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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14057 280. und 281. Sitzung Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953. 280. Sitzung Geschäftliche Mitteilungen 14069A Bericht des Bundesministers der Finanzen wegen der Übernahme der Priwallfähre auf den Bund (Nr. 4647 der Drucksachen) 14069B Änderungen der Tagesordnung: . . . . 14069B Beratung des Antrags der Abg. Arnholz u. Gen. betr. Weiterbau der NordsüdAutobahn Lübeck-Hamburg-Göttingen und der Zubringerstraße GrasdorfBraunschweig (Nr. 4462 der Drucksachen) 14070A Überweisung als Material an die Bundesregierung 14070A Geschäftsordnungsmäßige Behandlung von Mündlichen Berichten und Änderungsanträgen 14070A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Nr. 4642 der Drucksachen) über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über den Nationalfeiertag des deutschen Volkes (Nr. 4624 der Drucksachen) und über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über den nationalen Gedenktag (Nr. 4625 der Drucksachen) 14070B, 14070D Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 14070B Präsident D. Dr. Ehlers 14070D Beschlußfassung 14070D Gedenkworte des Präsidenten D. Dr. Ehlers für die Opfer des 17. Juni 1953 im Ostsektor von Berlin und in der sowjetisch besetzten Zone 14071A Wiederholung der Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 27. Februar 1953 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Regelung der Ansprüche der Französischen Regierung aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe: Präsident D. Dr. Ehlers . 14069B, 14071B 14071D Dr. Menzel (SPD) (zur Geschäftsordnung) 14071C Abstimmungen 14072B Namentliche Schlußabstimmung 14072C, 14073B, 14224 Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Entwurf eines Dritten Strafrechtsänderungsgesetzes (Nrn. 4640, 3713, 4250, 4614 der Drucksachen) 14072D Dr. Krapp, Justizminister des Landes Niedersachsen, Berichterstatter 14072D Beschlußfassung 14073B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Entwurf eines Versammlungsgesetzes (Nrn. 1102, 4291, 4387, 4409 [neu] der Drucksachen) 14073C Hoogen (CDU), Berichterstatter . 14073C Fisch (KPD) 14074A Beschlußfassung 14074B Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 3407 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (Nr. 4591 der Drucksachen, Umdruck Nr. 1026) in Verbindung mit der Zweiten und dritten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes vom 11. Mai 1951 (Nr. 4345 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (Nr. 4607 der Drucksachen, Umdruck Nr. 1027) 14074B Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 14156 14058 Deutscher Bundestag - 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 Matzner (SPD): als Berichterstatter 14074C Schriftlicher Bericht 14157 Abstimmungen 14074D, 14075A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Sozialgerichtsgesetzes (SGG) (Nrn. 4225, 4357 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Nrn. 4567, zu 4567 der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nrn. 1036, 1037, 1043 bis 1045, 1050, 1051) . . . . 14075B Frau Dr. Maxsein (CDU): als Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 14160 Ergänzung zum Schriftlichen Bericht 14164 als Abgeordnete . . . . 14086A, 14086C Renner (KPD) . . 14075C. 14077C, 14084A, 14086D Ewers (DP) 14077B Richter (Frankfurt) (SPD) 14078A, 14081D, 14082C, 14085B, 14088B, 14089C Dr. Atzenroth (FDP) . . 14078D, 14079A Horn (CDU) 14079C, 14085B Frau Kalinke (DP) . . . 14080C, 14083B Winkelheide (CDU) 14083A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . 14088C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . 14089A Sabel (CDU) 14089B Frau Dr. Mulert (FDP) 14089D Dr. Jaeger (Bayern) (CSU) (Schrift- liche Erklärung zur Abstimmung) 14166 Abstimmungen 14079A, 14081B, 14084D, 14085D, 14086A, C, 14087D, 14088B, 14090A, D, 14092A Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag zu § 14 (Umdruck Nr. 1036 Ziffer 1) . . . 14084C, 14085D, 14086B, 14092A, 14224 Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1951 (Nr. 99) über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der Landwirtschaft (Nr. 4359 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Nr. 4579 der Drucksachen) 14090B Heix (CDU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14167 Beschlußfassung 14090C Zweite Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen des Familienlastenausgleichs (Nr. 4545 der Drucksachen) in Verbindung mit der Zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Beihilfen für Familien mit Kindern (Kinderbeihilfengesetz) (Nr. 4562 der Drucksachen) 14090D Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) 14091A Abgesetzt 14091B Beratung der Mündlichen Berichte des Vermittlungsausschusses zu den Gesetzentwürfen betr. Ausgleich der von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherungen für das Rechnungsjahr 1952 zu tragenden Mehraufwendungen für Rentenzulagen (Nrn. 4636, 4033, 4341, 4528 der Drucksachen), betr. Deckung der Rentenzulagen nach dem Rentenzulagengesetz für das Rechnungsjahr 1953 (Nrn. 4637, 4005, 4338, 4615 der Drucksachen), zur Ergänzung des Ersten Überleitungsgesetzes (Nrn. 4638, 4007, 4337, 4544 der Drucksachen) sowie über die Änderung und Ergänzung fürsorgerechtlicher Bestimmungen (Nrn. 4639, 3440, 4371, 4616 der Drucksachen) 14091B Abgesetzt 14091C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen zwischen den Rheinuferstaaten und Belgien vom 16. Mai 1952 über die zoll- und abgabenrechtliche Behandlung des Gasöls, das als Schiffsbedarf in der Rheinschifffahrt verwendet wird (Nr. 4342 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Nr. 4641 der Drucksachen) . . 14070A, 14091C Kuhlemann (DP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14168 Beschlußfassung 14091D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (vorl. BPolBG) (Nr. 4307 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (Nr. 4488 [neu] der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nrn. 1003, 1010) 14092A Deutscher Bundestag - 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14059 Etzenbach (CDU): als Berichterstatter 14092B Schriftlicher Bericht 14169 Ergänzung zum Schriftlichen Bericht 14174 Gleisner (SPD) 14092B, D Abstimmungen 14093A Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4301 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Nrn. 4587, zu 4587 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 1040, 1048) 14093B Sabel (CDU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14175 Kohl (Stuttgart) (KPD) 14093C Abstimmungen 14094A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Nr. 4319 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Nr. 4608 der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nrn. 1038, 1039, 1053, 1058) 14094C, 14116C, 14119D Dr. Atzenroth (FDP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14177 Dr. Schellenberg (SPD) . . 14094C, 14095A, 14096A, 14099A, C, D, 14100B, C, D, 14102D, 14103B, 14118C Horn (CDU) 14094D, 14099B, 14100A, 14101A Kohl (Stuttgart) (KPD) 14095A Frau Kalinke (DP) . . . . 14096A, 14101C, 14103D, 14118B Richter (Frankfurt) (SPD) 14098D, 14102B, 14118B Storch, Bundesminister für Arbeit 14101B, 14102D Abstimmungen . . . 14116C, 14119A, 14120A Namentliche Abstimmungen über den Änderungsantrag betr. §§ 27 a und 27 b (Umdruck Nr. 1038 Ziffer 6) . . . 14118B, D, 14119A, 14224 über den Änderungsantrag betr. § 27 c (Umdruck Nr. 1038 Ziffer 6) . . . 14118B, 14119A, 14120A, 14224 Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Seuffert, Scharnberg, Dr. Preusker u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Allgemeinen Anordnung Nr. 3 zum Gesetz Nr. 52 der amerikanischen Militärregierung betr. die Bank der Deutschen Arheit A.G. (Nr. 4425 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Nr. 4583 der Drucksachen) 14104A, 14120B Seuffert (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14179 Abstimmungen 14104B, 14120B Beratung des Schriftlichen Berichts des Untersuchungsausschusses (49. Ausschuß) gemäß Antrag der Fraktion der SPD zur Prüfung der unzulänglichen Einstellung von Schwerbeschädigten bei den Bundesdienststellen (Nrn. 4609, 3645 der Drucksachen) 14104B, 14119B Leonhard (CDU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14180 Abstimmung 14104B, 14119B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Nachwuchs für supranationale Behörden (Nrn. 4606, 4222 der Drucksachen) 14104B, 14119B Beschlußfassung 14104C, 14119C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Mißstände bei Großbaustellen (Nrn. 4557, 4037 der Drucksachen) . . . . 14104C, 14119C Dr. Kneipp (FDP), Berichterstatter 14104C Beschlußfassung 14104C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Verurteilung des Berliner Journalisten Herbert Kluge in der sowjetischen Besatzungszone (Nrn. 4584, 4194 der Drucksachen) 14104C, 14119C Dr. Reif (FDP): als Berichterstatter 14104D Schriftlicher Bericht 14184 Beschlußfassung 14119C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Nr. 4312 der Druck- 14060 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 sachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4486 der Drucksachen) 14105A, 14120C Frau Nadig (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 14190 Dr. Bleiß (SPD) 14105B Dr. Schatz (CSU) 14105C Abstimmungen 14105D, 14120C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Antrag der Fraktion der FU betr. Einfuhr von Pflastersteinen (Nrn. 4610, 4029 der Drucksachen) . 14105D, 14119C Spies (CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14191 Beschlußfassung 14105D, 11419D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Abg. Günther u. Gen. betr. Straßenpersonenverkehr (Nrn. 4588, 4002 der Drucksachen) . . . 14105D, 14119D Beschlußfassung 14106A, 14119D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Abg. Günther u. Gen. betr. Paket- und Expreßgutbeförderung (Nrn. 4589, 4003 der Drucksachen) . 14106A, 14119D Beschlußfassung 14106B, 14119D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank (Nr. 4202 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Nr. 4498 der Drucksachen) . . . . 14106B, 14120D Revenstorff (FDP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14192 Abstimmungen 14106B, 14120D Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 13. April 1953 zur Revision und Erneuerung des Internationalen Weizenabkommens (Nr. 4577 der Drucksachen) 14106B, 14121A Beschlußfassung 14106C, 14121A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevorratung (Nr. 4447 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Nr. 4575 [neu] der Drucksachen) 14106C, 14121B Beschlußfassung 14106C, 14121B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Nr. 4304 der Druck-. sachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Nr. 4564 der Drucksachen) 14106D, 14121C Seuffert (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14194 Abstimmungen 14106D, 14121C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Nr. 3623 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Nr. 4580 der Drucksachen) 14107A, 14121D Abstimmungen 14107A, 14121D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen (Umstellungsergänzungsgesetz) (Nr. 4327 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Nr. 4605 der Drucksachen; Umdruck Nr. 1055) 14107B, 14122A Dr. Will (FDP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14196 Beschlußfassung 14107B, 14122A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Fünften Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4595, 4483 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Sechsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4596, 4458 der Drucksachen), mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Siebenten Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4495 [neu], 4358 der Drucksachen), mit der Deutscher Bundestag - 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14061 Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Achten Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4597, 4391 der Drucksachen), mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Neunten Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4598, 4484 der Drucksachen), mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Zehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4599, 4445 der Drucksachen), mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Elften Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4600, 4456 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Zwölften Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 4601, 4546 der Drucksachen) 14107B, 14122B Abstimmungen 14107D, 14122B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf der Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Nrn. 4602, 4355 der Drucksachen) 14107D, 14123A Beschlußfassung 14108A, 14123A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf des Grundstücks ehemalige Finanzschule Mölln in Holstein an die Landesversicherungsanstalt SchleswigHolstein (Nrn. 4537, 4331 der Drucksachen) 14108A, 14123A Beschlußfassung 14108A, 14123A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf eines Teils des ehemaligen Heereszeugamtes in Ulm, Söflingerstraße 96, an die Firma Telefunken, Gesellschaft für drahtlose Telegraphie m.b.H., in Berlin SW 61, Mehringdamm 32 bis 34 (Nrn. 4533, 4069 der Drucksachen) 14108A, 14123B Beschlußfassung 14108A, 14123B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Wilhelmshaven an der Gökernstraße, ehemalige Bauwerft der Kriegsmarine (Nm. 4535, 4070 der Drucksachen) 14108B, 14123B Beschlußfassung 14108B, 14123B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Nachträgliche Mitteilung an den Bundestag von der Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Wilhelmshaven auf der Schleuseninsel (Nrn. 4541, 3649 der Drucksachen) 14108B, 14123B Beschlußfassung 14108C, 14123B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens (Nr. 4283 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für ERP-Fragen (Nr. 4433 [neu] der Drucksachen) 14108C Dr. Semler (CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14199 Beschlußfassung 14108D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Titel II, III, IV und X der Gewerbeordnung (Nr. 4170 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Nrn. 4491, zu 4491 der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nr. 1056, 1064) 14108D, 14123C Lange (SPD): als Berichterstatter 14124C Schriftlicher Bericht 14200 Naegel (CDU) 14109A, 14109D, 14124A, 14125A Dr. Hammer (FDP) 14109B Dr. Vogel (CDU) 14109C Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) 14124C Frau Dr. Steinbiß (CDU) 14124D Günther (CDU): zur Sache 14124A Schriftliche Erklärung zur Abstimmung 14204 Abstimmungen . . . 14110A, 14123D, 14125B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrieb von Blindenwaren (Nr. 4381 der Drucksachen); 14062 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Nr. 4581 der Drucksachen) 14110A, 14125C Lange (SPD), Berichterstatter . . . 14110A Abstimmungen 14110B, 14125C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Handelsabkommen vom 7. Oktober 1951 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Irak (Nr. 4390 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Nr. 4496 der Drucksachen) . . . 14110B, 14125D Beschlußfassung 14110B, 14125D Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Zollvertrag vom 20. März 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien (Nr. 4556 der Drucksachen) 14110C, 14125D Beschlußfassung 14110C, 14126A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht Az. 1 BvF 2/53 betr. Antrag der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen auf Feststellung, daß das Gesetz über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 625) in den Vorschriften des § 9 Abs. 1 Buchst. a, b, e und f mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig sei (Nr. 4555 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht Az. 1 BvF 3/53 betr. Antrag der Bayerischen Staatsregierung auf Feststellung, daß das Gesetz über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken vom 13. Januar 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 9) mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und daher nichtig sei (Nr. 4559 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht Az. 2 BvE 1/53 betr. Antrag der Fraktion der FDP gegen den Bundesrat wegen des Umfanges der Rechte des Bundesrates beim Erlaß des Bundesbankengesetzes (Nr. 4586 der Drucksachen) 14110C, 14126A Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14205 Abstimmungen 14111A, 14126B, C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs (Recht der Handelsvertreter) (Nr. 3856 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4604 der Drucksachen) . . . . 14111A, 14126C Dr. Leuze (FDP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14206 Abstimmungen 14111B, 14126C Beratung der Übersicht Nr. 5 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Umdruck Nr. 877 [neu]) 14111B, 14126D Beschlußfassung 14111C, 14126D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes (Nr. 4594 der Drucksachen) 14111C, 14126D Wirths (FDP) 14127A Jacobi (SPD) 14127A Abstimmungen 14111C, 14127A, B Zweite Beratung des von den Abg. Dr. Solleder, Fürst Fugger von Glött, Strauß u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mieterschutzgesetzes vom 15. Dezember 1942 (Nr. 761 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (Nr. 4553 der Drucksachen) 14111C, 14127B Ablehnung 14111D, 14127B Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Hessischen Verordnung über die einstweilige Regelung von Mietstreitigkeiten vom 23. November 1946 (Hess. GVBl. 1946, S. 222) (Nr. 2129 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (Nr. 4549 der Drucksachen) 14111D, 14127C Ablehnung 14111D, 14127C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Umlegung von Grundsteuererhöhungen auf die Mieter (Nrn. 4552, 772, 946 der Drucksachen) 14112A, 14127D Beschlußfassung 14112A, 12127D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Woh- Deutscher Bundestag - 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14063 nungswesen über den Antrag der Fraktion der BP betr. Wohnungsbauprogramm 1950 und 1951 (Nrn. 4551, 1795 der Drucksachen) 14112A, 14127D Beschlußfassung 14112A, 14127D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über die Entschließung der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Allgemeinen Lastenausgleich (Nr. 4550 der Drucksachen, Umdruck Nr. 560) 14112B, 14127D Beschlußfassung 14112B, 14128A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Notlage des Althausbesitzes (Nrn. 4548, 2418 der Drucksachen) 14112B, 14128A Beschlußfassung 14112B, 14128A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Aufhebung der Verordnung über Ausnahmen von Mieterschutz und Vorlage eines Gesetzes zur Regelung von Miet- und Pachtverhältnissen für Geschäftsräume und Bewerblich genutzte unbebaute Grundstücke (Nrn. 4547, 3044 [neu] der Drucksachen) 14112C, 14128A Beschlußfassung 14112C, 14128B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (StatGes) (Nr. 4168 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Nr. 4617 der Drucksachen) 14112C, 14128B Abstimmungen 14112C, 14128B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der FU betr. Maßnahmen zur Stützung der Beherbergungs-, Gaststätten und Kurbetriebe (Nrn. 4485, 3104 der Drucksachen) 14112D, 14128C Beschlußfassung 14112D, 14128C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geld und Kredit über den Antrag der Fraktion der FU betr. Regelung der Verhältnisse der Pensionskassen Deutscher Privateisenbahnen (Nrn. 4540, 4228 der Drucksachen) . . . 14112D, 14128C Beschlußfassung 14112D, 14128C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geld und Kredit über den Antrag der Fraktion der DP betr. Devisenzuteilung für Seeleute (Nrn. 4539, 4133 der Drucksachen) 14113A, 14128C Walter (DP) 14113A Beschlußfassung 14113A, 14128D Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der FU betr. Einfuhr von Schnittholz (Nrn. 4489, 3873 der Drucksachen; Umdruck Nr. 884) 14113B, 14128D Dr. Atzenroth (FDP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . 14209 Beschlußfassung 14113B, 14128D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der FU betr. Einfuhr von Ziegeln (Nrn. 4490, 4147 der Drucksachen) 14113B, 14128D Wehr (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14210 Beschlußfassung 14113C, 14129A Mündliche Berichterstattung des Ausschusses für Petitionen gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung in Verbindung mit der Beratung der Übersicht Nr. 68 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 1020) 14113C Frau Albertz (SPD), Berichterstatterin 14113C Beschlußfassung 14116B Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Kaffeesteuergesetzes (Nr. 4266 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Nr. 4565 der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nrn. 1060, 1061, 1065) in Verbindung mit der Zweiten und dritten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Teesteuergesetzes (Nr. 4267 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Nr. 4566 der Drucksachen, Umdruck Nr. 1062) 14107A, 14129A Günther (CDU) 14129B Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . 14129C, 14131C, 14134C 14064 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 Dr. Gülich (SPD) 14131C Dr. Preusker (FDP) 14132A Dr. Bertram (Soest) (FU) 14133C Dr. Miessner (FDP) 14134A, C Peters (SPD) 14135B Abstimmungen . . . 14134A, 14134D 14135A, B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 4242 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Nrn. 4536, zu 4536 der Drucksachen) . . 14135C Margulies (FDP): als Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . . 14211 als Abgeordneter 14136D Kalbitzer (SPD) 14136A Abstimmungen 14135D Namentliche Abstimmung . 14137A, 14138A, C, 14225 Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Henn (Nr. 4618 der Drucksachen) . . 14111A, 14137C Müller (Hessen) (SPD), Berichterstatter 14137D Beschlußfassung 14138A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen die Abg. Reimann und Paul (Düsseldorf) (Nr. 4619 der Drucksachen) 14138A Löbe (SPD), Berichterstatter . . . 14138B Beschlußfassung 14138B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität ' betr. Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung der Ableistung des Offenbarungseides gegen den Abg. Langer (Nr. 4620 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung der Ableistung des Offenbarungseides gegen den Abg. Langer (Nr. 4258 der Drucksachen) 14138B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 14138B Abstimmungen 14138C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nrn. 3676, 3946 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (Nr. 4593 der Drucksachen; Umdruck Nr. 1063) 14138D, 14141C, 14154C zur Geschäftsordnung: Jacobi (SPD) 14138D, 14140A, B Neumayer, Bundesminister für Wohnungsbau 14139A Wirths (FDP) 14139C Unterbrechung der Sitzung . 14140D zur Sache: Dr. Brönner (CDU): als Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14213 als Abgeordneter 14143C Jacobi (SPD) . 14141D, 14143A, B, 14144D Meyer (Bremen) (SPD) . . 14142A, 14144B, 14146D, 14151D Wirths (FDP) 14142C, 14149D Lücke (CDU) 14142D, 14149B Kunze (CDU) 14143D, 14153A Frau Dr. Brökelschen (CDU) . . . . 14144C Paul (Düsseldorf) (KPD) . 14145D, 14150D Neumayer, Bundesminister für Wohnungsbau 14148A Jaffé (DP) 14152C Graf von Spreti (CSU) 14153A Abstimmungen . . . 14140C, 14141C, 14142A, 14143B, 14144A, C, 14146C Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu Art. I § 21e . . 14153B, 14154A, C, 14225 Namentliche Schlußabstimmung . . 14154C, D, 14225 Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP-Z) betr. Wahl der deutschen Mitglieder der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Umdruck Nr. 1059 [neu]) . . . 14140D Beschlußfassung 14141A Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14065 Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Änderung und Ergänzung fürsorgerechtlicher Bestimmungen (Nrn. 4639, 3440, 4371, 4616 der Drucksachen) 14141A Abstimmungen 14141B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Neuregelung der Steigerungsbeträge und Grundbeträge in der Rentenversicherung der Angestellten (Nrn. 4634, 4271 der Drucksachen) 14070A, 14153C Frau Dr. Mulert (FDP): als Berichterstatterin 14153D Schriftlicher Bericht 14220 Beschlußfassung 14154A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Neuregelung der Grundbeträge in der Rentenversicherung der Arbeiter (Nrn. 4635, 4346 der Drucksachen) . . . . 14070A, 14154A Frau Heiler (CDU), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 14230 Beschlußfassung 14154B Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Abg. Struve, Dr. Kneipp, Tobaben, Hoffmann (Lindlar) u. Gen. betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes über den Antrag der Abg. Struve, Dr. Kneipp, Tobaben, Hoffmann (Lindlar) u. Gen. betr. Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz und über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Umsatzsteuer auf Obst und Gemüse (Nrn. 4630, 4361, 4362, 4333 der Drucksachen) 14070B, 14154B Dr. Bertram (Soest) (FU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 14231 Beschlußfassung 14154C Feststellung der Beschlußunfähigkeit bei der Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes zur Geschäftsordnung: Dr. Menzel (SPD) 14154C Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . . 14154C Dr. von Brentano (CDU) 14155A Nächste Sitzung 14155C Anlage 1: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht über den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes vom 11. Mai 1951 (Nr. 4607 der Drucksachen) 14156 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 4591 der Drucksachen) 14157 Anlage 3: Schriftlicher Bericht (zu Nr. 4567 der Drucksachen) des Ausschusses für Sozialpolitik über den Entwurf eines Sozialgerichtsgesetzes (Nr. 4225 der Drucksachen) und über den Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren in der Sozialgerichtsbarkeit (Nr. 4357 der Drucksachen) 14160 Anlage 4: Ergänzung zum Schriftlichen Bericht (zu Nr. 4567 der Drucksachen) des Ausschusses für Sozialpolitik über den Entwurf eines Sozialgerichtsgesetzes 14164 Anlage 5: Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Jaeger (Bayern) (CSU) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung des Entwurfs eines Sozialgerichtsgesetzes (Nrn. 4567, 4225, 4357 der Drucksachen) 14166 Anlage 6: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entwurf eines Gesetzes betr. das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1951 (Nr. 99) über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der Landwirtschaft (Nr. 4359 der Drucksachen) 14167 Anlage 7: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf eines Gesetzes betr. das Abkommen zwischen den Rheinuferstaaten und Belgien vom 16. Mai 1952 über die zoll- und abgabenrechtliche Behand- 14066 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 lung des Gasöls, das als Schiffsbedarf in der Rheinschiffahrt verwendet wird (Nr. 4641, 4342 der Drucksachen) . . . . 14168 Anlage 8: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (Nr. 4488 [neu] der Drucksachen) 14169 Anlage 9: Ergänzung zum Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht über den Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes 14174 Anlage 10: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (zu Nr. 4587 der Drucksachen) 14175 Anlage 11: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesanstalt für Angestellte (Nrn 4608, 4319 der Drucksachen) 14177 Anlage 12: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit über den von den Abg. Seuffert, Scharnberg, Dr. Preusker u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung der Allgemeinen Anordnung Nr. 8 zum Gesetz Nr. 52 der amerikanischen Militärregierung betr. die Bank der Deutschen Arbeit A. G. (Nrn. 4583, 4425 der Drucksachen) 14179 Anlage 13: Schriftlicher Bericht des Untersuchungsausschusses (49. Ausschuß) gemäß Antrag der Fraktion der SPD zur Prüfung der unzulänglichen Einstellung von Schwerkriegsbeschädigten bei den Bundesdienststellen (Nr. 4609 der Drucksachen) 14180 Anlage 14: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Verurteilung des Berliner Journalisten Herbert Kluge in der sowjetischen Besatzungszone (Nr. 4584 der Drucksachen) 14184 Anlage 15: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Nr. 4486 der Drucksachen) . . . 14190 Anlage 16: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Antrag der Fraktion der FU betr. Einfuhr von Pflastersteinen (Nr. 4610 der Drucksachen) 14191 Anlage 17: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank (Nr 4498 der Drucksachen) 14192 Anlage 18: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Nr.4564 der Drucksachen) 14194 Anlage 19: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit über den Entwurf eines Gesetzes über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen (Umstellungsergänzungsgesetz) (Nr. 4605 der Drucksachen) . . . . 14196 Anlage 20: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für ERP-Fragen über den Entwurf eines Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens (Nr. 4433 [neu] der Drucksachen) 14199 Anlage 21: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Titel II, III, IV und X der Gewerbeordnung (zu Nr. 4491 der Drucksachen) . 14200 Anlage 22: Schriftliche Erklärung des Abg. Günther (CDU) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Titel II, III, IV und X der Gewerbeordnung (Nrn. 4491, 4170 der Drucksachen) 14204 Anlage 23: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht betr. Antrag der Regierung des Landes NordrheinWestfalen auf Feststellung, daß das Ge- Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14067 setz über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 in den Vorschriften des § 9 Abs. 1 Buchstaben a, b, e und f mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig sei (zu Drucksache Nr. 4555) 14205 Anlage 24: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs (Recht der Handelsvertreter) (Nr 4604 der Drucksachen) 14206 Anlage 25: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der FU betr. Einfuhr von Schnittholz (zu Nr. 4489 der Drucksachen, Umdruck Nr. 884) . . . . 14209 Anlage 26: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der FU betr. Einfuhr von Ziegeln (Nr. 4490 der Drucksachen) 14210 Anlage 27: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (zu Drucksache Nr. 4536) 14211 Anlage 28: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nr. 4593 der Drucksachen) _ 14213 Anlage 29: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Neuregelung der Steigerungsbeträge und Grundbeträge in der Rentenversicherung der Angestellten (Nr. 4634 der Drucksachen) 14220 Anlage 30: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Neuregelung der Grundbeträge in der Rentenversicherung der Arbeiter (Nr. 4635 der Drucksachen) 14221 Anlage 31: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Abg. Struve, Dr. Kneipp, Tobaben, Hoffmann (Lindlar) u. Gen. betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und betr. Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz und über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Umsatzsteuer auf Obst und Gemüse (Nrn. 4630, 4361, 4362, 4333 der Drucksachen) 14222 Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen 1. über den Entwurf eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 27. Februar 1953 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Regelung der Ansprüche der Französischen Regierung aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe, 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 14 des Entwurfs eines Sozialgerichtsgesetzes (Umdruck Nr. 1036 Ziffer 1), 3. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD betr. §§ 27 a und 27 b des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Umdruck Nr. 138 Ziffer 6), 4. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD betr. § 27 c des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Umdruck Nr. 138 Ziffer 6). . . 14224 5. über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 4536 der Drucksachen), 6. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu Art. I § 21 e des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes, 7. Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nrn. 4593, 3676, 3946 der Drucksachen) 14225 14068 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 281. Sitzung Zur Geschäftsordnung (Bezweiflung der Beschlußfähigkeit): Dr. Menzel (SPD) 14240A Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dannemann, Dr. Frey, Tobaben, Lampl, Hoffmann (Lindlar) u. Gen. betr. Rapsbeimischung und Verrechnung (Nr. 4352 der Drucksachen) 14240B Dannemann (FDP), Anfragender 14240B Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn), Kriedemann, Faßbender, Lampl u. Gen. betr. Braumalz (Nr. 4560 der Drucksachen) 14240C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Antragsteller 14240C Beschlußfassung 14241A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Einfuhr- und Vorratsstellen (Nrn. 4558, 3493 der Drucksachen, Umdruck Nr. 642) 14241A Dr. Weiß (CDU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 14244 Beschlußfassung 14241A Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nrn. 4593, 3676, 3946 der Drucksachen) . . 14138D, 14141C, 14154C, 14241A zur Geschäftsordnung: Dr. Menzel (SPD) . . 14241B, D, 14242B Dr. von Brentano (CDU) 14241B, 14242A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 14241B Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 14241C Feststellung der Beschlußunfähigkeit . 14243A Nächste Sitzung 14243A Schlußworte des Präsidenten über die Arbeit des Bundestags, aus Anlaß der letzten Sitzung des 1. Deutschen Bundestags im Plenarsitzungssaal des Bundeshauses in Bonn 14243A Anlage: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Einfuhr- und Vorratsstellen (Nr. 4558 der Drucksachen) 14244 Namentliche Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nrn. 4593, 3676, 3946 der Drucksachen) 14249 Deutscher Bundestag - 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14069 280. Sitzung Die Sitzung wird um 9 Uhr 35 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    14244 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 Anlage zum Stenographischen Bericht der 281. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD (Umdruck Nr. 642) zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP (Nr. 3493 der Drucksachen) betreffend Einfuhr- und Vorratsstellen Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Weiß Bericht über die Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel: Ausgangspunkt für die Tätigkeit eines aus dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) und dem Ausschuß für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) gebildeten Arbeitskreises „Einfuhr- und Vorratsstellen" war eine Große Anfrage der Fraktion der FDP vom 24. Juni 1952, die der Abgeordnete Margulies in der 223. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Juli 1952 begründet hat. Der die Einfuhr- und Vorratsstellen betreffende Teil der Großen Anfrage hatte folgenden Wortlaut: „Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu erreichen, daß die Einfuhr- und Vorratsstellen in der Ausübung ihrer Funktionen a) sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen halten, b) Schäden für die deutsche Volkswirtschaft vermeiden, c) die Tätigkeit der Wirtschaft nicht mehr beeinträchtigen, als in Durchführung der ihnen zugewiesenen Aufgaben unvermeidlich ist, d) wieder beweglich gemacht werden, um insbesondere die finanziellen Voraussetzungen ihrer Funktionsfähigkeit rechtzeitig zu sichern." Im Anschluß an die Beratung dieser Großen Anfrage stellte der Abgeordnete Kriedemann im Namen der Fraktion der SPD folgenden Antrag: „Der Bundestag wolle beschließen: Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) und der Ausschuß für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) werden beauftragt, sich eingehend mit den Problemen der Einfuhr- und Vorratsstellen zu beschäftigen und dem Bundestag in angemessener Zeit Bericht zu erstatten." (Umdruck Nr. 642 vom 16. Juli 1952). Der Bundestag stimmte dem Antrag zu. Auf Grund dieses Beschlusses bildeten die beiden genannten Ausschüsse einen Arbeitskreis, zunächst aus der Gesamtzahl der Mitglieder dieser Ausschüsse. Da sich eine Verkleinerung des Arbeitskreises als zweckmäßig erwies, wurden nach der dritten Sitzung je zehn Mitglieder der beiden Ausschüsse für diesen Arbeitskreis bestimmt. Der Arbeitskreis begann seine Tätigkeit am 22. Oktober 1952 und wählte in seiner ersten Sitzung den Abgeordneten Freudenberg zum Vorsitzenden. Nach dessen Ausscheiden aus der Fraktion der FDP trat an seine Stelle der Abgeordnete Dr. Serres. Zunächst beschäftigte sich der Arbeitskreis mit einem Erlaß des Bundesernährungsministeriums vom 7. April 1952 betreffend Zusammenwirken von Außenhandelsstelle und Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel. Durch diesen Erlaß sollten die Zuständigkeiten von Ernährungsministerium, Außenhandelsstelle für Erzeugnisse der Ernährung und Landwirtschaft und der Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel abgegrenzt werden. Es waren Zweifel aufgetreten, ob dieser Erlaß mit dem Gesetz über die Außenhandelsstelle für Erzeugnisse der Er- Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14245 (Dr. Weiß) nährung und Landwirtschaft vom 17. Dezember 1951 in Einklang stehe. Ein Vertreter des Bundesjustizministeriums gab die Erklärung ab, daß dieser Erlaß durch das Justizministerium eingehend geprüft worden sei mit dem Ergebnis, daß Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit desselben nicht zu machen seien. Damit war die Rechtsfrage geklärt, Aus dem Inhalt des Erlasses des Bundesernährungsministeriums vom 7. April 1952 geht eindeutig hervor, daß sich bei der Betätigung der drei Dienststellen — Ministerium, Außenhandelsstelle und EVSt Getreide — Überschneidungen und Doppelarbeit ergaben. Es muß daher nach Behandlung aller Einfuhr- und Vorratsstellen durch den Arbeitskreis die Frage geprüft werden, ob nicht eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung herbeigeführt werden kann. Die Außenhandelsstelle zählt immerhin 417 Bedienstete, die Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide mit Außenstellen 379, beide Dienststellen zusammen also 796 mit einem Gesamtaufwand an Personalkosten in Höhe von 9,1 Mio DM. Die Einfuhr- und Vorratsstellen insgesamt einschließlich Außenhandelsstelle beschäftigen z. Z. 1072 Bedienstete, die einen Gesamtaufwand von 12,5 Mio DM verursachen. Der Arbeitskreis beschäftigte sich zunächst mit der EVSt Getreide. Von Regierungsseite wurde zugegeben, daß zwischen der Außenhandelsstelle und der EVSt Unzulänglichkeiten bestanden, die durch den erwähnten Zuständigkeitserlaß beseitigt werden sollten. Eine Einschränkung der Tätigkeit der Außenhandelsstelle will man dadurch erreichen, daß die bisher der Außenhandelsstelle obliegende Ausstellung der Devisenbescheinigungen den Landeszentralbanken übertragen wird. An der Tätigkeit der EVSt Getreide wurde bemängelt, daß sie zuviel Getreide körperlich übernehme, so daß ein echter Wettbewerb auf Seiten der Importeure völlig ausgeschlossen sei. Die bestehende Andienungspflicht führe zu einem Monopol. Von dem Vertreter der Regierung wird erklärt, daß eine körperliche Übernahme von Getreide von Seiten der Regierung grundsätzlich nicht beabsichtigt gewesen sei. Infolge der Korea-Krise habe sich aber aus ernährungswirtschaftlichen Gründen die Notwendigkeit ergeben, Getreideimporte in größeren Mengen körperlich zu übernehmen. Diese Notwendigkeit bestehe nun nicht mehr, es werde daher zur Zeit die Reprivatisierung des Getreideimports geprüft. Von einem Getreidemonopol könne nicht gesprochen werden, da ein wesentliches Merkmal, nämlich der Abschluß der Einfuhrkontrakte, nicht durch die EVSt Getreide getätigt werde. Die Äußerungen von Sachverständigen, die vom Arbeitskreis gehört wurden, bestätigten das Vorhandensein von Unstimmigkeiten zwischen Außenhandelsstelle und EVSt Getreide. Am bestehenden Einfuhrverfahren wurde Kritik geübt. Der Importeur sei zum Kommissionär des Staates geworden. Ein Leistungswettbewerb sei nicht möglich. Von Mitgliedern des Arbeitskreises wurde dies bestätigt. Die eingeführte Ware werde von der EVSt disponiert, die auch den Preis festsetzt. Es wird vorgeschlagen, daß nur die Ware durch die EVSt körperlich übernommen werden soll, die für die Bundesreserve benötigt wird. Bei einer Auflockerung des bisherigen Importverfahrens könnten die Mühlen in engere Verbindung mit dem Importhandel treten und sich die Ware, die sie haben wollen, aussuchen. Eine Erörterung über die Behandlung von Offerten, die von Importhändlern eingereicht werden, zeigte wieder die Notwendigkeit einer Vereinfachung des Verfahrens. Bei der Entscheidung über die eingereichten Offerten werden Vertreter des Importhandels und der Mühlenwirtschaft hinzugezogen. Es wird übereinstimmend zum Ausdruck gebracht, daß die EVSt eine Monopolstellung bekommen habe. Das bisherige Verfahren sei der Marktordnung abträglich. Man sollte zu einer Beschränkung der Tätigkeit der EVSt Getreide kommen. Anerkennend wurde hervorgehoben, daß die Reserve in Getreide, insbesondere in Brotgetreide, noch nie so groß war, seitdem eine Getreidebewirtschaftung besteht, wie gegenwärtig. Sie deckt ungefähr einen Drei-Monats-Bedarf, bei Futtergetreide liegt sie noch darüber. Die Aussprache in den ersten drei Sitzungen führte zu nachstehenden Vorschlägen: 1. Der Erzeuger hat Anspruch auf den von der Regierung festgesetzten Mindestpreis. Dieser darf nicht unterschritten werden. 2. Die körperliche Übernahme von Getreide und Futtermitteln muß geringer als bisher gehalten werden; dadurch Einsparung von Mitteln. 3. Eine Vermahlungsregelung für Inlandsgetreide wird notfalls erforderlich sein. Die Mühlenversorgung sollte im wesentlichen durch die Wirtschaft vorgenommen werden. 4. Das Getreidepreisgesetz sollte man jährlich so frühzeitig wie möglich veröffentlichen, und zwar vor der Frühjahrsbestellung. Durch Verfeinerung der Preisgesetze (Änderung der jahreszeitlichen und regionalen Preisstaffelung) könnte man Beanstandungen der letzten Jahre beheben. 5. Das Importgetreide soll sich auf dem innerdeutschen Markt frei bewegen können. Der Bund soll sich darauf beschränken, die nationale Reserve zu halten und Getreide aufzunehmen, wenn es unter den Mindestpreis absinkt. 6. Für die Lagerung der nationalen Reserve sollten besondere Mittel zur Verfügung gestellt werden. 7. Dem übermäßigen Haferanbau sollte man durch preispolitische Maßnahmen begegnen. 8. Die Abschöpfungsbeträge sollten auswechselbar sein. 9. Eine straffere finanzielle Zusammenfassung aller E- und V-Stellen ist erforderlich. 10. Es ist zu überlegen, ob man den Vorsitz im Verwaltungsrat der E- und V-Stellen nicht in die Hand der Wirtschaft legen sollte. Die Weisungsbefugnis des Ministeriums soll jedoch aufrechterhalten bleiben. 14246 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 (Dr. Weiß) 11. Es wird Verringerung der bei den E- und V-Stellen Beschäftigten vorgeschlagen. Vom Regierungsvertreter wird erklärt, eine gewisse finanzielle Zusammenfassung der E- und V-Stellen sei bisher schon dadurch erreicht worden, daß die Subventionsbeträge, Lagerhaltungskosten und Abschöpfungsbeträge in einen Topf kommen. In der Frage des Vorsitzenden des Verwaltungsrats könnte man zu einer befriedigenden Regelung kommen. Das Weisungsrecht des Ministeriums gegenüber den E- und V-Stellen müsse in der bisherigen Form erhalten bleiben. Die vorstehend aufgeführten Vorschläge wurden in folgenden Leitsätzen für die Tätigkeit der EVSt Getreide zusammengefaßt und gleichzeitig in einigen Punkten erweitert: „1. Die EVSt für Getreide hat gemäß § 8 des Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreidegesetz) in der Fassung vom 24. November 1951 die Aufgabe, neben der Einfuhrschleusung auf Grund des Versorgungs- und Einfuhrplanes (Abs. 1, 3, 5 des § 8) je nach Marktlage unter Verwendung der im Haushalt bereitgestellten Mittel eine Vorratshaltung in Auslands- und Inlandsgetreide durchzuführen (Absatz 6 des § 8). Die Haushaltsansätze für Abschöpfungen und Subventionen sind so festzusetzen, daß die EVSt ihrer Aufgabe als Einfuhrschleuse im Rahmen des Einfuhr- und Versorgungsplanes gerecht werden kann. 2. Die EVSt hat gemäß § 10 Abs. 1 des Getreidegesetzes den Weisungen des Bundesministers entsprechend ihre Tätigkeit so auszuüben, daß die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Preise gewährleistet ist. 3. In Durchführung dieser gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben hat die EVSt soviel Brot- und Futtergetreide vom Inlandsmarkt und an Auslandsgetreide körperliche) aufzunehmen, als die zur Sicherung der Versorgung notwendige Vorratshaltung (Sicherheitsreserve) und die Erhaltung stabiler Preise auf dem Inlandsmarkt (Manipulationsreserve) es erforderlich machen. Gegenüber bisher kann die körperlich zu übernehmende Getreidemenge wesentlich verringert werden, nachdem und solange die Versorgungslage ausgeglichen ist. 4. Durch die Festsetzung einer angemessenen jahreszeitlichen Preisstaffelung, Entlastung der toten Winkel (gegebenenfalls durch Frachtzuschüsse) sowie durch Bereitstellung ausreichender Mittel zur Erntefinanzierung kann die Aufnahme von Inlandsgetreide eingeschränkt werden. Unter den vorstehenden Voraussetzungen ist die EVSt verpflichtet, zur Sicherung des Mindestpreises Inlandsgetreide, das ihr angedient wird, zum Mindestpreis unter Berücksichtigung der Qualitätszu- und -abschläge aufzunehmen. Sie kann die Übernahme von Auflagen an den Andienenden abhängig machen. 1) Unter körperlicher Übernahme versteht man den Kauf der eingeführten Ware durch die LVSt. Die EVSt ist verpflichtet, zur Sicherung des Höchstpreises unter Berücksichtigung der Qualitätszu- und -abschläge Inlandsgetreide oder Importgetreide zu den üblichen Bedingungen abzugeben. Sie kann die Menge entsprechend den wirtschaftlichen Bedürfnissen begrenzen. Die Abgabe darf künftig nur noch Kasse gegen Freistellung frei Fahrzeug am Lager erfolgen. 5. Die körperliche Übernahme von Auslandsgetreide hat sich im Rahmen der unter Ziffer 1 und 2 dieser Leitsätze aufgeführten Aufgaben zu halten. 6. Die körperlich zu übernehmende Menge an ausländischem Brotgetreide kann dadurch ganz erheblich verringert werden, daß die Versorgung der Mühlen mit Auslandsgetreide im wesentlichen der Wirtschaft überlassen wird. Der Preis für Auslandsgetreide ist seiner Qualität entsprechendd und in angemessenem Verhältnis zum Inlandsgetreide festzusetzen. Zur Sicherung des Absatzes der Inlandsernte kann den Mühlen eine Vermahlungsauflage in inländischem Brotgetreide gemacht werden. Die derzeitige Regelung der Paritätspunkte befriedigt nicht. Es ist die Frage zu prüfen, in welcher Weise für das bisherige System der Paritätspunkte eine bessere Regelung gefunden werden kann. Durch entsprechende Maßnahmen sind die Interessen der deutschen Seehäfen zu wahren. 7. Die körperliche Übernahme von ausländischem Brotgetreide kann weiterhin dadurch eine wesentliche Einschränkung erfahren, daß die in der Hauptsache aus Auslandsgetreide mit niedrigem Feuchtigkeitsgehalt bestehende Bundesreserve nur aus Gründen der Lagerfähigkeit gewälzt wird. 8. Zur Lagerhaltung der Bundesreserve sollten Spediteure, Mühlen, Handel und Genossenschaften durch Abschluß von Lagerverträgen herangezogen werden. 9. Eine Vorratshaltung in Futtergetreide ist im Interesse einer gleichmäßigen Versorgung der Landwirtschaft mit Futtergetreide zu angemessenen Preisen erforderlich. Die Vorratshaltung soll einen Zwei- bis Dreimonatsbedarf nicht überschreiten. 10. Die Lagerhaltung sollte, soweit möglich, für das eingeführte Auslandsgetreide an den Verkehrsknotenpunkten konzentriert bleiben. 11. Die EVSt hat künftighin die ihr angedienten Mengen dem jeweiligen Einführer zum freien Absatz zurückzugeben, soweit sie sie nicht zur Auffüllung der Reserven benötigt. Die Erklärung darüber, ob die Ware durch die EVSt übernommen oder dem Einführer zum Absatz freigegeben wird, ist unverzüglich nach der Andienung abzugeben. Die Andienung muß bei Abschluß des Vertrages oder Vorlage einer Festofferte erfolgen. Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14247 (Dr. Weiß) 1 12. Der Arbeitskreis gibt sich der Erwartung hin, daß die Regierung bei Durchführung dieser Richtlinien erhebliche Einsparungen an sächlichen und personellen Kosten der beteiligten Stellen ermöglichen kann." Zu diesen Leitsätzen ist auf Grund der Aussprache im Arbeitskreis folgendes zu bemerken: In Ziffer 1 und 2 sind die gesetzlich festgelegten drei Aufgabengebiete der EVSt Getreide angeführt: a) Handhabung der Einfuhrschleuse im Rahmen des Versorgungs- und Einfuhrplans. Die Einfuhr von Getreide kann nicht verglichen werden mit der Einfuhr irgendeines Rohstoffes, wie z. B. Kupfer. Die Einfuhr solcher Rohstoffe richtet sich weitgehend nach den Weltmarktpreisen. Liegen diese zu hoch, so wird man so lange auf die Einfuhr verzichten, bis die Preislage wieder günstiger geworden ist. Getreide dagegen muß zur Sicherung des Bedarfs in bestimmten Mengen zu bestimmten Zeiten nach einem laut Gesetz alljährlich festzusetzenden Versorgungsplan eingeführt werden. Zur Sicherung eines stabilen Inlandspreises muß der Auslandsgetreidepreis, wenn er niedriger liegt als der Inlandspreis, durch Abschöpfung auf den Inlandspreis erhöht oder, wenn er höher liegt, durch Subventionen auf den Inlandspreis ermäßigt werden. Die EVSt Getreide muß aber auch vom Recht des Embargos Gebrauch machen können, wenn die Marktlage im Inland es erforderlich macht. b) Zur Sicherung einer ausreichenden und gleichmäßigen Versorgung ist eine Bundesreserve an Brot- und Futtergetreide anzulegen. Diese soll nach einem Kabinettsbeschluß bei Brotgetreide den Bedarf von drei Monaten decken. b) Im Getreidepreisgesetz sind Mindest- und Höchstpreise festgesetzt, die nicht unter- und nicht überschritten werden dürfen. Durch Aufnahme oder Abgabe von Getreide soll die EVSt die Sicherung dieser Preise gewährleisten. Die diesem Zweck dienende Manipulationsreserve muß so groß sein, daß sie als Preisregulator wirken kann. Gedacht wird an höchstens 200 000 t Getreide. Zu Ziffer 3: Von Seiten der Wirtschaft wurde beanstandet, daß die EVSt zu viel Getreide körperlich, d. h. käuflich übernehme. Ausdrücklich ist daher festgelegt, für welche Zwecke, d. h. zur Schaffung einer Sicherheits- und Manipulationsreserve, die EVSt Getreide aufnehmen darf. Nicht vorgesehen ist im Gesetz, daß die EVSt Getreide die laufende Versorgung der Mühlen mit Mahlgetreide auch nur teilweise übernimmt, auch nicht aus Qualitätsgründen. Aus dieser Feststellung ergeben sich für die künftige Betätigung der EVSt Getreide weitgehende Schlußfolgerungen. Die bisher körperlich übernommene Menge an ausländischem Brot- und Futtergetreide, die in den letzten Jahren durchschnittlich 2 Mio t, d. h. etwa 50 v. H. der Gesamteinfuhr, betrug, wird bei Beachtung dieser Leitsätze ganz wesentlich verringert werden können. Zu Ziffer 4: Von der Inlandsernte wurden im laufenden Jahr über 400 000 t aufgenommen. Die Festsetzung ausreichender Reports wird allein schon wesentlich zu einem normalen Absatz der Getreideernte beitragen. Werden dazu noch Mittel für Frachtzuschüsse zur Bewegung des Getreides in den toten Winkeln sowie zur Erntefinanzierung bereitgestellt, was immer noch billiger ist als eine körperliche Übernahme, so wird die EVSt Getreide in Zukunft aus der Inlandsernte nur noch verhältnismäßig geringe Mengen zu übernehmen haben. Unter diesen Voraussetzungen bedeutet die Übernahme einer Verpflichtung zur Sicherung des Mindestpreises durch Aufnahme von Getreide seitens der EVSt keineswegs, daß nun in Zukunft mehr Getreide als bisher aufgenommen werden müßte, wie das Finanzministerium befürchtet. Das Gegenteil wird bestimmt eintreten. Deshalb wurde auch dem Wunsch des Finanzministeriums, den Absatz 2 der Ziffer 4 zu streichen, nicht entsprochen. Die EVSt kann dem Andienenden zur Auflage machen, die Ware auf Lager zu halten oder sich an der Finanzierung zu beteiligen. Es soll verhindert werden, daß größere Mengen aus spekulativen Gründen angefordert werden. Deshalb ist eine Begrenzung der abzugebenden Mengen vorgesehen. Auch die Abgabe der Ware frei Fahrzeug am Lager soll die Anforderung bei der EVSt begrenzen. Zu Ziffer 5 und 6: Die Zuteilung des Auslandsgetreides erfolgt nicht mehr nach einem bestimmten Schlüssel, sondern die einzelnen Mühlen haben nun die Möglichkeit, unmittelbar von einem Importeur Getreide in der von ihnen gewünschten Qualität zu beziehen. Wenn der Auslandsweizen nicht mehr gesteuert wird, dann muß den Mühlen eine Vermahlungsauflage in inländischem Brotgetreide gemacht werden können, damit der glatte Abfluß der Inlandsernte gewährleistet ist. Bezüglich der Paritätspunkte bestand eine einmütige Auffassung dahingehend, daß diese abgeschafft werden müssen. Die Paritätspunkte schaffen für die Mühlen ungleiche Wettbewerbsverhältnisse und verursachen dem Staat erhebliche Kosten. Im letzten Jahr betrugen die Frachtsubventionen von den Seehäfen bis zu den Paritätspunkten, 99 an der Zahl, über 60 Mio DM. Darüber, was an die Stelle der Paritätspunkte gesetzt werden muß, gingen die Meinungen auseinander. Nach dem weitestgehenden Antrag sollten die Paritätspunkte abgeschafft werden und die Frachtsubventionen für Importgetreide ganz in Wegfall kommen. Nach einem zweiten Antrag sollte die Zahl der Paritätspunkte aus Gründen der Vereinfachung auf einige wenige verringert werden. Schließlich fand die in den Leitsätzen aufgeführte Formulierung mit zehn gegen sieben Stimmen Annahme. Das Ergebnis der 14248 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 (Dr. Weiß) durch das Ministerium erfolgten Prüfung bezüglich der Paritätspunkte ist dem Arbeitskreis zur Beschlußfassung vorzulegen. In der Aussprache kam zum Ausdruck, daß bei Einführung des CifPreises ein Frachtausgleich geschaffen werden müsse etwa in der Weise, daß allen Handelsmühlen im Bundesgebiet ein bestimmter Prozentsatz Qualitätsweizen bei einheitlicher Frachtbasis mit den allenfalls nötigen Subventionen auf Bestellung geliefert werden müsse. In bestimmten Gebieten, in welchen die Mühlen sich nicht ausreichend mit Inlandsgetreide versorgen können, kann der Prozentsatz des Auslandsgetreides, das mit Frachtsubvention bezogen werden kann, erhöht werden. Zu Ziffer 7: Die Bundesreserve soll nur noch bei mangelnder Lagerfähigkeit gewälzt werden. Wenn beispielsweise bei einer Brotgetreidereserve von 1,2 Mio t jährlich 1/4 gewälzt würde, so würde das bedeuten, daß für die Sicherheitsreserve des Bundes jährlich nur noch 300 000 t körperlich übernommen werden müßten. Zu Ziffer 8: Bei der Hinzuziehung der Mühlen zur Lagerhaltung der Bundesreserve wird davon ausgegangen, daß die Mühlen für ihren eigenen Bedarf auf eigene Rechnung einen Zwei-Monats-Bedarf eingelagert haben. Erst dann sollen sie Getreide auf Rechnung des Bundes einlagern können. Für die private Lagerhaltung ergeben sich in finanzieller Hinsicht insofern gewisse Schwierigkeiten, als eine staatliche Stelle Kredit zu günstigeren Bedingungen bekommen kann als die private Wirtschaft. Zu Ziffer 9: Bei Futtergetreide würde ein Drei-Monats-Bedarf ungefähr 400 000 t ausmachen. Auch hier ergibt sich gegenüber der bisherigen körperlichen Übernahme eine Verringerung der Gesamtmenge. Die kleinen Artikel wie Dari, Hirse usw. sollen ganz frei gehandelt werden können. Zu Ziffer 10: Es wurde festgestellt, daß die Einlagerung der Bundesreserve manchmal auf schwer zugänglichen Lagern erfolgt. Zur Erleichterung und Verbilligung des Abtransportes des Getreides sollten für den Verkehr günstig gelegene Lager bevorzugt belegt werden. Dies sollte möglich sein, nachdem keine Behelfsläger mehr in Anspruch genommen werden müssen. Zu Ziffer 11: Eine einheitliche Festsetzung der Differenzbeträge auf bestimmte Zeit wurde eingehend erörtert, zur Empfehlung eines bestimmten Verfahrens fand sich jedoch keine Mehrheit. Eine endgültige Regelung des Einfuhrverfahrens sollte am Schluß der Beratungen festgelegt werden, wenn weitere Erfahrungen gesammelt worden sind und wenn endgültig über den Umfang der Verwaltung und ihre Betätigung Beschluß gefaßt werden kann. Zu Ziffer 12: Die Verringerung der körperlichen Übernahme von Getreide auf etwa die Hälfte gegenüber bisher wird zu einer erheblichen Kostenersparnis führen. Weitere Einsparungen können bei den Frachtsubventionen für die Getreidelieferungen zu den Paritätspunkten gemacht werden. Endlich wird damit gerechnet, daß die an die 800 Bedienstete zählende Verwaltung der Außenhandelsstelle und der EVSt Getreide ganz wesentlich eingeschränkt werden kann. Die Getreidewirtschaft war in den letzten Jahren, soweit sie die Landwirtschaft und die Versorgung betrifft, in Ordnung. Dies wurde vom Arbeitskreis bestätigt. Die EVSt Getreide war von der Geldseite in ihrer Aktionsfähigkeit im allgemeinen nicht gehemmt. Unbeschadet einer geordneten Getreidewirtschaft muß aber der Aufwand an öffentlichen Mitteln, der insgesamt beinahe 200 Mio DM beträgt (über 60 Mio DM für Frachtsubventionen zu den Paritätspunkten, 30 Mio DM Getreidepreissubventionen, 100 Mio DM Vorratshaltungs- und Verwaltungskosten), wesentlich gesenkt werden. Bonn, den 23. Juni 1953 Dr. Weiß Berichterstatter Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14249 Namentliche Abstimmung in der 281. Sitzung Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nrn. 4593, 3676, 3946 der Drucksachen) Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Adenauer — Albers entschuld. Arndgen Ja Dr. Bartram (Schleswig- Holstein) entschuld. Bauereisen entschuld. Bauknecht Ja Dr. Baur (Württemberg) . entschuld. Bausch Ja Becker (Pirmasens) . Ja Blank (Dortmund) . — Frau Brauksiepe Ja Dr. von Brentano . Ja Brese — Frau Dr. Brökelschen . .. Ja Dr. Brönner Ja Brookmann — Dr. Bucerius Ja Frau Dietz Ja Donhauser — Dr. Dresbach Ja Eckstein Ja Dr. Edert entschuld. D. Dr. Ehlers Ja Ehren Ja Eplée Ja Dr. Erhard — Etzenbach Ja Even Ja Feldmann entschuld. Dr. Fink Ja Dr. Frey beurlaubt Fuchs Ja Dr. Freiherr von Fürsten- berg Ja Fürst Fugger von Glött . Ja Funk entschuld. Gengler Ja Gerns . Ja D. Dr. Gerstenmaier . Ja Gibbert Ja Giencke — Dr. Glasmeyer Ja Glüsing Ja Gockeln entschuld. Dr. Götz Ja Frau Dr. Gröwel Ja Günther Ja Dr. Handschumacher . . krank Frau Heiler Ja Heix entschuld. Dr. Henle Ja Name Abstimmung Hilbert Ja Höfler Ja Hohl — Hoogen Ja Hoppe Ja Dr. Horlacher entschuld. Horn Ja Huth Ja Dr. Jaeger (Bayern) . . Ja Junglas Ja Kahn — Kaiser Ja Karpf Ja Dr. Kather Ja Kemmer Ja Kemper Ja Kern Ja Kiesinger Ja Dr. Kleindinst Ja Dr. Köhler Ja Dr. Kopf Ja Kühling Ja Kuntscher Ja Kunze Ja Dr. Laforet krank Dr. Dr. h. c. Lehr — Leibfried Ja Lenz Ja Leonhard Ja Lücke Ja Majonica Ja Massoth Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) . — Mehs — Mensing entschuld. Morgenthaler Ja Muckermann Ja Mühlenberg Ja Dr. Dr. Müller (Bonn) . Ja Müller-Hermann Ja Naegel Ja Neber Ja Nellen Ja Neuburger entschuld. Nickl — Frau Niggemeyer . . . . Ja Dr. Niklas Ja Dr. Oesterle Ja Oetzel entschuld. Dr. Orth entschuld. Pelster entschuld. Pfender Ja 14250 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 Name Abstimmung Dr. Pferdmenges . . — Frau Dr. Probst . . Ja Dr. Pünder . Ja Raestrup . entschuld. Rahn . — Frau Dr. Rehling . Ja Frau Rösch . . Ja Rümmele . Ja Sabel . Ja Schäffer . — Scharnberg entschuld. Dr. Schatz . entschuld. Schill . krank Schmitt (Mainz) . — Schmitz . entschuld. Schmücker Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) Ja Schüttler Ja Schütz . Ja Schuler . Ja Schulze-Pellengahr . . Ja Dr. Semler . — Dr. Serres . Ja Siebel Ja Dr. Solleder entschuld. Spies . Ja Graf von Spreti . . Ja Stauch — Frau Dr. Steinbiß . . Ja Storch Ja Strauß entschuld. Struve Ja Stücklen Ja Dr. Vogel Ja Wacker Ja Wackerzapp . Ja Dr. Wahl Ja Frau Dr. Weber (Essen) . Ja Dr. Weber (Koblenz) . Ja Dr. Weiß Ja Winkelheide Ja Wittmann Ja Dr. Wuermeling . . Ja SPD Frau Albertz entschuld. Frau Albrecht — Altmaier — Frau Ansorge — Dr. Arndt — Arnholz — Dr. Baade — Dr. Bärsch _ — Baur (Augsburg) . . — Bazille — Behrisch — Bergmann — Dr. Bergstraeßer . . — Berlin entschuld. Bettgenhäuser . — Bielig — Birkelbach — Blachstein — Dr. Bleiß entschuld. Böhm — Dr. Brill — Bromme entschuld. Brünen — Name Abstimmung Cramer - Dannebom — Diel — Frau Döhring — Eichler . — Ekstrand — Erler - Faller — Franke — Freidhof — Freitag . beurlaubt Geritzmann — Gleisner — Görlinger — Graf . — Dr. Greve — Dr. Gülich — Happe — Heiland — Hennig — Henßler krank Herrmann — Hoecker — Höhne — Frau Dr. Hubert . . — Imig — Jacobi — Jacobs — Jahn — Kalbfell krank Kalbitzer — Frau Keilhack . — Keuning — Kinat . — Frau Kipp-Kaule . — Dr. Koch — Frau Korspeter . — Frau Krahnstöver . .. entschuld. Dr. Kreyssig . entschuld. Kriedemann — Kurlbaum Lange — Lausen beurlaubt — Frau Lockmann . Ludwig — Dr. Luetkens — Maier (Freiburg) . . — Marx — Matzner Nein Meitmann — Mellies — Dr. Menzel — Merten — Mertins _ — Meyer (Hagen) — Meyer (Bremen) . . — Frau Meyer-Laule . . — Mißmahl — Dr. Mommer Moosdorf entschuld. Dr. Mücke entschuld. Müller (Hessen) — Müller (Worms) — Frau Nadig - Dr. Nölting — Nowack (Harburg) — Odenthal krank Ohlig — Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14251 Name Abstimmung Ollenhauer — Paul (Württemberg) . . — Peters — Pohle entschuld. Dr. Preller — Priebe — Reitzner — Richter (Frankfurt) — Ritzel — Ruhnke — Runge — Sander — Sassnick — Frau Schanzenbach — Dr. Schmid (Tübingen) . — Dr. Schmidt (Niedersachsen) — Dr. Schöne — Schoettle — Segitz — Seuffert entschuld. Stech — Steinhörster — Stierle — Striebeck — Frau Strobel — Temmen — Tenhagen — Troppenz — Dr. Veit entschuld. Wagner entschuld. Wehner entschuld. Wehr — Weinhold — Welke — Weltner — Dr. Wenzel — Winter beurlaubt Wönner entschuld. Zühlke — FDP Dr. Atzenroth Ja Dr. Becker (Hersfeld) . Ja Dr. Blank (Oberhausen) . Ja Blücher — Dannemann Ja Dr. Dehler — Dirscherl Ja Eberhard — Euler entschuld. Fassbender entschuld. Dr. Friedrich — Frühwald Ja Funcke Ja Gaul Ja Dr. von Golitschek Ja Grundmann Ja Hagge — Dr. Hammer Ja Dr. Hasemann entschuld. Dr. Hoffmann (Lübeck) . . Ja Dr. Hoffmann (Schönau) . Ja Frau Hütter Ja Frau Dr. Ilk entschuld. Jaeger (Essen) entschuld. Juncker — Dr. Kneipp Ja Kühn Ja Name Abstimmung Dr. Leuze Ja Dr. Luchtenberg Ja Margulies Ja Mauk Ja Dr. Mende — Dr. Miessner Ja Neumayer Ja Dr. Dr. Nöll von der Nahmer entschuld. Onnen Ja Dr. Pfleiderer Ja Dr. Preiß Ja Dr. Preusker Ja Rademacher — Rath Ja Revenstorff Ja Dr. Schäfer Ja Dr. Schneider Ja Stahl Ja Stegner Ja Dr. Trischler Ja de Vries — Dr. Wellhausen Ja Wirths Ja DP Ahrens Ja Eickhoff Ja Ewers Ja Farke Ja Dr. Fricke Ja Hellwege Ja Jaffé Ja Frau Kalinke Ja Kuhlemann Ja Dr. Leuchtgens Ja Löfflad Ja Matthes Ja Dr. von Merkatz Ja Schuster Ja Dr. Seebohm — Tobaben Ja Walter Ja Wittenburg Ja Dr. Woltje Ja Dr. Zawadil Ja FU Freiherr von Aretin . — Dr. Bertram (Soest) entschuld. Dr. Besold entschuld. Clausen entschuld. Dr. Decker . Ja Determann krank Eichner Ja Hoffmann (Lindlar) Ja Lampl entschuld. Maerkl entschuld. Mayerhofer Ja Dr. Meitinger Ja Pannenbecker entschuld. Parzinger Ja Dr. Reismann Ja Ribbeheger Ja Volkholz Ja Wartner entschuld. Willenberg entschuld. 14252 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 Name Abstimmung KPD Agatz — Fisch — Gundelach — Harig — Kohl (Stuttgart) — Müller (Frankfurt) — Niebergall — Niebes — Paul (Düsseldorf) — Reimann — Renner — Rische — Frau Strohbach beurlaubt Frau Thiele — Gruppe WAV Goetzendorff enthalten Hedler . . entschuld. Langer — Name Abstimmung Loritz entschuld. Reindl enthalten Fraktionslos Frau Arnold entschuld. Aumer krank Bahlburg Ja Frau Bieganowski . . . enthalten Bodensteiner Ja Dr. Etzel (Bamberg) . Ja Freudenberg Ja Fröhlich entschuld. Frommhold enthalten Frau Jaeger (Hannover) . Ja Dr. Keller enthalten Müller (Hannover) . . — Dr. Ott entschuld. Schmidt (Bayern) . Ja von Thadden . . beurlaubt Tichi krank Wallner beurlaubt Frau Wessel Ja Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen . . 177 Davon: Ja 171 Nein 1 Stimmenthaltung . . . 5 Zusammen wie oben . . . 177 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Friedensburg entschuld. Dr. Krone Ja Lemmer entschuld. Frau Dr. Maxsein . entschuld. Dr. Tillmanns entschuld. SPD Brandt entschuld. Dr. Königswarter . entschuld. Löbe — Neubauer entschuld. Name Abstimmung Neumann krank Dr. Schellenberg . — Frau Schroeder (Berlin) . — Schröter (Berlin) . — Frau Wolff — FDP Dr. Henn Ja Hübner Ja Frau Dr. Mulert . Ja Dr. Reif Ja Dr. Will Ja Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen . . 6 Davon: Ja 6 Nein — Stimmenthaltung . . . — Zusammen wie oben . . . . 6
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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
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    „Als Anlage übersende ich eine Übersicht über die bei den Bundesdienststellen beschäftigten Schwerbeschädigten nach dem Stand vom 1. April und 1. Oktober 1950. Die Übersicht zeigt, daß im Sommerhalbjahr 1950 die Zahl der bei den Bundesdienststellen insgesamt Beschäftigten um 896, die der Schwerbeschädigten jedoch nur um 34 zugenommen hat. Der Anteil Schwerbeschädigter an den Neueinstellungen beläuft sich demnach auf nur 3,8 v. H. Der Anteil der Schwerbeschädigten an der Gesamtzahl der Beschäftigten ist damit im Sommerhalbjahr von 7,7 auf 7,1 v. H. zurückgegangen. Außerdem läßt sich, wie mir von dem für die Arbeitsvermittlung Schwerbeschädigter im Raum von Bonn zuständigen Arbeitsamt Bonn berichtet wird, eine Tendenz zur Vergebung fast ausschließlich untergeordneter Arbeitsplätze an Schwerbeschädigte feststellen.
    Diese Entwicklung entspricht nicht dem einstimmigen Beschluß des Deutschen Bundestages vom 4. November 1949, der eine mindestens 10 %ige Besetzung der Stellen bei allen Bundesdienststellen mit Schwerbeschädigten fordert. Es
    14182 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

    (Leonhard)

    ist damit zu rechnen, daß der Ausschuß für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen des Deutschen Bundestages bereits in einer der ersten Sitzungen des neuen Jahres die Angelegenheit aufgreifen und fragen wird, warum dem Bundestagsbeschluß noch nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Da es eine selbstverständliche und vordringliche Pflicht des Bundes ist, die noch immer in großer Zahl vorhandenen arbeitslosen Schwerbeschädigten schnellstmöglich in das Arbeitsleben einzugliedern, und erwartet werden muß, daß die Bundesdienststellen den Dienststellen der Länder und der freien Wirtschaft mit gutem Beispiel vorangehen, bitte ich Sie, den Anteil der Schwerbeschädigten, soweit noch nicht geschehen, baldmöglichst auf 10 v. H. zu erhöhen und so den zu erwartenden Vorstellungen des Bundestagsausschusses zuvorzukommen.
    Das Arbeitsamt Bonn, das in der Schwerbeschädigtenvermittlung auch Ausgleichsaufgaben für das Bundesgebiet durchführt, hat noch in großem Umfange unter den arbeitslosen Schwerbeschädigten bestqualifizierte Kräfte verfügbar."


Rede von: Unbekanntinfo_outline

„Der Deutsche Bundestag hatte am 4. November 1949 durch einstimmigen Beschluß die Bundesregierung dringend ersucht, anzuordnen, daß bei der Besetzung der Stellen in allen Ministerien und sonstigen Verwaltungen der Bundesrepublik mindestens 10 v. H. aller Stellen mit Schwerbeschädigten zu besetzen sind. Am 21. Juni 1951 hat er die Bundesregierung u. a. ersucht, dem Bundestag in jedem Halbjahr eine Übersicht über die Fortschritte der Einstellung von Schwerbeschädigten in den Bundesministerien und diesen unterstehenden Verwaltungen zuzuleiten.
In wenigen Monaten sind drei Jahre verflossen, in denen Gelegenheit war, den Beschäftigungsanteil Schwerbeschädigter auf 10 v. H., soweit noch nicht geschehen, aufzufüllen. Es konnte angenommen werden, daß insbesondere nach der öffentlichen Bekanntgabe der Beschäftigungsanteile diejenigen Dienststellen, die bei der Beschäftigung Schwerbeschädigter noch erheblich im Rückstand sind, nachdrücklich auf eine Verbesserung des ungünstigen Standes hinwirken und jede Einstellungsmöglichkeit daraufhin prüfen würden, ob die Stelle mit einem Schwerbeschädigten besetzt werden kann. Leider trifft diese Annahme nicht für alle Dienststellen zu. In der umstehenden Ubersicht sind die betreffenden Dienststellen Ihres Geschäftsbereichs angegeben, bei denen der Beschäftigungsanteil Schwerbeschädigter unter 5 v. H. liegt."
Nachteilig auf die Beschäftigungsquote wirkte sich auch die Umanerkennung nach dem Bundesversorgungsgesetz aus, wodurch viele die Eigenschaft als Schwerbeschädigte verloren haben. Die
vom Bundesministerium für Arbeit verlangte Ubersicht ergibt, daß vom 1. Oktober 1950 bis 1. Dezember 1952 durch Umanerkennung 31 Personen die Schwerbeschädigteneigenschaft verloren haben. Zur Ehre der Versorgungsämter muß gesagt werden, daß Kriegsbeschädigte auch gleichzeitig höher eingestuft wurden. Wieviele Kriegsbeschädigte durch Umanerkennung insgesamt die Schwerbeschädigteneigenschaft verloren haben, konnte mangels statistischer Unterlagen vom Bundesministerium für Arbeit nicht angegeben werden.
Die Frage der Prioritäten hat sich in vielen Fällen sehr nachteilig ausgewirkt. Inzwischen ist aber mit dem Inkrafttreten des Schwerbeschädigtengesetzes der Vorrang der Schwerbeschädigten bei Einstellungen geregelt worden.
Erfreulicherweise konnte festgestellt werden, daß sich trotz der erwähnten Schwierigkeiten die Zahl der bei den Bundesdienststellen beschäftigten Schwerbeschädigten erheblich vermehrt hat, insbesondere seit Einsetzung des Untersuchungsausschusses, was an verschiedenen Beispielen erhärtet werden kann. Die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses war somit nicht vergeblich. Nach den vorliegenden Meldungen erhöhte sich die Zahl der bei den Bundesministerien und entsprechenden obersten Bundesdienststellen beschäftigten Schwerbeschädigten von 354 am 1. Oktober 1950 auf 695 am 1. Oktober 1952 und auf 805 am 1. April 1953. Trotz dieses verhältnismäßig guten Resultates muß mit Bedauern festgestellt werden, daß manche Bundesdienststellen zum Teil nur in ungenügender Weise dem Beschluß des Bundestages entsprochen haben, während andere das Soll mehr als erfüllt haben.
III. Das Arbeitsergebnis
Als Ergebnis seiner Beratungen und Untersuchungen gibt der Untersuchungsausschuß folgende Empfehlungen:
1. Das Arbeitsamt Bonn hält der Ausschuß für die Erschließung und Vermittlung von Arbeitsplätzen bei den Bundesdienststellen nicht für ausreichend. Es stehen dort nicht genügend Stellenangebote zur Verfügung, auch können die einzelnen Länder auf diese Weise nicht dem Grundgesetz entsprechend gleichmäßig berücksichtigt werden. Im Zusammenhang mit dem im Schwerbeschädigtengesetz geschaffenen übergebietlichen Ausgleich stellensuchender Schwerbeschädigter ist der Ausschuß darin einig, daß bei der Bundesregierung eine Zentralstelle errichtet werden muß, deren Aufgabe es ist, die Bewerbungen von Schwerbeschädigten aus dem Bundesgebiet zu erfassen und zu sichten, um bei Anforderungen den Ministerien qualifizierte Schwerbeschädigte vorschlagen zu können.
2. Auf die Bundesländer sollte dahingehend eingewirkt werden, daß deren Verwaltungen auf Ausschreibungen von Bundesdienststellen hin auch Schwerbeschädigte Bewerber vorschlagen.
3. Der Ausschuß hält es für zweckmäßig und notwendig, bei den Personalverwaltungen der Bundesdienststellen Sonderlisten über Bewerbungen Schwerbeschädigter zu führen. Diese Sonderlisten sollten in Abschrift an alle Bundesdienststellen gegeben werden, damit diese bei Bedarf auf geeignete Bewerber zurückgreifen können. Auch der Hauptfürsorgestelle sollten diese Sonderlisten zugänglich gemacht werden, damit
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(Leonhard)

diese prüfen kann, inwieweit Bewerber durch Um- oder Nachschulung gefördert werden können.
4. Der Ausschuß wünscht, ,daß die für Kriegsbeschädigte vorhandenen Ausbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten voll in Anspruch genommen werden mit dem Ziel, den Schwerbeschädigten den beruflichen Aufstieg zu sichern.
5. Da die Heranbildung von Nachwuchskräften für den Ministerialdienst im Hinblick auf die besonderen Erfahrungen und Qualifikationen für die Tätigkeit in einem Bundesministerium praktisch nur auf Länderebene erfolgen kann, ist der Ausschuß der Meinung, den Ländern die Anregung zu geben, daß sie sich insbesondere für die Ausbildung hierfür in Frage kommender Schwerbeschädigter in Zusammenarbeit mit den Hauptfürsorgestellen einsetzen. Auch die Beschäftigung älterer Schwerbeschädigter sollte im Hinblick auf deren größere Erfahrungen gefördert werden.
6. Hinsichtlich der Verbeamtung Schwerbeschädigter spricht der Ausschuß den Wunsch aus, in den Laufbahnvorschriften des Beamtengesetzes eine Regelung zu treffen, die verhindert, daß Schwerbeschädigte wegen ihrer Beschädigung Nachteile haben. Insbesondere sollen vorzeitige Pensionierungen von schwerbeschädigten Beamten wegen ihrer Beschädigung vermieden werden.
7. Der Ausschuß hat festgestellt, daß sich das Versagen der Trennungsentschädigung bei auswärtigen schwerbeschädigten Bewerbern für untere
Stellen im Bundesdienst in mehreren Fällen nachteilig ausgewirkt hat. Der Bundestag sollte daher eine Sonderbestimmung schaffen, die im Falle der Einstellung eines Schwerbeschädigten der unteren Gehaltsgruppen die Gewährung einer Trennungsentschädigung und eines sofortigen Zuzugs gewährleistet.
8. Die Bundesregierung soll gebeten werden, im Bundeshaushalt Sondermittel zum Bau von Schwerbeschädigtensiedlungen am Sitz der Dienststellen bereitzustellen, die für die Schwerbeschädigten finanziell tragbar sind. Vielen Schwerbeschädigten ist es nicht zuzumuten, ohne die Pflege in der Familie und ohne eigene Wohnung eine Stelle bei Bundesbehörden anzutreten.
9. Der Bundesregierung wird die Verwendung geeigneter Arbeitshilfen (technischer Einrichtungen) empfohlen, mit deren Hilfe Schwerbeschädigten die Tätigkeit am Arbeitsplatz erleichtert werden kann.
10. Der Ausschuß legt Wert darauf, daß die 10 %ige Einstellungsquote nicht nur erreicht, sondern überschritten wird, und daß der Prozentsatz nicht nur durch Einweisung Schwerbeschädigter in untere Stellen, sondern auch durch die Besetzung qualifizierter Stellen mit Schwerbeschädigten erreicht wird.
Bonn, den 26. Juni 1953
Leonhard
Berichterstatter
14184 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953
Anlage 14 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung
Schriftlicher Bericht
des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen (8. Ausschuß)

über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend
Verurteilung des Berliner Journalisten Herbert Kluge
in der sowjetischen Besatzungszone

(Nr. 4584 der Drucksachen)

Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Reif
Der 52jährige Berliner Journalist Herbert Kluge, Vater von fünf minderjährigen Kindern, war in den Jahren 1924 bis 1929 als Korrespondent des „Berliner Tagblatt" in London und von 1929 bis 1931 als Korrespondent der gleichen Zeitung in Rom tätig. Im Jahre 1933 wurden durch die Organe der nationalsozialistischen Staatsführung Betrieb und Redaktion des „Berliner Tagblatt" geschlossen; gleichzeitig wurde Herbert Kluge die Berufslizenz entzogen und die journalistische Tätigkeit untersagt. Er verlegte seinen Wohnsitz in einen Vorort Berlins und versuchte dort, den Lebensunterhalt seiner Familie durch die Aufzucht von Pelztieren zu bestreiten.
Bei Ausbruch des Krieges zwang ihn eine Dienstverpflichtung zum Drahtlosen Dienst, diese Tätigkeit aufzugeben und sich wieder der ursprünglichen beruflichen Arbeit zu widmen. Er wechselte nach kurzer Zeit zum Auswärtigen Amt über, wurde dann aber ab 1942 als Wehrmachtsdolmetscher in Italien eingesetzt. Dort geriet er 1945 in englische Gefangenschaft und wurde erst 1947 in seinen nun in der sowjetischen Zone liegenden Wohnsitz entlassen.
Schon im gleichen Jahre gaben die zuständigen Behörden der russischen Militärregierung die Berufslizenz an Kluge zurück; er suchte Anschluß an die in seinem Sektor neu lizenzierte Presse und fand bei der Ostberliner „Berliner Zeitung" ein Unterkommen. Nach wenigen Monaten sah er ein, daß er sich weder politisch noch menschlich hinter den Kurs dieser angeblich überparteilichen Zeitung stellen könne. Er zog die Konsequenz, verlegte seinen Wohnsitz nach Westberlin und nahm hier als freier Mitarbeiter Aufträge Westberliner Zeitungen an. Später arbeitete er auch als Korrespondent für verschiedene westdeutsche Blätter.
Anfang des Jahres 1951 erkrankte Kluge an einer Nervenentzündung, deren Folge — eine Gesichtsmuskellähmung — ihn zur vorübergehenden Aufgabe des Berufes zwang. Erst wenige Monate vor seiner Verhaftung konnte er die Beziehungen zu westdeutschen Zeitungen und Rundfunkgesellschaften wieder anknüpfen und hierbei insbesondere als Korrespondent des Süddeutschen Rundfunks, Stuttgart, tätig sein. Nach Mitteilungen Berliner Pressevertreter gehörte Kluge zu den amtlich hei allen vier Berliner Militärkommandanturen akkreditierten Journálisten und war so auf Grund eines besonderen Ausweises auch zur Teilnahme an Pressekonferenzen in Ostberlin zugelassen.
Am 19. Juni 1952 begibt sich Herbert Kluge mit einem Autobus des „Bayernexpreß" von Westberlin nach Süddeutschland, um dort — unter anderem — Fühlung mit der Sendeleitung des Süddeutschen Rundfunks aufzunehmen. Er befindet sich im Besitz eines ordnungsmäßigen Interzonenpasses und eines viersprachigen Presseausweises. Als er mit den übrigen Insassen des Autobusses die Zonengrenze am Grenzübergang Toepen—Juchhöh passiert, wird er von Beamten der kontrollierenden Volkspolizei festgehalten und inhaftiert. Wie späterhin festgestellt werden kann, liegt eine Notierung Kluges in dem offiziellen Fahndungsbuch der sowjetzonalen Volkspolizei nicht vor, so daß ohne Zweifel ein geheimes Sonderfahndungsersuchen des Staatssicherheitsdienstes angenommen werden muß.
Der von den Angehörigen mit der Vertretung Herbert Kluges beauftragte Rechtsanwalt Albert Paul aus Eisenach hat am 25. August erstmals Gelegenheit, den Verhafteten im Untersuchungsgefängnis in Rudolstadt aufzusuchen. Während der sechseinhalb Monate dauernden nachfolgenden Untersuchungshaft wird dem Verhafteten insgesamt dreimal für kurze Zeit Sprecherlaubnis mit seinem Verteidiger erteilt. Die Unterredung wird jeweils unter Aufsicht eines Angehörigen des sowjetischen Sicherheitsdienstes durchgeführt.
Auf Recherchen des Berliner Journalistenverbandes und des Verteidigers wird durch Vertreter des inzwischen aufgelösten sowjetzonalen Informationsamtes einerseits und durch die Generalstaatsanwaltschaft der DDR anderseits unmittelbar nach der Verhaftung Kluges erklärt, daß gegen Herbert Kluge Anklage wegen Spionagetätigkeit erhoben werde. Wenige Tage später aber erfährt Rechtsanwalt Paul in Rudolstadt, daß Kluge ein Verbrechen nach Artikel 6 der Verfassung der DDR
Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14185

(Dr. Reif)

und nach Abschn. II Art. 3 a III der Konrollratsdirektive Nr. 38 zur Last gelegt werden soll. Bei seiner Verhaftung habe man in der Aktentasche Belegexemplare von mehreren, von ihm für westdeutsche Zeitungen verfaßten Artikeln gefunden, die einen klaren Beweis seiner gegnerischen Einstellung gegen das sowjetische Regime lieferten. Außerdem hätten Bewerbungsunterlagen, die er in seiner Aktentasche mitgeführt habe, kein Hehl aus seiner gegnerischen Einstellung gegen das sowjetische System gemacht. Das Strafverfahren wird beim Bezirksstaatsanwalt in Gera anhängig gemacht.
In den nachfolgenden Wochen gewinnt der Verteidiger in starkem Maße den Eindruck, daß sich die Staatsanwaltschaft über den im weiteren Verfahren einzuschlagenden Weg, insbesondere über die Anklageerhebung, noch völlig unschlüssig ist, und durch die starke Beachtung, die die Verhaftung Kluges in der westdeutschen Öffentlichkeit findet, nicht unbeeindruckt blieb. Zum ersten Male wird ihm die Tatsache entgegengehalten, daß Kluge 1948 seine Stellung bei der „Berliner Zeitung" aufgab und nach Westberlin übersiedelte. So glaubt Rechtsanwalt Paul damit rechnen zu können, daß versucht werden soll, ein Delikt zu konstruieren, das etwa auf der Ebene einer „strafbaren Zonenflucht" liegt und schlimmstenfalls eine Strafe herbeiführen kann, die durch die erlittene Untersuchungshaft als verbüßt anzusehen ist. Entgegen dieser Erwartung wird die Hauptverhandlung jedoch am Mittwoch, dem 26. November 1952, vor dem Ersten Strafsenat des Bezirksgerichts in Gera anberaumt. Herbert Kluge wird nach Art. 6 der Verfassung der DDR in Verbindung mit Kontrollratsdirektive Nr. 38 Art. 3 a III Abschn. II angeklagt, weil er „in seiner Eigenschaft als Journalist in westdeutschen Zeitungen und über westdeutsche Rundfunkstationen Völkerhaß, Kriegshetze und Boykotthetze betrieb und bei einer Reise von Westberlin nach Stuttgart persönliche Schreiben, die Hetze gegen die Deutsche Demokratische Republik enthielten, mit sich führte".
Der für den 26. November 1952 angesetzte Haupttermin wird unerwartet verschoben — nach Annahme der Verteidigung auf Grund von Interventionen des Leiters des sowjetzonalen Amtes für Informationen Gerhard Eisler oder des Leiters der Presseabteilung des Informationsamtes Albert Norden. Dennoch wird Herbert Kluge am 6. Februar 1953 durch den Ersten Strafsenat des Bezirksgerichts Gera zu einer Zuchthausstrafe von 15 Jahren verurteilt. Die Verurteilung wird im Sinne der Anklage mit Art. 6 der Verfassung der DDR in Verbindung mit Kontrollratsdirektive Nr. 38 Art. 3 a III Abschn. II begründet. Bestimmend hierfür sei zunächst die Tatsache, daß Kluge im Jahre 1948 nach Westberlin übergesiedelt und dort später als „politischer Flüchtling" anerkannt worden sei. Darum aber wird in erster Linie die journalistische Tätigkeit Kluges in Westberliner und westdeutschen Zeitungen, insbesondere seine Berichterstattung für das „Hamburger Echo" genannt. Das Beweismaterial für die von ihm begangene „Boykotthetze" stellen die Belegexemplare seiner Arbeiten dar, die bei seiner Verhaftung beschlagnahmt wurden und nun in Fotokopien den Gerichtsakten beigegeben sind. Außerdem sieht das Gericht den Tatbestand der Boykotthetze in der Mitnahme von Bewerbungsunterlagen (insbesondere des Lebenslaufs Kluges für den Süddeutschen Rundfunk) auf der Fahrt durch die Sowjetzone als erfüllt an.
Rechtsanwalt Paul legt gegen dieses Urteil Berufung ein, kann sich jedoch der eigenen Verhaftung — Dr. Paul hat sich bei den sowjetzonalen Behörden nicht nur im Falle Kluge, sondern auch durch die geschickte Verteidigung verschiedener anderer politischer Häftlinge seit längerer Zeit unliebsam gemacht — nur durch die Flucht entziehen.
Am 5. Mai 1953 wird in der Presse offiziell bekanntgegeben, daß das Oberste Gericht der Sowjetzone diese Berufung verworfen und das Urteil des Bezirksgerichts Gera bestätigt hat. Herbert Kluge ist zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Von dieser Entscheidung, mehr noch, auch von der Terminanberaumung der Berufungsverhandlung, erhält die Verteidigung keinerlei Mitteilung, obgleich das Rechtsanwaltsbüro des Verteidigers ständig mit der Generalstaatsanwaltschaft und dem Obersten Gericht Verbindung hält. Weder das erstinstanzliche Urteil noch das zweitinstanzliche Urteil dieses Strafverfahrens befindet sich bisher in formeller Form in Händen der Verteidigung oder der Angehörigen des Verurteilten.
Die Verurteilung Kluges ist juristisch gesehen auch nach dem in der Sowjetzone geltenden Recht ein klarer Rechtsbruch: der § 2 des sowjetzonalen Strafgesetzbuches bestimmt in Anlehnung an das frühere deutsche Strafrecht, daß eine Handlung nur dann mit einer Strafe belegt werden kann, wenn diese Strafe gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde. Dadurch aber ist im Fall Kluge ausgeschlossen, daß seine Übersiedlung in die Berliner Westsektoren, die vor Inkrafttreten der Verfassung der DDR erfolgte, als ein Verstoß gegen Art. 6 der „Verfassung" der DDR angesehen wird. Auch die Annahme einer „fortgesetzten Handlung" (in juristischer Bedeutung) ist ausgeschlossen, da vor Inkrafttreten des Art. 6 der Verfassung der Sowjetzone eine strafbare Handlung überhaupt nicht vorlag. Ebenso stellt der Versuch, die journalistische Tätigkeit Kluges an westdeutschen Zeitungen und westdeutschen Rundfunkstationen als Verstoß gegen Art. 6 der Verfassung der DDR in Verbindung mit Kontrollratsdirektive Nr. 38 Art. 3 a III Abschn. II zur Grundlage eines Gerichtsurteils zu machen, auch nach der Rechtsprechung in der Sowjetzone einen glatten Rechtsbruch dar.
Der wesentliche Inhalt dieses nicht nur im Fall Kluge, sondern in einer Vielzahl politischer Urteile bedenkenlos herangezogenen Art. 6 der „Verfassung der DDR" lautet:
Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen- und Völkerhaß, militärische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches.
In den meisten Fällen verbindet die sowjetzonale Rechtspraxis diese Bestimmung — wie beim Urteilsspruch gegen Kluge — mit dem Art. 3 a III der Kontrollratsdirektive Nr. 38, in der unter anderem festgelegt wurde, daß
als Aktivisten auch solche Personen zu bezeichnen sind, die nach dem 9. Mai 1945 durch Propaganda für den Nationalsozialismus oder Militarismus oder durch Erfindung oder Verbreitung tendenziöser Gerüchte den Frieden des deutschen Volkes oder den Frieden der Welt gefährden oder möglicherweise noch gefährden.
14186 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953

(Dr. Reif)

Keiner dieser Artikel aber enthält nach den Begriffen des Strafrechts eine für die Verurteilung notwendige Beschreibung des Tatbestandes, wie sie für alle tatsächlichen Verbrechen, Vergehen und Übertretungen in den Strafgesetzen der Rechtsstaaten niedergelegt sind. Sie enthalten vor allen Dingen juristisch gesehen keine direkte, für eine Verurteilung zugrunde zu legende Strafandrohung. Die Forderung nach einer Sühnemaßnahme allein, wie sie der Art. 6 der sowjetzonalen Verfassung in dem Hinweis aufstellt, daß die dort summarisch bezeichneten Handlungen als „Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches" anzusehen seien, wird von keinem Strafrecht der Welt als gesetzliche Grundlage eines gerichtlichen Urteils anerkannt. Ein solches Urteil ist ein Urteil ohne Gesetz und verstößt gegen den fundamentalen Grundsatz: nulla poena sine lege — keine Strafe ohne Gesetz.
Das Strafrecht der Sowjetzone hat außerdem ausdrücklich das Territorialprinzip der alten deutschen Strafgesetzgebung übernommen. Im sowjetzonalen Strafgesetzbuch heißt es wie im Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches wörtlich:
Die Strafgesetze des Deutschen Reiches finden Anwendung auf alle im Gebiet desselben begangenen strafbaren Handlungen, auch wenn der Täter ein Ausländer ist.
Die Veröffentlichungen des Journalisten Herbert Kluge, die zur Verurteilung vor dem Geraer Strafsenat führten, erschienen in Zeitungen eines Gebietes, auf das sich die Strafhoheit der sowjetzonalen Gerichte nicht erstreckt. Eine Ausnahme vom Territorialgrundsatz des sowjetzonalen Strafrechts wird nur in § 10 des Gesetzes zum Schutz des Friedens gemacht. Dieses Gesetz aber — das nur bei Klagen vor dem Obersten Gericht der Sowjetzone herangezogen werden kann — wurde bei der Verurteilung Herbert Kluges nicht in Anwendung gebracht, also wurde auch das Territorialprinzip durchbrochen.
Das Geraer Gericht ist mit seinem Urteil einer langen Reihe bitterer Beispiele gefolgt, in denen es Aufgabe dieser „Rechtsprechung" wurde, einen politischen Zweck zu erfüllen.

(Aktenzeichen: Die Kontrollratsdirektive Nr. 38 ist durch eine Verfügung als für den demokratischen Sektor von Großberlin gültig erklärt worden. Sie ist in Westberlin jedoch nicht in Kraft. Der Angeklagte war jedoch im Westsektor Berlins wohnhaft und führte auch seine Taten im Westsektor aus. Die demokratische Berliner Justiz ist jedoch örtlich und sachlich für Gesamtberlin zuständig. Wenn auch der Angeklagte die tendenziösen friedengefährdenden Gerüchte in Westberlin erfunden und verbreitet hat, so waren diese doch dazu bestimmt, auch in den demokratischen Sektor und in die DDR zu gelangen . . . Der Ausbruch dieser Hetze wirkt also auch auf den demokratischen Sektor ein und so ist auch dieser als Tatort anzusehen, auch wenn in diesem Falle der Angeklagte im Augenblick der Verbreitung nicht im demokratischen Sektor anwesend ist . . . Somit ist auch bei diesem Angeklagten in diesem Falle die Kontrollratsdirektive Nr. 38 Abschn. II Art. 3 a III anzuwenden. In voller Parallelität zu der Urteilsfindung im Falle Kluge und der „Rechtsprechung" des Amtsgerichts Berlin-Mitte wurden bereits am 21. Dezember 1950 durch die Vierte Große Strafkammer des Ostberliner Landgerichts die Bildberichterstatter Heinz Tochtermann, geb. 26. 10. 1925, wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Kurfürstendamm 29, und Siegfried Rogge, geb. 5. 5. 1919, wohnhaft in Berlin-Steglitz, Schildhornstraße 15, wegen Verbrechen gegen den Art. 3 a III der Kontrollratsdirektive Nr. 38 verurteilt. Tochtermann und Rogge waren als Filmreporter bei einem amerikanischen Filmkorrespondenten angestellt, der damals — im Auftrage der Firma Warner Pathe News und zur Verwendung in amerikanischen Wochenschauen — Filmstreifen von aktuellen Ereignissen anzufertigen hatte. Am 30. Juni 1950 befanden sich die beiden Filmreporter mit einem Personenkraftwagen und ihrer Aufnahmeapparatur auf der Fahrt von Westberlin nach Westdeutschland. Obwohl sie im Besitz gültiger Interzonenpässe waren, wurden sie am Grenzkontrollpunkt Babelsberg-Dretwitz verhaftet. Unter dem von ihnen mitgeführten Material befanden sich unter anderem Filmstreifen, die während der Maifeiern des gleichen Jahres bei Zusammenstößen zwischen der Westberliner Bevölkerung und der Volkspolizei am Potsdamer Platz aufgenommen worden waren; weiterhin Aufnahmen von einer Zeugenvernehmung im Hause der Kampfgruppe gegen die Unmenschlichkeit, Bildstreifen über die Kundgebung des Kongresses für kulturelle Freiheit, der am Vortage der Verhaftung in Berlin durchgeführt worden war, und Aufnahmen vom Pfingsttreffen der FDJ. Nach der Urteilsbegründung des Landgerichts Berlin-Ost waren diese Filmstreifen dazu bestimmt, „in allen Ländern, in denen die amerikanischen Wochenschauen laufen, eine Stimmung gegen die DDR und die mit ihr befreundete Sowjetunion zu erzeugen. Durch die Auswahl der Aufnahmen sollte auf den Beschauer der Eindruck erweckt werden, daß im sowjetzonalen Gebiet keine Freiheiten bestehen und alle bedeutenden Ereignisse nur unter dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht, der SED und der FDJ erfolgen." Das Gericht fand beide Verhafteten schuldig, „als Täter, teils als Gehilfen, fortgesetzt handelnd Gerüchte erfunden und verbreitet zu haben, die geeignet waren, den Frieden des Deutschen Volkes zu gefährden. Sie handelten schuldhaft und waren somit gemäß Kontrollratsdirektive Nr. 38 Abschnitt II Artikel 3 a III als Belastete einzustufen." Tochtermann wurde zu 3 Jahren Gefängnis und Rogge zu einer Gefängnisstrafe von 4 Jahren verurteilt. Während die Entlassung Tochtermanns am 29. September 1952 erfolgte, befindet sich Rogge gegenwärtig noch in Haft. Ein einziges Beispiel aus dem langen Katalog der Anklagepunkte, die in der Begründung dieser Urteile zusammengetragen wurden, entblößt den Charakter der sowjetzonalen Rechtsprechung geDeutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14187 nau so wie die Feststellungen, die von juristischem Gesichtspunkt aus bei der Berichterstattung über die Urteilsfindung im Falle Kluge getroffen werden mußten: Unter dem bei Tochtermann gefundenen Filmmaterial befanden sich auch Filmstreifen von aktuellen Ereignissen in der Bundesrepublik, darunter Aufnahmen von Protestaktionen gegen die von der britischen Militärregierung angeordnete Demontage in den ehemaligen Reichswerken Watenstedt-Salzgitter. Unter anderem wurde gezeigt, wie die von der Besatzungsmacht gecharterten Demontagetrupps durch militärische Einheiten begleitet wurden. Der Fund dieser Aufnahmen konnte natürlich geeignet sein, der Verteidigung für das Berufungsverfahren recht massive Argumente gegen die Behauptung der Urteilsbegründung zu liefern, daß die Aufnahmen der Verurteilten „einseitig zum Zweck der Hetze gegen die DDR aus dem Zusammenhang gerissen und dadurch entsprechend politisch gefärbt" seien. Deshalb traf das Gericht in seiner Urteilsbegründung zu den WatenstedtSalzgitter-Aufnahmen folgende Feststellung: „Hier Schon bei den ersten Beratungen im Plenum zu vorliegendem Antrag wurde darauf verwiesen, daß der Fall Kluge nur einen Modellfall darstelle und das Recht der freien Meinungsäußerung, das Recht der Pressefreiheit nur zu einem erneuten Male verletze, daß mit der Verhaftung dieses westdeutschen Journalisten nur ein willkürlicher Rechtsbruch wiederholt würde, wie er bei der Verhaftung und Verurteilung von über fünfzig anderen westdeutschen, Berliner und sowjetzonalen Journalisten längst zur Praxis dieses zynischen und brutalen Gewaltregimes geworden war. Ein weiteres Beispiel: Ein anderer Journalist, Hans Saenger, Reporter bei der westdeutschen Zeitschrift „sie", wohnhaft in Berlin-Südende Saenger begibt sich im Juni 1949 in die sowjetisch besetzte Zone, um für die „unpolitische" Wochenzeitschrift „sie" eine Reportage über die Ostseebäder anzufertigen. Als er in Saßnitz ein einfahrendes Fischerboot fotografieren will, erscheint er verdächtig genug, um verhaftet zu werden. Es gelingt ihm, sich mit seinen Angehörigen in Verbindung zu setzen; seine Ehefrau reist ihm nach Rügen nach und wird dort ebenfalls vorübergehend in Haft genommen. Im Laufe ihrer Vernehmung erfährt Frau Saenger, welche Verbrechen ihrem Mann zur Last gelegt werden. Saenger hatte in den Jahren 1948 und 1949 in westdeutschen Zeitungen einige Artikel veröffentlicht, die beispielsweise einen Bericht von einer Grenzfahrt in das Görlitzer Neiße-Gebiet, einen politischen Lokalbericht aus Fürstenwalde, einen politischen Bericht aus der Ruppiner Gegend und einen Bericht über den Güterzugverkehr zwischen Westdeutschland und der Zone enthielten. Ihr Inhalt reichte hin, um Hans Saenger 25 Jahre hinter die Zuchthausmauern von Waldheim zu verdammen. Dort, wo dem sowjetzonalen Regime die Verhaftung im eigenen Hoheitsgebiet nicht unmittelbar möglich ist, wird das Opfer in den Machtbereich des Sicherheitsdienstes gelockt oder mit Gewalt verschleppt. Der Westberliner Journalist Wilhelm Steneberg, geb. 15. 2. 1887, wohnhaft in Berlin-Schöneberg, Wexstraße 2, früher Chefredakteur der „Berliner Börsenzeitung", nimmt bei der Lizenzierung der ersten deutschen Zeitungen im Jahre 1945 eine Stellung als Wirtschaftsredakteur der „Täglichen Rundschau" an. Jedoch schon bald entschließt er sich, die Tätigkeit bei diesem immer eindeutiger werdenden sowjetischen Propagandainstrument aufzugeben, und setzt sich darum im Jahre 1948 nach Westberlin ab. Im Laufe des Vormittags des 27. Oktober 1950 wird er von einem Personenkraftwagen in seiner Wohnung abgeholt und in den Ostsektor verschleppt. Der Vorgang der Entführung wird beim Generalstaatsanwalt des Landgerichts Berlin Kaum vierzehn Tage später, am 11. November 1950, wird der Westberliner Journalist Alfred Weiland, geb. 7. 8. 1906 in Berlin, verheiratet, wohnhaft in Berlin W 30, auf dem Wege von seiner Wohnung, Neue Winterfeldstraße, zu einem Postamt in der Geisbergstraße auf offener Straße verschleppt. Passanten beobachten, wie Weiland vor einem Ruinengrundstück zusammenbricht und anschließend in einem mit Westberliner Kennzeichen versehenen Volkswagen abtransportiert wird. Die Spur des Wagens kann bis zum Zonengrenzübergang Potsdamer Platz verfolgt werden. Am 26. August 1952 wird Weiland mit sechs anderen Personen aus der sowjetisch besetzten Zone, die mit ihm in Verbindung standen, durch eine Strafkammer des Landgerichts Greifswald zu einer Zuchthausstrafe von 15 Jahren wegen „Boykotthetze und Spionage" verurteilt. Als besonders erschwerend bezeichnet es die Urteilsbegründung, daß Weiland von September 1946 bis Februar 1947 beim Aufbau des sowjetzonalen Instituts für Publizistik „Zersetzungsarbeit" getrieben habe. Tatsächlich war Weiland im Februar 1947 gezwungen, das von ihm aufgebaute Institut in Lichtenberg innerhalb von 10 Minuten zu verlassen und in die Westsektoren zu fliehen, da ihm eine Warnung zukam, daß er wegen „trotzkistischer Umtriebe" verhaftet werden solle. 14188 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 Alfred Weiland wird in Bützow-Dreibergen gefangen gehalten. In einer Note des sowjetischen Armeegenerals Tschuikow an den damaligen amerikanischen Hochkommissar Donelly vom 1. Oktober 1952 wird Weiland beschuldigt, „im Auftrage des amerikanischen Spionagedienstes tätig gewesen zu sein und Spionageberichte, darunter solche militärischen Charakters, an den amerikanischen Presseoffizier in Westberlin, N. Josselson, geliefert zu haben." Auf eine Gegenvorstellung Donellys vom 3. November 1952, die von Tschuikow Einzelheiten über diese Beschuldigungen und die Umstände der Verhaftung Weilands fordert, geht von sowjetischer Seite keine Antwort ein. Verschleppt wie Weiland und Steneberg wurde am 2. November 1947 auch der damals 40jährige Westberliner Journalist Dieter Friede. Er wurde in der Nacht vom 1. zum 2. November aus seiner Wohnung in Berlin-Wilmersdorf, Düsseldorfer Straße 32, in den Ostsektor gelockt und dort verhaftet. Anschließend soll Friede nach Dresden gebracht worden sein. Hier sei ihm — so berichteten inzwischen entlassene Mitgefangene — ein „Fernurteil" bekanntgegeben worden, das seine Verurteilung zu 15 Jahren Zuchthaus wegen „Spionageverdachts" enthalten habe. Er soll von dort zwischen dem 25. und 28. Februar 1950 nach BrestLitowsk abtransportiert worden sein. Über sein Ergehen und seinen weiteren Verbleib ist bis heute nichts bekannt. Während der am 6. September 1948 durchgeführten Sitzung des Berliner Stadthauses, deren Verlauf zum Anlaß der Spaltung Berlins genommen wurde, verhafteten Volkspolizisten den Westberliner Journalisten Wolfgang Hansske bei der Durchführung seiner beruflichen Aufgaben. Der heute 26jährige Journalist soll durch ein sowjetisches Militärtribunal in Potsdam zu 25 Jahren Arbeitslager verurteilt worden sein. Bis zum Sommer 1952 konnte sein Aufenthalt in der Strafanstalt Bautzen festgestellt werden. Seitdem ist auch er verschwunden. Wiederum aus den Westsektoren — aus der Wohnung eines Bekannten in Berlin-Hermsdorf Die Planmäßigkeit, mit der die gerichtliche Verfolgung als politische Waffe im Kampf gegen eine freie Berichterstattung über den sowjetischen Machtbereich angesetzt wird, wird besonders auch in solchen Fällen augenscheinlich, in denen Journalisten in die Hände der sowjetzonalen Strafjustiz gerieten, nachdem sie die Aufmerksamkeit des sowjetzonalen Staatssicherheitsdienstes oder der Volkspolizei aus ganz anderen Gründen — oftmals bei geringfügigem und völlig privatem Anlaß — auf sich gezogen hatten. Beim Besuch von Eltern und Verwandten, in einem Falle sogar lediglich bei dem Versuch, auf offiziellem Wege statistisches Material von einer sowjetzonalen Behörde zu erhalten, wurden nach vorliegenden Berichten weitere acht westdeutsche Journalisten verhaftet, verschleppt und schließlich zu schweren Freiheitsstrafen verurteilt. Die Rücksicht auf die in der sowjetisch besetzten Zone lebenden Angehörigen verbietet in den meisten dieser Fälle, vor der Öffentlichkeit detailliertere Angaben zu machen. Als Beispiel aber sei auf das Schicksal eines jungen Journalisten hingewiesen, der sich entschloß, den Beruf zu wechseln, und in die sowjetische Zone reiste, um dort ein Universitätsstudium aufzunehmen: Der 25jährige ehemalige Volontär der Zeitschrift „Horizont" Claus-Einar Langen wird verhaftet, als er den Versuch macht, sein Medizinstudium an der Universität Greifswald aufzunehmen. Claus-Einar Langen sollte zunächst — einer Familientradition entsprechend — Redakteur werden. In den Jahren 1946 bis 1948 volontierte er deshalb bei der Berliner Zeitung „Tagesspiegel" und der Zeitschrift „Horizont". Als aber im Dezember 1948 der Vater Langens verstarb, beschloß der junge Journalist, seinen ursprünglichen Absichten zu folgen und das Medizinstudium zu beginnen. Der Versuch, sich an der Humboldt-Universität in Berlin immatrikulieren zu lassen, mißlang. Langen begab sich nunmehr nach Greifswald und wurde dort ordnungsgemäß immatrikuliert. Kurze Zeit nach seinem Entreffen fand in Greifswald eine Großrazzia auf politisch verdächtige Studenten statt. Langen wird mit einigen Freunden verhaftet. Während die meisten seiner Kommilitonen nach kurzer Überprüfung entlassen werden, ergibt eine Leibesvisitation bei Langen, daß er die Manuskripte zweier Artikel bei sich trägt, in denen er sich kritisch über die Verhältnisse an der Greifswalder Universität im besonderen und über das akademische Leben der Sowjetzone im allgemeinen äußert. Aus diesem Grunde wird er um die Jahreswende 1948/49 von einem sowjetischen Militärtribunal zu 25 Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Er befindet sich zur Zeit in der Strafanstalt Waldheim. In allerletzter Zeit ist über diese durch umfangreiche Materialien belegte und von den zuständigen Stellen der Bundesregierung fortdauernd beobachteten Fälle unrechtmäßiger Verhaftungen und willkürlicher Verurteilungen westdeutscher Journalisten hinaus durch Mitteilungen der Berufsverbände, durch Hilferufe von Angehörigen und über Quellen aus der sowjetisch besetzten Zone selbst die Verhaftung oder Verschleppung von ungefähr zwanzig weiteren westdeutschen oder Westberliner Journalisten zur Kentnis des Unterausschusses gelangt. Nach Mitteilung des zuständigen Ressorts der Bundesregierung werden diese Fälle gegenwärtig eingehend überprüft und nach Ermittlung des näheren Sachverhalts der Öffentlichkeit in detaillierter Form zur Kenntnis gebracht werden. Der Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen hält es bei seiner Berichterstattung über die Inhaftierung und Verschleppung westdeutscher Journalisten für seine Pflicht, auf das Schicksal einer nicht minder großen Zahl von Redakteuren, Korrespondenten und Verlegern aus Mitteldeutschland hinzuweisen, die den Versuch eines freien Wortes und den Mut zur Wahrheit mit jahrzehntelanger Kerkerhaft zu büßen haben. Endlich soll nicht vergessen werden, daß sich noch heute in der berüchtigten Strafanstalt Waldheim 8 ehemalige Journalisten befinden, die 1945 auf Grund der Kontrollratsdirektive Nr. 38 zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt worden sind. Es scheint für jeden rechtlich denkenden Menschen an der Zeit zu sein, daß auch von den westlichen Alliierten, unter deren Mitwirkung die Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14189 Kontrollratsdirektive Nr. 38 am 12. Oktober 1946 erlassen wurde, eindeutig festgestellt wird, daß durch eine Auslegung, wie sie diese Verordnung von der sowjetzonalen Justiz damals und heute noch erfährt, die Absicht der alliierten Gesetzgebung völlig entstellt worden ist. Die Gegenüberstellung von Anklage und Strafmaß in nur einem einzigen Beispiel für diese Fälle erübrigt es, in diesem Zusammenhang die Frage nach der Absicht und der Rechtsgrundlage der alliierten Verordnung zu streifen oder Schuld und Verantwortung der nationalsozialistischen Journalistik zur Debatte zu stellen: Während der nationalsozialistischen Besetzung war einer der heute noch in Waldheim festgehaltenen Journalisten, der Berliner Redakteur Walter Freitag, in Prag Konzertund Kulturkritiker für den „Reichsrundfunk". Er wurde wegen dieser Tätigkeit durch das Landgericht in Chemnitz-Waldheim im Mai 1950 zunächst zu einer Zuchthausstrafe von 20 Jahren verurteilt, die im Herbst 1952 dann auf 10 Jahre ermäßigt wurde. Der Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen hat mit den hier vorgetragenen Schicksalen westdeutscher und sowjetzonaler Journalisten ein Dokument vorgelegt, das allein durch die Registrierung bekundeter und unwiderlegbarer Tatsachen zu einer Anklage geworden ist, die schwerer wiegt als jeder feierliche Protest. Der Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen ist einstimmig der Auffassung, daß die Völker, denen in einer freien Welt die Möglichkeit zur freien Meinungsäußerung gegeben ist, insbesondere aber alle Journalisten, die unbehindert und in Freiheit ihren publizistischen Aufgaben leben können, die Verantwortung haben, das Schicksal dieser um ihrer Überzeugung oder ihrer publizistischen Verantwortung willen rechtlos der Freiheit beraubten Menschen zur eigenen Sache zu machen. Aus diesem Grunde bittet der Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen das Hohe Haus, seine Forderung auf Freilassung der zu Unrecht verhafteten und verurteilten Journalisten zu bekräftigen und diesem Bericht förmlich zuzustimmen. Bonn, den 3. Juli 1953 Dr. Reif Berichterstatter 14190 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 Anlage 15 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Nadig Der Rechtsausschuß hat sich in zwei Sitzungen mit dem von den Regierungsparteien gestellten Antrag Drucksache Nr. 4312 beschäftigt. Der Antrag war zur Mitberatung dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik und dem Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films zugeleitet. Der Antrag Drucksache Nr. 4312 betrifft die Kundenzeitschriften. Der Rechtsausschuß hat festgestellt, daß es sich bei den Kundenzeitschriften um Hefte und Schriften handelt, die in Lebensmittel-, Milchund Fischgeschäften, Drogerien und Textilläden in gewissen Abständen unentgeltlich an die Kunden ausgehändigt werden. Das Zugabewesen ist durch Verordnung vom 9. März 1932 geregelt worden. Abgesehen davon, daß Gegenstände geringen Wertes schon in der Verordnung vom Verbot ausgenommen waren, hat der damalige Gesetzgeber in einer mit der Verordnung veröffentlichten Begründung die Kundenzeitschriften von dem Zugabeverbot vollständig ausgenommen. Der Rechtsausschuß war der Ansicht, daß das, was der Gesetzgeber in der Begründung gesagt hat, keine Rechtswirksamkeit erhalten hat und deshalb in anderer Form geregelt werden sollte. Der Ausschuß war auch der Ansicht, daß es sich im allgemeinen bei den Kundenzeitschriften nicht um eine unzulässige Zugabe handelt, weil sie kaum den Rahmen der Geringwertigkeit überschreitet. Der Ausschuß hat es für richtig gehalten, die Bestimmung etwas präziser zu fassen, und schlägt vor, die Ausnahme vom Zugabeverbot wie folgt zu fassen: wenn Zeitschriften, die überwiegend der Werbung von Kunden dienen, unentgeltlich an den Verbraucher abgegeben werden; diese Formulierung wurde vom Ausschuß einstimmig angenommen. Die beiden mitbeteiligten Ausschüsse haben zugestimmt. Um einen systematischen Einbau der Bestimmung zu ermöglichen, schlägt der Rechtsausschuß die in der Drucksache Nr. 4486 vorgeschlagene Fassung vor. Im Namen des Ausschusses bitte ich das Hohe Haus um Zustimmung. Bonn, den 3. Juli 1953 Frau Nadig Berichterstatterin Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14191 Anlage 16 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Antrag der Fraktion der FU betreffend Einfuhr von Pflastersteinen Berichterstatter: Abgeordneter Spies Zu der in Drucksache Nr. 4029 geforderten Importsperre für Pflastersteine ist festzustellen, daß die Einfuhr skandinavischer Pflastersteine im Jahre 1952 nur 3 °/o des inländischen Steinverbrauchs ausmachte. Daneben verbietet sich die geforderte Sperre durch die Mitgliedschaft im GATT und aus handelspolitischen Gründen. Der durch eine Einfuhrsperre entstehende Schaden würde ein Mehrfaches des erzielten Nutzens betragen. Das Problem selber kann nicht mit handelspolitischen Maßnahmen gelöst werden. Aus diesem Grunde hat das Bundesministerium für Wirtschaft am 11. März 1953 die interessierten Behördenvertreter und Organisationen sowie den interessierten Handel zu einer Sitzung zusammengerufen. Bei dieser Zusammenkunft kamen die Teilnehmer zu folgenden Ergebnissen. Erstens: In der bayerischen Pflastersteinindustrie herrschen kaufmännische und organisatorische Mängel. Zweitens: Die bayerischen Produzenten führen mangelnden Kontakt mit den norddeutschen Verbrauchern. Drittens: Die bayerische Pflastersteinindustrie leidet an Kapitalmangel und ist dadurch nicht in der Lage, auf Vorrat zu produzieren, um den Stoßgeschäften nachkommen zu können. Aus dieser Erkenntnis beschlossen die Teilnehmer, die entsprechenden Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Die bayerische Industrie wird mit der bayerischen Regierung in Verhandlungen treten, damit kreditfördernde Maßnahmen, wie „Verwandlung der Arbeitslosenunterstützung in Kredite", durchgeführt werden. Des weiteren sollen in Bayern an Stelle von Teerund Betonstraßen Pflastersteinstraßen gebaut werden. Die Aufgabe der bayerischen Pflastersteinindustrie wird es sein, künftig einen laufenden Kontakt mit den norddeutschen Bedarfsträgern aufzunehmen, damit sie in der Lage ist, den voraussichtlich auf sie zukommenden Bedarf rechtzeitig einzuplanen. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen empfiehlt daher dem Hause, den Antrag — Nr. 4029 der Drucksachen — auf Grund der bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung für erledigt zu erklären. Die mitberatenden Ausschüsse für Wirtschaftspolitik und Grenzlandfragen haben sich diesem Antrag angeschlossen. Im Namen des Ausschusses für Außenhandelsfragen darf ich um Zustimmung zu dem Ausschußantrag Nr. 4610 der Drucksachen bitten. Bonn, den 3. Juli 1953 Josef Spies Berichterstatter 14192 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 Anlage 17 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank Berichterstatter: Abgeordneter Revenstorff Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank vom 11. Mai 1949 ist vom federführenden Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in den Sitzungen vom 19. und 20. Mai 1953, außerdem vom Ausschuß für Geld und Kredit in seiner Sitzung vom 18. Juni 1953 beraten worden. Die Vorschläge des Ausschusses für Geld und Kredit hat sich der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in seiner Sitzung vom 18. Juni 1953 zu eigen gemacht. Zu Artikel I: Nr. 2: Außer der in der Regierungsvorlage enthaltenen Vorschrift über ein von der Landwirtschaftlichen Rentenbank verwaltetes Zweckvermögen, das durch das Gesetz zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung vom 25. März 1952 Nr. 4 f: Die — bisher in § 4 Abs. 3 und 4 enthaltenen — Vorschriften des § 18 Im ersten Satz des Absatzes 2 soll nicht mehr die Bildung gesonderter Deckungsmassen für jede Gattung von Schuldverschreibungen der Anstalt zur Regel gemacht, sondern im Interesse der Arbeitsvereinfachung grundsätzlich eine Deckungsmasse für die verschiedenen Gattungen von Schuldverschreibungen gebildet werden; die Möglichkeit getrennter Deckungsmassen bleibt dabei aber für den Bedarfsfall offen. Im übrigen ist der Ausschuß dem — auch von der Bundesregierung akzeptierten — Vorschlage des Bundesrates beigetreten, daß Schuldbuchforderungen an öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten den Pfandbriefen und verwandten Schuldverschreibungen hinsichtlich der Deckungsfähigkeit gleichgestellt sein sollen. Nr. 5 a: Der Ausschuß ist der Meinung, daß die Ernährungswirtschaft mit nur einem Sitz im Verwaltungsrat nicht ausreichend vertreten ist, sondern, entsprechend ihrer Unterteilung in Industrie und Handel, für jede dieser Untergruppen einen Sitz erhalten soll. Er hält es ferner für erforderlich, daß auch die Landwirtschaftskammern mit zwei nicht alle Landwirte dem Deutschen BauernverSitzen im Verwaltungsrat vertreten sind, weil band angehören und auch die Kammern in den Ländern, in denen sie bestehen, als Vertretungsorganisation der rentenbankgrundschuldpflichtigen Betriebe anzusehen sind. Wenn hierdurch die in § 7 festgelegte Zahl der Ausschußmitglieder um Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 141A3 drei erhöht wird und damit Der Ausschuß konnte dem -auch von der Bundesregierung nicht übernommenen — Vorschlag des Bundesrates, die vom Deutschen Bauernverband zu entsendenden Vertreter statt dessen vorn Zentralausschuß der Deutschen Landwirtschaft bestellen zu lassen, nicht folgen. Der Zentralausschuß ist eine Arbeitsgemeinschaft, aber kein Gremium mit genügend umrissener Aufgabenstellung, um in einem Gesetz Nominierungsbefugnisse zu erhalten Ferner wurde eine Klarstellung in dem Sinne für erforderlich gehalten, daß bei der Auswahl der Vertreter des Bauernverbandes die Inhaber bäuerlicher Familienbetriebe zu berücksichtigen sind; dies kam nach Meinung des Ausschusses in der bisherigen Fassung des Gesetzes nicht deutlich genug zum Ausdruck. Nr. 5 c: Ebensowenig wie die Bundesregierung hat auch der Ernährungsausschuß dem Vorschlag des Bundesrates beipflichten können, nach dem in der Frage der Vertretung der Landwirtschaftsminister der Länder die jetzt geltende Fassung des Gesetzes bestehen bleiben soll. Die Fassung der Regierungsvorlage, die statt der Minister selbst nur deren ständige Vertreter im Amt als Mitglieder des Verwaltungsrates zuläßt, scheint dem Ausschuß besser zu gewährleisten, daß wirklich entscheidungsbefugte Personen an den — in zahlreichen Fällen kreditpolitisch sehr wichtigen — Beratungen und Beschlüssen des Verwaltungsrates teilnehmen. Die vom Bundesrat mit Zustimmung der Bundesregierung vorgeschlagene neue Bestimmung, daß Mitglieder der Anstaltsversammlung nicht zugleich dem Verwaltungsrat angehören, wird auch vom Ausschuß für zweckmäßig gehalten. Nr. 6: In der Frage der Zusammensetzung der Anstaltsversammlung ist der Ausschuß weder der Regierungsvorlage noch dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt. Er möchte aus den unter Nr. 5 a dargelegten Gründen die Ausstattung des Zentralausschusses der Deutschen Landwirtschaft mit dem Recht zur Nominierung von Vertretern auch hier vermieden sehen und hat in seinem eigenen Vorschlag die Sitze in der Anstaltsversammlung auf die einschlägigen Mitgliederverbände des Zentralausschusses aufgeteilt, so daß Den vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen Satz 2 des § 8 Abs. 2, den auch die Bundesregierung übernommen hatte, hat der Ausschuß bestehen lassen, da seiner Meinung nach auch bei der Auswahl der Mitglieder der Anstaltsversammlung die einzelnen Betriebsgrößenklassen, speziell die bäuerlichen Familienbetriebe, Berücksichtigung finden müssen. Nr. 6 a: Aus den bereits unter Nr. 2 erörterten Gründen hielt der Ausschuß eine etwas freizügigere Handhabung der Gewinnverteilung für zweckmäßig und hat daher die entsprechende Änderung des § 9 Satz 2 vorzuschlagen beschlossen. Nr. 9: Nachdem durch den Bundesrat die BerlinKlausel in das Gesetz eingefügt worden ist und die Bundesregierung, die ursprünglich die Inkraftsetzung der Rentenbankgesetzgebung in Berlin durch Rechtsverordnung gemäß dem Dritten Überleitungsgesetz vorgesehen hatte, zugestimmt hat, erübrigen sich in § 17 die Worte „im Geltungsbereich dieses Gesetzes befindlichen", so daß die im jetzigen Wortlaut des Gesetzes enthaltenen Worte „ im Vereinigten Wirtschaftsgebiet befindlichen" ersatzlos fortfallen können. Zu Artikel II: Der Ausschuß für Geld und Kredit hatte im Hinblick auf die Erhöhung des Anteils am Ertrag der Rentenbankgrundschuld, der gemäß § 3 des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank für die Deutsche Genossenschaftskasse bestimmt ist, von 60 auf 64 Millionen DM Zu Artikel III: Da der Ausschuß sich dafür entschieden hat, für die Nominierung von Vertretern im Verwaltungsrat nicht den Zentralausschuß der Deutschen Landwirtschaft statt des Deutschen Bauernverbandes vorzusehen, und da er in der Frage der Stellvertretung für die Landwirtschaftsminister der Länder nur deren ständige Vertreter im Amt zuzulassen beschlossen hat Zu Artikel III a: In dem vom Bundesrat mit guten Gründen, denen sich die Bundesregierung nicht verschlossen hat, eingeführten Artikel III a schlägt der Ausschuß lediglich eine Änderung des Termins für die erstmalige Fälligkeit der Rentenbankgrundschuldzinsen in Berlin auf den 1. April 1954 vor, da der in der Vorlage genannte Termin Namens des Ernährungsausschusses habe ich den Auftrag, Sie zu bitten, dem Gesetz in der Fassung der Beschlüsse des 19. Ausschusses zuzustimmen. Bonn, den 23. Juni 1953 Revenstorff Berichterstatter 14194 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 Anlage 18 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes Berichterstatter: Abgeordneter Seuffert Das Zweite Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes regelt in Abschnitt I die Bedienung derjenigen Wertpapiere, die inzwischen fällig geworden sind, jedoch nicht ausgezahlt werden konnten, weil die Berechtigten nicht feststanden. Diese Fälligkeiten sind nunmehr, soweit die Papiere bereinigt sind, an die Berechtigten auszuzahlen. Etwa inzwischen hinterlegte Beträge gehen an die Hinterleger zurück. Für Schuldverschreibungen, die unter das Londoner Schuldenabkommen fallen, richten sich jedoch nach § 4 a die Zahlungsbedingungen nach dem Abkommen und nicht nach diesem Gesetz. Es bleibt nach § 4 unberührt, daß verlagerte Institute, nur quotai für ihre Verbindlichkeiten in Anspruch genommen werden können. Da die Aussteller nunmehr unter Umständen mehr zu zahlen haben, als sie aus den früheren Hinterlegungen zurückerhalten, findet eine Kapitalschlußrechnung statt. Ergibt sich trotz Unteranmeldung dabei ein Defizit für den Aussteller, so wird es nach § 12 durch einen Entschädigungsanspruch gegen den Bund gedeckt. Später sollen diese Entschädigungsansprüche durch Verwendung der bei anderen Wertpapieren vorliegenden Unteranmeldungen, aus denen sich dort Verpflichtungen der Aussteller ergeben, abgerechnet werden. Das heißt praktisch, daß der Lastenausgleichsfonds mit dem ihm nach § 5 Abs. 1 Ziff. 4 des Lastenausgleichsgesetzes zustehenden Anspruch auf diese Restbeträge erst zum Zuge kommt, wenn diese Gesamtabrechnung erfolgt ist. In Abschnitt II ist eine entsprechende Regelung für die Abrechnung der inzwischen fällig gewordenen Zinsen getroffen, über die nach den gleichen Grundsätzen eine Zinsenschlußrechnung stattfindet. Da nach den Anleihebedingungen die Aussteller in aller Regel nur bis zum Fälligkeitstage der Emission Zinsen zu zahlen haben, haben die Inhaber der Papiere, die inzwischen fällig geworden waren, ihren Zinsanspruch verloren, obwohl sie ihr Kapital nicht erhalten konnten. Eine weitergehende Zinsverpflichtung der Aussteller deswegen vorzuschreiben, erschien nach Prüfung der Verhältnisse nicht angängig, wobei auch in Betracht gezogen werden muß, daß die Berechtigten in solchen Fällen nicht mehr auf die hinterlegten Beträge verwiesen werden, die regelmäßig im Verhältnis 100 : 6,5 umgestellt wurden, sondern ihren Kapitalanspruch im Verhältnis 10 : 1 umgestellt erhalten. Durch die Neufassung des § 15 des Gesetzes ist jedoch klargestellt worden, daß freiwillige weitere Zinszahlungen der Aussteller als echte abzugsfähige Zinsleistungen anzuerkennen sind. Es kann erwartet werden, daß eine Reihe von sowohl öffentlichen als auch privaten Ausstellern weitere Zinszahlungen anzubieten gewillt sind. Die Abschnitte III, IV und V enthalten Vorschriften über die Ausstellung und Neuausgabe von Einzelurkunden, den Umtausch von Schuldverschreibungen, die Durchführung vertragsmäßiger Teilkündigungen und ergänzende Verfahrensvorschriften, insbesondere auch in Fällen verlagerter Institute, bei denen der Ausschuß nur redaktionelle Verbesserungen und Klarstellungen vorgenommen hat. In Verbindung mit § 43 des Gesetzes wurde die Frage einer Bereinigung derjenigen Härtefälle behandelt, in denen den Berechtigten die Einhaltung der Frist des § 32 Abs. 4 des Wertpapierbereinigungsgesetzes nicht mehr möglich war. Diese bereits abgelaufene Frist schließt eine Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Anmeldefrist zur Wertpapierbereinigung aus. Es hat sich aber herausgestellt, daß in einer Reihe von Fällen infolge mangelhafter Unterrichtung der Berechtigten oder aus anderen Gründen trotzdem diese Frist nicht eingehalten werden konnte; dabei handelt es sich hauptsächlich um Anmeldungen aus dem Ausland oder von Vertriebenen. Es bestand im Unterausschuß Einmütigkeit auch mit der Verwaltung darüber, daß diese Härtefälle einer Lösung zugeführt werden sollen. Im Hinblick darauf, daß eine Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14195 abschließende Übersicht über die rechtzeitigen Anmeldungen, deren Vorrang gewahrt werden muß, dazu vorliegen müßte und daß die Aufnahme einer Härteklausel die Setzung einer endgültigen Ausschlußfrist voraussetzt, die Setzung dieser letzten Frist aber in vielen Fällen heute noch als verfrüht anzusehen wäre, kam man jedoch zu dem Ergebnis, daß das Problem im Augenblick noch zurückgestellt werden und dem Schlußgesetz zur Wertpapierbereinigung überlassen bleiben muß. Der Ausschuß nahm zustimmend davon Kenntnis, daß die verwaltungsmäßigen Vorarbeiten zur Klarstellung dieser Frage bereits eingeleitet sind, und sprach den Wunsch aus, daß die Betroffenen diese Vorbereitungen durch Meldung ihrer Fälle innerhalb der bereits eingeleiteten Umfragen möglichst bald vervollständigen helfen. Im übrigen ist in § 43 des Gesetzes nunmehr der Anmeldestelle eine Frist zur Weitergabe der Anmeldungen an die Prüfstelle gesetzt worden. Die Bestimmungen über die Rechtsstellung der Wertpapiersammelbank bezüglich des durch Anmeldungen nicht belegten Betrags der Sammelurkunde sind in §§ 54 und 54 a des Gesetzes nunmehr so angepaßt worden, daß die Wertpapiersammelbank auch alle zur Durchführung von Entflechtungen usw. notwendigen Funktionen ausüben kann. Sie kann jedoch in keinem Falle ein Stimmrecht für Aktien ausüben; § 54 a macht die Ausübung dieses Stimmrechts für Entflechtungsfälle usw. entbehrlich. Durch § 57 des Gesetzes ist klargestellt, daß die neu ausgegebenen Urkunden in jeder Beziehung an die Stelle der alten Urkunden treten, also auch für das Kapitalmarktförderungsgesetz usw. Abschnitt VI sieht ein besonderes Feststellungsverfahren über die Berechtigung aus Schuldverschreibungen solcher verlagerter Institute vor, die für die eigentliche Wertpapierbereinigung einstweilen nicht in Frage kommen. Da für die Abgrenzung des Wertpapierbereinigungsverfahrens gegenüber den Bestimmungen des Londoner Schuldenabkommens oder anderer internationaler Abkommen eine Ermächtigung zu Rechtsverordnungen in § 4 a Abs. 4 vorgesehen werden mußte, war die Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung in der Berlin-Klausel des § 71 notwendig. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist auf den ersten Tag des zweiten Monats nach Verkündung vorgesehen worden, um tunlichst ein gleichzeitiges Inkrafttreten in Berlin und im Bundesgebiet zu ermöglichen. In Durchführung dieses Gesetzes werden nunmehr Zinsen und Gewinnanteile auf bereinigte Wertpapiere für mehrere Jahre auf einmal nachgezahlt werden müssen, wobei die Zusammendrängung der Zahlung auf einen Zeitpunkt weder von den Empfängern noch von den Schuldnern zu vertreten ist. Dadurch können höhere Steuersätze zur Anrechnung kommen, als bei laufender Zahlung der Zinsen und Gewinnanteile berechnet worden waren. Der Ausschuß ist der Ansicht, daß diese Nachzahlungen für mehrere Jahre den ermäßigten Steuersätzen unterworfen werden sollten, die in § 34 des Einkommensteuergesetzes vorgesehen sind. Die dafür erforderliche Abänderung des § 34 EStG wollte der Ausschuß aber, den von den Ausschüssen des Hauses für solche Fälle entwickelten Grundsätzen folgend, nicht in einem Gesetz vornehmen, das nicht ein eigentliches Steuergesetz ist. Außerdem ist die Meinung vertreten worden, daß diese Einbeziehung auch durch die Verwaltung im Wege der Billigkeit oder die Verwaltungsrichtlinien erfolgen könne. Der Ausschuß hat sich deswegen darauf beschränkt, die in Ziff. 2 der Drucksache 4564 formulierte Entschließung zu beantragen. Der Ausschuß hatte zur Behandlung der Vorlage einen Unterausschuß zusammen mit dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht eingesetzt. Sämtliche Beschlüsse sind sowohl im Unterausschuß als auch im Ausschuß einstimmig erfolgt. Bonn, den 3. Juli 1953 Seuffert Berichterstatter 14196 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 Anlage 19 zum Stenographischen Bericht der 280. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit über den Entwurf eines Gesetzes über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Will Der Deutsche Bundestag hat in seiner 268. Sitzung am 3. Juni 1953 den zur ersten Beratung vorgelegten Gesetzentwurf über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen der Bundestag wolle beschließen, dem Gesetzentwurf mit den aus der Drucksache Nr. 4605 ersichtlichen Änderungen zuzustimmen. Als Berichterstatter des Ausschusses habe ich hierzu den folgenden Bericht vorzutragen. Hinsichtlich der sachlichen Notwendigkeit zum Erlaß dieses Gesetzes darf ich auf die ausführliche Begründung verweisen, die dem ursprünglichen Gesetzentwurf in der Drucksache Nr. 4327, Seite 16 ff., beigefügt ist. Ich kann mich meinerseits auf den ergänzenden Hinweis beschränken, daß das Berliner Abgeordnetenhaus sich schon seit zwei Jahren — wie sich aus den Sitzungsprotokollen ergibt — mit dieser für die Berliner Kreditund Produktionswirtschaft überaus wichtigen Materie befaßt hat und seit langem auf den Erlaß dieses Bundesgesetzes wartet. Aber nicht nur Berlin, insbesondere die dort wohnenden etwa 6000 ehemaligen Bankangestellten, die mit ihren Pensionsansprüchen von dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abhängen, sowie die etwa 100 000 Pfandbriefgläubiger der Berliner Realkreditinstitute warten auf dieses Gesetz, sondern schätzungsweise auch eine halbe Million von Bewohnern des Bundesgebietes, deren am 8. Mai 1945 bei Berliner Kreditinstituten bestehende Uraltguthaben bisher nicht umgestellt werden konnten. Die lange Verzögerung der gesetzlichen Regelung dieser Ansprüche ist nun — jedenfalls seit über einem halben Jahr — im wesentlichen durch gewisse Bedenken verursacht, die die Alliierte Hohe Kommission bisher dem vorliegenden Umstellungsergänzungsgesetz bzw. den damit zusammenhängenden, vom Berliner Abgeordnetenhaus noch zu verabschiedenden Berliner Altbankengesetzen entgegengebracht hat, soweit sich nämlich diese Gesetze auf die Befriedigung ausländischer Gläubiger beziehen. Durch Verhandlungen auf Referentenebene haben sich diese Bedenken bisher nicht ausräumen lassen, so daß es dazu noch weiterer, inzwischen bereits eingeleiteter Verhandlungen der Bundesregierung selbst mit der Alliierten Hohen Kommission bedarf. Der Ausschuß ist aber, auf Grund von Fühlungnahmen deutscher mit alliierten Behörden, zu der Meinung gekommen, daß der abschließenden parlamentarischen Behandlung dieses Gesetzes durch den Bundestag keine Bedenken entgegenstehen, da die Neufassung des § 61 a sicherstellt, daß das Umstellungsergänzungsgesetz erst gleichzeitig mit den vom Berliner Abgeordnetenhaus zu verabschiedenden Altbankengesetzen in Kraft tritt. Das bedeutet, daß die Alliierte Hohe Kommission ein Einspruchsrecht gegen das Umstellungsergänzungsgesetz für den Fall behält, daß die im Gang befindlichen Verhandlungen Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 14197 nicht zur Einigung führen sollten. Einer Verabschiedung des Umstellungsergänzungsgesetzes durch den Bundestag noch in dieser Legislaturperiode steht daher nach der übereinstimmenden Auffassung des 12. Ausschusses nichts im Wege. Ich komme nun zur Berichterstattung über den materiellen Inhalt des Gesetzes bzw. der vom Ausschuß vorgeschlagenen Änderungen, wie sie aus der Gegenüberstellung der Texte in Drucksache Nr. 4605 ersichtlich sind. Im Abschnitt I des Gesetzes, §§ 1 bis 40, der die Umwandlung von Uraltguthaben regelt, wurden insbesondere die Buchstaben c und d des § 3 neu gefaßt. Im ersten Fall sollte erreicht werden, daß auch diejenigen Uraltguthaben umwandlungsfähig würden, die von einem im Zeitpunkt der Abtretung in der sowjetischen Besatzungszone wohnenden Gläubiger an eine ebenfalls in der Sowjetzone wohnende Person abgetreten wurden, sofern nur beide Personen bei Inkrafttreten des Umstellungsergänzungsgesetzes ihren Wohnsitz im Bundesgebiet hatten. Um ferner die Umwandlung von Guthaben nicht umwandlungsberechtigter Personen auszuschließen, war vorzusehen, daß eine erforderliche Devisengenehmigung nicht „nach dem 1. Oktober 1949", sondern vor dem 31. Dezember 1952 erteilt worden sein muß. In § 3 Buchstabe d wird entsprechend dem alliierten Gesetz Nr. 73 bestimmt, daß die Umwandlung von Uraltguthaben ausgeschlossen ist, wenn der Kontoinhaber in einem nichtdeutschen Gebiet ansässig ist, dessen Regierung die Bundesrepublik nicht anerkannt hat. Der § 5 wurde unter Anpassung an das Bundesvertriebenengesetz neu gefaßt. In § 10 ist neu vorgesehen, daß Entscheidungen des Rechnungshofes im Verwaltungsrechtsweg angefochten werden können. In § 36 hat schließlich der Ausschuß eine Bestimmung neu eingefügt, wonach die Bank deutscher Länder für die Zeit nach dem 1. Januar 1953 die Zinserträge aus ihr gewährten Ausgleichsforderungen dem Neuen Institut anteilig bis zum Zeitpunkt der Gewährung der Liquiditätsausstattung zu vergüten hat. Im Abschnitt II des Gesetzes, §§ 41 bis 44, wird nur eine redaktionelle Änderung im § 43 vorgesehen. Im Abschnitt III des Gesetzes, §§ 45 bis 54, der die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen gegen den Bund behandelt, handelt es sich bei den Beschlüssen des Ausschusses im wesentlichen um Klarstellungen, mit Ausnahme des § 45 Abs. 6. Die Neufassung dieses Absatzes ist aus der Erwägung erfolgt, daß bei einigen Instituten nicht mit Sicherheit voraussehbar ist, ob die Abwicklungskosten durch den Betrag von 1 Million DM gedeckt werden können. Aus diesem Grunde hält es der Ausschuß für geboten, für derartige Fälle ein Sicherheitsventil zu schaffen. Um jedoch einen Dirigismus zu vermeiden, wird die Bestätigung der Voraussetzungen des Abs. 6 Buchstabe b durch einen das Vertrauen aller Beteiligten genießenden Wirtschaftsprüfer vorgesehen. Dessen Befugnis erstreckt sich nicht allein auf die Überprüfung der materiellen Voraussetzungen der Abwicklungskosten, sondern infolge der Formulierung „notwendigen Kosten" auch auf eine organisatorische Überprüfung. In Abs. 7 hält es der Ausschuß für geboten, den Rahmen der Berliner Altbankengesetzgebung und gewisse Richtlinien hierfür, welche insbesondere durch die Bezugnahme auf die 35. Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz die kleine Lösung verankert, zusammenzufassen. Der Abschnitt IV des Gesetzes, §§ 55 bis 60, enthaltend steuerliche Vorschriften für Berliner Altbanken, wird in diesem Gesetz ganz gestrichen und einem späteren Gesetz vorbehalten. Im letzten Abschnitt V, §§ 61 bis 63, wird klargestellt, daß auch die Rechtsverordnungen zu diesem Gesetz der Zustimmung des Bundesrats bedürfen. Schließlich wird in § 61 a die BerlinKlausel in einer Form eingeführt, die sichert, daß dieses Umstellungsergänzungsgesetz nur gleichzeitig mit den Berliner einschlägigen Landesgesetzen in Kraft tritt. Die Bedeutung des Umstellungsergänzungsgesetzes für den Bund ergibt sich aus einer „Übersicht über die finanzielle Belastung", die der Bundesminister für Wirtschaft zu diesem Gesetz herausgegeben hat und die folgende Zahlen enthält: A. Uraltguthaben Mill. DM I. Umgewandelte Uraltguthaben ca. 400 1. Von Bundesgebietsgläubigern ca. 70 2. Von Gläubigern ehemals verbündeter Staaten und Staatenlosen ca. 75 3. Von Westberliner Gläubigern ca. 35 4. Von Angehörigen der Vereintentionen davon von Kreditinstituten und sonstigen Personen mit Sitz oder Wohnsitz in Oststaaten ca. 170 Mill. DM von Personen mit Sitz oder Wohnsitz in Weststaaten ca. 30 Mill. DM ca. 200 5. Von Gläubigern aus Ostberlin und Gebieten unter sowjetischer und polnischer Herrschaft 60 —100 zusammen ca. 440 — 480 Davon werden nach Teil I UEG umgewandelt: ca. 250 — 300 B. Kleine Lösung Mill. DM Führt zu einer Belastung des Bundes mit Ausgleichsforderungen von ca. 200 Abgeschaltet bleiben an Auslandsverbindlichkeiten: 14198 Deutscher Bundestag — 280. und 281. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Juli 1953 aus Stillhalteschulden ca. 80 —100 Mill. DM aus langfristigen Auslandsverbindlichkeiten ca. 75 —100 Mill. DM aus KokaNachzahlungen ca. 40 Mill. DM insgesamt: ca. 200 — 240 Mill. DM C. Große Lösung Führt zur Mehrbelastung Mill. DM 1. hinsichtlich der ausländischen Gläubiger in Höhe von ca. 200 — 240 2. hinsichtlich der Ostgläubiger a)


(Dr. Reif)


(Dr. Reif)


(Dr. Reif)


(23. Ausschuß)


(Nrn. 4486, 4312 der Drucksachen)


(Nrn. 4610, 4029 der Drucksachen)


(19. Ausschuß)


(Nrn. 4202, 4498 der Drucksachen)

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    (Revenstorff)


    (Nrn. 4564, 4304 der Drucksachen)


    (Seuffert)


    (Umstellungsergänzungsgesetz)


    (Nr. 4605 der Drucksachen)


    (Dr. Will)