Protokoll:
1280

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 1

  • date_rangeSitzungsnummer: 280

  • date_rangeDatum: 3. Juli 1953

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 21:16 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 21:43 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14057 280. und 281. Sitzung Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953. 280. Sitzung Geschäftliche Mitteilungen 14069A Bericht des Bundesministers der Finanzen wegen der Übernahme der Priwallfähre auf den Bund (Nr. 4647 der Drucksachen) 14069B Änderungen der Tagesordnung: . . . . 14069B Beratung des Antrags der Abg. Arnholz u. Gen. betr. Weiterbau der NordsüdAutobahn Lübeck-Hamburg-Göttingen und der Zubringerstraße GrasdorfBraunschweig (Nr. 4462 der Drucksachen) 14070A Überweisung als Material an die Bundesregierung 14070A Geschäftsordnungsmäßige Behandlung von Mündlichen Berichten und Änderungsanträgen 14070A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Nr. 4642 der Drucksachen) über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über den Nationalfeiertag des deutschen Volkes (Nr. 4624 der Drucksachen) und über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über den nationalen Gedenktag (Nr. 4625 der Drucksachen) 14070B, 14070D Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 14070B Präsident D. Dr. Ehlers 14070D Beschlußfassung 14070D Gedenkworte des Präsidenten D. Dr. Ehlers für die Opfer des 17. Juni 1953 im Ostsektor von Berlin und in der sowjetisch besetzten Zone 14071A Wiederholung der Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 27. Februar 1953 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Regelung der Ansprüche der Französischen Regierung aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe: Präsident D. Dr. Ehlers . 14069B, 14071B 14071D Dr. Menzel (SPD) (zur Geschäftsordnung) 14071C Abstimmungen 14072B Namentliche Schlußabstimmung 14072C, 14073B, 14224 Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Entwurf eines Dritten Strafrechtsänderungsgesetzes (Nrn. 4640, 3713, 4250, 4614 der Drucksachen) 14072D Dr. Krapp, Justizminister des Landes Niedersachsen, Berichterstatter 14072D Beschlußfassung 14073B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Entwurf eines Versammlungsgesetzes (Nrn. 1102, 4291, 4387, 4409 [neu] der Drucksachen) 14073C Hoogen (CDU), Berichterstatter . 14073C Fisch (KPD) 14074A Beschlußfassung 14074B Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 3407 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (Nr. 4591 der Drucksachen, Umdruck Nr. 1026) in Verbindung mit der Zweiten und dritten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes vom 11. Mai 1951 (Nr. 4345 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (Nr. 4607 der Drucksachen, Umdruck Nr. 1027) 14074B Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 14156 14058 Deutscher Bundestag - 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 Matzner (SPD): als Berichterstatter 14074C Schriftlicher Bericht 14157 Abstimmungen 14074D, 14075A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Sozialgerichtsgesetzes (SGG) (Nrn. 4225, 4357 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Nrn. 4567, zu 4567 der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nrn. 1036, 1037, 1043 bis 1045, 1050, 1051) . . . . 14075B Frau Dr. Maxsein (CDU): als Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 14160 Ergänzung zum Schriftlichen Bericht 14164 als Abgeordnete . . . . 14086A, 14086C Renner (KPD) . . 14075C. 14077C, 14084A, 14086D Ewers (DP) 14077B Richter (Frankfurt) (SPD) 14078A, 14081D, 14082C, 14085B, 14088B, 14089C Dr. Atzenroth (FDP) . . 14078D, 14079A Horn (CDU) 14079C, 14085B Frau Kalinke (DP) . . . 14080C, 14083B Winkelheide (CDU) 14083A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . 14088C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . 14089A Sabel (CDU) 14089B Frau Dr. Mulert (FDP) 14089D Dr. Jaeger (Bayern) (CSU) (Schrift- liche Erklärung zur Abstimmung) 14166 Abstimmungen 14079A, 14081B, 14084D, 14085D, 14086A, C, 14087D, 14088B, 14090A, D, 14092A Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag zu § 14 (Umdruck Nr. 1036 Ziffer 1) . . . 14084C, 14085D, 14086B, 14092A, 14224 Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1951 (Nr. 99) über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der Landwirtschaft (Nr. 4359 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Nr. 4579 der Drucksachen) 14090B Heix (CDU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14167 Beschlußfassung 14090C Zweite Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen des Familienlastenausgleichs (Nr. 4545 der Drucksachen) in Verbindung mit der Zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Beihilfen für Familien mit Kindern (Kinderbeihilfengesetz) (Nr. 4562 der Drucksachen) 14090D Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) 14091A Abgesetzt 14091B Beratung der Mündlichen Berichte des Vermittlungsausschusses zu den Gesetzentwürfen betr. Ausgleich der von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherungen für das Rechnungsjahr 1952 zu tragenden Mehraufwendungen für Rentenzulagen (Nrn. 4636, 4033, 4341, 4528 der Drucksachen), betr. Deckung der Rentenzulagen nach dem Rentenzulagengesetz für das Rechnungsjahr 1953 (Nrn. 4637, 4005, 4338, 4615 der Drucksachen), zur Ergänzung des Ersten Überleitungsgesetzes (Nrn. 4638, 4007, 4337, 4544 der Drucksachen) sowie über die Änderung und Ergänzung fürsorgerechtlicher Bestimmungen (Nrn. 4639, 3440, 4371, 4616 der Drucksachen) 14091B Abgesetzt 14091C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen zwischen den Rheinuferstaaten und Belgien vom 16. Mai 1952 über die zoll- und abgabenrechtliche Behandlung des Gasöls, das als Schiffsbedarf in der Rheinschifffahrt verwendet wird (Nr. 4342 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Nr. 4641 der Drucksachen) . . 14070A, 14091C Kuhlemann (DP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14168 Beschlußfassung 14091D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (vorl. BPolBG) (Nr. 4307 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (Nr. 4488 [neu] der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nrn. 1003, 1010) 14092A Deutscher Bundestag - 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14059 Etzenbach (CDU): als Berichterstatter 14092B Schriftlicher Bericht 14169 Ergänzung zum Schriftlichen Bericht 14174 Gleisner (SPD) 14092B, D Abstimmungen 14093A Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4301 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Nrn. 4587, zu 4587 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 1040, 1048) 14093B Sabel (CDU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14175 Kohl (Stuttgart) (KPD) 14093C Abstimmungen 14094A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Nr. 4319 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Nr. 4608 der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nrn. 1038, 1039, 1053, 1058) 14094C, 14116C, 14119D Dr. Atzenroth (FDP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14177 Dr. Schellenberg (SPD) . . 14094C, 14095A, 14096A, 14099A, C, D, 14100B, C, D, 14102D, 14103B, 14118C Horn (CDU) 14094D, 14099B, 14100A, 14101A Kohl (Stuttgart) (KPD) 14095A Frau Kalinke (DP) . . . . 14096A, 14101C, 14103D, 14118B Richter (Frankfurt) (SPD) 14098D, 14102B, 14118B Storch, Bundesminister für Arbeit 14101B, 14102D Abstimmungen . . . 14116C, 14119A, 14120A Namentliche Abstimmungen über den Änderungsantrag betr. §§ 27 a und 27 b (Umdruck Nr. 1038 Ziffer 6) . . . 14118B, D, 14119A, 14224 über den Änderungsantrag betr. § 27 c (Umdruck Nr. 1038 Ziffer 6) . . . 14118B, 14119A, 14120A, 14224 Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Seuffert, Scharnberg, Dr. Preusker u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Allgemeinen Anordnung Nr. 3 zum Gesetz Nr. 52 der amerikanischen Militärregierung betr. die Bank der Deutschen Arheit A.G. (Nr. 4425 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Nr. 4583 der Drucksachen) 14104A, 14120B Seuffert (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14179 Abstimmungen 14104B, 14120B Beratung des Schriftlichen Berichts des Untersuchungsausschusses (49. Ausschuß) gemäß Antrag der Fraktion der SPD zur Prüfung der unzulänglichen Einstellung von Schwerbeschädigten bei den Bundesdienststellen (Nrn. 4609, 3645 der Drucksachen) 14104B, 14119B Leonhard (CDU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14180 Abstimmung 14104B, 14119B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Nachwuchs für supranationale Behörden (Nrn. 4606, 4222 der Drucksachen) 14104B, 14119B Beschlußfassung 14104C, 14119C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Mißstände bei Großbaustellen (Nrn. 4557, 4037 der Drucksachen) . . . . 14104C, 14119C Dr. Kneipp (FDP), Berichterstatter 14104C Beschlußfassung 14104C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Verurteilung des Berliner Journalisten Herbert Kluge in der sowjetischen Besatzungszone (Nrn. 4584, 4194 der Drucksachen) 14104C, 14119C Dr. Reif (FDP): als Berichterstatter 14104D Schriftlicher Bericht 14184 Beschlußfassung 14119C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Nr. 4312 der Druck- 14060 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 sachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4486 der Drucksachen) 14105A, 14120C Frau Nadig (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 14190 Dr. Bleiß (SPD) 14105B Dr. Schatz (CSU) 14105C Abstimmungen 14105D, 14120C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Antrag der Fraktion der FU betr. Einfuhr von Pflastersteinen (Nrn. 4610, 4029 der Drucksachen) . 14105D, 14119C Spies (CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14191 Beschlußfassung 14105D, 11419D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Abg. Günther u. Gen. betr. Straßenpersonenverkehr (Nrn. 4588, 4002 der Drucksachen) . . . 14105D, 14119D Beschlußfassung 14106A, 14119D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Abg. Günther u. Gen. betr. Paket- und Expreßgutbeförderung (Nrn. 4589, 4003 der Drucksachen) . 14106A, 14119D Beschlußfassung 14106B, 14119D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank (Nr. 4202 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Nr. 4498 der Drucksachen) . . . . 14106B, 14120D Revenstorff (FDP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14192 Abstimmungen 14106B, 14120D Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 13. April 1953 zur Revision und Erneuerung des Internationalen Weizenabkommens (Nr. 4577 der Drucksachen) 14106B, 14121A Beschlußfassung 14106C, 14121A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevorratung (Nr. 4447 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Nr. 4575 [neu] der Drucksachen) 14106C, 14121B Beschlußfassung 14106C, 14121B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Nr. 4304 der Druck-. sachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Nr. 4564 der Drucksachen) 14106D, 14121C Seuffert (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14194 Abstimmungen 14106D, 14121C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Nr. 3623 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Nr. 4580 der Drucksachen) 14107A, 14121D Abstimmungen 14107A, 14121D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen (Umstellungsergänzungsgesetz) (Nr. 4327 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Nr. 4605 der Drucksachen; Umdruck Nr. 1055) 14107B, 14122A Dr. Will (FDP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14196 Beschlußfassung 14107B, 14122A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Fünften Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4595, 4483 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Sechsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4596, 4458 der Drucksachen), mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Siebenten Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4495 [neu], 4358 der Drucksachen), mit der Deutscher Bundestag - 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14061 Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Achten Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4597, 4391 der Drucksachen), mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Neunten Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4598, 4484 der Drucksachen), mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Zehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4599, 4445 der Drucksachen), mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Elften Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4600, 4456 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Zwölften Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4601, 4546 der Drucksachen) 14107B, 14122B Abstimmungen 14107D, 14122B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf der Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Nrn. 4602, 4355 der Drucksachen) 14107D, 14123A Beschlußfassung 14108A, 14123A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf des Grundstücks ehemalige Finanzschule Mölln in Holstein an die Landesversicherungsanstalt SchleswigHolstein (Nrn. 4537, 4331 der Drucksachen) 14108A, 14123A Beschlußfassung 14108A, 14123A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf eines Teils des ehemaligen Heereszeugamtes in Ulm, Söflingerstraße 96, an die Firma Telefunken, Gesellschaft für drahtlose Telegraphie m.b.H., in Berlin SW 61, Mehringdamm 32 bis 34 (Nrn. 4533, 4069 der Drucksachen) 14108A, 14123B Beschlußfassung 14108A, 14123B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Wilhelmshaven an der Gökernstraße, ehemalige Bauwerft der Kriegsmarine (Nm. 4535, 4070 der Drucksachen) 14108B, 14123B Beschlußfassung 14108B, 14123B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Nachträgliche Mitteilung an den Bundestag von der Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Wilhelmshaven auf der Schleuseninsel (Nrn. 4541, 3649 der Drucksachen) 14108B, 14123B Beschlußfassung 14108C, 14123B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens (Nr. 4283 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für ERP-Fragen (Nr. 4433 [neu] der Drucksachen) 14108C Dr. Semler (CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14199 Beschlußfassung 14108D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Titel II, III, IV und X der Gewerbeordnung (Nr. 4170 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Nrn. 4491, zu 4491 der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nr. 1056, 1064) 14108D, 14123C Lange (SPD): als Berichterstatter 14124C Schriftlicher Bericht 14200 Naegel (CDU) 14109A, 14109D, 14124A, 14125A Dr. Hammer (FDP) 14109B Dr. Vogel (CDU) 14109C Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) 14124C Frau Dr. Steinbiß (CDU) 14124D Günther (CDU): zur Sache 14124A Schriftliche Erklärung zur Abstimmung 14204 Abstimmungen . . . 14110A, 14123D, 14125B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrieb von Blindenwaren (Nr. 4381 der Drucksachen); 14062 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Nr. 4581 der Drucksachen) 14110A, 14125C Lange (SPD), Berichterstatter . . . 14110A Abstimmungen 14110B, 14125C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Handelsabkommen vom 7. Oktober 1951 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Irak (Nr. 4390 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Nr. 4496 der Drucksachen) . . . 14110B, 14125D Beschlußfassung 14110B, 14125D Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Zollvertrag vom 20. März 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien (Nr. 4556 der Drucksachen) 14110C, 14125D Beschlußfassung 14110C, 14126A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht Az. 1 BvF 2/53 betr. Antrag der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen auf Feststellung, daß das Gesetz über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 625) in den Vorschriften des § 9 Abs. 1 Buchst. a, b, e und f mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig sei (Nr. 4555 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht Az. 1 BvF 3/53 betr. Antrag der Bayerischen Staatsregierung auf Feststellung, daß das Gesetz über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken vom 13. Januar 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 9) mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und daher nichtig sei (Nr. 4559 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht Az. 2 BvE 1/53 betr. Antrag der Fraktion der FDP gegen den Bundesrat wegen des Umfanges der Rechte des Bundesrates beim Erlaß des Bundesbankengesetzes (Nr. 4586 der Drucksachen) 14110C, 14126A Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14205 Abstimmungen 14111A, 14126B, C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs (Recht der Handelsvertreter) (Nr. 3856 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4604 der Drucksachen) . . . . 14111A, 14126C Dr. Leuze (FDP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14206 Abstimmungen 14111B, 14126C Beratung der Übersicht Nr. 5 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Umdruck Nr. 877 [neu]) 14111B, 14126D Beschlußfassung 14111C, 14126D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes (Nr. 4594 der Drucksachen) 14111C, 14126D Wirths (FDP) 14127A Jacobi (SPD) 14127A Abstimmungen 14111C, 14127A, B Zweite Beratung des von den Abg. Dr. Solleder, Fürst Fugger von Glött, Strauß u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mieterschutzgesetzes vom 15. Dezember 1942 (Nr. 761 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (Nr. 4553 der Drucksachen) 14111C, 14127B Ablehnung 14111D, 14127B Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Hessischen Verordnung über die einstweilige Regelung von Mietstreitigkeiten vom 23. November 1946 (Hess. GVBl. 1946, S. 222) (Nr. 2129 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (Nr. 4549 der Drucksachen) 14111D, 14127C Ablehnung 14111D, 14127C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Umlegung von Grundsteuererhöhungen auf die Mieter (Nrn. 4552, 772, 946 der Drucksachen) 14112A, 14127D Beschlußfassung 14112A, 12127D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Woh- Deutscher Bundestag - 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14063 nungswesen über den Antrag der Fraktion der BP betr. Wohnungsbauprogramm 1950 und 1951 (Nrn. 4551, 1795 der Drucksachen) 14112A, 14127D Beschlußfassung 14112A, 14127D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über die Entschließung der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Allgemeinen Lastenausgleich (Nr. 4550 der Drucksachen, Umdruck Nr. 560) 14112B, 14127D Beschlußfassung 14112B, 14128A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Notlage des Althausbesitzes (Nrn. 4548, 2418 der Drucksachen) 14112B, 14128A Beschlußfassung 14112B, 14128A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Aufhebung der Verordnung über Ausnahmen von Mieterschutz und Vorlage eines Gesetzes zur Regelung von Miet- und Pachtverhältnissen für Geschäftsräume und Bewerblich genutzte unbebaute Grundstücke (Nrn. 4547, 3044 [neu] der Drucksachen) 14112C, 14128A Beschlußfassung 14112C, 14128B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (StatGes) (Nr. 4168 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Nr. 4617 der Drucksachen) 14112C, 14128B Abstimmungen 14112C, 14128B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der FU betr. Maßnahmen zur Stützung der Beherbergungs-, Gaststätten und Kurbetriebe (Nrn. 4485, 3104 der Drucksachen) 14112D, 14128C Beschlußfassung 14112D, 14128C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geld und Kredit über den Antrag der Fraktion der FU betr. Regelung der Verhältnisse der Pensionskassen Deutscher Privateisenbahnen (Nrn. 4540, 4228 der Drucksachen) . . . 14112D, 14128C Beschlußfassung 14112D, 14128C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geld und Kredit über den Antrag der Fraktion der DP betr. Devisenzuteilung für Seeleute (Nrn. 4539, 4133 der Drucksachen) 14113A, 14128C Walter (DP) 14113A Beschlußfassung 14113A, 14128D Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der FU betr. Einfuhr von Schnittholz (Nrn. 4489, 3873 der Drucksachen; Umdruck Nr. 884) 14113B, 14128D Dr. Atzenroth (FDP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . 14209 Beschlußfassung 14113B, 14128D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der FU betr. Einfuhr von Ziegeln (Nrn. 4490, 4147 der Drucksachen) 14113B, 14128D Wehr (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14210 Beschlußfassung 14113C, 14129A Mündliche Berichterstattung des Ausschusses für Petitionen gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung in Verbindung mit der Beratung der Übersicht Nr. 68 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 1020) 14113C Frau Albertz (SPD), Berichterstatterin 14113C Beschlußfassung 14116B Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Kaffeesteuergesetzes (Nr. 4266 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Nr. 4565 der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nrn. 1060, 1061, 1065) in Verbindung mit der Zweiten und dritten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Teesteuergesetzes (Nr. 4267 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Nr. 4566 der Drucksachen, Umdruck Nr. 1062) 14107A, 14129A Günther (CDU) 14129B Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . 14129C, 14131C, 14134C 14064 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 Dr. Gülich (SPD) 14131C Dr. Preusker (FDP) 14132A Dr. Bertram (Soest) (FU) 14133C Dr. Miessner (FDP) 14134A, C Peters (SPD) 14135B Abstimmungen . . . 14134A, 14134D 14135A, B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 4242 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Nrn. 4536, zu 4536 der Drucksachen) . . 14135C Margulies (FDP): als Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . . 14211 als Abgeordneter 14136D Kalbitzer (SPD) 14136A Abstimmungen 14135D Namentliche Abstimmung . 14137A, 14138A, C, 14225 Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Henn (Nr. 4618 der Drucksachen) . . 14111A, 14137C Müller (Hessen) (SPD), Berichterstatter 14137D Beschlußfassung 14138A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen die Abg. Reimann und Paul (Düsseldorf) (Nr. 4619 der Drucksachen) 14138A Löbe (SPD), Berichterstatter . . . 14138B Beschlußfassung 14138B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität ' betr. Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung der Ableistung des Offenbarungseides gegen den Abg. Langer (Nr. 4620 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung der Ableistung des Offenbarungseides gegen den Abg. Langer (Nr. 4258 der Drucksachen) 14138B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 14138B Abstimmungen 14138C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nrn. 3676, 3946 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (Nr. 4593 der Drucksachen; Umdruck Nr. 1063) 14138D, 14141C, 14154C zur Geschäftsordnung: Jacobi (SPD) 14138D, 14140A, B Neumayer, Bundesminister für Wohnungsbau 14139A Wirths (FDP) 14139C Unterbrechung der Sitzung . 14140D zur Sache: Dr. Brönner (CDU): als Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14213 als Abgeordneter 14143C Jacobi (SPD) . 14141D, 14143A, B, 14144D Meyer (Bremen) (SPD) . . 14142A, 14144B, 14146D, 14151D Wirths (FDP) 14142C, 14149D Lücke (CDU) 14142D, 14149B Kunze (CDU) 14143D, 14153A Frau Dr. Brökelschen (CDU) . . . . 14144C Paul (Düsseldorf) (KPD) . 14145D, 14150D Neumayer, Bundesminister für Wohnungsbau 14148A Jaffé (DP) 14152C Graf von Spreti (CSU) 14153A Abstimmungen . . . 14140C, 14141C, 14142A, 14143B, 14144A, C, 14146C Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu Art. I § 21e . . 14153B, 14154A, C, 14225 Namentliche Schlußabstimmung . . 14154C, D, 14225 Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP-Z) betr. Wahl der deutschen Mitglieder der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Umdruck Nr. 1059 [neu]) . . . 14140D Beschlußfassung 14141A Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14065 Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Änderung und Ergänzung fürsorgerechtlicher Bestimmungen (Nrn. 4639, 3440, 4371, 4616 der Drucksachen) 14141A Abstimmungen 14141B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Neuregelung der Steigerungsbeträge und Grundbeträge in der Rentenversicherung der Angestellten (Nrn. 4634, 4271 der Drucksachen) 14070A, 14153C Frau Dr. Mulert (FDP): als Berichterstatterin 14153D Schriftlicher Bericht 14220 Beschlußfassung 14154A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Neuregelung der Grundbeträge in der Rentenversicherung der Arbeiter (Nrn. 4635, 4346 der Drucksachen) . . . . 14070A, 14154A Frau Heiler (CDU), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 14230 Beschlußfassung 14154B Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Abg. Struve, Dr. Kneipp, Tobaben, Hoffmann (Lindlar) u. Gen. betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes über den Antrag der Abg. Struve, Dr. Kneipp, Tobaben, Hoffmann (Lindlar) u. Gen. betr. Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz und über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Umsatzsteuer auf Obst und Gemüse (Nrn. 4630, 4361, 4362, 4333 der Drucksachen) 14070B, 14154B Dr. Bertram (Soest) (FU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 14231 Beschlußfassung 14154C Feststellung der Beschlußunfähigkeit bei der Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes zur Geschäftsordnung: Dr. Menzel (SPD) 14154C Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . . 14154C Dr. von Brentano (CDU) 14155A Nächste Sitzung 14155C Anlage 1: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht über den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes vom 11. Mai 1951 (Nr. 4607 der Drucksachen) 14156 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 4591 der Drucksachen) 14157 Anlage 3: Schriftlicher Bericht (zu Nr. 4567 der Drucksachen) des Ausschusses für Sozialpolitik über den Entwurf eines Sozialgerichtsgesetzes (Nr. 4225 der Drucksachen) und über den Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren in der Sozialgerichtsbarkeit (Nr. 4357 der Drucksachen) 14160 Anlage 4: Ergänzung zum Schriftlichen Bericht (zu Nr. 4567 der Drucksachen) des Ausschusses für Sozialpolitik über den Entwurf eines Sozialgerichtsgesetzes 14164 Anlage 5: Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Jaeger (Bayern) (CSU) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung des Entwurfs eines Sozialgerichtsgesetzes (Nrn. 4567, 4225, 4357 der Drucksachen) 14166 Anlage 6: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entwurf eines Gesetzes betr. das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1951 (Nr. 99) über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der Landwirtschaft (Nr. 4359 der Drucksachen) 14167 Anlage 7: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf eines Gesetzes betr. das Abkommen zwischen den Rheinuferstaaten und Belgien vom 16. Mai 1952 über die zoll- und abgabenrechtliche Behand- 14066 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 lung des Gasöls, das als Schiffsbedarf in der Rheinschiffahrt verwendet wird (Nr. 4641, 4342 der Drucksachen) . . . . 14168 Anlage 8: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (Nr. 4488 [neu] der Drucksachen) 14169 Anlage 9: Ergänzung zum Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht über den Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes 14174 Anlage 10: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (zu Nr. 4587 der Drucksachen) 14175 Anlage 11: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesanstalt für Angestellte (Nrn 4608, 4319 der Drucksachen) 14177 Anlage 12: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit über den von den Abg. Seuffert, Scharnberg, Dr. Preusker u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung der Allgemeinen Anordnung Nr. 8 zum Gesetz Nr. 52 der amerikanischen Militärregierung betr. die Bank der Deutschen Arbeit A. G. (Nrn. 4583, 4425 der Drucksachen) 14179 Anlage 13: Schriftlicher Bericht des Untersuchungsausschusses (49. Ausschuß) gemäß Antrag der Fraktion der SPD zur Prüfung der unzulänglichen Einstellung von Schwerkriegsbeschädigten bei den Bundesdienststellen (Nr. 4609 der Drucksachen) 14180 Anlage 14: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Verurteilung des Berliner Journalisten Herbert Kluge in der sowjetischen Besatzungszone (Nr. 4584 der Drucksachen) 14184 Anlage 15: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Nr. 4486 der Drucksachen) . . . 14190 Anlage 16: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Antrag der Fraktion der FU betr. Einfuhr von Pflastersteinen (Nr. 4610 der Drucksachen) 14191 Anlage 17: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank (Nr 4498 der Drucksachen) 14192 Anlage 18: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Nr.4564 der Drucksachen) 14194 Anlage 19: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit über den Entwurf eines Gesetzes über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen (Umstellungsergänzungsgesetz) (Nr. 4605 der Drucksachen) . . . . 14196 Anlage 20: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für ERP-Fragen über den Entwurf eines Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens (Nr. 4433 [neu] der Drucksachen) 14199 Anlage 21: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Titel II, III, IV und X der Gewerbeordnung (zu Nr. 4491 der Drucksachen) . 14200 Anlage 22: Schriftliche Erklärung des Abg. Günther (CDU) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Titel II, III, IV und X der Gewerbeordnung (Nrn. 4491, 4170 der Drucksachen) 14204 Anlage 23: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht betr. Antrag der Regierung des Landes NordrheinWestfalen auf Feststellung, daß das Ge- Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14067 setz über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 in den Vorschriften des § 9 Abs. 1 Buchstaben a, b, e und f mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig sei (zu Drucksache Nr. 4555) 14205 Anlage 24: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs (Recht der Handelsvertreter) (Nr 4604 der Drucksachen) 14206 Anlage 25: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der FU betr. Einfuhr von Schnittholz (zu Nr. 4489 der Drucksachen, Umdruck Nr. 884) . . . . 14209 Anlage 26: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der FU betr. Einfuhr von Ziegeln (Nr. 4490 der Drucksachen) 14210 Anlage 27: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (zu Drucksache Nr. 4536) 14211 Anlage 28: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nr. 4593 der Drucksachen) _ 14213 Anlage 29: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Neuregelung der Steigerungsbeträge und Grundbeträge in der Rentenversicherung der Angestellten (Nr. 4634 der Drucksachen) 14220 Anlage 30: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Neuregelung der Grundbeträge in der Rentenversicherung der Arbeiter (Nr. 4635 der Drucksachen) 14221 Anlage 31: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Abg. Struve, Dr. Kneipp, Tobaben, Hoffmann (Lindlar) u. Gen. betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und betr. Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz und über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Umsatzsteuer auf Obst und Gemüse (Nrn. 4630, 4361, 4362, 4333 der Drucksachen) 14222 Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen 1. über den Entwurf eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 27. Februar 1953 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Regelung der Ansprüche der Französischen Regierung aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe, 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 14 des Entwurfs eines Sozialgerichtsgesetzes (Umdruck Nr. 1036 Ziffer 1), 3. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD betr. §§ 27 a und 27 b des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Umdruck Nr. 138 Ziffer 6), 4. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD betr. § 27 c des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Umdruck Nr. 138 Ziffer 6). . . 14224 5. über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 4536 der Drucksachen), 6. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu Art. I § 21 e des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes, 7. Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nrn. 4593, 3676, 3946 der Drucksachen) 14225 14068 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 281. Sitzung Zur Geschäftsordnung (Bezweiflung der Beschlußfähigkeit): Dr. Menzel (SPD) 14240A Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dannemann, Dr. Frey, Tobaben, Lampl, Hoffmann (Lindlar) u. Gen. betr. Rapsbeimischung und Verrechnung (Nr. 4352 der Drucksachen) 14240B Dannemann (FDP), Anfragender 14240B Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn), Kriedemann, Faßbender, Lampl u. Gen. betr. Braumalz (Nr. 4560 der Drucksachen) 14240C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Antragsteller 14240C Beschlußfassung 14241A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Einfuhr- und Vorratsstellen (Nrn. 4558, 3493 der Drucksachen, Umdruck Nr. 642) 14241A Dr. Weiß (CDU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14244 Beschlußfassung 14241A Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nrn. 4593, 3676, 3946 der Drucksachen) . . 14138D, 14141C, 14154C, 14241A zur Geschäftsordnung: Dr. Menzel (SPD) . . 14241B, D, 14242B Dr. von Brentano (CDU) 14241B, 14242A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 14241B Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 14241C Feststellung der Beschlußunfähigkeit . 14243A Nächste Sitzung 14243A Schlußworte des Präsidenten über die Arbeit des Bundestags, aus Anlaß der letzten Sitzung des 1. Deutschen Bundestags im Plenarsitzungssaal des Bundeshauses in Bonn 14243A Anlage: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Einfuhr- und Vorratsstellen (Nr. 4558 der Drucksachen) 14244 Namentliche Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nrn. 4593, 3676, 3946 der Drucksachen) 14249 Deutscher Bundestag - 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14069 280. Sitzung Die Sitzung wird um 9 Uhr 35 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    14244 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 Anlage zum Stenographischen Bericht der 281. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD (Umdruck Nr. 642) zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP (Nr. 3493 der Drucksachen) betreffend Einfuhr- und Vorratsstellen Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Weiß Bericht über die Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel: Ausgangspunkt für die Tätigkeit eines aus dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) und dem Ausschuß für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) gebildeten Arbeitskreises „Einfuhr- und Vorratsstellen" war eine Große Anfrage der Fraktion der FDP vom 24. Juni 1952, die der Abgeordnete Margulies in der 223. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Juli 1952 begründet hat. Der die Einfuhr- und Vorratsstellen betreffende Teil der Großen Anfrage hatte folgenden Wortlaut: „Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu erreichen, daß die Einfuhr- und Vorratsstellen in der Ausübung ihrer Funktionen a) sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen halten, b) Schäden für die deutsche Volkswirtschaft vermeiden, c) die Tätigkeit der Wirtschaft nicht mehr beeinträchtigen, als in Durchführung der ihnen zugewiesenen Aufgaben unvermeidlich ist, d) wieder beweglich gemacht werden, um insbesondere die finanziellen Voraussetzungen ihrer Funktionsfähigkeit rechtzeitig zu sichern." Im Anschluß an die Beratung dieser Großen Anfrage stellte der Abgeordnete Kriedemann im Namen der Fraktion der SPD folgenden Antrag: „Der Bundestag wolle beschließen: Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) und der Ausschuß für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) werden beauftragt, sich eingehend mit den Problemen der Einfuhr- und Vorratsstellen zu beschäftigen und dem Bundestag in angemessener Zeit Bericht zu erstatten." (Umdruck Nr. 642 vom 16. Juli 1952). Der Bundestag stimmte dem Antrag zu. Auf Grund dieses Beschlusses bildeten die beiden genannten Ausschüsse einen Arbeitskreis, zunächst aus der Gesamtzahl der Mitglieder dieser Ausschüsse. Da sich eine Verkleinerung des Arbeitskreises als zweckmäßig erwies, wurden nach der dritten Sitzung je zehn Mitglieder der beiden Ausschüsse für diesen Arbeitskreis bestimmt. Der Arbeitskreis begann seine Tätigkeit am 22. Oktober 1952 und wählte in seiner ersten Sitzung den Abgeordneten Freudenberg zum Vorsitzenden. Nach dessen Ausscheiden aus der Fraktion der FDP trat an seine Stelle der Abgeordnete Dr. Serres. Zunächst beschäftigte sich der Arbeitskreis mit einem Erlaß des Bundesernährungsministeriums vom 7. April 1952 betreffend Zusammenwirken von Außenhandelsstelle und Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel. Durch diesen Erlaß sollten die Zuständigkeiten von Ernährungsministerium, Außenhandelsstelle für Erzeugnisse der Ernährung und Landwirtschaft und der Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel abgegrenzt werden. Es waren Zweifel aufgetreten, ob dieser Erlaß mit dem Gesetz über die Außenhandelsstelle für Erzeugnisse der Er- Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14245 (Dr. Weiß) nährung und Landwirtschaft vom 17. Dezember 1951 in Einklang stehe. Ein Vertreter des Bundesjustizministeriums gab die Erklärung ab, daß dieser Erlaß durch das Justizministerium eingehend geprüft worden sei mit dem Ergebnis, daß Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit desselben nicht zu machen seien. Damit war die Rechtsfrage geklärt, Aus dem Inhalt des Erlasses des Bundesernährungsministeriums vom 7. April 1952 geht eindeutig hervor, daß sich bei der Betätigung der drei Dienststellen — Ministerium, Außenhandelsstelle und EVSt Getreide — Überschneidungen und Doppelarbeit ergaben. Es muß daher nach Behandlung aller Einfuhr- und Vorratsstellen durch den Arbeitskreis die Frage geprüft werden, ob nicht eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung herbeigeführt werden kann. Die Außenhandelsstelle zählt immerhin 417 Bedienstete, die Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide mit Außenstellen 379, beide Dienststellen zusammen also 796 mit einem Gesamtaufwand an Personalkosten in Höhe von 9,1 Mio DM. Die Einfuhr- und Vorratsstellen insgesamt einschließlich Außenhandelsstelle beschäftigen z. Z. 1072 Bedienstete, die einen Gesamtaufwand von 12,5 Mio DM verursachen. Der Arbeitskreis beschäftigte sich zunächst mit der EVSt Getreide. Von Regierungsseite wurde zugegeben, daß zwischen der Außenhandelsstelle und der EVSt Unzulänglichkeiten bestanden, die durch den erwähnten Zuständigkeitserlaß beseitigt werden sollten. Eine Einschränkung der Tätigkeit der Außenhandelsstelle will man dadurch erreichen, daß die bisher der Außenhandelsstelle obliegende Ausstellung der Devisenbescheinigungen den Landeszentralbanken übertragen wird. An der Tätigkeit der EVSt Getreide wurde bemängelt, daß sie zuviel Getreide körperlich übernehme, so daß ein echter Wettbewerb auf Seiten der Importeure völlig ausgeschlossen sei. Die bestehende Andienungspflicht führe zu einem Monopol. Von dem Vertreter der Regierung wird erklärt, daß eine körperliche Übernahme von Getreide von Seiten der Regierung grundsätzlich nicht beabsichtigt gewesen sei. Infolge der Korea-Krise habe sich aber aus ernährungswirtschaftlichen Gründen die Notwendigkeit ergeben, Getreideimporte in größeren Mengen körperlich zu übernehmen. Diese Notwendigkeit bestehe nun nicht mehr, es werde daher zur Zeit die Reprivatisierung des Getreideimports geprüft. Von einem Getreidemonopol könne nicht gesprochen werden, da ein wesentliches Merkmal, nämlich der Abschluß der Einfuhrkontrakte, nicht durch die EVSt Getreide getätigt werde. Die Äußerungen von Sachverständigen, die vom Arbeitskreis gehört wurden, bestätigten das Vorhandensein von Unstimmigkeiten zwischen Außenhandelsstelle und EVSt Getreide. Am bestehenden Einfuhrverfahren wurde Kritik geübt. Der Importeur sei zum Kommissionär des Staates geworden. Ein Leistungswettbewerb sei nicht möglich. Von Mitgliedern des Arbeitskreises wurde dies bestätigt. Die eingeführte Ware werde von der EVSt disponiert, die auch den Preis festsetzt. Es wird vorgeschlagen, daß nur die Ware durch die EVSt körperlich übernommen werden soll, die für die Bundesreserve benötigt wird. Bei einer Auflockerung des bisherigen Importverfahrens könnten die Mühlen in engere Verbindung mit dem Importhandel treten und sich die Ware, die sie haben wollen, aussuchen. Eine Erörterung über die Behandlung von Offerten, die von Importhändlern eingereicht werden, zeigte wieder die Notwendigkeit einer Vereinfachung des Verfahrens. Bei der Entscheidung über die eingereichten Offerten werden Vertreter des Importhandels und der Mühlenwirtschaft hinzugezogen. Es wird übereinstimmend zum Ausdruck gebracht, daß die EVSt eine Monopolstellung bekommen habe. Das bisherige Verfahren sei der Marktordnung abträglich. Man sollte zu einer Beschränkung der Tätigkeit der EVSt Getreide kommen. Anerkennend wurde hervorgehoben, daß die Reserve in Getreide, insbesondere in Brotgetreide, noch nie so groß war, seitdem eine Getreidebewirtschaftung besteht, wie gegenwärtig. Sie deckt ungefähr einen Drei-Monats-Bedarf, bei Futtergetreide liegt sie noch darüber. Die Aussprache in den ersten drei Sitzungen führte zu nachstehenden Vorschlägen: 1. Der Erzeuger hat Anspruch auf den von der Regierung festgesetzten Mindestpreis. Dieser darf nicht unterschritten werden. 2. Die körperliche Übernahme von Getreide und Futtermitteln muß geringer als bisher gehalten werden; dadurch Einsparung von Mitteln. 3. Eine Vermahlungsregelung für Inlandsgetreide wird notfalls erforderlich sein. Die Mühlenversorgung sollte im wesentlichen durch die Wirtschaft vorgenommen werden. 4. Das Getreidepreisgesetz sollte man jährlich so frühzeitig wie möglich veröffentlichen, und zwar vor der Frühjahrsbestellung. Durch Verfeinerung der Preisgesetze (Änderung der jahreszeitlichen und regionalen Preisstaffelung) könnte man Beanstandungen der letzten Jahre beheben. 5. Das Importgetreide soll sich auf dem innerdeutschen Markt frei bewegen können. Der Bund soll sich darauf beschränken, die nationale Reserve zu halten und Getreide aufzunehmen, wenn es unter den Mindestpreis absinkt. 6. Für die Lagerung der nationalen Reserve sollten besondere Mittel zur Verfügung gestellt werden. 7. Dem übermäßigen Haferanbau sollte man durch preispolitische Maßnahmen begegnen. 8. Die Abschöpfungsbeträge sollten auswechselbar sein. 9. Eine straffere finanzielle Zusammenfassung aller E- und V-Stellen ist erforderlich. 10. Es ist zu überlegen, ob man den Vorsitz im Verwaltungsrat der E- und V-Stellen nicht in die Hand der Wirtschaft legen sollte. Die Weisungsbefugnis des Ministeriums soll jedoch aufrechterhalten bleiben. 14246 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 (Dr. Weiß) 11. Es wird Verringerung der bei den E- und V-Stellen Beschäftigten vorgeschlagen. Vom Regierungsvertreter wird erklärt, eine gewisse finanzielle Zusammenfassung der E- und V-Stellen sei bisher schon dadurch erreicht worden, daß die Subventionsbeträge, Lagerhaltungskosten und Abschöpfungsbeträge in einen Topf kommen. In der Frage des Vorsitzenden des Verwaltungsrats könnte man zu einer befriedigenden Regelung kommen. Das Weisungsrecht des Ministeriums gegenüber den E- und V-Stellen müsse in der bisherigen Form erhalten bleiben. Die vorstehend aufgeführten Vorschläge wurden in folgenden Leitsätzen für die Tätigkeit der EVSt Getreide zusammengefaßt und gleichzeitig in einigen Punkten erweitert: „1. Die EVSt für Getreide hat gemäß § 8 des Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreidegesetz) in der Fassung vom 24. November 1951 die Aufgabe, neben der Einfuhrschleusung auf Grund des Versorgungs- und Einfuhrplanes (Abs. 1, 3, 5 des § 8) je nach Marktlage unter Verwendung der im Haushalt bereitgestellten Mittel eine Vorratshaltung in Auslands- und Inlandsgetreide durchzuführen (Absatz 6 des § 8). Die Haushaltsansätze für Abschöpfungen und Subventionen sind so festzusetzen, daß die EVSt ihrer Aufgabe als Einfuhrschleuse im Rahmen des Einfuhr- und Versorgungsplanes gerecht werden kann. 2. Die EVSt hat gemäß § 10 Abs. 1 des Getreidegesetzes den Weisungen des Bundesministers entsprechend ihre Tätigkeit so auszuüben, daß die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Preise gewährleistet ist. 3. In Durchführung dieser gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben hat die EVSt soviel Brot- und Futtergetreide vom Inlandsmarkt und an Auslandsgetreide körperliche) aufzunehmen, als die zur Sicherung der Versorgung notwendige Vorratshaltung (Sicherheitsreserve) und die Erhaltung stabiler Preise auf dem Inlandsmarkt (Manipulationsreserve) es erforderlich machen. Gegenüber bisher kann die körperlich zu übernehmende Getreidemenge wesentlich verringert werden, nachdem und solange die Versorgungslage ausgeglichen ist. 4. Durch die Festsetzung einer angemessenen jahreszeitlichen Preisstaffelung, Entlastung der toten Winkel (gegebenenfalls durch Frachtzuschüsse) sowie durch Bereitstellung ausreichender Mittel zur Erntefinanzierung kann die Aufnahme von Inlandsgetreide eingeschränkt werden. Unter den vorstehenden Voraussetzungen ist die EVSt verpflichtet, zur Sicherung des Mindestpreises Inlandsgetreide, das ihr angedient wird, zum Mindestpreis unter Berücksichtigung der Qualitätszu- und -abschläge aufzunehmen. Sie kann die Übernahme von Auflagen an den Andienenden abhängig machen. 1) Unter körperlicher Übernahme versteht man den Kauf der eingeführten Ware durch die LVSt. Die EVSt ist verpflichtet, zur Sicherung des Höchstpreises unter Berücksichtigung der Qualitätszu- und -abschläge Inlandsgetreide oder Importgetreide zu den üblichen Bedingungen abzugeben. Sie kann die Menge entsprechend den wirtschaftlichen Bedürfnissen begrenzen. Die Abgabe darf künftig nur noch Kasse gegen Freistellung frei Fahrzeug am Lager erfolgen. 5. Die körperliche Übernahme von Auslandsgetreide hat sich im Rahmen der unter Ziffer 1 und 2 dieser Leitsätze aufgeführten Aufgaben zu halten. 6. Die körperlich zu übernehmende Menge an ausländischem Brotgetreide kann dadurch ganz erheblich verringert werden, daß die Versorgung der Mühlen mit Auslandsgetreide im wesentlichen der Wirtschaft überlassen wird. Der Preis für Auslandsgetreide ist seiner Qualität entsprechendd und in angemessenem Verhältnis zum Inlandsgetreide festzusetzen. Zur Sicherung des Absatzes der Inlandsernte kann den Mühlen eine Vermahlungsauflage in inländischem Brotgetreide gemacht werden. Die derzeitige Regelung der Paritätspunkte befriedigt nicht. Es ist die Frage zu prüfen, in welcher Weise für das bisherige System der Paritätspunkte eine bessere Regelung gefunden werden kann. Durch entsprechende Maßnahmen sind die Interessen der deutschen Seehäfen zu wahren. 7. Die körperliche Übernahme von ausländischem Brotgetreide kann weiterhin dadurch eine wesentliche Einschränkung erfahren, daß die in der Hauptsache aus Auslandsgetreide mit niedrigem Feuchtigkeitsgehalt bestehende Bundesreserve nur aus Gründen der Lagerfähigkeit gewälzt wird. 8. Zur Lagerhaltung der Bundesreserve sollten Spediteure, Mühlen, Handel und Genossenschaften durch Abschluß von Lagerverträgen herangezogen werden. 9. Eine Vorratshaltung in Futtergetreide ist im Interesse einer gleichmäßigen Versorgung der Landwirtschaft mit Futtergetreide zu angemessenen Preisen erforderlich. Die Vorratshaltung soll einen Zwei- bis Dreimonatsbedarf nicht überschreiten. 10. Die Lagerhaltung sollte, soweit möglich, für das eingeführte Auslandsgetreide an den Verkehrsknotenpunkten konzentriert bleiben. 11. Die EVSt hat künftighin die ihr angedienten Mengen dem jeweiligen Einführer zum freien Absatz zurückzugeben, soweit sie sie nicht zur Auffüllung der Reserven benötigt. Die Erklärung darüber, ob die Ware durch die EVSt übernommen oder dem Einführer zum Absatz freigegeben wird, ist unverzüglich nach der Andienung abzugeben. Die Andienung muß bei Abschluß des Vertrages oder Vorlage einer Festofferte erfolgen. Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14247 (Dr. Weiß) 1 12. Der Arbeitskreis gibt sich der Erwartung hin, daß die Regierung bei Durchführung dieser Richtlinien erhebliche Einsparungen an sächlichen und personellen Kosten der beteiligten Stellen ermöglichen kann." Zu diesen Leitsätzen ist auf Grund der Aussprache im Arbeitskreis folgendes zu bemerken: In Ziffer 1 und 2 sind die gesetzlich festgelegten drei Aufgabengebiete der EVSt Getreide angeführt: a) Handhabung der Einfuhrschleuse im Rahmen des Versorgungs- und Einfuhrplans. Die Einfuhr von Getreide kann nicht verglichen werden mit der Einfuhr irgendeines Rohstoffes, wie z. B. Kupfer. Die Einfuhr solcher Rohstoffe richtet sich weitgehend nach den Weltmarktpreisen. Liegen diese zu hoch, so wird man so lange auf die Einfuhr verzichten, bis die Preislage wieder günstiger geworden ist. Getreide dagegen muß zur Sicherung des Bedarfs in bestimmten Mengen zu bestimmten Zeiten nach einem laut Gesetz alljährlich festzusetzenden Versorgungsplan eingeführt werden. Zur Sicherung eines stabilen Inlandspreises muß der Auslandsgetreidepreis, wenn er niedriger liegt als der Inlandspreis, durch Abschöpfung auf den Inlandspreis erhöht oder, wenn er höher liegt, durch Subventionen auf den Inlandspreis ermäßigt werden. Die EVSt Getreide muß aber auch vom Recht des Embargos Gebrauch machen können, wenn die Marktlage im Inland es erforderlich macht. b) Zur Sicherung einer ausreichenden und gleichmäßigen Versorgung ist eine Bundesreserve an Brot- und Futtergetreide anzulegen. Diese soll nach einem Kabinettsbeschluß bei Brotgetreide den Bedarf von drei Monaten decken. b) Im Getreidepreisgesetz sind Mindest- und Höchstpreise festgesetzt, die nicht unter- und nicht überschritten werden dürfen. Durch Aufnahme oder Abgabe von Getreide soll die EVSt die Sicherung dieser Preise gewährleisten. Die diesem Zweck dienende Manipulationsreserve muß so groß sein, daß sie als Preisregulator wirken kann. Gedacht wird an höchstens 200 000 t Getreide. Zu Ziffer 3: Von Seiten der Wirtschaft wurde beanstandet, daß die EVSt zu viel Getreide körperlich, d. h. käuflich übernehme. Ausdrücklich ist daher festgelegt, für welche Zwecke, d. h. zur Schaffung einer Sicherheits- und Manipulationsreserve, die EVSt Getreide aufnehmen darf. Nicht vorgesehen ist im Gesetz, daß die EVSt Getreide die laufende Versorgung der Mühlen mit Mahlgetreide auch nur teilweise übernimmt, auch nicht aus Qualitätsgründen. Aus dieser Feststellung ergeben sich für die künftige Betätigung der EVSt Getreide weitgehende Schlußfolgerungen. Die bisher körperlich übernommene Menge an ausländischem Brot- und Futtergetreide, die in den letzten Jahren durchschnittlich 2 Mio t, d. h. etwa 50 v. H. der Gesamteinfuhr, betrug, wird bei Beachtung dieser Leitsätze ganz wesentlich verringert werden können. Zu Ziffer 4: Von der Inlandsernte wurden im laufenden Jahr über 400 000 t aufgenommen. Die Festsetzung ausreichender Reports wird allein schon wesentlich zu einem normalen Absatz der Getreideernte beitragen. Werden dazu noch Mittel für Frachtzuschüsse zur Bewegung des Getreides in den toten Winkeln sowie zur Erntefinanzierung bereitgestellt, was immer noch billiger ist als eine körperliche Übernahme, so wird die EVSt Getreide in Zukunft aus der Inlandsernte nur noch verhältnismäßig geringe Mengen zu übernehmen haben. Unter diesen Voraussetzungen bedeutet die Übernahme einer Verpflichtung zur Sicherung des Mindestpreises durch Aufnahme von Getreide seitens der EVSt keineswegs, daß nun in Zukunft mehr Getreide als bisher aufgenommen werden müßte, wie das Finanzministerium befürchtet. Das Gegenteil wird bestimmt eintreten. Deshalb wurde auch dem Wunsch des Finanzministeriums, den Absatz 2 der Ziffer 4 zu streichen, nicht entsprochen. Die EVSt kann dem Andienenden zur Auflage machen, die Ware auf Lager zu halten oder sich an der Finanzierung zu beteiligen. Es soll verhindert werden, daß größere Mengen aus spekulativen Gründen angefordert werden. Deshalb ist eine Begrenzung der abzugebenden Mengen vorgesehen. Auch die Abgabe der Ware frei Fahrzeug am Lager soll die Anforderung bei der EVSt begrenzen. Zu Ziffer 5 und 6: Die Zuteilung des Auslandsgetreides erfolgt nicht mehr nach einem bestimmten Schlüssel, sondern die einzelnen Mühlen haben nun die Möglichkeit, unmittelbar von einem Importeur Getreide in der von ihnen gewünschten Qualität zu beziehen. Wenn der Auslandsweizen nicht mehr gesteuert wird, dann muß den Mühlen eine Vermahlungsauflage in inländischem Brotgetreide gemacht werden können, damit der glatte Abfluß der Inlandsernte gewährleistet ist. Bezüglich der Paritätspunkte bestand eine einmütige Auffassung dahingehend, daß diese abgeschafft werden müssen. Die Paritätspunkte schaffen für die Mühlen ungleiche Wettbewerbsverhältnisse und verursachen dem Staat erhebliche Kosten. Im letzten Jahr betrugen die Frachtsubventionen von den Seehäfen bis zu den Paritätspunkten, 99 an der Zahl, über 60 Mio DM. Darüber, was an die Stelle der Paritätspunkte gesetzt werden muß, gingen die Meinungen auseinander. Nach dem weitestgehenden Antrag sollten die Paritätspunkte abgeschafft werden und die Frachtsubventionen für Importgetreide ganz in Wegfall kommen. Nach einem zweiten Antrag sollte die Zahl der Paritätspunkte aus Gründen der Vereinfachung auf einige wenige verringert werden. Schließlich fand die in den Leitsätzen aufgeführte Formulierung mit zehn gegen sieben Stimmen Annahme. Das Ergebnis der 14248 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 (Dr. Weiß) durch das Ministerium erfolgten Prüfung bezüglich der Paritätspunkte ist dem Arbeitskreis zur Beschlußfassung vorzulegen. In der Aussprache kam zum Ausdruck, daß bei Einführung des CifPreises ein Frachtausgleich geschaffen werden müsse etwa in der Weise, daß allen Handelsmühlen im Bundesgebiet ein bestimmter Prozentsatz Qualitätsweizen bei einheitlicher Frachtbasis mit den allenfalls nötigen Subventionen auf Bestellung geliefert werden müsse. In bestimmten Gebieten, in welchen die Mühlen sich nicht ausreichend mit Inlandsgetreide versorgen können, kann der Prozentsatz des Auslandsgetreides, das mit Frachtsubvention bezogen werden kann, erhöht werden. Zu Ziffer 7: Die Bundesreserve soll nur noch bei mangelnder Lagerfähigkeit gewälzt werden. Wenn beispielsweise bei einer Brotgetreidereserve von 1,2 Mio t jährlich 1/4 gewälzt würde, so würde das bedeuten, daß für die Sicherheitsreserve des Bundes jährlich nur noch 300 000 t körperlich übernommen werden müßten. Zu Ziffer 8: Bei der Hinzuziehung der Mühlen zur Lagerhaltung der Bundesreserve wird davon ausgegangen, daß die Mühlen für ihren eigenen Bedarf auf eigene Rechnung einen Zwei-Monats-Bedarf eingelagert haben. Erst dann sollen sie Getreide auf Rechnung des Bundes einlagern können. Für die private Lagerhaltung ergeben sich in finanzieller Hinsicht insofern gewisse Schwierigkeiten, als eine staatliche Stelle Kredit zu günstigeren Bedingungen bekommen kann als die private Wirtschaft. Zu Ziffer 9: Bei Futtergetreide würde ein Drei-Monats-Bedarf ungefähr 400 000 t ausmachen. Auch hier ergibt sich gegenüber der bisherigen körperlichen Übernahme eine Verringerung der Gesamtmenge. Die kleinen Artikel wie Dari, Hirse usw. sollen ganz frei gehandelt werden können. Zu Ziffer 10: Es wurde festgestellt, daß die Einlagerung der Bundesreserve manchmal auf schwer zugänglichen Lagern erfolgt. Zur Erleichterung und Verbilligung des Abtransportes des Getreides sollten für den Verkehr günstig gelegene Lager bevorzugt belegt werden. Dies sollte möglich sein, nachdem keine Behelfsläger mehr in Anspruch genommen werden müssen. Zu Ziffer 11: Eine einheitliche Festsetzung der Differenzbeträge auf bestimmte Zeit wurde eingehend erörtert, zur Empfehlung eines bestimmten Verfahrens fand sich jedoch keine Mehrheit. Eine endgültige Regelung des Einfuhrverfahrens sollte am Schluß der Beratungen festgelegt werden, wenn weitere Erfahrungen gesammelt worden sind und wenn endgültig über den Umfang der Verwaltung und ihre Betätigung Beschluß gefaßt werden kann. Zu Ziffer 12: Die Verringerung der körperlichen Übernahme von Getreide auf etwa die Hälfte gegenüber bisher wird zu einer erheblichen Kostenersparnis führen. Weitere Einsparungen können bei den Frachtsubventionen für die Getreidelieferungen zu den Paritätspunkten gemacht werden. Endlich wird damit gerechnet, daß die an die 800 Bedienstete zählende Verwaltung der Außenhandelsstelle und der EVSt Getreide ganz wesentlich eingeschränkt werden kann. Die Getreidewirtschaft war in den letzten Jahren, soweit sie die Landwirtschaft und die Versorgung betrifft, in Ordnung. Dies wurde vom Arbeitskreis bestätigt. Die EVSt Getreide war von der Geldseite in ihrer Aktionsfähigkeit im allgemeinen nicht gehemmt. Unbeschadet einer geordneten Getreidewirtschaft muß aber der Aufwand an öffentlichen Mitteln, der insgesamt beinahe 200 Mio DM beträgt (über 60 Mio DM für Frachtsubventionen zu den Paritätspunkten, 30 Mio DM Getreidepreissubventionen, 100 Mio DM Vorratshaltungs- und Verwaltungskosten), wesentlich gesenkt werden. Bonn, den 23. Juni 1953 Dr. Weiß Berichterstatter Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14249 Namentliche Abstimmung in der 281. Sitzung Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nrn. 4593, 3676, 3946 der Drucksachen) Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Adenauer — Albers entschuld. Arndgen Ja Dr. Bartram (Schleswig- Holstein) entschuld. Bauereisen entschuld. Bauknecht Ja Dr. Baur (Württemberg) . entschuld. Bausch Ja Becker (Pirmasens) . Ja Blank (Dortmund) . — Frau Brauksiepe Ja Dr. von Brentano . Ja Brese — Frau Dr. Brökelschen . .. Ja Dr. Brönner Ja Brookmann — Dr. Bucerius Ja Frau Dietz Ja Donhauser — Dr. Dresbach Ja Eckstein Ja Dr. Edert entschuld. D. Dr. Ehlers Ja Ehren Ja Eplée Ja Dr. Erhard — Etzenbach Ja Even Ja Feldmann entschuld. Dr. Fink Ja Dr. Frey beurlaubt Fuchs Ja Dr. Freiherr von Fürsten- berg Ja Fürst Fugger von Glött . Ja Funk entschuld. Gengler Ja Gerns . Ja D. Dr. Gerstenmaier . Ja Gibbert Ja Giencke — Dr. Glasmeyer Ja Glüsing Ja Gockeln entschuld. Dr. Götz Ja Frau Dr. Gröwel Ja Günther Ja Dr. Handschumacher . . krank Frau Heiler Ja Heix entschuld. Dr. Henle Ja Name Abstimmung Hilbert Ja Höfler Ja Hohl — Hoogen Ja Hoppe Ja Dr. Horlacher entschuld. Horn Ja Huth Ja Dr. Jaeger (Bayern) . . Ja Junglas Ja Kahn — Kaiser Ja Karpf Ja Dr. Kather Ja Kemmer Ja Kemper Ja Kern Ja Kiesinger Ja Dr. Kleindinst Ja Dr. Köhler Ja Dr. Kopf Ja Kühling Ja Kuntscher Ja Kunze Ja Dr. Laforet krank Dr. Dr. h. c. Lehr — Leibfried Ja Lenz Ja Leonhard Ja Lücke Ja Majonica Ja Massoth Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) . — Mehs — Mensing entschuld. Morgenthaler Ja Muckermann Ja Mühlenberg Ja Dr. Dr. Müller (Bonn) . Ja Müller-Hermann Ja Naegel Ja Neber Ja Nellen Ja Neuburger entschuld. Nickl — Frau Niggemeyer . . . . Ja Dr. Niklas Ja Dr. Oesterle Ja Oetzel entschuld. Dr. Orth entschuld. Pelster entschuld. Pfender Ja 14250 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 Name Abstimmung Dr. Pferdmenges . . — Frau Dr. Probst . . Ja Dr. Pünder . Ja Raestrup . entschuld. Rahn . — Frau Dr. Rehling . Ja Frau Rösch . . Ja Rümmele . Ja Sabel . Ja Schäffer . — Scharnberg entschuld. Dr. Schatz . entschuld. Schill . krank Schmitt (Mainz) . — Schmitz . entschuld. Schmücker Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) Ja Schüttler Ja Schütz . Ja Schuler . Ja Schulze-Pellengahr . . Ja Dr. Semler . — Dr. Serres . Ja Siebel Ja Dr. Solleder entschuld. Spies . Ja Graf von Spreti . . Ja Stauch — Frau Dr. Steinbiß . . Ja Storch Ja Strauß entschuld. Struve Ja Stücklen Ja Dr. Vogel Ja Wacker Ja Wackerzapp . Ja Dr. Wahl Ja Frau Dr. Weber (Essen) . Ja Dr. Weber (Koblenz) . Ja Dr. Weiß Ja Winkelheide Ja Wittmann Ja Dr. Wuermeling . . Ja SPD Frau Albertz entschuld. Frau Albrecht — Altmaier — Frau Ansorge — Dr. Arndt — Arnholz — Dr. Baade — Dr. Bärsch _ — Baur (Augsburg) . . — Bazille — Behrisch — Bergmann — Dr. Bergstraeßer . . — Berlin entschuld. Bettgenhäuser . — Bielig — Birkelbach — Blachstein — Dr. Bleiß entschuld. Böhm — Dr. Brill — Bromme entschuld. Brünen — Name Abstimmung Cramer - Dannebom — Diel — Frau Döhring — Eichler . — Ekstrand — Erler - Faller — Franke — Freidhof — Freitag . beurlaubt Geritzmann — Gleisner — Görlinger — Graf . — Dr. Greve — Dr. Gülich — Happe — Heiland — Hennig — Henßler krank Herrmann — Hoecker — Höhne — Frau Dr. Hubert . . — Imig — Jacobi — Jacobs — Jahn — Kalbfell krank Kalbitzer — Frau Keilhack . — Keuning — Kinat . — Frau Kipp-Kaule . — Dr. Koch — Frau Korspeter . — Frau Krahnstöver . .. entschuld. Dr. Kreyssig . entschuld. Kriedemann — Kurlbaum Lange — Lausen beurlaubt — Frau Lockmann . Ludwig — Dr. Luetkens — Maier (Freiburg) . . — Marx — Matzner Nein Meitmann — Mellies — Dr. Menzel — Merten — Mertins _ — Meyer (Hagen) — Meyer (Bremen) . . — Frau Meyer-Laule . . — Mißmahl — Dr. Mommer Moosdorf entschuld. Dr. Mücke entschuld. Müller (Hessen) — Müller (Worms) — Frau Nadig - Dr. Nölting — Nowack (Harburg) — Odenthal krank Ohlig — Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14251 Name Abstimmung Ollenhauer — Paul (Württemberg) . . — Peters — Pohle entschuld. Dr. Preller — Priebe — Reitzner — Richter (Frankfurt) — Ritzel — Ruhnke — Runge — Sander — Sassnick — Frau Schanzenbach — Dr. Schmid (Tübingen) . — Dr. Schmidt (Niedersachsen) — Dr. Schöne — Schoettle — Segitz — Seuffert entschuld. Stech — Steinhörster — Stierle — Striebeck — Frau Strobel — Temmen — Tenhagen — Troppenz — Dr. Veit entschuld. Wagner entschuld. Wehner entschuld. Wehr — Weinhold — Welke — Weltner — Dr. Wenzel — Winter beurlaubt Wönner entschuld. Zühlke — FDP Dr. Atzenroth Ja Dr. Becker (Hersfeld) . Ja Dr. Blank (Oberhausen) . Ja Blücher — Dannemann Ja Dr. Dehler — Dirscherl Ja Eberhard — Euler entschuld. Fassbender entschuld. Dr. Friedrich — Frühwald Ja Funcke Ja Gaul Ja Dr. von Golitschek Ja Grundmann Ja Hagge — Dr. Hammer Ja Dr. Hasemann entschuld. Dr. Hoffmann (Lübeck) . . Ja Dr. Hoffmann (Schönau) . Ja Frau Hütter Ja Frau Dr. Ilk entschuld. Jaeger (Essen) entschuld. Juncker — Dr. Kneipp Ja Kühn Ja Name Abstimmung Dr. Leuze Ja Dr. Luchtenberg Ja Margulies Ja Mauk Ja Dr. Mende — Dr. Miessner Ja Neumayer Ja Dr. Dr. Nöll von der Nahmer entschuld. Onnen Ja Dr. Pfleiderer Ja Dr. Preiß Ja Dr. Preusker Ja Rademacher — Rath Ja Revenstorff Ja Dr. Schäfer Ja Dr. Schneider Ja Stahl Ja Stegner Ja Dr. Trischler Ja de Vries — Dr. Wellhausen Ja Wirths Ja DP Ahrens Ja Eickhoff Ja Ewers Ja Farke Ja Dr. Fricke Ja Hellwege Ja Jaffé Ja Frau Kalinke Ja Kuhlemann Ja Dr. Leuchtgens Ja Löfflad Ja Matthes Ja Dr. von Merkatz Ja Schuster Ja Dr. Seebohm — Tobaben Ja Walter Ja Wittenburg Ja Dr. Woltje Ja Dr. Zawadil Ja FU Freiherr von Aretin . — Dr. Bertram (Soest) entschuld. Dr. Besold entschuld. Clausen entschuld. Dr. Decker . Ja Determann krank Eichner Ja Hoffmann (Lindlar) Ja Lampl entschuld. Maerkl entschuld. Mayerhofer Ja Dr. Meitinger Ja Pannenbecker entschuld. Parzinger Ja Dr. Reismann Ja Ribbeheger Ja Volkholz Ja Wartner entschuld. Willenberg entschuld. 14252 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 Name Abstimmung KPD Agatz — Fisch — Gundelach — Harig — Kohl (Stuttgart) — Müller (Frankfurt) — Niebergall — Niebes — Paul (Düsseldorf) — Reimann — Renner — Rische — Frau Strohbach beurlaubt Frau Thiele — Gruppe WAV Goetzendorff enthalten Hedler . . entschuld. Langer — Name Abstimmung Loritz entschuld. Reindl enthalten Fraktionslos Frau Arnold entschuld. Aumer krank Bahlburg Ja Frau Bieganowski . . . enthalten Bodensteiner Ja Dr. Etzel (Bamberg) . Ja Freudenberg Ja Fröhlich entschuld. Frommhold enthalten Frau Jaeger (Hannover) . Ja Dr. Keller enthalten Müller (Hannover) . . — Dr. Ott entschuld. Schmidt (Bayern) . Ja von Thadden . . beurlaubt Tichi krank Wallner beurlaubt Frau Wessel Ja Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen . . 177 Davon: Ja 171 Nein 1 Stimmenthaltung . . . 5 Zusammen wie oben . . . 177 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Friedensburg entschuld. Dr. Krone Ja Lemmer entschuld. Frau Dr. Maxsein . entschuld. Dr. Tillmanns entschuld. SPD Brandt entschuld. Dr. Königswarter . entschuld. Löbe — Neubauer entschuld. Name Abstimmung Neumann krank Dr. Schellenberg . — Frau Schroeder (Berlin) . — Schröter (Berlin) . — Frau Wolff — FDP Dr. Henn Ja Hübner Ja Frau Dr. Mulert . Ja Dr. Reif Ja Dr. Will Ja Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen . . 6 Davon: Ja 6 Nein — Stimmenthaltung . . . — Zusammen wie oben . . . . 6
Gesamtes Protokol
Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128000000
Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 280. Sitzung des Deutschen Bundestages und bitte den Herrn Schriftführer, die Namen der entschuldigten Abgeordneten bekanntzugeben.

Josef Spies (CSU):
Rede ID: ID0128000100
Entschuldigt fehlen die Abgeordneten Mensing, Determann, Brandt, Dr. Königswarter, Woenner, Jaeger (Essen), Schmitz und Euler.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128000200
Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung ins Stenographische Protokoll aufgenommen:
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 1. Juli 1953 auf Grund des Beschlusses des Deutschen Bundestages in seiner 231. Sitzung wegen der Übernahme der Priwallfähre auf den Bund berichtet. Sein Schreiben wird als Drucksache Nr. 4647 vervielfältigt.
Meine Damen und Herren, ich darf darauf hinweisen, daß ich veranlaßt habe, daß die Preßlufthämmer und ähnliche Einrichtungen während der Sitzung abgestellt werden. Ich bitte also freundlichst, keine Beanstandungen zu erheben. Es wird gleich ruhig werden.
Meine Damen und Herren, der Ältestenrat hat sich heute über folgende Veränderungen der Tagesordnung verständigt, die ich Ihnen vorzuschlagen habe.
Als Punkt 1 soll in Angriff genommen werden die zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Tag der deutschen Einheit.
Dann werde ich einfügen die Wiederholung der Abstimmung betreffend französische Nachkriegshilfe. Es handelt sich um den Gesetzentwurf, der gestern in der Abstimmung der zweiten Beratung abgelehnt worden ist. Eine größere Anzahl Abgeordnete haben mir mitgeteilt, daß sie sich über den Inhalt ihrer Abstimmung in einem Irrtum befunden haben.

(Lachen und Zurufe links.)

— Meine Damen und Herren, wir haben uns darüber bereits im Ältestenrat unterhalten. Wir haben, wie Sie wissen, bereits einen Vorgang hinsichtlich des Irrtums bei Abstimmungen, in der Sitzung vom 10. April 1951 bei dem. Gesetz über die Mitbestimmung. Die Irrtümer über den Inhalt der Abstimmung wechseln dann jeweils fraktionsweise.

(Heiterkeit und Beifall.)

Ich würde vorschlagen, darüber keine umfangreichen Debatten anzustellen. Wir werden es dem zweiten Deutschen Bundestag überlassen müssen, vielleicht in seine Geschäftsordnung Bestimmungen über den Irrtum bei Abstimmungen aufzunehmen. Es empfiehlt sich offenbar doch.
Meine Damen und Herren, dann werden wir fortfahren in der Beratung der gestern nicht erledigten Punkte, wobei ich Ihnen allerdings vorschlage, Berichte des Vermittlungsausschusses, soweit sie heute erledigt werden sollen, vorwegzunehmen, damit die Herren Berichterstatter des Vermittlungsausschusses in der Lage sind, an der Sitzung des Bundesrats teilzunehmen. soweit sie dazu verpflichtet sind.
Ich schlage Ihnen weiterhin vor, die Tagesordnung zu ergänzen um die zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Abkommen zwischen den Rheinuferstaaten und Belgien vom 16. Mai 1952 über die zoll- und abgabenrechtliche Behandlung des Gasöls, das als Schiffsbedarf in der Rheinschiffahrt verwendet wird, Nr. 4641 der Drucksachen. Weiter soll die Tagesordnung um den Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Neuregelung der Steigerungsbeträge und Grundbeträge in der Rentenversicherung der Angestellten — Drucksache Nr. 4634 — und über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Neuregelung der Grundbeträge in der Rentenversicherung der Arbeiter — Drucksache Nr. 4635 — erweitert 'werden. Der Ältestenrat hat ferner beschlossen, die Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen betreffend Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes — Drucksache Nr. 4630 - und die Beratung des interfraktionellen Antrags betreffend Wahl der deutschen Mitglieder der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl in die Tagesordnung aufzunehmen.
Abgesetzt sind nach Verständigung im Ältestenrat die Punkte 6: zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die landwirtschaftliche Selbstverwaltung, 8 a: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungssteuerge-
14070 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Präsident D. Dr. Ehlers)

setzen, und 8 b: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.
Weiter ist vereinbart worden — ich habe Ihnen das vorzuschlagen —, daß entsprechend der Behandlung eines ähnlichen Antrags der
Antrag der Abgeordneten Arnholz und Genossen betreffend Weiterbau der NordsüdAutobahn Lübeck—Hamburg—Göttingen und der Zubringerstraße Grasdorf—Braunschweig (Nr. 4462 der Drucksachen)

ebenso wie der Antrag der Abgeordneten Dr. Bartram (Schleswig-Holstein) und Genossen zum gleichen Thema der Regierung als Material überwiesen wird. Ich darf annehmen, daß Sie damit einverstanden sind.

(Zustimmung.)

Weiterhin ist im Ältestenrat der Wunsch ausgesprochen worden, daß, soweit es möglich ist, auf mündliche Berichte und mündliche Ergänzung von schriftlichen Berichten verzichtet wird. Es soll die Praxis eingeführt werden, die wir bereits gestern bei dem Bericht der Frau Abgeordneten Dr. Probst angewandt haben, daß die Berichte. auch wenn sie nicht erstattet sind, in das Protokoll eingefügt werden können und daß bei Änderungsanträgen nach Möglichkeit eine gemeinsame Begründung und Behandlung stattfinden soll, um eine einigermaßen normale Durchführung der heutigen Tagesordnung sicherzustellen.
Ich darf annehmen, daß das Haus mit diesen Änderungen der Tagesordnung einverstanden ist.
Ich rufe also zunächst auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs
eines Gesetzes über den Tag der deutschen
Einheit (Nrn. 4624, 4625 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Nr. 4642 der Drucksachen).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Maier (Freiburg). Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.

Friedrich Maier (SPD):
Rede ID: ID0128000300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und der Gesamtdeutsche Ausschuß haben gestern in einer gemeinsamen Sitzung die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe, den SPD-Entwurf eines Gesetzes über den Nationalfeiertag des deutschen Volkes (Drucksache Nr. 4624) und den von den Regierungsparteien eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über den nationalen Gedenktag (Drucksache Nr. 4625) beraten.
Da beide Anträge in dem Grundgedanken übereinstimmen, die bedeutsamen geschichtlichen Ereignisse um den 17. Juni 1953 als das große Beispiel für den deutschen Willen zur Einheit in Freiheit zu würdigen, waren alle Mitglieder der beiden Ausschüsse bemüht, für das zu beschließende Gesetz eine Form zu finden, die einmal eine überzeugende Mehrheit bei der Verabschiedung des Gesetzes im Plenum sichert und dem deutschen Volke mit der Würdigung des 17. Juni als des Tags der deutschen Einheit ein Symbol gibt, das unter Anerkennung der großen Opfer des Freiheitskampfes Ehrung des großen Beispiels, zugleich aber auch Mahnung ist. Mit diesem Tag des Willens zur Einheit in Freiheit soll der 17. Juni als bedeutsamstes Ereignis in die neuere Geschichte der deutschen Demokratie eingehen. Überschrift und Präambel des Entwurfs bringen diese Absicht sinnfällig zum Ausdruck.
Ich glaube, ich darf im Hinblick auf die Mahnung des Herrn Präsidenten, die Berichterstattung nur kurz zu geben, darauf verweisen. daß Ihnen der neue Text mit Drucksache Nr. 4642 vorliegt.

(Zurufe: Nein!)

— Wenn das nicht der Fall sein sollte, muß ich Ihnen wenigstens den Gesetzestext zur Kenntnis bringen.

(Widerspruch. — Lebhafte Zurufe: Er liegt vor!)

— Er liegt vor; dann darf ich darauf verzichten, den Gesetzestext vorzutragen.
Die Mitglieder der beiden Ausschüsse empfehlen Ihnen die Annahme der Vorlage und bitten das Hohe Haus, in gleicher Einmütigkeit wie die Ausschüsse zu beschließen.

(Beifall in der Mitte und bei der SPD.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128000400
Meine Damen und Herren, Sie haben den Bericht des Herrn Berichterstatters gehört; ich danke ihm.
Der Ausschuß hat bei mir angeregt, vorzuschlagen, daß die Beratung dieses Gesetzes ohne Aussprache erfolgt. Ist das Haus damit einverstanden?
— Das ist der Fall.
Ich rufe auf zur zweiten Beratung die §§ 1, — 2,
— 3, — 4, — Einleitung und Überschrift. Ich bitte die Damen und Herren, die diesen Paragraphen, der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Dieses Gesetz ist ohne Enthaltungen gegen die Stimmen der kommunistischen Gruppe

(Hört! Hört! rechts ) in der zweiten Beratung gebilligt. Ich komme zur

dritten Beratung.
Die allgemeine Aussprache soll entfallen, ebenso die Einzelbesprechung.
Ich bitte die Damen und Herren, die dem Entwurf eines Gesetzes über den Tag der deutschen Einheit in seiner Gesamtheit in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünschen, sich von ihren
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14071

(Präsident D. Dr. Ehlers)

Plätzen zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. —

(Lebhafte Pfui-Rufe von der Mitte und rechts zur KPD. — Gegenrufe links.)

Meine Damen und Herren, ich stelle fest, daß das Gesetz über den Tag der deutschen Einheit in der Schlußabstimmung gegen die Stimmen der kommunistischen Gruppe von allen Abgeordneten dieses Hauses gebilligt worden ist.

(Lebhafter 'Beifall bei der SPD, den Regierungsparteien und rechts.)

Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß es in diesem Augenblick nötig ist, zwei Dinge zu sagen: erstens, daß dieses Gesetz vom Deutschen Bundestag unter dem starken Eindruck der Tatsache verabschiedet worden ist, daß Menschen, deutsche Brüder, im Osten und in Berlin für die Verteidigung und die Erkämpfung der deutschen Einheit ihr Leben hingegeben haben. Wir haben in diesem Augenblick die Pflicht, dieser Toten des deutschen Volkes zu gedenken.

(Die Abgeordneten erheben sich.)

Wir wissen, daß die Aufgabe der Erringung der deutschen Einheit keine Frage von Demonstrationen und von Paragraphen ist, sondern eine Frage des persönlichen Einsatzes und Opfers. Dieses Opfer ist am 17. Juni gebracht worden. Der Deutsche Bundestag gedenkt aller Opfer dieses Tages, der bekannten und der unbekannten, in der Gewißheit, daß dieser Tag und seine Opfer ein Beitrag zur deutschen Einheit sein werden. Ich danke Ihnen.
Ein Zweites. Ich 'bin gewiß, daß die Tatsache, daß der Deutsche Bundestag am letzten Tag seiner normalen Sitzungsperiode dieses Gesetz verabschiedet hat, eine eindrucksvolle Bekundung des Willens aller demokratischen Kräfte dieses Hauses ist, daran mitzuwirken — heute und in Zukunft —, daß der Tag der deutschen Einheit nicht nur in einem Gesetz und in einem Gedenktag, sondern im Leben des deutschen Volkes bald Gestalt gewinnt.

(Beifall im ganzen Hause mit Ausnahme der KPD.)

Ich kehre zurück zur
zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Abkommen vom 27. Februar 1953 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Regelung der Ansprüche der Französischen Regierung aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe (Nr. 4260 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 262. Sitzung; zweite Beratung: 279. Sitzung).

Ich habe vorhin bereits darauf hingewiesen, aus welchen Gründen eine nochmalige Abstimmung über dieses Gesetz erforderlich erscheint.
Zur Geschäftsordnung hat das Wort Herr Abgeordneter Dr. Menzel.

Dr. Walter Menzel (SPD):
Rede ID: ID0128000500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Zulassung der dritten Lesung entspricht nicht der Geschäftsordnung. Es kann bei komplizierten Abstimmungen sicherlich vorkommen, daß sich Mitglieder des Hohen Hauses darüber im Irrtum befinden, welcher Antrag gerade zur Abstimmung steht, und bei der Fülle von Änderungsanträgen, die vor allem bei der zweiten Lesung von Gesetzentwürfen vorliegen, ist ein solcher Irrtum durchaus verständlich. Wir sind damit einverstanden, daß in solchen Fällen möglichst großzügig verfahren wird und die Abstimmungen wiederholt werden.
Aber darum handelt es sich im vorliegenden Fall überhaupt nicht. Nach den Mitteilungen des Herrn Präsidenten haben diejenigen Abgeordneten, die gestern in der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs über das Abkommen vom 27. Februar 1953 zwischen Deutschland und Frankreich über die Regelung der Ansprüche der französischen Regierung aus der Deutschland geleisteten Nachkriegshilfe gestimmt oder sich der Stimme enthalten haben, sich nicht in einem Irrtum darüber befunden, worüber abgestimmt wurde. Sie haben nach ihrer jetzigen Einlassung lediglich geglaubt, daß ihr Nein nicht zur Ablehnung des Gesetzes führen würde. Ein solcher Irrtum ist völlig unbeachtlich. Es mag dahingestellt bleiben, ob ein Irrtum über die geschäftsordnungsmäßigen Folgen einer Abstimmung nachträglich korrigiert werden kann und zu erneuter Abstimmung führt, denn diejenigen, die gestern gegen das Abkommen stimmten, haben es doch in der Hoffnung getan, daß das Gesetz von den übrigen Mitgliedern des Hauses angenommen werde. Sie waren also lediglich einem Irrtum im Motiv unterlegen. Sie hatten gehofft, daß die übrigen Abgeordneten die Sache schon in Ordnung bringen würden. Lediglich in dieser Hoffnung sind sie getäuscht worden. Ein solcher Irrtum ist weder rechtlich beachtlich, noch sollte er politisch akzeptiert werden.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Es bleibt schließlich, das sei zum Schluß gesagt, die erstaunliche Tatsache festzustellen, daß eine so große Anzahl von Mitgliedern der Regierungsparteien nach vier Jahren Bundestag noch immer im unklaren über geschäftsordnungsmäßige Folgen einer Abstimmung ist

(Lachen in der Mitte)

oder glaubt, sich vor einer politischen Verantwortung bei der Abstimmung drücken zu können.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128000600
Meine Damen und Herren! Da es sich um eine Frage der Auslegung der Geschäftsordnung handelt, muß ich dazu folgendes sagen. Es ist für den Bundestag eine Prüfung in „Geschäftsordnung" noch nicht eingeführt
14072 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Präsident D. Dr. Ehlers)

worden, so daß ich unterstellen muß, daß auch im vierten Jahr und am letzten Sitzungstag Irrtümer über die Geschäftsordnung vorkommen. Das scheint mir in allen Teilen des Hauses möglich zu sein.
Ich habe darauf hingewiesen, daß bereits einmal die Frage des Irrtums bei einer Abstimmung zur Debatte gestanden hat. Ich gestatte mir, aus dem Protokoll der 132. Sitzung vom Dienstag, dem 10. April 1951, nicht das, was ich dazu gesagt habe, sondern das, was Herr Vizepräsident Dr. Schmid dazu geäußert hat, dem Hause noch einmal in Erinnerung zu rufen. Er hat gesagt:
Ich möchte nur kurz auf einen Vorgang hinweisen. Wir haben schon einmal in diesem Hause so gehandelt, wie der Herr Präsident es für möglich erklärt hat. Es war bei der namentlichen Abstimmung zum Umsatzsteuergesetz. Die Stimmzettel waren schon eingesammelt. Nach Ende der Abstimmung haben einige Abgeordnete — ich glaube, es waren Herren der kommunistischen Fraktion — erklärt, sie hätten unter falschen Voraussetzungen abgestimmt. Daraufhin wurde unter Zustimmung des Hauses die Abstimmung insoweit wiederholt, als man den Herren von der kommunistischen Fraktion gestattete, ihre Stimmen erneut abzugeben.
Meine Damen und Herren, es handelt sich nach meiner Auffassung — ich glaube, wir wollen das nicht in einer Geschäftsordnungsdebatte vertiefen — nicht um einen Irrtum im Motiv, sondern genau um den Irrtum über die Voraussetzungen der Abstimmung, von dem Herr Kollege Schmid gesprochen hat. Über den Irrtum im Motiv gibt es eine erhebliche Literatur in der zivilistischen Praxis, die wir im einzelnen wohl nicht zu erörtern brauchen.

(Abg. Schoettle: Es wäre aber vielleicht ganz interessant! — Zurufe rechts.)

Im übrigen habe ich angesichts der Tatsache, daß eine Bestimmung über den Irrtum in der Geschäftsordnung nicht vorhanden ist — offenbar aus wohlerwogenen Gründen —, nach § 128 der Geschäftsordnung die Aufgabe, Zweifel über die Auslegung der Geschäftsordnung im Einzelfall zu entscheiden. Ich tue das. Ich wiederhole die Abstimmung zur zweiten Beratung des Gesetzes. Meine Damen und Herren, ich rufe zur zweiten Beratung auf: Art. I, — Art. II, — Art. III, — Einleitung und Überschrift des Gesetzes, das ich soeben angegeben habe. Ich bitte die Damen und Herren, die den aufgerufenen Artikeln, Einleitung und Überschrift in der zweiten Beratung zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. —

(Lachen und Zurufe von der SPD. — Abg. Renner: Die hat Herr Adenauer schön ausgerichtet!)

Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen?
— Das erste war die Mehrheit. Die Bestimmungen des Gesetzes sind in der zweiten Beratung angenommen.

(Große Unruhe. — Auseinandersetzungen zwischen Abgeordneten der SPD und der CDU. — Glocke des Präsidenten.)

Ich komme zur
dritten Beratung
dieses Gesetzes.

(Anhaltende große Unruhe.)


(Anhaltende Unruhe. — Abg. Dr. Menzel: Zur Abstimmung! Wir beantragen namentliche Abstimmung!)

— Der Herr Abgeordnete Menzel beantragt namentliche Abstimmung. Das kann das Ergebnis nur klären. Ich bitte die Herren Schriftführer, die Stimmzettel einzusammeln.

(Einsammeln der Abstimmungskarten.)

Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, daß wir während der Auszählung der Stimmen — ich habe die Abstimmung noch nicht geschlossen — zwei Berichte des Vermittlungsausschusses entgegennehmen, die heute erledigt werden sollen.

(Unruhe. — Glocke des Präsidenten.)

— Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie sich freundlichst auf Ihre Plätze bemühen könnten. — Ich rufe also zunächst auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetze (Vermittlungsausschuß) zu dem Entwurf eines Dritten Strafrechtsänderungsgesetzes (Nrn. 4640, 3713, 4250, 4614 der Drucksachen).
Berichterstatter ist der Justizminister Dr. Krapp. Darf ich ihn bitten, das Wort zu nehmen.

(Andauernde Unruhe.)

Meine Damen und Herren, ich bitte um Ruhe, auch in den vorderen Reihen des Hauses.
Dr. Krapp, Justizminister des Landes Niedersachsen, Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. Juni beschlossen, hinsichtlich des Entwurfs eines Dritten Strafrechtsänderungsgesetzes den Vermittlungsausschuß anzurufen. Die Wünsche des Bundesrats ergeben sich aus der Drucksache Nr. 4614.
Der Vermittlungsausschuß hat sich in seiner gestrigen Sitzung mit den Wünschen des Bundesrats eingehend befaßt und ist diesen zum Teil gefolgt; zum Teil hat er sie sich nicht zu eigen machen können. Die Beschlüsse des Vermittlungsausschusses ergeben sich aus der Drucksache Nr. 4640. Wichtig ist bei den Beschlüssen insbesondere die Ziffer 2 der Anlage der erwähnten Drucksache.
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14073

(Justizminister Dr. Krapp)

Dort handelt es sich um die Frage der Innunität der Landtagsabgeordneten in den Ländern. Das Kernproblem liegt in der Frage, ob die Immunität der Landtagsabgeordneten auch in den anderen Ländern und ferner gegenüber den Bundesbehörden gegeben ist. Diese Frage ist damals auch im Bundestag behandelt worden. Der Bundestag hat einen Beschluß gefaßt, die Regierung zu ersuchen, diese Frage zu prüfen und gegebenenfalls ein Gesetz vorzulegen.
Der Bundesrat und mit ihm der Vermittlungsausschuß sind aber der Meinung, daß diese Frage jetzt geregelt werden sollte. Er schlägt Ihnen daher vor, einen neuen § 152 a aufzunehmen, wonach es heißt:
Landesgesetzliche Vorschriften über die Voraussetzungen, unter denen gegen Mitglieder eines Organs der Gesetzgebung eine Strafverfolgung eingeleitet oder fortgesetzt werden kann, sind auch für die anderen Länder der Bundesrepublik Deutschland und den Bund wirksam.
Damit wäre klargestellt, daß die Immunität der Landtagsabgeordneten in allen Ländern, aber auch gegenüber den Bundesbehörden gegeben ist.
Ferner ist Ziffer 4 der Anlage wichtig, die das Inkrafttreten des Gesetzes regelt. Der Vermittlungsausschuß ist der Meinung, daß bei diesem einschneidenden und umfassenden Gesetz den Ländern eine gewisse Vorbereitungszeit gegeben werden muß. Das Gesetz soll erst am 1. Oktober 1953 in Kraft treten. Die Bestimmungen über den Bewährungshelfer sollen erst am 1. Januar 1954 in Kraft treten, damit die Länder Gelegenheit haben, die Bewährungshelfer einzusetzen.
Die anderen. Wünsche ,des Vermittlungsausschusses entspringen mehr redaktionellen und rechtssystematischen Erwägungen, auf die ich wohl nicht einzugehen brauche.
Der Vermittlungsausschuß bittet, seinen Beschlüssen zuzustimmen.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128000700
Meine Damen und Herren! Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Darf ich zunächst fragen, ob noch Abgeordnete vorhanden sind, die zur namentlichen Abstimmung über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik ihre Stimme abzugeben wünschen? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung.

(Auszählen der Abstimmungskarten.)

Ich darf das vorläufige Ergebnis*) der namentlichen Abstimmung bekanntgeben: Es haben sich insgesamt 348 stimmberechtigte Abgeordnete und 15 Berliner Abgeordnete an der Abstimmung beteiligt. Mit Ja haben gestimmt 190, mit Nein 147 bei 11 Enthaltungen. Von den Berliner Abgeordneten haben 8 mit Ja, 6 mit Nein bei einer Enthaltung gestimmt. Damit ist das Gesetz betreffend diesen Vertrag in der Schlußabstimmung angenommen.
Meine Damen und Herren, Sie haben den Bericht des Herrn Berichterstatters zu dem Antrag des Vermittlungsausschusses zum Entwurf eines Dritten Strafrechtsänderungsgesetzes gehört. Wird das Wort zu Erklärungen gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
*) Vgl. das endgültige Ergebnis Seite 14238, 1. Abstimmung
Ich rufe also auf zur Abstimmung. Da eine gemeinsame Abstimmung vom Vermittlungsausschuß nicht für erforderlich gehalten ist, rufe ich auf Ziffer 1. Oder kann ich die Ziffern zusammen aufrufen?

(Zustimmung.)

- Die Ziffern können zusammen aufgerufen werden, also Ziffern 1 bis 4. - Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag des Vermittlungsausschusses zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die überwiegende Mehrheit des Hauses. Damit sind die einzelnen Ziffern angenommen. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag des Vermittlungsausschusses in der Schlußabstimmung insgesamt zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. -- Das ist die Mehrheit. Dieser Antrag des Vermittlungsausschusses ist angenommen.
Ich komme zu der
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Entwurf eines Gesetzes über öffentliche Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz) (Drucksache Nr. 4409 [neu]).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Hoogen. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen

Matthias Hoogen (CDU):
Rede ID: ID0128000800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anfang Mai hat der Bundestag den Entwurf des Versammlungsgesetzes verabschiedet. Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuß angerufen, um in einigen Punkten Änderungen des Gesetzentwurfs zu erwirken. Aus der Drucksache Nr. 4409 (neu) ersehen Sie diese vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagenen Änderungen. Hierbei handelt es sich um die Einführung des Verbots des Tragens von Uniformen als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung und des Tragens von Kennzeichen nationalsozialistischer Organisationen.
Im Interesse der Wahrheit darf ich hier nochmals feststellen: Der Bundestag hatte das Uniformverbot aus dem Regierungsentwurf nicht deshalb gestrichen, weil er das Tragen von Uniformen als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung für wünschenswert gehalten hätte,

(Abg. Renner: Na, na!)

sondern weil er es für kaum durchführbar hielt. Nachdem der Bundesrat aber das Verbot für durchführbar hält, hatte der Vermittlungsausschuß keine Bedenken, Ihnen sehr dringend die Annahme des Uniformverbots vorzuschlagen.
Ferner schlägt der Vermittlungsausschuß dem Hohen Hause einerseits die Streichung eines mit dem Grundgesetz schwerlich zu vereinbarenden Verbotstatbestandes — § 3 Ziffer 2 — und andererseits die Einführung eines neuen Verbotstatbestandes in Ziffer 6 der Vorlage vor, um eine geordnete Versammlungstätigkeit zu gewährleisten. Endlich glaubt der Vermittlungsausschuß, den Katalog der von der Anmeldepflicht befreiten Veranstaltungen um die Gottesdienste unter freiem Himmel erweitern zu sollen, und zwar in. § 15.
Bei den übrigen Änderungen handelt es sich um sprachliche Verbesserungen und Erweiterungen der Strafvorschriften als Folge der eingangs erwähnten Verbote.
14074 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Hoogen)

Ich habe die Ehre, Sie namens des Vermittlungsausschusses zu bitten, der Vorlage Drucksache Nr. 4409 (neu) zuzustimmen.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128000900
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wird das Wort zu Erklärungen gewünscht? —
Herr Abgeordneter Fisch wünscht eine Erklärung abzugeben.
Fisch: (KPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte beantragen, über die einzelnen Ziffern des Berichts getrennt abzustimmen. Während wir einigen Ziffern, insbesondere den Bestimmungen über das Tragen von Uniformen in Versammlungen zustimmen können, sind wir nicht in der Lage, den Ziffern 6 und 8 unsere Zustimmung zu geben.
In Ziffer 6 wird eine Bestimmung wieder eingefügt, die in der vom Bundestag verabschiedeten Fassung abgemildert worden war. Die neue Fassung, die jetzt vorliegt, würde bedeuten, daß die Meinungsfreiheit völlig zerstört und daß es in das Ermessen eines jeden Polizeibeamten gestellt wird, eine Versammlung zu verbieten, wenn er persönlich nur die Vermutung hat, daß in dieser Versammlung irgend etwas ausgesprochen werde, was seiner persönlichen Auffassung über Staatssicherheit und ähnliche Dinge widerspricht. Ein solches Gesetz der Legalisierung der Polizeiwillkür ist untragbar. Darum werden wir die Ziffer 6 und ebenso die Strafbestimmungen der Ziffer 8 ablehnen.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128001000
Weitere Erklärungen werden nicht gewünscht.
Nach dieser Erklärung scheint es mir möglich zu sein, die Ziffern 1 bis 5 gemeinsam aufzurufen.

(Abg. Fisch: Ja!)

— Keine Bedenken dagegen. Dann bitte ich die Damen und Herren, die den Ziffern 1 bis 5 des Antrags des Vermittlungsausschusses zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe!
— Enthaltungen? — Das ist gegen wenige Stimmen bei einigen Enthaltungen angenommen.
Ich bitte die Damen und Herren, die der Ziffer 6 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das ist gegen wenige Stimmen angenommen.
Ich bitte die Damen und Herren, die Ziffer 7 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Diese Ziffer ist gegen eine Stimme angenommen.
Ich bitte die Damen und Herren, die Ziffer 8 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Diese Ziffer ist gegen wenige Stimmen angenommen worden.
Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag des Vermittlungsausschusses Ziffer 1 bis 8 in der Gesamtheit zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag des Vermittlungsausschusses Drucksache Nr. 4409 (neu) ist gegen wenige Stimmen angenommen worden.
Meine Damen und Herren! Ich rufe sodann aus
der gestrigen Tagesordnung zunächst Punkt 6 b auf:
Zweite und dritte Beratung des von der
Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes
zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige
des öffentlichen Dienstes vom 11. Mai 1951 (Nr. 4345 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 4607 der Drucksachen, Umdruck Nr. 1027).

(Erste Beratung: 271. Sitzung);

sowie Punkt 6 a:
Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 3407 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 4591 der Drucksachen, Umdruck 'Nr. 1026).

(Erste Beratung: 218. Sitzung.)

Berichterstatter zum Wiedergutmachungsgesetz ist Herr Abgeordneter Dr. Kleindinst. Der Schriftliche Bericht*) ist erstattet. Auf mündliche Berichterstattung wird verzichtet.
Berichterstatter zum zweiten von mir aufgerufenen Gesetzentwurf ist Herr Abgeordneter Matzner.

Oskar Matzner (SPD):
Rede ID: ID0128001100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Einvernehmen mit den Kollegen des Beamtenrechtsausschusses haben wir beschlossen, die notwendigen Ergänzungen zu diesem Gesetz dem Protokoll in Form eines Schriftlichen Berichts**) beizufügen.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128001200
Meine Damen und Herren! Dieser Bericht wird also dem Protokoll beigefügt werden. — Sie sind damit einverstanden.
Ich komme zur Einzelbesprechung der zweiten Beratung. Ich rufe von dem Gesetzentwurf Drucksache Nr. 4607 unter Berücksichtigung des Umdrucks Nr. 1027 mit der Berichtigung zu § 25 Abs. 2 Satz 1 auf: Art. I, — II, — III, — IV, — V, — Einleitung und Überschrift. — Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich bitte die Damen und Herren, die den aufgerufenen Artikeln, Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das Gesetz ist bei einigen Enthaltungen in der zweiten Beratung angenommen worden.
Ich komme nun zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen — Drucksache Nr. 4591 — unter Berücksichtigung der Änderungen des Umdrucks Nr. 1026.
Ich rufe auf zur
zweiten Beratung:
Art. I, — II, — III, — IV, — V, — Einleitung und Überschrift. — Keine Wortmeldungen.

(Abg. Gundelach: Zur dritten Beratung, Herr Präsident!)

— Ich bin noch in der zweiten Beratung, Herr Abgeordneter Gundelach.
Ich bitte die Damen und Herren, die den aufgerufenen Artikeln, Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. Enthaltungen? — Die aufgerufenen Artikel sind bei einigen Enthaltungen angenommen worden.
*) Siehe Anlage i Seite 14156 **) Siehe Anlage 2 Seite 14157
Deutscher Bundestag - 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14075

(Präsident D. Dr. Ehlers) Ich rufe auf zur

dritten Beratung.
Im Ältestenrat ist eine Vereinbarung darüber zustande gekommen, daß eine Aussprache in der dritten Beratung nicht stattfinden soll. — Das Haus ist damit einverstanden. Einzelbesprechung entfällt, da keine Änderungsanträge gestellt sind.
Ich komme zur Schlußabstimmung über das Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Gesetz in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünschen, sich von ihren Plätzen zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das Gesetz ist in der Schlußabstimmung gegen wenige Stimmen angenommen worden.
Ich komme zur Schlußabstimmung über das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen — Drucksache Nr. 4591. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Gesetz in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünschen, sich von ihren Plätzen zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. —

(Abg. Renner: Enthaltungen!)

Meine Damen und Herren! Das Gesetz ist in der Schlußabstimmung gegen wenige Stimmen angenommen worden.

(Abg. Renner: Nein! Enthaltungen!)

— Sie sind schon bei der Gegenprobe aufgestanden, Herr Renner! — Das Gesetz ist also ohne Gegenstimmen bei einigen Enthaltungen angenommen worden.
Meine Damen und Herren! Ich hatte nicht übersehen, daß ursprünglich ein Änderungsantrag des Herrn Abgeordneten Dr. Trischler gestellt worden war; der Antrag ist gestern abend zurückgezogen worden.
Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag des Ausschusses Drucksache Nr. 4591 zu 2 und 3 betreffend Anträge und Petitionen zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; auch dieser Antrag ist angenommen.
Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe auf die
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Sozialgerichtsgesetzes (SGG) (Nrn. 4225, 4357 der Drucksachen);
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nrn. 4567, zu 4567 der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nrn. 1036, 1037).

(Erste Beratung: 262. Sitzung.) Berichterstatterin ist Frau Abgeordnete Dr. Maxsein.


(Abg. Frau Dr. Maxsein: Verzichte!)

— Verzichtet auf Berichterstattung, wird den Bericht zu Protokoll geben*). Meine Damen und Herren, die Berichterstattung ist erledigt; ich danke der Frau Berichterstatterin für den nicht erstatteten Bericht.

(Heiterkeit.)

Zu diesem Gesetzentwurf liegen eine Reihe von Änderungsanträgen vor, die Sie vor sich haben.
*) Siehe Anlage 3 Seite 14160 und Ergänzung dazu: Anlage 4 Seite 14164
Ich rufe zur Einzelbesprechung der zweiten Beratung zunächst auf §§ 1 und 2. Dazu liegen keine Änderungsanträge vor. Ich bitte die Damen und Herren, die diesen Pragraphen zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
Zu § 3 liegt ein Änderungsantrag der Gruppe der KPD auf Umdruck Nr. 1037 vor. Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, entsprechend der Vereinbarung im Ältestenrat so zu verfahren, daß die Änderungsanträge zu dem Gesetz insgesamt begründet werden. Wer wünscht das Wort? — Herr Abgeordneter Renner. Bitte!

Heinz Renner (KPD):
Rede ID: ID0128001300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere grundsätzliche Auffassung zu diesem Gesetz über die Sozialgerichtsbarkeit haben wir bereits vorgetragen, soweit das in der ersten Beratung möglich war. Ich kann mich deshalb bei der Begründung unserer Änderungsanträge auf die unserer Meinung nach entscheidenden Punkte beschränken.
Da ist zuerst der § 3, der die Besetzung der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit regelt. In dem Entwurf des Ausschusses für Sozialpolitik ist vorgeschlagen, daß diese Gerichte durchweg in allen Instanzen, mit Berufsrichtern und mit ehrenamtlichen Beisitzern zu besetzen sind. Es heißt in § 3 Abs. 2:
Die ehrenamtlichen Beisitzer führen bei den Sozialgerichten die Amtsbezeichnung „Sozialrichter, ...."
usw. usw., gesteigert bis zum „Bundessozialrichter". Diese Neubenennung der Beisitzer ist wirklich etwas Neues. In der alten Sozialgerichtsbarkeit hat man sich damit begnügt, die Beisitzer an den Sozialgerichten in allen Instanzen mit dem schlichten, einfachen Namen „Beisitzer" zu belegen. Das hat genügt, und ihre damalige Funktion und das Kräfteverhältnis zwischen den Beisitzern von damals und heute und den Vertretern des Fiskus war wesentlich günstiger, als in diesem Gesetzentwurf zum Ausdruck kommt. Wir sind der Meinung, daß man auf den nichts beinhaltenden Namen „Sozialrichter" verzichten könnte und dafür Wert darauf legen müßte, das Kräfteverhältnis der Versicherten, der Kriegsopfer — deren Interessen ja in diesen Instanzen verfochten werden sollen — gegenüber den Vertretern des Fiskus, den eigentlichen Berufsrichtern, zu stärken.
Bei der ersten Debatte gab es eine lange Auseinandersetzung darüber, ob die Vorsitzenden dieser Gerichte in den drei Instanzen unbedingt Berufsrichter sein müssen. Wir haben das damals verneint, und wir verneinen es auch jetzt in unserem § 6.
Für § 3 schlagen wir folgende Fassung vor:
Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit werden mit hauptamtlichen Richtern und ehrenamtlichen Beisitzern besetzt.
Das ist also die Rechtslage, wie sie vor 1933 bestanden hat.
Nach unserem Änderungsvorschlag soll der § 6 der entscheidende Paragraph, der heute bedauerlicherweise von keiner Seite aufgegriffen worden ist, obwohl die sozialdemokratische Fraktion in der ersten Beratung mit Recht gegen die darin enthaltene Regelung Sturm gelaufen ist, folgende Fassung erhalten:

(1) Die hauptamtlichen Richter sollen besondere Kenntnisse auf den Gebieten des Sozialrechts und des sozialen Lebens besitzen.

14076 Deutscher Bundestag'— 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Renner)


(2) Als hauptamtlicher Richter bei den Sozialgerichten kann nur ernannt werden, wer durch längere Tätigkeit in der Beratung und Vertretung von Angelegenheiten auf den der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesenen Gebieten umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im Sozialrecht besitzt.

Wenn diese Voraussetzungen zufälligerweise auf einen Berufsrichter zutreffen, dann ist ja die Bedingung, die wir für notwendig erachten, erfüllt. Also unter dieser Einschränkung hätten wir, wenn die Voraussetzungen da sind und in der Arbeiterbewegung, in ihren Organisationen, d. h. in den Gewerkschaften, bewiesen worden sind, auch nichts dagegen, daß auch ein Berufsrichter mit dem Vertrauen der Gewerkschaften diese Funktion ausübt.
Unsere Änderungsanträge zu §§ 12, 30, 33, 38 und 41 beschäftigen sich mit dem Problem der zahlenmäßigen Vertretung. Unsere Anträge gehen generell darauf hinaus, in diesen verschiedenen Spruchinstanzen das Verhältnis so zu gestalten, daß die Zahl der Richter, ob hauptamtlicher Richter oder ehrenamtlicher Beisitzer, die aus den Kreisen der Rechtsuchenden, also aus den Kreisen der Invaliden, der Unfallbeschädigten und der Kriegsopfer kommen, gleich groß sein soll wie die Zahl derjenigen Richter, die vom Fiskus bzw. von den Organen der Sozialversicherungsträger bestellt werden.
Von besonderer Bedeutung scheint uns aber unser Änderungsantrag zu § 108 zu sein. Da ist im Gesetz heute folgende Regelung vorgesehen. In diesem Paragraphen wird statuiert, welche Maßnahmen der Vorsitzende des Gerichts treffen kann und inwieweit er berechtigt sein soll, Unterlagen heranzuziehen, die zur Klärung des anstehenden Rechtsstreits seiner Meinung nach benötigt werden. Da heißt es unter anderem, daß Krankenpapiere angefordert und Auskünfte jeder Art eingeholt werden dürfen. Es fehlt aber etwas, was in der alten Sozialgerichtsbarkeit von entscheidender Bedeutung war, nämlich das Recht der Spruchinstanz, von sich aus auf Kosten des Beklagten ein Obergutachten einzuholen, wenn dem Gericht das zur Klärung des Rechtsfalles notwendig erscheint. Um diese Lücke, die früher nicht bestanden hat, auszufüllen, schlagen wir vor, § 108 Abs. 3 folgende Fassung zu geben:
fachärztliche Gutachten von Krankenanstalten,
Universitätskliniken oder Fachärzten, die nicht
an dem Verfahren beteiligt sind, einzuholen.
Wir wollen also — damit ganz klar wird, wie das vor sich gehen soll —, daß das Gericht, wenn es sich in bezug auf die medizinische Seite des Rechtsstreits für nicht sachkundig genug hält, das Recht hat, ein Obergutachten einzuholen. Ich glaube, daß man diesen primären Forderungen, deren Durchsetzung im Interesse aller Sozialberechtigten und aller Kriegsopfer liegt, stattgeben sollte.
Außerdem beantragen wir, § 111 folgendermaßen zu formulieren:
Auf Antrag des Versicherten, des Versorgungsberechtigten oder der Hinterbliebenen muß ein bestimmter Arzt gutachtlich gehört werden. Die Kosten für dieses Gutachten trägt die beklagte Versicherung oder Versorgungsbehörde.
Es war vordem so, meine Damen und Herren, daß, allerdings mit Zustimmung des Gerichts, des jeweiligen Senats oder der jeweiligen Spruchinstanz beschlossen werden konnte, daß zugunsten des Klägers, also zugunsten des Sozialberechtigten oder des Kriegsopfers, die ihr Recht suchten, ein derartiges Obergutachten auf Kosten des Fiskus eingeholt werden konnte. Wir wollen, daß das jetzt ins Gesetz erneut hineinkommt. Ich habe gestern bei der Beratung der Novelle zum Bundesversorgungsgesetz die Argumente angeführt, die unserer Überzeugung nach und auch nach der klaren Auffassung der Organisationen der Kriegsopfer und der Sozialberechtigten für die Einfügung einer derartigen Bestimmung sprechen.
Ich will mir von den Paragraphen, zu denen wir Anträge gestellt haben, nur noch einen besonders vornehmen, und zwar den § 186. In diesem § 186 wird statuiert, daß der Kläger mit den Kosten des Verfahrens vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit belastet werden kann. Da heißt es zwar im § 186: „Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist kostenfrei, soweit nichts a n d er es bestimmt ist." Diese neue Bestimmung kommt in einem späteren Paragraphen, im § 199 zur Auswirkung, wo die Gebühren für die Berufstätigkeit der Rechtsanwälte festgelegt werden. Wir haben also über diesen etwas verschleiernden Umweg den Anwaltszwang bei den Spruchinstanzen ins Gesetz hineinstatuiert. Wir sind der Meinung — und wir befinden uns da in Übereinstimmung mit einem entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion, der heute vorgelegt worden ist —, daß unter allen Umständen verhindert werden muß, bei den Sozialgerichten gesetzlich den Rechtsanwaltszwang einzuführen. Alle Fachleute, Herr Arndgen, wissen, daß in all den Jahren der Arbeit dieser Sozialgerichte die Vertreter, die die Organisationen der Sozialberechtigten und der Kriegsopfer sowie die Gewerkschaften gestellt haben, alle notwendigen Kenntnisse mitgebracht und alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt haben, um bei diesen Spruchinstanzen genügend, ausreichend und besser, als das normalerweise ein Rechtsanwalt tun kann, der ja seiner ganzen Praxis nach nur ganz selten einmal Gelegenheit hat, sich mit dieser Materie zu beschäftigen, die Interessen der Kriegsopfer und Sozialberechtigten zu vertreten. Sie waren dazu besser in der Lage, als das normalerweise ein normaler Rechtsanwalt mit einer normalen Berufstätigkeit sein kann.

(Zuruf von der KPD: Sehr wahr!)

Wenn ein Rechtsanwalt innerhalb der Gewerkschaften oder innerhalb einer Organisation sich die Fachkenntnisse angeeignet hat, die notwendig sind, um solche manchmal sehr schwierigen Rechtsstreite durchzustehen, dann besteht natürlich kein Anlaß, ihm das zu untersagen. Dann ist er nicht der private Rechtsanwalt des Klägers, sondern der Vertreter der Organisation. Und in keiner anderen Eigenschaft sollten unserer Überzeugung nach Vertreter zugelassen werden, sondern eben nur Vertreter der Organisationen der Sozialberechtigten, Kriegsopfer und der Gewerkschaften. Das sichern wir, wenn wir den entscheidenden § 186 so festlegen, wie wir ihn vorschlagen. Wenn wir nämlich die Worte „soweit nichts anderes bestimmt ist" streichen, wenn also im Gesetz statuiert wird: das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist kostenfrei, dann wird sich jeder Rechtsanwalt überlegen, ob er die Vertretung eines solchen armen Teufels übernehmen soll. In der Regel sind es arme Teufel, in der Regel können sie ihr Recht überhaupt nur dadurch vertreten lassen, daß sie in eine Organisation gehen, daß sie sich einer
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14077

(Renner)

Gewerkschaft anschließen. An und für sich hat dieser arme Teufel in 99 von 100 Fällen überhaupt keine Möglichkeit, einen Rechtsanwalt als seinen Vertreter zu engagieren. Das ist doch die Praxis. Das weiß doch jeder Fachmann, der jemals wirklich in der Bewegung mitgearbeitet hat.
Also ich bitte Sie, diesem unserem Antrag Rechnung zu tragen und damit die notwendigen Sicherungen einzuschalten a) in puncto Zusammensetzung der Spruchinstanzen, was das Kräfteverhältnis angeht, und b) in puncto Sicherung der Vertretung der Kläger in der von uns vorgeschlagenen Form, also die Kautelen einzuschalten, die notwendig sind, um eine wirklich soziale Gerichtsbarkeit einzuführen, die die Interessen der Sozialberechtigten und der Kriegsopfer wahrt.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128001400
Meine Damen und Herren, damit ist der Änderungsantrag auf Umdruck Nr. 1037 insgesamt begründet. Ich werde die übrigen Änderungsanträge zur Begründung jeweils dann aufrufen, wenn sie zum erstenmal in Erscheinung treten.
Wünscht zu § 3 jemand das Wort? — Herr Abgeordneter Ewers wünscht das Wort zu § 3.

(Abg. Ewers: Zu allen Paragraphen, nicht nur zu § 3!)

— Herr Abgeordneter Ewers möchte einige allgemeine Sätze sagen. Ich glaube, meine Damen und Herren, daß wir das Verfahren erleichtern, wenn wir das in diesem Augenblick einschieben, ohne eine allgemeine Aussprache stattfinden zu lassen.

Hans Ewers (DP):
Rede ID: ID0128001500
Meine Damen und Herren! Ich habe für meine Fraktion zu beanstanden, daß hier ein Gesetz, das das erste Mal auf deutschem Rechtsgebiet einen vollkommen neuen Rechtszug und eine Gerichtsbarkeit entsprechend dem Befehl des Grundgesetzes einführt, verabschiedet werden soll, ohne daß der Rechtsausschuß gehört worden ist. Meine Fraktion kann an einer solchen Gesetzgebung nicht mitwirken. Sosehr wir den Sozialpolitischen Ausschuß und das Arbeitsministerium für soziale Fragen für allein zuständig halten, ebensosehr und unabdingbar halten wir für Rechtsfragen und juristische Fragen, insbesondere Justizfragen, das Justizministerium und den Rechtsausschuß für allein berufen.
Weil wir keine Anträge stellen, möchte ich auf wenige Punkte hinweisen. Wir halten es auch nicht für möglich, von der Fraktion aus durch Anträge im Hause alles das zu erledigen, was etwa durch Anträge besser gemacht werden könnte. Ich bitte die Befürworter der Vorlage nur, sich einmal den § 52 Abs. 1 anzusehen und sich zu überlegen, ob in dieser Bestimmung der geringste Sinn enthalten ist. Darf ich ihn verlesen, Herr Präsident? Es dauert etwas länger. Es heißt hier:
Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden über die Zulässigkeit des zu ihnen beschrittenen Rechtsweges.
Diese Formulierung ist juristisch nicht gerade üblich. Aber egal! Es heißt weiter:
Hat ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit den Rechtsweg zuvor rechtskräftig für unzulässig erklärt, so kann ein anderes Gericht in derselben Sache seine Gerichtsbarkeit nicht deshalb verneinen, weil es den Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit für gegeben hält.
Ich kann nur sagen: Erkläret mir, Graf Oerindur, diesen Wortlaut der Natur!
Oder nehmen Sie § 163 oder § 164, Seite 25 der Ausschußdrucksache. In § 163 wird die leider in der Praxis seltene Sprungrevision ausdrücklich zugelassen. — Sehr verständlich. In § 164 wird das mit einem Federstrich alles wieder unmöglich gemacht, weil diese Sprungrevision offenbar nur in den sehr begrenzten Fällen des dritten Rechtszugs angewandt werden soll. Gemeint ist offenbar: "Di Revision gegen die Urteile der Landessozialgerichte findet nur statt, wenn ...". Ich weiß es aber nicht genau, was gemeint ist.
Ich kann Ihnen nur sagen — das sind zwei kleine Beispiele —: diese Dinge sind so nicht spruchreif Meine Frakion ist bereit, in jeder Beziehung mitzuarbeiten. Aber bei dieser Vorlage müßten zu jedem Paragraphen von juristischer Seite noch irgendwelche Erklärungen abgegeben und Bedenken vorgebracht werden. Wir werden uns daher — jedenfalls in der Mehrzahl — bei der Abstimmung der Stimme enthalten ,weil wir an dieser Gesetzgebung so nicht mitarbeiten können.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128001600
Meine Damen und Herren, keine weiteren Wortmeldungen.

(Zuruf des Abg. Renner.)

— Also Herr Abgeordneter Renner!

Heinz Renner (KPD):
Rede ID: ID0128001700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer die Regelung der Sozialgerichtsbarkeit kennt, wie sie in unserer alten Sozialversicherungsordnung bestanden hat, und wer die Regelung dieser Gerichtsbarkeit für die Kriegsopferversorgung kennt, muß zugeben, daß dieses Gesetz wesentlich hinter der Regelung der alten Reichsversicherungsordnung zurückbleibt. Im wesentlichen baut es die Rechte ab, die in der früheren Gerichtsbarkeitsordnung den Sozialversicherten und den Kriegsopfern gegeben waren. Wenn Sie mit den Organisationen der Kriegsopfer und der Sozialberechtigten sprechen, wenn Sie sich den Standpunkt der Gewerkschaften zu diesen Dingen ins Gedächtnis zurückrufen, dann müssen Sie zu der Erkenntnis kommen, daß dieses Gesetz nicht dem gerecht wird, was im Interesse der Sozialberechtigten und der Kriegsopfer zu wünschen ist.
Wir können in dem jetzigen Stadium keine Anträge stellen; aber ich bitte die Gewerkschaftler in diesem Hause, zu überlegen, ob der Bundestag nicht der Sache mehr dient, wenn er noch einmal an eine gründlichere Durchberatung aller strittigen Bestimmungen geht. Ich richte gerade an die Gewerkschaftler die Bitte, zu prüfen, ob man einem solchen Gesetz in der überhasteten Form seine Zustimmung geben darf, wie es hier doch nun einmal geschehen soll. Daß die Kriegsopferorganisationen, daß die Organisationen der Sozialberechtigten und daß die Gewerkschaften dieses Gesetz in entscheidenden Punkten ablehnen, das ist doch ein Umstand, dem man irgendwie Rechnung tragen muß.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128001800
Meine Damen und Herren, es war nun nicht der Zweck, zu einer allgemeinen Aussprache zu kommen; aber ich fürchte, daß wir in eine solche hineingleiten. Das war nicht unsere Absicht.

(Zuruf des Abg. Richter [Frankfurt].) — Wollen Sie das Wort nehmen, Herr Richter?


(Abg. Richter [Frankfurt]: Sonst verschieben wir diese Äußerung auf die dritte Lesung!)

14078 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Präsident D. Dr. Ehlers)

— In der dritten Lesung wollten wir keine allgemeine Aussprache stattfinden lassen,

(Abg. Richter [Frankfurt]: Dann bitte ich ums Wort!)

darum habe ich gerade die Chance gegeben, ein paar allgemeine Worte zu sagen. Ich bitte aber darum, diese Ausführungen nicht auszudehnen. -
Bitte!

Willi Richter (SPD):
Rede ID: ID0128001900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren: Nach den Ausführungen der Herren Kollegen Ewers und Renner halte ich es für notwendig, daß auch ich einiges zu dem Grundsätzlichen dieses Gesetzes sage.
Es ist höchste Zeit, daß dieser Bundestag noch ein Sozialgerichtsgesetz verabschiedet, damit in Tausenden von Fällen die Rechtsprechung in der oberen Instanz auch durchgeführt werden kann. Es ist allgemein bekannt, daß ...-zig tausend Fälle ruhen, die in der Berufungsinstanz erledigt sind, aber, da wir keine Revision- oder Rekursinstanz haben, nicht ihre endgültige Erledigung finden konnten. Die Kriegsopfer und die Unfallbeschädigten, die Rentner, Witwen und Waisen warten auf ihr Recht. Es wird nicht verwirklicht, weil das obere Sozialgericht nicht da ist. Mit diesem Gesetz wird das obere Sozialgericht geschaffen, und deshalb muß es heute in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden.
Nun wird hier von dem Herrn Juristen Ewers behauptet, dieses Gesetz sei äußerst mangelhaft. Es wurde in jahrelanger Vorarbeit beim Bundesarbeitsministerium unter Hinzuziehung der Sachverständigen des Justizministeriums usw. beraten. Es wurde im Ausschuß für Sozialpolitik behandelt. Auch da nahmen nicht nur Vertreter des Bundesarbeitsministeriums — die übrigens überwiegend Juristen sind — teil, sondern auch da nahmen Vertreter des Justizministeriums und der anderen sich interessierenden Ministerien teil. Es ist doch meistens so, daß mehr Vertreter der Bundesregierung — cl. h. der einzelnen Ministerien — da sind, als Abgeordnete einem Ausschuß angehören. Alle diese Vertreter der Bundesregierung wirkten sehr eifrig bei der Beratung mit und hatten jederzeit Gelegenheit, ihre Bedenken in dem einen oder andern Fall geltend zu machen.
Daß wir erst heute zu diesem Gesetz Stellung nehmen, ist an sich bedauerlich; aber die Ursache ist doch schließlich, daß die Bundesregierung den Gesetzentwurf selbst dem Bundestag relativ spät unterbreitet hat.
Der Ausschuß für Sozialpolitik hat sich alle Mühe gegeben, die Materie in intensiver, gedrängter Beratung durchzuarbeiten. Wenn der Gesetzentwurf bei der ersten Lesung nicht dem Ausschuß für Rechtswesen überwiesen worden ist, so sind nicht wir daran schuld. Wir hätten gar nichts dagegen gehabt, wenn sich auch der Ausschuß für Rechtswesen damit befaßt hätte. Wir sind aber davon überzeugt, daß der Ausschuß für Rechtswesen dem Gesetz im wesentlichen zugestimmt hätte, genau so, wie er dem Arbeitsgerichtsgesetz im wesentlichen zugestimmt hat. Die Äußerung des Herrn Ewers war also meiner Ansicht nach fehl am Platze.
Was im übrigen die Ausführungen von Herrn Renner anlangt, dieses Gesetz bringe eine wesentliche Verschlechterung gegenüber dem seither oder früher geltenden Recht, so lassen Sie sich sagen, daß das auch nicht zutrifft. Herr Renner hätte sich schon die Mühe machen müssen, diese „wesentlichen Verschlechterungen" hier zu nennen, aber nicht allgemeine Ausführungen machen dürfen, mit denen man einfach nichts anfangen kann, weil sie meistens nicht den Tatsachen entsprechen.
Es ist doch eine Tatsache, daß wir auf dem Gebiet des gesamten Sozialwesens erstmalig eine besondere Rechtsprechung bekommen, daß Rechtsprechung und Verwaltung im Gegensatz zu der Zeit vor 1945 getrennt werden, daß in einem Amt Verwaltung und Rechtsprechung nicht mehr vereint sind. Nun hat ein unabhängiges Gericht entsprechend den Bestimmungen des Grundgesetzes Recht zu sprechen. Das, glaube ich, ist doch mit das Entscheidende.
Daß man versucht, den Einfluß der Gewerkschaften in der einen oder der anderen Frage zurückzudämmen, ist ja in diesem Hause allgemein üblich geworden. Ich hoffe, daß das im neuen Bundestag nicht der Fall sein wird, daß er dementsprechend anders zusammengesetzt ist, daß er die große Bedeutung der Gewerkschaften, vor allem die Bedeutung der Arbeitnehmerschaft mehr anerkennt und respektiert, als das hier der Fall ist.
Wir haben uns erlaubt, Ihnen einige Änderungsanträge zu unterbreiten, die der Tendenz Rechnung tragen, den Gewerkschaften das zu geben, was ihnen zusteht., was Sie andererseits auch dem Arbeitgeber zubilligen. Wenn Sie das tun, dann sind die Ausführungen des Herrn Renner in jeder Beziehung unnötig gewesen.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128002000
Herr Abgeordneter Atzenroth!

Dr. Karl Atzenroth (FDP):
Rede ID: ID0128002100
Meine Damen und Herren! Wir teilen die Bedenken des Kollegen Ewers, daß der Rechtsausschuß zu diesem Gesetz nicht gehört worden ist. Wir sind uns der Tatsache bewußt, daß dieses Gesetz eine Fülle rechtlicher Mängel enthält. Aber wir können nicht die Folgerung daraus ziehen, die die DP zieht, sich bei der Abstimmung der Stimme zu enthalten oder gar das Gesetz abzulehnen.
Die Ausführungen, die der Herr Kollege Richter gemacht hat, sind zutreffend. Es liegen sehr viele unerledigte Fälle vor, die dringend einer Entscheidung bedürfen. Ich darf aber die Ausführungen des Kollegen Richter in einem Punkte berichtigen. Nach der jetzigen Formulierung sind den Sozialpartnern in weitestem Sinne die Rechte gegeben worden, auf die sie billigerweise Anspruch haben. Ich glaube, in dieser Beziehung braucht der neue Bundestag nichts zu ändern. allenfalls wird er den Rechtsausschuß mit einer Überprüfung beauftragen. Wir werden also dem Gesetz zustimmen.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128002200
Meine Damen und Herren, ich darf vorschlagen, daß wir nun zur Einzelbesprechung der Paragraphen zurückkehren, sonst entwickelt sich eine uferlose allgemeine Aussprache. Die Fraktionen sind jetzt zu Wort gekommen. soweit sie das wünschten.
Ich komme also zu § 3 zurück.

(Zuruf der Abg. Frau Kalinke.) — Zu § 3 oder zur allgemeinen Aussprache?


(Abg. Frau Kalinke: Ich wollte zur allgemeinen Aussprache das Wort!)

— Nein, wir haben keine allgemeine Aussprache.
Ich hatte gerade vorgeschlagen, daß wir mit den
allgemeinen Erörterungen jetzt abschließen. Das
Deutscher Bundestag -- 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14079

(Präsident D. Dr. Ehlers)

Haus ist in seiner überwiegenden Mehrheit damit einverstanden.
Ich bitte die Damen und Herren, die dem Änderungsantrag der kommunistischen Gruppe Umdruck Nr. 1037 Ziffer 1 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte ist die Mehrheit; dieser Änderungsantrag ist abgelehnt.
Ich bitte die Damen und Herren, die § 3 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünschen, eine Hand . zu erheben. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
Ich rufe auf § 4, — § 5. — Keine Wortmeldungen. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit.
Zu § 6 liegt der Änderungsantrag der kommunistischen Gruppe vor, Umdruck Nr. 1037 Ziffer 2; ist bereits begründet. Übereinstimmende Anträge liegen vor in den Umdrucken Nrn. 1043 und 1051 auf Streichung des § 6 Abs. 2. Herr Abgeordneter Atzenroth!

Dr. Karl Atzenroth (FDP):
Rede ID: ID0128002300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben den Antrag gestellt, § 6 Abs. 2 zu streichen und damit praktisch die Regierungsvorlage wiederherzustellen. Das ist eine Parallele zum Arbeitsgerichtsgesetz, aber nicht nur eine Parallele, sondern hier liegen eine Reihe zusätzlicher Momente vor. Das beweist schon die Tatsache, daß sich der Regierungsvorschlag in dieser Richtung bewegt. Dem Rechtsverfahren, das hier zum Zuge kommen soll, liegt immer ein Vorverfahren zugrunde. In diesem Vorverfahren ist weitestgehend die Möglichkeit gegeben, daß die Sachverständigen und die Personen mit besonderer Berufserfahrung voll und ganz zum Zuge kommen und bei der Ermittlung der Tatbestände und der Einzelumstände mitwirken. Wenn die Angelegenheit dann an das Sozialgericht gelangt, handelt es sich immer um eine Rechtsentscheidung. Wir können doch nicht diese Rechtsentscheidung einem Gericht übertragen, in dem überhaupt kein Jurist mitwirkt. Wenn dort der Vorsitzende als Jurist tätig ist, dann ist er in diesem Richterkollegium immer noch in der Minderheit. Er ist aber notwendig, um die erforderlichen Rechtsgrundlagen zur Geltung zu bringen, die sich — das werde ich noch ausführen — in sehr vielfältiger Art darstellen.
Es kommt noch hinzu, daß es sich bei diesen Gerichten um einen Bereich handelt, der wesentlich größer ist als der der Arbeitsgerichte. Denn hier wird ein Sozialgericht tätig für den Bereich eines Regierungsbezirks. Auch handelt es sich beim Arbeitsrecht um eine Materie von einer gewissen Einheitlichkeit, während hier Fragen der Rentenversicherung, der Unfallversicherung, der Krankenversicherung und der Kriegsopferversorgung berührt werden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß es Männer gibt, die auf allen diesen Gebieten das erforderliche Maß an spezieller Erfahrung und Sachkenntnis besitzen. Die Männer, die nach dem Ausschußantrag zu Vorsitzenden der Gerichte vorgeschlagen werden, können also nur auf einem Teilgebiet tätig werden. Sie würden daher in ihrer ganzen Tätigkeit eingeschränkt werden, was sicherlich nicht im Interesse der Sache liegt.
Ich möchte Sie, auch diejenigen Kollegen, die seinerzeit beim Arbeitsgerichtsgesetz diese Forderung nicht unterstützt haben, bitten, sich diesen besonderen Umständen nicht zu verschließen und unserem Antrag zuzustimmen, die Regierungsvorlage wiederherzustellen.

(Beifall bei der FDP.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128002400
Zur Begründung des Antrags der CDU Herr Abgeordneter Horn!

Peter Horn (CDU):
Rede ID: ID0128002500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um eine zweimalige Wortmeldung nach Möglichkeit zu vermeiden, habe ich mich eben bei den allgemeinen Bemerkungen nicht gemeldet. Ich muß aber der Begründung unserer Änderungsanträge doch einen allgemeinen Satz voranstellen. Auch in meiner Fraktion sind, insbesondere von Mitgliedern des Rechtsausschusses, die gleichen oder ähnliche Bedenken vorgetragen worden, wie wir sie vorhin gehört haben. Auch dort ist kritisiert worden, daß eine Beteiligung des Rechtsausschusses nicht erfolgt ist, und man hat darauf hingewiesen, daß nach Auffassung der Herren Juristen das Gesetz so, wie es jetzt vorliegt, auch noch mancherlei Mängel enthalte. Das mag richtig sein. Deshalb waren auch bei uns zum Teil erhebliche Bedenken vorhanden, ob man das jetzt in diesem Augenblick machen könne. Aber ausschlaggebend waren die Tatsachen, auf die bereits der Herr Kollege Richter eben bei seinen Ausführungen hingewiesen hat. Es ist einfach ganz unmöglich, daß dieser Bundestag auseinandergeht, ohne daß der Vorschrift des Grundgesetzes in diesem Punkte Genüge getan wäre und wir endlich an den Aufbau der Sozialgerichtsbarkeit herangehen können. Ich muß auch meinerseits noch einmal darauf hinweisen, daß im Ausschuß die Herren Juristen sowohl aus dem Arbeitsministerium als auch aus dem Justizministerium sehr intensiv mitgearbeitet haben und sich in den Dingen einig waren. Ich möchte Sie deshalb dringend bitten, alle Bedenken, die eventuell vorhanden sein könnten, zurückzustellen und der Vorlage heute Ihre Zustimmung zu geben. Dann mag der neue Bundestag sich zu gegebener Zeit Gedanken darüber machen, was aus der Erfahrung heraus, die bis dahin angefallen ist, zu korrigieren sein wird.
Wenn ich damit zur Begründung der Änderungsanträge, die von meiner Fraktion und von einigen anderen Herren gestellt sind, übergehe, dann darf ich darauf hinweisen, daß auch der erste Änderungsantrag zu § 6 Abs. 2 bereits einer Kompromißlösung entspricht, die zwischen den Vertretern unserer Fraktion aus dem Rechtsausschuß und aus dem Sozialpolitischen Ausschuß gefunden worden ist. Die Herren haben sehr erhebliche Bedenken dagegen vorgetragen, daß man bei den Sozialgerichten die sogenannten „Außenseiter", wie sie im Abs. 2 des § 6 erwähnt sind, ebenfalls als Berufsrichter bezeichnet, weil sie auf diese Bezeichnung in ihrem eigentlichen Sinne wegen der nicht erfolgten juristischen Berufsausbildung keinen Anspruch erheben könnten. Auf der anderen Seite sind wir aber zumindest so stark, wie das beim Arbeitsgerichtsgesetz zum Ausdruck gekommen ist, der Meinung, daß wir in Ausnahmefällen auch bei der Sozialgerichtsbarkeit auf die Erfahrung dieser Menschen nicht verzichten können. Wir betonen: in Ausnahmefällen. Wenn die Dinge praktisch werden, dann wird sich wohl zeigen, daß die Menschen aus ihrer jahrzehntelangen Erfahrung in der sozialen Arbeit, ihrer Tätigkeit auf den hier zur Entscheidung stehenden Gebieten und ihrer beruflichen Arbeit vielfach — jedenfalls bis auf weiteres
14080 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Präsident D. Dr. Ehlers)

bessere Voraussetzungen mitbringen, als das zum Teil von den Juristen auf diesen Sachgebieten gesagt werden kann.
Wir möchten Sie bitten, um den Bedenken, die von seiten des Berufsrichtertums hier vorgetragen werden, entgegenzukommen, unserem Änderungsantrag zuzustimmen, der sogenannte „Außenseiter" durchaus zum Zuge kommen läßt. Unsere Formulierung soll lauten:
Bei den Sozialgerichten kann an Stelle eines Berufsrichters als Vorsitzender auch ernannt werden, wer ...
Die weiteren Voraussetzungen, die hier angeführt sind, sind wörtlich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz übernommen. Wir befinden uns also hier in einer völligen Übereinstimmung und haben in diesen beiden Gesetzen dann keine unterschiedlichen Regelungen.

(Abg. Dr. Atzenroth: Die Materie ist verschieden!)

Aus den Erfahrungen und aus den Voraussetzungen, die wir bei dieser Materie unterstellen, möchte ich Sie auch bitten, den eben vom Herrn Kollegen Atzenroth vertretenen Antrag abzulehnen und unserem Antrag zuzustimmen.
Einer Auffassung, die vorhin vom Herrn Kollegen Richter an mich herangetragen worden ist, daß man schon in Abs. 1 des § 6 das Wort „Berufsrichter" durch „Vorsitzende" ersetze... soll, kann man deswegen nicht entsprechen, weil sich der Abs. 1 auf alle Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit bezieht, während sich der Abs. 2 speziell auf die erste, die untere Instanz, auf die Sozialgerichte, bezieht. Infolgedessen bitte ich Sie, einem etwaigen Änderungsantrag in dieser Form nicht stattzugeben, sondern unserem Antrag zuzustimmen. Wenn dieser Antrag angenommen wird, ergeben sich daraus zwangsläufig die Änderungen, die in den Ziffern 2, 3 und 4 unseres Antrages enthalten sind. Ich brauche darauf nicht näher einzugehen; diese Paragraphen beziehen sich alle auf die Sozialgerichte. Infolgedessen müßte das Wort „Berufsrichter" jeweils durch „Vorsitzender" ersetzt werden, damit deutlich wird, daß auch der zum Vorsitzenden ernannte Außenseiter die gleiche Funktion ausübt.
Zu Ziffer 5 unseres Änderungsantrages, der den § 51 Abs. 1 betrifft, muß ich kurz folgendes sagen. Wir haben bereits im Ausschuß die Auffassung vertreten, daß die ausdrückliche Einbeziehung des Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter in diese Vorlage nicht richtig ist. Ich muß das hier wiederholen. Das Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter ist ja letztlich in Ausführung des 6 26 des Bundesversorgungsgesetzes erlassen worden. Wir haben in dieser Beziehung eine ganz klare Unterscheidung getroffen, daß alles, was in das fürsorgerechtliche Gebiet gehört, in der Zuständigkeit der allgemeinen Verwaltungsgerichte bleiben soll. Die Einbeziehung des Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter würde den Sachverhalt nur verwischen. Wenn ein Schwerbeschädigter etwa eine Rentenangelegenheit durchzufechten hat, gehört das sowieso in die Sozialgerichtsbarkeit. Wenn er einen Arbeitsrechtsstreit durchzukämpfen hat, fällt das unter das Arbeitsgerichtsgesetz. Deswegen gehört diese Sache nicht besonders angesprochen. Wir beantragen die Streichung, wie unter Ziffer 5 unseres Antrages angegeben ist.
Nun das letzte. Von Mitgliedern des Rechtsausschusses sind Bedenken laut geworden, daß der § 73 Abs. 6 der nötigen Klarheit entbehre. Nach gemeinsam angestellten Überlegungen haben wir dazu unseren Änderungsantrag eingebracht. Wir verweisen damit lediglich auf § 157 der Zivilprozeßordnung, der sich in der Praxis seit vielen Jahrzehnten bewährt hat. Damit geschieht auch die Anpassung an die frühere Regelung der Reichsversicherungsordnung. Wir bitten Sie, auch in dieser Beziehung unserem Antrag zuzustimmen.
Unsere Anträge unter den Ziffern 7 und 8 ergeben sich zwangsläufig aus dem Antrag auf Streichung des Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter. Dazu ist nichts weiter zu sagen.
Ich bitte Sie, unseren Änderungsanträgen im ganzen zuzustimmen.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128002600
Frau Abgeordnete Kalinke!

Margot Kalinke (CDU):
Rede ID: ID0128002700
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Zu den Änderungsanträgen, die der Herr Kollege Horn begründet hat, und zu dem Änderungsantrag des Herrn Atzenroth und seiner Erklärung über die Stellungnahme meiner Fraktion möchte ich einige Worte sagen.
Wir stimmen den Ausführungen des Herrn Kollegen Atzenroth vollinhaltlich zu und werden seinen Antrag unterstützen. Wir sind allerdings insofern mißverstanden worden, als mein Kollege Ewers hier eindeutig die großen, absolut berechtigten Bedenken meiner Fraktion zum Ausdruck gebracht hat. Trotz dieser großen Bedenken meinen wir aber — und ein Teil meiner Fraktion wird das in der Abstimmung zum Ausdruck bringen —, daß dieses Gesetz noch heute verabschiedet werden sollte, damit die vom Grundgesetz verlangte Sozialgerichtsbarkeit endlich in Kraft tritt.
Gegen eine Reihe von Bestimmungen in diesem Gesetz haben wir die heftigsten Bedenken, ganz abgesehen von dem Problem der neuen Berufsrichter, gegen deren Einführung ich bereits bei der ersten Lesung meine Bedenken angemeldet habe. Die rechtskundigen Mitglieder meiner Fraktion haben, wie Sie vom Herrn Kollegen Ewers gehört haben, darauf hingewiesen, welche großen Fehler in diesem Gesetz enthalten sind und daß es nicht möglich sein wird, mit ihm so zu arbeiten, wie es notwendig ist. Darum glauben wir, daß der neue Bundestag sehr bald die Aufgabe erfüllen muß, eine Novelle zum Sozialgerichtsgesetz zu beschließen.
Was der Herr Kollege Richter ausgeführt hat, die ernsthaften sachlichen Bedenken gegen dieses Gesetz entstammten etwa dem Gedanken des Kampfes gegen die Einflüsse der Gewerkschaften, muß ich doch energisch zurückweisen. Die Gewerkschaften haben — und gerade auch die Regierungsparteien haben sich dafür eingesetzt — das Vorschlagsrecht bekommen und haben die Möglichkeit, ihre besten Leute als Beisitzer in die Gerichte zu schicken. Sie können also ihre besten und sachkundigsten Leute der Sozialgerichtsbarkeit zur Verfügung stellen. Ich will nur mit einem Satz wiederholen, was ich bei der ersten Lesung bereits gesagt habe: Diese Aufgabe des Findens und Schulens der besten Leute wird den Gewerkschaften genau so viel Schwierigkeiten bereiten wie den Richtern, die auch in ihren Reihen, besonders beim richterlichen Nachwuchs, eine besondere Aufgabe zu erfüllen haben.
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14081

(Frau Kalinke)

Der Herr Kollege Horn hat darauf hingewiesen, der Antrag der CDU, als Vorsitzer auch den sogenannten Berufsrichter zu wählen, solle nur ein Ausnahmerecht sein. Wir haben sehr große Bedenken gegen dieses Ausnahmerecht. Es ist eine alte Erfahrung, daß das, was von denjenigen, die es beantragen, als Ausnahmerecht für den besonderen Fall gewünscht wird, in der Praxis fast immer zu einer bedauerlichen Verallgemeinerung führt, wo dann nicht mehr der besondere Fall, den der Gesetzgeber im Auge hatte: der durch Erfahrung und Begabung ausgezeichnete Außenseiter, sondern nach ganz anderen Gesichtspunkten die Summe der Außenseiter zum Zuge kommt. Dem möchten wir in jedem Falle begegnen, und deshalb ist meine Fraktion der Auffassung, daß der § 6 Abs. 2 in der Änderung des CDU-Antrags von uns ebenfalls nicht angenommen werden kann.
Herr Kollege Horn hat es außerdem als etwas Positives bezeichnet, daß hier eine Übereinstimmung mit dem Arbeitsgerichtsgesetz erzielt werden könne. Wegen der Kürze der Zeit möchte ich nur sagen: Wir stimmen da mit dem Kollegen Atzenroth und seinen Ausführungen restlos überein, daß ein Vergleich mit dem Arbeitsgerichtsgesetz hier gar nicht möglich ist. Ich habe auch bei der ersten Lesung bereits auf diese Gegensätze hingewiesen. Wir bedauern sehr, daß die Abstimmung beim Arbeitsgerichtsgesetz solche Ergebnisse gehabt hat, und ich kann abschließend nur sagen: Mit dem Hinweis auf die dringend notwendige Novelle zu diesem Gesetz wird heute die Mehrheit unserer Fraktion dem Gesetz nicht zustimmen können. Einzelne Mitglieder werden aber aus der Überzeugung, daß die Sozialgerichtsbarkeit kommen muß, diesem Gesetz zustimmen und dafür sorgen, daß im künftigen Bundestag die Novelle zur Sozialgerichtsbarkeit schnellstens vorgelegt wird.

(Abg. Winkelheide: Keine Novelle!)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128002800
Keine weiteren Wortmeldungen. — Ich schließe die Besprechung zu § 6. Es liegt einmal vor der Antrag der Abgeordneten Atzenroth und Genossen und der Antrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Hoogen und Genossen auf Streichung des § 6 Abs. 2. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Streichungsantrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte ist die Mehrheit. Dieser Streichungsantrag ist abgelehnt.
Dann liegt vor ein Antrag der kommunistischen Gruppe, der der weitestgehende ist, betreffend § 6 Umdruck Nr. 1037 Ziffer 2. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Dieser Antrag ist gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU und einiger anderer Abgeordneter Umdruck Nr. 1050 Ziffer 1. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit. Dieser Antrag ist angenommen.
Ich bitte die Damen und Herren, die § 6 in der so geänderten Fassung zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei Enthaltungen angenommen.
Ich rufe auf § 7, — § 8. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu
erheben. — Das ist die Mehrheit; die Paragraphen sind angenommen.
Zu § 9 liegt ein von Herrn Abgeordneten Horn bereits begründeter Antrag Umdruck Nr. 1050 Ziffer 2 vor. Keine Wortmeldungen dazu. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei Enthaltungen angenommen.
Ich bitte die Damen und Herren, die § 9 in der so geänderten Fassung zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei Enthaltungen angenommen.
Ich rufe auf § 10. Keine Wortmeldungen. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; § 10 ist angenommen.
Dann ist auf Umdruck Nr. 1050 Ziffer 4 ein Antrag gestellt, der § 11 und gleichzeitig auch die § 19, 24, 25 und 27 betrifft und der sich mit dem zu § 9 gestellten Antrag deckt. Ich kann wohl darüber insgesamt abstimmen lassen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei Enthaltungen angenommen.
Ich bitte die Damen und Herren, die § 11 in der so geänderten Fassung zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei Enthaltungen angenommen.
Zu § 12 liegt auf Umdruck Nr. 1037 Ziffer 3 ein Änderungsantrag der kommunistischen Gruppe vor, der bereits begründet worden ist. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Dieser Antrag ist gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Weiter liegt zu § 12 der Änderungsantrag der CDU/CSU und Genossen auf Umdruck Nr. 1050 Ziffer 3 vor. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich bitte die Damen und Herren, die dieser geänderten Fassung des § 12 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe auf § 13. — Keine Wortmeldungen. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; § 13 ist angenommen.
Zu § 14 liegt der Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck Nr. 1036 Ziffer 1 vor.
Herr Abgeordneter Richter zur Begründung, möglichst auch der übrigen Anträge!

Willi Richter (SPD):
Rede ID: ID0128002900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Umdruck Nr. 1036 Ziffer 1 beantragt die SPD-Fraktion, lediglich die Gewerkschaften einerseits und die Arbeitgebervereinigungen andererseits vorschlagsberechtigt zu erklären für die Beisitzer bei den Sozialgerichten, die in Sachen der Sozialversicherung und der Arbeitslosenversicherung zu entscheiden haben. Wir stützen uns dabei auf die Tatsache, daß in den anderen Absätzen des § 14 sowohl die Ärzte- wie
14082 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Richter [Frankfurt])

auch die Kriegsopferorganisationen usw. allein vorschlagsberechtigt sind für die Beisitzer jener Kammern. Was man der Kriegsopfer- bzw. der Ärzteorganisation zuerkennt, muß man schließlich auch den Gewerkschaften zuerkennen.

(Abg. Winkelheide: Das ist kein Vergleich!) Die Gewerkschaften sind freie Organisationen, die von den Arbeitnehmern zur Regelung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse geschaffen worden sind. Sie sind deshalb die berufenen Organisationen zur Durchführung dieser Aufgabe, d. h. zur Unterbreitung von Vorschlägen für Beisitzer dieser Kammern. Sie tragen auch die Verantwortung dafür. Sie sind die einzige Arbeitnehmerorganisation, die die Verantwortung für ihre Vorschläge gegenüber maßgebenden Stellen tragen kann. Sie haben auf Grund ihrer Mitwirkung im sozialen Leben in der Vergangenheit ein Recht, diese Anerkennung zu bekommen, wie sie diese Anerkennung schon immer hatten und sie jetzt auch bei den Arbeitsgerichten erhalten haben. Auch bei den Arbeitsgerichten sind es die Gewerkschaften, die vor 1933 für die Beisitzer vorschlagsberechtigt waren und die jetzt nach dem neuen Gesetz, das erst kürzlich vom Bundestag beschlossen worden ist, wieder vorschlagsberechtigt sind. Auf der anderen Seite sind es selbstverständlich die Arbeitgebervereinigungen. Wir halten es deshalb für nicht tragbar und für äußerst bedauerlich, daß man neben die Gewerkschaften noch weitere „Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung" setzt. Was soll denn das sein? Wir wissen, daß es einerseits die konfessionellen Vereinigungen sind, die katholischen Arbeitervereine und die evangelischen Arbeitervereine. Wir wissen aber auch, daß jederzeit dieser Kreis noch weit, weit auf alle möglichen Arbeitnehmervereinigungen ausgedehnt werden kann.


(Abg. Winkelheide: Das trifft nicht zu!)

Schließlich, Herr Winkelheide, haben Sie und Ihre Freunde doch nicht das Monopol, allein derartige Arbeitnehmervereinigungen in der Deutschen Bundesrepublik zu schaffen. Wir haben doch schließlich eine Koalitionsfreiheit. Wer will denn dem linken Flügel dieses Hauses verbieten, derartige Arbeitnehmervereinigungen zu schaffen? Wie können Sie dann diesen sagen, daß sie nicht das Vorschlagsrecht haben? Es steht doch schwarz auf weiß in diesem Gesetz!
Aus all diesen Erwägungen sollte man sich darüber klar sein, was man heute hiermit schafft. Hiermit schafft man neben den Gewerkschaften, vielleicht sogar gegen die Gewerkschaften, ob bewußt oder unbewußt, weitere Organisationen, die nicht die Verantwortung und, historisch gesehen, nicht das Recht auf eine derartige Funktion haben. Die kirchlichen Arbeitnehmervereinigungen haben ganz andere — und sicherlich sehr hohe und wesentliche — Aufgaben als die Aufgabe, Vorschläge für die Beisitzer zu diesen Instanzen zu machen. Daher vertreten wir die Auffassung — nicht aus gegnerischer Einstellung gegen diese kirchlichen Vereine, sondern im Interesse der Sache, i a im Interesse der Zielsetzung dieser Vereine selbst —, daß man sie aus diesem Aufgabengebiet herauslassen sollte. Im übrigen darf ich noch darauf hinweisen, daß die meisten Mitglieder dieser konfessionellen Arbeitnehmervereine ja Mitglieder der Gewerkschaften sind. Sie waren Mitglieder der christlichen Gewerkschaften und der freien Gewerkschaften vor 1933 und sie sind jetzt wieder
Mitglieder der Einheitsgewerkschaft oder der DAG oder sonst einer echten Gewerkschaft, die den Namen Gewerkschaft auch verdient.
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund, Bundesvorstand, sein Vorsitzender Freitag, hat sich an den Herrn Bundesarbeitsminister persönlich gewandt, hat ihn auf die Schwierigkeiten aufmerksam gemacht, die diese Frage in sich birgt, und hat ihn dringend gebeten, seinen Einfluß dahingehend geltend zu machen, daß diese Bestimmung nicht in das Gesetz hineinkommt. In diesem Schreiben ist auch auf die internationale Entwicklung des gesamten Arbeitnehmerrechts und die Bedeutung der Gewerkschaften aufmerksam gemacht worden. Zum Schluß wird darin gesagt, daß durch eine derartige Regelung eine Schwächung der Gewerkschaften eintreten könnte, im Gegensatz zu der Forderung der internationalen Organisation, die Gewerkschaften im Interesse der Demokratie und des Friedens zu stärken.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128003000
Herr Abgeordneter Richter, ist damit Ihr ganzer Antrag Umdruck Nr. 1036 begründet?

(Abg. Richter [Frankfurt]: Darf ich fortfahren, Herr Präsident?)

— Ich bitte Sie, die weiteren Ziffern Ihres Antrags auch noch zu begründen.

Willi Richter (SPD):
Rede ID: ID0128003100
Zu den anderen Bestimmungen kann ich mich verhältnismäßig kurz fassen. Zu § 33 beantragen wir, daß statt zwei Landessozialrichtern vier Landessozialrichter gesetzt werden. Wir hatten ursprünglich, genau so wie bei den Landesarbeitsgerichten, nur das Kammersystem vorgesehen, d. h. ein Vorsitzender, also ein Berufsrichter, und zwei Beisitzer, ein Arbeitgeber- und ein Arbeitnehmerbeisitzer. Wir haben aber im Ausschuß mit Mehrheit an Stelle des Kammersystems das Senatssystem beschlossen, d. h. drei Berufsrichter — als Vorsitzer und als richterliche Beisitzer — und nur zwei Beisitzer, ein Versichertenbeisitzer und ein Arbeitgeberbeisitzer. Wir halten das in der Mittelinstanz, bei den Landessozialgerichten, für nicht zweckentsprechend. Wir sind der Meinung, daß man in der Mittelinstanz als einer zweiten Tatsacheninstanz auch das Laienelement, wenn ich so sagen darf, stärker hineinbringen sollte, und zwar durch zwei Arbeitnehmer- und zwei Arbeitgeberbeisitzer zu den drei Berufsrichtern. Wir glauben, daß damit der Praxis und dem Recht am besten gedient wird. Deshalb bitten wir Sie, unserem Antrag, in § 33 die Worte „und zwei Landessozialrichter" durch die Worte „und vier Landessozialrichter" zu ersetzen, zuzustimmen. Das Gericht wird dadurch nicht zu groß; es entspricht in seiner zahlenmäßigen Zusammensetzung vielen anderen Gerichten.
In unserem Antrag zu § 35 schlagen wir vor, daß für die Landessozialgerichte nur die Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen vorschlagsberechtigt sind, die im Bezirk des Landessozialgerichts eine Bedeutung haben, damit nicht irgendeine kleine, innerhalb des Gebiets unbedeutende Gewerkschaft unter irgendeinem Vorwand die Dinge erschwert.
Das gleiche gilt für das Bundessozialgericht unter Ziffer 4 unseres Antrages.
In Ziffer 5 legen wir die Vertretungsbefugnis fest. Wir sind der Auffassung, daß zur Vertre-
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14083

(Richter [Frankfurt])

tung berechtigt die Vertreter der Vereinigungen der Ärzte, der Kriegsopfer, der Gewerkschaften und der Arbeitgebervereinigungen sein sollten.
Das gleiche betrifft § 73 Abs. 2. Wir sind der Meinung, daß in der ersten Instanz nicht in jedem Falle Rechtsanwälte auftreten sollen, sondern nur unter den Voraussetzungen, wie sie ähnlich auch im Arbeitsgerichtsgesetz vorgesehen sind.
Ich habe mich bewußt bei der Begründung all dieser Anträge kurz gefaßt, weil ich weiß, wir haben die gleiche Materie beim Arbeitsgerichtsgesetz durchberaten — sie ist Ihnen allen bekannt —, und weil ich der Auffassung bin, daß wir versuchen sollten, dieses Gesetz möglichst bald zu verabschieden.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128003200
Herr Abgeordneter Winkelheide.

Bernhard Winkelheide (CDU):
Rede ID: ID0128003300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte das Hohe Haus, den Antrag der SPD abzulehnen. Wir sind nicht gegen die Gewerkschaften, Herr Kollege Richter, sondern wir sind für die Gewerkschaften; aber wir sind dafür, daß gleiches Recht allen gegeben wird.

(Sehr richtig! bei der CDU. — Abg. Richter [Frankfurt] : Allen Gewerkschaften!)

Dieses gleiche Recht muß hier Grundrecht werden, daß wir auch vorschlagsberechtigt sind. Ich will nur wenige Worte sagen. Die Sozialwahlen haben ja bewiesen, daß das keine ganz kleine Minderheit ist, sondern daß diese Arbeitsgemeinschaft und diese Arbeitnehmervereinigungen wohl in der Lage sind, die Ansprüche zu erfüllen. Zweitens ist das analog dem Selbstverwaltungsgesetz, das uns auch das Vorschlagsrecht gibt.
Weil es sich um eine grundsätzliche Frage handelt, beantrage ich namentliche Abstimmung.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128003400
Das Wort hat Frau Abgeordnete Kalinke.

Margot Kalinke (CDU):
Rede ID: ID0128003500
Herr Präsident! Meine Herren und meine Damen! Herr Kollege Winkelheide hat eben geschlossen mit dem Wort: „weil es sich um eine grundsätzliche Frage handelt". Aus diesem Grunde nehme ich jetzt das Wort: weil es sich nämlich um eine grundsätzliche Frage handelt, ob in Deutschland die Koalitionsfreiheit, die in unserer Verfassung steht, nur Papier ist und bleiben soll oder ob sie endlich lebendige Wirklichkeit werden wird.
Deshalb lassen Sie mich bitte, Herr Kollege Richter, an die Ausführungen erinnern, die Sie hier und im Ausschuß bei den Beratungen zum Selbstverwaltungsgesetz gemacht haben, als Sie — ich bin immer bereit, die Dinge offen auszusprechen — auch verhinderten, daß unser Selbstverwaltungsgesetz mit für Berlin beschlossen wurde. Damals sagten Sie: „Wenn wir nicht das Vorschlagsrecht auf die Gewerkschaften, die im Bundesgebiet wesentliche Bedeutung haben. beschränken, dann werden in West-Berlin der FDGB und im Bundesgebiet viele unübersehbare kommunistische Tarnorganisationen auftauchen." Herr Kollege Richter, nicht nur die Sozialwahlen haben es bewiesen. Ich habe Ihnen damals schon gesagt: niemand ist so immun gegen den FDGB wie die West-Berliner. Und Kommunisten können viel
besser im großen DGB unterkriechen als in einer kleinen, übersehbaren und überschaubaren Organisation.

(Abg. Erler: In der DP zum Beispiel bei Kreisvorsitzenden!)

Was nun die Frage der christlichen Organisationen, der katholischen und evangelischen Arbeiterbewegung angeht, so hat Herr Winkelheide sicher ein größeres Recht als ich, dafür zu sprechen. Ich möchte auch nicht sagen, daß ich als Gewerkschaftlerin es als glücklich ansehe, daß auf die Dauer solche Organisationen neben den Gewerkschaften da sind.

(Abg. Renner: Ihr Mitgliedsbuch möchte ich mal sehen!)

Herr Kollege Richter, ich würde es richtiger gefunden haben, wenn in diesen Organisationen der evangelischen und katholischen Arbeitnehmerbewegung so viel Kraft gewesen wäre, daß sie entweder den Deutschen Gewerkschaftsbund in seinem Monopolstreben gehindert, eine echte Loyalität und einen echten demokratischen Geist der Einheitsgewerkschaften bewirkt hätten oder daß sie die klare Entscheidung getroffen hätten, die sie aus ihrer religiösen Überzeugung eines Tages dazu führt, ja oder nein, schwarz oder weiß zu sagen. Das ist nicht Aufgabe des Parlaments; das ist allein Aufgabe der deutschen Arbeiter. Wie es in dieser Frage ihnen brodelt, das wissen Sie aus der Sorge des DGB besser als ich.
Ich möchte aber aus der Praxis noch folgendes hinzufügen. Sie haben so besonders betont: „die Gewerkschaften mit der wesentlichen Bedeutung". Herr Professor Carlo Schmid hat einmal in einer sehr wertvollen Diskussion erklärt, daß die Koalitionsfreiheit eines Tages auch dahin verstanden werden müsse, daß man den organisierten Sprechern dieses Recht der Koalition dann auch zugestehen müsse. Diese Frage ist sicher hochinteressant. wenn man überlegt, was unsere Koalitionsfreiheit im Grundgesetz denn nun wirklich bedeutet, und wenn man die Geschichte des Entstehens unserer Einheitsgewerkschaften kennt, die nicht so ist, wie die Bischofskonferenz sie berichtet hat, auch nicht so ist, wie Herr Minister Kaiser sie heute manchmal darstellt, sondern die so ist, daß unter dem Druck der Besatzungsmächte und der politischen Verhältnisse in Deutschland eine freie Willensentscheidung gar nicht möglich war.

(Beifall rechts. — Zurufe in der Mitte und links.)

— Meine Damen und Herren, ich habe nicht die Absicht, eine Wahlrede zu halten,

(Lachen und Hört-Hört-Rufe links) sondern ich habe die Absicht, hier vor der deutschen Öffentlichkeit den Herrn Kollegen Richter darüber zu belehren, daß seine Sorge um den Monopolbestand des Deutschen Gewerkschaftsbundes, und wer es sonst auch sei, doch wohl bald eine Sorge um etwas anderes sein wird. Die „wesentliche Bedeutung" ist ein Begriff, der auch im Tarifvertragsgesetz verankert ist. Ich erinnere daran. daß der Deutsche Gewerkschaftsbund der Deutschen Angestelltengewerkschaft Jahre hindurch dieses Tarifrecht verweigert hat.


(Abg. Richter [Frankfurt] : Sie sagen bewußt die Unwahrheit!)

Ich erinnere daran, daß DGB und DAG gemeinsam heute dem DHV und dem VWA — Verband der weiblichen Angestellten — das gleiche verweigert und daß die „wesentliche Bedeutung" sogar von
14084 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Präsident D. Dr. Ehlers)

Ministern einiger deutscher Länder so ausgelegt wird, als sei die wesentliche Bedeutung immer nur dann gegeben, wenn es sich um Massenzahlen, um Millionenzahlen handelt. Wir sind aber der Meinung, daß von wesentlicher Bedeutung der Geist ist, der in einer Organisation steckt. Der Geist der Freiheit ist die einzige Garantie

(Abg. Renner: Ihr Krämergeist!)

für die Erhaltung der Demokratie. Wo eine Organisation zum Monopol und zum Streben nach totalitärer Macht ausartet, da ist die Demokratie immer gefährdet. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.

(Beifall bei der DP. — Abg. Renner: Heil! Heil!)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128003600
Das Wort hat der Abgeordnete Renner.

Heinz Renner (KPD):
Rede ID: ID0128003700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Vorbemerkung: Das Datum des Gewerkschaftsmitgliedsbuchs von der Frau Kalinke möchte ich mal sehen!

(Heiterkeit. — Abg. Frau Kalinke: Gern!) Und das vorhergehende Buch


(Abg. Frau Kalinke: Jawohl, seit 1926! Fehlmeldung!)

aus der Zeit der NSDAP!
An den Gewerkschaftskollegen Richter nur einige wenige Worte. Herr Kollege, die Ohrfeigen, die Sie heute von Herrn Winkelheide und Frau Kalinke bekommen haben, sollten Ihnen zu denken geben! — Jetzt aber etwas mit allem Ernst, Herr Richter: Ich habe hier bei der ersten Beratung im Auftrage meiner Genossen mit aller Eindeutigkeit herausgestellt, welche Rolle unserer Auffassung nach die Gewerkschaften in der Sozialgerichtsbarkeit spielen sollten. Ich habe das bei der zweiten Beratung in Form von Anträgen unserer Fraktion erneut zum Ausdruck gebracht.

(Abg. Arndgen: Gruppe!)

Warum kommen Sie dazu, hier einmal mehr das
kommunistische Schreckgespenst herauszustellen?

(Abg. Richter [Frankfurt] : War nicht angenehm, was?)

— Nein, das war uns sogar sehr angenehm, weil wir
Ihnen auch an dieser Frage beweisen können, wohin es führt, wenn Sie als Sozialdemokrat in den
Gewerkschaften in „Kommunistenschreck" machen.
Wohin das führt? Lebender Beweis: Herr Winkelheide; lebender Beweis: Frau Kalinke! Das dazu!

(Heiterkeit.)

Sie sollten sich endlich einmal abgewöhnen, unserem leider so notwendigen Kampf gegen gewisse rechte Gewerkschaftsführer zu unterstellen, daß er gegen die Gewerkschaften geführt wird.

(Zuruf von der SPD: Gegen die Arbeiter!) — „Gegen die Arbeiter!" ist ein mehr als dummer Zwischenruf. Gegen die Gewerkschaften, gegen die Arbeiter! ist ein mehr als dummer Zwischenruf.

Man muß direkt dankbar sein, daß hier ausgesprochen wurde, daß Herr Kollege Richter im Geheimkonventikelchen des Ausschusses sogar das Schreckgespenst FDGB in Berlin an die Wand gemalt hat. Seien Sie überzeugt, Herr Kollege Richter, wenn Sie und Ihresgleichen in der Führung der Gewerkschaften von Ihrer bisherigen, von uns mit Recht so oft kritisierten Politik abgingen, dann brauchten Sie niemals von uns Kommunisten
zu befürchten, daß wir in die Linie des Herrn Winkelheide und der Frau Kalinke verfallen könnten oder uns gar je gegen die Gewerkschaften wenden könnten.

(Abg. Dr. von Brentano: Das glaube ich!) Sehen Sie, das sagt Ihnen ein Kommunist, der seit 1914 Gewerkschaftsmitglied ist und der sich durch keine Ihrer Machenschaften aus der Gewerkschaft herausdrücken läßt, Herr Kollege und Gewerkschaftsgenosse Richter.


(Heiterkeit.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128003800
Keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Besprechung zu § 14. Herr Abgeordneter Winkelheide hat — namens seiner Fraktion, unterstelle ich — zum Antrag Umdruck Nr. 1036 Ziffer 1 namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte die Herren Schriftführer und die Damen, die Schriftführerdienste tun, die Stimmzettel einzusammeln.

(Abg. Frau Kalinke: Verzeihen 'Sie, Herr Präsident: es ist nicht ganz klar, ob über den Antrag Winkelheide oder über den SPD-Antrag abgestimmt wird!)

— Meine Damen und Herren! Ich darf unterstellen, daß außer bei wenigen Abgeordneten sonst kein Zweifel besteht: es wird abgestimmt über einen Antrag der SPD, Umdruck Nr. 1036 Ziffer 1. Dazu hat Herr Abgeordneter Winkelheide namentliche Abstimmung beantragt. Es handelt sich also um den Änderungsantrag der SPD zu § 14.

(Einsammeln der Abstimmungskarten.)

Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen, nachdem die Einsammlung der Stimmzettel im wesentlichen beendet ist, vor, daß wir während der Auszählung in der Beratung fortfahren. Ich bitte Sie freundlichst, Ihre Plätze einzunehmen.
Ich rufe auf §§ 15, — 16, — 17, — 18, — 19, —20, — 21, — 22, — 23, — 24, — 25, — 26, — 27. Keine Wortmeldungen. Ich bitte die Damen und Herren, die den aufgerufenen Paragraphen zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
Ich rufe auf §§ 28, — 29 bis 37. — Dazu Änderungsantrag der kommunistischen Gruppe zu § 30 auf Umdruck Nr. 1037 Ziffer 4. Er ist begründet. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag der kommunistischen Gruppe Umdruck Nr. 1037 Ziffer 4 zu § 30 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Dieser Antrag ist gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Zu § 33 Änderungsantrag der kommunistischen Gruppe auf Umdruck Nr. 1037 Ziffer 5. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Dieser Antrag ist gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Zu § 33 Änderungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion auf Umdruck Nr. 1036 Ziffer 2. Herr Abgeordneter Richter hat den Antrag begründet. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Änderungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion auf Umdruck Nr. 1036 Ziffer 2 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das zweite ist die Mehrheit; dieser Antrag ist abgelehnt.
Zu § 35 Änderungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion auf Umdruck Nr. 1036 Ziffer 3. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 140S5

(Präsident D. Dr. Ehlers)

zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letztere ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich bitte die Damen und Herren, die den §§ 28 bis 37, nachdem alle Änderungsanträge abgelehnt sind, zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die überwiegende Mehrheit; angenommen.
Zu § 38 liegen mehrere Anträge vor, den Sitz zu ändern. Meine Damen und Herren, nach der Geschäftsordnung muß die Abstimmung darüber nach der Einzelberatung in der dritten Beratung stattfinden. Ich verschiebe also die Beratung zu § 38 auf diesen Zeitpunkt.
Ich rufe auf die §§ 39 bis 50. Zu § 41 liegt ein Änderungsantrag der kommunistischen Gruppe auf Umdruck Nr. 1037 Ziffer 7 vor. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Dieser Antrag ist gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Zu § 46 Änderungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion Umdruck Nr. 1036 Ziffer 4. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, ihre Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das zweite ist die Mehrheit; dieser Antrag ist abgelehnt.
Ich bitte die Damen und Herren, die den §§ 39 bis 50 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die überwiegende Mehrheit; angenommen.
Ich rufe auf die §§ 51 bis 59. Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Umdruck Nr. 1050 Ziffer 5. Er ist bereits begründet. — Herr Abgeordneter Richter dazu!

(Abg. Richter [Frankfurt] : Ich bitte, die Abstimmung über diesen Punkt auszusetzen, bis über § 84 abgestimmt ist, weil § 84 die 'Grundsatzfrage enthält!)

— Also, meine Damen und Herren, es wird vorgeschlagen, die Abstimmung über § 51 auszusetzen, bis über § 84 entschieden worden ist. Sind Sie damit einverstanden? — Herr Abgeordneter Horn.

Peter Horn (CDU):
Rede ID: ID0128003900
Ich kann dieser Auffassung nicht zustimmen. Die Grundvoraussetzung ist die Abstimmung über den § 21, der darüber befindet, ob das Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter überhaupt einbezogen wird. Wenn er gestrichen wird, wenn er nicht einbezogen bleibt, dann ergeben sich die Konsequenzen in §§ 84 und 227.

(Abg. Dr. Atzenroth: Sehr richtig!)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128004000
Herr Abgeordneter
Richter, wünschen Sie dazu das Wort?

(Abg. Richter [Frankfurt] : Ich habe nichts dagegen, daß so verfahren wird, dann möchte ich aber zu der Sache kurz sprechen!)

— Bitte schön! Zu § 51 hat der Abgeordnete Richter das Wort.

Willi Richter (SPD):
Rede ID: ID0128004100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir können dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion nicht zustimmen, wonach alle die Streitigkeiten, die auf Grund des Gesetzes über die Beschäftigung von Schwerbeschädigten entstehen, nicht vor den Sozialgerichten, sondern vor den Verwaltungsgerichten ausgetragen werden sollen. Das Gesetz heißt: „Gesetz über die Beschäftigung von Schwerbeschädigten". Es legt fest, welche Anzahl von Schwerbeschädigten die Arbeitgeber der verschiedensten Berufsgruppen und Wirtschaftszweige beschäftigen müssen. Wenn nun Streit über diese Quote entsteht, kann doch unmöglich das Verwaltungsgericht in Anspruch genommen werden. Einem schwerbeschädigten Arbeitnehmer kann man doch nicht zumuten, daß er das Verwaltungsstreitverfahren in Gang bringt und wochen- oder monatelang wartet, bis die Frage geklärt ist, ob er nun als Schwerbeschädigter in dem Betrieb X beschäftigt wird oder ob der Betrieb X sein Soll erfüllt hat und er deshalb nicht zur Einstellung verpflichtet ist. Auch andere Streitigkeiten betreffend einen Schwerbeschädigten könnten unter Umständen dann nicht vor die Sozialgerichte, sondern müßten vor die Verwaltungsgerichte kommen.
Das kann unmöglich der Wille und der Wunsch der antragstellenden Fraktion sein. Vor allen Dingen liegt es auch nicht im Interesse der Betroffenen selbst. Wir machen doch hier ein Gesetz zur Errichtung von Sozialgerichten. Die Zuständigkeit des Gerichts sollte aus Erwägungen der Zweckmäßigkeit für die Betreffenden selbst, die einen Rechtsstreit in der einen oder anderen Angelegenheit zu führen haben, festgelegt werden. Das Sozialgericht ist doch geschaffen, um durch einfache, schnelle und billige Rechtsprechung den Versicherten und hier in diesem Fall den Schwerbeschädigten zu ihrem Recht zu verhelfen.
Ich bitte Sie daher, Ihren Antrag zurückzuziehen. Sollte das nicht geschehen, bitte ich um Ablehnung des Antrags.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128004200
Meine Damen und Herren, ich darf zunächst einen Augenblick zu § 14 zurückkehren. Ich frage, ob noch Abgeordnete vorhanden sind, die ihre Stimme zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion Umdruck Nr. 1036 Ziffer 1 abzugeben wünschen. Wer wünscht, seine Stimme noch abzugeben?

(Zuruf e.)

— Ich bitte freundlichst, das zu tun. Noch jemand?
— Herr Abgeordneter Gerstenmaier scheint noch zu schwanken.

(Heiterkeit.)

— Nichtteilnahme kostet 20 Mark. Nachträgliche Entschuldigungen werden nicht angenommen!

(Erneute Heiterkeit. — Zuruf von der Mitte: Da ist noch einer!)

— Herr Abgeordneter Preiß, dahinten sind die Herren mit den Abstimmungsinstrumenten. — Nein, das ist die Berliner Urne; das ist falsch, Herr Preiß, Sie sind doch nicht aus Berlin!

(Anhaltende Heiterkeit.)

Nachdem sich nun alle Abgeordneten entschieden haben, ihre Stimme abzugeben, schließe ich die namentliche Abstimmung.

(Auszählen der Abstimmungskarten.)

Ich kehre zunächst zu § 51 zurück. Der Antrag wird offenbar nicht zurückgezogen, Herr Abgeordneter Horn?

(Abg. Horn: Nein!)

Ich komme zur Abstimmung über den Antrag Umdruck Nr. 1050 Ziffer 5 der Fraktion der CDU/ CSU und Genossen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen,
14086 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Präsident D. Dr. Ehlers)

ihre Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
Ich bitte die Damen und Herren, die den §§ 51 bis 59 unter Berücksichtigung dieser Änderung zuzustimmen wünschen, ihre Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
Ich rufe auf die §§ 60 bis 75, dazu die Änderungsanträge zu § 73.

(Abg. Frau Dr. Maxsein: Verzeihen Sie, zu § 66!)

— Zu § 66 wünscht Frau Abgeordnete Dr. Maxsein eine redaktionelle Änderung zu begründen. Bitte schön!
Frau Dr. Maxsein (CDU), Berichterstatterin: Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Ich hatte als Berichterstatterin auf den Mündlichen Bericht verzichtet. Ich darf aber nicht darauf verzichten, das Hohe Haus darauf hinzuweisen, daß in § 66 Abs. 2 eine redaktionelle Änderung vorzunehmen ist. Im letzten Satz muß es statt „§ 67 Abs. 3" heißen „§ 67 Abs. 2".

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128004300
Meine Damen und Herren, ich nehme an, daß das Haus mit Interesse von dieser Änderung Kenntnis genommen hat

(Heiterkeit)

und keine Bedenken erhebt.
Ich darf nun zu § 73 zurückkehren. Die Änderungsanträge der Fraktion der SPD Umdruck Nr. 1036 Ziffern 5 und 6 sind begründet. Wird das Wort noch dazu gewünscht? — Der Antrag Umdruck Nr. 1050 Ziffer 6 der Fraktion der CDU/ CSU ist ebenfalls begründet. — Keine Wortmeldungen. Dann schließe ich die Besprechung.
Ich lasse absatzweise abstimmen, und zwar zunächst über den Antrag Umdruck Nr. 1036 Ziffer 5 zu § 73 Abs. 1. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das zweite ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag der SPD Umdruck Nr. 1036 Ziffer 6 zu § 73 Abs. 2 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das zweite ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag der CDU/CSU und Genossen Umdruck Nr. 1050 Ziffer 6 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Ja, meine Damen und Herren, die dritte Möglichkeit ist nun wieder nicht vorhanden.

(Abg. Richter [Frankfurt] : Wir haben doch zugestimmt!)

— Ich bitte um Entschuldigung, das war nicht sehr klar zu sehen. Der Antrag ist also mit großer Mehrheit angenommen.
Ich bitte die Damen und Herren, die den §§ 60 bis 75 unter Berücksichtigung der soeben beschlossenen Änderung zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; diese Paragraphen sind angenommen.
Ich kehre zurück zu § 14 und gebe das vorläufige Ergebnis*) der namentlichen Abstimmung
*) Vgl. das endgültige Ergebnis Seite 14238, 2. Abstimmung
über den Änderungsantrag der SPD Umdruck Nr. 1036 Ziffer 1 bekannt. Es haben sich 358 stimmberechtigte Abgeordnete und 14 Berliner Abgeordnete an der Abstimmung beteiligt. Mit Ja haben gestimmt 136, mit Nein 221 bei einer Enthaltung. Von den Berliner Abgeordneten haben mit Ja 6, mit Nein 8 gestimmt. Der Antrag ist abgelehnt.
Ich bitte die Damen und Herren, die § 14 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe die §§ 76 bis 88 auf. Zu § 84 liegt der Änderungsantrag der CDU/CSU auf Umdruck Nr. 1050 Ziffer 7 vor, den § 84 zu streichen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Streichungsantrag zuzustimmen wünschen, ihre Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; der Streichungsantrag ist angenommen.
Ich bitte die Damen und Herren, die den §§ 76 bis 88 mit Ausnahme des gestrichenen § 84 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
Ich rufe auf §§ 89 bis 124. Änderungsanträge liegen vor zu § 108 — Umdruck Nr. 1037 Ziffer 8, Antrag der kommunistischen Gruppe, der begründet ist -, ferner zu § 111, Umdruck Nr. 1037 Ziffer 9, ebenfalls begründet. Keine Wortmeldungen. Ich schließe die Besprechung. Ich bitte die Damen und Herren, die den beiden kommunistischen Änderungsanträgen zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Diese Anträge sind gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Ich bitte die Damen und Herren, die den aufgerufenen §§ 89 bis 124 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit, angenommen.
Ich rufe auf §§ 125 bis 144. Keine Wortmeldungen. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
Ich rufe auf §§ 145 bis 161. Dazu die Änderungsanträge der kommunistischen Gruppe zu den §§ 147, 148, 149 und 150, Ziffern 10, 11, 12 und 13 des Antrags Umdruck Nr. 1037. Herr Abgeordneter Renner hat das Wort.

Heinz Renner (KPD):
Rede ID: ID0128004400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte nicht die Absicht, zu diesen unseren Änderungsanträgen noch etwas zu sagen. Aber eine Äußerung des Herrn Kollegen Richter veranlaßt mich, das doch zu tun. Herr Kollege Richter hat zu Recht festgestellt, daß bei den Oberversicherungsämtern viele Tausende von Rekursverfahren liegen, die dort nicht erledigt werden können. Herr Kollege Richter, der wahre Sachverhalt ist der, daß bei den Oberversicherungsämtern, also bei den Instanzen, die heute bereits absolut funktionsfähig sind, wegen des Mangels von Personal zur Zeit Zehn- und aber Zehntausende von Beschwerden und Einsprüchen unerledigt liegen. Die normale Dauer einer Beschwerde vom Tag der Einreichung bis zum Tag der Entscheidung geht manchmal über zwei Jahre hinaus, im derzeitigen Augenblick schon! Wenn man also Remedur schaffen wollte, müßte man gleichzeitig dafür sorgen, daß die seit Jahr und Tag bei den Oberversicherungsämtern liegenden und faulenden — —(Abg. Arndgen: Die faulen nicht!)

Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14087

(Renner)

— Natürlich faulen sie; wenn sie nicht faulen, faulen inzwischen die Invaliden, die auf ihr Recht warten müssen.
Es ist keinesfalls berechtigt, alle Mängel dieses Gesetzes, die doch nun von den verschiedensten Seiten aus beleuchtet worden sind, damit zu begründen, daß man das Gesetz zur Abstellung dieser Dinge brauche. Wer sich das Gesetz angesehen hat, wer sich z. B. die Paragraphen 149, 150, 164 und 172 genauer angesehen hat, der weiß, wie wenig wertvoll es für die Wahrung der Interessen der Kriegsopfer ist, daß Berufungs- bzw. Rekursinstanzen dieser Art eingerichtet werden. Hören wir doch z. B., was bei der zweiten Instanz, dem Landessozialgericht, schon ausgeschlossen ist, d. h. nicht mehr angefochten werden kann. Da steht z. B. in § 149:
In Angelegenheiten der Arbeitslosenversicherung können Urteile mit der Berufung nicht angefochten werden, die Beginn oder Höhe der Unterstützung betreffen.
Also das Gericht beim Regierungsbezirk ist schon die entscheidende und endgültige Instanz.
Aber es kommt noch schlimmer. In § 150, der sich mit den Berufungsmöglichkeiten bei der zweiten Instanz für die Kriegsopferversorgung beschäftigt, heißt es:
In Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung können Urteile mit der Berufung nicht angefochten werden, wenn sie betreffen
2. Beginn oder Ende der Versorgung oder nur Versorgung für bereits abgelaufene ZeitZeiträume.
Aber es können auch, was viel gefährlicher ist, Urteile schon nicht mehr angefochten werden, wenn sie betreffen
den Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit oder die Neufestsetzung der Versorgungsbezüge wegen Änderung der Verhältnisse, soweit nicht die Schwerbeschädigteneigenschaft oder die Gewährung der Grundrente davon abhängt.
Nach dem nächsten Satz können dann auch Urteile nicht angefochten werden, die die Höhe der Ausgleichsrente betreffen.
Hier haben Sie also bereits in der Landesinstanz die Tür für Berufungen zugeschlossen. Nach der ersten Instanz soll damit Schluß sein. Wenn Sie aber einmal mit Vertretern der Kriegsopferorganisationen und der Invalidenverbände gerade über das Problem, das im § 151 Ziffer 3 angesprochen ist, reden, dann wird Ihnen jeder Sachverständige sagen, daß das eine untragbare Einengung der Berufungsmöglichkeiten darstellt.
Aber es wird noch schlimmer, wenn man den § 164 ansieht. Da steht unter Ziffer 3, daß keine Rekursmöglichkeit besteht, wenn
bei der Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs einer Gesundheitsstörung oder des Todes mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit oder einer Schädigung im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes das Gesetz verletzt ist.
Aber nun hören Sie das letzte. Da heißt es im § 172:
Ist die Revision unbegründet,
— darüber befindet der Senat, ob der Rekurs unbegründet ist —
so weist das Bundessozialgericht die Revision zurück.
Jetzt hören Sie gut zu:
Ergeben die Entscheidungsgründe zwar eine Gesetzesverletzung, stellt sich die Entscheidung selbst aber aus anderen Gründen als richtig dar, so ist die Revision ebenfalls zurückzuweisen.
Also: Wir haben bereits in der zweiten und in der letzten Instanz derartige Einengungen der Möglichkeit. einer Berufung und eines Rekurses, daß die zur Zeit bei den Oberversicherungsämtern bestehenden Mängel, die der Herr Kollege Richter mit Recht beanstandet hat, durch dieses Gesetz bestimmt nicht aus der Welt geschafft werden. Das Gesetz enthält nicht so viel, wie wir in der alten Reichsversicherungsordnung hatten. Es enthält nicht das, was wir früher in dem Verfahrensrecht bei Kriegsopferberufungs- und -rekurssachen hatten.
Aus diesem Grunde sollten Sie unsere Änderungsanträge mit dem Ernst behandeln, den sie verdienen.

(Abg. Kunze: Machen wir ja auch!)

— Nein, Sie lehnen sie ab. Das ist doch nicht ernst. Das ist eine Redensart, Herr Kunze. Verstehen Sie denn davon auch etwas? Das hat doch mit Trinkerfürsorge nichts zu tun.

(Erneuter Zuruf des Abg. Kunze.) Kommen Sie doch nicht als Spezialmann auf allen Gebieten! Das glaubt Ihnen ja keiner.

Bleiben wir aber ernst. Was ich vortrage, ist die Auffassung der Gewerkschaften zu den Dingen. Was ich vortrage und was in unseren Anträgen seinen Niederschlag gefunden hat, ist die Meinung der Leitung der Organisationen der Kriegsopfer. Über diese Meinung setzen Sie sich einfach hinweg.

(Zurufe von der Mitte: Nein!)

Deshalb empfehlen wir Ihnen, gerade bei der Abstimmung über unsere Anträge zu diesen Paragraphen Ihre Entscheidung ernstlich zu prüfen. Prüfen Sie ernstlich und tragen Sie den Interessen der Kriegsopfer und Invaliden Rechnung, dann können Sie unseren Anträgen nur zustimmen.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128004500
Keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Besprechung.
Ich bitte die Damen und Herren, die den Änderungsanträgen Umdruck Nr. 1037 Ziffern 10, 11, 12 und 13 zu den §§ 147 bis 150 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Diese Anträge sind gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Ich bitte die Damen und Herren, die den §§ 145 bis 161 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
Ich rufe auf die §§ 162 bis 174. Die dazu vorliegenden Änderungsanträge Umdruck Nr. 1037 Ziffern 14 und 15 sind begründet. — Keine weitere Wortmeldung. Ich schließe die Besprechung. Ich bitte die Damen und Herren, die diesen kommunistischen Änderungsanträgen Umdruck Nr. 1037 Ziffern 14 und 15 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Diese Anträge sind gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Ich bitte die Damen und Herren, die den §§ 162 bis 174 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
Ich rufe auf die §§ 175 bis 185. Keine Änderungsanträge. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
14088 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Präsident D. Dr. Ehlers)

Ich rufe §§ 186 bis 205 auf. Die Änderungsanträge der kommunistischen Gruppe, Ziffern 16 und 17, sind begründet. — Keine Wortmeldungen. Ich schließe die Besprechung. Ich bitte die Damen und Herren, die den Änderungsanträgen der Kommunistischen Gruppe Umdruck Nr. 1037 Ziffern 16 und 17 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Diese Anträge sind gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Ich bitte die Damen und Herren, die den §§ 186 bis 205 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; sie sind angenommen.
Ich rufe §§ 206 bis 227 auf. Es liegt der Änderungsantrag der SPD Umdruck Nr. 1036 Ziffer 7 zu § 218 vor. Dieser Änderungsantrag ist begründet worden.

(Abg. Richter [Frankfurt]: Herr Präsident, es muß „Abs. 1", nicht „Abs. 2" bei unserem Antrag 1036 heißen!)

— Es muß also „§ 218 Abs. 1" heißen. — Keine Wortmeldungen dazu. Ich bitte die Damen und Herren, die dem insofern abgeänderten Änderungsantrag Umdruck Nr. 1036 Ziffer 7 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Ich bitte die Damen und Herren, die dem Änderungsantrag der CDU/CSU Umdruck Nr. 1050 Ziffer 8 zu § 227 zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Ich bitte die Damen und Herren, die den aufgerufenen §§ 206 bis 227 in der soeben geänderten Fassung des § 227 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; sie sind angenommen.
Ich rufe Einleitung und Überschrift auf. — Ich bitte die Damen und Herren, die der Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; angenommen!
Meine Damen und Herren, der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, auf eine allgemeine Aussprache der dritten Beratung zu verzichten. Die Einzelbesprechung entfällt, da wir keine Änderungsanträge haben.
Ich kehre zu § 38 zurück.
Herr Abgeordneter Richter!

Willi Richter (SPD):
Rede ID: ID0128004600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir stellen zu § 6 den Antrag auf Wiederherstellung der Fassung des Ausschusses.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128004700
Meine Damen und Herren, Sie haben den Antrag der sozialdemokratischen Fraktion zu § 6 gehört. Ich rufe zur Einzelbesprechung der dritten Beratung § 6 auf. Die Begründung entspricht der der zweiten Beratung?

(Abg. Richter [Frankfurt]: § 6 Abs. 2!)

— § 6 Abs. 2. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem sozialdemokratischen Antrag zu § 6 Abs. 2 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.
Ich bitte die Damen und Herren, die § 6 in der Fassung der zweiten Beratung zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die
Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Wir kommen zu § 38. Meine Damen und Herren, in Abs. 1 der Ausschußvorlage ist als Sitz Kassel vorgeschlagen. In dem Antrag Umdruck Nr. 1044 der Abgeordneten Dr. Schmid (Tübingen), Freudenberg, Wagner ist beantragt, „Kassel" zu ersetzen durch „Mannheim". Mit Umdruck Nr. 1045 ist von der Abgeordneten Frau Dr. Maxsein und Genossen der Antrag gestellt: „Das Bundessozialgericht hat seinen Sitz in Berlin."
Wer wünscht den Antrag Umdruck Nr. 1044 betreffend Mannheim zu begründen? — Keine besondere Begründung.
Herr Abgeordneter Dr. Becker zu dem Antrag für Kassel.

(Abg. Kunze: Wozu denn? Kassel steht doch in der Vorlage drin!)


Dr. Max Becker (FDP):
Rede ID: ID0128004800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte, bei der Regierungsvorlage zu bleiben und Kassel zu bestimmen. Soundso oft ist der Stadt Kassel versprochen worden, daß endlich eine Behörde hinkomme. Wir wollen diese Zusage doch nun auch halten. Gestern haben wir, daß es nur so triefte, die Notstands- und Grenzgebiete unseres Wohlwollens versichert. Bitte, handeln wir heute danach! Also, ab nach Kassel!

(Heiterkeit.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128004900
Frau Abgeordnete Dr. Maxsein zu Umdruck Nr. 1045!

Dr. Agnes Katharina Maxsein (CDU):
Rede ID: ID0128005000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte meinen Änderungsantrag, daß das Bundessozialgericht seinen Sitz in Berlin haben soll, mit einigen Argumenten sachlicher und politischer Art begründen.
Zunächst verfügt Berlin über eine wesentliche Voraussetzung: Es hat die nötigen Räume und kann ohne erheblichen Kostenaufwand diese Behörde einrichten. Eine weitere sehr wichtige Tatsache ist, daß sich in Berlin Fachbibliotheken befinden. Berlin verfügt über den gesamten Aktenbestand des Reichsversicherungsamtes mit der Entwicklung der gesamten Rechtsprechung seit Anfang. Außerdem ist Berlin bereits Sitz des Bundesverwaltungsgerichts. Laut § 1 des Gesetzes sind die Sozialgerichte Verwaltungsgerichte besonderer Art, und es wäre nur wünschenswert, wenn das Bundessozialgericht denselben Sitz wie das Bundesverwaltungsgericht hätte. Die Fühlungnahme der Richter untereinander kann die Rechtsprechung nur fördern. Außerdem möchte ich nicht darauf verzichten, darauf hinzuweisen, daß Berlin eine Universität hat und was es für die Fortentwicklung des Rechts, die eine besonders vornehme Aufgabe des Bundessozialgerichts ist, bedeutet, wenn das Bundessozialgericht mit den entsprechenden Fakultäten und Seminaren in Fühlung treten und auf eine Universitätsbibliothek zurückgreifen kann.
Ausschlaggebend aber, meine Damen und Herren, ist der politische Gesichtspunkt. Vergessen Sie nicht, daß Berlin eingebettet ist in ein Meer des Unrechts und der Rechtlosigkeit.

(Lachen bei der KPD.)

— Es lohnt sich wirklich nicht, überhaupt festzustellen, woher das Gelächter kommt. Es ist nur eine Schande, daß man sich das immer wieder gefallen lassen muß.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag', den 3. Juli 1953 14089

(Frau Dr. Maxsein)

Es gibt kaum einen Ort in Deutschland, von dem aus die Rechtsprechung so eindringlich in die Zone hinüberwirken kann, in der doch an die Stelle der sozialen Ordnung und des Rechts Tyrannei und Willkür getreten ist, als Berlin.
Ich möchte auch noch einem Einwand begegnen, der einem in Gesprächen entgegengehalten wurde: es sei doch den Leuten nicht zuzumuten, nach Berlin zur mündlichen Verhandlung zu fahren. Das sei erstens kostspielig und zweitens sei es schwierig. Das ist eine Verkennung der Situation. Das Bundessozialgericht ist eine letzte Instanz, die Revisionsinstanz. Es werden keine Vorladungen zu mündlichen Verhandlungen ergehen. Dieser Einwand erledigt sich somit aus der Natur der Sache.
Aber zurück zur politischen Situation. Ich glaube, von diesem politischen Gesichtspunkt aus und auch aus den anderen Erwägungen heraus hat Berlin ein historisches und ein natürliches Recht, Sitz des Bundessozialgerichts zu werden, und ich möchte Sie sehr bitten, diesem Änderungsantrag Ihre Zustimmung nicht zu versagen, nein, ich möchte mich positiv ausdrücken: Ich möchte Sie bitten, Ihre Zustimmung zu geben.

(Beifall.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128005100
Nun ein Wort für Mannheim, Herr Abgeordneter Dr. Schmid.

(Heiterkeit.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128005200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stelle in der Tat diesen Antrag als Abgeordneter von Mannheim,

(Zuruf von der Mitte: Natürlich, haben wir schon gemerkt!)

nicht weil mich irgendwelche naturrechtliche oder
historische Perspektiven bewegten, sondern weil
ich glaube, daß es ganz einfach praktisch wäre, das
Bundessozialgericht nach Mannheim zu verlegen.
Mannheim ist, wie bekannt, ein großes industrielles Zentrum mit einer sehr starken Arbeiterschaft;
Mannheim ist, was die Verkehrsverhältnisse anlangt, außerordentlich geschickt gelegen. Außerdem
gibt es dort Bibliotheken und einschlägige wissenschaftliche Institute. Insbesondere aber ist dort die
Möglichkeit gegeben, das Gericht ausgezeichnet
unterzubringen. Das sind Gründe. von denen ich
meine, daß sie bei der Wahl des Sitzes des Bundessozialgerichts eine bedeutende Rolle spielen sollten.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128005300
Herr Abgeordneter Sabel.

(Zuruf von der Mitte: Ab nach Kassel.)


Anton Sabel (CDU):
Rede ID: ID0128005400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Leider muß ich einige Sätze dazu sagen. Ich bitte doch daran zu denken, daß wir im Bundestag einmal die Regierung aufgefordert haben, uns einen Organisationsplan vorzulegen, in dem der Sitz der Verwaltungen und der höchsten Bundesgerichte vorgeschlagen wird. Ich darf daran erinnern, daß darin von der Bundesregierung Kassel vorgeschlagen wurde und daß der Ausschuß dem zugestimmt hat.
Ich darf auch an folgendes erinnern: Wir haben hier in der Beratung einen Zusammenhang zu sehen. Es war immer vorgesehen, Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht an demselben Ort zu stationieren. Vor wenigen Wochen haben wir das Arbeitsgerichtsgesetz beschlossen und dabei
Kassel als Sitz des Bundesarbeitsgerichts vorgesehen. Ich halte es für völlig unmöglich, diese Dinge jetzt wieder aufzusplittern, und für falsch, das Bundessozialgericht an einem anderen Platz unterzubringen. Schließlich möchte ich auch noch auf das Bezug nehmen, was Herr Kollege Dr. Becker über Kassel gesagt hat.
Ich wäre deshalb dankbar, wenn es bei der Ausschußvorlage belassen würde. Also: Kassel soll Sitz des Bundessozialgerichts werden!

(Beifall.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128005500
Das Wort hat Herr Abgeordneter Richter.

Willi Richter (SPD):
Rede ID: ID0128005600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat wiederholt bewiesen, daß sie größten Wert darauf legt, daß der Sitz von Behörden und sonstigen Organisationen von wesentlicher Bedeutung nach Berlin gelegt wird. Wir haben das in einigen Fällen auch durchgesetzt. Auch hier wären wir für den Sitz Berlin, weil das Reichsversicherungsamt seinen Sitz in Berlin gehabt hat. Aber ich möchte darauf aufmerksam machen: Der Bundestag hat erst vor wenigen Wochen beschlossen, daß das Bundesarbeitsgericht seinen Sitz in Kassel haben soll. Ich darf darauf hinweisen, daß die Aufgaben des Bundesarbeitsgerichts und des Bundessozialgerichts doch in vielen Dingen konform gehen und ineinander übergehen. Auch der Peronenkreis ist fast ein und derselbe. Diese sachlichen Erwägungen lassen es uns doch zweckmäßig erscheinen, für den Sitz in Kassel zu stimmen.

(Zurufe von der Mitte: Das wollen wir ja!)

Weiter möchte ich darauf aufmerksam machen, daß der nächste Punkt unserer Tagesordnung die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte betrifft.

(Zuruf von der Mitte: Die kommt nach Berlin!)

Da ist die sozialdemokratische Fraktion der Auffassung, daß der Sitz dieser Anstalt Berlin sein soll. Der Unterschied zwischen dem Bundessozialgericht und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ist, was das Beschäftigungsverhältnis anlangt — und das ist schließlich für Berlin äußerst bedeutsam —, der, daß beim Bundessozialgericht etwa 50 Personen beschäftigt sein dürften, während bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte von einer Zahl von 1800, ja von 2000 gesprochen wird.
All dies sind Argumente, die uns veranlassen, der Vorlage der Regierung zuzustimmen. Wir glauben, daß nicht nur das Hohe Haus, sondern auch die Berliner hierfür Verständnis haben werden.

(Beifall bei der SPD. — Abg. Winkelheide: Gut! Gut!)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128005700
Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Mulert.

Dr. Friederike Mulert (FDP):
Rede ID: ID0128005800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alle praktischen Gesichtspunkte in Ehren! Aber mir scheint, solange wir nicht begreifen, daß unter den heutigen Umständen politische Gesichtspunkte im Vorder-
14090 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Frau Dr. Mulert)

grund unserer Entscheidungen zu stehen haben, solange wird es nicht gelingen, unsere Situation in der Welt entscheidend zu ändern. Ich möchte Sie deshalb bitten, auch in diesem Falle den politischen Gesichtspunkten den Vorrang zu geben und Berlin als Sitz des Bundessozialgerichtes zu bestimmen.

(Beifall.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128005900
Keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Punkt.
Meine Damen und Herren, ich muß Sie bitten, sich noch einen Augenblick in die zweite Beratung zurückzuversetzen. Wir haben § 38 ausgeklammert. Aber zu § 38 ist nicht nur der Antrag wegen des Sitzes gestellt. Dieser Paragraph hat vielmehr auch noch andere Bestimmungen, und dazu liegt auf Umdruck Nr. 1037 Ziffer 6 ein Änderungsantrag der kommunistischen Gruppe vor, der begründet ist.

(Zuruf von der Mitte: Richtig!)

Ich darf also zunächst die Abstimmung in der zweiten Beratung, soweit sie sich nicht auf den Sitz bezieht, d. h.. also praktisch über die Absätze 2 und 3 des § 38 noch vorwegnehmen. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Änderungsantrag der kommunistischen Gruppe zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Dieser Antrag ist gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Ich bitte die Damen und Herren, die den Absätzen 2 und 3 des § 38 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; sie sind angenommen.
Ich kehre zurück zur 'dritten Beratung. Nach § 55 der Geschäftsordnung wählt, wenn mehr als zwei Vorschläge für den Sitz einer Behörde gemacht werden, der Bundestag mit Namensstimmzetteln — ich schlage Ihnen vor, die weißen Stimmzettel zu benutzen — — nein, das ist vielleicht unzweckmäßig; ich schlage Ihnen vor, die blauen zu benutzen, denn falls die weißen ohne Aufschrift abgegeben werden, würde das als Enthaltung zu gelten haben; ist das klar?

(Zustimmung)

—, auf die der jeweils gewünschte Ort zu schreiben ist. Gewählt ist der Ort, der die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Meine Damen und Herren! Ich weise darauf hin, daß diese Abstimmung in der Form einer namentlichen Abstimmung vor sich geht, aber nicht mit den finanziellen Folgen einer namentlichen Abstimmung verbunden ist.

(Heiterkeit.)

Ich bitte die Schriftführer, die Abstimmungskarten einzusammeln. —

(Einsammeln der Abstimmungskarten.)

Meine Damen und Herren! Nachdem das Einsammeln der Abstimmungskarten im wesentlichen beendet ist, schlage ich Ihnen vor, daß wir während der Auszählung versuchen, die Erledigung der Tagesordnung zu fördern; und zwar bitte ich, aufrufen zu dürfen Punkt 10 der gestrigen Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1951 (Nr. 99) über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der Landwirtschaft (Nr. 4359 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 4579 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 270. Sitzung.)

Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Heix. Ich unterstelle, daß das Haus und der Berichterstatter auf die mündliche Berichterstatung verzichten und der Schriftliche Bericht zu Protokoll gegeben wird.*)

(Zustimmung.)

Meine Damen und Herren! Ich wäre dankbar, wenn Sie sich auf Ihre Plätze begeben und etwas Ruhe halten könnten, damit die Abgeordneten, die die Absicht haben, sich an den Beratungen zu beteiligen, auch etwas verstehen können.
Ich rufe auf zur
zweiten Beratung:
Art. 1, — 2, — 3, — 4, — 5, — Einleitung und Überschrift. — Ich bitte die Damen und Herren, die den aufgerufenen Artikeln, Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, auf eine allgemeine Aussprache der
dritten Beratung
zu verzichten. Einzelbesprechung entfällt, da Änderungsanträge nicht gestellt sind. Ich bitte die Damen und Herren, die sämtlichen Artikeln, Einleitung und Überschrift des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1951 über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der Landwirtschaft insgesamt zuzustimmen wünschen, ihre Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Dieses Gesetz ist bei einer Stimmenthaltung angenommen. Eine Schlußabstimmung entfällt gemäß § 88 der Geschäftsordnung.
Meine Damen und Herren, ich frage: Sind noch Abgeordnete vorhanden, die bei der Abstimmung zu § 38 des Sozialgerichtsgesetzes ihre Stimmkarten abgeben wollen? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung über den Sitz des Bundessozialgerichts.

(Auszählen der Abstimmungskarten.)

Ich darf weiter folgendes klären: Zu dem Punkt 11 der gestrigen Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen des Familienlastenausgleichs und
Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Beihilfen für Familien mit Kindern (Kinderbeihilfengesetz) (Nrn. 4545, 4562 der Drucksachen),
sind die Berichte der zuständigen Ausschüsse nicht erstattet worden. Ich unterstelle, daß Sie damit einverstanden sind, daß dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt wird. — Bitte schön, Herr Abgeordneter Renner, zur Geschäftsordnung.
*) Siehe Anlage 6 Seite 14167
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14091

Heinz Renner (KPD):
Rede ID: ID0128006000
Meine Damen und Herren! Ich bitte, diesen Punkt bis heute abend 8 Uhr zurückzustellen in der Hoffnung, daß bis dahin die Ausschußberichte fertiggestellt sind. Ich erinnere Sie daran, daß in der vergangenen Woche von Ihnen allen sehr eindrucksvoll zum Ausdruck gebracht worden ist, wie sehr Sie daran interessiert sind, daß dieses Plenum noch vor seinem Auseinandergehen dieses Gesetz beschließt. Ich habe schon in der vorigen Woche hier ausgesprochen, daß alles dagegen spricht, daß Sie wirklich die Absicht haben, das noch zu tun. Und es wäre doch außerordentlich peinlich, wenn Sie sich jetzt mit der Begründung, daß der Ausschußbericht noch nicht vorliegt, an der Verabschiedung dieses von Ihnen als so außerordentlich dringlich bezeichneten Gesetzes vorbeidrücken wollten. Ich beantrage also, bis heute abend 8 Uhr abzuwarten und den Ausschuß zu ersuchen, den fehlenden Bericht so schnell wie möglich fertigzustellen, damit wir heute abend endgültig über das Gesetz beschließen können, damit Sie den vielen Phrasen, die Sie während langer Monate über das Gesetz verloren haben,

(Zuruf von der CDU: Das waren keine Phrasen!)

endlich Taten folgen lassen.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128006100
Herr Abgeordneter Renner, Sie haben das Wort zur Geschäftsordnung und nicht zur Sache.

Heinz Renner (KPD):
Rede ID: ID0128006200
Ich stelle den Antrag: Vertagung bis 20 Uhr.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128006300
Herr Abgeordneter Renner beantragt also, die Beratung bis 20 Uhr zu vertagen. Meine Damen und Herren, die Berichte des Ausschusses liegen nicht vor. Im übrigen müssen für die Vorlage der Ausschußberichte ja auch Fristen gewahrt werden. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag des Abgeordneten Renner, diesen Punkt nicht abzusetzen, sondern bis heute abend 20 Uhr zurückzustellen, zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Dieser Antrag ist gegen die Stimmen der kommunistischen Gruppe abgelehnt. Ich darf also feststellen, daß dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt ist. — Das ist der Fall.
Zu den Punkten 1 b bis 1 e der heutigen Tagesordnung:
b) Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zum Ausgleich der von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherungen für das Rechnungsjahr 1952 zu tragenden Mehraufwendungen für Rentenzulagen (Nrn. 4636, 4033, 4341, 4528 der Drucksachen);
c) Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Dekkung der Rentenzulagen nach dem Rentenzulagengesetz für das Rechnungsjahr 1953 (Nrn. 4637, 4005, 4338, 4615 der Drucksachen);
d) Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Ersten Überleitungsgesetzes (Nrn. 4638, 4007, 4337, 4544 der Drucksachen);
e) Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Änderung und Ergänzung fürsorgerechtlicher Bestimmungen (Nm. 4639, 3440, 4371, 4616 der Drucksachen),
d. h. den vier Berichten des Vermittlungsausschusses, die nicht rechtzeitig verteilt werden konnten, da sie nicht fristgemäß vorlagen, ist mir mitgeteilt worden, daß ein Widerspruch gegen die Behandlung zu erwarten sei, da diese Berichte nicht vorliegen. Ich darf Ihnen unter diesen Umständen vorschlagen, diese Punkte von der Tagesordnung abzusetzen. Sind Sie damit einverstanden? — Die Absetzung ist erfolgt.
Meine Damen und Herren, darf ich die Frage stellen: Können wir die
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Abkommen zwischen den Rheinuferstaaten und Belgien vom 16. Mai 1952 über die zoll- und abgabenrechtliche Behandlung des Gasöls, das als Schiffsbedarf in der Rheinschiffahrt verwendet wird (Nr. 4342 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 4641 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 269. Sitzung.)

— das ist der neu eingefügte Punkt — noch erledigen?
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Kuhlemann. Wird auf Berichterstattung verzichtet?

(Zuruf rechts: Ja!)

Meine Damen und Herren! Es liegt der Mündliche Bericht*) des Ausschusses für Außenhandelsfragen, Drucksache Nr. 4641, vor, der in dem Gesetzentwurf lediglich Art. 3 Abs. 1 mit einer neuen Fassung versieht. Der Gesetzentwurf selbst ist in der Drucksache Nr. 4342 enthalten.
Ich rufe zur Einzelbesprechung der zweiten Beratung die Art. 1, — 2, — 3, — 4, — Einleitung und Überschrift — auf. — Keine Wortmeldungen. Ich bitte die Damen und Herren, die den aufgerufenen Artikeln, Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
Die allgemeine Aussprache der
dritten Beratung
soll entfallen, ebenfalls ihre Einzelbesprechung. Ich bitte die Damen und Herren, die den Art. 1, -
2, — 3, — 4, — Einleitung und Überschrift des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Abkommen zwischen den Rheinuferstaaten und Belgien vom 16. Mai 1952 über die zoll- und abgabenrechtliche Behandlung des Gasöls, das als Schiffsbedarf in der Rheinschiffahrt verwendet wird, insgesamt zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; dieses Gesetz ist angenommen. Die Schlußabstimmung entfällt gemäß § 88 der Geschäftsordnung.
*) Schriftlicher Bericht: Anlage 7 Seite 14168
14092 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Präsident D. Dr. Ehlers)

Meine Damen und Herren! Die Abstimmung über den Sitz des Bundessozialgerichts hat folgendes Ergebnis gehabt: Es haben sich 345 stimmberechtigte Abgeordnete beteiligt. Davon haben für Kassel 210, für Berlin 76 und für Mannheim 59 gestimmt. Die 12 Berliner Abgeordneten haben ihre Stimmen für Berlin abgegeben. Damit ist die gemäß § 55 der Geschäftsordnung erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf Kassel entfallen. § 38 würde also in seinem ersten Absatz den Wortlaut haben: „Das Bundessozialgericht hat seinen Sitz in Kassel." So war auch der Ausschußbeschluß.
Damit kommen wir zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Sozialgerichtsgesetzes. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Sozialgerichtsgesetz insgesamt in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünschen, sich von ihren Plätzen zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das Gesetz ist bei einigen Enthaltungen in der Schlußabstimmung angenommen worden.**)
Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, da wir eine allgemeine Aussprache der dritten Beratung zu Punkt 12 der Tagesordnung nicht vornehmen und zu Punkt 9 eine ganze Reihe von Änderungsanträgen vorliegt, zunächst noch den Punkt 12 zu erledigen, den ich hiermit aufrufe:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU (BP-Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (vorl. BPolBG) (Nr. 4307 der Drucksachen);
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 4488 (neu) der Drucksachen).

(Erste Beratung 266. Sitzung) (Anträge Umdrucke Nrn. 1003, 1010).

Berichterstatter ist Abgeordneter Etzenbach. Wünscht er neben seinem Schriftlichen Bericht*) keinen Mündlichen Bericht mehr zu geben? — Offenbar nicht. Oder doch? — Bitte!

Peter Etzenbach (CDU):
Rede ID: ID0128006400
In der Vorlage ist ein Schreibfehler vorgekommen. Das Gesetz soll am 1. September in Kraft treten und nicht, wie es in der Vorlage heißt, am 1. Juli.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128006500
Meine Damen und Herren, in meinem § 22 steht: „Dieses Gesetz tritt am 1. September 1953 in Kraft." Offenbar ist das die richtige Berichterstattung.
Meine Damen und Herren, ich rufe auf zur Einzelbesprechung in der zweiten Beratung. §§ 1 bis 10. — Bitte, Herr Abgeordneter!

Alfred Gleisner (SPD):
Rede ID: ID0128006600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes hätte richtiger heißen müssen: „Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Grenzschutzbeamten des Bundes", zumal der Inhalt des Gesetzes fast nur Fragen der Grenzschutzbeamten
*) Siehe Anlage 8 Seite 14169 und Anlage 9 Seite 14174
**) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Jaeger (Bayern) zur Schlußabstimmung siehe Anlage 5 Seite 14166
behandelt und lediglich an zwei Stellen Polizeivollzugsbeamten betrifft. Und doch werden die Polizeivollzugsbeamten von diesem Gesetz betroffen, weil es das erste Polizeigesetz ist, welches der Bund erläßt, und daher präjudizierende Kraft für alle Polizeigesetze der Länder hat. Wir sollten bei Gesetzen dieser Art immer daran denken, daß in den neun Ländern neun verschiedene Polizeigesetze bestehen und daß man logischerweise in den Ländern die Bundesgesetze als Korrektiv betrachtet. Dies wird vor allem gerade auf dieses Gesetz zutreffen.
Das Hohe Haus hat vor 14 Tagen der Erhöhung des Grenzschutzes auf 20 000 Beamte zugestimmt. Damit verdoppelt sich auch die Verpflichtung, die dem Bund aus der Fürsorgepflicht erwächst. Die Besoldung der Polizei- und Grenzschutzbeamten ist bekanntlich schlecht, ja sie ist sehr schlecht. Die längst fällige Verbesserung der Besoldung muß für alle Polizeibeamten schnellstens durchgeführt werden. Da nun die Besoldung schon schlecht ist, dürfen wir es auf keinen Fall zulassen, daß dieses neue Polizeigesetz die in den Ländern einigermaßen geregelten Ansprüche in Gefahr bringt. So fehlen in diesem Gesetz die Vorschriften für Heilfürsorge, freie Dienstbekleidung, Kleidergeld, Unkostenbeihilfe usw. Wir verlangen von unseren Polizisten sehr viel mehr als von jedem anderen Beamten im Bund. Sie haben Residenzpflicht, Heiratsbeschränkung,, müssen Tag und Nacht, ja sonntags, bei jedem Wetter Dienst tun und bereit sein, im Kampf mit Gesetzesbrechern und solchen Menschen, die auf der Nahtstelle der Gesetze leben, unter Einsatz von Gesundheit und Leben einzuschreiten. Bis auf die Heiratsbeschränkung sind diese Forderungen unerläßlich. Wenn dem so ist, dann haben wir auch Verpflichtungen zu übernehmen, die allein aus der Fürsorgepflicht erwachsen.
Hier hat aber dieses Gesetz manche Lücken. Es fehlt vor allem eine Regelung des Anspruchs für die Beamten, die mit dem 60. Lebensjahr aus körperlichen Gründen ausscheiden müssen. Die Forderung nach der 60-Jahres-Grenze der Polizeibeamten ist so alt wie der Beruf und entspricht auch nur den Eigentümlichkeiten des Berufs.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128006700
Wir sind nicht in einer allgemeinen Besprechung. Ich hatte zur Einzelbesprechung der zweiten Beratung aufgerufen Es ist im Ältestenrat eine Vereinbarung getroffen worden, daß eine allgemeine Aussprache in de dritten Beratung nicht stattfinden soll.

(Sehr richtig! in der Mitte.)


Alfred Gleisner (SPD):
Rede ID: ID0128006800
Meine Fraktion hat einen Änderungsantrag eingebracht, der Ihnen auf Umdruck Nr. 1003 vorliegt. Wir bitten das Hohe Haus, diesem Änderungsantrag zuzustimmen. Ich bitte bemerken zu dürfen, daß nach Ziffer 2 unseres Antrags in § 17 die Worte „mehr als" zu streichen sind. Ich bitte das Hohe Haus, diesem Antrag zuzustimmen.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128006900
Meine Damen und Herren, Sie haben die Begründung des Antrags der Fraktion der SPD auf Umdruck Nr. 1003 gehört. Ich hatte bisher nur die §§ 1 bis 10 aufgerufen. Dazu liegen offenbar Wortmeldungen nicht mehr vor.
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14093

(Präsident D. Dr. Ehlers)

Ich bitte die Damen und Herren, die den §§ 1 bis 10 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit des Hauses; sie sind angenommen.
Es liegt dann vor ein Antrag sämtlicher Fraktionen des Hauses, einen § 10 a bezüglich der einmaligen Umzugskostenbeihilfe einzufügen. Er bedarf wohl keiner besonderen Begründung?

(Zurufe: Nein!)

— Dann bitte ich die Damen und Herren, die der Einfügung des § 10 a — es ist der Umdruck Nr. 1010 — zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
Dann rufe ich auf die §§ 11 bis 22. Der Herr Abgeordnete Gleisner hat die Änderungsanträge der Fraktion der SPD auf Umdruck Nr. 1003 begründet, einmal im § 15 dem Abs. 1 einen neuen Abs. 2 hinzuzufügen und zweitens in § 17 Worte zu streichen, also einen neuen Wortlaut herzustellen. Sie haben diese Anträge auf Umdruck Nr. 1003 Ziffern 1 und 2 vor sich. Wird das Wort dazu noch gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Dann bitte ich die Damen und Herren, die dem Änderungsantrag Umdruck Nr. 1003 Ziffer 1 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte urn die Gegenprobe. — Enthaltungen? - Das ist die Mehrheit; angenommen.
Ich bitte die Damen und Herren, die dem Änderungsantrag Umdruck Nr. 1003 Ziffer 2 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist auch angenommen.
Ich bitte die Damen und Herren, die den §§ 11 bis 22 sowie der Einleitung und Überschrift, die ich gleich aufrufen darf, insgesamt zuzustimmen wünschen, und zwar unter Berücksichtigung der beiden beschlossenen Änderungen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
Damit kommen wir zur
dritten Beratung.
Eine allgemeine Aussprache soll nach dem Vorschlag des Ältestenrates entfallen. Auch die Einzelbesprechung kann entfallen, da Änderungsanträge nicht gestellt sind. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes insgesamt zuzustimmen wünschen, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Dieser Gesetzentwurf ist in der Schlußabstimmung gegen wenige Stimmen angenommen worden.
Meine Damen und Herren, ich komme jetzt zu Punkt 9 der gestrigen Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4301 der Drucksachen).
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nrn. 4587, zu 4587 der Drucksachen); (Antrag Umdruck Nr. 1040).

(Erste Beratung: 265. Sitzung.)

Ein Bericht des Ausschusses liegt Ihnen vor, der von Herrn Abgeordneten Sabel noch nicht erstattet ist. Wird auf eine mündliche Berichtersattung verzichtet?

(Abg. Sabel: Ein Schriftlicher Bericht liegt vor!)

— Ein Schriftlicher Bericht wird zu Protokoll genommen.*)

(Abg. Sabel: Er liegt schon vor!)

— Jawohl; ich sehe ihn zwar nicht.

(Abg. Sabel: Zu Drucksache Nr. 4587!)

— Dieser Bericht ist noch nicht ganz zu mir gelangt, Herr Abgeordneter Sabel; aber ich glaube es Ihnen aufs Wort.
Ich rufe auf zur Einzelbesprechung der zweiten Beratung. § i. Dazu liegt unter Ziffer 1 des Umdrucks Nr. 1040 ein Änderungsantrag der kommunistischen Gruppe vor. Herr Abgeordneter Kohl hat zur Begründung das Wort.

Rudolf Kohl (KPD):
Rede ID: ID0128007000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wiederholen mit der Stellung dieses Antrags eine Formulierung, die wir bereits vor ungefähr anderthalb Jahren bei der Einreichung eines Gesetzentwurf zur Änderung der Arbeitslosenversicherungsgesetzgebung gestellt haben. Nach der jetzigen Formulierung des § 1 in bezug auf die Änderungen des § 99 schaffen Sie Verhältnisse, die den bisherigen Zustand im AVAVG verwirren. Die bisherige Fassung des AVAVG ist eindeutiger als das, was Sie hier schaffen. Ich möchte behaupten, daß sich — rein rechnerisch und versicherungsmathematisch betrachtet — irgendwelche entscheidenden Verbesserungen durch die Änderungen, wie Sie sie vorgesehen haben, wirklich nicht ergeben.
'Unser Antrag basiert auch auf der Grundlage, daß wir keine Trennung mehr zwischen Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenfürsorge wünschen, sondern im Interesse einer gewissen Vereinheitlichung zur Einsparung von Verwaltungskosten nur noch das Prinzip der Arbeitslosenversicherung gelten lassen wollen. Wir waren deshalb der Auffassung, daß der § 99 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung auf einen einheitlichen Nenner gebracht werden muß. Wir sagen: „Die Arbeitslosenunterstützung wird für die Dauer der unfreiwilligen Arbeitslosigkeit gewährt." Wir sagen weiter, im zweiten Absatz: „Die Arbeitslosenunterstützung beträgt die Hälfte des zuletzt bezogenen Arbeitseinkommens." Wir können uns dabei grundsätzlich auf die Forderungen berufen, die von seiten der Gewerkschaften gestellt worden sind. Wenn ich die Ziffern zugrunde lege, die für die jetzige Berechnung der Arbeitslosenunterstützungssätze gelten, so muß ich sagen, daß sie bei 19 bis 25 % liegen, also auf einem Prozentsatz, der zur Aufrechterhaltung auch nur einigermaßen normaler Lebensbedingungen absolut unzulänglich ist.
Interessant ist dabei, daß die beigefügte Tabelle dem neuen Plan des Herrn Bundesarbeitministers entspricht, wie er sich die Gestaltung und die Neuformung der Arbeitslosenversicherungsgesetzgebung denkt. Eine entscheidende Besserung wird also auch hier nicht Platz greifen.
Rein rechnerisch ergibt sich, daß beispielsweise bei dem Antrag der SPD, der zur Grundlage
*) Siehe Anlage 10 Seite 14175
14094 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Kohl [Stuttgart])

genommen worden ist, und den jetzt vorliegenden Unterstützungstabellen, die der Ausschuß für Arbeit vorlegt, immerhin Differenzen von weit über 10 bis 12 DM im Unterstützungssatz vorhanden sind.
Sie können nicht behaupten, meine Damen und Herren, daß die Arbeitslosenversicherung nicht über die notwendigen Mittel verfügt, um eine Erhöhung der Unterstützungssätze durchzuführen. Es ist nicht Aufgabe der Arbeitslosenversicherungsgesetzgebung, Aufgaben des Bundes zu übernehmen, sagen wir beispielsweise, indem der Bundesbahn Millionen zur Verfügung gestellt werden, sondern die Mittel der Arbeitslosenversicherung müssen in Form von Rücklagen zur Sicherung der Unterstützungssätze festgelegt werden. Die Rücklagen sind so hoch, daß eine Erhöhung der Unterstützungssätze zweifelsohne Platz greifen könnte.
Wir sind deshalb der Auffassung, daß Sie, wenn Sie wirklich praktisch helfen wollen, unserem Antrag zustimmen sollten, worum ich Sie hiermit bitte.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128007100
Meine Damen und Herren, Sie haben die Begründung der Anträge der Gruppe der KP Umdruck Nr. 1040 Ziffern 1 bis 4 gehört.
Weiter liegt ein Änderungsantrag zu den §§ 3 und 9 auf Umdruck Nr. 1048 vor, der von vier Fraktionen des Hauses gestellt ist. Eine mündliche Begründung erübrigt sich wohl.
Ich rufe zur Abstimmung auf die §§ 1 bis 9, Einleitung und Überschrift.
Zunächst die kommunistischen Änderungsanträge Umdruck Nr. 1040 Ziffern 1 bis 4. Ich bitte die Damen und Herren, die diesen Anträgen zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Diese Anträge sind gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag der vier Fraktionen Umdruck Nr. 1048 Ziffern 1 und 2 zu den §§ 3 und 9 des Gesetzes. Ich, bitte die Damen und Herren, die diesen Änderungsanträgen zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
Ich bitte die Damen und Herren, die den §§ 1 bis 9, der Einleitung und der Überschrift unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
Ich komme zur
dritten Beratung.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen Verzicht auf eine Aussprache in der allgemeinen Besprechung vor. Eine Einzelberatung entfällt.
Ich bitte die Damen und Herren, die dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung insgesamt zuzustimmen wünschen, sich von ihren Plätzen zu erheben. — Ich stelle fest, daß das Gesetz einstimmig angenommen worden ist.
Dann rufe ich Punkt 8 der gestrigen Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Nr. 4319 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 4608 der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nrn. 1038, 1039).

(Erste Beratung: 266. Sitzung.)

Berichterstatter ist — —

(Abg. Dr. Mende: Es liegt ein Schriftlicher Bericht vor! Der Berichterstatter beruft sich auf den Schriftlichen Bericht und verzichtet auf mündliche Ergänzung!)

— Es wird auf eine mündliche Ergänzung verzichtet. Der Schriftliche Bericht liegt Ihnen vor.*)
Ich rufe auf zur zweiten Beratung §§ 1, — 2, —3, — 4, — 5. — Dazu Wortmeldungen? — Das ist nicht der Fall. Ich bitte die Damen und Herren, die den aufgerufenen §§ 1 bis 5 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
Ich rufe auf § 6. — Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Umdruck Nr. 1058 Ziffer 1, vor. Herr Abgeordneter Schellenberg zur Begründung!

Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0128007200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der Vorlage sollen Urkunden für die Grundbuchämter von zwei Mitgliedern der Geschäftsführung ausgefertigt werden. Meine Fraktion ist der Auffassung, daß das dem Recht der Selbstverwaltung widerspricht. Wir haben deshalb beantragt, an die Stelle der Worte „von zwei Mitgliedern der Geschäftsführung" zu setzen „vom Vorstand", damit der Vorstand, der die Bundesversicherungsanstalt gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten hat, auch die Vollziehung der Urkunden vornehmen kann.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128007300
Herr Abgeordneter Horn!

Peter Horn (CDU):
Rede ID: ID0128007400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte, diesen Antrag abzulehnen. Wenn der Ausschuß sich in diesem Punkte für die Annahme der Regierungsvorlage entschieden hat, dann tat er es, um die Geschäftsführung nicht unnötig zu erschweren. Wenn in jedem Fall, der in Frage kommt, der Vorstand die Entscheidung treffen sollte, dann müßte jedesmal ein Gremium von 12 Personen tätig werden. Wenn man einfach die Worte „der Vorstand" hineinschreibt, würde das heißen, daß zunächst einmal, wenn in den Satzungen nichts anderes vorgeschrieben ist, jedesmal diese 12 Mitglieder eine solche Urkunde auszufertigen haben. Wir bitten um der Vereinfachung der Geschäftsführung willen, es bei der Regierungsvorlage zu belassen und den Antrag der SPD abzulehnen.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128007500
Meine Damen und Herren, darf ich Ihnen den Vorschlag machen, angesichts der überraschend „guten" Besetzung des Hauses eine Abstimmungspause bis 15 Uhr eintreten zu lassen und die Beratungen inzwischen fortzusetzen.

(Zustimmung.)

Wird zu § 6 noch das Wort gewünscht? Herr Abgeordneter Schellenberg, bitte!
*) Siehe Anlage 11 Seite 14177
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14095

Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0128007600
Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Ich muß dem, was Kollege Horn ausgeführt hat, widersprechen. Es tritt keine Komplizierung bei der Geschäftsführung ein. Denn nach § 8 regelt die Satzung die Beschlußfassung des Vorstandes. Es ist durchaus möglich und auch bisher üblich gewesen, dann in der Satzung zu regeln, daß beispielsweise zwei Mitglieder des Vorstandes den Vorstand in diesen Fragen vertreten.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128007700
Zu § 6 offenbar keine weiteren Wortmeldungen.
Ich rufe auf § 7, dazu Änderungsantrag der Gruppe der KPD Umdruck Nr. 1039. Darf ich bitten, alle Änderungsanträge, d. h. die Ziffern 1 bis 5, im Zusammenhang zu begründen, Herr Abgeordneter Kohl.

Rudolf Kohl (KPD):
Rede ID: ID0128007800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es bleibt bedauerlich, daß eine grundsätzliche Aussprache über die Frage der Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte nicht mehr möglich ist. Aber es ist zu hoffen, daß sich vielleicht der nächste Bundestag Gedanken über eine Reform der gesamten Sozialversicherung macht und daß diese Frage dann erneut aufgerollt wird.
Was jetzt zu diesem Gesetz zu sagen ist, haben wir in einer Reihe von Anträgen, die sich konkret mit dieser Materie beschäftigen, festzustellen versucht. Der § 7 spricht beispielsweise davon, daß die Vertreterversammlung die Satzung beschließt; aber sie bedarf der Genehmigung des Bundesministers für Arbeit. Wird die Genehmigung versagt, so hat die Vertreterversammlung in der vom Bundesminister für Arbeit festgesetzten Frist eine neue Satzung zu beschließen. Meine Damen und Herren, ich frage Sie, wie eigentlich die Selbstverwaltung in der neu errichteten Bundesversicherungsanstalt nach Ihrer Meinung in der Praxis aussehen soll. Ich glaube nicht, daß Sie in der Vergangenheit in der Angestelltenversicherung derartige Verhältnisse hatten, daß man die Selbstverwaltung einfach drosselt und die letzte Entscheidung beispielsweise über eine der entscheidendsten Fragen der Selbstverwaltung einfach auf die Ebene der Bürokratie schiebt und dem Minister einen entscheidenden Einfluß in dieser Angelegenheit zugesteht. Für diese Fassung des Paragraphen finden Sie auch im Selbstverwaltungsgesetz nach meiner festen Überzeugung keine rechtliche Stütze. Die gegenwärtige Fassung des § 7 entspricht auch nicht den wirklich nicht allzu hohen Anforderungen, die das Selbstverwaltungsgesetz stellt. Wir sagen deshalb, daß der § 7 die Fassung erhalten sollte:
Die Vertreterversammlung beschließt die Satzung.
Die Vertreterversammlung ist souverän. Sie genießt das Vertrauen der Versicherten. Deswegen muß der Abs. 2 wegfallen, der die Eingriffsmöglichkeit des Bundesarbeitsministers festlegt.
In § 13 verlangen wir die Streichung des Abs. 4. Hier heißt es:
Die Vertreterversammlung stellt den Haushalt fest. Werden bei der Feststellung die Beanstandungen der Bundesregierung nicht berücksichtigt, so kann diese den Feststellungsbeschluß aufheben und den Haushalt selbst feststellen.
Auch hier haben Sie eine absolute Drosselung des
Selbstverwaltungsgedankens, weil letzten Endes
nicht die souveräne Versammlung der Versicherten entscheidend ist, sondern der Bundesminister für Arbeit oder die Bundesregierung in ihrer Gesamtheit diesem Gesetz Fesseln auferlegen kann. Dazu sind wir nicht bereit. Wir sind der Auffassung, daß dieser Absatz im Interesse der Erhaltung des Selbstverwaltungsgedankens unter allen Umständen gestrichen werden muß.
Dann haben Sie weiter in § 16 eine gewisse Belastung für einen Teil der Landesversicherungsanstalten, die bisher rein — ich möchte einmal sagen — treuhänderisch die Angestelltenversicherung mitverwaltet haben. Mit der Errichtung der Bundesversicherungsanstalt versuchen Sie nun, einen Teil der entstehenden Kosten der Landesversicherungsanstalt aufzubürden, indem Sie festlegen, daß die Hälfte der Ruhegehälter auf die Schultern der Landesversicherungsanstalten abgewälzt wird. Sie belasten also die Rentenversicherungen mit materiellen Lasten, die nur Angelegenheit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte sein können. Wir sind damit nicht einverstanden. Wir sagen in unserem Antrag eindeutig, daß für Beamte, die in den Wartestand versetzt werden, die Bundesversicherungsanstalt den Versorgungsaufwand erstattet.
Wir verlangen dann weiter die Streichung des § 19. Sie versuchen mit der Errichtung der Bundesversicherungsanstalt einen Fakt zu schaffen, der politisch außerordentlich bedenklich ist und nach unserer Überzeugung sehr einseitig wirkt. Sie haben nicht das Recht, die Reichsversicherungsanstalt aufzulösen und an deren Stelle eine Bundesversicherungsanstalt zu setzen, solange die Frage der Herstellung der deutschen Einheit nicht entschieden ist. Wir sind der Auffassung, daß die Reichsversicherungsanstalt — wenn auch nur pro forma — bestehen bleiben muß und auch vermögensmäßig und materiell nicht durch Bestimmungen ersetzt werden kann, die Sie gesetzlich festlegen und die dann später sowieso korrigiert werden müssen. Wir verlangen deshalb die Streichung des Paragraphen.
Dann noch eine andere Frage, die den § 23 betrifft. Dazu nur einige Worte. Wir haben uns bei allen Fragen sozialpolitischer Art mit diesen Dingen auseinandersetzen müssen. Hier soll unter allen Umständen der Bundesjustizminister eingesetzt werden. Wir können nicht einsehen — das ist nach unserer Meinung auch sachlich absolut nicht berechtigt —, daß, wenn eine Schiedsstelle errichtet werden soll, dann unter allen Umständen der Bundesjustizminister den Vorsitzenden stellen soll. Dieser Bundesminister der Justiz in der Regierung Adenauer, der in der Vergangenheit über Rentenfragen so viel geredet hat, ohne etwas davon zu verstehen, genießt nicht unser Vertrauen zur Stellung eines unparteiischen Schiedsrichters und Vorsitzenden. Wir sind der Meinung, daß auch das Angelegenheit des Arbeitsministers allein sein muß. Die gesamte Angelegenheit muß unter die Dienstaufsicht des Arbeitsministers gestellt werden, und es sollte nicht der Justizminister eingeschaltet werden.
Wir bitten Sie, unseren Anträgen Ihre Zustimmung zu geben.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128007900
Zu § 7 ein Antrag der Fraktion der SPD Umdruck Nr. 1038 Ziffer 1.
Zur Begründung — soweit möglich auch der folgenden Anträge — Herr Abgeordneter Schellenberg!
140g6 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0128008000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beantragen, § 7 Abs. 2 zu streichen, der die Möglichkeit zum zwangsweisen Erlaß der Satzung schafft. Das Satzungsrecht ist der markanteste Ausdruck der Selbstverwaltung. Wir sind deshalb der Auffassung, daß, wenn eine Satzung nicht ohne weiteres zustande kommt, der Weg von Verhandlungen zwischen den Organen der Selbstverwaltung und der Aufsichtsbehörde beschritten werden muß. Der Gesetzgeber sollte nicht die Möglichkeit eines zwangsweisen Erlasses der Satzung vorsehen.
Im übrigen entspricht die Streichung des § 7 Abs. 2 auch § 29 des Gesetzes über die Errichtung der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128008100
Dann ist dieser Änderungsantrag zu §` 7 damit begründet. Wird das Wort zu § 7 gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Einzelbesprechung zu § 7 und rufe § 8 auf. Dazu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der DP Umdruck Nr. 1053 Ziffer 1 vor.
Das Wort hat Frau Abgeordnete Kalinke.

Margot Kalinke (CDU):
Rede ID: ID0128008200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Vorredner hat sein außerordentliches Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht, daß die Reichsversicherungsanstalt nicht mehr bestehe. Diesen Ausführungen gegenüber möchte ich in Erinnerung bringen, daß der erste Antrag der Fraktion der Deutschen Partei, die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte wieder geschäftsfähig zu machen, die Nr. 44 trägt und vom 27. September 1949 stammt. Vier Jahre hat dieses Haus gebraucht, und eine unendliche Zeit hat auch unser Arbeitsminister in Anspruch genommen, bis das Gesetz zur Errichtung der Bundesanstalt für Angestellte vorgelegt wurde. Es wäre eine wirkliche Freude, wenn auch die Gegner der Angestelltenversicherung, überzeugt von dem Bekenntnis zur Selbstverwaltung der deutschen Angestellten, endlich bereit wären, heute das zu tun, was sie schon im Jahre 1949 hätten tun müssen, nämlich das Unrecht von 1945 und das Unrecht des Terrors so schnell wie möglich zu beseitigen.
Diejenigen, die um die Erneuerung des Reiches besorgt sind — und es ist besonders tragisch, daß diese Besorgnis von einem Kommunisten ausgesprochen worden ist —,

(Abg. Müller [Frankfurt]: Sie lehnen das ja ab; das haben Sie vorgestern bewiesen!)

mögen darauf vertrauen, daß die deutschen Angestellten mit ihrer Selbstverwaltung selber dafür sorgen werden, daß die Deutschen in der Ostzone, die den Terror noch ertragen müssen, eines Tages mit uns gemeinsam die Sozialversicherung nach deutschem Recht selber verwalten können.

(Zurufe von der KPD.)

Alle, die die Verantwortung dafür mit tragen, daß dieses deutsche Recht 1945 in Berlin gebrochen worden ist, mögen jetzt in sich gehen.
Mehr möchte ich zu diesem Punkt jetzt nicht sagen, um nicht noch peinlichere Auseinandersetzungen heraufzubeschwören.
Wir haben auch in der Folgezeit — ich möchte unsere Anträge nicht alle aufzählen — von dem Antrag Drucksache Nr. 44 über den Antrag Drucksache Nr. 1609 vom Jahre 1950 und unseren weiteren Anträgen und Anfragen bis zum heutigen Tag nicht aufgehört, in diesem Hause Mahner zu sein, die deutsche Angestelltenversicherung in die eigene Verwaltung der Angestellten zurückzugeben. Es ist sehr erfreulich, daß heute so schöne und anerkennende Worte für den Willen der Angestellten zur Selbstverwaltung gefunden worden sind. Es wird sich zeigen, ob die Vertreter der Fraktionen, die diese Worte gesprochen haben, auch in der Praxis danach handeln. Das wäre zur Freude aller, am meisten zur Freude der deutschen Angestellten, das positive Ergebnis dieser Debatten.
Daß wir einige Änderungsanträge gestellt haben, liegt daran, daß sich in der Praxis einige Probleme ergeben werden. Im Ausschuß haben unsere Anträge leider keine Mehrheit gefunden. Ich möchte aber annehmen, daß das nicht auf Gegnerschaft, sondern auf Unkenntnis der Zusammenhänge zurückzuführen ist. Gestatten Sie mir deshalb, daß ich Ihnen unsere Anträge begründe.
Der § 8 bestimmt, worüber die Satzung Vorschriften enthalten muß. Er sagt also, was die Vertreterversammlung an Bestimmungen in der ersten Satzung festzulegen hat. Anknüpfend an die praktischen Erfahrungen der Vergangenheit und anknüpfend an die Bekenntnisse zur Selbstverwaltung als große demokratische Tugend, die so oft in diesem Hause niedergelegt worden sind, möchte ich besonders darauf aufmerksam machen, daß weder die Selbstverwaltung noch die Demokratie ihre Aufgabe erfüllen kann, wenn nicht alle Staatsbürger hier verantwortlich mitwirken. Zu diesen Staatsbürgern gehören Männer und Frauen, und es ist eines der bedauerlichsten Zeichen bei der Wiedergewinnung demokratischer Einrichtungen nach 1945, daß die Frauen selbst — den Vorwurf kann ich ihnen nicht ersparen — zu zurückhaltend sind — das liegt an ihrer Bescheidenheit —, zum anderen aber, daß die hohen Herren in diesem Hause sehr oft vergessen, daß eben eine gute Zusammenarbeit in allen Gemeinschaften des Lebens, so auch in der Selbstverwaltung, nur möglich ist, wenn Männer und Frauen gemeinsam Verantwortung tragen.
Nun haben bei der Beratung des Gesetzes über die Errichtung der Bundesanstalt für Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung, in dem schon vor dem Kriege immer die Bestimmung gestanden hat, daß die Frauen den Organen in angemessener Zahl angehören sollen, der jetzige Präsident der Anstalt und der Herr Arbeitsminister mich seinerzeit darauf aufmerksam gemacht, ein solcher Antrag sei doch gar nicht mehr notwendig, weil es sich von selbst verstehe, daß Männer und Frauen gleichberechtigt in diese Organe berufen würden und einziehen würden. Die Praxis hat dann gezeigt, als wir trotzdem darauf beharrten und ich meinen Antrag nicht zurückzog, daß nur durch diesen Antrag und diese Bestimmung im Gesetz über die Errichtung der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung die DAG ihre Vorschlagslisten geändert hat und eine Frau hineingekommen ist. Wäre dieser mein Antrag damals nicht von Ihnen angenommen worden, wäre keine Frau in den Vorstand der Bundesanstalt gekommen.

(Zuruf des Abg. Richter [Frankfurt].)

— Und ich glaube auch, Herr Richter, für den DGB wird es sehr zu empfehlen sein, nicht nur auf seinen Mitgliederzahlen zu fußen, sondern auch dort in echter demokratischer Anerkennung der Grundrechte Männer und Frauen gleichberechtigt vorzuschlagen.
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14097

(Frau Kalinke)

Ich möchte dazu noch — zur Erklärung für diejenigen, die Zweifel hinsichtlich der Wirkung haben — einiges sagen. Zwei Kollegen haben in der Debatte im Ausschuß einerseits und ein anderer Kollege hier im Hause — ich möchte die Namen taktvoller Weise nicht nennen — folgende Fragen an mich gerichtet. Der eine hat gesagt: Wollt ihr Frauen nun die Männer entrechten, weil Sie mit Ihrer Formulierung der angemessenen Berücksichtigung der Minderheiten und der weiblichen Versicherten nun vielleicht im Vorstand nur vier Männer und sechs Frauen haben? Ich sage Ihnen, meine Herren und Damen, ich fände solche Möglichkeit gar nicht so schlimm; denn wir Frauen sind immer bereit, für schwache Männer einzutreten, und wir sind immer stolz und glücklich, wenn sich starke Männer finden, die sich für schwache Frauen einsetzen.

(Abg. Dr. Wellhausen: Aber sechs Frauen für vier Männer ist zuviel, Frau Kalinke, das ist verboten!)

— Trotzdem bin ich mißverstanden worden, Herr Kollege Wellhausen, auch von Ihnen. Wir wollen keineswegs die Männer majorisieren, obwohl nach der Zahl der Versicherten zweifelsohne die Frauen, auch in der Beitragszahlung, die Mehrheit haben dürften. Im Gegenteil, ich bin sogar überzeugt, daß es schwerfallen wird, den Prozentsatz der Frauen zu finden, der notwendig ist.
Ich sehe aber eine wichtige Aufgabe auch der Selbstverwaltungsorgane darin, dafür zu sorgen, daß in den Organen aller unserer Sozialversicherungsträger die Frauen verantwortungsbewußt mitarbeiten und auch dazu ermutigt werden und
— eine andere Forderung - daß die Gewerkschaften und die Arbeitgeber, die das Vorschlagsrecht haben, geradezu verpflichtet werden, nicht vier zu sechs oder sechs zu vier, sondern mindestens eine Frau — nach Möglichkeit aber so viele, als eben befähigte Frauen vorhanden sind

(Sehr gut! bei der FDP)

und sich bereit finden — vorzuschlagen. So ist das immer nur aufzufassen. Wir sind niemals der Meinung gewesen, man solle nach dem Gesetz der großen Zahl handeln. Wäre das der Fall, müßten auch in diesem Hause, weil die Zahl der Wählerinnen eben größer ist als die der Wähler, mehr Frauen als Männer sitzen. Das ist, wie die Anschauung zeigt, auch nicht der Fall.

(Zuruf von der SPD: Frau Kalinke, Sie denken nur an sich!)

— Ich darf Ihnen sagen, Sie dürfen sehr beruhigt sein, ich denke nicht an mich. Ich bin weder Funktionär einer Gewerkschaft, noch bin ich an einem Beamtenposten oder etwas anderem interessiert. Ich gehöre zu den Leuten in diesem Hause
— und das ist auch die Antwort auf die Frage von Herrn Renner —, die schon in ihrer Jugend ein Ehrenamt übernommen haben und die der Meinung sind, daß die Wiederherstellung der ehrenamtlichen Tätigkeit und der Bereitschaft zur ehrenamtlichen Mitarbeit und Verantwortung erst die Grundlage für die Wiederherstellung demokratischer Einrichtungen ist.

(Beifall rechts.)


(Vizepräsident Dr. Schmid übernimmt den Vorsitz.)

Zum § 15 haben wir, weil sich auch da meine Auffassung im Ausschuß nicht durchgesetzt hat
— nicht weil die Mehrheit etwa anderer Meinung war, sondern weil ich meine, daß dort die wirklichen Verhältnisse in Berlin hier im Westen nicht bekannt waren —, noch einen kleinen Zusatzantrag gestellt. Lassen Sie mich bitte auch hier begründen, warum wir das getan haben.
Die Beamten der alten Reichsversicherungsanstalt für Angestellte, die sich nach dem Westen abgesetzt haben und bei den Landesversicherungsanstalten des Westens untergekommen sind, haben hier in den Jahren seit 1945 bis in die Gegenwart hinein in Ruhe ihre Arbeit tun können, sind hier als Beamte befördert worden und waren in einer viel besseren Situation als die Angestellten und Beamten, die bei der RfA, bei der Restanstalt in Berlin, geblieben sind. Ich möchte — ich habe das an dieser Stelle schon sehr oft getan — nicht wieder an jene Stunden des Terrors erinnern, als man sie in Berlin in der scheußlichsten und verabscheuungswürdigsten Weise bedroht hat. Ich möchte auch nicht an die großen seelischen und physischen Belastungen erinnern, die diese Menschen getragen haben, als sie diese Restanstalt gegen diejenigen verteidigten, die glaubten, daß man im Zuge der Umgestaltung und der Revolution die Angestelltenversicherung insgesamt am besten beseitigen könne. Diese Menschen, die heute noch bei der Restanstalt sind, sind auch im Gegensatz zu den Beamten, die zur Landesversicherungsanstalt Berlin übernommen wurden und die nun in diesen Tagen und Wochen ihre Ernennungsurkunden als Beamte wiederbekommen haben, wesentlich schlechter dran. In Berlin war nämlich seit 1945 das deutsche Sozialversicherungsrecht, aber auch das Beamtenrecht beseitigt, und erst seit 1952 gibt es dort wieder eine Beamtengesetzgebung. Die Beamten der LVA, die in Berlin sind, und die Beamten der RfA, die sich nach dem Westen abgesetzt haben, sie alle sind in einer weit besseren Situation als die Beamten, die bei der Restanstalt geblieben sind und nach der Tarifordnung A besoldet wurden.
Um nun die Möglichkeit zu schaffen, daß bei der Übernahme dieser Beamten kein bitteres Gefühl von Unrecht zurückbleibt und daß vor allem nicht etwa diejenigen belohnt werden, die sich rechtzeitig abgesetzt haben, und diejenigen bestraft werden, die tapfer ausgehalten haben, beantragen wir, den § 15 wie folgt zu ergänzen:
Soweit bei der Treuhandverwaltung der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte beschäftigte frühere Beamte der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte in der Zeit nach dem 8. Mai 1945 bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes eine höhere Vergütungsgruppe nach der Tarifordnung A erreicht haben, als sie ihrer früheren Besoldungsgruppe nach der Reichsbesoldungsordnung entspricht, ist diese bei der Übernahme als Beamte vergleichsweise heranzuziehen.
Wir glauben, daß das nur ein Akt der Gerechtigkeit ist und daß sich hier niemand finden wird, der etwa gegen eine solche Regelung sprechen will.
Der dritte Punkt unseres Antrages bezieht sich auf den § 30. Hier muß ich auf das zurückkommen, was sich bei den Beratungen über das Selbstverwaltungsgesetz hier in diesem Hause begeben hat. Bei der Beratung des Gesetzes zur Wiederherstellung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung habe ich hier an diesem Platze leider vergeblich um eine Mehrheit dafür gebeten, daß den Berlinern endlich das gleiche Recht eingeräumt wird, das alle Versicherten in der Bundesrepublik haben. Wir haben darum gebeten, daß dieses
14098 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Frau Kalinke)

Selbstverwaltungsgesetz mit allen seinen Zusatzbestimmungen — ich sage das ausdrücklich, weil ich weiß, was die Opposition, insbesondere Herr Schellenberg, dazu zu vermerken hat — nun auch für Berlin gilt. Damals hat sich nicht nur die Opposition, sondern leider auch ein Teil der Koalition dagegen gewehrt. Man hat gar zu leicht - auch meine Freunde aus der Koalition — den Versprechungen des Herrn Arbeitsministers geglaubt, der in guter Meinung — ich möchte das von ihm annehmen — auf das hereingefallen ist, was ihm Herr Senator Fleischmann in Berlin so oft zugesagt hat, nämlich schnellstens ein Gesetz zur Wiederherstellung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung und eine Wahlordnung für Berlin zu erlassen. Man hat erklärt — ich sagte das heute schon bei einer anderen Gelegenheit —, daß man in Berlin nach unseren Bestimmungen nicht wählen könne, weil dann die Vereinigungen von Arbeitnehmern auch in Berlin auftreten würden und weil man in Berlin außer dem DGB und der DAG, die dort in einer Aktionsgemeinschaft gleicher Farbe sind, möglichst niemand anders zulassen wolle. Aus diesem Grunde hat man es verhindert, daß die Angestellten in Berlin mitwählen können.
Wir könnten uns ja darüber freuen, daß wir so recht behalten haben, aber ich finde es sehr bedauerlich. Denn nun ist der Tatbestand eingetreten, daß die Angestellten in Berlin ihre Organe nicht in Urwahlen wählen können, sondern daß die neugebildete Vertreterversammlung die Berliner Vertreter — und zwar soll das prozentual ausgerechnet sein — nach der Zahl der in Berlin Versicherten hinzuwählt, damit Berlin überhaupt vertreten ist. Das ist bedauerlich, weil die Wahl in Berlin eindeutig gezeigt hätte — und das wäre auch für die Berliner Gewerkschaftssituation die Klärung gewesen —, was denn die Angestellten in Berlin meinen. Nach dem, was an Fragebogenaktion in Berlin vor sich gegangen ist, hätte es eigentlich das Anliegen der Berliner Gewerkschaft sein müssen, sich diesen Vertrauensbeweis der Angestellten zurückzuerobern, indem sie ihr Bekenntnis für die Angestelltenversicherung jetzt nicht anläßlich der bevorstehenden Wahlen — denn einige Millionen Angestellte sind immerhin eine bedeutsame Wählergruppe —, sondern schon damals eindeutig abgelegt hätten.
Wir glauben, daß unser Antrag, an die Steile der drei Vertreter vier zu setzen, nur eine praktische Bedeutung hat. Vier Gewerkschaften haben Listen eingereicht, und vier Gruppen sind nun zum Vorschlagsrecht nach den Bestimmungen des § 30 in der Lage. Nach den Bestimmungen des Selbstverwaltungsgesetzes und der Wahlordnung werden in den Vertreterversammlungen die vier Gruppen, nämlich der Deutsche Gewerkschaftsbund, die DAG, der Deutsche Handlungsgehilfenverband und der Verband der weiblichen Angestellten, ihre Vorschläge machen können. Da der Deutsche Handlungsgehilfenverband und der Verband der weiblichen Angestellten Listenverbindungen haben, werden diese sich verständigen. Daß sich der Deutsche Gewerkschaftsbund und die DAG verständigen werden, wäre politisch wohl möglich. Wenn man aber bedenkt, daß der Deutsche Gewerkschaftsbund bei dem Stimmenergebnis in der Minderheit ist, so muß ich hier wie im Ausschuß aus dem echten demokratischen Anliegen, die Minderheit zu verteidigen, sogar den DGB verteidigen. Ich bin deshalb der Auffassung, daß an die Stelle der drei Vertreter vier treten sollten, damit jede
Gruppe die Möglichkeit hat, ihre Vorschläge zu machen.
Ich habe mich bei dieser sachlichen Begründung unserer Anträge damit begnügt, nur das Anliegen auszusprechen, das uns hier bewegt, unter Anerkennung all der Bemühungen, die jetzt im Ausschuß noch dazu geführt haben, sozusagen in allerletzter Stunde um 25 Uhr dieses Gesetz zu verabschieden.
Ich möchte nicht schließen, ohne auch an den Bundesrat zu appellieren. Nachdem wir nach vier Jahren Kampf den Beschluß des Bundestages erst in der letzten Sitzung verwirklichen können, bin ich der Meinung, daß der Bundesrat der Deutschen Angestelltenversicherung zum Beginn des fünften Jahrzehnts ihres Bestehens kein besseres Geschenk machen könnte, als daß er dieses Gesetz ohne Einwände schnellstens verabschiedet, damit es am 1. August in Kraft treten kann und damit dann im August die Selbstverwaltungsorgane mit der verantwortlichen Vertretung der Angestellten beginnen können.

(Beifall bei der DP.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128008300
Ich rufe § 9 auf. Hier liegt ein Änderungsantrag — —

(Abg. Richter [Frankfurt]: Entschuldigen Sie, Herr Präsident! Zu § 8 ist noch etwas zu sagen!)

-- Wollen Sie zu § 8 noch das Wort?

(Abg. Richter [Frankfurt]: Ja, wenn ich dazu um das Wort bitten darf!)

— Bitte, Herr Abgeordneter Richter.

Willi Richter (SPD):
Rede ID: ID0128008400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hat sich bei allen Gesetzen, die der Bundestag verabschiedet hat, ganz gleich, ob es sich um sozialpolitische, wirtschaftspolitische oder finanzpolitische Gesetze gehandelt hat, in positivem Sinne ausgesprochen, wenn es darum ging, die Gleichberechtigung von Frau und Mann herzustellen. Wir haben dies auch hei der Durchführung des Art. 3 des Grundgesetzes bewiesen. Daher erübrigt es sich eigentlich, Näheres dazu zu sagen. Wir halten jedoch den Vorschlag in Ziffer 1 des Antrags der DP entsprechend unserer positiven Grundeinstellung für die Gleichberechtigung von Frau und Mann für mehr als überflüssig und sind der Auffassung, daß er nicht in das Gesetz aufgenommen zu werden braucht. Wir vertreten trotzdem die Ansicht, daß Frauen sowohl in den Organen der Selbstverwaltung als auch in der Verwaltung und somit der Geschäftsführung sehr wohl tätig sein sollten, ja tätig sein müssen — das um so mehr, als sich ja gerade bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ein wesentlicher Teil der Versicherten bei den Angestellten aller Art aus weiblichen Beschäftigten zusammensetzt.
Nun hat Frau Kalinke als Beweismittel für die Notwendigkeit ihres Antrags auf eine ähnliche Bestimmung in dem Gesetz zur Errichtung der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hingewiesen. Da hat sie, glaube ich, etwas mehr getan als sich nur geirrt, wenn sie glaubt, daß der Erfolg, der darin besteht, daß eine weitere Frau vom Bundesarbeitsminister in den Vorstand der Bundesanstalt berufen wurde, nur auf die Bestimmung des Gesetzes zurückzuführen sei, wonach den Organen auch Frauen angehören sollen. Das ist ein alter Rechtsgrundsatz, der so-
Deutscher Bundestag 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14099

(Richter [Frankfurt])

wohl in den Verwaltungsausschüssen der Arbeitsämter wie der Landesarbeitsämter als auch im Verwaltungsrat der Bundesanstalt verwirklicht wurde, da dies alles Organe mit 10, 20, 30, ja an die 40 Personen aus allen Gruppen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und auch der Regierung sind. Aber die Berufung des in Betracht kommenden weiblichen Vorstandsmitglieds der Bundesanstalt an Stelle des ursprünglich von der DAG vorgeschlagenen Mannes ist nicht wegen dieser Bestimmung erfolgt,

(Abg. Frau Kalinke: Weshalb denn sonst?) sondern aus rein parteipolitischen Erwägungen der Bundesregierung.


(Abg. Dr. Schellenberg: Sehr richtig!)

Das will ich in aller Deutlichkeit und unmißverständlich hier zum Ausdruck bringen. Ich nenne nicht den Namen der Betreffenden und nicht die Funktion, die sie ausübt, weil das nicht üblich ist; sonst wäre es für Sie alle auch bewiesen.
Aus all diesen Erwägungen heraus ist der Antrag unter Ziffer i nicht erforderlich.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128008500
Weitere Wortmeldungen zu § 8? — Das Wort hat der Abgeordnete Schellenberg.

Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0128008600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur eine Bemerkung zu dem, was Kollegin Kalinke über die Frage der Selbstverwaltung in Berlin gesagt hat. Meine Fraktion hat sich damals gegen diese Vorschriften gewandt, weil mit der Selbstverwaltung Dinge verknüpft werden sollten und verknüpft wurden, die mit der Wiederherstellung der Selbstverwaltung überhaupt nichts zu tun haben.

(Abg. Frau Döhring: Sehr richtig!)

Es ging damals um die Frage der Errichtung von Sonderkassen in Berlin, und, Frau Kollegin Kalinke, mit Ihrem Antrag bezweckten Sie im Zusammenhang mit der Wiederherstellung der Selbstverwaltung in Berlin Sonderkassen auf dem Gebiete der Sozialversicherung einzuführen. Die Mehrheit des Hauses hat damals aus diesen Gründen Ihren Antrag abgelehnt.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128008700
Das Wort hat der Abgeordnete Horn.

Peter Horn (CDU):
Rede ID: ID0128008800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gegen diese letzten Ausführungen des Herrn Kollegen Schellenberg muß ich mich wenden. Damals haben interfraktionelle Überlegungen schließlich dazu geführt, daß man der Situation, wie sie in Berlin war, Rechnung trug. Aber, meine Damen und Herren, ich habe schon im Ausschuß gesagt: es wäre bei etwas mehr politischem Mut sehr wohl auch möglich gewesen, zum damaligen Zeitpunkt dem durchaus berechtigten Verlangen, auch auf dem Gebiete der Krankenversicherung das Recht in Berlin wieder an das Bundesrecht anzugleichen, Rechnung zu tragen. Aber es ist eben damals nicht geschehen.

(Abg. Frau Schroeder [Berlin] : Was heißt denn „politischer Mut"? Das können Sie doch gar nicht beurteilen!)

Es ist nicht geschehen, weil eben Fakten vorlagen, die im Moment nicht zu ändern waren. Aber hier lediglich zu sagen: „Weil man Sonderkassen errichten wollte, deshalb —", — nein, Herr Kollege Schellenberg, wenn dieser Gesichtspunkt eine berechtigte Rolle gespielt hat, dann nicht etwa, weil man sie errichten wollte, sondern weil man ein Recht, das in der Reichsversicherungsordnung verankert ist, auch in Berlin wiederherstellen wollte, wenn schon gleiches Recht hier und in Berlin gelten soll. Das Verlangen besteht auch heute noch, und es wird der Zeitpunkt kommen, wo Sie sich auch in Berlin dieser Anpassung an das Bundesrecht nicht mehr werden entziehen können.
Zu den Änderungsanträgen der Deutschen Partei möchte ich sagen: Was den § 8 — Ziffer 1 des Antrages — angeht, bin ich persönlich der Meinung, daß man ihm sehr wohl in der Gesetzgebung Rechnung tragen könnte, allein schon, um damit zu dokumentieren, daß das Anliegen, das hier vorgetragen ist, auch dort seinen Niederschlag findet.
Was die Ziffer 2, § 15, angeht, so werden wir diesem Änderungsantrag zustimmen.
Was die Ziffer 3 angeht, so bedaure ich allerdings, eine Zusage für meine Fraktion nicht machen zu können. Wir waren auch im Ausschuß der Meinung, daß bei einem Verhältnis von 3,6 Millionen Angestellten insgesamt zu 600 000 in Berlin — das ist ein Sechstel der Gesamtzahl — die Festlegung eines Sechstels die richtige Lösung ist, so daß man, wenn man eine völlig korrekte und objektive Festlegung treffen will, von diesem Verhältnis nicht abgehen sollte.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128008900
Weitere Wortmeldungen zu § 8? — Herr Abgeordneter Schellenberg.

Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0128009000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Horn hat in Zusammenhang mit der Berliner Sozialversicherung von politischem Mut gesprochen. Herr Kollege Horn, ich nehme an, daß das nur ein falscher Zungenschlag war. Sprechen Sie im Zusammenhang mit Berlin nicht von politischem Mut, sondern überlassen Sie das den Berlinern!

(Beifall bei der SPD. — Abg. Horn: Das wäre aber damals richtig gewesen! Das war kein falscher Zungenschlag! — Abg. Frau Schroeder [Berlin]: Wir haben den Mut in Berlin bewiesen!)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128009100
Keine weiteren Wortmeldungen zu § 8; dann schließe ich die Beratung zu § 8 ab.
Ich rufe auf § 9. Dazu ein Antrag Umdruck Nr. 1058 Ziffer 2. Wird er begründet? — Herr Abgeordneter Schellenberg!

Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0128009200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf im Interesse der Vereinfachung die Änderungsanträge zu § 9, § 10 und § 11 zusammen kurz begründen. Es handelt sich dabei unter anderem darum, wer die Verantwortung für die Bediensteten tragen soll. Nach Auffassung meiner Fraktion muß die oberste Dienstbehörde ausschließlich das Organ der Selbstverwaltung, nämlich der Vorstand sein. Deshalb haben wir beantragt, in § 10 die Worte „soweit nicht die Zuständigkeit des Bundesministers für Arbeit begründet ist" zu streichen. Wir sind der Auffassung, daß allein der Vorstand für die Bediensteten zuständig sein muß. Im übrigen entsprechen unsere Anträge zu § 9 und § 11 dem Gesetz über die Errichtung der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung. Wir sind der Meinung, daß hier in § 9 entsprechend § 24 des Errichtungsgesetzes und in § 11 ent-
14100 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Dr. Schellenberg)

sprechend § 28 des Errichtungsgesetzes die ausschließliche Zuständigkeit des Vorstandes begründet werden muß.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128009300
Weitere Wortmeldungen? — Herr Abgeordneter Horn.

Peter Horn (CDU):
Rede ID: ID0128009400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Wort zu § 9 bzw. § 11 des Änderungsantrags. Wir stehen in dieser Frage zur Regierungsvorlage und sind der Meinung, daß es notwendig ist, wie früher so auch für die Zukunft zu sagen, daß hier für bestimmte Hoheitsaufgaben Beamte notwendig sind. Wir können uns nicht damit einverstanden erklären, daß ausschließlich Angestellte mit privatrechtlichem Dienstvertrag dort tätig sein sollen. Ich bin dabei im übrigen auch der Ansicht — ich lasse mich gern belehren —, daß Ihr Änderungsantrag zu § 11 Satz 2 zu § 9 im Widerspruch steht; denn in § 11 sagen Sie: „Die übrigen Beamten werden vom Vorstand ernannt." Nach § 9 Abs. 1 wollen Sie aber gar keine Beamten.

(Abg. Richter [Frankfurt]: Absatz 2!)

Sie wollen doch, daß dort nur Privatdienstverträge Geltung haben sollen.

(Abg. Richter [Frankfurt]: Absatz 2!)

— Abs. 2 steht dann nach meinem Dafürhalten auch im Widerspruch zu Ihrem Änderungsantrag. Wenn Sie Abs. 2 bestehenlassen wollen, können Sie in Abs. 1 des § 9 nicht davon sprechen, daß ausschließlich privatrechtliche Dienstverträge und keine Beamtenverhältnisse bestehen sollen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128009500
Herr Abgeordneter Schellenberg!

Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0128009600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, Herr Kollege Horn ist hier einem Irrtum unterlegen. Wir wollen lediglich eine Fassung, die dem § 24 des Errichtungsgesetzes über die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung entspricht.

(Abg. Richter [Frankfurt]: Sehr richtig!)

Es heißt dort: „Die Geschäfte der Bundesanstalt werden durch Arbeitskräfte, die durch privatrechtlichen Dienstvertrag angestellt sind, wahrgenommen." Und weiter im Absatz 2: „Stellen für Beamte sollen nur in dem Umfange vorgesehen werden, als sie zur Erfüllung hoheitsrechtlicher Aufgaben erforderlich sind." An diesem Grundsatz halten wir fest. Wir sind der Meinung, daß die Fassung des § 24 des Errichtungsgesetzes — Herr Kollege Horn, das können Sie wohl nicht bestreiten—keinen Widerspruch enthält. Deshalb beantragen wir, daß das gleiche Recht für die Bediensteten sowohl für die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, als auch für die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte gelten soll.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128009700
Weitere Wortmeldungen? — Keine! Dann schließe ich die Besprechung zu den §§ 9, 10, 11 und 12.
Zu § 13 ist ein Antrag der SPD zu begründen, Umdruck Nr. 1038 Ziffern 3 und 4. Das Wort hat der Abgeordnete Schellenberg.

Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0128009800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf zuerst einen Druckfehler berichtigen. Es darf nicht heißen: „§ 13 Abs. 4 ist zu streichen", sondern es muß lauten: „§ 13 Abs. 4 letzter Satz ist zu streichen".
Es geht hier um das Haushaltsrecht der Bundesversicherungsanstalt. Das Haushaltsrecht ist eines der wichtigsten Rechte der Selbstverwaltung. Meine Fraktion ist der Ansicht, daß nicht der Erlaß eines Zwangetats vorgesehen werden darf. § 13 soll so lauten, daß Beanstandungen der Aufsichtsbehörde in bezug auf den Haushalt nur dann ergehen können, wenn der Haushaltsplan gegen Gesetz und Satzung verstößt. Im übrigen ist im § 25 der Reichsversicherungsordnung festgelegt, daß die Versicherungsträger ihre Mittel nur für gesetzlich vorgeschriebene und zugelassene Zwecke verwenden dürfen. Dadurch ist eine ausreichende Sicherung gegeben. Jede Erweiterung des Beanstandungsrechts der Aufsichtsbehörde führt zu einer Erweiterung der Staatsaufsicht in Richtung auch auf eine Entscheidung über Fragen der Zweckmäßigkeit. Gerade nach den Erfahrungen, die mit einer solchen Erweiterung der Aufsichtsbefugnisse gemacht wurden, sind wir der Auffassung, daß die Aufsichtsbehörde beim Haushaltsrecht nur dann tätig werden soll, wenn der Haushalt gegen Gesetz und Satzung verstößt.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128009900
Weitere Wortmeldungen zu § 13 liegen nicht vor. Dann schließe ich die Beratung darüber ab.
Ich rufe auf: §§ 14, — 15, — ist schon begründet! — 16. Zu § 16 ist noch der Antrag der SPD Umdruck Nr. 1038 Ziffer 5 zu begründen. Bitte, Herr Abgeordneter Schellenberg.

Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0128010000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es handelt sich um die Befugnisse des Vorstands gegenüber den zu übernehmenden Bediensteten. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß sich die Fassung des § 37 des Gesetzes über die Errichtung der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung

(Abg. Frau Kalinke: O nein!)

voll bewährt hat, und sind deshalb der Auffassung, daß die Regierungsvorlage in dieser Hinsicht wiederherzustellen ist.

(Abg. Frau Kalinke: Die Bundesanstalt war doch nicht in Berlin und wurde nicht zerschlagen! Das ist doch etwas ganz anderes!)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128010100
Wortmeldungen zu § 16 liegen nicht vor.
§§ 17, — 18, — 19 — die Änderungsanträge sind schon begründet —, 20, — 21, — 22, — 23, — 24, —25, — 26, — 27. — Nun soll seitens der SPD ein Antrag eingebracht werden — Umdruck Nr. 1038 Ziffer 6 —, zwischen dem zweiten und dem dritten Abschnitt einen weiteren Abschnitt mit der Bezeichnung „Leistungen" einzufügen. Herr Abgeordneter Schellenberg, wollen Sie ihn begründen? — Ich gebe Ihnen ,das Wort dazu.

Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0128010200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion ist der Ansicht, daß dieses Gesetz nicht nur organisatorische Fragen zum Gegensand haben, sondern sich auch mit den wichtigsten Leistungsfragen für die Angestellten beschäftigen sollte. Bei dem Antrag auf Einfügung eines § 27 a und eines § 27 b handelt es sich um eine Angelegenheit, mit der sich der Bundestag bereits wiederholt beschäftigt hat. Es geht dabei um die Schaffung eines bundeseinheitlichen Leistungsrechts für alle Angestellten. Der Bundestag hat in dei Sitzung vom 26. November 1952 einstim-
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14101

(Dr. Schellenberg)

mig den Beschluß gefaßt, die Bundesregierung zu ersuchen, baldigst einen Gesetzentwurf über die Schaffung bundeseinheitlichen Leistungsrechts vorzulegen. Hierdurch sollen insbesondere die Unterschiede im Leistungsrecht zwischen der amerikanischen und französischen Zone einerseits und der britischen Zone andererseits beseitigt werden. Es handelt sich dabei um die Leistungsgewährung für über 60jährige Angestellte, die länger als ein Jahr arbeitslos sind. Die Länder der britischen Zone haben mit besonderem Nachdruck darauf hingewiesen, daß die Wiedereinführung des § 397 AVG ein dringendes Gebot der sozialen Gerechtigkeit im Interesse der älteren Angestellten der britischen Besatzungszone ist.
Wir beantragen deshalb, in das Gesetz einen dritten Abschnitt „Leistungen" einzufügen und durch § 27 a und § 27 b festzulegen, daß der § 397 AVG auch in der britischen Zone wieder Anwendung findet.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128010300
Das Wort hat der Abgeordnete Horn.

Peter Horn (CDU):
Rede ID: ID0128010400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Teil dieses Antrags auf Einfügung des dritten Abschnitts ist auch im Sozialpolitischen Ausschuß schon Gegenstand der Erörterung gewesen. Auch dort haben die Vertreter der Sozialdemokratie versucht, diesen Abschnitt in die Gesetzesvorlage einzufügen. Ich versage es mir, auf den sachlichen Inhalt dieses Antrages einzugehen.

(Abg. Dr. Schellenberg: Warum, Herr Horn?)

— Sie wissen es ja ganz genau! Ich beschränke mich auf die kurze Feststellung: Hier handelt es sich nur um das Errichtungsgesetz für die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. In diesem Gesetz ist nicht der Platz, Anträge zu verwirklichen, die man schon auf anderem Wege zu verwirklichen versucht hat, die aber eben hier nicht hineingehören. Wenn auch in den §§ 27 a und 27 b Dinge angesprochen sind, über die sich der Bundestag schon mehrfach unterhalten hat und über die man sich im Grunde genommen einig war und einig ist, daß die Wiederherstellung gleichen Rechts in der Bundesrepublik ein unerläßliches Erfordernis ist, so sind wir doch der Meinung, daß der gesamte hier angesprochene Komplex — das müssen wir halt leider immer wiederholen, sooft solche Anträge kommen — eben zu der Materie gehört, die dem neuen Bundestag nach gründlicher Prüfung und Vorbereitung zu irgendeinem, hoffentlich sehr nahen Zeitpunkt in einer Gesamtvorlage zur Neuordnung der sozialen Rentenversicherung unterbreitet werden wird. Zur Zeit sind wir jedenfalls — auch aus finanziellen Gründen —, was die §§ 27 c und folgende angeht, nicht ohne weiteres in der Lage, diesen Forderungen bei dieser zweiten und dritten Lesung Rechnung zu tragen, weil man die Auswirkungen finanzieller Art dabei sehr gewissenhaft in Rechnung zu stellen hat.
Wir beantragen also, diesem Antrag der SPD nicht stattzugeben und die Einfügung eines dritten Abschnitts in dieses Errichtungsgesetz abzulehnen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128010500
Das Wort hat der Herr Bundesarbeitsminister.

Anton Storch (CDU):
Rede ID: ID0128010600
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Wesentliche zu diesem Punkt hat soeben der Abgeordnete Horn ganz klar zum Ausdruck gebracht: ein Errichtungsgesetz ist kein Leistungsgesetz. Diese Dinge sollte man doch auseinanderhalten.

(Zurufe von der SPD: O nein! — Weitere Zurufe links.)

Im übrigen müssen Sie doch bedenken, daß erst
vor ganz kurzer Zeit die Wahlen zur Selbstverwaltung auch dieses Versicherungsträgers vorgenommen worden sind. Wenn man eine derartige neue
Leistungsordnung herbeiführen will, muß man
doch, nachdem die Selbsverwaltung vorhanden ist,
dieser das Recht geben, dazu Stellung zu nehmen.

(Abg. Dr. Schellenberg: Darüber ist sich die Selbstverwaltung einig, Herr Bundesarbeitsminister!)

— Sie werden vielleicht mit einer großen Verwunderung hören, was ich Ihnen zu sagen habe, Herr Professor Schellenberg. Diese Anträge haben Sie 14 Tage vor der Wahl für die Selbstverwaltung herausgebracht in der Meinung, daß Sie damit gewissen Organisationen, die Ihnen sehr nahestehen, einen großen Dienst täten. Wenn Sie sich das Ergebnis der Wahlen ansehen, finden Sie, daß diese Leute erst einmal genau die Situation in ihrer Versicherungsanstalt kennenlernen wollen, ehe sie Verpflichtungen übernehmen, von denen sie nicht wissen, ob sie sie nachher auch erfüllen können.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128010700
Das Wort hat Frau Abgeordnete Kalinke.

Margot Kalinke (CDU):
Rede ID: ID0128010800
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Leider steht der Wahlkampf vor der Tür. Damit den deutschen Angestellten nicht gesagt wird, die SPD so wird es nämlich sein .— wolle jedem mit 60 Jahren eine Rente geben, die Grundbeträge und die Steigerungsbeträge erhöhen, alle Fehler des Anpassungsgesetzes beseitigen, und nur die bösen Regierungsparteien hätten das nicht gewollt, sie hätten es abgelehnt, möchte ich Herrn Schellenberg folgendes in Erinnerung rufen. Wenn Herr Schellenberg nicht am 26. September 1945 — ich möchte ihn an seine Begleitung nicht erinnern — in der Angestelltenversicherung in Berlin erschienen wäre und wenn unsere Angestelltenversicherung als Reichsanstalt, wie es alle Angestellten wünschten, erhalten geblieben wäre, hätten wir wahrscheinlich schon sehr lange über die Leistungsneugestaltung in Ruhe und ohne Wahlkampffieber verhandeln können.
Leider ist uns das in diesem Hause von der Opposition verwehrt worden. Sie hatte aber andere Möglichkeiten: Als die Fraktion der Deutschen Partei, nicht jetzt vor den Wahlen, auch nicht vor den Sozialwahlen, sondern schon in den Jahren 1950 und 1951, einen Antrag nach dem andern stellte — ich erinnere nur an unsere Anträge auf Überprüfung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes und Beseitigung der den Angestellten zugefügten nivellierenden Tendenzen in diesem Gesetz, und ich erinnere an unsern Antrag auf Schaffung einheitlichen Rechts in der Angestelltenversicherung mit der ganz besonderen Betonung, § 397 AVG und folgende einheitlich anzuwenden —, haben die Sprecher der Sozialdemokratischen Partei gesagt, sie seien zwar auch dafür, aber nicht nur für einheitliches Recht in der Angestelltenversicherung, sondern wenn, dann für Reform und einheitliches Recht auch in der Invalidenversicherung. Wir haben leider — das muß ich sagen — bis zur Stunde diesen Gesetzentwurf vom Arbeitsministerium nicht bekommen. Ich bedaure das außerordentlich.
14102 Deutscher Bundestag - 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Frau Kalinke)

Es ist ein ganz großes Anliegen meiner politischen Freunde, daß dieser unser Antrag so schnell wie möglich verwirklicht wird. So gern ich mit dem Kollegen Horn und mit meinen Freunden von der CDU übereinstimmen möchte —, hier, glaube ich, können wir nicht bis zu der Reform warten, Herr Kollege Horn. Wir möchten vielmehr, daß der Gesetzentwurf zur Schaffung eines einheitlichen Rechtes, der, wie ich weiß, im Arbeitsministerium als Referentenentwurf schon lange weitgehend vorbereitet ist, schnellstens im neuen Parlament aus der Schublade kommt, damit das einheitliche Recht die Grundlage für die Reform sein kann.
Was aber die Gewährung der zusätzlichen Leistungen angeht, Herr Kollege Schellenberg, so möchte ich nur wiederholen, was ein verantwortungsbewußter Beamter, der noch aus der Zeit des preußischen Beamtentums stammt und auch noch das hat, was man Haltung nennt, dazu gesagt hat. Er sagte nach einer solchen Aussprache, es sei unverantwortlich und geradezu unglaublich, daß man in einer halben Stunde im Ausschuß Anträge beraten und beschließen wolle — denn so war der Zeitdruck: in einer halben Stunde sollte die Ausschußsitzung beendet sein und das Plenum beginnen —, Anträge von einer solchen Auswirkung und von einem solchen Ausmaß, Anträge, die ja nicht nur die jetzigen Empfänger von Renten, sondern auch die Generation der Beitragszahler von heute und von morgen berühren. Die Annahme der Anträge, die Sie in dem Geist, der Sie beseelt, fortgesetzt in diesem Hause gestellt haben, würde dahin führen, daß wir keine Selbstverwaltung und keine Versicherungsanstalt für Angestellte mehr hätten, sondern nur noch eine Staatsbürgerversorgung, in der alle Steuerzahler immer die Defizite trügen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128010900
Das Wort hat der Abgeordnete Richter.

Willi Richter (SPD):
Rede ID: ID0128011000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Horn und der Herr Bundesarbeitsminister Storch haben darauf hingewiesen, daß es sich bei diesem Gesetz um ein Errichtungsgesetz und nicht um ein Leistungsgesetz handele. Das ist grundsätzlich richtig. Der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung eingebracht hat, betrifft nur die Errichtung einer Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Aber wir sind ja nicht erst seit heute oder seit gestern zusammen, sondern schon vier Jahre, und in dem Gesetzentwurf über die Wiederherstellung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung, den die Bundesregierung vor Jahren eingebracht hat, waren keine Bestimmungen über sonstige Gebiete der Sozialversicherung enthalten. In den damaligen Ausschußsitzungen haben Sie aber, Herr Kollege Horn, Frau Kollegin Kalinke und andere den § 14 in die Vorlage hineingebracht. Auch in dem Gesetz über die Rentenerhöhungen von 1951 waren keine Bestimmungen über die Neugestaltung der Berufsgenossenschaften in Berlin oder über die Landesversicherungsanstalt für Invalidenversicherung in Berlin usw. enthalten. Sie haben es zusätzlich hineingebracht. Sie haben die Erhöhung der Mittel für Berlin davon abhängig gemacht, daß die Berufsgenossenschaften dort ad hoc wiedererrichtet wurden, und anderes mehr.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Bitte, Sie haben es uns ja vorgemacht! Warum sind Sie nicht konsequent und machen es jetzt auch weiter, wenn es notwendig ist?
Nun sagt der Minister S t o r c h , es seien erst die Organe der Selbstverwaltung zu hören, und diese Organe müßten zu den Leistungen Stellung nehmen. Ich weiß nicht, auf Grund welcher Bestimmung des Grundgesetzes oder eines sonstigen Gesetzes der Herr Minister Storch zu dieser Idee gekommen ist. Ich habe auch bis heute noch nicht erlebt, daß dieser gleiche Bundesarbeitsminister Storch beispielsweise die Organe der Selbstverwaltung der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung oder die Organe der Landesversicherungsanstalten über die Zwangsanleihen gehört hätte, die in Höhe von insgesamt über 700 Millionen DM auf Grund des mit Ihren Stimmen in den letzten Tagen gefaßten Beschlusses von den Versicherungsträgern erhoben werden. Man soll nicht mit solchen Argumenten kommen, die stechen doch nicht. Für Sie geht es lediglich darum, eine gute Ausrede zu finden, wie Sie den Antrag der SPD beerdigen können, so wie Sie es mit der Kinderbeihilfe gemacht haben. Der Antrag der SPD trägt die Drucksachennummer 4271 und das Datum 15. April 1953. Dieser Antrag der SPD wurde wiederholt auf die Tagesordnung des Sozialpolitischen Ausschusses des Bundestages gesetzt, wurde aber von Ihnen durch Umstellung der Tagesordnung und durch Ausdehnung der Diskussion zu anderen Punkten und derartiges mehr nicht beraten. Wir müssen deshalb darauf bestehen, daß heute die Klärung geschaffen wird, insbesondere da der Bund nicht mit Mehrausgaben belastet wird, sondern die dadurch entstehenden Mehrleistungen von der Angestelltenversicherung durch die Beiträge der Angestellten aufgebracht werden können.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128011100
Das Wort hat der Herr Bundesarbeitsminister.

Anton Storch (CDU):
Rede ID: ID0128011200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte Herrn Kollegen Richter doch noch einmal darauf aufmerksam machen, daß wir sehr ernst bestrebt sind, bei allen Neuerungen in der Sozialversicherung die Selbstverwaltungseinrichtungen mit heranzuziehen. Sie wissen, daß wir die Novelle zum AVAVG der Bundesanstalt bzw. ihren Selbstverwaltungsorganen übermittelt haben. Es hat mir sehr leid getan, daß man dort dieser Aufgabe offenbar nicht ganz die Bedeutung beilegt, die man einer derartigen Befragung eigentlich beilegen müßte. Daß die Gesetzgebung letzten Endes durch dieses Hohe Haus zu geschehen hat, darüber braucht kein Streit zu bestehen. Aber es ist doch immer gut, wenn man neue Ordnungen in Verbindung mit den Einrichtungen herstellt, die nachher durch die Selbstverwaltung die nötige Ordnung in der Geschäftsführung zu schaffen und die Maßnahmen zur Gesunderhaltung zu treffen haben. Ich wäre also bei der ganzen Neuordnung der Sozialversicherung, wenn die Arbeit mit dem Beirat in meinem Ministerium abgeschlossen ist, sehr gern bereit, mit den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherungsträger darüber zu reden, ehe die Dinge auf die rein parteipolitische Ebene des Parlaments gebracht werden.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128011300
Das Wort hat der Abgeordnete Schellenberg.

Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0128011400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesarbeitsminister hat hier vorgetragen, daß vor Änderungen des Leistungsrechts erst die Selbstverwaltung befragt werden müsse. Herr Bundesarbeitsminister,
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn. Freitag. den 3. Juli 1953 14103

(Dr. Schellenberg)

über § 397 AVG und seine Anwendung in der britischen Zone steht die Meinung aller Beteiligten fest. Die Deutsche Angestelltengewerkschaft, die bekanntlich bei den Wahlen zur Selbstverwaltung der Angestelltenversicherung die absolute Mehrheit errungen hat,

(Zuruf rechts: Gott sei Dank!)

hatte unter dem 7. Mai an den Sozialpolitischen
Ausschuß dieses Hauses ein Schreiben wegen der
Wiedereinführung des § 397 AVG in der britischen
Besatzungszone gerichtet, in dem es wörtlich heißt:
Von der Deutschen Angestelltengewerkschaft
ist dem Herrn Bundesminister für Arbeit wiederholt, z. B. in Beantwortung seiner Umfrage
vom 7. Dezember 1951, der Wunsch vorgetragen
worden, die Nichtanwendung des § 397 AVG
in der britischen Besatzungszone zu beseitigen.
Bisher ist in dieser Hinsicht durch die Regierung
nichts geschehen, obwohl sich das Haus wiederholt
mit dieser Angelegenheit beschäftigt hat und die
Deutsche Partei unter dem 22. April 1952 sowie
die Freie Demokratische Partei am 26. März dieses
Jahres diesbezügliche Anträge gestellt haben. Die
Schaffung eines bundeseinheitlichen Rechts in der
Angestelltenversicherung steht immer noch aus.
Nach Ansicht meiner Fraktion ist es unmöglich, eine
bundeseinheitliche Anstalt zu errichten, aber Leistungen unterschiedlich nach Zonen zu gewähren.
Deshalb muß im Zusammenhang mit diesem Errichtungsgesetz auch die Frage bundeseinheitlicher
Leistungen für alle Angestellten geregelt werden.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128011500
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann ist die Beratung über den Änderungsantrag Umdruck Nr. 1438 Ziffer 6 abgeschlossen.
Ich rufe § 28 auf. Herr Abgeordneter Schellenberg, begründen Sie auch den Antrag Umdruck Nr. 1038 Ziffer 7?

Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0128011600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei dem § 28 handelt es sich um die Sicherung der Leistungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Hierdurch soll § 5 Abs. 2 des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes geändert werden, und zwar dergestalt, daß die bisher bestehende gegenseitige Finanzhilfe der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten beseitigt werden soll. Meine Fraktion bedauert das gerade im Interesse der Angestellten. Die Zeiten sind vorbei, in denen die Angestelltenversicherung der wirtschaftlich stärkste Träger der deutschen Rentenversicherung war. Heute müssen zur Rentenversicherung der Angestellten, bezogen auf die einzelne Rente, höhere Staatszuschüsse gewährt werden als zur Rentenversicherung der Arbeiter. Der Staatszuschuß zur einzelnen Rente beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter gegenwärtig 26 DM monatlich, in der Rentenversicherung der Angestellten 32 DM monatlich. Der Staat muß also heute schon für die Angestelltenversicherung verhältnismäßig mehr Mittel aufwenden als für die Rentenversicherung der Arbeiter.
Trotz dieser Sachlage ist die finanzielle Stellung der Angestelltenversicherung weitaus schwächer als die der Rentenversicherung der Arbeiter. Aus den Zahlenunterlagen, die der Herr Bundesarbeitsminister bei Beratung des Gesetzes über die Dekkung der Rentenzulagen vorgelegt hat, ergibt sich in der Rentenversicherung der Arbeiter nach Vornahme der Abschöpfungen ein Überschuß von 324 Millionen DM. Das sind rund 11 % der Beitragseinnahmen. In der Rentenversicherung der Angestellten beträgt aber der Überschuß nur 90 Millionen DM. Das sind rund 6 % der Beitragseinnahmen. Die Lage ist also heute so, daß die Angestelltenversicherung, bezogen auf die Beitragseinnahmen, nur etwa halb soviel Überschuß erzielt wie die Rentenversicherung der Arbeiter. Ungeachtet dieser Situation soll nun die gegenseitige Hilfe im Notfalle zwischen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten beseitigt werden. Deshalb muß nach Ansicht meiner Fraktion, wenn die Trennung bei den Finanzen voll durchgeführt werden soll, eine unbedingte Sicherung dier Leistungsgewährung erfolgen.
Die Fassung des § 28 ist in dieser Hinsicht in keiner Weise ausreichend. Es wird dort — genau so wie in § 5 des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes — gesagt: „Das nähere bestimmt ein zu erlassendes Gesetz." Seit dem Jahre 1949 ist aber kein Gesetz über die Bundesgarantie erlassen worden. Deshalb ist jetzt bei der Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte die Frage der Garantie nicht zweifelsfrei geregelt. Es muß aber eine unbedingte Bundesgarantie in das Gesetz hinein. Aus diesem Grunde haben wir zu § 28 einen Änderungsantrag gestellt. Nach Feststellung des Bundesrechnungshofs, also einer objektiven Instanz, sollen Bundesmittel dann gewährt werden, wenn die Aufrechterhaltung der gesetzlichen und freiwilligen Leistungen der deutschen Rentenversicherung nicht gewährleistet ist.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128011700
Das Wort hat Frau Abgeordnete Kalinke.

Margot Kalinke (CDU):
Rede ID: ID0128011800
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Ich möchte hier nur drei Dinge feststeilen. Erstens: Wenn es Herrn Schellenberg mit seiner Sorge um den Bestand der deutschen Angestelltenversicherung, um die Kapitaldeckung und um die Garantie der Leistungen für die Zukunft so außerordentlich ernst wäre, dann hätte er heute keine solchen Änderungsanträge gestellt, ohne zu wissen, ob sie auch verwirklicht werden können. Zweitens: Wenn es ihm mit der Stellungnahme des Bundesrechnungshofs wirklich ernst wäre, hätte er die Versicherungsanstalt Berlin, deren Geschäftsführer er ist, längst liquidiert und dort auf den Bundesrechnungshof gehört. Drittens: Was in dem Paragraphen des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes, den man beseitigen möchte, drinsteht, ist „der Gedanke der Gemeinlast". Damit haben wir einige Erfahrungen aus der Vergangenheit; leider haben sie nur die Fachleute. Wir sind jedenfalls nicht dafür, daß der Gedanke der Gemeinlast verewigt wird.

(Zurufe von der SPD: Schreien Sie doch nicht so!)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128011900
Keine weiteren Wortmeldungen? - Dann schließe ich die Beratung zu § 28 ab. §§ 29 und 30 sind begründet. §§ 30a, 31, —32, — 33! — Herr Abgeordneter Schellenberg, wünschen Sie das Wort zur Begründung des dazu gestellten Änderungsantrags?

(Abg. Dr. Schellenberg: Ergibt sich zwangsläufig aus der anderen Vorschrift!)

- Sie wollen also nicht besonders begründen;
ebenso auch nicht den Änderungsantrag Umdruck
14104 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Vizepräsident Dr. Schmid)

Nr. 1038 Ziffer 9 betreffend die Überschrift, die ich mit der Einleitung aufrufe.
Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Die Abstimmung können wir erst um 15 Uhr vornehmen. Die Frage ist nur, ob wir jetzt nicht die allgemeine Aussprache der dritten Lesung halten sollen.

(Zurufe von der SPD: Nein!)

— Sie möchten sie nicht haben. Dann müssen wir die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes jetzt unterbrechen.
Wir fahren mit Punkt 13 der gestrigen Tagesordnung fort:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Seuffert, Scharnberg, Dr. Preusker und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Allgemeinen Anordnung Nr. 3 zum Gesetz Nr. 52 der amerikanischen Militärregierung betreffend die Bank der Deutschen Arbeit A.G. (Nr. 4425 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 4583 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 272. Sitzung.)

Auch hier werden wir uns nur mit der Berichterstattung befassen können. Berichterstatter ist
Herr Abgeordneter Seuffert. Ich sehe, er ist nicht da.

(Abg. Mellies: Verzichtet!)

- Verzichtet das Haus auf die Entgegennahme eines mündlichen Berichts?

(Zustimmung.)

—Das Haus verzichtet.*) Dann rufe ich die einzelnen Bestimmungen auf: § 1, — § 2, — Einleitung und Überschrift. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann ist die zweite Beratung vorbehaltlich der Abstimmung abgeschlossen. Ich kann nicht gut in die
dritte Beratung
eintreten, es sei denn, das Haus verzichtet jetzt, was es durchaus kann, auf eine allgemeine Aussprache.

(Zurufe: Wird verzichtet!)

— Auf eine allgemeine Aussprache wird verzichtet, so daß nach 15 Uhr nur noch abgestimmt zu werden braucht.
Ich rufe Punkt 14 auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Untersuchungsausschusses (49. Ausschuß) gemäß Antrag der Fraktion der SPD zur Prüfung der unzulänglichen Einstellung von Schwerbeschädigten bei den Bundesdienststellen (Nrn. 4609, 3645 der Drucksachen).
Hier ist Berichterstatter der Abgeordnete Leonhard. Wird auch hier verzichtet?

(Abg. Leonhard: Verzichte, liegt schriftlich vor!)

— Herr Abgeordneter Leonhard, Sie beziehen sich auf Ihren Schriftlichen Bericht.**) Auch hier müssen wir die Abstimmung bis 15 Uhr zurückstellen.
Punkt 15:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, DP betreffend Nachwuchs für
*) Schriftlicher Bericht: Anlage 12 Seite 14179 **) Siehe Anlage 13 Seite 14180
supranationale Behörden (Nrn. 4606, 4222 der Drucksachen).
Hier ist Berichterstatter der Herr Abgeordnete Kleindinst. Ich nehme an, daß auch hier auf Entgegennahme des mündlichen Berichts verzichtet wird. Allgemeine Zustimmung? — Dann stellen wir die weitere Beratung bis 15 Uhr zurück.
Punkt 16 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Mißstände bei Großbaustellen (Nm. 4557, 4037 der Drucksachen).
Hier ist Berichterstatter der Abgeordnete Dr. Kneipp. Legt das Haus Wert auf einen mündlichen Bericht?

(Zurufe: Nein! — Abg. Dr. Kneipp: Ich bin sehr schnell fertig!)

— Dann, Herr Abgeordneter, bitte.

Dr. Otto Kneipp (FDP):
Rede ID: ID0128012000
Der Ausschuß für Arbeit, dem der sozialdemokratische Antrag zur Beratung zugewiesen war, hat durch einen Teil seiner Mitglieder an Ort und Stelle in der Pfalz die entsprechenden Feststellungen getroffen, die Sie nun in der Drucksache Nr. 4557 finden. Der Ausschuß hat diese Feststellungen in vollster Harmonie getroffen, so daß ich Sie bitte, dem Antrag zuzustimmen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128012100
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wir stellen die Abstimmung bis 15 Uhr zurück.
Punkt 17 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen (8. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Verurteilung des Berliner Journalisten Herbert Kluge in der sowjetischen Besatzungszone (Nrn. 4584, 4194 der Drucksachen).
Hier hat mich Herr Dr. Reif gebeten, ihm Gelegenheit zu geben, um 15 Uhr einige wenige Worte zu sprechen, oder wollen Sie es jetzt gleich tun?

(Abg. Dr. Reif: Ja!)

— Dann erteile ich Ihnen das Wort.

Dr. Hans Reif (FDP):
Rede ID: ID0128012200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte der Anregung des Herrn Präsidenten folgen und den detaillierten Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen über die Verurteilung des Berliner Journalisten Herbert Kluge zu Protokoll geben.*) Ich möchte aber einige Worte zu diesem Bericht sagen, der nicht nur den Fall Kluge, sondern auch eine Reihe anderer Fälle darstellt, die mit dem Fall Kluge darin übereinstimmen, daß in jedem dieser Fälle die Ausübung der journalistischen Tätigkeit und allein diese als Grundlage der Anklage und der Verurteilung vorliegt. Es handelt sich in diesen Fällen außerdem um westdeutsche Journalisten. Es handelt sich also um die Verletzung eines international seit Jahrzehnten unter zivilisierten Völkern anerkannten Rechts auf journalistische Betätigung.
In unserem Bericht haben wir weiterhin an die Fälle erinnert, in denen die Verurteilung bzw. die Prozeßführung nur auf Grund von Menschenraub möglich war, und wir haben schließlich auf einige Fälle hingewiesen, die zu den sogenannten Wald*) Siehe Anlage 14 Seite 14184
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14105

(Dr. Reif)

heimer Fällen gehören, Fälle, bei denen ebenfalls lediglich die Ausübung einer journalistischen Tätigkeit zur Grundlage eines Urteils, das in einigen Fällen auf 20 und mehr Jahre Zuchthaus lautet, gewählt worden ist.
Der Ausschuß legt Wert darauf, dem Hohen Hause diese Fälle in dem dem Protokoll beigegebenen Bericht in nüchterner Sachlichkeit vorzulegen. Der Auschuß ist der Überzeugung, daß gerade in der nüchternen Sachlichkeit, in der diese Fälle dargestellt sind, und in dem Inhalt dessen, was hier in schlichter Sachlichkeit berichtet wird, eine erschütternde Anklage gegen diejenigen erhoben wird, die das Recht mißbrauchen, um die Freiheit der Meinungsäußerung und der Berichterstattung zu unterdrücken.
Die Bitte des Ausschusses geht, wie Sie aus der Drucksache ersehen wollen, dahin, den Mündlichen Bericht durch einen formellen Beschluß des Hauses zu akzeptieren.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128012300
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wir stellen auch hier die Abstimmung bis 15 Uhr zurück.
Punkt 18 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Nr. 4312 der Drucksachen).
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 4486 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 265. Sitzung.)

Berichterstatterin ist Frau Abgeordnete Nadig.

(Zurufe von der SPD: Wird verzichtet!)

Der Bericht ist schriftlich abgegeben.*) Das Haus verzichtet auf mündliche Berichterstattung.

(Abg. Dr. Bleiß: Ein Änderungsantrag!)

Es ist lediglich ein Änderungsantrag gestellt, aber dazu muß ich zunächst die einzelnen Bestimmungen aufrufen. Wir treten ein in die zweite Beratung. Ich rufe auf Art. 1. Hier ist ein Änderungsantrag angekündigt. Ich bitte ihn zu begründen, Herr Abgeordneter.

Dr. Paul Bleiß (SPD):
Rede ID: ID0128012400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir bitten Sie, den Wortlaut des Art. 1 Buchstabe e auf Drucksache Nr. 4486 in der Weise zu ändern, daß die Worte „und in ihrem Kostenaufwand geringwertig sind" angefügt werden.
Zur Begründung dieses Änderungsantrags möchte ich kurz folgendes ausführen. Die Sozialdemokratische Partei hat sich seit jeher gegen das Zugabewesen ausgesprochen. Wir sind der Meinung, daß Zugaben dazu mißbraucht werden können, den Wettbewerb im Warenverkehr in unzulässiger Weise einzuschränken, zu stören und den Verbraucher durch ein geschickt gehandhabtes Zugabewesen zum Ankauf von Waren minderer Qualität zu verleiten. Hinzu kommt, daß den Aufwand für das Zugabewesen in ,der Regel der Verbraucher zu tragen hat.
Was nun für das Zugabewesen in seiner Gesamtheit gilt, das kann man auch für Zeitschriften annehmen, die der Werbung von Kunden dienen.
*) Siehe Anlage 15 Seite 14190 Wir haben nichts dagegen einzuwenden, wenn Kundenzeitschriften allgemein aufklärenden Inhalts der Kundenwerbung dienstbar gemacht werden. Wir möchten aber verhindern, daß das allgemeine Zugabeverbot durch allzu umfangreiche und allzu reichlich illustrierte Zeitschriften ausgehöhlt wird. 13m dem Letztverbraucher die damit verbundenen unnötigen Reklamekosten zu ersparen, bitten wir Sie, den Text des Buchstaben e, wie ich es eingangs erwähnen durfte, zu ergänzen.
Ich darf mir erlauben, Herr Präsident, Ihnen den Änderungsantrag zu überreichen. Ich bitte das Hohe Haus, unserem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128012500
Er ist schon vervielfältigt, Herr Abgeordneter.
Wortmeldungen hierzu? — Bitte, Herr Abgeordneter Schatz!

Dr. Josef Schatz (CSU):
Rede ID: ID0128012600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Änderungsantrag entspricht durchaus den Rechtsgedanken, die wir im Rechtsausschuß, im Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films sowie im Wirtschaftsausschuß erörtert haben. Es wäre deshalb nicht nötig gewesen, diese Formulierung, wie sie die SPD jetzt vorschlägt, noch in das Gesetz einzubauen, weil aus der Struktur, aus der Eigenart der Kundenzeitschrift ohne weiteres hervorgeht, was jetzt noch ausdrücklich in das Gesetz hineingebaut werden soll. Wir haben in unseren Ausschüssen die Gedankengänge des Herrn Kollegen, der diesen Antrag begründet hat, bereits berücksichtigt. Wir glaubten nur, daß es nicht nötig sei, dies im Gesetz besonders zu erwähnen.
Nachdem wir jetzt aber die Zugabeverordnung in den drei Ausschüssen einstimmig ändern, wird auch die Fraktion der CDU/CSU diesem Änderungsantrag zustimmen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128012700
Weitere Wortmeldungen liegen nicht von.
Ich rufe auf Art. 2, — Art. 3, — Einleitung und Überschrift. — Die Abstimmungen müssen wir bis 15 Uhr aussetzen.
Ich rufe auf Punkt 19 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FU (BP-Z) betreffend Einfuhr von Pflastersteinen (Nrn. 4610, 4029 der Drucksachen).
Berichterstatter ist hier Herr Abgeordneter Spies. Wird auf mündliche Berichterstattung verzichtet?

(Zustimmung. — Abg. Spies: Ich kann darauf verzichten und meinen Bericht auch schriftlich zu Protokoll geben!)

— Das Haus verzichtet auf Entgegennahme des mündlichen Berichts. Der Bericht wird schriftlich zu Protokoll gegeben.*) Die Abstimmung wird bis 15 Uhr ausgesetzt.
Punkt 20 der gestrigen Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß)

über den Antrag der Abgeordneten Günther
*) Siehe Anlage 16 Seite 14191
14106 Deutscher Bundestag - 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Vizepräsident Dr. Schmid)

und Genossen betreffend Straßenpersonenverkehr (Nrn. 4588, 4002 der Drucksachen).
Hier ist Berichterstatter Herr Abgeordneter Baur. Wird auch hier auf die Entgegennahme des mündlichen Berichts verzichtet?

(Zustimmung.)

- Der Verzicht ist allgemein. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Die Aussprache darüber ist geschlossen. Ebenso wie zu Punkt 19 der Tagesordnung bleibt also nur noch die Abstimmung vorzunehmen.
Punkt 21 der gestrigen Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Günther und Genossen betreffend Paket- und Expreßgutbeförderung (Nrn. 4589, 4003 der Drucksachen).
Auch hier ist als Berichterstatter Herr Abgeordneter Baur vorgesehen. Verzichtet das Haus auch hier auf mündliche Berichterstattung?

(Zustimmung.)

- Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann schließe ich auch hierzu die Beratung.
Damit ist die gestrige Tagesordnung bis auf die noch fälligen Abstimmungen erledigt. Wir kehren zur heutigen Tagesordnung zurück.
Ich rufe auf Punkt 2 der Tagesordnung.

(Zuruf: Das ist schon geschehen!)

- Ist Punkt 2 schon erledigt? Ich kann aus der Vorlage nicht ersehen, ob dieser Punkt betreffend die Petitionen schon erledigt ist.

(Abg. Mellies: Nein! Das soll um 15 Uhr nach den Abstimmungen geschehen!)

- Also auch erst um 15 Uhr.
Dann rufe ich auf Punkt 3 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank (Nr. 4202 der Drucksachen);
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

(19. Ausschuß) (Nr. 4498 der Drucksachen).


(Erste Beratung: 260. Sitzung.)

Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, auf die Entgegennahme des mündlichen Berichts*) und auf eine Aussprache zu verzichten. Ist das Haus einverstanden?

(Zustimmung.)

Ich rufe auf Art. I, - Art. II, - Art. III, - Art. III a, - Art. IV, - Einleitung und Überschrift. Wortmeldungen zu diesen aufgerufenen Bestimmungen liegen nicht vor. Die Einzelberatung ist damit abgeschlossen. Die Abstimmung wird bis 15 Uhr ausgesetzt.
Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung:
Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 13. April 1953 zur Revision und Erneuerung des Internationalen Weizenabkommens (Nr. 4577 der Drucksachen).
*) Schriftlicher Bericht: Anlage 17 Seite 14192
Wir beginnen mit der ersten Beratung. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann schließe ich die erste Beratung.
Ich rufe auf zur
zweiten Beratung.
Ich rufe auf Art. I, - Art. II, - Art. III, - Einleitung und Überschrift. Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die zweite Beratung geschlossen. Die Abstimmung bleibt ausgesetzt bis 15 Uhr.
Ich rufe auf Punkt 5 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevorratung (Nr. 4447 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 4575 [neu] der Drucksachen).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Hoffmann (Lindlar). Will das Haus auf eine Entgegennahme der mündlichen Berichterstattung verzichten? -

(Zurufe links: Wird verzichtet!)

- Allgemein?

(Zustimmung.)

Dann rufe ich zur
zweiten Beratung
auf: Art. 1, - Art. 2, - Art. 3, - Einleitung und Überschrift. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die zweite Beratung ist damit abgeschlossen mit Ausnahme der Abstimmungen, die um 15 Uhr erfolgen werden.
Punkt 6 der Tagesordnung entfällt.
Punkt 7 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Nr. 4304 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 4564 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 265. Sitzung.)

Hier ist Berichterstatter Herr Abgeordneter Seuffert. Wird auch hier auf mündliche Berichterstattung verzichtet? -

(Zurufe: Wird verzichtet!)

- Der Verzicht ist allgemein. Der Schriftliche Bericht liegt vor; er wird im Protokoll enthalten sein.*)
Wir treten in die Einzelberatung zweiter Lesung ein. Ich rufe auf die §§ 1, - 2, - 3, - 4, - 4 a,
- 5, - 6, - 7, - 8, - 9, - 10, - 11, - 12, -
13, - 14, - 15, - 16, - 17, - 18, - 19, - 20,
- 21, - 22, - 23, - 24, - 25, - 26, - 27, -28, - 29, - 30, - 31, - 32, - 33, - 34, - 35, - 36, - 37, - 38, - 39, - 40, - 41, - 42, - 43, -44, - 45, - 46 entfällt, - 47, - 48, - 49, - 50,
- 51, - 52, - 53, - 54, - 54 a, - 55, - 56, -56a,-57,-58,-59,-60,-61,-62,-63,
- 64, - 65, - 66, - 67, - 68, - 69, - 70, -71, - 72, - Einleitung und Überschrift. Wird das Wort zu einer dieser Bestimmungen gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Einzelberatung zweiter Lesung ab. Die Abstimmung wird bis 15 Uhr ausgesetzt.
*) Siehe Anlage 18 Seite 14194
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14107,

(Vizepräsident Dr. Schmid)

Punkt 8 der Tagesordnung entfällt.
Punkt 9 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Nr. 3623 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 4580 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 231. Sitzung.)

Berichterstatter ist auch hier der Abgeordnete Dr. Kneipp. Verzichtet das Haus auf die Entgegennahme eines mündlichen Berichts? — Das ist der Fall. Das Haus verzichtet auch auf eine Aussprache; der Ältestenrat hat es wenigstens in Vorschlag gebracht.
Wir treten ein in die Einzelberatung zweiter Lesung. Ich rufe auf Art. I, — Art. II, — Art. III,
— Einleitung und Überschrift. — Das Wort hierzu wird nicht gewünscht; die Beratungen zweiter Lesung sind damit abgeschlossen. Die Abstimmung wird bis 15 Uhr ausgesetzt.
Ich rufe auf Punkt 10 a und b der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Kaffeesteuergesetzes;
Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Teesteuergesetzes.

(Abg. Dr. Menzel: Herr Präsident, ich schlage vor, daß wir jetzt erst die Sachen *nehmen, die ohne Aussprache erledigt werden können, und dann erst die Kaffee und Teesteuer!)

— Dann stellen wir Punkt 10 bis nach 15 Uhr zurück.
Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen (Umstellungsergänzungsgesetz) (Nr. 4327 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 4605 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 268. Sitzung.)

Berichterstatter ist der Abgeordnete Dr. Will. Wird auf mündlichen Bericht*) verzichtet?

(Zurufe: Ja!)

— Der Verzicht ist allgemein, wie ich feststelle. Wir treten ein in die Einzelberatung zweiter Lesung. Änderungsanträge sind nicht gestellt. Ich kann somit sämtliche Bestimmungen geschlossen aufrufen: §§ 1 bis 63, — Einleitung und Überschrift. Das Wort wird zu keiner dieser Bestimmungen gewünscht. Damit ist die Einzelberatung zweiter Lesung abgeschlossen. Die Abstimmung wird um 15 Uhr erfolgen.
Punkt 12 a der Tagesordnung:

(14. Aus*)

schuß) über den Entwurf einer Fünften Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4595, 4483 der Drucksachen);
b) Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Entwurf einer Sechsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4596, 4458 der Drucksachen);
c) Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Entwurf einer Siebenten Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4495 [neu], 4358 der Drucksachen);
d) Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Entwurf einer Achten Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4597, 4391 der Drucksachen);
e) Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Entwurf einer Neunten Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4598, 4484 der Drucksachen);
f) Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Entwurf einer Zehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4599,
4445 der Drucksachen);
g) Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Entwurf einer Elften Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4600, 4456 der Drucksachen);
h) Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Entwurf einer Zwölften Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4601, 4546 der Drucksachen).
Zu Punkt 12 a bis h sind 40 Minuten Redezeit vorgesehen, offenbar nur vorsorglich. Ich darf davon ausgehen, daß, obwohl es sich um Zollsatzangelegenheiten handelt, niemand das Wort ergreifen wird. Die „Grüne Front" scheint erschöpft zu sein.

(Heiterkeit. — Zuruf rechts: Scheinbar!)

Berichterstatter zu Punkt 12 a ist Herr Abgeordneter Dr. Serres. Verzichtet das Haus auf Entgegennahme des mündlichen Berichts?

(Zurufe: Ja!)

Vielleicht kann ich die Frage ganz allgemein stellen — denn überall ist der Abgeordnete Dr. Serres als Berichterstatter vorgesehen —: Verzichtet das Haus überhaupt auf mündliche Berichterstattung zu allen Teilpunkten von Punkt 12?

(Zurufe: Ja!)

Wird das Wort gewünscht?

(Zurufe: Nein!)

— Zu keinem der Teilpunkte von Punkt 12? — Das ist nicht der Fall; dann ist die Beratung hierüber abgeschlossen.
Ich rufe auf Punkt 13:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Entwurf der Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Er-
14108 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Vizepräsident Dr. Schmid)

richtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Nrn. 4602, 4355 der Drucksachen).
Auch hier sind 40 Minuten offenbar nur vorsorglich angesetzt. Hier ist Berichterstatter ebenfalls der Abgeordnete Dr. Serres. Ist das Haus bereit, auf Entgegennahme des mündlichen Berichts zu verzichten?

(Zurufe: Jawohl!)

— Der Verzicht ist allgemein. Wird das Wort zu
diesem Punkt gewünscht? — Das ist nicht der Fall;
dann sind die Beratungen darüber abgeschlossen.
Die Abstimmung wird um 15 Uhr erfolgen.
Punkt 14:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Verkauf des Grundstücks ehem. Finanzschule Mölln in Holstein an die Landesversicherungsanstalt Schleswig-Holstein (Nrn. 4537, 4331 der Drucksachen).
Berichterstatter ist Abgeordneter Dr. Gülich. Ich nehme an, daß das Haus auch hier auf die Entgegennahme des mündlichen Berichts verzichtet.

(Zurufe: Jawohl!)

Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall; dann sind die Beratungen hierzu abgeschlossen.
Punkt 15:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Verkauf eines Teils des ehemaligen Heereszeugamtes in Ulm, Söflingerstraße 96, an die Firma Telefunken Gesellschaft für drahtlose Telegraphie m.b.H. in Berlin SW 61, Mehringdamm 32-34 (Nrn. 4533, 4069 der Drucksachen).
Berichterstatter ist Abgeordneter Brandt. Auch hier verzichtet das Haus auf die Entgegennahme des mündlichen Berichts, und es wird wohl auch allgemein auf das Wort verzichtet,

(Zurufe: Jawohl!)

so daß die Beratung dazu abgeschlossen werden kann.
Punkt 16:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Wilhelmshaven an der Gökernstraße, ehem. Bauwerft der Kriegsmarine (Nrn. 4535, 4070 der Drucksachen).
Berichterstatter ist Abgeordneter Dr. Bärsch. Auch hier wohl allgemeiner Verzicht auf mündliche Berichterstattung und auf Besprechung. Damit ist die Beratung dieses Punktes ebenfalls abgeschlossen.
Punkt 17:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Nachträgliche Mitteilung an den Bundestag von der Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Wilhelmshaven auf der Schleuseninsel (Nrn. 4541, 3649 der Drucksachen).
Berichterstatter ist Abgeordneter Steinhörster. Auch hier darf ich wohl annehmen, daß das Haus auf die Entgegennahme des mündlichen Berichts und auf Besprechung verzichtet.

(Zustimmung.)

Dann ist die Beratung dieses Punktes abgeschlossen. Punkt 18:

(Abg. Dr. Menzel: Bitte zurückstellen!) - Punkt 18 wird zurückgestellt.

Punkt 19 soll dann wohl auch zurückgestellt werden.

(Abg. Dr. Menzel: Nein, können wir machen!)

— Es sind aber 60 Minuten vorgesehen. Die werden nicht in Anspruch genommen. Dann rufe ich auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens (Nr. 4283 der Drucksachen);
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für ERP-Fragen (15. Ausschuß) (Nr. 4433 [neu] der Drucksachen).

(Erste Beratung: 264. Sitzung.)

Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Semler. Auch hier nehme ich an, daß das Haus auf die Entgegennahme des mündlichen Berichts verzichtet. Ein schriftlicher Bericht*) liegt vor; auf diesen wird Bezug genommen. Hier ist eine Reihe von Änderungsvermerken, aus denen ich nicht ohne weiteres ersehen kann, ob es sich um Änderungsanträge oder lediglich um Ausschußbeschlüsse handelt. — Änderungsanträge liegen nicht vor. Offenbar hat der Ausschuß gewisse Änderungen der Regierungsvorlage beschlossen, so zu § 2, § 6, § 12, § 15, § 16. Außerdem ist ein § 17 vom Ausschuß neu beschlossen worden.
Ich kann wohl sämtliche Bestimmungen summarisch aufrufen. Ich rufe also auf die Einzelberatung zweiter Lesung, §§ 1 bis 17, Einleitung und Überschrift. Wird das Wort zu diesen Bestimmungen gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beratung zweiter Lesung abgeschlossen. Die Abstimmung wird bis 15 Uhr ausgesetzt.
Punkt 20:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Titel II, III, IV und X der Gewerbeordnung (Nr. 4170 der Drucksachen);
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nrn. 4491, zu 4491 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 258. Sitzung.)

Berichterstatter ist der Abgeordnete Lange. Wird auf Berichterstattung verzichtet?

(Zuruf rechts: Bericht liegt schriftlich vor!)

— Liegt schriftlich**) vor; das Haus verzichtet ebenfalls.
*) Siehe Anlage 20 Seite 14199 **) Siehe Anlage 21 Seite 14200
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14109

(Vizepräsident Dr. Schmid)

Es wird mir gesagt, es liege ein Änderungsantrag vor. Dieser Änderungsantrag betrifft Art. I Nr. 18. Ich rufe in der Einzelberatung der zweiten Lesung Art. I auf. Wer begründet diesen Änderungsantrag auf Umdruck Nr. 1056? — Offenbar sind sich die Fraktionen der FDP, CDU/CSU, SPD und DP hier einig.

(Abg. Naegel: Ich möchte nicht begründen, sondern widersprechen!)

— Sie wollen widersprechen. Ich erteile Ihnen das Wort. — Der Antrag gilt als eingebracht und begründet.

Wilhelm Naegel (CDU):
Rede ID: ID0128012800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der auf Umdruck Nr. 1056 vorgelegte Änderungsantrag findet nicht unsere Zustimmung. Wir haben die Materie im Wirtschaftspolitischen Ausschuß sehr eingehend beraten, sind aber zu der Überzeugung gekommen, daß wir diese vielen Änderungsanträge, die zu dem § 56 der Gewerbeordnung in der bisherigen Fassung gestellt worden sind, nur im ganzen und nur eingehend behandeln könnten, wenn wir gerechterweise verfahren wollten. Deshalb haben wir es für notwendig gehalten, gewisse gewerbepolizeiliche Vorschriften demnächst einmal einer Änderung zu unterwerfen. Wir konnten aber im Augenblick keinen Entschluß fassen, den vorliegenden Antrag zu behandeln. Insbesondere konnten wir uns nicht entschließen, die Vorschriften über den Verkauf und das Feilbieten von Arznei- und Heilmitteln sowie die Ausübung von Heilkunde in Abänderung der bisherigen Bestimmungen neu zu fassen.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag Drucksache Nr. 1056 abzulehnen, insbesondere auch unter Hinweis auf die Entschließung, die wir mit dem Schriftlichen Bericht übergeben haben, in der es heißt:
Die Bundesregierung wird ersucht,
dem Bundestag so bald wie möglich eine den Bedürfnissen der Volkswirtschaft entsprechende Neufassung der §§ 56 und 56 a der Gewerbeordnung vorzulegen. Dabei sind die Grundrechte des Staatsbürgers und die Interessen der Allgemeinheit zu wahren und gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128012900
Wortmeldungen hierzu? — Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hammer.

Dr. Richard Hammer (FDP):
Rede ID: ID0128013000
Meine Damen und Herren! Es ist durchaus einzusehen, daß der Wirtschaftspolitische Ausschuß geprüft hat, wieweit er einer solchen Bestimmung nachgehen könnte, ohne das ganze System dieser Paragraphen durcheinanderzurütteln. Ich bitte Sie trotzdem, unserem Antrag zu folgen.
Die Konsequenzen, die bei einer Außerachtlassung unseres Vorschlages zu erwarten wären, sind doch ganz ungeheure. Es hat sich in Deutschland ein Gewerbe herausgebildet, das unter Umgehung der Arzneimittelvorschriften und des Heilpraktikergesetzes Heilkunde im Umherziehen ausübt unter dem Vorwand, Bestellungen entgegenzunehmen. Wenn Sie die Zeitschriften durchblättern, dann finden Sie Angebote für Werber, für sogenannte Gesundheitsmalocher, denen eine Provision von 2-, Sund 4000 DM pro Monat in Aussicht gestellt wird. Ein großer Teil dieser Bestellungen, die hier herauskommen, werden nachher unseren notleidenden Krankenversicherungsträgern präsentiert. Dieses zu einem Überpreis verkaufte Bruchband erscheint ja dann mit der Quittung am Schalter der Krankenversicherung.
Im übrigen ist die Volksgesundheit dadurch schwer bedroht. Um ein Bruchband zu verpassen, muß man einen Bruch von einer Geschwulst in der Leistengegend unterscheiden können. Man muß feststellen können, ob das ein Bruch ist oder eine Drüse, die zu einer Krebsgeschwulst gehört. Das alles interessiert die Verkäufer überhaupt nicht oder doch nur insofern, als ein außerordentlicher „Rebbach" dabei zu machen ist.
Es ist richtig, daß beim kommenden Arzneimittelverkehrsgesetz diese Probleme in der Beratung geprüft und entschieden werden müssen. Uns scheint aber die Frist bis dahin doch so lang zu sein, daß inzwischen sehr viel Unheil geschehen kann. Deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag nachzukommen. Der Antrag findet die Billigung aller Leute, die sich in Deutschland auf eine seriöse Art und Weise mit der Behandlung von Krankheiten befassen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128013100
Herr Abgeordneter Dr. Vogel!

Dr. Rudolf Vogel (CDU):
Rede ID: ID0128013200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In meinem Wahlkreis befindet sich gerade eines der größten dieser Unternehmen, die Herr Dr. Hammer eben angesprochen hat. Ich möchte darauf hinweisen, daß es sich hier keineswegs um ein Hausiergewerbe handelt, sondern um eine sehr alte, sehr große Firma, die das in einer durchaus legalen und ärztlich in jeder Weise vertretbaren Form unternimmt. Wenn der Antrag des Kollegen Dr. Hammer hier durchginge, würde eine schwere unmittelbare Schädigung einer Firma eintreten, die, soviel ich weiß, über 150 Menschen beschäftigt. Es wäre durch nichts zu vertreten, wenn hier nur zum Schutze einer bestimmten Interessentengruppe ein bestimmtes anderes Unternehmen, das sich mit der Herstellung von Bruchbändern und derartigen Erzeugnissen befaßt, zerstört würde. Das kann nicht der Sinn eines solchen Gesetzes sein.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128013300
Bitte, Herr Abgeordneter Naegel!

Wilhelm Naegel (CDU):
Rede ID: ID0128013400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur eine kurze Ergänzung. Es ist davon gesprochen worden, daß sich gefährliche Entwicklungen zeigen würden, wenn wir den Antrag Hammer und Genossen nicht annähmen. Ich darf aber nach Rücksprache mit den Ministerien feststellen, daß bisher bei den Ministerien noch gar keine Beschwerde in dieser Richtung vorliegt, sondern daß dieser Antrag lediglich von Interessentenkreisen verursacht worden ist. Das macht uns besonders stutzig, wenn wir hier gerechterweise entscheiden wollen. Wir waren deshalb im Wirtschaftspolitischen Ausschuß der Auffassung, es bedürfe wirklich einer tiefgründigen Überprüfung der wirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Konsequenzen, die sich aus diesem Antrag ergäben, ehe man zu einer immerhin voreiligen Änderung des § 56 kommen könne. Wir wollen ja eine Angleichung an die gegenwärtigen Verhältnisse und an die neue wirtschaftspolitische Entwicklung erreichen. Aber wir sind nicht der Meinung, daß das in dieser Kürze der Zeit, vor allen Dingen heute, noch
1411 0 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Naegel)

grundlegend entschieden werden kann. Ich bitte
deshalb noch einmal um Ablehnung des Antrags.

(Abg. Dr. Vogel: Sehr richtig!)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128013500
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann ist die Beratung zu Art. I abgeschlossen.
Art. II, — Art. II a, — Art. III, — Art. IV, — Art. IV a, — Art. V, — Art. VI, — Einleitung und Überschrift. — Keine Wortmeldungen zu den aufgerufenen Bestimmungen. Dann schließe ich die Beratung dieses Gesetzentwurfs in zweiter Lesung ab. Die Abstimmungen erfolgen wie bei den anderen Vorlagen um 15 Uhr.
Punkt 21 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrieb von Blindenwaren (Nr. 4381 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 4581 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 273. Sitzung.)

Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Lange. Wird auf Entgegennahme des Berichts verzichtet?

(Abg. Lange: Zwei Sätze nur!)

— Herr Abgeordneter Lange, bitte, Sie haben das Wort als Berichterstatter.

Erwin Lange (SPD):
Rede ID: ID0128013600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Soweit es sich um die Drucksache Nr. 4381 handelt, hat sich der Ausschuß für Wirtschaftspolitik der Begründung der Regierung angeschlossen. Er hat aber gleichzeitig, da hinsichtlich der Fassung einiger Bestimmungen berechtigte Wünsche vorgetragen worden sind, auch diesen Wünschen Rechnung getragen, und ich bitte Sie, den in der Drucksache Nr. 4581 in der Ausschußfassung enthaltenen Entwurf eines Gesetzes über den Vertrieb von Blindenwaren anzunehmen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128013700
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wir treten in die Einzelberatung in zweiter Lesung ein. Ich rufe auf §§ 1 bis 11, Einleitung und Überschrift. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Beratung in zweiter Lesung abgeschlossen. Die Abstimmung bleibt bis 15 Uhr ausgesetzt.
Ich rufe Punkt 22 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Handelsabkommen vom '7. Oktober 1951 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Irak (Nr. 4390 der Drucksachen)

Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 4496 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 273. Sitzung.)

Hier ist Herr Abgeordneter Kuhlemann Berichterstatter. Verzichtet das Haus auf mündliche Berichterstattung? — Ich stelle diesen einmütigen Verzicht fest.
Ich rufe auf Art. I bis IV, — Einleitung und Überschrift. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung in zweiter Lesung ist abgeschlossen. Die Abstimmung erfolgt um 15 Uhr.
Ich rufe Punkt 23 der Tagesordnung auf:
Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Zollvertrag vom 20. März 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien (Nr. 4556 der Drucksachen).
Ich eröffne die erste Beratung und die allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Dann schließe ich die allgemeine Aussprache und die erste Beratung.
Ich rufe auf zur
zweiten Beratung.
Wir treten in die Einzelaussprache ein. Ich rufe auf Art. 1, — 2, — 3, — 4, — Einleitung und Überschrift. — Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Damit ist die zweite Beratung bis auf die Abstimmung, die um 15 Uhr erfolgen wird, abgeschlossen.
Ich rufe Punkt 24 a der Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht Az. 1 BvF 2/53 betreffend Antrag der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen auf Feststellung, daß das Gesetz über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 625) in den Vorschriften des § 9 Abs. 1 Buchst. a, b, e und f mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig sei. (Nr. 4555 der Drucksachen).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Arndt.

(Zuruf von der SPD: Verzichtet!)

— Auch hier verzichtet das Haus auf Entgegennahme des Berichts*).
Ich rufe Punkt 24 b auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht Az. 1 BvF 3/53 betreffend Antrag der bayerischen Staatsregierung auf Feststellung, daß das Gesetz über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken vom 13. Januar 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 9) mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und daher nichtig sei (Nr. 4559 der Drucksachen).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Schatz. Verzichtet das Haus auch hier auf die Entgegennahme des Mündlichen Berichts?

(Zustimmung.)

Ich rufe Punkt 24 c der Tagesordnung auf: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht Az. 2 BvE 1/53 betreffend Antrag der Fraktion der FDP gegen den Bundesrat wegen des Umfanges der Rechte des Bundesrates beim Erlaß des Bundesbankengesetzes (Nr. 4586 der Drucksachen).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Wahl. Auch hier scheint auf Entgegennahme des Mündlichen Berichts verzichtet zu werden.

(Zustimmung.)

*) Schriftlicher Bericht: Anlage 23 Seite 14205
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14111

(Vizepräsident Dr. Schmid)

Wünscht jemand zu diesen drei Teilpunkten des Punktes 24 der Tagesordnung das Wort? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache über Punkt 24 ab. Die Abstimmung erfolgt wie bei den anderen Gegenständen um 15 Uhr.
Ich rufe Punkt 25 a der Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betreffend Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Dr. Henn gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 7. Mai 1953 — Az. 1044/1 E — 49/53 — (Nr. 4618 der Drucksachen).
Hier ist Abgeordneter Müller (Hessen) Berichterstatter.

(Zuruf von der SPD: Verzichtet!)

— Wird hier auf Entgegennahme des Mündlichen Berichts verzichtet? Ich habe gewisse Bedenken. Bei den anderen Sachen haben die Damen und Herren eine Vorlage vor sich, von der man annehmen kann, daß sie gelesen worden ist, während wir bei diesen Immunitätssachen keine Vorlagen vor uns haben. Es wissen also nur die Eingeweihten, worüber abgestimmt wird.

(Abg. Mellies: Zurückstellen!)

— Dann stellen wir also Punkt 25 a bis 15 Uhr zurück.
Punkt 26:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuches (Recht der Handelsvertreter) (Nr. 3856 der Drucksachen);

(23. Ausschuß Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Leuze. Verzichtet das Haus auf die Berichterstattung? — Ist der Verzicht allgemein? — Dann stelle ich einmütigen Verzicht auf Entgegennahme des Mündlichen Berichts*)


(Erste Beratung: 244. Sitzung.)


(Zustimmung.)


(Erneute Zustimmung.)

Ich eröffne die zweite Beratung. Wir treten in die Einzelbesprechung ein. Ich rufe auf Art. 1, — Art. 2, — Art. 3, — Art. 4, — Art. 5, — Art. 6, — Einleitung und Überschrift. — Wird zu diesen Bestimmungen das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache zur zweiten Beratung. Die Abstimmungen erfolgen um 15 Uhr.
Ich rufe Punkt 27 auf:
Beratung der Übersicht Nr. 5 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Umdruck Nr. 877 [neu]).
Wird das Wort dazu gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Eine Abstimmung brauchen wir hier wohl nicht vorzunehmen. Es handelt sich nur um eine
*) Schriftlicher Bericht: Anlage 24 Seite 14206
Kenntnisnahme. Ich kann mir nicht gut vorstellen,
was man bei einer solchen Übersicht beraten soll.

(Abg. Mellies: Das Einverständnis feststellen, daß sich der Bundestag nicht dazu äußert! — Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Daß er sich nicht beteiligt!)

— Wir werden darüber also auch noch um 15 Uhr abstimmen müssen.
Punkt 28:
Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes (Nr. 4594 der Drucksachen).
Ich eröffne die allgemeine Aussprache in erster Lesung. — Keine Wortmeldungen. — Ich schließe die erste Beratung ab.
Ich rufe auf zur
zweiten Beratung.
Wir treten in die Einzelaussprache ein. Art. I, —
Art. II, — Art. III, — Einleitung und Überschrift.
— Keine Wortmeldungen. Dann schließe ich die zweite Beratung bis auf die Abstimmung ab, die um 15 Uhr erfolgen wird.
Punkt 30:
Zweite Beratung des von den Abgeordneten Dr. Solleder, Fürst Fugger von Glött, Strauß und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mieterschutzgesetzes vom 15. Dezember 1942 (Nr. 761 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) (Nr. 4553 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 59. Sitzung.)

Auf der Tagesordnung steht nur die zweite Beratung. Ich kann mir nicht denken — —

(Abg. Dr. Menzel: Das ist im Ausschuß für erledigt erklärt!)

— Offenbar scheint eine dritte Beratung nicht stattfinden zu können, weil das Gesetz abgelehnt wird. Ich muß das Gesetz in der Einzelberatung aufrufen. Es bleibt mir nichts anderes übrig — —

(Abg. Wirths: Punkt 29 ist noch nicht aufgerufen! Darf ich ums Wort bitten?)

— Entschuldigung, ich habe eine Ziffer übersprungen. Punkt 29 soll bis 15 Uhr zurückgestellt werden.
Zu Punkt 30 ist Herr Abgeordneter Faller Berichterstatter. Ich stelle fest, daß der Ausschuß vorschlägt, dieses Gesetz für erledigt zu erklären. Ich kann die Formulierung des Ausschußantrags an sich nicht recht verstehen. Es müßte heißen: „abzulehnen" und nicht „für erledigt zu erklären", wenn es sich um einen Gesetzesantrag handelt. — Auch hier wird die Abstimmung zurückgestellt.
Punkt 31:
Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der hessischen Verordnung über die einstweilige Regelung von Mietstreitigkeiten vom 23. November 1946 (Hess. GVBl. 1946, S. 222) (Nr. 2129 der Drucksachen);
14112 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Vizepräsident Dr. Schmid)

Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) (Nr. 4549 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 135. Sitzung.)

Berichterstatter ist der Abgeordnete Grundmann. Verzichtet das Haus auf Berichterstattung?

(Zuruf rechts: Erledigt!)

— Auch hier scheint offenbar der Ausschuß Erledigung zu empfehlen; richtiger wäre wohl Ablehnung.
Ich rufe auf Punkt 32:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Umlegung von Grundsteuererhöhungen auf die Mieter (Nrn. 4552, 772, 946 der Drucksachen).
Berichterstatter ist der Abgeordnete Grundmann.

(Zuruf rechts: Erledigt!)

— Auf Berichterstattung wird verzichtet. — Das Wort wird nicht gewünscht. Der Ausschuß schlägt vor, den Antrag für erledigt zu erklären. Abstimmung erfolgt um 15 Uhr.
Punkt 33:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der Bayernpartei betreffend Wohnungsbauprogramm 1950 und 1951 (Nrn. 4551, 1795 der Drucksachen).
Auch hier schlägt der Ausschuß vor, den Antrag 1 für erledigt zu erklären. Das Haus verzichtet wohl auf den Bericht des Abgeordneten Faller? — Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache über diesen Punkt ab. Die Abstimmung erfolgt um 15 Uhr.
Punkt 34:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über die Entschließung der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Allgemeinen Lastenausgleich (Nr. 4550 der Drucksachen, Umdruck Nr. 560).
Berichterstatter ist der Abgeordnete Grundmann. Der Ausschuß empfiehlt, den Umdruck für erledigt zu erklären. Auf Entgegennahme einer Berichterstattung wird verzichtet. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache ab. Die Abstimmung erfolgt um 15 Uhr.
Punkt 35:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betreffend Notlage des Althausbesitzes (Nrn. 4548, 2418 der Drucksachen).
Auch hier empfiehlt der Ausschuß, den Antrag für erledigt zu erklären. Auf Entgegennahme einer Berichterstattung wird verzichtet. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache ab. Die Abstimmung erfolgt um 15 Uhr.
Punkt 36:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Aufhebung der Verordnung über Ausnahmen von Mieterschutz und Vorlage eines Gesetzes zur Regelung von Miet- und Pachtverhältnissen für Geschäftsräume und gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke (Nrn. 4547, 3044 [neu] der Drucksachen).
Auch hier empfiehlt der Ausschuß, den Antrag für erledigt zu erklären. Auf Berichterstattung wird wohl verzichtet. Wünscht jemand das Wort? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache über diesen Punkt der Tagesordnung ab. Die Abstimmung erfolgt um 15 Uhr.
Punkt 37:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (StatGes) (Nr. 4168 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) (Nr. 4617 der Drucksachen). (Erste Beratung: 258. Sitzung.)
Berichterstatter ist der Abgeordnete Gleisner. Wird auf Berichterstattung verzichtet?

(Zustimmung.)

Ich rufe auf in zweiter Beratung §§ 1 bis 17, — Einleitung und Überschrift. — Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann ist die zweite Beratung bis auf die Abstimmung abgeschlossen. Die Abstimmungen erfolgen um 15 Uhr.

(Abg. Dr. Menzel: Herr Präsident, die Punkte 38, 39 und 40 bitten wir zurückzustellen!)

Punkt 41 kann behandelt werden:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FU (BP-Z) betreffend Maßnahmen zur Stützung der Beherbergungs-, Gaststätten- und Kurbetriebe (Nrn. 4485, 3104 der Drucksachen).
Hier empfiehlt der Ausschuß, dem Antrag unverändert nach der Vorlage zuzustimmen. Unter diesen Umständen wird auf Berichterstattung verzichtet werden. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache über diesen Punkt. Die Abstimmung wird um 15 Uhr erfolgen.
Punkt 42:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FU (BP-Z) betreffend Regelung der Verhältnisse der Pensionskassen Deutscher Privateisenbahnen (Nm. 4540, 4228 der Drucksachen).
Wird auf Berichterstattung verzichtet? — Berichterstatter wäre der Abgeordnete Ruhnke. Das Haus verzichtet auf Berichterstattung. Wünscht jemand das Wort? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Besprechung zu diesem Punkt der Tagesordnung. Die Abstimmung erfolgt um 15 Uhr.
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14113

(Vizepräsident Dr. Schmid) Punkt 43:

Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betreffend Devisenzuteilung für Seeleute (Nrn. 4539, 4133 der Drucksachen).
Berichterstatter ist der Abgeordnete Dr. Hoffmann (Schönau). Der Ausschuß empfiehlt, den Antrag für erledigt zu erklären. Wird auf Berichterstattung verzichtet? —

(Abg. Walter meldet sich zum Wort.)

— Sie wollen das Wort?

(Abg. Walter: Ich möchte kurz eine Berichtigung vorbringen!)

— Sie wollen das Wort in der Aussprache erteilt bekommen? Ich erteile Ihnen das Wort.

Albert Walter (DP):
Rede ID: ID0128013800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da Bonn ein wenig weit weg von der Waterkante liegt, konnte man hier natürlich nicht wissen, daß der Begriff „Landungsgeld" ganz falsch ist. Es darf nicht — wie in der Vorlage — „Landungsgeld", sondern muß „Landganggeld" heißen.
Ich bitte, dies als Vorschlag zur Berichtigung entgegenzunehmen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128013900
Ich habe berichtigt. Das Haus ist für diese Unterweisung in der Seemannssprache sicher sehr dankbar.
Ich rufe dann Punkt 44 auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Aus- schusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FU (BP-Z) betreffend Einfuhr von Schnittholz (Nrn. 4489, 3873 der Drucksachen, Umdruck Nr. 884).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Atzenroth. Verzichtet das Haus auf Entgegennahme eines mündlichen Berichts? *)

(Zustimmung.)

- Ich stelle einmütigen Verzicht fest. Der Ausschuß beantragt:
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird dringend ersucht, bei künftigen Handelsvertragsverhandlungen besonderen Wert auf die erhöhte Einfuhr von Rundholz zu legen.
Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache zu diesem Punkt.
Dann kommt der letzte Punkt der heutigen Tagesordnung, Punkt 45:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FU (BP-Z) betreffend Einfuhr von Ziegeln (Nm. 4490, 4147 der Drucksachen).
Berichterstatter ist der Abgeordnete Wehr. Verzichtet das Haus auf Entgegennahme des mündlichen Berichts? **)

(Zustimmung.)

*) Schriftlicher Bericht: Anlage 25 Seite 14209 **) Schriftlicher Bericht: Anlage 26 Seite 14210
— Das ist der Fall. Wird das Wort in der Aussprache gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
Die Abstimmung zu allen diesen Punkten der Tagesordnung erfolgt ab 15 Uhr.
Ich bitte, dann zú Punkt 2 der heutigen Tagesordnung zurückzukehren:
a) Mündliche Berichterstattung des Ausschusses für Petitionen (6. Ausschuß) gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung;
b) Beratung der Übersicht Nr. 68 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 1020).
Das Wort zur Berichterstattung erteile ich der Abgeordneten Frau Albertz.
Frau Albertz (SPD), Berichterstatterin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die Aufgabe, Ihnen im Namen des Petitionsausschusses letztmalig in dieser Legislaturperiode einen zusammenfassenden Bericht über seine bisherige Arbeit in insgesamt 272 Sitzungen vorzulegen. Diese vierteljährliche mündliche Berichterstattung hat sich, nachdem die neue Geschäftsordnung bereits 11/2 Jahre in Kraft ist, gut bewährt. Dem Ausschuß ist hierdurch die Möglichkeit gegeben, aus seiner früheren Abgeschlossenheit hervorzutreten und dem Plenum und der Öffentlichkeit einen Einblick in seine Tätigkeit zu geben.
Daß sich die vierteljährliche Berichterstattung bewährt hat, beweist am besten die Tatsache, daß sich die Präsidenten der Landtage auf einer kürzlich stattgefundenen Konferenz in Mainz entschlossen haben, dem Beispiel des Bundestages zu folgen; sie haben beschlossen, sich für eine größere Berücksichtigung der Petitionen im parlamentarischen Leben einzusetzen und zukünftig alle Vierteljahre öffentlich über Petitionen berichten zu lassen, weil dieser Arbeit größte Bedeutung für das Ansehen der Demokratie zukomme und sie einen bedeutsamen Faktor der politischen Aktivität des Volkes darstelle und in dem einzelnen Staatsbürger die Freude an der Mitwirkung und Lösung staatlicher Probleme erwecke.
Auf diese Gedanken habe ich schon früher in meiner Berichterstattung hingewiesen.
Damit wird sich, wenn die Landtage die öffentliche Berichterstattung übernehmen, die Notwendigkeit der Ergänzung oder Änderung der Geschäftsordnung der Landtage ergeben. Auch für den Bundestag dürfte bei der Behandlung von Petitionen die bloße Bezugnahme auf das Grundgesetz unzureichend sein; zumindest muß der Wortlaut von Art. 17 des Grundgesetzes mit den Bestimmungen der Geschäftsordnung zusammen gelesen werden.
In diesem Zusammenhang ist insbesondere bedeutsam, daß in § 113 Abs. 4 der Geschäftsordnung klar festgelegt ist, daß die Art der Erledigung einer Petition dem Petenten mitgeteilt werden muß und daß die Mitteilung mit Gründen versehen sein soll. Wenn bisher die Meinungen darüber, ob der Petent einen Anspruch auf Bescheidung habe und welche Anforderungen gegebenenfalls an den Bescheid gestellt werden müssen, auseinandergingen, so dürfte die Frage jetzt endlich durch die Bestimmung der Geschäftsordnung geklärt sein. Wollte man der
14114 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Frau Albertz)

gegenteiligen Auffassung folgen, so nähme man dem Petitionsrecht seinen praktischen Wert. Die Übernahme eines solchen „Scheinrechts" in den Grundrechtskatalog wäre kaum verständlich. Offenbar hat dem Bundesverfassungsgericht bei einer kürzlich getroffenen Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde aus Baden-Württemberg die Bestimmung der Geschäftsordnung des Bundestags nicht vorgelegen; denn es vertritt die Auffassung, daß, soweit nicht ein besonderes Gesetz eine Begründungspflicht statuiere, den mit einer Petition angegangenen Verwaltungsbehörden und Verfassungsorganen eine Pflicht, ihren Bescheid mit einer Begründung zu versehen, nicht obliege.
Gegen die Erteilung eines Bescheids ohne Gründe hat sich schon Herr Kollege Kahn in seiner Berichterstattung am 18. Juli 1952 ausgesprochen. Als Mitglied des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität hat er seinerzeit besonders darauf hingewiesen, daß bei den Beratungen über den Entwurf einer neuen Geschäftsordnung der Ausschuß einstimmig der Auffassung war, daß die Mitteilung mit Gründen versehen sein soll.
Der Anspruch des Petenten auf Annahme und sachliche Erledigung seiner Eingabe umfaßt auch den Anspruch auf einen sachlichen Bescheid. Dies ergibt sich eindeutig aus der Bewertung des Petitionsrechts als eines subjektiven öffentlichen Rechts.
Vielleicht läßt sich die Bescheiderteilung mit einer Begründung im neuen Bundestag auch bei allen Fachausschüssen erreichen. Zumindest sollte das für d i e Fälle gelten, in denen die Berichterstatter bei der Formulierung ihrer Anträge mitunter sehr ausführliche sachliche Angaben machen. Die Arbeit der Abgeordneten, die Petitionen in den Fachausschüssen zu behandeln haben, ist jedoch wirkungslos, wenn dies von der Verwaltung des Bundestages bei der Bescheiderteilung nicht verwertet wird.

(Abg. Dr. Menzel: Sehr richtig!)

Bei der Behandlung von Petitionen hatte sich der Ausschuß kürzlich mit der Frage zu beschäftigen, ob auch juristische Personen petitionieren können Hierbei wurde einstimmig der Standpunkt vertreten, daß als Rechtsträger des Petitionsrechts neben den natürlichen Personen auch die juristischen Personen in Betracht kommen. Das ergibt sich meines Erachtens im übrigen auch aus Art. 19 Abs. 3 des Grundgesetzes.
Meine Damen und Herren, der 6. Ausschuß hat Ihnen heute wiederum eine Übersicht vorgelegt, aus der Sie entnehmen wollen, daß den Ausschüssen des Deutschen Bundestages in der Zeit von September 1949 bis zum 15. Juni 1953 25 000 Petitionen zugeleitet worden sind.

(Hört! Hört! links.)

Hierbei muß berücksichtigt werden, daß bis zum 6. September 1953, dem Ende der Legislaturperiode also, noch einige tausend Petitionen eingehen werden.
Nach § 126 der Geschäftsordnung sind Petitionen am Ende der Wahlperiode nicht als erledigt anzusehen, da als Adressat nicht der jeweilige Bundestag, sondern die Volksvertretung anzusehen ist.

(Sehr richtig!)

Damit im Geschäftsgang der Erledigung von Petitionen keine Stockung oder Anhäufung eintritt, wird es sich meines Erachtens nicht vermeiden lassen, daß die zum Teil im Petitionsausschuß des jetzigen Bundestages beratenen Eingaben von den
Mitgliedern des neuen Bundestages erledigt werden.
Von den bisher beim Bundestag eingegangenen 25 000 Eingaben konnten 23 163 — das sind 92,6 % — erledigt werden. Das bedeutet eine weitere Zunahme der erledigten Eingaben gegenüber der letzten Berichterstattung von rund 4 %. Vergleicht man dieses Ergebnis mit den Arbeiten des Weimarer Reichstags — erlauben Sie mir, das zu sagen -, der nach seiner Tätigkeit Tausende unerledigte Petitionen zurückließ oder sie den Petenten zurückschickte, so ergibt sich offenkundig, daß in dem jetzt vorliegenden Ergebnis eine unermüdliche Arbeit zum Ausdruck kommt.

(Bravo! bei der SPD.)

Es ist selbstverständlich, daß das Schwergewicht wieder beim Petitionsausschuß lag, der 12 472 Eingaben — das sind 50 % — zu behandeln hatte. Wegen der reichhaltigen Tagesordnung darf ich heute ausnahmsweise auf die Übersicht verweisen, aus der Sie die Verteilung der Petitionen auf die einzelnen Fachausschüsse entnehmen wollen. Insgesamt wurden 41 Fachausschüssen 8112 Eingaben — das sind 33 % — überwiesen. Hiervon sind 6557 - das sind 80 % — erledigt. Das bedeutet eine Zunahme der erledigten Eingaben bei den Fachausschüssen gegenüber der letzten Berichterstattung von 6 %. Dem stehen für den Petitionsausschuß 12 472 Eingaben — 50 010 — und hiervon 12 190 Eingaben — 97,7 % — gegenüber.
Wegen ihrer äußeren Form und wegen ihres Inhalts waren 258 Petitionen — das sind 1 % — unbehandelbar. Hierbei handelte es sich um Eingaben, bei denen die Darstellung vollkommen verworren, unsubstantiiert, anonym oder beleidigenden Inhalts war.
4158 Eingaben — das sind 16 % — mußten zuständigkeitshalber an die Eingabenausschüsse der Landtage oder der Bundesregierung zur weiteren Veranlassung abgegeben werden. Hierbei handelte es sich um solche Petitionen, für die der Bund auf Grund der Kompetenzabgrenzung — Grundgesetz — weder sachlich noch örtlich zuständig war.
In der letzten Berichterstattung hat Herr Kollege Sassnick den Fall erwähnt, daß ein Petent ein Rede- und Sprechverbot für General Ramcke beantragt hatte. Der Bundesminister des Innern hatte seinerzeit hierüber dem Petitionsausschuß berichtet, daß man erwäge, Ramcke die ihm nach dem Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes zustehenden Versorgungsbezüge zu entziehen. Trotz mehrmaliger Anfragen des Petitionsausschusses hat sich der Bundesminister des Innern bisher nicht geäußert, wie weit diese Erwägungen gediehen sind.

(Hört! Hört!)

In der gleichen Berichterstattung wurde darauf hingewiesen, daß nach den geltenden Bestimmungen des BGB jeder berechtigt ist, sich bei der Abgabe einer Willenserklärung durch Bevollmächtigte vertreten zu lassen. Dies ist in einem Fall so verstanden worden, saß sich die Ehefrau eines Staatsbürgers an den Bundestag wandte mit der Bitte, zu veranlassen, daß ihr Mann zum Oberpostinspektor befördert werde. Nach einem Bericht des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen konnte der Ehemann inzwischen zum Oberpostinspektor befördert werden. Der Minister schrieb hierzu, daß der Ehemann der Petentin da-
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14115

(Frau Albertz)

mit die Eingabe seiner Ehefrau als erledigt anzusehen habe.

(Heiterkeit.)

Aus den zahlreichen Schreiben der letzten Zeit möchte ich Ihnen, meine Damen und Herren, eben wegen der reichhaltigen Tagesordnung, nur einige wenige Auszüge bekanntgeben. Zu einer Eingabe schrieb die Petentin wörtlich:
Ich darf Ihnen für Ihre freundliche Mitteilung und Ihre Bemühungen danken, da mir die Rente in den letzten Tagen gewährt wurde. Die prompte Erledigung meiner Eingabe und die freundliche Beantwortung hat mich besonders wohltuend berührt.
In einem anderen Fall war eine Postassistentin, die in Breslau beschäftigt war, als Beamtin entlassen worden. Sie bat um die Auszahlung einer Abfindungssumme. Da dies nach den gesetzlichen Bestimmungen seinerzeit jedoch nicht möglich war, wurde auf Grund ihres Gesundheitszustandes ihre Pensionierung nach dem Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes veranlaßt. Wörtlich schreibt die Petentin:
Nur der Initiative des Bundestages und der von wirklich sozialem Empfinden getragenen Einstellung des Petitionsausschusses ist es zuzuschreiben, daß mir nunmehr Gerechtigkeit widerfahren ist. Ich werde das stets zu würdigen wissen.
In einem weiteren Fall hat sich ein 60%ig Kriegsbeschädigter jahrelang um Einstellung bei der Bundespost als Nachwuchskraft für den gehobenen Postdienst bemüht. Trotz guter Prüfungen mußte seine Bewerbung zurückgewiesen werden. ) Erst durch die Intervention des Ausschusses wurde über den Bundespostminister erreicht, daß der Petent zum nächsten Einstellungstermin in den gehobenen Postdienst eingestellt wird.
In einem anderen Schreiben führt der Petent wörtlich aus:
Der diesjährige Erfolg ist durch den Einsatz des angerufenen Ausschusses erreicht worden. Sie verhalfen mir zu diesem Recht. Sieg der Gerechtigkeit, auf den in diesem Falle das Wort eines großen Mannes keine Anwendung findet: Gerechtigkeit — ein schönes Wort, doch auf Enden höchst selten anzutreffen.
Auch bei der Werbung für die Fremdenlegion konnte durch die Einschaltung des Auswärtigen Amtes u. a. in einem Fall noch in letzter Minute erreicht werden, daß der Sohn eines Petenten, der bereits von Marseille, dem Einschiffungshafen der Fremdenlegion, nach Oran in Nordafrika verfrachtet worden war, die endgültige Verpflichtungserklärung nicht unterschrieben hat und wieder aus der Fremdenlegion entlassen worden ist. Auch hier bedankt sich der Vater des Sohnes.
In einem weiteren Fall wurde durch die Überprüfung durch den Bundesminister für Arbeit und das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge festgestellt, daß der. Rentenberechnung irrtümlich ein zu hohes Einkommen zugrunde gelegt worden war. Die Witwe erhielt daraufhin die Grundrente und die volle Ausgleichsrente. Es konnte ihr eine Nachzahlung von 1300 DM angewiesen werden.
Zu einer anderen Eingabe schrieb kürzlich ein Petent:
Haben Sie Dank, daß Sie sich für mich verwendet haben. Ihr Brief hat den Staub ein wenig von meinen Akten geblasen.
Neben diesen erfreulichen Stimmen des Dankes finden sich aber auch Stimmen der Kritik und Ungeduld. Kürzlich teilte eine Frau den plötzlichen Tod ihres Mannes mit. Sie ist in dem Glauben, daß dieser in erster Linie darauf zurückzuführen sei, daß bei der ihm gezahlten Unterhaltshilfe nach einer Prüfung ihrer Einkommensverhältnisse rückwirkend ein überzahlter Betrag festgestellt worden sei. Dieser Betrag sei rücksichtslos eingetrieben worden ohne irgendwelche Zeichen menschlichen Empfindens. Es wäre wünschenswert, meine Damen und Herren, wenn durch die zuständigen Behörden die Überprüfung der Vermögensverhältnisse so genau erfolgte, daß eine nachträgliche Einziehung von überzahlten Beträgen vermieden wird. Es ist geradezu auffallend, daß sich in letzter Zeit die Fälle, in denen große Beträge von überzahlten Renten, Arbeitslosenfürsorge-Unterstützungen usw. zurückgefordert werden, erschreckend gehäuft haben.
Ein Wort muß noch gesagt werden zu der großen Zahl von Petitionen, in denen ältere Angestellte um die Beschaffung eines Dauerarbeitsplatzes bitten. Der Minister für Arbeit stellte sich auf den Standpunkt, daß die zunächst beabsichtigte Gewährung steuerlicher Vergünstigungen für Arbeitgeber bei der Einstellung älterer Angestellter nach seiner Auffassung nicht möglich erscheine. Der Staat habe bewußt auf eine Lenkung des Arbeitsmarktes verzichtet, weil sich nach den bisher gemachten Erfahrungen Zwangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Arbeitsvermittlung für den Personenkreis, der durch diese Maßnahmen begünstigt sei, oft nachteilig ausgewirkt haben. Wenn diese Ansicht zutrifft, dürfte sich nach Meinung des Petitionsausschusses auch kaum eine gesetzliche Regelung über die Arbeitsplatzbeschaffung bei dem Gesetz zu Art. 131 gefunden haben. Mitunter sind gerade bei diesen Eingaben Fälle dabei, die als ehemalige Behördenangestellte über 200 Bewerbungsgesuche eingereicht haben. Oberwiegend können sie gute Zeugnisse vorzeigen, aber es findet sich offenbar keine Regelung, die das Los der älteren Angestellten erleichtert.
Das Drängen weiter Volkskreise, die das Inkrafttreten des Evakuiertengesetzes verlangen, spiegelt sich deutlich in der zunehmenden Anzahl von Petitionen wieder, besonders von Frauen, die vom Land in ihre Heimatstädte zurückkehren wollen.
Meine Damen und Herren! Außer der allgemeinen Übersicht finden Sie eine graphische Darstellung der Struktur und des wesentlichen Inhaltes der beim Ausschuß für Petitionen behandelten Eingaben. Ich darf, auch wegen der Kürze der Redezeit, auf die Übersicht verweisen.

(Anhaltende Unruhe. — Abg. Kunze: Können Sie das nicht zu Protokoll geben! — Glocke des Präsidenten!)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128014000
Ich bitte um Ruhe!
Frau Albertz (SPD), Berichterstatterin: Es folgen die Beschwerden über Gerichtsentscheidungen und Wiederaufnahmeverfahren. Zahlreiche Petenten fordern vom Bund das Gesetz über Entschädigung für Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts usw.
14116 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Frau Albertz)

Weiter halte ich es für meine Pflicht, an dieser Stelle auch die Behandlung von Petitionen in den Fachausschüssen zu würdigen. Wenn auch die Behandlung der Petitionen im Hause vollkommen unterschiedlich gehandhabt wird, so macht sich doch mehr und mehr die Überzeugung breit, daß ein an den Bundestag gerichtetes Schreiben nicht durch ein vorgedrucktes Formular erledigt werden kann. Daß auch bei den Fachausschüssen in bezug auf Petitionen intensiv gearbeitet worden ist, beweist die Tatsache, daß die erledigten Eingaben gegenüber der letzten Berichterstattung um 6 % zugenommen haben.
Lassen Sie mich abschließend kurz folgendes ausführen. Die Verfassunggebende Versammlung von Baden-Württemberg hat in einem Entwurf für die Landesverfassung eine Ergänzung des Petitionsrechts vorgesehen. In der Begründung hierzu heißt es u. a.:
Der demokratische Staat ängstigt den Bürger nicht durch die Drohung mit rechtlosen Gewaltmaßnahmen. Dennoch kann er ihm unvertraut bleiben bis zur Unheimlichkeit, weil die Demokratie das Labyrinthische des modernen Massenstaates noch steigert durch die mit ihr einhergehende Unpersönlichkeit und die zwar sinnvolle, aber komplizierte Aufteilung der Funktionen und Verantwortungen. Daß
— ich zitiere wörtlich —
dieser Staat einen von Pontius zu Pilatus
schickt, ist ein Hauptgrund der Staatsverdrossenheit. Dem sollte entgegengewirkt werden.
Meine Damen und Herren! Wenn Art. 17 des Grundgesetzes dem Staatsbürger das Petitionsrecht gegeben hat, so hat die Behandlung der in der ersten Legislaturperiode eingegangenen Petitionen — 25 000 — nicht nur ein echtes Bindeglied zwischen Bürger und Volksvertretung zu schaffen gesucht, sondern darüber hinaus sicherlich auch zu einem Teil der weithin grassierenden Staatsverdrossenheit entgegengewirkt.

(Beifall bei der SPD und den Regierungsparteien.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128014100
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Ich eröffne die allgemeine Aussprache über diesen Bericht. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer der Übersicht Nr. 68 Umdruck Nr. 1020 zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Nun, meine Damen und Herren, kommen wir zu einer Reihe von
Abstimmungen.
Ich hoffe, daß es möglich sein wird, einigermaßen durch diesen Berg von Papier hindurchzufinden, der sich inzwischen auf diesem Tische aufgehäuft hat. Ich schlage Ihnen vor, daß wir zunächst die Abstimmungen zu Punkt 8 der gestrigen Tagesordnung vornehmen — zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte — und alsdann die Abstimmungen über die Tagesordnung von gestern ab Punkt 13. Ausgenommen von der Abstimmung bleiben dann lediglich die zurückgestellten Punkte. Ich will sie verlesen. Das ist zunächst Punkt 17 der gestrigen Tagesordnung. Dann werden wir fortfahren mit den Abstimmungen ab Punkt 3 der heutigen Tagesordnung. Es bleiben übrig — zurückgestellt — die Tagesordnungspunkte
10, 18, 25, 29, 38, 39 und 40. Die von mir jetzt verlesenen Punkte sind noch nicht beraten; alle anderen Punkte sind beraten, es steht lediglich noch die Abstimmung aus.
Ich bitte Sie, zu Punkt 8 der gestrigen Tagesordnung zurückblättern:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Nr. 4319 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 4608 der Drucksachen) (Anträge Umdrucke Nrn. 1038, 1039, 1053).

(Erste Beratung: 266. Sitzung.)

Wir stimmen nunmehr ab, und zwar in zweiter Beratung. Alle Änderungsanträge sind begründet. Bis zu § 5 ist die Abstimmung schon erfolgt.
Wir beginnen mit § 6. Zunächst Änderungsantrag Umdruck Nr. 1058 Ziffer 1. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Wer § 6 in der Ausschußfassung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe!
— Angenommen.
§ 7. Zunächst Änderungsantrag Umdruck Nr. 1039 Ziffer 1. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Antrag Umdruck Nr. 1038 Ziffer 1. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Nr. 1038 Ziffer 1, der Antrag der SPD! Wer diesem Antrag zustimmen will, — —

(Abg. Richter [Frankfurt]: Nennen Sie doch bitte die antragstellende Fraktion! Man kann doch nicht die ganzen Nummern im Kopfe haben!)

— Ich dachte, Herr Abgeordneter, es sei bekannt, welche Fraktion ihre Anträge auf Umdruck Nr. 1038 eingereicht hat. — Wir behandeln also Antrag Umdruck Nr. 1038 Ziffer 1. Es dreht sich um einen Antrag der SPD. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das letzte ist die Mehrheit, dieser Antrag ist abgelehnt.
Wer dem § 7 in der Ausschußfassung zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
§ 8. Antrag der Deutschen Partei, Umdruck Nr. 1053 Ziffer 1. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Ich muß die Abstimmung wiederholen lassen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! -
Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wer § 8 in der Ausschußfassung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe!
— Enthaltungen? — Angenommen.
§ 9. Änderungsantrag Umdruck Nr. 1058 Ziffer 2. Es handelt sich um einen Änderungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen.
— Gegenprobe! — Das letzte ist .die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14117

(Vizepräsident Dr. Schmid)

Wer § 9 in der Ausschußfassung zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; der Paragraph ist angenommen.
§ 10. Änderungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion auf Umdruck Nr. 1038 Ziffer 2. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Wer § 10 in der Ausschußfassung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe!
— Einstimmige Annahme.
§ 11. Zunächst Abstimmung über den Änderungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion Umdruck Nr. 1058 Ziffer 3. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Wer § 11 und § 12 in der Ausschußfassung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Einstimmige Annahme.
Zu § 13 zwei Änderungsanträge. Zunächst ein Antrag der kommunistischen Gruppe Umdruck Nr. 1039 Ziffer 2. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Nunmehr der Änderungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion Umdruck Nr. 1038 Ziffern 3 und 4. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Letzteres ist die Mehrheit; der Änderungsantrag ist abgelehnt.
1 Wer für die Annahme von §§ 13 und 14 in der Ausschußfassung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.

(Abg. Richter [Frankfurt]: Getrennte Abstimmung, Herr Präsident! 13 und 14 jeden für sich!)

— Gut. Wer für die Annahme von § 13 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! —Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Wer für § 14 in der Ausschußfassung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
§ 15. Zunächst Abstimmung über den Änderungsantrag der Deutschen Partei Umdruck Nr. 1053 Ziffer 2. Wer für die Annahme dieses Änderungsantrags ist, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Ich bitte, die Abstimmung zu wiederholen; das war schwer zu erkennen. Wer für die Annahme des Antrags der Deutschen Partei Umdruck Nr. 1053 Ziffer 2 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; dieser Änderungsantrag ist angenommen.
Wer für § 15 in der nunmehr festgestellten Fassung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.
— Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
§ 16. Zunächst Abstimmung über den Antrag der kommunistischen Gruppe Umdruck Nr. 1039 Ziffer 3. Wer für den Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Der Antrag ist abgelehnt.
Nunmehr stimmen wir ab über den Änderungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion Umdruck Nr. 1038 Ziffer 5. Wer für die Annahme dieses Änderungsantrags ist, den bitte ich, die Hand zu erheben! — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Wer für die Annahme von § 16 in der Ausschußfassung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.
— Gegenprobe! — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Nun stimmen wir ab über Paragraphen, zu denen kein Änderungsantrag vorliegt: § 17 und § 18. Wer für die Annahme dieser Bestimmungen in der Ausschußfassung ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
§ 19. Zunächst Abstimmung über den Änderungsantrag der kommunistischen Gruppe Umdruck Nr. 1039 Ziffer 4. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Wer für §§ 19, 20, 21 und 22 in der Ausschußfassung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.
— Gegenprobe! — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Zu § 23 zunächst Abstimmung über den Änderungsantrag der kommunistischen Gruppe Umdruck Nr. 1039 Ziffer 5. Wer für die Annahme dieses Änderungsantrags ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Wer für die Annahme von §§ 23, 24, 25, 26 und 27 ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Ohne Gegenstimme angenommen.
Nunmehr stimmen wir ab über den Antrag der sozialdemokratischen Fraktion Umdruck Nr. 1038 Ziffer 6, einen Antrag, der darauf ausgeht, einen Dritten Abschnitt mit der Überschrift „Leistungen" einzufügen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich rufe auf § 28. Zunächst Abstimmung über den Antrag der sozialdemokratischen Fraktion Umdruck Nr. 1038 Ziffer 7. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.
— Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wer § 28 in der Ausschußfassung zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe § 29 auf. Wer diesem Paragraphen zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu heben.
— Gegenprobe! — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Ich rufe § 30 auf und lasse zunächst über den Änderungsantrag der Deutschen Partei Umdruck Nr. 1053 Ziffer 3 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Die große Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wer den §§ 30, 30 a, 31 und 32 in der Ausschußfassung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen.
14118 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Vizepräsident Dr. Schmid)

Zu § 33 lasse ich zunächst über den Änderungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion Umdruck Nr. 1038 Ziffer 8 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Ziffer 9 des Umdrucks Nr. 1038 ist erledigt. Wir brauchen darüber nicht mehr abzustimmen.

(Zuruf des Abg. Richter [Frankfurt].)

— Habe ich Sie falsch verstanden, Herr Abgeordneter Richter? — Der Antrag ist erledigt.

(Abg. Richter [Frankfurt]: Ja, schön, Herr Präsident; in dritter Lesung kann anders beschlossen werden!)

Einleitung und Überschrift! Wer § 33, Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Ich eröffne die
dritte Beratung,
die allgemeine Aussprache. Ich bitte um Wortmeldungen.

(Zurufe: Verzichten!)

— Auf die allgemeine Aussprache wird verzichtet. Dann darf ich bitten, mir mitzuteilen, zu welchen Paragraphen Änderungsanträge gestellt werden. Ich muß das wissen.

(Abg. Richter [Frankfurt]: Ich bitte ums Wort!)

— Bitte, Herr Abgeordneter Richter! Ich bitte, diese Änderungsanträge vielleicht insgesamt zu begründen.

Willi Richter (SPD):
Rede ID: ID0128014200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion nimmt ihren Antrag Umdruck Nr. 1038 Ziffer 6 wieder auf, beantragt also, einen Dritten Abschnitt mit der Bezeichnung „Leistungen" einzufügen. Sie bittet, daß über die §§ 27 a und 27 b in namentlicher Abstimmung Beschluß gefaßt wird und ebenso über die §§ 27 c und folgende.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128014300
Ich habe nicht ganz folgen können. Sie beantragen zunächst Abstimmung über Antrag Umdruck Nr. 1038 Ziffer 6?

(Abg. Richter [Frankfurt]: Ja. Aufnahme eines Dritten Abschnitts „Leistungen". Zu den §§ 27 a und 27 b beantragen wir namentliche Abstimmung, ebenso namentliche Abstimmung über die §§ 27 c und folgende.)

— Sie beantragen namentliche Abstimmung über den Antrag Umdruck Nr. 1038 Ziffer 6, und zwar über die §§ 27 a, 27 b und 27 c. Herr Abgeordneter Richter, habe ich Sie recht verstanden? Namentliche Abstimmung lediglich über die §§ 27 a, 27 b und 27 c. Sonst stellen Sie keine Änderungsanträge?

(Abg. Richter [Frankfurt]: Nein!)

Dann haben wir namentlich abzustimmen über den Antrag Umdruck Nr. 1038 Ziffer 6, zunächst über das Teilstück § 27 a.

(Abg. Richter [Frankfurt]: a und b zusammen!)

— §§ 27 a und 27 b zusammen! Darf ich die Herren Schriftführer bitten, die Stimmkarten einzusammeln.

(Einsammeln der Abstimmungskarten.)

Ich schlage Ihnen vor, daß wir, solange diese namentliche Abstimmung ausgezählt wird, die Abstimmung einiger Punkte vornehmen, bei denen es sich nicht um Gesetzentwürfe, sondern um schlichte Anträge und ähnliches handelt. — Meine Damen und Herren, ich muß meinen Vorschlag zurücknehmen. Es sollen noch Erklärungen zu dem Punkt unserer jetzigen Beratung abgegeben werden. Das Wort zu einer Erklärung hat der Abgeordnete Schellenberg.

Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0128014400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Kalinke hat bei der Aussprache über die Stillegung der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte über meine Person einige Behauptungen aufgestellt, zu denen ich folgendes zu erklären habe.
Erstens: Die Stillegung der reichseinheitlichen Versicherungsträger, also auch der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte, die ich als der damals für Sozialfragen in Berlin fachlich Verantwortliche durchgeführt habe, war eine zwangsläufige Folge des Zusammenbruchs. Mit der Auflösung der staatlichen Verwaltungsorganisation verlor auch die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte die Grundlage ihrer reichseinheitlichen Arbeit. Ohne eine zentrale Regierungsstelle, ohne Staatsaufsicht war auch die Durchführung einer reichseinheitlichen Sozialversicherung unmöglich geworden.
Zweitens: Die Stillegung diente ausschließlich der Sicherung der noch verbliebenen Vermögenswerte. Es mußte der Zustand beseitigt werden, daß die restlichen Gelder der Angestelltenversicherung vorwiegend zur Bestreitung des Lebensunterhalts der noch verbliebenen Verwaltungsangestellten verwendet wurden.
Drittens: Mit der Verwaltung der stillgelegten Reichsversicherungsanstalt für Angestellte habe ich den erfahrensten Experten des früheren Reichsversicherungsamts beauftragt, der auch heute noch im Auftrage der Bundesregierung und, wie im Ausschuß bestätigt wurde, zur vollsten Zufriedenheit diese Aufgabe durchführt.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Viertens: Das vorliegende Gesetz bestätigt die Rechts- und Zweckmäßigkeit der von mir seinerzeit veranlaßten Stillegung. Denn die Stillegung erfährt jetzt im § 19 durch die Auflösung der Reichsversicherungsanstalt ihre Vollendung.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128014500
Das Wort zur Begründung eines Änderungsantrags in dritter Lesung hat Frau Abgeordnete Kalinke.

Margot Kalinke (CDU):
Rede ID: ID0128014600
Ich wiederhole meinen Antrag zu § 8, nach Nr. 4 die Nr. 5 einzufügen und eine angemessene Berücksichtigung der Minderheiten und der weiblichen Versicherten im Vorstand und in der Geschäftsführung in der Satzung zu verankern.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128014700
Meine Damen und Herren, wünscht noch ein Mitglied des Hauses seine Stimmkarte abzugeben? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung.
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14119

(Vizepräsident Dr. Schmid)

Frau Abgeordnete Kalinke. wollen Sie Ihren Antrag nicht zum Druck geben?

(Abg. Frau Kalinke: Ich habe erklärt, denselben Antrag noch einmal!)

— Verzeihung, ich kann Sie von hier aus nicht hören. Es ist bei den vielen Anträgen, die hier liegen, ausgeschlossen — —

(Abg. Frau Kalinke: Herr Präsident, ich habe gebeten, denselben Antrag, der in Umdruck Nr. 1053 enthalten ist wieder aufzunehmen!)

— Zu welchem Paragraphen ist er gestellt? (Abg. Frau Kalinke: Zu § 8, nach Nr. 4 soll eine neue Nr. 5 eingefügt werden!)

Es ist keine namentliche Abstimmung beantragt. Wir können hierüber gleich abstimmen. Wer dafür ist, § 8 in der in Umdruck Nr. 1053, gewünschten Weise zu ändern, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; dieser Antrag ist abgelehnt.
Das vorläufige Ergebnis*) der namentlichen Abstimmung ist: es haben sich an der Abstimmung 337 stimmberechtigte Abgeordnete und 14 Berliner Abgeordnete beteiligt. Mit Ja haben gestimmt 137 Abgeordnete, mit Nein 198, 2 haben sich der Stimme enthalten. Von den Berliner Abgeordneten haben 5 mit Ja und 9 mit Nein gestimmt. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen nunmehr zur namentlichen Abstimmung über § 27 c gemäß Umdruck Nr. 1038 Ziffer 6. Ich bitte, die Stimmkarten einzusammeln.

(Einsammeln der Abstimmungskarten.)

Meine Damen und Herren, es ist eine zweifache namentliche Abstimmung beantragt worden. Nehmen Sie bitte Umdruck Nr. 1038 zur Hand: über die unter Ziffer 6 aufgeführten 27 a und b haben wir soeben abgestimmt; nunmehr soll noch über den Antrag, einen § 27 c einzufügen —das ist auf Seite 2 oben —, namentlich abgestimmt werden. Ich hoffe, daß keine Unklarheit mehr besteht.
Ich schlage Ihnen vor, daß wir nunmehr einige Abstimmungen zu Punkten vornehmen, bei denen es sich um einfache Anträge und nicht um Gesetzesvorlagen handelt.
Punkt 14 der gestrigen Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Untersuchungsausschusses (49. Ausschuß) gemäß Antrag der Fraktion der SPD zur Prüfung der unzulänglichen Einstellung von Schwerbeschädigten bei den Bundesdienststellen (Nrn. 4609, 3645 der Drucksachen).
Die Aussprache ist abgeschlossen. Der Ausschuß schlägt vor, den vom Untersuchungsausschuß vorgelegten Bericht zu genehmigen. Wer diesen Antrag annehmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest. Damit ist Punkt 14 der gestrigen Tagesordnung erledigt.
Punkt 15 der gestrigen Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, DP betreffend Nachwuchs für supranationale Behörden (Nrn. 4606, 4222 der Drucksachen).
*) Vgl. das endgültige Ergebnis Seite 14238, 3. Abstimmung
Wer diesem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der kommunistischen Gruppe angenommen. Damit ist Punkt 15 der gestrigen Tagesordnung erledigt.
Nunmehr Ziffer 16 der gestrigen Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Mißstände bei Großbaustellen (Nrn. 4557, 4037 der Drucksachen).
Besteht Klarheit über den Gegenstand der Abstimmung?

(Zustimmung.)

Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich
um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen.
Nunmehr Ziffer 17:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen (8. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Verurteilung des Berliner Journalisten Herbert Kluge in der sowjetischen Besatzungszone (Nrn. 4584, 4194 der Drucksachen).
Wer diesem Antrag zustimmen- will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der kommunistischen Gruppe angenommen.
Ziffer 19 der gestrigen Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FU (BP-Z), betreffend Einfuhr von Pflastersteinen (Nrn. 4610, 4029 der Drucksachen).
Der Ausschuß schlägt vor, den Antrag, der seinen Beratungen zugrunde lag, für erledigt zu erklären. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Das ist die überwiegende Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
Nunmehr Ziffer 20:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Günther und Genossen betreffend Straßenpersonenverkehr (Nrn. 4588, 4002 der Drucksachen).
Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist die überwiegende Mehrheit; ich stelle die Annahme fest.
Ziffer 21 der gestrigen Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Günther und Genossen betreffend Paket- und Expreßgutbeförderung (Nrn. 4589, 4003 der Drucksachen).
Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Das ist die überwiegende Mehrheit; ich stelle die Annahme fest.
Nunmehr kehren 'wir zurück zu Punkt 8 der gestrigen Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Nr. 4319 der Drucksachen);
14120 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Vizepräsident Dr. Schmid)

Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 4608 der Drucksachen); (Anträge Umdrucke Nrn. 1038, 1039, 1053).

(Erste Beratung: 266. Sitzung.)

Will ein Mitglied des Hauses noch seine Stimmkarte abgeben? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung.

(Auszählen der Abstimmungskarten.)

Ich gebe das vorläufige Ergebnis*) der zweiten namentlichen Abstimmung, die zu Umdruck Nr. 1038 vorgenommen worden ist, bekannt. An der Abstimmung haben sich 340 stimmberechtigte Abgeordnete und 13 Berliner Abgeordnete beteiligt. Mit Ja haben gestimmt 142 stimmberechtigte Abgeordnete, mit Nein 196 stimmberechtigte Abgeordnete; 2 stimmberechtigte Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Von den Berliner Abgeordneten haben 5 mit Ja und 8 mit Nein gestimmt. Der Antrag ist damit abgelehnt.
Wir haben nunmehr durch Handzeichen über den Rest des Antrags Umdruck Nr. 1038 Ziffer 6 abzustimmen. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das letzte ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Damit haben wir über das Gesetz im ganzen abzustimmen; denn in dritter Lesung sind keine Änderungen des Ergebnisses zweiter Lesung vorgenommen worden. Wer für die Annahme dieses Gesetzes im ganzen ist, den bitte ich, dies durch Erheben zu bezeugen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme dieses Gesetzes fest.

(Bravo! in der Mitte.)

Wir führen nunmehr die
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Seuffert, Scharnberg, Dr. Preusker und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Allgemeinen Anordnung Nr. 3 zum Gesetz Nr. 52 der amerikanischen Militärregierung betreffend die Bank der Deutschen Arbeit A.G. (Nr. 4425 der Drucksachen).
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 4583 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 272. Sitzung.)

zu Ende. Es handelt sich um Punkt 13 der gestrigen Tagesordnung. Die Einzelbesprechung in zweiter Beratung ist abgeschlossen. Wir haben nur noch abzustimmen. Wer § 1, — § 2, — Einleitung und Überschrift dieses Gesetzentwurfs Drucksache Nr. 4425 zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Ich stelle einstimmige Annahme fest. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Auf allgemeine Aussprache wird verzichtet. Ich rufe auf § 1, — § 2, — Einleitung und Überschrift. Wir können gleich zur Schlußabstimmung kommen. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
*) Vgl. das endgültige Ergebnis Seite 14238, 4. Abstimmung
Ich rufe nunmehr Punkt 18 der gestrigen Tagesordnung auf. Wir führen die
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Nr. 4312 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 4486 der Drucksachen)

(Erste Beratung: 265. Sitzung.)

zu Ende. Es ist zunächst über den Änderungsantrag Umdruck Nr. 1057 zu Art. 1 abzustimmen. Wer für die Annahme dieses Änderungsantrages ist, den bitte ich, die Hand' zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Wer für die Annahme von Art. 1 in der nunmehr festgestellten Fassung, — Art. 2, — Art. 3, — Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen. Damit schließe ich die zweite Beratung.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
Allgemeine Aussprache? — Das Haus verzichtet. —Wortmeldungen liegen nicht vor; ebenso keine Änderungsanträge.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer das Gesetz zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft annehmen will, den bitte ich, sich von seinem Sitz zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen.
Damit ist die gestrige Tagesordnung erledigt.

(Bravo-Rufe.)

Ich bitte um eine Minute Pause, um die Papiere auf diesem Tisch in Ordnung bringen zu können.
Ich bitte Sie, nunmehr die heutige Tagesordnung vorzunehmen. Wir beginnen mit Punkt 3:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank (Nr. 4202 der Drucksachen);
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 4498 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 260. Sitzung.)

Die Besprechungen zweiter Beratung sind abgeschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Art. I bis IV, — Einleitung und Überschrift. — Wer zustimmen will, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Bei einigen Enthaltungen angenommen.
Damit schließe ich die zweite Beratung ab und eröffne die
dritte Beratung.
Die allgemeine Aussprache ist eröffnet. — Das Wort wird nicht gewünscht. Änderungsanträge liegen nicht vor. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! —

(Zurufe: Dieses fortgesetzte Aufstehen!)

Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14121

(Vizepräsident Dr. Schmid)

— Es kommen alle dran, auch die, die sich enthalten wollen.

(Heiterkeit.)

Enthaltungen? — Das Gesetz ist bei einigen Enthaltungen angenommen.
Nunmehr Punkt 4 der heutigen Tagesordnung:
Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 13. April 1953 zur Revision und Erneuerung des Internationalen Weizenabkommens (Nr. 4577 der Drucksachen).
Wir stimmen in zweiter Beratung über die Art. I bis III, Einleitung und Überschrift ab. — Wer diesen Bestimmungen zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen?
— Bei einigen Enthaltungen angenommen.

(Zurufe von der KPD: Wir haben dagegen gestimmt, nicht uns enthalten!)

— Gegen die Stimmen der kommunistischen Gruppe angenommen. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
In der allgemeinen Aussprache wird das Wort nicht gewünscht? — Änderungsanträge liegen nicht vor. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 13. April 1953 zur Revision und Erneuerung des Internationalen Weizenabkommens zustimmen will, der möge sich von seinem Sitz erheben. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der kommunistischen Gruppe angenommen.

(Zurufe: Immerfort aufstehen!)

— Meine Damen und Herren! Sie haben die Geschäftsordnung beschlossen.

(Heiterkeit. — Abg. Dr. Hasemann: Da müßte man einen Änderungsantrag stellen!)

— Wenn Sie mit zwei Dritteln der Stimmen beschließen, daß anders verfahren werden soll, als in der Geschäftsordnung steht, können wir in einer andern Form abstimmen.

(Abg. Dr. Schäfer: Dazu müßten wir dann wieder aufstehen! — Erneute Heiterkeit. Weitere Zurufe.)

Punkt 5:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevorratung (Nr. 4447 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 4575 [neu] der Drucksachen).
Auch hier sind die Besprechungen zweiter Beratung abgeschlossen. Wir brauchen nur noch abzustimmen. Art. 1, — Art. 2, — Art. 3, — Einleitung und Überschrift. — Wer diesen Bestimmungen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen! Dann ist die zweite Beratung abgeschlossen.
Ich rufe zur
dritten Beratung
auf. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, der möge sich von seinem Sitz erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Punkt 7:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Nr. 4304 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 4564 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 265. Sitzung.)

Änderungsanträge sind nicht gestellt. Ich rufe zur Abstimmung auf die §§ 1 bis 72, Einleitung und Überschrift. Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der kommunistischen Gruppe angenommen. Die zweite Beratung ist abgeschlossen.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
— Das Wort wird nicht gewünscht. Änderungsanträge sind nicht gestellt. Wer dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes zustimmen will, der möge sich von seinem Sitz erheben. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der kommunistischen Gruppe angenommen.
Wir haben bei diesem Punkt noch abzustimmen über Ziffer 2 der Drucksache Nr. 4564. Wer diesem Teil des Antrags des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
Nun stimmen wir ab über Punkt 9:
Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Nr. 3623 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 4580 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 231. Sitzung.)

Auch hier sind die Besprechungen abgeschlossen. Wir stimmen ab. Art. I, II, III, Einleitung und Überschrift. Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen einige Enthaltungen angenommen.
Ich schließe die zweite Beratung und eröffne die
dritte Beratung.
— Das Wort wird offenbar nicht gewünscht. —Änderungsanträge liegen nicht vor. Wir kommen gleich zur Schlußabstimmung. Wer dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol im ganzen zustimmen will, der möge sich von seinem Sitz erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei Enthaltung der kommunistischen Gruppe angenommen.
Wir haben noch abzustimmen über Ziffer 2 des Ausschußantrags Drucksache Nr. 4580. Wer diesem
14122 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Vizepräsident Dr. Schmid)

Teil des Ausschußantrags seine Zustimmung geben will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Punkt 10 ist zurückgestellt. Punkt 11:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen (Umstellungsergänzungsgesetz) (Nr. 4327 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 4605 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 268. Sitzung.)

Hier sind die Besprechungen abgeschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst ist eine Berichtigung zum Mündlichen Bericht auf Umdruck Nr. 1055 da, nach der § 61 a anders gefaßt werden soll. Das Wort wird dazu wohl nicht gewünscht. Wir konnten das vorher nicht aufrufen. Änderungsanträge liegen nicht vor.
Wer den §§ 1 bis 63, Einleitung und Überschrift zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben.
— Gegenprobe! — Enthaltungen? - Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Ich schließe die zweite Beratung ab und eröffne die
dritte Beratung.
— Änderungsanträge liegen nicht vor. Wir können alsbald zur Schlußabstimmung schreiten. Wer dem Entwurf eines Gesetzes über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen (Umstellungsergänzungsgesetz) im ganzen zustimmen will, der möge sich von seinem Sitz erheben. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der kommunistischen Gruppe angenomenen.
Nunmehr Punkt 12. Hier sind eine Reihe von Abstimmungen vorzunehmen. Aber da es sich nicht um Schlußabstimmungen in dritter Lesung handelt, können wir uns diesmal ein bißchen schonen.

(Heiterkeit.) Zunächst Punkt 12 a:

Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Entwurf einer Fünften Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4595, 4483 der Drucksachen).
Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache Nr. 4595, der Vorlage unverändert zuzustimmen. Wer diesem Antrag folgen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen einige Stimmen angenommen.
Nunmehr 12 b:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Entwurf einer Sechsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4596, 4458 der Drucksachen).
Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache Nr. 4596 zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! - Gegen die Stimmen der kommunistischen Gruppe angenommen.
12 c:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Entwurf einer Siebenten Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4495 [neu], 4358 der Drucksachen).
Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache Nr. 4495 (neu) zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Ich bitte die Abstimmung zu wiederholen. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; die Zustimmung ist erteilt.
12 d:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Entwurf einer Achten Verordnung über Zollsatzänderungen. (Nrn. 4597, 4391 der Drucksachen).
In dem Antrag des Ausschusses, Drucksache Nr. 4597, wird empfohlen, der Verordnung unverändert zuzustimmen. Wer diesem Antrag folgen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe!
— Das erste war die Mehrheit; die Zustimmung ist erteilt.
12 e:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Entwurf einer Neunten Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4598, 4484 der Drucksachen).
Auch hier empfiehlt der Ausschuß auf Drucksache Nr. 4598, der Vorlage unverändert zuzustimmen. Wer diesem Antrag folgen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen?
— Gegen einige Gegenstimmen und bei zahlreichen Enthaltungen ist die Zustimmung erteilt.
12 f:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Entwurf einer Zehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4599, 4445 der Drucksachen).
Auch in diesem Fall empfiehlt der Ausschuß auf Drucksache Nr. 4599, der Vorlage unverändert zuzustimmen. Wer diesem Antrag folgen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen.
12 g:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Entwurf einer Elften Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4600, 4456 der Drucksachen).
Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache Nr. 4600, der Vorlage die Zustimmung zu erteilen. Wer diesem Antrag folgen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
Nunmehr 12 h:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Entwurf einer Zwölften Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4601, 4546 der Drucksachen).
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14123

(Vizepräsident Dr. Schmid)

Auch hier empfiehlt der Ausschuß auf Drucksache Nr. 4601, der Vorlage ohne Veränderungen zuzustimmen. Wer diesem Antrag folgen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen ist die Zustimmung erteilt. — Damit ist Punkt 12 erledigt.
Wir kommen zu Punkt 13:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Entwurf der Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Nrn. 4602, 4355 der Drucksachen).
Wer deri, Antrag des Ausschusses auf Drucksache Nr. 4602, der dahin geht, der Verordnung unverändert zuzustimmen, beitreten will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der kommunistischen Gruppe angenommen.
Wir stimmen nunmehr ab über Punkt 14 der Tagesordnung. Es handelt sich um den
Antrag des Haushaltsausschuses zum Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Verkauf des Grundstücks ehemalige Finanzschule Mölln in Holstein an die Landesversicherungsanstalt Schleswig-Holstein.
Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache Nr. 4537, dem Antrage zuzustimmen. Wer diesem Antrage beitreten will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Offenbar einstimmige Annahme.
Wir stimmen nunmehr ab über Punkt 15 der Tagesordnung. Es handelt sich um eine ähnliche Sache. Die Zustimmung wird erbeten für den Verkauf eines Teils des ehemaligen Heereszeugamtes in Ulm. Der Ausschuß empfiehlt in Drucksache Nr. 4533 die Zustimmung. Wer diese Zustimmung erteilen will, den bitte ich um ein Handzeichen. —Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der kommunistischen Gruppe ist die Zustimmung erteilt.
Bei Punkt 16 handelt es sich um den Antrag des Haushaltsausschusses zu dem
Antrag des Bundesministers für Finanzen betreffend Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Wilhelmshaven, ehemals Bauwerft der Kriegsmarine.
Der Ausschuß empfiehlt Zustimmung. Wer diese Zustimmung erteilen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Einstimmige Annahme des Antrags.
Bei Punkt 17 handelt es sich um einen
Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend nachträgliche Mitteilung an den Bundestag von der Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Wilhelmshaven auf der Schleuseninsel.
Der Antrag des Ausschusses befindet sich auf Drucksache Nr. 4541. Es wird vorgeschlagen, den Antrag zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Wer diesem Antrage folgen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Offenbar einstimmige Annahme.
Punkt 18 ist zurückgestellt.
Mit Punkt 19 beginnen wieder Gesetzesberatungen.

(Abg. Dr. Wellhausen: Punkt 18 betrifft auch ein Gesetz!)

— Ja, Punkt 18 ist zurückgestellt. Oder bestehen Zweifel? — Das Haus hat vor der Pause beschlossen, Punkt 18 zurückzustellen.

(Zustimmung. — Abg. Dr. Wellhausen: Wie lange?)

— Der Punkt soll aufgerufen werden, nachdem diese Abstimmungen durchgeführt sind.
Punkt 19 der Tagesordnung. Wir setzen die
zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
fort. Die Besprechung ist abgeschlossen. Wir haben in der zweiten Beratung nur noch abzustimmen.
Ich rufe auf §§ 1 bis 17, — Einleitung und Überschrift. — Wer diesen Bestimmungen zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe!
— Gegen die Stimmen der kommunistischen Gruppe angenommen.
Ich schließe die zweite Beratung und eröffne die
dritte Beratung.
Das Wort wird nicht gewünscht. Anträge sind nicht gestellt. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Entwurf eines Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens zustimmen will, der möge sich von seinem Sitz erheben. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der kommunistischen Gruppe angenommen.
Punkt 20 der Tagesordnung. Wir fahren in der
zweiten- Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Titel II, III, IV und X der Gewerbeordnung
fort. Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik hat auf Umdruck Nr. 1064 eine Reihe von Berichtigungen vorgelegt. Das Haus ist wohl damit einverstanden, daß darüber nicht besonders abgestimmt wird.
Es ist abzustimmen über einen Änderungsantrag, den Sie auf Umdruck Nr. 1056 finden. Dieser Änderungsantrag betrifft Ziffer 18 der Ausschußvorlage und § 56 der Gewerbeordnung. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Es ist der Änderungsantrag Dr. Hammer und Genossen. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; der Änderungsantrag ist angenommen. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Zur allgemeinen Aussprache hat das Wort Herr Abgeordneter Naegel.

(Abg. Naegel: Ich will den Antrag wiederholen, den ich vorhin gestellt habe!)

— Sie wollten das Wort nicht zur allgemeinen Aussprache?

(Abg. Naegel: Nein!)

Das Wort zur allgemeinen Aussprache wird nicht verlangt.

(Abg. Günther meldet sich zum Wort.)

14124 Deutscher Bundestag - 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag. den 3. Juli 1953

(Vizepräsident Dr. Schmid)

— Zur allgemeinen Aussprache?

(Abg. Günther: Ja, ganz kurz!)

— Das Wort hat der Abgeordnete Günther.

Bernhard Günther (CDU):
Rede ID: ID0128014800
Ich wollte nur zur allgemeinen Aussprache eine Erklärung abgeben. Meine Freunde aus dem Handwerk sind mit dem Gesetzentwurf, wie er jetzt vorliegt, nicht ganz zufrieden, stimmen aber zu. Eine ausführlichere Erklärung möchte ich, um Ihre Zeit nicht länger in Anspruch zu nehmen, schriftlich einreichen.*)

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128014900
Das Haus ist Ihnen dafür sicher dankbar. — Die allgemeine Aussprache ist geschlossen. Wir treten in die Einzelberatung ein. — Wollen Sie einen Antrag einbringen?

(Abg. Naegel: Ja!)

Unterstützen 15 Mitglieder des Hauses Ihren Antrag?

(Abg. Naegel: Ja!)

— Dann bitte ich die Mitglieder des Hauses, die diesen Antrag unterstützen wollen, die Hand zu erheben. — Das sind mehr als 15 Mitglieder dieses Hauses. Bitte, Herr Abgeordneter!

Wilhelm Naegel (CDU):
Rede ID: ID0128015000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der zweiten Lesung war der Antrag gestellt worden, in § 56 der Gewerbeordnung einzufügen:
Ausgeschlossen vom Ankauf, Feilbieten und Aufsuchen von Bestellungen im Umherziehen sind ferner: Arznei- und Geheimmittel, Bruchbänder, medizinische Leibbinden und medizinische Bandagen.
Meine Freunde und ich hatten diesem Antrag widersprochen und das Hohe Haus gebeten, dem Antrag nicht zuzustimmen. Inzwischen hat er in zweiter Lesung die Zustimmung gefunden. Ich bitte nunmehr, die alte Fassung der Ausschußberatung wiederherzustellen.
Zur Begründung nur ganz kurz folgendes: § 56 der Gewerbeordnung ist ein so umfassendes Konvolut von allen möglichen Vorschriften, Verboten und Geboten für den umherziehenden Handel, daß man da nicht einen Einzelfall herausgreifen kann, wenn man nicht das gesamte System zerstören will. Wir haben uns im Wirtschaftspolitischen Ausschuß eingehend mit diesem Problem beschäftigt und sind zu der Überzeugung gekommen, daß eine gründliche Beratung notwendig ist, ehe man eine tiefgreifende Änderung vornimmt.
Deshalb ist dem Ausschußantrag eine Entschließung beigefügt, die dahin geht, diesen § 56 möglichst schnell einer Neuregelung zuzuführen.
Ich bitte Sie, meinem jetzt gestellten Antrag, die alte Fassung der Ausschußberatung wiederherzustellen und in Art. I die Nr. 18 zu streichen, zuzustimmen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128015100
Nicht die Nummer 18 zu streichen; Sie wollen die Ausschußfassung wiederhergestellt haben.

Wilhelm Naegel (CDU):
Rede ID: ID0128015200
Nach den Beschlüssen des 13. Ausschusses entfällt Ziffer 18.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128015300
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schröder.
*) Siehe Anlage 22 Seite 14204

Dr. Gerhard Schröder (CDU):
Rede ID: ID0128015400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es tut mir leid, noch einige Worte sagen zu müssen. Wir sind dafür, daß die in der zweiten Beratung festgestellte Form beibehalten wird. Der Änderungsantrag auf Umdruck Nr. 1056, der von Ihnen in der zweiten Beratung angenommen worden ist, entspricht dem Standpunkt von Bundesregierung und Bundesrat, und ich halte es für praktisch, daß wir dem hier folgen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128015500
Herr Abgeordneter Naegel, ich weiß nicht, ob Sie sich über die Tragweite Ihres Antrages ganz klargeworden sind. Wenn Sie Nr. 18 überhaupt gestrichen wissen wollen, dann wollen Sie also auch den Hausierhandel mit Giften und gifthaltigen Waren, Arznei- und Geheimmitteln erlauben.

(Abg. Naegel: Nein; nur Abs. 4, der in der zweiten Lesung beschlossen ist!)

— Sie wollen also lediglich den Abs. 4 gestrichen haben, der zu § 56 in zweiter Lesung beschlossen ist?

(Abg. Naegel: Ganz recht!)

Im übrigen soll diese Ziffer 18 bleiben, wie sie war. Herr Abgeordneter Lange!

Erwin Lange (SPD):
Rede ID: ID0128015600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir bitte noch eine Bemerkung als Berichterstatter. In der Begründung, die die Regierung uns zu ihrer ursprünglichen Vorlage gegeben hat, hat sie selbst zu § 56 der Gewerbeordnung bzw. zu den von ihr dort gemachten Vorschlägen erklärt, daß sie diese Vorschläge nicht bis in ihre letzten Auswirkungen hat prüfen können. Hinzugekommen ist dann im Bundesrat die Forderung nach dem Verbot für das Wandergewerbe, Leibbinden, Bandagen und ähnliche Dinge, Arzneimittel und Geheimmittel zu verkaufen.
Im Grundsatz sind dagegen gar keine Einwendungen zu erheben; aber es kommt darauf an, daß eine vernünftige Abgrenzung erfolgt und daß auch die Auswirkung einer solchen Bestimmung bis auf die unterste Ebene hin geprüft wird. Weil die Regierung von sich aus schon erklärt hat, sie habe das nicht getan, und weil darüber hinaus — ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Schriftlichen Bericht — uns noch eine Fülle von Wünschen nahegebracht worden ist, ist der Wirtschaftsausschuß einstimmig zu der Überzeugung gekommen, im gegenwärtigen Augenblick, da die gewissenhafte Prüfung all dieser vorgetragenen Wünsche nicht mehr möglich ist, auf die Behandlung des § 56 zu verzichten und die Regierung, wie Herr Naegel schon ausgeführt hat, in einer Entschließung zu ersuchen, die §§ 56 und 56 a erneut, aber dann auch mit allen Konsequenzen aufzugreifen. Deshalb bitte ich noch einmal namens des Ausschusses, die Ausschußvorlage unverändert anzunehmen, d. h. die Wiederherstellung der Ausschußvorlage zu beschließen.

(Beifall.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128015700
Das Wort hat Frau Abgeordnete Steinbiß.

Dr. Viktoria Steinbiß (CDU):
Rede ID: ID0128015800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was hin und her gesagt worden ist, mag alles richtig sein. Aber eins ist doch das Wichtigste, und daran müssen wir denken: Dieser Paragraph schützt die Volksgesundheit nicht
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14125

(Frau Dr. Steinbiß)

in dem Maße, wie es notwendig ist. Wir können in einem Gesetz nicht dazu unsere Zustimmung geben, daß unser Volk von Angeboten an Heilmitteln überflutet wird, die nicht geprüft sind, so daß sie unter falschen Voraussetzungen erworben werden, wodurch es passieren kann, daß Krankheiten verschleiert werden. Die Volksgesundheit scheint mir also hier in einer Weise gefährdet zu sein, daß wir unsere Zustimmung zu diesem Paragraphen nicht geben sollten.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128015900
Das Wort hat Herr Abgeordneter Naegel.

Wilhelm Naegel (CDU):
Rede ID: ID0128016000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur zur Richtigstellung: Wir machen kein neues Gesetz über § 56, sondern wir belassen es bei der bisherigen Regelung.

(Abg. Dr. Schröder [Düsseldorf]:: Und die war schlecht!)

Infolgedessen ist das noch keine Änderung im Sinne einer Verschlechterung. Im Gegenteil, wir haben ja die Entschließung vorgelegt, in der die Regierung ersucht wird, das Problem nach eingehender Prüfung neu zu regeln. Es darf auch nicht übersehen werden, daß während der Beratungen aus den Ministerien mitgeteilt worden ist, Beschwerden gegen die bisherige Regelung oder Auswüchse hei Anwendung der bisherigen Regelung seien nicht bekanntgeworden, so daß wir mit Recht annehmen dürfen, daß die Anträge auf Änderung, die allerdings in großer Fülle vorliegen und sich auf den Vertrieb von Pelzwaren bis hin zu irgendwelchen Tees beziehen, nur auf einzelnen Interessentengruppen zurückgehen.
Ich bitte das Hohe Haus daher noch einmal, dem Antrag, den wir gestellt haben, zuzustimmen und die Ausschußfassung in der dritten Lesung wiederherzustellen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128016100
Nunmehr liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir stimmen ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will — ich glaube, es besteht Klarheit über den Gegenstand der Abstimmung —, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; der Änderungsantrag ist angenommen. Damit ist Ziffer 18 gestrichen.
Wir kommen nunmehr, da weitere Anträge nicht gestellt worden sind, unmittelbar zur Schlußabstimmung. Wer dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Titel II, III, IV und X der Gewerbeordnung zustimmen will, der möge sich erheben.
— Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Gegenstimmen angenommen.
Sie haben einen Entschließungsantrag angekündigt, Herr Abgeordneter Naegel. Wo ist dieser Antrag?

(Abg. Naegel: Er ist ja in der Drucksache enthalten!)

— Der Antrag befindet sich auf Drucksache Nr. 4491.
Wir haben zunächst abzustimmen über Ziffer 2 A Nr. 2 dieser Drucksache, nämlich über den Antrag „durch den Beschluß zu 1 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung — Nr. 4190 der Drucksachen — für erledigt zu erklären". Wer dem zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Der Antrag ist angenommen.
Nunmehr Abschnitt B der Drucksache Nr. 4491; das ist die eigentliche Entschließung. Über Abschnitt C kann gleichzeitig abgestimmt werden. Wer dem zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Das ist die Mehrheit; die Entschließung ist' angenommen und ebenfalls der Antrag unter B 2 und C der Drucksache.
Nunmehr Punkt 21 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrieb von Blindenwaren (Nr. 4381 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 4581 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 273. Sitzung.)

Wir waren in der zweiten Beratung. Änderungsanträge sind nicht gestellt. §§ 1 bis 11, Einleitung und Überschrift! Wer diesen Bestimmungen zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.
Ich rufe zur
dritten Beratung
auf. Wer dem Entwurf eines Gesetzes über den Vertrieb von Blindenwaren im ganzen zustimmen will, der möge sich erheben. — Ich stelle einstimmige Annahme fest. Ich nehme an, daß das Sitzenbleiben drüben nicht auf dem Willen, das Gesetz abzulehnen, beruht, sondern auf der Trägheit des Fleisches.

(Heiterkeit.)

Wir haben noch abzustimmen über Ziffer 2 des Ausschußantrags, Drucksache Nr. 4581, die hierzu eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. Wer dem zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Einstimmige Annahme.
Punkt 22:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Handelsabkommen vom 7. Oktober 1951 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Irak (Nr. 4390 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 4496 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 273. Sitzung.)

Die Besprechungen sind abgeschlossen. Wir kommen alsdann zur Abstimmung in der Einzelberatung. Art. I bis IV, — Einleitung und Überschrift! — Wer diesen Bestimmungen zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
Die zweite Beratung ist abgeschlossen. Ich rufe zur
dritten Beratung
auf. Eine Schlußabstimmung findet hier nicht statt, also brauchen wir uns diesmal nicht zu erheben. Wer Art. I bis IV, Einleitung und Überschrift auch in der dritten Beratung zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der kommunistischen Gruppe angenommen.
Punkt 23:
Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Zollvertrag
14126 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Vizepräsident Dr. Schmid)

vom 20. März 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien (Nr. 4556 der Drucksachen).
Auch hier sind die Beratungen abgeschlossen. Wir kommen gleich zur Abstimmung in der zweiten Beratung. Art. 1 bis 4, Einleitung und Überschrift! Wer diesen Bestimmungen zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Keine Gegenstimmen. — Einstimmige Annahme. — Die zweite Beratung ist abgeschlossen.
Ich rufe zur
dritten Beratung
auf. Änderungsanträge liegen nicht vor. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer Art. 1 bis 4, Einleitung und Überschrift zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Nunmehr stimmen wir ab über Punkt 24 a:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht Az. 1 BvF 2/53 betreffend Antrag der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen auf Feststellung, daß das Gesetz über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 625) in den Vorschriften des § 9 Abs. 1 Buchst. a, b, e, und f mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig sei (Nr. 4555 der Drucksachen).
Der Ausschuß beantragt,
Der Bundestag wolle beschließen:
In dieser Streitsache wird sich der Bundestag gemäß § '77 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht gegenüber dem Bundesverfassungsgericht äußern.
Sowohl der Bundestagsabgeordnete Dr. Arndt als auch der Bundestagsabgeordnete Dr. Kopf werden beauftragt, eine solche Äußerung für den Bundestag schriftlich abzugeben.
Sie werden ermächtigt, den Bundestag auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten.
Wer diesem Antrag zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen.
Punkt 24 b der Tagesordnung ist erledigt. Das Haus ist damit einverstanden, daß Punkt 24 b:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht Az. 1 BvF 3/53 betreffend Antrag der bayerischen Staatsregierung auf Feststellung, daß das Gesetz über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken vom 13. Januar 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 9) mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und daher nichtig sei (Nr. 4559 der Drucksachen)
als erledigt betrachtet wird. — Kein Widerspruch.
Punkt 24 c:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht Az. 2 BvE 1/53 betreffend Antrag der Fraktion der
FDP gegen den Bundesrat wegen des Umfangs der Rechte des Bundesrates beim Erlaß des Bundesbankengesetzes (Nr. 4586 der Drucksachen).
Hier schlägt der Ausschuß vor:
Der Bundestag wolle beschließen:
In dieser Streitsache wird der Bundestag gemäß § 77 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht sich gegenüber dem Bundesverfassungsgericht nicht äußern.
Wer dem zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen.
Punkt 25 ist zurückgestellt worden. Punkt 26:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuches (Recht der Handelsvertreter) (Nr. 3856 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 4604 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 244. Sitzung.)

Wir fahren fort in der zweiten Beratung und kommen gleich zur Abstimmung. Art. 1 bis 6, — Einleitung und Überschrift. — Wer diesen Bestimmungen zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Keine Gegenstimmen. Die zweite Beratung ist abgeschlossen.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Das Wort wird nicht gewünscht. Änderungsanträge sind nicht gestellt.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dein Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuches (Recht der Handelsvertreter) zustimmen will, der möge sich erheben. — Gegenprobe! —

(Beifall auf der Zuschauertribüne.)

— Meine Damen und Herren auf den Zuschauertribünen, die Geschäftsordnung verbietet Beifallsäußerungen von den Tribünen. — Das Gesetz ist in der Schlußabstimmung angenommen.
Punkt 27 der Tagesordnung:
Beratung der Übersicht Nr. 5 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Umdruck Nr. 877 [neu]).
Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht beantragt:
Der Bundestag wolle beschließen, von einer Äußerung zu nachstehend — in der Anlage —
aufgeführten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen.
Wer damit einverstanden ist, der möge die Hand
erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei
einigen Enthaltungen ist die Zustimmung erteilt.
Nunmehr fahren wir fort in der
zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes (Nr. 4594 der Drucksachen).
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14127

(Vizepräsident Dr. Schmid)

Es ist der Punkt 28 der Tagesordnung. Die Besprechungen sind abgeschlossen. Wir kommen in zweiter Beratung zur Abstimmung. Art. I bis III, Einleitung und Überschrift. — Wer zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe!
— Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen. Ich schließe die zweite Beratung und eröffne die
dritte Beratung.

(Abg. Wirths: Ich bitte ums Wort!)

— Das Wort hat der Abgeordnete Wirths.

Carl Wirths (FDP):
Rede ID: ID0128016200
Meine Damen und Herren! Ich beantrage, die Abstimmung der dritten Beratung zu Punkt 28 bis nach der Erledigung des Punktes 29 zurückzustellen. Es war im Ausschuß unwidersprochen die Meinung festgestellt worden, daß zwischen dem Punkt 28 und dem Punkt 29, der Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes, ein Junktim besteht.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128016300
Wird das Wort zu diesem Antrag gewünscht? — Das Wort hat der Abgeordnete Jacobi.

Werner Jacobi (SPD):
Rede ID: ID0128016400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit den Fremdwörtern ist es so eine Sache. Vielleicht besteht aus Gründen, die ich nicht kenne, ein Junktim. Ein sachlicher Zusammenhang besteht nicht, und deshalb sind wir der Meinung, daß über diesen Tagesordnungspunkt 28 jetzt abschließend beraten werden und eine entsprechende Abstimmung stattfinden sollte.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0128016500
Weitere Wortmeldungen zu diesem Geschäftsordnungsantrag liegen nicht vor. Wir stimmen über den Antrag des Abgeordneten Wirths, die Schlußabstimmung erst nach der Abstimmung zu Punkt 29 vorzunehmen, nunmehr ab. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das zweite ist die Mehrheit; dieser Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes im ganzen zustimmen will, der möge sich erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen.
Punkt 29 ist zurückgestellt. Ich rufe auf Punkt 30:
Zweite Beratung des von den Abgeordneten Dr. Solleder, Fürst Fugger von Glött, Strauß und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mieterschutzgesetzes vom 15. Dezember 1942 (Nr. 761 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) (Nr. 4553 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 59. Sitzung.)

Der Ausschuß hat empfohlen, den Gesetzentwurf Drucksache Nr. 2129 für erledigt zu erklären. Das scheint mir geschäftsordnungsmäßig nicht möglich zu sein.
Ich rufe auf zur zweiten Beratung. Sie finden den Antrag auf Drucksache Nr. 761. Einziger Paragraph. — Wer diesen einzigen Paragraphen annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. —
Gegenprobe! — Das ist die überwiegende Mehrheit. Enthaltungen? — Dieser Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung und damit endgültig abgelehnt. Eine dritte Beratung findet nicht mehr statt.
Ich rufe Punkt 31 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Hessischen Verordnung über die einstweilige Regelung von Mietstreitigkeiten vom 23. November 1946 (Hess. GVBl. 1946, S. 222) (Nr. 2129 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) (Nr. 4549 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 135. Sitzung. )

Auch hier beantragt der Ausschuß, den Antrag für erledigt zu erklären. Ich glaube, daß auch hier über die einzelnen Paragraphen abgestimmt werden muß, da wir uns ja in zweiter Lesung befinden.
Ich lasse abstimmen. § 1, — § 2, — Einleitung und Überschrift. — Wer diesen Bestimmungen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Offenbar ist niemand dafür. Dann brauchen wir keine Gegenprobe abzuhalten. Alle Bestimmungen dieses Gesetzentwurfs sind in zweiter Beratung abgelehnt. Eine dritte Beratung findet demnach nicht mehr statt.
Punkt 32 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Umlegung von Grundsteuererhöhungen auf die Mieter (Nrn. 4552, 772, 946 der Drucksachen).
Es handelt sich um einen Antrag des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen zu dem Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache Nr. 772. Auch hier beantragt der Ausschuß, den Antrag für erledigt zu erklären. Wer diesem Antrag zuzustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben.
— Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der kommunistischen Gruppe angenommen.
Nunmehr Punkt 33 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der Bayernpartei betreffend Wohnungsbauprogramm 1950 und 1951 (Nrn. 4551, 1795 der Drucksachen).
Hier beantragt der Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen ebenfalls, den Antrag der Fraktion der Bayernpartei Drucksache Nr. 1795 für erledigt zu erklären. Wer diesem Ausschußantrag zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben.
— Gegenprobe! — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Es folgt Punkt 34 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über die Entschließung der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Allgemeinen Lastenausgleich (Nr. 4550 der Drucksachen, Umdruck Nr. 560).
14128 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Vizepräsident Dr. Schmid)

Auch hier stellt der Ausschuß für Wiederaufbau 'und Wohnungswesen den Antrag, den Umdruck Nr. 560 — Entschließung der Fraktion der SPD — für erledigt zu erklären. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. -
Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen.

(Abg. Renner: Nein, gegen unsere Stimmen!)

— Gegen die Stimmen der kommunistischen
Gruppe angenommen. Ich bitte um Entschuldigung.
Punkt 35 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betreffend Notlage des Althausbesitzes (Nr. 4548, 2418 der Drucksachen).
Auch hier schlägt der Ausschuß vor, den Antrag Nr. 2418 der Drucksachen für erledigt zu erklären. Wer diesem Ausschußantrag zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Punkt 36 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Aufhebung der Verordnung über Ausnahmen von Mieterschutz und Vorlage eines Gesetzes zur Regelung von Miet- und Pachtverhältnissen für Geschäftsräume und gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke (Nrn. 4547, 3044 [neu] der Drucksachen).
Der Antrag des Ausschusses findet sich auf Drucksache Nr. 4547. Der Ausschuß beantragt: „Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag Drucksache Nr. 3044 (neu) für erledigt zu erklären". Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der kommunistischen Gruppe angenommen.
Wir fahren nunmehr fort mit der Erledigung des Punktes 37 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs
eines Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (StatGes) (Nr. 4168 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) (Nr. 4617 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 258. Sitzung.)

Die Besprechung ist abgeschlossen. Wir kommen gleich zur Abstimmung in zweiter Beratung. Ich rufe auf die §§ 1 bis 17, — Einleitung und Überschrift. — Wer zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Ich stelle einstimmige Annahme fest. Ich schließe die zweite Beratung ab.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Wer dem Entwurf des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke zustimmen will, der möge sich erheben. — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Wir haben noch abzustimmen über Ziffer 2 des Antrags Drucksache Nr. 4617. Wer Ziffer 2 zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Die Punkte 38, 39 und 40 sind noch zurückgestellt.
Punkt 41:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FU (BP-Z) betreffend Maßnahmen zur Stützung der Beherbergungs-, Gaststätten- und Kurbetriebe (Nrn. 4485, 3104 der Drucksachen).
Sie finden den Antrag des Ausschusses auf Drucksache Nr. 4485. Der Ausschuß empfiehlt, dem Antrag Drucksache Nr. 3104 zuzustimmen. Wer diesem Antrag folgen will, den bitte ich, die Hand zu heben. — Gegenprobe! — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Punkt 42:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FU (BP-Z) betreffend Regelung der Verhältnisse der Pensionskassen Deutscher Privateisenbahnen (Nrn. 4540, 4228 der Drucksachen).
Sie finden den Vorschlag des Ausschusses auf Drucksache Nr. 4540. Wer diesem Antrag des Ausschusses zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen.
Punkt 43 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betreffend Devisenzuteilung für Seeleute (Nrn. 4539, 4133 der Drucksachen).
Der Ausschuß empfiehlt, den Antrag Drucksache Nr. 4133 für erledigt zu erklären. Ich bitte, nach dem Antrag des Abgeordneten Walter das Wort „Landungsgeld" durch „Landganggeld" — das scheint das seemännische Deutsch zu sein —

(Heiterkeit)

zu ersetzen. Wer diesem Antrag zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Keine Gegenstimme; der Antrag ist angenommen.
Punkt 44:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FU (BP-Z) betreffend Einfuhr von Schnittholz (Nrn. 4489, 3873 der Drucksachen, Umdruck Nr. 884).
Der Ausschuß beantragt mit Drucksache Nr. 4489: Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird dringend ersucht, bei künftigen Handelsvertragsverhandlungen besonderen Wert auf die erhöhte Einfuhr von Rundholz zu legen.
Wer diesem Antrag zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Einstimmige Annahme.
Punkt 45:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FU (BP-Z) betreffend Einfuhr von Ziegeln (Nrn. 4490, 4147 der Drucksachen).
Der Ausschuß beantragt auf Drucksache Nr. 4490:
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14129

(Vizepräsident Dr. Schmid)

Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, bei der Ausschreibung von Importen von Dachziegeln auf die besonderen Belange der Sanierungsgebiete im Bayerischen Wald gebührende Rücksicht zu nehmen.
Wer dem zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Meine Damen und Herren, nunmehr sind noch die Punkte der heutigen Tagesordnung zu erledigen, die noch nicht durchberaten sind. Es handelt sich um Punkt 8

(Zurufe: Ist abgesetzt!)

— Punkt 8 ist abgesetzt —, Punkt 10, Punkt 18, Punkt 25, Punkt 29 und die Punkte 38, 39 und 40, ferner um die neu eingeschobenen Punkte, die ich jetzt wohl nicht im einzelnen zu verlesen brauche.

(Zustimmung.)

Dann rufe ich Punkt 10 der Tagesordnung auf, und zwar 10 a:
Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Kaffeesteuergesetzes (Nr. 4266 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 4565 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 263. Sitzung); und 10 b:

Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Teesteuergesetzes (Nr. 4267 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 4566 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 263. Sitzung.)

In beiden Fällen ist der Abgeordnete Morgenthaler Berichterstatter. Wünscht das Haus eine mündliche Berichterstattung? — Es wird allgemein verzichtet?

(Zustimmung.)

Verzichtet auch der Herr Berichterstatter?

(Erneute Zustimmung.)

Dann treten wir in die Einzelberatung ein.
Ich rufe auf § 1. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Wer mit § 1 einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? - Ich stelle die Annahme fest.
Zu § 2 ist ein Änderungsantrag Umdruck Nr. 1060 Ziffer 1 gestellt. Wer begründet diesen Antrag? — Das Wort hat der Abgeordnete Günther.

Bernhard Günther (CDU):
Rede ID: ID0128016600
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, es gibt keinen im Haus, der nicht wünscht, daß der Kaffee wieder den gleichen Preis wie früher hat und daß überhaupt keine Steuer auf Kaffee erhoben wird. Es ist unbedingt notwendig, daß das Gefälle an der Grenze beseitigt wird. Nur so kann auf die Dauer gesehen der Schmuggel wirksam bekämpft werden.
Andererseits haben wir aber eine gewisse Verpflichtung, den Bedenken entgegenzukommen, die der Finanzminister gegen die Herabsetzung der Kaffeesteuer vorgebracht hat. Um in diesem Jahr das Haushaltsdefizit nicht allzu groß werden zu lassen, hatten wir im Ausschuß bereits einen Antrag gestellt, auf 5 DM herunterzugehen. Der Herr Finanzminister hat sich mit einer Senkung bis auf 6 DM einverstanden erklärt. Nun gibt es viele, die die Bedenken des Finanzministers zu ihren eigenen machen und die Meinung vertreten, daß die Kaffeesteuer für dieses Etatsjahr nicht radikal auf 3 DM, sondern auf 6 DM gesenkt werden soll. Deswegen stelle ich im Namen derer, die dem Finanzminister entgegenkommen wollen, den Antrag gemäß Umdruck Nr. 1060 und verweise gleichzeitig auf den Antrag Umdruck Nr. 1062, der dieselbe Änderung bezüglich der Teesteuer vorsieht. Auf die Dauer gesehen, d. h. bis zum 1. April 1954, soll auch nach unserem Wunsch die Steuer auf 3 DM gesenkt werden. Ich darf im Namen der Antragsteller um Ihre Zustimmung zu den Änderungen bitten.

(Vizepräsident D r. Schäfer übernimmt den Vorsitz.)


Dr. Hermann Schäfer (FDP):
Rede ID: ID0128016700
Das Wort hat der Herr Bundesfinanzminister.

Fritz Schäffer (CSU):
Rede ID: ID0128016800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben gestern eine Auseinandersetzung gehabt, in der wir uns über die Abgleichung des Haushalts unterhalten haben. Viele von uns haben sich mit schweren Bedenken und mit schwerem Herzen um der Allgemeinheit willen entschlossen, Ausgaben abzulehnen, weil sie im Rahmen dieses Haushalts nicht mehr möglich sind, weil unsere erste Aufgabe die Aufrechterhaltung der finanziellen Ordnung sein muß

(Zurufe von der KPD)

und weil wir glauben, mit der Aufrechterhaltung der finanziellen Ordnung der Gesamtheit am besten zu dienen.
Wir haben heute einen Antrag vor uns, der auf eine Senkung von Einnahmen hinausläuft. Ich darf doch auf die Zusammenhänge hinweisen. Wer sich schweren Herzens entschließt, die Erfüllung von Wünschen auf Ausgaben des Staates deswegen zu verweigern, weil die finanzielle Ordnung des Staates dadurch bedroht werden könnte, muß sich am nächsten Tage doch auch überlegen, ob eine Senkung von Einnahmen, so wünschenswert sie ist, im Rahmen der finanziellen Ordnung möglich ist. Die Bevölkerung würde es schwer verstehen, wenn ich auf der einen Seite aus einem Grundsatz heraus Ausgaben verneine, um auf der andern Seite am nächsten Tag Einnahmen vielleicht etwa in selber Höhe zu senken. Wer nun einmal den Grundsatz der Aufrechterhaltung der finanziellen Ordnung vertritt, muß diesen Grundsatz im Rahmen dessen, was vorgezeichnet ist, auch konsequent durchhalten.
Nun darf ich auf eines verweisen. Über den Streit um Zahlen und den Streit darüber, ob und welche Haushaltverschlechterung eintritt, wenn die gewünschte Senkung von 10 DM auf 3 DM durchgeführt werden sollte, brauchten wir uns eigentlich nicht mehr zu unterhalten. Ich glaube, die Zahlen, die das Bundesfinanzministerium vorgelegt hat, sind unbestreitbar; sie sind auch im Ausschuß in keiner Weise widerlegt worden. Das Material, das im Ausschuß neuerdings beigebracht
14130 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Bundesfinanzminister Schiffer)

wurde, hat die Schätzungen des Bundesfinanzministeriums nicht widerlegt, sondern eher bestärkt. Denn die Annahmen, über den zu erwartenden Ausfall an Einnahmen die aus diesem Material hervorgingen, waren weniger optimistisch als die Schätzungen des Bundesfinanzministeriums. Ich habe damals berechnet, daß eine Senkung der Kaffeesteuer von 10 DM auf 3 DM, wenn ich von dem Isteingang des Jahres 1952 ausgehe, einen Ausfall von 213 Millionen DM, wenn ich von dem erwarteten Sollaufkommen dieses Jahres ausgehe, einen Ausfall von 240 Millionen DM bringen würde.

(Zuruf von der SPD: Und wie ist es mit dem Mehrverbrauch?)

Ich habe deswegen versucht, einen Weg zu finden, der eine Haushaltverschlechterung für dieses Jahr vermeidet. Ich habe eine Anregung, die im Laufe der Ausschußberatungen kam, die Steuer zunächst auf 6 DM, ab 1. April 1954 auf 3 DM zu senken, als möglich bezeichnet. Denn unter der Voraussetzung, daß bei einer Steuersenkung auf 6 DM eine Konsumerweiterung von optimal etwa 40 % eintritt, wäre der Einnahmeausfall erträglich. Es hängt also alles daran, ob die Steuersenkung auch wirklich zu einer Preissenkung wird. Das, worum sich unsere Frauen kümmern, ist ja nicht die Steuersenkung, sondern die Preissenkung.

(Sehr richtig! bei den Regierungsparteien.)

Ich habe Ihnen im Ausschuß vorrechnen können, infolge des Handelsspannen-Systems müßte eine Steuersenkung um 4 DM — also von 10 DM auf 6 DM — zur Folge haben, daß, wenn der Handel diese Steuersenkung dem Verbraucher zuführt, der Preis um insgesamt etwa 6 DM — nämlich 4 DM Steuer und 2 DM Zuschlag, der sich durch die Handelsspannen errechnet — gesenkt werden könnte. Bei einer solchen Preissenkung um 6 DM wäre mit einer Konsumausweitung zu rechnen, und ein gewisser Ausgleich wäre geschaffen.
Es ist aber auch aus allen Unterlagen hervorgegangen, daß bei einer Steuersenkung von 10 DM auf 3 DM — das wäre also das Doppelte des Steuerausfalls — eine Konsumerweiterung, die einen Ausgleich bringt, nicht zu erwarten ist. Nach der optimalen Schätzung wäre eine Konsumerweiterung von höchstens 50 % zu erwarten. Das reicht aber nicht aus, weil das Minimum, das erforderlich wäre, eine Konsumerweiterung um wenigstens 100 % sein müßte.
Daher muß ich aus meiner Überzeugung heraus sagen: Ich halte es für dringend geboten, von einer Steuersenkung überhaupt abzusehen. Wenn sie trotzdem gewünscht wird, so bitte ich dringend, über die Senkung auf zunächst 6 DM und ab 1. April 1954 auf 3 DM nicht hinauszugehen.
Dieses System hätte einen zweiten großen Vorteil. Ich habe gewünscht, daß die Steuersenkung irgendwie mit einer Preissenkung verbunden werden könnte. Ich hatte auch einen Vorschlag vorbereitet; aber er wurde nicht angenommen.
Das System: heute 6 Mark und ab 1. April 1954 3 Mark hätte den Vorteil, daß der deutsche Handel veranlaßt wäre, in der Zeit, in der die Steuersenkung um 4 DM auf 6 DM erfolgt, dem Gesetzgeber und der deutschen Öffentlichkeit den Beweis seines guten Willens zu erbringen und die entsprechende Preissenkung sofort eintreten zu lassen und so dem Gesetzgeber auch die innere Rechtfertigung dafür zu geben, daß er am 1. April 1954 eine weitere Senkung von 3 DM eintreten lassen kann.
Unter diesem Gesichtspunkt möchte ich selbst bitten, die Steuersenkung, wenn schon eine solche beschlossen werden soll, in der Form durchzuführen, wie sie der Antrag der Koalitionsparteien in den Drucksachen Nrn. 1060 und 1062 vorsieht.
Noch ein Wort hinsichtlich des Ausblicks in die Zukunft. Sie haben gestern manche Gesetze beschlossen — ich erinnere nur an das Gesetz über die Entschädigung der Kriegsgefangenen —, die dem Finanzminister des Jahres 1954 und dem gesamten deutschen Haushalt schwere neue Belastungen zumuten. Ein Schritt, mit dem zugleich die Einnahmen für das nächste Haushaltsjahr gesenkt werden, muß deshalb doppelt sorgsam überlegt werden. Ich bitte unter diesen Umständen, in dem Zusammenklang Ihrer Beschlüsse von gestern, mit der Entscheidung, die Sie jetzt treffen wollen, nicht über das Maß hinauszugehen, das die kühle Vernunft, die Berechnung und die Verantwortung Ihnen auferlegt, und die Sätze nicht zu überschreiten, die der Koalitionsantrag vorsieht.

(Zuruf links: Denkste!)


Dr. Hermann Schäfer (FDP):
Rede ID: ID0128016900
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Gülich.

Dr. Wilhelm Gülich (SPD):
Rede ID: ID0128017000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die ungewöhnlich hohe Verbrauchsteuer von 10 Mark pro Kilogramm Röstkaffee wurde uns 1948 nach der Währungsreform von den Besatzungsmächten in der ausgesprochenen Absicht aufgezwungen, uns zu bestrafen, weil ein Genußmittel wie Kaffee und ein Genußmittel wie Tee für dieses deutsche Volk nicht notwendig wären. Kaffee ist aber kein reines Genußmittel, sondern ein unentbehrliches Stärkungsmittel.
Der Herr Bundesfinanzminister ist, nachdem er in langen Beratungen — das Haus beschäftigt sich ja seit zwei Jahren damit — schließlich in der vorvorigen Woche bei zwei Vormittagsberatungen im Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen unterlegen ist — er hat sich damals noch gegen jede Kaffee- und Teesteuersenkung gestemmt —, dazu übergegangen, den Vorschlag zu machen, die Kaffeesteuer zunächst um 4 Mark auf 6 Mark und ab 1. April 1954 auf 3 Mark zu senken. Der Finanzminister dieses Jahres will also nur einen kleineren Ausfall, wie er selbst glaubt, annehmen, mutet aber dem künftigen Finanzminister den größeren Steuerausfall zu.
Ich will Ihnen in kurzen Ausführungen darlegen, daß das, was mit dem jetzigen Vorschlag erstrebt wird, gar nicht wirksam wird; denn die psychologische Wirkung wird nicht erzielt, wenn der Kaffee nicht schlagartig verbilligt wird. Die Verbilligung für den Kaffeeverbraucher — darin stimme ich mit Herrn Minister Schäffer vollkommen überein — ist das Entscheidende. Und in seinem Brief vom 9. Juni 1952 hat Herr Minister Schäffer an den Vorsitzenden des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen selbst dargelegt, daß eine Senkung auf 5 DM, die damals erörtert wurde, keinen Effekt erzielen würde; er sagt hier:
Um den Schwarzmarkt möglichst auszuschalten und dadurch den Absatz an legal gehandeltem Kaffee zu erhöhen, müßte die Kaffeesteuer so gesenkt werden, daß der neue legale Kleinverkaufspreis dem Schwarzmarktpreis
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14131

(Dr. Gülich)

möglichst nahekommt. Bei einer Senkung auf 5 DM würde dies noch nicht der Fall sein. (Hört! Hört! links.)

Es käme daher, wenn der Frage der Senkung der Kaffeesteuer näherzutreten ist, ein Steuersatz von höchstens 3 DM in Frage.

(Erneute Rufe links: Hört! Hört!)

So Herr Minister Schäffer am 9. Juni 1952.
Wir haben also jetzt noch einmal kurz zu betrachten, was eintritt, wenn wir heute die Kaffeesteuer auf 6 DM senken. Der Kaffee wird ja — das hat die Ausweitung des Verbrauchs in den letzten Jahren gezeigt — als ungeheuer notwendig empfunden, und das jeweilige Steueraufkommen aus Kaffee ist trotz der hohen Verbrauchsteuer von Jahr zu Jahr gestiegen. Wir haben auch jetzt noch mit einer Konsumausweitung zu rechnen, werden aber mit einer ganz gewaltigen Konsumausweitung rechnen können, wenn wir die Steuer sofort auf 3 DM senken.
Nur diese radikale Senkung wird den Erfolg erzielen erstens in bezug auf die Ausweitung des Verbrauchs, zweitens in bezug auf die Bekämpfung des Besatzungshandels, der j a einen sehr großen Umfang hat, und des Grenzschmuggels. Aber drittens scheint mir die handelspolitische Situation entscheidend zu sein, die wir in bezug auf Brasilien und die zentralamerikanischen Länder haben. Sie wissen, daß große Exportgeschäfte für Deutschland nicht getätigt werden können, weil wir Brasilien und den zentralamerikanischen Ländern nicht genug Waren abnehmen. Die Ware, die diese Länder verkaufen, ist ganz überwiegend Kaffee, und wir haben zur Zeit einen Guthabensaldo allein in Brasilien von 100 Millionen Dollar. Unsere ganze deutsche Ausfuhr stockt, wenn wir nicht das BrasilienGeschäft beleben.
Man müßte dazu natürlich sehr eingehend sprechen, und ich könnte Ihnen umfangreiches Zahlenmaterial darüber vorlegen. Ich will Ihnen aber nur das Ergebnis sagen. Der Herr Bundeswirtschaftsminister ist der Auffassung, daß wir zu einem Verbrauch von 127 000 t Rohkaffee kämen und daß dieser bei einem Steueraufkommen von 3 DM eine Kaffeesteuer von 381 Millionen erbrächte, Zoll 203,2 Millionen, Umsatzausgleichsteuer 51,3, zusammen 635,5 Millionen DM. Das bedeutet, daß sich das vom Bundesfinanzministerium für 1953 auf 638 Millionen DM veranschlagte Gesamtaufkommen aus der Kaffeesteuer nicht vermindern würde.
Ich bin auch fest überzeugt davon, daß tatsächlich keine solche Minderung eintreten wird. Ich würde mich auch nicht hierherstellen und für eine Sache plädieren, die einen schlechten Ausgang haben könnte. Da ich aber fest davon überzeugt bin, daß ein endgültiger Ausfall gar nicht eintritt, sondern nur ein vorübergehender Ausfall und daß dann die Konsumausweitung kommt, deswegen vertrete ich die Auffassung, die ich eben dargelegt habe.
Der Herr Bundesfinanzminister sieht jeden einzelnen Posten seines Haushalts für sich und isoliert, und der Herr Bundesfinanzminister — ich habe das ja neulich schon einmal ausgeführt — denkt, wie ich meine, eben nur fiskalisch ; er denkt nicht auch wirtschaftspolitisch. Ich bin aber überzeugt, daß man hier mit einem finanzpolitischen Mittel einen wirtschafts- und sozialpolitischen Effekt erzielen kann.
Ich will im Augenblick nicht mehr sagen, wobei ich aber nochmals betone: Das handelspolitische Argument halte ich für das ausschlaggebende, und ich bin überzeugt, wir werden dadurch unseren Außenhandel mit Brasilien und Mittelamerika so beleben, daß im Effekt kein Steuerausfall für die öffentliche Finanzwirtschaft eintritt. Das scheint mir das Entscheidende bei dem großen Vorteil zu sein, den die Förderung der Exportwirtschaft mit sich bringen wird. Ich bin deshalb der Meinung, wenn hier etwas geschehen soll — und es muß etwas geschehen —, dann kann nur gleich ganze Arbeit gemacht werden, weil nur die radikale Steuersenkung die radikale Preissenkung im Gefolge haben wird.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Hermann Schäfer (FDP):
Rede ID: ID0128017100
Das Wort hat der Herr Bundesfinanzminister.

Fritz Schäffer (CSU):
Rede ID: ID0128017200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Vorredner hat mir persönlich einen Widerspruch nachzuweisen versucht. Ich darf einmal folgendes feststellen. Das Schreiben vom 9. Juni hat sich auf den Schwarzen Markt, d. h. auf den Schmuggel, bezogen.

(Abg. Dr. Gülich: Habe ich ja auch gesagt!)

Es ist richtig, das liegt ja unseren Berechnungen zugrunde: Selbst mit einer Steuersenkung kann der Schmuggel nicht so erfolgreich bekämpft werden, wie es die Allgemeinheit annimmt. Denn selbst im Fall einer völligen Aufhebung der Steuer ist die Preisdifferenz zwischen hüben und drüben, also jenseits der Grenze, noch so groß, daß der Kampf gegen den Schmuggel immer noch weitergeführt werden muß. Bestenfalls könnte man mit einer Eindämmung von etwa 50% des Schmuggels rechnen, der auf rund 14 000 t höchstens, vom Handel auf 10 000 t geschätzt wird; also Mengen, die für die Konsumsteigerung nicht so ausschlaggebend sind, wie es in der öffentlichen Debatte immer hingestellt wird. Es ist auch ausgeschlossen, die früheren Berechnungen mit 127 000 t Konsum jährlich aufrechtzuerhalten. Diese Berechnungen gehen von ganz anderen Preisvoraussetzungen aus, als sie nach den Erklärungen des Handels heute gegeben sind.
Das Entscheidende für die Konsumausweitung — das muß ich immer wieder betonen — ist nach wie vor der Preis, der sich für den einzelnen Verbraucher ergibt. Die Sorge des Bundesfinanzministers und der Bundesregierung ist darauf gerichtet, nicht den Haushalt zu gefährden, ohne dem Verbraucher dabei gleichzeitig die entsprechende Preissenkung und damit den praktischen Vorteil gesichert zu haben. Deswegen hätte ich ja in dem Gesetz eine Bestimmung gewünscht, die die Steuersenkung mit einer entsprechenden Preissenkung verband. Das hat sich im Parlament leider als nicht durchführbar erwiesen. Auch die Vorschläge über das Banderolensystem, die auf das gleiche abzielten, sind der Ablehnung verfallen.
Ich muß mich ferner dagegen wehren, daß der Herr Kollege Dr. Gülich mir isolierte Betrachtung vorwirft. Nein, Herr Dr. Gülich, umgekehrt liegt es! Ich bitte doch zu bedenken, daß das große Wagnis der Einkommensteuersenkung im Sinne einer konsequenten Finanz- und Wirtschaftspolitik gerade gemacht worden ist, um den Verbrauch allgemein zu steigern, damit das dem einzelnen verblei-
14132 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Bundesfinanzminister Schiffer)

bende Realeinkommen allgemein zu erhöhen und ihm die Möglichkeit zu geben, seine Lebenshaltung zu verbessern.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Daneben in allen möglichen einzelnen Artikeln noch durch Steuersenkungen eine Verbesserung erzielen zu wollen, kann die Gefahr mit sich bringen, daß der Bogen überspannt wird.
Herr Kollege Gülich hat erklärt, man werde im nächsten Jahr ja sehen, wer recht behalten hat. Aber, Herr Kollege Gülich, wenn dann ich leider Gottes recht behalten habe und wenn dann leider der Ausfall eingetreten ist —, ob Sie dann den politischen Mut und die Verantwortung haben, eine eingetretene Steuersenkung wieder aufzuheben, ist eine sehr große Frage!

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Hermann Schäfer (FDP):
Rede ID: ID0128017300
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Preusker.

Dr. Victor-Emanuel Preusker (CDU):
Rede ID: ID0128017400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe zunächst dem Hohen Hause die Mitteilung zu machen, daß die Unterschrift der FDP-Fraktion unter den Umdruck Nr. 1060 zurückgezogen worden ist,

(Aha!-Rufe links)

weil die Fraktionen nach eingehender Prüfung des Für und Wider einer solchen Kompromißlösung doch zu der Überzeugung gekommen ist, daß das Wider bei weitem überwiegt. Wenn man nämlich den Zeitraum vom 1. September 1953 bis zum 1. April 1954, d. h. also sieben Monate, ins Auge faßt, so ist es doch wohl sehr wahrscheinlich, daß ein erheblicher Teil des Importhandels, der Kaffeeröstereien, des Kaffeehandels und wahrscheinlich auch ein Teil der Konsumenten sich während dieser sieben Monate, die ja eine relativ kurze Zeitspanne sind, bei der Einfuhr von Kaffee, im Rösten, im Groß- und Einzelhandelseinkauf, eine große Zurückhaltung auferlegen werden.

(Abg. Dr. Gülich: Sehr richtig!)

Deshalb wird sich diese an und für sich gut gemeinte Kompromißlösung für den Abgleich des Haushalts des Herrn Bundesfinanzministers wahrscheinlich als viel schädlicher erweisen, als wenn man gleich den entscheidenden Schritt tut.
Nun darf ich eines sagen. Als Herr Kollege Gülich vorhin aus dem Brief des Herrn Bundesfinanzministers vom vorigen Jahr zitierte, hat er nur einen Teil zitiert. Er hat nämlich den zweiten Teil der Stellungnahme des Herrn Bundesfinanzministers nicht mitgeteilt, der davon sprach:
Auch wenn ich der Meinung bin, daß man entweder bei der derzeitigen Steuer bleiben soll oder aber gleich auf drei Mark im Hinblick auf die Bekämpfung des
— von ihm selbst auf 15 000 t veranschlagten —
Schmuggels gehen soll, so kann ich es doch nicht verantworten, weil der Ausfall in meinem Haushalt zu groß sein wird.
Gerade davon hat ja der Herr Bundesfinanzminister in seinen Ausführungen, wiederum gesprochen. Ich glaube, es gibt niemanden unter uns, der ein erhebliches Minus in unserem Haushalt verantworten könnte.
Der Herr Bundesfinanzminister sagte eben, er habe mit der 15 %igen Einkommensteuersenkung ohnehin ein so großes Wagnis auf sich genommen, daß er dazu nicht noch das Risiko einer besonderen Steuersenkung von einem so erheblichen Ausmaß beim Kaffee übernehmen könne.
Unsere Fraktion ist der Meinung, daß hier eben doch wesentlich andere Gesichtspunkte eine entscheidende Rolle spielen, ohne die dieses Wagnis in ein großes Risiko nach einer anderen Seite hin umschlagen könnte. Es geht nicht nur darum, der Bevölkerung Deutschlands billigeren Kaffee zur Verfügung zu stellen, sondern es geht sehr wesentlich darum, unser Außenhandelsgeschäft mit Südamerika aus seiner gegenwärtigen tödlichen Erstarrung wieder herauszulösen. Es wurde bereits vorhin angeführt, daß wir zur Zeit allein gegenüber Brasilien einen festgefrorenen Außenhandelsüberschuß von rund 400 Millionen DM besitzen. Die Firmen, die im Augenblick Gläubiger dieser eingefrorenen Guthaben sind, haben in erheblichem Ausmaß mit Liquiditätsschwierigkeiten zu kämpfen. Sie sind auch nicht mehr gute Steuerschuldner, sondern müssen zum Teil um Stundungen einkommen.
Und was noch viel schwieriger ist: Jeder neue zusätzliche Export nach Brasilien und nach den anderen süd- und zentralamerikanischen Ländern, die nun einmal in erheblichem Umfange auf die Ausfuhr von Kaffee angewiesen sind, ist durch das bereits so weit fortgeschrittene Anschwellen eingefrorener Guthaben mit ernster Gefahr bedroht. Das aber bedeutet, daß laufende industrielle Exportgeschäfte nicht mehr getätigt werden können, daß für den öffentlichen Haushalt Einnahmeausfälle an Einkommen- und Körperschaftsteuer, an Umsatzsteuer, an Lohnsteuer, an all den übrigen Realsteuern, die den Gemeinden oder den Ländern zufließen, eintreten, daß Rückgänge in der Beschäftigung kommen und daß diese indirekten schädlichen Auswirkungen auf das gesamte Wirtschaftsleben unserer Volkswirtschaft unter Umständen viel schwerer wiegen als der teilweise Verzicht auf die Kaffeesteuer, der sich nicht nur durch eine Steigerung des Konsums an Kaffee, sondern auch durch das Wiederanlaufen und die Wiederbelebung unseres Exportgeschäfts mit den südamerikanischen Ländern in vollem Umfange ausgleicht.
Ich möchte das Spiel mit den Zahlen, das wochenlang im Ausschuß hin und her getrieben worden ist, hier nicht fortsetzen. Ob es tatsächlich möglich sein wird, auf eine so starke Steigerung des Kaffeekonsums zu kommen, auf die berühmten 127 000 t gegenüber den jetzigen 58 000 t legalen Kaffees und dazu den 15 000 t geschmuggelten Kaffees, mag dahingestellt bleiben. Ich persönlich möchte es glauben, bin aber nicht sicher, ob das innerhalb eines Jahres möglich ist. Vielleicht hat der Herr Bundesfinanzminister in diesem Punkte recht. Aber was mit Sicherheit eintritt, ist die sofortige Auflockerung dieses tödlichen Stockens unseres ganzen Südamerikageschäfts, die sofortige Wiederbelebung der industriellen Tätigkeit, das Anlaufen der Beschäftigung in diesen Industrien, die Sicherung der Arbeitsplätze; und das alles in einer Situation, wo wir ohnehin auch gegenüber anderen Bereichen — ich erinnere nur daran, daß wir uns im EZU-Bereich jetzt einem Gesamtsaldo von rd. 600 Millionen Dollar Überschuß nähern — vor der immerhin drohenden Gefahr stehen, daß uns nur eine Steigerung der Einfuhr wieder zu zusätzlichen Exportgeschäften verhelfen kann.
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn. Freitag, den 3. Juli 1953 14133

(Dr. Preusker)

Wenn wir hier aber einen unmittelbaren Ansatzpunkt von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung und von sehr großen zusätzlichen volkswirtschaftlichen Chancen haben, so sind wir der Überzeugung, die Rechnung wird wirklich glatt aufgehen, daß diese Senkung nicht eine Minderung der Einnahmen, sondern tatsächlich eine Gesamtbelebung unserer Volkswirtschaft in einem Ausmaß sichert, daß das, was man zur Zeit zunächst rechnerisch preisgibt, sich in vollem Umfange auch bereits im nächsten Jahre direkt und indirekt bezahlt machen wird.
Deshalb möchten wir das Haus bitten, das scheinbare Risiko der Kaffeesteuersenkung zugunsten der Gewißheit der Sicherung unseres Südamerika-Exports und der Beschäftigung in diesen Industrien zu übernehmen.

(Beifall bei der FDP und der SPD.)


Dr. Hermann Schäfer (FDP):
Rede ID: ID0128017500
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Bertram.

Dr. Helmut Bertram (FU):
Rede ID: ID0128017600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage der Steuersenkung betrifft die Steuersenkung auf Rohkaffee. Eine Mark Kaffeesteuer auf Rohkaffee bedeutet eine Erhöhung des Preises für den Röstkaffee von 1,70 bis 1,80 DM, infolge des hinzukommenden Brennverlustes, des Umsatzsteueranteils auf die Steuer und des Handelsspannenanteils. Senken wir also die Kaffeesteuer auf den Rohkaffee um 4 DM, so kann eine Senkung beim Röstkaffee um 6,50 DM je Kilogramm eintreten. Senken wird um 7 DM, so kann beim Röstkafee eine Senkung um rund 13 DM je Kilogramm, also um rund 6,50 DM je Pfund eintreten. Der Endpreis je Pfund Röstkaffee kann dann also je nach der Sorte und der Weltmarktentwicklung zwischen 9 und 11 DM liegen.
Nun ist es selbstverständlich richtig, daß der Kaffee im benachbarten Ausland teilweise billiger ist. Aber der Kaffee ist dort auch im allgemeinen wesentlich schlechter, und man kann ja immer nur vergleichbare Qualitäten zum Vergleich heranziehen. Vergleichbarer Kaffee, wie er in Deutschland im allgemeinen geliefert wird, kostet ungefähr dasselbe, was er auf Grund der Abrechnung innerhalb der deutschen Kaffeewirtschaft unter Abzug der entsprechenden Steuerbelastung auch kosten würde. Diese Voraussetzungen müssen aber erfüllt sein, um überhaupt eine wesentliche Steigerung des Kaffeekonsums zu erzielen.
Es ist sicher richtig, wenn der Bundesfinanzminister sagt, daß in diesen Vorausschätzungen eine außerordentliche Unsicherheit steckt. Wer kann wissen, ob wir tatsächlich eine Änderung der Verbrauchsgewohnheiten erreichen, wie sie beispielsweise in den angelsächsischen Ländern eingetreten ist, wo- der Kaffeekonsum ein Vielfaches des unsrigen erreicht hat, wo der Kaffee tatsächlich als Arbeitsgetränk, als Sportgetränk, eben als das Universalgetränk gilt und der Verbrauch im Vergleich zum deutschen Konsum eine ganz ungewöhnliche Höhe erreicht hat.
Aber das sind Dinge, die sicherlich niemand entscheiden kann. Es mag also durchaus der Fall sein, daß bei der Kaffeesteuersenkung ein gewisser Einnahmeausfall zu befürchten ist. Mit diesem Ausfall müssen wir uns aber meiner Ansicht nach ohne weiteres abfinden, und zwar aus folgenden Gründen. Im derzeitigen Haushalt stehen zunächst einmal eine ganze Reihe Posten, die nichts anderes
sind als Kapitalinvestitionen und über den ordentlichen Haushalt finanziert werden. 700 Millionen derartiger Kapitalinvestitionen stehen im ordentlichen Haushalt offen, ungefähr 1000 Millionen im Verteidigungshaushalt und 400 Millionen im Haushalt der Kriegsfolgelasten. Dazukommen 65 Millionen aus dem Abkommen über die Regelung der Schweizer Verbindlichkeiten und 330 Millionen aus dem Londoner Schuldenabkommen, insgesamt 2495 Millionen, die in unserm Haushalt als Kapitalinvestitionen aus dem ordentlichen Steueraufkommen gedeckt werden. Wenn wir glauben, uns eine solche große Kapitalinvestition statt über den ordnungsmäßigen Anleiheweg über die ordentlichen Steuereinnahmen leisten zu können, dann ist meiner Ansicht nach bei der Abwägung dessen, was vorzuziehen wäre: diese Dinge aus dem ordentlichen Haushalt zu decken oder aber etwa im Herbst dieses Jahres oder Anfang des nächsten Jahres eine neue Bundesanleihe aufzulegen, die Senkung der Kaffeesteuer ohne weiteres vorzuziehen, ehe man daran denkt, im Steuerwege öffentliches Vermögen anzusammeln. Das ist nun einmal der erste Gesichtspunkt.
Der weitere Gesichtspunkt, der meiner Ansicht nach dazu Entscheidendes beiträgt, ist folgender. Die allgemeine innere Wirtschaftslage in Deutschland soll durch die Senkung der Einkommensteuer angeregt werden. Das ist ja der offiziell erklärte Zweck. Eine Einkommensteuersenkung um 15 % kann sich für die Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerpflichtigen frühestens im Jahre 1954 auswirken. Der Sektor der Lohnsteuerpflichtigen aber ist verhältnismäßig klein; der der Einkommensteuer- und der Körperschaftsteuerpflichtigen ist wesentlich größer. Das Argument des Bundesfinanzministers stimmt also nur zum Teil.
Außerdem, meine Damen und Herren, möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, daß die indirekte Steuerlast — und dazu gehört auch die Belastung aus der Kaffeesteuer — pro Arbeiterhaushalt inzwischen den Satz von 58 DM erreicht hat. Damit ergibt sich eine ganz ungewöhnliche Gesamtsteuerbelastung.

(Zuruf des Abg. Dr. Dresbach.)

— Ich bin mir ganz klar darüber, daß die Steuerbelastung in Deutschland hoch sein muß; aber wir sind uns auch darüber klar, daß sie nicht dazu führen darf, daß die Steuern die Verbrauchsausgaben in einer Weise beschneiden, die eine Stagnation der Wirtschaft zur Folge haben muß.
Mit der Kaffeesteuersenkung erreichen Sie eine unmittelbare Wirtschaftsexpansion, denn diese Beträge werden unmittelbar verausgabt und bringen damit eine Initialzündung für eine etwas stagnierende Verbrauchsgüterproduktion.
Aus diesem Grunde und aus dem Grunde, den Herr Kollege Preusker eben angeführt hat, also einmal wegen der Initialzündung im Rahmen der Verbrauchsgüterproduktion und zum anderen auf Grund der Tatsache, daß in unserem Haushalt eine gewisse Abwägung dazu führen muß, daß man die Investitionen und die Kapitalbildung nicht aus Leistungen der Steuerzahler zu decken braucht und hier noch einen gewissen Spielraum zur Senkung anderer überhöhter Verbrauchsteuern frei hat, sind wir zu der Einsicht gekommen, daß eine Senkung der Kaffeesteuer unumgänglich und auch möglich wäre.

(Beifall bei der FU und bei der SPD.)

14134 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

Dr. Hermann Schäfer (FDP):
Rede ID: ID0128017700
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. ich schließe die Aussprache. Es geht also um den Änderungsantrag auf Umdruck Nr. 1060 Ziffer 1 zu § 2. Ich bitte diejenigen, die diesem Änderungsantrag zustimmen, die Hand zu heben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen dann zur Abstimmung über den § 2 in der Fassung der Vorlage. ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu heben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; § 2 ist angenommen.
Ich rufe weiter auf die §§ 3, — 4, — 5, — 6 — und 7. — Zu diesen Paragraphen liegen Änderungsanträge und Wortmeldungen nicht vor. Ich darf also gleich zur Abstimmung übergehen. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, die Hand zu heben. — Das ist zweifellos die Mehrheit; angenommen.
Ich rufe 8 auf. Dazu liegt ein Änderungsantrag Dr. Miessner auf Umdruck Nr. 1061 vor. Das Wort zur Begründung hat Herr Abgeordneter Dr. Miessner.

Dr. Herwart Miessner (FDP):
Rede ID: ID0128017800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag auf Umdruck Nr. 161 wird von mir für die zweite Lesung zurückgezogen.

Dr. Hermann Schäfer (FDP):
Rede ID: ID0128017900
Wird noch weiter das Wort zu § 8 gewünscht! — Das scheint nicht der Fall zu sein. Der Änderungsantrag ist zurückgezogen. Dann bitte ich diejenigen, die § 8 zustimmen, die Hand zu heben. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
Ich rufe § 9 mit dem Änderungsantrag auf Umdruck Nr. 1060 Ziffer 2 auf. Zur Begrundung ist das Wort nicht gewünscht. Dann ist die Aussprache geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Änderungsantrag Umdruck Nr. 1060 Lifter 2 zustimmen, die Hand zu heben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wer § 9 in der Fassung der Vorlage zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu heben. — Das ist zweifellos die Mehrheit; angenommen.
Ich rufe § 10 auf. Dazu liegt kein. Änderungsantrag vor. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu heben. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
Ich rufe § 11 mit dem Umdruck Nr. 1060 Ziffer 3 auf. Das Wort ist nicht gewünscht.

(Abg. Dr. von Brentano: Ist überholt!)

— Ist überholt, also praktisch zurückgezogen. Dann darf ich diejenigen, die § 11 in der Fassung der Vorlage zustimmen, bitten, die Hand zu heben.
— Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen?
— Bei zahlreichen Enthaltungen mit Mehrheit angenommen.
Einleitung und Überschrift! Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu heben. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
Damit ist die zweite Beratung beendet. Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Das Wort zur allgemeinen Ausprache ist nicht gewünscht; sie ist damit geschlossen. Es liegt ein
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Miessner und Genossen zu § 8 vor. Wünschen Sie zur Begründung das Wort, Herr Dr. Miessner?

(Abg. Dr. Miessner: Ja!)

— Das Wort hat Herr Dr. Miessner zur Begründung des Antrags der Fraktion der FDP zu § 8.

Dr. Herwart Miessner (FDP):
Rede ID: ID0128018000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es handelt sich um einen Antrag der FDP-Fraktion zu der Übergangsbestimmung des § 8, die noch verbessert werden sollte. Auch seinerzeit beim Tabaksteuergesetz sind für die Rückzahlung gestundeter Beträge längere Fristen und außerdem auch Übergangsfristen für die Vorverschiebung der Steuertermine vorgesehen gewesen. Das gleiche müßte zweckmäßigerweise auch hier beim Kaffee geschehen. Nach dem Buchstaben b des § 8 in der Fassung des Antrags der FDP-Fraktion soll die Erstattungsgrenze von 5 kg auf 2,5 kg gesenkt werden, da uns die in § 8 des Gesetzes vorgesehene Mindestgrenze von 5 kg zu hoch erscheint. Man muß gerade den kleinen Händlern die Möglichkeit geben, auch kleinere Mengen zur Erstattung zu bringen.

Dr. Hermann Schäfer (FDP):
Rede ID: ID0128018100
Das Wort hat der Herr Bundesfinanzminister.

Fritz Schäffer (CSU):
Rede ID: ID0128018200
Meine Damen und Herren! Ich muß dem Antrag gegenüber Bedenken erheben. Was die Bestimmung des Buchstaben a anlangt, so ist er nicht nötig, weil ja jetzt schon die Regelung besteht, daß jedes Hauptzollamt ermächtigt ist, solche Stundungen auszusprechen. Es werden also eigentlich offene Türen eingerannt. Der Unterschied besteht nur darin, daß es bisher im Stundungsverfahren erfolgte, während hier eine ausdrückliche Ermächtigung in das Gesetz hineinkommen soll, die ich für nicht notwendig halte. Auch der Zusatz „auch für den in KaffeeErsatzmischungen enthaltenen Kaffee-Anteil" ist nicht erforderlich, weil dieser Kaffeeanteil selbstverständlich jetzt schon berücksichtigt wird.
Die Herabsetzung des Mindestgewichts von jetzt 5 kg auf 2,5 kg würde eine sehr beträchtliche Vermehrung der durch die Vergütung entstehenden Verwaltungsarbeit zur Folge haben. Da zwischen der Verkündung des Gesetzes und seinem Inkrafttreten eine längere Frist sein muß, kann jeder Einzelhändler sich darauf einrichten, daß er am Stichtag keinen oder nur eine geringe Menge Kaffee vorrätig hat. Bei den größeren Einzelhändlern spielt die vorgeschlagene Änderung des Mindestgewichts überhaupt keine Rolle, weil sie in jedem Fall am Stichtag mehr als 5 kg auf Lager haben dürften.
Also die Bestimmung des Buchstabens a halte ich für völlig unnötig. Der erste Teil der Bestimmungen des Buchstabens b ist auch unnötig, weil das praktisch schon gilt. Durch den zweiten Teil würde eine Vermehrung der Verwaltungsarbeit entstehen. Dabei klagen wir immer, daß wir unsere Finanz- und Verbrauchsteuerbehörden mit Arbeit überhäufen!

(Beifall in der Mitte.)


Dr. Hermann Schäfer (FDP):
Rede ID: ID0128018300
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der Fraktion der FDP auf Umdruck
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14135

(Vizepräsident Dr. Schäfer)

Nr. 1065. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die
Hand zu heben. — Ich bitte um die Gegenprobe.
- Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit;
der Antrag ist angenommen.
Weitere Änderungsanträge liegen nicht vor. Ich kann wohl die Abstimmung zur dritten Beratung mit der Schlußabstimmung zusammenfassen. Ich rufe also nochmals auf die §§ 1 bis 11, Einleitung und Überschrift und bitte diejenigen, die dem Gesetz in der Schlußabstimmung zustimmen wollen, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen und Gegenstimmen angenommen.
Wir kommen dann zur Ziffer 2 des Antrags des Ausschusses auf Drucksache Nr. 4565, den Antrag der Fraktion der FU auf Drucksache Nr. 4057 durch die Verabschiedung des Kaffeesteuergesetzes für erledigt zu erklären. — Es wird vom Hause nicht wiedersprochen. Ich darf also die Annahme feststellen.
Wir kommen weiterhin zum Punkt 10 b, also zur zweiten Beratung des Teesteuergesetzes, Drucksache Nr. 4566.
Ich rufe auf § 1. Änderungsanträge liegen nicht vor, auch keine Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu heben. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
Dann rufe ich auf § 2. Hierzu liegt unter Ziffer 1 des Umdrucks Nr. 1062 ein Änderungsantrag vor. Zur Aussprache Herr Abgeordneter Peters. Bitte schön!

Georg Peters (SPD):
Rede ID: ID0128018400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte, wie bei der Kaffeesteuer auch bei der Teesteuer den Änderungsantrag abzulehnen. Ich brauche keine Begründung mehr zu geben, da die Kollegen Gülich, Bertram und Preusker schon bei der Beratung der Kaffeesteuer eine Begründung für die Ablehnung des Antrags gegeben haben.

Dr. Hermann Schäfer (FDP):
Rede ID: ID0128018500
Keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die Ziffer 1 des Änderungsantrags Umdruck Nr. 1062 zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe.
— Das letzte ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich bitte dann diejenigen, die § 2 in der Fassung der Vorlage anzunehmen gewillt sind, die Hand zu heben. — Zweifellos die Mehrheit; angenommen.
Ich rufe dann auf die §§ 3, — 4, — 5, — 6 und 7. Dazu liegen keine Änderungsanträge und Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu heben. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
Ich rufe auf § 8. Dazu liegt unter Ziffer 2 des Umdrucks Nr. 1062 ein Änderungsantrag vor.

(Abg. Dr. von Brentano: Keine Änderungsanträge mehr!)

— Die Änderungsanträge sind erledigt, gegenstandslos durch die vorherigen Abstimmungen. Dann liegen keine Änderungsanträge mehr vor. Ich kann dann weiter die §§ 8, — 9, — 10, — Einleitung und Überschrift in zweiter Beratung aufrufen. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die den aufgerufenen Paragraphen und der Einleitung und Überschrift zuzustimmen gewillt sind, die Hand zu heben. — Das ist die Mehrheit. Damit ist der Entwurf in zweiter Beratung angenommen.
Ich rufe zur
dritten Beratung
auf. Änderungsanträge liegen nicht vor. Wird das Wort zur allgemeinen Aussprache gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Dann treten wir in die Abstimmung ein. Ich glaube, wir können die Abstimmung in dritter Beratung wieder mit der Schlußabstimmung zusammenfassen. Ich rufe also auf die §§ 1 bis 10, — Einleitung und Überschrift. Zugleich bitte ich zur Schlußabstimmung diejenigen, die zustimmen, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei Gegenstimmen und Enthaltungen in dritter Beratung angenommen.
Wir kommen nunmehr zu Punkt 18 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 4242 der Drucksachen);
Schriftlicher Bericht*) des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß)


(Nrn. 4536, zu 4536 der Drucksachen). (Erste Beratung: 261. Sitzung.)

Zur zweiten Beratung liegen keine Änderungsanträge vor. Ich rufe auf zur zweiten Beratung Art. I bis Art. V, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort ist nicht gewünscht. Änderungsanträge sind nicht gestellt. Ich kann daher die Aussprache schließen.
Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Ich darf die Abstimmung wiederholen. Durch das Umherwandern im Saal ist es bei einer Abstimmung, wenn es knapp wird, kaum möglich, die Mehrheiten festzustellen. Ich bitte nochmals diejenigen, die dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Meine Damen und Herren, die Abstimmung ist zweifelhaft. Wir müssen die Auszählung durch Hammelsprung vornehmen.

(Die Abgeordneten verlassen den Saal.) Ich bitte, mit der Auszählung zu beginnen. (Wiedereintritt und Zählung.)

Die Abstimmung ist beendet. Ich bitte, die Türen zu schließen.
Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt: mit Ja haben gestimmt 146, mit Nein 116 Mitglieder des Hauses, 2 haben sich der Stimme enthalten. Damit ist die Vorlage in zweiter Beratung angenommen.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Zur allgemeinen Aussprache hat Herr Abgeordneter Kalbitzer das Wort. Da das Wort zur allgemeinen Aussprache gewünscht wird, darf ich entspre-
*) Siehe Anlage 27 Seite 14211
14136 Deutscher Bundestag - 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Vizepräsident Dr. Schäfer)

chend einem Vorschlag des Ältestenrats eine Begrenzung der Redezeit auf 40 Minuten vorsehen. — Das Haus hat zugestimmt.

Hellmut Kalbitzer (SPD):
Rede ID: ID0128018600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Schäffer hat mit sehr bewegten Worten über die Schwierigkeiten bei der Abgleichung seines Haushalts geklagt und die Meinung vertreten, daß Einnahmesenkungen auf keinen Fall zu vertreten seien. Bei dem jetzigen Tagesordnungspunkt haben wir nun den erstaunlichen Fall, daß die Bundesregierung, d. h. hier der Herr Finanzminister Schäffer, von sich aus freiwillig auf eine erhebliche Steuereinnahme verzichtet mit der Begründung, daß dieser Steuerverzicht außenhandelswirtschaftlich unbedingt notwendig sei. Das seinerzeitige Gesetz über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr ist im Frühjahr 1951 erlassen worden, zu einer Zeit, als die Bundesrepublik unter einem gewaltigen Einfuhrsog litt. Der Vorschlag hatte damals volkswirtschaftlich einen Sinn, wenn auch schon damals Meinungsverschiedenheiten über den Weg der Ausfuhrförderung bestanden. Er hatte insofern einen Sinn, als man die Ausfuhr auf jeden Fall fördern mußte. Damals war der Gesetzesvorschlag, der diese Exportförderung vorsah, bis zum Ende des. Jahres 1953 begrenzt. Erst im Laufe der Verhandlungen hat man dann die zeitliche Begrenzung herausgestrichen und damit diese Exportförderung ad infinitum ausgedehnt. Jetzt ist man dabei, durch eine sogenannte Ergänzung diese Exportförderung noch effektiver zu machen.
Seit der Zeit, in der dieses Gesetz beraten und beschlossen wurde, ist ein absoluter Umschlag der Außenhandelssituation eingetreten. Während wir damals einen Einfuhrüberschuß hatten, haben wir heute, wie Herr Kollege Preusker vorhin sehr ausführlich erläutert hat, einen gewaltigen Ausfuhrüberschuß. Die Frage unseres Außenhandels besteht nicht mehr darin, wie wir unsere Waren exportieren, sondern wie wir die nötigen Einfuhren bewerkstelligen, damit die Ausfuhr auf die Dauer bestehenbleibt. Das Problem ist also heute gerade umgekehrt als zu der Zeit, da dieses Gesetz hier angenommen wurde. Wir haben monatlich etwa 100 Millionen DM Ausfuhrüberschüsse allein in die westeuropäischen Länder und die dazugehörigen Gebiete. Die Europäische Zahlungsunion befaßt sich in diesen Monaten mit der Frage, ob die Bundesrepublik ihren Export drosseln müsse, weil diese faktisch nicht in der Lage ist, die nötigen Gegeneinfuhren hereinzuholen, da dazu im Inland die nötige Kaufkraft nicht vorhanden ist. Belgien hat vor längerer Zeit in derselben Situation gestanden; es hat auch einen Ausfuhrüberschuß gehabt. Es hat aber in dieser Zeit eine Exportsteuer vorgeschlagen, also das Gegenteil von dem, was uns der Herr Finanzminister heute vorschlägt.
Wir müssen somit, wenn wir uns darüber klarwerden wollen, ob die Exportförderung in dieser Weise notwendig ist, bedenken, worauf es ankommt: auf das Gegenteil dessen, was hier finanziert wird, und zwar dadurch finanziert wird, daß die übrigen Steuerzahler, die diese Steuervergünstigungen nicht bekommen, dafür natürlich mehr bezahlen müssen.
Wir müssen uns überlegen, ob nicht ein vernünftigerer Weg zum Ausgleich unserer heutigen Außenhandelsschwierigkeiten gegeben ist. Diesen vernünftigeren Weg hat Herr Kollege Preusker vorhin dankenswerterweise klargemacht. Das Parlament hat dadurch, daß es seinen Ausführungen gefolgt ist und die Kaffee- und Teesteuer gesenkt hat, gezeigt, daß es diese Argumentation von Herrn Preusker für richtig hält. Sie besteht darin, daß man heute durch Senkung von Verbrauchsteuern die Einfuhren verbilligen muß und daß nur durch die Senkung der Verbrauchsteuern, also durch die Verbilligung des Einfuhrverbrauchs, unser Export auf die Dauer gesichert werden kann.
Daraus ergibt sich der logische Schluß, daß man den Export — ein Wirtschaftsteil, der in seiner übergroßen Mehrheit, von einzelnen Ausnahmen abgesehen, durchaus profitabel wirtschaftet und deshalb keiner besonderen Steuervergünstigung bedarf — in diesem Moment nicht steuerlich begünstigen kann. Für weite Teile der Exportwirtschaft ist eine besondere Exportsteuervergünstigung ein direktes Steuergeschenk. Wirtschaftlich ist das Gegenteil nötig, nämlich die Verbrauchsteuern — wie Sie es soeben bei der Kaffee- und Teesteuer getan haben; aber das gilt auch für andere Verbrauchsteuern, insbesondere die Umsatzsteuer — zu senken. Nur auf diese Art haben Sie die Gewähr, daß unsere Ausfuhrüberschüsse durch entsprechende Einfuhren abgeglichen werden und daß Sie damit unserer Ausfuhr ihren dauerhaften Absatz geben. Sie können nicht erwarten, daß die ausländischen Käufer diese deutschen Ausfuhren -auf die Dauer aufnehmen werden, wenn es so weitergeht wie bisher, nämlich daß wir nicht in der Lage sind, die Gegenlieferungen nach Deutschland hereinzunehmen und hier zu verbrauchen.
Es ist auch nicht möglich — wie ein Argument lautet, das von seiten der Wirtschaft zum Teil vorgebracht wird —, jetzt in einer Zeit, zu der die Weltmarktpreise im Sinken sind, mehr einzuführen, um hier in Deutschland eine Bevorratungswirtschaft einzuführen. Das hieße gerade, die Einfuhrschwierigkeiten zwar auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, sie aber dann vermehren. Dadurch würde man sich nicht nur die Einfuhrschwierigkeiten für einen späteren Zeitpunkt auf den Hals laden, sondern zu diesen Einfuhrschwierigkeiten kämen dann noch die Vorräte im eigenen Land, denen kein Verbrauch gegenüberstünde.
Deshalb können wir in der heutigen Situation dieser Form der Außenwirtschaftspolitik nicht zustimmen. Wir bitten Sie, dasselbe, was Sie bei der Kaffee- und Teesteuer zugunsten einer Förderung der Einfuhrwirtschaft getan haben, auch in diesem Punkte zu tun und die Exportsteuerbegünstigung durch dieses Ergänzungsgesetz nicht weiter zu vervollkommnen.

Dr. Hermann Schäfer (FDP):
Rede ID: ID0128018700
Das Wort hat Herr Abgeordneter Margulies.

Robert Margulies (FDP):
Rede ID: ID0128018800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Auffassung über die wirtschaftlichen Gegebenheiten weicht häufig sehr stark von der der Opposition ab. So können wir auch heute in keiner Weise anerkennen, was Herr Kalbitzer vorgetragen hat. Die bescheidenen Anreize, die die Vorlage der exportierenden Wirtschaft geben soll - und das kann überhaupt nur als Teilausschnitt eines größeren, umfassenderen Programms angesehen werden —, haben nur den einen Sinn, die Wettbewerbsgleichheit auf dem Weltmarkt herzustellen. Wenn Herr Kalbitzer eben von einem Umschwung in der Konjunktur sprach, müs-
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14137

(Margulies)

sen wir ihm insoweit recht geben, als nach Überwindung der Korea-Krise tatsächlich alle exportierenden Länder den Weltmarkt sehr viel stärker beschicken. Der Wettbewerb auf dem Weltmarkt ist in zunehmendem Maße stärker geworden. Für die erhöhten Aufwendungen der exportierenden Wirtschaft muß irgendein Ausgleich geschaffen werden.
Wir halten die Exportförderungsmaßnahmen zwar auch für keine glückliche Lösung, weil wir wissen, daß sie Maßnahmen der anderen Seite hervorrufen. Solange aber von anderen exportierenden Ländern in sehr reichlichem Maße Exportförderungsmaßnahmen getroffen werden, können wir unsere Maßnahmen nicht abbauen.
Ich möchte noch auf folgendes hinweisen. Es handelt sich nicht allein um dieses Gesetz, durch dessen Rücklagen der exportierenden Wirtschaft in etwa die Möglichkeit zum Wiederaufbau der verlorenen Auslandsniederlassungen, die eine der wichtigsten Voraussetzungen einer funktionierenden Exportwirtschaft sind, gegeben werden soll. Es müssen vielmehr auch Mittel und Wege gefunden werden, über langfristige Kreditierung die Wettbewerbsgleichheit zu fördern. Ich bedauere außerordentlich, daß die aussichtsreichen Verhandlungen, die darüber gepflogen worden sind, noch kein Ergebnis gehabt haben.
Wir werden uns, wenn auch nicht mehr in diesem, so doch im nächsten Bundestag die Organisation des Außenhandels sehr ernsthaft überlegen müssen. Das derzeitige System von Außenhandelsabteilungen in allen möglichen Ministerien und das bestehende Gegeneinander sind auf die Dauer nicht tragbar; denn wir bekommen damit keine klaren Entscheidungen. Nötig wäre ein Ministerium für Außenhandel.
Mit dem vorliegenden Gesetz soll der Anfang gemacht werden. Leider wird es wegen der Schwierigkeit der Aufteilung in die Vor- und Enderzeugnisse mit großer Verspätung verabschiedet; aber wir müssen es heute noch herausbekommen, damit endlich die Erleichterung gewährt wird, auf die die Wirtschaft seit zwei Jahren wartet.
Der Export ist für die Bundesrepublik eine Lebensfrage. Da wir über die Erträgnisse der landwirtschaftlichen Überschußgebiete jenseits der Elbe nicht mehr verfügen, sind wir gehalten, zur Befriedigung primitivster Lebensbedürfnisse für acht bis zehn Milliarden DM Waren zu importieren. Die Beträge müssen durch Export aufgebracht werden, und das kann man nun nicht kurzfristig aus einer Situation, die sich vielleicht im Augenblick ergeben hat, sehen, sondern die Eroberung von Exportmärkten ist eine langfristige Angelegenheit und bedeutet eine stetige intensive Bearbeitung der Märkte, zu der wir mit der Vorlage den entsprechenden Anreiz geben wollen. Angesichts der Bedeutung der Vorlage beantrage ich namens meiner Freunde namentliche Abstimmung.

Dr. Hermann Schäfer (FDP):
Rede ID: ID0128018900
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Wellhausen.

(Abg. Dr. Wellhausen: Ich verzichte!)

— Er verzichtet. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann ist die Aussprache geschlossen.
Wir treten ein in die Einzelbesprechung der
dritten Beratung.
Änderungsanträge liegen nicht vor. Ich kann also aufrufen Art. I bis V, Einleitung und Überschrift
Ich nehme an, daß wir diese Abstimmung gleichzeitig als Schlußabstimmung handhaben. Dazu ist namentliche Abstimmung beantragt. Wird der Antrag ausreichend unterstützt? — Ja, er ist ausreichend unterstützt. Also namentliche Abstimmung zu Drucksache Nr. 4536. Ich bitte die Herren Schriftführer, mit dem Einsammeln der Stimmkarten zu beginnen. —

(Einsammeln der Abstimmungskarten.)

Befinden sich im Saale noch Mitglieder des Hauses, die ihre Stimmkarten nicht abgegeben haben? — Ja, dann bitte ich um Beschleunigung. Wir können nicht einzelner Mitglieder wegen die namentliche Abstimmung endlos verzögern. — Meine Damen und Herren, ich habe jetzt 10 Minuten gewartet. Ich halte das für völlig ausreichend und schließe die Abstimmung.

(Auszählen der Abstimmungskarten.)

Bis zur Beendigung der Auszählung fahren wir in der Beratung der übrigen Tagesordnung fort. Wir kommen zu Punkt 25:
a) Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäfsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betreffend Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Dr. Henn gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 7. Mai 1953 — Az. 1044/1 E - 49/53 - (Nr. 4618 der Drucksachen);
b) Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betreffend Genehmigung zum Strafverfahren gegen die Abgeordneten Reimann und Paul (Düsseldorf) gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 15. Dezember 1951 (Az. 1044 E - 28197/51) (Nr. 4619 der Drucksachen);
c) Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betreffend Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung der Ableistung des Offenbarungseides gegen den Abgeordneten Langer gemäß Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Thewissen, Köln, vom 10. Juni 1953 (Nr. 4620 der Drucksachen);
d) Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betreffend Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung der Ableistung des Offenbarungseides gegen den Abgeordneten Langer gemäß Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Lungershausen, Bad Gandersheim, vom 14. Februar 1953 (Nr. 4258 der Drucksachen).
Das Wort zur Berichterstattung über Punkt 25 a hat Herr Abgeordneter Müller. Ich darf aber bitten, Platz za nehmen.

Heinrich Müller (SPD):
Rede ID: ID0128019000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will meinen Bericht sehr kurz machen. In dieser Angelegenheit hat ein Angehöriger der obersten Bundesbehörde sich beleidigt gefühlt durch einen Brief, den der Abgeordnete Henn an irgendeine Stelle seiner Partei gerichtet hat und der der vorgesetzten Dienststelle dieses Angehörigen der obersten Bundesbehörde, sagen wir, eines Dr. X, zur Kenntnis kam.
Der Ausschuß hatte abzuwägen zwischen dem berechtigten Verlangen eines Beamten, sich gegen
14138 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Müller [Hessen])

Vorwürfe zu verteidigen, auch wenn sie von einem Abegordneten erhoben werden — es handelte sich um Vorwürfe hinsichtlich der politischen Vergangenheit des betreffenden Herrn zu einer Zeit, als er noch in der Ostzone lebte —, und der Überlegung, ob und inwieweit nicht einem Abgeordneten eine Berechtigung zusteht, auf gewisse Mißstände im Personellen oder im Sachlichen bei der öffentlichen Verwaltung hinzuweisen.
Der Ausschuß sah in dem Verhalten des Abgeordneten Henn in dieser Angelegenheit nur eine Wahrnehmung berechtigter Interessen. Er konnte daher dem Ersuchen des Antragstellers nicht stattgeben und hat die Aufhebung der Immunität abgelehnt. Der Schutz der Ehre des betreffenden Beamten kann dadurch gewahrt werden, daß dieser Beamte ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst beantragt. Wir beantragen deshalb im Sinne der Drucksache Nr. 4618, die Aufhebung der Immunität des Herrn Abgeordneten Dr. Henn zu versagen.

Dr. Hermann Schäfer (FDP):
Rede ID: ID0128019100
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache Nr. 4618 zustimmen, die Hand zu heben. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
Jetzt kommen wir zu Punkt 25 b: Genehmigung zum Strafverfahren gegen die Abgeordneten Reimann und Paul (Düsseldorf). — Drucksache Nr. 4619.
Inzwischen möchte ich feststellen: die namentliche Abstimmung ist nun geschlossen.
Das Wort zur Berichterstattung zu Punkt 25 b hat Herr Abgeordneter Löbe.

Paul Löbe (SPD):
Rede ID: ID0128019200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität empfiehlt Ihnen, die Immunität der Abgeordneten Paul (Düsseldorf) und Reimann nicht aufzuheben. Ursache der Verfolgung ist ein geringfügiger Verstoß gegen das Pressegesetz. Er ist so unwesentlich, daß sich eine Berichterstattung darüber nicht lohnt. Der Beschluß des Geschäftsordnungsausschusses ist einstimmig gefaßt. Im empfehle, daß das Plenum das gleiche tut.

(Beifall.)


Dr. Hermann Schäfer (FDP):
Rede ID: ID0128019300
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Antrag des Ausschusses Drucksache Nr. 4619 zustimmen, die Hand zu heben. --- Das ist die Mehrheit; angenommen.
Zu Punkt 25 c — Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung der Ableistung des Offenbarungseides gegen den Abgeordneten Langer — Drucksache Nr. 4620 — hat das Wort zur Berichterstattung Herr Abgeordneter Ritzel; gleichzeitig zum Bericht zu Punkt 25 d, Nr. 4258 der Drucksachen.

Heinrich Georg Ritzel (SPD):
Rede ID: ID0128019400
Meine Damen und Herren! Auch hier ganz kurz! Zunächst aber eine Feststellung zur Vermeidung von Irrtümern. Die beiden Anträge auf Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Erich Langer wurden bei früheren Beratungen wiederholt verwechselt mit der Immunität des Abgeordneten Erwin Lange, die niemals angezweifelt war. Der Abgeordnete Langer vertritt einen Wahlkreis in Niedersachsen, und der Abgeordnete Erwin Lange von der SPD vertritt einen Wahlkreis in Essen. Dieser ist nicht gemeint. Das vorweg.
Dann darf ich zur Sache berichten, daß der Herr Abgeordnete Erwin Langer erhebliche Schulden gemacht hat,

(Zurufe von der SPD: Erich Langer! — große Heiterkeit)

— Verzeihung, daß der Herr Abgeordnete Erich Langer erhebliche Schulden gemacht hat, deren Begleichung er auch hier dem Hause versprochen hat. Diese Begleichung ist nicht erfolgt. Es liegen zwei Fälle vor. In beiden Fällen liegt sowohl vollstreckbarer Schuldtitel als auch Haftbefehl vor. Es wird beantragt, die Immunität aufzuheben, wie aus dem Antrag des Ausschusses hervorgeht. Ich darf Sie bitten, in beiden Fällen dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen.

Dr. Hermann Schäfer (FDP):
Rede ID: ID0128019500
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wir kommen zur Abstimmung; zunächst zur Drucksache Nr. 4620. Ich bitte die Damen und Herren, die zustimmen, die Hand zu heben. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
Ich komme zur Abstimmung über Drucksache Nr. 4258. Ich bitte die Damen und Herren, die zustimmen, die Hand zu heben. — Das ist die Mehrheit; auch das ist angenommen.
Ich gebe nunmehr das vorläufige Ergebnis*) der vorhin durchgeführten namentlichen Abstimmung bekannt. Insgesamt haben sich an der Abstimmung 316 Abgeordnete beteiligt. Davon haben mit Ja gestimmt 181, mit Nein 128; enthalten haben sich sieben. Von den Berliner Abgeordneten haben gestimmt mit Ja acht, mit Nein fünf. Damit ist das Gesetz in dritter Beratung verabschiedet.
Wir kommen nun zu Punkt 29 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nrn. 3676, 3946 der Drucksachen);
Schriftlicher Bericht**) des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) (Nr. 4593 ,der Drucksachen).

(Erste Beratung: 232. Sitzung.)


(Abg. Jacobi: Zur Geschäftsordnung!)

- Zur Geschäftsordnung Herr Abgeordneter Jacobi.

(Abg. Wirths: Zur Geschäftsordnung!)


Werner Jacobi (SPD):
Rede ID: ID0128019600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der sozialdemokratischen Fraktion bitte ich darum, diesen Punkt von der Tagesordnung abzusetzen. Hilfsweise beantrage ich, falls Sie dieser Bitte der sozialdemokratischen Fraktion nicht nachkommen sollten, die Sitzung für eine Stunde zu unterbrechen, um der Fraktion und auch Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, Gelegenheit zu geben, sich mit dem Inhalt der Novelle, die Ihnen vorgelegt ist, zu beschäftigen. Die Drucksache ist erst Dienstag in das Tagungsbüro gekommen, sie ist am Mittwoch von den Abgeordneten in Empfang genommen worden, und meine Fraktion hat auch noch nicht eine Minute Zeit gehabt, dieses wichtige Gesetz zu überprüfen und zu ihm abschließend Stellung zu nehmen. Ich glaube richtig un-
*) Vgl. das endgültige Ergebnis Seite 14239, 5. Abstimmung
*) Siehe Anlage 28 Seite 14213
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14139

(Jacobi)

terrichtet zu sein, daß es sich bei den anderen Fraktionen nicht anders verhält. Da die Novelle aber eine grundlegende Änderung der Prinzipien des Ersten Wohnungsbaugesetzes auf einer Reihe von Gebieten enthält, scheint es mir unmöglich zu sein, eine Beratung und Beschlußfassung in diesem Hause vorzunehmen, solange nicht sichergestellt ist, daß das Haus weiß, um was es im einzelnen geht.
Ich bitte Sie also zunächst einmal, unserem Antrage zuzustimmen, den Punkt von der Tagesordnung abzusetzen. Dies kann deshalb vertreten werden, weil die Novelle, auch wenn sie angenommen werden sollte, keinerlei Einfluß auf die Tätigkeit der Bauwirtschaft in diesem Jahr hat; sie kann sich nicht mehr auswirken. Zum andern aber unterstreiche ich nochmals unsere Bitte, falls Sie doch auf Beratung und Beschlußfassung bestehen sollten, loyalerweise uns die Möglichkeit zu geben, in einer Fraktionsberatung zu dem Gesetz Stellung zu nehmen.

Dr. Hermann Schäfer (FDP):
Rede ID: ID0128019700
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wohnungsbau.

Dr. Fritz Neumayer (FDP):
Rede ID: ID0128019800
Herr Präsident! Meine sehr Damen und Herren! Ich bitte Sie, den Antrag des Herrn Kollegen Jacobi auf Absetzung dieses Punktes von der Tagesordnung ablehnen zu wollen. Die Novelle zum Ersten Wohnungsbaugesetz, die Ihnen heute vorliegt, ist von äußerst großer Bedeutung für den Wohnungsbau. Wir haben in den beiden Ausschüssen, ich glaube, 20 Sitzungen gehabt, die sich ausschließlich mit dieser Novelle befaßt haben. Sie ist also durchberaten, wie man dies bei einem derartigen Gesetz auch verlangen kann und verlangen muß. Wird heute die Novelle abgesetzt, so besteht die Gefahr, daß sie auch im nächsten Jahr kaum zur Auswirkung kommen könnte; denn sie müßte dann dem neuen Bundestag vorgelegt werden, sie müßte noch einmal den Weg durch die Ausschüsse machen, so daß voraussichtlich frühestens für die ersten Monate des nächsten Jahres mit einer Verabschiedung zu rechnen wäre. Dann aber wäre es auch für das nächste Jahr für die Bautätigkeit zu spät; die Novelle würde sich also auf das Baujahr 1954 nicht mehr auswirken. Schon aus diesem Grunde lege ich entscheidenden Wert darauf, daß diese Novelle heute noch hier verhandelt wird. Ich muß deshalb das Hohe Haus bitten, den Antrag des Kollegen Jacobi abzulehnen.
Ich möchte weiter betonen, daß, wenn die Novelle heute nicht verabschiedet wird, in gewissem Sinne ein Notstand eintreten wird, und zwar deshalb, weil eine ganze Reihe von Ländern in Erwartung der kommenden Novelle schon dazu übergegangen ist, die Mieten noch nicht festzusetzen — sondern dies zurückzustellen; eine Reihe von Ländern hat sich heute bereits darauf eingerichtet, daß die Novelle kommt — und materielle Entscheidungen über die Mietrichtsätze auszusetzen. Wenn diese Novelle nun nicht verabschiedet werden sollte, so würde im ganzen Baugeschehen eine heillose Verwirrung eintreten, die das Bauprogramm dieses Jahres empfindlich stören könnte.

(Zuruf von .der SPD: Warum haben Sie sie nicht früher eingebracht?)

Auch aus einem anderen Grunde halte ich die Verabschiedung der Novelle für unbedingt notwendig. Es ist immer so, daß, wenn Bestimmungen getroffen werden, die gegen natürliche Wirtschaftsgesetze in gewissem Sinne verstoßen oder die natürlichen Wirtschaftsgesetze einzuschränken suchen, Wege gesucht werden, die, ich will einmal sagen, zu den natürlichen Gesetzen zurückführen. Wir haben in der Vergangenheit im allgemeinen Preisrecht genügend Beispiele dafür erlebt, daß sich die tatsächliche Entwicklung über zu eng gewordene gesetzliche Vorschriften hinwegsetzt. Um einer derartigen Gefahr, die zweifellos vorhanden ist, vorzubeugen, ist hier ein Eingreifen des Gesetzgebers erforderlich, damit sich die Entwicklung der Richtsatzmieten in den vom Parlament gezogenen klaren gesetzlichen Grenzen hält.
Aus allen diesen Gründen bitte ich Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, den Antrag des Herrn Kollegen Jacobi auf Absetzung dieses Punktes von der Tagesordnung ablehnen zu wollen. Ich darf auch noch auf eines aufmerksam machen, Herr Kollege Jacobi. Ich habe mich bei Herrn Regierungsrat Meßmann erkundigt, und dieser hat mir ausdrücklich bestätigt, daß die Drucksache bereits am Dienstag vormittag in den Fächern der Abgeordneten zu finden war.

Dr. Hermann Schäfer (FDP):
Rede ID: ID0128019900
Das Wort hat Herr Abgeordneter Wirths.

Carl Wirths (FDP):
Rede ID: ID0128020000
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn heute abend um 21 Uhr nicht Schluß wäre, wenn also die jetzige Periode etwa noch bis Ende nächster Woche dauerte, würden wir keine Bedenken haben, dem Wunsch der SPD-Fraktion stattzugeben. Wir sind aber heute zu dieser Stunde dazu nicht in der Lage. Im übrigen hat der 18. Ausschuß in den letzten Wochen nicht weniger als 48 Änderungsanträge der SPD zu dieser Novelle beraten. Wie kann dann Herr Jacobi sagen, daß seine Fraktion darüber nicht im Bilde gewesen sei?

(Lebhafte Rufe rechts: Hört! Hört!)

Ich muß das Verfahren, das hier eingeschlagen worden ist, entschieden ablehnen. Außerdem haben wir in der letzten Woche bereits eine solche Fülle von Gesetzen verabschiedet, daß alle Fraktionen erheblich im Zeitdruck waren. Ich bin der Überzeugung, daß ein großer Teil unserer Kollegen gar nicht die Möglichkeit gehabt hat, die Gesetze, an denen sie nicht direkt mitgewirkt haben, so zu bearbeiten, wie man das eigentlich hätte tun sollen. In dieser Lage sind alle Fraktionen gewesen, Herr Jacobi.
Nun will ich nicht auf das eingehen, was Herr Minister Neumayer gesagt hat. Es besteht heute bereits ein Wirrwarr in den Ländern. Man arbeitet z. B. in Bayern heute bereits mit Regierungsverordnungen gegen das geltende Bundesgesetz, und teilweise wird mit Vorbehalten gearbeitet. Wenn wir das Gesetz heute nicht verabschieden, werden wir diesen Wirrwarr nur vergrößern. Ich beantrage daher namens der CDU/CSU, der FDP, der DP und der FU, die beiden Anträge der SPD-Fraktion, sowohl den Antrag auf Absetzung wie den hilfsweisen Antrag auf Unterbrechung um eine Stunde, abzulehnen.

Dr. Hermann Schäfer (FDP):
Rede ID: ID0128020100
Das Wort hat Herr Abgeordneter Jacobi. Ich möchte dann aber die Geschäftsordnungsdebatte abschließen; denn wir verlieren damit nur unnötig Zeit.
14140 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

Werner Jacobi (SPD):
Rede ID: ID0128020200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist nicht unsere Schuld, daß zur Geschäftsordnung noch ein paar Bemerkungen gemacht werden müssen; aber der Herr Bundeswohnungsminister — gestatten Sie uns das wenigstens zu sagen — hat sich bereits über materielle Dinge geäußert. Ich will zu diesen Dingen im Augenblick nicht Stellung nehmen. Ich mache aber darauf aufmerksam, daß eine Reihe von ernsthaften Fragen für den Fall der Beratung der Novelle doch erörtert werden müssen. Der Spruch der Lateiner „finis coronat opus" wird durch die Arbeit dieses Parlaments, wenn die Novelle noch zur Beratung kommt, auf dem Gebiete des sozialen Wohnungsbaues nicht bewahrheitet; denn wir werden bei der Erörterung der Novelle eine ganze Reihe von Streitfragen erörtern müssen. Es wird vorbei sein mit der Feststellung, daß in diesem ersten Bundestag in den Fragen des sozialen Wohnungsbaus immer einmütige,

(Abg. Wirths: Ausschließlich Ihre Schuld!)

einstimmige Beschlüsse hätten gefaßt werden können. — Wessen Schuld ist das?

(Abg. Wirths: Ihre Schuld ist das!)

— Das ist unsere Schuld? Weil wir eine andere Meinung haben als Sie zu Fragen, die jetzt zur Erörterung stehen!
Ich habe mit Bedauern davon Kenntnis genommen — ich hoffe, es ist ein Hörfehler gewesen —, daß Sie nicht einmal den Eventualantrag, den ich gestellt habe, akzeptieren wollen. Sie machen uns zum Vorwurf, daß wir 48 Änderungsanträge in den Ausschüssen gestellt hätten.

(Zuruf von der FDP: Nein!)

— Aber Sie haben das getan. (Unruhe.)

— Ach, Sie verstehen ja von der Materie gar nichts, die Sie jetzt nur auf die Uhr schauen und darauf drängen, fertig zu werden!

Dr. Hermann Schäfer (FDP):
Rede ID: ID0128020300
Herr Abgeordneter Jacobi, Sie kommen etwas von der Geschäftsordnungsfrage ab!

Werner Jacobi (SPD):
Rede ID: ID0128020400
Herr Präsident, ich bekomme Zwischenrufe und pflege auf Zwischenrufe zu antworten!
Es ist jedenfalls so: Wenn die Frage der Schuld gestellt wird, dann darf ich feststellen, daß die erste Initiative zur Änderung des ersten Wohnungsbaugesetzes von der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion ausgegangen ist. Das ist bereits im September geschehen. Sie haben aber unseren Antrag — —

Dr. Hermann Schäfer (FDP):
Rede ID: ID0128020500
Herr Abgeordneter, es gehört wohl wirklich nicht zur Frage der Absetzung dieses Verhandlungspunktes, was früher geschehen ist. Das geht nun wirklich zu weit. Ich bitte, zur Geschäftsordnung zu sprechen.

Werner Jacobi (SPD):
Rede ID: ID0128020600
Mir bleibt nur der Appell an die loyale Handhabung in diesen Dingen, wie sie bisher in diesem Hause üblich war. Wenn Sie auf der Beratung bestehen, dann geben Sie uns Gelegenheit, in unserer Fraktion zu dieser Novelle Stellung zu nehmen, was auch in Ihren Fraktionen nicht unzweckmäßig sein dürfte.

(Abg. Wirths: Das müssen Sie uns überlassen! Das geht Sie nichts an!)


Dr. Hermann Schäfer (FDP):
Rede ID: ID0128020700
Meine Damen und Herren! Ich mache von meinem Recht Gebrauch, die Geschäftsordnungsdebatte zu schließen; denn es haben sich jetzt von der einen Seite zwei und von der anderen Seite zwei Sprecher äußern können.
Wir kommen zur Abstimmung. Es liegt von seiten der Fraktion der SPD der Antrag vor, den Punkt 29 von der Tagesordnung abzusetzen. Ich bitte diejenigen, die diesem Antrag zustimmen, die Hand zu heben. — Ich bitte um die Gegenprobe.
— Das letzte ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Es ist dann weiterhin der Eventualvorschlag gemacht worden, die Sitzung zugunsten von Fraktionsbesprechungen zu unterbrechen. Ja, meine Damen und Herren, ich befinde mich da in einem gewissen Konflikt. Es entsprach dem bisherigen Brauch, einer solchen Forderung stattzugeben.

(Unruhe. — Zurufe.)

Auf der anderen Seite — bitte, lassen Sie mich nun einmal wirklich abwägen — drängt die Zeit. Zwischen diesen beiden Dingen heißt es nach meiner Meinung jetzt einen Ausweg finden.

(Abg. Dr. Menzel: Wir haben ja heute morgen auf Wunsch der Regierungsparteien auch eine halbe Stunde später begonnen!)

— Wir wollen wirklich abwägen. Einmal handelt es sich um den Wunsch einer Fraktion, die Sitzung zu unterbrechen. Auf der andern Seite drängt die Zeit, und wir stehen vor dem Schlußtermin. In dieser Situation möchte ich den Vorschlag machen,

(Abg. Lücke: Die Änderungsanträge der SPD liegen vor!)

wenigstens für eine halbe Stunde zu unterbrechen.

(Zuruf rechts: Nein! — Weitere Zurufe rechts. — Abg. Erler: Die konnten heute früh eine halbe Stunde; wir dürfen nicht! — Weitere Zurufe von der SPD.)

— Meine Damen und Herren, die Fraktion der SPD akzeptiert die Unterbrechung um eine halbe Stunde. Wir treten also zur Fortsetzung der Sitzung um 19 Uhr zusammen. Die Sitzung ist unterbrochen.

(Unterbrechung der Sitzung: 18 Uhr 30 Minuten.)

Die Sitzung wird um 19 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers wieder eröffnet.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128020800
Meine Damen und Herren! Wir fahren in der unterbrochenen Sitzung fort.
Ich schlage Ihnen vor, daß wir zunächst noch den gemeinsamen Antrag der Fraktionen auf Umdruck Nr. 1059 (neu) erledigen, der Ihnen vorliegt:
Gemäß Artikel 21 des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 18. April 1952 (Bundesgesetzbl. II S. 445) werden mit Wirkung ab 1. Juli 1953 die nachfolgenden deutschen Mitglieder der Gemeinsamen Versammlung gewählt:
Es handelt sich um die gleichen Herren, die bisher Mitglieder der Gemeinsamen Versammlung waren. Der Umdruck liegt Ihnen vor. Das Wort wird dazu nicht gewünscht.

(Abg. Frau Dr. Weber [Essen]: Darf ich fragen, ob bei der CDU der Name Pelster steht? — Zuruf von der Mitte: Ist erledigt!)

Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14141

(Präsident D. Dr. Ehlers)

- Auch diese Frage ist geklärt. — Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag der Fraktionen, die genannten Herren zu Mitgliedern der Gemeinsamen Versammlung zu wählen, zuzustimmen wünschen, ihre Hand zu erheben. — Das ist gegen wenige Stimmen — —

(Zurufe von der KPD)

- Enthaltungen oder dagegen? —

(Zuruf von der KPD: Dagegen!) — gegen einige Stimmen geschehen.

Meine Damen und Herren, mir ist weiterhin mitgeteilt worden, daß gewünscht würde, den Mündlichen Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Änderung und Ergänzung fürsorgerechtlicher Bestimmungen, den wir eigentlich abgesetzt hatten, Punkt 1 e der heutigen Tagesordnung, doch noch zu erledigen. Sind Sie damit einverstanden?

(Zustimmung.)

— Dann rufe ich auf die
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Änderung und Ergänzung fürsorgerechtlicher Bestimmungen (Nrn. 4639, 3440, 4371, 4616 der Drucksachen).
Darf ich fragen: Wer ist Berichterstatter des Vermittlungsausschusses?

(Abg. Frau Korspeter: Herr Senator Klein!) — Ja, nun haben wir ihn nicht.


(Zurufe: Wir verzichten!)

— Wenn mir einer der Damen und Herren jedenfalls den Text des Berichtes des Vermittlungsausschusses zur Verfügung stellen könnte; ich habe ihn hier im Augenblick nicht. Es handelt sich um die Drucksache Nr. 4639. — Kommt schon!
Vielleicht vereinfacht es die Sache — falls Sie die Drucksache Nr. 4639 nicht da haben —, wenn ich Ihnen sage, daß der Vermittlungsausschuß beschlossen hat, das Gesetz über die Änderung und Ergänzung fürsorgerechtlicher Bestimmungen in drei Punkten zu ändern, und daß eine gemeinsame Abstimmung nur über die Streichung von § 23 Absätze 4 und 5 und die Anfügung der Absätze 2 und 3 in § 11 c der Reichsgrundsätze erforderlich ist. Legen Sie Wert darauf, daß ich die für § 3 a der Fürsorgepflichtverordnung vorgeschlagene neue Fassung verlese?

(Zurufe: Nein!)

— Offenbar nicht.
Ferner sollen im § 6 Abs. 2 der Reichsgrundsätze die Worte „Pauschalbeträge festsetzen" ersetzt werden durch die Worte „Richtlinien erlassen".
Drittens sollen die Absätze 4 und 5 des § 23 der Reichsgrundsätze gestrichen werden, und § 11 c der Reichsgrundsätze soll einen neuen Abs. 2 und einen neuen Absatz 3 erhalten.
Ich darf zunächst über die Ziffern 1 und 2 der Anlage der Drucksache Nr. 4639 abstimmen lassen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesen Ziffern im Antrag des Vermittlungsausschusses zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; sie sind angenommen.
Ich komme zur Abstimmung über die Ziffer 3. Über die dort unter den Buchstaben a und b enthaltenen beiden Anträge sollte gemeinsam abgestimmt werden. Ich bitte die Damen und Herren, die dieser Änderung zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; ist angenommen.
Ich komme zur Schlußabstimmung über den Antrag des Vermittlungsausschusses. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag des Vermittlungsausschusses insgesamt zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; auch das ist erledigt.
Dann kehre ich zurück zu Punkt 29 der heutigen Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nrn. 3676, 3946 der Drucksachen);
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) (Nr. 4593 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 232. Sitzung.)

Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Brönner. Ein Schriftlicher Bericht*) liegt Ihnen vor. Ich unterstelle, daß eine weitere Ergänzung des Schriftlichen Berichts nicht gewünscht wird. Ebenfalls liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD Umdruck Nr. 1063 vor. Dieser beginnt mit einem Änderungsantrag zu Art. I Nr. 2.
Ich darf also zunächst Art. I Nr. 1 aufrufen. — Dazu offenbar keine Wortmeldungen. Ich bitte die Damen und Herren, die Art. I Nr. 1 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei Enthaltungen angenommen.
Zu Art. I Nr. 2 liegt unter Ziffer 1 des Umdrucks Nr. 1063 ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor. Wer wünscht ihn zu begründen? — Herr Abgeordneter Jacobi. Darf ich vorschlagen, daß die Änderungsvorschläge, soweit es möglich ist, im Zusammenhang begründet werden. Ich bitte, sie nach Möglichkeit zusammenzufassen.

Werner Jacobi (SPD):
Rede ID: ID0128020900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will nur wenige Bemerkungen zu diesem ersten Änderungsantrag machen. Er bezweckt die Streichung des Satzes 2 in § 3 Abs. 1. Wir glauben, daß durch die von uns vorgeschlagene Fassung — bei der lediglich zu berichtigen ist, daß der Buchstabe k in 1 abzuändern ist — mit der nötigen Prägnanz zum Ausdruck kommt, daß die öffentlichen Mittel dem eigentlichen sozialen Wohnungsbau zugeführt werden sollen. Mit dem durch die Novelle hinzugefügten Zusatz wird die Beschränkung der öffentlichen Mittel auf den sozialen Wohnungsbau verunklart. Es wird zwar davon gesprochen, daß es sich hier um Mittel des Bundes, der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände handeln soll, die zum Bau von Wohnungen für die breiten Schichten des Volkes bestimmt sind; in Wirklichkeit ergibt sich aber aus einer Überprüfung des Inhalts der Novelle, daß nicht die breiten Schichten, sondern daß nunmehr auch Schichten in den Genuß von öffentlichen Mitteln kommen sollen, die keinesfalls als den breiten Schichten zugehörig bezeichnet werden können. Im übrigen handelt es sich um eine Änderung, die, wie ich glaube, insofern nicht von grundsätzlicher Bedeutung ist, als sie
*) Siehe Anlage 28 Seite 14213
14142 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Jacobi)

ja lediglich die bisherige Terminologie des ersten Wohnungsbaugesetzes aufrechterhält. Unser Vorschlag aber verhindert Unklarheiten, und deshalb bitten wir, ihm zuzustimmen.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128021000
Wird das Wort dazu gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Besprechung zu Ziffer 2. Ich bitte die Damen und Herren, die Ziffer 1 des Antrags der SPD Umdruck Nr. 1063 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt. Ich bitte die Damen und Herren, die Art. I Ziffer 2 zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Art. I Ziffer 2 ist angenommen.
Ich rufe auf die Ziffern 3, — 4, — 5, — 6, — 7. — Keine Wortmeldungen.
Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe Nr. 8 auf. Dazu liegt ein Änderungsantrag der SPD Umdruck Nr. 1063 Ziffer 2 vor. — Herr Abgeordneter Meyer (Bremen), bitte!

Heinz Meyer (SPD):
Rede ID: ID0128021100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetz soll auch dem Eigenheimbau, dem Bau von Kleinsiedlungen, dem Bau von Wohnungen im Wohnungseigentum und solchen im Dauerwohnrecht eine gewisse Bevorzugung geschehen. Wir sind der Meinung, daß man dem grundsätzlich nicht zu widersprechen hat; denn wir haben bereits zu Beginn der Tätigkeit dieses Parlaments und aus dem Munde unseres leider verstorbenen Fraktions- und Parteivorsitzenden eindeutig erklärt, daß wir den Wunsch haben, das echte Arbeitseigentum in jeder Weise zu fördern.
In dem Gesetz wird aber die Konsequenz aus der Notwendigkeit der Förderung dieser Eigentumsbauten nicht gezogen. Deshalb haben wir bereits in den Ausschußberatungen den Antrag gestellt und wiederholen ihn: der Bund möge zur Förderung der Vorfinanzierung von Eigengeldanteilen 200 Millionen DM vom Haushaltsjahr 1954 bis zum Haushaltsjahr 1956 einschließlich zunächst zur Verfügung stellen. § 13 a muß demzufolge einen entsprechenden Abs. 2 erhalten.
Dieser Antrag ist uns um so mehr ein echtes Anliegen, als wir wissen, daß der Eigenheimbau und die Förderung von Eigentumsbau im allgemeinen keine Frage der Statuierung gesetzlicher Vorschriften ist, sondern eine Frage des finanziellen Vermögens. Gerade diejenigen, die als Arbeiter, Angestellte und Beamte ihre Lebenshaltung mit einem sehr beschränkten Einkommen finanzieren müssen, sind in der Regel nicht in der Lage, die notwendigen Eigengeldanteile, die nicht immer nur durch Selbsthilfeleistungen aufgebracht werden können, in verhältnismäßig kurzer Zeit aufzubringen. Diesen Kreis zu fördern, ist unser besonderes Anliegen. Deshalb halten wir es für zwingend notwendig, daß man, wenn man in dem Gesetz nicht nur Deklamationen bringen will, auch die finanziellen Schlußfolgerungen daraus zieht, um so mehr, als ja Kreditmittel immer bereitgestanden haben, wenn es etwa darum ging, die Industrie oder andere Wirtschaftskreise zur Leistung ihrer Investitionen zu befähigen. Befähigen
wir also durch Annahme unseres Antrags — spätestens vom nächsten Haushaltsjahre an — alle diejenigen, die ein echtes Eigentum erwerben wollen, indem wir es ihnen erleichtern, die Vorfinanzierung ihres Eigengeldanteils sicherzustellen. Wir bitten Sie um Annahme unseres Antrags.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128021200
Das Wort hat der Abgeordnete Wirths.

Carl Wirths (FDP):
Rede ID: ID0128021300
Meine Damen und Herren! Dieser Antrag hat bereits dem Ausschuß vorgelegen. Er ist im Ausschuß eingehend beraten worden. Der Ausschuß ist aber in seiner Mehrheit zu der Auffassung gekommen, daß es nicht möglich ist, einen solchen Vorgriff auf den Bundeshaushalt in einer Novelle zum Ersten Bundeswohnungsbaugesetz zu verankern. Er schlägt dem Hause aber vor, eine Entschließung hierzu zu fassen, die Sie auf Seite 7 der Drucksache Nr. 4593 zu § 13 a finden.
Wir sind der Meinung, daß die Bundesregierung und auch der nächste Bundestag unter allen Umständen Wege finden müssen, um die Vorfinanzierung der Eigenleistung für den Bau von Eigenheimen, Kleinsiedlungen und Eigentumswohnungen zu ermöglichen. Es ist nach unserer Auffassung aber — schon im Hinblick darauf, daß dieses Gesetz ja ein Zustimmungsgesetz ist — nicht möglich, diesen Wunsch, den wir voll teilen, in der vorliegenden Novelle zu verankern. Wir müssen daher leider um Ablehnung des Antrags bitten.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128021400
Herr Abgeordneter Lücke!

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0128021500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Novelle zum Ersten Wohnungsbaugesetz stellt ein Gesetz im Rahmen einer ganzen Reihe von Gesetzen zur Förderung des Wohnungsbaus dar. Die CDU/CSU-Fraktion hat vor Monaten einen Gesetzentwurf zur Schaffung von Familienheimen eingebracht, einen Gesetzentwurf, der als Zweites Wohnungsbaugesetz endlich dem Eigenheim die ihm gebührende Stellung geben soll, einen Gesetzentwurf, der verhindern soll, daß weiter Kleinstwohnungen für Familien gebaut werden, der verhindern soll, daß auch zukünftig von der Riesenzahl Wohnungen, die jährlich gebaut werden, nur wenige Prozent in das Eigentum überführt werden. Darum ist aus dieser Novelle all das herausgehalten worden, was in das Zweite Wohnungsbaugesetz hineinsoll. Wir verzichten auf die Beratung des Familienheimgesetzes in diesem Augenblick, weil die Novelle den Vorrang hat und das Familienheimgesetz im Anschluß an die Novelle beraten werden soll. Dieser Gesetzentwurf wird als erster meiner Fraktion .im neuen Bundestag zur Beratung anstehen.
Herr Kollege Meyer, die 200 Millionen DM, die Sie zur Vorfinanzierung des Eigenheimbaues fordern, würden wir gewiß begrüßen; aber ich darf an die Debatte von gestern erinnern. Es ist leicht, diese Zahlen zu fordern, ohne Deckungsvorschläge zu machen. Da wir aber dem Ziel des Anliegens zustimmen, haben wir, wie Kollege Wirths sagte, die Entschließung eingebracht.
Wenn wir am Schluß der Legislaturperiode auf das zurückschauen, was wir im Wohnungsbau geleistet haben, und feststellen, daß in den letzten vier Jahren etwa 1,4/1,5 Millionen Wohnungen gebaut worden sind, dann müssen wir bedenken, daß
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14 143

(Lücke)

es zuallererst das Verdienst der deutschen Wirtschaftspolitik, also der sozialen Marktwirtschaft ist, wenn die Gelder überhaupt da waren, mit denen diese Wohnungen gebaut worden sind.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der SPD.)

Ich darf deshalb bitten, den Antrag der SPD abzulehnen, weil ihm die Deckung fehlt.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128021600
Herr Abgeordneter Jacobi!

Werner Jacobi (SPD):
Rede ID: ID0128021700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der Praxis, die sich in letzter Zeit in diesem Hause gezeigt hat, muß man wirklich sagen: Wenn man sich nicht entschließen kann, dann nimmt man 'ne Entschließung an.

(Beifall bei der SPD. — Zuruf von der Mitte: O wie lyrisch!)

Was Sie in dieser Entschließung zum Ausdruck bringen, ist etwas völlig Unverbindliches und nützt dem Gedanken des Eigenheims, der Kleinsiedlung und der Eigentumsförderung nicht im geringsten. Der Herr Kollege Lücke hat aber etwas übersehen, als er von dem mangelnden Deckungsvorschlag sprach. Wir haben bei unserem Antrag bewußt darauf verzichtet, für den Bundeshaushalt, der vor wenigen Tagen verabschiedet worden ist, noch irgendeine Bedingung zu stellen. Das wäre nicht gegangen. Wenn Sie unseren Antrag sorgfältig lesen, finden Sie, daß danach in den Rechnungsjahren 1954 bis 1956 die Mittel von jährlich 200 Millionen DM zur Verfügung gestellt werden sollen. Das ist ein klares Verlangen, ein gesetzlicher Anspruch, der dann im nächsten Jahre Berücksichtigung finden würde. Ihr Hinweis auf den mangelnden Deckungsvorschlag trifft hier in keiner Weise ins Schwarze. Wenn Sie wirklich dafür sorgen wollen, daß die Eigentumsförderung praktisch zur Durchführung gelangt, dann müssen Sie unserem Antrag zustimmen.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128021800
Keine weiteren Wortmeldungen? — Ich schließe die Besprechung.
Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag der SPD Umdruck Nr. 1063 Ziffer 2 betreffend Art. I Nr. 8 der Vorlage zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; dieser Antrag ist abgelehnt.
Ich bitte die Damen und Herren, die Ziffer 8 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe auf Ziffern 9 und 10. — Keine Wortmeldungen. Ich bitte die Damen und Herren, die den Ziffern 9 und 10 zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei Enthaltungen angenommen.
Ich rufe auf Ziffer 11. — Dazu liegt der Antrag der SPD auf Streichung vor. Herr Abgeordneter Jacobi!

Werner Jacobi (SPD):
Rede ID: ID0128021900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben den Antrag auf Streichung der Ziffer 11, also des vorgesehenen § 15 gestellt, weil die Regelung, die hier beabsichtigt ist, mit den Prinzipien des Lastenausgleichsgesetzes und mit
den Einrichtungen, die dieses Gesetz vorsieht, nicht vereinbar erscheint. Wir haben bekanntlich den § 15 des Ersten Wohnungsbaugesetzes durch das Lastenausgleichsgesetz aufgehoben. Wenn er jetzt wieder neu eingefügt wird, dann schränkt er die Befugnisse der für die Verteilung der Ausgleichsleistungen eingesetzten Lastenausgleichsbehörde, insbesondere des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes, erheblich ein. Nach den neuen jetzt vorgesehenen Bestimmungen ist das Bundesausgleichsamt nicht in der Lage, Verwaltungsvorschriften und -anordnungen über die Mittel des Lastenausgleichs, die für die Förderung des Wohnungsbaues bestimmt sind, zu treffen, ohne daß der Bundeswohnungsbauminister vorher zustimmt. Das ist aber eine Regelung, die in jeder Weise zu weit geht und die nicht unsere Billigung finden dürfte. Das Mitbestimmungsrecht des Wohnungsbauministers kann in anderer Weise gewahrt werden; es kann aber nicht in dieser Form statuiert werden.
Ich will eingehende Begründungen zu unserem Antrag unterlassen. Er versteht sich im Grunde von selbst. Ich beschränke mich auf den Hinweis, daß es vielleicht doch zweckmäßig gewesen wäre, den Lastenausgleichsausschuß bei der Beratung dieser wichtigen Bestimmung zu beteiligen, die nicht notwendig, aber schädlich ist.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128022000
Das Wort hat Herr Abgeordnete Dr. Brönner.

Dr. Josef Brönner (CDU):
Rede ID: ID0128022100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns über diesen Punkt im Ausschuß so eingehend unterhalten, daß ich kurz und bündig im Sinne des Ausschusses folgendes sagen kann. Wir brauchen im Wohnungsbau endlich eine einheitliche Linie, keine Zwei- und Sechsgleisigkeit, sondern eine Eingleisigkeit.

(Abg. Lücke: Sehr richtig!)

Wir haben einen sozialen Wohnungsbau. Er wird aber aus verschiedenen Quellen finanziert: von der Bundesregierung, von den Landesregierungen und vom Lastenausgleichsgesetz. Was wir im § 13 verlangen, ist, daß sich der Präsident des Bundesausgleichsamtes an den Wohnungsbauminister zu wenden hat und seine Zustimmung braucht, wenn das Geld des Lastenausgleichs im Wohnungsbau verwendet wird. Wir können die Zweigleisigkeit nicht brauchen. Was wir verlangen und was wir beschlossen haben, liegt im Sinne des sozialen Wohnungsbaues.
Ich bitte daher die Damen und Herren im Namen des Ausschusses, diesen Antrag auf Streichung abzulehnen.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128022200
Herr Abgeordneter Kunze.

Johannes Kunze (CDU):
Rede ID: ID0128022300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedauere sehr, daß der § 15 ohne Mitberatung des Lastenausgleichsausschusses vom Wohnungsbauausschuß aufgenommen worden ist, obwohl wir mündlich und schriftlich auf die außerordentlichen Schwierigkeiten hingewiesen haben. Ich lege aber Wert darauf, daß das Gesetz verabschiedet wird, und werde darum jetzt in der zweiten Lesung bitten, dem Antrag der sozialdemokratischen Fraktion nicht stattzugeben. Ich werde mir erlauben, in der dritten Lesung einen Ergänzungsantrag zu stellen, der den berechtigten Anliegen des Lastenausgleichs und seiner Durchführung ohne Gefahr für den sozialen Wohnungsbau Rechnung trägt.
14144 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128022400
Keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Besprechung.
Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag Umdruck Nr. 1063 Ziffer 3 auf Streichung der Ziffer 11 des Art. I zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das zweite ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich bitte die Damen und Herren, die der Ziffer 11 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; Ziffer 11 ist angenommen.
Zu Ziffer 12 Änderungsantrag Nr. 1063 Ziffer 4.

(Abg. Jacobi: Auf Begründung wird verzichtet!)

— Auf Begründung wird verzichtet. Wünscht sonst jemand das Wort? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Besprechung. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag Umdruck Nr. 1063 Ziffer 4 betreffend Art. I Ziffer 12 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das zweite ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich bitte die Damen und Herren, die Ziffer 12 — und ich darf gleichzeitig Ziffer 13 aufrufen — und Ziffer 13 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei Enthaltungen angenommen.
Ich rufe Ziffer 14 auf. Dazu liegt kein Änderungsantrag vor. Ich bitte die Damen und Herren, die Ziffer 14 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei Enthaltungen angenommen.

(Abg. Renner: Wir sind dagegen! Das ist ganz klar! Auch schon bei der vorigen Abstimmung waren wir dagegen!)

—Also, Herr Abgeordneter Renner, ich wollte mich nur vergewissern, ob Enthaltung oder Ablehnung.

(Abg. Renner: Ablehnung!)

— Also, mit Mehrheit angenommen!

(Abg. Renner: Auch bei der vorherigen Abstimmung waren wir dagegen! — Gegenruf von der Mitte: Das ist ja gar nicht wesentlich!)

— Herr Abgeordneter Renner, wir pflegen ja bei den einzelnen Abstimmungen nicht immer die Fraktionen festzustellen. Sie haben sich gelegentlich dagegen verwahrt, daß ich das getan habe.

(Abg. Renner: Die Bemerkung geht daneben! Sie gucken doch sonst immer so scharf nach links!)

Zum Änderungsantrag Umdruck Nr. 1063 Ziffer 5 auf Einfügung einer Ziffer 14 a Herr Abgeordneter Meyer, bitte!

Heinz Meyer (SPD):
Rede ID: ID0128022500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch diesen Antrag haben wir während der Ausschußberatungen gestellt. Wir wiederholen ihn, weil wir ihn für notwendig erachten. In § 21 d wird davon gesprochen, daß der Bauherr, wenn mehr als die übliche Ausstattung geliefert wird, einen Zuschlag zur Richtsatzmiete bis zu 30 % nehmen kann. Welche Mindestanforderungen an die Ausstattung gestellt werden, wie sie im einzelnen sein soll, wird nirgends gesagt. Wir
halten es daher für notwendig, daß hinsichtlich der Mindestausstattung entsprechende Vorschriften ergehen. Dabei sehen wir in Abs. 3 vor, daß die obersten Landesbehörden nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse Abweichungen zulassen können. Der in den Ausschußberatungen erhobene, beliebte Einwand, man könne in der Bundesrepublik nicht von einer generellen Mindestausstattung sprechen, wird damit hinfällig; denn bei Annahme unseres Antrags wird die Anpassung an die örtlichen Verhältnisse ermöglicht.
Ich bitte Sie um Annahme.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128022600
Frau Abgeordnete Dr. Brökelschen.

Dr. Else Brökelschen (CDU):
Rede ID: ID0128022700
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Auch dieser Antrag der SPD ist im Ausschuß lang und breit besprochen worden. Wir haben ihn deswegen abgelehnt, weil die Dinge in dieser Richtung in der Entwicklung sind. Wir wollen uns in dieser Stunde nicht festlegen. Außerdem ist die Situation in den einzelnen Ländern völlig verschieden. Wir bitten deswegen, den Antrag abzulehnen, wie wir ihn schon im Ausschuß abgelehnt haben.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128022800
Keine weitere Wortmeldung? — Ich schließe die Besprechung. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Änderungsantrag Umdruck Nr. 1063 Ziffer 5 bezüglich einer Ziffer 14 a zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das zweite ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich rufe die Ziffern 15, — 16, — 17, — 18 auf. — Keine Wortmeldungen. Ich bitte die Damen und Herren, die den aufgerufenen Ziffern zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe Ziffer 19 auf. Zum Änderungsantrag Umdruck Nr. 1063 Ziffer 6 auf Streichung des § 21 e hat das Wort Herr Abgeordneter Jacobi.

Werner Jacobi (SPD):
Rede ID: ID0128022900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei dieser Bestimmung, deren Streichung wir beantragen, handelt es sich um einen der neuen Punkte, die die Novelle in die Praxis des Wohnungsbaues einführen will. Es dreht sich nämlich um das, was gelegentlich „gehobener Wohnungsbau" genannt worden ist. Das Wort trifft insofern zu, als es ein Wohnungsbau für die gehobenen Schichten zu werden droht und als die hier beabsichtigten Maßnahmen zu einer Schmälerung des allgemeinen Wohnungsbaues, also gerade des Wohnungsbaues für die breiten Schichten des Volkes, führen dürften. Solange die öffentlichen Mittel für den echten sozialen Wohnungsbau nicht ausreichen und angeblich nicht erhöht werden können, dürfen davon keine, auch nicht begrenzte Beträge für einen sogenannten gehobenen Wohnungsbau abgezweigt werden. Jeder Betrag, der in den gehobenen Wohnungsbau geht, schwächt und beeinträchtigt den echten sozialen Wohnungsbau. Es werden neue Kategorien und damit eine neue Zersplitterung eingeführt, und — ob es gewollt ist oder nicht — es entsteht ein neuer Topf mit aller verwaltungsmäßigen Belastung.

(Abg. Lücke: Gerade das Gegenteil ist der Fall!)

Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14145

(Jacobi)

Das Durcheinander und Nebeneinander wird vergrößert. Jedes Land wird bei dem auf den Wohnungsbau B entfallenden Betrag auf die dafür geltenden Einzelregelungen unterschiedlich reagieren. Es werden direkt Gegensätzlichkeiten je nach der Struktur der Länder entstehen. Wir werden reiche und arme Länder und eine entsprechende Differenzierung des Wohnungsbaus haben. Ich darf mit Nachdruck darauf hinweisen, daß diese Bestimmung, die sich schon in dem Regierungsentwurf fand, von vornherein den Widerspruch des Bundesrats gefunden hat.
Welches würden die Konsequenzen sein? Die mögliche Miete in diesem gehobenen Wohnungsbau würde, ausgehend von einer Richtsatzmiete, die 1,10 DM nach wie vor bringen darf, plus 50 % gleich 55 Pfennig und somit 1,65 DM betragen. Eine Miete in dieser Höhe hat mit sozialem Wohnungsbau oder mit einem Wohnungsbau für die breiten Schichten der Bevölkerung — das Prinzip wird j a im § 1 des Wohnungsbaugesetzes nach wie vor festgehalten — gar nichts mehr zu tun. Mieten in dieser Höhe, die höher liegen als bisher im steuerbegünstigten Wohnungsbau, sind nur für eine sehr kleine, dünne Schicht von Beziehern höherer Einkommen tragbar, für die breiten Schichten der Bevölkerung aber in keiner Weise erschwinglich.
Dieser Wohnungsbau B kann nach der Grundsatzbestimmung in § 1 überhaupt nicht mehr als sozialer Wohnungsbau bezeichnet werden. Der maßgebliche Begriff ist hierfür nicht mehr anwendbar. Damit wird dem echten sozialen Wohnungsbau förmlich ins Gesicht geschlagen.
Es ist aber noch auf etwas anderes hinzuweisen. Nachdem in § 21 d Abs. 3 für Wohnungen mit objektiven Merkmalen Zuschläge bis zu 30 % zugelassen sind, bedarf es überhaupt nicht mehr eines gehobenen Wohnungsbaues unter Verwendung öffentlicher Mittel. Dabei ergeben sich ja bereits im sozialen Wohnungsbau Mieten von 1,10 plus 30 % gleich 1,43 DM. Das muß aber die äußerste Grenze sein, soweit öffentliche Mittel verantwortlich eingesetzt werden.
Was man nicht ernst genug betrachten kann, ist folgendes: Durch die Mietenregelung im gehobenen Wohnungsbau wird die schon bestehende und stets beklagte Mietenverzerrung noch erheblich gesteigert. Damit wird die notwendige Mietangleichung nur erschwert und das Mietgefüge noch weiter auseinandergerissen.

(Abg. Lücke: Im neuen Bundestag werden wir das klären!)

— Ach, Herr Kollege Lücke, wenn man mit ernsthaften Einwänden kommt, kommen Sie immer mit dem neuen Bundestag und mit der Zukunft. Uns scheint es richtiger, im Augenblick zu erkennen, daß es ein zu großes Wagnis bedeutet, neue Kategorien einzuführen. Darauf sollte man gegenwärtig noch verzichten.

(Abg. Dr. Glasmeyer: Zahlen denn die neuen Kategorien keine Steuer?)

Ich darf noch darauf hinweisen, daß § 21 e in seiner Formulierung und damit in seinen Auswirkungen nicht klar durchschaubar ist. Man weiß z. B. nicht, was in Abs. 2 mit „Mietrichtsatz" gemeint ist. Es muß befürchtet werden, daß die Zuschläge viel höher liegen, als sich im ersten Augenblick ergibt, daß sich also unter Umständen folgendes
Bild zeigt: Eine Miete im Rahmen dieses Wohnungsbaus wird auf 1,10 DM gegründet. Das ist der Richtsatz. Es wird ein Zuschlag von 30 % erhoben; das sind 33 Pfennig. Dann haben wir die vorhin schon erwähnte Miete von 1,43 DM, und darauf können nach dem Wortlaut des Gesetzes

(Abg. Huth: Wahlrede!)

- Ach, Herr Kollege Huth, wenn das eine Wahlrede ist,

(Abg. Huth: Sie waren doch im Redaktionsausschuß!)

dann weiß ich nicht, was keine Wahlrede sein soll. 50 % mehr Zuschlag als der Richtsatz würden weitere 71 Pfennig bedeuten, damit würden wir zu einer Miete von 2,14 DM kommen.

(Abg. Lücke: Das ist objektiv unwahr! Sie müßten aus den Ausschußberatungen wissen, daß das nicht stimmt! Das ist eine Unwahrheit!)

— Bitte schön, zunächst einmal ist das eine mögliche Auslegung des Gesetzes, Herr Kollege Lücke.

(Zuruf von der Mitte: Mögliche! — Abg. Lücke: Eine offensichtliche Unwahrheit!)

— Prüfen Sie das bitte selbst nach! Der Wortlaut läßt eine solche Rechnung nach unserer Prüfung zu.

(Abg. Lücke: Sie wissen, daß das nicht der Fall ist!)

Das möchten wir geklärt haben. Wir möchten mindestens auf diese Unklarheit hinweisen und damit zu bedenken geben, daß schon aus diesem Grunde die Formulierung, die § 21 e jetzt hat, einer Überprüfung bedarf.
Wir lehnen es grundsätzlich ab, daß öffentliche Mittel für einen derartigen gehobenen Wohnungsbau gegeben werden, weil ein solches Verfahren mit sozialem Wohnungsbau und mit der Betreuung breiter Schichten des Volkes nichts mehr zu tun hat.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128023000
Das Wort hat der Abgeordnete Paul.

(Abg. Huth: Der Wohnungsbauminister von Nordrhein-Westfalen! — Zuruf rechts: Letzte Rede!)


Hugo Paul (KPD):
Rede ID: ID0128023100
Meine Damen und Herren! Mit dieser Vorlage soll jener Politik der Weg geebnet werden,

(Zuruf rechts: Für den „imperialistischen Krieg"! — Heiterkeit)

die schon in zahlreichen Erklärungen des Wohnungsbauministers zum Ausdruck gekommen ist. Schon vor einem halben Jahr habe ich im Namen meiner Fraktion

(Zurufe: Fraktion? Gruppe!)

in diesem Hause darauf aufmerksam gemacht, daß der Wohnungsbauminister und die Regierung Adenauer die Absicht haben,

(Abg. Dr. Glasmeyer: EVG-Vertrag!)

das Prinzip der freien Marktwirtschaft auch auf
dem Gebiet des Wohnungsbaus durchzusetzen. Auch
der Herr Kollege Lücke hat heute darauf hingewie-
14146 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Paul [Düsseldorf])

sen, daß der Wohnungsbau auf diesem Prinzip beruhe.

(Abg. Lücke: Das ist nicht wahr! Da haben Sie mich mißverstanden!)

Er hat sich dahin ausgelassen, nur die freie Marktwirtschaft habe es nach seiner Meinung ermöglicht, so viele Wohnungen zu bauen.

(Abg. Lücke: Das ist doch etwas ganz anderes!)

Der Wohnungsbauminister hat mehr als einmal erklärt, daß man von den Richtsatzmieten des Ersten Wohnungsbaugesetzes abkommen und zu einer echten Kostenmiete kommen müsse. Mit dieser Forderung befindet er sich in voller Übereinstimmung mit dem Herrn Dr. Adenauer, der den großen Hausbesitzern auf ihrer letzten Tagung nach den Ausführungen des Herrn Handschumacher zugesichert hat, die Bundesregierung werde alles tun, um den Bestrebungen dieser großen Hausbesitzer zum Zuge zu verhelfen.

(Abg. Frau Dr. Brökelschen: 90 % kleine Leute!)

Mit dieser Vorlage wollen Sie eine weitere Durchlöcherung des Ersten Wohnungsbaugesetzes in der Richtung vornehmen, daß Sie die jetzigen Mieten auf Kostenmieten treiben. Sie wagen es dennoch, sich hier hinzustellen Und von einem sozialen Wohnungsbau zu reden.

(Abg. Lücke: Sehr sozialer Wohnungsbau!)

Die Praxis draußen ist die, daß die minderbemittelten Schichten unseres Volkes gar nicht mehr in der Lage sind, die Mieten für die Wohnungen, die nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz erstellt werden, zu bezahlen.

(Zuruf rechts: Das sieht man Ihnen an!)

So hat z. B. der Leiter des Landeswohnungsamtes in Schleswig-Holstein erklärt, daß ein Teil der Flüchtlinge es sogar ablehnt, die neu erstellten Flüchtlingswohnungen zu beziehen, weil sie gar nicht in der Lage sind, die geforderten Mieten zu bezahlen. Sie wollen auf Grund des § 21 e nun zulassen, daß die öffentlichen Mittel in den sogenannten gehobenen Wohnungsbau gehen. Dabei soll gleichzeitig gestattet sein, wie hier gesagt wird, eine selbstverantwortlich gebildete Miete zuzulassen; d. h. über die gültigen Richtsatzmieten hinaus plus dem 33 %igen Zuschlag, also eine weitere Steigerung der Miete um die Hälfte, d. h rund um 2 DM pro qm.

(Abg. Lücke: Sie waren bei den Ausschußberatungen nicht dabei!)


(Widerspruch und Zurufe in der Mitte und rechts.)

Die Bundesregierung will mit dieser Vorlage das Prinzip der sogenannten freien Marktwirtschaft, d. h. den Mietwucher, auch auf dem Gebiet des Wohnungsmarktes zum Zuge bringen.

(Zuruf rechts: Was verstehen Sie schon von Mietwucher!)

Die kommunistische Fraktion wehrt sich mit aller Entschiedenheit gegen die Ausplünderung der Mieter. Sie verlangt einen Wohnungsbau, der in der Mietgestaltung für die Schwächsten unseres Volkes tragbar ist.

(Abg. Dr. Dr. Müller [Bonn] : Gehen Sie doch nach dem Osten!)

Deshalb werden wir diese Vorlage ablehnen.

(Beifall bei der KPD.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128023200
Keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Besprechung. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Streichungsantrag bezüglich § 21 e — Antrag der SPD Umdruck Nr. 1063 Ziffer 6 — zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe.
— Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich bitte die Damen und Herren, die Ziffer 19 nach der Ausschußvorlage zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. — Ziffer 19 ist angenommen.
Ich rufe auf Ziffer 20, — Ziffer 21. — Keine Wortmeldungen. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei Enthaltungen angenommen.
Ich rufe auf Ziffer 22. — Änderungsantrag der SPD Umdruck Nr. 1063 Ziffer 7. Ohne Begründung? —

(Abg. Jacobi: Auf Begründung wird verzichtet!)

— Keine Wortmeldungen. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag Umdruck Nr. 1063 Ziffer 7 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das zweite ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich bitte die Damen und Herren, die den Ziffern 22, 23, 24 und 25 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei Enthaltungen angenommen.
Ich rufe auf Art. II, — III, — IV, — V, — VI, — VII, — VIII, — IX, — Einleitung und Überschrift.
— Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Mit Mehrheit angenommen.
Damit ist die zweite Beratung beendet. Ich komme zur
dritten Beratung.
Wird das Wort gewünscht? — Herr Abgeordneter Meyer (Bremen)!
Meine Damen und Herren! Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Höchstredezeit von 90 Minuten vor.

(Widerspruch. — Zurufe: 30 Minuten!)

— Meine Damen und Herren! Wir haben es im Ältestenrat vereinbart. Es ist ja keine Fraktion gezwungen, diese Redezeit auszunutzen. — Bitte, Herr Abgeordneter Meyer.

Heinz Meyer (SPD):
Rede ID: ID0128023300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als wir in diesem Hause unsere Arbeit begonnen hatten, war es eines unserer wichtigsten Anliegen, so schnell wie möglich für einen gebundenen sozialen Wohnungsbau die gesetzgeberischen Grundlagen zu schaffen und auch in finanzieller Beziehung die Voraussetzungen zu sichern, daß dieser Wohnungsbau entsprechend den Bedürfnissen der Bevölkerung zur Durchführung kam. Wir haben in allen Phasen der Entwicklung unsere Bereitschaft zur Mitarbeit an einer guten
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14147

(Meyer [Bremen])

Konzeption, die ein Grundsatzprogramm zu erstellen hatte, unter Beweis gestellt. Wir haben auch in den folgenden Jahren unter Zurückstellung mancher politischen Bedenken der Förderung des Wohnungsbaues immer wieder unsere positive Mitarbeit in diesem Hause geschenkt. Um so mehr bedauern wir deshalb, daß wir am Ende der Legislaturperiode dieses Hauses genötigt sind, Ihnen zu erklären, daß wir infolge der Entscheidungen, die Sie bei den Ausschußberatungen und in der heutigen Plenarberatung gegenüber unseren begründeten Anträgen getroffen haben, nicht in der Lage sind, diesem Gesetz zuzustimmen. Es ist uns unmöglich, in einem Zeitpunkt, in dem noch 4 Millionen Wohnungen in der Bundesrepublik fehlen, in dem Millionen Menschen unter sehr schlechten Verhältnissen leben müssen, in dem der Bund genötigt ist, für alle möglichen Aufgaben Sonderprogramme zu machen, um den dringendsten Bedürfnissen nach Beschaffung von Hausung der Beteiligten zu entsprechen, in dem wir ein Sonderprogramm für Sowjetzonenflüchtlinge machen, einem Gesetz unsere Zustimmung zu geben, das in der Bestimmung seines § 21 e ausschließlich dazu dienen soll, es privaten Hausbesitzern und Bauherren zu ermöglichen, mit öffentlichen Mitteln ihren persönlichen Profit zu machen.

(Oh-Rufe bei den Regierungsparteien.)

Es ist gar kein Zweifel darüber, daß es bei Beginn unserer Beratungen völlig unmöglich gewesen wäre, eine Meinung in diesem Hause dafür zu bekommen, daß man öffentliche Mittel bis zu zwei Dritteln der normalerweise gewährten Mittel zur Verfügung stellt und dem Betreffenden gestattet, ohne daß er eine geschlossene Wirtschaftlichkeitsrechnung vorlegt — die ja überhaupt erst darüber Aufschluß geben kann, welche Kosten die Finanzierung des von ihm erstellten Baues erfordert —1,65 DM pro Quadratmeter als Miete nehmen darf; das beinhaltet Ihr § 21 e. Damit gewähren Sie jenen, die sich bereits in den vergangenen Jahren Baudarlehen und Baukostenzuschüsse haben geben lassen — die Forderungen beginnen bei 3000 DM und enden so bei 10 000 bis 12 000 DM pro Wohnung —, die Möglichkeit, öffentliche Mittel hier noch zinsbegünstigt einzusetzen, auf der anderen Seite aber sich den Vorteil einer Miete zu verschaffen, die bereits einen nicht durch Zinsüberlegungen gerechtfertigten Ertrag bringt.
Auch die übrigen Vorschriften in dem Gesetz sind derart, daß wir angesichts der Konsequenzen für den sozialen Wohnungsbau nicht in der Lage sind, mit Ihnen zu gehen. Wir haben noch in der heutigen Beratung versucht, durch einige wenige, aber grundsätzliche Anträge Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihre bisherigen Überlegungen zu berichtigen und den Versuch zu unternehmen, sich mit uns auch bei diesem Gesetz zu einer einmütigen Auffassung zu bekennen. Sie haben das abgelehnt. Ich habe in den Ausschußberatungen vergeblich versucht, mir die Ausführungen des Herrn Bundesministers für Wohnungsbau, daß man grundsätzlich eine Befreiung wolle, näher interpretieren zu lassen; ich habe auf die Frage, was er denn unter dieser Befreiung verstehe und inwiefern er sie wirtschaftlich für möglich halte, leider keine Auskunft bekommen können. Nur daß er Grundsätze hat, hat er uns verkündet. Daß diese Grundsätze darin bestehen mögen, den privaten Bauherrn mit öffentlichen Mitteln zu fördern, kann ich mir denken; aber das hat er noch nicht einmal gesagt.
Wir können nur zustimmen, daß öffentliche Mittel unter den besonderen Bedingungen des Ersten Wohnungsbaugesetzes zinsbegünstigt und unter Umständen tilgungslos eingesetzt werden, wenn auf der andern Seite das Korrelat der Miete gewahrt wird. Das ist unser Anliegen. Wie ist es aber mit der Miete? Die sozialdemokratische Fraktion hat noch im vorigen Jahre bei der Beratung jener Verordnung über die Erhöhung der Altbaumieten ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, an einer Regelung des Mietenproblems teilzunehmen.

(Abg. Hilbert: „Grundsätzliche"!)

Wir haben von der Bundesregierung, obwohl das Haus auf unsern Antrag hin beschlossen hat, daß entsprechende Vorlagen gemacht werden sollen, nichts gehört. Jetzt wollen Sie für diejenigen, die zu den 4 Millionen Wohnungsuchenden gehören, die Möglichkeit eröffnen, daß ihnen in besonderem Maße Geld abgenommen wird, zugunsten der Taschen irgendwelcher privater Bauherren. Das erscheint uns in dieser sozialen Situation großer Schichten unserer Bevölkerung — und das Gesetz sagt ja bereits in § 1, daß es den Wohnungsbau für die breiten Schichten der Bevölkerung fördern will — völlig unmöglich und völlig untragbar.
Sie haben in der Ausschußberatung auch jene Bestimmungen abgelehnt, mit denen wir versucht haben, wenigstens eine Beschränkung einzubauen, indem der Bauherr Nachweise darüber führen müßte, inwieweit er angesichts seiner übrigen Finanzierungsmittel in der Tat eine solche Miete benötigte. Sie haben weiter unsere Vorschläge abgelehnt, die dahin gingen, daß wir zwar eine Ablösung öffentlicher Mittel zulassen wollten, aber nicht unter solchen Bedingungen, die offenbar den Kreis derjenigen begünstigen, die aus dem Wohnungsbau zu Lasten derer, die keine Wohnung haben, wieder ein Geschäft machen möchten.

(Sehr richtig! links.)

Sie haben es abgelehnt, Sicherungsbestimmungen zu schaffen, die das ausschließen würden. Sie haben lediglich eine ganz magere Bestimmung in das Gesetz aufgenommen, und die ist' uns von den Referenten des Wohnungsbauministeriums freundlicherweise deutlich genug erläutert worden: Wenn die Miete mit öffentlicher Förderung den Betrag von 1,65 DM übersteigt, dann soll der Mieter bei der Preisprüfungsstelle den Antrag auf Nachprüfung der Miete stellen können. Man hat dazu weiter erklärt: Übersteigt sie diesen Betrag von 1,65 DM nicht, dann hat er natürlich auch keinen Anspruch auf Herabsetzung der Miete, selbst wenn das nach den Kostenbedingungen notwendig oder wünschenswert wäre.
Alle diese Umstände zwingen uns, Ihnen, meine Damen und Herren, zu erklären, daß der gemeinsame Weg von Ihnen gegen das Interesse der breiten Schichten der deutschen Bevölkerung hier aufgegeben worden ist und daß die Sozialdemokratie aus diesem Grunde das Gesetz nicht bejahen kann, sondern es ablehnen muß.
Wir werden in der dritten Lesung, nachdem Sie in der zweiten Lesung unsern Antrag abgelehnt haben, den Antrag einbringen, den ich dem Herrn Präsidenten bereits übergeben habe, § 21 e mit einem Zusatz zu versehen, der dahin geht, daß höchstens 10 °/o der öffentlichen Mittel für den
14148 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Meyer [Bremen])

Wohnungsbau der sogenannten selbstverantwortlich gebildeten Miete zur Verfügung gestellt werden können. Ich beantrage gleichzeitig namentliche Abstimmung über diesen Paragraphen.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128023400
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wohnungsbau.

Dr. Fritz Neumayer (FDP):
Rede ID: ID0128023500
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich bedauere es sehr, daß es nicht möglich gewesen ist, hier zu einer einheitlichen Auffassung über dieses Gesetz zu kommen. Ich hätte es gewünscht, daß auch die Opposition ihre Zustimmung gibt.
Um was geht es eigentlich? Es geht — das ist aus den Ausführungen der Herren Vorredner ja ohne weiteres zu erkennen — um den § 21 e, um den Paragraphen, der nunmehr den sogenannten gehobenen sozialen Wohnungsbau bringen soll. Dieser § 21 e beruht auf sehr ein ebenden Überlegungen und ist auch im Ausschuß sehr eingehend beraten worden. Es handelt sich hier um eine neuartige, vereinfachte Finanzierungsart. Wir erwarten uns von diesem § 21 e eine weitere Steigerung der Wohnungsbautätigkeit, wir erwarten einen verstärkten Zufluß privater Mittel und eine erhebliche, ins Gewicht fallende Einsparung öffentlicher Wohnungsbaumittel, die dann wieder dem sozialen Wohnungsbau zugeführt werden.

(Sehr richtig! bei der FDP.)

Diese Vorschrift bedeutet einen Schritt, allerdings nur einen kleinen Schritt auf dem Wege zur Wiederherstellung der Rentabilität im Wohnungsbau und der Eigenverantwortlichkeit des Bauherrn. Die Novelle sieht eine ganze Reihe von Sicherungen vor, die verhindern, daß eine zu weitgehende Anwendung dieser Finanzierungsart den Wohnungsbau für die sozial schwächeren Kreise des, Volkes beeinträchtigen könnte. Ich verweise nur auf die Beschränkung auf den bestehenden Bedarf und städtebaulich förderungswürdige Bauvorhaben; ich verweise weiter auf die Begrenzung des Anteils der öffentlichen Mittel für diese Maßnahme durch die obersten Landesbehörden, und ich verweise schließlich auf die Möglichkeit der Festsetzung eines Höchstanteils in den Ländern durch den Bundesminister für Wohnungsbau.
Die von dem Vermieter selbstverantwortlich festzusetzende Miete ist der Höhe nach in der Weise begrenzt, daß sie den geltenden Mietrichtsatz ohne Berücksichtigung von Zuschlägen um die Hälfte übersteigen darf. Es ist nicht richtig, wenn hier ausgeführt worden ist, daß die Zuschläge angerechnet werden können. Das entspricht nicht der Absicht des Bundesministeriums für den Wohnungsbau, und das entspricht auch nicht der Absicht des Gesetzgebers. Im Ausschuß ist wiederholt darauf hingewiesen worden, daß die Zuschläge hier nicht in Frage kommen und nicht angerechnet werden dürfen. Ich stelle das hier ausdrücklich fest. Es ist also ein Betrag von 1,65 DM je qm Wohnfläche die äußerste Grenze, die hier in Frage kommt.

(Abg. Paul [Düsseldorf]: Stimmt ja gar nicht!)

— Doch, das stimmt, ich habe das ja eben ausgeführt. Die Landesregierungen sind sogar in der Lage, einen niedrigeren Höchstsatz zu bestimmen. Die Vorschriften der Novelle über die selbstverantwortlich zu bildende Miete sind im übrigen im Zusammenhang mit den Bestimmungen über die Zuteilung der Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus zu lesen. Ich möchte mich hier ganz entschieden gegen den Vorwurf verwahren, daß hier eine unsoziale Bestimmung erlassen werde.

(Beifall rechts.)

Die Wohnungen des allgemeinen sozialen Wohnungsbaus mit Richtsatzmiete sind vorzugsweise Bewerbern zuzuteilen, deren Jahreseinkommen innerhalb der Versicherungspflichtgrenze für Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt, nämlich mit 500 Mark monatlich. Es ist ein Gebot sozialer Gerechtigkeit, den Bewerbern, die ein höheres Monatseinkommen, 500 bis 750 DM oder mehr, haben, auch eine höhere Miete als die Richtsatzmiete von 1,10 DM zuzumuten. Als Wohnungsbauminister bin ich für alle Schichten unserer Bevölkerung verantwortlich,

(Abg. Paul [Düsseldorf]: Für die Hausbesitzer!)

wobei mir ganz besonders natürlich die Unterbringung der minderbemittelten Schichten am Herzen liegen muß. Das ist eine Selbstverständlichkeit.
Ein weiterer Zweck dieses § 21 e ist der, verfahrensmäßig eine erhebliche Erleichterung zu schaffen. Das wird insbesondere auch der privaten Bautätigkeit zugute kommen, da die privaten Bauherren die Vorschriften nicht so beherrschen, wie das bei den großen Wohnungsbaugesellschaften der
Fall ist.
Nun noch etwas anderes. Es muß — ich glaube, darin stimmt das Hohe Haus mit mir überein — alles geschehen, um den Wohnungsbau noch weiter zu steigern. Wir dürfen nicht bei den Ergebnissen stehenbleiben, die wir in den letzten Jahren erzielt haben, so erfreulich sie auch sind. Deshalb habe ich es begrüßt, daß in diese Novelle eine weitere Vorschrift hineingekommen ist, durch die der soziale Wohnungsbau noch mehr gesteigert wird, die Vorschrift, die dem Wohnungsbauministerium aufgibt, diese Steigerung durchzuführen. Ich beabsichtige, nicht nur die Quantität zu heben, sondern auch die Qualität der Wohnungen zu steigern.

(Beifall in der Mitte.)

Deswegen sind auch Vorschriften eingebaut, nach denen die Flächenmaße erhöht werden.
Eine Forcierung der Bautätigkeit — das werden Sie mir ja wohl zugeben — ist nur dann möglich, wenn es auch gelingt, die private Bautätigkeit mehr zu beleben, als dies bisher der Fall gewesen ist.

(Beifall in der Mitte.)

Die private Bautätigkeit kann aber nur dann belebt werden, wenn hier auch die wirtschaftlichen
Grundsätze wieder zur Geltung gebracht werden.

(Zustimmung in der Mitte.)

Sie kann nur belebt werden, wenn ihr wieder ein Anreiz geboten wird. Dieser Anreiz muß eben in einer gewissen Rentabilität bestehen.
Nun wurde mir entgegengehalten, dadurch würden nur Wohnungen für besser gestellte Schichten gebaut und der Rahmen des sozialen Wohnungsbaus würde verlassen. Dagegen muß ich mich entschieden verwahren. Das ist nicht richtig. Die Voraussetzung dafür, daß eine selbstverantwortlich gebildete Miete, die also bis zum Höchstbetrag von 1,65 DM pro Quadratmeter gesteigert werden kann, zugelassen wird, ist doch, daß mindestens
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14149

(Bundeswohnungsbauminister Neumayer)

ein Drittel weniger öffentliche Mittel beansprucht
werden. Das bitte ich doch nicht zu übersehen.
Dieses Drittel weniger öffentliche Mittel fließt ja
wieder in den allgemeinen sozialen Wohnungsbau.

(Zustimmung in der Mitte.)

Ich glaube sagen zu können, daß die Notwendigkeit der Wiederherstellung der Wirtschaftlichkeit des Wohnungsbaus bisher auch von der Opposition anerkannt worden ist. Nunmehr wird ein erster Schritt unternommen. Es ist ein kleiner Schritt, und er ist noch durch eine ganze Reihe von Kautelen gesichert, die ich mir vorhin vorzutragen erlaubt habe. Ich verstehe nicht, daß man mir hier in den Arm fallen will. Ich glaube, der Ausschuß kann das, was er hier beschlossen hat, wohl verantworten, und ich bin auch bereit, die Verantwortung dafür zu übernehmen.
Meine Damen und Herren, drei Ziele sollen durch diesen § 21 e, der hier eine Neuerung bringt, erreicht werden: einmal die Belebung der privaten Bautätigkeit, zum zweiten ein Schritt zur Wiederherstellung der Wirtschaftlichkeit im Wohnungsbau und zum dritten die Bereitstellung weiterer Mittel für den sozialen Wohnungsbau. Das wird dadurch ermöglicht, daß die selbstverantwortlich gebildete Miete nur dann zugelassen wird, wenn der Bauherr mindestens ein Drittel weniger öffentliche Mittel beansprucht, als dies im allgemeinen der Fall ist. Das sind Sinn und Ziel des § 21 e.
Es ist vorhin darauf hingewiesen worden, daß die Altbaumieten noch zu gering seien. Das ist richtig. Das ist mir auch bekannt. Es ist mir auch klar, daß der neue Bundestag diese Frage einer Mietangleichung wird behandeln müssen. Aber es war nicht möglich, alles auf einmal zu erreichen. Deswegen hat die Bundesregierung es für richtig gehalten, zunächst einmal diesen ersten Schritt zu tun. Der Ausschuß ist uns auf diesem Wege gefolgt, und ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn dieses Gesetz in dritter Lesung angenommen würde.

(Beifall in der Mitte.)

Ich darf vielleicht am Schluß meiner Ausführungen doch dem Ausschuß und insbesondere den beiden Herren Vorsitzenden — es waren ja beide Ausschüsse zusammen — meinen ganz besonderen Dank für die hingebungsvolle Tätigkeit aussprechen. Ich darf hier sagen, daß von allen Seiten sachliche Arbeit geleistet worden ist. Wenn wir nicht zu einer Übereinstimmung kommen konnten, so bedaure ich dies; das soll mich aber nicht hindern, allen Seiten des Hauses, die an dieser Novelle sachlich mitgearbeitet haben, meinen Dank auszusprechen.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, dem Gesetz in dritter Lesung Ihre Zustimmung zu geben.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128023600
Das Wort hat der Abgeordnete Lücke.

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0128023700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einer Stunde wird das Parlament seine Sitzungsperiode beenden.

(Zuruf links: Das stimmt doch nicht! — Weitere Zurufe.)

Ich bedaure es, daß Kollege Meyer , obwohl wir in 204 Ausschußsitzungen die Frage des Wohnungsbaues über alle Parteigrenzen hinweg als die Volksaufgabe Deutschlands angesehen haben, diese Linie
heute verlassen hat. Es hat sich in den letzten Tagen gezeigt, daß es schwer ist, auch bei den größten Sozialproblemen, die unser Volk belasten, die Parteien zu vergessen. Wir haben gemeinsam wirklich fortschrittliche Gesetze einstimmig verabschiedet: das erste Wohnungsbaugesetz, das Bergarbeitergesetz, das Gesetz über das Wohnungseigentum, ein Wohnraumbewirtschaftungsgesetz, ein Prämiengesetz, das Baulandbeschaffungsgesetz, alles Gesetze, bei deren Beratung es wirklich genügend Möglichkeiten gegeben hätte, daß sich entgegengesetzte Meinungen der Parteien gegenüberstanden. Trotzdem fanden wir immer wieder die Einigung. Es war vielleicht kein Zufall, daß die 48 Änderungsanträge der Opposition erst dann kamen, als wir das Gesetz ohne große oder wesentliche Differenzen bereits in zweiter Ausschußlesung durchberaten hatten.
Meine Damen und Herren, wir stehen vor der Aufgabe, auch jetzt noch vier Millionen deutscher Familien vernünftig unterzubringen. Wenn wir heute ein Gesetz verabschieden, das diese Aufgabe betrifft, sollte auch die Opposition jeden Weg, der den Wohnungsbau fördert, mitgehen. Die Argumente, die gewählt wurden, waren zu schwach, als daß sie überzeugen könnten.

(Zurufe von der SPD.)

Ich richte deshalb an die Opposition den Appell, sich um der großen Sozialaufgabe willen auch jetzt zu überlegen, ob sie bei ihrer Ablehnung verbleiben will. Auch in den kommenden Monaten und Jahren wird dieses Parlament immer und immer wieder diese Aufgabe als vorrangig ansehen müssen.
Für meine Freunde darf ich erklären, daß wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir werden unsern Kampf, den die Union der Christen führt, weiterhin darauf ausrichten, daß der Wohnungsbau in dem Sinne wieder privater Wohnungsbau wird, daß der einzelne Eigentümer des Hauses und der Wohnung wird, die gebaut werden, und daß nicht große anonyme Gesellschaften Eigentümer werden,

(Beifall in der Mitte)

daß nicht künftighin, wie es geschehen ist, über 80 % der Steuergelder in Mietwohnungen der Gesellschaft fließen. Dieses Ziel jedoch konnten wir jetzt noch nicht verwirklichen. Es war zeitlich nicht möglich. Darum wird das Gesetz zur Schaffung von Familienheimen den von uns geforderten Weg einleiten. Wir hoffen, daß damit dann so gebaut wird, wie es unsere Familie braucht.
Ich darf deshalb bitten, daß Sie der Novelle zum ersten Wohnungsbaugesetz Ihre Zustimmung geben.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128023800
Das Wort hat der Abgeordnete Wirths.

Carl Wirths (FDP):
Rede ID: ID0128023900
Meine Damen und Herren! Ich möchte ausdrücklich für meine Person, der ich nun mit dem Herrn Kollegen Meyer und den anderen Kollegen von der SPD-Fraktion vier Jahre lang im 18. Ausschuß zusammengearbeitet habe, erklären, daß ich es außerordentlich bedaure, daß wir bei diesem Gesetz nicht zu einer einheitlichen Auffassung gekommen sind. Woran liegt das denn?

(Zuruf von der SPD: An Ihnen!)

Ich will keine Gründe dafür angeben, weil mir die
Zeit dafür fehlt. Ich will es mir versagen. Herr
Lücke hat darauf hingewiesen, daß 48 Anträge
14150 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Wirths)

von Ihnen gestellt worden sind, die Sie längst vorher hätten stellen können. Wir haben Sie ja doch in den letzten Wochen wie rohe Eier behandelt, meine Herren!

(Heiterkeit und Zurufe von der SPD.)

— Das werden Sie doch nicht bestreiten können.

(Fortgesetzte Zurufe von der SPD und von der KPD.)

Aber der Herr Kollege Meyer hat eine sehr unangenehme Frage angeschnitten, die einen anrüchigen politischen Charakter hat. Er hat erklärt, daß der § 21 e deshalb geschaffen werden solle, um Privaten persönliche Profite zuzuschanzen. Der Herr Minister hat diese Auffassung abgelehnt. Ich lehne sie auch ab.

(Zurufe links. — Unruhe.)

Denn, wenn wir uns darüber unterhalten wollten
— es wäre vielleicht zweckmäßig, das heute zu tun und einmal vier Jahre rückwärtsschauend die Wohnungspolitik des Bundes und des Bundestags zu beleuchten —, dann müßte man weiß Gott darauf zu sprechen kommen, daß in diesen vier Jahren ein ganz erheblicher Teil des sozialen Wohnungsbaus mit Hilfe der Förderung durch die öffentlichen Mittel eben in die Hände der gemeinnützigen Gesellschaften und Genossenschaften geflossen ist.

(Lebhafte Zurufe von der SPD und links. — Abg. Meyer [Bremen] : Vorsichtig, vorsichtig!)

Dieser Anteil ist uns zu hoch.

(Sehr richtig! in der Mitte. — Anhaltende lebhafte Zurufe von der SPD und von der KPD.)

Es ist Aufgabe des nächsten Bundestags, dafür zu sorgen, daß durch die privaten Eigentümer mehr gebaut wird als durch die Genossenschaften. Wenn der Herr Meyer von dem persönlichen Profit Privater spricht, möchte ich einmal die Frage stellen, ob es sich noch mit Gemeinnützigkeit verträgt, wenn der Gesamtverband der „Gemeinnützigen" dabei ist, eine Reihe von riesigen zentralen Einkaufsorganisationen zu schaffen,

(Hört! Hört! rechts)

wobei man sich das so vorstellt, daß man dann unter Ausschaltung des Handels einen Umsatz von Baustoffen und Bauteilen in Höhe von jährlich etwa 300 Millionen DM erzielen will.

(Hört! Hört! rechts. — Lebhafte Zurufe von der SPD und von der KPD.)

Das ist eine Auffassung, die sich nach meinem Dafürhalten nicht mit der Idee der Gemeinnützigkeit verträgt.

(Zuruf von der FDP: Gemeingefährlichkeit! — Abg. Meyer [Hagen]: Sie sprechen ja pro domo! — Weitere Zurufe links.)

— Ach, reden Sie doch nicht einen solchen Unfug! Diese Erklärung ist ja viel zu dumm, als daß ich darauf anworten möchte.

(Erneute lebhafte Zurufe.)

— Ja, Ich will Ihnen etwas sagen: wenn ich von dem Standpunkt des Unternehmers aus redete, dann würde ich von jedem Bauunternehmer und von jedem Bauhandwerker verlangen, daß er Aufträge für diese Genossenschaften ablehnt, wenn ihm das Material, die Baustoffe gestellt werden. —
Jawohl, das Baugewerbe ist sich schließlich zu schade, um für sie nur Handlanger zu spielen!

(Beifall rechts. — Erneute lebhafte Zurufe von der SPD und von der KPD.)

Meine Damen und Herren, ich habe diese Ausführungen gemacht,

(Zurufe von der SPD: Wahlrede!)

um den Worten des Herrn Kollegen Meyer zu begegnen. Er weiß selber ganz genau, daß auch, wenn der Private heute baut, damit kein Blumentopf zu gewinnen ist.

(Abg. Lücke: Sehr richtig! — Abg. Renner: Warum schimpfen Sie denn so?)

Darüber brauche ich nicht zu sprechen. Jedenfalls glaube ich, daß dieses Gesetz einen ersten Schritt darstellt, um das Schwergewicht, daß sich eindeutig auf die Seite der kollektiven Gesellschaften verschoben hat, nun wieder etwas zum Gedanken des Privateigentums herüberzubringen.

(Fortgesetzte Zurufe von der SPD. — Abg. Niebergall: „So sozial wie möglich"!)

Ich möchte nicht unerwähnt lassen: wir haben ja nicht nur die 48 SPD-Anträge behandelt, sondern wir haben auch eine Reihe von Wünschen des Bundesrats besprochen. Denn wir wissen, daß es ein Zustimmungsgesetz ist, und es erscheint nicht möglich, über den Vermittlungsausschuß noch einmal zu einer Plenarentscheidung zu kommen. Wir haben das deshalb mit ebensoviel Geduld getan wie Sie, und ich spreche die Erwartung aus, daß der Bundesrat ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses seine Zustimmung erklärt.

(Beifall in der Mitte und rechts. — Abg. Renner: Das war die echte Unternehmerseele! — Weitere Zurufe von der KPD und von der SPD.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128024000
Meine Damen und Herren, das Wort hat zunächst der Abgeordnete Paul. — Wir haben für mehrere Gesetze nur noch etwa eine Stunde zur Verfügung; ich mache warnend darauf aufmerksam.

(Heiterkeit.)


Hugo Paul (KPD):
Rede ID: ID0128024100
Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Herrn Wohnungsbauministers waren sehr aufschlußreich und haben meine Ausführungen unterstrichen. Er hat sich hier vor dem Hause noch einmal als Wortführer der Großhausbesitzer und der Großbauherren hingestellt. Er hat sich dazu bekannt, die Mieten sollen Zug um Zug vollständig freigegeben werden. Er hat sich, wie ich bereits vorher darlegte, zu der vollständigen Kostenmiete bekannt. Der Wohnungsbauminister hat seine Aufgabe nicht erfüllt, nämlich die Wahrnehmung der Interessen der sozial schwächsten Bürger der Bundesrepublik.

(Zuruf rechts: Wird Zeit, daß du nach Hause gehst!)

Anläßlich der Regierungserklärung wurde das Wohnungsbauproblem zum Problem Nr. 1 erklärt. Aber die Adenauer-Regierung und der Wohnungsbauminister haben das Problem Nr. 1 hintenangestellt und betrachten die Verpflichtungen aus dem EVG-Vertrag

(Aha-Rufe in der Mitte und rechts) als erstrangige Aufgabe.


(Zurufe von der Mitte: Endlich!)

Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14151

(Paul [Düsseldorf])

Anläßlich der Verabschiedung des Ersten Wohnungsbaugesetzes, worauf Herr Kollege Lücke hinwies, gab es in der Öffentlichkeit große Illusionen. Millionen von Obdachlosen und in Bunkern und Kellern lebenden Menschen hofften, nun bald zu einer guten Wohnung, zu tragbaren Mieten zu kommen. Aber was ist herausgekommen?

(Abg. Lücke: Eine ganze Menge!)

Heute leben noch Zehntausende und Hunderttausende in Bunkern,

(Abg. Lücke: Weil ihr sie aus der Sowjetzone verjagt!)

und Tausende und aber Tausende von Flüchtlingen und Ausgebombten sind einfach auf Grund ihrer schwachen Einkommen nicht in der Lage, Herr Lücke, die hohen Mieten zu zahlen, die jetzt gefordert werden.

(Zuruf rechts: Sprechen Sie mal von der Ostzone! — Abg. Lücke: Hört auf damit, die Leute aus der Sowjetzone zu verjagen!)

Sie wollen jetzt durch dieses Gesetz den Weg noch weiter gehen, um noch weitere Mieterhöhungen durchzusetzen. Wir widersetzen uns im Interesse der sozial schwachen Bevölkerungsteile diesem Ihrem Kurs.
Sie sprachen davon, daß jährlich 350- bis 400 000 Wohnungen gebaut worden seien. Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß Herr Dr. Brecht schon mehrfach darauf hingewiesen hat, daß mehr als einmal eine Buchfälschung von der Bundesregierung vorgenommen wurde in der Richtung,

(Abg. Lücke: Herr Dr. Brecht soll mit solchen Äußerungen vorsichtig sein!)

daß die Überhänge des vergangenen Jahres mitgezählt wurden. Ich mache darauf aufmerksam, daß es mehrere Dementis über die Zahl der fertiggestellten Wohnungen durch das Wohnungsbauministerium selbst gegeben hat. Man sprach einmal von 500 000 Wohnungen, dann von 400 000 Wohnungen, zum Schluß von 320 000 erstellten Wohnungen.

(Abg. Niebergall: Und weniger!)

Mit dem Schwindel über die 400 000 bezugsfertigen Wohnungen im Jahr kommen Sie nicht durch. Diese Zahlen dienen nur zur Irreführung der Öffentlichkeit.

(Zuruf von der KPD: Alles Schwindel!)

In Wirklichkeit sind Wohnungen gebaut worden, die heute in den Besitz von Leuten mit hohen Einkommen gelangt sind. Lesen Sie einmal die „Rheinische Post"! Da können Sie wöchentlich ganze Spalten von Annoncen lesen, wo Wohnungen mit hohen verlorenen Baukostenzuschüssen und mit jahrelangen Mietvorauszahlungen angeboten werden. Wollen Sie das christlich-sozial nennen?

(Sehr gut! bei der KPD.)

Wollen Sie das im Interesse der ärmsten Schichten unseres Volkes christlich-sozial nennen? Nein, das ist eine Politik auf dem Gebiet des Wohnungsbaus, die gegen die ärmsten Schichten unseres Volkes gerichtet ist.
Man sagt, man hat keine Gelder für den Sozialen Wohnungsbau. Sie haben im Etat 500 Millionen DM eingesetzt, gleichzeitig aber dabei gesagt, daß die Deckung vorhanden sein muß. Sie haben jedoch durch die Wirtschaftspolitik des Herrn Erhard die Baupreise von seiten der Bundesregierung um 20 bis 25 % hochgetrieben. Damit haben Sie große Finanzierungslücken im Sozialen Wohnungsbau offengelassen, die zu schließen Sie nicht
bereit sind. Sie haben sich unseren Forderungen auf Bereitstellung von 10 % des Bundesetats für die Förderung des sozialen Wohnungsbaues widersetzt.

(Sehr richtig! bei der KPD.)

Andererseits sind Sie allerdings bereit, Dutzende
von Milliarden für die Aufrüstung bereitzustellen.

(Zuruf von der Mitte: Das hat noch gefehlt! — Zuruf rechts: Jetzt kommt's! — Weitere Zurufe.)

Darin kommt ganz deutlich zum Ausdruck, daß das, was Sie hier über die Förderung des Eigentums und des sozialen Wohnungsbaues sagen, lediglich dazu dient, die Menschen draußen zu verwirren, um im kommenden Wahlkampf Wahlpropaganda zu betreiben.

(Zuruf von der KPD: Wahlmache! — Schlußrufe in der Mitte.)

Wir sagen das mit aller Deutlichkeit.
Das Gesetz, das Sie heute hier vorlegen, dient ebenfalls einzig und allein dem Zweck, den Weg für die Durchsetzung des Prinzips einer — wie Sie sagen — echten Kostenmiete freizumachen. Der Herr Minister hat gesagt: „Wir müssen zu einer Rentabilität im Wohnungsbau kommen."

(Zuruf rechts: Müssen wir auch!)

Noch niemals seit 1918, seit dem Ersten Weltkrieg, war der Wohnungsbau in dem Sinne rentabel, wie Sie das zum Beispiel von Montanaktien erwarten, die Sie besitzen.

(Abg. Lücke: Es ist jetzt genug!)

Will der Herr Minister aus dem sozialen Wohnungsbau vielleicht 8 und 10 % Dividende herausschinden? Ich sage mit aller Deutlichkeit: diesen Weg machen wir nicht mit.

(Lachen in der Mitte. — Zurufe von der Mitte: Gott sei Dank! — Ist nicht notwendig!)

Diesen Weg wollen Sie gehen. Wir treten für einen wirklichen sozialen Wohnungsbau ein.

(Erneute Zurufe von der Mitte.)

Wir haben anläßlich der Vorlage des Ersten Wohnungsbaugesetzes unsere Meinung zu dem Gesamtproblem dargelegt. Wir haben gefordert, daß 10 % des Bundesetats für die Förderung des sozialen Wohnungsbaues bereitgestellt werden. Sie haben das abgelehnt. Wir haben damit bewiesen, daß uns die Nöte der breiten Volksmassen in der Tat am Herzen liegen.

(Lachen und Zurufe von der Mitte.)

Sie geben vor, christlich-soziale Politik zu betreiben. In Wirklichkeit sind Sie die Wortführer der Großkapitalisten und des Mietwuchers.

(Beifall bei der KPD. — Lachen und Zurufe von der Mitte.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128024200
Das Wort hat der Abgeordnete Meyer.

Heinz Meyer (SPD):
Rede ID: ID0128024300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es nicht vermeiden, noch einmal zu Ihnen zu sprechen. Ich muß das tun, nachdem in der Diskussion die bösen Worte ausgesprochen worden sind — die laut Berichten der Tageszeitungen auch von einigen Vertretern dieses Hauses gebraucht worden sein sollen, bei denen ich unterstelle, daß sie die wahre Sachlage nicht kennen, so daß man ihnen das nach dem
14152 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Meyer [Bremen])

Spruch: „Gott verzeih ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun" nicht übelnehmen kann —, daß in den vergangenen Jahren 80 % der Mittel den großen Wohnungsunternehmungen oder -gesellschaften zugeflossen sind. Wer die Statistiken, die unter Mithilfe des Bundesministers für Wohnungsbau herausgegeben wurden, gelesen hat, weiß, daß die Wohnungsbauunternehmungen an den in den letzten Jahren erstellten, nicht genau bestimmbaren 300 000 Wohnungen des sozialen Wohnungsbaues mit 140 000 Wohnungen beteiligt sind. Das dürfte wohl einem Prozentsatz von höchstens 35 % und nicht von 80 % entsprechen. Sie selbst aber, meine Damen und Herren, haben es — und das mag bei der Addition der Zahlen vielleicht eine Rolle gespielt haben — möglich gemacht — auch in dieser Novelle wieder —, daß Wohnungen auch von gewerblichen Betrieben erstellt werden und daß diese Wohnungen ebenfalls mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Wenn Sie diese von der Industrie erstellten Wohnungen addieren, kommen Sie vielleicht auf einen Prozentsatz, der dem entspricht. Ich kann es nicht glauben, denn nach weiteren Veröffentlichungen, die uns zugegangen sind, sind 48 % aller Wohnungen im vergangenen Jahr von privaten Bauherren erstellt worden.
Daß die Erwartungen, die wir auf das Erste Wohnungsbaugesetz gesetzt haben, sich mit einer so hervorragenden Leistung, die wir allerdings bei der Beschlußfassung gewollt haben, am Schlusse unserer Legislaturperiode erfüllt haben, ist nicht zuletzt dem uneigennützigen Einsatz der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen zuzuschreiben,

(Beifall bei der SPD)

die sich seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes dieser Aufgabe, ohne nach Zeit, Geld, Lohn oder Profit zu fragen, verschrieben haben.

(Zuruf des Abg. Dr. von Brentano.)

— Jawohl, Herr Dr. von Brentano. Ich stehe Ihnen für ein Privatissimum über die Bedeutung des gemeinnützigen Wohnungsbaus gern zur Verfügung.

(Abg. Hilbert: Sie können ja gleich mit Beispielen anfangen!)

Die gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmen sind ja auch die einzigen, die kraft Gesetzes verpflichtet sind, ununterbrochen zu bauen und das, was sie erübrigen, wieder dem Kleinwohnungsbau zuzuführen. Kein anderer Bauherr in der Bundesrepublik hat diese Auflage.

(Abg. Renner: Richtig!)

Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung. Wer hat die Mietskasernen in Deutschland entwickelt?

(Abg. Renner: Au, das durfte nicht kommen!)

Und wer war der Revolutionär auf dem Gebiete des Wohnungsbaus, der mit dem Geschoßwohnungsbau Leistungen vollbracht hat, die heute vorbildlich sind?

(Zurufe von der Mitte.)

Auch die freien Wohnungsunternehmungen — verehrter Kollege Wirths, das wissen Sie so gut wie ich, und deshalb habe ich Ihnen zugerufen: „Vorsichtig, Sie sitzen im Glashaus und sollten deshalb nicht mit Steinen werfen!" —

(Beifall bei der SPD)

bauen Wohnungen gleicher Art, wie wir sie unter
Zuhilfenahme öffentlicher Mittel erstellen, aber
unter Berücksichtigung der revolutionären Neuordnung der Wohnungen, die unter der Führung der aus dem Selbsthilfewillen der deutschen Arbeiter-, Angestellten- und Beamtenschaft gegründeten Wohnungsbaugenossenschaften gegenüber den vom privaten Hausbesitz geschaffenen Mietskasernen nach der Jahrhundertwende erstanden sind.

(Erneuter Beifall bei der SPD.)

Ich stimme mit Ihnen überein — und in keiner Ausschußberatung hat es darüber eine Meinungsverschiedenheit zwischen uns gegeben —, daß es eine echte Aufgabe der Wohnungsunternehmen ist, auch den Eigentumswohnungsbau in jeder Form zu fördern.

(Abg. Lücke: Die erste Aufgabe!)

Meine Fraktion ist bereit, an dieser Aufgabe hingebungsvoll mit Ihnen zusammenzuarbeiten, jedoch nur, wenn Sie gewillt sind, die Konsequenzen in materieller Hinsicht zu ziehen. Am Schluß dieser Beratungen hätte es wahrhaftig heißen müssen, daß die gemeinnützigen und die freien Wohnungsunternehmen für ihren uneigennützigen Einsatz in den letzten Jahren ein Bundesverdienstkreuz und nicht eine so schäbige Kritik, wie sie hier zum Ausdruck gekommen ist, verdienten.

(Lebhafter Beifall bei der SPD.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128024400
Das Wort hat der Abgeordnete Jaffé.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0128024500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muß es eigentlich bedauern, daß die Debatte über ein Problem, das uns allen so sehr am Herzen liegt, eine polemische Form angenommen hat, die der Sache nicht nützt.

(Abg. Renner: Dafür haben Sie gesorgt!)

Ich darf einige kurze Ausführungen über die Stellung meiner Fraktion zu dem Problem machen.
Wenn in den vergangenen Jahren über anderthalb Millionen Wohnungen geschaffen worden sind, so ist das doch ein sichtbares Zeichen dafür, daß wir mit der Politik der Koalition Erfolg gehabt haben. Uns scheint es auch wichtiger zu sein, Erfolg zu haben, als über die Methoden zu streiten. Jedenfalls haben wir damit in der Vergangenheit diesen Erfolg gehabt. Es scheint mir aber jetzt an der Zeit zu sein, daß im Rahmen unserer Marktwirtschaft auch bei unserer Wohnungsbaupolitik die private Initiative in den Vordergrund gestellt und ihr ein erhöhter Anreiz gegeben wird. Wir glauben, daß man damit vor allen Dingen das Problem des Wiederaufbaus der Stadtkerne zu lösen beginnen sollte, das bisher gegenüber der Stadtrandsiedlung stark vernachlässigt worden ist. Das geht nur auf dem Wege des erhöhten Anreizes der Privatinitiative auf dem Wohnungsbausektor. Sie wissen genau: ein Anreiz kann nur dann gegeben sein, wenn der private Wohnungsbau nicht mehr zur Unrentabilität verurteilt ist. Wir wünschen — ich möchte das mit drei Worten sagen — familiengerechte Wohnungen, wir wünschen Eigentum, und wir wünschen Sacheigentum in breitester Streuung.

(Abg. Lücke: Sehr richtig!)

Das ist unser Wunsch auf diesem Gebiet, und den werden wir auch im nächsten Bundestag mit Energie durchzusetzen wissen.

(Abg. Lücke: Sehr gut!)

Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14153

(Jaffé)

Da die Novelle auf diesem Wege ein Stück weitergeht, begrüßen wir sie und werden wir ihr zustimmen.

(Beifall.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128024600
Das Wort hat der Abgeordnete Graf von Spreti.

Graf Karl von Spreti (CSU):
Rede ID: ID0128024700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich halte es für etwas eigenartig, wenn ein ehemaliger Wohnungsbauminister, der heute der kommunistischen Gruppe angehört, sich erlaubt, zu sagen, mit den Zahlen über den geleisteten Wohnungsbau würde hier Schwindel getrieben.

(Abg. Niebergall: Wahlschwindel! — Weitere lebhafte Zurufe von der KPD.)

Ich möchte mal dem „ehemaligen Herrn Minister" sagen: wenn er den Mut hat, dann soll er in die Ostzone hinüberfahren und sich die Stalinallee in Ost-Berlin anschauen, um zu erfahren, was dort gebaut wird und wie hier gebaut wird. Wenn er den Mut hat, einmal über die Zone zu fliegen, dann wird er sehen, daß in unserer Zone gebaut worden ist und daß da, wo Ihre Zone beginnt, eine Wüste anfängt.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Anhaltende Zurufe von der KPD.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128024800
Das Wort hat der Abgeordnete Kunze.

Johannes Kunze (CDU):
Rede ID: ID0128024900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem die sozialdemokratische Fraktion den Antrag zu § 15 nicht wieder aufnimmt, habe ich auch nicht die Absicht, einen Änderungsantrag zu stellen. Die Pannen im § 15 können in der nächsten Legislaturperiode ausgebügelt werden, weil jetzt die Verplanungen für das laufende Haushaltsjahr bereits erfolgt sind und so ein Gegensatz zwischen Exekutive in Gestalt des Wohnungsbauministers und Legislative und Kontrolle in Gestalt des Kontrollausschusses nicht möglich ist.

(Bravo-Rufe bei der CDU. — Abg. Mellies: Und das ist der Vorsitzende des Lastenausgleichsausschusses!)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128025000
Meine Damen und Herren! Keine weiteren Wortmeldungen. — Ich schließe die allgemeine Aussprache. Zur Einzelbesprechung steht lediglich Ziffer 19. Herr Abgeordneter Meyer hat den Antrag vorhin bereits angekündigt und begründet — unterstelle ich, Herr Abgeordneter Meyer —, dem § 21 e den Satz hinzuzufügen:
Der Höchstanteil darf 10 v. H. der öffentlichen Mittel nicht übersteigen.
Es bedarf offenbar keiner weiteren Begründung. Das Wort wird dazu nicht gewünscht.
Ich komme zur Abstimmung über diesen Antrag, den der Abgeordnete — —

(Abg. Mellies: Wir haben namentliche Abstimmung beantragt!)

— Namentliche Abstimmung, ich bitte um Entschuldigung. Ich bitte, die Stimmzettel einzusammeln.

(Einsammeln der Abstimmungskarten.)

Ich schlage Ihnen vor, daß wir nach Einsammeln der Stimmzettel sofort in der Erledigung der Tagesordnung fortfahren, um keine Verzögerung zu erleiden.
Meine Damen und Herren, das Einsammeln der Karten ist im wesentlichen beendet. Ich darf Sie bitten, Ihre Plätze wieder einzunehmen, damit wir in der Erledigung der Tagesordnung fortfahren können.
Ich komme zu den Punkten, um die die Tagesordnung heute morgen ergänzt worden ist.

(Unruhe.)

— Ich wäre dankbar, wenn die Unterhaltung auch der Herren Vorsitzenden des Finanz- und Steuerausschusses so leise geführt werden könnte, daß sie nicht unnötigerweise stört.

(Zuruf von der Mitte: Die hören nichts!)

Wir haben die zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Abkommen zwischen den Rheinuferstaaten und Belgien betreffend Gasöl heute morgen erledigt. Es sind noch nicht erledigt die beiden Mündlichen Berichte des Ausschusses für Sozialpolitik über die Anträge der Fraktion der SPD betreffend Neuregelung der Steigerungs- und Grundbeträge in der Rentenversicherung jeweils der Angestellten und der Arbeiter.
Ich rufe zunächst auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über
den Antrag der Fraktion der SPD betreffend
Neuregelung der Steigerungsbeträge und
Grundbeträge in der Rentenversicherung der
Angestellten (Nrn. 4634, 4271 der Drucksachen).
Berichterstatterin ist Frau Abgeordnete Dr. Mulert. Darf ich Sie bitten!
Frau Dr. Mulert (FDP), Berichterstatterin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Rücksicht auf die Kürze der uns zur Verfügung stehenden Zeit möchte ich meinen Bericht *) Ihnen, Herr Präsident, hiermit übergeben.
Ich darf mir aber erlauben, im Hinblick auf die bevorstehende Abstimmung noch ein paar Worte zu dem Problem zu sagen. Obwohl der Ausschuß die Notwendigkeit bejahen muß, die Rentenformel grundsätzlich neu festzulegen, und obwohl unzweifelhaft eine gewisse Benachteiligung der langdienenden Angestellten aus dem nur 0,7 % betragenden Steigerungsbetrag in der Angestelltenversicherung gegenüber einem Steigerungsbetrag von 1,2 % in der Invalidenversicherung resultieren wird, hat er sich doch entschlossen, die Forderung, die aus dem Antrag Drucksache Nr. 4271 abgeleitet werden muß, abzulehnen.
Dafür waren in erster Linie folgende Gesichtspunkte maßgebend. Einmal schien die Zeit zu knapp, ein Problem, das so weitreichende Folgen wie in diesem Fall haben würde, gründlich zu durchdenken und zu bearbeiten. Außerdem ist der Beirat, der seit dem Jahr 1952 beim Bundesministerium für Arbeit tätig ist, bereits dabei, Vorarbeiten zu leisten, die dann eine bessere Grundlage für eine Neuregelung abgeben können. Zum andern ist bilanztechnisch die Deckung der notwendigen Mittel von seiten des Versicherungsträgers keineswegs sichergestellt. Schließlich ist zu erwarten, daß sich die Verhältnisse in der Zukunft finanziell noch schwieriger gestalten werden, weil sich nämlich bei gleichbleibender Zahl der Beitragszahler die Zahl *) Schriftlicher Bericht: Anlage 29 Seite 14220
14154 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag. den 3. Juli 1953

(Frau Dr. Mulert)

der Rentenempfänger um ungefähr 70 % erhöhen wird und weil gleichzeitig alsdann die einzelnen Renten eine sehr viel größere Höhe erreicht haben werden. Infolgedessen kam der Ausschuß mit einer Mehrheitsentscheidung von 11 gegen 9 Stimmen dazu, den Antrag abzulehnen. Ich bitte Sie, ebenso zu verfahren und den Antrag der SPD auf Drucksache Nr. 4271 abzulehnen.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128025100
Meine Damen und Herren! Ich danke der Frau Berichterstatterin.
Der Ältestenrat wollte Ihnen vorschlagen, auf eine Aussprache zu verzichten. Sind Sie damit einverstanden?

(Zustimmung.)

— Offenbar.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Sozialpolitik Drucksache Nr. 4634. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Der Antrag ist mit Mehrheit angenommen.
Meine Damen und Herren! Bevor ich zum nächsten Punkt bezüglich der Rentenversicherung der Arbeiter übergehe, darf ich fragen: Sind noch Abgeordnete vorhanden, die zu der namentlichen Abstimmung zu § 21 e des Gesetzes zur Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes ihre Stimme abzugeben wünschen? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die namentliche Abstimmung.

(Auszählen der Abstimmungskarten.)

Ich komme zur
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Neuregelung der Grundbeträge in der Rentenversicherung der Arbeiter (Nrn. 4635, 4346 der Drucksachen).
Frau Abgeordnete Heiler ist Berichterstatterin.

(Abg. Frau Heiler: Darf ich meinen Bericht schriftlich ebgeben?)

— Der Bericht wird schriftlich erstattet.*) Auch hier schlägt der Ältestenrat Ihnen vor, auf eine Aussprache zu verzichten. Sind Sie damit einverstanden? —

(Zustimmung.)

Ich komme zur Abstimmung über den Antrag Drucksache Nr. 4635. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
Meine Damen und Herren, ich komme zur
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Struve, Dr. Kneipp, Tobaben, Hoffmann (Lindlar) und Genossen betreffend Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, über den Antrag der Abgeordneten Struve, Dr. Kneipp, Tobaben, Hoffmann (Lindlar) und Genossen betreffend Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz, über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Umsatzsteuer auf Obst und Gemüse (Nrn. 4630, 4361, 4362, 4333 der Drucksachen).
*) Siehe Anlage 30 Seite 14221
Herr Dr. Bertram ist Berichterstatter. Wird auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet? — Es liegt ein schriftlicher Bericht*) vor. Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, auf eine Aussprache zu verzichten. — Das Haus ist damit einverstanden.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag Drucksache Nr. 4630. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
Meine Damen und Herren, ihr kehre zurück zum Wohnungsbaugesetz und gebe das vorläufige**) Ergebnis der Abstimmung bekannt. Der Antrag des Herrn Abgeordneten Meyer ist in der namentlichen Abstimmung mit 183 gegen 116 Stimmen bei einer Enthaltung und bei 300 Teilnehmern an der Abstimmung abgelehnt. Von den Berliner Abgeordhaben 5 mit Ja, 6 mit Nein gestimmt.
Damit ist die Einzelberatung beendet. Ich komme zur Schlußabstimmung über das Gesetz.

(Abg. Dr. Menzel: Zur Geschäftsordnung! — Abg. Dr. Schröder [Düsseldorf]: Wir beantragen namentliche Abstimmung!)

— Es wird namentliche Abstimmung beantragt. — Herr Abgeordneter Menzel!

Dr. Walter Menzel (SPD):
Rede ID: ID0128025200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir bezweifeln die Beschlußfähigkeit des Hauses.

(Lachen bei den Regierungsparteien.)


Dr. Gerhard Schröder (CDU):
Rede ID: ID0128025300
Wir beantragen die Einberufung einer neuen Sitzung für den Fall, daß sich die Beschlußunfähigkeit herausstellt.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128025400
Meine Damen und Herren! Ich unterbreche die Sitzung auf fünf Minuten. Der Bundestag wird zu der namentlichen Abstimmung um 20 Uhr 50 wieder einberufen.

(Unterbrechung der Sitzung: 20 Uhr 45 Minuten.)

Die Sitzung wird um 20 Uhr 50 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers wieder eröffnet.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128025500
Meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung wieder.
Ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten für die namentliche Abstimmung — Schlußabstimmung über das Gesetz zur Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes — einzusammeln.

(Einsammeln der Abstimmungskarten.)

Meine Damen und Herren, ich frage: sind noch Abgeordnete vorhanden, die ihre Stimme abzugeben wünschen?

(Abg. Schütz: Herr Menzel wird aber mitgezählt! Er ist anwesend! Das ist eine Geschäftsordnungsfrage! Dann darf er auch nicht beim Zählen dabei sein!)

Meine Damen und Herren, sind noch Abgeordnete vorhanden, die ihre Stimme abzugeben wünschen? — Das ist nicht der Fall; dann schließe ich die namentliche Abstimmung.

(Auszählen der Abstimmungskarten.)

Meine Damen und Herren, ich gebe das vorläufige***) Ergebnis der namentlichen Abstimmung be-
*) Siehe Anlage 31 Seite 14222
**) Vgl. das endgültige Ergebnis Seite 14239, 6. Abstimmung
***) Vgl. das endgültige Ergebnis Seite 14239, 7. Abstimmung
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 141 55

(Präsident D. Dr. Ehlers)

kannt. Von stimmberechtigten Abgeordneten haben sich beteiligt 185. Mit Ja haben gestimmt 178, mit Nein 2, bei 5 Enthaltungen. Das Haus ist nicht beschlußfähig. Ich berufe die nächste Sitzung — —

(Zuruf des Abg. Dr. von Brentano.)

— Herr Abgeordneter von Brentano!

Dr. Heinrich von Brentano (CDU):
Rede ID: ID0128025600
Meine Damen und Herren! Ich halte es doch für absolut notwendig, zu diesem Vorgang noch ein Wort zu sagen. Das Haus ist beschlußfähig!

(Beifall.)

Aber eine Opposition, die sogar ein Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues sabotiert,

(Sehr richtig! in der Mitte)

entwürdigt das Parlament und den Parlamentarismus durch eine so unwürdige Obstruktion.

(Lebhafter Beifall. — Abg. Dr. Wuermeling: Und sich selbst!)

Meine Damen und Herren, diese Damen und Herren, deren Sitze leer sind,

(Zuruf von der Mitte: Die vor der Tür stehen!)

— die draußen vor der Türe stehen

(Zuruf von der Mitte: Hüter der Demokratie!)

und zusehen, daß hier ein Gesetz durch diese Obstruktion verhindert wird, das dem sozialen Wohnungsbau dient, einem der wichtigsten sozialen Anliegen, von dem diese Herren hier mit Tremolo in der Stimme gesprochen haben,

(Sehr richtig! in der Mitte)

diese Herren und Damen betreiben durch eine solche Politik wirklich etwas, was das ganze deutsche Volk nachdenklich stimmen sollte. Das ist die Methode von Totengräbern an der Demokratie!

(Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Majonica: Nach den Wahlen wird auch eine ganze Menge Sitze freibleiben!)

Herr Präsident, ich möchte nur noch ankündigen, daß wir die dritte Lesung dieses Gesetzes in der Sitzung vom 29. Juli beantragen werden.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128025700
Meine Damen und Herren, ich hatte die Absicht, die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages zur Erledigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung auf 21 Uhr 10 einzuberufen.
Ich bitte, neue Anwesenheitslisten für die neue Sitzung des Deutschen Bundestags auszulegen, und mache auf die Folgen der Nichteintragung in die Anwesenheitsliste aufmerksam.

(Schluß der Sitzung: 21 Uhr 4 Minuten.)

14156 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
Schriftlicher Bericht
des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß)

zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Regelung der
Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige
des öffentlichen Dienstes
vom 11. Mai 1951

(Nrn. 4607, 4345 der Drucksachen)

Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kleindinst
Die Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes vom 11. Mai 1951 (BGBl. I S. 291) wurde notwendig, weil die Ausdehnung auf die Angehörigen von Nichtgebietskörperschaften und Verbänden von Körperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Hand nicht berücksichtigt waren, weil die Angleichung an neue gesetzliche Vorschriften erforderlich geworden war und weil die Beweisführung einer Erleichterung bedurfte.
Der Gesetzentwurf berücksichtigt in Art. I Ziffer 1 die Beamten, Angestellten und Arbeiter von Nichtgebietskörperschaften sowie von Verbänden von Gebietskörperschaften, Nichtgebietskörperschaften und sonstigen Einrichtungen der öffentlichen Hand unter der Voraussetzung, daß die Bundesregierung sie durch eine Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, in die Regelung des Gesetzes einbezieht (Ziffern 1 und 4).
Die zweite wichtige Änderung betrifft die Verlegung des Stichtages, bis zu dem ein Geschädigter seinen Wohnsitz oder seinen dauernden Aufenthalt im Bundesgebiet genommen hat, vom 23. Mai 1949, dem Tage des Inkrafttretens des Grundgesetzes, auf den 31. März 1951, den Tag vor dem Inkrafttreten des zu ändernden Wiedergutmachungsgesetzes. Geschädigte, die nach diesem Stichtag im Bundesgebiet Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt genommen haben, werden als Heimkehrer, Aussiedler, Rückkehrer aus dem Ausland berücksichtigt oder können als Sowjetzonenflüchtlinge im Sinne des § 3 des Bundesvertriebenengesetzes vom 19. Mai 1953 (BGBl. I S. 291) und bei einer Familienzusammenführung berücksichtigt werden.
Geschädigte, die die freiheitliche, demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekämpfen, sind von der Wiedergutmachung ausgeschlossen, oder ihnen kann die Wiedergutmachung ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden

(§§ 8 und 31 des Wiedergutmachungsgesetzes vom 11. Mai 1951, Art. I Ziffern 4 und 8 des Gesetzentwurfes).

Art. I Ziffer 5 erweitert und erleichtert die Beweisführung durch die Zulassung echter eidesstattlicher Versicherungen, die auch vor der Dienststelle abgegeben werden können, welche mit dem Wiedergutmachungsverfahren befaßt ist.
Die Anführung des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn als oberste Dienstbehörde trägt dem Bundesbahngesetz vom 13. Dezember 1951 (BGBl. I S. 955) Rechnung und sichert seine Zuständigkeit auch für die Wiedergutmachung deutscher oder volksdeutscher Angehöriger z. B. der Protektoratsbahnen oder jugoslawischer Bahnen.
Ziffer 7 sieht für die Wiedergutmachung von Angehörigen der. Einrichtungen der öffentlichen Hand das Verfahren nach dem Bundesentschädigungsgesetz vor.
Art. II legt die Fristen für die Stellung der Wiedergutmachungsanträge, den Beginn der Zahlung laufender Bezüge sowie die Wiederaufnahme von Verfahren auf Grund des Änderungsgesetzes fest und regelt die Übergangsverhältnisse.
Art. III enthält die Berlin-Klausel.
Art. IV nimmt Rücksicht auf die im Ausland lebenden Personen des öffentlichen Dienstes und auf das Gesetz vom 18. März 1952 (BGBl. I S. 137).
Art. V sieht als Zeitpunkt des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes den Zeitpunkt des Hauptgesetzes, den 1. April 1951, vor.
Da die Bezeichnung des Gesetzes lediglich als Änderungsgesetz durchgeführt ist, muß auch die Überschrift entsprechend geändert werden.
Bonn, den 3. Juli 1953
Dr. Kleindinst
Berichterstatter
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14157
Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
Schriftlicher Bericht
des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß)

über den Entwurf eines
Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur
Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131
des Grundgesetzes fallenden Personen
vom 11. Mai 1951 (BGBl. I S. 307)


(Nrn. 4591, 3407 der Drucksachen)

Berichterstatter: Abgeordneter Matzner
A. Vorgeschichte und Behandlung des Gesetzentwurfs
Nach dem Auftrag, den das Grundgesetz im Art. 131 dem ersten Deutschen Bundestag gab, wurde im Jahre 1951 das obenbezeichnete Ausführungsgesetz erlassen. Es wurde damals in der Begründung und Berichterstattung angeführt, daß es sich nicht um eine einmalige Gesetzgebung handelt; es sollen vielmehr nach den Auswirkungen in der Durchführung zu gegebener Zeit Ergänzungen erfolgen. Im Gesetze selbst waren derartige Aufträge im § 37 Abs. 4 und im § 78 angeführt.
Obwohl seitens der Fraktion der FDP ein Novellenvorschlag seit mehr als Jahresfrist vorlag, mußte sich der Ausschuß für Beamtenrecht vordringlich mit dem endgültigen Bundesbeamtengesetz beschäftigen.
Nach § 78 des Gesetzes zu Art. 131 GG entschloß sich der Ausschuß, die notwendigen Ergänzungen in einen eigenen Paragraphen des Bundesbeamtengesetzes einzubauen und damit eine sofortige Angleichung herbeizuführen. Erst nach Verabschiedung des Bundesbeamtengesetzes konnte an die Beratung des FDP-Vorschlages herangegangen werden. Der Ausschuß beschränkte sich nicht auf die darin enthaltenen Vorschläge, sondern beriet nach den bisherigen Erfahrungen das ganze Gesetz nach Paragraphen. Hierbei wurden alle die in der Drucksache Nr. 4591 erwähnten Anträge zugrunde gelegt. Die Bundesratsnovelle, die bis zu diesem Zeitpunkt dem Beamtenrechtsausschuß noch nicht zugewiesen war, wurde bei den Beratungen entsprechend gewürdigt. Der Vertreter des Bundesrates hatte im Ausschuß Gelegenheit, diese Vorschläge eingehend zu begründen. Außerdem wurde noch einmal den Spitzenverbänden des
darin betroffenen Personenkreises Gelegenheit gegeben, im Ausschuß ihre Äußerungen und Vorschläge vorzutragen.
Nach eingehender Beratung entschloß sich der Ausschuß, die in der Drucksache Nr. 4591 angeführten Änderungen dem Bundestag zur Annahme vorzuschlagen. Dazu ist zu bemerken, daß es sich uni keine allseitige Regelung handeln kann. Die Gründe dafür liegen nicht nur in der kurzen Zeit, die noch für die Verabschiedung des Gesetzes zur Verfügung stand, sondern auch darin, daß eine ganze Reihe von Vorschlägen noch einer gründlichen sachlichen Klärung bedarf. Es mußte außerdem berücksichtigt werden, daß der Haushalt für das laufende Rechnungsjahr bereits verabschiedet war und materielle Verbesserungen dieser Novelle den finanziellen Gegebenheiten angepaßt werden mußten. Als letzter und nicht unwichtiger Grund muß noch angeführt werden, daß der Personenkreis wegen bisherigen Fehlens einer Meldeabschlußfrist noch nicht abgegrenzt ist. Dieser in der Novelle vorgeschlagene Termin vom 31. Dezember 1953 wird erst die Möglichkeit geben, die Auswirkungen des Gesetzes im vollen Umfange zu erkennen.
Dementsprechend enthält das Gesetz eine Reihe von Klarstellungen, die durch die Auslegungsschwierigkeiten notwendig wurden, und beschränkt sich auf die Milderung der am stärksten aufgetretenen Härten.
Es wird besonders auf die Änderung des Titels hingewiesen, in dem durch die Bezeichnung „Erst es Gesetz zur Änderung ..." ausgedrückt wird, daß der Beamtenrechtsausschuß der Meinung ist, es müßten in der späteren Gesetzgebung noch abschließende Maßnahmen getroffen werden.
14158 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Matzner)

B. Zu den einzelnen Ziffern
ist im besonderen zu bemerken: Zu § 2 a:
Hier war eine Erweiterung mit Hinsicht auf die Sowjetzone notwendig, damit die „ohne Versorgung Ausgeschiedenen" in den Personenkreis eingeschlossen werden können.
Zu 2 b und c:
Die in der Auslegung des Gesetzes schon erfolgte Gleichstellung der Militäranwärter sowie der RAD-Anwärter wird durch dieses Gesetz legalisiert.
Zu 3 a und b:
Die hier vorgenommenen Einfügungen wurden durch die in der Anlage A aufgenommenen Stadtwerke notwendig.
Zu 4:
Die Streichung des Forschungsamtes RLM erwies sich nach einem Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz als notwendig.
Zu 5:
Die Beseitigung der meisten Härten glaubte der Ausschuß durch die Verlegung des Stichtages vom 23. Mai 1949 auf den 31. März 1951 zu erreichen. Hierbei werden noch Ausnahmen für Heimkehrer, für spätere Aussiedler und Heimkehrer aus fremden Staaten zugelassen. Sowjetzonenflüchtlinge, die nach dem 31. März 1951 in das Bundesgebiet kamen und kommen; können nach Maßgabe des § 3 des Vertriebenengesetzes berücksichtigt werden.
Der Ausschuß kam im Einvernehmen mit dem Vertreter des Bundesrats zu der Überzeugung, daß bei dieser Anerkennung und Gleichstellung eine Koordinierung der Länder im Einvernehmen mit dem Vertriebenenministerium herbeigeführt werden müsse.
Schließlich werden noch Ausnahmen vom Stichtage hinsichtlich der Familienzusammenführung zugelassen.
Zu 8:
Hier handelt es sich um Klarstellungen und Verbesserungen für die außerplanmäßigen Beamten, die durch den Kriegsdienst behindert waren.
Kleine Gemeinden, die weniger als 5 Beamte oder Angestellte haben, werden von der Unterbringungspflicht befreit.
Zu 9:
Auch hier tritt eine Erleichterung für den Dienstherrn dadurch ein, daß „der Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr" gleichfalls ausgeschlossen wird.
Zu 10 d:
Hier handelt es sich um die Berücksichtigung des ersten Erfolges der Unterbringung. Die Erklärung von bestimmten Laufbahnen oder Berufsgruppen oder Teilen von ihnen zu Mangelberufen geschieht aus Rücksicht auf den Dienstherrn und die Unterbringung des Nachwuchses.
Zu 11:
Diese Bestimmungen werden mit Rücksicht auf das Gesetz für Schwerbeschädigte eingeführt.
Da im Zweiten Heimkehrergesetz das Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes angesprochen wird, muß klargestellt werden, daß es sich hier um bevorzugte Unterbringung von Heimkehrern handelt, die nach dem 1. Januar 1948 entlassen wurden oder werden; sie müssen aber zum Kreise der an der Unterbringung teilnehmenden Personen gehören.
Zu 12:
Die Anrechenbarkeit bereits untergebrachter Beamten bei einem neuen Dienstherrn erhält hier die nötige Klarstellung. Die erwähnten Ausnahmen sind schon in den Verwaltungsvorschriften zur Unterbringung in Ziff. VI Buchstabe f geregelt.
Zu 13:
Die Beteiligung des Bundes an den Umzugskosten und Trennungsentschädigungen soll sowohl der schnelleren Unterbringung dienen als auch Erleichterungen für den Dienstherrn bringen.
Zu 14:
Die hier vorgesehenen Entlassungsmöglichkeiten beabsichtigen eine klarere Erfassung der noch Unterbringungswilligen.
Dem gleichen Zwecke dient die Abfindung für verheiratete Beamtinnen zur Wiederverwendung.
Zu 15:
Die Folgen der Ablehnung der Übernahme erfahren eine Klarstellung. Der Begriff der Zumutbarkeit wird in den Verwaltungsvorschriften zu § 20 Nr. 4 näher bestimmt.
Zu 18:
Für Beamte aus dem ehemaligen Protektorat Böhmen und Mähren werden hier klare Bestimmungen erlassen. Zum Zwecke der Gleichziehung mit dem § 112 des Bundesbeamtengesetzes wird auch die Frage der Prämienreserve angesprochen.
Zu 20:
Die schon im § 37 Abs. 4 des Ersten Ausführungsgesetzes zu Art. 131 des Grundgesetzes vorgesehene Erhöhung des Übergangsgehalts konnte im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten günstig gelöst werden.
Zu 21:
Hier handelt es sich um Verbesserungen für einen kleinen Kreis von Widerrufsbeamten.
Zu 22:
In Anlehnung an das Bundesbeamtengesetz werden Angehörige Kriegsgefangener und in Gewahrsam gehaltener Personen im Rahmen dieses Gesetzes gleichgestellt. Auch hier wird eine Koordinierung der Länder hinsichtlich des Begriffes „in Gewahrsam Gehaltene" für notwendig gehalten.
Zu 26:
Die Beteiligung des Bundes an der Versorgungslast, insbesondere auch für Unteroffiziere, wird hier geregelt.
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14159

(Matzner) Zu 27:

Die Kapitalabfindung wird dem Bundesversorgungsgesetz angeglichen.
Zu 32 und 33:
Hier handelt es sich um neue Regelungen für den Kreis der Angestellten und Arbeiter, die bisher vom Gesetz noch nicht voll berücksichtigt werden konnten. Der Ausschuß ist sich bewußt, daß auch hier eine endgültige Regelung noch nicht getroffen werden konnte und bei einer abschließenden Feststellung der Größe des Personenkreises weitere Maßnahmen erforderlich sind. Es wird hinsichtlich dieses Personenkreises besonders auf die notwendige bevorzugte Einstellung bei Errichtung neuer Dienststellen hingewiesen.
Zu 34:
Die in der Auslegung des Gesetzes nicht überall gleichmäßig durchgeführte Behandlung der Kriegsoffiziere in den drei Wehrmachtsteilen macht diese Klarstellung notwendig.
Die Angleichung der Bestimmungen über Angehörige von Kriegsgefangenen wird hier auch auf Berufssoldaten ausgedehnt.
Zu 35:
Die bei der Beratung und Verabschiedung des Ausführungsgesetzes stark umstrittene Frage der Unteroffiziere wird nunmehr in der Form geregelt, daß auch die an der Unterbringung teilnehmenden Unteroffiziere mit 12 bis 18 Dienstjahren denen mit über 18 Dienstjahren gleichgestellt werden. Es handelt sich hier um keine Statusänderung, sondern nur um eine vollständige Gleichstellung in materieller Hinsicht.
Der Ausschuß war einmütig der Meinung, daß nach 1945 abgelegte Prüfungen berücksichtigt werden müssen. Er spricht die Erwartung und Empfehlung aus, diesem Personenkreis im Rahmen seiner Schulungsabsichten und -möglichkeiten weitgehende Unterstützung zukommen zu lassen. Auch hier wird die bevorzugte Einstellung bei Neuerrichtung von Behörden ausgesprochen.
Zu 37:
Die Anrechnung der Militärdienstzeit auf Angestellten- oder Arbeiterdienstjahre im öffentlichen Dienst dient als Ersatz für die Nicht-Aufnahme in den Personenkreis der zu berücksichtigenden Berufssoldaten.
Zu 39:
Die Bestimmungen für Beihilfen und Unterstützungen werden hier verbessert.
Zu 48:
Auch hier handelt es sich um eine Angleichung an das Beamtengesetz für Angehörige der ehemaligen Gestapo und Waffen-SS.
Zu 50:
Der wissenschaftliche Nachwuchs findet hier entsprechende Berücksichtigung.
Zu 51:
Die schwebenden Fragen für Lehrer in Auslandsschulen werden hier einer Regelung zugeführt.
Zu 54:
Arbeiter, Angestellte und Unteroffiziere, die auch nach diesem Zweiten Ausführungsgesetz keine direkte Berücksichtigung finden konnten, werden hier bei Vorliegen einer langen Arbeitslosigkeit mit einem Entlassungsgeld ausgestattet.
Zu 55:
Die Altersgrenzen bei Einstellungen werden hier zum Zwecke der Unterbringung auch älterer Angestellter und Arbeiter außer Wirksamkeit gesetzt.
Zu 56:
Hier ist eine Ermöglichung der Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes vorgesehen.
Zu 57 bis 59:
Die schon im Ersten Ausführungsgesetz enthaltenen Bestimmungen über die Versicherungsverhältnisse jener Personen, die weder Übergangs- noch Ruhegehalt in Anspruch nehmen können, werden hier klargestellt und verbessert.
Zu 61:
Diese Bestimmungen haben den Zweck, ehemalige Hochschullehrer und -assistenten wieder der wissenschaftlichen Betätigung zuzuführen. Der Ausschuß erwartet, daß die noch heute brachliegenden Kräfte mit Hilfe dieser Bestimmungen in Planstellen — in Verbindung mit Lehr- und Forschungsaufträgen — bald untergebracht werden. Der Ausschuß spricht noch einmal die Empfehlung an alle Hochschulen oder Einrichtungen aus, diesen verhältnismäßig kleinen Personenkreis im Interesse der Lehre und der Forschung sobald wie möglich ihren Zwecken wieder zuzuführen.
Zu 63:
Die hier ausgesprochene Meldeabschlußfrist dient der endgültigen zahlenmäßigen Erfassung des Personenkreises.
Zu 64:
Hier wird die Frage der Beibringung von Urkunden oder anderen Beweismitteln gelöst.
Zu 65:
Die Anlage A wird hier durch den Gesetzgeber erweitert.
Art. III bringt die Übergangsvorschriften, Art. IV die Berlin-Klausel, und
Art. V erwähnt, daß das Gesetz mit Wirkung vom 1. April 1951 mit der Maßgabe in Kraft tritt, daß Zahlungen auf Grund der eingetretenen Änderungen oder der Einfügung von Vorschriften erstmalig für die mit dem 1. September 1953 beginnenden Zeiträume geleistet werden.
Der Ausschuß war einstimmig der Meinung, daß mit diesem Ersten Änderungsgesetz ein weiterer Schritt zur Befriedigung des unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personenkreises gemacht wurde. Nach Berichterstattung und Beratung in den Fraktionen fand es im Ausschuß einstimmige Annahme.
Ich habe deshalb im Auftrage des Ausschusses die Bitte ausszusprechen, den in der Drucksache Nr. 4591 unter Ziffern 1 bis 3 aufgeführten Anträgen mit den auf Umdruck Nr. 1026 vorgeschlagenen Berichtigungen zuzustimmen.
Bonn, den 3 Juli 1953
Oskar Matzner
Berichterstatter
14160 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
Anlage 3 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
Schriftlicher Bericht

( zu Nr. 4567 der Drucksachen)

des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß)

über den Entwurf eines
Sozialgerichtsgesetzes

(Nr. 4225 der Drucksachen)

und
über den Entwurf eines Gesetzes über das
Verfahren in der Sozialgerichtsbarkeit

(Sozialgerichtsordnung - SGO)


(Nr. 4357 der Drucksachen)

Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Maxsein
Am 29. April 1953 und am 2. Juni 1953 wurden die von der Bundesregierung getrennt eingebrachten Entwürfe eines Sozialgerichtsgesetzes und eines Gesetzes zur Regelung des Verfahrens in der Sozialgerichtsbarkeit (Sozialgerichtsordnung) — Nr. 4225 und 4357 der Drucksachen — in erster Lesung federführend dem Ausschuß für Sozialpolitik — der zuerst genannte Entwurf unter Beteiligung des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen — zur weiteren Beratung überwiesen. Der Ausschuß für Sozialpolitik befaßte sich in 10 Sitzungen mit den Gesetzesvorlagen. Der Ausschuß für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen hat dem federführenden Ausschuß seine Vorschläge mitgeteilt. Sie wurden bei der Beratung berücksichtigt. Weiter hat der Ausschuß die vom Bundesrat gegebenen Anregungen, insbesondere auch die Empfehlungen zur Angleichung der Verfahrensbestimmungen an die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. die Änderungsvorschläge in der Drucksache Nr. 4357 unter I. Grundsatzfragen Ziff. 3) eingehend beraten und ist zu dem Ergebnis gekommen, diesen Anregungen weitgehend at. entsprechen, soweit die besondere Eigenart der Materie es zuläßt.
Eine eigene Aufgabe hat der Ausschuß darin gesehen, die getrennt vorgelegten Entwürfe zu einem einheitlichen Gesetzentwurf zusammenzufassen, in dem die Verfassung der Gerichte und das Verfahren vor den Gerichten geregelt ist. Diese Zusammenfassung veranschaulicht die dem Entwurf vorangestellte Inhaltsübersicht. Der Ausschuß hat sich in Anlehnung an das Arbeitsgerichtsgesetz, in dem ebenfalls Gerichtsverfassung und Gerichtsverfahren geregelt sind, für die Bezeichnung des Entwurfs als „Sozialgerichtsgesetz" entschieden.
Im großen und ganzen entspricht der Gesetzentwurf nach den Ausschußberatungen sowohl im
Aufbau als auch hinsichtlich seines sachlichen Gehalts den Regierungsvorlagen. Die Unterschiede werden in dem nachfolgenden Bericht im einzelnen dargetan, in dem auch auf Meinungsunterschiede eingegangen wird, die bei den Ausschußberatungen und im Verhältnis zu dem mitbeteiligten Ausschuß für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen zutage traten.
I. Die Gerichtsverfassung
Die Gerichtsverfassung ist im ersten Teil des Gesetzentwurfs (§§ 1-59) geordnet. Dieser Teil baut wesentlich auf der Regierungsvorlage (Drucksache Nr. 4225) auf. Die Vorschrift über die sachliche Zuständigkeit (§ 3 des Regierungsentwurfs des Sozialgerichtsgesetzes — Drucksache Nr. 4225 —) wurde mit den Bestimmungen über den Rechtsweg und die örtliche Zuständigkeit aus der Sozialgerichtsordnung (§§ 1-8 der Drucksache Nr. 4357) im letzten Abschnitt dieses Teils zusammengefaßt.
Über den dreistufigen Aufbau der Sozialgerichtsbarkeit (Sozialgericht, Landessozialgericht und Bundessozialgericht) bestand Übereinstimmung sowohl innerhalb des Ausschusses als auch mit dem beteiligten Ausschuß für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen. Der Ausschuß für Sozialpolitik glaubte auch nicht, der Anregung folgen zu sollen, die Hervorhebung der Gerichte als besondere Verwaltungsgerichte zu streichen, weil darin die Aufgabe und ihre Abgrenzung deutlich zum Ausdruck kommt.
Hinsichtlich der Voraussetzungen für das Richteramt (§ 6) in der ersten Instanz — bei den Sozialgerichten — wurde entsprechend der Regierungsvorlage die Meinung vertreten, daß nur solche Per-
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14161

(Frau Dr. Maxsein)

sonen zu Vorsitzenden ernannt werden sollten, die die Fähigkeit zum Richteramt im Sinne des Gerichtsverfassungsgesetzes besitzen. Demgegenüber hielt es der Ausschuß für Sozialpolitik in gleicher Weise wie in der Arbeitsgerichtsbarkeit für vertretbar, auch solche Personen zu Vorsitzenden zu ernennen, die sich durch längere, mindestens fünfjährige Tätigkeit in der Beratung und Vertretung von Angelegenheiten auf den der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesenen Gebieten umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im Sozialrecht erworben haben.
Eindeutig wird klargestellt, daß die Sozialgerichte und die Landessozialgerichte entsprechend Art. 92 des Grundgesetzes Landesgerichte sind (§§ 2, 7, 28). Darin liegt jedoch nicht, daß alle mit der Errichtung zusammenhängenden Fragen insbesondere die Bestimmung des Gerichtssitzes und des Bezirks aus der Organisationsgewalt herzuleiten sind. Der Ausschuß hat es in Übereinstimmung mit der Regierungsvorlage für notwendig gehalten, Grundsätze darüber aufzustellen (§§ 7 Abs. 2, 28 Abs. 2). In den Ländern werden also regelmäßig Landesgesetze erforderlich sein. Die Zusammensetzung der Gerichte aus Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern, die entsprechend der Regierungsvorlage als SozialLandes- und Bundessozialrichter tätig werden (§§ 9, 30) ist unverändert geblieben. Während jedoch die Regierungsvorlage für den aufsichtführenden Richter des Sozialgerichts die Bezeichnung „Direktor" vorsah, hat der Ausschuß es für richtig gehalten, nur von den Berufsrichtern als den Vorsitzenden zu sprechen und dabei die Möglichkeit offengelassen, einen von ihnen als dienstaufsichtführenden Vorsitzenden zu bestimmen. Die allgemeine Dienstaufsicht für die Sozial- und Landessozialgerichte (§ 9 Abs. 2 und § 30 Abs. 2) ist der Landesregierung übertragen, die diese Rechte delegieren kann; für das Bundessozialgericht liegt sie beim Bundesminister für Arbeit (§ 38 Abs. 3).
Die Bildung von Kammern und Senaten für die einzelnen Fachgebiete ist entsprechend der Regierungsvorlage festgelegt (§§ 10, 31, 40). Der Ausschuß hat jedoch bei der ersten Instanz die Regierungsvorlage insofern geändert, als für die Knappschaftsversicherung einschließlich der Unfallversicherung für den Bergbau bei Bedarf nicht eigene Gerichte, sondern nur eigene Kammern zu bilden sind. Eine allzuweitgehende Spezialisierung ist damit im Interesse der Sache vermieden.
Der Grundsatz, daß in der ersten Instanz auch Nichtjuristen als Berufsrichter und damit als Vorsitzende tätig sein können (§ 6 Abs. 2) machte eine eingehende Regelung des Ernennungsverfahrens notwendig, die sich im § 11 findet. Ausnahmslos sollen alle Berufsrichter, gleichgültig, ob sie die Richteramtsfähigkeit haben oder nicht, von einem Ausschuß derjenigen Stelle vorgeschlagen werden, welche die Ernennung letztlich durchzuführen hat. Der Ausschuß für Sozialpolitik hat sich dabei von dem Vorbild des Arbeitsgerichtsgesetzes (§ 18) leiten lassen.
Die Beteiligung des Laienelements in der Sozialgerichtsbarkeit sieht der Entwurf für alle Instanzen vor (§§ 12, 33, 40). Die Regierungsvorlage hatte für den Bereich der Sozialversicherung ursprünglich — hinsichtlich der 1. und 2. Instanz — eine Anlehnung an § 9 des Selbstverwaltungsgesetzes gesucht und den Vertreterversammlungen der Versicherungsträger das Vorschlagsrecht zugestanden.
Der Ausschuß hat die Anregung des Bundesrates grundsätzlich aufgenommen, das Vorschlagsrecht der Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen für die ehrenamtlichen Richter in allen Instanzen gesetzlich festzulegen, jedoch hinzugefügt, daß wie im Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherung neben den Gewerkschaften auch die selbständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung vorschlagsberechtigt sein sollen (§§ 14, 35, 47).
Für den Sonderfall der Streitigkeiten, die sich aus dem Recht der Beziehungen der Kassenärzte zu den Krankenkassen ergeben, mußte das Vorschlagsrecht eigens geregelt werden; darüber hinaus mußte auch die Zusammensetzung des Spruchkörpers der Eigenart der Materie entsprechend geordnet werden. Die ehrenamtlichen Richter werden von den Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen vorgeschlagen. Bei den Sozial- und Landessozialrichtern wird hierbei von der bezirklichen Ebene ausgegangen; um einer Regelung des Verbänderechts der Sozialversicherungsträger nicht vorzugreifen, werden für die Krankenkassen die bezirklichen Zusammenschlüsse als vorschlagsberechtigt bezeichnet (§§ 14 Abs. 3, 35, 46 Abs. 2). Sofern am Streitfall nur Kassenärzte beteiligt sind, sollen ausschließlich aus diesem Kreis Sozialrichter mitwirken (§§ 12, 33, 40).

(Drucksache Nr. 4225 — § 13 Abs. 4 —)

— § 11 Abs. 4 —) für zweckmäßig, während der Ausschuß für Sozialpolitik im § 12 Abs. 4, gerade um Schwierigkeiten bei der Durchführung der Sitzungen und der Hinzuziehung der Beisitzer zu vermeiden, eine andere Fassung gewählt hat. Die Heranziehung der Hinterbliebenen als Sozialrichter ist gewährleistet.
Bei der Berufung der Bundessozialrichter hat sich der Ausschuß für Kriegsopfer dafür ausgesprochen, daß die Länder und die Vereinigungen von Kriegsopfern vom Bundesminister für Arbeit nur angehört werden, die Berufung der Bundessozialrichter jedoch in das freie Ermessen des Bundesministers für Arbeit gestellt bleibt. Der Ausschuß für Sozialpolitik hat dagegen die Auffassung vertreten, ebenso wie in allen anderen Instanzen und für alle übrigen Bereiche der Sozialgerichtsbarkeit auch hier von Vorschlägen auszugehen, die von den Ländern und Kriegsopfervereinigungen einzureichen sind (§ 46 Abs. 3).
Die Vorschriften über die Voraussetzungen für das Amt des Sozialrichters, den Ausschluß, die Möglichkeiten der Ablehnung und der Amtsenthebung entsprechen der Regierungsvorlage (§§ 16-18, 22). Bei den Landessozialrichtern und den Bundessozialrichtern hat der Ausschuß im Grundsatz an der Regierungsvorlage festgehalten, die als weitere Voraussetzung eine vierjährige Tätigkeit bei den unteren Instanzen vorsieht. Dagegen sind Bedenken angemeldet worden, da diese weitere Voraussetzung eine Auswahl und damit auch die Berufung hervorragender Sachkenner erschwere, wenn nicht unmöglich mache. Um diesen Bedenken Rechnung zu tragen, ist für beide Instanzen nur eine Sollvorschrift aufgenommen (§§35, 47), außerdem für die Erstbesetzung eine weitere Ausnahme (§ 216) festgelegt. Bei der Berufung der
14162 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Frau Dr. Maxsein)

ehrenamtlichen Richter war in der Regierungsvorlage vorgesehen, daß die Berufung von der zuständigen Stelle im Benehmen mit dem Präsidenten des Landes- bzw. Bundessozialgerichts zu erfolgen habe. Der Ausschuß hat diese gesetzliche Festlegung einer Mitwirkung des Präsidenten des Landes- bzw. Bundessozialgerichts nicht für tunlich erachtet und deshalb gestrichen; es soll der Anschein vermieden werden, daß die Unabhängigkeit der Richter beeinträchtigt wird (§§ 13, 35, 45). Die Präsidialverfassung der Gerichte in allen Rechtsstufen ist unverändert bestehengeblieben (§§ 24-27, 36, 48).
Bei den Landessozialgerichten bestanden weiter Meinungsverschiedenheiten darüber, ob Senate oder Kammern gebildet werden sollen (§ 31). Die Mehrheit des Ausschusses hat sich für das Senatssystem ausgesprochen und ist insoweit der schon vom Bundesrat gegebenen Anregung, das Kammersystem einzuführen, nicht gefolgt. Auch die weiter geltend gemachte Forderung, zum mindesten in den Senaten der Landessozialgerichte als Tatsacheninstanzen das Laienelement überwiegend zu beteiligen und neben drei Berufsrichtern vier Landessozialrichter vorzusehen, hat im Ausschuß keine Mehrheit gefunden.
Beim Bundessozialgericht ist entsprechend einer Anregung in der Stellungnahme der Bundesregierung (Drucksache Nr. 4225, S. 35) eine erstinstanzliche Zuständigkeit für solche Streitigkeiten festgelegt worden, die zwischen dem Bund und den Ländern oder zwischen verschiedenen Ländern entstehen können. Im übrigen ist der Charakter des Bundessozialgerichts als eines echten Revisionsgerichts gewahrt. Bei der Zusammensetzung des Großen Senats (§ 41) hat es der Ausschuß in Abweichung von der Regierungsvorlage für richtig gehalten, nicht nur Berufsrichter, sondern auch Bundessozialrichter zu beteiligen, weil gerade auf dem Gebiet des Sozialrechts die Erfahrungen der Praxis für die Fortentwicklung des Rechts bedeutsam sind.
Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit ist im § 51 nach historischen Gesichtspunkten festgelegt; Streitigkeiten aus den Bereichen der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Kriegsopferversorgung werden in gleicher Weise der Sozialgerichtsbarkeit unterstellt wie solche, die aus der Durchführung der übrigen Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitslosenversicherung entstehen können. Klargestellt wird ausdrücklich, daß zum Bereich der Sozialversicherung auch die Angelegenheiten des Kassenarztrechts gehören. Meinungsverschiedenheiten bestanden sowohl im Ausschuß für Sozialpolitik als auch im Ausschuß für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen hinsichtlich der Streitigkeiten, die auf Grund von Maßnahmen der sozialen Fürsorge nach §§ 25 bis 27 des Bundesversorgungsgesetzes entstehen können. Die Mehrheit in beiden Ausschüssen hat sich in dieser Frage für die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit ausgesprochen. Eine Minderheit hat dem Vorschlag des Bundesrates (Drucksache Nr. 4225, S. 19/20) zugestimmt, nach dem ausdrücklich Streitigkeiten auf Grund der Maßnahmen aus der sozialen Fürsorge der Sozialgerichtsbarkeit zugeordnet werden sollen.
Eine Mehrheit des Ausschusses hat sich dafür ausgesprochen, alle Streitigkeiten aus dem Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit erledigen zu lassen.
II. Das Verfahren
Die Verfahrensbestimmungen entsprechen im wesentlichen der Regierungsvorlage — Drucksache Nr. 4357 —. Es genügt, einige grundsätzliche Fragen hervorzuheben. In der Frage, wer als Bevollmächtigter bei den Sozialgerichten auftreten kann, hat sich der Ausschuß in seiner Mehrheit für die Regierungsvorlage (§ 73) entschieden. Jede prozeßfähige Person kann die Vertretung eines Anspruchsberechtigten übernehmen; auch für die erste Instanz ist eine Beschränkung nicht vorgesehen, die in Anlehnung an die Regelung im Arbeitsgerichtsgesetz angeregt wurde. Über den Wert des Vorverfahrens (§§ 77-88) bestehen unterschiedliche Meinungen; die abweichende Auffassung sieht in dieser Einrichtung eine Komplizierung des Verfahrens und eine Behinderung der Anspruchsberechtigten in ihren Rechten. Der Ausschuß hat es bei der Regierungsvorlage belassen, um vor allen Dingen eine Häufung von Streitfällen bei den Gerichten zu vermeiden und außerdem gerade bei den Ermessensleistungen der Verwaltung eine nochmalige Nachprüfung zu ermöglichen (§ 79 a). Außerdem ist zu beachten, daß das Vorverfahren grundsätzlich nicht stattzufinden hat, wenn es sich um Rechtsansprüche handelt. Eine Ausnahme bilden lediglich die Knappschafts- und die Krankenversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung (§ 81). Für den Bereich der Kriegsopferversorgung war im Regierungsentwurf der Landesgesetzgebung die Einführung des Vorverfahrens überlassen. Der Ausschuß hat diese Befugnis dem Bundesminister für Arbeit übertragen, der einheitlich durch Rechtsverordnung unter Wahrung der Rechte des Bundesrates das Vorverfahren einführen kann (§ 80).
Die Vorschriften über den Ablauf des Gerichtsverfahrens haben gegenüber der Regierungsvorlage keine wesentlichen Änderungen erfahren (§§ 89 bis 144). Bei der Klagerücknahme (§ 104) ist durch Neufassung klargestellt, daß nach einer Klagerücknahme die erneute Anrufung des Gerichts wegen derselben Sache nicht möglich sein soll. Diese Wirkung der Klagerücknahme kann durch Beschluß vom Gericht ausgesprochen werden.
Bei der Vorbereitung der Verhandlung durch den Vorsitzenden (§ 108) spielte die Frage eine Rolle, ob durch die Anforderung von Krankenpapieren, Aufzeichnungen und Krankengeschichten die besonderen Berufspflichten des Arztes im Verhältnis zu seinem Patienten berührt würden. Auch der bloße Eindruck einer Beeinträchtigung sollte vermieden werden. Deshalb hat der Ausschuß vorgeschlagen, statt des Wortes „anfordern" das Wort „beziehen" zu wählen; die Fragen aus dem Verhältnis des Arztes zu seinem Patienten, der als Anspruchsberechtigter im sozialgerichtlichen Verfahren auftritt, sind außerhalb des Rechtsstreits zu klären.
Hinsichtlich des Urteilsinhalts hat der Ausschuß insbesondere im Hinblick auf die Kannleistungen die Möglichkeit geschaffen, daß das Gericht im Urteil die Verpflichtung aussprechen kann, den beantragten Bescheid zu erlassen (§ 133 Abs. 2). Voraussetzung ist dabei lediglich, daß eine ordnungsmäßige Überprüfung aller Voraussetzungen in der Verwaltungsebene stattgefunden hat.
Hinsichtlich der Ausgestaltung des Rechtsmittelverfahrens (Berufung und Revision) hat der Ausschuß sich für die Regierungsvorlage entschieden,
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14163

(Frau Dr. Maxsein)

die für das sozialgerichtliche Verfahren unter Beachtung der historischen Gegebenheiten zweckmäßig erscheint (§§ 145-174).
III. Die Übergangs- und Schlußvorschriften
Dieser Teil mußte bei der Zusammenfassung beider Vorlagen neu geordnet werden. Dabei ergab es sich, daß insbesondere auch Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung, die bisher nicht angesprochen waren, geändert werden mußten (§ 224 Nrn. 2 bis 16). Es handelt sich dabei um Bestimmungen, die die Mitwirkung der bisherigen Versicherungsbehörden bei der verwaltungsmäßigen Feststellung von Leistungen in der Unfallversicherung und in den Rentenversicherungen betreffen. Als Grundsatz ist dabei herauszustellen, daß die Versicherungsbehörden künftig nicht Gerichte sind und alle Entscheidungen gerichtlicher Art daher nicht mehr von ihnen getroffen werden können. Dafür werden vielmehr künftig die Sozialgerichte zuständig sein.
Einige Anregungen des Bundesrates, die sich auf die erstmalige Besetzung der Gerichte beziehen (§§ 213, 223) mußten aufgenommen werden, um den besonderen rechtlichen oder tatsächlichen Gegebenheiten in den Ländern gerecht zu werden.
Durch die Schaffung der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit ist es notwendig, die bisher vor den Versicherungsbehörden oder vor Verwaltungsgerichten anhängigen Verfahren überzuleiten. Die Vorschriften (§§ 218, 219) stimmen mit der Regierungsvorlage überein, insbesondere auch § 218, der die Möglichkeit schafft, Rechtsmittel in dem Umfang nicht nur weiterzuverfolgen, sondern auch innerhalb von 6 Monaten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes neu einzulegen.
Für das Inkrafttreten schlägt der Ausschuß den 1. Januar 1954 vor; jedoch sollen die notwendigen Vorarbeiten für die Organisation alsbald aufgenommen werden. Um die dafür erforderliche Rechtsgrundlage zu schaffen, tritt das Gesetz insoweit am Tage der Verkündung in Kraft. Zu dem gleichen Tage mußte § 9 des Selbstverwaltungsgesetzes außer Kraft gesetzt werden, damit diese Bestimmung nicht durchgeführt zu werden braucht.
Bonn, den 27. Juni 1953
Frau Dr. Maxsein Berichterstatterin
14164 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
Anlage 4 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
Ergänzung zum Schriftlichen Bericht

(zu Nr. 4567 der Drucksachen)

des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß)

über den Entwurf eines
Sozialgerichtsgesetzes

(Nr. 4225 der Drucksachen)

und
über den Entwurf eines Gesetzes über das
Verfahren in der Sozialgerichtsbarkeit

(Sozialgerichtsordnung - SGO)


(Nr. 4357 der Drucksachen)

Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Maxsein
Zu dem Entwurf eines Sozialgerichtsgesetzes liegt dem Haus in der Drucksache zu Nr. 4567 ein ausführlicher Schriftlicher Bericht*) vor, der durch folgende Bemerkungen ergänzt wird.
Der vorliegende Entwurf hat den Zweck, dem Auftrag aus Art. 96 des Grundgesetzes nachzukommen und ein oberes Bundesgericht für die Sozialgerichtsbarkeit zu schaffen. Bei dieser Gelegenheit wird der gesamte Aufbau der Sozialgerichtsbarkeit einheitlich neu geordnet, um damit den rechtsstaatlichen Forderungen insbesondere nach der Trennung der Gewalten und nach der Unabhängigkeit des Richters zu genügen. Die Erfüllung dieser Forderungen sichert die Gleichwertigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit gegenüber den Gerichten anderer Gerichtsbarkeiten.
Die Notwendigkeit und Dringlichkeit dieser Neuordnung ist allgemein anerkannt und anläßlich der ersten Lesung des Sozialgerichtsgesetzes — Drucksache Nr. 4225 — mit aller Deutlichkeit betont worden. Ein Antrag, der am 12. Juni 1951 von der Fraktion der SPD eingebracht worden war — Drucksache Nr. 2331 —, veranlaßte das Haus, dem Vorschlag des Ausschusses für Arbeit entsprechend die Bundesregierung zu ersuchen, dem Bundestag unverzüglich Gesetzentwürfe über die Arbeitsgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit vorzulegen — Drucksache Nr. 2634 —.
*) Siehe Anlage 3 Seite 14160
Die Bundesregierung ist zunächst dem Ersuchen hinsichtlich der Arbeitsgerichtsbarkeit nachgekommen. Kürzlich haben wir das Arbeitsgerichtsgesetz verabschiedet. Die Neuordnung der Sozialgerichtsbarkeit gestaltete sich, wie der Herr Bundesminister für Arbeit anläßlich der ersten Lesung des Entwurfs eines Sozialgerichtsgesetzes in der 262. Sitzung ausführte, schwieriger, da neben der Gerichtsverfassung auch das Gerichtsverfahren nach neuartigen Gesichtspunkten gestaltet werden mußte. Nachdem in kurzem Abstand zwei getrennt eingebrachte Entwürfe, das Sozialgerichtsgesetz und die Sozialgerichtsordnung — Drucksachen Nrn. 4225 und 4357 — dem Ausschuß für Sozialpolitik federführend überwiesen worden waren, haben eingehende Beratungen stattgefunden, die vor allem zu einer Zusammenfassung in einem Gesetzentwurf führten. Es darf hervorgehoben werden, daß die Vertreter der Ministerien durch ihre Mitarbeit bei den Beratungen die abschließende Behandlung der schwierigen Materie wesentlich erleichtert und gefördert haben.
Das Ziel der Sozialgerichtsbarkeit ist es, den Rechtsfrieden im sozialen Bereich zu sichern. Darin begegnen sich Sozialgerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit. Trotz des gemeinsamen Endzieles ist der Weg, auf dem es erreicht wird, der Natur der Sache nach grundverschieden. Dieser Umstand führte zu dem Beschluß dieses Hauses, die beiden Gerichtsbarkeiten getrennt zu behandeln. Während die Arbeitsgerichtsbarkeit in starkem Maße un-
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14165

(Frau Dr. Maxsein)

mittelbar auf das Arbeitsverhältnis vor allem auf den Arbeitsfrieden einwirkt und die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch Richterspruch gestaltet und feststellt, befaßt sich die Sozialgerichtsbarkeit mit der Rechtskontrolle von Verwaltungsmaßnahmen, die im öffentlichen Recht ihre Grundlage haben.
Die Verschiedenartigkeit der Gerichtsbarkeiten wird deutlich, wenn man gegenüberstellt, in welcher Weise die Verfahren abgeschlossen werden. Während in der Arbeitsgerichtsbarkeit die vergleichsweise Erledigung stark in den Vordergrund tritt, hat diese Art der Erledigung in der Sozialgerichtsbarkeit weniger Raum. 1952 wurden in Bayern durch die Landesarbeitsgerichte 824 Rechtsstreitigkeiten erledigt; davon endeten 280 allein durch Vergleich — das sind rund 33 % —, ebenfalls ohne streitiges Urteil weitere 330 Fälle, so daß ohne streitiges Urteil rund 74 v. H. aller Fälle erledigt wurden. Das Bayerische Landesversicherungsamt erledigte 1952 als zweite Instanz 4348 Streitfälle; nur 252 wurden ohne streitiges Urteil, also durch Vergleich, Anerkenntnis und Rücknahme des Rechtsmittels, beendet; das sind rund 6 v. H. aller erledigten Streitfälle.
Gleichwohl ist nicht zu leugnen, daß sowohl in der Arbeitsgerichtsbarkeit als auch in der Sozialgerichtsbarkeit weitgehend der gleiche Personenkreis angesprochen wird. Daraus ergibt sich eine gewisse Übereinstimmung in der Problemstellung besonders hinsichtlich des Gerichtsaufbaus und der Verfassung. Die Frage des berufenen Richters in der ersten Instanz und die Mitwirkung des Laienelements in allen Rechtszügen insbesondere auch beim Großen Senat des Bundessozialgerichts waren auch für die Sozialgerichtsbarkeit zu lösen. Der Ausschuß hat in diesen Punkten eine Anlehnung an das Arbeitsgerichtsgesetz gesucht. Dagegen hat der Ausschuß bei einer Beschränkung der Vertretungsbefugnis der Rechtsanwälte in der ersten Instanz nicht den Weg des Arbeitsgerichtsgesetzes gewählt; vor den bisherigen Spruchbehörden und Versorgungsgerichten war in allen Instanzen eine Vertretungsbeschränkung nicht üblich.
In Abweichung von der Verfassung der Gerichte in Arbeitssachen hat der Ausschuß für die zweite Instanz, die Landessozialgerichte, entsprechend der Regierungsvorlage die Einrichtung von Senaten vorgeschlagen und sich nicht für die Kammerverfassung ausgesprochen.
Das Landessozialgericht ist zwar Tatsacheninstanz, weitgehend aber letzte Instanz und entscheidet vorwiegend über die Existenz der Anspruchsberechtigten und ihrer Familien. Das bereits angeführte Beispiel über die Art der Erledigung zeigt, daß in der Sozialgerichtsbarkeit das Schwergewicht schon in der zweiten Instanz in der rechtlichen Würdigung liegt. Das Senatsprinzip verbürgt den Rechtsschutzsuchenden rechtlich zuverlässigere und ausgewogenere Entscheidungen. Wenn darauf hingewiesen wird, daß die mengenmäßige Erledigung der Sreitfälle beim Senatsprinzip zurückbleibe, so trifft dies nach den Untersuchungen, die in verschiedenen Ländern stattgefunden haben, nicht zu. Ebensowenig ist es richtig, daß der finanzielle Aufwand in personeller und sächlicher Hinsicht bei der Senatsverfassung größer sei als bei der Kammerverfassung. Wenn schließlich ins Feld geführt wird, daß personelle Schwierigkeiten bei der Besetzung der Gerichte zu erwarten seien, so kann gerade durch das Senatsprinzip diesen Schwierigkeiten besser gesteuert werden, ohne daß die Qualität der Entscheidungen beeinträchtigt wird.
In der Frage der sachlichen Zuständigkeit bestanden Meinungsverschiedenheiten wegen der Gestaltung des Rechtsschutzes aus Anlaß von Maßnahmen der sozialen Fürsorge nach den §§ 25 bis 27 des Bundesversorgungsgesetzes. In diesem Zusammenhang wurde angeregt, Streitigkeiten aus der Fürsorge generell der Rechtskontrolle der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit zu unterstellen. Der Ausschuß glaubte in Anbetracht der Dringlichkeit der Vorlage, diese umstrittene Frage nicht zur Grundsatzfrage erheben zu sollen. Sie wird bei der großen Reform des Fürsorgerechts zu erörtern sein; dabei wird dann auch die Teilfrage der §§ 25 bis 27 des Bundesversorgungsgesetzes einer erneuten Prüfung bedürfen.
Bezüglich der Neuordnung des Verfahrens war insbesondere das Vorverfahren in den Beratungen des Ausschusses umstritten. Die Sozialgerichtsbarkeit ist ihrer Aufgabe nach Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit kennt allgemein ein Vorverfahren. Das Ziel dieses Verfahrens, der Verwaltung eine nochmalige Überprüfung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen, hat gerade für die Sozialverwaltung eine ganz besondere Bedeutung. Es gewährleistet jedenfalls in der Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung, für die es hauptsächlich in Betracht kommt, eine ständige Kontrolle der Verwaltung durch die Selbstverwaltung. Bei Ermessensleistungen ist es der einzige Weg, um den Anspruchsberechtigten bald zufriedenzustellen. Für die Gerichtsbarkeit selbst bedeutet die Einrichtung des Vorverfahrens die Gewährleistung des Rechtsschutzes, da seit jeher in dieser Gerichtsbarkeit das Problem der Massenhaftigkeit der Streitfälle eine Rolle spielt. Wenn im Entwurf gegenüber dem bisherigen Rechtszustand der Reichsversicherungsordnung die Rechtsmittelbeschränkung aufgelockert wurde, so kann diese Auflockerung nur beibehalten werden, wenn als Äquivalent das Vorverfahren besteht.
Eine besonders für die erste Zeit wichtige Bestimmung spricht sich über die Behandlung der Rekurse und Revisionen aus, über die wegen Fehlens der obersten Spruchinstanz nicht entschieden werden konnte. Um allen gerecht zu werden, soll binnen 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes eine nachträgliche Rechtsmitteleinlegung möglich sein, und zwar sowohl für die Anspruchsberechtigten als auch für die Verwaltungsstellen. Eine Beschränkung auf die Anspruchsberechtigten würde dem Grundsatz der Gleichbehandlung widersprechen. Es bleibt zu bedenken, daß die Verwaltung in den Fällen, in denen sie ein Rechtsmittel für notwendig gehalten hat, dieses auch eingelegt haben wird, so daß es ohnehin behandelt werden muß. Das gilt für den Bereich der Sozialversicherung. Die Versorgungsbehörden in der Kriegsopferversorgung werden eine generelle Überprüfung bei der Fülle der sonstigen Aufgaben gar nicht vornehmen können.
Ich habe versucht, kurz die wichtigsten Unterschiede in den Auffassungen aufzuzeigen und darf wegen Einzelheiten auf den schriftlichen Bericht verweisen.
Bonn, den 3. Juli 1953
Frau Dr. Maxsein
Berichterstatterin
14136 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
Anlage 5 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
Schriftliche Erklärung
des Abgeordneten Dr. Richard Jaeger (Bayern) (CSU)
gemäß S 59 der Geschäftsordnung
zur Schlußabstimmung
des Entwurfs eines
Sozialgerichtsgesetzes

(Nrn. 4567, 4225, 4357 der Drucksachen)

Ich habe gegen den Entwurf gestimmt, da ich gegen die durch § 6 Abs. 2 gegebene Möglichkeit der Berufung von Laien als Vorsitzenden eines Gerichts grundsätzliche Bedenken habe. Meines Erachtens bedeutet diese Regelung, die sich an die für die Arbeitsgerichte getroffene anlehnt, eine weitere Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit im Aufbau der deutschen Gerichte.
Bonn, den 3. Juli 1953
Dr. Jaeger
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 1410
Anlage 6 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
Schriftlicher Bericht
des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß)

über den Entwurf eitles Gesetzes betreffend das
Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation
vom 28. Juni 1951 (Nr. 99)

über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der Landwirtschaft

(Nr. 4359 der Drucksachen)

Berichterstatter: Abgeordneter Heix
Das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, um dessen Ratifikation es sich hier handelt, verpflichtet die Mitgliedsstaaten, geeignete Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen für Arbeitnehmer in landwirtschaftlichen Betrieben und verwandten Tätigkeiten einzurichten. Die Ausgestaltung dieses Verfahrens im einzelnen ist den Mitgliedsstaaten überlassen, jedoch sind die Mitgliedsstaaten gehalten, die beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. ihre Verbände bei der Regelung des Verfahrens oder der Festsetzung der Löhne heranzuziehen. Die festgesetzten Mindestlöhne sind grundsätzlich unabdingbar; eine teilweise Abgeltung durch Deputate, wie sie in der Landwirtschaft vielfach üblich sind, ist jedoch auch nach dem Übereinkommen zugelassen.
Wir haben in der Bundesrepublik ein ausgedehntes, auch die Möglichkeit der Allgemeinververbindlicherklärung vorsehendes Tarifsystem; dieses System umfaßt auch die Landwirtschaft, in der das Lohnproblem ja eine besondere Rolle spielt. Daneben ist durch das im Januar 1952 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen in gewissem Umfange auch die Möglichkeit staatlicher Mindestlohnfestsetzungen unter Mitwirkung der Sozialpartner geschaffen worden. Mit diesen Bestimmungen ist nach Auffassung des Auschusses eine hinreichende Grundlage für die Ratifikation des vorliegenden Übereinkommens gegeben. Eine solche Ratifikation würde darüber hinaus geeignet sein, dem guten Willen der Bundesrepublik zur Aktivierung der internationalen Zusammenarbeit auf sozialem Gebiet Ausdruck zu verleihen.
Der Ausschuß empfiehlt dem Hause daher die Annahme des Entwurfs.
Martin Heix
Berichterstatter
14168 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
Anlage 7 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
Schriftlicher Bericht
des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß)

über den Entwurf eines Gesetzes betreffend das
Abkommen zwischen den Rheinuferstaaten und Belgien
vom 16. Mai 1952
über die zoll- und abgabenrechtliche Behandlung des Gasöls,
das als Schiffsbedarf in der Rheinschiffahrt verwendet wird

(Nrn. 4641, 4342 der Drucksachen)

Berichterstatter: Abgeordneter Kuhlemann
Das Abkommen, das bereits von Belgien, Frankreich und der Schweiz ratifiziert worden ist, hat zum Ziel, durch Beseitigung der Abgaben für das zum Betrieb der Rheinschiffe verwendete Gasöl und durch das Verbot von benachteiligenden und begünstigenden Maßnahmen, die die Preisbildung beeinflussen, insbesondere von Subventionen im gesamten Rheinstromgebiet für diesen wichtigen Betriebsstoff der Schiffahrt eine gleichförmige Preisbildung nach den Gesetzen des Marktes zu gewährleisten. Damit soll die Wettbewerbslage der Rheinflotten der beteiligten Länder auf einem wesentlichen Gebiet gleichartig gestaltet werden. Gleichzeitig soll dadurch der Vorsprung, den die ausländische Rheinschiffahrt bisher mit ihren billigen Gasölpreisen gegenüber der deutschen Rheinschifffahrt hatte, in wirksamerer Weise beseitigt werden, als es durch die Betriebsbeihilfe in Verbindung mit dem bisher bestehenden Zollschutz möglich war. durch das Abkommen wird außerdem eine jahrzehntelange Meinungsverschiedenheit in der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt in einer Weise beigelegt, die der immer enger werdenden Verflechtung der Wirtschaft der beteiligten Staaten Rechnung trägt, eine Stabilisierung auf dem Rheinfahrtenmarkt ermöglicht und für die Bundesfinanzen keine Nachteile mit sich bringt.
Der Ausschuß empfiehlt daher im Einvernehmen mit den mitberatenden Ausschüssen für Verkehrswesen und für Finanz- und Steuerfragen die Annahme der Gesetzesvorlage mit der im Mündlichen Bericht enthaltenen Neufassung des Art. 3 Abs. 1.
Kuhlemann
Berichterstatter
Deutscher Bundesfan — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 1416g
Anlage 8 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
Schriftlicher Bericht
des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß)


(Nr. 4488 [neu] der Drucksachen)

über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU (BP-Z)

eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der
Polizeivollzugsbeamten des Bundes

(vorl. BPolBG)


(Nr. 4307 der Drucksachen)

Berichterstatter: Abgeordneter Etzenbach
I. Allgemeines
Bei den Beratungen über den Entwurf des Bundesbeamtengesetzes ergab sich auch die Notwendigkeit, die Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes besonders zu regeln. Für diesen Personenkreis galt bisher das auf dem Deutschen Beamtengesetz von 1937 begründete Deutsche Polizeibeamtengesetz vom 24. Juni 1937. Dieses Gesetz ist nicht nur durch die veränderten staatsrechtlichen und organisatorischen Verhältnisse in wesentlichen Punkten gegenstandslos geworden, sondern es verliert nunmehr auch mit der im Bundesbeamtengesetz vorgesehenen Aufhebung des Deutschen Beamtengesetzes von 1937 seine Rechtsgrundlage. Eine gesetzliche Neuregelung ist damit unvermeidbar geworden. Es erschien lediglich als eine Frage der Zweckmäßigkeit, ob die neuzuschaffenden Sondervorschriften für Polizeivollzugsbeamte in das Bundesbeamtengesetz selbst aufgenommen oder in einem besonderen Gesetz zusammengefaßt werden sollen, das gleichzeitig mit dem Bundesbeamtengesetz in Kraft tritt. Vor diese Wahl gestellt, hat sich der Beamtenrechtsausschuß für ein besonderes Gesetz entschieden. Er war der Auffassung, daß der Gegenstand nach seinem Inhalt und Umfang ein selbständiges Gesetz erfordere und daß deshalb eine Regelung im Rahmen des Bundesbeamtengesetzes nicht zweckmäßig sei. Die Fraktionen der Regierungskoalition haben sich dieser Ansicht angeschlossen und dem Bundestag als Initiativantrag den Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (vorl. BPolBG) — Nr. 4307 der Drucksachen — unterbreitet.
Der Entwurf wurde vom Plenum in der 266. Sitzung am 13. Mai 1953 dem Ausschuß für Beamtenrecht federführend und dem Ausschuß für innere Verwaltung zur Beratung überwiesen.
Ausgehend von § 190 des Bundesbeamtengesetzes, nach dem für die Polizeivollzugsbeamten des Bundes die allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften gelten, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, kam es darauf an, in dem vorliegenden Gesetzentwurf alle vom Bundesbeamtengesetz abweichenden Vorschriften zusammenzufassen. Eine solche Sonderregelung der beamtenrechtlichen Verhältnisse der Polizeivollzugsbeamten hatte sich bereits in der früheren Gesetzgebung als notwendig erwiesen; auch in einzelnen Ländern der Bundesrepublik ist nach 1945 dieser Weg wieder beschritten worden. Andererseits war der Beamtenrechtsausschuß der Auffassung, daß das Gesetz nur eine vorläufige Regelung treffen solle, soweit die gegebenen Verhältnisse eine solche unumgänglich notwendig erscheinen ließen. Einer endgültigen Regelung, deren Ziel es sein muß, das in Bund und Ländern geltende Polizeibeamtenrecht möglichst einheitlich zu gestalten, soll nicht vorgegriffen werden. Deshalb hielt der Beamtenrechtsausschuß es in Übereinstimmung mit dem Ausschuß für innere Verwaltung für ratsam, die Geltung des Gesetzes bis zum 30. September 1955 zu befristen. Damit ist zugleich zum Ausdruck gebracht, daß dem Entwurf nicht die Bedeutung eines Rahmengesetzes zukommt und daß daher der Weg zu einer umfassenden Neuregelung des Polizeibeamtenrechts in Bund und Ländern offen bleibt. Bei Abfassung der Gesetzesvorlage hat der Beamtenrechtsausschuß sich auf solche Vorschriften beschränkt, die die besondere Stellung der Polizeivollzugsbeamten des Bundes, in erster Linie des Bundesgrenzschutzes, zum Gegenstand haben. Im einzelnen ist hierzu folgendes zu bemerken:
14170 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Etzenbach)

II. Zu den einzelnen Vorschriften
1. Zu § 1 (Personenkreis)

Der Einsatz von Polizeivollzugsbeamten des Bundes ergibt sich einmal aus der auf Artikel 87 Abs. 1 des Grundgesetzes beruhenden Einrichtung von Bundesgrenzschutzbehörden und der Errichtung einer Zentralstelle für die Kriminalpolizei. Bei beiden Einrichtungen handelt es sich um Sonderpolizeibehörden mit echten polizeilichen Aufgaben, die in dem Gesetz über den Bundesgrenzschutz vom 16. März 1951 und in dem Gesetz über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes vom 8. März 1951 dem Bund übertragen worden sind. Daneben müssen auch die im Bundesministerium des Innern tätigen, mit der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen nach Artikel 91 Abs. 2 GG betrauten Beamten die Stellung und die Rechte von Polizeivollzugsbeamten besitzen.
Das Gesetz beschränkt sich darauf, die Voraussetzungen für die Eigenschaft eines Polizeivollzugsbeamten des Bundes allgemein zu bezeichnen; die nähere Bestimmung der Beamtengruppen, die zu den Polizeivollzugsbeamten des Bundes gehören, muß, da eine katalogmäßige Aufzählung den Rahmen des Gesetzes sprengen würde, einer Regelung durch Rechtsverordnung, die der Bundesminister des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen erläßt. vorbehalten bleiben. Dies entspricht sowohl dem Polizeibeamtengesetz von 1937 als auch der in den Ländern geltenden Regelung.
2. Zu § 2 (Gesetzliche Vorschriften)

Wie einleitend bereits betont, gelten für die Polizeivollzugsbeamten des Bundes die allgemeinen Vorschriften des Bundesbeamtengesetzes, soweit dieses Gesetz keine Sonderregelungen trifft.
3. Zu § 3 (Rechtsstand)

Die Wahrnehmung der den Bundesgrenzschutzbehörden übertragenen Aufgaben erfordert die Aufstellung einsatzbereiter, für den Außendienst jederzeit voll verwendungsfähiger Polizeiformationen. Innerhalb dieses Aufgabenbereichs kann nur ein verhältnismäßig geringer Prozentsatz der Beamten mit der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit rechnen. Dazu gehören die Grenzschutzoffiziere, die Grenzschutzmeister und etwa die Hälfte der Hauptwachtmeister im Bundesgrenzschutz, die insgesamt etwa 25 v. H. der Gesamtstärke ausmachen. Der Rest der Beamten (rd 75 v.H.) muß sich mit der Rechtsstellung als Widerrufsbeamter abfinden. Der Bund hat keine Möglichkeit, sämtliche Polizeivollzugsbeamten in Beamtenstellen auf Lebenszeit zu übernehmen, wie sie beispielsweise in den Ländern durch Übernahme der Beamten der Bereitschaftspolizei in den polizeilichen Einzeldienst oder in andere Dienstzweige gegeben ist.
Diese Verhältnisse machen auch eine besondere Laufbahnregelung für die Polizeivollzugsbeamten des Bundes erforderlich, die der Bundesminister des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen durch Rechtsverordnung trifft.
4. Zu § 4 (Gemeinsames Wohnen)

Die Polizeivollzugsbeamten müssen, soweit ihre Gemeinschaftsaufgabe es erfordert, zum gemeinsamen Wohnen und zur Teilnahme an gemeinsamer Verpflegung verpflichtet werden können. Diese Regelung, die den herkömmlichen Verhältnissen des Polizeidienstes entspricht und auch in dem von den Ländern vorbereiteten Modellentwurf eines Polizeibeamtengesetzes vorgesehen ist, wird im wesentlichen auf die jüngeren unverheirateten Polizeibeamten beschränkt bleiben.
5. Zu § 5 (Eheschließung)

Aus den gleichen Gründen, die für eine gemeinsame Unterbringung gelten, müssen die Polizeivollzugsbeamten auch eine Heiratsbeschränkung in Kauf nehmen. Sie ist auf Beamte mit einer Dienstzeit bis zu 6 Jahren oder bis zu einem Lebensalter von 27 Jahren beschränkt. Bis dahin kann die Heiratserlaubnis nur in Ausnahmefällen erteilt werden, wenn die Einsatzbereitschaft der Grenzschutzeinheiten nicht beeinträchtigt werden soll. Sowohl die Verpflichtung zum gemeinsamen Wohnen als auch die Heiratserlaubnis ist dem Dienstvorgesetzten, im Bundesgrenzschutz mindestens also dem Hundertschaftsführer, vorbehalten. Gegen die Verweigerung der Heiratserlaubnis steht den Beamten der Beschwerdeweg offen. Den Polizeivollzugsbeamten soll es nach erlaubter Eheschließung gestattet sein, außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen. Eine entsprechende Regelung wird durch die nach § 4 Satz 2 vorgesehene Rechtsverordnung erfolgen.
6. Zu § 6 (Polizeidienstunfähigkeit)

Die besonderen Anforderungen, die an einen Polizeibeamten gestellt werden müssen, machen es nötig, den Begriff der Polizeidienstunfähigkeit, abweichend von den Vorschriften des § 31 Abs. 1 Nr. 3 und des § 42 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes, schärfer zu umreißen. Diese erhöhten Anforderungen an die Leistungsfähigkeit müssen einheitlich an alle Polizeivollzugsbeamten, also auch an die bei Stäben, Schulen usw. tätigen Beamten gestellt werden, weil auch diese von Zeit zu Zeit im Außendienst eingesetzt werden müssen, um sich die Erfahrungen der Praxis anzueignen und jederzeit auch für den Einsatz verwendbar zu sein.
Um jedoch den Polizeivollzugsbeamten vor jedem Ermessensmißbrauch zu schützen, schreibt Absatz 2 ausdrücklich vor, daß die Polizeidienstunfähigkeit durch den Dienstvorgesetzten auf Grund des Gutachtens eines beamteten Arztes festzustellen ist. Bei der Frage, ob das Gutachten von einem Amtsarzt oder auch von einem beamteten Arzt, insbesondere von einem Grenzschutzarzt, zu erstatten ist, hat sich der Beamtenrechtsausschuß für den beamteten Arzt entschieden. Er ließ sich dabei von der Auffassung leiten, daß die Prüfung der Polizeidienstunfähigkeit von einem Arzt vorgenommen werden müsse, dem die besonderen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes in vollem Umfange vertraut seien. Dabei bleibt die Möglichkeit gegeben, die Nachprüfung eines solchen Gutachtens im Dienstaufsichtswege durch den Kommandoarzt und durch den ärztlichen Referenten im Bundesministerium des Innern herbeizuführen.
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14171

(Etzenbach)

7. Zu § 7 (Dienstzeit)

Wie bereits zu § 3 ausgeführt, können die Bundesgrenzschutzbeamten nur in beschränktem Umfange mit ihrer Ernennung zu Beamten auf Lebenszeit rechnen. Für die größere Zahl der Widerrufsbeamten muß die Dienstzeit daher so bemessen werden, daß sie in einem Lebensalter zur Entlassung kommen, in dem sie noch verhältnismäßig leicht im freien Berufsleben der Wirtschaft unterzubringen sind. Diesem Gesichtspunkt trägt § 7 Rechnung, der von einer Normaldienstzeit von 7 Jahren ausgeht. Abweichungen sind mit Zustimmung des Beamten nur für Ausnahmefälle vorgesehen. In dieser Regelung liegt eine bewußte Abkehr von der früher allgemein üblich gewesenen zwölfjährigen Dienstzeit, nach deren Ableistung der Beamte sich meist in einem Alter befand, das seine Aufnahme in das freie Erwerbsleben erschwerte.
Absatz 2 sieht die Möglichkeit einer Anrechnung von Vordienstzeiten in Bund, Ländern und Gemeinden vor. Die Anrechnung hat hier eine andere Bedeutung als z. B. bei der Anrechnung von Vordienstzeiten auf das Besoldungsdienstalter, weil jede Anrechnung nach § 7 Abs. 2 im Endergebnis eine Verkürzung der Normaldienstzeit nach Abs. 1 und damit ein vorzeitiges Ausscheiden des Beamten, allerdings mit der vorgesehenen Abfindung, zur Folge hat. Um jede willkürliche Handhabung der Anrechnungsvorschrift auszuschließen, ist daher im Gesetz vorgesehen, daß über jede Anrechnung bei der Berufung in das Beamtenverhältnis zu entscheiden ist; außerdem bedarf sie der Zustimmung des Bewerbers.
8. Zu § 8 (Entlassung)

Mit Rücksicht darauf, daß die Polizeivollzugsbeamten im Bund — anders als in den Ländern — von vornherein für eine begrenzte Dienstzeit eingestellt werden, sieht § 8 Abs. 1 nach einer Ausbildungszeit von 12 Monaten einen verstärkten Rechtsschutz gegen Entlassungen vor, wie er sonst in der Regel nur für Beamte auf Probe (§ 31 des Bundesbeamtengesetzes) besteht. Eine verbesserte Rechtsstellung ist dabei noch den Polizeivollzugsbeamten mit mehr als 3 Dienstjahren eingeräumt, für die eine Entlassung wegen mangelnder Bewährung ausgeschlossen bleiben soll. Dem Rechtsschutz ,des Polizeivollzugsbeamten dient ferner, daß er vor der Entlassung gehört werden soll (§ 8 Abs. 3). Schließlich kann nach § 8 Abs. 4 die von einem Polizeivollzugsbeamten beantragte Entlassung im öffentlichen Interesse 'bis zur Dauer von 6 Monaten hinausgeschoben werden; diese Regelung entspricht den besonderen Bedürfnissen des Polizeidienstes, um zu verhindern, daß insbesondere in Krisenzeiten durch eine Abwanderung von Polizeikräften die Einsatzfähigkeit beeinträchtigt werden könnte.
9. Zu § 9 (Berufsförderung)

Der im Bundesgrenzschutz mit der Berufsförderung beschrittene Weg ist eine bewußte Abkehr von dem früheren Versorgungsanwärtersystem. An seine Stelle tritt die Vorbereitung für den von dem Polizeibeamten nach seiner Entlassung angestrebten Lebensberuf. Da für eine andere Verwendung im Bundesdienst nur geringe Möglichkeiten vorhanden sind und der natürliche Übergang in andere Polizeizweige, insbesondere in den Dienst der Länderpolizeien, z. Zt. ebenfalls noch auf Schwierigkeiten stößt, müssen Berufsförderungsmaßnahmen vorgesehen werden, die einen reibungslosen Übergang in den freien Beruf ermöglichen. Die während der Dienstzeit auf Kosten des Bundes vorgesehene Berufsförderung umfaßt dabei
a) die Förderung des allgemeinberuflichen Wissens durch die Grenzschutzfachschulen und
b) die Ausbildungsmaßnahmen für den künftigen Zivilberuf.
Dabei bildet die Grenzschutzfachschule das Fundament für die spätere zivilberufliche Ausbildung. Diese soll die Polizeibeamten unter gleichzeitiger Nutzbarmachung vorhandener Ausbildungsstätten, Fachschulen und Werkstätten neben der Dienstbereitschaft für folgende Tätigkeiten vorbereiten:
a) Verwendung in Verwaltungen des Bundes, der Länder und Gemeinden,
b) Verwendung im Handwerk,
c) Verwendung im Handel und in der Industrie.
Bei der Entscheidung, welche Ausbildungsmöglichkeiten den Polizeivollzugsbeamten eröffnet werden, soll neben den vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten vor allem die Eignung des Beamten für einen bestimmten Beruf berücksichtigt werden.
l0. Zu § 10 (Übergangsbeihilfe)

Neben der Berufsförderung soll dem Polizeivollzugsbeamten auf Widerruf bei seinem Ausscheiden eine Übergangsbeihilfe gewährt werden, die ihm den Übergang in das Berufsleben erleichtern soll. Das in § 154 des Bundesbeamtengesetzes vorgesehene Übergangsgeld reicht hierfür nicht aus. Abweichend hiervon ist deshalb eine Übergangsbeihilfe vorgesehen, die nach 2 Dienstjahren mit dem Zweifachen der letzten Monatsbezüge beginnt, sich mit 5 Dienstjahren auf das Sechsfache, mit 7 Dienstjahren auf das Vierzehnfache erhöht und mit 12 Jahren das Zwanzigfache der letzten Monatsbezüge erreicht.
Die Gründe, die nach dem Bundesbeamtengesetz die Zahlung des Übergangsgeldes ausschließen, gelten auch für die Übergangsbeihilfe. Bei der Berechnung der Dienstzeit, nach der sich die Höhe der Übergangsbeihilfe bemißt, sind anrechenbare Vordienstzeiten nach den §§ 7 und 19 zu berücksichtigen.
Die Absätze 3 bis 5 des § 10 regeln die Zahlungsweise der Übergangsbeihilfe.
11. Zu § 11 (Versorgung bei Dienstbeschädigung),
zu § 12 (Versorgung bei Polizeidienstunfähigkeit aus anderen Gründen)

und
zu § 13 (Versorgung bei Dienstunfall)

Die Sicherung einer ausreichenden Versorgung bei Dienstbeschädigung und Dienstunfall ist not-
14172 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag. den 3. Juli 1953

(Etzenbach)

wendige Voraussetzung für die von jedem Polizeivollzugsbeamten erwartete Einsatzbereitschaft. § 11 begründet deshalb für einen wegen Dienstbeschädigung entlassenen Polizeivollzugsbeamten auf Widerruf für die Dauer der durch diese Beschädigung verursachten Erwerbsbeschränkung einen Anspruch auf Gewährung eines Unterhaltsbeitrages, dessen Höhe sich nach den Vorschriften des Bundesbeamtengesetzes bemißt. Entsprechendes gilt für die Hinterbliebenen der Beamten. Beruht die Polizeidienstunfähigkeit nicht auf einer Dienstbeschädigung, so kann dem entlassenen Beamten oder seinen Hinterbliebenen eine Versorgung nach Maßgabe des § 12 gewährt werden. Liegt ein Dienstunfall vor, so finden nach § 13 für die Versorgung des Polizeibeamten auf Widerruf und seiner Hinterbliebenen die hierfür geltenden weitergehenden Vorschriften des Bundesbeamtengesetzes Anwendung.
12. Zu § 14 (Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit)

Die Vorschrift bestimmt, daß der Polizeivollzugsbeamte auf Widerruf, falls er nach Beendigung seiner Dienstzeit nicht entlassen wird, zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wird, sofern er die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt und die vorgeschriebenen Fachprüfungen abgelegt hat.
13. Zu § 15 (Altersgrenze)

Besondere Altersgrenzen für Beamte im Polizeivollzugsdienst sind seit jeher allgemein üblich gewesen und fanden zuletzt ihre Regelung im § 15 des Deutschen Polizeibeamtengesetzes von 1937. Die bisherigen Erfahrungen im Bundesgrenzschutz machen es notwendig, besondere Altersgrenzen auch in das neue Gesetz zu übernehmen. Sie finden ihre Rechtfertigung vor allem darin, daß für die Angehörigen des Bundesgrenzschutzes im Gegensatz zu den Angehörigen der Bereitschaftspolizeien der Länder eine Möglichkeit zur Überführung in den polizeilichen Einzeldienst nicht besteht. Die Festlegung des 60. Lebensjahres als oberste Altersgrenze entspricht der auch in den meisten Bundesländern getroffenen Regelung. Für Polizeiführer müssen im Hinblick auf die an sie zu stellenden besonderen Anforderungen frühere Altersgrenzen festgelegt werden. Wie von Regierungsseite im Ausschuß verlautete, sind in einer Vereinbarung zwischen dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesminister des Innern folgende Altersgrenzen vorgesehen:
a) für Beamte der Bes.Gr. A 4 f (Grenzschutzleutnante und Grenzschutzoberleutnante) das 53. Lebensjahr;
b) für Beamte der Bes.Gr. A 3 e (Grenzschutzhauptleute) das 54. Lebensjahr;
c) für Beamte der Bes.Gr. A 2 c 2 (Majore i. BGS) und A' 2 b (Oberstleutnante i. BGS) mit Ausnahme der Vollzugsbeamten der Kriminalpolizei und der Sanitätsbeamten das 57. Lebensjahr;
d) für alle übrigen Beamten des Vollzugsdienstes das 60. Lebensjahr.
Eine Hinausschiebung der Altersgrenze ist nur beim Vorliegen dringender dienstlicher Rücksichten der Verwaltung und nur jeweils um ein Jahr, insgesamt jedoch nicht um mehr als 5 Jahre zulässig, d. h. für Grenzschutzleutnante und Grenzschutzoberleutnante bis zum 58. Lebensjahr, für Grenzschutzhauptleute bis zum 59., für Grenzschutzmajore und Oberstleutnante bis zum 62., für alle übrigen Polizeivollzugsbeamten bis zum 65. Lebensjahr.
14. Zu § 16 (Mangelnde polizeiliche Eignung)

Die besonderen dienstlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes erfordern eine Vorschrift, die eine Zurruhesetzung von Polizeibeamten auf Lebenszeit allgemein auch dann zuläßt, wenn sie bei sonstiger Eignung den besonderen Anforderungen des Polizeidienstes nicht mehr entsprechen. Eine derartige Regelung war schon im preußischen Polizeibeamtengesetz (§ 17) vom 31. Juli 1927 enthalten; sie beschränkte sich damals auf Polizeioffiziere. Das Deutsche Polizeibeamtengesetz von 1937 verschärfte in seinem § 16 die bis dahin geltende Regelung, indem es die Entscheidung im wesentlichen dem Ermessen des Dienstvorgesetzten überließ. Demgegenüber macht Abs. 2 der hier vorgeschlagenen Regelung die Entscheidung über die Versetzung in den Ruhestand von 'dem Gutachten eines unabhängigen Ausschusses abhängig, dessen Zusammensetzung die Gewähr dafür gibt, daß bei der Entscheidung jede Willkür ausgeschlossen ist. Darüber hinaus steht dem Beamten gegen die Entscheidung der Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten offen.
15. Zu § 17 (Ruhegehalt)

Die Einführung einer verbesserten Ruhegehaltberechnung soll es den Polizeivollzugsbeamten, die nach § 15 Abs. 2 mit einer um mehr als 5 Jahre verkürzten Altersgrenze in den Ruhestand treten, ermöglichen, die Höchstpension von 75 v. H. zu erreichen.
16. Zu § 18 (Vollzugsbeamte der Kriminalpolizei)

Die Diensttätigkeit der Vollzugsbeamten der Kriminalpolizei läßt es nicht erforderlich erscheinen, die im wesentlichen auf die Beamten des Bundesgrenzschutzes zugeschnittenen Sondervorschriften dieses Gesetzes in vollem Umfange auf sie anzuwenden. Für sie gelten deshalb neben den grundlegenden §§ 1 und 2 nur die Vorschriften über die Polizeidienstunfähigkeit (§ 6) und über die Altersgrenze (§ 15 mit Ausnahme des Abs. 2 Satz 1).
17. Zu § 19 (Anrechnung von Vordienstzeiten)

Es erschien geboten, über die in § 7 allgemein vorgesehene Anrechnung von Vordienstzeiten hinaus in den Übergangsvorschriften auch die Anrechnung solcher Vordienstzeiten vorzusehen, die im Polizeivollzugsdienst des Reiches, der früheren Wehrmacht oder des früheren Reichsarbeitsdienstes zurückgelegt worden sind. Damit soll insbesondere den als Ausbilder in den Bundesgrenzschutz eingestellten älteren Beamten ein früheres Ausscheiden möglich gemacht werden.
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14173

(Etzenbach)

18. Zu § 22 (Inkrafttreten)

Ebenso wie beim Bundesbeamtengesetz ist auch beim vorliegenden Gesetz als Zeitpunkt des Inkrafttretens der 1. September 1953 vorgesehen.
Da das Gesetz nach der eingangs gegebenen Begründung ausdrücklich als „vorläufiges Gesetz" bezeichnet wird, soll seine Geltung bis zum 30. September 1955 befristet werden.
Bonn, den 16. Juni 1953
Etzenbach
Berichterstatter
14174 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
Anlage 9 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
Ergänzung zum Schriftlichen Bericht
des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß)

über den Entwurf eines Gesetzes zur
vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse
der Polizeivollzugsbeamten des Bundes

(Nr. 4488 [neu] der Drucksachen)

Berichterstatter: Abgeordneter Etzenbach
Das auf dem Deutschen Beamtengesetz von 1937 begründete Deutsche Polizeibeamtengesetz vom
24. Juni 1937 ist durch die veränderten staatsrechtlichen und organisatorischen Verhältnisse in wesentlichen Punkten gegenstandslos geworden. Es hat dazu durch die Aufhebung des Beamtengesetzes von 1937 seine Rechtsgrundlage verloren. Bei den Beratungen des Bundesbeamtengesetzes, das das Hohe Haus kürzlich in dritter Lesung verabschiedet hat, hat sich der Beamtenrechtsausschuß aus Zweckmäßigkeitsgründen dahin entschieden, die Sondervorschriften für die Polizeivollzugsbeamten des Bundes nicht in das Bundesbeamtengesetz aufzunehmen, sondern hierfür ein besonderes Gesetz zu erlassen. Die Fraktionen der Regierungskoalition schlossen sich dieser Auffassung an. Sie legten am
25. April d. J. mit Drucksache Nr. 4307 als Initiativantrag den Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes vor. Der Entwurf wurde vom Plenum in der 266. Sitzung dem Auschuß für Beamtenrecht federführend und dem Ausschuß für innere Verwaltung zur Mitberatung überwiesen.
Diese Ausschüsse haben an den Bestimmungen des Gesetzentwurfs nur unwesentliche Änderungen vorgenommen, die Ihnen in Drucksache Nr. 4488 vorliegen. Es muß betont werden, daß das Gesetz nur eine vorläufige Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes zum Ziel hat. Es soll nach dem Vorschlag der Ausschüsse
am 1. September 1953 in Kraft und mit Ablauf des 30. September 1955 außer Kraft treten. Die Drucksache Nr. 4488 enthält insofern einen Irrtum, als dort als Zeitpunkt des Inkrafttretens der 1. Juli 1953 angegeben ist. Hier muß es also „1. September 1953" heißen.
Der einheitlichen Regelung des Polizeibeamtenrechts in Bund und Ländern soll durch dieses Gesetz nicht vorgegriffen werden, wie es auch diese Gesetzgebung weder präjudizieren noch ihr als Rahmengesetz dienen soll. Es will insbesondere keinen Einfluß auf die seit zwei Jahren laufenden Beratungen über einen Modell-Entwurf für ein Landespolizei-Gesetz in dem hierfür eingesetzten Arbeitskreis der Länder nehmen.
Ich darf noch darauf hinweisen, daß auch alle im Ministerium in Planstellen tätigen Bundesgrenzschutzbeamten unter das Gesetz fallen. Im übrigen beziehe ich mich auf den vorliegenden Bericht, Drucksache Nr. 4488.
Entsprechend den Beschlüssen der beiden beteiligten Ausschüsse darf ich Sie bitten, dem Gesetzentwurf mit den aus der Vorlage ersichtlichen Änderungen, im übrigen unverändert zuzustimmen.
Bonn, den 3. Juli 1953
Etzenbach
Berichterstatter
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14175
Anlage 10 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
Schriftlicher Bericht

(zu Nr. 4587 der Drucksachen)

des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß)

über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf
eines Gesetzes zur
Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung
und Arbeitslosenversicherung

(Nrn. 4587, 4301 der Drucksachen)

Berichterstatter: Abgeordneter Sabel
Der obengenannte Gesetzentwurf wurde in der 265. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 12. Mai 1953 dem Ausschuß für Arbeit überwiesen. Dem Gesetzentwurf lag zunächst die Absicht zugrunde, dort eine Anhebung der Arbeitslosenunterstützung zu erreichen, wo eine fremdberufliche Tätigkeit mit geringerem Einkommen nur das Anrecht auf eine niedrigere Arbeitslosenunterstützung gab. Hinzu sollte die Anpassungsmöglichkeit der Arbeitslosenunterstützung gegeben sein in den Fällen, wo durch Lohnerhöhung die Entgelte, nach denen die Unterstützung errechnet wurde, eine Erhöhung erfahren hatten. Dann war dem Antrag eine neue Unterstützungstabelle beigefügt, um eine generelle Erhöhung der Arbeitslosenunterstützung zu erzielen.
Der Ausschuß hat in fünf Sitzungen sich mit dem Antrag beschäftigt. Dabei kam er zu der Auffassung, daß eine Neuregelung der Arbeitslosenversicherung eine entsprechende Neuregelung der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung einschließen müsse, um das Verhältnis beider Einrichtungen zueinander sicherzustellen. Bezüglich der Errechnungsgrundlage für die Arbeitslosenunterstützung hat der Ausschuß die Auffassung vertreten, daß es bei der bisherigen Regelung verbleiben müsse, da die Unterstützung in einem bestimmten Verhältnis zu dem erzielten Lohn stehen muß. Im übrigen wirken sich Lohnänderungen in der Arbeitslosenunterstützung schnell aus, da die Errechnung der Unterstützung auf dem Arbeitsentgelt der letzten dreizehn Wochen beruht. Anders ist die Situation in der Arbeitslosenfürsorge. Bei langfristigem Unterstützungsbezug hat die Lohnentwicklung in der Unterstützungshöhe keine Auswirkung gefunden. Durch das Gesetz über die Bemessung und Höhe der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung vom 29. März 1951 erfolgte bereits eine Anpassung. Die Lohnentwicklung der letzten Jahre machte nach der Auffassung des Ausschusses für Arbeit eine weitere Anpassung notwendig.
Zu § 1:
§ 1 enthält eine wesentliche Änderung des § 99 AVAVG, indem die Verlängerung der Bezugsdauer für die Arbeitslosenunterstützung bei langfristigeren Beschäftigungsverhältnissen vorgeschlagen wird. Die Unterstützungsdauer war bisher auf sechsundzwanzig Wochen begrenzt. Diese Höchstdauer konnte bereits dann in Anspruch genommen werden, wenn die Beschäftigungsdauer zweiundfünfzig Wochen innerhalb der Rahmenfrist betrug. Nunmehr soll die Unterstützungsdauer eine Ausweitung erfahren bei langfristigeren Beschäftigungsverhältnissen, und zwar gestaffelt in vier Steigerungen. Dieser Vorschlag entspricht schon oft vorgetragenen Wünschen; dazu bringt die genannte Ausweitung eine Entlastung der Arbeitslosenfürsorge, die notwendig war, um auf der anderen Seite der Arbeitslosenfürsorge eine neue zusätzliche Belastung zu ermöglichen.
Zu § 2:
Im § 2 wird eine neue Unterstützungstabelle zu § 105 AVAVG in Vorschlag gebracht. Die Tabelle enthält wesentliche Änderungen der Arbeitslosenunterstützungssätze, insbesondere in den häheren Lohngruppen, um die zu große Differenz zwischen Arbeitsentgelt und Unterstützung zu reduzieren. Die Lohnentwicklung machte diese Korrektur notwendig, da die Zahl der zu den mittleren und höheren Lohngruppen zählenden Arbeitnehmer eine wesentliche Erhöhung erfahren hat. Nach einer Aufstellung der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gehörten z. B. am 31. Januar 1950 6,5 % der männlichen Hauptunterstützungsempfänger zu der Lohngruppe mit Wochenlöhnen von 72,— DM und darüber; am 28. Februar 1953 gehörten der gleichen Gruppe bereits 47,4 % der männlichen Hauptunterstützungsempfänger an. Eine ähnliche Entwicklung ist bezüglich der anderen Unterstützungsempfänger festzustellen. Die vorgeschlagene Unterstützungstabelle
14176 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Sabel)

beruht auf Vorarbeiten zu einer Novelle zum AVAVG. Diese Novelle konnte dem Bundestag leider noch nicht zugeleitet werden. Die Anwendung der Lohntabelle bedeutet einen Vorgriff auf diese Novelle.
Zu § 3:
Im § 3 wird eine Neuregelung der Beitragsleistung der Arbeitslosen- und Arbeitslosenfürsorgeunterstützungsempfänger zur Krankenversicherung in Vorschlag gebracht. Im Absatz 1 wird als Berechnungsgrundlage für den Grundlohn an Stelle von zwei Siebenteln des wöchentlichen Unterstützungsbetrages nunmehr ein Fünftel vorgeschlagen. Die Herabsetzung des Beitrages der Arbeitslosen- und Arbeitslosenfürsorgeunterstützungsempfänger zur Krankenversicherung bringt sowohl eine Entlastung der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung als auch eine Entlastung des Haushalts durch die Reduzierung der Beiträge für die Arbeitslosenfürsorgeunterstützungsempfänger. Die Beitragsreduzierung ist den Krankenkassen zuzumuten. Nach den vorliegenden Feststellungen hat die bisherige Regelung dazu geführt, daß der Durchschnittsbeitrag der Arbeitslosen- und Arbeitslosenfürsorgeunterstützungsempfänger zur Krankenversicherung höher lag als der Durchschnittsbeitrag der beschäftigten Personen. Die Krankheitsfälle bei den Unterstützungsbeziehern lagen jedoch nach den gemachten Feststellungen etwa auf der Hälfte der Krankheitsfälle von beschäftigten Personen. Hinzu kommt, daß die Beitragsreduzierung von den Krankenkassen getragen werden kann, da die vorgeschlagenen Unterstützungserhöhungen zu einer wesentlichen Erhöhung der Beitragsleistung führen. Weiterhin ist in der Arbeitslosenfürsorge die Einbeziehung der Teuerungszulage zur Abgeltung von Preiserhöhungen bei Grundnahrungsmitteln mit insgesamt 50 Millionen DM vorgesehen, für die bisher Beiträge zur Krankenversicherung nicht geleistet wurden, nunmehr aber bei entsprechender Regelung geleistet werden müßten.
Zu § 4:
Im § 4 ist vorgeschlagen, daß auch für die Bemessung und Höhe der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung die bisherige Tabelle durch eine neue
Tabelle ersetzt wird. Diese Tabelle bringt die entsprechende Anpassung der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung an die vorgeschlagene Erhöhung in der Arbeitslosenunterstützung. Hinzu kommt, daß in der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung eine Ausweitung der Vergütungsgruppen erfolgt entsprechend der Regelung in der Arbeitslosenversicherung. Nunmehr ist das Höchstwochenentgelt, das der Unterstützung zugrunde gelegt wird, auf 116 DM festgesetzt. In die Arbeitslosenfürsorgeunterstützung wurde die Teuerungszulage zur Abgeltung von Preiserhöhungen bei Grundnahrungsmitteln einbezogen. Dieser Vorschlag soll eine Verwaltungsvereinfachung herbeiführen.
Zu § 5:
§ 5 sieht vor die Anhebung der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung entsprechend der Erhöhung der Löhne, um die Arbeitslosenfürsorgeunterstützung wieder in ein bestimmtes Verhältnis zur Lohnhöhe zu bringen. Grundlage für die Neuerrechnung der Unterstützung soll die Entwicklung der Tariflöhne sein. In Fällen, wo der Verdienst, welcher der Errechnung der Unterstützung zugrunde lag, höher war als der Tariflohn, soll trotzdem die Erhöhung der Tariflöhne eine Auswirkung bei der Unterstützungserrechnung erfahren durch eine dem Tariflohn entsprechende Aufstockung des Lohnes.
Zu §§ 6 bis 9:
Die §§ 6 bis 9 enthalten Bestimmungen über die Neufassung des Gesetzes betr. Teuerungszulage zur Abgeltung von Preiserhöhungen bei Grundnahrungsmitteln, Bestimmungen über die Anwendung des Gesetzes im Lande Berlin, den Termin des Inkrafttretens des Gesetzes und die notwendigen Übergangsbestimmungen.
Bonn, den 25. Juni 1953
Sabel
Berichterstatter
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14177
Anlage 11 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
Schriftlicher Bericht
des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß)

über den Entwurf eines Gesetzes über die
Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte

(Nrn. 4608, 4319 der Drucksachen)

Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Atzenroth
Der Ausschuß für Sozialpolitik hat den Gesetzentwurf am 24. Juni 1953 eingehend beraten und schlägt dem Hohen Hause vor, den Entwurf mit den in der Drucksache Nr. 4608 enthaltenen Änderungsvorschlägen anzunehmen.
Der Ausschuß hat sich im wesentlichen die Konzeption des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfes zu eigen gemacht. Danach soll die Bundesversicherungsanstalt als zentraler Versicherungsträger für die Angestelltenversicherung in Berlin errichtet werden. Die Bundesversicherungsanstalt wird eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein, deren Organe nach den Vorschriften des Selbstverwaltungsgesetzes gebildet werden. Die Aufsicht führt der Bundesminister für Arbeit. Die bisherige stillgelegte Reichsversicherungsanstalt wird aufgelöst, ihr Vermögen geht auf die Bundesversicherungsanstalt über. Die bei der Reichsversicherungsanstalt beschäftigten Beamten, Angestellten und Arbeiter sollen von der Bundesversicherungsanstalt unter Wahrung des Besitzstandes übernommen werden. Das gleiche gilt für die bisher bei den Landesversicherungsanstalten mit Aufgaben der Angestelltenversicherung Beschäftigten. Sechs Monate nach dem für den 1. August 1953 vorgesehenen Inkrafttreten des Gesetzes enden die bisherigen Treuhandschaften der Landesversicherungsanstalten. Zu diesem Zeitpunkt übernimmt die Bundesversicherungsanstalt die Aufgaben auf dem Gebiete der Angestelltenversicherung.
Zu dem Regierungsentwurf sind im Ausschuß eine Reihe von Änderungsanträgen vorgelegt worden, die in ihrer Mehrzahl abgelehnt wurden und auf die ich deshalb hier nicht in allen Fällen einzugehen brauche.
Der Entwurf sah für die Übernahme der Beamten von den Landesversicherungsanstalten eine andere Regelung als für die Übernahme der Angestellten und Arbeiter vor. Der Ausschuß kam jedoch in Verfolg der bereits vom Bundestag gegebenen Anregung zu der Auffassung, daß sowohl von den Beamten wie von den Angestellten und Arbeitern jeweils die Anzahl von den einzelnen Landesversicherungsanstalten auf die Bundesversicherungsanstalt übergehen solle, die dem Verhältnis der Zahl der für den Monat Januar 1953 im Bezirk der
Landesversicherungsanstalt bezahlten Renten aus der Rentenversicherung der Arbeiter zur Zahl der aus der Rentenversicherung der Angestellten gezahlten Renten entspricht. Innerhalb eines Jahres nach der Übernahme soll die Bundesversicherungsanstalt jedoch die Möglichkeit haben, von den zu übernehmenden Beamten diejenigen in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, die für den Dienst in der Bundesversicherungsanstalt nicht geeignet sind oder nach dem 31. Dezember 1951 bei einer Landesversicherungsanstalt unter Nichtbeachtung beamtenrechtlicher Vorschriften ernannt worden sind. Die hinsichtlich der Übernahme in den §§ 16 bis 18 und in § 30 a enthaltenen Vorschriften sind mit den Vorschriften des am 1. Oktober in Kraft tretenden Bundesbeamtengesetzes in Einklang gebracht worden.
Das am 18. Juni vom Bundestag beschlossene Fremdrenten- und Auslandsrentengesetz behandelt alle Rentenansprüche gegen den stillgelegten Träger der Angestelltenversicherung (Reichsversicherungsanstalt für Angestellte) als Fremdrenten, die nach den besonderen Vorschriften dieses Gesetzes geregelt werden und für deren Aufwendungen die Angestelltenversicherung in bestimmtem Ausmaß vom Bunde Erstattungen erhält. Da nach Auflösung der Reichsversicherungsanstalt und Errichtung der Bundesversicherungsanstalt sich alle Ansprüche gegen die frühere Reichsversicherungsanstalt nunmehr gegen die Bundesversicherungsanstalt richten, die kein stillgelegter Träger im Sinne des Fremdrentengesetzes mehr ist, können aus dem Fremdrentengesetz sich gegen die Angestelltenversicherung ergebende Ansprüche nicht mehr erfüllt werden. Es mußte daher in dem vorliegenden Gesetz eine besondere Vorschrift — § 19 Abs. 5 — eingefügt werden, die klarstellt, daß, soweit dem Träger der Angestelltenversicherung Erstattungsansprüche aus dem Fremdrentengesetz zustehen und soweit Ansprüche Berechtigter aus diesem Gesetz gegen die Angestelltenversicherung sich ergeben, diese Verbindlichkeiten und Rechte auf die Bundesversicherungsanstalt übergehen.
Eine Debatte ergab sich auch zum § 21, in dem die noch laufenden Miet- und Pacht-Verträge behandelt werden. Sie sollen unter gewissen Vor-
14178 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Dr. Atzenroth)

aussetzungen vorzeitig kündbar sein. Es wurde dagegen der Einwand erhoben, daß ein solches Verfahren verfassungswidrig sei und eine Enteignung darstelle. Die Mehrheit entschied sich jedoch für die Beibehaltung dieses Paragraphen.
Da für das Land Berlin bisher keine Wahlen zur Vertreterversammlung in der Angestelltenversicherung durchgeführt werden konnten, weil das Selbstverwaltungsgesetz in Berlin nicht gilt, hat der Ausschuß, Anregungen des Bundesrates und der Gewerkschaften folgend, dem Gesetzentwurf in Form des § 30 eine Vorschrift über die Zuwahl von Berliner Vertretern eingefügt. Diese Zuwahl soll durch die Vertreterversammlung vorgenommen werden, da eine Urwahl unter den gegebenen Verhältnissen nicht in Betracht gezogen werden kann. Die Zuwahl durch die Vertreterversammlung soll in derselben Weise vorgenommen werden, wie dies für die Wahl der Vorstandsmitglieder nach dem Selbstverwaltungsgesetz und nach der Wahlordnung bestimmt ist. Da als Voraussetzung für die Wählbarkeit zur Vertreterversammlung im Selbstverwaltungsgesetz das aktive Wahlrecht für den Deutschen Bundestag vorgesehen ist, mußte für die zuzuwählenden Berliner Vertreter eine entsprechende Regelung getroffen werden. Um sicherzustellen, daß die zuzuwählenden Mitglieder der Vertreterversammlung auch an der Vorstandswahl zur Bundesversicherungsanstalt beteiligt sind, ist festgelegt worden, daß der Vorstand der Bundesversicherungsanstalt erst nach der Zuwahl der Berliner Vertreter gewählt werden kann.
Bonn, den 3. Juli 1953
Dr. Atzenroth
Berichterstatter
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14179
Anlage 12 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
Schriftlicher Bericht
des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß)

über den von den Abgeordneten Seuffert, Scharnberg, Dr. Preusker und Genossen
eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die
Aufhebung der Allgemeinen Anordnung Nr. 3 zum Gesetz Nr. 52 der amerikanischen Militärregierung
betreffend die
Bank der Deutschen Arbeit A. G.

(Nrn. 4583, 4425 der Drucksachen)

Berichterstatter: Abgeordneter Seuffert
Die Bank der Deutschen Arbeit A.G., deren Aktien sich bei Kriegsende im Besitz der DAF befanden, ist nicht nur dem Militärregierungsgesetz 52 unterstellt worden, sondern in der amerikanischen Zone darüber hinaus auch noch zusätzlichen Anordnungen, die eine vollständige Sperre der Bank herbeiführten. Auf Grund dieser Anordnungen sind später in den einzelnen Ländern der amerikanischen Zone auch noch einzelne Liquidatoren bestellt worden, ein Rechtszustand, der wegen seines Widerspruches mit dem deutschen Gesellschaftsrecht erhebliche Schwierigkeiten gemacht hat. Nach durchgeführtem Rückerstattungsverfahren kann nunmehr die Bank nach normalem deutschen Recht abgewickelt werden. Die Alliierte Hohe Kommission für Deutschland hat mit Schreiben AGSeC (53) 262 vom 21. März 1953 an das Bundeskanzleramt ihre Zustimmung zur Aufhebung dieser Vorschriften durch die zuständigen deutschen Stellen erteilt.
Seuffert
Berichterstatter
14180 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
Anlage 13 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
Schriftlicher Bericht
des Untersuchungsausschusses (49. Ausschuß)

gemäß Antrag der Fraktion der SPD

(Nr. 3645 der Drucksachen)

betreffend
Prüfung der unzulänglichen Einstellung von Schwerbeschädigten
bei den Bundesdienststellen

(Nr. 4609 der Drucksachen)

Berichterstatter: Abgeordneter Leonhard
Der Beschluß des Bundestages vom 10. September 1952 — Drucksache Nr. 3645 —, durch den der Untersuchungsausschuß zur Prüfung der unzulänglichen Einstellung von Schwerbeschädigten bei den Bundesdienststellen eingesetzt wurde, hat folgenden Wortlaut:
„I. Gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes wird ein Untersuchungsausschuß eingesetzt, der aus 7 Mitgliedern besteht.
II. Der Untersuchungsausschuß soll prüfen,
1. warum der einstimmige Beschluß des Bundestages vom 4. November 1949, in welchem die Bundesregierung ersucht worden war, anzuordnen, in allen Ministerien und sonstigen Verwaltungen der Bundesrepublik Deutschland zehn Prozent der Stellen mit Schwerbeschädigten zu besetzen, im Jahre 1952 noch nicht durchgeführt worden ist;
2. ob, wenn beim Aufbau einer Verwaltung diese Einstellungsquote schon nicht erreicht wurde, ein gesetzlicher Zwang in absehbarer Zeit überhaupt bei den Verwaltungsorganen der Bundesregierung zur Erfüllung des Einstellungssolls führen dürfte;
3. welche Maßnahmen getroffen worden sind, um die zehnprozentige Einstellungsquote nicht nur zu erreichen, sondern nach Möglichkeit in vorbildlicher Fürsorge um den Arbeitseinsatz der Schwerbeschädigten zu überschreiten."
I. Vorgeschichte des Antrags
Die Frage der Einstellung Schwerbeschädigter bei Bundesdienststellen beschäftigte den Bundestag schon öfter und seit längerer Zeit.
Bereits am 5. Oktober 1949 brachte die Fraktion der SPD einen Antrag im Bundestag ein, mit welchem die Bundesregierung ersucht wurde, anzuordnen, daß bei der Besetzung der Stellen in allen Bundesministerien und Verwaltungen des Bundes mindestens 10 v. H. aller Stellen mit Schwerbeschädigten zu besetzen sind. Dieser Antrag — Drucksache Nr. 81 — wurde im 26. Ausschuß behandelt und in der 15. Sitzung des Deutschen Bundestages am 4. November 1949 mit Drucksache Nr. 131 Bericht erstattet. In Erweiterung des Antrages hat der Bundestag auf Grund der Empfehlung des 26. Ausschusses beschlossen, die Bundesregierung zu ersuchen, über die Durchführung des Beschlusses, mindestens 10 v. H. Schwerbeschädigte in den Bundesdienststellen zu beschäftigen, zu berichten.
Die SPD-Bundestagsfraktion brachte in Verfolg dieses Beschlusses am 26. April 1952 mit Drucksache Nr. 862 eine Interpellation ein, welche in der 66. Sitzung des Deutschen Bundestages am 2. Juni 1950 durch Staatssekretär Sauerborn beantwortet wurde. Nach dieser Antwort betrug der Durchschnittssatz der bei Bundesdienststellen beschäftigten Schwerbeschädigten 7,2 v. H. In Durchführung des erwähnten Antrags und der Interpellation übergab der Bundesminister für Arbeit mit Schreiben vom 24. Juli 1950 — II b 4 — 2381 B — Drucksache Nr. 1304 — dem Deutschen Bundestag ein namentliches Verzeichnis der bei Bundesdienststellen tätigen Schwerbeschädigten.
Eine weitere Interpellation des Abgeordneten Leddin und Fraktion vom 24. Januar 1951 — Drucksache Nr. 1829 — wurde vom Bundesminister für Arbeit in der 118. Sitzung des Deutschen Bundestages am 15. Februar 1951 beantwortet. Zu diesem Zeitpunkt waren 7,6 v. H. aller Dienststellen des Bundes mit Schwerbeschädigten besetzt.
Deutscher Bundestag - 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14181

(Leonhard)

Auf Grund eines Antrages der SPD-Fraktion - Drucksache Nr. 1945 - vom 15. Februar 1951 und des Berichtes des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen vom 6. Juni - Drucksache Nr. 2345 - wurde die Bundesregierung ersucht, dem Bundestag halbjährlich Bericht über die Einstellung Schwerbeschädigter zu erstatten.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0128025800

Schreiben vom 9. Januar 1952 - Drucksache Nr. 2995;
Schreiben vom 29. Mai 1952 - Drucksache Nr. 3432;
Schreiben vom 25. November 1952 - Drucksache Nr. 3921;
Schreiben vom 3. Juni 1953 - Drucksache Nr. 4480.
II. Die Ausschußberatungen
Der Untersuchungsausschuß wurde in insgesamt zehn Sitzungen tätig. Die konstituierende Sitzung, in der auch die Verfahrensweise festgelegt wurde, fand am 1. Oktober 1952 statt. In der 2. Sitzung erstattete Ministerialdirektor Dr. Petz vom Bundesministerium für Arbeit Bericht über den Stand der Beschäftigung von Schwerbeschädigten bei den Bundesdienststellen. In der 3. Sitzung wurden als Sachverständige der Direktor des Arbeitsamtes Bonn, der Leiter der Zentral-Ausgleichsstelle Köln und der der Hauptfürsorgestelle Düsseldorf sowie der Hauptvertrauensmann der Schwerbeschädigten bei den Bundesbehörden, Regierungsrat Dr. Damerau, gehört. Vom Ausschuß wurden überprüft das Bundesministerium der Finanzen in der 4. und 5. Sitzung, das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen in der 5. Sitzung, die Verwaltung des Deutschen Bundestages in der 6. Sitzung und das Bundesministerium des Innern in der 9. Sitzung. Bei der Überprüfung des Bundesministeriums des Innern gab Staatssekretär Ritter von Lex eine Übersicht über die Beschäftigungslage und -möglichkeiten in dieser Dienststelle. Hiernach wurden am 1. Februar 1951 6,6 v. H., am 1. April 1953 ein Anteil von 10 v. H. Schwerbeschädigte beschäftigt. Mit Genugtuung konnte der Ausschuß feststellen, daß bei diesem Ministerium Sonderlisten über Bewerbungen Schwerbeschädigter geführt werden. In der 7. und 8. Sitzung nahm der Ausschuß eine Auswertung der von den Bundesdienststellen ergangenen Verfügungen und Hauserlasse vor. Darüber hinaus wurden in der 8. Sitzung Ministerialrat Dr. Schönleiter und Ministerialrat Prof. Dr. Dr. Bauer vom Bundesministerium für Arbeit zu den Fragen der Aberkennung der Schwerbeschädigteneigenschaft und der Einstellung von inaktiv TbKranken gehört.
Der Ausschuß konnte ferner feststellen. daß der Bundesminister für Arbeit immer wieder alle Bundesdienststellen an die Durchführung des Bundestagsbeschlusses erinnerte. Es ergingen schriftliche Erinnerungen am 11. Januar 1951, 13. August 1951, 16. August 1951, 22. Februar 1952 und am 23. Juli 1952. An seine eigenen nachgeordneten Dienststellen wandte sich der Bundesminister für Arbeit in verschiedenen Hauserlassen. Leider ergingen nicht bei allen Ministerien solche schriftlichen Hauserlasse, die, wie festgestellt werden konnte, fast immer eine gute Wirkung hatten. Allerdings gab es auch Dienststellen, die ohne Hauserlasse ihr Soll mehr als erfüllt haben. Allen Bundesministerien und deren Dienststellen wurde die Frage vorgelegt, welche Maßnahmen zur Erfüllung der vom Bundestag am 4. November 1949 geforderten 10 %igen Einstellungsquote von Schwerbeschädigten getroffen wurden und Zahlenmaterial verlangt über die Iststärke der Schwerbeschädigten in der betreffenden Verwaltung sowie über den Prozentsatz der Schwerbeschädigten bei den vorliegenden Bewerbungen; letztere Frage konnte nicht beantwortet werden.
Vom Bundestag und den Bundesministerien für Arbeit, der Finanzen, des Innern, für das Post- und Fernmeldewesen wurden Übersichten darüber angefordert, in welchem Verhältnis Schwerbeschädigte als Beamte und Angestellte des höheren, des gehobenen, des mittleren und einfachen Dienstes sowie als Arbeiter beschäftigt sind. Hierbei zeigte es sich, daß der Prozentsatz in den einzelnen Ministerien verschieden ist, was von den Vertretern dieser Ministerien mit der Verschiedenartigkeit der anfallenden Arbeiten, der dazu benötigten speziellen Fachkenntnisse und der damit verbundenen hohen Anforderungen an die Bediensteten von Bundesministerien begründet wurde. Dies trifft besonders für das Bundespostministerium zu, bei welchem der Prozentsatz der im Ministerium tätigen Schwerbeschädigten verhältnismäßig gering ist. Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen vertrat die Ansicht, daß, wenn man die gesamte Postverwaltung zusammenrechne, sich das Zahlenbild wesentlich verschiebe. Nach der letzten Meldung wurden vom Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen 2,9 v. H. Schwerbeschädigte beschäftigt, dagegen in der gesamten Außenverwaltung der Deutschen Bundespost 9,3 v. H. Außerdem wurde von den vorgenannten Ministerien Zahlenmaterial über die bei den Bundesdienststellen beschäftigten Kriegerwitwen sowie die Ehefrauen von Verschollenen und Kriegsgefangenen angefordert.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0128025900

„Als Anlage übersende ich eine Übersicht über die bei den Bundesdienststellen beschäftigten Schwerbeschädigten nach dem Stand vom 1. April und 1. Oktober 1950. Die Übersicht zeigt, daß im Sommerhalbjahr 1950 die Zahl der bei den Bundesdienststellen insgesamt Beschäftigten um 896, die der Schwerbeschädigten jedoch nur um 34 zugenommen hat. Der Anteil Schwerbeschädigter an den Neueinstellungen beläuft sich demnach auf nur 3,8 v. H. Der Anteil der Schwerbeschädigten an der Gesamtzahl der Beschäftigten ist damit im Sommerhalbjahr von 7,7 auf 7,1 v. H. zurückgegangen. Außerdem läßt sich, wie mir von dem für die Arbeitsvermittlung Schwerbeschädigter im Raum von Bonn zuständigen Arbeitsamt Bonn berichtet wird, eine Tendenz zur Vergebung fast ausschließlich untergeordneter Arbeitsplätze an Schwerbeschädigte feststellen.
Diese Entwicklung entspricht nicht dem einstimmigen Beschluß des Deutschen Bundestages vom 4. November 1949, der eine mindestens 10 %ige Besetzung der Stellen bei allen Bundesdienststellen mit Schwerbeschädigten fordert. Es
14182 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Leonhard)

ist damit zu rechnen, daß der Ausschuß für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen des Deutschen Bundestages bereits in einer der ersten Sitzungen des neuen Jahres die Angelegenheit aufgreifen und fragen wird, warum dem Bundestagsbeschluß noch nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Da es eine selbstverständliche und vordringliche Pflicht des Bundes ist, die noch immer in großer Zahl vorhandenen arbeitslosen Schwerbeschädigten schnellstmöglich in das Arbeitsleben einzugliedern, und erwartet werden muß, daß die Bundesdienststellen den Dienststellen der Länder und der freien Wirtschaft mit gutem Beispiel vorangehen, bitte ich Sie, den Anteil der Schwerbeschädigten, soweit noch nicht geschehen, baldmöglichst auf 10 v. H. zu erhöhen und so den zu erwartenden Vorstellungen des Bundestagsausschusses zuvorzukommen.
Das Arbeitsamt Bonn, das in der Schwerbeschädigtenvermittlung auch Ausgleichsaufgaben für das Bundesgebiet durchführt, hat noch in großem Umfange unter den arbeitslosen Schwerbeschädigten bestqualifizierte Kräfte verfügbar."

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0128026000

„Der Deutsche Bundestag hatte am 4. November 1949 durch einstimmigen Beschluß die Bundesregierung dringend ersucht, anzuordnen, daß bei der Besetzung der Stellen in allen Ministerien und sonstigen Verwaltungen der Bundesrepublik mindestens 10 v. H. aller Stellen mit Schwerbeschädigten zu besetzen sind. Am 21. Juni 1951 hat er die Bundesregierung u. a. ersucht, dem Bundestag in jedem Halbjahr eine Übersicht über die Fortschritte der Einstellung von Schwerbeschädigten in den Bundesministerien und diesen unterstehenden Verwaltungen zuzuleiten.
In wenigen Monaten sind drei Jahre verflossen, in denen Gelegenheit war, den Beschäftigungsanteil Schwerbeschädigter auf 10 v. H., soweit noch nicht geschehen, aufzufüllen. Es konnte angenommen werden, daß insbesondere nach der öffentlichen Bekanntgabe der Beschäftigungsanteile diejenigen Dienststellen, die bei der Beschäftigung Schwerbeschädigter noch erheblich im Rückstand sind, nachdrücklich auf eine Verbesserung des ungünstigen Standes hinwirken und jede Einstellungsmöglichkeit daraufhin prüfen würden, ob die Stelle mit einem Schwerbeschädigten besetzt werden kann. Leider trifft diese Annahme nicht für alle Dienststellen zu. In der umstehenden Ubersicht sind die betreffenden Dienststellen Ihres Geschäftsbereichs angegeben, bei denen der Beschäftigungsanteil Schwerbeschädigter unter 5 v. H. liegt."
Nachteilig auf die Beschäftigungsquote wirkte sich auch die Umanerkennung nach dem Bundesversorgungsgesetz aus, wodurch viele die Eigenschaft als Schwerbeschädigte verloren haben. Die
vom Bundesministerium für Arbeit verlangte Ubersicht ergibt, daß vom 1. Oktober 1950 bis 1. Dezember 1952 durch Umanerkennung 31 Personen die Schwerbeschädigteneigenschaft verloren haben. Zur Ehre der Versorgungsämter muß gesagt werden, daß Kriegsbeschädigte auch gleichzeitig höher eingestuft wurden. Wieviele Kriegsbeschädigte durch Umanerkennung insgesamt die Schwerbeschädigteneigenschaft verloren haben, konnte mangels statistischer Unterlagen vom Bundesministerium für Arbeit nicht angegeben werden.
Die Frage der Prioritäten hat sich in vielen Fällen sehr nachteilig ausgewirkt. Inzwischen ist aber mit dem Inkrafttreten des Schwerbeschädigtengesetzes der Vorrang der Schwerbeschädigten bei Einstellungen geregelt worden.
Erfreulicherweise konnte festgestellt werden, daß sich trotz der erwähnten Schwierigkeiten die Zahl der bei den Bundesdienststellen beschäftigten Schwerbeschädigten erheblich vermehrt hat, insbesondere seit Einsetzung des Untersuchungsausschusses, was an verschiedenen Beispielen erhärtet werden kann. Die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses war somit nicht vergeblich. Nach den vorliegenden Meldungen erhöhte sich die Zahl der bei den Bundesministerien und entsprechenden obersten Bundesdienststellen beschäftigten Schwerbeschädigten von 354 am 1. Oktober 1950 auf 695 am 1. Oktober 1952 und auf 805 am 1. April 1953. Trotz dieses verhältnismäßig guten Resultates muß mit Bedauern festgestellt werden, daß manche Bundesdienststellen zum Teil nur in ungenügender Weise dem Beschluß des Bundestages entsprochen haben, während andere das Soll mehr als erfüllt haben.
III. Das Arbeitsergebnis
Als Ergebnis seiner Beratungen und Untersuchungen gibt der Untersuchungsausschuß folgende Empfehlungen:
1. Das Arbeitsamt Bonn hält der Ausschuß für die Erschließung und Vermittlung von Arbeitsplätzen bei den Bundesdienststellen nicht für ausreichend. Es stehen dort nicht genügend Stellenangebote zur Verfügung, auch können die einzelnen Länder auf diese Weise nicht dem Grundgesetz entsprechend gleichmäßig berücksichtigt werden. Im Zusammenhang mit dem im Schwerbeschädigtengesetz geschaffenen übergebietlichen Ausgleich stellensuchender Schwerbeschädigter ist der Ausschuß darin einig, daß bei der Bundesregierung eine Zentralstelle errichtet werden muß, deren Aufgabe es ist, die Bewerbungen von Schwerbeschädigten aus dem Bundesgebiet zu erfassen und zu sichten, um bei Anforderungen den Ministerien qualifizierte Schwerbeschädigte vorschlagen zu können.
2. Auf die Bundesländer sollte dahingehend eingewirkt werden, daß deren Verwaltungen auf Ausschreibungen von Bundesdienststellen hin auch Schwerbeschädigte Bewerber vorschlagen.
3. Der Ausschuß hält es für zweckmäßig und notwendig, bei den Personalverwaltungen der Bundesdienststellen Sonderlisten über Bewerbungen Schwerbeschädigter zu führen. Diese Sonderlisten sollten in Abschrift an alle Bundesdienststellen gegeben werden, damit diese bei Bedarf auf geeignete Bewerber zurückgreifen können. Auch der Hauptfürsorgestelle sollten diese Sonderlisten zugänglich gemacht werden, damit
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14183

(Leonhard)

diese prüfen kann, inwieweit Bewerber durch Um- oder Nachschulung gefördert werden können.
4. Der Ausschuß wünscht, ,daß die für Kriegsbeschädigte vorhandenen Ausbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten voll in Anspruch genommen werden mit dem Ziel, den Schwerbeschädigten den beruflichen Aufstieg zu sichern.
5. Da die Heranbildung von Nachwuchskräften für den Ministerialdienst im Hinblick auf die besonderen Erfahrungen und Qualifikationen für die Tätigkeit in einem Bundesministerium praktisch nur auf Länderebene erfolgen kann, ist der Ausschuß der Meinung, den Ländern die Anregung zu geben, daß sie sich insbesondere für die Ausbildung hierfür in Frage kommender Schwerbeschädigter in Zusammenarbeit mit den Hauptfürsorgestellen einsetzen. Auch die Beschäftigung älterer Schwerbeschädigter sollte im Hinblick auf deren größere Erfahrungen gefördert werden.
6. Hinsichtlich der Verbeamtung Schwerbeschädigter spricht der Ausschuß den Wunsch aus, in den Laufbahnvorschriften des Beamtengesetzes eine Regelung zu treffen, die verhindert, daß Schwerbeschädigte wegen ihrer Beschädigung Nachteile haben. Insbesondere sollen vorzeitige Pensionierungen von schwerbeschädigten Beamten wegen ihrer Beschädigung vermieden werden.
7. Der Ausschuß hat festgestellt, daß sich das Versagen der Trennungsentschädigung bei auswärtigen schwerbeschädigten Bewerbern für untere
Stellen im Bundesdienst in mehreren Fällen nachteilig ausgewirkt hat. Der Bundestag sollte daher eine Sonderbestimmung schaffen, die im Falle der Einstellung eines Schwerbeschädigten der unteren Gehaltsgruppen die Gewährung einer Trennungsentschädigung und eines sofortigen Zuzugs gewährleistet.
8. Die Bundesregierung soll gebeten werden, im Bundeshaushalt Sondermittel zum Bau von Schwerbeschädigtensiedlungen am Sitz der Dienststellen bereitzustellen, die für die Schwerbeschädigten finanziell tragbar sind. Vielen Schwerbeschädigten ist es nicht zuzumuten, ohne die Pflege in der Familie und ohne eigene Wohnung eine Stelle bei Bundesbehörden anzutreten.
9. Der Bundesregierung wird die Verwendung geeigneter Arbeitshilfen (technischer Einrichtungen) empfohlen, mit deren Hilfe Schwerbeschädigten die Tätigkeit am Arbeitsplatz erleichtert werden kann.
10. Der Ausschuß legt Wert darauf, daß die 10 %ige Einstellungsquote nicht nur erreicht, sondern überschritten wird, und daß der Prozentsatz nicht nur durch Einweisung Schwerbeschädigter in untere Stellen, sondern auch durch die Besetzung qualifizierter Stellen mit Schwerbeschädigten erreicht wird.
Bonn, den 26. Juni 1953
Leonhard
Berichterstatter
14184 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
Anlage 14 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
Schriftlicher Bericht
des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen (8. Ausschuß)

über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend
Verurteilung des Berliner Journalisten Herbert Kluge
in der sowjetischen Besatzungszone

(Nr. 4584 der Drucksachen)

Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Reif
Der 52jährige Berliner Journalist Herbert Kluge, Vater von fünf minderjährigen Kindern, war in den Jahren 1924 bis 1929 als Korrespondent des „Berliner Tagblatt" in London und von 1929 bis 1931 als Korrespondent der gleichen Zeitung in Rom tätig. Im Jahre 1933 wurden durch die Organe der nationalsozialistischen Staatsführung Betrieb und Redaktion des „Berliner Tagblatt" geschlossen; gleichzeitig wurde Herbert Kluge die Berufslizenz entzogen und die journalistische Tätigkeit untersagt. Er verlegte seinen Wohnsitz in einen Vorort Berlins und versuchte dort, den Lebensunterhalt seiner Familie durch die Aufzucht von Pelztieren zu bestreiten.
Bei Ausbruch des Krieges zwang ihn eine Dienstverpflichtung zum Drahtlosen Dienst, diese Tätigkeit aufzugeben und sich wieder der ursprünglichen beruflichen Arbeit zu widmen. Er wechselte nach kurzer Zeit zum Auswärtigen Amt über, wurde dann aber ab 1942 als Wehrmachtsdolmetscher in Italien eingesetzt. Dort geriet er 1945 in englische Gefangenschaft und wurde erst 1947 in seinen nun in der sowjetischen Zone liegenden Wohnsitz entlassen.
Schon im gleichen Jahre gaben die zuständigen Behörden der russischen Militärregierung die Berufslizenz an Kluge zurück; er suchte Anschluß an die in seinem Sektor neu lizenzierte Presse und fand bei der Ostberliner „Berliner Zeitung" ein Unterkommen. Nach wenigen Monaten sah er ein, daß er sich weder politisch noch menschlich hinter den Kurs dieser angeblich überparteilichen Zeitung stellen könne. Er zog die Konsequenz, verlegte seinen Wohnsitz nach Westberlin und nahm hier als freier Mitarbeiter Aufträge Westberliner Zeitungen an. Später arbeitete er auch als Korrespondent für verschiedene westdeutsche Blätter.
Anfang des Jahres 1951 erkrankte Kluge an einer Nervenentzündung, deren Folge — eine Gesichtsmuskellähmung — ihn zur vorübergehenden Aufgabe des Berufes zwang. Erst wenige Monate vor seiner Verhaftung konnte er die Beziehungen zu westdeutschen Zeitungen und Rundfunkgesellschaften wieder anknüpfen und hierbei insbesondere als Korrespondent des Süddeutschen Rundfunks, Stuttgart, tätig sein. Nach Mitteilungen Berliner Pressevertreter gehörte Kluge zu den amtlich hei allen vier Berliner Militärkommandanturen akkreditierten Journálisten und war so auf Grund eines besonderen Ausweises auch zur Teilnahme an Pressekonferenzen in Ostberlin zugelassen.
Am 19. Juni 1952 begibt sich Herbert Kluge mit einem Autobus des „Bayernexpreß" von Westberlin nach Süddeutschland, um dort — unter anderem — Fühlung mit der Sendeleitung des Süddeutschen Rundfunks aufzunehmen. Er befindet sich im Besitz eines ordnungsmäßigen Interzonenpasses und eines viersprachigen Presseausweises. Als er mit den übrigen Insassen des Autobusses die Zonengrenze am Grenzübergang Toepen—Juchhöh passiert, wird er von Beamten der kontrollierenden Volkspolizei festgehalten und inhaftiert. Wie späterhin festgestellt werden kann, liegt eine Notierung Kluges in dem offiziellen Fahndungsbuch der sowjetzonalen Volkspolizei nicht vor, so daß ohne Zweifel ein geheimes Sonderfahndungsersuchen des Staatssicherheitsdienstes angenommen werden muß.
Der von den Angehörigen mit der Vertretung Herbert Kluges beauftragte Rechtsanwalt Albert Paul aus Eisenach hat am 25. August erstmals Gelegenheit, den Verhafteten im Untersuchungsgefängnis in Rudolstadt aufzusuchen. Während der sechseinhalb Monate dauernden nachfolgenden Untersuchungshaft wird dem Verhafteten insgesamt dreimal für kurze Zeit Sprecherlaubnis mit seinem Verteidiger erteilt. Die Unterredung wird jeweils unter Aufsicht eines Angehörigen des sowjetischen Sicherheitsdienstes durchgeführt.
Auf Recherchen des Berliner Journalistenverbandes und des Verteidigers wird durch Vertreter des inzwischen aufgelösten sowjetzonalen Informationsamtes einerseits und durch die Generalstaatsanwaltschaft der DDR anderseits unmittelbar nach der Verhaftung Kluges erklärt, daß gegen Herbert Kluge Anklage wegen Spionagetätigkeit erhoben werde. Wenige Tage später aber erfährt Rechtsanwalt Paul in Rudolstadt, daß Kluge ein Verbrechen nach Artikel 6 der Verfassung der DDR
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14185

(Dr. Reif)

und nach Abschn. II Art. 3 a III der Konrollratsdirektive Nr. 38 zur Last gelegt werden soll. Bei seiner Verhaftung habe man in der Aktentasche Belegexemplare von mehreren, von ihm für westdeutsche Zeitungen verfaßten Artikeln gefunden, die einen klaren Beweis seiner gegnerischen Einstellung gegen das sowjetische Regime lieferten. Außerdem hätten Bewerbungsunterlagen, die er in seiner Aktentasche mitgeführt habe, kein Hehl aus seiner gegnerischen Einstellung gegen das sowjetische System gemacht. Das Strafverfahren wird beim Bezirksstaatsanwalt in Gera anhängig gemacht.
In den nachfolgenden Wochen gewinnt der Verteidiger in starkem Maße den Eindruck, daß sich die Staatsanwaltschaft über den im weiteren Verfahren einzuschlagenden Weg, insbesondere über die Anklageerhebung, noch völlig unschlüssig ist, und durch die starke Beachtung, die die Verhaftung Kluges in der westdeutschen Öffentlichkeit findet, nicht unbeeindruckt blieb. Zum ersten Male wird ihm die Tatsache entgegengehalten, daß Kluge 1948 seine Stellung bei der „Berliner Zeitung" aufgab und nach Westberlin übersiedelte. So glaubt Rechtsanwalt Paul damit rechnen zu können, daß versucht werden soll, ein Delikt zu konstruieren, das etwa auf der Ebene einer „strafbaren Zonenflucht" liegt und schlimmstenfalls eine Strafe herbeiführen kann, die durch die erlittene Untersuchungshaft als verbüßt anzusehen ist. Entgegen dieser Erwartung wird die Hauptverhandlung jedoch am Mittwoch, dem 26. November 1952, vor dem Ersten Strafsenat des Bezirksgerichts in Gera anberaumt. Herbert Kluge wird nach Art. 6 der Verfassung der DDR in Verbindung mit Kontrollratsdirektive Nr. 38 Art. 3 a III Abschn. II angeklagt, weil er „in seiner Eigenschaft als Journalist in westdeutschen Zeitungen und über westdeutsche Rundfunkstationen Völkerhaß, Kriegshetze und Boykotthetze betrieb und bei einer Reise von Westberlin nach Stuttgart persönliche Schreiben, die Hetze gegen die Deutsche Demokratische Republik enthielten, mit sich führte".
Der für den 26. November 1952 angesetzte Haupttermin wird unerwartet verschoben — nach Annahme der Verteidigung auf Grund von Interventionen des Leiters des sowjetzonalen Amtes für Informationen Gerhard Eisler oder des Leiters der Presseabteilung des Informationsamtes Albert Norden. Dennoch wird Herbert Kluge am 6. Februar 1953 durch den Ersten Strafsenat des Bezirksgerichts Gera zu einer Zuchthausstrafe von 15 Jahren verurteilt. Die Verurteilung wird im Sinne der Anklage mit Art. 6 der Verfassung der DDR in Verbindung mit Kontrollratsdirektive Nr. 38 Art. 3 a III Abschn. II begründet. Bestimmend hierfür sei zunächst die Tatsache, daß Kluge im Jahre 1948 nach Westberlin übergesiedelt und dort später als „politischer Flüchtling" anerkannt worden sei. Darum aber wird in erster Linie die journalistische Tätigkeit Kluges in Westberliner und westdeutschen Zeitungen, insbesondere seine Berichterstattung für das „Hamburger Echo" genannt. Das Beweismaterial für die von ihm begangene „Boykotthetze" stellen die Belegexemplare seiner Arbeiten dar, die bei seiner Verhaftung beschlagnahmt wurden und nun in Fotokopien den Gerichtsakten beigegeben sind. Außerdem sieht das Gericht den Tatbestand der Boykotthetze in der Mitnahme von Bewerbungsunterlagen (insbesondere des Lebenslaufs Kluges für den Süddeutschen Rundfunk) auf der Fahrt durch die Sowjetzone als erfüllt an.
Rechtsanwalt Paul legt gegen dieses Urteil Berufung ein, kann sich jedoch der eigenen Verhaftung — Dr. Paul hat sich bei den sowjetzonalen Behörden nicht nur im Falle Kluge, sondern auch durch die geschickte Verteidigung verschiedener anderer politischer Häftlinge seit längerer Zeit unliebsam gemacht — nur durch die Flucht entziehen.
Am 5. Mai 1953 wird in der Presse offiziell bekanntgegeben, daß das Oberste Gericht der Sowjetzone diese Berufung verworfen und das Urteil des Bezirksgerichts Gera bestätigt hat. Herbert Kluge ist zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Von dieser Entscheidung, mehr noch, auch von der Terminanberaumung der Berufungsverhandlung, erhält die Verteidigung keinerlei Mitteilung, obgleich das Rechtsanwaltsbüro des Verteidigers ständig mit der Generalstaatsanwaltschaft und dem Obersten Gericht Verbindung hält. Weder das erstinstanzliche Urteil noch das zweitinstanzliche Urteil dieses Strafverfahrens befindet sich bisher in formeller Form in Händen der Verteidigung oder der Angehörigen des Verurteilten.
Die Verurteilung Kluges ist juristisch gesehen auch nach dem in der Sowjetzone geltenden Recht ein klarer Rechtsbruch: der § 2 des sowjetzonalen Strafgesetzbuches bestimmt in Anlehnung an das frühere deutsche Strafrecht, daß eine Handlung nur dann mit einer Strafe belegt werden kann, wenn diese Strafe gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde. Dadurch aber ist im Fall Kluge ausgeschlossen, daß seine Übersiedlung in die Berliner Westsektoren, die vor Inkrafttreten der Verfassung der DDR erfolgte, als ein Verstoß gegen Art. 6 der „Verfassung" der DDR angesehen wird. Auch die Annahme einer „fortgesetzten Handlung" (in juristischer Bedeutung) ist ausgeschlossen, da vor Inkrafttreten des Art. 6 der Verfassung der Sowjetzone eine strafbare Handlung überhaupt nicht vorlag. Ebenso stellt der Versuch, die journalistische Tätigkeit Kluges an westdeutschen Zeitungen und westdeutschen Rundfunkstationen als Verstoß gegen Art. 6 der Verfassung der DDR in Verbindung mit Kontrollratsdirektive Nr. 38 Art. 3 a III Abschn. II zur Grundlage eines Gerichtsurteils zu machen, auch nach der Rechtsprechung in der Sowjetzone einen glatten Rechtsbruch dar.
Der wesentliche Inhalt dieses nicht nur im Fall Kluge, sondern in einer Vielzahl politischer Urteile bedenkenlos herangezogenen Art. 6 der „Verfassung der DDR" lautet:
Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen- und Völkerhaß, militärische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches.
In den meisten Fällen verbindet die sowjetzonale Rechtspraxis diese Bestimmung — wie beim Urteilsspruch gegen Kluge — mit dem Art. 3 a III der Kontrollratsdirektive Nr. 38, in der unter anderem festgelegt wurde, daß
als Aktivisten auch solche Personen zu bezeichnen sind, die nach dem 9. Mai 1945 durch Propaganda für den Nationalsozialismus oder Militarismus oder durch Erfindung oder Verbreitung tendenziöser Gerüchte den Frieden des deutschen Volkes oder den Frieden der Welt gefährden oder möglicherweise noch gefährden.
14186 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Dr. Reif)

Keiner dieser Artikel aber enthält nach den Begriffen des Strafrechts eine für die Verurteilung notwendige Beschreibung des Tatbestandes, wie sie für alle tatsächlichen Verbrechen, Vergehen und Übertretungen in den Strafgesetzen der Rechtsstaaten niedergelegt sind. Sie enthalten vor allen Dingen juristisch gesehen keine direkte, für eine Verurteilung zugrunde zu legende Strafandrohung. Die Forderung nach einer Sühnemaßnahme allein, wie sie der Art. 6 der sowjetzonalen Verfassung in dem Hinweis aufstellt, daß die dort summarisch bezeichneten Handlungen als „Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches" anzusehen seien, wird von keinem Strafrecht der Welt als gesetzliche Grundlage eines gerichtlichen Urteils anerkannt. Ein solches Urteil ist ein Urteil ohne Gesetz und verstößt gegen den fundamentalen Grundsatz: nulla poena sine lege — keine Strafe ohne Gesetz.
Das Strafrecht der Sowjetzone hat außerdem ausdrücklich das Territorialprinzip der alten deutschen Strafgesetzgebung übernommen. Im sowjetzonalen Strafgesetzbuch heißt es wie im Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches wörtlich:
Die Strafgesetze des Deutschen Reiches finden Anwendung auf alle im Gebiet desselben begangenen strafbaren Handlungen, auch wenn der Täter ein Ausländer ist.
Die Veröffentlichungen des Journalisten Herbert Kluge, die zur Verurteilung vor dem Geraer Strafsenat führten, erschienen in Zeitungen eines Gebietes, auf das sich die Strafhoheit der sowjetzonalen Gerichte nicht erstreckt. Eine Ausnahme vom Territorialgrundsatz des sowjetzonalen Strafrechts wird nur in § 10 des Gesetzes zum Schutz des Friedens gemacht. Dieses Gesetz aber — das nur bei Klagen vor dem Obersten Gericht der Sowjetzone herangezogen werden kann — wurde bei der Verurteilung Herbert Kluges nicht in Anwendung gebracht, also wurde auch das Territorialprinzip durchbrochen.
Das Geraer Gericht ist mit seinem Urteil einer langen Reihe bitterer Beispiele gefolgt, in denen es Aufgabe dieser „Rechtsprechung" wurde, einen politischen Zweck zu erfüllen.

(Aktenzeichen: Die Kontrollratsdirektive Nr. 38 ist durch eine Verfügung als für den demokratischen Sektor von Großberlin gültig erklärt worden. Sie ist in Westberlin jedoch nicht in Kraft. Der Angeklagte war jedoch im Westsektor Berlins wohnhaft und führte auch seine Taten im Westsektor aus. Die demokratische Berliner Justiz ist jedoch örtlich und sachlich für Gesamtberlin zuständig. Wenn auch der Angeklagte die tendenziösen friedengefährdenden Gerüchte in Westberlin erfunden und verbreitet hat, so waren diese doch dazu bestimmt, auch in den demokratischen Sektor und in die DDR zu gelangen . . . Der Ausbruch dieser Hetze wirkt also auch auf den demokratischen Sektor ein und so ist auch dieser als Tatort anzusehen, auch wenn in diesem Falle der Angeklagte im Augenblick der Verbreitung nicht im demokratischen Sektor anwesend ist . . . Somit ist auch bei diesem Angeklagten in diesem Falle die Kontrollratsdirektive Nr. 38 Abschn. II Art. 3 a III anzuwenden. In voller Parallelität zu der Urteilsfindung im Falle Kluge und der „Rechtsprechung" des Amtsgerichts Berlin-Mitte wurden bereits am 21. Dezember 1950 durch die Vierte Große Strafkammer des Ostberliner Landgerichts die Bildberichterstatter Heinz Tochtermann, geb. 26. 10. 1925, wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Kurfürstendamm 29, und Siegfried Rogge, geb. 5. 5. 1919, wohnhaft in Berlin-Steglitz, Schildhornstraße 15, wegen Verbrechen gegen den Art. 3 a III der Kontrollratsdirektive Nr. 38 verurteilt. Tochtermann und Rogge waren als Filmreporter bei einem amerikanischen Filmkorrespondenten angestellt, der damals — im Auftrage der Firma Warner Pathe News und zur Verwendung in amerikanischen Wochenschauen — Filmstreifen von aktuellen Ereignissen anzufertigen hatte. Am 30. Juni 1950 befanden sich die beiden Filmreporter mit einem Personenkraftwagen und ihrer Aufnahmeapparatur auf der Fahrt von Westberlin nach Westdeutschland. Obwohl sie im Besitz gültiger Interzonenpässe waren, wurden sie am Grenzkontrollpunkt Babelsberg-Dretwitz verhaftet. Unter dem von ihnen mitgeführten Material befanden sich unter anderem Filmstreifen, die während der Maifeiern des gleichen Jahres bei Zusammenstößen zwischen der Westberliner Bevölkerung und der Volkspolizei am Potsdamer Platz aufgenommen worden waren; weiterhin Aufnahmen von einer Zeugenvernehmung im Hause der Kampfgruppe gegen die Unmenschlichkeit, Bildstreifen über die Kundgebung des Kongresses für kulturelle Freiheit, der am Vortage der Verhaftung in Berlin durchgeführt worden war, und Aufnahmen vom Pfingsttreffen der FDJ. Nach der Urteilsbegründung des Landgerichts Berlin-Ost waren diese Filmstreifen dazu bestimmt, „in allen Ländern, in denen die amerikanischen Wochenschauen laufen, eine Stimmung gegen die DDR und die mit ihr befreundete Sowjetunion zu erzeugen. Durch die Auswahl der Aufnahmen sollte auf den Beschauer der Eindruck erweckt werden, daß im sowjetzonalen Gebiet keine Freiheiten bestehen und alle bedeutenden Ereignisse nur unter dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht, der SED und der FDJ erfolgen." Das Gericht fand beide Verhafteten schuldig, „als Täter, teils als Gehilfen, fortgesetzt handelnd Gerüchte erfunden und verbreitet zu haben, die geeignet waren, den Frieden des Deutschen Volkes zu gefährden. Sie handelten schuldhaft und waren somit gemäß Kontrollratsdirektive Nr. 38 Abschnitt II Artikel 3 a III als Belastete einzustufen." Tochtermann wurde zu 3 Jahren Gefängnis und Rogge zu einer Gefängnisstrafe von 4 Jahren verurteilt. Während die Entlassung Tochtermanns am 29. September 1952 erfolgte, befindet sich Rogge gegenwärtig noch in Haft. Ein einziges Beispiel aus dem langen Katalog der Anklagepunkte, die in der Begründung dieser Urteile zusammengetragen wurden, entblößt den Charakter der sowjetzonalen Rechtsprechung geDeutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14187 nau so wie die Feststellungen, die von juristischem Gesichtspunkt aus bei der Berichterstattung über die Urteilsfindung im Falle Kluge getroffen werden mußten: Unter dem bei Tochtermann gefundenen Filmmaterial befanden sich auch Filmstreifen von aktuellen Ereignissen in der Bundesrepublik, darunter Aufnahmen von Protestaktionen gegen die von der britischen Militärregierung angeordnete Demontage in den ehemaligen Reichswerken Watenstedt-Salzgitter. Unter anderem wurde gezeigt, wie die von der Besatzungsmacht gecharterten Demontagetrupps durch militärische Einheiten begleitet wurden. Der Fund dieser Aufnahmen konnte natürlich geeignet sein, der Verteidigung für das Berufungsverfahren recht massive Argumente gegen die Behauptung der Urteilsbegründung zu liefern, daß die Aufnahmen der Verurteilten „einseitig zum Zweck der Hetze gegen die DDR aus dem Zusammenhang gerissen und dadurch entsprechend politisch gefärbt" seien. Deshalb traf das Gericht in seiner Urteilsbegründung zu den WatenstedtSalzgitter-Aufnahmen folgende Feststellung: „Hier Schon bei den ersten Beratungen im Plenum zu vorliegendem Antrag wurde darauf verwiesen, daß der Fall Kluge nur einen Modellfall darstelle und das Recht der freien Meinungsäußerung, das Recht der Pressefreiheit nur zu einem erneuten Male verletze, daß mit der Verhaftung dieses westdeutschen Journalisten nur ein willkürlicher Rechtsbruch wiederholt würde, wie er bei der Verhaftung und Verurteilung von über fünfzig anderen westdeutschen, Berliner und sowjetzonalen Journalisten längst zur Praxis dieses zynischen und brutalen Gewaltregimes geworden war. Ein weiteres Beispiel: Ein anderer Journalist, Hans Saenger, Reporter bei der westdeutschen Zeitschrift „sie", wohnhaft in Berlin-Südende Saenger begibt sich im Juni 1949 in die sowjetisch besetzte Zone, um für die „unpolitische" Wochenzeitschrift „sie" eine Reportage über die Ostseebäder anzufertigen. Als er in Saßnitz ein einfahrendes Fischerboot fotografieren will, erscheint er verdächtig genug, um verhaftet zu werden. Es gelingt ihm, sich mit seinen Angehörigen in Verbindung zu setzen; seine Ehefrau reist ihm nach Rügen nach und wird dort ebenfalls vorübergehend in Haft genommen. Im Laufe ihrer Vernehmung erfährt Frau Saenger, welche Verbrechen ihrem Mann zur Last gelegt werden. Saenger hatte in den Jahren 1948 und 1949 in westdeutschen Zeitungen einige Artikel veröffentlicht, die beispielsweise einen Bericht von einer Grenzfahrt in das Görlitzer Neiße-Gebiet, einen politischen Lokalbericht aus Fürstenwalde, einen politischen Bericht aus der Ruppiner Gegend und einen Bericht über den Güterzugverkehr zwischen Westdeutschland und der Zone enthielten. Ihr Inhalt reichte hin, um Hans Saenger 25 Jahre hinter die Zuchthausmauern von Waldheim zu verdammen. Dort, wo dem sowjetzonalen Regime die Verhaftung im eigenen Hoheitsgebiet nicht unmittelbar möglich ist, wird das Opfer in den Machtbereich des Sicherheitsdienstes gelockt oder mit Gewalt verschleppt. Der Westberliner Journalist Wilhelm Steneberg, geb. 15. 2. 1887, wohnhaft in Berlin-Schöneberg, Wexstraße 2, früher Chefredakteur der „Berliner Börsenzeitung", nimmt bei der Lizenzierung der ersten deutschen Zeitungen im Jahre 1945 eine Stellung als Wirtschaftsredakteur der „Täglichen Rundschau" an. Jedoch schon bald entschließt er sich, die Tätigkeit bei diesem immer eindeutiger werdenden sowjetischen Propagandainstrument aufzugeben, und setzt sich darum im Jahre 1948 nach Westberlin ab. Im Laufe des Vormittags des 27. Oktober 1950 wird er von einem Personenkraftwagen in seiner Wohnung abgeholt und in den Ostsektor verschleppt. Der Vorgang der Entführung wird beim Generalstaatsanwalt des Landgerichts Berlin Kaum vierzehn Tage später, am 11. November 1950, wird der Westberliner Journalist Alfred Weiland, geb. 7. 8. 1906 in Berlin, verheiratet, wohnhaft in Berlin W 30, auf dem Wege von seiner Wohnung, Neue Winterfeldstraße, zu einem Postamt in der Geisbergstraße auf offener Straße verschleppt. Passanten beobachten, wie Weiland vor einem Ruinengrundstück zusammenbricht und anschließend in einem mit Westberliner Kennzeichen versehenen Volkswagen abtransportiert wird. Die Spur des Wagens kann bis zum Zonengrenzübergang Potsdamer Platz verfolgt werden. Am 26. August 1952 wird Weiland mit sechs anderen Personen aus der sowjetisch besetzten Zone, die mit ihm in Verbindung standen, durch eine Strafkammer des Landgerichts Greifswald zu einer Zuchthausstrafe von 15 Jahren wegen „Boykotthetze und Spionage" verurteilt. Als besonders erschwerend bezeichnet es die Urteilsbegründung, daß Weiland von September 1946 bis Februar 1947 beim Aufbau des sowjetzonalen Instituts für Publizistik „Zersetzungsarbeit" getrieben habe. Tatsächlich war Weiland im Februar 1947 gezwungen, das von ihm aufgebaute Institut in Lichtenberg innerhalb von 10 Minuten zu verlassen und in die Westsektoren zu fliehen, da ihm eine Warnung zukam, daß er wegen „trotzkistischer Umtriebe" verhaftet werden solle. 14188 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 Alfred Weiland wird in Bützow-Dreibergen gefangen gehalten. In einer Note des sowjetischen Armeegenerals Tschuikow an den damaligen amerikanischen Hochkommissar Donelly vom 1. Oktober 1952 wird Weiland beschuldigt, „im Auftrage des amerikanischen Spionagedienstes tätig gewesen zu sein und Spionageberichte, darunter solche militärischen Charakters, an den amerikanischen Presseoffizier in Westberlin, N. Josselson, geliefert zu haben." Auf eine Gegenvorstellung Donellys vom 3. November 1952, die von Tschuikow Einzelheiten über diese Beschuldigungen und die Umstände der Verhaftung Weilands fordert, geht von sowjetischer Seite keine Antwort ein. Verschleppt wie Weiland und Steneberg wurde am 2. November 1947 auch der damals 40jährige Westberliner Journalist Dieter Friede. Er wurde in der Nacht vom 1. zum 2. November aus seiner Wohnung in Berlin-Wilmersdorf, Düsseldorfer Straße 32, in den Ostsektor gelockt und dort verhaftet. Anschließend soll Friede nach Dresden gebracht worden sein. Hier sei ihm — so berichteten inzwischen entlassene Mitgefangene — ein „Fernurteil" bekanntgegeben worden, das seine Verurteilung zu 15 Jahren Zuchthaus wegen „Spionageverdachts" enthalten habe. Er soll von dort zwischen dem 25. und 28. Februar 1950 nach BrestLitowsk abtransportiert worden sein. Über sein Ergehen und seinen weiteren Verbleib ist bis heute nichts bekannt. Während der am 6. September 1948 durchgeführten Sitzung des Berliner Stadthauses, deren Verlauf zum Anlaß der Spaltung Berlins genommen wurde, verhafteten Volkspolizisten den Westberliner Journalisten Wolfgang Hansske bei der Durchführung seiner beruflichen Aufgaben. Der heute 26jährige Journalist soll durch ein sowjetisches Militärtribunal in Potsdam zu 25 Jahren Arbeitslager verurteilt worden sein. Bis zum Sommer 1952 konnte sein Aufenthalt in der Strafanstalt Bautzen festgestellt werden. Seitdem ist auch er verschwunden. Wiederum aus den Westsektoren — aus der Wohnung eines Bekannten in Berlin-Hermsdorf Die Planmäßigkeit, mit der die gerichtliche Verfolgung als politische Waffe im Kampf gegen eine freie Berichterstattung über den sowjetischen Machtbereich angesetzt wird, wird besonders auch in solchen Fällen augenscheinlich, in denen Journalisten in die Hände der sowjetzonalen Strafjustiz gerieten, nachdem sie die Aufmerksamkeit des sowjetzonalen Staatssicherheitsdienstes oder der Volkspolizei aus ganz anderen Gründen — oftmals bei geringfügigem und völlig privatem Anlaß — auf sich gezogen hatten. Beim Besuch von Eltern und Verwandten, in einem Falle sogar lediglich bei dem Versuch, auf offiziellem Wege statistisches Material von einer sowjetzonalen Behörde zu erhalten, wurden nach vorliegenden Berichten weitere acht westdeutsche Journalisten verhaftet, verschleppt und schließlich zu schweren Freiheitsstrafen verurteilt. Die Rücksicht auf die in der sowjetisch besetzten Zone lebenden Angehörigen verbietet in den meisten dieser Fälle, vor der Öffentlichkeit detailliertere Angaben zu machen. Als Beispiel aber sei auf das Schicksal eines jungen Journalisten hingewiesen, der sich entschloß, den Beruf zu wechseln, und in die sowjetische Zone reiste, um dort ein Universitätsstudium aufzunehmen: Der 25jährige ehemalige Volontär der Zeitschrift „Horizont" Claus-Einar Langen wird verhaftet, als er den Versuch macht, sein Medizinstudium an der Universität Greifswald aufzunehmen. Claus-Einar Langen sollte zunächst — einer Familientradition entsprechend — Redakteur werden. In den Jahren 1946 bis 1948 volontierte er deshalb bei der Berliner Zeitung „Tagesspiegel" und der Zeitschrift „Horizont". Als aber im Dezember 1948 der Vater Langens verstarb, beschloß der junge Journalist, seinen ursprünglichen Absichten zu folgen und das Medizinstudium zu beginnen. Der Versuch, sich an der Humboldt-Universität in Berlin immatrikulieren zu lassen, mißlang. Langen begab sich nunmehr nach Greifswald und wurde dort ordnungsgemäß immatrikuliert. Kurze Zeit nach seinem Entreffen fand in Greifswald eine Großrazzia auf politisch verdächtige Studenten statt. Langen wird mit einigen Freunden verhaftet. Während die meisten seiner Kommilitonen nach kurzer Überprüfung entlassen werden, ergibt eine Leibesvisitation bei Langen, daß er die Manuskripte zweier Artikel bei sich trägt, in denen er sich kritisch über die Verhältnisse an der Greifswalder Universität im besonderen und über das akademische Leben der Sowjetzone im allgemeinen äußert. Aus diesem Grunde wird er um die Jahreswende 1948/49 von einem sowjetischen Militärtribunal zu 25 Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Er befindet sich zur Zeit in der Strafanstalt Waldheim. In allerletzter Zeit ist über diese durch umfangreiche Materialien belegte und von den zuständigen Stellen der Bundesregierung fortdauernd beobachteten Fälle unrechtmäßiger Verhaftungen und willkürlicher Verurteilungen westdeutscher Journalisten hinaus durch Mitteilungen der Berufsverbände, durch Hilferufe von Angehörigen und über Quellen aus der sowjetisch besetzten Zone selbst die Verhaftung oder Verschleppung von ungefähr zwanzig weiteren westdeutschen oder Westberliner Journalisten zur Kentnis des Unterausschusses gelangt. Nach Mitteilung des zuständigen Ressorts der Bundesregierung werden diese Fälle gegenwärtig eingehend überprüft und nach Ermittlung des näheren Sachverhalts der Öffentlichkeit in detaillierter Form zur Kenntnis gebracht werden. Der Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen hält es bei seiner Berichterstattung über die Inhaftierung und Verschleppung westdeutscher Journalisten für seine Pflicht, auf das Schicksal einer nicht minder großen Zahl von Redakteuren, Korrespondenten und Verlegern aus Mitteldeutschland hinzuweisen, die den Versuch eines freien Wortes und den Mut zur Wahrheit mit jahrzehntelanger Kerkerhaft zu büßen haben. Endlich soll nicht vergessen werden, daß sich noch heute in der berüchtigten Strafanstalt Waldheim 8 ehemalige Journalisten befinden, die 1945 auf Grund der Kontrollratsdirektive Nr. 38 zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt worden sind. Es scheint für jeden rechtlich denkenden Menschen an der Zeit zu sein, daß auch von den westlichen Alliierten, unter deren Mitwirkung die Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14189 Kontrollratsdirektive Nr. 38 am 12. Oktober 1946 erlassen wurde, eindeutig festgestellt wird, daß durch eine Auslegung, wie sie diese Verordnung von der sowjetzonalen Justiz damals und heute noch erfährt, die Absicht der alliierten Gesetzgebung völlig entstellt worden ist. Die Gegenüberstellung von Anklage und Strafmaß in nur einem einzigen Beispiel für diese Fälle erübrigt es, in diesem Zusammenhang die Frage nach der Absicht und der Rechtsgrundlage der alliierten Verordnung zu streifen oder Schuld und Verantwortung der nationalsozialistischen Journalistik zur Debatte zu stellen: Während der nationalsozialistischen Besetzung war einer der heute noch in Waldheim festgehaltenen Journalisten, der Berliner Redakteur Walter Freitag, in Prag Konzertund Kulturkritiker für den „Reichsrundfunk". Er wurde wegen dieser Tätigkeit durch das Landgericht in Chemnitz-Waldheim im Mai 1950 zunächst zu einer Zuchthausstrafe von 20 Jahren verurteilt, die im Herbst 1952 dann auf 10 Jahre ermäßigt wurde. Der Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen hat mit den hier vorgetragenen Schicksalen westdeutscher und sowjetzonaler Journalisten ein Dokument vorgelegt, das allein durch die Registrierung bekundeter und unwiderlegbarer Tatsachen zu einer Anklage geworden ist, die schwerer wiegt als jeder feierliche Protest. Der Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen ist einstimmig der Auffassung, daß die Völker, denen in einer freien Welt die Möglichkeit zur freien Meinungsäußerung gegeben ist, insbesondere aber alle Journalisten, die unbehindert und in Freiheit ihren publizistischen Aufgaben leben können, die Verantwortung haben, das Schicksal dieser um ihrer Überzeugung oder ihrer publizistischen Verantwortung willen rechtlos der Freiheit beraubten Menschen zur eigenen Sache zu machen. Aus diesem Grunde bittet der Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen das Hohe Haus, seine Forderung auf Freilassung der zu Unrecht verhafteten und verurteilten Journalisten zu bekräftigen und diesem Bericht förmlich zuzustimmen. Bonn, den 3. Juli 1953 Dr. Reif Berichterstatter 14190 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 Anlage 15 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Nadig Der Rechtsausschuß hat sich in zwei Sitzungen mit dem von den Regierungsparteien gestellten Antrag Drucksache Nr. 4312 beschäftigt. Der Antrag war zur Mitberatung dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik und dem Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films zugeleitet. Der Antrag Drucksache Nr. 4312 betrifft die Kundenzeitschriften. Der Rechtsausschuß hat festgestellt, daß es sich bei den Kundenzeitschriften um Hefte und Schriften handelt, die in Lebensmittel-, Milchund Fischgeschäften, Drogerien und Textilläden in gewissen Abständen unentgeltlich an die Kunden ausgehändigt werden. Das Zugabewesen ist durch Verordnung vom 9. März 1932 geregelt worden. Abgesehen davon, daß Gegenstände geringen Wertes schon in der Verordnung vom Verbot ausgenommen waren, hat der damalige Gesetzgeber in einer mit der Verordnung veröffentlichten Begründung die Kundenzeitschriften von dem Zugabeverbot vollständig ausgenommen. Der Rechtsausschuß war der Ansicht, daß das, was der Gesetzgeber in der Begründung gesagt hat, keine Rechtswirksamkeit erhalten hat und deshalb in anderer Form geregelt werden sollte. Der Ausschuß war auch der Ansicht, daß es sich im allgemeinen bei den Kundenzeitschriften nicht um eine unzulässige Zugabe handelt, weil sie kaum den Rahmen der Geringwertigkeit überschreitet. Der Ausschuß hat es für richtig gehalten, die Bestimmung etwas präziser zu fassen, und schlägt vor, die Ausnahme vom Zugabeverbot wie folgt zu fassen: wenn Zeitschriften, die überwiegend der Werbung von Kunden dienen, unentgeltlich an den Verbraucher abgegeben werden; diese Formulierung wurde vom Ausschuß einstimmig angenommen. Die beiden mitbeteiligten Ausschüsse haben zugestimmt. Um einen systematischen Einbau der Bestimmung zu ermöglichen, schlägt der Rechtsausschuß die in der Drucksache Nr. 4486 vorgeschlagene Fassung vor. Im Namen des Ausschusses bitte ich das Hohe Haus um Zustimmung. Bonn, den 3. Juli 1953 Frau Nadig Berichterstatterin Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14191 Anlage 16 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Antrag der Fraktion der FU betreffend Einfuhr von Pflastersteinen Berichterstatter: Abgeordneter Spies Zu der in Drucksache Nr. 4029 geforderten Importsperre für Pflastersteine ist festzustellen, daß die Einfuhr skandinavischer Pflastersteine im Jahre 1952 nur 3 °/o des inländischen Steinverbrauchs ausmachte. Daneben verbietet sich die geforderte Sperre durch die Mitgliedschaft im GATT und aus handelspolitischen Gründen. Der durch eine Einfuhrsperre entstehende Schaden würde ein Mehrfaches des erzielten Nutzens betragen. Das Problem selber kann nicht mit handelspolitischen Maßnahmen gelöst werden. Aus diesem Grunde hat das Bundesministerium für Wirtschaft am 11. März 1953 die interessierten Behördenvertreter und Organisationen sowie den interessierten Handel zu einer Sitzung zusammengerufen. Bei dieser Zusammenkunft kamen die Teilnehmer zu folgenden Ergebnissen. Erstens: In der bayerischen Pflastersteinindustrie herrschen kaufmännische und organisatorische Mängel. Zweitens: Die bayerischen Produzenten führen mangelnden Kontakt mit den norddeutschen Verbrauchern. Drittens: Die bayerische Pflastersteinindustrie leidet an Kapitalmangel und ist dadurch nicht in der Lage, auf Vorrat zu produzieren, um den Stoßgeschäften nachkommen zu können. Aus dieser Erkenntnis beschlossen die Teilnehmer, die entsprechenden Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Die bayerische Industrie wird mit der bayerischen Regierung in Verhandlungen treten, damit kreditfördernde Maßnahmen, wie „Verwandlung der Arbeitslosenunterstützung in Kredite", durchgeführt werden. Des weiteren sollen in Bayern an Stelle von Teerund Betonstraßen Pflastersteinstraßen gebaut werden. Die Aufgabe der bayerischen Pflastersteinindustrie wird es sein, künftig einen laufenden Kontakt mit den norddeutschen Bedarfsträgern aufzunehmen, damit sie in der Lage ist, den voraussichtlich auf sie zukommenden Bedarf rechtzeitig einzuplanen. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen empfiehlt daher dem Hause, den Antrag — Nr. 4029 der Drucksachen — auf Grund der bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung für erledigt zu erklären. Die mitberatenden Ausschüsse für Wirtschaftspolitik und Grenzlandfragen haben sich diesem Antrag angeschlossen. Im Namen des Ausschusses für Außenhandelsfragen darf ich um Zustimmung zu dem Ausschußantrag Nr. 4610 der Drucksachen bitten. Bonn, den 3. Juli 1953 Josef Spies Berichterstatter 14192 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 Anlage 17 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank Berichterstatter: Abgeordneter Revenstorff Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank vom 11. Mai 1949 ist vom federführenden Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in den Sitzungen vom 19. und 20. Mai 1953, außerdem vom Ausschuß für Geld und Kredit in seiner Sitzung vom 18. Juni 1953 beraten worden. Die Vorschläge des Ausschusses für Geld und Kredit hat sich der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in seiner Sitzung vom 18. Juni 1953 zu eigen gemacht. Zu Artikel I: Nr. 2: Außer der in der Regierungsvorlage enthaltenen Vorschrift über ein von der Landwirtschaftlichen Rentenbank verwaltetes Zweckvermögen, das durch das Gesetz zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung vom 25. März 1952 Nr. 4 f: Die — bisher in § 4 Abs. 3 und 4 enthaltenen — Vorschriften des § 18 Im ersten Satz des Absatzes 2 soll nicht mehr die Bildung gesonderter Deckungsmassen für jede Gattung von Schuldverschreibungen der Anstalt zur Regel gemacht, sondern im Interesse der Arbeitsvereinfachung grundsätzlich eine Deckungsmasse für die verschiedenen Gattungen von Schuldverschreibungen gebildet werden; die Möglichkeit getrennter Deckungsmassen bleibt dabei aber für den Bedarfsfall offen. Im übrigen ist der Ausschuß dem — auch von der Bundesregierung akzeptierten — Vorschlage des Bundesrates beigetreten, daß Schuldbuchforderungen an öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten den Pfandbriefen und verwandten Schuldverschreibungen hinsichtlich der Deckungsfähigkeit gleichgestellt sein sollen. Nr. 5 a: Der Ausschuß ist der Meinung, daß die Ernährungswirtschaft mit nur einem Sitz im Verwaltungsrat nicht ausreichend vertreten ist, sondern, entsprechend ihrer Unterteilung in Industrie und Handel, für jede dieser Untergruppen einen Sitz erhalten soll. Er hält es ferner für erforderlich, daß auch die Landwirtschaftskammern mit zwei nicht alle Landwirte dem Deutschen BauernverSitzen im Verwaltungsrat vertreten sind, weil band angehören und auch die Kammern in den Ländern, in denen sie bestehen, als Vertretungsorganisation der rentenbankgrundschuldpflichtigen Betriebe anzusehen sind. Wenn hierdurch die in § 7 festgelegte Zahl der Ausschußmitglieder um Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 141A3 drei erhöht wird und damit Der Ausschuß konnte dem -auch von der Bundesregierung nicht übernommenen — Vorschlag des Bundesrates, die vom Deutschen Bauernverband zu entsendenden Vertreter statt dessen vorn Zentralausschuß der Deutschen Landwirtschaft bestellen zu lassen, nicht folgen. Der Zentralausschuß ist eine Arbeitsgemeinschaft, aber kein Gremium mit genügend umrissener Aufgabenstellung, um in einem Gesetz Nominierungsbefugnisse zu erhalten Ferner wurde eine Klarstellung in dem Sinne für erforderlich gehalten, daß bei der Auswahl der Vertreter des Bauernverbandes die Inhaber bäuerlicher Familienbetriebe zu berücksichtigen sind; dies kam nach Meinung des Ausschusses in der bisherigen Fassung des Gesetzes nicht deutlich genug zum Ausdruck. Nr. 5 c: Ebensowenig wie die Bundesregierung hat auch der Ernährungsausschuß dem Vorschlag des Bundesrates beipflichten können, nach dem in der Frage der Vertretung der Landwirtschaftsminister der Länder die jetzt geltende Fassung des Gesetzes bestehen bleiben soll. Die Fassung der Regierungsvorlage, die statt der Minister selbst nur deren ständige Vertreter im Amt als Mitglieder des Verwaltungsrates zuläßt, scheint dem Ausschuß besser zu gewährleisten, daß wirklich entscheidungsbefugte Personen an den — in zahlreichen Fällen kreditpolitisch sehr wichtigen — Beratungen und Beschlüssen des Verwaltungsrates teilnehmen. Die vom Bundesrat mit Zustimmung der Bundesregierung vorgeschlagene neue Bestimmung, daß Mitglieder der Anstaltsversammlung nicht zugleich dem Verwaltungsrat angehören, wird auch vom Ausschuß für zweckmäßig gehalten. Nr. 6: In der Frage der Zusammensetzung der Anstaltsversammlung ist der Ausschuß weder der Regierungsvorlage noch dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt. Er möchte aus den unter Nr. 5 a dargelegten Gründen die Ausstattung des Zentralausschusses der Deutschen Landwirtschaft mit dem Recht zur Nominierung von Vertretern auch hier vermieden sehen und hat in seinem eigenen Vorschlag die Sitze in der Anstaltsversammlung auf die einschlägigen Mitgliederverbände des Zentralausschusses aufgeteilt, so daß Den vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen Satz 2 des § 8 Abs. 2, den auch die Bundesregierung übernommen hatte, hat der Ausschuß bestehen lassen, da seiner Meinung nach auch bei der Auswahl der Mitglieder der Anstaltsversammlung die einzelnen Betriebsgrößenklassen, speziell die bäuerlichen Familienbetriebe, Berücksichtigung finden müssen. Nr. 6 a: Aus den bereits unter Nr. 2 erörterten Gründen hielt der Ausschuß eine etwas freizügigere Handhabung der Gewinnverteilung für zweckmäßig und hat daher die entsprechende Änderung des § 9 Satz 2 vorzuschlagen beschlossen. Nr. 9: Nachdem durch den Bundesrat die BerlinKlausel in das Gesetz eingefügt worden ist und die Bundesregierung, die ursprünglich die Inkraftsetzung der Rentenbankgesetzgebung in Berlin durch Rechtsverordnung gemäß dem Dritten Überleitungsgesetz vorgesehen hatte, zugestimmt hat, erübrigen sich in § 17 die Worte „im Geltungsbereich dieses Gesetzes befindlichen", so daß die im jetzigen Wortlaut des Gesetzes enthaltenen Worte „ im Vereinigten Wirtschaftsgebiet befindlichen" ersatzlos fortfallen können. Zu Artikel II: Der Ausschuß für Geld und Kredit hatte im Hinblick auf die Erhöhung des Anteils am Ertrag der Rentenbankgrundschuld, der gemäß § 3 des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank für die Deutsche Genossenschaftskasse bestimmt ist, von 60 auf 64 Millionen DM Zu Artikel III: Da der Ausschuß sich dafür entschieden hat, für die Nominierung von Vertretern im Verwaltungsrat nicht den Zentralausschuß der Deutschen Landwirtschaft statt des Deutschen Bauernverbandes vorzusehen, und da er in der Frage der Stellvertretung für die Landwirtschaftsminister der Länder nur deren ständige Vertreter im Amt zuzulassen beschlossen hat Zu Artikel III a: In dem vom Bundesrat mit guten Gründen, denen sich die Bundesregierung nicht verschlossen hat, eingeführten Artikel III a schlägt der Ausschuß lediglich eine Änderung des Termins für die erstmalige Fälligkeit der Rentenbankgrundschuldzinsen in Berlin auf den 1. April 1954 vor, da der in der Vorlage genannte Termin Namens des Ernährungsausschusses habe ich den Auftrag, Sie zu bitten, dem Gesetz in der Fassung der Beschlüsse des 19. Ausschusses zuzustimmen. Bonn, den 23. Juni 1953 Revenstorff Berichterstatter 14194 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 Anlage 18 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes Berichterstatter: Abgeordneter Seuffert Das Zweite Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes regelt in Abschnitt I die Bedienung derjenigen Wertpapiere, die inzwischen fällig geworden sind, jedoch nicht ausgezahlt werden konnten, weil die Berechtigten nicht feststanden. Diese Fälligkeiten sind nunmehr, soweit die Papiere bereinigt sind, an die Berechtigten auszuzahlen. Etwa inzwischen hinterlegte Beträge gehen an die Hinterleger zurück. Für Schuldverschreibungen, die unter das Londoner Schuldenabkommen fallen, richten sich jedoch nach § 4 a die Zahlungsbedingungen nach dem Abkommen und nicht nach diesem Gesetz. Es bleibt nach § 4 unberührt, daß verlagerte Institute, nur quotai für ihre Verbindlichkeiten in Anspruch genommen werden können. Da die Aussteller nunmehr unter Umständen mehr zu zahlen haben, als sie aus den früheren Hinterlegungen zurückerhalten, findet eine Kapitalschlußrechnung statt. Ergibt sich trotz Unteranmeldung dabei ein Defizit für den Aussteller, so wird es nach § 12 durch einen Entschädigungsanspruch gegen den Bund gedeckt. Später sollen diese Entschädigungsansprüche durch Verwendung der bei anderen Wertpapieren vorliegenden Unteranmeldungen, aus denen sich dort Verpflichtungen der Aussteller ergeben, abgerechnet werden. Das heißt praktisch, daß der Lastenausgleichsfonds mit dem ihm nach § 5 Abs. 1 Ziff. 4 des Lastenausgleichsgesetzes zustehenden Anspruch auf diese Restbeträge erst zum Zuge kommt, wenn diese Gesamtabrechnung erfolgt ist. In Abschnitt II ist eine entsprechende Regelung für die Abrechnung der inzwischen fällig gewordenen Zinsen getroffen, über die nach den gleichen Grundsätzen eine Zinsenschlußrechnung stattfindet. Da nach den Anleihebedingungen die Aussteller in aller Regel nur bis zum Fälligkeitstage der Emission Zinsen zu zahlen haben, haben die Inhaber der Papiere, die inzwischen fällig geworden waren, ihren Zinsanspruch verloren, obwohl sie ihr Kapital nicht erhalten konnten. Eine weitergehende Zinsverpflichtung der Aussteller deswegen vorzuschreiben, erschien nach Prüfung der Verhältnisse nicht angängig, wobei auch in Betracht gezogen werden muß, daß die Berechtigten in solchen Fällen nicht mehr auf die hinterlegten Beträge verwiesen werden, die regelmäßig im Verhältnis 100 : 6,5 umgestellt wurden, sondern ihren Kapitalanspruch im Verhältnis 10 : 1 umgestellt erhalten. Durch die Neufassung des § 15 des Gesetzes ist jedoch klargestellt worden, daß freiwillige weitere Zinszahlungen der Aussteller als echte abzugsfähige Zinsleistungen anzuerkennen sind. Es kann erwartet werden, daß eine Reihe von sowohl öffentlichen als auch privaten Ausstellern weitere Zinszahlungen anzubieten gewillt sind. Die Abschnitte III, IV und V enthalten Vorschriften über die Ausstellung und Neuausgabe von Einzelurkunden, den Umtausch von Schuldverschreibungen, die Durchführung vertragsmäßiger Teilkündigungen und ergänzende Verfahrensvorschriften, insbesondere auch in Fällen verlagerter Institute, bei denen der Ausschuß nur redaktionelle Verbesserungen und Klarstellungen vorgenommen hat. In Verbindung mit § 43 des Gesetzes wurde die Frage einer Bereinigung derjenigen Härtefälle behandelt, in denen den Berechtigten die Einhaltung der Frist des § 32 Abs. 4 des Wertpapierbereinigungsgesetzes nicht mehr möglich war. Diese bereits abgelaufene Frist schließt eine Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Anmeldefrist zur Wertpapierbereinigung aus. Es hat sich aber herausgestellt, daß in einer Reihe von Fällen infolge mangelhafter Unterrichtung der Berechtigten oder aus anderen Gründen trotzdem diese Frist nicht eingehalten werden konnte; dabei handelt es sich hauptsächlich um Anmeldungen aus dem Ausland oder von Vertriebenen. Es bestand im Unterausschuß Einmütigkeit auch mit der Verwaltung darüber, daß diese Härtefälle einer Lösung zugeführt werden sollen. Im Hinblick darauf, daß eine Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14195 abschließende Übersicht über die rechtzeitigen Anmeldungen, deren Vorrang gewahrt werden muß, dazu vorliegen müßte und daß die Aufnahme einer Härteklausel die Setzung einer endgültigen Ausschlußfrist voraussetzt, die Setzung dieser letzten Frist aber in vielen Fällen heute noch als verfrüht anzusehen wäre, kam man jedoch zu dem Ergebnis, daß das Problem im Augenblick noch zurückgestellt werden und dem Schlußgesetz zur Wertpapierbereinigung überlassen bleiben muß. Der Ausschuß nahm zustimmend davon Kenntnis, daß die verwaltungsmäßigen Vorarbeiten zur Klarstellung dieser Frage bereits eingeleitet sind, und sprach den Wunsch aus, daß die Betroffenen diese Vorbereitungen durch Meldung ihrer Fälle innerhalb der bereits eingeleiteten Umfragen möglichst bald vervollständigen helfen. Im übrigen ist in § 43 des Gesetzes nunmehr der Anmeldestelle eine Frist zur Weitergabe der Anmeldungen an die Prüfstelle gesetzt worden. Die Bestimmungen über die Rechtsstellung der Wertpapiersammelbank bezüglich des durch Anmeldungen nicht belegten Betrags der Sammelurkunde sind in §§ 54 und 54 a des Gesetzes nunmehr so angepaßt worden, daß die Wertpapiersammelbank auch alle zur Durchführung von Entflechtungen usw. notwendigen Funktionen ausüben kann. Sie kann jedoch in keinem Falle ein Stimmrecht für Aktien ausüben; § 54 a macht die Ausübung dieses Stimmrechts für Entflechtungsfälle usw. entbehrlich. Durch § 57 des Gesetzes ist klargestellt, daß die neu ausgegebenen Urkunden in jeder Beziehung an die Stelle der alten Urkunden treten, also auch für das Kapitalmarktförderungsgesetz usw. Abschnitt VI sieht ein besonderes Feststellungsverfahren über die Berechtigung aus Schuldverschreibungen solcher verlagerter Institute vor, die für die eigentliche Wertpapierbereinigung einstweilen nicht in Frage kommen. Da für die Abgrenzung des Wertpapierbereinigungsverfahrens gegenüber den Bestimmungen des Londoner Schuldenabkommens oder anderer internationaler Abkommen eine Ermächtigung zu Rechtsverordnungen in § 4 a Abs. 4 vorgesehen werden mußte, war die Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung in der Berlin-Klausel des § 71 notwendig. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist auf den ersten Tag des zweiten Monats nach Verkündung vorgesehen worden, um tunlichst ein gleichzeitiges Inkrafttreten in Berlin und im Bundesgebiet zu ermöglichen. In Durchführung dieses Gesetzes werden nunmehr Zinsen und Gewinnanteile auf bereinigte Wertpapiere für mehrere Jahre auf einmal nachgezahlt werden müssen, wobei die Zusammendrängung der Zahlung auf einen Zeitpunkt weder von den Empfängern noch von den Schuldnern zu vertreten ist. Dadurch können höhere Steuersätze zur Anrechnung kommen, als bei laufender Zahlung der Zinsen und Gewinnanteile berechnet worden waren. Der Ausschuß ist der Ansicht, daß diese Nachzahlungen für mehrere Jahre den ermäßigten Steuersätzen unterworfen werden sollten, die in § 34 des Einkommensteuergesetzes vorgesehen sind. Die dafür erforderliche Abänderung des § 34 EStG wollte der Ausschuß aber, den von den Ausschüssen des Hauses für solche Fälle entwickelten Grundsätzen folgend, nicht in einem Gesetz vornehmen, das nicht ein eigentliches Steuergesetz ist. Außerdem ist die Meinung vertreten worden, daß diese Einbeziehung auch durch die Verwaltung im Wege der Billigkeit oder die Verwaltungsrichtlinien erfolgen könne. Der Ausschuß hat sich deswegen darauf beschränkt, die in Ziff. 2 der Drucksache 4564 formulierte Entschließung zu beantragen. Der Ausschuß hatte zur Behandlung der Vorlage einen Unterausschuß zusammen mit dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht eingesetzt. Sämtliche Beschlüsse sind sowohl im Unterausschuß als auch im Ausschuß einstimmig erfolgt. Bonn, den 3. Juli 1953 Seuffert Berichterstatter 14196 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 Anlage 19 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit über den Entwurf eines Gesetzes über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Will Der Deutsche Bundestag hat in seiner 268. Sitzung am 3. Juni 1953 den zur ersten Beratung vorgelegten Gesetzentwurf über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen der Bundestag wolle beschließen, dem Gesetzentwurf mit den aus der Drucksache Nr. 4605 ersichtlichen Änderungen zuzustimmen. Als Berichterstatter des Ausschusses habe ich hierzu den folgenden Bericht vorzutragen. Hinsichtlich der sachlichen Notwendigkeit zum Erlaß dieses Gesetzes darf ich auf die ausführliche Begründung verweisen, die dem ursprünglichen Gesetzentwurf in der Drucksache Nr. 4327, Seite 16 ff., beigefügt ist. Ich kann mich meinerseits auf den ergänzenden Hinweis beschränken, daß das Berliner Abgeordnetenhaus sich schon seit zwei Jahren — wie sich aus den Sitzungsprotokollen ergibt — mit dieser für die Berliner Kreditund Produktionswirtschaft überaus wichtigen Materie befaßt hat und seit langem auf den Erlaß dieses Bundesgesetzes wartet. Aber nicht nur Berlin, insbesondere die dort wohnenden etwa 6000 ehemaligen Bankangestellten, die mit ihren Pensionsansprüchen von dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abhängen, sowie die etwa 100 000 Pfandbriefgläubiger der Berliner Realkreditinstitute warten auf dieses Gesetz, sondern schätzungsweise auch eine halbe Million von Bewohnern des Bundesgebietes, deren am 8. Mai 1945 bei Berliner Kreditinstituten bestehende Uraltguthaben bisher nicht umgestellt werden konnten. Die lange Verzögerung der gesetzlichen Regelung dieser Ansprüche ist nun — jedenfalls seit über einem halben Jahr — im wesentlichen durch gewisse Bedenken verursacht, die die Alliierte Hohe Kommission bisher dem vorliegenden Umstellungsergänzungsgesetz bzw. den damit zusammenhängenden, vom Berliner Abgeordnetenhaus noch zu verabschiedenden Berliner Altbankengesetzen entgegengebracht hat, soweit sich nämlich diese Gesetze auf die Befriedigung ausländischer Gläubiger beziehen. Durch Verhandlungen auf Referentenebene haben sich diese Bedenken bisher nicht ausräumen lassen, so daß es dazu noch weiterer, inzwischen bereits eingeleiteter Verhandlungen der Bundesregierung selbst mit der Alliierten Hohen Kommission bedarf. Der Ausschuß ist aber, auf Grund von Fühlungnahmen deutscher mit alliierten Behörden, zu der Meinung gekommen, daß der abschließenden parlamentarischen Behandlung dieses Gesetzes durch den Bundestag keine Bedenken entgegenstehen, da die Neufassung des § 61 a sicherstellt, daß das Umstellungsergänzungsgesetz erst gleichzeitig mit den vom Berliner Abgeordnetenhaus zu verabschiedenden Altbankengesetzen in Kraft tritt. Das bedeutet, daß die Alliierte Hohe Kommission ein Einspruchsrecht gegen das Umstellungsergänzungsgesetz für den Fall behält, daß die im Gang befindlichen Verhandlungen Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14197 nicht zur Einigung führen sollten. Einer Verabschiedung des Umstellungsergänzungsgesetzes durch den Bundestag noch in dieser Legislaturperiode steht daher nach der übereinstimmenden Auffassung des 12. Ausschusses nichts im Wege. Ich komme nun zur Berichterstattung über den materiellen Inhalt des Gesetzes bzw. der vom Ausschuß vorgeschlagenen Änderungen, wie sie aus der Gegenüberstellung der Texte in Drucksache Nr. 4605 ersichtlich sind. Im Abschnitt I des Gesetzes, §§ 1 bis 40, der die Umwandlung von Uraltguthaben regelt, wurden insbesondere die Buchstaben c und d des § 3 neu gefaßt. Im ersten Fall sollte erreicht werden, daß auch diejenigen Uraltguthaben umwandlungsfähig würden, die von einem im Zeitpunkt der Abtretung in der sowjetischen Besatzungszone wohnenden Gläubiger an eine ebenfalls in der Sowjetzone wohnende Person abgetreten wurden, sofern nur beide Personen bei Inkrafttreten des Umstellungsergänzungsgesetzes ihren Wohnsitz im Bundesgebiet hatten. Um ferner die Umwandlung von Guthaben nicht umwandlungsberechtigter Personen auszuschließen, war vorzusehen, daß eine erforderliche Devisengenehmigung nicht „nach dem 1. Oktober 1949", sondern vor dem 31. Dezember 1952 erteilt worden sein muß. In § 3 Buchstabe d wird entsprechend dem alliierten Gesetz Nr. 73 bestimmt, daß die Umwandlung von Uraltguthaben ausgeschlossen ist, wenn der Kontoinhaber in einem nichtdeutschen Gebiet ansässig ist, dessen Regierung die Bundesrepublik nicht anerkannt hat. Der § 5 wurde unter Anpassung an das Bundesvertriebenengesetz neu gefaßt. In § 10 ist neu vorgesehen, daß Entscheidungen des Rechnungshofes im Verwaltungsrechtsweg angefochten werden können. In § 36 hat schließlich der Ausschuß eine Bestimmung neu eingefügt, wonach die Bank deutscher Länder für die Zeit nach dem 1. Januar 1953 die Zinserträge aus ihr gewährten Ausgleichsforderungen dem Neuen Institut anteilig bis zum Zeitpunkt der Gewährung der Liquiditätsausstattung zu vergüten hat. Im Abschnitt II des Gesetzes, §§ 41 bis 44, wird nur eine redaktionelle Änderung im § 43 vorgesehen. Im Abschnitt III des Gesetzes, §§ 45 bis 54, der die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen gegen den Bund behandelt, handelt es sich bei den Beschlüssen des Ausschusses im wesentlichen um Klarstellungen, mit Ausnahme des § 45 Abs. 6. Die Neufassung dieses Absatzes ist aus der Erwägung erfolgt, daß bei einigen Instituten nicht mit Sicherheit voraussehbar ist, ob die Abwicklungskosten durch den Betrag von 1 Million DM gedeckt werden können. Aus diesem Grunde hält es der Ausschuß für geboten, für derartige Fälle ein Sicherheitsventil zu schaffen. Um jedoch einen Dirigismus zu vermeiden, wird die Bestätigung der Voraussetzungen des Abs. 6 Buchstabe b durch einen das Vertrauen aller Beteiligten genießenden Wirtschaftsprüfer vorgesehen. Dessen Befugnis erstreckt sich nicht allein auf die Überprüfung der materiellen Voraussetzungen der Abwicklungskosten, sondern infolge der Formulierung „notwendigen Kosten" auch auf eine organisatorische Überprüfung. In Abs. 7 hält es der Ausschuß für geboten, den Rahmen der Berliner Altbankengesetzgebung und gewisse Richtlinien hierfür, welche insbesondere durch die Bezugnahme auf die 35. Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz die kleine Lösung verankert, zusammenzufassen. Der Abschnitt IV des Gesetzes, §§ 55 bis 60, enthaltend steuerliche Vorschriften für Berliner Altbanken, wird in diesem Gesetz ganz gestrichen und einem späteren Gesetz vorbehalten. Im letzten Abschnitt V, §§ 61 bis 63, wird klargestellt, daß auch die Rechtsverordnungen zu diesem Gesetz der Zustimmung des Bundesrats bedürfen. Schließlich wird in § 61 a die BerlinKlausel in einer Form eingeführt, die sichert, daß dieses Umstellungsergänzungsgesetz nur gleichzeitig mit den Berliner einschlägigen Landesgesetzen in Kraft tritt. Die Bedeutung des Umstellungsergänzungsgesetzes für den Bund ergibt sich aus einer „Übersicht über die finanzielle Belastung", die der Bundesminister für Wirtschaft zu diesem Gesetz herausgegeben hat und die folgende Zahlen enthält: A. Uraltguthaben Mill. DM I. Umgewandelte Uraltguthaben ca. 400 1. Von Bundesgebietsgläubigern ca. 70 2. Von Gläubigern ehemals verbündeter Staaten und Staatenlosen ca. 75 3. Von Westberliner Gläubigern ca. 35 4. Von Angehörigen der Vereintentionen davon von Kreditinstituten und sonstigen Personen mit Sitz oder Wohnsitz in Oststaaten ca. 170 Mill. DM von Personen mit Sitz oder Wohnsitz in Weststaaten ca. 30 Mill. DM ca. 200 5. Von Gläubigern aus Ostberlin und Gebieten unter sowjetischer und polnischer Herrschaft 60 —100 zusammen ca. 440 — 480 Davon werden nach Teil I UEG umgewandelt: ca. 250 — 300 B. Kleine Lösung Mill. DM Führt zu einer Belastung des Bundes mit Ausgleichsforderungen von ca. 200 Abgeschaltet bleiben an Auslandsverbindlichkeiten: 14198 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 aus Stillhalteschulden ca. 80 —100 Mill. DM aus langfristigen Auslandsverbindlichkeiten ca. 75 —100 Mill. DM aus KokaNachzahlungen ca. 40 Mill. DM insgesamt: ca. 200 — 240 Mill. DM C. Große Lösung Führt zur Mehrbelastung Mill. DM 1. hinsichtlich der ausländischen Gläubiger in Höhe von ca. 200 — 240 2. hinsichtlich der Ostgläubiger a)


(Dr. Reif)


(Dr. Reif)


(Dr. Reif)


(23. Ausschuß)


(Nrn. 4486, 4312 der Drucksachen)


(Nrn. 4610, 4029 der Drucksachen)


(19. Ausschuß)


(Nrn. 4202, 4498 der Drucksachen)

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0128026100

(Revenstorff)


(Nrn. 4564, 4304 der Drucksachen)


(Seuffert)


(Umstellungsergänzungsgesetz)


(Nr. 4605 der Drucksachen)


(Dr. Will)

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0128026200

(d. h. nur quotale Befriedigung der ausländischen Gläubiger aus 10 : 1 bzw. 1 : 1 umgestellten Verbindlichkeiten Berliner Altbanken, mit Ausnahme von Reichsmarkschuldverschreibungen; keine Befriedigung der Ostgläubiger)


(d. h. volle Befriedigung der ausländischen Gläubiger und der Ostgläubiger)

Mill. DM
b) aus sonstigen Reichsmarkforderungen (insbesondere Pensionen) ca. 50 Mill. DM
c) aus Uraltguthaben ca. 100 Mill. DM ca. 280
ca. 480 — 520
Der Ausschuß hat sich nach sorgfältiger Abwägung aller zur Zeit in Frage kommenden Umstände für die sogenannte „kleine Lösung" entschieden, also für rund 200 Millionen DM anstatt rund 500 Millionen DM, in der Erwartung der „großen Lösung" zu einem späteren Zeitpunkt.
Bonn, den 3. Juli 1953
Dr. Will
Berichterstatter
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14199
Anlage 20 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
Schriftlicher Bericht
des Ausschusses für ERP-Fragen

(15. Ausschuß)


(Nr. 4433 [neu] der Drucksachen)

über den Entwurf eines Gesetzes über die
Verwaltung des ERP-Sondervermögens

(Nr. 4283 der Drucksachen)

Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Semler
Der in Drucksache Nr. 4283 vorliegende Entwurf eines Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens beruht auf dem Gesetz vom 31. Januar 1950 (Bundesgesetzbl. 1950 S. 8) betreffend das Abkommen über Wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Dezember 1949. Dieses Gesetz sieht in Artikel III vor, daß die sogenannten DM-Gegenwertmittel ein Sondervermögen des Bundes darstellen und daß auf die Verwaltung dieses Sondervermögens die Vorschriften der Reichshaushaltsordnung Anwendung finden. Dem Sondervermögen fließen laufend Zins- und Tilgungsbeträge zu, die zu neuen wirtschaftlichen Förderungsmaßnahmen Verwendung finden. Es kommt diesem Vermögen mithin ein Dauer-Charakter zu, und es rechtfertigt sich daher eine besondere gesetzliche Regelung der Verwaltung dieses Vermögens.
Der Bundesrat hat in seiner 99. Sitzung am 23. Januar 1953 eine Reihe von Änderungen zu dem Gesetzentwurf vorgeschlagen. Die Änderungsvorschläge und die Stellungnahme der Bundesregierung hierzu sind aus der Drucksache Nr. 4283 ersichtlich.
Der Ausschuß hat in seiner Sitzung vom 2. Juni 1953 den Gesetzentwurf mit den Änderungsvorschlägen des Bundesrates und der Stellungnahme der Bundesregierung beraten.
Zu § 2 des Gesetzentwurfs stimmte der Ausschuß der Auffassung der Bundesregierung zu, daß der Vorschlag des Bundesrates auf Einfügung des Wortes „unmittelbar" möglicherweise zu einer nicht gewollten Einengung der allgemeinen Zweckbestimmung führen könne. Der Vorschlag des Bundesrates wurde insoweit abgelehnt.
Dagegen mißt der Ausschuß der Beifügung des Wortes „ausschließlich" in § 2 entscheidende Bedeutung bei. Durch die vom Ausschuß einstimmig gebilligte Fassung soll eine Verwendung von DM-
Gegenwertmitteln für sonstige Zwecke, insbesondere zur Bestreitung von Ausgaben im allgemeinen Haushalt des Bundes, vom Haushaltsjahr 1954 an ausgeschlossen sein.
Zu § 16 des Gesetzentwurfs ist der Ausschuß dem Gegenvorschlag der Bundesregierung zum Änderungsvorschlag des Bundesrates gefolgt, da außer dem Bundesminister für Wirtschaft auch andere Ressorts beteiligt sein können.
Der Aufschub des Inkrafttretens der §§ 2, 5 Abs. 5, 7, 8 und 9 rechtfertigt sich aus der bereits vorgenommenen Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 1953/54, in welchem bereits Mittel aus dem Sondervermögen verplant worden sind.
Bonn, den 1. Juli 1953
Dr. Semler
Berichterstatter
14200 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
Anlage 21 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
Schriftlicher Bericht

(zu Nr. 4491 der Drucksachen)

des Ausschusses für Wirtschaftspolitik

(13. Ausschuß)

über den Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung der Titel II, III, IV und X der Gewerbeordnung

(Nrn. 4491, 4170 der Drucksachen)

Berichterstatter: Abgeordneter Lange
1. Beratungsgegenstand
Dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik hat der von der Bundesregierung dem Plenum des Bundestages zur Beratung übergebene
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Titel II, III, IV und X der Gewerbeordnung — Nr. 4170 der Drucksachen —
einschließlich der Änderungsvorschläge des Bundesrates und der Stellungnahme der Bundesregierung hierzu vorgelegen. Mit der oben genannten Drucksache sind noch im Ausschuß
der Antrag der Abgeordneten Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Baumgartner, Dr. Seelos und Fraktion der BP betr. Zulassung zum Gewerbebetrieb und Untersagung eines Gewerbebetriebes — Nr. 1016 der Drucksachen — Ziffer 1 b,
der Antrag der Fraktion der FU (BP-Z) betr.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung — Nr. 3265 der Drucksachen —,
der Antrag der Abgeordneten Dirscherl und Genossen betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung — Nr. 3958 der Drucksachen — und
der Antrag der Abgeordneten Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Eberhard und Genossen betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung — Nr. 4190 der Drucksachen —
behandelt worden.
Die Regierungsvorlage will, unabhängig von einer künftig vorzunehmenden und notwendigen Neukodifizierung der GewO, erreichen, daß sich aus der Praxis ergebende unbedingt abzustellende Unzulänglichkeiten jetzt schon beseitigt werden mit dem Ziel, Rechtseinheit und Rechtsgleichheit im Geltungsbereich des Grundgesetzes wiederherzustellen und erforderliche Angleichung an den gegenwärtigen Stand von Wirtschaft und Technik vorzunehmen.
Wesentlichstes Anliegen des Entwurfs war die bundeseinheitliche Regelung des gesamten Fragenkomplexes, der mit den überwachungsbedürftigen Anlagen zusammenhängt. Diese Regelung mußte auch den gegenwärtigen Stand von Wirtschaft und Technik berücksichtigen. Es handelt sich hierbei in erster Linie um die bei der Anwendung des § 24 GewO entstandenen Schwierigkeiten.
Zweites Anliegen des Entwurfs war es, wiederum für das ganze Bundesgebiet, die Gewerbeuntersagung, die in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich geregelt ist, einheitlich zu ordnen.
Drittes Anliegen war es, die den Gewerbebetrieb außerhalb einer festen Betriebsstätte betreffenden Vorschriften unter Berücksichtigung der oben genannten Grundsätze zu ändern und Zweifelsfragen zu klären.
Im übrigen kann in diesem Zusammenhang auf die der Regierungsvorlage beigegebene Begründung verwiesen werden. Ebenso sei der Hinweis auf die Begründung zu den Bundesratsvorschlägen und die Stellungnahme der Bundesregierung hierzu gestattet.
Die übrigen genannten Drucksachen haben sich auch mit dem erwähnten Fragenkreis beschäftigt und sollen die dem Ausschußantrag entsprechende Erledigung finden.
2. Verhandlungen des Ausschusses a) Zur Geschäftsordnung
Vor Eintritt in die sachliche Beratung versuchte der Ausschuß, sich darüber klar zu werden, ob mit Rücksicht auf die zu erwartende starke Belastung der Ausschußarbeit gegen Ende der Legislaturperiode die Vorlage insgesamt, d. h. einschließlich der strittigen Fragen — allgemeine Gewerbeuntersagung und Gewerbeeinschränkungen beim Wandergewerbe —, behandelt werden sollte oder ob nur
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nichtstrittige Punkte, z. B. die Regelung des Fragenkreises „überwachungsbedürftige Anlagen", zur Behandlung gestellt werden sollten. Einem Geschäftsordnungsantrag auf Aussetzung der Beratungen zu den §§ 35 und 56 und den damit zusammenhängenden Bestimmungen wurde nicht stattgegeben, weil die Mehrheit des Ausschusses die Meinung vertrat, das Plenum habe dem Ausschuß einen bestimmten, dem Umfang nach genau begrenzten oder umschriebenen Auftrag gegeben, dem man sich nicht entziehen könne.
Weiterhin wurde vor Beginn der Sachberatung darauf hingewiesen, daß in diese Novelle eine entsprechende, sich aus den Bestimmungen des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) ergebende Regelung für das graphische Gewerbe eingebaut werden müsse. Diese Regelung sei in Verbindung mit einer Neufassung des § 30 c GewO erforderlich, um auch künftig, nach Inkrafttreten der Handwerksordnung, eine einheitliche Berufsausbildung im graphischen Gewerbe zu gewährleisten. Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik stimmte dieser Absicht zu und erklärte sich bereit, am Ende der Beratungen über die Regierungsvorlage in eine Prüfung der Frage einzutreten und gegebenenfalls eine entsprechende Bestimmung in die Novelle aufzunehmen.
Bei der Beratung der Regierungsvorlage, so erklärte der Ausschuß, wolle er unter Berücksichtigung der oben dargelegten Bedenken mit der Behandlung des § 24 (überwachungsbedürftige Anlagen) beginnen, um unter allen Umständen dieses vordringliche Anliegen bis Ende der Legislaturperiode erledigen zu können.
b) Zur Sache
aa)Überwachungsbedürftige Anlagen
Im Ausschuß bestand die einheitliche Auffassung, daß die bisherige unterschiedliche gewerbliche Überwachung der Dampfkessel und der übrigen überwachungsbedürftigen Anlagen zugunsten einer einheitlichen Regelung aufgegeben werden müsse. In diesem Zusammenhang erschien die aus Zusammenwirken von Regierung und Bundesrat entstandene Vorlage für die §§ .24, 24 a, 24 b, 24 c, 24 d und 25 brauchbar. Bei der Einzelberatung wurde zu § 24 Abs. 3 ausdrücklich festgestellt, daß der dort in der ursprünglichen Regierungsvorlage aufgestellte Katalog dem gegenwärtigen Stand von Wirtschaft und Technik entspräche und der künftigen Entwicklung genügend Raum ließe. Dieser Absatz wurde bei Wiederherstellung der Nr. 4 der Regierungsvorlage angenommen. Im übrigen wurde bei den zitierten Paragraphen erklärt, daß das aus dem Grundgesetz zu berücksichtigende Allgemeininteresse in dem Grundsatz der Nichtgefährdung der Beschäftigten oder Dritter (Schutz der Beschäftigten [Arbeitsschutz], Schutz der Nachbarschaft, Schutz der Allgemeinheit) in ausreichendem Maße durch die Vorlage gewahrt ist. Aus diesen Überlegungen ergaben sich die Beschlüsse des Ausschusses, die in der Drucksache Nr. 4491 ihren Niederschlag gefunden haben.
An dieser Stelle ist noch auf eine Anregung hinzuweisen, die aus einem zu § 24 a Abs. 1 gestellten Antrag entspringt. Dieser Antrag ist nicht angenommen worden, weil die klare Formulierung der gegenwärtigen Ausschußvorlage vorgezogen wurde. Trotzdem soll der in dem Antrag enthaltene Gedanke in der Ausführung des § 24 a Abs. 1 von der Exekutive berücksichtigt werden. Der Antrag lautete wie folgt:
„Werden Anlagen der in § 24 genannten Art, für deren Errichtung und Betrieb bis zum Inkrafttreten einer nach § 24 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung eine besondere Genehmigung nicht erforderlich war, auf Grund einer solchen Rechtsverordnung genehmigungspflichtig, so ist in dieser Verordnung gleichzeitig eine angemessene Übergangsfrist zur Einholung der Genehmigung sowie zur Vornahme etwaiger hierfür an den Anlagen notwendig werdender Änderungen zu bestimmen. Das gleiche gilt, wenn Anlagen auf Grund einer nach § 24 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung schärferen Anforderungen, als vor Erlaß dieser Rechtsverordnung bestanden, unterworfen werden. Vor Ablauf dieser Frist kann die Stillegung solcher Anlagen nur dann angeordnet werden, wenn durch die Fortsetzung des Betriebs der Anlagen eine auf andere Weise nicht zu beseitigende erhebliche Gefährdung der Beschäftigten oder Dritter zu befürchten ist."
Bedenken wurden im Ausschuß wegen der mit der Eigenüberwachung einiger Betriebe verbundenen Interessenkollision geäußert. Diese Bedenken konnten jedoch mit dem Hinweis, daß auch hier die Prüfung, z. B. bei chemischen Betrieben mit einmaligen Anlagen, nur von anerkannten Prüfern durchgeführt werden könne, da andernfalls die Genehmigung zur Eigenüberwachung versagt würde, zerstreut werden.
Der Ausschuß hat sich bei der Behandlung der Frage „überwachungsbedürftige Anlagen" im wesentlichen die Begründung der Regierung, auf die schon verwiesen wurde, zu eigen gemacht.
bb) Gewerbeuntersagung
Bei der Behandlung dieses Problems hat sich eine Mehrheit des Ausschusses im ersten Teil der Auseinandersetzung der Auffassung der Regierung angeschlossen, daß eine Gewerbeuntersagung allgemeiner Art möglich sein muß, um die gegenwärtige durch Landesgesetze bedingte, mit dem Grundgesetz nicht in Übereinstimmung zu bringende Benachteiligung für Handelsbetriebe zu beseitigen. Ebenso bestünde das dringende Bedürfnis, den gegenwärtigen § 35 in seiner antiquierten Form und Sprache dem heutigen Stand von Wirtschaft und Technik anzugleichen. Außerdem sollte die von der Regierung vorgeschlagene Formulierung für die ganze oder teilweise Untersagung an zwei Tatbestände gebunden sein: 1. Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden u n d 2. wenn durch Fortsetzung des Gewerbebetriebes eine Gefährdung der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten zu besorgen wäre.
Nachdem diese auch mit dem Grundgesetz übereinstimmenden Grundsätze klar herausgearbeitet worden sind — sie waren in der Formulierung des § 35 Abs. i enthalten —, entschloß sich in diesem Stadium der Beratung auch die Minderheit, ihre Bedenken gegen die Generalklausel zurückzustellen. Damit war in der Frage der Gewerbeuntersagung eine einheitliche Auffassung im Ausschuß hergestellt. Meinungsverschiedenheiten blieben nur bestehen in der Frage, ob nach der Untersagung der Betroffene sein Recht vor den ordentlichen Gerichten oder den Verwaltungsgerichten suchen sollte. Zu diesem Punkte wollte der Ausschuß als Sachverständige Herren vom Deutschen Industrie- und Han-
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(Lange)

delstag und vom Bundesverband der deutschen Industrie hören.
Die Vertreter der genannten Organisationen äußerten sich dann im Ausschuß auf Wunsch einiger Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaftspolitik nicht nur zu dem Problem des Rechtsweges, sondern auch zu der grundsätzlichen, weiter oben dargelegten Frage. Die nach Anhörung der Herren Sachverständigen in der internen Ausschußberatung einsetzende Diskussion zeigte dann, daß bei einer Mehrheit jetzt die Bedenken wieder aufkamen, die ursprünglich nur bei einer Minderheit gegen die Generalklausel bestanden hatten.
Es wurde dann der Antrag gestellt, die Behandlung des § 35 bei der vorliegenden Novelle auszusetzen und zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Ausschüsse des neugewählten zweiten Bundestages nicht so in Zeitnot wären, dieses Problem wiederaufzugreifen.
Diesem Antrag wurde mit knapper Mehrheit stattgegeben. Die Minderheit forderte dann, daß der § 35 mindestens in einer Entschließung mit einem entsprechenden Ersuchen an die Bundesregierung behandelt werden müsse, um eine die ganze Wirtschaft erfassende Regelung in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz zu einem späteren Zeitpunkt zu erreichen. Dieser Auffassung wurde vom ganzen Ausschuß zugestimmt, und sie hat ihren Niederschlag in der Entschließung unter B 1 a) dieser Drucksache gefunden.
cc) Vorschriften für den Gewerbebetrieb außerhalb einer festen Betriebsstätte (Wandergewerbe)

Das Kernstück dieser Bestimmungen ist im § 56 zu sehen, der wesentliche Gewerbebeschränkungen enthält. Da hierzu eine weit über die Regierungsvorlage hinausgehende Wunschliste der interessierten Gruppen und Organisationen vorlag und eine ins einzelne gehende Prüfung bis in die Gemeinden notwendig gewesen wäre, entschloß sich der Ausschuß einstimmig, auf die Behandlung des § 56 und aller damit zusammenhängenden Fragen zu verzichten und dem Plenum über eine Entschließung, die auch den § 56 a einbezieht, die spätere Behandlung zu empfehlen. Auch hierbei war die Überlegung maßgebend, daß das Kernstück der vorliegenden Novelle unter allen Umständen, trotz Zeitnot, verabschiedet werden müsse.
dd) Graphisches Gewerbe
Wie vor Eintritt in die sachlichen Ausschußberatungen vereinbart, wurde der § 30 c GewO behandelt. Es ist im Zusammenhang mit der Geschäftsordnungsdebatte schon kurz auf die Gründe hingewiesen worden, die eine Neufassung des § 30 c erforderlich machen. Den dort mitgeteilten Überlegungen hat der Ausschuß weitgehend Raum gegeben und den nachfolgenden Vorschlag zum § 30 c zur Grundlage seiner Beratungen gemacht:
„Entwurf
einer Neufassung des § 30 c der Gewerbeordnung
1. § 30 c der Gewerbeordnung erhält folgende Fassung:
„§ 30 c

(1) Das graphische Gewerbe darf nur ausgeübt

werden, wenn der Inhaber des Betriebes oder die
für die Leitung des Betriebes verantwortliche Person im Besitz eines Prüfungszeugnisses ist. Scheidet eine solche für die Leitung des Betriebes verantwortliche Person aus, so ist binnen eines Jahres eine andere Person für die Leitung des Betriebes zu bestellen, die im Besitz eines Prüfungszeugnisses ist.

(2) Ein Gewerbe im Sinne des Absatzes 1 betreibt, wer Druckerzeugnisse, Druckstöcke oder Druckformen und die hierzu unmittelbar dienenden Erzeugnisse für Dritte herstellt.


(3) Dem Prüfungszeugnis nach Absatz 1 steht ein Zeugnis über die bestandene handwerkliche Meisterprüfung (§ 41 ff. des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) vom . . . . Bundesgesetzbl. I S. ) in einem Fachgebiet des graphischen Gewerbes gleich.


(4) Ein Prüfungszeugnis ist nicht erforderlich, wenn der Gewerbetreibende die erforderliche Sachkunde für die selbständige Ausübung des graphischen Gewerbes auf andere Weise nachweist und hierüber eine Bescheinigung der höheren Verwaltungsbehörde besitzt.


(5) Für die Zulassung zur Prüfung ist § 44 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) vom (Bundesgesetzbl. I S. . . . .) sinngemäß anzuwenden. An die Stelle des Meisterprüfungsausschusses tritt der von der höheren Verwaltungsbehörde für ihren Bezirk zu errichtende Prüfungsausschuß. Zur Prüfung ist auch zugelassen, wer die Gehilfenprüfung bestanden und eine mehrjährige Tätigkeit als Gehilfe zurückgelegt hat oder zum Anleiten von Lehrlingen in einem entsprechenden Handwerk befugt ist.


(6) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zu erlassen über

1. die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses, die Berufung seiner Mitglieder und die Prüfungsordnung,
2. die Erteilung der Bescheinigung nach Absatz 3.
Bis zum Erlaß der Rechtsverordnungen nach Satz 1 dieses Absatzes steht ein Zeugnis über eine im Anschluß an eine Lehrmeisterprüfung bestandene Abschlußprüfung an einer für die Durchführung von Prüfungen staatlich anerkannten Fachschule des graphischen Gewerbes dem Prüfungszeugnis nach Absatz 1 gleich.

(7) Absatz i findet auf die Betriebe der Bundesdruckerei, auf den handwerklichen Betrieb des graphischen Gewerbes sowie auf Personen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Titel I, II, III, IV und X der Gewerbeordnung vom (Bundesgesetzbl. I S.. . . .) den Betrieb eines graphischen Gewerbes begonnen haben, keine Anwendung."

In diesen Beratungen wurde vom Ausschuß anerkannt, daß für das graphische Gewerbe sich aus seiner besonderen Situation auch eine besondere Lösung rechtfertige. Es wurde zugestanden, daß die Berufsausbildung, soweit sie in der Handwerksordnung für Berufe des graphischen Gewerbes geregelt worden ist, auch für den industriellen Sektor dieses Gewerbes in demselben Umfange zu regeln sei, um
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(Lange)

die einheitliche Berufsausbildung, die im übrigen auf Vereinbarungen der Tarifkontrahenten beruht, zu sichern. Alle nicht von der Handwerksordnung erfaßten Berufe des graphischen Gewerbes sollten auch noch nicht in der GewO, sondern in einem noch zu schaffenden Bundesgesetz über die Berufsausbildung geregelt werden. In ein solches Gesetz seien dann die jetzt gefundenen Regelungen der Handwerksordnung und der GewO einzubeziehen.
Nicht entschließen konnte sich der Ausschuß, jetzt schon, ohne die Auswirkungen auf die übrige Industrie eindeutig übersehen zu können, die gegenwärtige Praxis im graphischen Gewerbe, die in dem Entwurf zu § 30 c ihren Niederschlag gefunden hat, gesetzlich zu verankern. Auch hier wurde das Hilfsmittel der Entschließung — wie unter B 1 c formuliert — angewandt.
Die in Frage stehende Berufsausbildung zu regeln, wurde dann einstimmig in der Fassung des in die Novelle eingefügten § 128 a beschlossen. Dieser Paragraph tritt aber nur zusammen mit der Handwerksordnung in Kraft und wieder außer Kraft, wenn eine Regelung nach der Entschließung unter B 1 c erfolgt.
ee) Sonstige Vorschriften des Änderungsgesetzes
Alle sonst angenommenen Bestimmungen, vorgenommenen Änderungen oder Streichungen ergaben sich aus den in den oben dargelegten Beratungen erarbeiteten Grundsätzen und vorgetragenen Auffassungen. Eine Einzelbesprechung erübrigt sich daher.
Es sei noch erwähnt, daß der Ausschuß für Sozialpolitik mitberatend an der Vorlage gearbeitet hat. Er hat eine von den Beschlüssen des Ausschusses für Wirtschaftspoltik abweichende Meinung nicht geäußert.
Zum Schluß sei noch mit allem Nachdruck auf die Entschließung unter B 1 d hingewiesen, in der die Bundesregierung ersucht wird,
„nach Erledigung der in a bis c genannten Vorlagen eine Neufassung der Gewerbeordnung vorzubereiten mit dem Ziele, die Vorschriften zu vereinfachen und den Erfordernissen von Wirtschaft und Technik anzupassen. In dieser vorzubereitenden Neufassung sollen die Strafvorschriften auf das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten abgestellt werden."
Bonn, den 1. Juli 1953
Lange
Berichterstatter
14204 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
Anlage 22 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
Schriftliche Erklärung
des Abgeordneten Günther (CDU)

gemäß § 59 der Geschäftsordnung
zur Abstimmung
über den Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung der Titel II, III, IV und X der Gewerbeordnung

(Nrn. 4491, 4170 der Drucksachen)

I. In dem Gesetz zur Änderung der Titel II, III, IV und X der Gewerbeordnung ist es das Anliegen des Handwerks,
1. im Zusammenhang mit § 14 die Regelung über die gewerbepolizeiliche Anmeldung einschließlich der Strafbestimmungen so zu gestalten, daß eine Bekämpfung der Schwarzarbeit möglichst wirksam durchgeführt werden kann;
2. die Frage der Gewerbeuntersagung in § 53 so zu regeln, daß bei Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden die Untersagung in allen Gewerbezweigen (nicht nur im Handwerk und im Einzelhandel, sondern auch in der Industrie, im Großhandel, bei Banken, Versicherungen usw.) möglich ist;
3. die Vorschriften über das Wandergewerbe in den §§ 55 ff. und über den Marktverkehr in den §§ 64 ff. grundlegend neu zu fassen.
II. In dem Antrag des Ausschusses für Wirtschaftspolitik — Drucksache Nr. 4491 — wird dem Anliegen des Handwerks nur insoweit entsprochen, als die Regelung über die gewerbepolizeiliche Anmeldung einschließlich der Strafbestimmungen in einer Weise neu gestaltet wird, die Ansatzmöglichkeiten für die Bekämpfung der Schwarzarbeit bietet, wenngleich auch bei weitem noch nicht in dem Maße, wie es das
vom Handwerk gewünschte besondere Strafgesetz gegen die Schwarzarbeit möglich machen würde. Der Wunsch auf ein besonderes Strafgesetz gegen die Schwarzarbeit kann daher auf Grund der vom Ausschuß für Wirtschaftspolitik bzw. in der Regierungsvorlage vorgeschlagenen Fassung der einschlägigen Bestimmungen der Gewerbeordnung keineswegs aufgegeben werden.
III. Das Anliegen des Handwerks bezüglich der Regelung über die Gewerbeuntersagung in § 35 und über das Wandergewerbe findet in dem Antrag des Ausschusses für Wirtschaftspolitik nur Berücksichtigung in Form der vorgeschlagenen Entschließung B Ziffer 1 a) und b).
IV. Vom Standpunkt des Handwerks aus als eines wichtigen Teiles unserer Volkswirtschaft ist es dringend angebracht, die vorgeschlagene Entschließung anzunehmen, damit die Bundesregierung veranlaßt wird, im Sinne der Entschließung eine gesetzliche Neuregelung vorzubereiten. Zweckmäßig kann es im übrigen sein, der Bundesregierung für die Vorlage eines Entwurfes den Termin des 31. März 1954 zu setzen.
Günther
Mitglied des Bundestages
Deutscher Bundestag - 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14205
Anlage 23 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
Schriftlicher Bericht
des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß)

über die
Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht
betreffend
Antrag der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen
auf Feststellung, daß das
Gesetz über das Bundesverwaltungsgericht
vom 23. September 1952 in den Vorschriften des § 9 Abs. 1
Buchstaben a, b, e und f mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig sei.

(zu Nr. 4555 der Drucksachen)

Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Arndt.
Das Land Nordrhein-Westfalen behauptet im Wege der Normenkontrolle die Nichtigkeit der Bestimmungen, die eine Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in erster und einziger Instanz begründen.
Der Bundestag hat die Gepflogenheit, sich nur ausnahmsweise in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren zu äußern oder sich an einem solchen Verfahren zu beteiligen. Eine Ausnahme ist nach der einstimmigen Überzeugung des Rechtsausschusses hier begründet, weil der Antrag eines Bundeslandes sich gegen den Bestand eines Bundesgesetzes richtet und die Streitfrage für die gesamte Bundesgerichtsbarkeit von grundlegender Bedeutung ist.
Dürfte ein oberes Bundesgericht nur als Rechtsmittelgericht tätig werden, so wären auch die Vorschriften ungültig, die in Hoch- und Landesverratsverfahren dem Bundesgerichtshof die Zuständigkeit übertragen haben. Diesen Vorschriften hat
auch das Land Nordrhein-Westfalen selbst zugestimmt, so daß es sich jetzt mit seiner eigenen Haltung in Widerspruch setzt.
Die Gründe dafür, daß ein oberes Bundesgericht nicht notwendig allein ein Rechtsmittelgericht sein muß, hat als Berichterstatter seinerzeit der Abgeordnete Herr Dr. Wilhelm Laforet bereits vorgetragen.
Der Abgeordnete Herr Dr. Kopf und ich sollen jeder für sich beauftragt sein, die Rechtsauffassung des Bundestages schriftlich dem Bundesverfassungsgericht zu unterbreiten, und ermächtigt werden, auch in einer mündlichen Verhandlung für den Bundestag zu sprechen.
Bonn, den 3. Juli 1953
Dr. Arndt
Berichterstatter
14206 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
Anlage 24 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
Schriftlicher Bericht
des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht

(21. Ausschuß)

Änderung des Handelsgesetzbuches (Nrn. 4604, 3856 der Drucksachen)

Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Leuze
Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuches — Drucksache Nr. 3856 — wurde in der 244. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 11. Dezember 1952 dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht als federführendem Ausschuß und dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik als mitberatendem Ausschuß überwiesen. Der Wirtschaftspolitische Ausschuß hat sich in mehreren Sitzungen mit dem Gesetzentwurf befaßt und beschlossen, dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht gewisse Änderungen der Vorlage vorzuschlagen. Er hat dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen mit zehn gegen drei Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt. Die Minderheit des Ausschusses für Wirtschaftspolitik lehnte die Vorlage vor allem mit Rücksicht auf § 89 b des Entwurfs — Ausgleichsanspruch — ab.
Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht behandelte den Gesetzentwurf in seinen Sitzungen vom 24. und 25. Juni 1953, und zwar unter eingehender Berücksichtigung der Vorschläge des Ausschusses für Wirtschaftspolitik. Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht hat als federführender Ausschuß die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung des Rechts der Handelsvertreter voll anerkannt. Im Handelsgesetzbuch vom Mai 1897 war dieses Rechtsgebiet nur in wenigen Bestimmungen behandelt und die Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses im wesentlichen den Vereinbarungen der Vertragsparteien überlassen worden. Seither ist dem Stande der Handelsvertreter in Verfolg der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung eine ungleich größere Bedeutung sowohl der Zahl seiner Angehörigen wie seiner Funktion im Wirtschaftsleben unseres Volkes nach zugewachsen. Demgemäß erscheint eine eingehende gesetzliche Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen Unternehmer und Handelsvertreter notwendig, eine Regelung, die ebenso auf die Interessen des Unternehmers wie auch besonders darauf Bedacht zu nehmen hat, daß die vielfach bestehende wirtschaftliche Abhängigkeit des Handelsvertreters von dem ihn beauftragenden Unternehmer nicht zu einer Rechtsbenachteiligung des Handelsvertreters führt. Der vorliegende Entwurf will dieses Ziel dadurch erreichen, daß er in wichtigen Punkten der Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmer und Handelsvertreter Bestimmungen trifft, die einer vertraglich vereinbarten Änderung nicht zugänglich sind. Im einzelnen kann auf den Inhalt des
Entwurfs und die ihm von der Bundesregierung
beigegebene Begründung Bezug genommen werden.
Die vom Ausschuß vorgeschlagenen Änderungen betreffen folgende Bestimmungen.
Zu Art. 1:
Der Ausschuß beschloß, dem Vorschlag des Bundesrates entsprechend, die Streichung des § 85, da der Inhalt seines Abs. 1 im Hinblick auf den dispositiven Charakter des gesamten Handelsrechts überflüssig erscheint und die in seinem Abs. 2 vorgesehene Bestimmung systematisch besser in einem neuen § 92 c untergebracht wird.
Zu § 86 b hat sich der Ausschuß den Änderungsvorschlägen des Ausschusses für Wirtschaftspolitik angeschlossen. Darnach wird die strengere Fassung des Regierungsentwurfs in Abs. 1, wonach abweichende Vereinbarungen nicht sollen getroffen werden können, dahin gemildert, daß der Anspruch des Handelsvertreters auf Delcredere-Provision im voraus nicht ausgeschlossen werden kann. Daß Abs. 1 Satz 2 und 3 zwingendes Recht bleiben, ergibt sich aus deren Wortlaut. Die Absätze 3 und 4 der Regierungsvorlage wurden in einem Abs. 3 zusammengefaßt mit der Wirkung, daß Abs. 1 nicht nur bei Auslandsgeschäften nicht gilt sondern auch bei Geschäften, zu deren Abschluß und Ausführung der Handelsvertreter unbeschränkt bevollmächtigt ist.
Der Ausschuß hat, den Vorschlägen des Bundesrates und des Ausschusses für Wirtschaftspolitik folgend, in § 87 a Abs. 1 der Regierungsvorlage die ersten beiden Sätze umformuliert, weil er eine gesetzliche Festlegung über die Entstehung des Provisionsanspruches für entbehrlich hält, da die Entstehung des Anspruches sich aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergibt, und weil er die rechtlich unergiebige Unterscheidung zwischen dem Entstehen und Zustehen des Anspruches vermeiden wollte. — Denselben Sinn hat die in Abs. 3 Satz 1 vorgenommene Änderung.
In Abs. 1 Satz 3 der Ausschußfassung sind die Worte: „In jedem Falle hat der Handelsvertreter Anspruch auf Provision" ersetzt worden durch die Worte: „Unabhängig von einer Vereinbarung hat der Handelsvertreter Anspruch auf Provision". Dadurch soll klargestellt werden, daß der Provisionsanspruch des Handelsvertreters auch dann zur
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. JuU 1953 14207

(Dr. Leuze)

Entstehung kommen muß, wenn der Dritte das Geschäft vor dem Unternehmer ausführt. Um den zwingenden Charakter dieser Vorschrift sicherzustellen, wurde in Abs. 5 der Hinweis auf Abs. 1 Satz 3 eingefügt. Allerdings sollen nur dem Handelsvertreter nachteilige Vereinbarungen ausgeschlossen sein. Hinsichtlich Abs. 4 war der Ausschuß mit dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik der Auffassung, daß die Fälligkeit des Provisionsanspruches von der Abrechnung des Unternehmers abhängig zu machen sei.
In § 87 b Abs. 3 hat der Ausschuß dem Satz 2 Halbsatz 2 eine Formulierung gegeben, die verdeutlicht, daß bei Gebrauchsüberlassungs- und Nutzungsverträgen von unbestimmter Dauer der Handelsvertreter im Falle der Nichtkündigung für jeden neuen Vertragsabschnitt Anspruch auf Provision hat.
Die Neufassung der Bestimmung in § 87 c Abs. 1 wurde durch die zu § 87 a Abs. 4 beschlossene Änderung notwendig, wodurch die Fälligkeit des Provisionsanspruches von der Abrechnung des Unternehmers abhängig gemacht wird. Die vom Ausschuß gewählte Fassung des § 87 c Abs. 1 will vermeiden, daß von dem Unternehmer eine Abrechnung über Provisionsansprüche verlangt wird, die erst in den letzten Tagen des Abrechnungszeitraumes entstanden sind. Damit wäre der Unternehmer überfordert. Er soll deshalb unverzüglich nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes, spätestens aber zum Ende des folgenden Monats, abrechnen müssen. Auch nach der vom Ausschuß beschlossenen Fassung bleibt es den Vertragsparteien überlassen, den Abrechnungszeitraum auf drei Monate zu erstrecken. In Abs. 2 und 3 wird durch die vorgenommenen Änderungen der Gesetzeswortlaut den zu § 87 a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 beschlossenen Änderungen angepaßt. In Abs. 4 erschien es notwendig, neben den vereidigten Buchsachverständigen auch die Wirtschaftsprüfer aufzuführen.
In § 88 a Abs. 2 wird durch die Worte: „ein nach allgemeinen Vorschriften bestehendes Zurückbehaltungsrecht" klargestellt, daß diese Vorschrift nicht ein neues Zurückbehaltungsrecht begründen will, sondern nur den Anwendungsbereich eines auf Grund allgemeiner Vorschriften bereits bestehenden Zurückbehaltungsrechtes einschränken will.
In § 89 Abs. 2 hat der Ausschuß den Satz 2 gestrichen, da er ihn für entbehrlich hält, weil der Wortlaut des Abs. 2 Satz 1 die zwingende Natur dieser Vorschrift genügend klärt. Wie sich aus dem Wort „mindestens" ergibt, können die Vertragsparteien eine längere Kündigungsfrist als drei Monate vereinbaren.
Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik hatte dem federführenden Ausschuß eine übersichtlichere Fassung des § 89 b vorgeschlagen. Gleichzeitig hatte er eine nicht unerhebliche Erweiterung der Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruches angeregt, indem er bei dem Vergleich der infolge der Beendigung des Vertragsverhältnisses eintretenden Vorteile des Unternehmers und Nachteile des Handelsvertreters nicht nur den vom Handelsvertreter geschaffenen Kundenstamm berücksichtigt wissen wollte, sondern dessen geschäftliche Tätigkeit überhaupt sowie eine auf dessen Arbeit zurückgehende Umsatzsteigerung. Dieser Erweiterung konnte sich der Ausschuß nicht anschließen. Er war der Meinung, daß es nicht gerechtfertigt sei, in die Beurteilung der dem Unternehmer aus der Beendigung des Vertragsverhältnisses erwachsenden Vorteile die gesamte geschäftliche Tätigkeit des Handelsvertreters für den Unternehmer mit einzuschließen, da ja doch die Beauftragung eines Handelsvertreters und das zwischen ihm und dem Unternehmer bestehende Vertragsverhältnis darin ihren Sinn finden, dem Unternehmer Vorteile zu bringen. Die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Handelsvertreter als solche konnte deshalb der Ausschuß nicht als gerechte Grundlage eines Ausgleichsanspruches ansehen. Die gleichen Gründe veranlaßten den Ausschuß, eine durch den Handelsvertreter verursachte Umsatzsteigerung außer Betracht zu lassen, dies namentlich auch deshalb, weil der Nachweis einer gerade auf die Tätigkeit eines einzelnen Handelsvertreters zurückzuführenden Umsatzsteigerung ganz erheblichen Beweisschwierigkeiten begegnen müßte.
Aus diesen Gründen ging der Ausschuß bei der Formulierung der in § 89 b Abs. 1 Ziff. 1 und 2 aufgeführten Voraussetzungen des Ausgleichsanspruches wieder auf die Regierungsvorlage zurück und stellte die Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruches darauf ab, daß der Handelsvertreter bei Beendigung des Vertragsverhältnisses den von ihm eingebrachten oder neugeschaffenen Kundenstamm verliert und daraus Nachteile hat, während der Unternehmer aus der Geschäftsverbindung mit diesem Kundenstamm weiterhin erhebliche Vorteile zieht. Der in Abs. 1 neu eingefügte Satz 2 stellt klar, daß in den Kreis der vom Handelsvertreter neugeworbenen Kundschaft auch solche Kunden einzubeziehen sind, die zwar schon bei Beginn des Vertragsverhältnisses Kunden des Unternehmers gewesen sind, mit denen aber durch die Tätigkeit des Handelsvertreters die Geschäftsverbindung wesentlich erweitert worden ist.
In Abs. 1 Ziff. 3 übernahm der Ausschuß den Vorschlag des Ausschusses für Wirtschaftspolitik, wonach ein Ausgleichsanspruch nur dann gegeben sein soll, wenn dies unter Berücksichtigung aller Umstände der Billigkeit entspricht. Damit wird gesagt, daß bei der Beurteilung eines Ausgleichsanspruches auch die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Teile und die soziale Lage des Handelsvertreters Berücksichtigung finden müssen. Dies wird vor allem bei Handelsvertretern mit großen Provisionseinkünften zu berücksichtigen sein. In Abs. 2 bestimmte der Ausschuß im Einklang mit dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik die oberste Grenze des Ausgleichsanspruches.
Dem Vorschlag des Ausschusses für Wirtchaftspolitik, einem Handelsvertreter, der sein Gewerbe in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreibt, den Ausgleichsanspruch zu versagen, konnte der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht nicht folgen. Mag auch ein derartiger Handelsvertreter dem Unternehmer in voller wirtschaftlicher Unabhängigkeit gegenüberstehen und deshalb im Einzelfall ein Ausgleichsanspruch aus Billigkeitsgründen zu versagen sein, so rechtfertigt dies doch nicht, in der Form einer Kapitalgesellschaft betriebene Handelsvertretungen von vornherein von der Geltendmachung eines Ausgleichsanspruches auszuschließen und damit eine Rechtsungleichheit zwischen natürlichen und juristischen Personen zu setzen. Durch die Umformulierung des Abs. 3 Satz 2 der Ausschußfassung wird klargestellt, daß diese Bestimmung sowohl bei fristloser wie fristgerechter Kündigung anzuwenden ist.
In Abs. 4 wird, dem Vorschlag des Ausschusses für Wirtschaftspolitik entsprechend, eine Ausschlußfrist von drei Monaten für die Geltendma-
14208 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Dr. Leuze)

chung des Ausgleichsanspruches bestimmt, um die vertraglichen Beziehungen zwischen den Beteiligten einer möglichst raschen Klärung zuzuführen. In Abs. 6 wird der Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters den besonderen Verhältnissen der Versicherungswirtschaft angepaßt.
Die in § 90 vorgenommene Änderung geht auf den Vorschlag des Bundesrates zurück. Sie ist rein redaktioneller Natur und will den Gesetzeswortlaut dem Sprachgebrauch des Handelsgesetzbuches anpassen.
In § 90 a werden nur dem Handelsvertreter nachteilige Vereinbarungen ausgeschlossen.
In § 92 Abs. 4 werden die Vorschriften über das Entstehen des Provisionsanspruches des Versicherungsvertreters den besonderen Verhältnissen der Versicherungswirtschaft angepaßt. Durch die Einfügung eines Abs. 5 wird der Bausparkassenvertreter dem Versicherungsvertreter gleichgestellt.
Die in § 92 a Abs. 1 und Abs. 2 vorgenommene Änderung stellt klar, daß die dort vorgesehene Rechtsverordnung nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
In § 92 b hat der Ausschuß auf eine Definition des Begriffes „Handelsvertreter im Nebenberuf" verzichtet und demgemäß den Abs. 1 gestrichen. Dafür wurde ein Abs. 3 a eingefügt, der für die Frage, ob ein Handelsvertreter im Nebenberuf tätig ist, die Verkehrsauffassung entscheidend sein läßt. In einem neuen Abs. 3 b wird die Anwendbarkeit des § 92 b auf Versicherungsvertreter und Bausparkassenvertreter ausgedehnt.
Der neue § 92 c übernimmt als Abs. 1 die in der Regierungsvorlage in § 85 Abs. 2 getroffene Bestimmung und dehnt in Abs. 2 die völlige Vertragsfreiheit auf den Handelsvertreter aus, der mit der Vermittlung oder dem Abschluß von Geschäften betraut wird, die die Befrachtung, Abfertigung oder Ausrüstung von Schiffen oder die Buchung von Passagen auf Schiffen zum Gegenstand haben.
Zu Art. 3:
In Art. 3 haben die beiden Ausschüsse von einer Änderung des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes (AGG) Abstand genommen. In der Ausschußfassung stellt Art. 3 als selbständige Bestimmung fest, inwieweit Handelsvertreter im Sinne des § 5 Abs. 1 des AGG „wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind". Die Regierungsvorlage bezog sich hierbei auf die in § 92 a erwähnte Rechtsverordnung und wollte nur diejenigen Handelsvertreter als arbeitnehmerähnliche Personen betrachtet wissen, die als Einfirmenvertreter kraft Vertrages oder Weisung während der letzten sechs Monate vor Rechtshängigkeit nur die in der Rechtsverordnung festgesetzte Mindestvergütung bezogen haben.
Diese Regelung erschien den beiden mit dem Gesetzentwurf befaßten Ausschüssen nicht genügend, da mit einem baldigen Erlaß der in § 92 a erwähnten Rechtsverordnung nicht gerechnet werden kann. Sie waren jedoch übereinstimmend der Auffassung, daß nach der Systematik des vorliegenden Gesetzentwurfes der Begriff „arbeitnehmerähnliche Personen" auf Handelsvertreter nur insoweit angewandt werden könne, als sich um wirtschaftlich abhängige Einfirmenvertreter kraft Vertrages oder Weisung im Sinne des § 92 a des Handelsgesetzbuches handle. Um unbefriedigende und kostspielige Zuständigkeitsstreitigkeiten zu vermeiden, wird derjenige Einfirmenvertreter als wirtschaftlich abhängig angesehen, dessen Gesamtvergütung im Durchschnitt monatlich nicht mehr als 500 DM beträgt. Eine Zersplitterung der Rechtsprechung auf dem Gebiete des Handelsvertreterrechts ist bei dieser Regelung nach Auffassung des federführenden Ausschusses nicht zu befürchten. Da die Vergütungsgrenze von 500 DM als Maßstab für die wirtschaftliche Abhängigkeit von Einfirmenvertretern den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen unterworfen ist, ihre Anpassung an die jeweiligen Lohn- und Preisverhältnisse jedoch nicht von einer Gesetzesänderung abhängig gemacht werden soll, wurde in Abs. 2 der Bundesminister der Justiz ermächtigt, die Anpassung der Vergütungsgrenze im Einvernehmen mit den Bundesministern für Wirtschaft und für Arbeit im Wege der Rechtsverordnung vorzunehmen.
Zu Art. 4:
In Art. 4 wird durch eine Änderung des § 61 Nr. 1 der Konkursordnung dem wirtschaftlich abhängigen Einfirmenvertreter kraft Vertrages oder Weisung ein Konkursvorrecht eingeräumt, das im einzelnen in gleicher Weise ausgestaltet ist wie die Bestimmung des Art. 3. Eine Ermächtigung, die Vergütungsgrenze den jeweiligen Lohn- und Preisverhältnissen im Wege der Rechtsverordnung anzupassen, mußte hier im Hinblick auf die materielle Bedeutung eines Konkursvorrechtes entfallen.
Zu Art. 5:
Art. 5 enthält die übliche Berlin-Klausel.
Zu Art. 6:
Nach Art. 6 tritt das Gesetz mit dem ersten Tage des vierten Monates nach seiner Verkündung in Kraft.
Entsprechend dem Vorschlag des Ausschusses für Wirtschaftspolitik hat der Ausschuß durch Einfügung eines Abs. 2 a die Anwendung des § 92 b Abs. 2 des Handelsgesetzbuches auf bei Inkrafttreten des Gesetzes bestehende Vertragsverhältnisse ausgeschlossen.
Bonn, den 3. Juli 1953
Dr. Leuze
Berichterstatter
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14209
Anlage 25 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
Schriftlicher Bericht
des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß)

über den Antrag der Fraktion der FU betreffend
Einfuhr von Schnittholz

(zu Nr. 4489, 3873 der Drucksachen)

Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Atzenroth
Von der Fraktion der FU ist am 20. November 1952 unter der oben angegebenen Drucksachennummer beantragt worden, „die Bundesregierung zu ersuchen, die Einfuhr von Schnittholz zu unterbinden und nur noch auf Rohholz zu beschränken". In der Plenarsitzung vom 11. Dezember 1952 ist dieser Antrag an den Wirtschaftspolitischen Ausschuß federführend und außerdem an die Ausschüsse für Außenhandelsfragen und Grenzlandfragen überwiesen worden, nachdem die Antragsteiler die Worte „zu unterbinden" abgeändert hatten in „weitestgehend zu beschränken".
Die beiden mitbeteiligten Ausschüsse haben dem Antrage zugestimmt, wobei der Ausschuß für Grenzlandfragen der Bundesregierung empfehlen will, der notleidenden Holzindustrie des Bayerischen Waldes durch fühlbare Tarifvergünstigungen zu helfen. Im Wirtschaftspolitischen Ausschuß begründeten die Antragsteller ihren Antrag damit, daß sie vor allem der notleidenden Sägeindustrie helfen wollten. Die Notlage sei besonders groß im süddeutschen Raum, wo 70 % der Betriebe unterbeschäftigt seien. Aus diesem Grunde sei eine Beschränkung der Schnittholz-Einfuhr notwendig.
Dem wurde entgegengehalten, daß man nach dem jahrzehntelangen Raubbau am deutschen Walde jetzt zwangsläufig wieder zu einem normalen Einschlag gekommen sei und daß sich daraus automatisch ein verringertes Angebot an deutschem Rohholz ergebe. Andererseits sei aber die Sägeindustrie in ihrem Volumen stark vergrößert worden. Ihre Unterbeschäftigung sei also vor allem durch das jetzt zutage tretende Mißverhältnis zwischen Angebot an deutschem Rohholz und Sägewerks-Kapazität entstanden. Diese Sachlage könne nicht dadurch geändert werden, daß weiterhin Schnittholz eingeführt werde, denn dadurch werde die Beschäftigungsmöglichkeit der deutschen Sägeindustrie ja nicht erhöht. Von dem Regierungsvertreter wurde darauf hingewiesen, daß die Einfuhr von Schnittholz liberalisiert sei und daß eine Änderung dieses Zustandes durch einseitige Handlungen der Bundesrepublik nicht möglich sei. Schließlich wurde aus Kreisen des Ausschusses erklärt, daß sich die verstärkte Einfuhr von Schnittholz im letzten Jahr sehr günstig auf die allgemeine Wirtschaftslage ausgewirkt habe. Der Ausschuß war daher gegen die Stimme der Antragstellerin der Ansicht, daß man dem Ersuchen, die Schnittholz-Einfuhr weitest zu beschränken, nicht folgen könne.
Allgemein schloß man sich dagegen der Forderung nach verstärkter Einfuhr von Rohholz an. Der Vertreter der Bundesregierung erklärte, daß es auch der Wunsch des Ministeriums sei, die für eine normale Beschäftigung der deutschen Sägeindustrie fehlenden 30 % Rohholz durch Einfuhr aus dem Auslande zu beschaffen. Es sei auch gelungen, die Rohholz-Einfuhr gegenüber 1950 wesentlich zu steigern. Jedoch müsse beachtet werden, daß unsere Handelsvertragspartner ihrerseits den gleichen Wert auf eine Beschäftigung ihrer Sägewerke legten wie wir und daher in erster Linie an der Ausfuhr von Schnittholz interessiert seien. Der Ausschuß war der Meinung, daß trotzdem mit allen Mitteln versucht werden solle, eine Steigerung der Rohholzeinfuhr durch vertragliche Vereinbarungen zu erreichen, und beschloß, dem Plenum des Bundestages den Antrag der FU in folgender Fassung zur Annahme vorzulegen:
Die Bundesregierung wird ersucht, bei künftigen Handelsvertragsverhandlungen besonderen Wert auf die erhöhte Einfuhr von Rundholz zu legen.
Ich habe den Auftrag, um Annahme dieses Antrages zu bitten.
Bonn, den 1. Juli 1953
Dr. Atzenroth Berichterstatter
14210 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
Anlage 26 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
Schriftlicher Bericht
des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß)

über den Antrag der Fraktion der FU betreffend
Einfuhr von Ziegeln

(Nr. 4090 der Drucksachen)

Berichterstatter: Abgeordneter Wehr
Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) hat zu dem Antrag der Fraktion der FU (BP-Z), Drucksache Nr. 4147, betr. Einfuhr von Ziegeln einstimmig beschlossen, den mit Drucksache Nr. 4490 gefaßten Beschluß dem Hohen Haus zur Annahme zu empfehlen.
Nach Untersuchung des materiellen Gehaltes des Antrags der Fraktion der FU (BP-Z) handelt es sich darum, daß im Jahre 1952 aus der CSR Dachziegel eingeführt worden sind, die vor allem die Ziegeleien des Sanierungsgebiets im Bayerischen Wald betroffen haben. In der Gesamtmenge stellt sich diese Einfuhr auf 2,6 Millionen Stück, die einen Wert von 325 000 DM darstellen. Die Gesamterzeugung im Bundesgebiet belief sich auf 918,5 Millionen Stück, von denen der Anteil Bayerns 270 Millionen Stück beträgt. Gemessen an der Gesamterzeugung des Bundesgebiets ergibt sich, daß es sich hierbei um 0,27 % handelt, selbst wenn man die Erzeugung Bayerns zugrunde legt, um nur 0,93 %. Da andererseits die Handelsbeziehungen mit der CSR weiter aufrechterhalten werden sollen, war das bei der Bearbeitung des Antrags zu berücksichtigen. Eine besondere Rolle spielt die Art der Ware, da es sich bei Dachziegeln um ein
Erzeugnis handelt, das keine allzuweiten Transportwege verträgt; andererseits war aber während der Zeit der Einfuhr immerhin ein Engpaß in der Bundesrepublik vorhanden, der mit dieser Einfuhr überbrückt werden mußte, um nicht das Baugeschehen zu beeinflussen. Da also nicht damit zu rechnen und auch nicht beabsichtigt ist, die Einfuhr im Jahre 1953 zu erhöhen, andererseits aber die Handelbeziehungen aufrechterhalten werden sollen, war es, um die Ziegeleien der Sanierungsgebiete im Bayerischen Wald zu schützen, notwendig, die Bundesregierung zu ersuchen, bei der Ausschreibung der Importe von Dachziegeln auf die besonderen Belange der Sanierungsgebiete im Bayerischen Wald gebührend Rücksicht zu nehmen.
Der Beschluß wurde einstimmig gefaßt und dem Hohen Haus empfohlen, diesem Beschluß stattzugeben.
Bonn, den 3. Juli 1953
Wehr
Berichterstatter
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14211
Anlage 27 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
Schriftlicher Bericht

(zu Nr. 4536 der Drucksachen)

des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß)

über den
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über
steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr

(Nrn. 4242, 4536 der Drucksachen)

Berichterstatter: Abgeordneter Margulies
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Juni 1951 beschlossen, die Bundesregierung zu ersuchen, bis zum 31. Oktober 1951 eine Neufassung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr vorzulegen, in welcher die steuerliche Begünstigung der Fertigwaren-Vorerzeugnisse und der Fertigwaren-Enderzeugnisse differenziert werden sollte. Die mit Drucksache Nr. 4242 am 8. April 1953 vorgelegte Novelle entspricht diesem Beschluß. Wegen der Verzögerung wird von der Verwaltung geltend gemacht, daß die Aufteilung der Fertigwaren-Vorerzeugnisse und -Enderzeugnisse, die jetzt in der Vergütungsliste (Anlage zu § 79 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz) mit III und IV bezeichnet sind, langwierige Beratungen erfordert habe.
Grundsätzlich sind der federführende Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und der mitberatende Ausschuß für Außenhandelsfragen der Ansicht, daß Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr ähnliche Maßnahmen in anderen Ländern hervorriefen und der Abbau solcher Maßnahmen im gegenseitigen Einvernehmen der am Export interessierten Staaten wünschenswert sei. Bis dahin könne jedoch auf die Schaffung von Anreizen nicht verzichtet werden, um die Nachteile, die dem Ausführer gegenüber dem Inlandsabsatz erwüchsen, durch entsprechende steuerliche Begünstigung auszugleichen. Geprüft wurde auch die Frage, ob zwischen Ausfuhren in Handelsvertragsländer und anderen Exporten unterschieden werden solle. Abgesehen von der Schwierigkeit der Durchführung einer solchen Trennung wurde sie auch deswegen abgelehnt, weil die Schwierigkeiten der Ausfuhr in Handelsvertragsländer zwar anderer Art, aber nicht geringer seien.
Da die im Gesetz festgelegten steuerlichen Begünstigungen an die Voraussetzungen der Verbringung von Gegenständen in das Ausland und daran gebunden sind, daß das Entgelt in Devisen besteht,
war weiterhin zu prüfen, ob auch solche Lieferungen an das Ausland steuerlich begünstigt sind, deren Bezahlung aus devisengleichen DM-Konten vorgenommen wird. Die Bank deutscher Länder stellt sich auf Anfrage mit Schreiben vom 27. Mai 1953 auf den Standpunkt, daß nichts dagegen einzuwenden sei, daß Lieferungen an das Ausland steuerlich begünstigt werden, wenn sie aus Guthaben bezahlt werden, die durch Bezahlung von Entgelten für ausländische Leistungen in Deutscher Mark entstehen. Das Bundesfinanzministerium erklärt hierzu, daß die Auslegung der entsprechenden Bestimmung in der Praxis bereits im Sinne der Stellungnahme der Bank deutscher Länder erfolge, so daß eine Änderung des Gesetzestextes nicht erforderlich sei. In Absatz 3 ihres Briefes stellt die Bank deutscher Länder fest, daß manche Dienstleistungen für ausländische Auftraggeber mit Sperrmark bezahlt werden dürften, und hebt hervor, daß Steuererleichterungen für solche Dienstleistungen nur beansprucht werden könnten, wenn sie in Devisen oder aus devisengleichen DM-Guthaben bezahlt würden. Das Bundesfinanzministerium schließt sich dieser Auffassung an, soweit Leistungen für das Ausland durch den vorliegenden Gesetzentwurf begünstigt werden.
Die bereits in der Regierungsvorlage im Artikel I Nr. 1 Buchst. b unter bb) vorgeschlagene und begründete Einführung der sogenannten Abholklausel wurde vom Ausschuß etwas anders formuliert und eine sechsmonatige Befristung eingeführt. Unter Buchst. c wurde unter bb) die Regierungsvorlage übernommen, aber ein neuer Absatz eingeführt, der sich als notwendig erwies, um einen bisher vom Gesetz nicht erfaßten förderungswürdigen Tatbestand einzubeziehen. Bei größeren Anlagen erfolgen Zulieferungen an den Generalunternehmer oft im Ausland, so daß bisher weder der Generalunternehmer — da er die Gegenstände nicht in das Ausland verbringt — noch der Subunternehmer — da er die Gegenstände nicht im
14212 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Margulies)

Inland an einen Ausfuhrhändler liefert — steuerlich begünstigt waren.
Gemäß Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Außenhandelsfragen wurde unter Nr. 1 Buchst. d durch Aufnahme einer Ziffer 5 die Lieferung im Ausland von Fischen an einen ausländischen Arbeitnehmer in der Kategorie IV begünstigt, die von inländischen Fischereiunternehmern auf hoher See gefangen worden sind.
Die Höhe der Begünstigungen wurde gemäß Regierungsvorlage beschlossen. Lediglich die Vergünstigung für den Ausfuhrhändler wurde vom Ausschuß mit 11/4 vom Hundert beschlossen und die Lieferungen von inländischen Fischereiunternehmungen im Ausland unter Enderzeugnissen mit 31/2 vom Hundert eingereiht.
Nach eingehender Beratung unter Anhörung von Sachverständigen wurde mit Mehrheit beschlossen, die in der Regierungsvorlage Artikel I Nr. 4 Buchst. c vorgesehene Streichung des § 4 Abs. 4 des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr vom 28. Juni 1951 abzulehnen. Der Absatz bestimmte die Hinzurechnung der für die Gewinnermittlung zum Zwecke der Einkommen- und Körperschaftsbesteuerung vorgesehenen Abzüge zu dem der Gewerbesteuer unterliegenden Ertrag. Der Deutsche Städtetag machte geltend, daß die hier eintretende Steuerersparnis nur zu 35 vom Hundert dem Ausführenden und zu 65 vom Hundert dem Bund und den Ländern zufließe, so daß der Einbuße der Gemeinden kein entsprechender Vorteil der exportierenden Wirtschaft gegenüberstände. Das Bundesfinanzministerium wandte dagegen ein, daß der Gewerbeertrag durch die Exportförderungsmaßnahmen steige und sich die finanzielle Lage der Gemeinden in der letzten Zeit wesentlich gebessert habe, so daß ihnen die vorgeschlagene Belastung zugunsten der Exportwirtschaft zuzumuten sei. Der Ausschuß lehnte jedoch die Streichung ab und folgte dem Vorschlag des Bundesrates.
Unter Artikel I Nr. 5 a beschloß der Ausschuß, dem § 6 des Exportförderungsgesetzes einen Satz anzufügen, nach welchem der Betrag der Steuererleichterungen, soweit die 50%-Grenze überschritten ist, auf die folgenden drei Wirtschaftsjahre übertragen werden kann. Beantragt war zunächst der Wegfall der 50%-Klausel, gegen den sich das Bundesfinanzministerium wegen des zu erwartenden Steuerausfalles aussprach. Die 50%-Klausel bedeutet jedoch eine Benachteiligung der auf den Außenhandel spezialisierten Unternehmen, die sich teilweise, was besonders bei den Handelsfirmen zutrifft, im Inlandsmarkt gar nicht betätigen. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wurde mit Mehrheit beschlossen, daß ein dreijähriger Vortrag möglich sein soll, wenn die Steuererleichterungen die Hälfte des steuerlichen Gewinnes übersteigen.
Unter Artikel I Nr. 6 wurde auf Wunsch des Ausschusses an Stelle der in der Regierungsvorlage vorgesehenen Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen die positive Form gewählt und im einzelnen festgelegt, was als Ausfuhrlieferung im Sinne des § 4 Ziffer 3 des Umsatzsteuergesetzes gilt. Dem Sinne nach deckt sich die Formulierung des Ausschusses mit den Vorschlägen der Regierung. Beschlossen wurde ferner, analog der Begünstigung im Einkommen- bzw. Körperschaftsteuergesetz, die Einbeziehung der im Ausland von inländischen Fischereiunternehmen angelandeten Fische in die Befreiung von der Umsatzsteuer.
Neu eingefügt wurden in Artikel I Nr. 8 die Buchstaben d und e, welche Lieferungen an Dienststellen einer ausländischen Regierung im Inland (off-shore-Kääufe), wenn die Bezahlung in Devisen oder von der Bundesregierung bezeichneten anderen Zahlungsmitteln besteht, in die Vergünstigung der Steuern vom Einkommen und Ertrag und in die Befreiung der Umsatzsteuer einzubeziehen. Die in der Regierungsvorlage unter Buchstabe d vorgesehene Ermächtigung wurde in Artikel II Abs. 2 untergebracht, wobei festgestellt wurde, daß sich die erteilte Ermächtigung auf den zur Zeit gültigen Wortlaut der Durchführungsverordnungen bezieht. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf die Überschrift des Gesetzes, zu der im Ausschuß der Wunsch vorgebracht wurde, es umzubenennen in „Gesetz über steuerliche Maßnahmen zur Förderung des Außenhandels", welchem Wunsch der Ausschuß jedoch nicht gefolgt ist.
Artikel III regelt das Inkrafttreten des Gesetzes für die einzelnen Tatbestände. Dem vorgebrachten Wunsche, mit Hinblick auf die stark verzögerte Verabschiedung des Gesetzes das Inkrafttreten rückwirkend vorzuschreiben, folgte der Ausschuß nicht, zumal sich aus der Aufgliederung in die Listen III — Vorerzeugnisse — und IV — Enderzeugnisse — auch Nachteile ergeben können, die rückwirkend nur schwer zu erfassen sind.
Dem Wunsche der Regierung, Vorschriften über Zölle und Verbrauchsteuern auf Lieferungen an ausländische Dienststellen in Deutschland in das Gesetz aufzunehmen, konnte der Ausschuß nicht folgen.
Auch eine Reihe von Wünschen der Wirtschaft, die von Mitgliedern des Ausschusses als Anträge aufgenommen wurden, verfielen der Ablehnung; insbesondere wurde eine Einbeziehung des Hotel- und Gaststättengewerbes mit seinen Dienstleistungen für Ausländer nicht gutgeheißen, in der Überzeugung, daß die etwa gewährten steuerlichen Vorteile angesichts des scharfen Wettbewerbs in Form von Preisermäßigungen dem Ausland zugute kommen würden. Der Finanz- und Steuerausschuß sah sich auch nicht in der Lage, die Entgelte der Exportvertreter in die Begünstigungen des Gesetzes einzubeziehen, da diese in der Regel vom Exporteur in D-Mark getragen werden und damit eine der sicheren Voraussetzungen für die Gewährung der Begünstigung verlassen würde. Auch der Antrag, die Differenzierung in Vor- und Enderzeugnisse für den Ausfuhrhändler durch Anwendung eines Satzes von 11/2 vom Hundert für die Gegenstände der Liste IV durchzuführen, verfiel der Ablehnung, weil der Ausschuß der Meinung war, daß im Handel für eine solche Differenzierung die innere Berechtigung nicht gegeben sei. Die Gültigkeit des Gesetzes wurde begrenzt auf Lieferungen und Leistungen, die vor dem 1. Januar 1956 bewirkt sind.
Namens des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen, des Ausschusses für Außenhandelsfragen, des Kommunalpolitischen und des Verkehrsausschusses wird gebeten, dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr mit den von den Ausschüssen beschlossenen Änderungen zuzustimmen.
Bonn, den 25. Juni 1953
Margulies
Berichterstatter
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14213
Anlage 28 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
Schriftlicher Bericht

(Nr. 4593 der Drucksachen)

des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen

(18. Ausschuß)

über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes
zur
Änderung des Ersten Wohnungsbaugesetzes

(Nr. 3676 der Drucksachen),

über den Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes

(Nr. 3946 der Drucksachen)

und
über den von der Fraktion der FU (BP-Z) eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes

(Nr. 4061 der Drucksachen)

Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Brönner
A. Werdegang des Gesetzes
Das Erste Wohnungsbaugesetz vom 24. April 1950 hat sich in seiner Gesamtkonzeption gut bewährt. Das Gesetz hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß innerhalb von drei Jahren über eine Million Wohnungen gebaut werden konnten und die Bundesrepublik damit auf dem Gebiete des Wohnungsbaues an die Spitze der europäischen Länder gerückt ist.
Bei der Verabschiedung des Gesetzes im Jahre 1950 war man sich jedoch im klaren darüber, daß auf Grund der zu gewinnenden Erfahrungen zu gegebener Zeit Ergänzungen und Änderungen des Gesetzes erforderlich sein würden. Demzufolge hat die Bundesregierung am 28. Oktober 1952 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes beschlossen. Seine Behandlung im Bundesrat führte zu zahlreichen Änderungsvorschlägen, die in der Bundestagsdrucksache Nr. 3946 aufgeführt sind. Die
Stellungnahmen der Bundesregierung zu den Vorschlägen des Bundesrates ergeben sich aus der gleichen Drucksache.
Unabhängig hiervon hat auch die Fraktion der SPD am 9. September 1952 einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ersten Wohnungsbaugesetzes im Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache Nr. 3676). Darüber hinaus hat die Fraktion der CDU/CSU am 20. November 1952 den Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung von Familienheimen (Zweites Wohnungsbaugesetz) (Bundestagsdrucksache Nr. 3868) vorgelegt. Die drei Entwürfe sind in der 245. Sitzung des Bundestages nach der 1. Lesung dem Bundestagsausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) zur Beratung überwiesen worden.
Mit Rücksicht auf den bevorstehenden Ablauf der Legislaturperiode dieses Bundestages und in Erkenntnis der Notwendigkeit, wenigstens die dringendsten Lücken des Ersten Wohnungsbaugesetzes
14214 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Dr. Brönner)

zu schließen, hat der Ausschuß bei Beginn seiner Beratungen der drei Entwürfe beschlossen, zunächst in die Beratung des Regierungsentwurfs und SPD-Entwurfs einzutreten und die Behandlung des CDU/CSU-Entwurfs zurückzustellen. In 22 Sitzungen sind die beiden Entwürfe vorn Ausschuß beraten worden. Das Ergebnis liegt im Ausschußantrag vor. An den Sitzungen des Ausschusses nahmen regelmäßig Vertreter der beteiligten Bundesministerien sowie des Bundesrates teil.
B. Allgemeines zum Inhalt des Gesetzes
Das Gesetz hält grundsätzlich an der bewährten Dreiteilung des Wohnungsbaues in den öffentlich geförderten, den steuerbegünstigten und den frei finanzierten Wohnungsbau fest. Es soll das Erste Wohnungsbaugesetz weiter entwickeln, gewisse Lücken schließen und Hemmungen beseitigen, die sich in der Vergangenheit ergeben haben. Es wurden aus der Praxis heraus zahlreiche Anregungen zu Änderungen und Ergänzungen des Ersten Wohnungsbaugesetzes gegeben. Auch eine lebhafte öffentliche Diskussion hat über diese Fragen eingesetzt. Die Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister der Länder hat in einem Memorandum zu Grundsatzfragen der Wohnungsbauförderung eingehende Vorschläge zu einer Gesetzesnovelle gemacht. Außerdem ist vielfach eine verstärkte Förderung des Baues von Eigenheimen, Kleinsiedlungen und familiengerechten Wohnungen gefordert worden.
Ebenso hat der Deutsche Bundestag gemäß einem Antrag der Fraktion der CDU/CSU vom 13. Dezember 1950 — Drucksache Nr. 1705 — beschlossen:
Die Bundesregierung wird ersucht, die für den sozialen Wohnungsbau bestimmten Bundesmittel mit der Auflage zu verteilen, daß ein angemessener Anteil dieser Mittel von den Ländern zum Bau von Eigenheimen und Kleinsiedlungen sowie von Wohnungen für kinderreiche Familien Verwendung finden muß.
Trotzdem hat die bisherige Wohnungsbauförderung den Wünschen und Forderungen nicht immer in vollem Umfange entsprochen, so daß eine gesetzliche Regelung über eine verstärkte Förderung des Baues von Eigenheimen, Kleinsiedlungen und sonstigen Eigentumswohnungen notwendig erschien. Im einzelnen erschienen folgende Neuregelungen besonders dringlich:
1. Bau von nicht nur 1,8 Millionen, sondern möglichst 2 Millionen Wohnungen im sozialen Wohnungsbau in der Zeit von 1951 bis 1956;
2. Einsatz eines festen Betrages zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues in den Bundeshaushalt auf die Dauer von vier Jahren;
3. einheitlicher Einsatz der Wohnungsbaumittel auf der Bundesebene;
4. Heraufsetzung der Wohnflächengrenze im sozialen Wohnungsbau von 65 qm auf 80 qm;
5. Auflockerung der Richtsatzmieten für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau;
6. Zulassung eines öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues mit einer selbstverantwortlich gebildeten Miete;
7. gesetzliche Sicherung, daß ein angemessener Teil der öffentlich geförderten Wohnungen solchen Mietern vorbehalten bleibt, die zur Leistung eines Baukostenzuschusses nicht in der Lage sind;
8. Maßnahmen zur Vereinfachung der behördlichen Verfahren;
9. Anreize für eine vorzeitige Rückzahlung der öffentlichen Darlehen;
10. Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen an die Bundesregierung, um den mannigfaltigen Erfordernissen der Praxis Rechnung zu tragen und die Durchführung des sozialen Wohnungsbaues elastischer zu gestalten.
C. Die Einzelbestimmungen des Gesetzes Zu Nr. 1:
Hier wird in Abänderung der Regierungsvorlage und in Anlehnung an den SPD-Entwurf eine Erhöhung des Wohnungsbauprogramms für die Jahre 1951 bis 1956 von 1,8 Millionen auf 2 Millionen Wohnungen des sozialen Wohnungsbaues verlangt. Dieser Wohnungsbau soll vor allem denen zugute kommen, die ihre Wohnungen unverschuldet verloren haben. In diesen Punkten waren sich alle Ausschußmitglieder einig.
Zu Nr. 2:
Unter den Bestimmungen dieser Ziffer ist vor allem der auf Antrag der SPD neu eingefügte Absatz 3 wichtig. Nach dieser Vorschrift sollen künftig auch diejenigen Bundesmittel, die nicht für den öffentlich geförderten Wohnungsbau bestimmt sind (z. B. Wohnungsfürsorgemittel für Bundesbedienstete), in der Regel zu 75 v. H. nach den Grundsätzen des sozialen Wohnungsbaues eingesetzt werden. In Absatz 4 wird eine eindeutige und klare Begriffsbestimmung für öffentlich geförderte Wohnungen geschaffen.
Zu Nr. 3:
Im Interesse einer stärkeren Förderung des Wohnungseigentums ist auf Antrag der FDP im § 4 eine neue Bestimmung aufgenommen worden, nach der die von den Kapitalsammelstellen gewährten Darlehen zur Schaffung von Wohnungseigentum grundsätzlich nicht durch eine Gesamtbelastung des Grundstücks, sondern durch Einzelhypotheken auf den einzelnen Wohnungseigentumsrechten dinglich gesichert werden sollen. Der Ausschuß hofft, daß durch diese Vorschrift die bisherigen Schwierigkeiten bei der Beleihung des Wohnungseigentums behoben werden.
Zu Nr. 4:
In § 7 wird nunmehr vorgeschrieben, daß alle öffentlich geförderten Wohnungen ohne Nachprüfung ihrer Größe die Grundsteuervergünstigung erhalten. Für Wohnungen, die nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert sind, werden die bisherigen Wohnflächengrenzen von 80 bzw. 120 qm beibehalten. Jedoch wird entsprechend der schon bisher in fast allen Ländern geübten Praxis bundesgesetzlich klargestellt, daß es für eine
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14215

(Dr. Brönner)

Überschreitung der Wohnflächengrenze von 80 qm genügt, wenn die Wohnung für einen Haushalt mit mehr als vier Personen bestimmt ist. Außerdem können künftig in besonders begründeten Fällen Überschreitungen der Wohnflächengrenze zugelassen werden. Diese elastische Regelung soll insbesondere dem Bau von Eigenheimen und sonstigen Eigentumswohnungen einen weiteren Auftrieb geben.
Zu Nr. 6:
Das Bayerische Gesetz über die Grundsteuerfreiheit und Gebührenfreiheit für den sozialen Wohnungsbau, das bereits vor dem Ersten Wohnungsbaugesetz in Kraft getreten und für das Land Bayern in vollem Umfange aufrechterhalten worden ist, ist hinsichtlich der dort vorgesehenen Grundsteuervergünstigung für die Bauherren zum Teil ungünstiger als die bundesgesetzliche Regelung. Im Interesse der Rechtsgleichheit soll deshalb die bundesgesetzliche Regelung nunmehr auch ergänzend auf das Land Bayern ausgedehnt werden.
Zu Nr. 7:
Die öffentliche Hand und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, die Baugelände für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen, verlangen vielfach, daß die Restkaufgeldhypothek oder bei der Bestellung eines Erbbaurechtes der Erbbauzins den Vorrang erhält vor den übrigen Grundpfandrechten, die zur Finanzierung des Bauvorhabens aufgenommen werden. Hieraus haben sich wesentliche Schwierigkeiten bei der Finanzierung ergeben. Durch den neu eingefügten Absatz 3 in § 12 sollen diese Schwierigkeiten beseitigt werden.
Zu Nr. 8:
Es ist ein Mangel des Ersten Wohnungsbaugesetzes, daß es keine Vorschrift darüber enthält, wie die Erfüllung des gesetzlich festgelegten Programms für den sozialen Wohnungsbau finanziell gesichert werden soll. Ein kontinuierlicher Wohnungsbau kann aber nur auf Grund kontinuierlich fließender Mittel geplant und durchgeführt werden.
§ 13a Abs. 1 bestimmt daher, daß der Bund in den Rechnungsjahren 1953 bis 1956 zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaues einen jährlichen Mindestbetrag von 500 Mill. DM unter allen Umständen zur Verfügung stellt. Einem weitergehenden Antrag der SPD, jährlich 800 Mill. DM bereitzustellen, konnte die Mehrheit des Ausschusses aus finanzpolitischen Gründen nicht zustimmen. Da jedoch im Gegensatz zur Regierungsvorlage der Betrag von 500 Mill. DM nur ein Mindestbetrag ist, bleibt es der Aufstellung des Bundeshaushaltes vorbehalten, den Mindestbetrag zu erhöhen. Im übrigen empfiehlt der Ausschuß die Annahme einer Entschließung über die zusätzliche Bereitstellung von jährlich 200 Mill. DM zur Förderung von Eigentumsmaßnahmen.
Der Ausschuß war sich jedoch darüber einig, daß weitere Bundesmittel, die nach Absatz 2 zur Durchführung besonderer Wohnungsbaumaßnahmen bereitgestellt werden, auf die 500 Mill. DM nicht anzurechnen sind. Der Ausschuß hat auf die gesetzliche Klarstellung dieser Frage besonderen Wett gelegt. Außerdem empfiehlt der Ausschuß einmütig die Annahme einer Entschließung zu § 13 über ein dreijähriges Wohnungsbauprogramm.
Der entsprechend den Vorschlägen des Bundesrates und der SPD neu eingefügte § 13 b soll dazu dienen, die Einheitlichkeit der Wohnungsbaupolitik auf der Bundesebene sicherzustellen. Es soll durch die neue Vorschrift insbesondere verhindert werden, daß Haushaltsmittel des Bundes, die für den Wohnungsbau Verwendung finden sollen, von verschiedenen Bundesministern bewirtschaftet und eingesetzt werden. Ausgenommen sind dabei die Arbeitgebermittel der Bundesbahn und der Bundespost und die Bundesmittel für den Bau von Wohnungen in Dienstgebäuden oder in anderen als Wohnzwecken dienenden, geschlossenen Anlagen. Unter diese Ausnahme fallen z. B. Dienstwohnungen in Zollgehöften.
Zu Nr. 9:
Die bisherigen Vorschriften über die Verteilung der Bundesmittel durch den Bundesminister für Wohnungsbau haben sich nicht als zweckmäßig erwiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Verfassungsrechtsstreit des Landes Bayern gegen den Bund entschieden, daß die Verteilung der Bundesmittel nur im Einvernehmen mit allen Ländern vorgenommen werden darf. Danach genügt der Widerspruch eines einzigen Landes, um die endgültige Verteilung bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu verzögern. Diese rechtliche Unsicherheit kann im Interesse einer beschleunigten Förderung des Wohnungsbaues` nicht bestehen bleiben. In der Neufassung des § 14 wird daher eine Regelung getroffen, durch die diese Schwierigkeiten vermieden werden sollen.
Außerdem wird durch den neuen Absatz 2 der Bundesminister für Wohnungsbau ermächtigt, die Verteilung der Bundesmittel bis spätestens zum 1. Dezember für das folgende Rechnungsjahr vorzunehmen. Diese Vorschrift soll eine rechtzeitige Vorbereitung der Wohnungsbauprogramme durch die Länder ermöglichen.
In der Regierungsvorlage war eine weitere Vorschrift enthalten, nach der der Bundesminister für Wohnungsbau die Zuteilung der Mittel davon abhängig machen soll, daß auch die Länder entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit in ausreichendem Maße Landesmittel zur Verfügung stellen. Der Bundesrat hat die Streichung dieser Vorschrift beschlossen. Im Ausschuß gab es eine lange Auseinandersetzung, ob eine solche Vorschrift verfassungsrechtlich zulässig ist. Da der Ausschuß die Anrufung des Vermittlungsausschusses möglichst vermeiden wollte, hat er in seiner Mehrheit von einer derartigen gesetzlichen Regelung abgesehen. Er empfiehlt statt dessen dem Bundestag die Annahme einer entsprechenden Entschließung zu § 14.
Zu Nr. 10:
Im Ersten Wohnungsbaugesetz fehlte eine Bestimmung darüber, daß auch die Rückflüsse aus den neuen Wohnungsbaudarlehen des Bundes wieder zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues verwendet werden müssen. Diese Lücke wird nunmehr durch die Neufassung des § 14 a geschlossen.
Um zu erreichen, daß auch die Länder die Rückflüsse aus landeseigenen Mitteln wieder im sozialen Wohnungsbau verwenden, empfiehlt der Ausschuß die Annahme einer entsprechenden Entschließung zu § 14 a.
14216 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Dr. Brönner) Zu Nr. 11:

Der neue § 15 dient ebenfalls dazu, die Einheitlichkeit der Wohnungsbaupolitik auf Bundesebene sicherzustellen. Aus diesem Grunde wird der Präsident des Bundesausgleichsamtes bei der Verteilung und Festsetzung der Einsatzbedingungen der Lastenausgleichsmittel für den Wohnungsbau an die Zustimmung des Bundesministers für Wohnungsbau gebunden. Der Ausschuß war einstimmig der Auffassung, daß hierdurch ein Eingriff in die Rechte des Kontrollausschusses nicht erfolgen darf. Dies ist in Absatz 4 ausdrücklich festgestellt.
Der Antrag der SPD, daß der Präsident des Bundesausgleichsamtes nur im Benehmen mit dem Bundesminister für Wohnungsbau handeln soll, konnte sich der Ausschuß in seiner Mehrheit nicht anschließen, weil dann die Gefahr besteht, daß sich eine unerwünschte Zweigleisigkeit für den Wohnungsbau auf der Bundesebene entwickelt.
Zu Nr. 12:
In der vorgesehenen neuen Fassung des § 16 sind die wesentlichen Grundsätze der vom Bund verfolgten Wohnungsbaupolitik enthalten. Namentlich wird für den Neubau von Eigenheimen, Kleinsiedlungen und Kaufeigenheimen der gesetzliche Vorrang festgelegt. Auch beim Neubau von Mehrfamilienhäusern soll das Wohnungseigentum und das eigentumsähnliche Dauerwohnrecht bevorzugt gefördert werden. Diese Bestimmung erschien dem Ausschuß wichtig, um eine weitere Verbreitung des Wohnungseigentums zu erreichen.
Nach dem Antrag der SPD sollen Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern nur gefördert werden, wenn es sich um Bauvorhaben von revisionsunterworfenen Wohnungsunternehmen handelt; auch sollen nach dem Vorschlag der SPD Betriebe öffentliche Mittel nur erhalten, wenn sie die Wohnungen in das Eigentum der Arbeitnehmer überführen.
Beiden Anträgen konnte sich der Ausschuß in seiner Mehrheit nicht anschließen, weil hierdurch der Grundsatz der Gleichberechtigung der Bauherren verletzt werden würde. Zudem erschien es dem Ausschuß in seiner Mehrheit nicht angebracht, von der bewährten Regelung abzugehen, die im Ersten Wohnungsbaugesetz für den Werkwohnungsbau getroffen ist.
Zu Nr. 13:
Die Einführung einheitlicher Begriffsbestimmungen für Eigenheime, Kleinsiedlungen, Kaufeigenheime und eigentumsähnliche Dauerwohnrechte erschien dem Ausschuß insbesondere im Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen dringend notwendig. Dabei wurde klargestellt, daß das Eigenheim zwei Wohnungen enthalten kann, um die Finanzierung dieser Bauvorhaben zu erleichtern.
Dem Antrag der SPD, das Eigenheim auf ein Einfamilienhaus mit höchstens einer Einliegerwohnung zu beschränken, wurde von der Mehrheit des Ausschusses abgelehnt, da es zu einer Einschränkung des Eigenheimbaues führen würde.
Zu Nr. 14:
Der § 17 sieht eine Auflockerung der Vorschriften über die Wohnflächen im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau vor. Die bisherige Mindestgrenze von 32 qm soll auf 40 qm, die bisherige Höchstgrenze von 65 qm auf 80 qm heraufgesetzt werden.
Nach dem Antrag der SPD sollte die Höchstgrenze von 65 qm beibehalten werden. Diesem Vorschlage konnte sich die Mehrheit des Ausschusses nicht anschließen, da die bisherige Höchstgrenze sich, namentlich für wachsende Familien, in der Praxis als zu eng erwiesen hat.
Die weiteren Vorschriften über die Überschreitung der Wohnflächengrenze entsprechen im wesentlichen der geltenden Regelung.
Die Fraktion der FU hat mit der Drucksache Nr. 4061 unter dem 5. Februar 1953 einen Antrag eingereicht, nach dem eine Wohnflächenüberschreitung für Arbeitsräume bis zu 20 qm zugelassen werden soll. Diesem Antrag wird in Absatz 4 Buchst. b Rechnung getragen.
Die von der SPD beantragten Vorschriften über die Mindestausstattung der öffentlich geförderten Wohnungen erschien dem Ausschuß in seiner Mehrheit wegen der unterschiedlichen Verhältnisse in den einzelnen Ländern für eine gesetzliche Regelung nicht geeignet. Der Ausschuß hat jedoch beschlossen, der Bundesregierung in § 28 a Abs. 2 Buchst. b eine Ermächtigung zur näheren Regelung der Ausstattung zu erteilen.
Zu Nr. 15:
Der Absatz 1 des § 20 ist gestrichen worden, da diese Vorschrift durch den neueingefügten § 21 d überholt ist.
Zu Nr. 16:
Der § 21 ist dahin ergänzt worden, daß auch die Betreuer oder Beauftragten eines Bauherrn die erforderliche Eignung und Zuverlässigkeit besitzen müssen. Diese Vorschrift ist zum Schutz der Bauherren notwendig.
Zu Nr. 17:
In § 21 a wird festgestellt, in welchen Formen öffentliche Baudarlehen gewährt werden können. Neu ist insbesondere, daß die öffentlichen Baudarlehen auch für die Restfinanzierung und Vorfinanzierung der Eigenleistung zur Verfügung gestellt werden können.
Zu Nr. 18:
Der § 21 b enthält im wesentlichen nur redaktionelle Änderungen des bisherigen § 17 Abs. 3.
Die SPD hat den Antrag gestellt, in diesem Zusammenhang auch die Höhe des Verwaltungskostenbeitrages gesetzlich festzulegen. Die Mehrheit des Ausschusses hat sich gegen diesen Vorschlag entschieden, weil diese Beiträge in den einzelnen Ländern recht verschieden sind und daher sehr starke Bedenken gegen eine bundeseinheitliche Regelung bestehen. Dabei war auch die Erwägung ausschlaggebend, daß eine derartige Vorschrift zu einer Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat führen könnte.
Ferner hat die SPD den Antrag gestellt, in § 21 b eine weitere Vorschrift einzufügen, nach der die öffentliche Hand unter bestimmten Voraussetzungen auf ihre Rechte aus einer Löschungsvormerkung verzichten soll. Dieser Antrag ist dadurch berücksichtigt worden, daß in § 28 a Abs. 2 Buchst. c und d eine entsprechende Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung vorgesehen ist.
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14217

(Dr. Brönner) Zu Nr. 19:

Durch § 21c wird sichergestellt, daß ein angemessener Teil der öffentlich geförderten Wohnungen solchen Wohnungsuchenden zugeteilt wird, die zur Leistung eines Finanzierungsbeitrages nicht in der Lage sind. Zum Schutze der Mieter werden Verträge, die hiergegen verstoßen, für nichtig erklärt.
§ 21 d: Die bisherige starre Begrenzung der Richtsatzmiete hat sich nicht als zweckmäßig erwiesen. Seit dem Erlaß des Ersten Wohnungsbaugesetzes sind die Baukosten — namentlich als Folge der Koreakrise—um mehr als 25 v.H. angestiegen. Auch die Zinsen für Baudarlehen sind im allgemeinen höher geworden. Diese Entwicklung hat bei der unverändert gebliebenen Höchstgrenze der Mietrichtsätze von 1,— DM bzw. 1,10 DM zu einer Verkleinerung der Wohnungsgrößen und einer Verschlechterung der Wohnungsausstattung geführt, die im Gegensatz zu allen Bemühungen um eine stärkere Berücksichtigung der familiengerechten Wohnungen und um eine Verbesserung der Wohnungsqualität steht. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, den obersten Landesbehörden die Ermächtigung zu erteilen, in bestimmten, im Gesetz genau angegebenen Fällen Zuschläge zu den Richtsatzmieten bis zu 30 v. H. zuzulassen.
Um zu verhindern, daß ungerechtfertigte Zuschläge festgesetzt werden, ist in Absatz 4 ausdrücklich vorgesehen, daß die Überschreitung im Einzelfall nur insoweit zulässig ist, als es im Rahmen der Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens geboten ist. Eine Überschreitung darf nicht zu einer höheren Verzinsung des öffentlichen Darlehens führen. Dem erheblich weitergehenden Vorschlag der Regierungsvorlage, die Festsetzung der Höchstgrenze der Mietrichtsätze einer Rechtsverordnung vorzubehalten, hat sich der Ausschuß nicht anschließen können. Er war vielmehr der Auffassung, daß die Höchstgrenze für die Richtsatzmiete und die Voraussetzungen für eine Überschreitung im Gesetz selbst eindeutig geregelt werden müssen. Es ist nach Ansicht des Ausschusses auch unzweckmäßig, diese aus sozialpolitischen Gründen so wichtigen Fragen durch eine Rechtsverordnung zu regeln und damit der Kontrolle des Parlaments zu entziehen.
Mit der in dem Entwurf getroffenen Regelung ist wesentlichen Anregungen der SPD-Fraktion und Vorschlägen des Bundesrates entsprochen worden.
In § 21 e wird eine neue Form der Mietpreisbildung für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau in einem begrenzten Sektor zugelassen. Die Bewilligungsstelle kann danach dem Bauherrn gestatten, eine selbstverantwortlich gebildete Miete zu erheben. Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß es sich um bestimmte, im Gesetz näher bezeichnete Bauvorhaben handelt und ein um ein Drittel niedrigeres Baudarlehen beantragt wird. Der Bauherr darf dann höchstens eine Miete vereinbaren, die den Mietrichtsatz (ohne Zuschläge) um die Hälfte übersteigt. Die Länder können eine niedrigere Mietgrenze bestimmen.
Eine weitere Einschränkung besteht darin, daß Wohnungen mit selbstverantwortlich gebildeter Miete nur dann gefördert werden dürfen, wenn genügend Wohnungsuchende mit einem Jahreseinkommen zwischen zur Zeit 6000,— DM und 9000,— DM unterzubringen sind.
Diese Regelung soll eine erhebliche Vereinfachung des Verfahrens herbeiführen, da dem Bauherrn die
Aufstellung einer umfangreichen Wirtschaftlichkeitsberechnung erspart bleibt. Durch die Neuregelung sollen vor allem den privaten Bauherren — namentlich beim Wiederaufbau — stärkere Anreize gegeben werden. Der Ausschuß vermochte daher in seiner Mehrheit dem von der SPD gestellten Antrag auf Streichung dieser Vorschrift nicht zuzustimmen.
§ 21 f enthält die Klarstellung, daß die Vorschriften über Mietwohnungen auch für Genossenschaftswohnungen und ähnliche Wohnungen gelten.
§ 21 g enthält für Eigenheime, Kleinsiedlungen usw. Vorschriften über die Höhe der zulässigen Mietwerte, die im wesentlichen den Vorschriften über die Mietrichtsätze für Mietwohnungen entsprechen.
Bei dem Bau von Eigenheimen, Kleinsiedlungen usw. sind häufig — besonders bei Bausparverträgen — so hohe Tilgungen aufzubringen, daß sie in der Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht berücksichtigt werden können. In diesen Fällen sind verschiedentlich Zweifel aufgetaucht, ob hier eine Förderung mit öffentlichen Mitteln erfolgen darf. § 21 h bestimmt deshalb, daß höhere Tilgungen einer Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von Eigenheimen nicht entgegenstehen, weil es sich hier um echte Sparleistungen des Bauherrn handelt.
21 i sieht für Eigentumsmaßnahmen eine Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens vor.
§ 21k dient der erleichterten Finanzierung beim Bau von Wohnungen im Wohnungseigentum und ist eine Parallele zu § 4 Abs. 2.
Durch § 211 wird ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren auch für den Bau von Wohnheimen und für andere besondere Wohnungsbaumaßnahmen zugelassen, bei denen sich in der Praxis ein Bedürfnis hierfür ergeben hat.
Zu Nr. 20:
In § 22 werden die Vorschriften des Ersten Wohnungsbaugesetzes den Vorschriften des neuen Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes angepaßt.
In § 22 a wird die allgemeine Einkommensgrenze für öffentlich geförderte Wohnungen entsprechend der bisherigen Regelung grundsätzlich beibehalten (zur Zeit 9000,— DM im Jahr), jedoch besteht eine Neuerung darin, daß die Wohnungen mit der gewöhnlichen Richtsatzmiete in erster Linie Personen zugute kommen sollen, deren Einkommen die Krankenversicherungspflichtgrenze nicht übersteigt (zur Zeit 6000,— DM im Jahr).
Demgegenüber werden die Bezieher eines an der oberen Grenze liegenden Einkommens (zur Zeit zwischen 6000,— DM und 9000,— DM im Jahr) auf den sozialen Wohnungsbau mit selbstverantwortlich gebildeter Miete verwiesen. Diese unterschiedliche Behandlung erschien dem Ausschuß aus sozialen Gründen notwendig, um die öffentlich geförderten Wohnungen mit den geringeren Mieten den Bevölkerungskreisen mit geringerem Einkommen vorzubehalten.
§ 22 b entspricht der bisherigen in § 22 Abs. 4 des Ersten Wohnungsbaugesetzes getroffenen Regelung unter Anpassung an das Wohnraumbewirtschaftungsgesetz.
14218 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Dr. Brönner)

§ 22 c entspricht in seinen Absätzen 1 und 2 den bisherigen Vorschriften des § 22 Abs. 3 und 5 des Ersten Wohnungsbaugesetzes unter Anpassung an das Wohnraumbewirtschaftungsgesetz.
Durch die in Abs. 3 vorgesehene Rechtsverordnung sollen Zweifelsfragen bereinigt werden, die sich bei der Ablösung eines Finanzierungsbeitrags durch einen späteren Mieter hinsichtlich der Wohnraumbewirtschaftung ergeben.
Zu Nr. 21:
§ 22 d behandelt die mit der vorzeitigen Rückzahlung öffentlicher Mittel zusammenhängenden Probleme. Bund und Länder haben ein verständliches Interesse daran, ihre öffentlichen Mittel von den Bauherren möglichst rasch zurückzuerhalten, damit sie für andere Wohnungsbauten erneut eingesetzt werden können. Um den Bauherren für diese vorzeitige Rückzahlung einen Anreiz zu geben, sollen die öffentlich geförderten Wohnungen von den Bindungen der Wohnraumbewirtschaftung, der Mietpreisbildung und des Mieterschutzes freigestellt werden. Durch Absatz 3 ist im Interesse der Mieter Sorge dafür getragen, daß die laufenden Mietverhältnisse nicht betroffen werden. Außerdem wird die Freistellung von der Wohnraumbewirtschaftung frühestens nach der erstmaligen Zuteilung der Wohnung wirksam.
Im Zusammenhang mit dieser Regelung ist der Bundesregierung im § 28 a Abs. 2 Buchst. e eine Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung gegeben, nach der im Falle der vorzeitigen Rückzahlung des öffentlichen Baudarlehens ein Teil des zurückzuzahlenden Kapitals erlassen werden kann. In diesen Fällen soll in der Regel eine Freistellung von den genannten Bindungen ausgeschlossen werden.
Zu Nr. 22:
Nach der bisherigen Regelung war die Kostenmiete bei Inanspruchnahme von 7 c-Mitteln auf 1,50 DM je qm Wohnfläche monatlich begrenzt. Diese Einschränkung ist durch die gestiegenen Baukosten und nach der Herabsetzung der Förderungsbeträge (§ 7 c EStG) nicht mehr gerechtfertigt. Sie ist außerdem geeignet, die Aufnahme von 7 c-Mitteln zu erschweren und dadurch den Wohnungsbau zu beeinträchtigen. Deshalb ist diese Mietgrenze beseitigt worden. Es kann jetzt eine selbstverantwortlich gebildete Miete vereinbart werden, die über 1,50 DM hinausgeht, die aber innerhalb eines Jahres nach Begründung des Mietverhältnisses auf Antrag des Mieters von der Preisbehörde nachgeprüft und berichtigt werden kann.
Zu Nrn. 24 und 25:
Die bisherigen Ermächtigungen im Ersten Wohnungsbaugesetz zum Erlaß von Rechtsverordnungen, die sich in verschiedenen Vorschriften verstreut befanden, sind in dem neuen § 28 a zusammengefaßt und entsprechend den Vorschriften des Grundgesetzes näher konkretisiert worden. Einige Ermächtigungen sind neu eingefügt worden, auf die bereits an früherer Stelle dieses Berichtes hingewiesen worden ist.
Zu Artikeln II bis IX
Die Artikel II bis IX behandeln Überleitungs-
und Anpassungsvorschriften, notwendige Änderungen des Mieterschutzgesetzes, die Aufhebung überholter Vorschriften und eine Ermächtigung an den Bundesminister für Wohnungsbau, das Erste Wohnungsbaugesetz in der neuen Fassung bekanntzugeben.
Bonn, den 26. Juni 1953
Dr. Brönner
Berichterstatter
Antrag des Ausschusses:
Der Bundestag wolle beschließen:
1. dem Gesetzentwurf in der nachstehenden Fassung mit der Überschrift „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes" zuzustimmen,
2. die nachstehend aufgeführten Entschließungen anzunehmen:
Zu § 13:
Die Bundesregierung wird ersucht, durch den Bundesminister für Wohnungsbau im Einvernehmen mit den Ländern auf der Grundlage des § 1 des Ersten Wohnungsbaugesetzes bis zum 28. Februar 1954 ein für die Kalenderjahre 1954 bis 1956 bemessenes Gesamtprogramm des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues aufzustellen, das nach Kalenderjahren einzuteilen ist. In dem Programm soll für jedes Jahr die Höhe der voraussichtlich in den einzelnen Ländern zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel (Bundesmittel, Landesmittel, sonstige öffentliche Mittel) veranschlagt werden. Das Programm ist aufzugliedern:
a) nach den verschiedenen Baumaßnahmen (Wiederaufbau, Neubau usw.);
b) nach den verschiedenen Wohnformen (Einfamilienhäuser, Kleinsiedlungen, Mehrfamilienhäuser usw.);

(Eigenheime, Kleinsiedlungen, Eigentumswohnungen, Genossenschaftswohnungen, Mietwohnungen usw.)

d) nach den begünstigten Bevölkerungskreisen (Heimatvertriebene, Sachbeschädigte, Umsiedler usw.).
Zu § 13 a:
Die Bundesregierung wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß zur Vorfinanzierung der Eigenleistung für den Bau von Eigenheimen, Kleinsiedlungen, Kaufeigenheimen sowie für Wohnungen in der Rechtsform des Wohnungseigentums und eines
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14219

(Dr. Brönner)

eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts jährlich im Bundeshaushalt 200 Millionen Deutsche Mark für mittelfristige Kredite zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
Zu § 14:
Die Bundesregierung wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß der Bundesminister für Wohnungsbau die Zuteilung von Bundesmitteln für die Förderung des sozialen Wohnungsbaues an die Länder künftig davon abhängig macht, daß auch die Länder zur Erfüllung der im § 1 des Ersten Wohnungsbaugesetzes festgelegten Aufgabe Landesmittel in einer ihrer Leistungsfähigkeit entsprechenden Höhe zur Verfügung stellen.
Zu § 14a:
Nach dem vom Bundestag nunmehr beschlossenen Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes sind die Rückflüsse aus den Darlehen, die der Bund zur Förderung des Wohnungsbaues den Ländern oder sonstigen Darlehensnehmern gewährt hat und künftig gewährt, laufend zur Förderung von Maßnahmen zu Gunsten des sozialen Wohnungsbaues zu verwenden.
Die Aufnahme einer gesetzlichen Bestimmung in das Bundesgesetz, wonach das gleiche für die Rückflüsse der von den Ländern zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues gewährten öffentlichen Mittel zu gelten hat, begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken. Der Bundestag hat daher von der Aufnahme einer derartigen Vorschrift in das Gesetz abgesehen.
Die Bundesregierung wird jedoch ersucht, bei den Ländern den Erlaß entsprechender gesetzlicher Bestimmungen anzuregen und über den Erfolg ihrer Bemühungen dem Bundestag demnächst zu berichten.
3. die zu diesem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären.
Bonn, den 26. Juni 1953
Der Ausschuß für Wiederaufbau
und Wohnungswesen
Lücke
Vorsitzender
Dr. Brönner
Berichterstatter
I 4220 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
Anlage 29 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
Schriftlicher Bericht
des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß)

über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend
Neuregelung der Steigerungsbeträge und Grundbeträge in der Rentenversicherung
der Angestellten

(Nr. 4634 der Drucksachen)

Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Mulert
Der Antrag der SPD auf Drucksache Nr. 4271 bezieht sich auf die Neuregelung von Steigerungs-
und Grundbeträgen in der Rentenversicherung der Angestellten. Er muß im Zusammenhang mit dem Antrag Nr. 4346 gesehen werden, in dem es um die Rentenversicherung der Arbeiter geht.
Der Antrag wurde in der 263. Sitzung des Bundestages am 5. Mai 1953 erstmalig beraten und dem Sozialpolitischen Ausschuß überwiesen. Er fordert in Punkt 1 eine Erhöhung des bisherigen Steigerungsbetrages in der Rentenversicherung der Angestellten von 0,7% auf 1%, da trotz eines höherliegenden Grundbetrages in der Zukunft eine echte Benachteiligung gegenüber gleichbesoldeten und gleich lange versicherten Arbeitern daraus resultieren würde.
Punkt 2 strebt zur Vereinfachung des Berechnungsverfahrens eine Neufeststellung des Grundbetrages an, der sich jetzt infolge der Bestimmung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes, des Rentenzulagengesetzes und des Gesetzes über die Erhöhung des Grundbetrages aus 4 verschiedenen Komponenten zusammensetzt.
Der Antrag wurde von der antragstellenden Partei mit dem Wunsch begründet, die drohende Benachteiligung der Angestellten aus einem Steigerungsbetrag von 0,7% gegenüber einem Steigerungsbetrag von 1,2% in der Invalidenversicherung aufzuheben.
Obwohl der Ausschuß die Notwendigkeit, die Rentenformel neu festzulegen, grundsätzlich bejahte, lehnte er im Endeffekt den Antrag mit 11 : 9 Stimmen ab. Maßgeblich waren dafür folgende Gesichtspunkte:
1. Die beabsichtigte Neuregelung stellt einen weitreichenden Eingriff in das Gefüge der Angestelltenversicherung dar. Sie würde eine so gründliche Vorarbeit fordern, wie sie in der zur Verfügung stehenden kurzen Zeit nicht mehr geleistet werden konnte. Der im Februar 1952 beim Bundesarbeitsministerium gebildete Beirat beschäftigt sich bereits mit den Vorarbeiten für eine Neuordnung der gesamten Sozialversicherung, wobei die Rentenformel nicht nur für den einen, sondern für beide Versicherungsträger neu festgelegt und damit zugleich dem Anliegen des Punktes 2 der Vorlage Rechnung getragen werden soll.
2. Aus den Ausführungen des Vertreters des Herrn Bundesarbeitsministers ergab sich, daß die
finanziellen Auswirkungen beider Anträge (Drucksachen Nrn. 4271 und 4346) beträchtlich sind. Sie beanspruchen nach dem derzeitigen Stand insgesamt 481 Millionen DM; davon entfallen 326 Millionen DM auf die Versicherungsträger, 155 Millionen auf den Bund. Der Antrag Drucksache Nr. 4271 würde — Berlin eingeschlossen — von der Angestelltenversicherung einen Aufwand von 167 Millionen DM fordern, vom Bund 40 Millionen, zusammen also von 207 Millionen DM.
Der auf den Versicherungsträger entfallende Teil der Mehrkosten ist bilanztechnisch in keiner Weise gedeckt. Diesen Bedarf etwa aus den jetzt noch entstehenden Kassenüberschüssen entnehmen zu wollen, wäre nicht zu verantworten. Sie müssen unter allen Umständen zu einer Kapitalbildung verwandt werden, aus der später die Rentenansprüche der heutigen Versicherten gedeckt werden können.
3. Soweit sich die Verhältnisse der Angestelltenversicherung vorausschauend überblicken lassen, muß mit einer Zunahme der Schwierigkeiten gerechnet werden. In 25 Jahren wird bei etwa gleichbleibender Zahl der Beitragszahler die Zahl der Rentner um etwa 70 % gestiegen sein. Die Durchschnittsrente wird auf Grund der angehobenen Steigerungsbeträge wesentlich höher liegen als heute. Die jetzt mit 207 Millionen DM veranschlagte finanzielle Mehrbelastung aus dem Antrag Drucksache Nr. 4271 würde zu diesem kritischen Zeitpunkt noch wesentlich größer sein.
Aus allen diesen Gründen glaubte der Ausschuß, eine eingehende und gewissenhafte Vorarbeit als Voraussetzung für die Änderung der Rentenformel fordern zu müssen und eine übereilte Entscheidung im Sinne des Antrages Drucksache Nr. 4271 nicht verantworten zu können.
Die Sozialpolitische Ausschuß empfiehlt dem Hohen Hause deshalb, entsprechend seiner Mehrheitsentscheidung den Antrag der SPD auf Drucksache Nr. 4271 abzulehnen und die zweifellos dringende Neuordnung der Sozialversicherung in der neuen Legislaturperiode sobald wie möglich vorzunehmen.
Bonn, den 3. Juli 1953
Frau Dr. Mulert
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14221
Anlage 30 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
Schriftlicher Bericht
des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß)

über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend
Neuregelung der Grundbeträge in der Rentenversicherung der Arbeiter

(Nr. 4635 der Drucksachen)

Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Heiler
Der Antrag der SPD, Drucksache Nr. 4346, betreffend Neuregelung der Grundbeträge in der Rentenversicherung der Arbeiter ist bei seiner Einbringung in der 270. Sitzung des Deutschen Bundestages am 11. Juni 1953 behandelt und dem Ausschuß für Sozialpolitik zugewiesen worden. Dieser hat in seiner 198. Sitzung am 1. Juli 1953 den Antrag beraten. Die Mehrheit des Ausschusses hat zu der Begründung der Antragsteller, in der auf die wirtschaftlich schlechte Lage der Rentenempfänger hingewiesen wurde, in folgender Weise Stellung genommen:
Die Deckung der Mehrausgaben von insgesamt 274 Millionen DM ist Sache nicht nur der Landesversicherungsanstalten, sondern auch des Bundes. Für die Landesversicherungsanstalten würde ein Anteil von 159 Millionen DM entstehen, der zwar nach der Kassenlage im jetzigen Augenblick zumutbar erscheinen könnte, aber deswegen nicht zu vertreten ist, weil die Veränderung der Altersschichtung unserer Bevölkerung in der allernächsten Zeit es als wahrscheinlich erscheinen läßt, daß den Versicherungsträgern der Rentenversicherung der Arbeiter erhöhte Belastungen zugemutet werden. Es muß darum durch Rücklagen sichergestellt werden, daß die Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, auch in Zukunft gezahlt werden können. Der auf den Bund entfallende Anteil von
insgesamt 115 Millionen DM bei Erhöhung der Grundrente ist ungedeckt und kann nach der Verabschiedung des Haushalts nicht mehr eingesetzt werden.
Als zweites Argument gegen die Erhöhung der Grundrente wurde vorgebracht, daß die gesamte Neuordnung der Sozialversicherung durch eine solche Vorwegentscheidung aufs neue gefährdet oder zumindest erschwert werde. Man war nicht der Ansicht, daß eine neue Einzelverbesserung zu den schon vorhandenen vielen Einzelabänderungen und -verbesserungen hinzugefügt werden, sondern daß man im neuen Bundestag auf eine baldige Inangriffnahme der Neuordnung drängen solle. Es schien der Mehrheit des Ausschusses darum unmöglich, diesem Antrag auf Erhöhung der Grundbeträge in der Rentenversicherung der Arbeiter zuzustimmen. Er wurde mit 11 gegen 8 Stimmen bei einer Stimmenthaltung abgelehnt.
Ich habe darum nach diesem Beratungs- und Abstimmungsergebnis des Ausschusses den Auftrag, das Hohe Haus zu bitten, den Antrag der SPD abzulehnen.
Bonn, den 3. Juli 1953
Frau Heiler
Berichterstatterin
14222 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
Anlage 31 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
Schriftlicher Bericht

(zu Nr. 4630 der Drucksachen)

des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen

(11. Ausschuß)

über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend
Umsatzsteuer auf Obst und Gemüse

(Nr. 4333 der Drucksachen)

über den
Antrag der Abgeordneten Struve, Dr. Kneipp, Tobaben, Hoffmann (Lindlar) und Genossen
betreffend den Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

(Nr. 4361 der Drucksachen)

und über den
Antrag der Abgeordneten Struve, Dr. Kneipp, Tobaben, Hoffmann (Lindlar) und Genossen
betreffend
Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz

(Nr. 4362 der Drucksachen)

Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Bertram (Soest)

Der Vorlage liegen die Drucksachen Nrn. 4333, 4361 und 4362 zugrunde. Die Drucksache Nr. 4361 hat zwei Ziele: erstens die Umsatzsteuerfreiheit des Eigenverbrauchs für solche landwirtschaftlichen Betriebe herbeizuführen, die einen Umsatz von weniger als 20 000 DM im Jahr haben, während die geltende Regelung einen Umsatz von 10 000 DM vorsieht, und zweitens gewisse Bearbeitungsvorgänge von landwirtschaftlichen Waren von der Umsatzsteuer auszunehmen.
Der erste Antrag wird damit begründet, daß die Umsatzsteuergrenze aus der Reichsmarkzeit stammt und seit dieser Zeit sich eine Veränderung der Preise der landwirtschaftlichen Produkte, ausgedrückt in D-Mark, ergeben habe. Es sei deshalb eine Anpassung an die geänderte Preisrelation für landwirtschaftliche Erzeugnisse notwendig. Gegen diesen Vorschlag wurden zwei Einwände erhoben, und zwar, daß im Zuge der allgemeinen Umsatzsteuererhöhung von 3 auf 4 % die Umsatzsteuer landwirtschaftlicher Waren nicht von 11/2 auf 2 % erhöht worden sei, und daß ohnedies die Freigrenze immer sehr hoch gewesen sei und auch heute noch, trotz der Änderung der Preisverhältnisse, die landwirtschaftlichen Kleinst- und Kleinbetriebe von der Umsatzsteuerpflicht ausnehme.
Der Ausschuß konnte sich diesen Argumenten jedoch nicht anschließen, da die allgemeine Erhöhung der Umsatzsteuer bei landwirtschaftlichen Produkten deshalb nicht durchgeführt worden ist, um eine Verteuerung der Grundnahrungsmittel zu vermeiden, und, da die Festsetzung auf 10 000 RM in den seinerzeitigen Wirtschaftsverhältnissen ihren Grund gehabt haben müßte, eine Anpassung an die geänderten Verhältnisse heute notwendig sei. Jedoch seien bezüglich der Anpassungshöhe eindeutige Feststellungen wegen der kurzen dem Ausschuß zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu treffen; es müsse deshalb bei einem Entschließungsantrag sein Bewenden haben. Es wird Aufgabe der Bundesregierung sein, alsbald die erforderlichen Regelungen einzuleiten und die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Festsetzung der Freigrenze mit den heutigen Verhältnissen zu vergleichen und dem neuen Bundestag alsdann eine entsprechende Änderung des § 4 Ziffer 19 UStG vorzuschlagen.
Der zweite Antrag und die Drucksachen Nrn. 4333 und 4362 wurden vom Ausschuß in ihrer Tendenz gebilligt. Auch der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat diese Anträge einstimmig angenommen. Die Verbesserung der Marktfähigkeit von Obst, Gemüse, Eiern und
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14223

(Dr. Bertram [Soest])

Schlachtgeflügel soll umsatzsteuerfrei werden, da es sich nicht um eine Verarbeitung, die den Charakter der Ware ändere, handele. Entsprechende Berufungsfälle aus dem gewerblichen Sektor sind zwar zu erwarten; jedoch war der Finanzausschuß der Meinung, daß man wegen etwaiger Berufungsfälle dieses berechtigte Anliegen — Verbesserung der Qualität und Erhöhung des Verbrauches — nicht ablehnen dürfe. Gesetzestechnische Bedenken, die gegen die vorgeschlagene Änderung des § 7 Abs. 3 vorgebracht wurden, veranlaßten den Ausschuß, die umsatzsteuerlichen Maßnahmen zugunsten einer Verbesserung der Marktfähigkeit landwirtschaftlicher Produkte ebenfalls in die Entschließung aufzunehmen.
Demgemäß empfiehlt der Ausschuß die Annahme des Antrages.
Bonn, den 3. Juli 1953
Dr. Bertram
Berichterstatter
14224 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
Namentliche Abstimmungen
in der 280. Sitzung
1. über den Entwurf eines Gesetzes betreffend das Abkommen vom 27. Februar 1953 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Regelung der Ansprüche der Französischen Regierung aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe,
2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 14 des Entwurfs eines Sozialgerichtsgesetzes (Umdruck Nr. 1036 Ziffer 1),
3. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD betreffend §§ 27 a und 27 b des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Umdruck Nr. 1038 Ziffer 6),
4. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD betreffend § 27c des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Umdruck Nr. 1038 Ziffer 6),
Name 1 Abstimmung 4
2 3
CDU/CSU
Dr. Adenauer Ja — — —
Albers Ja Nein Nein Nein
Arndgen Ja Nein Nein Nein
Dr. Bartram (SchleswigHolstein) Ja entschuld. entschuld. entschuld.
Bauereisen Ja Nein Nein Nein
Bauknecht Ja Nein Nein Nein
Dr. Baur (Württemberg) Ja Nein Nein Nein
Bausch Ja Nein Nein Nein
Becker (Pirmasens) . Ja Nein entschuld. entschuld.
Blank (Dortmund) . . . . — — — —
Frau Brauksiepe Ja Nein entschuld. entschuld.
Dr. von Brentano Ja Nein Nein Nein
Brese Ja Nein Nein Nein
Frau Dr. Brökelschen . . . Ja Nein Nein Nein
Dr. Brönner Ja Nein Nein Nein
Brookmann Ja Nein Nein Nein
Dr. Bucerius Ja Nein Nein Nein
Frau Dietz Ja Nein Nein Nein
Donhauser — — Nein Nein
Dr. Dresbach — Nein Nein Nein
Eckstein Ja Nein Nein Nein
Dr. Edert Ja Nein Nein Nein
D. Dr. Ehlers Ja Nein Nein Nein
Ehren Ja Nein Nein Nein
Eplée Ja Nein Nein Nein
Dr. Erhard — — — —
Etzenbach Ja Nein Nein Nein
Even Ja Nein Nein Nein
Feldmann Ja Nein Nein Nein
Dr. Fink Ja Nein Nein Nein
Dr. Frey beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
Fuchs Ja Nein Nein Nein
Dr. Freiherr von Fürstenberg - Nein Nein Nein
Fürst Fugger von Glött . Ja Nein Nein Nein
Funk Ja Nein Nein Nein
Gengler Ja Nein Nein Nein
Gerns Ja Nein Nein Nein
D. Dr. Gerstenmaier . . Ja Nein Nein Nein
Gibbert Ja Nein Nein Nein
Giencke Ja Nein Nein Nein
Dr. Glasmeyer Ja Nein Nein Nein
Glüsing Ja Nein Nein Nein
Gockeln entschuld. Nein Nein entschuld.
Dr. Götz Ja Nein Nein Nein
Frau Dr. Gröwel entschuld. entschuld. Nein Nein
Günther Ja Nein Nein Nein
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14225
Namentliche Abstimmungen
in der 280. Sitzung
5. über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 4536 der Drucksachen),
6. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu Art. I § 21 e des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes,
7. Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nm. 4593, 3676, 3946 der Drucksachen)

Abstimmung
Name 5 6 7
CDU/CSU
Dr. Adenauer — — -
Albers entschuld. entschuld. entschuld.
Arndgen Ja Nein Ja

(Schleswig- Holstein)

Bauereisen entschuld. entschuld. entschuld.
Bauknecht Ja Nein Ja
Dr. Baur (Württemberg) entschuld. entschuld. entschuld.
Bausch Ja Nein Ja
Becker (Pirmasens) . entschuld. entschuld. entschuld.
Blank (Dortmund) . — — —
Frau Brauksiepe entschuld. entschuld. entschuld.
Dr. von Brentano Ja Nein Ja
Brese Nein Nein Ja
Frau Dr. Brökelschen . . . Ja Nein Ja
Dr. Brönner Ja Nein Ja
Brookmann Ja — -
Dr. Bucerius Ja Nein Ja
Frau Dietz Ja Nein Ja
Donhauser Ja — —
Dr. Dresbach Ja Nein Ja
Eckstein Ja Nein Ja
Dr. Edert entschuld. entschuld. entschuld.
D. Dr. Ehlers Ja Nein Ja
Ehren Ja Nein Ja
Eplée Ja Nein Ja
Dr. Erhard — — —
Etzenbach Ja Nein Ja
Even Ja Nein Ja
Feldmann entschuld. entschuld. entschuld.
Dr. Fink Ja Nein Ja
Dr. Frey beurlaubt beurlaubt beurlaubt
Fuchs Ja Nein Ja
Dr. Freiherr von Fürstenberg Ja Nein Ja
Fürst Fugger von Glött . Ja Nein Ja
Funk entschuld. entschuld. entschuld.
Gengler Ja Nein Ja
Gems Ja Nein Ja
D. Dr. Gerstenmaier . . Ja Nein Ja
Gibbert Ja Nein Ja
Giencke — Nein Ja
Dr. Glasmeyer Ja Nein Ja
Glüsing enthalten Nein Ja
Gockeln entschuld. entschuld. entschuld.
Dr. Götz Ja Nein Ja
Frau Dr. Gröwel Ja Nein Ja
Günther Ja Nein Ja
14226 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
Abstimmung
Name 1 2 3 4
Dr. Handschumacher . . krank krank krank krank
Frau Heiler Ja Nein Nein Nein
Heix Ja Nein Nein Nein
Dr. Henle — Nein Nein Nein
Hilbert Ja Nein Nein Nein
Höfler Ja Nein Nein Nein
Hohl Ja Nein Nein Nein
Hoogen Ja Nein Nein Nein
Hoppe Ja Nein Nein Nein
Dr. Horlacher Ja Nein Nein Nein
Horn Ja Nein Nein Nein
Huth Ja Nein Nein Nein
Dr. Jaeger (Bayern) . . Ja Nein Nein Nein
Junglas Ja Nein Nein Nein
Kahn — — — —
Kaiser Ja Nein — —
Karpf Ja Nein Nein Nein
Dr. Kather Ja Nein Nein Nein
Kemmer Ja Nein Nein Nein
Kemper Ja Nein Nein Nein
Kern Ja Nein Nein Nein
Kiesinger Ja Nein Nein Nein
Dr. Kleindinst Ja Nein Nein Nein
Dr. Köhler Ja Nein Nein Nein
Dr. Kopf Ja Nein Nein Nein
Kühling Ja Nein Nein Nein
Kuntscher Ja Nein Nein Nein
Kunze Ja Nein Nein Nein
Dr. Laforet krank krank krank krank
Dr. Dr. h. c. Lehr Ja Nein — -
Leibfried — Nein Nein Nein
Lenz Ja Nein Nein Nein
Leonhard Ja Nein Nein Nein
Lücke Ja Nein Nein Nein
Majonica Ja Nein Nein Nein
Massoth Ja Nein Nein Nein
Mayer (Rheinland-Pfalz) Ja Nein Nein Nein
Mehs Ja Nein Nein Nein
Mensing entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
Morgenthaler Ja Nein Nein Nein
Muckermann Ja Nein Nein Nein
Mühlenberg Ja Nein Nein Nein
Dr. Dr. Müller (Bonn) . Ja Nein Nein Nein
Müller-Hermann Ja Nein Nein Nein
Naegel Ja Nein Nein Nein
Neber Ja Nein Nein Nein
Nellen Ja Nein Nein Nein
Neuburger Ja Nein — Nein
Nickl . Ja Nein Nein Nein
Frau Niggemeyer . Ja Nein Nein Nein
Dr. Niklas Ja Nein Nein Nein
Dr. Oesterle Ja Nein Nein Nein
Oetzel Ja Nein Nein Nein
Dr. Orth Ja entschuld. entschuld. entschuld.
Pelster Ja Nein Nein Nein
Pfender Ja Nein Nein Nein
Dr. Pferdmenges Ja Nein Nein Nein
Frau Dr. Probst Ja Nein Nein Nein
Dr. Pünder Ja Nein Nein Nein
Raestrup Ja entschuld. entschuld. entschuld.
Rahn Ja Nein Nein Nein
Frau Dr. Rehling Ja Nein Nein Nein
Frau Rösch Ja Nein Nein Nein
Rümmele Ja Nein Ja Ja
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14227
Abstimmung
Name 5 6 7
Dr. Handschumacher . . krank krank krank
Frau Heiler Ja Nein Ja
Heix Ja entschuld. entschuld.
Dr. Henle Ja Nein Ja
Hilbert Ja Nein Ja
Höfler Ja Nein Ja
Hohl Ja Nein Ja
Hoogen Ja Nein Ja
Hoppe Ja Nein Ja
Dr. Horlacher entschuld. entschuld. entschuld.
Horn Ja Nein Ja
Huth Ja Nein Ja
Dr. Jaeger (Bayern) . . Ja Nein Ja
Junglas Ja Nein Ja
Kahn — — —
Kaiser — Nein Ja
Karpf Ja Nein Ja
Dr. Kather Ja Nein Ja
Kemmer — Nein Ja
Kemper Ja Nein —
Kern Ja Nein Ja
Kiesinger Ja Nein Ja
Dr. Kleindinst Ja Nein —
Dr. Köhler Ja Nein Ja
Dr. Kopf Ja Nein Ja
Kühling Ja Nein Ja
Kuntscher Ja Nein Ja
Kunze Ja Nein Ja
Dr. Laforet krank krank krank
Dr. Dr. h. c. Lehr — — —
Leibfried Ja Nein Ja
Lenz Ja Nein Ja
Leonhard Ja Nein Ja
Lücke Ja Nein Ja
Majonica Ja Nein Ja
Massoth Ja Nein Ja
Mayer (Rheinland-Pfalz) Ja Nein Ja
Mehs Ja Nein Ja
Mensing entschuld. entschuld. entschuld.
Morgenthaler Ja Nein Ja
Muckermann Ja Nein Ja
Mühlenberg Ja Nein Ja
Dr. Dr. Müller (Bonn) . Ja Nein Ja
Müller-Hermann Ja Nein Ja
Naegel Ja Nein Ja
Neber Ja Nein Ja
Nellen Ja Nein Ja
Neuburger entschuld. entschuld. entschuld.
Nickl Ja Nein Ja
Frau Niggemeyer . . . . Ja Nein Ja
Dr. Niklas Ja Nein Ja
Dr. Oesterle Ja Nein Ja
Oetzel Ja Nein Ja
Dr. Orth entschuld. entschuld. entschuld.
Pelster entschuld. entschuld. entschuld.
Pfender Ja Nein Ja
Dr. Pferdmenges Ja — —
Frau Dr. Probst Ja Nein Ja
Dr. Pünder Ja Nein Ja
Raestrup entschuld. entschuld. entschuld.
Rahn Ja Nein Ja
Frau Dr. Rehling Ja Nein Ja
Frau Rösch Ja Nein Ja
Rümmele Ja Nein Ja
14228 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
Name Abstimmung
1 2 3 4
Sabel Ja Nein Nein Nein
Schäffer Ja Nein Nein Nein
Scharnberg Ja Nein entschuld. entschuld.
Dr. Schatz Ja Nein Nein Nein
Schill Ja krank krank krank
Schmitt (Mainz) Ja Nein Nein Nein
Schmitz entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
Schmücker Ja Nein Nein Nein
Dr. Schröder (Düsseldorf) Ja Nein Nein Nein
Schüttler Ja Nein Nein Nein
Schütz Ja Nein Nein Nein
Schuler Ja Nein Nein Nein
Schulze-Pellengahr . Ja Nein Nein Nein
Dr. Semler — — — —
Dr. Serres Ja Nein Nein Nein
Siebel Ja Nein Nein Nein
Dr. Solleder Ja entschuld. entschuld. entschuld.
Spies Ja Nein Nein Nein
Graf von Spreti Ja Nein Nein Nein
Stauch Ja Nein Nein Nein
Frau Dr. Steinbiß Ja Nein Nein Nein
Storch Ja Nein Nein Nein
Strauß entschuld. Nein Nein Nein
Struve Ja Nein Nein Nein
Stücklen Ja Nein Nein Nein
Dr. Vogel Ja Nein Nein Nein
Wacker Ja Nein Nein Nein
Wackerzapp Ja Nein Nein Nein
Dr. Wahl Ja Nein Nein Nein
Frau Dr. Weber (Essen) . . Ja Nein Nein Nein
Dr. Weber (Koblenz) . . . . Ja Nein Nein Nein
Dr. Weiß Ja Nein Nein Nein
Winkelheide Ja Nein Nein Nein
Wittmann Ja Nein Nein Nein
Dr. Wuermeling Ja Nein Nein Nein
SPD
Frau Albertz Nein Ja Ja Ja
Frau Albrecht Nein Ja Ja Ja
Altmaier Nein Ja Ja Ja
Frau Ansorge Nein Ja Ja Ja
Dr. Arndt Nein Ja Ja Ja
Arnholz Nein Ja Ja Ja
Dr. Baade Nein Ja Ja —
Dr. Bärsch — Ja Ja Ja
Baur (Augsburg) Nein Ja Ja Ja
Bazille Nein Ja Ja Ja
Behrisch Nein Ja Ja Ja
Bergmann Nein Ja Ja Ja
Dr. Bergstraeßer Nein Ja Ja Ja
Berlin Nein Ja Ja Ja
Bettgenhäuser Nein Ja Ja Ja
Bielig Nein Ja Ja Ja
Birkelbach Nein Ja Ja Ja
Blachstein Nein Ja Ja Ja
Dr. Bleiß Nein Ja Ja Ja
Böhm Nein Ja Ja Ja
Dr. Brill Nein Ja Ja Ja
Bromme Nein Ja entschuld. entschuld.
Brünen Nein Ja Ja Ja
Cramer Nein Ja Ja Ja
Dannebom Nein Ja Ja Ja
Diel Nein Ja Ja Ja
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14229
Name Abstimmung
5 6 7
Sabel Ja Nein Ja
Schäffer — — —
Scharnberg entschuld. entschuld. entschuld.
Dr. Schatz Ja entschuld. entschuld.
Schill krank krank krank
Schmitt (Mainz) Ja — —
Schmitz entschuld. entschuld. entschuld.
Schmücker enthalten Nein Ja
Dr. Schröder (Düsseldorf) Ja Nein Ja
Schüttler Ja Nein Ja
Schütz Ja Nein Ja
Schuler Ja Nein Ja
Schulze-Pellengahr . Ja Nein Ja
Dr. Semler — — —
Dr. Serres Ja Nein Ja
Siebel Ja Nein Ja
Dr. Solleder entschuld. entschuld. entschuld.
Spies Ja Nein Ja
Graf von Spreti Ja enthalten enthalten
Stauch Ja Nein Ja
Frau Dr. Steinbiß Ja Nein Ja
Storch — Nein Ja
Strauß Ja entschuld. entschuld.
Struve Ja Nein Ja
Stücklen Ja Nein Ja
Dr. Vogel Ja Nein Ja
Wacker Ja Nein Ja
Wackerzapp Ja Nein Ja
Dr. Wahl Ja Nein Ja
Frau Dr Weber (Essen) . . Ja Nein Ja
Dr. Weber (Koblenz) . Ja Nein Ja
Dr. Weiß Ja Nein Ja
Winkelheide Ja Nein Ja
Wittmann Ja Nein Ja
Dr. Wuermeling Ja Nein Ja
SPD
Frau Albertz Nein entschuld. entschuld.
Frau Albrecht Nein Ja —
Altmaier Nein Ja —
Frau Ansorge Nein Ja —
Dr. Arndt Nein Ja —
Arnholz Nein Ja —
Dr. Baade Nein Ja —
Dr. Bärsch Nein Ja —
Baur (Augsburg) . . — — —
Bazille • Nein Ja —-
Behrisch Nein Ja -
Bergmann Nein Ja —
Dr. Bergstraeßer Nein Ja —
Berlin . entschuld. entschuld. entschuld.
Bettgenhäuser Nein Ja —
Bielig Nein Ja —
Birkelbach Nein Ja —
Blachstein Nein Ja —
Dr. Bleiß entschuld. entschuld. entschuld.
Bohm, Nein Ja —
Dr Brill Nein Ja Nein
Bromme entschuld. entschuld. entschuld.
Brünen Nein Ja —
Cramer Nein Ja —
Dannebom Nein — —
Diel Nein Ja —
14230 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
Abstimmung
Name 1 2 3 4
Frau Döhring Nein Ja Ja Ja
Eichler Nein Ja Ja Ja
Ekstrand Nein Ja Ja Ja
Erler Nein Ja Ja Ja
Faller Nein Ja Ja Ja
Franke Nein Ja Ja
Freidhof Nein Ja Ja Ja
Freitag beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
Geritzmann Nein Ja Ja Ja
Gleisner Nein Ja Ja Ja
Görlinger Nein Ja Ja Ja
Graf Nein Ja Ja Ja
Dr. Greve Nein Ja Ja Ja
Dr. Gülich Nein Ja Ja Ja
Happe Nein Ja Ja Ja
Heiland Nein Ja Ja Ja
Hennig Nein Ja Ja Ja
Henßler krank krank krank krank
Herrmann Nein Ja Ja Ja
Hoecker Nein Ja Ja Ja
Höhne Nein Ja Ja Ja
Frau Dr. Hubert Nein Ja Ja Ja
Imig Nein Ja Ja Ja
Jacobi Nein Ja Ja Ja
Jacobs Nein Ja Ja Ja
Jahn Nein Ja Ja Ja
Kalbfell krank krank krank krank
Kalbitzer Nein Ja Ja Ja
Frau Keilhack Nein Ja Ja Ja
Keuning Nein Ja Ja Ja
Kinat Nein Ja Ja Ja
Frau Kipp-Kaule Nein Ja Ja Ja
Dr. Koch - Ja Ja Ja
Frau Korspeter Nein Ja Ja Ja
Frau Krahnstöver Nein Ja Ja Ja
Dr. Kreyssig Nein Ja entschuld. entschuld.
Kriedemann Nein Ja Ja Ja
Kurlbaum — Ja Ja Ja
Lange Nein Ja Ja Ja
Lausen beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
Frau Lockmann Nein Ja Ja Ja
Ludwig Nein Ja Ja Ja
Dr. Luetkens Nein Ja Ja Ja
Maier (Freiburg) Nein Ja Ja Ja
Marx Nein Ja Ja Ja
Matzner Nein Ja Ja Ja
Meitmann Nein Ja Ja Ja
Mellies Nein Ja Ja Ja
Dr. Menzel Nein Ja Ja Ja
Merten entschuld. Ja Ja Ja
Mertins Nein Ja Ja Ja
Meyer (Hagen) Nein Ja Ja Ja
Meyer (Bremen) Nein Ja Ja Ja
Frau Meyer-Laule Nein Ja Ja Ja
Mißmahl Nein Ja Ja Ja
Dr. Mommer Nein Ja Ja Ja
Moosdorf . Nein Ja Ja Ja
Dr. Mücke enthalten Ja entschuld. entschuld.
Müller (Hessen) Nein Ja Ja Ja
Müller (Worms) Nein Ja Ja Ja
Frau Nadig Nein Ja Ja Ja
Dr. Nölting Nein Ja Ja Ja
Nowack (Harburg) Nein Ja Ja Ja
Odenthal krank krank krank krank
Ohlig Nein Ja Ja Ja
Ollenhauer Nein Ja Ja Ja
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14231
Name Abstimmung
5 6 7
Frau Döhring Nein Ja --
Eichler Nein Ja —
Ekstrand Nein Ja —
Erler Nein Ja —
Faller Nein Ja —
Franke Nein Ja —
Freidhof — — —
Freitag beurlaubt beurlaubt beurlaubt
Geritzmann Nein Ja —
Gleisner Nein Ja —
Görlinger Nein — —
Graf Nein — —
Dr. Greve Nein Ja -
Dr. Gülich Nein Ja —
Happe Nein Ja —
Heiland Nein Ja —
Hennig Nein Ja —
Henßler krank krank krank
Herrmann Nein Ja —
Hoecker Nein Ja —
Höhne Nein Ja
Frau Dr. Hubert Nein Ja —
Imig Nein Ja
Jacobi Nein Ja —
Jacobs Nein Ja —
Jahn Nein Ja —
Kalbfell krank krank krank
Kalbitzer Nein Ja —
Frau Keilhack Nein Ja
Keuning Nein Ja —
Kinat Nein Ja
Frau Kipp-Kaule Nein Ja
Dr. Koch Nein Ja
Frau Korspeter Nein Ja —
Frau Krahnstöver Nein entschuld. entschuld.
Dr. Kreyssig entschuld. entschuld. entschuld.
Kriedemann Nein Ja —
Kurlbaum Nein Ja —
Lange Nein Ja —
Lausen beurlaubt beurlaubt beurlaubt
Frau Lockmann Nein Ja —
Ludwig Nein Ja —
Dr. Luetkens Nein Ja —
Maier (Freiburg) Nein Ja —
Marx Nein Ja —
Matzner Nein Ja Nein
Meitmann Nein Ja —
Mellies Nein Ja —
Dr. Menzel Nein Ja —
Merten Nein Ja —
Mertins Nein Ja
Meyer (Hagen) Nein Ja —
Meyer (Bremen) Nein Ja —
Frau Meyer-Laule Nein Ja —
Mißmahl Nein Ja —
Dr. Mommer Nein Ja —
Moosdorf entschuld. entschuld. entschuld.
Dr. Mücke Nein Ja entschuld.
Müller (Hessen) Nein Ja —
Müller (Worms) Nein Ja —
Frau Nadig Nein Ja —
Dr. Nölting Nein Ja —
Nowack (Harburg) Nein — —
Odenthal krank krank krank
Ohlig Nein Ja —
Ollenhauer Nein Ja -
14232 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
Abstimmung
Name 1 2 3 4
Paul (Württemberg) . . Nein Ja Ja Ja
Peters Nein Ja Ja Ja
Pohle Nein Ja Ja Ja
Dr. Preller Nein Ja Ja Ja
Priebe Nein Ja Ja Ja
Reitzner Nein Ja Ja Ja
Richter (Frankfurt) . Nein Ja Ja Ja
Ritzel enthalten Ja Ja Ja
Ruhnke Nein Ja Ja Ja
Runge Nein Ja Ja Ja
Sander Nein Ja Ja Ja
Sassnick Nein Ja Ja Ja
Frau Schanzenbach . . . . Nein Ja Ja Ja
Dr. Schmid (Tübingen) . . . Nein Ja Ja Ja
Dr. Schmidt (Niedersachsen) Nein Ja Ja Ja
Dr. Schöne Nein Ja Ja Ja
Schoettle Nein Ja Ja Ja
Segitz Nein Ja Ja Ja
Seuffert Nein Ja Ja Ja
Stech Nein Ja Ja Ja
Steinhörster - Ja Ja Ja
Stierle Nein Ja Ja Ja
Striebeck Nein Ja Ja Ja
Frau Strobel Nein Ja Ja Ja
Temmen Nein Ja Ja Ja
Tenhagen Nein Ja Ja Ja
Troppenz Nein Ja Ja Ja
Dr. Veit Nein Ja entschuld. entschuld.
Wagner Nein Ja Ja Ja
Wehner Nein Ja Ja Ja
Wehr Nein Ja Ja Ja
Weinhold Nein Ja Ja Ja
Welke Nein Ja Ja Ja
Weltner Nein Ja Ja Ja
Dr. Wenzel Nein Ja Ja Ja
Winter beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
Wönner entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
Zühlke Nein Ja Ja Ja
FDP
Dr. Atzenroth Nein Nein —
Dr. Becker (Hersfeld) . . . Ja Nein Nein Nein
Dr. Blank (Oberhausen) . Ja Nein Nein Nein
Blücher — —
Dannemann Ja Nein Nein Nein
Dr. Dehler Ja Nein — ...-
Dirscherl Ja Nein Nein Nein
Eberhard enthalten Nein Nein Nein
Euler entschuld. entschuld. entschuld. entschuld
Fassbender Ja Nein entsehuld. entschuld.
Dr. Friedrich enthalten Nein enthalten enthalten
Frühwald Ja Nein Nein Nein
Funcke Ja Nein Nein Nein
Gaul Ja Nein Nein Nein
Dr. von Golitschek . . Ja Nein Nein Nein
Grundmann Nein Nein Nein Nein
Hagge Ja Nein Nein Nein
Dr. Hammer Ja Nein Nein Nein
Dr. Hasemann Ja Nein Nein Nein
Dr. Hoffmann (Lübeck) . . Ja Nein Nein Nein
Dr. Hoffmann (Schönau) Ja Nein Nein Nein
Frau Hütter enthalten Nein Nein Nein
Frau Dr. Ilk entschuld. Nein entschuld. entschuld.
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14233
Name Abstimmung
5 6 7
Paul (Württemberg) . . Nein — —
Peters Nein Ja —
Pohle entschuld. entschuld. entschuld..
Dr. Preller Nein Ja —
Priebe Nein Ja —
Reitzner Nein Ja —
Richter (Frankfurt) . Nein Ja —
Ritzel Nein Ja —
Ruhnke Nein Ja —
Runge Nein Ja —
Sander Nein Ja —
Sassnick Nein Ja —
Frau Schanzenbach . . . . Nein Ja —
Dr. Schmid (Tübingen) . . . Nein Ja —
Dr. Schmidt (Niedersachsen) Nein Ja —.
Dr. Schöne Nein Ja —
Schoettle Nein Ja —
Segitz Nein Ja —
Seuffert Nein entschuld. entschuld.
Stech Nein Ja —
Steinhörster Nein Ja —
Stierle Nein Ja —
Striebeck Nein Ja —
Frau Strobel Nein Ja —
Temmen Nein Ja —
Tenhagen Nein Ja —
Troppenz Nein Ja —
Dr. Veit entschuld. entschuld. entschuld.
Wagner entschuld. entschuld. entschuld.
Wehner entschuld. entschuld. entschuld.
Wehr Nein Ja —
Weinhold Nein — —
Welke Nein Ja —
Weltner Nein Ja —
Dr. Wenzel Nein Ja —
Winter beurlaubt beurlaubt beurlaubt
Wönner entschuld. entschuld. entschuld.
Zühlke Nein Ja —
FDP
Dr. Atzenroth — — —
Dr. Becker (Hersfeld) . Ja Nein Ja
Dr. Blank (Oberhausen) Ja Nein Ja
Blücher — — —
Dannemann Ja Nein Ja
Dr. Dehler — — —
Dirscherl — — —
Eberhard Ja Nein Ja
Euler entschuld. entschuld. entschuld.
Fassbender entschuld. entschuld. entschuld.
Dr. Friedrich Ja — —
Frühwald enthalten Nein Ja
Funcke Ja Nein Ja
Gaul Ja Nein Ja
Dr. von Golitschek Ja Nein Ja
Grundmann Ja Nein Ja
Hagge — — —
Dr. Hammer Ja Nein Ja
Dr. Hasemann Ja entschuld. entschuld.
Dr. Hoffmann (Lübeck) Ja Nein Ja
Dr. Hoffmann (Schönau) Ja Nein Ja
Frau Hütter _ Ja Nein Ja
Frau Dr. Ilk entschuld. entschuld. entschuld.
14234 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
Abstimmung
Name 1 2 3 4
Jaeger (Essen) entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
Juncker Ja — — —
Dr. Kneipp Ja Nein Nein Nein
Kühn Ja Nein Nein Nein
Dr. Leuze Ja Nein Nein Nein
Dr. Luchtenberg Ja Nein enthalten Nein
Margulies Ja Nein Nein Nein
Mauk enthalten Nein Nein Nein
Dr. Mende Ja Nein Nein Nein
Dr. Miessner enthalten Nein Nein Nein
Neumayer Ja — Nein Nein
Dr. Dr. Nöll von der Nahmer enthalten Nein entschuld. entschuld.
Onnen Ja Nein Nein Nein
Dr. Pfleiderer Ja Nein Nein Nein
Dr. Preiß — Nein Nein Nein
Dr. Preusker enthalten Nein Nein Nein
Rademacher Ja Nein Nein Nein
Rath — Nein — —
Revenstorff Ja Nein Nein Nein
Dr. Schäfer Ja Nein Nein Nein
Dr. Schneider — Nein Nein Nein
Stahl enthalten Nein Nein Nein
Stegner Ja Nein Nein Nein
Dr. Trischler Ja Nein Nein Nein
de Vries Ja Nein Nein Nein
Dr. Wellhausen Ja Nein Nein Nein
Wirths Ja Nein Nein Nein
DP
Ahrens Ja Nein Nein Nein
Eickhoff Ja Nein Nein Nein
Ewers Ja Nein Nein Nein
Farke Ja Nein Nein Nein
Dr. Fricke Ja Nein Nein Nein
Hellwege Ja — — —
Jaffé Ja Nein Nein Nein
Frau Kalinke Ja Nein Nein Nein
Kuhlemann Ja Nein Nein Nein
Dr. Leuchtgens Ja Nein Nein Nein
Löfflad — Nein Nein Nein
Matthes Ja Nein Nein Nein
Dr. von Merkatz Ja Nein Nein Nein
Schuster Ja Nein Nein Nein
Dr. Seebohm — — — —
Tobaben Ja Nein Nein Nein
Walter Ja Nein Nein Nein
Wittenburg Ja Nein Nein Nein
Dr. Woltje Ja Nein Nein Nein
Dr. Zawadil Ja Nein Nein Nein
FU
Freiherr von Aretin . . Ja Nein Nein Nein
Dr. Bertram (Soest) . . Nein Nein Nein Nein
Dr. Besold Ja Nein entschuld. entschuld.
Clausen enthalten Ja entschuld. entschuld.
Dr. Decker . . Ja Nein Nein Nein
Determann krank krank krank krank
Eichner Ja Nein Nein Nein
Hoffmann (Lindlar) . Nein Nein Ja Ja
Lampl Ja entschuld. entschuld. entschuld.
Maerkl . Ja Nein Nein Nein
Mayerhofer Ja Nein Nein Nein
Dr. Meitinger Ja Nein Nein Nein
Pannenbecker Nein entschuld. entschuld. entschuld.
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14235
Abstimmung
Name 5 6 7
Jaeger (Essen) entschuld. entschuld. entschuld.
Juncker — — —
Dr. Kneipp Ja Nein Ja
Kühn Ja Nein Ja
Dr. Leuze Ja Nein Ja
Dr. Luchtenberg Ja Nein Ja
Margulies Ja Nein Ja
Mauk Ja Nein Ja
Dr. Mende Ja Nein Ja
Dr. Miessner Ja Nein Ja
Neumayer Ja Nein Ja
Dr. Dr. Nöll von der Nahmer entschuld. entschuld. entschuld.
Onnen Ja Nein Ja
Dr. Pfleiderer Ja Nein Ja
Dr. Preiß Ja Nein Ja
Dr. Preusker Ja Nein Ja
Rademacher Ja Nein —
Rath Ja Nein Ja
Revenstorff Ja Nein Ja
Dr. Schäfer Ja Nein Ja
Dr. Schneider Ja Nein Ja
Stahl Ja Nein Ja
Stegner Ja Nein Ja
Dr. Trischler Ja Nein Ja
de Vries Ja Nein Ja
Dr. Wellhausen Ja Nein Ja
Wirths Ja Nein Ja
DP
Ahrens Ja Nein Ja
Eickhoff Ja Nein Ja
Ewers Ja Nein Ja
Farke Ja Nein Ja
Dr. Fricke Ja Nein Ja
Hellwege — — -
Jaffé Ja Nein Ja
Frau Kalinke Ja Nein Ja
Kuhlemann Ja Nein Ja
Dr. Leuchtgens Ja Nein Ja
Löfflad Ja Nein Ja
Matthes Ja Nein Ja
Dr. von Merkatz Ja Nein Ja
Schuster Ja Nein Ja
Dr. Seebohm — — —
Tobaben Ja Nein Ja
Walter Ja Nein Ja
Wittenburg • Ja Nein Ja
Dr. Woltje entschuld. Nein Ja
Dr. Zawadil Ja Nein Ja
FU
Freiherr von Aretin . . — — —
Dr. Bertram (Soest) . entschuld. entschuld. entschuld.
Dr. Besold entschuld. entschuld. entschuld.
Clausen entschuld. entschuld. entschuld.
Dr. Decker Ja Nein Ja
Determann krank krank krank
Eichner Ja Nein Ja
Hoffmann (Lindlar) . Ja Nein Ja
Lampl entschuld. entschuld. entschuld.
Maerkl entschuld. entschuld. entschuld.
Mayerhofer Ja Nein Ja
Dr. Meitinger Ja Nein Ja
Pannenbecker entschuld. entschuld. entschuld.
14236 Deutscher Bundestag -- 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
Abstimmung
Name 1 2 3 4
Parzinger — Nein Nein Nein
Dr. Reismann Nein Nein Ja Ja
Ribbeheger Nein Nein Ja Ja
Volkholz Nein enthalten Nein enthalten
Wartner Ja Nein entschuld. entschuld.
Willenberg Nein entschuld. entschuld. entschuld.
KPD
Agatz — — — —
Fisch Nein Ja Ja Ja
Gundelach Nein Ja Ja Ja
Harig Nein Ja Ja Ja
Kohl (Stuttgart) Nein Ja Ja Ja
Müller (Frankfurt) Nein Ja Ja Ja
Niebergall Nein Ja Ja Ja
Niebes Nein Ja Ja Ja
Paul (Düsseldorf) Nein Ja Ja Ja
Reimann — — — Ja
Renner Nein Ja Ja Ja
Rische — Ja Ja Ja
Frau Strohbach beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
Frau Thiele — Nein Ja Ja
Gruppe WAV
Goetzendorff Nein Nein Ja Ja
Hedler Nein Nein entschuld. entschuld.
Langer — — — —
Loritz entschuld. Nein Ja Ja
Reindl Nein Nein Ja Ja
Fraktionslos
Frau Arnold entschuld. Nein Nein Nein
Aumer krank krank krank krank
Bahlburg Ja Ja Nein Nein
Frau Bieganowski . Nein Nein Nein Ja
Bodensteiner Nein Nein Nein Nein
Dr. Etzel (Bamberg) . Nein Ja Nein Nein
Freudenberg - Nein Nein Nein
Fröhlich Nein Nein entschuld. entschuld.
Frommhold Nein Nein Nein Nein
Frau Jaeger (Hannover) . . Nein Nein Nein Ja
Dr. Keller Nein Nein Ja Ja
Müller (Hannover) — — — —
Dr. Ott Nein Nein entschuld. entschuld.
Schmidt (Bayern) Nein Nein Nein Nein
von Thadden — _ — —
Tichi krank krank krank krank
Wallner beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
Frau Wessel Nein Nein Nein Nein
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juni 1963 1423'7
Name Abstimmung
5 6 7
Parzinger Ja Nein Ja
Dr. Reismann Ja Nein Ja
Ribbeheger Ja Nein Ja
Volkholz Ja Nein Ja
Wartner entschuld. entschuld. entschuld.
Willenberg entschuld. entschuld. entschuld.
KPD
Agatz - — —
Fisch Nein Ja —
Gundelach Nein Ja —
Harig Nein Ja —
Kohl (Stuttgart) Nein Ja —
Müller (Frankfurt) . Nein Ja —
Niebergall Nein Ja —
Niebes Nein Ja —
Paul (Düsseldorf) Nein Ja —
Reimann Nein Ja —
Renner Nein Ja —
Rische Nein Ja —
Frau Strohbach beurlaubt beurlaubt beurlaubt
Frau Thiele Nein Ja —
Gruppe WAV
Goetzendorff enthalten Nein enthalten
Hedler entschuld. entschuld. entschuld.
Langer — — —
Loritz Nein entschuld. entschuld.
Reindl enthalten Nein enthalten
Fraktionslos
Frau Arnold Ja entschuld. entschuld.
Aumer krank krank krank
Bahlburg Ja Nein Ja
Frau Bieganowski enthalten Nein enthalten
Bodensteiner Ja Nein Ja
Dr. Etzel (Bamberg) . Ja Nein Ja
Freudenberg Ja Nein Ja
Fröhlich entschuld. entschuld. entschuld.
Frommhold enthalten Nein Ja
Frau Jaeger (Hannover) . . Ja Nein Ja
Dr. Keller Ja Ja enthalten
Müller (Hannover) — — —
Dr. Ott entschuld. entschuld. entschuld.
Schmidt (Bayern) Ja Nein Ja
von Thadden — — —
Tichi krank krank krank
Wallner beurlaubt beurlaubt beurlaubt
Frau Wessel Ja Nein Ja
14238 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
Zusammenstellung der Abstimmungen
Abstimmung
1 2 3 4
Abgegebene Stimmen . 347 357 338 338
Davon:
Ja 189 136 138 140
Nein 147 220 198 196
Stimmenthaltung . 11 1 2 2
Zusammen wie oben . 347 357 338 338
Berliner Abgeordnete
Abstimmung
Name 1 2 3 4
CDU/CSU
Dr. Friedensburg Ja Nein Nein entschuld.
Dr. Krone Ja Nein Nein Nein
Lemmer entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
Frau Dr. Maxsein Ja Nein Nein Nein
Dr. Tillmanns Ja entschuld. Nein Nein
SPD
Brandt entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
Dr. Koenigswarter entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
Löbe Nein Ja Ja Ja
Neubauer Nein Ja entschuld. entschuld.
Neumann krank krank krank krank
Dr. Schellenberg Nein Ja Ja Ja
Frau Schroeder (Berlin) . Nein Ja Ja Ja
Schröter (Berlin) Nein Ja Ja Ja
Frau Wolff Nein Ja Ja Ja
FDP
Dr. Henn Ja Nein Nein Nein
Hübner Ja Nein Nein Nein
Frau Dr. Mulert Ja Nein Nein Nein
Dr. Reif Ja Nein Nein Nein
Dr. Will enthalten Nein Nein Nein
Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten
Abstimmung
1 2 3 4
Abgegebene Stimmen . 15 14 14 13
Davon:
Ja . 8 6 5 5
Nein . 6 8 9 8
Stimmenthaltung . 1 — —
Zusammen wie oben 15 14 14 13
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14239
Zusammenstellung der Abstimmungen
Abstimmung
5 6 7
Abgegebene Stimmen . . 314 299 183
Davon:
Ja 181 116 176
Nein 126 182 2
Stimmenthaltung . . . 7 1 5
Zusammen wie oben . . . 314 299 183
Berliner Abgeordnete
Abstimmung
Name 5 6 7
CDU/CSU
Dr. Friedensburg entschuld. entschuld. entschuld.
Dr. Krone Ja Nein Ja
Lemmer entschuld. entschuld. entschuld.
Frau Dr. Maxsein Ja entschuld. entschuld.
Dr. Tillmanns Ja entschuld. entschuld.
SPD
Brandt entschuld. entschuld. entschuld.
Dr. Koenigswarter entschuld. entschuld. entschuld.
Löbe Nein Ja —
Neubauer entschuld. entschuld. entschuld.
Neumann krank krank krank
Dr. Schellenberg Nein Ja —
Frau Schroeder (Berlin) Nein Ja —
Schröter (Berlin) Nein Ja —
Frau Wolff Nein Ja Nein
FDP
Dr. Henn Ja Nein Ja
Hübner Ja Nein Ja
Frau Dr. Mulert Ja Nein Ja
Dr. Reif Ja Nein Ja
Dr. Will Ja Nein Ja
Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten
Abstimmung
5 6 7
Abgegebene Stimmen . . 13 11 7
Davon:
Ja 8 5 6
Nein 5 6 1
Stimmenthaltung . . . —
Zusammen wie oben . . . . 13 11 7
14240 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
281. Sitzung
Die Sitzung wird um 21 Uhr 16 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128026300
Meine Damen und Herren, ich eröffne die 281. Sitzung des Deutschen Bundestags.

(Abg. Dr. Menzel: Herr Präsident, zur Geschäftsordnung!)

— Zur Geschäftsordnung Herr Abgeordneter Dr. Menzel!

Dr. Walter Menzel (SPD):
Rede ID: ID0128026400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir bezweifeln erneut die Beschlußfähigkeit des Hauses.

(Stürmische Zurufe von den Regierungsparteien. — Erregte Pfui-Rufe zu den anwesenden Angeordneten der SPD. — Abg. Dr. Becker [Hersfeld] : Zur Geschäftsordnung! — Große Unruhe.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128026500
Meine Damen und Herren, es hat doch keinen Zweck, daß wir uns hier noch durch Lautstärke auszeichnen. Die Beschlußfähigkeit kann nur nach Schluß einer Beratung oder vor Beginn einer Abstimmung bezweifelt werden!
Ich rufe zunächst Punkt 38 der heutigen Tagesordnung auf:

(Große Heiterkeit bei den Regierungsparteien.)

Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dannemann, Dr. Frey, Tobaben, Lampl, Hoffmann (Lindlar) und Genossen betreffend Rapsbeimischung und Verrechnung (Nr. 4352 der Drucksachen).
Das Wort hat der Abgeordnete Dannemann.
Dannemann (FDP), Anfragender: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist außerordentlich bedauerlich, daß die vorliegende Anfrage betreffend Ransbeimischung und Verrechnung am letzten Tage und in der letzten Stunde zur Beratung ansteht. Die breite Öffentlichkeit hätte schon ein Interesse gehabt, über gewisse Vorgänge unterrichtet zu werden, die ein Jahr weite Kreise beunruhigt und eine große Verärgerung hervorgerufen haben.
Aber in Anbetracht der vorgerückten Zeit und der Tatsache, daß im Augenblick eine fruchtbringende und befriedigende Beratung nicht möglich sein wird, verzichte ich jetzt auf eine Beratung, nachdem der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mir gegenüber die Erklärung abgegeben hat, daß erstens die Anfrage schriftlich beantwortet werden wird, zweitens die Beimischungsanordnung sofort verlängert wird, drittens die Preisanordnung auch für die Ernte 1953 ihre Gültigkeit behalten wird und viertens alle alten Bestände auch der Klein- und Mittelmühlen, die nicht dem großen Konzern oder dem großen
Verband angehören, schnellstens abgenommen werden. Sollte wieder Erwarten die Entwicklung einen anderen Gang nehmen, wird der neue Bundestag die Angelegenheit von neuem aufgreifen und von sich aus gegebenenfalls dann bereit sein müssen, durch eine besondere Untersuchung nähere Einzelheiten zu ergründen und die Öffentlichkeit zu informieren.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128026600
Meine Damen und Herren, ich verstehe die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Dannemann so, daß er die Große Anfrage zurückgezogen hat, so daß sich eine Beantwortung durch den Herrn Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erübrigt. Damit ist der Punkt 38 der heutigen Tagesordnung erledigt.
Ich rufe auf den Punkt 39 der heutigen Tagesordnung:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dr. Müller (Bonn), Kriedemann, Faßbender, Lampl und Genossen betreffend Braumalz (Nr. 4560 der Drucksachen).
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Dr. Müller.
Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende interfraktionelle Antrag Drucksache 4560 geht auf ein Gesetz zur Änderung des Getreidegesetzes, das dem Ernährungsausschuß und dem Wirtschaftspolitischen Ausschuß am 10. Juni 1953 überwiesen worden war, zurück. In § 8 Abs. 8 dieses Gesetzes sollte für Malz sowie Kartoffelstärke, Kartoffelstärkemehl und Kartoffelstärkeerzeugnisse eine Anbietungspflicht festgelegt werden. Da der Absatz des deutschen Malzes und damit der Preis für inländische Braugerste durch die ungehinderte Einfuhr von ausländischem Malz stark gefährdet ist, waren sich der Ernährungsausschuß sowie der Wirtschaftspolitische Ausschuß darüber einig, Braumalz für etwa 6 Monate zu entliberalisieren und in der Zwischenzeit durch geeignete Zollmaßnahmen dafür zu sorgen, daß nach Wiederinkrafttreten der Liberalisierung' für Braumalz die Wettbewerbslage für deutsches und eingeführtes Braumalz die gleiche ist. Diese von der Regierung geforderte Maßnahme ist insofern im Hinblick auf die Gesamtliberalisierungsquote unbedeutend, als Braumalz innerhalb dieser Quote nur 0,13 % beträgt.
Hinsichtlich der Kartoffelstärkemittel war das Problem viel schwieriger. Wir sind Mitglied des GATT und wir haben unsere Marktgesetze in das GATT eingebracht und können diese Gesetze nur mit Zustimmung des GATT ändern. Das heißt, wir können nicht neue Produkte in das GATT hineinnehmen. Dazu kommt, daß die Kartoffelstärke in einem Umfang von etwa 60 000 t benötigt wird; davon werden etwa 12 bis 20 000 t in der Inlandserzeugung gewonnen. Wir haben deshalb im Ausschuß diese Frage zurückgestellt und nicht zur Entscheidung gebracht.
Ich bitte Sie, dem Entschließungsantrag in Drucksache Nr. 4560, der den Malz und die damit zusammenhängende Gerste betrifft, anzunehmen.

(Beifall in der Mitte.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128026700
Meine Damen und Herren! Sie haben die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Dr. Müller gehört. Der Ältestenrat schlägt
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14241
Ihnen vor, auf eine Aussprache zu verzichten. — Sie sind damit einverstanden.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag Drucksache Nr. 4560. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; dieser Antrag ist angenommen.
Meine Damen und Herren, ich rufe auf die
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Einfuhr- und Vorratsstellen (Nrn. 4558, 3493 der Drucksachen, Umdruck Nr. 642).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Weiß. Es liegt Ihnen der Schriftliche Bericht *) in der Drucksache Nr. 4558 vor. Wird eine Ergänzung gewünscht?

(Zurufe: Nein!)

— Das ist nicht der Fall. Wird eine Aussprache gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, den Sie auf der Seite 6 der Drucksache Nr. 4558 finden. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen mit Mehrheit angenommen.
Meine Damen und Herren! Ich komme zur Schlußabstimmung über das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes.

(Abg. Dr. Menzel: Zur Geschäftsordnung!)

— Zur Geschäftsordnung Herr Abgeordneter Dr. Menzel!

Dr. Walter Menzel (SPD):
Rede ID: ID0128026800
Meine Damen und Herren! Ich
muß die Beschlußfähigkeit des Hauses anzweifeln.

(Pfui-Rufe rechts.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128026900
Herr Abgeordneter Dr. von Brentano.

Dr. Heinrich von Brentano (CDU):
Rede ID: ID0128027000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantrage, die Beschlußfähigkeit durch namentliche Abstimmung festzustellen, schon um ein zweites Mal an diesem Abend die Namen der Saboteure in der Liste festzuhalten.

(Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Becker [Hersfeld]: Zur Geschäftsordnung!)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128027100
Herr Abgeordneter Dr. Becker.

Dr. Max Becker (FDP):
Rede ID: ID0128027200
Meine Damen und Herren! Diejenigen, die die Beschlußfähigkeit dieses Hauses bezweifeln, haben sich nicht in die Anwesenheitsliste eingetragen. Sie haben also damit zu erkennen gegeben, daß sie an dieser Sitzung nicht teilnehmen wollen. Ich bezweifle die Echtheit, die Ehrlichkeit und die Rechtswirksamkeit einer derartigen Anzweiflung.

(Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128027300
Meine Damen und Herren! Es steht bis zum Schluß der Sitzung jedem Abge-
*) Anlage zum Stenographischen Bericht der 281. Sitzung, Seite 14244
ordneten frei, sich in eine Liste einzutragen. Es steht sogar jedem Abgeordneten frei, sich nicht in die Liste einzutragen und dafür den Abzug von 20 DM zu erleiden. Ich bedauere, Herr Abgeordneter Becker, daß mir Ihre Auslegung der Geschäftsordnung nicht möglich erscheint. Die körperliche Anwesenheit der fünf Herren, die die Beschlußfähigkeit anzweifeln, kann nicht in Zweifel gezogen werden.

(Heiterkeit.)

Herr Abgeordneter Schröder!

Dr. Gerhard Schröder (CDU):
Rede ID: ID0128027400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist vielleicht typisch, daß dieses Verhalten der Opposition bei zwei Gelegenheiten erfolgt ist; wir haben ja heute nur eine Wiederholung. Ich darf in Ihr Gedächtnis zurückrufen, daß es das erstemal ausgerechnet beim Betriebsverfassungsgesetz war, wo uns das in einer Nachtsitzung beschert wurde. Jetzt handelt es sich um ein Gesetz zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Es wäre schade, wenn nicht vor dem ganzen deutschen Volk festgehalten würde, daß hier mit der Geschäftsordnung ein schamloser Mißbrauch getrieben wird. Im Hause befindet sich eine große Fraktion versammelt, um durch einige Abgeordnete diese Sabotage hier unten verüben zu lassen.

(Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128027500
Zur Geschäftsordnung Herr Abgeordneter Dr. Menzel!

(Abg. Kunze: Schämen Sie sich nicht, Herr Menzel? — Zuruf rechts: Sprechen Sie auch für die KPD? — Weitere Zurufe von der Mitte und rechts. — Glocke des Präsidenten.)


Dr. Walter Menzel (SPD):
Rede ID: ID0128027600
Herr Präsident! Meine Damen Herren! Wir haben rechtzeitig gebeten, uns die Möglichkeit zu geben, dieses sehr umfangreiche Gesetz eingehend zu beraten.

(Abg. Dr. Schröder [Düsseldorf]: Sie hatten die Änderungsanträge schon vorher gedruckt hier! — Weitere Zurufe von der Mitte und rechts.)

Sie haben dieses Gesetz heute durchpeitschen wollen.

(Lebhafter Widerspruch in der Mitte und rechts.)

Es ist seit jeher ein übliches und durchaus zulässiges Mittel, ein Parlament durch Verlassen des Sitzungssaales beschlußunfähig zu machen.

(Zuruf rechts: So ging es in der Weimarer Republik auch! — Abg. Dr. Dresbach: Und am Ende stand Hitler!)

— Ach, Herr Kollege Dresbach,

(anhaltende Zurufe — Glocke des Präsidenten)

das ist sehr interessant. Ich kann mich sehr gut erinnern, daß Sie bei denjenigen Damen und Herren des Landtags von Nordrhein-Westfalen waren, die, geführt von Ihrem Fraktionsführer, dem damaligen Oberbürgermeister Dr. Adenauer,

(anhaltende Zurufe von der Mitte)

laufend — nein, vielleicht nicht laufend, aber
häufig — Obstruktion trieben durch Auszug der
CDU-Fraktion, der den Landtag von Nordrhein-
14242 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Dr. Menzel)

Westfalen beschlußunfähig machte, und zwar
Obstruktion gegen die eigene Regierung Arnold.

(Widerspruch in der Mitte.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128027700
Herr Abgeordneter Dr. Menzel, ich möchte eine Feststellung treffen. Der Herr Vizepräsident Dr. Schäfer hat auf Ihren Wunsch die Sitzung unterbrochen. Sie haben sich mit der Unterbrechung auf eine halbe Stunde zum Zweck der Beratung ausdrücklich einverstanden erklärt.

(Sehr gut! bei den Regierungsparteien.)

Herr Abgeordneter Dr. von Brentano!

Dr. Heinrich von Brentano (CDU):
Rede ID: ID0128027800
Meine Damen und Herren, ich habe sehr viel Verständnis dafür, daß sich Herr Menzel in dieser Rolle nicht wohl fühlt. Das wird ihn aber nicht davor schützen, hier die Wahrheit zu hören. Herr Kollege Menzel, es ist eine gute Übung, daß eine Vorlage, deren Prüfung durch eine große Fraktion noch nicht möglich war, auf deren Antrag abgesetzt wird. Herr Kollege Menzel, Sie haben die Tagesordnung gekannt und haben diese Tagesordnung im Ältestenrat mit beschlossen.

(Sehr richtig! bei den Regierungsparteien.)

Ihre Fraktion hat die Änderungsanträge zu dieser Vorlage in der Drucksache vorgelegt.

(Erneute Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

Wenn Sie jetzt sagen, daß Sie nicht vorbereitet waren, stellen Sie sich entweder das Armutszeugnis aus, daß Sie nicht fähig sind, in einem Parlament zu arbeiten, oder Sie sagen die Unwahrheit.

(Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128027900
Herr Abgeordneter Dr. Menzel!

(Abg. Kunze: Ein „würdiges" Schauspiel!)


Dr. Walter Menzel (SPD):
Rede ID: ID0128028000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Schilderung, die Herr von Brentano über die Verhandlungen im Ältestenrat gegeben hat, trifft nicht in vollem Umfange zu. Er kann die tatsächlichen Verhältnisse sicherlich nicht wissen. Ich unterstelle durchaus, daß er geglaubt hat, eine richtige Darstellung zu geben. Er kann es nicht wissen, weil er nicht dabei war.

(Abg. Dr. von Brentano: Herr Krone war dabei!)

Als die lange Tagesordnung im Ältestenrat besprochen wurde, meldete ich sofort unseren Wunsch
an, diesen Punkt nicht mehr auf die Tagesordnung
zu setzen, weil unsere Fraktion nicht in der Lage
gewesen wäre, sich rechtzeitig damit zu befassen;

(Widerspruch in der Mitte und rechts)

denn am Dienstag, als die erste Ältestenratssitzung in dieser Woche war, lag die Drucksache überhaupt noch nicht vor.

(Abg. Lücke: Jawohl, sie lag vor!)

Wir haben sie erst am Mittwoch bekommen.

(Widerspruch in der Mitte.)

— Aber dann lesen Sie doch bitte das Datum; daran läßt es sich feststellen. Warum wollen wir uns darüber streiten! Ich habe also unseren Wunsch auf Absetzung sofort angemeldet. Ein Kollege der CDU-Fraktion hat in der zweiten Ältestenratssitzung dieser Woche, heute vormittag um 8 Uhr,
erklärt, daß er das auch für richtig hielte, während ein Vertreter der FDP und ein Vertreter der FU sagten, sie wünschten, daß dieser Punkt auf der Tagesordnung bliebe. Aber wir sind dabei verblieben, daß wir noch einmal in der Fraktion zurückfragen. Ich habe gleich erklärt, daß wir eine längere Fraktionssitzung brauchen. Es ist also nicht so, daß wir uns von vornherein im vollen Umfang mit dieser Tagesordnung einverstanden erklärt hatten.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0128028100
Herr Abgeordneter Dr. Menzel, wenn es schon um das Verhalten des Ältestenrats geht, dann muß ich zur Feststellung des Sachverhalts folgendes sagen: Sie haben sich in der Sitzung des Ältestenrates am Dienstag mit der Festsetzung der Tagesordnung und der Aufnahme dieses Gesetzes in die Tagesordnung einverstanden erklärt. Es ist mit Ihrem Einverständnis eine Redezeit von 90 Minuten für die dritte Beratung vereinbart worden.

(Hört! Hört! bei den Regierungsparteien.)

Sie haben erst heute morgen um 8 Uhr bei der Ältestenratssitzung den Wunsch auf Absetzung ausgesprochen mit den Gründen, die Sie heute nachmittag vorgebracht haben.

(Hört! Hört! bei den Regierungsparteien.)

Ich möchte das zur sachlichen Klarstellung und zur Klarstellung auch des korrekten Verhaltens des Ältestenrats ausdrücklich feststellen.

(Abg. Dr. Menzel: Das nächste Mal Stenogrammaufnahme!)

Nachdem die Geschäftsordnungsdebatte beendet ist, bitte ich die Herren Schriftführer, die Stimmzettel einzusammeln.

(Einsammeln der Abstimmungskarten.)


(Abg. Dr. Menzel: Worüber soll denn abgestimmt werden? — Weitere Zurufe.)

Meine Damen und Herren, es ist gar kein Zweifel, daß die Beschlußfähigkeit durch die Abstimmung festgestellt wird. Ich weise ausdrücklich darauf hin, daß abgegebene weiße Stimmzettel als Beteiligung an der Abstimmung zählen und die Nichtabgabe von Stimmzetteln den im Diätengesetz vorgesehenen Abzug wegen Nichtteilnahme an einer namentlichen Abstimmung zur Folge hat.
Meine Damen und Herren, ich frage: Sind noch Abgeordnete vorhanden, die beabsichtigen, in der namentlichen Abstimmung ihre Stimme abzugeben?

(Zuruf des Abg. Dr. von Brentano.)

— Herr von Brentano, Sie haben die Absicht, Ihre
Stimme nicht abzugeben? Es gibt keinen Zwang!

(Abg. Dr. von Brentano: Nein! ich wollte nur eine Anregung geben! — Zuruf von der SPD: Völlig uninteressant, Ihre Anregung!)

Also, meine Damen und Herren, sind noch Abgeordnete vorhanden, die ihre Stimme abzugeben wünschen? — Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren! Dann schließe ich die namentliche Abstimmung. —

(Auszählen der Abstimmungskarten.)

Ich gebe das vorläufige Ergebnis*) der namentlichen Abstimmung bekannt. An der namentlichen Abstimmung haben sich 177 stimmberechtigte Abgeordnete beteiligt. Davon haben 171 mit Ja, einer mit Nein bei fünf Enthaltungen gestimmt. Von den
*) Vgl. das endgültige Ergebnis Seite 14252
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14243

(Präsident D. Dr. Ehlers)

Berliner Abgeordneten sind insgesamt sechs Stimmen mit Ja abgegeben worden.
Meine Damen und Herren! Ich muß auf Grund dieses Ergebnisses die Beschlußunfähigkeit des Hauses feststellen. Ich berufe die nächste, die 282. Sitzung des Deutschen Bundestages zur Behandlung auch des unerledigten Punktes der heutigen Tagesordnung auf Mittwoch, den 29. Juli 1953, 10 Uhr, in das Funkhaus in Köln.
Meine Damen und Herren! Wir stehen am Ende einer Tagesordnung, deren Bewältigung in den letzten drei' Tagen über das Leistungsvermögen eines Parlamentes weit hinausgegangen ist. Ich glaube, viele Abgeordnete haben mit Sorge gesehen, welches Maß an gesetzgeberischer Entscheidung in diesen Tagen gefordert worden ist. Ich glaube aber auch, daß sich weit über dieses Haus hinaus deutlich gemacht hat, mit welchem Einsatz und mit welchem Ertrag in diesen letzten Tagen im Bundestag gearbeitet worden ist.

(Abg. Dr. von Brentano: Einsatz?)

— Über die Verteilung dieses Einsatzes habe ich keine Erklärung abgegeben, Herr von Brentano.

(Abg. Dr. von Brentano: Danke!)

Ich möchte daran erinnern, daß wir in dieser 281. Sitzung in diesem Saal in seiner heutigen Form zum letztenmal versammelt sind. Ich glaube, daß jeder von Ihnen, der die Arbeit dieser vier Jahre mitgemacht hat, mit einem gewissen Erschrecken sich daran erinnert, in welcher Geschwindigkeit diese vier Jahre vorbeigegangen sind, aber wohl auch daran — ich hoffe, daß das ein gemeinsames Gefühl der versammelten und der nicht versammelten Mitglieder dieses Hauses ist —, mit welchem Erfolg für Deutschland diese vier Jahre zurückgelegt worden sind.
Ich möchte heute abend nicht alles das sagen, was vielleicht in der letzten Sitzung des Deutschen Bundestages noch einmal aufklingen sollte. Ich möchte zum Abschluß dieser Sitzung nur wünschen, daß, wenn der zweite Deutsche Bundestag sich in dem veränderten Sitzungssaal hier wieder versammelt, der Beginn der Arbeit erfreulicher sein möchte als das Ende der Arbeit heute.

(Lebhafter Beifall.)

Ich schließe die 281. Sitzung des Deutschen Bundestages.