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    Plenarprotokoll 18/74 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 74. Sitzung Berlin, Freitag, den 5. Dezember 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 26: Antrag der Abgeordneten Dr. Joachim Pfeiffer, Lena Strothmann, Artur Auernhammer, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Wolfgang Tiefensee, Sabine Poschmann, Niels Annen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Der deutsche Meisterbrief – Erfolg- reiche Unternehmerqualifizierung, Basis für handwerkliche Qualität und besondere Bedeutung für die duale Ausbildung Drucksache 18/3317 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7057 A Sabine Poschmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 7057 B Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 7059 A Lena Strothmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 7060 B Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7062 C Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7064 A Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7064 D Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7065 D Axel Knoerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 7066 D Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7068 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 7070 B Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7070 D Dr. Hans-Joachim Schabedoth (SPD) . . . . . . 7071 A Gunther Krichbaum (CDU/CSU) . . . . . . . 7072 A Barbara Lanzinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7072 D Martin Rabanus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7074 D Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 7076 A Tagesordnungspunkt 27: a) Antrag der Bundesregierung: Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Sup- port Mission für die Ausbildung, Bera- tung und Unterstützung der afghani- schen nationalen Sicherheitskräfte in Afghanistan Drucksache 18/3246 . . . . . . . . . . . . . . . . . 7078 A b) Antrag der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Sabine Weiss (Wesel I), Frank Heinrich (Chemnitz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Ab- geordneten Gabi Weber, Dr. Bärbel Kofler, Axel Schäfer (Bochum), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Transformationsdekade mit zivilen Mit- teln erfolgreich gestalten Drucksache 18/3405 . . . . . . . . . . . . . . . . . 7078 A Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7078 B Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . 7080 C Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7081 D Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7083 C Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) . . . . . . . . . . . . . 7084 D Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 7085 D Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7087 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 74. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. Dezember 2014 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7088 C Henning Otte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 7089 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7091 B Henning Otte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 7091 D Stefan Rebmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 7092 A Thorsten Frei (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 7093 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7094 B Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . 7095 B Tagesordnungspunkt 28: Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Dr. Dietmar Bartsch, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Stromsperren gesetzlich verbieten Drucksache 18/3408 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7096 D Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 7097 A Jens Koeppen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 7098 C Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 7100 C Jens Koeppen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 7100 D Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7101 B Marcus Held (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7102 D Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 7103 C Barbara Lanzinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7104 B Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7105 C Tagesordnungspunkt 29: Vereinbarte Debatte: 25 Jahre VN-Kinder- rechtskonvention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7106 D Susann Rüthrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 7106 D Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE) . . . . 7107 C Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . 7108 D Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7110 A Ulrike Bahr (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7111 B Eckhard Pols (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 7112 B Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 7113 C Tagesordnungspunkt 30: Vereinbarte Debatte: Menschenrechte glo- bal durchsetzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7115 A Gabriela Heinrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 7115 A Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . 7116 A Michael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 7117 A Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7119 A Dr. Karamba Diaby (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 7119 D Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 7121 A Tagesordnungspunkt 31: Erste Beratung des von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Kordula Schulz-Asche, Renate Künast, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Situation von Opfern von Menschenhandel in Deutschland Drucksache 18/3256 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7122 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7123 A Nina Warken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 7124 A Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 7125 C Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7126 B Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7127 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7128 B Susanne Mittag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7129 C Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . 7130 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7131 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 7133 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7133 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 74. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. Dezember 2014 7057 (A) (C) (D)(B) 74. Sitzung Berlin, Freitag, den 5. Dezember 2014 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 74. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. Dezember 2014 7133 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 5.12.2014 Bleser, Peter CDU/CSU 5.12.2014 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 5.12.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 5.12.2014 Daldrup, Bernhard SPD 5.12.2014 Freitag, Dagmar SPD 5.12.2014 Gabriel, Sigmar SPD 5.12.2014 Dr. Gysi, Gregor DIE LINKE 5.12.2014 Jung, Xaver CDU/CSU 5.12.2014 Kekeritz, Uwe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.12.2014 Kermer, Marina SPD 5.12.2014 Dr. Launert, Silke CDU/CSU 5.12.2014 Lenkert, Ralph DIE LINKE 5.12.2014 Dr. von der Leyen, Ursula CDU/CSU 5.12.2014 Liebich, Stefan DIE LINKE 5.12.2014 Lösekrug-Möller, Gabriele SPD 5.12.2014 Lutze, Thomas DIE LINKE 5.12.2014 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 5.12.2014 Meiwald, Peter BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.12.2014 Mihalic, Irene BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.12.2014 Mortler, Marlene CDU/CSU 5.12.2014 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 5.12.2014 Müntefering, Michelle SPD 5.12.2014 Dr. Nick, Andreas CDU/CSU 5.12.2014 Post (Minden), Achim SPD 5.12.2014 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 5.12.2014 Dr. Schick, Gerhard BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.12.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 5.12.2014 Schön (St. Wendel), Nadine CDU/CSU 5.12.2014 Dr. Steffel, Frank CDU/CSU 5.12.2014 Strobl (Heilbronn), Thomas CDU/CSU 5.12.2014 Dr. Sütterlin-Waack, Sabine CDU/CSU 5.12.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.12.2014 Tillmann, Antje CDU/CSU 5.12.2014 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.12.2014 Wanderwitz, Marco CDU/CSU 5.12.2014 Weber, Gabi SPD 5.12.2014 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 5.12.2014 Zollner, Gudrun CDU/CSU 5.12.2014 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 928. Sitzung am 28. No- vember 2014 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungs- gesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes – Drittes Gesetz zur Änderung des Agrarstatistik- gesetzes – Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Eltern- zeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 7134 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 74. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. Dezember 2014 (A) (C) (D)(B) – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstitu- ten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/ 36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/ 2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsge- setz) Der Bundesrat hat hierzu ferner die folgende Ent- schließung gefasst: 1. a) Der Bundesrat begrüßt, dass sich die Bundes- regierung auf europäischer Ebene darum be- müht hat, die Belastungen von Landesförder- banken und Förderkrediten durch Beiträge zum Europäischen Abwicklungsfonds zu ver- meiden oder zumindest gering zu halten. b) Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass die He- ranziehung der Landesförderbanken zu Beiträ- gen zum Europäischen Bankenabwicklungs- fonds auf der Grundlage der im delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission vom 21. Oktober 2014 veröffentlichten Berech- nungssystematik zu einer systemisch nicht gerechtfertigten und dem Gesichtspunkt der Risikoproportionalität grob widersprechenden Belastung der Landesförderbanken führt. c) Der Bundesrat stellt weiterhin fest, dass durch eine Heranziehung von Landesförderbanken zum einheitlichen Bankenabwicklungsfonds öffentliche Mittel der Länder im erheblichen Umfang für die Abfederung von Risiken pri- vater Geschäftsbanken verwendet werden. Der Bundesrat erkennt hierin einen Widerspruch zu der Zielsetzung der durch das vorliegende Gesetz umzusetzenden Richtlinie, zukünftig eine Belastung der öffentlichen Hand durch die Rettung von Banken zu vermeiden. d) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich im EU-Ministerrat und im Europäi- schen Rat dafür einzusetzen, dass die Landes- förderbanken durch Beiträge zum Europäi- schen Bankenabwicklungsfonds nicht oder wesentlich geringer belastet werden als durch den delegierten Rechtsakt der EU-Kommis- sion vom 21. Oktober 2014 vorgesehen. 2. Der Bundesrat hält es für in hohem Maße proble- matisch, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau von der Beitragspflicht zur Europäischen Banken- abgabe befreit ist, die Förderbanken der Länder hingegen einer Beitragspflicht unterliegen. Der Bundesrat weist darauf hin, dass auf Grund des ri- sikoarmen Geschäfts und der spezifischen Eigen- tümerstruktur eine Beitragspflicht der Länderför- derinstitute unter sachlichen Gesichtspunkten in keiner Weise gerechtfertigt ist. Der Bundesrat sieht die dringende Notwendigkeit einer grundlegenden Überarbeitung der Regelun- gen zur Beitragspflicht von kleinen und mittleren Kreditinstituten. Die vorgesehenen Erleichterun- gen für kleinste Institute werden für die Mehrzahl der regional tätigen Banken in Deutschland aller Voraussicht nach keine signifikanten Entlastungen zur Folge haben und daher ins Leere gehen. Der Bundesrat weist kritisch darauf hin, dass die von der Kommission vorgesehenen Regelungen die mangelnde Systemrelevanz der kleinen und mittleren Institute und die sich daraus ergebende Folge, dass diese Institute niemals Leistungen aus dem Abwicklungsfonds erhalten werden und da- mit lediglich zur Befüllung des Abwicklungsfonds beitragen, nicht ausreichend berücksichtigen und daher unverhältnismäßig sind. Der Bundesrat lehnt Doppelbelastungen ab, die sich für die durch ihre Institutssicherungssysteme im Bestand geschützten Sparkassen und Kreditge- nossenschaften ergeben. Der Bundesrat bittet da- her die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für die Festlegung differenzierterer Rege- lungen einzusetzen, die dem Proportionalitätsprin- zip entsprechen. 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, darauf zu achten, dass die Beitragserhebung zum euro- päischen Abwicklungsfonds zu keinen Wettbe- werbsverzerrungen führt. Er befürwortet daher eine EU-weit steuerliche Gleichbehandlung. – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den ein- heitlichen Abwicklungsfonds und über die ge- meinsame Nutzung dieser Beiträge – Gesetz zur Änderung des ESM-Finanzierungsge- setzes – Gesetz zur Änderung der Finanzhilfeinstrumente nach Artikel 19 des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsme- chanismus – Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings – Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/ EU und weiterer Vorschriften – Zweites Gesetz zur Änderung des Mikrozensusge- setzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes – … Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgeset- zes – Gesetz zur Durchführung des Haager Überein- kommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstands- vereinbarungen sowie zur Änderung des Rechts- pflegergesetzes, des Gerichts- und Notarkosten- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 74. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. Dezember 2014 7135 (A) (C) (D)(B) gesetzes, des Altersteilzeitgesetzes und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutz- maßnahmen in Zivilsachen – Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschrif- ten hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes – Gesetz zu dem Dritten Zusatzprotokoll vom 10. November 2010 zum Europäischen Ausliefe- rungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 – Gesetz zu dem Protokoll Nr. 15 vom 24. Juni 2013 zur Änderung der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten Zudem hat der Bundesrat in seiner 928. Sitzung am 28. November 2014 gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Satz 4 bis 6 des Standortauswahlgesetzes Staatsminister Thomas Schmidt (Sachsen) als Nachfolger des ausschei- denden Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich (Sachsen) zum Mitglied der „Kommission Lagerung hoch radioak- tiver Abfallstoffe“ und Minister Dr. Helmuth Markov (Brandenburg) als Nach- folger der ausscheidenden Ministerin a. D. Anita Tack (Brandenburg) zum stellvertretenden Mitglied der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ gewählt. Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Euro- parates vom 25. bis 29. Juni 2012 in Straßburg Drucksachen 18/2945, 18/3108 Nr. 5 Ausschuss für Gesundheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Gutachten 2014 des Sachverständigenrates zur Begut- achtung der Entwicklung im Gesundheitswesen Bedarfsgerechte Versorgung – Perspektiven für ländli- che Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche Drucksachen 18/1940, 18/2530 Nr. 3 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union – Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bun- destages Erster Bericht über die Anwendung der Begleitgesetze zum Vertrag von Lissabon Drucksachen 17/14601, 18/641 Nr. 25 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zur Umsetzung des Europäischen Semesters 2013 und der Europa 2020-Strategie unter besonderer Berücksichtigung der länderspezifischen Empfehlun- gen Drucksache 17/14622 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/822 Nr. A.7 Ratsdokument 5812/14 Drucksache 18/3110 Nr. A.1 EuB-BReg 74/2014 Drucksache 18/3110 Nr. A.3 EuB-BReg 80/2014 Drucksache 18/3110 Nr. A.5 EuB-BReg 86/2014 Innenausschuss Drucksache 18/1935 Nr. A.6 Ratsdokument 10208/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.14 Ratsdokument 10307/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.21 Ratsdokument 12315/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.22 Ratsdokument 12331/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.23 Ratsdokument 12332/14 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/3110 Nr. A.12 Ratsdokument 14028/14 Verteidigungsausschuss Drucksache 18/3110 Nr. A.13 EuB-BReg 76/2014 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 18/1935 Nr. A.15 Ratsdokument 10024/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.72 Ratsdokument 12150/14 Drucksache 18/2677 Nr. A.12 Ratsdokument 12646/14 Drucksache 18/2935 Nr. A.8 Ratsdokument 13442/14 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 74. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 26 System der zulassungspflichtigen Handwerkerberufe TOP 27 Bundeswehreinsatz in Afghanistan (RSM) TOP 28 Stromsperren TOP 29 Vereinbarte Debatte 25 Jahre VN-Kinderrechtskonvention TOP 30 Vereinbarte Debatte Menschenrechte global durchsetzen TOP 31 Situation von Opfern von Menschenhandel Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Eckhard Pols


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Sehr geehrte Damen und Herren! Ich sehe, dass viele Ju-
    gendliche auf der Tribüne sind. Das freut mich bei die-
    sem Debattenpunkt natürlich besonders.

    Die UN-Kinderrechtskonvention hat vor 25 Jahren
    erstmals die Rechte von Kindern international verbrieft.
    Ihre Umsetzung ist Auftrag und natürlich Maßstab zu-
    gleich. Bevor ich jedoch in die Debatte zur Umsetzung
    in Deutschland einsteige, einiges vorweg:

    Kindern in Deutschland geht es gut. Einigen geht es
    sogar sehr gut, anderen leider weniger. Um diese müssen
    wir uns natürlich weiter kümmern. Für Kinder zu sorgen
    und sie zu schützen, ist unser aller Auftrag: als Gesetz-
    geber, als Eltern und als Mitglieder dieser Gesellschaft.
    Grundsätzlich aber gilt: Den allermeisten Kindern geht
    es gut; sie fühlen sich wohl und sie sind gesund. Das hat
    nicht zuletzt die KiGGS-Studie zur Gesundheit von Kin-
    dern und Jugendlichen in Deutschland bestätigt.

    Ich finde diesen Punkt wichtig – auch das unter-
    streicht den Stellenwert der UN-Kinderrechtskonvention
    in Deutschland –: Schutz, Wohlbefinden, Förderung,
    Wahrung der Rechte von Kindern, all dies ist bereits ge-
    lebte Praxis in Deutschland. Das heißt allerdings nicht,
    dass wir uns zum Jubiläum zurücklehnen. Wir müssen
    Kinderrechte jeden Tag aufs Neue verwirklichen und
    achten.

    Vielfach wird aus der Kinderrechtskonvention abge-
    leitet, dass Kinderrechte nur durchsetzbar wären, wenn
    sie auch im Grundgesetz stehen. Liebe Kolleginnen und
    Kollegen, Kinderrechte in Deutschland werden geachtet,
    auch wenn sie nicht explizit im Grundgesetz genannt
    werden.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Durch das Ratifizierungsgesetz hat Deutschland 1992
    seine Zustimmung zur Konvention zum Ausdruck ge-
    bracht. Damit ist klar, dass die Konvention geltendes
    Recht in Deutschland ist.

    Bei einem Treffen mit dem Aktionsbündnis Kinder-
    rechte in der letzten Woche habe ich erneut klar zum
    Ausdruck gebracht, dass die UN-Kinderrechtskonven-
    tion Deutschland nicht automatisch verpflichtet, die da-
    rin normierten Kinderrechte auch in der Verfassung fest-
    zuschreiben. Vielmehr verlangt sie eine Umsetzung in
    die gesetzliche Praxis aller Rechtsbereiche. Ich möchte
    hier nur exemplarisch auf das Kinder- und Jugendhilfe-
    recht verweisen; denn SGB VIII sagt in § 8:

    Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem
    Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Ent-
    scheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteili-
    gen.

    Ein richtiger und wichtiger Schritt. Ergänzt wird er da-
    durch, dass Kinder auch allein das Jugendamt um Hilfe
    bitten können, wenn sie sich in ihrer Entwicklung oder
    ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt fühlen.

    Nun ist es, meine Damen und Herren, ein offenes Ge-
    heimnis, dass ich den Einbezug der Kinderrechte ins
    Grundgesetz für einen Ansatz halte, über den man disku-
    tieren und den man bedenken kann. Die Vorschläge, bei-
    spielsweise vom Kinderhilfswerk oder vom Deutschen
    Anwaltverein, liegen auf dem Tisch. Das Kinderhilfs-
    werk spricht sich für einen Zusatz zu Artikel 2 a des
    Grundgesetzes aus, der Deutsche Anwaltverein ist für
    eine Ergänzung von Artikel 6 des Grundgesetzes um die
    Worte „die Kinder“.

    Inhaltlich halte ich daher die Debatte um Kinder-
    rechte für wichtig. Ich denke, dass wir sie weiterhin ak-
    tiv führen sollten. So hat sich die Kinderkommission des
    Deutschen Bundestages noch einmal vertieft mit der
    Umsetzung des Übereinkommens befasst. Dabei haben
    wir auch über die Einrichtung einer Beschwerdestelle
    diskutiert, wie die Konvention sie fordert. Norwegen
    zum Beispiel hat diesen Weg gewählt und eine Kinder-
    ombudsperson eingesetzt. Frau Rüthrich, wir beide hät-
    ten das vielleicht in den Koalitionsvertrag geschrieben;

    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 74. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. Dezember 2014 7113

    Eckhard Pols


    (A) (C)



    (D)(B)

    denn wir, die Mitglieder der Kinderkommission, haben
    uns bereits 2011 vor Ort in Oslo über die Arbeit des Kin-
    derombudsmanns informiert und einige interessante
    Aspekte mitnehmen dürfen.

    Ob also am Ende dieser Diskussion Kinderrechte tat-
    sächlich im Grundgesetz stehen oder ob wir uns für eine
    andere Lösung entscheiden, ist für mich offen. Entschei-
    dend ist für mich, dass wir Kindern in Deutschland sub-
    stanziell zu ihrem Recht verhelfen. Das fängt überall
    dort an, wo die Lebenswelten von Kindern berührt wer-
    den: in der Familie, in Kitas, in Schulen, in Sportverei-
    nen und im kommunalen Umfeld.

    Die 3. World Vision Kinderstudie hat gezeigt, dass
    insbesondere Elternhäuser einen ganz wesentlichen Bei-
    trag zum Gelingen von Beteiligung leisten. Kinder ma-
    chen in ihren Familien die Erfahrung der Wertschätzung,
    dass sie angehört und in die gemeinsame Beratung all-
    täglicher Fragen eingebunden werden. Eltern leisten da-
    mit einen konkreten und enorm wichtigen Beitrag zur
    Umsetzung der Kinderrechte. Sie machen die Familie zu
    einem lebendigen Ort der Verhandlung.

    Nun wissen wir alle, dass es leider Familien gibt, die
    nicht immer ein Hort des liebevollen und respektvollen
    Umgangs sind. Es gibt in allen Schichten der Bevölke-
    rung Familien, in denen die Rechte des Kindes auf kör-
    perliche und seelische Unversehrtheit, sein Recht auf
    Respekt und freie Entwicklung nicht realisiert werden.
    Doch machen wir uns nichts vor, meine Damen und Her-
    ren: Diese Familien erreichen wir auch nicht mit einer
    Änderung des Grundgesetzes.

    Ich möchte noch einmal deutlich machen: Entschei-
    dend ist, dass wir Kindern in Deutschland substanziell
    zu ihrem Recht verhelfen. Frau Dr. Brantner, auch ich
    habe anlässlich des 25. Geburtstags der Kinderrechts-
    konvention mit Schülern aus meinem Wahlkreis über die
    Rechte, die sie haben, diskutiert. Bei dieser Diskussion
    drehten sich die Fragen der Kinder nicht darum: „In wel-
    chem Artikel finden wir diese Rechte im Grundgesetz
    wieder?“, sondern die Kinder haben gefragt, wie sie
    selbst ihre Rechte im Alltag wahrnehmen können und an
    wen sie sich wenden könnten, wenn sie nicht entspre-
    chend gehört werden. Das war den Kindern wichtig. Ich
    meine, über diese Fragen einmal vertieft nachzudenken,
    lohnt sich. In den nächsten Jahren, aber nicht erst in
    25 Jahren – aber natürlich können wir den 50. Jahrestag
    der Kinderrechtskonvention zum Anlass nehmen, uns
    wieder einmal zu fragen, wie weit wir gekommen sind –
    sollten wir uns daran messen lassen.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU)




Rede von Ulla Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Vielen Dank. – Nächster Redner ist Paul Lehrieder,

CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Paul Lehrieder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen!

    Liebe Kollegen! Ich darf, bevor ich mit meiner Rede be-
    ginne, zunächst dem Kollegen Markus Koob aus dem
    Familienausschuss im Namen unserer Fraktion alles
    Gute zu seinem heutigen Geburtstag wünschen.


    (Beifall)


    Meine Damen und Herren, von den Vorrednern wurde
    bereits darauf hingewiesen: Im Jahr 1989 ereignete sich
    nicht nur der Fall der Mauer. Im selben Jahr wurde am
    20. November, just an meinem Geburtstag, auch eines
    der wegweisendsten Dokumente der internationalen
    Staatengemeinschaft verabschiedet. Von der Generalver-
    sammlung der Vereinten Nationen wurde die UN-Kin-
    derrechtskonvention angenommen. Am 2. September
    1990 traten die insgesamt 54 Artikel, die gemeinsame
    Standards zum Schutz der Kinder auf der ganzen Welt
    festlegten, schließlich in Kraft.

    Ich will, bevor ich auf die Artikel im Einzelnen ein-
    gehe, noch zwei Sätze zu der mehrfach angesprochenen
    Thematik „Aufnahme der Kinderrechte in die Verfas-
    sung“ verlieren. Es wurde von mehreren Kolleginnen
    und Kollegen – so von Kollegin Rüthrich und Kollegin
    Brantner – moniert, dass die Aufnahme der Kinderrechte
    in unser Grundgesetz eine weitaus höhere Gewichtung
    der Kinderrechte ergeben würde. Ich bitte Sie: Schlagen
    Sie mit mir gemeinsam das silberne Buch, das Grundge-
    setz der Bundesrepublik Deutschland, das im Schubfach
    Ihres Tisches liegt, Seite 15 unten rechts auf; ich gehe
    somit nicht zu Artikel 6, sondern zu Artikel 3. In Arti-
    kel 3 Absatz 2 ist normiert – es ist der Gleichbehand-
    lungsgrundsatz; das kennen Sie vielleicht –:

    Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat
    fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichbe-
    rechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf
    die Beseitigung bestehender Nachteile hin.


    (Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch ein wichtiger Satz!)


    Frau Kollegin Brantner, Ihre Auffassung als zutref-
    fend unterstellt, brauchten wir in den nächsten Monaten
    sicher nicht über eine Frauenquote zu diskutieren und
    hätten längst nicht mehr das Problem des Gender Pay
    Gap. Wir hätten viele Probleme nicht, wenn allein die
    Aufnahme in die Verfassung die Lösung des Problems
    wäre.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ohne den Artikel hätten wir die Quote nicht! Das ist der Unterschied! – Weitere Zurufe von der SPD)


    Meine Damen und Herren, am 27. November 2014,
    also vor wenigen Tagen – das wurde ebenfalls zitiert –,
    wurde anlässlich des 25. Jahrestages der Kinderrechts-
    konvention eine Entschließung der UN durch das Euro-
    päische Parlament zu den Kinderrechten gefasst. Darin
    fordert es alle Mitgliedstaaten dazu auf, den Kreislauf
    der Benachteiligung zu durchbrechen, die UN-Kinder-
    rechtskonvention in nationales Recht zu gießen und si-

    7114 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 74. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. Dezember 2014

    Paul Lehrieder


    (A) (C)



    (D)(B)

    cherzustellen, dass der Vorrang des Kindeswohls tat-
    sächlich umgesetzt ist.


    (Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Dann packen Sie es an!)


    Selbst das Europäische Parlament hat in dieser Resolu-
    tion vom 27. November noch nicht einmal die Auf-
    nahme in die Verfassung gefordert, sondern nur, dass
    sichergestellt werden muss, dass die Kinderrechte umge-
    setzt werden.


    (Zuruf des Abg. Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE])


    Kollege Weinberg hat bereits darauf hingewiesen:
    Wir haben in Deutschland Kinderschutzrechte, die viele
    andere Länder in diesem Umfang überhaupt nicht haben:
    die materielle Absicherung, der Schutz von Kindern vor
    Gewalt, unser Kinderschutzgesetz, das wir im kommen-
    den Jahr evaluieren werden. Wir diskutieren jetzt über
    Führungszeugnisse im Kinderschutz. Wir haben in den
    letzten Jahren sehr vieles zum Kinderschutz auf den Weg
    gebracht, und ich denke, das ist im europäischen Raum
    vorbildlich. In vielen anderen Ländern der Welt wären
    die Kinder heilfroh, wenn sie nur ansatzweise die Rechte
    hätten, die die Kinder in Deutschland bereits jetzt für
    sich in Anspruch nehmen können.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Das Argument des kleineren Übels ist keines!)


    Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, insbesondere zäh-
    len zu den Schutzrechten der Kinder das Recht, ohne
    Gewalt, Diskriminierung und in Sicherheit leben zu kön-
    nen, das Recht auf Zugang zu medizinischer Versorgung
    – das wird in Deutschland keinem Kind ernsthaft abge-
    sprochen –, das Recht auf Bildung, das Recht auf Nah-
    rung sowie ein Mitspracherecht bei kinderrelevanten
    Entscheidungen.

    Meine sehr geehrten Damen und Herren, 25 Jahre
    nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention
    ist es an der Zeit, Bilanz zu ziehen: Was haben wir in ei-
    nem Vierteljahrhundert erreicht? Wo müssen wir noch
    weiterarbeiten, und wo müssen wir noch nachbessern?

    Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung der
    Konvention ganz klar dazu bekannt, das Wohl unserer
    Kinder, unserer künftigen Generationen und somit der
    Hoffnungsträger unseres Landes als Leitlinie für sein
    politisches und gesellschaftliches Handeln zum Maßstab
    zu nehmen.

    Einige Forderungen der Konvention zur besseren Ver-
    wirklichung der Kinderrechte konnten wir bereits umset-
    zen, beispielsweise die gesetzliche Regelung zur gewalt-
    freien Erziehung in § 1631 Absatz 2 BGB seit dem Jahr
    2000 oder die Gleichstellung von ehelichen und nicht-
    ehelichen Kindern. Zudem belegen aktuelle Forschungs-
    ergebnisse, dass es unserer heutigen jungen Generation
    so gut geht wie keiner Generation zuvor.

    Das außenpolitische Engagement Deutschlands zur
    Förderung und zum Schutz der Kinderrechte wird welt-
    weit ausdrücklich gelobt. Human Rights Watch und
    andere Menschenrechtsorganisationen bestätigen, dass
    Deutschland weltweit zu den Vorreitern und größten
    Verfechtern des Schutzes der Kinderrechte zählt. Da-
    rüber hinaus wird den Kinderrechten in der Entwick-
    lungshilfezusammenarbeit – auch durch unseren ge-
    schätzten Minister Dr. Gerd Müller – eine herausragende
    Stellung eingeräumt.

    Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kinder und
    Jugendliche brauchen den Schutz unserer Gesellschaft.
    Für sie ist es schwierig, sich zu organisieren und sich ei-
    genständig für ihre Bedürfnisse einzusetzen. Sie sind auf
    die Unterstützung Erwachsener angewiesen, seien es die
    Familien, seien es politische oder gesellschaftliche Gre-
    mien wie wir. 1988 wurde daher vom Deutschen Bun-
    destag die Kinderkommission eingesetzt, um die Be-
    lange der Kinder und Jugendlichen in einem besonderen
    Gremium wahrzunehmen.

    Ich darf den Leiter der Kinderkommission, Kollegen
    Eckhard Pols, der vor mir gesprochen hat, zitieren. Lie-
    ber Eckhard, du hast darauf hingewiesen: Wir sind beru-
    fen, uns Gedanken zu machen, wie wir Kindern Be-
    schwerdemöglichkeiten einräumen können. Ich finde die
    Idee durchaus sympathisch, und es wäre erwägenswert,
    sie aufzugreifen: die Einrichtung einer unabhängigen Be-
    schwerdestelle für Kinder im Allgemeinen, angelehnt an
    die sogenannten Ombudsstellen. Man könnte es eventuell
    so verwirklichen, dass man eine Beschwerdemöglichkeit
    für Kinder als Unterabteilung im Petitionsausschuss ein-
    richtet. Dann könnten Kinder sich bei empfundener Ver-
    letzung ihrer eigenen Rechte tatsächlich aktiv an ein
    Gremium, in diesem Fall im Bundestag, wenden. Das
    finde ich durchaus diskussionswürdig.

    Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, lassen Sie uns
    vernünftige Realpolitik für die Kinder machen. Das ist
    besser, als wenn wir eine Norm in die Verfassung schrei-
    ben, liebe Frau Kollegin Brantner. Trotz einer solchen
    Norm ist die Gleichstellung von Frauen bis heute ja im-
    mer noch nicht so toll umgesetzt worden.

    Herzlichen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Ohne die Verfassungsänderung hätten wir die Quote immer noch nicht!)


    – Sie haben auch ein Exemplar der Verfassung vor sich
    liegen. Dort können Sie einmal nachschauen.