangreiche Beschwerdeund Beteiligungsrechte im Zusammenhang mit dem Verfahren der Regulierungsbehörden eingeräumt. Die Verbraucherrechte werden in diesem regulierungsbehördlichen Verfahren gewahrt. Bevor über weitere Gesetzesänderungen diskutiert wird, müssen diese Möglichkeiten, die jetzt auch für Verbraucherorganisationen bestehen, die Chance erhalten, sich in der Praxis zu bewähren. Ich weise darauf hin, dass dieses Gesetz ja auch von Ihrer Fraktion mit verabschiedet worden ist. Sie waren damals noch in Düsseldorf. Möglicherweise haben Sie deswegen nicht die gleiche Liebe zu dem, was von Ihrer Partei noch vor kurzem als Regierungspartei verabschiedet worden ist. Frau Höhn, jetzt können Sie das mit Ihrer Liebe rich tig stellen. Ja, genau. Wie hieß das? – Ich liebe nur meinen Mann. Nein, Herr Schauerte, wir haben heute ja eine andere Situation. Wir wissen, dass die Strompreise extrem steigen; wir wissen aber auch, dass daran die Netzdurchleitungsgebühren einen enormen Anteil haben. Ferner wissen wir, dass immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher gegen steigende Strom-, aber auch Gaspreise protestieren, indem sie vor Gericht ziehen. 500 000 Menschen in Deutschland klagen mittlerweile gegen zu hohe Strombzw. Gaspreise. So flexibel muss auch eine große Koalition sein, dass sie auf Veränderungen reagiert. Deshalb meine Frage: Teilen Sie nicht die Auffassung, dass man in diesem Bereich mehr Verbraucherrechte einführen kann? Denn diese extremen Preise, die die Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen müssen, sind unverantwortlich. Und: Wäre eine Verbandsklage nicht das angemessene Instrument? Im Moment ist es ja so, dass diese 500 000 Menschen jeweils Einzelklagen anstrengen müssen. d m v z w s n m H h r g w g 5 n d R k g D s n e k d n b S B (C (D H Ich habe die Meinung der Bundesregierung klar foruliert. Was Sie jetzt ansprechen, ist keine neue Frage; ielmehr ist sie ja auch schon in Ihrer schriftlichen Frage um Ausdruck gebracht worden. Wir bleiben dabei, dass ir die Erfahrungen, die wir mit den beschlossenen Ge etzen machen, abwarten und evaluieren wollen, um daach darüber zu entscheiden, ob man weitere Maßnahen treffen muss. Ich möchte Ihnen meine zweite Zusatzfrage stellen, err Schauerte: Wie wollen Sie den 500 000 Menschen elfen, die momentan Einzelklagen führen, weil sie daauf bestehen, dass die Preise, die jetzt angeblich aufrund der steigenden Kosten, die jedoch nicht nachgeiesen werden, gezahlt werden müssen, transparent emacht werden müssen? Es geht immerhin um 00 000 Menschen. Oder lautet Ihre Antwort einfach ur: Wir wollen abwarten? H Nein, die Regulierungen werden jetzt verschärft. Die egulierungsbehörde beginnt jetzt erst mit ihrer Tätigeit. Genau diese Maßnahmen haben wir im zurücklieenden Gesetzgebungsverfahren nicht einleiten wollen. aher ist es völlig normal, dass man jetzt Erfahrungen ammelt und Erkenntnisse gewinnt. Wenn die Bürgerinen und Bürger ihr Recht über die Zivilgerichtsbarkeit inklagen, so gehört auch das zu einem Prozess der Erenntnisgewinnung. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also nichts tun?)