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    844. Aufmerksamkeit.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/68 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 68. Sitzung Berlin, Dienstag, den 25. November 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt I: a) Zweite Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes über die Feststellung des Bundes- haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015) (Drucksachen 18/2000, 18/2002) . . . . . . . 6411 A b) Beratung der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrich- tung durch die Bundesregierung: Finanz- plan des Bundes 2014 bis 2018 (Drucksachen 18/2001, 18/2002, 18/2826) 6411 B I.1 Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsi- dialamt (Drucksachen 18/2823, 18/2324) . . . . . . 6411 B I.2 Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksachen 18/2802, 18/2823) . . . . . . 6411 C I.3 Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksachen 18/2823, 18/2824) . . . . . . 6411 D I.4 a) Einzelplan 08 Bundesministerium der Finanzen (Drucksachen 18/2808, 18/2823) . . . 6411 D b) Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksachen 18/2818, 18/2823) . . . 6411 D Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . 6412 A Norbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6413 D Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6416 C Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6418 C Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6420 B Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 6423 A Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . 6424 A Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6425 D Norbert Brackmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 6426 D Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . . 6428 B Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 6429 C Cansel Kiziltepe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 6430 D I.5 Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit (Drucksachen 18/2814, 18/2823) . . . . . . 6432 A Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . 6432 B Helmut Heiderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 6433 C Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6435 A Petra Hinz (Essen) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 6436 B Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6438 B Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 6440 D Burkhard Blienert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 6441 C Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6443 A Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 6444 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 68. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 25. November 2014 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6445 D Birgit Wöllert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 6446 C Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6447 B Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6448 A Reiner Meier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 6449 A I.6 a) Einzelplan 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Drucksachen 18/2807, 18/2823) . . . 6450 D b) Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksachen 18/2817, 18/2823) . . . 6450 D Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 6451 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6452 A Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6453 D Klaus-Dieter Gröhler (CDU/CSU) . . . . . . . . . 6455 C Dennis Rohde (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6457 C Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 6459 B Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU) . . . . . . 6460 C Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6462 D Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . 6464 A Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 6465 A Metin Hakverdi (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6466 C Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 6467 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6469 B I.7 Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern (Drucksachen 18/2806, 18/2823) . . . . . . 6470 A Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . 6470 B Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . . 6472 A Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6474 A Martin Gerster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6475 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6476 D Dr. André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 6479 C Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6481 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6482 C Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . 6483 D Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6486 A Dr. André Berghegger (CDU/CSU) . . . . . . . . 6487 C Susanne Mittag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6489 C Michaela Engelmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . . 6490 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6491 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . 6493 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Nina Warken (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförde- rungsgesetzes (25. BAföGÄndG) (Drucksa- che 18/3181) (66. Sitzung, Tagesordnungs- punkt 13 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6493 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 68. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 25. November 2014 6411 (A) (C) (D)(B) 68. Sitzung Berlin, Dienstag, den 25. November 2014 Beginn: 10.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 68. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 25. November 2014 6493 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 25.11.2014 Bellmann, Veronika CDU/CSU 25.11.2014 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 25.11.2014 Dr. Braun, Helge CDU/CSU 25.11.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 25.11.2014 Dörner, Katja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.11.2014 Feiler, Uwe CDU/CSU 25.11.2014 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 25.11.2014 Frieser, Michael CDU/CSU 25.11.2014 Dr. Gysi, Gregor DIE LINKE 25.11.2014 Heller, Uda CDU/CSU 25.11.2014 Hellmich, Wolfgang SPD 25.11.2014 Kermer, Marina SPD 25.11.2014 Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.11.2014 Nietan, Dietmar SPD 25.11.2014 Nissen, Ulli SPD 25.11.2014 Schön (St. Wendel), Nadine CDU/CSU 25.11.2014 Tempel, Frank DIE LINKE 25.11.2014 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.11.2014 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 25.11.2014 Zech, Tobias CDU/CSU 25.11.2014 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Nina Warken (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Ände- rungsantrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE zu dem von der Bundesregierung einge- brachten Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungs- förderungsgesetzes (25. BAföGÄndG), Druck- sache 18/3181 (66. Sitzung, Tagesordnungs- punkt 13 a) In der Ergebnisliste ist mein Name nicht aufgeführt. Mein Votum lautet: Nein. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 68. Sitzung Inhaltsverzeichnis EPL 01 Bundespräsident EPL 02 Bundestag EPL 03 Bundesrat EPL 08, EPL 20 Finanzen, Bundesrechnungshof EPL 15 Gesundheit EPL 07, EPL 19 Justiz und Verbraucherschutz, Bundesverfassungsgericht EPL 06 Innen Anlagen
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    Rede von Petra Pau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Der Kollege Dr. Hendrik Hoppenstedt hat für die

    CDU/CSU-Fraktion das Wort.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)




Rede von Dr. Hendrik Hoppenstedt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Rechtspolitik wird bekanntlich nicht mit dem Scheck-
buch gemacht. Das Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz ist in erster Linie ein Gesetzge-
bungs- und Beratungsministerium.

Aber Rechtspolitik ist natürlich auch nicht zum Null-
tarif zu haben. Mein Kollege Gröhler ist als Haushälter
schon auf viele Details des Einzelplans 07 eingegangen.
Auch ich möchte noch einmal auf den erheblichen Auf-
wuchs im Personalhaushalt des Deutschen Patent- und
Markenamtes hinweisen. Mit weit über 50 neuen Stellen
wird es in die Lage versetzt, Patentanmeldungen schnel-
ler zum Abschluss zu bringen. Damit können Erfindun-
gen zügiger auf den Markt gebracht werden, und das si-
chert und schafft Arbeitsplätze in Deutschland. Dieses
Beispiel zeigt, dass wir nach einem Jahr erfolgreicher
Großer Koalition neben den Verbesserungen im Bereich
Opferschutz, auf die ich gleich noch zu sprechen kom-
men werde, viel für die Wirtschaft und den deutschen
Mittelstand getan haben und zukünftig auch noch tun
werden.

Lassen Sie mich das anhand der Nennung von drei
Beispielen unterstreichen:

Beispiel Nummer eins. Wir haben das Gesetz zur Be-
kämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr be-
schlossen und damit die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie
umgesetzt. Wenn insbesondere kleinere mittelständische
Unternehmen wochenlang auf die Begleichung einer
Rechnung warten und die Materialkosten vorfinanzieren
müssen, dann kann sie das schnell in den Ruin treiben,
und das vernichtet Arbeitsplätze. Deshalb haben wir zur
Sicherstellung der Liquidität von kleineren und mittleren
Betrieben den bisweilen vorhandenen exorbitanten Zah-
lungsfristen ein Ende gesetzt. Die in den allgemeinen
Geschäftsbedingungen geregelten Zahlungsfristen wer-
den grundsätzlich auf 30 Tage begrenzt. Die Vereinba-
rung einer Zahlungsfrist von mehr als 60 Tagen ist nur
dann wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen ist und
im Hinblick auf die Gläubigerbelange nicht grob unbillig
ist. Bei den öffentlichen Auftraggebern, die ja bekannt-
lich nicht immer die beste Zahlungsmoral haben, darf
auch in Ausnahmefällen die 60-Tage-Frist nicht über-
schritten werden. Regelmäßig wird auch hier die Frist
bei 30 Tagen liegen.





Dr. Hendrik Hoppenstedt


(A) (C)



(D)(B)

Beispiel Nummer zwei. Die Beseitigung der Haf-
tungsfälle für Handwerker im Mängelgewährleistungs-
recht. Worum geht es hier? Kauft ein Handwerker, ohne
dies zu wissen, mangelhaftes Material und baut dies bei
einem Kunden ein, zum Beispiel Parkettstäbe, dann hat
der Kunde aufgrund der werkvertraglichen Beziehungen
einen Nachbesserungsanspruch. Der Handwerker muss
die fehlerhaften Parkettstäbe auf seine Kosten ausbauen
und fehlerfreie Parkettstäbe einbauen. Der Handwerker
seinerseits hat gegen seinen Verkäufer aber nur An-
spruch auf Lieferung einer mangelfreien Sache, das
heißt, mangelfreier Parkettstäbe. Den wegen der hohen
Lohnkosten zumeist viel teureren Ausbau und den an-
schließenden Einbau muss er aber selber tragen. Der
Handwerker arbeitet also zweimal, bekommt aber nur ein-
mal sein Geld. Deswegen haben wir uns im Koalitions-
vertrag richtigerweise darauf verständigt, die Haftungs-
falle für Handwerker im Mängelgewährleistungsrecht zu
beseitigen. Handwerker und andere Unternehmer sollen
nicht pauschal auf den Folgekosten von Produktmängeln
sitzen bleiben, die der Lieferant oder Hersteller zu ver-
antworten hat.

Wir wollen das Verursacherprinzip im Gewährleis-
tungsrecht stärken. Wir streben dabei eine Lösung an,
die sich bestmöglich in das Gewährleistungsrecht des
BGB und damit in dessen Systematik einfügt und die
auch die berechtigten Interessen der übrigen Beteiligten,
insbesondere die Interessen des Handels, angemessen
berücksichtigt; der Handel ist normalerweise nicht für
Produktionsfehler verantwortlich.

Zu dieser Frage wird das Bundesministerium der Jus-
tiz gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Verbraucherrecht
der Uni Bayreuth im nächsten Frühjahr ein Symposium
durchführen. Danach werden wir uns erst mit dem Ko-
alitionspartner, dann mit dem Ministerium und im An-
schluss selbstverständlich mit dem gesamten Ausschuss
über die konkrete rechtstechnische Umsetzung austau-
schen und uns hoffentlich einigen.

Beispiel Nummer drei. Wir möchten bei der Bewälti-
gung von Konzerninsolvenzen zu Erleichterungen kom-
men. Es geht darum, die Sanierungsmöglichkeiten von
Unternehmen zu verbessern. Das ist im Interesse der
Gläubiger, aber ausdrücklich auch im Interesse der Ar-
beitnehmer.

Das geltende Insolvenzrecht ist auf die Bewältigung
der Insolvenz einzelner Rechtsträger zugeschnitten. Wenn
in einem Konzern mehrere Unternehmen in wirtschaftli-
che Schwierigkeiten geraten, muss für jeden Unterneh-
mensträger ein Insolvenzverfahren eröffnet und ein In-
solvenzverwalter bestellt werden. Diese zwangsweise
Dezentralisierung kann zu Nachteilen führen, wenn die
zu dem Konzern zusammengeschlossenen Unternehmen
eine wirtschaftliche Einheit bilden. Die Verwaltungs-
und Verfügungsbefugnis über die konzernweit verfügba-
ren Ressourcen, die bislang durch die Ausübung der
Konzernleitungsmacht aufeinander abgestimmt war, wird
auf mehrere Insolvenzverwalter verteilt. Es wird damit
schwieriger, die wirtschaftliche Einheit des Konzerns als
solche zu erhalten und ihren vollen Wert für die Gläubi-
ger zu realisieren. Ziel des Gesetzentwurfs ist es daher,
die im Fall einer Konzerninsolvenz zu eröffnenden Ein-
zelverfahren über die Vermögen konzernangehöriger
Unternehmen besser aufeinander abzustimmen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Meine Damen und Herren, neben diesen mittelstands-
freundlichen Regelungen geht es auch noch um den
Schutz derer, die schwere Zeiten durchmachen, sei es,
weil sie Opfer von Straftaten wurden, oder sei es, weil
sie besonderes Leid erfahren haben. Auch hier möchte
ich drei Beispiele geben:

Beispiel Nummer eins. Wir haben durch die Novelle
im Sexualstrafrecht – das klang heute schon an – insbe-
sondere Kinder und Jugendliche vor Missbrauch besser
geschützt. Der Fall Edathy hat einmal mehr gezeigt, dass
ein Markt für Kindernacktfotos existiert. Wir haben dem
Handel mit Nacktfotos von Kindern und Jugendlichen
einen Riegel vorgeschoben, um so die Würde der Kinder
und der Jugendlichen zu schützen. Kinderfotos für das
Familienalbum bleiben erlaubt. Der Handel und der
Tausch von Kindernacktfotos ist kriminelles Unrecht
und muss auch entsprechend bestraft werden.

Der Schutz in Obhutsverhältnissen wird ebenfalls
verbessert. Für die Strafbarkeit sexueller Kontakte zwi-
schen Lehrern und Schülern ist es künftig völlig unerheb-
lich, ob der Lehrer nun Klassenlehrer oder Vertretungs-
lehrer ist. Sexuelle Kontakte zu Schülern werden für alle
Lehrer einer Schule strafrechtliche Konsequenzen nach
sich ziehen.

Kinder und Jugendliche müssen besser vor Erwachse-
nen geschützt werden, die sich im Internet und sozialen
Netzwerken als Kinder ausgeben. Deswegen verschärfen
wir das Strafrecht im Bereich des sogenannten Cyber-
groomings. Als Union hätten wir uns durchaus noch ge-
wünscht, dass auch der untaugliche Versuch unter Strafe
gestellt wird; Täter, die auf Lockvogelangebote von Er-
mittlern eingehen, bleiben aber leider weiterhin straflos.

Beispiel Nummer zwei. Wir gehen das Angehörigen-
schmerzensgeld an. Wir werden einen eigenständigen
Schmerzensgeldanspruch für Menschen schaffen, die ei-
nen nahen Angehörigen durch Verschulden eines Dritten
verloren haben. Anders als viele andere europäische
Rechtsordnungen sieht das deutsche Recht einen solchen
Angehörigenschmerzensgeldanspruch nicht vor. Bislang
ist Voraussetzung für einen Schmerzensgeldanspruch
des nahen Angehörigen, dass die Schwelle zum Schock
und damit zu einer Gesundheitsverletzung des trauern-
den Angehörigen überschritten wurde. Das ist aber nicht
besonders häufig der Fall.

Das, meine Damen und Herren, führt zu Wertungswi-
dersprüchen: Leichte Schleudertraumata werden ent-
schädigt, nicht aber das viel schwerwiegendere, zum Teil
jahrzehntelange Leid bei Verlust eines nahen Angehöri-
gen. Auch im Falle der Ehrverletzung und selbst für den
Nutzungsausfall eines Pkw sowie für entgangene Ur-
laubsfreude wird Schadenersatz gezahlt. Man könnte
deswegen den Eindruck gewinnen, dass umso eher
finanzielle Kompensation geschuldet wird, je banaler die
Rechtsverletzung ist, und umso weniger, je gravierender





Dr. Hendrik Hoppenstedt


(A) (C)



(D)(B)

die Rechtsverletzung ausfällt. Diese Rechtslage empfin-
den wir als unbefriedigend.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Karl-Heinz Brunner [SPD])


Selbstverständlich kann die Einführung eines Ange-
hörigenschmerzensgeldes den Verlust eines nahen Men-
schen niemals ersetzen. Aber der Schmerzensgeld-
anspruch wäre ein Symbol der Solidarität der Gesellschaft
und zeigt, dass die Rechtsgemeinschaft das seelische
Leid auch entsprechend anerkennt.

Und ein letztes Beispiel: die Vorratsdatenspeicherung.
Offen ist auch dieses Projekt. In manchen Bereichen ist
die Speicherung von Verbindungsdaten erforderlich, um
schwere Straftaten aufzuklären und Terrorakte verhin-
dern zu können. Um häufigen Missverständnissen vor-
zubeugen: Es geht hier nicht darum, dass Korresponden-
zen regelmäßig mitgelesen oder Gespräche mitgehört
werden.


(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nur gespeichert werden!)


Die Telekommunikationsanbieter sollen lediglich so-
genannte Metadaten speichern, das heißt: Wer hat mit
wem wann und wie lange telefoniert? Im Bedarfsfalle
würde so auf diese Kommunikationsdaten zugegriffen
werden können. Im Koalitionsvertrag haben wir uns da-
rauf verständigt, dass die Vorratsdatenspeicherung nur
bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch
einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für
Leib und Leben erfolgen soll. Richtig ist, dass der EuGH
die konkrete Richtlinie der EU zur Vorratsdatenspeiche-
rung für nichtig erklärt hat.


(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hält Sie aber nicht davon ab, dasselbe noch einmal zu machen!)


Nachdem nun die konkrete Richtlinie gescheitert ist,
geht es darum, eine europa- und verfassungsrechtlich
konforme Regelung für die Vorratsdatenspeicherung zu
finden. Ich bin besonders dankbar, dass die SPD-Innen-
minister in ihrer Berliner Erklärung vom 10. April 2014
zum Ausdruck bringen, dass sie das genauso sehen. Ich
zitiere:

Verbindungsdaten müssen unter größtmöglicher
Beachtung der Grundrechte und des Datenschutzes
zur Verfolgung von Kinderpornographie, schwers-
ter Fälle von Cybercrime und organisierter Krimi-
nalität für eine sehr begrenzte Zeit zur Verfügung
stehen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Ich selber habe mich bei meinem Besuch beim BKA
in Wiesbaden davon überzeugen können, wie wichtig
diese Vorratsdatenspeicherung auch für unsere Ermitt-
lungsbehörden sind, die wir an dieser Stelle gerne unter-
stützen möchten. Daher wünsche ich mir, dass wir als
Koalition dieses Thema noch deutlich beherzter aufgrei-
fen als in der Vergangenheit, auch wenn ich weiß, dass
das rechtlich schwierig ist. Aber auch hier gilt der Satz:
Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg.
Meine Damen und Herren, die genannten Beispiele
zeigen, dass wir auf dem Gebiet der Rechtspolitik schon
viel erreicht haben, aber noch eine gute Wegstrecke vor
uns haben. Nach einem Jahr Mitgliedschaft im Deut-
schen Bundestag kann ich für mich jedenfalls feststellen,
dass die Koalition gute Gesetzentwürfe auf der Grund-
lage der Arbeiten des Bundesministeriums der Justiz und
für Verbraucherschutz beschlossen hat, dass es in der
Rechtspolitik zwischen den Koalitionsfraktionen eine
gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit gibt und dass
es auch mit den Oppositionsfraktionen


(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt hört es aber auf!)


trotz inhaltlicher Differenzen im Ausschuss ein zumin-
dest nach meinem Dafürhalten sehr manierliches und or-
dentliches Miteinander gibt. Ich habe das ja schon in
meiner letzten Rede gesagt. Da kam von der Opposition
der Zwischenruf: „Warten Sie es mal ab!“ Ich habe jetzt
eine ganze Weile gewartet, und ich muss sagen: Ich fühle
mich in meiner Aussage durchaus bestätigt und freue
mich deswegen auf die zukünftige Zusammenarbeit in
diesem Ausschuss.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Petra Pau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Das Wort hat die Kollegin Nicole Maisch für die

    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.