(D)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. September 2014 4831
(A) (C)
(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
(D)
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Alpers, Agnes DIE LINKE 12.09.2014
Becker, Dirk SPD 12.09.2014
Bleser, Peter CDU/CSU 12.09.2014
Buchholz, Christine DIE LINKE 12.09.2014
Connemann, Gitta CDU/CSU 12.09.2014
Dağdelen, Sevim DIE LINKE 12.09.2014
Dinges-Dierig,
Alexandra
CDU/CSU 12.09.2014
Dörner, Katja BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
12.09.2014
Evers-Meyer, Karin SPD 12.09.2014
Färber, Hermann CDU/CSU 12.09.2014
Dr. Fechner, Johannes SPD 12.09.2014
Ferner, Elke SPD 12.09.2014
Fischer (Karlsruhe-
Land), Axel E.
CDU/CSU 12.09.2014
Gabriel, Sigmar SPD 12.09.2014
Gohlke, Nicole DIE LINKE 12.09.2014
Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
12.09.2014
Heil (Peine), Hubertus SPD 12.09.2014
Dr. Hirte, Heribert CDU/CSU 12.09.2014
Kretschmer, Michael CDU/CSU 12.09.2014
Dr. Krüger, Hans-Ulrich SPD 12.09.2014
Leutert, Michael DIE LINKE 12.09.2014
Mihalic, Irene BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
12.09.2014
Nahles, Andrea SPD 12.09.2014
Noll, Michaela CDU/CSU 12.09.2014
Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
12.09.2014
Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
12.09.2014
Pilger, Detlev SPD 12.09.2014
Dr. Reimann, Carola SPD 12.09.2014
Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
12.09.2014
Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 12.09.2014
Schlecht, Michael DIE LINKE 12.09.2014
Strässer, Christoph SPD 12.09.2014
Dr. Tackmann, Kirsten DIE LINKE 12.09.2014
Thönnes, Franz SPD 12.09.2014
Ulrich, Alexander DIE LINKE 12.09.2014
Weinberg, Harald DIE LINKE 12.09.2014
Wöhrl, Dagmar G. CDU/CSU 12.09.2014
Zimmermann
(Zwickau), Sabine
DIE LINKE 12.09.2014
Zypries, Brigitte SPD 12.09.2014
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 924. Sitzung am 11. Juli
2014 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu-
stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
des Grundgesetzes nicht zu stellen:
– Achtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch – Ergänzung personalrechtlicher
Bestimmungen
– Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen
in einem Ghetto
– Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettie-
rungsgesetzes, des Legehennenbetriebsregisterge-
setzes und des Tierschutzgesetzes
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Anlagen
4832 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. September 2014
(A) (C)
(D)(B)
– Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an
die Rechtsprechung des Bundesverfassungsge-
richts
– Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Ge-
biet des Finanzmarktes
– Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur
und der Qualität in der gesetzlichen Krankenver-
sicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-
Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG)
Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge-
fasst:
1. Zur Mitwirkung der Länder im Gemeinsamen Bun-
desausschuss und im Institut für Qualitätssicherung
und Transparenz im Gesundheitswesen
a) Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Gesetz der
Gemeinsame Bundesausschuss den Auftrag erhält,
ein fachlich unabhängiges wissenschaftliches Insti-
tut für Qualitätssicherung und Transparenz im Ge-
sundheitswesen als Stiftung des privaten Rechts zu
gründen. Damit wird die Qualitätsentwicklung in
der ambulanten und stationären Versorgung ge-
stärkt und die Transparenz über die Behandlungs-
qualität für Patientinnen und Patienten verbessert.
b) Der Bundesrat bedauert, dass die Bundesregierung
in ihrer Gegenäußerung die Beschlüsse des Bun-
desrates zur Mitwirkung der Länder an der Quali-
tätssicherung im Gemeinsamen Bundesausschuss
und im Institut für Qualitätssicherung und Trans-
parenz nicht unterstützt (vgl. Bundestagsdrucksa-
che 18/1579).
Die Ergebnisse des Instituts für Qualitätssiche-
rung und Transparenz und deren Umsetzung zur
Weiterentwicklung der Qualitätssicherung haben
unmittelbare Auswirkungen auf die regionale am-
bulante und stationäre Versorgung und damit auf
die Zuständigkeit der Länder. Daher ist es notwen-
dig, dass die Länder stärker in die Qualitätsent-
wicklung und deren Umsetzung eingebunden wer-
den.
c) Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung
auf, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder im
Gemeinsamen Bundesausschuss und im Institut für
Qualitätssicherung und Transparenz im Gesund-
heitswesen, wie in der Stellungnahme und Gegen-
äußerung der Bundesregierung angekündigt, im
Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Kran-
kenhausreform zu beraten, beziehungsweise im
Rahmen weiterer Gesetzgebungsverfahren zur Ver-
sorgungsstruktur zu berücksichtigen.
2. Zur Sicherstellung der Versorgung mit Geburtshilfe
a) Der Bundesrat stellt fest:
Zur Versorgung mit Hebammenhilfe hat die inter-
ministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung
des Bundesministeriums für Gesundheit ihren Be-
richt vorgelegt. Ziel des Auftrages an die Arbeits-
gruppe war es, die vielschichtige Problemlage der
Hebammenhilfe zu sichten sowie Lösungsansätze
zu identifizieren.
Entsprechend werden in dem Bericht der intermi-
nisteriellen Arbeitsgruppe die Vor- und Nachteile
unterschiedlicher Lösungsansätze zur Vorbereitung
von politischen Entscheidungen bewertet.
Anknüpfend an den Bericht enthält das GKV-Fi-
nanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungs-
gesetz
– die umgehende gesetzliche Verpflichtung der
Krankenkassen zur Zahlung eines Zuschlags für
Geburtshilfeleistungen ab 1. Juli 2014,
– die Einführung eines dauerhaften Sicherstel-
lungszuschlags bei geringer Geburtenzahl ab
1. Juli 2015,
– die Vereinbarung von Qualitätsanforderungen
durch die Selbstverwaltung bis Ende 2014.
Der Bundesrat begrüßt, dass mit den vorgesehenen
gesetzlichen Regelungen einerseits kurzfristige
Lösungen zur Sicherstellung einer flächendecken-
den Versorgung mit Geburtshilfe vorgenommen
werden. Andererseits bedauert der Bundesrat, dass
hiermit keine dauerhaften und tragfähigen Lösun-
gen für die vielschichtigen Probleme geschaffen
werden. Die vorgesehenen Lösungen konzentrie-
ren sich auf verpflichtende Vereinbarungen durch
die Selbstverwaltung, den GKV-Spitzenverband
und die Spitzenverbände der Hebammen. Spätes-
tens mit dem drohenden Rückzug der Versiche-
rungsanbieter ab Mitte 2016 entfällt die Grundlage
für die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen.
b) Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung,
aa) über die vorgesehenen kurzfristig wirkenden
Lösungen hinaus dauerhafte und tragfähige
Lösungen zur Sicherstellung einer flächende-
ckenden Versorgung mit Geburtshilfe zu ent-
wickeln und zu regeln,
bb) eine Versicherungslösung für Haftpflichtschä-
den bei der Geburtshilfe durch Hebammen zu
entwickeln, die unter anderem durch eine
breite Einbeziehung sowie gegebenenfalls ei-
ner öffentlich-rechtlichen Absicherung der Ri-
siken der derzeitigen Prämiendynamik entge-
genwirkt und eine zusätzliche Belastung der
Beitragszahler zur gesetzlichen und privaten
Krankenversicherung vermeidet,
cc) eine Versicherungslösung zu entwickeln, deren
weiteres Ziel es ist, neben der Absicherung des
Haftungsrisikos bei der Geburtshilfe durch
Hebammen zudem perspektivisch eine allge-
meine Haftpflichtabsicherung gegen Medizin-
schäden zu ermöglichen. Dazu sollen weitere
in der Diskussion befindliche Lösungsmög-
lichkeiten geprüft werden – insbesondere, ob
das Aufgabenspektrum der Berufsgenossen-
schaften um eine solche Haftpflichtabsiche-
rung für Gesundheitsberufe erweitert werden
kann,
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. September 2014 4833
(A) (C)
(D)(B)
dd) bei der Prüfung, ob und wie mit der Einführung
eines Verzichts auf Regress im Kranken- und
Pflegebereich der weitere Anstieg der Haft-
pflichtprämien wirkungsvoll begrenzt werden
kann, die folgenden kritischen Einwände zu
berücksichtigen:
aaa)dass eine weitere Belastung der gesetzlich
und privat Kranken- sowie Pflegeversicher-
ten durch steigende (Zusatz-)Beiträge und
Versicherungsprämien bei gleichzeitiger
Entlastung der Anbieter von entsprechen-
den Berufshaftpflichtversicherungen ver-
mieden wird,
bbb)dass eine solche Regelung präjudizie-
rende Wirkung für andere Sozialversiche-
rungszweige und andere Gesundheitsbe-
rufe hat.
3. Zur Einrichtung von Schlichtungsausschüssen auf
Landesebene
Der Bundesrat stellt weiter mit Bedauern fest, dass
auch seine Forderung nach Streichung der Regelung zur
Einrichtung von Schlichtungsausschüssen auf Landes-
ebene nicht aufgegriffen wurde. Der Bundesrat weist da-
rauf hin, dass eine Verschiebung der Aufgaben auf die
Schiedsstellen nach § 18a des Gesetzes zur wirtschaftli-
chen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung
der Krankenhauspflegesätze nichts an der Grundsatzpro-
blematik ändert, sondern zusätzliche rechtliche Unsi-
cherheiten schafft. Der Bundesrat weist darauf hin, dass
aus seiner Sicht von Anfang an erhebliche Zweifel an
der Praktikabilität der getroffenen Regelung geltend ge-
macht wurden. Der Bundesrat fordert daher erneut, die
Regelung zu streichen oder sie praxisgerechter auszuge-
stalten.
– Gesetz zu dem Abkommen vom 2. Dezember 2010
zwischen der Europäischen Union und ihren
Mitgliedstaaten einerseits und Georgien ande-
rerseits über den Gemeinsamen Luftverkehrs-
raum (Vertragsgesetz EU-Georgien-Luftverkehrs-
abkommen – EU-GEO-LuftverkAbkG)
– Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushalts-
plans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz
2014)
– Haushaltsbegleitgesetz 2014
– Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarif-
autonomiestärkungsgesetz)
– Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabga-
begesetzes (Künstlersozialabgabestabilisierungs-
gesetz – KSAStabG)
– Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leis-
tungen für Lebensversicherte (Lebensversiche-
rungsreformgesetz LVRG)
– Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts
an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Ände-
rung weiterer steuerlicher Vorschriften
Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge-
fasst:
a) Der Bundesrat begrüßt, dass in das vorliegende Ge-
setz weitere wichtige steuerfachliche Anliegen der
Länder, insbesondere Maßnahmen zur Eindämmung
von missbräuchlichen Umstrukturierungs- und Um-
gehungsfällen im Bereich der Ertragsteuern und Än-
derungen bei der umsatzsteuerlichen Übertragung der
Steuerschuldnerschaft in der Bauwirtschaft, aufge-
nommen wurden.
b) Der Bundesrat bewertet demgegenüber kritisch, dass
die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zur Stel-
lungnahme des Bundesrates weniger als der Hälfte
der Steueränderungswünsche der Länder zur Erleich-
terung des Gesetzesvollzugs zugestimmt und im Üb-
rigen lediglich eine Prüfung der vom Bundesrat als
notwendig erachteten Maßnahmen zugesagt hat.
c) Ferner kritisiert der Bundesrat, dass durch das Gesetz
die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes
auf Hörbücher ausgedehnt wird. Die Neuregelung
führt zu Steuerausfällen und zu neuen Abgrenzungs-
problemen. Neue Ermäßigungstatbestände sollten nur
nach einer generellen Revision aller Ermäßigungstat-
bestände eingeführt werden.
d) Der Bundesrat verknüpft seine Zustimmung zu dem
vorliegenden Gesetz mit dem Verweis auf die Zusage
der Bundesregierung, die übrigen Ländervorschläge
zeitnah zu prüfen, damit diese noch im zweiten Halb-
jahr 2014 in einem weiteren steuerlichen Gesetzge-
bungsverfahren umgesetzt werden können.
e) Der Bundesrat weist zudem mit Nachdruck darauf
hin, dass im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU
und SPD steuerpolitische Maßnahmen mit unmittel-
baren Wirkungen auf die Verbesserung der Haushalte
von Bund, Ländern und Kommunen vereinbart wor-
den sind (Steuerpflicht der Veräußerungsgewinne aus
Streubesitzanteilen, systemwidrige umwandlungs-
steuerrechtliche Gestaltungen). Der Bundesrat fordert
die Bundesregierung auf, die diesbezüglichen Fragen
ebenfalls zügig und in enger Zusammenarbeit mit den
Ländern gesetzgeberisch aufzugreifen.
– Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im
Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuer-
bare-Energien-Gesetzes
– Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuer-
bare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weite-
rer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
– Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklau-
sel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen
Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen
Der Bundesrat hat zudem in seiner 924. Sitzung am
11. Juli 2014 gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2,
Satz 3 und 6 des Standortauswahlgesetzes Dr. h. c.
Bernhard Fischer (Bundesverband der Deutschen Indus-
trie) als Nachfolger des ausscheidenden Dr. Ralf Güld-
ner (Bundesverband der Deutschen Industrie) zum Mit-
4834 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. September 2014
(A) (C)
(B)
glied der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver
Abfallstoffe“ gewählt.
Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie
gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von
einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen
absehen:
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Strategiepapier der Bundesregierung zur internationa-
len Berufsbildungszusammenarbeit aus einer Hand
Drucksachen 17/14352, 18/641 Nr. 20
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Berufsbildungsbericht 2013
Drucksachen 17/13650, 18/770 Nr. 29
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Berufsbildungsbericht 2014
Drucksache 18/1180
Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union
– Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
gemäß § 9a des Gesetzes über die Zusammenarbeit von
Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegen-
heiten der Europäischen Union
Beitritt Litauens zum Euroraum
Drucksache 18/1730
(D)
52. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
Epl 12 Verkehr und digitale Infrastruktur
TOP 1 Schlussrunde Haushaltsgesetz 2015
Anlagen