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ID1806807200

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    Plenarprotokoll 18/68 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 68. Sitzung Berlin, Dienstag, den 25. November 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt I: a) Zweite Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes über die Feststellung des Bundes- haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015) (Drucksachen 18/2000, 18/2002) . . . . . . . 6411 A b) Beratung der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrich- tung durch die Bundesregierung: Finanz- plan des Bundes 2014 bis 2018 (Drucksachen 18/2001, 18/2002, 18/2826) 6411 B I.1 Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsi- dialamt (Drucksachen 18/2823, 18/2324) . . . . . . 6411 B I.2 Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksachen 18/2802, 18/2823) . . . . . . 6411 C I.3 Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksachen 18/2823, 18/2824) . . . . . . 6411 D I.4 a) Einzelplan 08 Bundesministerium der Finanzen (Drucksachen 18/2808, 18/2823) . . . 6411 D b) Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksachen 18/2818, 18/2823) . . . 6411 D Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . 6412 A Norbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6413 D Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6416 C Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6418 C Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6420 B Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 6423 A Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . 6424 A Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6425 D Norbert Brackmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 6426 D Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . . 6428 B Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 6429 C Cansel Kiziltepe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 6430 D I.5 Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit (Drucksachen 18/2814, 18/2823) . . . . . . 6432 A Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . 6432 B Helmut Heiderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 6433 C Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6435 A Petra Hinz (Essen) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 6436 B Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6438 B Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 6440 D Burkhard Blienert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 6441 C Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6443 A Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 6444 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 68. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 25. November 2014 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6445 D Birgit Wöllert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 6446 C Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6447 B Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6448 A Reiner Meier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 6449 A I.6 a) Einzelplan 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Drucksachen 18/2807, 18/2823) . . . 6450 D b) Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksachen 18/2817, 18/2823) . . . 6450 D Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 6451 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6452 A Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6453 D Klaus-Dieter Gröhler (CDU/CSU) . . . . . . . . . 6455 C Dennis Rohde (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6457 C Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 6459 B Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU) . . . . . . 6460 C Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6462 D Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . 6464 A Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 6465 A Metin Hakverdi (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6466 C Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 6467 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6469 B I.7 Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern (Drucksachen 18/2806, 18/2823) . . . . . . 6470 A Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . 6470 B Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . . 6472 A Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6474 A Martin Gerster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6475 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6476 D Dr. André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 6479 C Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6481 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6482 C Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . 6483 D Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6486 A Dr. André Berghegger (CDU/CSU) . . . . . . . . 6487 C Susanne Mittag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6489 C Michaela Engelmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . . 6490 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6491 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . 6493 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Nina Warken (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförde- rungsgesetzes (25. BAföGÄndG) (Drucksa- che 18/3181) (66. Sitzung, Tagesordnungs- punkt 13 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6493 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 68. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 25. November 2014 6411 (A) (C) (D)(B) 68. Sitzung Berlin, Dienstag, den 25. November 2014 Beginn: 10.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 68. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 25. November 2014 6493 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 25.11.2014 Bellmann, Veronika CDU/CSU 25.11.2014 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 25.11.2014 Dr. Braun, Helge CDU/CSU 25.11.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 25.11.2014 Dörner, Katja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.11.2014 Feiler, Uwe CDU/CSU 25.11.2014 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 25.11.2014 Frieser, Michael CDU/CSU 25.11.2014 Dr. Gysi, Gregor DIE LINKE 25.11.2014 Heller, Uda CDU/CSU 25.11.2014 Hellmich, Wolfgang SPD 25.11.2014 Kermer, Marina SPD 25.11.2014 Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.11.2014 Nietan, Dietmar SPD 25.11.2014 Nissen, Ulli SPD 25.11.2014 Schön (St. Wendel), Nadine CDU/CSU 25.11.2014 Tempel, Frank DIE LINKE 25.11.2014 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.11.2014 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 25.11.2014 Zech, Tobias CDU/CSU 25.11.2014 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Nina Warken (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Ände- rungsantrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE zu dem von der Bundesregierung einge- brachten Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungs- förderungsgesetzes (25. BAföGÄndG), Druck- sache 18/3181 (66. Sitzung, Tagesordnungs- punkt 13 a) In der Ergebnisliste ist mein Name nicht aufgeführt. Mein Votum lautet: Nein. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 68. Sitzung Inhaltsverzeichnis EPL 01 Bundespräsident EPL 02 Bundestag EPL 03 Bundesrat EPL 08, EPL 20 Finanzen, Bundesrechnungshof EPL 15 Gesundheit EPL 07, EPL 19 Justiz und Verbraucherschutz, Bundesverfassungsgericht EPL 06 Innen Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hendrik Hoppenstedt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

    Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
    Rechtspolitik wird bekanntlich nicht mit dem Scheck-
    buch gemacht. Das Bundesministerium der Justiz und
    für Verbraucherschutz ist in erster Linie ein Gesetzge-
    bungs- und Beratungsministerium.

    Aber Rechtspolitik ist natürlich auch nicht zum Null-
    tarif zu haben. Mein Kollege Gröhler ist als Haushälter
    schon auf viele Details des Einzelplans 07 eingegangen.
    Auch ich möchte noch einmal auf den erheblichen Auf-
    wuchs im Personalhaushalt des Deutschen Patent- und
    Markenamtes hinweisen. Mit weit über 50 neuen Stellen
    wird es in die Lage versetzt, Patentanmeldungen schnel-
    ler zum Abschluss zu bringen. Damit können Erfindun-
    gen zügiger auf den Markt gebracht werden, und das si-
    chert und schafft Arbeitsplätze in Deutschland. Dieses
    Beispiel zeigt, dass wir nach einem Jahr erfolgreicher
    Großer Koalition neben den Verbesserungen im Bereich
    Opferschutz, auf die ich gleich noch zu sprechen kom-
    men werde, viel für die Wirtschaft und den deutschen
    Mittelstand getan haben und zukünftig auch noch tun
    werden.

    Lassen Sie mich das anhand der Nennung von drei
    Beispielen unterstreichen:

    Beispiel Nummer eins. Wir haben das Gesetz zur Be-
    kämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr be-
    schlossen und damit die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie
    umgesetzt. Wenn insbesondere kleinere mittelständische
    Unternehmen wochenlang auf die Begleichung einer
    Rechnung warten und die Materialkosten vorfinanzieren
    müssen, dann kann sie das schnell in den Ruin treiben,
    und das vernichtet Arbeitsplätze. Deshalb haben wir zur
    Sicherstellung der Liquidität von kleineren und mittleren
    Betrieben den bisweilen vorhandenen exorbitanten Zah-
    lungsfristen ein Ende gesetzt. Die in den allgemeinen
    Geschäftsbedingungen geregelten Zahlungsfristen wer-
    den grundsätzlich auf 30 Tage begrenzt. Die Vereinba-
    rung einer Zahlungsfrist von mehr als 60 Tagen ist nur
    dann wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen ist und
    im Hinblick auf die Gläubigerbelange nicht grob unbillig
    ist. Bei den öffentlichen Auftraggebern, die ja bekannt-
    lich nicht immer die beste Zahlungsmoral haben, darf
    auch in Ausnahmefällen die 60-Tage-Frist nicht über-
    schritten werden. Regelmäßig wird auch hier die Frist
    bei 30 Tagen liegen.





    Dr. Hendrik Hoppenstedt


    (A) (C)



    (D)(B)

    Beispiel Nummer zwei. Die Beseitigung der Haf-
    tungsfälle für Handwerker im Mängelgewährleistungs-
    recht. Worum geht es hier? Kauft ein Handwerker, ohne
    dies zu wissen, mangelhaftes Material und baut dies bei
    einem Kunden ein, zum Beispiel Parkettstäbe, dann hat
    der Kunde aufgrund der werkvertraglichen Beziehungen
    einen Nachbesserungsanspruch. Der Handwerker muss
    die fehlerhaften Parkettstäbe auf seine Kosten ausbauen
    und fehlerfreie Parkettstäbe einbauen. Der Handwerker
    seinerseits hat gegen seinen Verkäufer aber nur An-
    spruch auf Lieferung einer mangelfreien Sache, das
    heißt, mangelfreier Parkettstäbe. Den wegen der hohen
    Lohnkosten zumeist viel teureren Ausbau und den an-
    schließenden Einbau muss er aber selber tragen. Der
    Handwerker arbeitet also zweimal, bekommt aber nur ein-
    mal sein Geld. Deswegen haben wir uns im Koalitions-
    vertrag richtigerweise darauf verständigt, die Haftungs-
    falle für Handwerker im Mängelgewährleistungsrecht zu
    beseitigen. Handwerker und andere Unternehmer sollen
    nicht pauschal auf den Folgekosten von Produktmängeln
    sitzen bleiben, die der Lieferant oder Hersteller zu ver-
    antworten hat.

    Wir wollen das Verursacherprinzip im Gewährleis-
    tungsrecht stärken. Wir streben dabei eine Lösung an,
    die sich bestmöglich in das Gewährleistungsrecht des
    BGB und damit in dessen Systematik einfügt und die
    auch die berechtigten Interessen der übrigen Beteiligten,
    insbesondere die Interessen des Handels, angemessen
    berücksichtigt; der Handel ist normalerweise nicht für
    Produktionsfehler verantwortlich.

    Zu dieser Frage wird das Bundesministerium der Jus-
    tiz gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Verbraucherrecht
    der Uni Bayreuth im nächsten Frühjahr ein Symposium
    durchführen. Danach werden wir uns erst mit dem Ko-
    alitionspartner, dann mit dem Ministerium und im An-
    schluss selbstverständlich mit dem gesamten Ausschuss
    über die konkrete rechtstechnische Umsetzung austau-
    schen und uns hoffentlich einigen.

    Beispiel Nummer drei. Wir möchten bei der Bewälti-
    gung von Konzerninsolvenzen zu Erleichterungen kom-
    men. Es geht darum, die Sanierungsmöglichkeiten von
    Unternehmen zu verbessern. Das ist im Interesse der
    Gläubiger, aber ausdrücklich auch im Interesse der Ar-
    beitnehmer.

    Das geltende Insolvenzrecht ist auf die Bewältigung
    der Insolvenz einzelner Rechtsträger zugeschnitten. Wenn
    in einem Konzern mehrere Unternehmen in wirtschaftli-
    che Schwierigkeiten geraten, muss für jeden Unterneh-
    mensträger ein Insolvenzverfahren eröffnet und ein In-
    solvenzverwalter bestellt werden. Diese zwangsweise
    Dezentralisierung kann zu Nachteilen führen, wenn die
    zu dem Konzern zusammengeschlossenen Unternehmen
    eine wirtschaftliche Einheit bilden. Die Verwaltungs-
    und Verfügungsbefugnis über die konzernweit verfügba-
    ren Ressourcen, die bislang durch die Ausübung der
    Konzernleitungsmacht aufeinander abgestimmt war, wird
    auf mehrere Insolvenzverwalter verteilt. Es wird damit
    schwieriger, die wirtschaftliche Einheit des Konzerns als
    solche zu erhalten und ihren vollen Wert für die Gläubi-
    ger zu realisieren. Ziel des Gesetzentwurfs ist es daher,
    die im Fall einer Konzerninsolvenz zu eröffnenden Ein-
    zelverfahren über die Vermögen konzernangehöriger
    Unternehmen besser aufeinander abzustimmen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Meine Damen und Herren, neben diesen mittelstands-
    freundlichen Regelungen geht es auch noch um den
    Schutz derer, die schwere Zeiten durchmachen, sei es,
    weil sie Opfer von Straftaten wurden, oder sei es, weil
    sie besonderes Leid erfahren haben. Auch hier möchte
    ich drei Beispiele geben:

    Beispiel Nummer eins. Wir haben durch die Novelle
    im Sexualstrafrecht – das klang heute schon an – insbe-
    sondere Kinder und Jugendliche vor Missbrauch besser
    geschützt. Der Fall Edathy hat einmal mehr gezeigt, dass
    ein Markt für Kindernacktfotos existiert. Wir haben dem
    Handel mit Nacktfotos von Kindern und Jugendlichen
    einen Riegel vorgeschoben, um so die Würde der Kinder
    und der Jugendlichen zu schützen. Kinderfotos für das
    Familienalbum bleiben erlaubt. Der Handel und der
    Tausch von Kindernacktfotos ist kriminelles Unrecht
    und muss auch entsprechend bestraft werden.

    Der Schutz in Obhutsverhältnissen wird ebenfalls
    verbessert. Für die Strafbarkeit sexueller Kontakte zwi-
    schen Lehrern und Schülern ist es künftig völlig unerheb-
    lich, ob der Lehrer nun Klassenlehrer oder Vertretungs-
    lehrer ist. Sexuelle Kontakte zu Schülern werden für alle
    Lehrer einer Schule strafrechtliche Konsequenzen nach
    sich ziehen.

    Kinder und Jugendliche müssen besser vor Erwachse-
    nen geschützt werden, die sich im Internet und sozialen
    Netzwerken als Kinder ausgeben. Deswegen verschärfen
    wir das Strafrecht im Bereich des sogenannten Cyber-
    groomings. Als Union hätten wir uns durchaus noch ge-
    wünscht, dass auch der untaugliche Versuch unter Strafe
    gestellt wird; Täter, die auf Lockvogelangebote von Er-
    mittlern eingehen, bleiben aber leider weiterhin straflos.

    Beispiel Nummer zwei. Wir gehen das Angehörigen-
    schmerzensgeld an. Wir werden einen eigenständigen
    Schmerzensgeldanspruch für Menschen schaffen, die ei-
    nen nahen Angehörigen durch Verschulden eines Dritten
    verloren haben. Anders als viele andere europäische
    Rechtsordnungen sieht das deutsche Recht einen solchen
    Angehörigenschmerzensgeldanspruch nicht vor. Bislang
    ist Voraussetzung für einen Schmerzensgeldanspruch
    des nahen Angehörigen, dass die Schwelle zum Schock
    und damit zu einer Gesundheitsverletzung des trauern-
    den Angehörigen überschritten wurde. Das ist aber nicht
    besonders häufig der Fall.

    Das, meine Damen und Herren, führt zu Wertungswi-
    dersprüchen: Leichte Schleudertraumata werden ent-
    schädigt, nicht aber das viel schwerwiegendere, zum Teil
    jahrzehntelange Leid bei Verlust eines nahen Angehöri-
    gen. Auch im Falle der Ehrverletzung und selbst für den
    Nutzungsausfall eines Pkw sowie für entgangene Ur-
    laubsfreude wird Schadenersatz gezahlt. Man könnte
    deswegen den Eindruck gewinnen, dass umso eher
    finanzielle Kompensation geschuldet wird, je banaler die
    Rechtsverletzung ist, und umso weniger, je gravierender





    Dr. Hendrik Hoppenstedt


    (A) (C)



    (D)(B)

    die Rechtsverletzung ausfällt. Diese Rechtslage empfin-
    den wir als unbefriedigend.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Karl-Heinz Brunner [SPD])


    Selbstverständlich kann die Einführung eines Ange-
    hörigenschmerzensgeldes den Verlust eines nahen Men-
    schen niemals ersetzen. Aber der Schmerzensgeld-
    anspruch wäre ein Symbol der Solidarität der Gesellschaft
    und zeigt, dass die Rechtsgemeinschaft das seelische
    Leid auch entsprechend anerkennt.

    Und ein letztes Beispiel: die Vorratsdatenspeicherung.
    Offen ist auch dieses Projekt. In manchen Bereichen ist
    die Speicherung von Verbindungsdaten erforderlich, um
    schwere Straftaten aufzuklären und Terrorakte verhin-
    dern zu können. Um häufigen Missverständnissen vor-
    zubeugen: Es geht hier nicht darum, dass Korresponden-
    zen regelmäßig mitgelesen oder Gespräche mitgehört
    werden.


    (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nur gespeichert werden!)


    Die Telekommunikationsanbieter sollen lediglich so-
    genannte Metadaten speichern, das heißt: Wer hat mit
    wem wann und wie lange telefoniert? Im Bedarfsfalle
    würde so auf diese Kommunikationsdaten zugegriffen
    werden können. Im Koalitionsvertrag haben wir uns da-
    rauf verständigt, dass die Vorratsdatenspeicherung nur
    bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch
    einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für
    Leib und Leben erfolgen soll. Richtig ist, dass der EuGH
    die konkrete Richtlinie der EU zur Vorratsdatenspeiche-
    rung für nichtig erklärt hat.


    (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hält Sie aber nicht davon ab, dasselbe noch einmal zu machen!)


    Nachdem nun die konkrete Richtlinie gescheitert ist,
    geht es darum, eine europa- und verfassungsrechtlich
    konforme Regelung für die Vorratsdatenspeicherung zu
    finden. Ich bin besonders dankbar, dass die SPD-Innen-
    minister in ihrer Berliner Erklärung vom 10. April 2014
    zum Ausdruck bringen, dass sie das genauso sehen. Ich
    zitiere:

    Verbindungsdaten müssen unter größtmöglicher
    Beachtung der Grundrechte und des Datenschutzes
    zur Verfolgung von Kinderpornographie, schwers-
    ter Fälle von Cybercrime und organisierter Krimi-
    nalität für eine sehr begrenzte Zeit zur Verfügung
    stehen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Ich selber habe mich bei meinem Besuch beim BKA
    in Wiesbaden davon überzeugen können, wie wichtig
    diese Vorratsdatenspeicherung auch für unsere Ermitt-
    lungsbehörden sind, die wir an dieser Stelle gerne unter-
    stützen möchten. Daher wünsche ich mir, dass wir als
    Koalition dieses Thema noch deutlich beherzter aufgrei-
    fen als in der Vergangenheit, auch wenn ich weiß, dass
    das rechtlich schwierig ist. Aber auch hier gilt der Satz:
    Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg.
    Meine Damen und Herren, die genannten Beispiele
    zeigen, dass wir auf dem Gebiet der Rechtspolitik schon
    viel erreicht haben, aber noch eine gute Wegstrecke vor
    uns haben. Nach einem Jahr Mitgliedschaft im Deut-
    schen Bundestag kann ich für mich jedenfalls feststellen,
    dass die Koalition gute Gesetzentwürfe auf der Grund-
    lage der Arbeiten des Bundesministeriums der Justiz und
    für Verbraucherschutz beschlossen hat, dass es in der
    Rechtspolitik zwischen den Koalitionsfraktionen eine
    gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit gibt und dass
    es auch mit den Oppositionsfraktionen


    (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt hört es aber auf!)


    trotz inhaltlicher Differenzen im Ausschuss ein zumin-
    dest nach meinem Dafürhalten sehr manierliches und or-
    dentliches Miteinander gibt. Ich habe das ja schon in
    meiner letzten Rede gesagt. Da kam von der Opposition
    der Zwischenruf: „Warten Sie es mal ab!“ Ich habe jetzt
    eine ganze Weile gewartet, und ich muss sagen: Ich fühle
    mich in meiner Aussage durchaus bestätigt und freue
    mich deswegen auf die zukünftige Zusammenarbeit in
    diesem Ausschuss.

    Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)




Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Das Wort hat die Kollegin Nicole Maisch für die

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Nicole Maisch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Lieber Dr. Hoppenstedt, ich habe vernommen, dass Sie
    mit Anlauf zweimal gegen dieselbe Wand laufen wollen,
    nämlich bei der Vorratsdatenspeicherung.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Ich kann nur sagen: Hier hört für uns Grüne der Spaß
    auf. Wenn Sie einen Angriff auf unsere Bürgerrechte
    fahren, dann wird es hier in der Debatte durchaus unge-
    mütlich. Das möchten wir nicht zulassen. Wir halten Ihr
    Vorhaben hier für völlig falsch.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Aber wir sind ja heute zusammengekommen, um über
    den Haushalt zu reden. Man kann sagen, dass die Bera-
    tungen im Haushaltsausschuss durchaus erfolgreich wa-
    ren. Herr Maas, Sie haben viel Kritik eingesteckt. Aber
    es gibt auch Dinge, die man loben kann.

    Wir finden es als Grüne gut, dass der Bundesverband
    Verbraucherzentralen mehr Geld bekommt. Wir finden
    es gut, dass Sie endlich Geld für die Marktwächter in
    den Bereichen Finanzen und Digitales eingestellt haben.
    Wir finden es auch gut, dass Sie endlich einen Sachver-
    ständigenrat für Verbraucherfragen benannt haben und
    den auch finanzieren wollen.

    Aber – damit ist die lobende Vorrede vorbei – wenn
    man so etwas Schlaues macht wie Marktwächter, was
    wir lange gefordert haben, dann muss man auch den Mut
    haben, alles zu tun, damit das Projekt ein Erfolg wird. So





    Nicole Maisch


    (A) (C)



    (D)(B)

    wie Sie das angelegt haben, sieht es ein bisschen so aus,
    als ob Sie sich eigentlich gar nicht trauen, dass die
    Marktwächter erfolgreich werden. Warum ist das so? Sie
    wollen weiter mit Projektförderungen operieren. Sie
    wissen so gut wie ich, dass der Bundesrechnungshof die
    Projektitis nicht gerne sieht. Hier kann man schon fra-
    gen: Ist es vor allem ein Ansinnen der Union, die Markt-
    wächter nach kurzer Zeit in Schönheit sterben zu lassen,
    oder warum finden sie nicht eine längerfristige, eine in-
    stitutionelle Finanzierung?

    Wenn man will, dass die Marktwächter auch wirklich
    beißen und bellen können, dann brauchen sie auch die
    strukturellen Voraussetzungen dafür. Dann brauchen sie
    ein formales Beschwerderecht gegenüber der BaFin. Wir
    müssen außerdem darüber nachdenken, ob wir nicht bes-
    sere Möglichkeiten der kollektiven Rechtsdurchsetzung
    finden können.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Geld allein, so wichtig es ist, macht noch keinen gu-
    ten Verbraucherschutz. Das gilt insbesondere für den
    Finanzbereich. Hier haben Sie noch einige Versprechun-
    gen einzulösen. Sie haben Maßnahmen zur Begrenzung
    von Dispozinsen angekündigt. Ich habe akzeptiert, dass
    es erst einmal keinen gesetzlichen Deckel geben wird.
    Aber Sie haben andere Möglichkeiten angedeutet und
    entsprechende Gesetze versprochen. Darauf warten wir
    noch.

    Weil wir gerade beim Thema „Knietief im Dispo“
    sind, will ich noch auf den Kollegen Klaus-Dieter
    Gröhler eingehen. Er hat hier eine allgemeine Haushalts-
    rede gehalten, hat sich für die schwarze Null und eine
    solide Haushaltsführung gerühmt und hat dann auf die
    Linken und die Grünen geschimpft.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Max Straubinger [CDU/CSU]: Da hat er recht! Das hat er gut gemacht! Das gibt es bei den Grünen nie!)


    Da muss ich Ihnen Folgendes sagen, liebe Kolleginnen
    und Kollegen: Wer so tief wie Sie in die Rentenkasse, in
    den Gesundheitsfonds und in den Topf für die Finanzie-
    rung der Infrastruktur fasst, der hat keine schwarze Null
    aufzuweisen, sondern der steckt knietief im Dispo bei
    den kommenden Generationen. Das lassen wir Ihnen so
    nicht durchgehen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Max Straubinger [CDU/CSU]: Sie haben doch gesagt, die Mittel müssten noch gekürzt werden!)


    Wenn wir uns den Haushalt für den Verbraucherschutz
    anschauen, dann finden wir dort hinsichtlich des nachhal-
    tigen Konsums eine Leerstelle. Verbraucher sind nicht nur
    schutzbedürftig, sondern sie sind auch mächtige Akteure,
    wenn es um mehr Tierschutz, mehr Umweltschutz und
    nachhaltigeren Konsum geht. Aber dafür braucht man
    eben auch die strukturellen Voraussetzungen: vor allem
    verlässliche Label und Siegel – zum Beispiel für grüne
    Geldanlagen, echten Ökostrom, aber auch für faire Klei-
    dung. Hier, finde ich, ist der Verbraucherschutzminister
    in der Verantwortung, den Kollegen Müller nicht schei-
    tern zu lassen


    (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er könnte es sogar besser machen!)


    und dieses Textilsiegel zum Erfolg zu führen. Hier soll-
    ten Sie Ihren Kollegen unterstützen, damit das Ganze zu
    einem Erfolg wird; denn so, wie es im Moment angelegt
    ist, ist es eher dazu geeignet, ein Rohrkrepierer zu wer-
    den.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Ich möchte, dass Sie sich weiterhin dafür einsetzen,
    dass wir bessere Informationsansprüche im VIG haben
    und dass Sie Kampagnen für nachhaltigere Konsum-
    muster und für bessere Produkte fahren. Grüner und
    nachhaltiger Konsum ist eine große Macht bei der
    Transformation der Wirtschaft. Hier kann der Verbrau-
    cherschutzminister einfach noch mehr tun.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Herr Maas, ich wundere mich schon, dass es beim
    Thema TTIP um Sie sehr ruhig geworden ist. Vor eini-
    gen Monaten hörte sich das noch sehr mutig an. Da ha-
    ben Sie den Bürgern in unterschiedlichsten Zeitungs-
    interviews viel versprochen. Ihr erstes Versprechen war:
    keine Absenkung von Standards. Sie stehen in der Ver-
    antwortung, zu erklären, wie regulatorische Kooperatio-
    nen mit einem System – nämlich dem der USA – mög-
    lich sein sollen, welches das Vorsorgeprinzip nicht
    kennt. Wie soll es eine regulatorische Kooperation und
    gleichzeitig den Erhalt des Vorsorgeprinzips geben?
    Vielleicht ist das möglich. Aber Sie sind in der Verant-
    wortung, es zu erklären.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Sie haben auch gesagt: keine Investor-Staats-Schieds-
    gerichte. Das heißt, Sie haben den Bürgerinnen und Bür-
    gern versprochen, dass es keine undemokratische Kon-
    zernjustiz gibt. In dieser Deutlichkeit – das muss ich
    ganz offen sagen – habe ich das von Ihnen lange nicht
    mehr gehört. Das mag damit zusammenhängen, dass
    sich Ihr Parteivorsitzender und Wirtschaftsminister
    Sigmar Gabriel von der Forderung „keine Investor-
    Staats-Schiedsgerichte“ klammheimlich verabschiedet.
    Jetzt sind Sie als Verbraucherschutzminister gefragt, ge-
    genüber den Bürgerinnen und Bürgern Ihr Versprechen
    zu halten: kein Ausverkauf von Verbraucher- und Daten-
    schutz und keine Sonderjustiz für Konzerne.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Hier steht nicht nur der europäische Standard für Ver-
    braucher- und Datenschutz auf dem Spiel, sondern auch
    Ihre Glaubwürdigkeit als Minister.

    Ich bedanke mich.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)