Rede von
Dr.
Helge
Braun
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die
Bundesregierung legt dem Bundestag den Entwurf eines
Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Aner-
kennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
vor. Mit diesem Gesetz verfolgen wir zwei wichtige
Ziele.
Erstens. Der eigene Berufsabschluss ist ein wichtiger
Teil der persönlichen Identität. Deshalb und aus Respekt
vor der Lebensleistung der hier lebenden Menschen ist
es wichtig, ihre tatsächlich vorhandenen Kompetenzen
ausdrücklich anzuerkennen und ihren Abschlüssen nicht
ohne schwerwiegende Sachgründe die Gleichwertigkeit
abzusprechen. Deshalb ist ein Rechtsanspruch auf ein
transparentes und in seinem Ergebnis nachvollziehbares
und zuverlässiges Anerkennungsverfahren ein wichtiges
integrationspolitisches Vorhaben.
Zweitens. Ein Land, das zunehmenden Fachkräfte-
mangel beklagt, darf auch aus wirtschaftspolitischer
Sicht nicht darauf verzichten, die 285 000 Menschen in
ihren Berufen, in denen sie einen ausländischen Ab-
schluss erworben haben, einzusetzen. Einem asiatischen
oder amerikanischen Techniker in Deutschland als ver-
meintlich ungelerntem Arbeiter wenig anspruchsvolle
Gelegenheitsjobs anzubieten, ist gesellschaftlich, inte-
grationspolitisch und wirtschaftspolitisch nicht verant-
wortbar.
Der weitaus größte Teil der potenziellen Antragsteller
verfügt über einen beruflichen Abschluss. Nach der Aus-
wertung eines Mikrozensus gehen wir davon aus, dass es
in Deutschland bereits 285 000 potenzielle Antragsteller
gibt. Davon haben rund 16 000 einen Hochschulab-
schluss, alle anderen verfügen über einen beruflichen
Abschluss. In der Wirtschaft werden Bewerber mit tech-
nischen Berufsabschlüssen, über die viele der potenziel-
len Petenten verfügen, stark nachgefragt.
Was bietet jetzt dieses Gesetz? Es gibt erstmals einen
Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren. Dieser
Rechtsanspruch besteht für jeden, der über einen auslän-
dischen Abschluss verfügt und eine ernsthafte Er-
werbsabsicht in Deutschland hat. Weitere Voraussetzun-
gen oder Einschränkungen des antragsberechtigten
Personenkreises gibt es nicht. Das ist ein deutliches Zei-
chen der Willkommenskultur, auch für die Antragsteller
aus dem Ausland. Nach Eingang aller Unterlagen gibt es
eine dreimonatige Frist, damit das Verfahren auch
hinsichtlich seiner Dauer praktikabel und für den An-
tragsteller verlässlich ist. Ist eine Anerkennung nicht
möglich, erhält der Antragsteller Informationen über we-
sentliche Unterschiede zwischen seiner Qualifikation
und dem Erfordernis für eine deutsche Anerkennung, so-
dass er eine klare Perspektive dafür aufgezeigt be-
kommt, wie er durch Anpassungsqualifizierungen zu ei-
ner Anerkennung kommen kann.
Das Gesetz sieht ebenfalls vor, dass die Berufserfah-
rung bei der Feststellung der Qualifikation berücksich-
tigt wird. Wir wollen zwar nicht, dass Berufserfahrung
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Oberste Priorität – das sage ich hier sehr deutlich –
at für die Bundesregierung die Qualitätssicherung unse-
r deutschen Abschlüsse. Mit dem Gesetz wollen wir
rreichen, dass die ausländischen Abschlüsse, für die es
in Gleichwertigkeitszertifikat gibt, tatsächlich das deut-
che Qualifikationsniveau erreichen. Wir gehen deshalb
inen nicht ganz einfachen Weg; denn die Stellen, die in
ukunft die Gleichwertigkeit der ausländischen Ab-
chlüsse anerkennen, sind die gleichen Stellen, die heute
Deutschland dafür verantwortlich sind, deutsche Ab-
chlüsse zu vergeben und die Qualität deutscher Ab-
chlüsse zu sichern. Das erfordert zum einen hohe
nsprüche an die Abstimmung zwischen den verschie-
enen Partnern, insbesondere den Kammern. Zum ande-
n müssen wir als Bund die Aufgabe übernehmen, mit
iner zentralen Rufnummer und einer Informationsplatt-
rm dafür zu sorgen, dass jeder potenzielle Antragstel-
r leicht Zugang zu diesem System und letztlich zu der
ntsprechenden Anerkennungsstelle findet.
Der Gesetzentwurf umfasst rund 350 Ausbildungsbe-
fe und rund 60 bundesgesetzlich geregelte Berufe, ins-
esondere Heil- und Rechtsberufe. Damit ist ein ganz
berwiegender Teil der Personen, die sich in Deutsch-
nd befinden, erfasst. Die Abstimmung mit den 16 Bun-
esländern war von großem Einvernehmen und hoher
achlichkeit geprägt. Dies ist aus meiner Sicht ein Vor-
ild für Bund-Länder-Zusammenarbeit. Die Länder ha-
en bereits ihre Bereitschaft erklärt, in Zukunft ver-
leichbare Regelungen für die Berufe zu schaffen, die in
ren Zuständigkeitsbereich fallen.
Mit diesem Gesetz schlagen wir ein neues Kapitel bei
er Anerkennung von ausländischen Abschlüssen auf.
as ist ein wichtiges Signal für die Menschen, die hier
ben, aber auch ein wichtiges Signal für diejenigen, die
ine Arbeit in Deutschland aufnehmen wollen. Es führt
uch zu Verlässlichkeit bei der Fachkräftesicherung für
nsere Wirtschaft in Deutschland. In diesem Sinne bitte
h das Hohe Haus um breite Zustimmung.