Rede von
Norbert
Brackmann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
ollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen
ir endlich Gerechtigkeit für die Menschen schaffen, die
wischen 1945 und 1949 durch die Bodenreform in der
amaligen sowjetisch besetzten Zone enteignet wurden.
Warum beschäftigt uns das heute noch? Nach der
iedervereinigung 1990 sind diese Flächen, die damals
nteignet wurden, in einem Flächenpool des Bundes zu-
ammengeführt worden. Es hat dann sehr schwierige ge-
ellschaftspolitische, damals auch agrarpolitische – das
t heute nicht unser Thema –
nd auch allgemeinpolitische Diskussionen gegeben.
und und Länder haben seinerzeit den Kompromiss ge-
nden, einen begünstigten Flächenerwerb für die Altei-
entümer vorzusehen.
Damals wurde durch Gesetz festgelegt, dass die Altei-
entümer nach einem komplizierten Berechnungsverfah-
n circa 34 Hektar begünstigt erwerben können sollten.
iele, die meisten, gingen damals davon aus, dass das
anze Verfahren nach vier, fünf, spätestens zehn Jahren
eendet sein würde; denn man wollte 2005, nach 50 Jah-
n, endlich den Rechtsfrieden in Deutschland wieder-
ergestellt haben.
Heute schreiben wir das Jahr 2010, und nach wie vor
ind Tausende von Ausgleichsleistungsbescheiden von
en Landesbehörden in den neuen Ländern unbearbeitet
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Dezember 2010 9215
Norbert Brackmann
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geblieben. Alles spricht dafür, dass es ausschließlich
politische Gründe waren, weshalb das Gesetz nicht mit
dem nötigen Nachdruck umgesetzt wurde. Die Sachver-
ständigenanhörung hat gezeigt, dass es sachliche Gründe
für eine solche Verzögerung nicht gegeben hat. Das ist
ein wirklicher Skandal;
denn diese Form der Behördenwillkür hat eine schlei-
chende Enteignung der Alteigentümer zur Folge.
1999 hat die damalige rot-grüne Bundesregierung die
Ausgleichsleistung an die Bodenpreise gekoppelt, so-
dass die Alteigentümer heute im Durchschnitt keine 34,
keine 24, oft nicht einmal 14 Hektar erwerben können.
Das liegt daran, dass die Ausgleichsbescheide die
Grundlage für den Flächenerwerb sind. Mit dem Be-
scheid kann sich der Alteigentümer an die Bodenverwer-
tungs- und -verwaltungs GmbH wenden und aus dem
Flächenpool Grund und Boden im Wert des im Bescheid
genannten Betrages erwerben. Genau diese Bescheide
wurden aber von den Landesbehörden extrem schlep-
pend erteilt, mit der Auswirkung, dass bei seit 2004 ver-
doppelten Bodenpreisen heute im Durchschnitt nur noch
die Hälfte der Fläche erworben werden kann.
Durch die gewaltigen Verzögerungen bei der Aus-
gleichsbescheidung stehen die Betroffenen nun vor ei-
nem großen Problem, für das sie selbst nichts können.
Wir schließen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf
diese Gerechtigkeitslücke.
Wir führen damit nicht mehr und nicht weniger als vier
Regelungen ein. Ich betone das, weil ich weiß, dass hier
wieder eine ganz andere Debatte angestoßen werden
soll.
Erstens führen wir eine Stichtagsregelung ein. Als
Stichtag ist der 1. Januar 2004 vorgesehen. Das heißt,
der Kaufpreis für begünstigt zu erwerbende Flächen
wird anhand der zum 1. Januar 2004 geltenden Boden-
preise berechnet. Damit stellen wir sicher, dass Behör-
den diesen Anspruch nicht mehr durch Verschleppung
mindern können, weil er auf der Basis von 2004 erhalten
bleibt.
Zweitens. Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Be-
troffenen wird die Stichtagsregelung auch auf bereits ge-
schlossene Kaufverträge ausgedehnt. Damit erhalten
diejenigen, die in den letzten Jahren einen Vertrauens-
schutz erworben haben, eine rückwirkende Erwerbs-
möglichkeit.
Drittens. Wir beenden die umstrittene Praxis, einseitig
nach Abschluss des Kaufvertrages noch Sachverständi-
gengutachten einzuholen, sodass man bei Abschluss des
Kaufvertrages nicht weiß, wie viel Geld man letztlich zu
bezahlen hat, indem wir die veröffentlichten Wertansätze
für Ackerland und Grünland zugrunde legen. Das trägt
zudem zur Entbürokratisierung bei, weil es keinen riesi-
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Der Gesetzentwurf hat ausschließlich das Ziel, die
achteile für Alteigentümer aufgrund der langsamen
earbeitung und der exorbitanten Preissteigerung auszu-
leichen. Wir treten für diese Verbesserung ein, die – das
öchte ich vor allem der Opposition deutlich machen –
eine Besserstellung bezogen auf das Jahr 1994 bedeu-
t, sondern ausschließlich die Ansprüche erfüllt, die
994 gewährt worden sind.
Die Stichtagsregelung bewirkt lediglich einen Aus-
leich dafür, dass die Alteigentümer infolge jahrelanger
ntätigkeit der Landesbehörden seit dem Jahr 1994
chaden erlitten hatten. Gemeinsam mit der SPD hätten
ir diese Ungerechtigkeit bereits in der vergangenen Le-
islaturperiode ändern können. Obwohl diese Ungerech-
gkeit jedem unmittelbar ins Auge springt, war das mit
er SPD nicht zu machen. Man könnte der SPD daher
latt den Namen „Ungerechtigkeitspartei“ geben. Das
äre jedenfalls treffender als Ihr Vorwurf uns gegenüber,
s handele sich um Klientelpolitik.
emeinsam mit unserem Koalitionspartner räumen wir
un diese Ungerechtigkeit aus.
Danke schön.