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ID1806807000

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  • sort_by_alphaVokabular
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/68 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 68. Sitzung Berlin, Dienstag, den 25. November 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt I: a) Zweite Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes über die Feststellung des Bundes- haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015) (Drucksachen 18/2000, 18/2002) . . . . . . . 6411 A b) Beratung der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrich- tung durch die Bundesregierung: Finanz- plan des Bundes 2014 bis 2018 (Drucksachen 18/2001, 18/2002, 18/2826) 6411 B I.1 Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsi- dialamt (Drucksachen 18/2823, 18/2324) . . . . . . 6411 B I.2 Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksachen 18/2802, 18/2823) . . . . . . 6411 C I.3 Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksachen 18/2823, 18/2824) . . . . . . 6411 D I.4 a) Einzelplan 08 Bundesministerium der Finanzen (Drucksachen 18/2808, 18/2823) . . . 6411 D b) Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksachen 18/2818, 18/2823) . . . 6411 D Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . 6412 A Norbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6413 D Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6416 C Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6418 C Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6420 B Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 6423 A Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . 6424 A Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6425 D Norbert Brackmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 6426 D Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . . 6428 B Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 6429 C Cansel Kiziltepe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 6430 D I.5 Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit (Drucksachen 18/2814, 18/2823) . . . . . . 6432 A Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . 6432 B Helmut Heiderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 6433 C Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6435 A Petra Hinz (Essen) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 6436 B Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6438 B Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 6440 D Burkhard Blienert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 6441 C Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6443 A Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 6444 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 68. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 25. November 2014 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6445 D Birgit Wöllert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 6446 C Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6447 B Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6448 A Reiner Meier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 6449 A I.6 a) Einzelplan 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Drucksachen 18/2807, 18/2823) . . . 6450 D b) Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksachen 18/2817, 18/2823) . . . 6450 D Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 6451 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6452 A Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6453 D Klaus-Dieter Gröhler (CDU/CSU) . . . . . . . . . 6455 C Dennis Rohde (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6457 C Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 6459 B Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU) . . . . . . 6460 C Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6462 D Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . 6464 A Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 6465 A Metin Hakverdi (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6466 C Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 6467 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6469 B I.7 Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern (Drucksachen 18/2806, 18/2823) . . . . . . 6470 A Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . 6470 B Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . . 6472 A Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6474 A Martin Gerster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6475 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6476 D Dr. André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 6479 C Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6481 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6482 C Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . 6483 D Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6486 A Dr. André Berghegger (CDU/CSU) . . . . . . . . 6487 C Susanne Mittag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6489 C Michaela Engelmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . . 6490 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6491 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . 6493 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Nina Warken (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförde- rungsgesetzes (25. BAföGÄndG) (Drucksa- che 18/3181) (66. Sitzung, Tagesordnungs- punkt 13 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6493 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 68. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 25. November 2014 6411 (A) (C) (D)(B) 68. Sitzung Berlin, Dienstag, den 25. November 2014 Beginn: 10.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 68. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 25. November 2014 6493 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 25.11.2014 Bellmann, Veronika CDU/CSU 25.11.2014 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 25.11.2014 Dr. Braun, Helge CDU/CSU 25.11.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 25.11.2014 Dörner, Katja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.11.2014 Feiler, Uwe CDU/CSU 25.11.2014 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 25.11.2014 Frieser, Michael CDU/CSU 25.11.2014 Dr. Gysi, Gregor DIE LINKE 25.11.2014 Heller, Uda CDU/CSU 25.11.2014 Hellmich, Wolfgang SPD 25.11.2014 Kermer, Marina SPD 25.11.2014 Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.11.2014 Nietan, Dietmar SPD 25.11.2014 Nissen, Ulli SPD 25.11.2014 Schön (St. Wendel), Nadine CDU/CSU 25.11.2014 Tempel, Frank DIE LINKE 25.11.2014 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.11.2014 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 25.11.2014 Zech, Tobias CDU/CSU 25.11.2014 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Nina Warken (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Ände- rungsantrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE zu dem von der Bundesregierung einge- brachten Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungs- förderungsgesetzes (25. BAföGÄndG), Druck- sache 18/3181 (66. Sitzung, Tagesordnungs- punkt 13 a) In der Ergebnisliste ist mein Name nicht aufgeführt. Mein Votum lautet: Nein. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 68. Sitzung Inhaltsverzeichnis EPL 01 Bundespräsident EPL 02 Bundestag EPL 03 Bundesrat EPL 08, EPL 20 Finanzen, Bundesrechnungshof EPL 15 Gesundheit EPL 07, EPL 19 Justiz und Verbraucherschutz, Bundesverfassungsgericht EPL 06 Innen Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Caren Lay


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

    Herren! Was die Verbraucherarbeit und den Verbrau-
    cherschutz in diesem Haushaltsentwurf anbelangt,
    komme ich leider zu einer völlig anderen Einschätzung
    als beispielsweise mein Vorredner. Wenn wir uns die
    Zahlen anschauen, stellen wir fest, dass die Verbraucher-
    politik im Gesamthaushalt wirklich ein Schattendasein
    fristet. Gerade einmal 31 Millionen Euro sind für die
    Verbraucherpolitik vorgesehen. Das ist im Vergleich
    zum Gesamthaushalt ziemlich wenig. Alleine der Schüt-
    zenpanzer Puma beispielsweise ist der Bundesregierung
    19-mal mehr wert als die Verbraucherpolitik. Das nenne
    ich eine falsche Prioritätensetzung.


    (Beifall bei der LINKEN)

    An diesem Beispiel sieht man auch, dass es nicht so
    ist, dass kein Geld da ist oder die Opposition dauernd
    Geld ausgeben möchte; es sitzt einfach an der falschen
    Stelle. Auf dieses Kriegsgerät zu verzichten und das
    Geld für die Verbraucherarbeit einzusetzen, das wäre
    zum Beispiel eine gute Lösung.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Wenn Sie da nicht mitgehen können, will ich Ihnen
    einen anderen Vorschlag machen und eine Idee der ehe-
    maligen Verbraucherministerin Frau Aigner aufgreifen,
    die bekanntlich nicht der Linken angehört, sondern der
    CSU. Sie hatte vorgeschlagen, dass man die Mittel, die
    dem Bundeskartellamt aus Bußgeldern zufließen, also
    die Kartellstrafen aufgrund illegaler Preisabsprachen, für
    die Verbraucherarbeit zur Verfügung stellen könnte. Al-
    leine bis zum Oktober dieses Jahres waren es Bußgelder
    für illegale Preisabsprachen in Höhe von 1 Milliarde
    Euro, die in den Bundeshaushalt fließen. Das ist Geld,
    das den Verbrauchern unrechtmäßig aus der Tasche ge-
    zogen wurde und das man für sinnvolle Projekte einset-
    zen könnte. Selbst wenn wir nur 20 Prozent dieser Gel-
    der nehmen würden, wären das 200 Millionen Euro.

    Dann müsste man, um ein Beispiel zu nennen, nicht
    bei der Stiftung Warentest kürzen – und das ausgerech-
    net im 50. Jubiläumsjahr. Da frage ich mich ehrlich ge-
    sagt, wie das nächste Woche beim feierlichen Festakt ab-
    laufen soll und ob dann die Kanzlerin sagt: Liebe
    Stiftung Warentest, herzlichen Glückwunsch zum Ge-
    burtstag, Sie leisten eine wertvolle Arbeit, und als Ge-
    burtstagsgeschenk werden wir Ihnen gleich die Mittel
    kürzen. – Nein, bei diesen Geburtstagsgeschenken kann
    man sich die Sonntagsreden sparen.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Wir könnten von diesem Geld beispielsweise
    1 000 Schuldner- und Finanzberatungsstellen finanzie-
    ren. Das wäre auch angemessen. Sie haben es selber ge-
    sehen: Die Anzahl der verschuldeten Haushalte ist er-
    neut gestiegen. Die durchschnittlichen Wartezeiten
    betragen sechs Monate, in einzelnen Kommunen können
    es auch einmal eineinhalb Jahre sein. Damit vergeht viel
    zu viel Zeit, in der sich die Schuldenspirale weiter dreht,
    anstatt dass den Betroffenen geholfen würde. Wir müs-
    sen bei der Finanz- und Schuldnerberatung deutlich
    mehr zulegen. Deswegen werden wir als Linke das auch
    beantragen.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Man könnte mit einem Bruchteil des Geldes aus den
    Kartellstrafen beispielsweise auch die Marktwächter
    auskömmlich finanzieren, um tatsächlich und wirkungs-
    voll den Verbraucherschutz auf den Finanzmärkten, aber
    auch in der immer komplizierter werdenden digitalen
    Welt zu stärken. Wir freuen uns, dass eine langjährige
    Oppositionsforderung nach solchen Marktwächtern auf-
    gegriffen wurde, aber wir, die wir uns damit beschäftigt
    haben, wissen auch: Diese 6,5 Millionen Euro sind zu
    wenig. Da hilft es auch nichts, dass die ursprünglich ver-
    anschlagten Kosten von 12 Millionen Euro auf Wunsch





    Caren Lay


    (A) (C)



    (D)(B)

    nach unten korrigiert wurden. Hier müssten wir eigent-
    lich viel mehr Geld in die Hand nehmen.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Es wird gerne gesagt, das gehe gar nicht und man
    könne die Bußgelder dafür nicht einsetzen. Die ganzen
    Vorschläge, die ich gemacht habe, fallen einfach deswe-
    gen weg, weil das Geld, das den Verbrauchern eigentlich
    zustehen würde, nicht etwa in den Haushalt des Verbrau-
    cherministers fließt, sondern weil es in den Haushalt des
    Wirtschaftsministers fließt. Da frage ich mich, warum
    das Geld, um das die Verbraucher betrogen wurden, am
    Ende ausgegeben wird, um die Wirtschaft zu unterstüt-
    zen. Das ist doch wirklich völlig absurd.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Ein beliebtes Argument in diesen Debatten ist, das sei
    der kleinste Haushalt. Okay, 31 Millionen Euro sind im
    Vergleich zum Gesamthaushalt nicht besonders viel. Es
    wird angeführt, es gehe auch darum, gute Gesetze zu
    machen. Na, bitte schön, dann machen Sie doch gute Ge-
    setze. Ich möchte Ihnen einige aktuelle Beispiele nen-
    nen. Eines hat schon eine Rolle gespielt.

    Nehmen wir die Mietpreisbremse. Das, was Sie, Herr
    Minister, hier vor kurzem in den Bundestag eingebracht
    haben, lässt zu, dass die Länder selber entscheiden kön-
    nen, ob sie Ihr Gesetz umsetzen. Die Länder haben viel
    zu viel Zeit für die Umsetzung, sodass die Vermieter
    schön an der Preisspirale drehen können. Es gibt viel zu
    viele Ausnahmen und Bedingungen, und der Deckel, den
    Sie gewählt haben, ist überhaupt nicht sachgerecht und
    wird die Mieten nicht deckeln. Nein, meine Damen und
    Herren, diese Mietpreisbremse ist bestenfalls eine Hand-
    bremse, und da müssen wir dringend nachbessern.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Oder nehmen wir die gesetzliche Deckelung der Dis-
    pozinsen; sie lässt ebenfalls auf sich warten. Sehr geehr-
    ter Herr Minister, Sie haben selber gesagt, Verbraucher-
    schutz sei kein Thema von Appellen. Dann möchte ich
    Sie hier, ehrlich gesagt, an Ihre eigenen Worte erinnern:
    Haben Sie bitte den Mut, sich mit der Bankenlobby an-
    zulegen! Belassen Sie es nicht einfach bei mehr Transpa-
    renz, und führen Sie endlich einen gesetzlichen Deckel
    ein!


    (Beifall bei der LINKEN)


    Ich möchte zum Schluss noch auf das Projekt der
    Frauenquote zu sprechen kommen. Dieses Projekt be-
    grüße ich natürlich prinzipiell. Aber Ihre Behauptung,
    dass mit der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs der
    im Grundgesetz verankerte Gleichstellungsauftrag um-
    gesetzt werde, ist, glaube ich, ein bisschen übertrieben.
    Die feste Quote soll tatsächlich nur 108 Unternehmen
    betreffen. Davon würden also gerade einmal 160 Frauen
    tatsächlich profitieren. Dazu muss ich einfach sagen: Vor
    diesen 160 Frauen muss die CSU nicht zittern, und der
    Herr Fraktionsvorsitzende Kauder muss angesichts des-
    sen nicht so weinerlich werden. Meine Damen und Her-
    ren von der CDU/CSU-Fraktion, da müssen Sie keine
    Angst haben. Die Männerbündelei in Deutschlands Vor-
    standsetagen würde auch nach Verabschiedung dieses
    Gesetzentwurfs weitergehen. Wir als Linke finden, es ist
    dringend an der Zeit, dass wir das endlich beenden.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)




Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Der Kollege Dr. Hendrik Hoppenstedt hat für die

CDU/CSU-Fraktion das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hendrik Hoppenstedt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

    Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
    Rechtspolitik wird bekanntlich nicht mit dem Scheck-
    buch gemacht. Das Bundesministerium der Justiz und
    für Verbraucherschutz ist in erster Linie ein Gesetzge-
    bungs- und Beratungsministerium.

    Aber Rechtspolitik ist natürlich auch nicht zum Null-
    tarif zu haben. Mein Kollege Gröhler ist als Haushälter
    schon auf viele Details des Einzelplans 07 eingegangen.
    Auch ich möchte noch einmal auf den erheblichen Auf-
    wuchs im Personalhaushalt des Deutschen Patent- und
    Markenamtes hinweisen. Mit weit über 50 neuen Stellen
    wird es in die Lage versetzt, Patentanmeldungen schnel-
    ler zum Abschluss zu bringen. Damit können Erfindun-
    gen zügiger auf den Markt gebracht werden, und das si-
    chert und schafft Arbeitsplätze in Deutschland. Dieses
    Beispiel zeigt, dass wir nach einem Jahr erfolgreicher
    Großer Koalition neben den Verbesserungen im Bereich
    Opferschutz, auf die ich gleich noch zu sprechen kom-
    men werde, viel für die Wirtschaft und den deutschen
    Mittelstand getan haben und zukünftig auch noch tun
    werden.

    Lassen Sie mich das anhand der Nennung von drei
    Beispielen unterstreichen:

    Beispiel Nummer eins. Wir haben das Gesetz zur Be-
    kämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr be-
    schlossen und damit die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie
    umgesetzt. Wenn insbesondere kleinere mittelständische
    Unternehmen wochenlang auf die Begleichung einer
    Rechnung warten und die Materialkosten vorfinanzieren
    müssen, dann kann sie das schnell in den Ruin treiben,
    und das vernichtet Arbeitsplätze. Deshalb haben wir zur
    Sicherstellung der Liquidität von kleineren und mittleren
    Betrieben den bisweilen vorhandenen exorbitanten Zah-
    lungsfristen ein Ende gesetzt. Die in den allgemeinen
    Geschäftsbedingungen geregelten Zahlungsfristen wer-
    den grundsätzlich auf 30 Tage begrenzt. Die Vereinba-
    rung einer Zahlungsfrist von mehr als 60 Tagen ist nur
    dann wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen ist und
    im Hinblick auf die Gläubigerbelange nicht grob unbillig
    ist. Bei den öffentlichen Auftraggebern, die ja bekannt-
    lich nicht immer die beste Zahlungsmoral haben, darf
    auch in Ausnahmefällen die 60-Tage-Frist nicht über-
    schritten werden. Regelmäßig wird auch hier die Frist
    bei 30 Tagen liegen.





    Dr. Hendrik Hoppenstedt


    (A) (C)



    (D)(B)

    Beispiel Nummer zwei. Die Beseitigung der Haf-
    tungsfälle für Handwerker im Mängelgewährleistungs-
    recht. Worum geht es hier? Kauft ein Handwerker, ohne
    dies zu wissen, mangelhaftes Material und baut dies bei
    einem Kunden ein, zum Beispiel Parkettstäbe, dann hat
    der Kunde aufgrund der werkvertraglichen Beziehungen
    einen Nachbesserungsanspruch. Der Handwerker muss
    die fehlerhaften Parkettstäbe auf seine Kosten ausbauen
    und fehlerfreie Parkettstäbe einbauen. Der Handwerker
    seinerseits hat gegen seinen Verkäufer aber nur An-
    spruch auf Lieferung einer mangelfreien Sache, das
    heißt, mangelfreier Parkettstäbe. Den wegen der hohen
    Lohnkosten zumeist viel teureren Ausbau und den an-
    schließenden Einbau muss er aber selber tragen. Der
    Handwerker arbeitet also zweimal, bekommt aber nur ein-
    mal sein Geld. Deswegen haben wir uns im Koalitions-
    vertrag richtigerweise darauf verständigt, die Haftungs-
    falle für Handwerker im Mängelgewährleistungsrecht zu
    beseitigen. Handwerker und andere Unternehmer sollen
    nicht pauschal auf den Folgekosten von Produktmängeln
    sitzen bleiben, die der Lieferant oder Hersteller zu ver-
    antworten hat.

    Wir wollen das Verursacherprinzip im Gewährleis-
    tungsrecht stärken. Wir streben dabei eine Lösung an,
    die sich bestmöglich in das Gewährleistungsrecht des
    BGB und damit in dessen Systematik einfügt und die
    auch die berechtigten Interessen der übrigen Beteiligten,
    insbesondere die Interessen des Handels, angemessen
    berücksichtigt; der Handel ist normalerweise nicht für
    Produktionsfehler verantwortlich.

    Zu dieser Frage wird das Bundesministerium der Jus-
    tiz gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Verbraucherrecht
    der Uni Bayreuth im nächsten Frühjahr ein Symposium
    durchführen. Danach werden wir uns erst mit dem Ko-
    alitionspartner, dann mit dem Ministerium und im An-
    schluss selbstverständlich mit dem gesamten Ausschuss
    über die konkrete rechtstechnische Umsetzung austau-
    schen und uns hoffentlich einigen.

    Beispiel Nummer drei. Wir möchten bei der Bewälti-
    gung von Konzerninsolvenzen zu Erleichterungen kom-
    men. Es geht darum, die Sanierungsmöglichkeiten von
    Unternehmen zu verbessern. Das ist im Interesse der
    Gläubiger, aber ausdrücklich auch im Interesse der Ar-
    beitnehmer.

    Das geltende Insolvenzrecht ist auf die Bewältigung
    der Insolvenz einzelner Rechtsträger zugeschnitten. Wenn
    in einem Konzern mehrere Unternehmen in wirtschaftli-
    che Schwierigkeiten geraten, muss für jeden Unterneh-
    mensträger ein Insolvenzverfahren eröffnet und ein In-
    solvenzverwalter bestellt werden. Diese zwangsweise
    Dezentralisierung kann zu Nachteilen führen, wenn die
    zu dem Konzern zusammengeschlossenen Unternehmen
    eine wirtschaftliche Einheit bilden. Die Verwaltungs-
    und Verfügungsbefugnis über die konzernweit verfügba-
    ren Ressourcen, die bislang durch die Ausübung der
    Konzernleitungsmacht aufeinander abgestimmt war, wird
    auf mehrere Insolvenzverwalter verteilt. Es wird damit
    schwieriger, die wirtschaftliche Einheit des Konzerns als
    solche zu erhalten und ihren vollen Wert für die Gläubi-
    ger zu realisieren. Ziel des Gesetzentwurfs ist es daher,
    die im Fall einer Konzerninsolvenz zu eröffnenden Ein-
    zelverfahren über die Vermögen konzernangehöriger
    Unternehmen besser aufeinander abzustimmen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Meine Damen und Herren, neben diesen mittelstands-
    freundlichen Regelungen geht es auch noch um den
    Schutz derer, die schwere Zeiten durchmachen, sei es,
    weil sie Opfer von Straftaten wurden, oder sei es, weil
    sie besonderes Leid erfahren haben. Auch hier möchte
    ich drei Beispiele geben:

    Beispiel Nummer eins. Wir haben durch die Novelle
    im Sexualstrafrecht – das klang heute schon an – insbe-
    sondere Kinder und Jugendliche vor Missbrauch besser
    geschützt. Der Fall Edathy hat einmal mehr gezeigt, dass
    ein Markt für Kindernacktfotos existiert. Wir haben dem
    Handel mit Nacktfotos von Kindern und Jugendlichen
    einen Riegel vorgeschoben, um so die Würde der Kinder
    und der Jugendlichen zu schützen. Kinderfotos für das
    Familienalbum bleiben erlaubt. Der Handel und der
    Tausch von Kindernacktfotos ist kriminelles Unrecht
    und muss auch entsprechend bestraft werden.

    Der Schutz in Obhutsverhältnissen wird ebenfalls
    verbessert. Für die Strafbarkeit sexueller Kontakte zwi-
    schen Lehrern und Schülern ist es künftig völlig unerheb-
    lich, ob der Lehrer nun Klassenlehrer oder Vertretungs-
    lehrer ist. Sexuelle Kontakte zu Schülern werden für alle
    Lehrer einer Schule strafrechtliche Konsequenzen nach
    sich ziehen.

    Kinder und Jugendliche müssen besser vor Erwachse-
    nen geschützt werden, die sich im Internet und sozialen
    Netzwerken als Kinder ausgeben. Deswegen verschärfen
    wir das Strafrecht im Bereich des sogenannten Cyber-
    groomings. Als Union hätten wir uns durchaus noch ge-
    wünscht, dass auch der untaugliche Versuch unter Strafe
    gestellt wird; Täter, die auf Lockvogelangebote von Er-
    mittlern eingehen, bleiben aber leider weiterhin straflos.

    Beispiel Nummer zwei. Wir gehen das Angehörigen-
    schmerzensgeld an. Wir werden einen eigenständigen
    Schmerzensgeldanspruch für Menschen schaffen, die ei-
    nen nahen Angehörigen durch Verschulden eines Dritten
    verloren haben. Anders als viele andere europäische
    Rechtsordnungen sieht das deutsche Recht einen solchen
    Angehörigenschmerzensgeldanspruch nicht vor. Bislang
    ist Voraussetzung für einen Schmerzensgeldanspruch
    des nahen Angehörigen, dass die Schwelle zum Schock
    und damit zu einer Gesundheitsverletzung des trauern-
    den Angehörigen überschritten wurde. Das ist aber nicht
    besonders häufig der Fall.

    Das, meine Damen und Herren, führt zu Wertungswi-
    dersprüchen: Leichte Schleudertraumata werden ent-
    schädigt, nicht aber das viel schwerwiegendere, zum Teil
    jahrzehntelange Leid bei Verlust eines nahen Angehöri-
    gen. Auch im Falle der Ehrverletzung und selbst für den
    Nutzungsausfall eines Pkw sowie für entgangene Ur-
    laubsfreude wird Schadenersatz gezahlt. Man könnte
    deswegen den Eindruck gewinnen, dass umso eher
    finanzielle Kompensation geschuldet wird, je banaler die
    Rechtsverletzung ist, und umso weniger, je gravierender





    Dr. Hendrik Hoppenstedt


    (A) (C)



    (D)(B)

    die Rechtsverletzung ausfällt. Diese Rechtslage empfin-
    den wir als unbefriedigend.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Karl-Heinz Brunner [SPD])


    Selbstverständlich kann die Einführung eines Ange-
    hörigenschmerzensgeldes den Verlust eines nahen Men-
    schen niemals ersetzen. Aber der Schmerzensgeld-
    anspruch wäre ein Symbol der Solidarität der Gesellschaft
    und zeigt, dass die Rechtsgemeinschaft das seelische
    Leid auch entsprechend anerkennt.

    Und ein letztes Beispiel: die Vorratsdatenspeicherung.
    Offen ist auch dieses Projekt. In manchen Bereichen ist
    die Speicherung von Verbindungsdaten erforderlich, um
    schwere Straftaten aufzuklären und Terrorakte verhin-
    dern zu können. Um häufigen Missverständnissen vor-
    zubeugen: Es geht hier nicht darum, dass Korresponden-
    zen regelmäßig mitgelesen oder Gespräche mitgehört
    werden.


    (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nur gespeichert werden!)


    Die Telekommunikationsanbieter sollen lediglich so-
    genannte Metadaten speichern, das heißt: Wer hat mit
    wem wann und wie lange telefoniert? Im Bedarfsfalle
    würde so auf diese Kommunikationsdaten zugegriffen
    werden können. Im Koalitionsvertrag haben wir uns da-
    rauf verständigt, dass die Vorratsdatenspeicherung nur
    bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch
    einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für
    Leib und Leben erfolgen soll. Richtig ist, dass der EuGH
    die konkrete Richtlinie der EU zur Vorratsdatenspeiche-
    rung für nichtig erklärt hat.


    (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hält Sie aber nicht davon ab, dasselbe noch einmal zu machen!)


    Nachdem nun die konkrete Richtlinie gescheitert ist,
    geht es darum, eine europa- und verfassungsrechtlich
    konforme Regelung für die Vorratsdatenspeicherung zu
    finden. Ich bin besonders dankbar, dass die SPD-Innen-
    minister in ihrer Berliner Erklärung vom 10. April 2014
    zum Ausdruck bringen, dass sie das genauso sehen. Ich
    zitiere:

    Verbindungsdaten müssen unter größtmöglicher
    Beachtung der Grundrechte und des Datenschutzes
    zur Verfolgung von Kinderpornographie, schwers-
    ter Fälle von Cybercrime und organisierter Krimi-
    nalität für eine sehr begrenzte Zeit zur Verfügung
    stehen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Ich selber habe mich bei meinem Besuch beim BKA
    in Wiesbaden davon überzeugen können, wie wichtig
    diese Vorratsdatenspeicherung auch für unsere Ermitt-
    lungsbehörden sind, die wir an dieser Stelle gerne unter-
    stützen möchten. Daher wünsche ich mir, dass wir als
    Koalition dieses Thema noch deutlich beherzter aufgrei-
    fen als in der Vergangenheit, auch wenn ich weiß, dass
    das rechtlich schwierig ist. Aber auch hier gilt der Satz:
    Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg.
    Meine Damen und Herren, die genannten Beispiele
    zeigen, dass wir auf dem Gebiet der Rechtspolitik schon
    viel erreicht haben, aber noch eine gute Wegstrecke vor
    uns haben. Nach einem Jahr Mitgliedschaft im Deut-
    schen Bundestag kann ich für mich jedenfalls feststellen,
    dass die Koalition gute Gesetzentwürfe auf der Grund-
    lage der Arbeiten des Bundesministeriums der Justiz und
    für Verbraucherschutz beschlossen hat, dass es in der
    Rechtspolitik zwischen den Koalitionsfraktionen eine
    gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit gibt und dass
    es auch mit den Oppositionsfraktionen


    (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt hört es aber auf!)


    trotz inhaltlicher Differenzen im Ausschuss ein zumin-
    dest nach meinem Dafürhalten sehr manierliches und or-
    dentliches Miteinander gibt. Ich habe das ja schon in
    meiner letzten Rede gesagt. Da kam von der Opposition
    der Zwischenruf: „Warten Sie es mal ab!“ Ich habe jetzt
    eine ganze Weile gewartet, und ich muss sagen: Ich fühle
    mich in meiner Aussage durchaus bestätigt und freue
    mich deswegen auf die zukünftige Zusammenarbeit in
    diesem Ausschuss.

    Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)