Plenarprotokoll 16/21
schutzfachlichen Planungsauftrags
Franz Müntefering, Bundesminister BMAS .
Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Franz Müntefering, Bundesminister BMAS .
Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Franz Müntefering, Bundesminister BMAS .
Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Franz Müntefering, Bundesminister BMAS .
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
Franz Müntefering, Bundesminister BMAS .
Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Franz Müntefering, Bundesminister BMAS .
Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Antwort
Michael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . .
Zusatzfrage
Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 2
Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Berücksichtigung des gesamten Baus der
A 14 zwischen Magdeburg und Schwerin
bei der Abarbeitung des naturschutzfach-
lichen Planungsauftrags
Antwort
Michael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . .
1584 C
1585 A
1585 B
1585 C
1585 D
1586 B
1586 B
1586 C
1586 D
1587 B
1587 B
1587 D
1589 A
1589 B
1589 C
Deutscher B
Stenografisch
21. Sitz
Berlin, Mittwoch, de
I n h a l
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Rentenpoli-
tik der Bundesregierung
Franz Müntefering, Bundesminister BMAS .
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Franz Müntefering, Bundesminister BMAS .
Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Franz Müntefering, Bundesminister BMAS .
Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . .
Franz Müntefering, Bundesminister BMAS .
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
Franz Müntefering, Bundesminister BMAS .
Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU) . . . . . . . .
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1581 A
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1582 D
1583 A
1583 A
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1584 A
1584 C
Franz Müntefering, Bundesminister BMAS .
Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
1588 A
1588 A
undestag
er Bericht
ung
n 8. März 2006
t :
ranz Müntefering, Bundesminister BMAS .
rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ranz Müntefering, Bundesminister BMAS .
agesordnungspunkt 2:
ragestunde
Drucksache 16/796) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 1
eter Hettlich (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN)
inbeziehung des Bundesumweltministe-
iums in die Abarbeitung des im Bundes-
erkehrswegeplan festgesetzten natur-
1588 C
1588 C
1588 D
1589 A
Zusatzfragen
Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1589 C
II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006
Mündliche Frage 3
Cornelia Hirsch (DIE LINKE)
Planung einer Gesetzesnovelle zur Fortent-
wicklung des Bundesausbildungsförde-
rungsgesetzes 2006
Antwort
Andreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . .
Zusatzfragen
Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 4
Cornelia Hirsch (DIE LINKE)
Haltung der Bundesregierung zur For-
derung nach Einrichtung von mindestens
100 000 Ausbildungsplätzen in staatlichen
Berufsbildungszentren
Antwort
Andreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . .
Zusatzfragen
Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 5
Dr. Norman Paech (DIE LINKE)
Haltung der Bundesregierung zu der von
der International Crisis Group am 23. Fe-
bruar 2006 vorgeschlagenen neuen Option
im Konflikt um das iranische Atompro-
gramm
Antwort
Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 6
Dr. Norman Paech (DIE LINKE)
Einberufung einer umfassenden Friedens-
konferenz für den Nahen und Mittleren
Osten durch den Sicherheitsrat der Verein-
ten Nationen
Antwort
Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 11
Lutz Heilmann (DIE LINKE)
Vereinbarungen zwischen dem Bundes-
finanzminister und dem Ministerpräsiden-
ten von Schleswig-Holstein bezüglich des
Baues einer festen Fehmarnbeltquerung
Antwort
Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . .
Zusatzfragen
Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
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1590 A
1590 A
1590 C
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1591 C
1591 D
1592 D
1593 A
1594 A
1594 B
ündliche Frage 12
eronika Bellmann (CDU/CSU)
erhandlungen zu den neuen Förderbedin-
ungen für die Strukturfonds der Europäi-
chen Union im Zeitraum 2007 bis 2013
insichtlich der Vermeidung von subven-
ionierten Betriebsverlagerungen inner-
alb der EU
ntwort
artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
eronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
ündliche Frage 18
ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN)
tärkung der Verbraucherinteressen durch
ie Einführung einer Verbandsklage für
erbraucherverbände im Energiewirt-
chaftsgesetz
ntwort
artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 19
ornelia Behm (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN)
onsequenzen aus dem Ergebnis des Be-
ichts der EU-Kommission zum Stand der
arktöffnung und zum Wettbewerbsver-
alten der Energieversorger Europas
ntwort
artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfrage
ornelia Behm (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 31
ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN)
ofinanzierung der festen Fehmarnbelt-
uerung durch die EU angesichts der Kür-
ung der Mittel
ntwort
chim Großmann, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1594 C
1594 C
1595 A
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1596 A
1596 A
1596 C
1596 C
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 III
Mündliche Frage 32
Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Akzeptanz einer mautpflichtigen Feh-
marnbeltquerung durch die Verkehrsteil-
nehmer
Antwort
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 33
Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Staatliche Beihilfen für den Bau einer fes-
ten Fehmarnbeltquerung
Antwort
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 34
Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Stand der Beratungen über Staatsgaran-
tien für den Bau einer festen Fehmarnbelt-
querung
Antwort
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 35
Lutz Heilmann (DIE LINKE)
Kürzung der Regionalisierungsmittel vor
dem Hintergrund einer möglichen Zweck-
entfremdung der Mittel aus dem Regionali-
sierungsgesetz durch die Bundesländer
Antwort
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 27
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bearbeitungsstand des Fünfjahresplans
zum Ausbau der Bundesfernstraßen und
Zeitpunkt seiner Verabschiedung
Antwort
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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1597 A
1597 B
1597 C
1597 D
1598 B
1598 B
usatzfragen
r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 28
r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN)
ückforderung von Teilen des Gesell-
chaftsdarlehens an den Münchener Flug-
afen
ntwort
lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 36
lexander Ulrich (DIE LINKE)
aßnahmen zum Schutz der Zivilbevölke-
ung in der Umgebung des Flughafens
ahn wegen Nutzung durch US-amerika-
ische Militärtransportflugzeuge
ntwort
lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
lexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
ündliche Frage 37
lexander Ulrich (DIE LINKE)
ereinbarkeit der derzeitigen Nutzung des
lughafens Hahn mit der vollzogenen Kon-
ersion zu einem zivilen Flughafen
ntwort
lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfrage
lexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
ündliche Frage 20
ornelia Behm (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN)
eitere Finanzmittel für den zusätzlichen
eratungsaufwand der Verbraucherzen-
ralen für protestierende Gaskunden
ntwort
r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär
BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
ornelia Behm (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1598 C
1599 B
1599 B
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1600 A
1600 B
1600 B
1600 C
1600 C
IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006
Mündliche Frage 23
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Verzögerungen bei der Seuchenbekämpfung
Antwort
Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär
BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Fragen 38 und 39
Katja Kipping (DIE LINKE)
Zahl der in eheähnlicher Lebensgemein-
schaft lebenden Arbeitslosen, die aufgrund
der Anrechnung von Partnereinkommen
keine Leistungen nach dem SGB II erhal-
ten, sowie Zahl derer, die nicht kranken-
versichert sind
Antwort
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Fragen 40 und 41
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP)
Anfallende Verwaltungskosten der Kran-
kenkassen für den Einzug der Sozialver-
sicherungsbeiträge in den Jahren 1997 bis
2006 sowie Verhältnis von Beitragseinzugs-
vergütungen zum tatsächlichen Verwal-
tungsaufwand beim Beitragseinzug
Antwort
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 42
Heinz-Peter Haustein (FDP)
Aufdeckung von Missbrauch und Betrug
durch die telefonischen Überprüfungen be-
züglich des Anspruchs auf Grundsicherung
nach SGB II
Antwort
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Heinz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
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1601 B
1601 C
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1603 A
1604 A
1604 B
1605 A
1605 C
1605 D
ündliche Frage 43
einz-Peter Haustein (FDP)
osten des von der Bundesagentur für Ar-
eit eingerichteten Servicecenters für
LG-II-Bezieher
ntwort
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
einz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 44
ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN)
rteilung der Zuschläge für Maßnahmen
er Arbeitsförderung durch die Bundes-
gentur für Arbeit an Bieter, deren Fach-
räfte ein Bruttogehalt unter 1 700 Euro
rhalten
ntwort
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
arkus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 47
ornelia Möller (DIE LINKE)
uswirkungen der Umsetzung der Kür-
ung des ALG II für Jugendliche unter
5 Jahre auf die Vermittlungs- und Einglie-
erungsaufgaben der Bundesagentur für
rbeit
ntwort
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfrage
ornelia Möller (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 48
ornelia Möller (DIE LINKE)
aßnahmen gegen das „auf Probe arbei-
en“ ohne Lohn und ohne soziale Sicherung
or dem Hintergrund der gegenwärtig ho-
en Arbeitslosigkeit
ntwort
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
ornelia Möller (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
1606 B
1606 B
1606 D
1607 B
1608 A
1608 B
1608 D
1609 A
1609 B
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 V
Mündliche Frage 50
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Kriterien der Bundesagentur für Arbeit
für die Erteilung von Zuschlägen für Qua-
lifizierungs- und Trainingsmaßnahmen
Antwort
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 51
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mögliche Einflussnahme der Bundesregie-
rung auf die Bundesagentur für Arbeit zur
Sicherstellung des Aspekts der Qualität bei
Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpoli-
tik
Antwort
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
Anlage 2
Mündliche Fragen 7 und 8
Petra Pau (DIE LINKE)
Auswirkungen der Entscheidung des Bun-
desverfassungsgerichts vom 15. Februar
2006 zum Luftsicherheitsgesetz auf die Tä-
tigkeit und die rechtliche Grundlage zur
Einrichtung des Nationalen Lage- und
Führungszentrums für Sicherheit im Luft-
raum in Kalkar
Antwort
Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . .
Anlage 3
Mündliche Fragen 9 und 10
Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Verhinderung einer Schlechterstellung von
Prozesskostenhilfeberechtigten als Folge
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1610 B
1610 C
1611 B
1611 C
1612 C
1613 A
1613 B
er geplanten Abschaffung des Anwalts-
wangs bei einverständlichen Scheidungen
inderloser Ehepaare; mögliche Schwä-
hung des Schutzes des schwächeren Ehe-
artners durch die Scheidung ohne Anwalt
ntwort
lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 4
ündliche Frage 13
te Koczy (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN)
altung der Bundesregierung zu eventuell
orliegenden Voranfragen von deutschen
anken oder Unternehmen zu Hermes-
ürgschaften für den Bau des geplanten
ulgarischen Atomkraftwerks Belene
ntwort
artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 5
ündliche Fragen 14 und 15
lrike Höfken (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN)
olgen der Marktkonzentration bei der
tromproduktion bzw. bei der Gasbeschaf-
ung auf den Wettbewerb sowie gesetzliche
nitiativen für mehr Transparenz bei Gas-
nd Strompreisen
ntwort
artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 6
ündliche Frage 16
r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN)
reigabe von Mitteln für vom Bundeswirt-
chaftsministerium geförderte stationäre
nergieberatung
ntwort
artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 7
ündliche Frage 17
r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN)
1613 D
1614 B
1614 C
1615 A
VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006
Auswirkungen der angekündigten Fusions-
pläne europäischer Energieversorger auf
Verbraucherpreise und -versorgung
Antwort
Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 11
Mündliche Fragen 29 und 30
Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU)
Zustand der Kochertalbrücke im Land-
kreis Schwäbisch Hall; künftige Befahr-
barkeit auf sechs Fahrspuren
Antwort
1615 A
Anlage 8
Mündliche Frage 21
Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
Wirtschaftliche und finanzielle Auswir-
kungen der Maßnahmen gegen die Geflü-
gelpest auf öffentliche und private Haus-
halte
Antwort
Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär
BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 9
Mündliche Fragen 24 und 25
Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bundeseinheitliche Regelung des Heim-
rechts analog zum Pflege-Versicherungsge-
setz
Antwort
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 10
Mündliche Frage 26
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Risiko der Gefährdung einheitlicher und
hoher Pflegestandards in Deutschland bei
Übergang des Heimrechts in die Kompe-
tenz der Länder; Wahrung einer größeren
Transparenz in den Bund-Länder-Bezie-
hungen
Antwort
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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1615 B
1615 C
1616 A
chim Großmann, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 12
ündliche Fragen 45 und 46
rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN)
aßnahmen zur schnelleren Arbeitsver-
ittlung von unter 25-jährigen Arbeitslo-
en
ntwort
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 13
ündliche Frage 49
r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
eistungen der aktiven Arbeitsförderung
emäß § 8 b SGB III, insbesondere für Be-
atung und Vermittlung sowie Förderung
er beruflichen Weiterbildung durch
bernahme der Weiterbildungskosten für
erufsrückkehrer im Jahr 2005
ntwort
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 14
ündliche Fragen 52 und 53
örg Rohde (FDP)
ahl der Zertifizierungen für Maßnahmen
nd Träger nach §§ 84 bis 87 SGB III seit
n-Kraft-Treten des Gesetzes sowie Pla-
ungen zum Wegfall des Zertifizierungs-
wangs
ntwort
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1616 D
1617 A
1617 C
1617 D
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 1581
(A) )
(B) )
21. Sitz
Berlin, Mittwoch, de
Beginn: 13.0
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 1613
(A) )
(B) )
zur Abschaffung des Anwaltszwangs bei einverständlichen
Scheidungen kinderloser Ehepaare, die sich über Unterhalt,Schily, Otto SPD 08.03.2006
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/796,
Fragen 9 und 10):
Wie will die Bundesregierung verhindern, dass als Folge
der Pläne der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries,
DIE GRÜNEN
Pflug, Johannes SPD 08.03.2006
Anlage 1
Liste der entschuldigt
*
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Albach, Peter CDU/CSU 08.03.2006
von Bismarck, Carl
Eduard
CDU/CSU 08.03.2006
Dr. Botz, Gerhard SPD 08.03.2006
Fograscher, Gabriele SPD 08.03.2006
Gabriel, Sigmar SPD 08.03.2006
Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 08.03.2006
Dr. Geisen, Edmund FDP 08.03.2006
Gleicke, Iris SPD 08.03.2006
Granold, Ute CDU/CSU 08.03.2006
Groneberg, Gabriele SPD 08.03.2006
Heil, Hubertus SPD 08.03.2006
Heinen, Ursula CDU/CSU 08.03.2006
Herrmann, Jürgen CDU/CSU 08.03.2006
Heß, Petra SPD 08.03.2006
Hilsberg, Stephan SPD 08.03.2006
Homburger, Birgit FDP 08.03.2006
Kramer, Rolf SPD 08.03.2006
Krichbaum, Gunther CDU/CSU 08.03.2006
Kunert, Katrin DIE LINKE 08.03.2006
Link (Heilbronn),
Michael
FDP 08.03.2006
Lintner, Eduard CDU/CSU 08.03.2006*
Lips, Patricia CDU/CSU 08.03.2006
Mogg, Ursula SPD 08.03.2006
Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ 08.03.2006
S
T
A
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
nlage 2
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Fragen
er Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Druck-
ache 16/796, Fragen 7 und 8):
Welche Auswirkungen hat – nach Ansicht der Bundesre-
gierung – die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
vom 15. Februar 2006 zum Luftsicherheitsgesetz auf die Tä-
tigkeit und die rechtliche Grundlage zur Einrichtung des Na-
tionalen Lage- und Führungszentrums für Sicherheit im Luft-
raum in Kalkar?
Welche Aufgaben kann – nach Ansicht der Bundesregie-
rung – das Nationale Lage- und Führungszentrum für Sicher-
heit im Luftraum in Kalkar nach dem Urteil noch ausführen?
Auswirkungen dieses Urteils auf das NLFZ bestehen
icht. Die Aufgaben des Nationalen Lage- und Füh-
ungszentrums „Sicherheit im Luftraum“ (NLFZ) blei-
en auch weiterhin grundsätzlich unverändert bestehen.
em NLFZ als zentrale ressortübergreifende Einrich-
ung des Bundes zur Koordinierung der Maßnahmen im
inblick auf die Abwehr von Gefahren aus dem Luft-
aum obliegt die Bündelung, Bewertung und Steuerung
ller vorhandenen Informationen (Luftlage), die für die
icherheit im Luftraum wichtig sein können; Beratung
n Bezug auf die Luftsicherheitslage und die möglichen
perativen Handlungsoptionen und Einleitung bzw.
oordination von Maßnahmen (zum Beispiel Überprü-
en, Umleiten, Warnen nach § 15 Abs. 1 Satz 2 Luft-
iG).
nlage 3
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Fra-
en der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk
tünker, Joachim SPD 08.03.2006
rittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
08.03.2006
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
1614 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006
(A) )
(B) )
Hausrat und Wohnung geeinigt haben („Scheidung light“)
Prozesskostenhilfeberechtigte im Ergebnis schlechter gestellt
werden?
Wie wird der Kritik unter anderem von Fachverbänden
(Deutscher Anwaltsverein, Bundesrechtsanwaltskammer)
Rechnung getragen, dass durch die Scheidung ohne Anwalt
der Schutz des schwächeren Ehepartners ausgehöhlt wird?
Zu Frage 9:
Scheidungswillige, kinderlose Paare können das ver-
einfachte Scheidungsverfahren wählen, sofern sie sich
über die Scheidungsfolgen einig sind. Wenn sich bedürf-
tige Ehegatten für das vereinfachte Scheidungsverfahren
entscheiden, gewähren die Notare für die Beratung und
für die Beurkundung des Scheidungsantrags und der
Scheidungsfolgen Notarkostenhilfe. Für das anschlie-
ßende gerichtliche Verfahren kann auf Antrag Prozess-
kostenhilfe bewilligt werden. Eine Schlechterstellung
von Prozesskostenhilfeberechtigten ist somit nicht er-
sichtlich.
Zu Frage 10:
Die Kritik der Fachverbände nehme ich ernst. Schon
das geltende Recht sieht zum Schutz ungewandter Par-
teien vor, dass der Notar bei der Beurkundung darauf zu
achten hat, dass Irrtümer und Zweifel vermieden sowie
unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benach-
teiligt werden. Dieser Amtspflicht kommt im verein-
fachten Scheidungsverfahren eine besondere Bedeutung
zu. Zum Schutz des schwächeren Ehepartners soll zu-
dem das Beurkundungsgesetz um eine spezielle Beleh-
rungspflicht für den Notar ergänzt worden. Er soll in der
Beratung über den Scheidungsantrag und die Schei-
dungsfolgen darauf hinweisen, dass eine parteiische In-
teressenvertretung nur durch einen Rechtsanwalt erfolgt.
Damit wird die Erwartung verknüpft, dass sich der Ehe-
gatte, der trotz eines besonderen Schutzbedürfnisses bis-
her keine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen
hat, dies nachholt. Schließlich muss der Richter im ver-
einfachten Scheidungsverfahren die vorgelegte Verein-
barung über die Scheidungsfolgen auf deren Wirksam-
keit prüfen. Eine Vereinbarung, die einen Ehegatten
unangemessen benachteiligt, kann sittenwidrig und da-
her nichtig sein.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die
Frage der Abgeordneten Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 16/796, Frage 13):
Trifft es zu, dass der Bundesregierung Voranfragen von
deutschen Banken oder Unternehmen zu Hermesbürgschaften
für den Bau des geplanten bulgarischen Atomkraftwerkes
Belene vorliegen, und wenn ja, wie wird die Bundesregierung
sich dazu verhalten?
Nein, der Bundesregierung liegt bisher im Zusam-
menhang mit dem Bau des geplanten bulgarischen
Atomkraftwerkes Belene keine Voranfrage vor.
A
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(D
nlage 5
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Fra-
en der Abgeordneten Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, Fragen 14 und 15):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Folgen der enormen
Marktkonzentration bei der Stromproduktion bzw. bei der
Gasbeschaffung auf den Wettbewerb?
Plant die Bundesregierung gesetzliche Initiativen für mehr
Transparenz bei Gas- und Strompreisen zum Beispiel über Of-
fenlegungspflichten zur Preiskalkulation, und wenn nein, wa-
rum nicht?
u Frage 14:
Die wettbewerblichen Folgen einer hohen Marktkon-
entration im Bereich der leitungsgebundenen Energie-
ersorgung sind nicht im Einzelnen absehbar. Einerseits
ird allgemein davon ausgegangen, dass die Wettbe-
erbsintensität mit steigender Zahl der Marktteilnehmer
unimmt. Andererseits sind erhebliche Ressourcen not-
endig, um insbesondere auf Auslandsmärkten wettbe-
erblich Bestand haben zu können. Angesichts der
ohen Kapitalintensität und der zunehmenden internatio-
alen Ausrichtung im Energiebereich können zudem
tarke nationale Versorgungsunternehmen einen Beitrag
ur Versorgungssicherheit leisten. Wegen der hohen Im-
ortabhängigkeit gilt dieses insbesondere auf dem Gas-
eschaffungsmarkt, auf dem privatwirtschaftlich tätige,
ationale Unternehmen nur wenigen in der Regel staat-
ch gelenkten Produzenten/Lieferanten gegenüberstehen.
u Frage 15:
Die Bundesregierung hat mit dem am 13. Juli 2005 in
raft getretenen Energiewirtschaftsgesetz und den in die-
em Zusammenhang erlassenen Verordnungen bereits
ine Reihe von neuen Offenlegungsverpflichtungen, wie
um Beispiel die getrennte Ausweisung der Netznut-
ungsentgelte und die Darlegung der unternehmensspezi-
ischen Kosten, vorgesehen. Die Regulierungsbehörden
aben zur Erfüllung ihrer Aufgaben umfassende Aus-
unftsrechte. Zudem greifen bei missbräuchlicher Gestal-
ung der Gas- und Strompreise die Vorgaben des Gesetzes
egen Wettbewerbsbeschränkungen, die ebenfalls detail-
ierte Informationsrechte beinhalten. Weitere Offenle-
ungsverpflichtungen können sich im Rahmen zivilrecht-
icher Verfahren ergeben und zwar bei fehlenden
ezugsalternativen der Kunden aus § 315 des Bürgerli-
hen Gesetzbuches. In verschiedenen zurzeit anhängigen
erfahren haben sich Kunden auf diese Regelung beru-
en. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen,
ass die Offenlegung von Preiskalkulationen konkurrie-
ender Unternehmen nicht nur sensible Geschäftsgeheim-
isse betreffen, sondern auch den Preiswettbewerb zwi-
chen diesen Unternehmen beeinträchtigen kann. Die
irkungen des neuen energiewirtschaftlichen Ordnungs-
ahmens sind zunächst abzuwarten. Die Bundesregierung
lant daher derzeit keine weiteren gesetzlichen Vorgaben
ur Transparenz im Energiebereich.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 1615
(A) )
(B) )
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Reinhard Loske (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, Frage 16):
Wann beabsichtigt die Bundesregierung Haushaltsmittel
für vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
seit 25 Jahren geförderte stationäre Energieberatung freizuge-
ben?
Die Bundesregierung prüft intensiv, inwieweit die
Möglichkeit besteht, dieses Förderprogramm im Rah-
men der vorläufigen Haushaltsführung fortzuführen.
Eine Entscheidung hierüber wird so schnell wie möglich
erfolgen.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Reinhard Loske (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, Frage 17):
Welche Folgen können die angekündigten Fusionspläne
europäischer Energieversorger auf die Verbraucherpreise und
-versorgung haben (vergleiche „Süddeutsche Zeitung“ vom
28. Februar 2006)?
Die Folgen sind für die Verbraucherpreise im Einzel-
nen nicht abzusehen. Werden dominante Energieversor-
ger in anderen Ländern übernommen, so geht damit ein
potenzieller Wettbewerber für den europäischen Ener-
giebinnenmarkt verloren. Der Wettbewerb kann durch
europäische Fusionen aber auch gestärkt werden, wenn
der Erwerber die gemeinsamen Ressourcen und Syner-
gien aus der Fusion als neuer Wettbewerber auf den aus-
ländischen Märkten nutzt. Für die Versorgungssicherheit
und damit mittelbar auch für den Verbraucher können
solche Zusammenschlüsse Vorteile bringen, da sie die
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Energieversor-
ger stärken und damit auch langfristig zur Sicherung der
Energieversorgung in Europa beitragen.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
(Drucksache 16/796, Frage 21):
Welche wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen
erwartet die Bundesregierung hinsichtlich der Bekämpfungs-
maßnahmen gegen die Geflügelpest sowohl für die privaten
als auch für die öffentlichen Haushalte?
Nach Ausbruch der Vogelgrippe in Deutschland ist
nach Angaben der ZMP ein Verbrauchsrückgang von
Geflügelfleisch von circa 20 Prozent zu verzeichnen.
Dies führt zur Preissenkung und Erlöseinbußen für die
betroffenen Wirtschaftsbeteiligten. Der Zentralverband
der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) beziffert den
wirtschaftlichen Schaden auf circa 140 Millionen Euro.
Das unternehmerische Risiko muss jeder Unternehmer
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unächst selber tragen. Private Versicherungen sind ein
nstrument, diese Risiken zu minimieren.
Inwieweit darüber hinaus staatliche Maßnahmen auf
ationaler oder auf EU-Ebene erforderlich sind, kann
um jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beant-
ortet werden. Dies hängt in nicht unerheblichem Maße
on der weiteren Ausbreitung der Vogelgrippe, insbe-
ondere im Hinblick auf einen etwaigen Ausbruch in
utztierbeständen, ab.
nlage 9
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
ragen der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/796,
ragen 24 und 25):
Wie schätzt die Bundesregierung die Forderung des Ver-
bandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK) und
des AEV-Arbeiter-Ersatzkassen-Verbandes e. V. ein, dass das
Heimrecht in Analogie zum Pflege-Versicherungsgesetz (Elf-
tes Buch Sozialgesetzbuch) auch weiterhin bundeseinheitlich
geregelt sein müsse und daher nicht im Zuge der Föderalis-
musreform in Länderkompetenz übertragen werden solle, und
wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?
Wie schätzt die Bundesregierung die Kritik des Bundes-
verbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und des
VdAK/AEV ein, dass mit einer Zersplitterung des Heimrech-
tes in 16 verschiedene Länderregelungen kein Beitrag zum
Bürokratieabbau geleistet werde, und wie begründet die Bun-
desregierung ihre Einschätzung?
Im Koalitionsvertrag ist zwischen CDU, CSU und
PD vereinbart, dass die Gesetzgebungskompetenz für
as Heimrecht im Rahmen der Föderalismusreform an
ie Länder übergehen soll. Eine Bund-Länder-Arbeits-
ruppe hat zur Umsetzung dieser Vereinbarung Textent-
ürfe für ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
nd ein Föderalismusbegleitgesetz erarbeitet. Darin ist
nter anderem vorgesehen, dass die konkurrierende Ge-
etzgebung des Bundes sich künftig auf „die öffentliche
ürsorge (ohne das Heimrecht)“ erstrecken soll. Das
undeskabinett hat diesem Gesetzespaket am 6. März
006 zugestimmt. Am 10. März 2006 wird eine erste Be-
atung gleich lautender Gesetzentwürfe der Koalitions-
raktionen im Deutschen Bundestag stattfinden. Eben-
alls an diesem Tage wird ein gleich lautender
esetzesantrag der Länder in den Bundesrat einge-
racht.
Nach der Übertragung der Gesetzgebungskompetenz
ür das Heimgesetz wird nach Art. 125 a Abs. 1 Grund-
esetz das Bundesrecht solange in Kraft bleiben, bis es
ie Länder durch Landesrecht ersetzt haben. Mittelfristig
ird es damit zu 16 Heimgesetzen der Länder kommen
önnen. Die Anwendung dieser – eventuell unterschied-
ichen – Heimgesetze erfordert einen gewissen Mehrauf-
and für die überregional tätigen Heimträger. Bereits
ach geltendem Recht ist die Durchführung des Heimge-
etzes – und damit auch die Auslegung der im Heimrecht
erankerten Standards – eigenverantwortliche Angele-
enheit der Länder. Regelmäßige Besprechungen der für
as Heimrecht Verantwortlichen in einer Bund-Länder-
rbeitsgruppe führten dazu, dass die Auslegung des
1616 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006
(A) )
(B) )
Heimrechts in den Ländern nicht zu weit divergierte. Die
Entwicklung des Heimrechts im Allgemeinen und der
darin festgelegten Standards im Besonderen, lässt sich
für die Zukunft schwer prognostizieren. Nach den Erfah-
rungen der Vergangenheit ist es sehr wahrscheinlich,
dass künftig erforderliche Änderungen des Heimrechts
in großem Umfange einvernehmlich vorgenommen wer-
den, sodass – entgegen ihrer Auffassung – eine zu starke
Zersplitterung des Heimrechts in den Ländern ebenso
wie eine zu unterschiedliche Festlegung der Standards
nicht zu befürchten sein wird.
Im Übrigen ist zu der vorgetragenen Kritik an der Zu-
ständigkeitsverlagerung des Heimrechts darauf hinzu-
weisen, dass es sich bei den im Koalitionsvertrag enthal-
tenen Regelungsvorschlägen zur Modernisierung der
bundesstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutsch-
land insgesamt um das Ergebnis einer politischen Ver-
ständigung handelt, das naturgemäß den Charakter eines
Kompromisses zwischen unterschiedlichen Positionen
trägt. Ziel ist eine Lösung, die die Belange beider staatli-
cher Ebenen (Bund und Länder) angemessen berück-
sichtigt.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, Frage 26):
Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko der Gefähr-
dung einheitlicher und hoher Pflegestandards in Deutschland,
wenn das Heimrecht im Zuge der Föderalismusreform in die
Kompetenz der Länder übergeht, und sieht die Bundesregie-
rung bei diesem Vorgehen das Reformziel von mehr Transpa-
renz in den Bund-Länder-Beziehungen gewahrt, wenn theore-
tisch 16 verschiedene Heimgesetzgebungen möglich sind?
Im Koalitionsvertrag ist zwischen CDU, CSU und
SPD vereinbart, dass die Gesetzgebungskompetenz für
das Heimrecht im Rahmen der Föderalismusreform an
die Länder übergehen soll. Eine Bund-Länder-Arbeits-
gruppe hat zur Umsetzung dieser Vereinbarung Textent-
würfe für ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
und ein Föderalismusbegleitgesetz erarbeitet. Darin ist
unter anderem vorgesehen, dass die konkurrierende Ge-
setzgebung des Bundes sich künftig auf „die öffentliche
Fürsorge (ohne das Heimrecht)“ erstrecken soll. Das
Bundeskabinett hat diesem Gesetzespaket am 6. März
2006 zugestimmt. Am 10. März 2006 wird eine erste Be-
ratung gleich lautender Gesetzentwürfe der Koalitions-
fraktionen im Deutschen Bundestag stattfinden. Eben-
falls an diesem Tage wird ein gleich lautender
Gesetzesantrag der Länder in den Bundesrat einge-
bracht.
Nach der Übertragung der Gesetzgebungskompetenz
für das Heimgesetz wird nach Art. 125 a Abs. 1 Grund-
gesetz das Bundesrecht so lange in Kraft bleiben, bis es
die Länder durch Landesrecht ersetzt haben. Mittelfristig
wird es damit zu 16 Heimgesetzen der Länder kommen
können. Die Anwendung dieser – eventuell unterschied-
lichen – Heimgesetze erfordert einen gewissen Mehrauf-
wand für die überregional tätigen Heimträger. Bereits
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ach geltendem Recht ist die Durchführung des Heimge-
etzes – und damit auch die Auslegung der im Heimrecht
erankerten Standards – eigenverantwortliche Angele-
enheit der Länder. Regelmäßige Besprechungen der für
as Heimrecht Verantwortlichen in einer Bund-Länder-
rbeitsgruppe führten dazu, dass die Auslegung des
eimrechts in den Ländern nicht zu weit divergierte. Die
ntwicklung des Heimrechts im Allgemeinen und der
arin festgelegten Standards im Besonderen lässt sich
ür die Zukunft schwer prognostizieren. Nach den Erfah-
ungen der Vergangenheit ist es sehr wahrscheinlich,
ass künftig erforderliche Änderungen des Heimrechts
n großem Umfange einvernehmlich vorgenommen wer-
en, sodass – entgegen ihrer Auffassung – eine zu starke
ersplitterung des Heimrechts in den Ländern ebenso
ie eine zu unterschiedliche Festlegung der Standards
icht zu befürchten sein wird.
Im Übrigen ist zu der vorgetragenen Kritik an der Zu-
tändigkeitsverlagerung des Heimrechts darauf hinzu-
eisen, dass es sich bei den im Koalitionsvertrag enthal-
enen Regelungsvorschlägen zur Modernisierung der
undesstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutsch-
and insgesamt um das Ergebnis einer politischen Ver-
tändigung handelt, das naturgemäß den Charakter eines
ompromisses zwischen unterschiedlichen Positionen
rägt. Ziel ist eine Lösung, die die Belange beider staatli-
her Ebenen (Bund und Länder) angemessen berück-
ichtigt.
nlage 11
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra-
en des Abgeordneten Christian Freiherr von Stetten
CDU/CSU) (Drucksache 16/796, Fragen 29 und 30):
Wie ist im Hinblick auf den vom Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Ausschuss für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages
vorgelegten Bericht über die Qualität, Dauerhaftigkeit und Si-
cherheit von Spannbetonbrücken der Zustand der Kochertal-
brücke im Landkreis Schwäbisch Hall zu bewerten, die als
Teil der Bundesautobahn A 6 in Baden-Württemberg bedeut-
same Verkehrsströme zu bewältigen hat?
Lässt es der Zustand der Brücke zu, dass die Brücke, wie
von der Straßenbauverwaltung geplant, zukünftig statt auf
vier auf sechs Fahrspuren befahren werden kann?
u Frage 29:
Die im Jahr 1979 fertig gestellte Kochertalbrücke bei
eislingen im Zuge der Bundesautobahn A 6, Heil-
ronn–Nürnberg, im Landkreis Schwäbisch Hall ist mit
iner maximalen Höhe von 185 m über Grund die
öchste Talbrücke in Deutschland. Die Spannbeton-
ohlkastenbrücke hat eine Länge von 1128 m bei einer
rößten Stützweite von 138 m. Der Zustand der Kocher-
albrücke entspricht insgesamt einem dem Alter des
auwerkes entsprechend guten Zustand. Nur durch eine
ereichsweise schadhafte Abdichtung mit durchfeuchte-
er Fahrbahnplatte und Schäden an den Fahrbahnüber-
ängen als Folgeschaden wurde das Bauwerk relativ
chlecht bewertet. Die Schäden an den Fahrbahnüber-
ängen wurden bis zu deren Austausch als Sofortmaß-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006 1617
(A) )
(B) )
nahme provisorisch beseitigt, sodass sich bei einer Neu-
bewertung eine bessere Zustandsnote ergeben würde.
Am Überbau sind keine weiteren Schäden festgestellt
worden, sodass die Standsicherheit und Verkehrssicher-
heit des Bauwerkes weiterhin gewährleistet ist. Zur wei-
teren dauerhaften und wirtschaftlichen Nutzung des
Bauwerkes ist jedoch noch eine umfassende Instandset-
zungsmaßnahme geplant.
Zu Frage 30:
Die Kochertalbrücke liegt im Abschnitt Kupfer-
zeit–Crailsheim. Der sechsstreifige Ausbau dieser Stre-
cke ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in die
Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ (WB*)
eingestuft. Daher ist eine mittelfristige Realisierung des
Ausbaus nicht absehbar. Um die Verkehrsverhältnisse
zwischenzeitlich zu verbessern, will das Land Baden-
Württemberg prüfen, ob eine provisorische dreistreifige
Verkehrsführung unter Nutzung des Standstreifens mög-
lich ist, wie dies in dem Abschnitt Weinsberg–Kupfer-
zell vorgesehen und zum großen Teil auch schon umge-
setzt ist. Für die Kochertalbrücke wird eine Prüfung
erforderlich, ob die Voraussetzungen hinsichtlich der
Tragfähigkeit und der erforderlichen Breite für drei
Fahrstreifen pro Richtung vorliegen. Diese Prüfung
wurde bisher noch nicht durchgeführt.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen
der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/796, Fragen 45 und 46):
Ist es zutreffend, dass die Verweildauer von unter 25-Jäh-
rigen in Arbeitslosigkeit im Jahr 2005 von 4,1 Monaten auf
4,4 Monate angestiegen ist, und wie stellt die Bundesregie-
rung sicher, dass die Zielsetzung des Gesetzgebers, dass unter
25-Jährige innerhalb von drei Monaten in Ausbildung bzw.
Arbeit vermittelt werden sollen, im Jahr 2006 erreicht wird?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass für eine un-
verzügliche und dauerhafte Eingliederung von unter 25-Jähri-
gen eine gute Betreuung unabdingbar ist, die sich durch einen
hohen Betreuungsschlüssel sowie durch qualifiziertes Fallma-
nagement und hohe Kontaktdichte auszeichnet, und welche
Auswirkungen haben nach Ansicht der Bundesregierung die
durch die Absenkung der Regelleistung für unter 25-Jährige
notwendig werdende zusätzliche Personalbindung in der Leis-
tungsverwaltung auf Betreuungsschlüssel, Kontaktdichte und
Qualifizierung der Mitarbeiter in den Arbeitsgemeinschaften?
Zu Frage 45:
Die durchschnittliche Dauer der Jugendarbeitslosig-
keit ist von 4,1 Monaten im Jahr 2004 auf 4,4 Monate im
Jahr 2005 gestiegen. Die Bundesregierung setzt alle An-
strengungen daran, dass kein Jugendlicher länger als drei
Monate arbeitslos bleibt. Dieses politische Ziel ist im
Koalitionsvertrag vereinbart. Es ist nicht, wie in der
Frage unterstellt, gesetzlich verankert. Die Bundesregie-
rung erwartet, dass die flächendeckende Optimierung
der Beratung und Vermittlung in den Agenturen für Ar-
beit und der konsequente Einsatz der umfassenden Hil-
fen der Grundsicherung für Arbeitsuchende diesen Pro-
zess forcieren werden.
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u Frage 46:
Ja. Deshalb hat die vorige Bundesregierung die unter
em Namen Hartz IV bekannt gewordene große Arbeits-
arktreform initiiert. Durch intensive persönliche Be-
reuung und umfassende Hilfen sollen hilfebedürftige
unge Menschen unter 25 Jahren in Ausbildung oder Ar-
eit integriert worden. Dort, wo dies nicht sofort gelingt,
ollen sie in Arbeitsgelegenheiten an Ausbildung und
rbeit herangeführt werden. Durch die Optimierung der
eratung und Vermittlung in den Agenturen für Arbeit
ird auch für die dort betreuten arbeitslosen jungen
enschen angestrebt, sie schnellstmöglich vermitteln zu
önnen. Die voraussichtlich zum 1. Juli in Kraft tretende
egelung, nach der auch volljährige Kinder unter
5 Jahren in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern einbe-
ogen werden, hat keine Auswirkungen auf die Betreu-
ngsschlüssel, Kontaktdichte und Qualifizierung der
itarbeiter bei den Trägern der Grundsicherung, weil
ich der Status Arbeitslosigkeit durch die Rechtsände-
ung nicht ändert.
nlage 13
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
Drucksache 16/796, Frage 49):
Wie viele Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer
haben im Jahr 2005 nach § 8 b des Dritten Buches Sozialge-
setzbuch (SGB III) Leistungen der aktiven Arbeitsförderung
bekommen, insbesondere für Beratung und Vermittlung sowie
Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme
der Weiterbildungskosten?
Die Daten der Bundesagentur für Arbeit über die
eistungen der aktiven Arbeitsförderung für das Jahr
005 liegen noch nicht vor.
nlage 14
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen des
bgeordneten Jörg Rohde (FDP) (Drucksache 16/796,
ragen 52 und 53):
Wie viele Zertifizierungen für Maßnahmen und Träger
nach den §§ 84 bis 87 SGB III sind seit In-Kraft-Treten des
Gesetzes erfolgt, und wie bewertet die Bundesregierung die
bislang gemachten Erfahrungen mit dem Zertifizierungs-
zwang?
Bestehen zum heutigen Zeitpunkt bei der Bundesregie-
rung Überlegungen oder Planungen für Korrekturen, Ände-
rungen oder den Wegfall des Zertifizierungszwangs nach den
§§ 84 bis 87 SGB III?
u Frage 52:
Eine berufliche Weiterbildung kann nur gefördert
erden, wenn eine fachkundige Stelle festgestellt hat,
ass der Weiterbildungsträger und sein Bildungsangebot
ie gesetzlichen Mindeststandards des SGB III und der
um 1. Juli 2004 in Kraft getretenen Anerkennungs- und
ulassungsverordnung Weiterbildung erfüllt. Sie sieht
or, dass dies grundsätzlich nicht mehr von Arbeitsagen-
1618 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006
(A) (C)
(B) (D)
turen, sondern von unabhängigen, privaten Zertifizie-
rungsagenturen geprüft wird. Um allen Beteiligten in an-
gemessener Zeit eine Umstellung auf das neue Verfahren
zu ermöglichen, enthielt die Verordnung eine Über-
gangsregelung für bis Ende 2005 beginnende Maßnah-
men. Seit Ende November 2005 steht ein bundesweit flä-
chendeckendes Netz von Zertifizierungsagenturen für
die Qualitätsprüfung von Bildungsträgern und Weiterbil-
dungslehrgängen zur Verfügung. Die Bundesregierung
geht davon aus, dass die Zertifizierungsagenturen ihrer
Verantwortung für eine nachhaltige Qualitätsverbesse-
rung im Bereich der beruflichen Weiterbildung gerecht
werden. Das neue Zertifizierungsverfahren ist auch
Gegenstand der Evaluierung der Reformgesetze am Ar-
beitsmarkt, über die die Bundesregierung Ende 2006
dem Bundestag berichten wird. Über die Zahl der Zerti-
fizierungen nach dieser Verordnung wird bei der Bun-
desagentur für Arbeit keine Statistik geführt.
Zu Frage 53:
Die Bundesregierung weist zunächst darauf hin, dass
bereits in der Vergangenheit nur Teilnehmer an geprüften
und zugelassenen Weiterbildungslehrgängen gefördert
werden konnten. Mit der Verordnung wurden nachhal-
tige Qualitätsverbesserungen im Bereich der beruflichen
Weiterbildung eingeleitet. Zurzeit gibt es keine Überle-
gungen, die Verordnung zu ändern. Fachliche Fragen im
Zusammenhang mit dem neuen Verfahren werden regel-
mäßig im Anerkennungsbeirat, einem eigens dafür ein-
gerichteten Sachverständigengremium, und im konstruk-
tiven Dialog mit den Zertifizierungsagenturen behandelt.
91, 1
0, T
21. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 8. März 2006
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14