Rede von
Elisabeth
Winkelmeier-Becker
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und
erren! Das Thema der heutigen Debatte war bereits
hema in der 16. Wahlperiode. Die Anhörung dazu fand
m November 2008 und die Debatte im Juni 2009 statt,
u der alle Fraktionen ihre Anträge vorgelegt hatten. In
iesen Anträgen hatten wir in vielen Punkten Einigkeit,
um Beispiel über die Daten zur Gewalt gegenüber
rauen. Auch in den daraus zu ziehenden Schlussfolge-
ungen waren die damaligen Anträge, aber auch das, was
ir heute hier gehört haben, von weitgehender Überein-
timmung geprägt.
Verabschiedet haben wir im Juni dieses Jahres einen
ntrag der Großen Koalition, der der Bundesregierung
inen ausführlichen Katalog an Handlungs- und Prüfauf-
rägen aufgegeben hat. Vieles von dem, was wir damals
erabschiedet haben, findet sich heute in den Anträgen
ieder, die die Grünen und die Linken vorgelegt haben.
s geht darum, die Bundeszuständigkeit zu prüfen, vor
llem aber auch Gespräche mit den Ländern zu führen,
nd zwar ganz konkret mit dem Ziel, die nachhaltige
inanzierung der Frauenhäuser zu verbessern, allen
rauen, unabhängig von ihrem wirtschaftlichen oder
usländerrechtlichen Status, den Zugang zu gewähren:
nbürokratisch und barrierefrei. In diesem Beschluss
ollten ausdrücklich auch die Vorgaben des CEDAW-Be-
ichts beachtet werden.
Welchen Sinn macht es, heute wieder über dieses
hema zu debattieren? Es stellt sich die Frage, welche
albwertzeit wir unseren eigenen Beschlüssen zumes-
en. Dass wir das Thema heute wieder auf die Tagesord-
ung setzen, hat den Vorteil, dass dieses wichtige Thema
eute noch einmal zur Sprache gebracht wird und sich
er neue 17. Bundestag Gedanken darüber macht, wel-
he Prioritäten er der neuen Bundesregierung mit in
iese junge Legislaturperiode geben will.
Aus Sicht der Union bleibt es bei der damaligen Ein-
chätzung. Ein sehr wichtiges Anliegen ist für uns, den
rauen in dieser Situation noch besser zu helfen. Wir
ollen dieses Ziel vor allem zusammen mit den Ländern
1120 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Dezember 2009
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Elisabeth Winkelmeier-Becker
erreichen. An den Anfang der Debatte möchte ich den
Dank an die Organisationen stellen, die vor über
30 Jahren diesen Bedarf erkannt haben und die Frauen-
häuser, die uns heute selbstverständlich erscheinen, sehr
kreativ aufgebaut haben und – Frau Rupprecht hat es ge-
rade geschildert – mit großem Einsatz ehrenamtlich tätig
sind. Ohne sie könnten die betroffenen Frauen nicht die
nötige Hilfe bekommen. Deshalb an dieser Stelle mein
herzlicher Dank.
Ich möchte aber auch betonen, dass die neue Regie-
rung dieses Thema sofort wieder auf die Tagesordnung
gesetzt hat. In den Koalitionsverhandlungen haben wir
uns darauf geeinigt, eine Notfallnummer einzurichten.
Realistisch ist die Umsetzung dieser Idee bis 2011. Es
geht schließlich nicht nur um die Technik, sondern man
muss dafür sorgen, dass am anderen Ende der Leitung
jemand sitzt, der einer Frau in einer bedrohlichen Situa-
tion die richtige Auskunft geben kann, und zwar auch
Auskunft über die Möglichkeiten des Gewaltschutzge-
setzes, oder konkret das Frauenhaus nennen kann, das
zuständig und erreichbar ist.
Noch einmal zurück zur Finanzierung. Die Vorredne-
rinnen haben schon Fälle geschildert, in denen die Kos-
ten nicht oder nur nach einem hohen bürokratischen
Aufwand getragen werden, sodass sich die Betreuerin-
nen darum kümmern müssen, anstatt sich um die trau-
matisierten Frauen kümmern zu können. Hier wird die
Lösung teilweise in einer bundeseinheitlichen Regelung
gesehen.
Zunächst stellt sich hier natürlich die Frage der Ge-
setzgebungskompetenz des Bundes, die nur unter sehr
engen Voraussetzungen gegeben ist. Ich will hier jetzt
gar nicht auf die Details des Verfassungsrechts eingehen,
diese Zuständigkeit ist von den sachverständigen Juris-
ten in der Anhörung zunächst einmal verneint worden.
Auch die Länder sehen die Zuständigkeit ganz klar bei
sich, und zwar unabhängig von den jeweiligen Parteien,
die dort regieren. Über alle Grenzen hinweg sind die
Länder der Meinung, dass das in ihre Zuständigkeit fällt.
Ich denke, wer das Heil in einer bundeseinheitlichen
Lösung sucht, der unterliegt zwei Irrtümern:
Erstens. Bundesgesetze sind nicht immer automatisch
besser als die Landesgesetze.
Wir hier im Bundestag sind nicht automatisch kompe-
tenter als die Kolleginnen und Kollegen in den Land-
tagen. Die Länder haben die Problematik genauso er-
kannt wie wir. Sie haben auch den gleichen Willen, hier
effektiv zu helfen, und sie haben sich auf der Konferenz
der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister,
-senatorinnen und -senatoren der Länder in diesem
Sommer auch dazu positioniert und zum Ausdruck ge-
bracht, dass man hier Verbesserungen erreichen will.
Es ist auch deshalb richtig, dass es Ländersache ist,
weil hier durchaus auch regionale Besonderheiten zu be-
achten sind. Die Versorgung mit Plätzen in Frauenhäu-
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Ich denke, auf dieser Grundlage werden wir diese An-
räge erneut beraten. Im Übrigen schließe ich mich den
ünschen für ein gutes und friedliches Weihnachtsfest
n alle Kollegen an.
Vielen Dank.