Rede von
Dr.
Harald
Terpe
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auch von meiner Seite herzlichen Glückwunsch, Herr
Minister Gröhe. So neu und überraschend die Materie
für Sie vielleicht sein mag, so überraschend ist es natür-
lich auch, dass das erste Fachgesetz in dieser Legislatur-
periode ein Gesundheitsgesetz ist. Aber wie es immer so
ist: Ins Wasser geworfen zu werden, ist die beste Me-
thode, um schwimmen zu lernen. Auf gute Zusammenar-
beit!
Durch informelle Gespräche ist es gelungen, für ein
erstes eilbedürftiges Gesetz ein Verfahren zu wählen,
das, was die Fachlichkeit betrifft, einen regulären Pro-
zess mit Anhörung sowie zweiter und dritter Lesung er-
möglicht. Damit haben wir als Parlamentarier eine erste
Bewährungsprobe gut bestanden. Vielleicht ist das auch
ein hoffnungsvoller Anfang im Umgang mit der Opposi-
tion. Vielen Dank dafür.
Die Arzneimittelpolitik der Vorgängerregierung be-
stand aus dem Dreiklang Preismoratorium, Rabatt und
Nutzenbewertung von Arzneimitteln.
Jetzt sollen diese Regulierungselemente teilweise re-
vidiert bzw. nicht fortgeführt werden. Dazu liegen zwei
Gesetzentwürfe vor. Der zweite und umfangreichere Ge-
setzentwurf befasst sich zum einen mit der Fortsetzung
272 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 2013
Dr. Harald Terpe
(C)
(B)
des Preismoratoriums bis Ende 2017. Ich freue mich
schon auf die Beratungen im Fachausschuss, weil wir
uns natürlich über die Frage unterhalten müssen, ob der
Zeitpunkt richtig gewählt ist. Dazu ist schon gesagt wor-
den, dass er auch vorverlegt werden kann. Aus der Er-
fahrung des Übergangs in die neue Legislaturperiode
kann man sich auch fragen, ob man ihn nicht drei Mo-
nate nach hinten verlegen muss, damit wir nachher nicht
wieder in die Situation geraten, die wir in diesem Jahr
haben,
nämlich in einem verkürzten Verfahren arbeiten zu müs-
sen.
Es kann aber auch sein, dass wir uns darüber unterhalten
müssen, ob dieses Preismoratorium zielgenau ist.
Das Zweite ist die Festsetzung des Herstellerrabatts
auf 7 Prozent. Dazu muss man klar sagen: Das bedeutet
zunächst eine Kostensteigerung auf dem Arzneimittel-
markt, weil wir von 16 auf 7 Prozent zurückgehen. Zu-
nächst haben wir also mit einer Kostenerhöhung zu rech-
nen, die natürlich die gesetzlich Versicherten tragen
müssen. Auch das wird eine spannende Diskussion,
denke ich.
Das Dritte, für uns sehr Wesentliche, ist die Festle-
gung zur Fortführung der Nutzenbewertung. Da sage ich
ganz klar: Wir als Bündnisgrüne haben uns sehr viele
Jahre für die Nutzenbewertung der Arzneimittel einge-
setzt und waren damals auch sehr zufrieden, dass das in
der schwarz-gelben Koalition begonnen wurde. Nun ist
aber die Frage, wie wir zukünftig mit dem Bestands-
markt umgehen. Es wird das Argument gebracht, das sei
aufwendig und der Einspareffekt sei fraglich. Das mag
sein, aber wir haben nicht nur aus Einspargründen die
Bewertung des Bestandsmarkts begrüßt, sondern aus ei-
nem ganz anderen Grund: Es sind nämlich die Nutzenef-
fekte auch aus Patientenperspektive interessant. Schließ-
lich ist die Frage interessant, ob die Medikamente, die
man nutzenbewertet oder nicht, Standardvergleichsthe-
rapien für neu zu bewertende Arzneimittel sein können.
In diesem Zusammenhang ist aus fachlichen Gründen
natürlich die Diskussion interessant, ob das, was Sie vor-
haben, die richtige Entscheidung ist oder ob man viel-
leicht noch zielgenauer vorgehen muss.
Um diese Frage ausführlich auch im Ausschuss erör-
tern zu können, werden wir natürlich dem ersten, kürze-
ren Gesetzentwurf im verkürzten Verfahren zustimmen.
Die Idee, die wir hatten, war, das Preismoratorium erst
einmal für drei Monate zu verlängern, um dann eine or-
dentliche Anhörung durchführen zu können. Also, wir
werden dem zustimmen. Ich freue mich auf die Diskus-
sion im Fachausschuss, die wir bis Ende März führen
müssen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.