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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14057 280. und 281. Sitzung Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953. 280. Sitzung Geschäftliche Mitteilungen 14069A Bericht des Bundesministers der Finanzen wegen der Übernahme der Priwallfähre auf den Bund (Nr. 4647 der Drucksachen) 14069B Änderungen der Tagesordnung: . . . . 14069B Beratung des Antrags der Abg. Arnholz u. Gen. betr. Weiterbau der NordsüdAutobahn Lübeck-Hamburg-Göttingen und der Zubringerstraße GrasdorfBraunschweig (Nr. 4462 der Drucksachen) 14070A Überweisung als Material an die Bundesregierung 14070A Geschäftsordnungsmäßige Behandlung von Mündlichen Berichten und Änderungsanträgen 14070A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Nr. 4642 der Drucksachen) über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über den Nationalfeiertag des deutschen Volkes (Nr. 4624 der Drucksachen) und über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über den nationalen Gedenktag (Nr. 4625 der Drucksachen) 14070B, 14070D Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 14070B Präsident D. Dr. Ehlers 14070D Beschlußfassung 14070D Gedenkworte des Präsidenten D. Dr. Ehlers für die Opfer des 17. Juni 1953 im Ostsektor von Berlin und in der sowjetisch besetzten Zone 14071A Wiederholung der Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 27. Februar 1953 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Regelung der Ansprüche der Französischen Regierung aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe: Präsident D. Dr. Ehlers . 14069B, 14071B 14071D Dr. Menzel (SPD) (zur Geschäftsordnung) 14071C Abstimmungen 14072B Namentliche Schlußabstimmung 14072C, 14073B, 14224 Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Entwurf eines Dritten Strafrechtsänderungsgesetzes (Nrn. 4640, 3713, 4250, 4614 der Drucksachen) 14072D Dr. Krapp, Justizminister des Landes Niedersachsen, Berichterstatter 14072D Beschlußfassung 14073B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Entwurf eines Versammlungsgesetzes (Nrn. 1102, 4291, 4387, 4409 [neu] der Drucksachen) 14073C Hoogen (CDU), Berichterstatter . 14073C Fisch (KPD) 14074A Beschlußfassung 14074B Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 3407 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (Nr. 4591 der Drucksachen, Umdruck Nr. 1026) in Verbindung mit der Zweiten und dritten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes vom 11. Mai 1951 (Nr. 4345 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (Nr. 4607 der Drucksachen, Umdruck Nr. 1027) 14074B Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 14156 14058 Deutscher Bundestag - 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 Matzner (SPD): als Berichterstatter 14074C Schriftlicher Bericht 14157 Abstimmungen 14074D, 14075A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Sozialgerichtsgesetzes (SGG) (Nrn. 4225, 4357 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Nrn. 4567, zu 4567 der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nrn. 1036, 1037, 1043 bis 1045, 1050, 1051) . . . . 14075B Frau Dr. Maxsein (CDU): als Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 14160 Ergänzung zum Schriftlichen Bericht 14164 als Abgeordnete . . . . 14086A, 14086C Renner (KPD) . . 14075C. 14077C, 14084A, 14086D Ewers (DP) 14077B Richter (Frankfurt) (SPD) 14078A, 14081D, 14082C, 14085B, 14088B, 14089C Dr. Atzenroth (FDP) . . 14078D, 14079A Horn (CDU) 14079C, 14085B Frau Kalinke (DP) . . . 14080C, 14083B Winkelheide (CDU) 14083A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . 14088C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . 14089A Sabel (CDU) 14089B Frau Dr. Mulert (FDP) 14089D Dr. Jaeger (Bayern) (CSU) (Schrift- liche Erklärung zur Abstimmung) 14166 Abstimmungen 14079A, 14081B, 14084D, 14085D, 14086A, C, 14087D, 14088B, 14090A, D, 14092A Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag zu § 14 (Umdruck Nr. 1036 Ziffer 1) . . . 14084C, 14085D, 14086B, 14092A, 14224 Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1951 (Nr. 99) über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der Landwirtschaft (Nr. 4359 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Nr. 4579 der Drucksachen) 14090B Heix (CDU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14167 Beschlußfassung 14090C Zweite Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen des Familienlastenausgleichs (Nr. 4545 der Drucksachen) in Verbindung mit der Zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Beihilfen für Familien mit Kindern (Kinderbeihilfengesetz) (Nr. 4562 der Drucksachen) 14090D Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) 14091A Abgesetzt 14091B Beratung der Mündlichen Berichte des Vermittlungsausschusses zu den Gesetzentwürfen betr. Ausgleich der von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherungen für das Rechnungsjahr 1952 zu tragenden Mehraufwendungen für Rentenzulagen (Nrn. 4636, 4033, 4341, 4528 der Drucksachen), betr. Deckung der Rentenzulagen nach dem Rentenzulagengesetz für das Rechnungsjahr 1953 (Nrn. 4637, 4005, 4338, 4615 der Drucksachen), zur Ergänzung des Ersten Überleitungsgesetzes (Nrn. 4638, 4007, 4337, 4544 der Drucksachen) sowie über die Änderung und Ergänzung fürsorgerechtlicher Bestimmungen (Nrn. 4639, 3440, 4371, 4616 der Drucksachen) 14091B Abgesetzt 14091C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen zwischen den Rheinuferstaaten und Belgien vom 16. Mai 1952 über die zoll- und abgabenrechtliche Behandlung des Gasöls, das als Schiffsbedarf in der Rheinschifffahrt verwendet wird (Nr. 4342 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Nr. 4641 der Drucksachen) . . 14070A, 14091C Kuhlemann (DP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14168 Beschlußfassung 14091D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (vorl. BPolBG) (Nr. 4307 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (Nr. 4488 [neu] der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nrn. 1003, 1010) 14092A Deutscher Bundestag - 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14059 Etzenbach (CDU): als Berichterstatter 14092B Schriftlicher Bericht 14169 Ergänzung zum Schriftlichen Bericht 14174 Gleisner (SPD) 14092B, D Abstimmungen 14093A Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4301 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Nrn. 4587, zu 4587 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 1040, 1048) 14093B Sabel (CDU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14175 Kohl (Stuttgart) (KPD) 14093C Abstimmungen 14094A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Nr. 4319 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Nr. 4608 der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nrn. 1038, 1039, 1053, 1058) 14094C, 14116C, 14119D Dr. Atzenroth (FDP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14177 Dr. Schellenberg (SPD) . . 14094C, 14095A, 14096A, 14099A, C, D, 14100B, C, D, 14102D, 14103B, 14118C Horn (CDU) 14094D, 14099B, 14100A, 14101A Kohl (Stuttgart) (KPD) 14095A Frau Kalinke (DP) . . . . 14096A, 14101C, 14103D, 14118B Richter (Frankfurt) (SPD) 14098D, 14102B, 14118B Storch, Bundesminister für Arbeit 14101B, 14102D Abstimmungen . . . 14116C, 14119A, 14120A Namentliche Abstimmungen über den Änderungsantrag betr. §§ 27 a und 27 b (Umdruck Nr. 1038 Ziffer 6) . . . 14118B, D, 14119A, 14224 über den Änderungsantrag betr. § 27 c (Umdruck Nr. 1038 Ziffer 6) . . . 14118B, 14119A, 14120A, 14224 Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Seuffert, Scharnberg, Dr. Preusker u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Allgemeinen Anordnung Nr. 3 zum Gesetz Nr. 52 der amerikanischen Militärregierung betr. die Bank der Deutschen Arheit A.G. (Nr. 4425 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Nr. 4583 der Drucksachen) 14104A, 14120B Seuffert (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14179 Abstimmungen 14104B, 14120B Beratung des Schriftlichen Berichts des Untersuchungsausschusses (49. Ausschuß) gemäß Antrag der Fraktion der SPD zur Prüfung der unzulänglichen Einstellung von Schwerbeschädigten bei den Bundesdienststellen (Nrn. 4609, 3645 der Drucksachen) 14104B, 14119B Leonhard (CDU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14180 Abstimmung 14104B, 14119B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Nachwuchs für supranationale Behörden (Nrn. 4606, 4222 der Drucksachen) 14104B, 14119B Beschlußfassung 14104C, 14119C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Mißstände bei Großbaustellen (Nrn. 4557, 4037 der Drucksachen) . . . . 14104C, 14119C Dr. Kneipp (FDP), Berichterstatter 14104C Beschlußfassung 14104C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Verurteilung des Berliner Journalisten Herbert Kluge in der sowjetischen Besatzungszone (Nrn. 4584, 4194 der Drucksachen) 14104C, 14119C Dr. Reif (FDP): als Berichterstatter 14104D Schriftlicher Bericht 14184 Beschlußfassung 14119C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Nr. 4312 der Druck- 14060 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 sachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4486 der Drucksachen) 14105A, 14120C Frau Nadig (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 14190 Dr. Bleiß (SPD) 14105B Dr. Schatz (CSU) 14105C Abstimmungen 14105D, 14120C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Antrag der Fraktion der FU betr. Einfuhr von Pflastersteinen (Nrn. 4610, 4029 der Drucksachen) . 14105D, 14119C Spies (CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14191 Beschlußfassung 14105D, 11419D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Abg. Günther u. Gen. betr. Straßenpersonenverkehr (Nrn. 4588, 4002 der Drucksachen) . . . 14105D, 14119D Beschlußfassung 14106A, 14119D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Abg. Günther u. Gen. betr. Paket- und Expreßgutbeförderung (Nrn. 4589, 4003 der Drucksachen) . 14106A, 14119D Beschlußfassung 14106B, 14119D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank (Nr. 4202 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Nr. 4498 der Drucksachen) . . . . 14106B, 14120D Revenstorff (FDP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14192 Abstimmungen 14106B, 14120D Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 13. April 1953 zur Revision und Erneuerung des Internationalen Weizenabkommens (Nr. 4577 der Drucksachen) 14106B, 14121A Beschlußfassung 14106C, 14121A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevorratung (Nr. 4447 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Nr. 4575 [neu] der Drucksachen) 14106C, 14121B Beschlußfassung 14106C, 14121B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Nr. 4304 der Druck-. sachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Nr. 4564 der Drucksachen) 14106D, 14121C Seuffert (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14194 Abstimmungen 14106D, 14121C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Nr. 3623 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Nr. 4580 der Drucksachen) 14107A, 14121D Abstimmungen 14107A, 14121D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen (Umstellungsergänzungsgesetz) (Nr. 4327 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Nr. 4605 der Drucksachen; Umdruck Nr. 1055) 14107B, 14122A Dr. Will (FDP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14196 Beschlußfassung 14107B, 14122A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Fünften Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4595, 4483 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Sechsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4596, 4458 der Drucksachen), mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Siebenten Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4495 [neu], 4358 der Drucksachen), mit der Deutscher Bundestag - 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14061 Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Achten Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4597, 4391 der Drucksachen), mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Neunten Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4598, 4484 der Drucksachen), mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Zehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4599, 4445 der Drucksachen), mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Elften Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4600, 4456 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Zwölften Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4601, 4546 der Drucksachen) 14107B, 14122B Abstimmungen 14107D, 14122B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf der Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Nrn. 4602, 4355 der Drucksachen) 14107D, 14123A Beschlußfassung 14108A, 14123A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf des Grundstücks ehemalige Finanzschule Mölln in Holstein an die Landesversicherungsanstalt SchleswigHolstein (Nrn. 4537, 4331 der Drucksachen) 14108A, 14123A Beschlußfassung 14108A, 14123A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf eines Teils des ehemaligen Heereszeugamtes in Ulm, Söflingerstraße 96, an die Firma Telefunken, Gesellschaft für drahtlose Telegraphie m.b.H., in Berlin SW 61, Mehringdamm 32 bis 34 (Nrn. 4533, 4069 der Drucksachen) 14108A, 14123B Beschlußfassung 14108A, 14123B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Wilhelmshaven an der Gökernstraße, ehemalige Bauwerft der Kriegsmarine (Nm. 4535, 4070 der Drucksachen) 14108B, 14123B Beschlußfassung 14108B, 14123B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Nachträgliche Mitteilung an den Bundestag von der Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Wilhelmshaven auf der Schleuseninsel (Nrn. 4541, 3649 der Drucksachen) 14108B, 14123B Beschlußfassung 14108C, 14123B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens (Nr. 4283 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für ERP-Fragen (Nr. 4433 [neu] der Drucksachen) 14108C Dr. Semler (CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14199 Beschlußfassung 14108D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Titel II, III, IV und X der Gewerbeordnung (Nr. 4170 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Nrn. 4491, zu 4491 der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nr. 1056, 1064) 14108D, 14123C Lange (SPD): als Berichterstatter 14124C Schriftlicher Bericht 14200 Naegel (CDU) 14109A, 14109D, 14124A, 14125A Dr. Hammer (FDP) 14109B Dr. Vogel (CDU) 14109C Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) 14124C Frau Dr. Steinbiß (CDU) 14124D Günther (CDU): zur Sache 14124A Schriftliche Erklärung zur Abstimmung 14204 Abstimmungen . . . 14110A, 14123D, 14125B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrieb von Blindenwaren (Nr. 4381 der Drucksachen); 14062 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Nr. 4581 der Drucksachen) 14110A, 14125C Lange (SPD), Berichterstatter . . . 14110A Abstimmungen 14110B, 14125C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Handelsabkommen vom 7. Oktober 1951 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Irak (Nr. 4390 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Nr. 4496 der Drucksachen) . . . 14110B, 14125D Beschlußfassung 14110B, 14125D Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Zollvertrag vom 20. März 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien (Nr. 4556 der Drucksachen) 14110C, 14125D Beschlußfassung 14110C, 14126A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht Az. 1 BvF 2/53 betr. Antrag der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen auf Feststellung, daß das Gesetz über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 625) in den Vorschriften des § 9 Abs. 1 Buchst. a, b, e und f mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig sei (Nr. 4555 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht Az. 1 BvF 3/53 betr. Antrag der Bayerischen Staatsregierung auf Feststellung, daß das Gesetz über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken vom 13. Januar 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 9) mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und daher nichtig sei (Nr. 4559 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht Az. 2 BvE 1/53 betr. Antrag der Fraktion der FDP gegen den Bundesrat wegen des Umfanges der Rechte des Bundesrates beim Erlaß des Bundesbankengesetzes (Nr. 4586 der Drucksachen) 14110C, 14126A Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14205 Abstimmungen 14111A, 14126B, C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs (Recht der Handelsvertreter) (Nr. 3856 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4604 der Drucksachen) . . . . 14111A, 14126C Dr. Leuze (FDP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14206 Abstimmungen 14111B, 14126C Beratung der Übersicht Nr. 5 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Umdruck Nr. 877 [neu]) 14111B, 14126D Beschlußfassung 14111C, 14126D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes (Nr. 4594 der Drucksachen) 14111C, 14126D Wirths (FDP) 14127A Jacobi (SPD) 14127A Abstimmungen 14111C, 14127A, B Zweite Beratung des von den Abg. Dr. Solleder, Fürst Fugger von Glött, Strauß u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mieterschutzgesetzes vom 15. Dezember 1942 (Nr. 761 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (Nr. 4553 der Drucksachen) 14111C, 14127B Ablehnung 14111D, 14127B Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Hessischen Verordnung über die einstweilige Regelung von Mietstreitigkeiten vom 23. November 1946 (Hess. GVBl. 1946, S. 222) (Nr. 2129 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (Nr. 4549 der Drucksachen) 14111D, 14127C Ablehnung 14111D, 14127C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Umlegung von Grundsteuererhöhungen auf die Mieter (Nrn. 4552, 772, 946 der Drucksachen) 14112A, 14127D Beschlußfassung 14112A, 12127D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Woh- Deutscher Bundestag - 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14063 nungswesen über den Antrag der Fraktion der BP betr. Wohnungsbauprogramm 1950 und 1951 (Nrn. 4551, 1795 der Drucksachen) 14112A, 14127D Beschlußfassung 14112A, 14127D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über die Entschließung der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Allgemeinen Lastenausgleich (Nr. 4550 der Drucksachen, Umdruck Nr. 560) 14112B, 14127D Beschlußfassung 14112B, 14128A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Notlage des Althausbesitzes (Nrn. 4548, 2418 der Drucksachen) 14112B, 14128A Beschlußfassung 14112B, 14128A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Aufhebung der Verordnung über Ausnahmen von Mieterschutz und Vorlage eines Gesetzes zur Regelung von Miet- und Pachtverhältnissen für Geschäftsräume und Bewerblich genutzte unbebaute Grundstücke (Nrn. 4547, 3044 [neu] der Drucksachen) 14112C, 14128A Beschlußfassung 14112C, 14128B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (StatGes) (Nr. 4168 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Nr. 4617 der Drucksachen) 14112C, 14128B Abstimmungen 14112C, 14128B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der FU betr. Maßnahmen zur Stützung der Beherbergungs-, Gaststätten und Kurbetriebe (Nrn. 4485, 3104 der Drucksachen) 14112D, 14128C Beschlußfassung 14112D, 14128C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geld und Kredit über den Antrag der Fraktion der FU betr. Regelung der Verhältnisse der Pensionskassen Deutscher Privateisenbahnen (Nrn. 4540, 4228 der Drucksachen) . . . 14112D, 14128C Beschlußfassung 14112D, 14128C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geld und Kredit über den Antrag der Fraktion der DP betr. Devisenzuteilung für Seeleute (Nrn. 4539, 4133 der Drucksachen) 14113A, 14128C Walter (DP) 14113A Beschlußfassung 14113A, 14128D Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der FU betr. Einfuhr von Schnittholz (Nrn. 4489, 3873 der Drucksachen; Umdruck Nr. 884) 14113B, 14128D Dr. Atzenroth (FDP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . 14209 Beschlußfassung 14113B, 14128D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der FU betr. Einfuhr von Ziegeln (Nrn. 4490, 4147 der Drucksachen) 14113B, 14128D Wehr (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14210 Beschlußfassung 14113C, 14129A Mündliche Berichterstattung des Ausschusses für Petitionen gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung in Verbindung mit der Beratung der Übersicht Nr. 68 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 1020) 14113C Frau Albertz (SPD), Berichterstatterin 14113C Beschlußfassung 14116B Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Kaffeesteuergesetzes (Nr. 4266 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Nr. 4565 der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nrn. 1060, 1061, 1065) in Verbindung mit der Zweiten und dritten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Teesteuergesetzes (Nr. 4267 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Nr. 4566 der Drucksachen, Umdruck Nr. 1062) 14107A, 14129A Günther (CDU) 14129B Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . 14129C, 14131C, 14134C 14064 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 Dr. Gülich (SPD) 14131C Dr. Preusker (FDP) 14132A Dr. Bertram (Soest) (FU) 14133C Dr. Miessner (FDP) 14134A, C Peters (SPD) 14135B Abstimmungen . . . 14134A, 14134D 14135A, B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 4242 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Nrn. 4536, zu 4536 der Drucksachen) . . 14135C Margulies (FDP): als Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . . 14211 als Abgeordneter 14136D Kalbitzer (SPD) 14136A Abstimmungen 14135D Namentliche Abstimmung . 14137A, 14138A, C, 14225 Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Henn (Nr. 4618 der Drucksachen) . . 14111A, 14137C Müller (Hessen) (SPD), Berichterstatter 14137D Beschlußfassung 14138A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen die Abg. Reimann und Paul (Düsseldorf) (Nr. 4619 der Drucksachen) 14138A Löbe (SPD), Berichterstatter . . . 14138B Beschlußfassung 14138B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität ' betr. Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung der Ableistung des Offenbarungseides gegen den Abg. Langer (Nr. 4620 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung der Ableistung des Offenbarungseides gegen den Abg. Langer (Nr. 4258 der Drucksachen) 14138B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 14138B Abstimmungen 14138C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nrn. 3676, 3946 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (Nr. 4593 der Drucksachen; Umdruck Nr. 1063) 14138D, 14141C, 14154C zur Geschäftsordnung: Jacobi (SPD) 14138D, 14140A, B Neumayer, Bundesminister für Wohnungsbau 14139A Wirths (FDP) 14139C Unterbrechung der Sitzung . 14140D zur Sache: Dr. Brönner (CDU): als Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14213 als Abgeordneter 14143C Jacobi (SPD) . 14141D, 14143A, B, 14144D Meyer (Bremen) (SPD) . . 14142A, 14144B, 14146D, 14151D Wirths (FDP) 14142C, 14149D Lücke (CDU) 14142D, 14149B Kunze (CDU) 14143D, 14153A Frau Dr. Brökelschen (CDU) . . . . 14144C Paul (Düsseldorf) (KPD) . 14145D, 14150D Neumayer, Bundesminister für Wohnungsbau 14148A Jaffé (DP) 14152C Graf von Spreti (CSU) 14153A Abstimmungen . . . 14140C, 14141C, 14142A, 14143B, 14144A, C, 14146C Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu Art. I § 21e . . 14153B, 14154A, C, 14225 Namentliche Schlußabstimmung . . 14154C, D, 14225 Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP-Z) betr. Wahl der deutschen Mitglieder der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Umdruck Nr. 1059 [neu]) . . . 14140D Beschlußfassung 14141A Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14065 Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Änderung und Ergänzung fürsorgerechtlicher Bestimmungen (Nrn. 4639, 3440, 4371, 4616 der Drucksachen) 14141A Abstimmungen 14141B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Neuregelung der Steigerungsbeträge und Grundbeträge in der Rentenversicherung der Angestellten (Nrn. 4634, 4271 der Drucksachen) 14070A, 14153C Frau Dr. Mulert (FDP): als Berichterstatterin 14153D Schriftlicher Bericht 14220 Beschlußfassung 14154A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Neuregelung der Grundbeträge in der Rentenversicherung der Arbeiter (Nrn. 4635, 4346 der Drucksachen) . . . . 14070A, 14154A Frau Heiler (CDU), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 14230 Beschlußfassung 14154B Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Abg. Struve, Dr. Kneipp, Tobaben, Hoffmann (Lindlar) u. Gen. betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes über den Antrag der Abg. Struve, Dr. Kneipp, Tobaben, Hoffmann (Lindlar) u. Gen. betr. Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz und über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Umsatzsteuer auf Obst und Gemüse (Nrn. 4630, 4361, 4362, 4333 der Drucksachen) 14070B, 14154B Dr. Bertram (Soest) (FU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 14231 Beschlußfassung 14154C Feststellung der Beschlußunfähigkeit bei der Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes zur Geschäftsordnung: Dr. Menzel (SPD) 14154C Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . . 14154C Dr. von Brentano (CDU) 14155A Nächste Sitzung 14155C Anlage 1: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht über den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes vom 11. Mai 1951 (Nr. 4607 der Drucksachen) 14156 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 4591 der Drucksachen) 14157 Anlage 3: Schriftlicher Bericht (zu Nr. 4567 der Drucksachen) des Ausschusses für Sozialpolitik über den Entwurf eines Sozialgerichtsgesetzes (Nr. 4225 der Drucksachen) und über den Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren in der Sozialgerichtsbarkeit (Nr. 4357 der Drucksachen) 14160 Anlage 4: Ergänzung zum Schriftlichen Bericht (zu Nr. 4567 der Drucksachen) des Ausschusses für Sozialpolitik über den Entwurf eines Sozialgerichtsgesetzes 14164 Anlage 5: Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Jaeger (Bayern) (CSU) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung des Entwurfs eines Sozialgerichtsgesetzes (Nrn. 4567, 4225, 4357 der Drucksachen) 14166 Anlage 6: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entwurf eines Gesetzes betr. das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1951 (Nr. 99) über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der Landwirtschaft (Nr. 4359 der Drucksachen) 14167 Anlage 7: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf eines Gesetzes betr. das Abkommen zwischen den Rheinuferstaaten und Belgien vom 16. Mai 1952 über die zoll- und abgabenrechtliche Behand- 14066 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 lung des Gasöls, das als Schiffsbedarf in der Rheinschiffahrt verwendet wird (Nr. 4641, 4342 der Drucksachen) . . . . 14168 Anlage 8: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (Nr. 4488 [neu] der Drucksachen) 14169 Anlage 9: Ergänzung zum Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht über den Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes 14174 Anlage 10: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (zu Nr. 4587 der Drucksachen) 14175 Anlage 11: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesanstalt für Angestellte (Nrn 4608, 4319 der Drucksachen) 14177 Anlage 12: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit über den von den Abg. Seuffert, Scharnberg, Dr. Preusker u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung der Allgemeinen Anordnung Nr. 8 zum Gesetz Nr. 52 der amerikanischen Militärregierung betr. die Bank der Deutschen Arbeit A. G. (Nrn. 4583, 4425 der Drucksachen) 14179 Anlage 13: Schriftlicher Bericht des Untersuchungsausschusses (49. Ausschuß) gemäß Antrag der Fraktion der SPD zur Prüfung der unzulänglichen Einstellung von Schwerkriegsbeschädigten bei den Bundesdienststellen (Nr. 4609 der Drucksachen) 14180 Anlage 14: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Verurteilung des Berliner Journalisten Herbert Kluge in der sowjetischen Besatzungszone (Nr. 4584 der Drucksachen) 14184 Anlage 15: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Nr. 4486 der Drucksachen) . . . 14190 Anlage 16: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Antrag der Fraktion der FU betr. Einfuhr von Pflastersteinen (Nr. 4610 der Drucksachen) 14191 Anlage 17: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank (Nr 4498 der Drucksachen) 14192 Anlage 18: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Nr.4564 der Drucksachen) 14194 Anlage 19: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit über den Entwurf eines Gesetzes über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen (Umstellungsergänzungsgesetz) (Nr. 4605 der Drucksachen) . . . . 14196 Anlage 20: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für ERP-Fragen über den Entwurf eines Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens (Nr. 4433 [neu] der Drucksachen) 14199 Anlage 21: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Titel II, III, IV und X der Gewerbeordnung (zu Nr. 4491 der Drucksachen) . 14200 Anlage 22: Schriftliche Erklärung des Abg. Günther (CDU) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Titel II, III, IV und X der Gewerbeordnung (Nrn. 4491, 4170 der Drucksachen) 14204 Anlage 23: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht betr. Antrag der Regierung des Landes NordrheinWestfalen auf Feststellung, daß das Ge- Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14067 setz über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 in den Vorschriften des § 9 Abs. 1 Buchstaben a, b, e und f mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig sei (zu Drucksache Nr. 4555) 14205 Anlage 24: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs (Recht der Handelsvertreter) (Nr 4604 der Drucksachen) 14206 Anlage 25: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der FU betr. Einfuhr von Schnittholz (zu Nr. 4489 der Drucksachen, Umdruck Nr. 884) . . . . 14209 Anlage 26: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der FU betr. Einfuhr von Ziegeln (Nr. 4490 der Drucksachen) 14210 Anlage 27: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (zu Drucksache Nr. 4536) 14211 Anlage 28: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nr. 4593 der Drucksachen) _ 14213 Anlage 29: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Neuregelung der Steigerungsbeträge und Grundbeträge in der Rentenversicherung der Angestellten (Nr. 4634 der Drucksachen) 14220 Anlage 30: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Neuregelung der Grundbeträge in der Rentenversicherung der Arbeiter (Nr. 4635 der Drucksachen) 14221 Anlage 31: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Abg. Struve, Dr. Kneipp, Tobaben, Hoffmann (Lindlar) u. Gen. betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und betr. Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz und über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Umsatzsteuer auf Obst und Gemüse (Nrn. 4630, 4361, 4362, 4333 der Drucksachen) 14222 Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen 1. über den Entwurf eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 27. Februar 1953 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Regelung der Ansprüche der Französischen Regierung aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe, 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 14 des Entwurfs eines Sozialgerichtsgesetzes (Umdruck Nr. 1036 Ziffer 1), 3. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD betr. §§ 27 a und 27 b des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Umdruck Nr. 138 Ziffer 6), 4. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD betr. § 27 c des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Umdruck Nr. 138 Ziffer 6). . . 14224 5. über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 4536 der Drucksachen), 6. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu Art. I § 21 e des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes, 7. Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nrn. 4593, 3676, 3946 der Drucksachen) 14225 14068 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 281. Sitzung Zur Geschäftsordnung (Bezweiflung der Beschlußfähigkeit): Dr. Menzel (SPD) 14240A Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dannemann, Dr. Frey, Tobaben, Lampl, Hoffmann (Lindlar) u. Gen. betr. Rapsbeimischung und Verrechnung (Nr. 4352 der Drucksachen) 14240B Dannemann (FDP), Anfragender 14240B Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn), Kriedemann, Faßbender, Lampl u. Gen. betr. Braumalz (Nr. 4560 der Drucksachen) 14240C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Antragsteller 14240C Beschlußfassung 14241A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Einfuhr- und Vorratsstellen (Nrn. 4558, 3493 der Drucksachen, Umdruck Nr. 642) 14241A Dr. Weiß (CDU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14244 Beschlußfassung 14241A Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nrn. 4593, 3676, 3946 der Drucksachen) . . 14138D, 14141C, 14154C, 14241A zur Geschäftsordnung: Dr. Menzel (SPD) . . 14241B, D, 14242B Dr. von Brentano (CDU) 14241B, 14242A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 14241B Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 14241C Feststellung der Beschlußunfähigkeit . 14243A Nächste Sitzung 14243A Schlußworte des Präsidenten über die Arbeit des Bundestags, aus Anlaß der letzten Sitzung des 1. Deutschen Bundestags im Plenarsitzungssaal des Bundeshauses in Bonn 14243A Anlage: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Einfuhr- und Vorratsstellen (Nr. 4558 der Drucksachen) 14244 Namentliche Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nrn. 4593, 3676, 3946 der Drucksachen) 14249 Deutscher Bundestag - 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14069 280. Sitzung Die Sitzung wird um 9 Uhr 35 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    14244 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 Anlage zum Stenographischen Bericht der 281. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD (Umdruck Nr. 642) zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP (Nr. 3493 der Drucksachen) betreffend Einfuhr- und Vorratsstellen Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Weiß Bericht über die Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel: Ausgangspunkt für die Tätigkeit eines aus dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) und dem Ausschuß für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) gebildeten Arbeitskreises „Einfuhr- und Vorratsstellen" war eine Große Anfrage der Fraktion der FDP vom 24. Juni 1952, die der Abgeordnete Margulies in der 223. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Juli 1952 begründet hat. Der die Einfuhr- und Vorratsstellen betreffende Teil der Großen Anfrage hatte folgenden Wortlaut: „Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu erreichen, daß die Einfuhr- und Vorratsstellen in der Ausübung ihrer Funktionen a) sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen halten, b) Schäden für die deutsche Volkswirtschaft vermeiden, c) die Tätigkeit der Wirtschaft nicht mehr beeinträchtigen, als in Durchführung der ihnen zugewiesenen Aufgaben unvermeidlich ist, d) wieder beweglich gemacht werden, um insbesondere die finanziellen Voraussetzungen ihrer Funktionsfähigkeit rechtzeitig zu sichern." Im Anschluß an die Beratung dieser Großen Anfrage stellte der Abgeordnete Kriedemann im Namen der Fraktion der SPD folgenden Antrag: „Der Bundestag wolle beschließen: Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) und der Ausschuß für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) werden beauftragt, sich eingehend mit den Problemen der Einfuhr- und Vorratsstellen zu beschäftigen und dem Bundestag in angemessener Zeit Bericht zu erstatten." (Umdruck Nr. 642 vom 16. Juli 1952). Der Bundestag stimmte dem Antrag zu. Auf Grund dieses Beschlusses bildeten die beiden genannten Ausschüsse einen Arbeitskreis, zunächst aus der Gesamtzahl der Mitglieder dieser Ausschüsse. Da sich eine Verkleinerung des Arbeitskreises als zweckmäßig erwies, wurden nach der dritten Sitzung je zehn Mitglieder der beiden Ausschüsse für diesen Arbeitskreis bestimmt. Der Arbeitskreis begann seine Tätigkeit am 22. Oktober 1952 und wählte in seiner ersten Sitzung den Abgeordneten Freudenberg zum Vorsitzenden. Nach dessen Ausscheiden aus der Fraktion der FDP trat an seine Stelle der Abgeordnete Dr. Serres. Zunächst beschäftigte sich der Arbeitskreis mit einem Erlaß des Bundesernährungsministeriums vom 7. April 1952 betreffend Zusammenwirken von Außenhandelsstelle und Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel. Durch diesen Erlaß sollten die Zuständigkeiten von Ernährungsministerium, Außenhandelsstelle für Erzeugnisse der Ernährung und Landwirtschaft und der Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel abgegrenzt werden. Es waren Zweifel aufgetreten, ob dieser Erlaß mit dem Gesetz über die Außenhandelsstelle für Erzeugnisse der Er- Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14245 (Dr. Weiß) nährung und Landwirtschaft vom 17. Dezember 1951 in Einklang stehe. Ein Vertreter des Bundesjustizministeriums gab die Erklärung ab, daß dieser Erlaß durch das Justizministerium eingehend geprüft worden sei mit dem Ergebnis, daß Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit desselben nicht zu machen seien. Damit war die Rechtsfrage geklärt, Aus dem Inhalt des Erlasses des Bundesernährungsministeriums vom 7. April 1952 geht eindeutig hervor, daß sich bei der Betätigung der drei Dienststellen — Ministerium, Außenhandelsstelle und EVSt Getreide — Überschneidungen und Doppelarbeit ergaben. Es muß daher nach Behandlung aller Einfuhr- und Vorratsstellen durch den Arbeitskreis die Frage geprüft werden, ob nicht eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung herbeigeführt werden kann. Die Außenhandelsstelle zählt immerhin 417 Bedienstete, die Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide mit Außenstellen 379, beide Dienststellen zusammen also 796 mit einem Gesamtaufwand an Personalkosten in Höhe von 9,1 Mio DM. Die Einfuhr- und Vorratsstellen insgesamt einschließlich Außenhandelsstelle beschäftigen z. Z. 1072 Bedienstete, die einen Gesamtaufwand von 12,5 Mio DM verursachen. Der Arbeitskreis beschäftigte sich zunächst mit der EVSt Getreide. Von Regierungsseite wurde zugegeben, daß zwischen der Außenhandelsstelle und der EVSt Unzulänglichkeiten bestanden, die durch den erwähnten Zuständigkeitserlaß beseitigt werden sollten. Eine Einschränkung der Tätigkeit der Außenhandelsstelle will man dadurch erreichen, daß die bisher der Außenhandelsstelle obliegende Ausstellung der Devisenbescheinigungen den Landeszentralbanken übertragen wird. An der Tätigkeit der EVSt Getreide wurde bemängelt, daß sie zuviel Getreide körperlich übernehme, so daß ein echter Wettbewerb auf Seiten der Importeure völlig ausgeschlossen sei. Die bestehende Andienungspflicht führe zu einem Monopol. Von dem Vertreter der Regierung wird erklärt, daß eine körperliche Übernahme von Getreide von Seiten der Regierung grundsätzlich nicht beabsichtigt gewesen sei. Infolge der Korea-Krise habe sich aber aus ernährungswirtschaftlichen Gründen die Notwendigkeit ergeben, Getreideimporte in größeren Mengen körperlich zu übernehmen. Diese Notwendigkeit bestehe nun nicht mehr, es werde daher zur Zeit die Reprivatisierung des Getreideimports geprüft. Von einem Getreidemonopol könne nicht gesprochen werden, da ein wesentliches Merkmal, nämlich der Abschluß der Einfuhrkontrakte, nicht durch die EVSt Getreide getätigt werde. Die Äußerungen von Sachverständigen, die vom Arbeitskreis gehört wurden, bestätigten das Vorhandensein von Unstimmigkeiten zwischen Außenhandelsstelle und EVSt Getreide. Am bestehenden Einfuhrverfahren wurde Kritik geübt. Der Importeur sei zum Kommissionär des Staates geworden. Ein Leistungswettbewerb sei nicht möglich. Von Mitgliedern des Arbeitskreises wurde dies bestätigt. Die eingeführte Ware werde von der EVSt disponiert, die auch den Preis festsetzt. Es wird vorgeschlagen, daß nur die Ware durch die EVSt körperlich übernommen werden soll, die für die Bundesreserve benötigt wird. Bei einer Auflockerung des bisherigen Importverfahrens könnten die Mühlen in engere Verbindung mit dem Importhandel treten und sich die Ware, die sie haben wollen, aussuchen. Eine Erörterung über die Behandlung von Offerten, die von Importhändlern eingereicht werden, zeigte wieder die Notwendigkeit einer Vereinfachung des Verfahrens. Bei der Entscheidung über die eingereichten Offerten werden Vertreter des Importhandels und der Mühlenwirtschaft hinzugezogen. Es wird übereinstimmend zum Ausdruck gebracht, daß die EVSt eine Monopolstellung bekommen habe. Das bisherige Verfahren sei der Marktordnung abträglich. Man sollte zu einer Beschränkung der Tätigkeit der EVSt Getreide kommen. Anerkennend wurde hervorgehoben, daß die Reserve in Getreide, insbesondere in Brotgetreide, noch nie so groß war, seitdem eine Getreidebewirtschaftung besteht, wie gegenwärtig. Sie deckt ungefähr einen Drei-Monats-Bedarf, bei Futtergetreide liegt sie noch darüber. Die Aussprache in den ersten drei Sitzungen führte zu nachstehenden Vorschlägen: 1. Der Erzeuger hat Anspruch auf den von der Regierung festgesetzten Mindestpreis. Dieser darf nicht unterschritten werden. 2. Die körperliche Übernahme von Getreide und Futtermitteln muß geringer als bisher gehalten werden; dadurch Einsparung von Mitteln. 3. Eine Vermahlungsregelung für Inlandsgetreide wird notfalls erforderlich sein. Die Mühlenversorgung sollte im wesentlichen durch die Wirtschaft vorgenommen werden. 4. Das Getreidepreisgesetz sollte man jährlich so frühzeitig wie möglich veröffentlichen, und zwar vor der Frühjahrsbestellung. Durch Verfeinerung der Preisgesetze (Änderung der jahreszeitlichen und regionalen Preisstaffelung) könnte man Beanstandungen der letzten Jahre beheben. 5. Das Importgetreide soll sich auf dem innerdeutschen Markt frei bewegen können. Der Bund soll sich darauf beschränken, die nationale Reserve zu halten und Getreide aufzunehmen, wenn es unter den Mindestpreis absinkt. 6. Für die Lagerung der nationalen Reserve sollten besondere Mittel zur Verfügung gestellt werden. 7. Dem übermäßigen Haferanbau sollte man durch preispolitische Maßnahmen begegnen. 8. Die Abschöpfungsbeträge sollten auswechselbar sein. 9. Eine straffere finanzielle Zusammenfassung aller E- und V-Stellen ist erforderlich. 10. Es ist zu überlegen, ob man den Vorsitz im Verwaltungsrat der E- und V-Stellen nicht in die Hand der Wirtschaft legen sollte. Die Weisungsbefugnis des Ministeriums soll jedoch aufrechterhalten bleiben. 14246 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 (Dr. Weiß) 11. Es wird Verringerung der bei den E- und V-Stellen Beschäftigten vorgeschlagen. Vom Regierungsvertreter wird erklärt, eine gewisse finanzielle Zusammenfassung der E- und V-Stellen sei bisher schon dadurch erreicht worden, daß die Subventionsbeträge, Lagerhaltungskosten und Abschöpfungsbeträge in einen Topf kommen. In der Frage des Vorsitzenden des Verwaltungsrats könnte man zu einer befriedigenden Regelung kommen. Das Weisungsrecht des Ministeriums gegenüber den E- und V-Stellen müsse in der bisherigen Form erhalten bleiben. Die vorstehend aufgeführten Vorschläge wurden in folgenden Leitsätzen für die Tätigkeit der EVSt Getreide zusammengefaßt und gleichzeitig in einigen Punkten erweitert: „1. Die EVSt für Getreide hat gemäß § 8 des Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreidegesetz) in der Fassung vom 24. November 1951 die Aufgabe, neben der Einfuhrschleusung auf Grund des Versorgungs- und Einfuhrplanes (Abs. 1, 3, 5 des § 8) je nach Marktlage unter Verwendung der im Haushalt bereitgestellten Mittel eine Vorratshaltung in Auslands- und Inlandsgetreide durchzuführen (Absatz 6 des § 8). Die Haushaltsansätze für Abschöpfungen und Subventionen sind so festzusetzen, daß die EVSt ihrer Aufgabe als Einfuhrschleuse im Rahmen des Einfuhr- und Versorgungsplanes gerecht werden kann. 2. Die EVSt hat gemäß § 10 Abs. 1 des Getreidegesetzes den Weisungen des Bundesministers entsprechend ihre Tätigkeit so auszuüben, daß die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Preise gewährleistet ist. 3. In Durchführung dieser gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben hat die EVSt soviel Brot- und Futtergetreide vom Inlandsmarkt und an Auslandsgetreide körperliche) aufzunehmen, als die zur Sicherung der Versorgung notwendige Vorratshaltung (Sicherheitsreserve) und die Erhaltung stabiler Preise auf dem Inlandsmarkt (Manipulationsreserve) es erforderlich machen. Gegenüber bisher kann die körperlich zu übernehmende Getreidemenge wesentlich verringert werden, nachdem und solange die Versorgungslage ausgeglichen ist. 4. Durch die Festsetzung einer angemessenen jahreszeitlichen Preisstaffelung, Entlastung der toten Winkel (gegebenenfalls durch Frachtzuschüsse) sowie durch Bereitstellung ausreichender Mittel zur Erntefinanzierung kann die Aufnahme von Inlandsgetreide eingeschränkt werden. Unter den vorstehenden Voraussetzungen ist die EVSt verpflichtet, zur Sicherung des Mindestpreises Inlandsgetreide, das ihr angedient wird, zum Mindestpreis unter Berücksichtigung der Qualitätszu- und -abschläge aufzunehmen. Sie kann die Übernahme von Auflagen an den Andienenden abhängig machen. 1) Unter körperlicher Übernahme versteht man den Kauf der eingeführten Ware durch die LVSt. Die EVSt ist verpflichtet, zur Sicherung des Höchstpreises unter Berücksichtigung der Qualitätszu- und -abschläge Inlandsgetreide oder Importgetreide zu den üblichen Bedingungen abzugeben. Sie kann die Menge entsprechend den wirtschaftlichen Bedürfnissen begrenzen. Die Abgabe darf künftig nur noch Kasse gegen Freistellung frei Fahrzeug am Lager erfolgen. 5. Die körperliche Übernahme von Auslandsgetreide hat sich im Rahmen der unter Ziffer 1 und 2 dieser Leitsätze aufgeführten Aufgaben zu halten. 6. Die körperlich zu übernehmende Menge an ausländischem Brotgetreide kann dadurch ganz erheblich verringert werden, daß die Versorgung der Mühlen mit Auslandsgetreide im wesentlichen der Wirtschaft überlassen wird. Der Preis für Auslandsgetreide ist seiner Qualität entsprechendd und in angemessenem Verhältnis zum Inlandsgetreide festzusetzen. Zur Sicherung des Absatzes der Inlandsernte kann den Mühlen eine Vermahlungsauflage in inländischem Brotgetreide gemacht werden. Die derzeitige Regelung der Paritätspunkte befriedigt nicht. Es ist die Frage zu prüfen, in welcher Weise für das bisherige System der Paritätspunkte eine bessere Regelung gefunden werden kann. Durch entsprechende Maßnahmen sind die Interessen der deutschen Seehäfen zu wahren. 7. Die körperliche Übernahme von ausländischem Brotgetreide kann weiterhin dadurch eine wesentliche Einschränkung erfahren, daß die in der Hauptsache aus Auslandsgetreide mit niedrigem Feuchtigkeitsgehalt bestehende Bundesreserve nur aus Gründen der Lagerfähigkeit gewälzt wird. 8. Zur Lagerhaltung der Bundesreserve sollten Spediteure, Mühlen, Handel und Genossenschaften durch Abschluß von Lagerverträgen herangezogen werden. 9. Eine Vorratshaltung in Futtergetreide ist im Interesse einer gleichmäßigen Versorgung der Landwirtschaft mit Futtergetreide zu angemessenen Preisen erforderlich. Die Vorratshaltung soll einen Zwei- bis Dreimonatsbedarf nicht überschreiten. 10. Die Lagerhaltung sollte, soweit möglich, für das eingeführte Auslandsgetreide an den Verkehrsknotenpunkten konzentriert bleiben. 11. Die EVSt hat künftighin die ihr angedienten Mengen dem jeweiligen Einführer zum freien Absatz zurückzugeben, soweit sie sie nicht zur Auffüllung der Reserven benötigt. Die Erklärung darüber, ob die Ware durch die EVSt übernommen oder dem Einführer zum Absatz freigegeben wird, ist unverzüglich nach der Andienung abzugeben. Die Andienung muß bei Abschluß des Vertrages oder Vorlage einer Festofferte erfolgen. Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14247 (Dr. Weiß) 1 12. Der Arbeitskreis gibt sich der Erwartung hin, daß die Regierung bei Durchführung dieser Richtlinien erhebliche Einsparungen an sächlichen und personellen Kosten der beteiligten Stellen ermöglichen kann." Zu diesen Leitsätzen ist auf Grund der Aussprache im Arbeitskreis folgendes zu bemerken: In Ziffer 1 und 2 sind die gesetzlich festgelegten drei Aufgabengebiete der EVSt Getreide angeführt: a) Handhabung der Einfuhrschleuse im Rahmen des Versorgungs- und Einfuhrplans. Die Einfuhr von Getreide kann nicht verglichen werden mit der Einfuhr irgendeines Rohstoffes, wie z. B. Kupfer. Die Einfuhr solcher Rohstoffe richtet sich weitgehend nach den Weltmarktpreisen. Liegen diese zu hoch, so wird man so lange auf die Einfuhr verzichten, bis die Preislage wieder günstiger geworden ist. Getreide dagegen muß zur Sicherung des Bedarfs in bestimmten Mengen zu bestimmten Zeiten nach einem laut Gesetz alljährlich festzusetzenden Versorgungsplan eingeführt werden. Zur Sicherung eines stabilen Inlandspreises muß der Auslandsgetreidepreis, wenn er niedriger liegt als der Inlandspreis, durch Abschöpfung auf den Inlandspreis erhöht oder, wenn er höher liegt, durch Subventionen auf den Inlandspreis ermäßigt werden. Die EVSt Getreide muß aber auch vom Recht des Embargos Gebrauch machen können, wenn die Marktlage im Inland es erforderlich macht. b) Zur Sicherung einer ausreichenden und gleichmäßigen Versorgung ist eine Bundesreserve an Brot- und Futtergetreide anzulegen. Diese soll nach einem Kabinettsbeschluß bei Brotgetreide den Bedarf von drei Monaten decken. b) Im Getreidepreisgesetz sind Mindest- und Höchstpreise festgesetzt, die nicht unter- und nicht überschritten werden dürfen. Durch Aufnahme oder Abgabe von Getreide soll die EVSt die Sicherung dieser Preise gewährleisten. Die diesem Zweck dienende Manipulationsreserve muß so groß sein, daß sie als Preisregulator wirken kann. Gedacht wird an höchstens 200 000 t Getreide. Zu Ziffer 3: Von Seiten der Wirtschaft wurde beanstandet, daß die EVSt zu viel Getreide körperlich, d. h. käuflich übernehme. Ausdrücklich ist daher festgelegt, für welche Zwecke, d. h. zur Schaffung einer Sicherheits- und Manipulationsreserve, die EVSt Getreide aufnehmen darf. Nicht vorgesehen ist im Gesetz, daß die EVSt Getreide die laufende Versorgung der Mühlen mit Mahlgetreide auch nur teilweise übernimmt, auch nicht aus Qualitätsgründen. Aus dieser Feststellung ergeben sich für die künftige Betätigung der EVSt Getreide weitgehende Schlußfolgerungen. Die bisher körperlich übernommene Menge an ausländischem Brot- und Futtergetreide, die in den letzten Jahren durchschnittlich 2 Mio t, d. h. etwa 50 v. H. der Gesamteinfuhr, betrug, wird bei Beachtung dieser Leitsätze ganz wesentlich verringert werden können. Zu Ziffer 4: Von der Inlandsernte wurden im laufenden Jahr über 400 000 t aufgenommen. Die Festsetzung ausreichender Reports wird allein schon wesentlich zu einem normalen Absatz der Getreideernte beitragen. Werden dazu noch Mittel für Frachtzuschüsse zur Bewegung des Getreides in den toten Winkeln sowie zur Erntefinanzierung bereitgestellt, was immer noch billiger ist als eine körperliche Übernahme, so wird die EVSt Getreide in Zukunft aus der Inlandsernte nur noch verhältnismäßig geringe Mengen zu übernehmen haben. Unter diesen Voraussetzungen bedeutet die Übernahme einer Verpflichtung zur Sicherung des Mindestpreises durch Aufnahme von Getreide seitens der EVSt keineswegs, daß nun in Zukunft mehr Getreide als bisher aufgenommen werden müßte, wie das Finanzministerium befürchtet. Das Gegenteil wird bestimmt eintreten. Deshalb wurde auch dem Wunsch des Finanzministeriums, den Absatz 2 der Ziffer 4 zu streichen, nicht entsprochen. Die EVSt kann dem Andienenden zur Auflage machen, die Ware auf Lager zu halten oder sich an der Finanzierung zu beteiligen. Es soll verhindert werden, daß größere Mengen aus spekulativen Gründen angefordert werden. Deshalb ist eine Begrenzung der abzugebenden Mengen vorgesehen. Auch die Abgabe der Ware frei Fahrzeug am Lager soll die Anforderung bei der EVSt begrenzen. Zu Ziffer 5 und 6: Die Zuteilung des Auslandsgetreides erfolgt nicht mehr nach einem bestimmten Schlüssel, sondern die einzelnen Mühlen haben nun die Möglichkeit, unmittelbar von einem Importeur Getreide in der von ihnen gewünschten Qualität zu beziehen. Wenn der Auslandsweizen nicht mehr gesteuert wird, dann muß den Mühlen eine Vermahlungsauflage in inländischem Brotgetreide gemacht werden können, damit der glatte Abfluß der Inlandsernte gewährleistet ist. Bezüglich der Paritätspunkte bestand eine einmütige Auffassung dahingehend, daß diese abgeschafft werden müssen. Die Paritätspunkte schaffen für die Mühlen ungleiche Wettbewerbsverhältnisse und verursachen dem Staat erhebliche Kosten. Im letzten Jahr betrugen die Frachtsubventionen von den Seehäfen bis zu den Paritätspunkten, 99 an der Zahl, über 60 Mio DM. Darüber, was an die Stelle der Paritätspunkte gesetzt werden muß, gingen die Meinungen auseinander. Nach dem weitestgehenden Antrag sollten die Paritätspunkte abgeschafft werden und die Frachtsubventionen für Importgetreide ganz in Wegfall kommen. Nach einem zweiten Antrag sollte die Zahl der Paritätspunkte aus Gründen der Vereinfachung auf einige wenige verringert werden. Schließlich fand die in den Leitsätzen aufgeführte Formulierung mit zehn gegen sieben Stimmen Annahme. Das Ergebnis der 14248 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 (Dr. Weiß) durch das Ministerium erfolgten Prüfung bezüglich der Paritätspunkte ist dem Arbeitskreis zur Beschlußfassung vorzulegen. In der Aussprache kam zum Ausdruck, daß bei Einführung des CifPreises ein Frachtausgleich geschaffen werden müsse etwa in der Weise, daß allen Handelsmühlen im Bundesgebiet ein bestimmter Prozentsatz Qualitätsweizen bei einheitlicher Frachtbasis mit den allenfalls nötigen Subventionen auf Bestellung geliefert werden müsse. In bestimmten Gebieten, in welchen die Mühlen sich nicht ausreichend mit Inlandsgetreide versorgen können, kann der Prozentsatz des Auslandsgetreides, das mit Frachtsubvention bezogen werden kann, erhöht werden. Zu Ziffer 7: Die Bundesreserve soll nur noch bei mangelnder Lagerfähigkeit gewälzt werden. Wenn beispielsweise bei einer Brotgetreidereserve von 1,2 Mio t jährlich 1/4 gewälzt würde, so würde das bedeuten, daß für die Sicherheitsreserve des Bundes jährlich nur noch 300 000 t körperlich übernommen werden müßten. Zu Ziffer 8: Bei der Hinzuziehung der Mühlen zur Lagerhaltung der Bundesreserve wird davon ausgegangen, daß die Mühlen für ihren eigenen Bedarf auf eigene Rechnung einen Zwei-Monats-Bedarf eingelagert haben. Erst dann sollen sie Getreide auf Rechnung des Bundes einlagern können. Für die private Lagerhaltung ergeben sich in finanzieller Hinsicht insofern gewisse Schwierigkeiten, als eine staatliche Stelle Kredit zu günstigeren Bedingungen bekommen kann als die private Wirtschaft. Zu Ziffer 9: Bei Futtergetreide würde ein Drei-Monats-Bedarf ungefähr 400 000 t ausmachen. Auch hier ergibt sich gegenüber der bisherigen körperlichen Übernahme eine Verringerung der Gesamtmenge. Die kleinen Artikel wie Dari, Hirse usw. sollen ganz frei gehandelt werden können. Zu Ziffer 10: Es wurde festgestellt, daß die Einlagerung der Bundesreserve manchmal auf schwer zugänglichen Lagern erfolgt. Zur Erleichterung und Verbilligung des Abtransportes des Getreides sollten für den Verkehr günstig gelegene Lager bevorzugt belegt werden. Dies sollte möglich sein, nachdem keine Behelfsläger mehr in Anspruch genommen werden müssen. Zu Ziffer 11: Eine einheitliche Festsetzung der Differenzbeträge auf bestimmte Zeit wurde eingehend erörtert, zur Empfehlung eines bestimmten Verfahrens fand sich jedoch keine Mehrheit. Eine endgültige Regelung des Einfuhrverfahrens sollte am Schluß der Beratungen festgelegt werden, wenn weitere Erfahrungen gesammelt worden sind und wenn endgültig über den Umfang der Verwaltung und ihre Betätigung Beschluß gefaßt werden kann. Zu Ziffer 12: Die Verringerung der körperlichen Übernahme von Getreide auf etwa die Hälfte gegenüber bisher wird zu einer erheblichen Kostenersparnis führen. Weitere Einsparungen können bei den Frachtsubventionen für die Getreidelieferungen zu den Paritätspunkten gemacht werden. Endlich wird damit gerechnet, daß die an die 800 Bedienstete zählende Verwaltung der Außenhandelsstelle und der EVSt Getreide ganz wesentlich eingeschränkt werden kann. Die Getreidewirtschaft war in den letzten Jahren, soweit sie die Landwirtschaft und die Versorgung betrifft, in Ordnung. Dies wurde vom Arbeitskreis bestätigt. Die EVSt Getreide war von der Geldseite in ihrer Aktionsfähigkeit im allgemeinen nicht gehemmt. Unbeschadet einer geordneten Getreidewirtschaft muß aber der Aufwand an öffentlichen Mitteln, der insgesamt beinahe 200 Mio DM beträgt (über 60 Mio DM für Frachtsubventionen zu den Paritätspunkten, 30 Mio DM Getreidepreissubventionen, 100 Mio DM Vorratshaltungs- und Verwaltungskosten), wesentlich gesenkt werden. Bonn, den 23. Juni 1953 Dr. Weiß Berichterstatter Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14249 Namentliche Abstimmung in der 281. Sitzung Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nrn. 4593, 3676, 3946 der Drucksachen) Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Adenauer — Albers entschuld. Arndgen Ja Dr. Bartram (Schleswig- Holstein) entschuld. Bauereisen entschuld. Bauknecht Ja Dr. Baur (Württemberg) . entschuld. Bausch Ja Becker (Pirmasens) . Ja Blank (Dortmund) . — Frau Brauksiepe Ja Dr. von Brentano . Ja Brese — Frau Dr. Brökelschen . .. Ja Dr. Brönner Ja Brookmann — Dr. Bucerius Ja Frau Dietz Ja Donhauser — Dr. Dresbach Ja Eckstein Ja Dr. Edert entschuld. D. Dr. Ehlers Ja Ehren Ja Eplée Ja Dr. Erhard — Etzenbach Ja Even Ja Feldmann entschuld. Dr. Fink Ja Dr. Frey beurlaubt Fuchs Ja Dr. Freiherr von Fürsten- berg Ja Fürst Fugger von Glött . Ja Funk entschuld. Gengler Ja Gerns . Ja D. Dr. Gerstenmaier . Ja Gibbert Ja Giencke — Dr. Glasmeyer Ja Glüsing Ja Gockeln entschuld. Dr. Götz Ja Frau Dr. Gröwel Ja Günther Ja Dr. Handschumacher . . krank Frau Heiler Ja Heix entschuld. Dr. Henle Ja Name Abstimmung Hilbert Ja Höfler Ja Hohl — Hoogen Ja Hoppe Ja Dr. Horlacher entschuld. Horn Ja Huth Ja Dr. Jaeger (Bayern) . . Ja Junglas Ja Kahn — Kaiser Ja Karpf Ja Dr. Kather Ja Kemmer Ja Kemper Ja Kern Ja Kiesinger Ja Dr. Kleindinst Ja Dr. Köhler Ja Dr. Kopf Ja Kühling Ja Kuntscher Ja Kunze Ja Dr. Laforet krank Dr. Dr. h. c. Lehr — Leibfried Ja Lenz Ja Leonhard Ja Lücke Ja Majonica Ja Massoth Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) . — Mehs — Mensing entschuld. Morgenthaler Ja Muckermann Ja Mühlenberg Ja Dr. Dr. Müller (Bonn) . Ja Müller-Hermann Ja Naegel Ja Neber Ja Nellen Ja Neuburger entschuld. Nickl — Frau Niggemeyer . . . . Ja Dr. Niklas Ja Dr. Oesterle Ja Oetzel entschuld. Dr. Orth entschuld. Pelster entschuld. Pfender Ja 14250 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 Name Abstimmung Dr. Pferdmenges . . — Frau Dr. Probst . . Ja Dr. Pünder . Ja Raestrup . entschuld. Rahn . — Frau Dr. Rehling . Ja Frau Rösch . . Ja Rümmele . Ja Sabel . Ja Schäffer . — Scharnberg entschuld. Dr. Schatz . entschuld. Schill . krank Schmitt (Mainz) . — Schmitz . entschuld. Schmücker Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) Ja Schüttler Ja Schütz . Ja Schuler . Ja Schulze-Pellengahr . . Ja Dr. Semler . — Dr. Serres . Ja Siebel Ja Dr. Solleder entschuld. Spies . Ja Graf von Spreti . . Ja Stauch — Frau Dr. Steinbiß . . Ja Storch Ja Strauß entschuld. Struve Ja Stücklen Ja Dr. Vogel Ja Wacker Ja Wackerzapp . Ja Dr. Wahl Ja Frau Dr. Weber (Essen) . Ja Dr. Weber (Koblenz) . Ja Dr. Weiß Ja Winkelheide Ja Wittmann Ja Dr. Wuermeling . . Ja SPD Frau Albertz entschuld. Frau Albrecht — Altmaier — Frau Ansorge — Dr. Arndt — Arnholz — Dr. Baade — Dr. Bärsch _ — Baur (Augsburg) . . — Bazille — Behrisch — Bergmann — Dr. Bergstraeßer . . — Berlin entschuld. Bettgenhäuser . — Bielig — Birkelbach — Blachstein — Dr. Bleiß entschuld. Böhm — Dr. Brill — Bromme entschuld. Brünen — Name Abstimmung Cramer - Dannebom — Diel — Frau Döhring — Eichler . — Ekstrand — Erler - Faller — Franke — Freidhof — Freitag . beurlaubt Geritzmann — Gleisner — Görlinger — Graf . — Dr. Greve — Dr. Gülich — Happe — Heiland — Hennig — Henßler krank Herrmann — Hoecker — Höhne — Frau Dr. Hubert . . — Imig — Jacobi — Jacobs — Jahn — Kalbfell krank Kalbitzer — Frau Keilhack . — Keuning — Kinat . — Frau Kipp-Kaule . — Dr. Koch — Frau Korspeter . — Frau Krahnstöver . .. entschuld. Dr. Kreyssig . entschuld. Kriedemann — Kurlbaum Lange — Lausen beurlaubt — Frau Lockmann . Ludwig — Dr. Luetkens — Maier (Freiburg) . . — Marx — Matzner Nein Meitmann — Mellies — Dr. Menzel — Merten — Mertins _ — Meyer (Hagen) — Meyer (Bremen) . . — Frau Meyer-Laule . . — Mißmahl — Dr. Mommer Moosdorf entschuld. Dr. Mücke entschuld. Müller (Hessen) — Müller (Worms) — Frau Nadig - Dr. Nölting — Nowack (Harburg) — Odenthal krank Ohlig — Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14251 Name Abstimmung Ollenhauer — Paul (Württemberg) . . — Peters — Pohle entschuld. Dr. Preller — Priebe — Reitzner — Richter (Frankfurt) — Ritzel — Ruhnke — Runge — Sander — Sassnick — Frau Schanzenbach — Dr. Schmid (Tübingen) . — Dr. Schmidt (Niedersachsen) — Dr. Schöne — Schoettle — Segitz — Seuffert entschuld. Stech — Steinhörster — Stierle — Striebeck — Frau Strobel — Temmen — Tenhagen — Troppenz — Dr. Veit entschuld. Wagner entschuld. Wehner entschuld. Wehr — Weinhold — Welke — Weltner — Dr. Wenzel — Winter beurlaubt Wönner entschuld. Zühlke — FDP Dr. Atzenroth Ja Dr. Becker (Hersfeld) . Ja Dr. Blank (Oberhausen) . Ja Blücher — Dannemann Ja Dr. Dehler — Dirscherl Ja Eberhard — Euler entschuld. Fassbender entschuld. Dr. Friedrich — Frühwald Ja Funcke Ja Gaul Ja Dr. von Golitschek Ja Grundmann Ja Hagge — Dr. Hammer Ja Dr. Hasemann entschuld. Dr. Hoffmann (Lübeck) . . Ja Dr. Hoffmann (Schönau) . Ja Frau Hütter Ja Frau Dr. Ilk entschuld. Jaeger (Essen) entschuld. Juncker — Dr. Kneipp Ja Kühn Ja Name Abstimmung Dr. Leuze Ja Dr. Luchtenberg Ja Margulies Ja Mauk Ja Dr. Mende — Dr. Miessner Ja Neumayer Ja Dr. Dr. Nöll von der Nahmer entschuld. Onnen Ja Dr. Pfleiderer Ja Dr. Preiß Ja Dr. Preusker Ja Rademacher — Rath Ja Revenstorff Ja Dr. Schäfer Ja Dr. Schneider Ja Stahl Ja Stegner Ja Dr. Trischler Ja de Vries — Dr. Wellhausen Ja Wirths Ja DP Ahrens Ja Eickhoff Ja Ewers Ja Farke Ja Dr. Fricke Ja Hellwege Ja Jaffé Ja Frau Kalinke Ja Kuhlemann Ja Dr. Leuchtgens Ja Löfflad Ja Matthes Ja Dr. von Merkatz Ja Schuster Ja Dr. Seebohm — Tobaben Ja Walter Ja Wittenburg Ja Dr. Woltje Ja Dr. Zawadil Ja FU Freiherr von Aretin . — Dr. Bertram (Soest) entschuld. Dr. Besold entschuld. Clausen entschuld. Dr. Decker . Ja Determann krank Eichner Ja Hoffmann (Lindlar) Ja Lampl entschuld. Maerkl entschuld. Mayerhofer Ja Dr. Meitinger Ja Pannenbecker entschuld. Parzinger Ja Dr. Reismann Ja Ribbeheger Ja Volkholz Ja Wartner entschuld. Willenberg entschuld. 14252 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 Name Abstimmung KPD Agatz — Fisch — Gundelach — Harig — Kohl (Stuttgart) — Müller (Frankfurt) — Niebergall — Niebes — Paul (Düsseldorf) — Reimann — Renner — Rische — Frau Strohbach beurlaubt Frau Thiele — Gruppe WAV Goetzendorff enthalten Hedler . . entschuld. Langer — Name Abstimmung Loritz entschuld. Reindl enthalten Fraktionslos Frau Arnold entschuld. Aumer krank Bahlburg Ja Frau Bieganowski . . . enthalten Bodensteiner Ja Dr. Etzel (Bamberg) . Ja Freudenberg Ja Fröhlich entschuld. Frommhold enthalten Frau Jaeger (Hannover) . Ja Dr. Keller enthalten Müller (Hannover) . . — Dr. Ott entschuld. Schmidt (Bayern) . Ja von Thadden . . beurlaubt Tichi krank Wallner beurlaubt Frau Wessel Ja Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen . . 177 Davon: Ja 171 Nein 1 Stimmenthaltung . . . 5 Zusammen wie oben . . . 177 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Friedensburg entschuld. Dr. Krone Ja Lemmer entschuld. Frau Dr. Maxsein . entschuld. Dr. Tillmanns entschuld. SPD Brandt entschuld. Dr. Königswarter . entschuld. Löbe — Neubauer entschuld. Name Abstimmung Neumann krank Dr. Schellenberg . — Frau Schroeder (Berlin) . — Schröter (Berlin) . — Frau Wolff — FDP Dr. Henn Ja Hübner Ja Frau Dr. Mulert . Ja Dr. Reif Ja Dr. Will Ja Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen . . 6 Davon: Ja 6 Nein — Stimmenthaltung . . . — Zusammen wie oben . . . . 6
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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
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    (d. h. nur quotale Befriedigung der ausländischen Gläubiger aus 10 : 1 bzw. 1 : 1 umgestellten Verbindlichkeiten Berliner Altbanken, mit Ausnahme von Reichsmarkschuldverschreibungen; keine Befriedigung der Ostgläubiger)


    (d. h. volle Befriedigung der ausländischen Gläubiger und der Ostgläubiger)

    Mill. DM
    b) aus sonstigen Reichsmarkforderungen (insbesondere Pensionen) ca. 50 Mill. DM
    c) aus Uraltguthaben ca. 100 Mill. DM ca. 280
    ca. 480 — 520
    Der Ausschuß hat sich nach sorgfältiger Abwägung aller zur Zeit in Frage kommenden Umstände für die sogenannte „kleine Lösung" entschieden, also für rund 200 Millionen DM anstatt rund 500 Millionen DM, in der Erwartung der „großen Lösung" zu einem späteren Zeitpunkt.
    Bonn, den 3. Juli 1953
    Dr. Will
    Berichterstatter
    Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14199
    Anlage 20 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
    Schriftlicher Bericht
    des Ausschusses für ERP-Fragen

    (15. Ausschuß)


    (Nr. 4433 [neu] der Drucksachen)

    über den Entwurf eines Gesetzes über die
    Verwaltung des ERP-Sondervermögens

    (Nr. 4283 der Drucksachen)

    Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Semler
    Der in Drucksache Nr. 4283 vorliegende Entwurf eines Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens beruht auf dem Gesetz vom 31. Januar 1950 (Bundesgesetzbl. 1950 S. 8) betreffend das Abkommen über Wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Dezember 1949. Dieses Gesetz sieht in Artikel III vor, daß die sogenannten DM-Gegenwertmittel ein Sondervermögen des Bundes darstellen und daß auf die Verwaltung dieses Sondervermögens die Vorschriften der Reichshaushaltsordnung Anwendung finden. Dem Sondervermögen fließen laufend Zins- und Tilgungsbeträge zu, die zu neuen wirtschaftlichen Förderungsmaßnahmen Verwendung finden. Es kommt diesem Vermögen mithin ein Dauer-Charakter zu, und es rechtfertigt sich daher eine besondere gesetzliche Regelung der Verwaltung dieses Vermögens.
    Der Bundesrat hat in seiner 99. Sitzung am 23. Januar 1953 eine Reihe von Änderungen zu dem Gesetzentwurf vorgeschlagen. Die Änderungsvorschläge und die Stellungnahme der Bundesregierung hierzu sind aus der Drucksache Nr. 4283 ersichtlich.
    Der Ausschuß hat in seiner Sitzung vom 2. Juni 1953 den Gesetzentwurf mit den Änderungsvorschlägen des Bundesrates und der Stellungnahme der Bundesregierung beraten.
    Zu § 2 des Gesetzentwurfs stimmte der Ausschuß der Auffassung der Bundesregierung zu, daß der Vorschlag des Bundesrates auf Einfügung des Wortes „unmittelbar" möglicherweise zu einer nicht gewollten Einengung der allgemeinen Zweckbestimmung führen könne. Der Vorschlag des Bundesrates wurde insoweit abgelehnt.
    Dagegen mißt der Ausschuß der Beifügung des Wortes „ausschließlich" in § 2 entscheidende Bedeutung bei. Durch die vom Ausschuß einstimmig gebilligte Fassung soll eine Verwendung von DM-
    Gegenwertmitteln für sonstige Zwecke, insbesondere zur Bestreitung von Ausgaben im allgemeinen Haushalt des Bundes, vom Haushaltsjahr 1954 an ausgeschlossen sein.
    Zu § 16 des Gesetzentwurfs ist der Ausschuß dem Gegenvorschlag der Bundesregierung zum Änderungsvorschlag des Bundesrates gefolgt, da außer dem Bundesminister für Wirtschaft auch andere Ressorts beteiligt sein können.
    Der Aufschub des Inkrafttretens der §§ 2, 5 Abs. 5, 7, 8 und 9 rechtfertigt sich aus der bereits vorgenommenen Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 1953/54, in welchem bereits Mittel aus dem Sondervermögen verplant worden sind.
    Bonn, den 1. Juli 1953
    Dr. Semler
    Berichterstatter
    14200 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
    Anlage 21 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
    Schriftlicher Bericht

    (zu Nr. 4491 der Drucksachen)

    des Ausschusses für Wirtschaftspolitik

    (13. Ausschuß)

    über den Entwurf eines Gesetzes zur
    Änderung der Titel II, III, IV und X der Gewerbeordnung

    (Nrn. 4491, 4170 der Drucksachen)

    Berichterstatter: Abgeordneter Lange
    1. Beratungsgegenstand
    Dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik hat der von der Bundesregierung dem Plenum des Bundestages zur Beratung übergebene
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Titel II, III, IV und X der Gewerbeordnung — Nr. 4170 der Drucksachen —
    einschließlich der Änderungsvorschläge des Bundesrates und der Stellungnahme der Bundesregierung hierzu vorgelegen. Mit der oben genannten Drucksache sind noch im Ausschuß
    der Antrag der Abgeordneten Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Baumgartner, Dr. Seelos und Fraktion der BP betr. Zulassung zum Gewerbebetrieb und Untersagung eines Gewerbebetriebes — Nr. 1016 der Drucksachen — Ziffer 1 b,
    der Antrag der Fraktion der FU (BP-Z) betr.
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung — Nr. 3265 der Drucksachen —,
    der Antrag der Abgeordneten Dirscherl und Genossen betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung — Nr. 3958 der Drucksachen — und
    der Antrag der Abgeordneten Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Eberhard und Genossen betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung — Nr. 4190 der Drucksachen —
    behandelt worden.
    Die Regierungsvorlage will, unabhängig von einer künftig vorzunehmenden und notwendigen Neukodifizierung der GewO, erreichen, daß sich aus der Praxis ergebende unbedingt abzustellende Unzulänglichkeiten jetzt schon beseitigt werden mit dem Ziel, Rechtseinheit und Rechtsgleichheit im Geltungsbereich des Grundgesetzes wiederherzustellen und erforderliche Angleichung an den gegenwärtigen Stand von Wirtschaft und Technik vorzunehmen.
    Wesentlichstes Anliegen des Entwurfs war die bundeseinheitliche Regelung des gesamten Fragenkomplexes, der mit den überwachungsbedürftigen Anlagen zusammenhängt. Diese Regelung mußte auch den gegenwärtigen Stand von Wirtschaft und Technik berücksichtigen. Es handelt sich hierbei in erster Linie um die bei der Anwendung des § 24 GewO entstandenen Schwierigkeiten.
    Zweites Anliegen des Entwurfs war es, wiederum für das ganze Bundesgebiet, die Gewerbeuntersagung, die in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich geregelt ist, einheitlich zu ordnen.
    Drittes Anliegen war es, die den Gewerbebetrieb außerhalb einer festen Betriebsstätte betreffenden Vorschriften unter Berücksichtigung der oben genannten Grundsätze zu ändern und Zweifelsfragen zu klären.
    Im übrigen kann in diesem Zusammenhang auf die der Regierungsvorlage beigegebene Begründung verwiesen werden. Ebenso sei der Hinweis auf die Begründung zu den Bundesratsvorschlägen und die Stellungnahme der Bundesregierung hierzu gestattet.
    Die übrigen genannten Drucksachen haben sich auch mit dem erwähnten Fragenkreis beschäftigt und sollen die dem Ausschußantrag entsprechende Erledigung finden.
    2. Verhandlungen des Ausschusses a) Zur Geschäftsordnung
    Vor Eintritt in die sachliche Beratung versuchte der Ausschuß, sich darüber klar zu werden, ob mit Rücksicht auf die zu erwartende starke Belastung der Ausschußarbeit gegen Ende der Legislaturperiode die Vorlage insgesamt, d. h. einschließlich der strittigen Fragen — allgemeine Gewerbeuntersagung und Gewerbeeinschränkungen beim Wandergewerbe —, behandelt werden sollte oder ob nur
    Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14201

    (Lange)

    nichtstrittige Punkte, z. B. die Regelung des Fragenkreises „überwachungsbedürftige Anlagen", zur Behandlung gestellt werden sollten. Einem Geschäftsordnungsantrag auf Aussetzung der Beratungen zu den §§ 35 und 56 und den damit zusammenhängenden Bestimmungen wurde nicht stattgegeben, weil die Mehrheit des Ausschusses die Meinung vertrat, das Plenum habe dem Ausschuß einen bestimmten, dem Umfang nach genau begrenzten oder umschriebenen Auftrag gegeben, dem man sich nicht entziehen könne.
    Weiterhin wurde vor Beginn der Sachberatung darauf hingewiesen, daß in diese Novelle eine entsprechende, sich aus den Bestimmungen des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) ergebende Regelung für das graphische Gewerbe eingebaut werden müsse. Diese Regelung sei in Verbindung mit einer Neufassung des § 30 c GewO erforderlich, um auch künftig, nach Inkrafttreten der Handwerksordnung, eine einheitliche Berufsausbildung im graphischen Gewerbe zu gewährleisten. Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik stimmte dieser Absicht zu und erklärte sich bereit, am Ende der Beratungen über die Regierungsvorlage in eine Prüfung der Frage einzutreten und gegebenenfalls eine entsprechende Bestimmung in die Novelle aufzunehmen.
    Bei der Beratung der Regierungsvorlage, so erklärte der Ausschuß, wolle er unter Berücksichtigung der oben dargelegten Bedenken mit der Behandlung des § 24 (überwachungsbedürftige Anlagen) beginnen, um unter allen Umständen dieses vordringliche Anliegen bis Ende der Legislaturperiode erledigen zu können.
    b) Zur Sache
    aa)Überwachungsbedürftige Anlagen
    Im Ausschuß bestand die einheitliche Auffassung, daß die bisherige unterschiedliche gewerbliche Überwachung der Dampfkessel und der übrigen überwachungsbedürftigen Anlagen zugunsten einer einheitlichen Regelung aufgegeben werden müsse. In diesem Zusammenhang erschien die aus Zusammenwirken von Regierung und Bundesrat entstandene Vorlage für die §§ .24, 24 a, 24 b, 24 c, 24 d und 25 brauchbar. Bei der Einzelberatung wurde zu § 24 Abs. 3 ausdrücklich festgestellt, daß der dort in der ursprünglichen Regierungsvorlage aufgestellte Katalog dem gegenwärtigen Stand von Wirtschaft und Technik entspräche und der künftigen Entwicklung genügend Raum ließe. Dieser Absatz wurde bei Wiederherstellung der Nr. 4 der Regierungsvorlage angenommen. Im übrigen wurde bei den zitierten Paragraphen erklärt, daß das aus dem Grundgesetz zu berücksichtigende Allgemeininteresse in dem Grundsatz der Nichtgefährdung der Beschäftigten oder Dritter (Schutz der Beschäftigten [Arbeitsschutz], Schutz der Nachbarschaft, Schutz der Allgemeinheit) in ausreichendem Maße durch die Vorlage gewahrt ist. Aus diesen Überlegungen ergaben sich die Beschlüsse des Ausschusses, die in der Drucksache Nr. 4491 ihren Niederschlag gefunden haben.
    An dieser Stelle ist noch auf eine Anregung hinzuweisen, die aus einem zu § 24 a Abs. 1 gestellten Antrag entspringt. Dieser Antrag ist nicht angenommen worden, weil die klare Formulierung der gegenwärtigen Ausschußvorlage vorgezogen wurde. Trotzdem soll der in dem Antrag enthaltene Gedanke in der Ausführung des § 24 a Abs. 1 von der Exekutive berücksichtigt werden. Der Antrag lautete wie folgt:
    „Werden Anlagen der in § 24 genannten Art, für deren Errichtung und Betrieb bis zum Inkrafttreten einer nach § 24 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung eine besondere Genehmigung nicht erforderlich war, auf Grund einer solchen Rechtsverordnung genehmigungspflichtig, so ist in dieser Verordnung gleichzeitig eine angemessene Übergangsfrist zur Einholung der Genehmigung sowie zur Vornahme etwaiger hierfür an den Anlagen notwendig werdender Änderungen zu bestimmen. Das gleiche gilt, wenn Anlagen auf Grund einer nach § 24 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung schärferen Anforderungen, als vor Erlaß dieser Rechtsverordnung bestanden, unterworfen werden. Vor Ablauf dieser Frist kann die Stillegung solcher Anlagen nur dann angeordnet werden, wenn durch die Fortsetzung des Betriebs der Anlagen eine auf andere Weise nicht zu beseitigende erhebliche Gefährdung der Beschäftigten oder Dritter zu befürchten ist."
    Bedenken wurden im Ausschuß wegen der mit der Eigenüberwachung einiger Betriebe verbundenen Interessenkollision geäußert. Diese Bedenken konnten jedoch mit dem Hinweis, daß auch hier die Prüfung, z. B. bei chemischen Betrieben mit einmaligen Anlagen, nur von anerkannten Prüfern durchgeführt werden könne, da andernfalls die Genehmigung zur Eigenüberwachung versagt würde, zerstreut werden.
    Der Ausschuß hat sich bei der Behandlung der Frage „überwachungsbedürftige Anlagen" im wesentlichen die Begründung der Regierung, auf die schon verwiesen wurde, zu eigen gemacht.
    bb) Gewerbeuntersagung
    Bei der Behandlung dieses Problems hat sich eine Mehrheit des Ausschusses im ersten Teil der Auseinandersetzung der Auffassung der Regierung angeschlossen, daß eine Gewerbeuntersagung allgemeiner Art möglich sein muß, um die gegenwärtige durch Landesgesetze bedingte, mit dem Grundgesetz nicht in Übereinstimmung zu bringende Benachteiligung für Handelsbetriebe zu beseitigen. Ebenso bestünde das dringende Bedürfnis, den gegenwärtigen § 35 in seiner antiquierten Form und Sprache dem heutigen Stand von Wirtschaft und Technik anzugleichen. Außerdem sollte die von der Regierung vorgeschlagene Formulierung für die ganze oder teilweise Untersagung an zwei Tatbestände gebunden sein: 1. Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden u n d 2. wenn durch Fortsetzung des Gewerbebetriebes eine Gefährdung der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten zu besorgen wäre.
    Nachdem diese auch mit dem Grundgesetz übereinstimmenden Grundsätze klar herausgearbeitet worden sind — sie waren in der Formulierung des § 35 Abs. i enthalten —, entschloß sich in diesem Stadium der Beratung auch die Minderheit, ihre Bedenken gegen die Generalklausel zurückzustellen. Damit war in der Frage der Gewerbeuntersagung eine einheitliche Auffassung im Ausschuß hergestellt. Meinungsverschiedenheiten blieben nur bestehen in der Frage, ob nach der Untersagung der Betroffene sein Recht vor den ordentlichen Gerichten oder den Verwaltungsgerichten suchen sollte. Zu diesem Punkte wollte der Ausschuß als Sachverständige Herren vom Deutschen Industrie- und Han-
    14202 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

    (Lange)

    delstag und vom Bundesverband der deutschen Industrie hören.
    Die Vertreter der genannten Organisationen äußerten sich dann im Ausschuß auf Wunsch einiger Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaftspolitik nicht nur zu dem Problem des Rechtsweges, sondern auch zu der grundsätzlichen, weiter oben dargelegten Frage. Die nach Anhörung der Herren Sachverständigen in der internen Ausschußberatung einsetzende Diskussion zeigte dann, daß bei einer Mehrheit jetzt die Bedenken wieder aufkamen, die ursprünglich nur bei einer Minderheit gegen die Generalklausel bestanden hatten.
    Es wurde dann der Antrag gestellt, die Behandlung des § 35 bei der vorliegenden Novelle auszusetzen und zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Ausschüsse des neugewählten zweiten Bundestages nicht so in Zeitnot wären, dieses Problem wiederaufzugreifen.
    Diesem Antrag wurde mit knapper Mehrheit stattgegeben. Die Minderheit forderte dann, daß der § 35 mindestens in einer Entschließung mit einem entsprechenden Ersuchen an die Bundesregierung behandelt werden müsse, um eine die ganze Wirtschaft erfassende Regelung in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz zu einem späteren Zeitpunkt zu erreichen. Dieser Auffassung wurde vom ganzen Ausschuß zugestimmt, und sie hat ihren Niederschlag in der Entschließung unter B 1 a) dieser Drucksache gefunden.
    cc) Vorschriften für den Gewerbebetrieb außerhalb einer festen Betriebsstätte (Wandergewerbe)

    Das Kernstück dieser Bestimmungen ist im § 56 zu sehen, der wesentliche Gewerbebeschränkungen enthält. Da hierzu eine weit über die Regierungsvorlage hinausgehende Wunschliste der interessierten Gruppen und Organisationen vorlag und eine ins einzelne gehende Prüfung bis in die Gemeinden notwendig gewesen wäre, entschloß sich der Ausschuß einstimmig, auf die Behandlung des § 56 und aller damit zusammenhängenden Fragen zu verzichten und dem Plenum über eine Entschließung, die auch den § 56 a einbezieht, die spätere Behandlung zu empfehlen. Auch hierbei war die Überlegung maßgebend, daß das Kernstück der vorliegenden Novelle unter allen Umständen, trotz Zeitnot, verabschiedet werden müsse.
    dd) Graphisches Gewerbe
    Wie vor Eintritt in die sachlichen Ausschußberatungen vereinbart, wurde der § 30 c GewO behandelt. Es ist im Zusammenhang mit der Geschäftsordnungsdebatte schon kurz auf die Gründe hingewiesen worden, die eine Neufassung des § 30 c erforderlich machen. Den dort mitgeteilten Überlegungen hat der Ausschuß weitgehend Raum gegeben und den nachfolgenden Vorschlag zum § 30 c zur Grundlage seiner Beratungen gemacht:
    „Entwurf
    einer Neufassung des § 30 c der Gewerbeordnung
    1. § 30 c der Gewerbeordnung erhält folgende Fassung:
    „§ 30 c

    (1) Das graphische Gewerbe darf nur ausgeübt

    werden, wenn der Inhaber des Betriebes oder die
    für die Leitung des Betriebes verantwortliche Person im Besitz eines Prüfungszeugnisses ist. Scheidet eine solche für die Leitung des Betriebes verantwortliche Person aus, so ist binnen eines Jahres eine andere Person für die Leitung des Betriebes zu bestellen, die im Besitz eines Prüfungszeugnisses ist.

    (2) Ein Gewerbe im Sinne des Absatzes 1 betreibt, wer Druckerzeugnisse, Druckstöcke oder Druckformen und die hierzu unmittelbar dienenden Erzeugnisse für Dritte herstellt.


    (3) Dem Prüfungszeugnis nach Absatz 1 steht ein Zeugnis über die bestandene handwerkliche Meisterprüfung (§ 41 ff. des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) vom . . . . Bundesgesetzbl. I S. ) in einem Fachgebiet des graphischen Gewerbes gleich.


    (4) Ein Prüfungszeugnis ist nicht erforderlich, wenn der Gewerbetreibende die erforderliche Sachkunde für die selbständige Ausübung des graphischen Gewerbes auf andere Weise nachweist und hierüber eine Bescheinigung der höheren Verwaltungsbehörde besitzt.


    (5) Für die Zulassung zur Prüfung ist § 44 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) vom (Bundesgesetzbl. I S. . . . .) sinngemäß anzuwenden. An die Stelle des Meisterprüfungsausschusses tritt der von der höheren Verwaltungsbehörde für ihren Bezirk zu errichtende Prüfungsausschuß. Zur Prüfung ist auch zugelassen, wer die Gehilfenprüfung bestanden und eine mehrjährige Tätigkeit als Gehilfe zurückgelegt hat oder zum Anleiten von Lehrlingen in einem entsprechenden Handwerk befugt ist.


    (6) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zu erlassen über

    1. die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses, die Berufung seiner Mitglieder und die Prüfungsordnung,
    2. die Erteilung der Bescheinigung nach Absatz 3.
    Bis zum Erlaß der Rechtsverordnungen nach Satz 1 dieses Absatzes steht ein Zeugnis über eine im Anschluß an eine Lehrmeisterprüfung bestandene Abschlußprüfung an einer für die Durchführung von Prüfungen staatlich anerkannten Fachschule des graphischen Gewerbes dem Prüfungszeugnis nach Absatz 1 gleich.

    (7) Absatz i findet auf die Betriebe der Bundesdruckerei, auf den handwerklichen Betrieb des graphischen Gewerbes sowie auf Personen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Titel I, II, III, IV und X der Gewerbeordnung vom (Bundesgesetzbl. I S.. . . .) den Betrieb eines graphischen Gewerbes begonnen haben, keine Anwendung."

    In diesen Beratungen wurde vom Ausschuß anerkannt, daß für das graphische Gewerbe sich aus seiner besonderen Situation auch eine besondere Lösung rechtfertige. Es wurde zugestanden, daß die Berufsausbildung, soweit sie in der Handwerksordnung für Berufe des graphischen Gewerbes geregelt worden ist, auch für den industriellen Sektor dieses Gewerbes in demselben Umfange zu regeln sei, um
    Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14203

    (Lange)

    die einheitliche Berufsausbildung, die im übrigen auf Vereinbarungen der Tarifkontrahenten beruht, zu sichern. Alle nicht von der Handwerksordnung erfaßten Berufe des graphischen Gewerbes sollten auch noch nicht in der GewO, sondern in einem noch zu schaffenden Bundesgesetz über die Berufsausbildung geregelt werden. In ein solches Gesetz seien dann die jetzt gefundenen Regelungen der Handwerksordnung und der GewO einzubeziehen.
    Nicht entschließen konnte sich der Ausschuß, jetzt schon, ohne die Auswirkungen auf die übrige Industrie eindeutig übersehen zu können, die gegenwärtige Praxis im graphischen Gewerbe, die in dem Entwurf zu § 30 c ihren Niederschlag gefunden hat, gesetzlich zu verankern. Auch hier wurde das Hilfsmittel der Entschließung — wie unter B 1 c formuliert — angewandt.
    Die in Frage stehende Berufsausbildung zu regeln, wurde dann einstimmig in der Fassung des in die Novelle eingefügten § 128 a beschlossen. Dieser Paragraph tritt aber nur zusammen mit der Handwerksordnung in Kraft und wieder außer Kraft, wenn eine Regelung nach der Entschließung unter B 1 c erfolgt.
    ee) Sonstige Vorschriften des Änderungsgesetzes
    Alle sonst angenommenen Bestimmungen, vorgenommenen Änderungen oder Streichungen ergaben sich aus den in den oben dargelegten Beratungen erarbeiteten Grundsätzen und vorgetragenen Auffassungen. Eine Einzelbesprechung erübrigt sich daher.
    Es sei noch erwähnt, daß der Ausschuß für Sozialpolitik mitberatend an der Vorlage gearbeitet hat. Er hat eine von den Beschlüssen des Ausschusses für Wirtschaftspoltik abweichende Meinung nicht geäußert.
    Zum Schluß sei noch mit allem Nachdruck auf die Entschließung unter B 1 d hingewiesen, in der die Bundesregierung ersucht wird,
    „nach Erledigung der in a bis c genannten Vorlagen eine Neufassung der Gewerbeordnung vorzubereiten mit dem Ziele, die Vorschriften zu vereinfachen und den Erfordernissen von Wirtschaft und Technik anzupassen. In dieser vorzubereitenden Neufassung sollen die Strafvorschriften auf das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten abgestellt werden."
    Bonn, den 1. Juli 1953
    Lange
    Berichterstatter
    14204 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
    Anlage 22 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
    Schriftliche Erklärung
    des Abgeordneten Günther (CDU)

    gemäß § 59 der Geschäftsordnung
    zur Abstimmung
    über den Entwurf eines Gesetzes zur
    Änderung der Titel II, III, IV und X der Gewerbeordnung

    (Nrn. 4491, 4170 der Drucksachen)

    I. In dem Gesetz zur Änderung der Titel II, III, IV und X der Gewerbeordnung ist es das Anliegen des Handwerks,
    1. im Zusammenhang mit § 14 die Regelung über die gewerbepolizeiliche Anmeldung einschließlich der Strafbestimmungen so zu gestalten, daß eine Bekämpfung der Schwarzarbeit möglichst wirksam durchgeführt werden kann;
    2. die Frage der Gewerbeuntersagung in § 53 so zu regeln, daß bei Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden die Untersagung in allen Gewerbezweigen (nicht nur im Handwerk und im Einzelhandel, sondern auch in der Industrie, im Großhandel, bei Banken, Versicherungen usw.) möglich ist;
    3. die Vorschriften über das Wandergewerbe in den §§ 55 ff. und über den Marktverkehr in den §§ 64 ff. grundlegend neu zu fassen.
    II. In dem Antrag des Ausschusses für Wirtschaftspolitik — Drucksache Nr. 4491 — wird dem Anliegen des Handwerks nur insoweit entsprochen, als die Regelung über die gewerbepolizeiliche Anmeldung einschließlich der Strafbestimmungen in einer Weise neu gestaltet wird, die Ansatzmöglichkeiten für die Bekämpfung der Schwarzarbeit bietet, wenngleich auch bei weitem noch nicht in dem Maße, wie es das
    vom Handwerk gewünschte besondere Strafgesetz gegen die Schwarzarbeit möglich machen würde. Der Wunsch auf ein besonderes Strafgesetz gegen die Schwarzarbeit kann daher auf Grund der vom Ausschuß für Wirtschaftspolitik bzw. in der Regierungsvorlage vorgeschlagenen Fassung der einschlägigen Bestimmungen der Gewerbeordnung keineswegs aufgegeben werden.
    III. Das Anliegen des Handwerks bezüglich der Regelung über die Gewerbeuntersagung in § 35 und über das Wandergewerbe findet in dem Antrag des Ausschusses für Wirtschaftspolitik nur Berücksichtigung in Form der vorgeschlagenen Entschließung B Ziffer 1 a) und b).
    IV. Vom Standpunkt des Handwerks aus als eines wichtigen Teiles unserer Volkswirtschaft ist es dringend angebracht, die vorgeschlagene Entschließung anzunehmen, damit die Bundesregierung veranlaßt wird, im Sinne der Entschließung eine gesetzliche Neuregelung vorzubereiten. Zweckmäßig kann es im übrigen sein, der Bundesregierung für die Vorlage eines Entwurfes den Termin des 31. März 1954 zu setzen.
    Günther
    Mitglied des Bundestages
    Deutscher Bundestag - 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14205
    Anlage 23 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
    Schriftlicher Bericht
    des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß)

    über die
    Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht
    betreffend
    Antrag der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen
    auf Feststellung, daß das
    Gesetz über das Bundesverwaltungsgericht
    vom 23. September 1952 in den Vorschriften des § 9 Abs. 1
    Buchstaben a, b, e und f mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig sei.

    (zu Nr. 4555 der Drucksachen)

    Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Arndt.
    Das Land Nordrhein-Westfalen behauptet im Wege der Normenkontrolle die Nichtigkeit der Bestimmungen, die eine Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in erster und einziger Instanz begründen.
    Der Bundestag hat die Gepflogenheit, sich nur ausnahmsweise in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren zu äußern oder sich an einem solchen Verfahren zu beteiligen. Eine Ausnahme ist nach der einstimmigen Überzeugung des Rechtsausschusses hier begründet, weil der Antrag eines Bundeslandes sich gegen den Bestand eines Bundesgesetzes richtet und die Streitfrage für die gesamte Bundesgerichtsbarkeit von grundlegender Bedeutung ist.
    Dürfte ein oberes Bundesgericht nur als Rechtsmittelgericht tätig werden, so wären auch die Vorschriften ungültig, die in Hoch- und Landesverratsverfahren dem Bundesgerichtshof die Zuständigkeit übertragen haben. Diesen Vorschriften hat
    auch das Land Nordrhein-Westfalen selbst zugestimmt, so daß es sich jetzt mit seiner eigenen Haltung in Widerspruch setzt.
    Die Gründe dafür, daß ein oberes Bundesgericht nicht notwendig allein ein Rechtsmittelgericht sein muß, hat als Berichterstatter seinerzeit der Abgeordnete Herr Dr. Wilhelm Laforet bereits vorgetragen.
    Der Abgeordnete Herr Dr. Kopf und ich sollen jeder für sich beauftragt sein, die Rechtsauffassung des Bundestages schriftlich dem Bundesverfassungsgericht zu unterbreiten, und ermächtigt werden, auch in einer mündlichen Verhandlung für den Bundestag zu sprechen.
    Bonn, den 3. Juli 1953
    Dr. Arndt
    Berichterstatter
    14206 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
    Anlage 24 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
    Schriftlicher Bericht
    des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht

    (21. Ausschuß)

    Änderung des Handelsgesetzbuches (Nrn. 4604, 3856 der Drucksachen)

    Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Leuze
    Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuches — Drucksache Nr. 3856 — wurde in der 244. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 11. Dezember 1952 dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht als federführendem Ausschuß und dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik als mitberatendem Ausschuß überwiesen. Der Wirtschaftspolitische Ausschuß hat sich in mehreren Sitzungen mit dem Gesetzentwurf befaßt und beschlossen, dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht gewisse Änderungen der Vorlage vorzuschlagen. Er hat dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen mit zehn gegen drei Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt. Die Minderheit des Ausschusses für Wirtschaftspolitik lehnte die Vorlage vor allem mit Rücksicht auf § 89 b des Entwurfs — Ausgleichsanspruch — ab.
    Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht behandelte den Gesetzentwurf in seinen Sitzungen vom 24. und 25. Juni 1953, und zwar unter eingehender Berücksichtigung der Vorschläge des Ausschusses für Wirtschaftspolitik. Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht hat als federführender Ausschuß die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung des Rechts der Handelsvertreter voll anerkannt. Im Handelsgesetzbuch vom Mai 1897 war dieses Rechtsgebiet nur in wenigen Bestimmungen behandelt und die Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses im wesentlichen den Vereinbarungen der Vertragsparteien überlassen worden. Seither ist dem Stande der Handelsvertreter in Verfolg der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung eine ungleich größere Bedeutung sowohl der Zahl seiner Angehörigen wie seiner Funktion im Wirtschaftsleben unseres Volkes nach zugewachsen. Demgemäß erscheint eine eingehende gesetzliche Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen Unternehmer und Handelsvertreter notwendig, eine Regelung, die ebenso auf die Interessen des Unternehmers wie auch besonders darauf Bedacht zu nehmen hat, daß die vielfach bestehende wirtschaftliche Abhängigkeit des Handelsvertreters von dem ihn beauftragenden Unternehmer nicht zu einer Rechtsbenachteiligung des Handelsvertreters führt. Der vorliegende Entwurf will dieses Ziel dadurch erreichen, daß er in wichtigen Punkten der Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmer und Handelsvertreter Bestimmungen trifft, die einer vertraglich vereinbarten Änderung nicht zugänglich sind. Im einzelnen kann auf den Inhalt des
    Entwurfs und die ihm von der Bundesregierung
    beigegebene Begründung Bezug genommen werden.
    Die vom Ausschuß vorgeschlagenen Änderungen betreffen folgende Bestimmungen.
    Zu Art. 1:
    Der Ausschuß beschloß, dem Vorschlag des Bundesrates entsprechend, die Streichung des § 85, da der Inhalt seines Abs. 1 im Hinblick auf den dispositiven Charakter des gesamten Handelsrechts überflüssig erscheint und die in seinem Abs. 2 vorgesehene Bestimmung systematisch besser in einem neuen § 92 c untergebracht wird.
    Zu § 86 b hat sich der Ausschuß den Änderungsvorschlägen des Ausschusses für Wirtschaftspolitik angeschlossen. Darnach wird die strengere Fassung des Regierungsentwurfs in Abs. 1, wonach abweichende Vereinbarungen nicht sollen getroffen werden können, dahin gemildert, daß der Anspruch des Handelsvertreters auf Delcredere-Provision im voraus nicht ausgeschlossen werden kann. Daß Abs. 1 Satz 2 und 3 zwingendes Recht bleiben, ergibt sich aus deren Wortlaut. Die Absätze 3 und 4 der Regierungsvorlage wurden in einem Abs. 3 zusammengefaßt mit der Wirkung, daß Abs. 1 nicht nur bei Auslandsgeschäften nicht gilt sondern auch bei Geschäften, zu deren Abschluß und Ausführung der Handelsvertreter unbeschränkt bevollmächtigt ist.
    Der Ausschuß hat, den Vorschlägen des Bundesrates und des Ausschusses für Wirtschaftspolitik folgend, in § 87 a Abs. 1 der Regierungsvorlage die ersten beiden Sätze umformuliert, weil er eine gesetzliche Festlegung über die Entstehung des Provisionsanspruches für entbehrlich hält, da die Entstehung des Anspruches sich aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergibt, und weil er die rechtlich unergiebige Unterscheidung zwischen dem Entstehen und Zustehen des Anspruches vermeiden wollte. — Denselben Sinn hat die in Abs. 3 Satz 1 vorgenommene Änderung.
    In Abs. 1 Satz 3 der Ausschußfassung sind die Worte: „In jedem Falle hat der Handelsvertreter Anspruch auf Provision" ersetzt worden durch die Worte: „Unabhängig von einer Vereinbarung hat der Handelsvertreter Anspruch auf Provision". Dadurch soll klargestellt werden, daß der Provisionsanspruch des Handelsvertreters auch dann zur
    Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. JuU 1953 14207

    (Dr. Leuze)

    Entstehung kommen muß, wenn der Dritte das Geschäft vor dem Unternehmer ausführt. Um den zwingenden Charakter dieser Vorschrift sicherzustellen, wurde in Abs. 5 der Hinweis auf Abs. 1 Satz 3 eingefügt. Allerdings sollen nur dem Handelsvertreter nachteilige Vereinbarungen ausgeschlossen sein. Hinsichtlich Abs. 4 war der Ausschuß mit dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik der Auffassung, daß die Fälligkeit des Provisionsanspruches von der Abrechnung des Unternehmers abhängig zu machen sei.
    In § 87 b Abs. 3 hat der Ausschuß dem Satz 2 Halbsatz 2 eine Formulierung gegeben, die verdeutlicht, daß bei Gebrauchsüberlassungs- und Nutzungsverträgen von unbestimmter Dauer der Handelsvertreter im Falle der Nichtkündigung für jeden neuen Vertragsabschnitt Anspruch auf Provision hat.
    Die Neufassung der Bestimmung in § 87 c Abs. 1 wurde durch die zu § 87 a Abs. 4 beschlossene Änderung notwendig, wodurch die Fälligkeit des Provisionsanspruches von der Abrechnung des Unternehmers abhängig gemacht wird. Die vom Ausschuß gewählte Fassung des § 87 c Abs. 1 will vermeiden, daß von dem Unternehmer eine Abrechnung über Provisionsansprüche verlangt wird, die erst in den letzten Tagen des Abrechnungszeitraumes entstanden sind. Damit wäre der Unternehmer überfordert. Er soll deshalb unverzüglich nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes, spätestens aber zum Ende des folgenden Monats, abrechnen müssen. Auch nach der vom Ausschuß beschlossenen Fassung bleibt es den Vertragsparteien überlassen, den Abrechnungszeitraum auf drei Monate zu erstrecken. In Abs. 2 und 3 wird durch die vorgenommenen Änderungen der Gesetzeswortlaut den zu § 87 a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 beschlossenen Änderungen angepaßt. In Abs. 4 erschien es notwendig, neben den vereidigten Buchsachverständigen auch die Wirtschaftsprüfer aufzuführen.
    In § 88 a Abs. 2 wird durch die Worte: „ein nach allgemeinen Vorschriften bestehendes Zurückbehaltungsrecht" klargestellt, daß diese Vorschrift nicht ein neues Zurückbehaltungsrecht begründen will, sondern nur den Anwendungsbereich eines auf Grund allgemeiner Vorschriften bereits bestehenden Zurückbehaltungsrechtes einschränken will.
    In § 89 Abs. 2 hat der Ausschuß den Satz 2 gestrichen, da er ihn für entbehrlich hält, weil der Wortlaut des Abs. 2 Satz 1 die zwingende Natur dieser Vorschrift genügend klärt. Wie sich aus dem Wort „mindestens" ergibt, können die Vertragsparteien eine längere Kündigungsfrist als drei Monate vereinbaren.
    Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik hatte dem federführenden Ausschuß eine übersichtlichere Fassung des § 89 b vorgeschlagen. Gleichzeitig hatte er eine nicht unerhebliche Erweiterung der Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruches angeregt, indem er bei dem Vergleich der infolge der Beendigung des Vertragsverhältnisses eintretenden Vorteile des Unternehmers und Nachteile des Handelsvertreters nicht nur den vom Handelsvertreter geschaffenen Kundenstamm berücksichtigt wissen wollte, sondern dessen geschäftliche Tätigkeit überhaupt sowie eine auf dessen Arbeit zurückgehende Umsatzsteigerung. Dieser Erweiterung konnte sich der Ausschuß nicht anschließen. Er war der Meinung, daß es nicht gerechtfertigt sei, in die Beurteilung der dem Unternehmer aus der Beendigung des Vertragsverhältnisses erwachsenden Vorteile die gesamte geschäftliche Tätigkeit des Handelsvertreters für den Unternehmer mit einzuschließen, da ja doch die Beauftragung eines Handelsvertreters und das zwischen ihm und dem Unternehmer bestehende Vertragsverhältnis darin ihren Sinn finden, dem Unternehmer Vorteile zu bringen. Die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Handelsvertreter als solche konnte deshalb der Ausschuß nicht als gerechte Grundlage eines Ausgleichsanspruches ansehen. Die gleichen Gründe veranlaßten den Ausschuß, eine durch den Handelsvertreter verursachte Umsatzsteigerung außer Betracht zu lassen, dies namentlich auch deshalb, weil der Nachweis einer gerade auf die Tätigkeit eines einzelnen Handelsvertreters zurückzuführenden Umsatzsteigerung ganz erheblichen Beweisschwierigkeiten begegnen müßte.
    Aus diesen Gründen ging der Ausschuß bei der Formulierung der in § 89 b Abs. 1 Ziff. 1 und 2 aufgeführten Voraussetzungen des Ausgleichsanspruches wieder auf die Regierungsvorlage zurück und stellte die Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruches darauf ab, daß der Handelsvertreter bei Beendigung des Vertragsverhältnisses den von ihm eingebrachten oder neugeschaffenen Kundenstamm verliert und daraus Nachteile hat, während der Unternehmer aus der Geschäftsverbindung mit diesem Kundenstamm weiterhin erhebliche Vorteile zieht. Der in Abs. 1 neu eingefügte Satz 2 stellt klar, daß in den Kreis der vom Handelsvertreter neugeworbenen Kundschaft auch solche Kunden einzubeziehen sind, die zwar schon bei Beginn des Vertragsverhältnisses Kunden des Unternehmers gewesen sind, mit denen aber durch die Tätigkeit des Handelsvertreters die Geschäftsverbindung wesentlich erweitert worden ist.
    In Abs. 1 Ziff. 3 übernahm der Ausschuß den Vorschlag des Ausschusses für Wirtschaftspolitik, wonach ein Ausgleichsanspruch nur dann gegeben sein soll, wenn dies unter Berücksichtigung aller Umstände der Billigkeit entspricht. Damit wird gesagt, daß bei der Beurteilung eines Ausgleichsanspruches auch die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Teile und die soziale Lage des Handelsvertreters Berücksichtigung finden müssen. Dies wird vor allem bei Handelsvertretern mit großen Provisionseinkünften zu berücksichtigen sein. In Abs. 2 bestimmte der Ausschuß im Einklang mit dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik die oberste Grenze des Ausgleichsanspruches.
    Dem Vorschlag des Ausschusses für Wirtchaftspolitik, einem Handelsvertreter, der sein Gewerbe in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreibt, den Ausgleichsanspruch zu versagen, konnte der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht nicht folgen. Mag auch ein derartiger Handelsvertreter dem Unternehmer in voller wirtschaftlicher Unabhängigkeit gegenüberstehen und deshalb im Einzelfall ein Ausgleichsanspruch aus Billigkeitsgründen zu versagen sein, so rechtfertigt dies doch nicht, in der Form einer Kapitalgesellschaft betriebene Handelsvertretungen von vornherein von der Geltendmachung eines Ausgleichsanspruches auszuschließen und damit eine Rechtsungleichheit zwischen natürlichen und juristischen Personen zu setzen. Durch die Umformulierung des Abs. 3 Satz 2 der Ausschußfassung wird klargestellt, daß diese Bestimmung sowohl bei fristloser wie fristgerechter Kündigung anzuwenden ist.
    In Abs. 4 wird, dem Vorschlag des Ausschusses für Wirtschaftspolitik entsprechend, eine Ausschlußfrist von drei Monaten für die Geltendma-
    14208 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

    (Dr. Leuze)

    chung des Ausgleichsanspruches bestimmt, um die vertraglichen Beziehungen zwischen den Beteiligten einer möglichst raschen Klärung zuzuführen. In Abs. 6 wird der Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters den besonderen Verhältnissen der Versicherungswirtschaft angepaßt.
    Die in § 90 vorgenommene Änderung geht auf den Vorschlag des Bundesrates zurück. Sie ist rein redaktioneller Natur und will den Gesetzeswortlaut dem Sprachgebrauch des Handelsgesetzbuches anpassen.
    In § 90 a werden nur dem Handelsvertreter nachteilige Vereinbarungen ausgeschlossen.
    In § 92 Abs. 4 werden die Vorschriften über das Entstehen des Provisionsanspruches des Versicherungsvertreters den besonderen Verhältnissen der Versicherungswirtschaft angepaßt. Durch die Einfügung eines Abs. 5 wird der Bausparkassenvertreter dem Versicherungsvertreter gleichgestellt.
    Die in § 92 a Abs. 1 und Abs. 2 vorgenommene Änderung stellt klar, daß die dort vorgesehene Rechtsverordnung nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
    In § 92 b hat der Ausschuß auf eine Definition des Begriffes „Handelsvertreter im Nebenberuf" verzichtet und demgemäß den Abs. 1 gestrichen. Dafür wurde ein Abs. 3 a eingefügt, der für die Frage, ob ein Handelsvertreter im Nebenberuf tätig ist, die Verkehrsauffassung entscheidend sein läßt. In einem neuen Abs. 3 b wird die Anwendbarkeit des § 92 b auf Versicherungsvertreter und Bausparkassenvertreter ausgedehnt.
    Der neue § 92 c übernimmt als Abs. 1 die in der Regierungsvorlage in § 85 Abs. 2 getroffene Bestimmung und dehnt in Abs. 2 die völlige Vertragsfreiheit auf den Handelsvertreter aus, der mit der Vermittlung oder dem Abschluß von Geschäften betraut wird, die die Befrachtung, Abfertigung oder Ausrüstung von Schiffen oder die Buchung von Passagen auf Schiffen zum Gegenstand haben.
    Zu Art. 3:
    In Art. 3 haben die beiden Ausschüsse von einer Änderung des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes (AGG) Abstand genommen. In der Ausschußfassung stellt Art. 3 als selbständige Bestimmung fest, inwieweit Handelsvertreter im Sinne des § 5 Abs. 1 des AGG „wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind". Die Regierungsvorlage bezog sich hierbei auf die in § 92 a erwähnte Rechtsverordnung und wollte nur diejenigen Handelsvertreter als arbeitnehmerähnliche Personen betrachtet wissen, die als Einfirmenvertreter kraft Vertrages oder Weisung während der letzten sechs Monate vor Rechtshängigkeit nur die in der Rechtsverordnung festgesetzte Mindestvergütung bezogen haben.
    Diese Regelung erschien den beiden mit dem Gesetzentwurf befaßten Ausschüssen nicht genügend, da mit einem baldigen Erlaß der in § 92 a erwähnten Rechtsverordnung nicht gerechnet werden kann. Sie waren jedoch übereinstimmend der Auffassung, daß nach der Systematik des vorliegenden Gesetzentwurfes der Begriff „arbeitnehmerähnliche Personen" auf Handelsvertreter nur insoweit angewandt werden könne, als sich um wirtschaftlich abhängige Einfirmenvertreter kraft Vertrages oder Weisung im Sinne des § 92 a des Handelsgesetzbuches handle. Um unbefriedigende und kostspielige Zuständigkeitsstreitigkeiten zu vermeiden, wird derjenige Einfirmenvertreter als wirtschaftlich abhängig angesehen, dessen Gesamtvergütung im Durchschnitt monatlich nicht mehr als 500 DM beträgt. Eine Zersplitterung der Rechtsprechung auf dem Gebiete des Handelsvertreterrechts ist bei dieser Regelung nach Auffassung des federführenden Ausschusses nicht zu befürchten. Da die Vergütungsgrenze von 500 DM als Maßstab für die wirtschaftliche Abhängigkeit von Einfirmenvertretern den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen unterworfen ist, ihre Anpassung an die jeweiligen Lohn- und Preisverhältnisse jedoch nicht von einer Gesetzesänderung abhängig gemacht werden soll, wurde in Abs. 2 der Bundesminister der Justiz ermächtigt, die Anpassung der Vergütungsgrenze im Einvernehmen mit den Bundesministern für Wirtschaft und für Arbeit im Wege der Rechtsverordnung vorzunehmen.
    Zu Art. 4:
    In Art. 4 wird durch eine Änderung des § 61 Nr. 1 der Konkursordnung dem wirtschaftlich abhängigen Einfirmenvertreter kraft Vertrages oder Weisung ein Konkursvorrecht eingeräumt, das im einzelnen in gleicher Weise ausgestaltet ist wie die Bestimmung des Art. 3. Eine Ermächtigung, die Vergütungsgrenze den jeweiligen Lohn- und Preisverhältnissen im Wege der Rechtsverordnung anzupassen, mußte hier im Hinblick auf die materielle Bedeutung eines Konkursvorrechtes entfallen.
    Zu Art. 5:
    Art. 5 enthält die übliche Berlin-Klausel.
    Zu Art. 6:
    Nach Art. 6 tritt das Gesetz mit dem ersten Tage des vierten Monates nach seiner Verkündung in Kraft.
    Entsprechend dem Vorschlag des Ausschusses für Wirtschaftspolitik hat der Ausschuß durch Einfügung eines Abs. 2 a die Anwendung des § 92 b Abs. 2 des Handelsgesetzbuches auf bei Inkrafttreten des Gesetzes bestehende Vertragsverhältnisse ausgeschlossen.
    Bonn, den 3. Juli 1953
    Dr. Leuze
    Berichterstatter
    Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14209
    Anlage 25 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
    Schriftlicher Bericht
    des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß)

    über den Antrag der Fraktion der FU betreffend
    Einfuhr von Schnittholz

    (zu Nr. 4489, 3873 der Drucksachen)

    Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Atzenroth
    Von der Fraktion der FU ist am 20. November 1952 unter der oben angegebenen Drucksachennummer beantragt worden, „die Bundesregierung zu ersuchen, die Einfuhr von Schnittholz zu unterbinden und nur noch auf Rohholz zu beschränken". In der Plenarsitzung vom 11. Dezember 1952 ist dieser Antrag an den Wirtschaftspolitischen Ausschuß federführend und außerdem an die Ausschüsse für Außenhandelsfragen und Grenzlandfragen überwiesen worden, nachdem die Antragsteiler die Worte „zu unterbinden" abgeändert hatten in „weitestgehend zu beschränken".
    Die beiden mitbeteiligten Ausschüsse haben dem Antrage zugestimmt, wobei der Ausschuß für Grenzlandfragen der Bundesregierung empfehlen will, der notleidenden Holzindustrie des Bayerischen Waldes durch fühlbare Tarifvergünstigungen zu helfen. Im Wirtschaftspolitischen Ausschuß begründeten die Antragsteller ihren Antrag damit, daß sie vor allem der notleidenden Sägeindustrie helfen wollten. Die Notlage sei besonders groß im süddeutschen Raum, wo 70 % der Betriebe unterbeschäftigt seien. Aus diesem Grunde sei eine Beschränkung der Schnittholz-Einfuhr notwendig.
    Dem wurde entgegengehalten, daß man nach dem jahrzehntelangen Raubbau am deutschen Walde jetzt zwangsläufig wieder zu einem normalen Einschlag gekommen sei und daß sich daraus automatisch ein verringertes Angebot an deutschem Rohholz ergebe. Andererseits sei aber die Sägeindustrie in ihrem Volumen stark vergrößert worden. Ihre Unterbeschäftigung sei also vor allem durch das jetzt zutage tretende Mißverhältnis zwischen Angebot an deutschem Rohholz und Sägewerks-Kapazität entstanden. Diese Sachlage könne nicht dadurch geändert werden, daß weiterhin Schnittholz eingeführt werde, denn dadurch werde die Beschäftigungsmöglichkeit der deutschen Sägeindustrie ja nicht erhöht. Von dem Regierungsvertreter wurde darauf hingewiesen, daß die Einfuhr von Schnittholz liberalisiert sei und daß eine Änderung dieses Zustandes durch einseitige Handlungen der Bundesrepublik nicht möglich sei. Schließlich wurde aus Kreisen des Ausschusses erklärt, daß sich die verstärkte Einfuhr von Schnittholz im letzten Jahr sehr günstig auf die allgemeine Wirtschaftslage ausgewirkt habe. Der Ausschuß war daher gegen die Stimme der Antragstellerin der Ansicht, daß man dem Ersuchen, die Schnittholz-Einfuhr weitest zu beschränken, nicht folgen könne.
    Allgemein schloß man sich dagegen der Forderung nach verstärkter Einfuhr von Rohholz an. Der Vertreter der Bundesregierung erklärte, daß es auch der Wunsch des Ministeriums sei, die für eine normale Beschäftigung der deutschen Sägeindustrie fehlenden 30 % Rohholz durch Einfuhr aus dem Auslande zu beschaffen. Es sei auch gelungen, die Rohholz-Einfuhr gegenüber 1950 wesentlich zu steigern. Jedoch müsse beachtet werden, daß unsere Handelsvertragspartner ihrerseits den gleichen Wert auf eine Beschäftigung ihrer Sägewerke legten wie wir und daher in erster Linie an der Ausfuhr von Schnittholz interessiert seien. Der Ausschuß war der Meinung, daß trotzdem mit allen Mitteln versucht werden solle, eine Steigerung der Rohholzeinfuhr durch vertragliche Vereinbarungen zu erreichen, und beschloß, dem Plenum des Bundestages den Antrag der FU in folgender Fassung zur Annahme vorzulegen:
    Die Bundesregierung wird ersucht, bei künftigen Handelsvertragsverhandlungen besonderen Wert auf die erhöhte Einfuhr von Rundholz zu legen.
    Ich habe den Auftrag, um Annahme dieses Antrages zu bitten.
    Bonn, den 1. Juli 1953
    Dr. Atzenroth Berichterstatter
    14210 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
    Anlage 26 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
    Schriftlicher Bericht
    des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß)

    über den Antrag der Fraktion der FU betreffend
    Einfuhr von Ziegeln

    (Nr. 4090 der Drucksachen)

    Berichterstatter: Abgeordneter Wehr
    Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) hat zu dem Antrag der Fraktion der FU (BP-Z), Drucksache Nr. 4147, betr. Einfuhr von Ziegeln einstimmig beschlossen, den mit Drucksache Nr. 4490 gefaßten Beschluß dem Hohen Haus zur Annahme zu empfehlen.
    Nach Untersuchung des materiellen Gehaltes des Antrags der Fraktion der FU (BP-Z) handelt es sich darum, daß im Jahre 1952 aus der CSR Dachziegel eingeführt worden sind, die vor allem die Ziegeleien des Sanierungsgebiets im Bayerischen Wald betroffen haben. In der Gesamtmenge stellt sich diese Einfuhr auf 2,6 Millionen Stück, die einen Wert von 325 000 DM darstellen. Die Gesamterzeugung im Bundesgebiet belief sich auf 918,5 Millionen Stück, von denen der Anteil Bayerns 270 Millionen Stück beträgt. Gemessen an der Gesamterzeugung des Bundesgebiets ergibt sich, daß es sich hierbei um 0,27 % handelt, selbst wenn man die Erzeugung Bayerns zugrunde legt, um nur 0,93 %. Da andererseits die Handelsbeziehungen mit der CSR weiter aufrechterhalten werden sollen, war das bei der Bearbeitung des Antrags zu berücksichtigen. Eine besondere Rolle spielt die Art der Ware, da es sich bei Dachziegeln um ein
    Erzeugnis handelt, das keine allzuweiten Transportwege verträgt; andererseits war aber während der Zeit der Einfuhr immerhin ein Engpaß in der Bundesrepublik vorhanden, der mit dieser Einfuhr überbrückt werden mußte, um nicht das Baugeschehen zu beeinflussen. Da also nicht damit zu rechnen und auch nicht beabsichtigt ist, die Einfuhr im Jahre 1953 zu erhöhen, andererseits aber die Handelbeziehungen aufrechterhalten werden sollen, war es, um die Ziegeleien der Sanierungsgebiete im Bayerischen Wald zu schützen, notwendig, die Bundesregierung zu ersuchen, bei der Ausschreibung der Importe von Dachziegeln auf die besonderen Belange der Sanierungsgebiete im Bayerischen Wald gebührend Rücksicht zu nehmen.
    Der Beschluß wurde einstimmig gefaßt und dem Hohen Haus empfohlen, diesem Beschluß stattzugeben.
    Bonn, den 3. Juli 1953
    Wehr
    Berichterstatter
    Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14211
    Anlage 27 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
    Schriftlicher Bericht

    (zu Nr. 4536 der Drucksachen)

    des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß)

    über den
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über
    steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr

    (Nrn. 4242, 4536 der Drucksachen)

    Berichterstatter: Abgeordneter Margulies
    Der Deutsche Bundestag hat am 1. Juni 1951 beschlossen, die Bundesregierung zu ersuchen, bis zum 31. Oktober 1951 eine Neufassung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr vorzulegen, in welcher die steuerliche Begünstigung der Fertigwaren-Vorerzeugnisse und der Fertigwaren-Enderzeugnisse differenziert werden sollte. Die mit Drucksache Nr. 4242 am 8. April 1953 vorgelegte Novelle entspricht diesem Beschluß. Wegen der Verzögerung wird von der Verwaltung geltend gemacht, daß die Aufteilung der Fertigwaren-Vorerzeugnisse und -Enderzeugnisse, die jetzt in der Vergütungsliste (Anlage zu § 79 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz) mit III und IV bezeichnet sind, langwierige Beratungen erfordert habe.
    Grundsätzlich sind der federführende Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und der mitberatende Ausschuß für Außenhandelsfragen der Ansicht, daß Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr ähnliche Maßnahmen in anderen Ländern hervorriefen und der Abbau solcher Maßnahmen im gegenseitigen Einvernehmen der am Export interessierten Staaten wünschenswert sei. Bis dahin könne jedoch auf die Schaffung von Anreizen nicht verzichtet werden, um die Nachteile, die dem Ausführer gegenüber dem Inlandsabsatz erwüchsen, durch entsprechende steuerliche Begünstigung auszugleichen. Geprüft wurde auch die Frage, ob zwischen Ausfuhren in Handelsvertragsländer und anderen Exporten unterschieden werden solle. Abgesehen von der Schwierigkeit der Durchführung einer solchen Trennung wurde sie auch deswegen abgelehnt, weil die Schwierigkeiten der Ausfuhr in Handelsvertragsländer zwar anderer Art, aber nicht geringer seien.
    Da die im Gesetz festgelegten steuerlichen Begünstigungen an die Voraussetzungen der Verbringung von Gegenständen in das Ausland und daran gebunden sind, daß das Entgelt in Devisen besteht,
    war weiterhin zu prüfen, ob auch solche Lieferungen an das Ausland steuerlich begünstigt sind, deren Bezahlung aus devisengleichen DM-Konten vorgenommen wird. Die Bank deutscher Länder stellt sich auf Anfrage mit Schreiben vom 27. Mai 1953 auf den Standpunkt, daß nichts dagegen einzuwenden sei, daß Lieferungen an das Ausland steuerlich begünstigt werden, wenn sie aus Guthaben bezahlt werden, die durch Bezahlung von Entgelten für ausländische Leistungen in Deutscher Mark entstehen. Das Bundesfinanzministerium erklärt hierzu, daß die Auslegung der entsprechenden Bestimmung in der Praxis bereits im Sinne der Stellungnahme der Bank deutscher Länder erfolge, so daß eine Änderung des Gesetzestextes nicht erforderlich sei. In Absatz 3 ihres Briefes stellt die Bank deutscher Länder fest, daß manche Dienstleistungen für ausländische Auftraggeber mit Sperrmark bezahlt werden dürften, und hebt hervor, daß Steuererleichterungen für solche Dienstleistungen nur beansprucht werden könnten, wenn sie in Devisen oder aus devisengleichen DM-Guthaben bezahlt würden. Das Bundesfinanzministerium schließt sich dieser Auffassung an, soweit Leistungen für das Ausland durch den vorliegenden Gesetzentwurf begünstigt werden.
    Die bereits in der Regierungsvorlage im Artikel I Nr. 1 Buchst. b unter bb) vorgeschlagene und begründete Einführung der sogenannten Abholklausel wurde vom Ausschuß etwas anders formuliert und eine sechsmonatige Befristung eingeführt. Unter Buchst. c wurde unter bb) die Regierungsvorlage übernommen, aber ein neuer Absatz eingeführt, der sich als notwendig erwies, um einen bisher vom Gesetz nicht erfaßten förderungswürdigen Tatbestand einzubeziehen. Bei größeren Anlagen erfolgen Zulieferungen an den Generalunternehmer oft im Ausland, so daß bisher weder der Generalunternehmer — da er die Gegenstände nicht in das Ausland verbringt — noch der Subunternehmer — da er die Gegenstände nicht im
    14212 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

    (Margulies)

    Inland an einen Ausfuhrhändler liefert — steuerlich begünstigt waren.
    Gemäß Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Außenhandelsfragen wurde unter Nr. 1 Buchst. d durch Aufnahme einer Ziffer 5 die Lieferung im Ausland von Fischen an einen ausländischen Arbeitnehmer in der Kategorie IV begünstigt, die von inländischen Fischereiunternehmern auf hoher See gefangen worden sind.
    Die Höhe der Begünstigungen wurde gemäß Regierungsvorlage beschlossen. Lediglich die Vergünstigung für den Ausfuhrhändler wurde vom Ausschuß mit 11/4 vom Hundert beschlossen und die Lieferungen von inländischen Fischereiunternehmungen im Ausland unter Enderzeugnissen mit 31/2 vom Hundert eingereiht.
    Nach eingehender Beratung unter Anhörung von Sachverständigen wurde mit Mehrheit beschlossen, die in der Regierungsvorlage Artikel I Nr. 4 Buchst. c vorgesehene Streichung des § 4 Abs. 4 des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr vom 28. Juni 1951 abzulehnen. Der Absatz bestimmte die Hinzurechnung der für die Gewinnermittlung zum Zwecke der Einkommen- und Körperschaftsbesteuerung vorgesehenen Abzüge zu dem der Gewerbesteuer unterliegenden Ertrag. Der Deutsche Städtetag machte geltend, daß die hier eintretende Steuerersparnis nur zu 35 vom Hundert dem Ausführenden und zu 65 vom Hundert dem Bund und den Ländern zufließe, so daß der Einbuße der Gemeinden kein entsprechender Vorteil der exportierenden Wirtschaft gegenüberstände. Das Bundesfinanzministerium wandte dagegen ein, daß der Gewerbeertrag durch die Exportförderungsmaßnahmen steige und sich die finanzielle Lage der Gemeinden in der letzten Zeit wesentlich gebessert habe, so daß ihnen die vorgeschlagene Belastung zugunsten der Exportwirtschaft zuzumuten sei. Der Ausschuß lehnte jedoch die Streichung ab und folgte dem Vorschlag des Bundesrates.
    Unter Artikel I Nr. 5 a beschloß der Ausschuß, dem § 6 des Exportförderungsgesetzes einen Satz anzufügen, nach welchem der Betrag der Steuererleichterungen, soweit die 50%-Grenze überschritten ist, auf die folgenden drei Wirtschaftsjahre übertragen werden kann. Beantragt war zunächst der Wegfall der 50%-Klausel, gegen den sich das Bundesfinanzministerium wegen des zu erwartenden Steuerausfalles aussprach. Die 50%-Klausel bedeutet jedoch eine Benachteiligung der auf den Außenhandel spezialisierten Unternehmen, die sich teilweise, was besonders bei den Handelsfirmen zutrifft, im Inlandsmarkt gar nicht betätigen. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wurde mit Mehrheit beschlossen, daß ein dreijähriger Vortrag möglich sein soll, wenn die Steuererleichterungen die Hälfte des steuerlichen Gewinnes übersteigen.
    Unter Artikel I Nr. 6 wurde auf Wunsch des Ausschusses an Stelle der in der Regierungsvorlage vorgesehenen Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen die positive Form gewählt und im einzelnen festgelegt, was als Ausfuhrlieferung im Sinne des § 4 Ziffer 3 des Umsatzsteuergesetzes gilt. Dem Sinne nach deckt sich die Formulierung des Ausschusses mit den Vorschlägen der Regierung. Beschlossen wurde ferner, analog der Begünstigung im Einkommen- bzw. Körperschaftsteuergesetz, die Einbeziehung der im Ausland von inländischen Fischereiunternehmen angelandeten Fische in die Befreiung von der Umsatzsteuer.
    Neu eingefügt wurden in Artikel I Nr. 8 die Buchstaben d und e, welche Lieferungen an Dienststellen einer ausländischen Regierung im Inland (off-shore-Kääufe), wenn die Bezahlung in Devisen oder von der Bundesregierung bezeichneten anderen Zahlungsmitteln besteht, in die Vergünstigung der Steuern vom Einkommen und Ertrag und in die Befreiung der Umsatzsteuer einzubeziehen. Die in der Regierungsvorlage unter Buchstabe d vorgesehene Ermächtigung wurde in Artikel II Abs. 2 untergebracht, wobei festgestellt wurde, daß sich die erteilte Ermächtigung auf den zur Zeit gültigen Wortlaut der Durchführungsverordnungen bezieht. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf die Überschrift des Gesetzes, zu der im Ausschuß der Wunsch vorgebracht wurde, es umzubenennen in „Gesetz über steuerliche Maßnahmen zur Förderung des Außenhandels", welchem Wunsch der Ausschuß jedoch nicht gefolgt ist.
    Artikel III regelt das Inkrafttreten des Gesetzes für die einzelnen Tatbestände. Dem vorgebrachten Wunsche, mit Hinblick auf die stark verzögerte Verabschiedung des Gesetzes das Inkrafttreten rückwirkend vorzuschreiben, folgte der Ausschuß nicht, zumal sich aus der Aufgliederung in die Listen III — Vorerzeugnisse — und IV — Enderzeugnisse — auch Nachteile ergeben können, die rückwirkend nur schwer zu erfassen sind.
    Dem Wunsche der Regierung, Vorschriften über Zölle und Verbrauchsteuern auf Lieferungen an ausländische Dienststellen in Deutschland in das Gesetz aufzunehmen, konnte der Ausschuß nicht folgen.
    Auch eine Reihe von Wünschen der Wirtschaft, die von Mitgliedern des Ausschusses als Anträge aufgenommen wurden, verfielen der Ablehnung; insbesondere wurde eine Einbeziehung des Hotel- und Gaststättengewerbes mit seinen Dienstleistungen für Ausländer nicht gutgeheißen, in der Überzeugung, daß die etwa gewährten steuerlichen Vorteile angesichts des scharfen Wettbewerbs in Form von Preisermäßigungen dem Ausland zugute kommen würden. Der Finanz- und Steuerausschuß sah sich auch nicht in der Lage, die Entgelte der Exportvertreter in die Begünstigungen des Gesetzes einzubeziehen, da diese in der Regel vom Exporteur in D-Mark getragen werden und damit eine der sicheren Voraussetzungen für die Gewährung der Begünstigung verlassen würde. Auch der Antrag, die Differenzierung in Vor- und Enderzeugnisse für den Ausfuhrhändler durch Anwendung eines Satzes von 11/2 vom Hundert für die Gegenstände der Liste IV durchzuführen, verfiel der Ablehnung, weil der Ausschuß der Meinung war, daß im Handel für eine solche Differenzierung die innere Berechtigung nicht gegeben sei. Die Gültigkeit des Gesetzes wurde begrenzt auf Lieferungen und Leistungen, die vor dem 1. Januar 1956 bewirkt sind.
    Namens des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen, des Ausschusses für Außenhandelsfragen, des Kommunalpolitischen und des Verkehrsausschusses wird gebeten, dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr mit den von den Ausschüssen beschlossenen Änderungen zuzustimmen.
    Bonn, den 25. Juni 1953
    Margulies
    Berichterstatter
    Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14213
    Anlage 28 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
    Schriftlicher Bericht

    (Nr. 4593 der Drucksachen)

    des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen

    (18. Ausschuß)

    über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes
    zur
    Änderung des Ersten Wohnungsbaugesetzes

    (Nr. 3676 der Drucksachen),

    über den Entwurf eines Gesetzes zur
    Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes

    (Nr. 3946 der Drucksachen)

    und
    über den von der Fraktion der FU (BP-Z) eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
    Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes

    (Nr. 4061 der Drucksachen)

    Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Brönner
    A. Werdegang des Gesetzes
    Das Erste Wohnungsbaugesetz vom 24. April 1950 hat sich in seiner Gesamtkonzeption gut bewährt. Das Gesetz hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß innerhalb von drei Jahren über eine Million Wohnungen gebaut werden konnten und die Bundesrepublik damit auf dem Gebiete des Wohnungsbaues an die Spitze der europäischen Länder gerückt ist.
    Bei der Verabschiedung des Gesetzes im Jahre 1950 war man sich jedoch im klaren darüber, daß auf Grund der zu gewinnenden Erfahrungen zu gegebener Zeit Ergänzungen und Änderungen des Gesetzes erforderlich sein würden. Demzufolge hat die Bundesregierung am 28. Oktober 1952 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes beschlossen. Seine Behandlung im Bundesrat führte zu zahlreichen Änderungsvorschlägen, die in der Bundestagsdrucksache Nr. 3946 aufgeführt sind. Die
    Stellungnahmen der Bundesregierung zu den Vorschlägen des Bundesrates ergeben sich aus der gleichen Drucksache.
    Unabhängig hiervon hat auch die Fraktion der SPD am 9. September 1952 einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ersten Wohnungsbaugesetzes im Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache Nr. 3676). Darüber hinaus hat die Fraktion der CDU/CSU am 20. November 1952 den Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung von Familienheimen (Zweites Wohnungsbaugesetz) (Bundestagsdrucksache Nr. 3868) vorgelegt. Die drei Entwürfe sind in der 245. Sitzung des Bundestages nach der 1. Lesung dem Bundestagsausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) zur Beratung überwiesen worden.
    Mit Rücksicht auf den bevorstehenden Ablauf der Legislaturperiode dieses Bundestages und in Erkenntnis der Notwendigkeit, wenigstens die dringendsten Lücken des Ersten Wohnungsbaugesetzes
    14214 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

    (Dr. Brönner)

    zu schließen, hat der Ausschuß bei Beginn seiner Beratungen der drei Entwürfe beschlossen, zunächst in die Beratung des Regierungsentwurfs und SPD-Entwurfs einzutreten und die Behandlung des CDU/CSU-Entwurfs zurückzustellen. In 22 Sitzungen sind die beiden Entwürfe vorn Ausschuß beraten worden. Das Ergebnis liegt im Ausschußantrag vor. An den Sitzungen des Ausschusses nahmen regelmäßig Vertreter der beteiligten Bundesministerien sowie des Bundesrates teil.
    B. Allgemeines zum Inhalt des Gesetzes
    Das Gesetz hält grundsätzlich an der bewährten Dreiteilung des Wohnungsbaues in den öffentlich geförderten, den steuerbegünstigten und den frei finanzierten Wohnungsbau fest. Es soll das Erste Wohnungsbaugesetz weiter entwickeln, gewisse Lücken schließen und Hemmungen beseitigen, die sich in der Vergangenheit ergeben haben. Es wurden aus der Praxis heraus zahlreiche Anregungen zu Änderungen und Ergänzungen des Ersten Wohnungsbaugesetzes gegeben. Auch eine lebhafte öffentliche Diskussion hat über diese Fragen eingesetzt. Die Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister der Länder hat in einem Memorandum zu Grundsatzfragen der Wohnungsbauförderung eingehende Vorschläge zu einer Gesetzesnovelle gemacht. Außerdem ist vielfach eine verstärkte Förderung des Baues von Eigenheimen, Kleinsiedlungen und familiengerechten Wohnungen gefordert worden.
    Ebenso hat der Deutsche Bundestag gemäß einem Antrag der Fraktion der CDU/CSU vom 13. Dezember 1950 — Drucksache Nr. 1705 — beschlossen:
    Die Bundesregierung wird ersucht, die für den sozialen Wohnungsbau bestimmten Bundesmittel mit der Auflage zu verteilen, daß ein angemessener Anteil dieser Mittel von den Ländern zum Bau von Eigenheimen und Kleinsiedlungen sowie von Wohnungen für kinderreiche Familien Verwendung finden muß.
    Trotzdem hat die bisherige Wohnungsbauförderung den Wünschen und Forderungen nicht immer in vollem Umfange entsprochen, so daß eine gesetzliche Regelung über eine verstärkte Förderung des Baues von Eigenheimen, Kleinsiedlungen und sonstigen Eigentumswohnungen notwendig erschien. Im einzelnen erschienen folgende Neuregelungen besonders dringlich:
    1. Bau von nicht nur 1,8 Millionen, sondern möglichst 2 Millionen Wohnungen im sozialen Wohnungsbau in der Zeit von 1951 bis 1956;
    2. Einsatz eines festen Betrages zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues in den Bundeshaushalt auf die Dauer von vier Jahren;
    3. einheitlicher Einsatz der Wohnungsbaumittel auf der Bundesebene;
    4. Heraufsetzung der Wohnflächengrenze im sozialen Wohnungsbau von 65 qm auf 80 qm;
    5. Auflockerung der Richtsatzmieten für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau;
    6. Zulassung eines öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues mit einer selbstverantwortlich gebildeten Miete;
    7. gesetzliche Sicherung, daß ein angemessener Teil der öffentlich geförderten Wohnungen solchen Mietern vorbehalten bleibt, die zur Leistung eines Baukostenzuschusses nicht in der Lage sind;
    8. Maßnahmen zur Vereinfachung der behördlichen Verfahren;
    9. Anreize für eine vorzeitige Rückzahlung der öffentlichen Darlehen;
    10. Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen an die Bundesregierung, um den mannigfaltigen Erfordernissen der Praxis Rechnung zu tragen und die Durchführung des sozialen Wohnungsbaues elastischer zu gestalten.
    C. Die Einzelbestimmungen des Gesetzes Zu Nr. 1:
    Hier wird in Abänderung der Regierungsvorlage und in Anlehnung an den SPD-Entwurf eine Erhöhung des Wohnungsbauprogramms für die Jahre 1951 bis 1956 von 1,8 Millionen auf 2 Millionen Wohnungen des sozialen Wohnungsbaues verlangt. Dieser Wohnungsbau soll vor allem denen zugute kommen, die ihre Wohnungen unverschuldet verloren haben. In diesen Punkten waren sich alle Ausschußmitglieder einig.
    Zu Nr. 2:
    Unter den Bestimmungen dieser Ziffer ist vor allem der auf Antrag der SPD neu eingefügte Absatz 3 wichtig. Nach dieser Vorschrift sollen künftig auch diejenigen Bundesmittel, die nicht für den öffentlich geförderten Wohnungsbau bestimmt sind (z. B. Wohnungsfürsorgemittel für Bundesbedienstete), in der Regel zu 75 v. H. nach den Grundsätzen des sozialen Wohnungsbaues eingesetzt werden. In Absatz 4 wird eine eindeutige und klare Begriffsbestimmung für öffentlich geförderte Wohnungen geschaffen.
    Zu Nr. 3:
    Im Interesse einer stärkeren Förderung des Wohnungseigentums ist auf Antrag der FDP im § 4 eine neue Bestimmung aufgenommen worden, nach der die von den Kapitalsammelstellen gewährten Darlehen zur Schaffung von Wohnungseigentum grundsätzlich nicht durch eine Gesamtbelastung des Grundstücks, sondern durch Einzelhypotheken auf den einzelnen Wohnungseigentumsrechten dinglich gesichert werden sollen. Der Ausschuß hofft, daß durch diese Vorschrift die bisherigen Schwierigkeiten bei der Beleihung des Wohnungseigentums behoben werden.
    Zu Nr. 4:
    In § 7 wird nunmehr vorgeschrieben, daß alle öffentlich geförderten Wohnungen ohne Nachprüfung ihrer Größe die Grundsteuervergünstigung erhalten. Für Wohnungen, die nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert sind, werden die bisherigen Wohnflächengrenzen von 80 bzw. 120 qm beibehalten. Jedoch wird entsprechend der schon bisher in fast allen Ländern geübten Praxis bundesgesetzlich klargestellt, daß es für eine
    Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14215

    (Dr. Brönner)

    Überschreitung der Wohnflächengrenze von 80 qm genügt, wenn die Wohnung für einen Haushalt mit mehr als vier Personen bestimmt ist. Außerdem können künftig in besonders begründeten Fällen Überschreitungen der Wohnflächengrenze zugelassen werden. Diese elastische Regelung soll insbesondere dem Bau von Eigenheimen und sonstigen Eigentumswohnungen einen weiteren Auftrieb geben.
    Zu Nr. 6:
    Das Bayerische Gesetz über die Grundsteuerfreiheit und Gebührenfreiheit für den sozialen Wohnungsbau, das bereits vor dem Ersten Wohnungsbaugesetz in Kraft getreten und für das Land Bayern in vollem Umfange aufrechterhalten worden ist, ist hinsichtlich der dort vorgesehenen Grundsteuervergünstigung für die Bauherren zum Teil ungünstiger als die bundesgesetzliche Regelung. Im Interesse der Rechtsgleichheit soll deshalb die bundesgesetzliche Regelung nunmehr auch ergänzend auf das Land Bayern ausgedehnt werden.
    Zu Nr. 7:
    Die öffentliche Hand und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, die Baugelände für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen, verlangen vielfach, daß die Restkaufgeldhypothek oder bei der Bestellung eines Erbbaurechtes der Erbbauzins den Vorrang erhält vor den übrigen Grundpfandrechten, die zur Finanzierung des Bauvorhabens aufgenommen werden. Hieraus haben sich wesentliche Schwierigkeiten bei der Finanzierung ergeben. Durch den neu eingefügten Absatz 3 in § 12 sollen diese Schwierigkeiten beseitigt werden.
    Zu Nr. 8:
    Es ist ein Mangel des Ersten Wohnungsbaugesetzes, daß es keine Vorschrift darüber enthält, wie die Erfüllung des gesetzlich festgelegten Programms für den sozialen Wohnungsbau finanziell gesichert werden soll. Ein kontinuierlicher Wohnungsbau kann aber nur auf Grund kontinuierlich fließender Mittel geplant und durchgeführt werden.
    § 13a Abs. 1 bestimmt daher, daß der Bund in den Rechnungsjahren 1953 bis 1956 zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaues einen jährlichen Mindestbetrag von 500 Mill. DM unter allen Umständen zur Verfügung stellt. Einem weitergehenden Antrag der SPD, jährlich 800 Mill. DM bereitzustellen, konnte die Mehrheit des Ausschusses aus finanzpolitischen Gründen nicht zustimmen. Da jedoch im Gegensatz zur Regierungsvorlage der Betrag von 500 Mill. DM nur ein Mindestbetrag ist, bleibt es der Aufstellung des Bundeshaushaltes vorbehalten, den Mindestbetrag zu erhöhen. Im übrigen empfiehlt der Ausschuß die Annahme einer Entschließung über die zusätzliche Bereitstellung von jährlich 200 Mill. DM zur Förderung von Eigentumsmaßnahmen.
    Der Ausschuß war sich jedoch darüber einig, daß weitere Bundesmittel, die nach Absatz 2 zur Durchführung besonderer Wohnungsbaumaßnahmen bereitgestellt werden, auf die 500 Mill. DM nicht anzurechnen sind. Der Ausschuß hat auf die gesetzliche Klarstellung dieser Frage besonderen Wett gelegt. Außerdem empfiehlt der Ausschuß einmütig die Annahme einer Entschließung zu § 13 über ein dreijähriges Wohnungsbauprogramm.
    Der entsprechend den Vorschlägen des Bundesrates und der SPD neu eingefügte § 13 b soll dazu dienen, die Einheitlichkeit der Wohnungsbaupolitik auf der Bundesebene sicherzustellen. Es soll durch die neue Vorschrift insbesondere verhindert werden, daß Haushaltsmittel des Bundes, die für den Wohnungsbau Verwendung finden sollen, von verschiedenen Bundesministern bewirtschaftet und eingesetzt werden. Ausgenommen sind dabei die Arbeitgebermittel der Bundesbahn und der Bundespost und die Bundesmittel für den Bau von Wohnungen in Dienstgebäuden oder in anderen als Wohnzwecken dienenden, geschlossenen Anlagen. Unter diese Ausnahme fallen z. B. Dienstwohnungen in Zollgehöften.
    Zu Nr. 9:
    Die bisherigen Vorschriften über die Verteilung der Bundesmittel durch den Bundesminister für Wohnungsbau haben sich nicht als zweckmäßig erwiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Verfassungsrechtsstreit des Landes Bayern gegen den Bund entschieden, daß die Verteilung der Bundesmittel nur im Einvernehmen mit allen Ländern vorgenommen werden darf. Danach genügt der Widerspruch eines einzigen Landes, um die endgültige Verteilung bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu verzögern. Diese rechtliche Unsicherheit kann im Interesse einer beschleunigten Förderung des Wohnungsbaues` nicht bestehen bleiben. In der Neufassung des § 14 wird daher eine Regelung getroffen, durch die diese Schwierigkeiten vermieden werden sollen.
    Außerdem wird durch den neuen Absatz 2 der Bundesminister für Wohnungsbau ermächtigt, die Verteilung der Bundesmittel bis spätestens zum 1. Dezember für das folgende Rechnungsjahr vorzunehmen. Diese Vorschrift soll eine rechtzeitige Vorbereitung der Wohnungsbauprogramme durch die Länder ermöglichen.
    In der Regierungsvorlage war eine weitere Vorschrift enthalten, nach der der Bundesminister für Wohnungsbau die Zuteilung der Mittel davon abhängig machen soll, daß auch die Länder entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit in ausreichendem Maße Landesmittel zur Verfügung stellen. Der Bundesrat hat die Streichung dieser Vorschrift beschlossen. Im Ausschuß gab es eine lange Auseinandersetzung, ob eine solche Vorschrift verfassungsrechtlich zulässig ist. Da der Ausschuß die Anrufung des Vermittlungsausschusses möglichst vermeiden wollte, hat er in seiner Mehrheit von einer derartigen gesetzlichen Regelung abgesehen. Er empfiehlt statt dessen dem Bundestag die Annahme einer entsprechenden Entschließung zu § 14.
    Zu Nr. 10:
    Im Ersten Wohnungsbaugesetz fehlte eine Bestimmung darüber, daß auch die Rückflüsse aus den neuen Wohnungsbaudarlehen des Bundes wieder zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues verwendet werden müssen. Diese Lücke wird nunmehr durch die Neufassung des § 14 a geschlossen.
    Um zu erreichen, daß auch die Länder die Rückflüsse aus landeseigenen Mitteln wieder im sozialen Wohnungsbau verwenden, empfiehlt der Ausschuß die Annahme einer entsprechenden Entschließung zu § 14 a.
    14216 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

    (Dr. Brönner) Zu Nr. 11:

    Der neue § 15 dient ebenfalls dazu, die Einheitlichkeit der Wohnungsbaupolitik auf Bundesebene sicherzustellen. Aus diesem Grunde wird der Präsident des Bundesausgleichsamtes bei der Verteilung und Festsetzung der Einsatzbedingungen der Lastenausgleichsmittel für den Wohnungsbau an die Zustimmung des Bundesministers für Wohnungsbau gebunden. Der Ausschuß war einstimmig der Auffassung, daß hierdurch ein Eingriff in die Rechte des Kontrollausschusses nicht erfolgen darf. Dies ist in Absatz 4 ausdrücklich festgestellt.
    Der Antrag der SPD, daß der Präsident des Bundesausgleichsamtes nur im Benehmen mit dem Bundesminister für Wohnungsbau handeln soll, konnte sich der Ausschuß in seiner Mehrheit nicht anschließen, weil dann die Gefahr besteht, daß sich eine unerwünschte Zweigleisigkeit für den Wohnungsbau auf der Bundesebene entwickelt.
    Zu Nr. 12:
    In der vorgesehenen neuen Fassung des § 16 sind die wesentlichen Grundsätze der vom Bund verfolgten Wohnungsbaupolitik enthalten. Namentlich wird für den Neubau von Eigenheimen, Kleinsiedlungen und Kaufeigenheimen der gesetzliche Vorrang festgelegt. Auch beim Neubau von Mehrfamilienhäusern soll das Wohnungseigentum und das eigentumsähnliche Dauerwohnrecht bevorzugt gefördert werden. Diese Bestimmung erschien dem Ausschuß wichtig, um eine weitere Verbreitung des Wohnungseigentums zu erreichen.
    Nach dem Antrag der SPD sollen Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern nur gefördert werden, wenn es sich um Bauvorhaben von revisionsunterworfenen Wohnungsunternehmen handelt; auch sollen nach dem Vorschlag der SPD Betriebe öffentliche Mittel nur erhalten, wenn sie die Wohnungen in das Eigentum der Arbeitnehmer überführen.
    Beiden Anträgen konnte sich der Ausschuß in seiner Mehrheit nicht anschließen, weil hierdurch der Grundsatz der Gleichberechtigung der Bauherren verletzt werden würde. Zudem erschien es dem Ausschuß in seiner Mehrheit nicht angebracht, von der bewährten Regelung abzugehen, die im Ersten Wohnungsbaugesetz für den Werkwohnungsbau getroffen ist.
    Zu Nr. 13:
    Die Einführung einheitlicher Begriffsbestimmungen für Eigenheime, Kleinsiedlungen, Kaufeigenheime und eigentumsähnliche Dauerwohnrechte erschien dem Ausschuß insbesondere im Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen dringend notwendig. Dabei wurde klargestellt, daß das Eigenheim zwei Wohnungen enthalten kann, um die Finanzierung dieser Bauvorhaben zu erleichtern.
    Dem Antrag der SPD, das Eigenheim auf ein Einfamilienhaus mit höchstens einer Einliegerwohnung zu beschränken, wurde von der Mehrheit des Ausschusses abgelehnt, da es zu einer Einschränkung des Eigenheimbaues führen würde.
    Zu Nr. 14:
    Der § 17 sieht eine Auflockerung der Vorschriften über die Wohnflächen im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau vor. Die bisherige Mindestgrenze von 32 qm soll auf 40 qm, die bisherige Höchstgrenze von 65 qm auf 80 qm heraufgesetzt werden.
    Nach dem Antrag der SPD sollte die Höchstgrenze von 65 qm beibehalten werden. Diesem Vorschlage konnte sich die Mehrheit des Ausschusses nicht anschließen, da die bisherige Höchstgrenze sich, namentlich für wachsende Familien, in der Praxis als zu eng erwiesen hat.
    Die weiteren Vorschriften über die Überschreitung der Wohnflächengrenze entsprechen im wesentlichen der geltenden Regelung.
    Die Fraktion der FU hat mit der Drucksache Nr. 4061 unter dem 5. Februar 1953 einen Antrag eingereicht, nach dem eine Wohnflächenüberschreitung für Arbeitsräume bis zu 20 qm zugelassen werden soll. Diesem Antrag wird in Absatz 4 Buchst. b Rechnung getragen.
    Die von der SPD beantragten Vorschriften über die Mindestausstattung der öffentlich geförderten Wohnungen erschien dem Ausschuß in seiner Mehrheit wegen der unterschiedlichen Verhältnisse in den einzelnen Ländern für eine gesetzliche Regelung nicht geeignet. Der Ausschuß hat jedoch beschlossen, der Bundesregierung in § 28 a Abs. 2 Buchst. b eine Ermächtigung zur näheren Regelung der Ausstattung zu erteilen.
    Zu Nr. 15:
    Der Absatz 1 des § 20 ist gestrichen worden, da diese Vorschrift durch den neueingefügten § 21 d überholt ist.
    Zu Nr. 16:
    Der § 21 ist dahin ergänzt worden, daß auch die Betreuer oder Beauftragten eines Bauherrn die erforderliche Eignung und Zuverlässigkeit besitzen müssen. Diese Vorschrift ist zum Schutz der Bauherren notwendig.
    Zu Nr. 17:
    In § 21 a wird festgestellt, in welchen Formen öffentliche Baudarlehen gewährt werden können. Neu ist insbesondere, daß die öffentlichen Baudarlehen auch für die Restfinanzierung und Vorfinanzierung der Eigenleistung zur Verfügung gestellt werden können.
    Zu Nr. 18:
    Der § 21 b enthält im wesentlichen nur redaktionelle Änderungen des bisherigen § 17 Abs. 3.
    Die SPD hat den Antrag gestellt, in diesem Zusammenhang auch die Höhe des Verwaltungskostenbeitrages gesetzlich festzulegen. Die Mehrheit des Ausschusses hat sich gegen diesen Vorschlag entschieden, weil diese Beiträge in den einzelnen Ländern recht verschieden sind und daher sehr starke Bedenken gegen eine bundeseinheitliche Regelung bestehen. Dabei war auch die Erwägung ausschlaggebend, daß eine derartige Vorschrift zu einer Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat führen könnte.
    Ferner hat die SPD den Antrag gestellt, in § 21 b eine weitere Vorschrift einzufügen, nach der die öffentliche Hand unter bestimmten Voraussetzungen auf ihre Rechte aus einer Löschungsvormerkung verzichten soll. Dieser Antrag ist dadurch berücksichtigt worden, daß in § 28 a Abs. 2 Buchst. c und d eine entsprechende Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung vorgesehen ist.
    Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14217

    (Dr. Brönner) Zu Nr. 19:

    Durch § 21c wird sichergestellt, daß ein angemessener Teil der öffentlich geförderten Wohnungen solchen Wohnungsuchenden zugeteilt wird, die zur Leistung eines Finanzierungsbeitrages nicht in der Lage sind. Zum Schutze der Mieter werden Verträge, die hiergegen verstoßen, für nichtig erklärt.
    § 21 d: Die bisherige starre Begrenzung der Richtsatzmiete hat sich nicht als zweckmäßig erwiesen. Seit dem Erlaß des Ersten Wohnungsbaugesetzes sind die Baukosten — namentlich als Folge der Koreakrise—um mehr als 25 v.H. angestiegen. Auch die Zinsen für Baudarlehen sind im allgemeinen höher geworden. Diese Entwicklung hat bei der unverändert gebliebenen Höchstgrenze der Mietrichtsätze von 1,— DM bzw. 1,10 DM zu einer Verkleinerung der Wohnungsgrößen und einer Verschlechterung der Wohnungsausstattung geführt, die im Gegensatz zu allen Bemühungen um eine stärkere Berücksichtigung der familiengerechten Wohnungen und um eine Verbesserung der Wohnungsqualität steht. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, den obersten Landesbehörden die Ermächtigung zu erteilen, in bestimmten, im Gesetz genau angegebenen Fällen Zuschläge zu den Richtsatzmieten bis zu 30 v. H. zuzulassen.
    Um zu verhindern, daß ungerechtfertigte Zuschläge festgesetzt werden, ist in Absatz 4 ausdrücklich vorgesehen, daß die Überschreitung im Einzelfall nur insoweit zulässig ist, als es im Rahmen der Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens geboten ist. Eine Überschreitung darf nicht zu einer höheren Verzinsung des öffentlichen Darlehens führen. Dem erheblich weitergehenden Vorschlag der Regierungsvorlage, die Festsetzung der Höchstgrenze der Mietrichtsätze einer Rechtsverordnung vorzubehalten, hat sich der Ausschuß nicht anschließen können. Er war vielmehr der Auffassung, daß die Höchstgrenze für die Richtsatzmiete und die Voraussetzungen für eine Überschreitung im Gesetz selbst eindeutig geregelt werden müssen. Es ist nach Ansicht des Ausschusses auch unzweckmäßig, diese aus sozialpolitischen Gründen so wichtigen Fragen durch eine Rechtsverordnung zu regeln und damit der Kontrolle des Parlaments zu entziehen.
    Mit der in dem Entwurf getroffenen Regelung ist wesentlichen Anregungen der SPD-Fraktion und Vorschlägen des Bundesrates entsprochen worden.
    In § 21 e wird eine neue Form der Mietpreisbildung für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau in einem begrenzten Sektor zugelassen. Die Bewilligungsstelle kann danach dem Bauherrn gestatten, eine selbstverantwortlich gebildete Miete zu erheben. Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß es sich um bestimmte, im Gesetz näher bezeichnete Bauvorhaben handelt und ein um ein Drittel niedrigeres Baudarlehen beantragt wird. Der Bauherr darf dann höchstens eine Miete vereinbaren, die den Mietrichtsatz (ohne Zuschläge) um die Hälfte übersteigt. Die Länder können eine niedrigere Mietgrenze bestimmen.
    Eine weitere Einschränkung besteht darin, daß Wohnungen mit selbstverantwortlich gebildeter Miete nur dann gefördert werden dürfen, wenn genügend Wohnungsuchende mit einem Jahreseinkommen zwischen zur Zeit 6000,— DM und 9000,— DM unterzubringen sind.
    Diese Regelung soll eine erhebliche Vereinfachung des Verfahrens herbeiführen, da dem Bauherrn die
    Aufstellung einer umfangreichen Wirtschaftlichkeitsberechnung erspart bleibt. Durch die Neuregelung sollen vor allem den privaten Bauherren — namentlich beim Wiederaufbau — stärkere Anreize gegeben werden. Der Ausschuß vermochte daher in seiner Mehrheit dem von der SPD gestellten Antrag auf Streichung dieser Vorschrift nicht zuzustimmen.
    § 21 f enthält die Klarstellung, daß die Vorschriften über Mietwohnungen auch für Genossenschaftswohnungen und ähnliche Wohnungen gelten.
    § 21 g enthält für Eigenheime, Kleinsiedlungen usw. Vorschriften über die Höhe der zulässigen Mietwerte, die im wesentlichen den Vorschriften über die Mietrichtsätze für Mietwohnungen entsprechen.
    Bei dem Bau von Eigenheimen, Kleinsiedlungen usw. sind häufig — besonders bei Bausparverträgen — so hohe Tilgungen aufzubringen, daß sie in der Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht berücksichtigt werden können. In diesen Fällen sind verschiedentlich Zweifel aufgetaucht, ob hier eine Förderung mit öffentlichen Mitteln erfolgen darf. § 21 h bestimmt deshalb, daß höhere Tilgungen einer Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von Eigenheimen nicht entgegenstehen, weil es sich hier um echte Sparleistungen des Bauherrn handelt.
    21 i sieht für Eigentumsmaßnahmen eine Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens vor.
    § 21k dient der erleichterten Finanzierung beim Bau von Wohnungen im Wohnungseigentum und ist eine Parallele zu § 4 Abs. 2.
    Durch § 211 wird ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren auch für den Bau von Wohnheimen und für andere besondere Wohnungsbaumaßnahmen zugelassen, bei denen sich in der Praxis ein Bedürfnis hierfür ergeben hat.
    Zu Nr. 20:
    In § 22 werden die Vorschriften des Ersten Wohnungsbaugesetzes den Vorschriften des neuen Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes angepaßt.
    In § 22 a wird die allgemeine Einkommensgrenze für öffentlich geförderte Wohnungen entsprechend der bisherigen Regelung grundsätzlich beibehalten (zur Zeit 9000,— DM im Jahr), jedoch besteht eine Neuerung darin, daß die Wohnungen mit der gewöhnlichen Richtsatzmiete in erster Linie Personen zugute kommen sollen, deren Einkommen die Krankenversicherungspflichtgrenze nicht übersteigt (zur Zeit 6000,— DM im Jahr).
    Demgegenüber werden die Bezieher eines an der oberen Grenze liegenden Einkommens (zur Zeit zwischen 6000,— DM und 9000,— DM im Jahr) auf den sozialen Wohnungsbau mit selbstverantwortlich gebildeter Miete verwiesen. Diese unterschiedliche Behandlung erschien dem Ausschuß aus sozialen Gründen notwendig, um die öffentlich geförderten Wohnungen mit den geringeren Mieten den Bevölkerungskreisen mit geringerem Einkommen vorzubehalten.
    § 22 b entspricht der bisherigen in § 22 Abs. 4 des Ersten Wohnungsbaugesetzes getroffenen Regelung unter Anpassung an das Wohnraumbewirtschaftungsgesetz.
    14218 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

    (Dr. Brönner)

    § 22 c entspricht in seinen Absätzen 1 und 2 den bisherigen Vorschriften des § 22 Abs. 3 und 5 des Ersten Wohnungsbaugesetzes unter Anpassung an das Wohnraumbewirtschaftungsgesetz.
    Durch die in Abs. 3 vorgesehene Rechtsverordnung sollen Zweifelsfragen bereinigt werden, die sich bei der Ablösung eines Finanzierungsbeitrags durch einen späteren Mieter hinsichtlich der Wohnraumbewirtschaftung ergeben.
    Zu Nr. 21:
    § 22 d behandelt die mit der vorzeitigen Rückzahlung öffentlicher Mittel zusammenhängenden Probleme. Bund und Länder haben ein verständliches Interesse daran, ihre öffentlichen Mittel von den Bauherren möglichst rasch zurückzuerhalten, damit sie für andere Wohnungsbauten erneut eingesetzt werden können. Um den Bauherren für diese vorzeitige Rückzahlung einen Anreiz zu geben, sollen die öffentlich geförderten Wohnungen von den Bindungen der Wohnraumbewirtschaftung, der Mietpreisbildung und des Mieterschutzes freigestellt werden. Durch Absatz 3 ist im Interesse der Mieter Sorge dafür getragen, daß die laufenden Mietverhältnisse nicht betroffen werden. Außerdem wird die Freistellung von der Wohnraumbewirtschaftung frühestens nach der erstmaligen Zuteilung der Wohnung wirksam.
    Im Zusammenhang mit dieser Regelung ist der Bundesregierung im § 28 a Abs. 2 Buchst. e eine Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung gegeben, nach der im Falle der vorzeitigen Rückzahlung des öffentlichen Baudarlehens ein Teil des zurückzuzahlenden Kapitals erlassen werden kann. In diesen Fällen soll in der Regel eine Freistellung von den genannten Bindungen ausgeschlossen werden.
    Zu Nr. 22:
    Nach der bisherigen Regelung war die Kostenmiete bei Inanspruchnahme von 7 c-Mitteln auf 1,50 DM je qm Wohnfläche monatlich begrenzt. Diese Einschränkung ist durch die gestiegenen Baukosten und nach der Herabsetzung der Förderungsbeträge (§ 7 c EStG) nicht mehr gerechtfertigt. Sie ist außerdem geeignet, die Aufnahme von 7 c-Mitteln zu erschweren und dadurch den Wohnungsbau zu beeinträchtigen. Deshalb ist diese Mietgrenze beseitigt worden. Es kann jetzt eine selbstverantwortlich gebildete Miete vereinbart werden, die über 1,50 DM hinausgeht, die aber innerhalb eines Jahres nach Begründung des Mietverhältnisses auf Antrag des Mieters von der Preisbehörde nachgeprüft und berichtigt werden kann.
    Zu Nrn. 24 und 25:
    Die bisherigen Ermächtigungen im Ersten Wohnungsbaugesetz zum Erlaß von Rechtsverordnungen, die sich in verschiedenen Vorschriften verstreut befanden, sind in dem neuen § 28 a zusammengefaßt und entsprechend den Vorschriften des Grundgesetzes näher konkretisiert worden. Einige Ermächtigungen sind neu eingefügt worden, auf die bereits an früherer Stelle dieses Berichtes hingewiesen worden ist.
    Zu Artikeln II bis IX
    Die Artikel II bis IX behandeln Überleitungs-
    und Anpassungsvorschriften, notwendige Änderungen des Mieterschutzgesetzes, die Aufhebung überholter Vorschriften und eine Ermächtigung an den Bundesminister für Wohnungsbau, das Erste Wohnungsbaugesetz in der neuen Fassung bekanntzugeben.
    Bonn, den 26. Juni 1953
    Dr. Brönner
    Berichterstatter
    Antrag des Ausschusses:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    1. dem Gesetzentwurf in der nachstehenden Fassung mit der Überschrift „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes" zuzustimmen,
    2. die nachstehend aufgeführten Entschließungen anzunehmen:
    Zu § 13:
    Die Bundesregierung wird ersucht, durch den Bundesminister für Wohnungsbau im Einvernehmen mit den Ländern auf der Grundlage des § 1 des Ersten Wohnungsbaugesetzes bis zum 28. Februar 1954 ein für die Kalenderjahre 1954 bis 1956 bemessenes Gesamtprogramm des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues aufzustellen, das nach Kalenderjahren einzuteilen ist. In dem Programm soll für jedes Jahr die Höhe der voraussichtlich in den einzelnen Ländern zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel (Bundesmittel, Landesmittel, sonstige öffentliche Mittel) veranschlagt werden. Das Programm ist aufzugliedern:
    a) nach den verschiedenen Baumaßnahmen (Wiederaufbau, Neubau usw.);
    b) nach den verschiedenen Wohnformen (Einfamilienhäuser, Kleinsiedlungen, Mehrfamilienhäuser usw.);

    (Eigenheime, Kleinsiedlungen, Eigentumswohnungen, Genossenschaftswohnungen, Mietwohnungen usw.)

    d) nach den begünstigten Bevölkerungskreisen (Heimatvertriebene, Sachbeschädigte, Umsiedler usw.).
    Zu § 13 a:
    Die Bundesregierung wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß zur Vorfinanzierung der Eigenleistung für den Bau von Eigenheimen, Kleinsiedlungen, Kaufeigenheimen sowie für Wohnungen in der Rechtsform des Wohnungseigentums und eines
    Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14219

    (Dr. Brönner)

    eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts jährlich im Bundeshaushalt 200 Millionen Deutsche Mark für mittelfristige Kredite zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
    Zu § 14:
    Die Bundesregierung wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß der Bundesminister für Wohnungsbau die Zuteilung von Bundesmitteln für die Förderung des sozialen Wohnungsbaues an die Länder künftig davon abhängig macht, daß auch die Länder zur Erfüllung der im § 1 des Ersten Wohnungsbaugesetzes festgelegten Aufgabe Landesmittel in einer ihrer Leistungsfähigkeit entsprechenden Höhe zur Verfügung stellen.
    Zu § 14a:
    Nach dem vom Bundestag nunmehr beschlossenen Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes sind die Rückflüsse aus den Darlehen, die der Bund zur Förderung des Wohnungsbaues den Ländern oder sonstigen Darlehensnehmern gewährt hat und künftig gewährt, laufend zur Förderung von Maßnahmen zu Gunsten des sozialen Wohnungsbaues zu verwenden.
    Die Aufnahme einer gesetzlichen Bestimmung in das Bundesgesetz, wonach das gleiche für die Rückflüsse der von den Ländern zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues gewährten öffentlichen Mittel zu gelten hat, begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken. Der Bundestag hat daher von der Aufnahme einer derartigen Vorschrift in das Gesetz abgesehen.
    Die Bundesregierung wird jedoch ersucht, bei den Ländern den Erlaß entsprechender gesetzlicher Bestimmungen anzuregen und über den Erfolg ihrer Bemühungen dem Bundestag demnächst zu berichten.
    3. die zu diesem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären.
    Bonn, den 26. Juni 1953
    Der Ausschuß für Wiederaufbau
    und Wohnungswesen
    Lücke
    Vorsitzender
    Dr. Brönner
    Berichterstatter
    I 4220 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
    Anlage 29 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
    Schriftlicher Bericht
    des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß)

    über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend
    Neuregelung der Steigerungsbeträge und Grundbeträge in der Rentenversicherung
    der Angestellten

    (Nr. 4634 der Drucksachen)

    Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Mulert
    Der Antrag der SPD auf Drucksache Nr. 4271 bezieht sich auf die Neuregelung von Steigerungs-
    und Grundbeträgen in der Rentenversicherung der Angestellten. Er muß im Zusammenhang mit dem Antrag Nr. 4346 gesehen werden, in dem es um die Rentenversicherung der Arbeiter geht.
    Der Antrag wurde in der 263. Sitzung des Bundestages am 5. Mai 1953 erstmalig beraten und dem Sozialpolitischen Ausschuß überwiesen. Er fordert in Punkt 1 eine Erhöhung des bisherigen Steigerungsbetrages in der Rentenversicherung der Angestellten von 0,7% auf 1%, da trotz eines höherliegenden Grundbetrages in der Zukunft eine echte Benachteiligung gegenüber gleichbesoldeten und gleich lange versicherten Arbeitern daraus resultieren würde.
    Punkt 2 strebt zur Vereinfachung des Berechnungsverfahrens eine Neufeststellung des Grundbetrages an, der sich jetzt infolge der Bestimmung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes, des Rentenzulagengesetzes und des Gesetzes über die Erhöhung des Grundbetrages aus 4 verschiedenen Komponenten zusammensetzt.
    Der Antrag wurde von der antragstellenden Partei mit dem Wunsch begründet, die drohende Benachteiligung der Angestellten aus einem Steigerungsbetrag von 0,7% gegenüber einem Steigerungsbetrag von 1,2% in der Invalidenversicherung aufzuheben.
    Obwohl der Ausschuß die Notwendigkeit, die Rentenformel neu festzulegen, grundsätzlich bejahte, lehnte er im Endeffekt den Antrag mit 11 : 9 Stimmen ab. Maßgeblich waren dafür folgende Gesichtspunkte:
    1. Die beabsichtigte Neuregelung stellt einen weitreichenden Eingriff in das Gefüge der Angestelltenversicherung dar. Sie würde eine so gründliche Vorarbeit fordern, wie sie in der zur Verfügung stehenden kurzen Zeit nicht mehr geleistet werden konnte. Der im Februar 1952 beim Bundesarbeitsministerium gebildete Beirat beschäftigt sich bereits mit den Vorarbeiten für eine Neuordnung der gesamten Sozialversicherung, wobei die Rentenformel nicht nur für den einen, sondern für beide Versicherungsträger neu festgelegt und damit zugleich dem Anliegen des Punktes 2 der Vorlage Rechnung getragen werden soll.
    2. Aus den Ausführungen des Vertreters des Herrn Bundesarbeitsministers ergab sich, daß die
    finanziellen Auswirkungen beider Anträge (Drucksachen Nrn. 4271 und 4346) beträchtlich sind. Sie beanspruchen nach dem derzeitigen Stand insgesamt 481 Millionen DM; davon entfallen 326 Millionen DM auf die Versicherungsträger, 155 Millionen auf den Bund. Der Antrag Drucksache Nr. 4271 würde — Berlin eingeschlossen — von der Angestelltenversicherung einen Aufwand von 167 Millionen DM fordern, vom Bund 40 Millionen, zusammen also von 207 Millionen DM.
    Der auf den Versicherungsträger entfallende Teil der Mehrkosten ist bilanztechnisch in keiner Weise gedeckt. Diesen Bedarf etwa aus den jetzt noch entstehenden Kassenüberschüssen entnehmen zu wollen, wäre nicht zu verantworten. Sie müssen unter allen Umständen zu einer Kapitalbildung verwandt werden, aus der später die Rentenansprüche der heutigen Versicherten gedeckt werden können.
    3. Soweit sich die Verhältnisse der Angestelltenversicherung vorausschauend überblicken lassen, muß mit einer Zunahme der Schwierigkeiten gerechnet werden. In 25 Jahren wird bei etwa gleichbleibender Zahl der Beitragszahler die Zahl der Rentner um etwa 70 % gestiegen sein. Die Durchschnittsrente wird auf Grund der angehobenen Steigerungsbeträge wesentlich höher liegen als heute. Die jetzt mit 207 Millionen DM veranschlagte finanzielle Mehrbelastung aus dem Antrag Drucksache Nr. 4271 würde zu diesem kritischen Zeitpunkt noch wesentlich größer sein.
    Aus allen diesen Gründen glaubte der Ausschuß, eine eingehende und gewissenhafte Vorarbeit als Voraussetzung für die Änderung der Rentenformel fordern zu müssen und eine übereilte Entscheidung im Sinne des Antrages Drucksache Nr. 4271 nicht verantworten zu können.
    Die Sozialpolitische Ausschuß empfiehlt dem Hohen Hause deshalb, entsprechend seiner Mehrheitsentscheidung den Antrag der SPD auf Drucksache Nr. 4271 abzulehnen und die zweifellos dringende Neuordnung der Sozialversicherung in der neuen Legislaturperiode sobald wie möglich vorzunehmen.
    Bonn, den 3. Juli 1953
    Frau Dr. Mulert
    Berichterstatterin
    Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14221
    Anlage 30 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
    Schriftlicher Bericht
    des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß)

    über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend
    Neuregelung der Grundbeträge in der Rentenversicherung der Arbeiter

    (Nr. 4635 der Drucksachen)

    Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Heiler
    Der Antrag der SPD, Drucksache Nr. 4346, betreffend Neuregelung der Grundbeträge in der Rentenversicherung der Arbeiter ist bei seiner Einbringung in der 270. Sitzung des Deutschen Bundestages am 11. Juni 1953 behandelt und dem Ausschuß für Sozialpolitik zugewiesen worden. Dieser hat in seiner 198. Sitzung am 1. Juli 1953 den Antrag beraten. Die Mehrheit des Ausschusses hat zu der Begründung der Antragsteller, in der auf die wirtschaftlich schlechte Lage der Rentenempfänger hingewiesen wurde, in folgender Weise Stellung genommen:
    Die Deckung der Mehrausgaben von insgesamt 274 Millionen DM ist Sache nicht nur der Landesversicherungsanstalten, sondern auch des Bundes. Für die Landesversicherungsanstalten würde ein Anteil von 159 Millionen DM entstehen, der zwar nach der Kassenlage im jetzigen Augenblick zumutbar erscheinen könnte, aber deswegen nicht zu vertreten ist, weil die Veränderung der Altersschichtung unserer Bevölkerung in der allernächsten Zeit es als wahrscheinlich erscheinen läßt, daß den Versicherungsträgern der Rentenversicherung der Arbeiter erhöhte Belastungen zugemutet werden. Es muß darum durch Rücklagen sichergestellt werden, daß die Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, auch in Zukunft gezahlt werden können. Der auf den Bund entfallende Anteil von
    insgesamt 115 Millionen DM bei Erhöhung der Grundrente ist ungedeckt und kann nach der Verabschiedung des Haushalts nicht mehr eingesetzt werden.
    Als zweites Argument gegen die Erhöhung der Grundrente wurde vorgebracht, daß die gesamte Neuordnung der Sozialversicherung durch eine solche Vorwegentscheidung aufs neue gefährdet oder zumindest erschwert werde. Man war nicht der Ansicht, daß eine neue Einzelverbesserung zu den schon vorhandenen vielen Einzelabänderungen und -verbesserungen hinzugefügt werden, sondern daß man im neuen Bundestag auf eine baldige Inangriffnahme der Neuordnung drängen solle. Es schien der Mehrheit des Ausschusses darum unmöglich, diesem Antrag auf Erhöhung der Grundbeträge in der Rentenversicherung der Arbeiter zuzustimmen. Er wurde mit 11 gegen 8 Stimmen bei einer Stimmenthaltung abgelehnt.
    Ich habe darum nach diesem Beratungs- und Abstimmungsergebnis des Ausschusses den Auftrag, das Hohe Haus zu bitten, den Antrag der SPD abzulehnen.
    Bonn, den 3. Juli 1953
    Frau Heiler
    Berichterstatterin
    14222 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
    Anlage 31 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
    Schriftlicher Bericht

    (zu Nr. 4630 der Drucksachen)

    des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen

    (11. Ausschuß)

    über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend
    Umsatzsteuer auf Obst und Gemüse

    (Nr. 4333 der Drucksachen)

    über den
    Antrag der Abgeordneten Struve, Dr. Kneipp, Tobaben, Hoffmann (Lindlar) und Genossen
    betreffend den Entwurf eines Gesetzes zur
    Änderung des Umsatzsteuergesetzes

    (Nr. 4361 der Drucksachen)

    und über den
    Antrag der Abgeordneten Struve, Dr. Kneipp, Tobaben, Hoffmann (Lindlar) und Genossen
    betreffend
    Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz

    (Nr. 4362 der Drucksachen)

    Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Bertram (Soest)

    Der Vorlage liegen die Drucksachen Nrn. 4333, 4361 und 4362 zugrunde. Die Drucksache Nr. 4361 hat zwei Ziele: erstens die Umsatzsteuerfreiheit des Eigenverbrauchs für solche landwirtschaftlichen Betriebe herbeizuführen, die einen Umsatz von weniger als 20 000 DM im Jahr haben, während die geltende Regelung einen Umsatz von 10 000 DM vorsieht, und zweitens gewisse Bearbeitungsvorgänge von landwirtschaftlichen Waren von der Umsatzsteuer auszunehmen.
    Der erste Antrag wird damit begründet, daß die Umsatzsteuergrenze aus der Reichsmarkzeit stammt und seit dieser Zeit sich eine Veränderung der Preise der landwirtschaftlichen Produkte, ausgedrückt in D-Mark, ergeben habe. Es sei deshalb eine Anpassung an die geänderte Preisrelation für landwirtschaftliche Erzeugnisse notwendig. Gegen diesen Vorschlag wurden zwei Einwände erhoben, und zwar, daß im Zuge der allgemeinen Umsatzsteuererhöhung von 3 auf 4 % die Umsatzsteuer landwirtschaftlicher Waren nicht von 11/2 auf 2 % erhöht worden sei, und daß ohnedies die Freigrenze immer sehr hoch gewesen sei und auch heute noch, trotz der Änderung der Preisverhältnisse, die landwirtschaftlichen Kleinst- und Kleinbetriebe von der Umsatzsteuerpflicht ausnehme.
    Der Ausschuß konnte sich diesen Argumenten jedoch nicht anschließen, da die allgemeine Erhöhung der Umsatzsteuer bei landwirtschaftlichen Produkten deshalb nicht durchgeführt worden ist, um eine Verteuerung der Grundnahrungsmittel zu vermeiden, und, da die Festsetzung auf 10 000 RM in den seinerzeitigen Wirtschaftsverhältnissen ihren Grund gehabt haben müßte, eine Anpassung an die geänderten Verhältnisse heute notwendig sei. Jedoch seien bezüglich der Anpassungshöhe eindeutige Feststellungen wegen der kurzen dem Ausschuß zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu treffen; es müsse deshalb bei einem Entschließungsantrag sein Bewenden haben. Es wird Aufgabe der Bundesregierung sein, alsbald die erforderlichen Regelungen einzuleiten und die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Festsetzung der Freigrenze mit den heutigen Verhältnissen zu vergleichen und dem neuen Bundestag alsdann eine entsprechende Änderung des § 4 Ziffer 19 UStG vorzuschlagen.
    Der zweite Antrag und die Drucksachen Nrn. 4333 und 4362 wurden vom Ausschuß in ihrer Tendenz gebilligt. Auch der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat diese Anträge einstimmig angenommen. Die Verbesserung der Marktfähigkeit von Obst, Gemüse, Eiern und
    Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14223

    (Dr. Bertram [Soest])

    Schlachtgeflügel soll umsatzsteuerfrei werden, da es sich nicht um eine Verarbeitung, die den Charakter der Ware ändere, handele. Entsprechende Berufungsfälle aus dem gewerblichen Sektor sind zwar zu erwarten; jedoch war der Finanzausschuß der Meinung, daß man wegen etwaiger Berufungsfälle dieses berechtigte Anliegen — Verbesserung der Qualität und Erhöhung des Verbrauches — nicht ablehnen dürfe. Gesetzestechnische Bedenken, die gegen die vorgeschlagene Änderung des § 7 Abs. 3 vorgebracht wurden, veranlaßten den Ausschuß, die umsatzsteuerlichen Maßnahmen zugunsten einer Verbesserung der Marktfähigkeit landwirtschaftlicher Produkte ebenfalls in die Entschließung aufzunehmen.
    Demgemäß empfiehlt der Ausschuß die Annahme des Antrages.
    Bonn, den 3. Juli 1953
    Dr. Bertram
    Berichterstatter
    14224 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
    Namentliche Abstimmungen
    in der 280. Sitzung
    1. über den Entwurf eines Gesetzes betreffend das Abkommen vom 27. Februar 1953 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Regelung der Ansprüche der Französischen Regierung aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe,
    2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 14 des Entwurfs eines Sozialgerichtsgesetzes (Umdruck Nr. 1036 Ziffer 1),
    3. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD betreffend §§ 27 a und 27 b des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Umdruck Nr. 1038 Ziffer 6),
    4. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD betreffend § 27c des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Umdruck Nr. 1038 Ziffer 6),
    Name 1 Abstimmung 4
    2 3
    CDU/CSU
    Dr. Adenauer Ja — — —
    Albers Ja Nein Nein Nein
    Arndgen Ja Nein Nein Nein
    Dr. Bartram (SchleswigHolstein) Ja entschuld. entschuld. entschuld.
    Bauereisen Ja Nein Nein Nein
    Bauknecht Ja Nein Nein Nein
    Dr. Baur (Württemberg) Ja Nein Nein Nein
    Bausch Ja Nein Nein Nein
    Becker (Pirmasens) . Ja Nein entschuld. entschuld.
    Blank (Dortmund) . . . . — — — —
    Frau Brauksiepe Ja Nein entschuld. entschuld.
    Dr. von Brentano Ja Nein Nein Nein
    Brese Ja Nein Nein Nein
    Frau Dr. Brökelschen . . . Ja Nein Nein Nein
    Dr. Brönner Ja Nein Nein Nein
    Brookmann Ja Nein Nein Nein
    Dr. Bucerius Ja Nein Nein Nein
    Frau Dietz Ja Nein Nein Nein
    Donhauser — — Nein Nein
    Dr. Dresbach — Nein Nein Nein
    Eckstein Ja Nein Nein Nein
    Dr. Edert Ja Nein Nein Nein
    D. Dr. Ehlers Ja Nein Nein Nein
    Ehren Ja Nein Nein Nein
    Eplée Ja Nein Nein Nein
    Dr. Erhard — — — —
    Etzenbach Ja Nein Nein Nein
    Even Ja Nein Nein Nein
    Feldmann Ja Nein Nein Nein
    Dr. Fink Ja Nein Nein Nein
    Dr. Frey beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
    Fuchs Ja Nein Nein Nein
    Dr. Freiherr von Fürstenberg - Nein Nein Nein
    Fürst Fugger von Glött . Ja Nein Nein Nein
    Funk Ja Nein Nein Nein
    Gengler Ja Nein Nein Nein
    Gerns Ja Nein Nein Nein
    D. Dr. Gerstenmaier . . Ja Nein Nein Nein
    Gibbert Ja Nein Nein Nein
    Giencke Ja Nein Nein Nein
    Dr. Glasmeyer Ja Nein Nein Nein
    Glüsing Ja Nein Nein Nein
    Gockeln entschuld. Nein Nein entschuld.
    Dr. Götz Ja Nein Nein Nein
    Frau Dr. Gröwel entschuld. entschuld. Nein Nein
    Günther Ja Nein Nein Nein
    Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14225
    Namentliche Abstimmungen
    in der 280. Sitzung
    5. über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 4536 der Drucksachen),
    6. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu Art. I § 21 e des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes,
    7. Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nm. 4593, 3676, 3946 der Drucksachen)

    Abstimmung
    Name 5 6 7
    CDU/CSU
    Dr. Adenauer — — -
    Albers entschuld. entschuld. entschuld.
    Arndgen Ja Nein Ja

    (Schleswig- Holstein)

    Bauereisen entschuld. entschuld. entschuld.
    Bauknecht Ja Nein Ja
    Dr. Baur (Württemberg) entschuld. entschuld. entschuld.
    Bausch Ja Nein Ja
    Becker (Pirmasens) . entschuld. entschuld. entschuld.
    Blank (Dortmund) . — — —
    Frau Brauksiepe entschuld. entschuld. entschuld.
    Dr. von Brentano Ja Nein Ja
    Brese Nein Nein Ja
    Frau Dr. Brökelschen . . . Ja Nein Ja
    Dr. Brönner Ja Nein Ja
    Brookmann Ja — -
    Dr. Bucerius Ja Nein Ja
    Frau Dietz Ja Nein Ja
    Donhauser Ja — —
    Dr. Dresbach Ja Nein Ja
    Eckstein Ja Nein Ja
    Dr. Edert entschuld. entschuld. entschuld.
    D. Dr. Ehlers Ja Nein Ja
    Ehren Ja Nein Ja
    Eplée Ja Nein Ja
    Dr. Erhard — — —
    Etzenbach Ja Nein Ja
    Even Ja Nein Ja
    Feldmann entschuld. entschuld. entschuld.
    Dr. Fink Ja Nein Ja
    Dr. Frey beurlaubt beurlaubt beurlaubt
    Fuchs Ja Nein Ja
    Dr. Freiherr von Fürstenberg Ja Nein Ja
    Fürst Fugger von Glött . Ja Nein Ja
    Funk entschuld. entschuld. entschuld.
    Gengler Ja Nein Ja
    Gems Ja Nein Ja
    D. Dr. Gerstenmaier . . Ja Nein Ja
    Gibbert Ja Nein Ja
    Giencke — Nein Ja
    Dr. Glasmeyer Ja Nein Ja
    Glüsing enthalten Nein Ja
    Gockeln entschuld. entschuld. entschuld.
    Dr. Götz Ja Nein Ja
    Frau Dr. Gröwel Ja Nein Ja
    Günther Ja Nein Ja
    14226 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
    Abstimmung
    Name 1 2 3 4
    Dr. Handschumacher . . krank krank krank krank
    Frau Heiler Ja Nein Nein Nein
    Heix Ja Nein Nein Nein
    Dr. Henle — Nein Nein Nein
    Hilbert Ja Nein Nein Nein
    Höfler Ja Nein Nein Nein
    Hohl Ja Nein Nein Nein
    Hoogen Ja Nein Nein Nein
    Hoppe Ja Nein Nein Nein
    Dr. Horlacher Ja Nein Nein Nein
    Horn Ja Nein Nein Nein
    Huth Ja Nein Nein Nein
    Dr. Jaeger (Bayern) . . Ja Nein Nein Nein
    Junglas Ja Nein Nein Nein
    Kahn — — — —
    Kaiser Ja Nein — —
    Karpf Ja Nein Nein Nein
    Dr. Kather Ja Nein Nein Nein
    Kemmer Ja Nein Nein Nein
    Kemper Ja Nein Nein Nein
    Kern Ja Nein Nein Nein
    Kiesinger Ja Nein Nein Nein
    Dr. Kleindinst Ja Nein Nein Nein
    Dr. Köhler Ja Nein Nein Nein
    Dr. Kopf Ja Nein Nein Nein
    Kühling Ja Nein Nein Nein
    Kuntscher Ja Nein Nein Nein
    Kunze Ja Nein Nein Nein
    Dr. Laforet krank krank krank krank
    Dr. Dr. h. c. Lehr Ja Nein — -
    Leibfried — Nein Nein Nein
    Lenz Ja Nein Nein Nein
    Leonhard Ja Nein Nein Nein
    Lücke Ja Nein Nein Nein
    Majonica Ja Nein Nein Nein
    Massoth Ja Nein Nein Nein
    Mayer (Rheinland-Pfalz) Ja Nein Nein Nein
    Mehs Ja Nein Nein Nein
    Mensing entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
    Morgenthaler Ja Nein Nein Nein
    Muckermann Ja Nein Nein Nein
    Mühlenberg Ja Nein Nein Nein
    Dr. Dr. Müller (Bonn) . Ja Nein Nein Nein
    Müller-Hermann Ja Nein Nein Nein
    Naegel Ja Nein Nein Nein
    Neber Ja Nein Nein Nein
    Nellen Ja Nein Nein Nein
    Neuburger Ja Nein — Nein
    Nickl . Ja Nein Nein Nein
    Frau Niggemeyer . Ja Nein Nein Nein
    Dr. Niklas Ja Nein Nein Nein
    Dr. Oesterle Ja Nein Nein Nein
    Oetzel Ja Nein Nein Nein
    Dr. Orth Ja entschuld. entschuld. entschuld.
    Pelster Ja Nein Nein Nein
    Pfender Ja Nein Nein Nein
    Dr. Pferdmenges Ja Nein Nein Nein
    Frau Dr. Probst Ja Nein Nein Nein
    Dr. Pünder Ja Nein Nein Nein
    Raestrup Ja entschuld. entschuld. entschuld.
    Rahn Ja Nein Nein Nein
    Frau Dr. Rehling Ja Nein Nein Nein
    Frau Rösch Ja Nein Nein Nein
    Rümmele Ja Nein Ja Ja
    Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14227
    Abstimmung
    Name 5 6 7
    Dr. Handschumacher . . krank krank krank
    Frau Heiler Ja Nein Ja
    Heix Ja entschuld. entschuld.
    Dr. Henle Ja Nein Ja
    Hilbert Ja Nein Ja
    Höfler Ja Nein Ja
    Hohl Ja Nein Ja
    Hoogen Ja Nein Ja
    Hoppe Ja Nein Ja
    Dr. Horlacher entschuld. entschuld. entschuld.
    Horn Ja Nein Ja
    Huth Ja Nein Ja
    Dr. Jaeger (Bayern) . . Ja Nein Ja
    Junglas Ja Nein Ja
    Kahn — — —
    Kaiser — Nein Ja
    Karpf Ja Nein Ja
    Dr. Kather Ja Nein Ja
    Kemmer — Nein Ja
    Kemper Ja Nein —
    Kern Ja Nein Ja
    Kiesinger Ja Nein Ja
    Dr. Kleindinst Ja Nein —
    Dr. Köhler Ja Nein Ja
    Dr. Kopf Ja Nein Ja
    Kühling Ja Nein Ja
    Kuntscher Ja Nein Ja
    Kunze Ja Nein Ja
    Dr. Laforet krank krank krank
    Dr. Dr. h. c. Lehr — — —
    Leibfried Ja Nein Ja
    Lenz Ja Nein Ja
    Leonhard Ja Nein Ja
    Lücke Ja Nein Ja
    Majonica Ja Nein Ja
    Massoth Ja Nein Ja
    Mayer (Rheinland-Pfalz) Ja Nein Ja
    Mehs Ja Nein Ja
    Mensing entschuld. entschuld. entschuld.
    Morgenthaler Ja Nein Ja
    Muckermann Ja Nein Ja
    Mühlenberg Ja Nein Ja
    Dr. Dr. Müller (Bonn) . Ja Nein Ja
    Müller-Hermann Ja Nein Ja
    Naegel Ja Nein Ja
    Neber Ja Nein Ja
    Nellen Ja Nein Ja
    Neuburger entschuld. entschuld. entschuld.
    Nickl Ja Nein Ja
    Frau Niggemeyer . . . . Ja Nein Ja
    Dr. Niklas Ja Nein Ja
    Dr. Oesterle Ja Nein Ja
    Oetzel Ja Nein Ja
    Dr. Orth entschuld. entschuld. entschuld.
    Pelster entschuld. entschuld. entschuld.
    Pfender Ja Nein Ja
    Dr. Pferdmenges Ja — —
    Frau Dr. Probst Ja Nein Ja
    Dr. Pünder Ja Nein Ja
    Raestrup entschuld. entschuld. entschuld.
    Rahn Ja Nein Ja
    Frau Dr. Rehling Ja Nein Ja
    Frau Rösch Ja Nein Ja
    Rümmele Ja Nein Ja
    14228 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
    Name Abstimmung
    1 2 3 4
    Sabel Ja Nein Nein Nein
    Schäffer Ja Nein Nein Nein
    Scharnberg Ja Nein entschuld. entschuld.
    Dr. Schatz Ja Nein Nein Nein
    Schill Ja krank krank krank
    Schmitt (Mainz) Ja Nein Nein Nein
    Schmitz entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
    Schmücker Ja Nein Nein Nein
    Dr. Schröder (Düsseldorf) Ja Nein Nein Nein
    Schüttler Ja Nein Nein Nein
    Schütz Ja Nein Nein Nein
    Schuler Ja Nein Nein Nein
    Schulze-Pellengahr . Ja Nein Nein Nein
    Dr. Semler — — — —
    Dr. Serres Ja Nein Nein Nein
    Siebel Ja Nein Nein Nein
    Dr. Solleder Ja entschuld. entschuld. entschuld.
    Spies Ja Nein Nein Nein
    Graf von Spreti Ja Nein Nein Nein
    Stauch Ja Nein Nein Nein
    Frau Dr. Steinbiß Ja Nein Nein Nein
    Storch Ja Nein Nein Nein
    Strauß entschuld. Nein Nein Nein
    Struve Ja Nein Nein Nein
    Stücklen Ja Nein Nein Nein
    Dr. Vogel Ja Nein Nein Nein
    Wacker Ja Nein Nein Nein
    Wackerzapp Ja Nein Nein Nein
    Dr. Wahl Ja Nein Nein Nein
    Frau Dr. Weber (Essen) . . Ja Nein Nein Nein
    Dr. Weber (Koblenz) . . . . Ja Nein Nein Nein
    Dr. Weiß Ja Nein Nein Nein
    Winkelheide Ja Nein Nein Nein
    Wittmann Ja Nein Nein Nein
    Dr. Wuermeling Ja Nein Nein Nein
    SPD
    Frau Albertz Nein Ja Ja Ja
    Frau Albrecht Nein Ja Ja Ja
    Altmaier Nein Ja Ja Ja
    Frau Ansorge Nein Ja Ja Ja
    Dr. Arndt Nein Ja Ja Ja
    Arnholz Nein Ja Ja Ja
    Dr. Baade Nein Ja Ja —
    Dr. Bärsch — Ja Ja Ja
    Baur (Augsburg) Nein Ja Ja Ja
    Bazille Nein Ja Ja Ja
    Behrisch Nein Ja Ja Ja
    Bergmann Nein Ja Ja Ja
    Dr. Bergstraeßer Nein Ja Ja Ja
    Berlin Nein Ja Ja Ja
    Bettgenhäuser Nein Ja Ja Ja
    Bielig Nein Ja Ja Ja
    Birkelbach Nein Ja Ja Ja
    Blachstein Nein Ja Ja Ja
    Dr. Bleiß Nein Ja Ja Ja
    Böhm Nein Ja Ja Ja
    Dr. Brill Nein Ja Ja Ja
    Bromme Nein Ja entschuld. entschuld.
    Brünen Nein Ja Ja Ja
    Cramer Nein Ja Ja Ja
    Dannebom Nein Ja Ja Ja
    Diel Nein Ja Ja Ja
    Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14229
    Name Abstimmung
    5 6 7
    Sabel Ja Nein Ja
    Schäffer — — —
    Scharnberg entschuld. entschuld. entschuld.
    Dr. Schatz Ja entschuld. entschuld.
    Schill krank krank krank
    Schmitt (Mainz) Ja — —
    Schmitz entschuld. entschuld. entschuld.
    Schmücker enthalten Nein Ja
    Dr. Schröder (Düsseldorf) Ja Nein Ja
    Schüttler Ja Nein Ja
    Schütz Ja Nein Ja
    Schuler Ja Nein Ja
    Schulze-Pellengahr . Ja Nein Ja
    Dr. Semler — — —
    Dr. Serres Ja Nein Ja
    Siebel Ja Nein Ja
    Dr. Solleder entschuld. entschuld. entschuld.
    Spies Ja Nein Ja
    Graf von Spreti Ja enthalten enthalten
    Stauch Ja Nein Ja
    Frau Dr. Steinbiß Ja Nein Ja
    Storch — Nein Ja
    Strauß Ja entschuld. entschuld.
    Struve Ja Nein Ja
    Stücklen Ja Nein Ja
    Dr. Vogel Ja Nein Ja
    Wacker Ja Nein Ja
    Wackerzapp Ja Nein Ja
    Dr. Wahl Ja Nein Ja
    Frau Dr Weber (Essen) . . Ja Nein Ja
    Dr. Weber (Koblenz) . Ja Nein Ja
    Dr. Weiß Ja Nein Ja
    Winkelheide Ja Nein Ja
    Wittmann Ja Nein Ja
    Dr. Wuermeling Ja Nein Ja
    SPD
    Frau Albertz Nein entschuld. entschuld.
    Frau Albrecht Nein Ja —
    Altmaier Nein Ja —
    Frau Ansorge Nein Ja —
    Dr. Arndt Nein Ja —
    Arnholz Nein Ja —
    Dr. Baade Nein Ja —
    Dr. Bärsch Nein Ja —
    Baur (Augsburg) . . — — —
    Bazille • Nein Ja —-
    Behrisch Nein Ja -
    Bergmann Nein Ja —
    Dr. Bergstraeßer Nein Ja —
    Berlin . entschuld. entschuld. entschuld.
    Bettgenhäuser Nein Ja —
    Bielig Nein Ja —
    Birkelbach Nein Ja —
    Blachstein Nein Ja —
    Dr. Bleiß entschuld. entschuld. entschuld.
    Bohm, Nein Ja —
    Dr Brill Nein Ja Nein
    Bromme entschuld. entschuld. entschuld.
    Brünen Nein Ja —
    Cramer Nein Ja —
    Dannebom Nein — —
    Diel Nein Ja —
    14230 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
    Abstimmung
    Name 1 2 3 4
    Frau Döhring Nein Ja Ja Ja
    Eichler Nein Ja Ja Ja
    Ekstrand Nein Ja Ja Ja
    Erler Nein Ja Ja Ja
    Faller Nein Ja Ja Ja
    Franke Nein Ja Ja
    Freidhof Nein Ja Ja Ja
    Freitag beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
    Geritzmann Nein Ja Ja Ja
    Gleisner Nein Ja Ja Ja
    Görlinger Nein Ja Ja Ja
    Graf Nein Ja Ja Ja
    Dr. Greve Nein Ja Ja Ja
    Dr. Gülich Nein Ja Ja Ja
    Happe Nein Ja Ja Ja
    Heiland Nein Ja Ja Ja
    Hennig Nein Ja Ja Ja
    Henßler krank krank krank krank
    Herrmann Nein Ja Ja Ja
    Hoecker Nein Ja Ja Ja
    Höhne Nein Ja Ja Ja
    Frau Dr. Hubert Nein Ja Ja Ja
    Imig Nein Ja Ja Ja
    Jacobi Nein Ja Ja Ja
    Jacobs Nein Ja Ja Ja
    Jahn Nein Ja Ja Ja
    Kalbfell krank krank krank krank
    Kalbitzer Nein Ja Ja Ja
    Frau Keilhack Nein Ja Ja Ja
    Keuning Nein Ja Ja Ja
    Kinat Nein Ja Ja Ja
    Frau Kipp-Kaule Nein Ja Ja Ja
    Dr. Koch - Ja Ja Ja
    Frau Korspeter Nein Ja Ja Ja
    Frau Krahnstöver Nein Ja Ja Ja
    Dr. Kreyssig Nein Ja entschuld. entschuld.
    Kriedemann Nein Ja Ja Ja
    Kurlbaum — Ja Ja Ja
    Lange Nein Ja Ja Ja
    Lausen beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
    Frau Lockmann Nein Ja Ja Ja
    Ludwig Nein Ja Ja Ja
    Dr. Luetkens Nein Ja Ja Ja
    Maier (Freiburg) Nein Ja Ja Ja
    Marx Nein Ja Ja Ja
    Matzner Nein Ja Ja Ja
    Meitmann Nein Ja Ja Ja
    Mellies Nein Ja Ja Ja
    Dr. Menzel Nein Ja Ja Ja
    Merten entschuld. Ja Ja Ja
    Mertins Nein Ja Ja Ja
    Meyer (Hagen) Nein Ja Ja Ja
    Meyer (Bremen) Nein Ja Ja Ja
    Frau Meyer-Laule Nein Ja Ja Ja
    Mißmahl Nein Ja Ja Ja
    Dr. Mommer Nein Ja Ja Ja
    Moosdorf . Nein Ja Ja Ja
    Dr. Mücke enthalten Ja entschuld. entschuld.
    Müller (Hessen) Nein Ja Ja Ja
    Müller (Worms) Nein Ja Ja Ja
    Frau Nadig Nein Ja Ja Ja
    Dr. Nölting Nein Ja Ja Ja
    Nowack (Harburg) Nein Ja Ja Ja
    Odenthal krank krank krank krank
    Ohlig Nein Ja Ja Ja
    Ollenhauer Nein Ja Ja Ja
    Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14231
    Name Abstimmung
    5 6 7
    Frau Döhring Nein Ja --
    Eichler Nein Ja —
    Ekstrand Nein Ja —
    Erler Nein Ja —
    Faller Nein Ja —
    Franke Nein Ja —
    Freidhof — — —
    Freitag beurlaubt beurlaubt beurlaubt
    Geritzmann Nein Ja —
    Gleisner Nein Ja —
    Görlinger Nein — —
    Graf Nein — —
    Dr. Greve Nein Ja -
    Dr. Gülich Nein Ja —
    Happe Nein Ja —
    Heiland Nein Ja —
    Hennig Nein Ja —
    Henßler krank krank krank
    Herrmann Nein Ja —
    Hoecker Nein Ja —
    Höhne Nein Ja
    Frau Dr. Hubert Nein Ja —
    Imig Nein Ja
    Jacobi Nein Ja —
    Jacobs Nein Ja —
    Jahn Nein Ja —
    Kalbfell krank krank krank
    Kalbitzer Nein Ja —
    Frau Keilhack Nein Ja
    Keuning Nein Ja —
    Kinat Nein Ja
    Frau Kipp-Kaule Nein Ja
    Dr. Koch Nein Ja
    Frau Korspeter Nein Ja —
    Frau Krahnstöver Nein entschuld. entschuld.
    Dr. Kreyssig entschuld. entschuld. entschuld.
    Kriedemann Nein Ja —
    Kurlbaum Nein Ja —
    Lange Nein Ja —
    Lausen beurlaubt beurlaubt beurlaubt
    Frau Lockmann Nein Ja —
    Ludwig Nein Ja —
    Dr. Luetkens Nein Ja —
    Maier (Freiburg) Nein Ja —
    Marx Nein Ja —
    Matzner Nein Ja Nein
    Meitmann Nein Ja —
    Mellies Nein Ja —
    Dr. Menzel Nein Ja —
    Merten Nein Ja —
    Mertins Nein Ja
    Meyer (Hagen) Nein Ja —
    Meyer (Bremen) Nein Ja —
    Frau Meyer-Laule Nein Ja —
    Mißmahl Nein Ja —
    Dr. Mommer Nein Ja —
    Moosdorf entschuld. entschuld. entschuld.
    Dr. Mücke Nein Ja entschuld.
    Müller (Hessen) Nein Ja —
    Müller (Worms) Nein Ja —
    Frau Nadig Nein Ja —
    Dr. Nölting Nein Ja —
    Nowack (Harburg) Nein — —
    Odenthal krank krank krank
    Ohlig Nein Ja —
    Ollenhauer Nein Ja -
    14232 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
    Abstimmung
    Name 1 2 3 4
    Paul (Württemberg) . . Nein Ja Ja Ja
    Peters Nein Ja Ja Ja
    Pohle Nein Ja Ja Ja
    Dr. Preller Nein Ja Ja Ja
    Priebe Nein Ja Ja Ja
    Reitzner Nein Ja Ja Ja
    Richter (Frankfurt) . Nein Ja Ja Ja
    Ritzel enthalten Ja Ja Ja
    Ruhnke Nein Ja Ja Ja
    Runge Nein Ja Ja Ja
    Sander Nein Ja Ja Ja
    Sassnick Nein Ja Ja Ja
    Frau Schanzenbach . . . . Nein Ja Ja Ja
    Dr. Schmid (Tübingen) . . . Nein Ja Ja Ja
    Dr. Schmidt (Niedersachsen) Nein Ja Ja Ja
    Dr. Schöne Nein Ja Ja Ja
    Schoettle Nein Ja Ja Ja
    Segitz Nein Ja Ja Ja
    Seuffert Nein Ja Ja Ja
    Stech Nein Ja Ja Ja
    Steinhörster - Ja Ja Ja
    Stierle Nein Ja Ja Ja
    Striebeck Nein Ja Ja Ja
    Frau Strobel Nein Ja Ja Ja
    Temmen Nein Ja Ja Ja
    Tenhagen Nein Ja Ja Ja
    Troppenz Nein Ja Ja Ja
    Dr. Veit Nein Ja entschuld. entschuld.
    Wagner Nein Ja Ja Ja
    Wehner Nein Ja Ja Ja
    Wehr Nein Ja Ja Ja
    Weinhold Nein Ja Ja Ja
    Welke Nein Ja Ja Ja
    Weltner Nein Ja Ja Ja
    Dr. Wenzel Nein Ja Ja Ja
    Winter beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
    Wönner entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
    Zühlke Nein Ja Ja Ja
    FDP
    Dr. Atzenroth Nein Nein —
    Dr. Becker (Hersfeld) . . . Ja Nein Nein Nein
    Dr. Blank (Oberhausen) . Ja Nein Nein Nein
    Blücher — —
    Dannemann Ja Nein Nein Nein
    Dr. Dehler Ja Nein — ...-
    Dirscherl Ja Nein Nein Nein
    Eberhard enthalten Nein Nein Nein
    Euler entschuld. entschuld. entschuld. entschuld
    Fassbender Ja Nein entsehuld. entschuld.
    Dr. Friedrich enthalten Nein enthalten enthalten
    Frühwald Ja Nein Nein Nein
    Funcke Ja Nein Nein Nein
    Gaul Ja Nein Nein Nein
    Dr. von Golitschek . . Ja Nein Nein Nein
    Grundmann Nein Nein Nein Nein
    Hagge Ja Nein Nein Nein
    Dr. Hammer Ja Nein Nein Nein
    Dr. Hasemann Ja Nein Nein Nein
    Dr. Hoffmann (Lübeck) . . Ja Nein Nein Nein
    Dr. Hoffmann (Schönau) Ja Nein Nein Nein
    Frau Hütter enthalten Nein Nein Nein
    Frau Dr. Ilk entschuld. Nein entschuld. entschuld.
    Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14233
    Name Abstimmung
    5 6 7
    Paul (Württemberg) . . Nein — —
    Peters Nein Ja —
    Pohle entschuld. entschuld. entschuld..
    Dr. Preller Nein Ja —
    Priebe Nein Ja —
    Reitzner Nein Ja —
    Richter (Frankfurt) . Nein Ja —
    Ritzel Nein Ja —
    Ruhnke Nein Ja —
    Runge Nein Ja —
    Sander Nein Ja —
    Sassnick Nein Ja —
    Frau Schanzenbach . . . . Nein Ja —
    Dr. Schmid (Tübingen) . . . Nein Ja —
    Dr. Schmidt (Niedersachsen) Nein Ja —.
    Dr. Schöne Nein Ja —
    Schoettle Nein Ja —
    Segitz Nein Ja —
    Seuffert Nein entschuld. entschuld.
    Stech Nein Ja —
    Steinhörster Nein Ja —
    Stierle Nein Ja —
    Striebeck Nein Ja —
    Frau Strobel Nein Ja —
    Temmen Nein Ja —
    Tenhagen Nein Ja —
    Troppenz Nein Ja —
    Dr. Veit entschuld. entschuld. entschuld.
    Wagner entschuld. entschuld. entschuld.
    Wehner entschuld. entschuld. entschuld.
    Wehr Nein Ja —
    Weinhold Nein — —
    Welke Nein Ja —
    Weltner Nein Ja —
    Dr. Wenzel Nein Ja —
    Winter beurlaubt beurlaubt beurlaubt
    Wönner entschuld. entschuld. entschuld.
    Zühlke Nein Ja —
    FDP
    Dr. Atzenroth — — —
    Dr. Becker (Hersfeld) . Ja Nein Ja
    Dr. Blank (Oberhausen) Ja Nein Ja
    Blücher — — —
    Dannemann Ja Nein Ja
    Dr. Dehler — — —
    Dirscherl — — —
    Eberhard Ja Nein Ja
    Euler entschuld. entschuld. entschuld.
    Fassbender entschuld. entschuld. entschuld.
    Dr. Friedrich Ja — —
    Frühwald enthalten Nein Ja
    Funcke Ja Nein Ja
    Gaul Ja Nein Ja
    Dr. von Golitschek Ja Nein Ja
    Grundmann Ja Nein Ja
    Hagge — — —
    Dr. Hammer Ja Nein Ja
    Dr. Hasemann Ja entschuld. entschuld.
    Dr. Hoffmann (Lübeck) Ja Nein Ja
    Dr. Hoffmann (Schönau) Ja Nein Ja
    Frau Hütter _ Ja Nein Ja
    Frau Dr. Ilk entschuld. entschuld. entschuld.
    14234 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
    Abstimmung
    Name 1 2 3 4
    Jaeger (Essen) entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
    Juncker Ja — — —
    Dr. Kneipp Ja Nein Nein Nein
    Kühn Ja Nein Nein Nein
    Dr. Leuze Ja Nein Nein Nein
    Dr. Luchtenberg Ja Nein enthalten Nein
    Margulies Ja Nein Nein Nein
    Mauk enthalten Nein Nein Nein
    Dr. Mende Ja Nein Nein Nein
    Dr. Miessner enthalten Nein Nein Nein
    Neumayer Ja — Nein Nein
    Dr. Dr. Nöll von der Nahmer enthalten Nein entschuld. entschuld.
    Onnen Ja Nein Nein Nein
    Dr. Pfleiderer Ja Nein Nein Nein
    Dr. Preiß — Nein Nein Nein
    Dr. Preusker enthalten Nein Nein Nein
    Rademacher Ja Nein Nein Nein
    Rath — Nein — —
    Revenstorff Ja Nein Nein Nein
    Dr. Schäfer Ja Nein Nein Nein
    Dr. Schneider — Nein Nein Nein
    Stahl enthalten Nein Nein Nein
    Stegner Ja Nein Nein Nein
    Dr. Trischler Ja Nein Nein Nein
    de Vries Ja Nein Nein Nein
    Dr. Wellhausen Ja Nein Nein Nein
    Wirths Ja Nein Nein Nein
    DP
    Ahrens Ja Nein Nein Nein
    Eickhoff Ja Nein Nein Nein
    Ewers Ja Nein Nein Nein
    Farke Ja Nein Nein Nein
    Dr. Fricke Ja Nein Nein Nein
    Hellwege Ja — — —
    Jaffé Ja Nein Nein Nein
    Frau Kalinke Ja Nein Nein Nein
    Kuhlemann Ja Nein Nein Nein
    Dr. Leuchtgens Ja Nein Nein Nein
    Löfflad — Nein Nein Nein
    Matthes Ja Nein Nein Nein
    Dr. von Merkatz Ja Nein Nein Nein
    Schuster Ja Nein Nein Nein
    Dr. Seebohm — — — —
    Tobaben Ja Nein Nein Nein
    Walter Ja Nein Nein Nein
    Wittenburg Ja Nein Nein Nein
    Dr. Woltje Ja Nein Nein Nein
    Dr. Zawadil Ja Nein Nein Nein
    FU
    Freiherr von Aretin . . Ja Nein Nein Nein
    Dr. Bertram (Soest) . . Nein Nein Nein Nein
    Dr. Besold Ja Nein entschuld. entschuld.
    Clausen enthalten Ja entschuld. entschuld.
    Dr. Decker . . Ja Nein Nein Nein
    Determann krank krank krank krank
    Eichner Ja Nein Nein Nein
    Hoffmann (Lindlar) . Nein Nein Ja Ja
    Lampl Ja entschuld. entschuld. entschuld.
    Maerkl . Ja Nein Nein Nein
    Mayerhofer Ja Nein Nein Nein
    Dr. Meitinger Ja Nein Nein Nein
    Pannenbecker Nein entschuld. entschuld. entschuld.
    Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14235
    Abstimmung
    Name 5 6 7
    Jaeger (Essen) entschuld. entschuld. entschuld.
    Juncker — — —
    Dr. Kneipp Ja Nein Ja
    Kühn Ja Nein Ja
    Dr. Leuze Ja Nein Ja
    Dr. Luchtenberg Ja Nein Ja
    Margulies Ja Nein Ja
    Mauk Ja Nein Ja
    Dr. Mende Ja Nein Ja
    Dr. Miessner Ja Nein Ja
    Neumayer Ja Nein Ja
    Dr. Dr. Nöll von der Nahmer entschuld. entschuld. entschuld.
    Onnen Ja Nein Ja
    Dr. Pfleiderer Ja Nein Ja
    Dr. Preiß Ja Nein Ja
    Dr. Preusker Ja Nein Ja
    Rademacher Ja Nein —
    Rath Ja Nein Ja
    Revenstorff Ja Nein Ja
    Dr. Schäfer Ja Nein Ja
    Dr. Schneider Ja Nein Ja
    Stahl Ja Nein Ja
    Stegner Ja Nein Ja
    Dr. Trischler Ja Nein Ja
    de Vries Ja Nein Ja
    Dr. Wellhausen Ja Nein Ja
    Wirths Ja Nein Ja
    DP
    Ahrens Ja Nein Ja
    Eickhoff Ja Nein Ja
    Ewers Ja Nein Ja
    Farke Ja Nein Ja
    Dr. Fricke Ja Nein Ja
    Hellwege — — -
    Jaffé Ja Nein Ja
    Frau Kalinke Ja Nein Ja
    Kuhlemann Ja Nein Ja
    Dr. Leuchtgens Ja Nein Ja
    Löfflad Ja Nein Ja
    Matthes Ja Nein Ja
    Dr. von Merkatz Ja Nein Ja
    Schuster Ja Nein Ja
    Dr. Seebohm — — —
    Tobaben Ja Nein Ja
    Walter Ja Nein Ja
    Wittenburg • Ja Nein Ja
    Dr. Woltje entschuld. Nein Ja
    Dr. Zawadil Ja Nein Ja
    FU
    Freiherr von Aretin . . — — —
    Dr. Bertram (Soest) . entschuld. entschuld. entschuld.
    Dr. Besold entschuld. entschuld. entschuld.
    Clausen entschuld. entschuld. entschuld.
    Dr. Decker Ja Nein Ja
    Determann krank krank krank
    Eichner Ja Nein Ja
    Hoffmann (Lindlar) . Ja Nein Ja
    Lampl entschuld. entschuld. entschuld.
    Maerkl entschuld. entschuld. entschuld.
    Mayerhofer Ja Nein Ja
    Dr. Meitinger Ja Nein Ja
    Pannenbecker entschuld. entschuld. entschuld.
    14236 Deutscher Bundestag -- 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
    Abstimmung
    Name 1 2 3 4
    Parzinger — Nein Nein Nein
    Dr. Reismann Nein Nein Ja Ja
    Ribbeheger Nein Nein Ja Ja
    Volkholz Nein enthalten Nein enthalten
    Wartner Ja Nein entschuld. entschuld.
    Willenberg Nein entschuld. entschuld. entschuld.
    KPD
    Agatz — — — —
    Fisch Nein Ja Ja Ja
    Gundelach Nein Ja Ja Ja
    Harig Nein Ja Ja Ja
    Kohl (Stuttgart) Nein Ja Ja Ja
    Müller (Frankfurt) Nein Ja Ja Ja
    Niebergall Nein Ja Ja Ja
    Niebes Nein Ja Ja Ja
    Paul (Düsseldorf) Nein Ja Ja Ja
    Reimann — — — Ja
    Renner Nein Ja Ja Ja
    Rische — Ja Ja Ja
    Frau Strohbach beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
    Frau Thiele — Nein Ja Ja
    Gruppe WAV
    Goetzendorff Nein Nein Ja Ja
    Hedler Nein Nein entschuld. entschuld.
    Langer — — — —
    Loritz entschuld. Nein Ja Ja
    Reindl Nein Nein Ja Ja
    Fraktionslos
    Frau Arnold entschuld. Nein Nein Nein
    Aumer krank krank krank krank
    Bahlburg Ja Ja Nein Nein
    Frau Bieganowski . Nein Nein Nein Ja
    Bodensteiner Nein Nein Nein Nein
    Dr. Etzel (Bamberg) . Nein Ja Nein Nein
    Freudenberg - Nein Nein Nein
    Fröhlich Nein Nein entschuld. entschuld.
    Frommhold Nein Nein Nein Nein
    Frau Jaeger (Hannover) . . Nein Nein Nein Ja
    Dr. Keller Nein Nein Ja Ja
    Müller (Hannover) — — — —
    Dr. Ott Nein Nein entschuld. entschuld.
    Schmidt (Bayern) Nein Nein Nein Nein
    von Thadden — _ — —
    Tichi krank krank krank krank
    Wallner beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
    Frau Wessel Nein Nein Nein Nein
    Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juni 1963 1423'7
    Name Abstimmung
    5 6 7
    Parzinger Ja Nein Ja
    Dr. Reismann Ja Nein Ja
    Ribbeheger Ja Nein Ja
    Volkholz Ja Nein Ja
    Wartner entschuld. entschuld. entschuld.
    Willenberg entschuld. entschuld. entschuld.
    KPD
    Agatz - — —
    Fisch Nein Ja —
    Gundelach Nein Ja —
    Harig Nein Ja —
    Kohl (Stuttgart) Nein Ja —
    Müller (Frankfurt) . Nein Ja —
    Niebergall Nein Ja —
    Niebes Nein Ja —
    Paul (Düsseldorf) Nein Ja —
    Reimann Nein Ja —
    Renner Nein Ja —
    Rische Nein Ja —
    Frau Strohbach beurlaubt beurlaubt beurlaubt
    Frau Thiele Nein Ja —
    Gruppe WAV
    Goetzendorff enthalten Nein enthalten
    Hedler entschuld. entschuld. entschuld.
    Langer — — —
    Loritz Nein entschuld. entschuld.
    Reindl enthalten Nein enthalten
    Fraktionslos
    Frau Arnold Ja entschuld. entschuld.
    Aumer krank krank krank
    Bahlburg Ja Nein Ja
    Frau Bieganowski enthalten Nein enthalten
    Bodensteiner Ja Nein Ja
    Dr. Etzel (Bamberg) . Ja Nein Ja
    Freudenberg Ja Nein Ja
    Fröhlich entschuld. entschuld. entschuld.
    Frommhold enthalten Nein Ja
    Frau Jaeger (Hannover) . . Ja Nein Ja
    Dr. Keller Ja Ja enthalten
    Müller (Hannover) — — —
    Dr. Ott entschuld. entschuld. entschuld.
    Schmidt (Bayern) Ja Nein Ja
    von Thadden — — —
    Tichi krank krank krank
    Wallner beurlaubt beurlaubt beurlaubt
    Frau Wessel Ja Nein Ja
    14238 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
    Zusammenstellung der Abstimmungen
    Abstimmung
    1 2 3 4
    Abgegebene Stimmen . 347 357 338 338
    Davon:
    Ja 189 136 138 140
    Nein 147 220 198 196
    Stimmenthaltung . 11 1 2 2
    Zusammen wie oben . 347 357 338 338
    Berliner Abgeordnete
    Abstimmung
    Name 1 2 3 4
    CDU/CSU
    Dr. Friedensburg Ja Nein Nein entschuld.
    Dr. Krone Ja Nein Nein Nein
    Lemmer entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
    Frau Dr. Maxsein Ja Nein Nein Nein
    Dr. Tillmanns Ja entschuld. Nein Nein
    SPD
    Brandt entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
    Dr. Koenigswarter entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
    Löbe Nein Ja Ja Ja
    Neubauer Nein Ja entschuld. entschuld.
    Neumann krank krank krank krank
    Dr. Schellenberg Nein Ja Ja Ja
    Frau Schroeder (Berlin) . Nein Ja Ja Ja
    Schröter (Berlin) Nein Ja Ja Ja
    Frau Wolff Nein Ja Ja Ja
    FDP
    Dr. Henn Ja Nein Nein Nein
    Hübner Ja Nein Nein Nein
    Frau Dr. Mulert Ja Nein Nein Nein
    Dr. Reif Ja Nein Nein Nein
    Dr. Will enthalten Nein Nein Nein
    Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten
    Abstimmung
    1 2 3 4
    Abgegebene Stimmen . 15 14 14 13
    Davon:
    Ja . 8 6 5 5
    Nein . 6 8 9 8
    Stimmenthaltung . 1 — —
    Zusammen wie oben 15 14 14 13
    Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14239
    Zusammenstellung der Abstimmungen
    Abstimmung
    5 6 7
    Abgegebene Stimmen . . 314 299 183
    Davon:
    Ja 181 116 176
    Nein 126 182 2
    Stimmenthaltung . . . 7 1 5
    Zusammen wie oben . . . 314 299 183
    Berliner Abgeordnete
    Abstimmung
    Name 5 6 7
    CDU/CSU
    Dr. Friedensburg entschuld. entschuld. entschuld.
    Dr. Krone Ja Nein Ja
    Lemmer entschuld. entschuld. entschuld.
    Frau Dr. Maxsein Ja entschuld. entschuld.
    Dr. Tillmanns Ja entschuld. entschuld.
    SPD
    Brandt entschuld. entschuld. entschuld.
    Dr. Koenigswarter entschuld. entschuld. entschuld.
    Löbe Nein Ja —
    Neubauer entschuld. entschuld. entschuld.
    Neumann krank krank krank
    Dr. Schellenberg Nein Ja —
    Frau Schroeder (Berlin) Nein Ja —
    Schröter (Berlin) Nein Ja —
    Frau Wolff Nein Ja Nein
    FDP
    Dr. Henn Ja Nein Ja
    Hübner Ja Nein Ja
    Frau Dr. Mulert Ja Nein Ja
    Dr. Reif Ja Nein Ja
    Dr. Will Ja Nein Ja
    Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten
    Abstimmung
    5 6 7
    Abgegebene Stimmen . . 13 11 7
    Davon:
    Ja 8 5 6
    Nein 5 6 1
    Stimmenthaltung . . . —
    Zusammen wie oben . . . . 13 11 7
    14240 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
    281. Sitzung
    Die Sitzung wird um 21 Uhr 16 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, ich eröffne die 281. Sitzung des Deutschen Bundestags.

(Abg. Dr. Menzel: Herr Präsident, zur Geschäftsordnung!)

— Zur Geschäftsordnung Herr Abgeordneter Dr. Menzel!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Menzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir bezweifeln erneut die Beschlußfähigkeit des Hauses.

    (Stürmische Zurufe von den Regierungsparteien. — Erregte Pfui-Rufe zu den anwesenden Angeordneten der SPD. — Abg. Dr. Becker [Hersfeld] : Zur Geschäftsordnung! — Große Unruhe.)