Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Gestern Vereidigung des neuen Kabinetts,
heute Morgen Regierungserklärung zum Europäischen
Rat und jetzt Debatte zum Thema Preismoratorium für
Arzneimittel: Wir sind im Alltag angekommen.
Ich darf Ihnen, Herr Minister Gröhe, und auch Ihnen,
Frau Staatssekretärin Widmann-Mauz, ganz herzlich
gratulieren, Ihnen, Herr Gröhe, zu dem neuen Amt; Sie,
Frau Widmann-Mauz, haben Ihr Amt als Staatssekretä-
rin schon ausgeübt. Wenn ich einen Wunsch äußern darf:
Ich mache seit elf Jahren Gesundheitspolitik und musste
erleben, dass ich mir immer wieder Gesetzentwürfe bei
Verbänden und sonst wo organisieren musste.
Es wäre schön, wenn wir mit dieser Unsitte brechen
würden und es vielleicht in Zukunft gelingt, dass auch
die Abgeordneten frühzeitig informiert werden.
Ich darf Ihnen, Herr Lauterbach, und Ihrer Mann-
schaft ganz herzlich für das konstruktive Miteinander bei
den Koalitionsgesprächen danken; Sie haben es ja schon
angesprochen. Das Ganze funktionierte reibungslos; das
gilt auch für die Gespräche mit dem Kollegen Jens
Spahn. Unsere Arbeitsgruppe war eine derjenigen, die
am schnellsten fertig waren, und das ohne großen Streit
in der Öffentlichkeit.
Ich denke, wir haben gute Beschlüsse gefasst. Sie ha-
ben es angesprochen: Die Themen „Versorgung“, „Kran-
kenhäuser“, „Pflege“ stehen im Mittelpunkt. Wir haben
keine gravierenden Veränderungen im Bereich der Arz-
neimittel vorgesehen. Das liegt daran, dass die schwarz-
gelbe Koalition in der letzten Legislaturperiode mit dem
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz ein gutes Gesetz
auf den Weg gebracht, das allseits Anerkennung findet.
Wir haben erste Erfahrungen mit der frühen Nutzenbe-
wertung und der Preisverhandlung gesammelt.
Es gibt meines Erachtens zwei Fragen, die wir in die-
ser Legislaturperiode bezüglich des AMNOG im Blick
behalten müssen: Wird der Versorgungsalltag bei der
frühen Nutzenbewertung richtig berücksichtigt? Wie ist
mit der Preisfindung umzugehen? Ansonsten ist alles auf
gutem Wege.
Wir hatten ungeachtet dessen eine Klippe zu umschif-
fen, ein Problem zu lösen. Die Frage war: Wie gehen wir
mit dem Thema „Bestandsmarktaufruf/Verlängerung des
Preismoratoriums/Erhöhung oder Beibehaltung des Her-
stellerabschlags“ um? Ich glaube, dass wir mit den bei-
den vorliegenden Gesetzentwürfen einen guten und ver-
nünftigen Kompromiss gefunden haben.
Ganz wichtig war uns, dass es nicht zulasten der mit-
telständischen Industrie geht, wenn wir den Bestands-
marktaufruf beenden. Das wäre der Fall gewesen, wenn
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 2013 273
Michael Hennrich
(C)
(B)
wir neben dem Preismoratorium den Herstellerabschlag
bei 10 Prozent belassen hätten. Ich glaube, es ist ein gu-
tes Signal, insbesondere an die mittelständische pharma-
zeutische Industrie, dass der Herstellerabschlag bei
7 Prozent liegt.
Insofern war es eine richtige Entscheidung, dass wir
das Thema Bestandsmarktaufruf beenden.
Herr Terpe und Frau Vogler, Sie haben gesagt, das sei
in erster Linie ein Vorhaben zugunsten der Industrie.
– Frau Vogler hat es aber gesagt. – Ich möchte Ihnen sa-
gen: Es ist auch ein Thema für die Patienten. Sie profi-
tieren davon, dass wir Versorgungssicherheit gewährleis-
ten, dass es keine Unsicherheiten dadurch gibt, dass
Produkte vom Markt genommen werden oder Ähnliches
geschieht.
Ich darf daran erinnern, dass alle Beteiligten, sei es
der G-BA, sei es die Industrie, seien es Patientenorgani-
sationen, sei es der GKV-Spitzenverband, also der Spit-
zenverband Bund der Krankenkassen, uns gebeten ha-
ben, den Bestandsmarktaufruf zu beenden, stattdessen
das Preismoratorium zu verlängern und den Hersteller-
abschlag in moderatem Maße zu erhöhen.
Wir erzielen mit diesem Gesetz, das jetzt vorgelegt
ist, Einsparungen in Höhe von rund 600 bis 700 Millio-
nen Euro. Wenn wir es bei dem Bestandsmarktaufruf be-
lassen hätten, hätten die Einsparungen bei maximal
260 Millionen Euro pro Jahr gelegen. Auch deswegen
denke ich, dass die Industrie weiterhin einen guten und
wesentlichen Beitrag dazu leistet, dass wir die Finanzen
der gesetzlichen Krankenversicherung stabil halten kön-
nen.
Ich halte es auch für richtig, dass wir das in zwei Ge-
setzgebungsverfahren machen: dass wir zum einen das
Preismoratorium um drei Monate, bis zum 31. März
2014, verlängern, damit wir Rechtssicherheit gewähr-
leisten, und dass wir im nächsten Jahr in einem geordne-
ten Verfahren alle wesentlichen Fragen klären, zum Bei-
spiel: Was ist unter dem Begriff „laufendes Verfahren“
zu verstehen? Wie gehen wir mit den Generika um? Sol-
len sie auch in den erhöhten Rabatt von 7 Prozent einbe-
zogen werden? All das klären wir in Ruhe im nächsten
Jahr, also nach Weihnachten.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und wün-
sche uns allen ein paar frohe Festtage.
Herzlichen Dank.