Rede von
Monika
Lazar
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
edes Jahr fliehen etwa 40 000 Frauen und Kinder vor
äuslicher Gewalt in ein Frauenhaus. Jede vierte in
eutschland lebende Frau hat bereits körperliche und se-
uelle Gewalt durch ihren Partner oder Expartner erlebt.
iese Zahlen zeigen deutlich: Gewalt gegen Frauen ist
eine Privatsache, kein individuelles Problem, sondern
in Problem, bei dem die Gesellschaft tätig werden
uss. Hier ist die Politik gefragt.
s ist die Aufgabe des Staates, Gewalt gegen Frauen zu
erhindern, präventiv tätig zu werden, aber auch den Op-
ern Hilfe zu gewähren und sie zu schützen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Dezember 2009 1119
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Monika Lazar
Bereits jetzt stehen die Frauenhäuser in einigen Bun-
desländern finanziell vor großen Problemen; meine Vor-
rednerinnen haben bereits darauf hingewiesen. Teilweise
sind die Probleme so gravierend, dass die Frauenhäuser
ihr Schutz- und Betreuungsangebot nicht mehr durch-
gängig sicherstellen können. Da ist auch die bundesein-
heitliche Notrufnummer, die das Ministerium angekün-
digt hat, leider nicht ausreichend. Die Situation der
Frauenhäuser wird sich künftig nicht verbessern; denn
mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz wird sich die
Finanzlage von Kommunen und Ländern noch ver-
schlechtern.
Manche Frauenhäuser nehmen aufgrund kommuna-
ler Finanzierungsvorgaben nur Frauen aus ihrer Ge-
meinde oder ihrem Landkreis auf. Bei einer hohen Ge-
fährdung der Frauen ist eine Unterbringung weit vom
Wohnort entfernt aber dringend notwendig. Immer wie-
der müssen wir in der Zeitung von Frauen lesen, denen
schwere Gewalt angetan wurde oder die sogar ermordet
wurden, nachdem ihr Expartner ihren Aufenthaltsort er-
fahren hatte. Am Dienstag dieser Woche begann in Han-
nover der Prozess gegen einen Mann, der seine Exfrau
erstochen haben soll, nachdem diese mit den Kindern in
ein Frauenhaus geflüchtet war.
Insbesondere residenzpflichtige Migrantinnen, die ein
Frauenhaus außerhalb des ihnen erlaubten Aufenthalts-
gebietes in Anspruch nehmen wollen, erleben immer
wieder, dass die Zufluchtsgemeinden die Zuständigkeit
für Leistungen bestreiten und Leistungen verweigert
werden; auch dies ist schon angesprochen worden. Um
auch Migrantinnen eine optimale Versorgung zu ermög-
lichen, muss die räumliche Beschränkung in ihrem Auf-
enthaltstitel schnell aufgehoben werden. Auch die
Finanzierung der Dolmetschkosten muss sichergestellt
werden.
Immer häufiger werden Frauenhäuser durch bele-
gungsunabhängige, einzelfallorientierte Tagessätze fi-
nanziert.
Dies ist bei Studentinnen, volljährigen Schülerinnen
und Auszubildenden problematisch, da diese keine An-
sprüche aus dem SGB II haben. Wenn sie ihren Aufent-
halt nicht selbst bezahlen können, kommt es vor, dass sie
von den Frauenhäusern abgewiesen werden. Der Zugang
zu Frauenhäusern soll aber kostenlos sein. Wenn Frauen
Angst vor den finanziellen Konsequenzen haben, ist dies
ein fatales Signal.
Damit wird der Schritt aus einer Gewaltbeziehung und
die Flucht in ein Frauenhaus erschwert. Der Zugang zu
einer Schutzeinrichtung muss daher grundsätzlich unab-
hängig vom Einkommen der Betroffenen sein.
Die positiven Beispiele Schleswig-Holstein, Berlin
oder Brandenburg wurden schon genannt und zeigen vor
allem, dass das möglich ist. Deshalb fordern wir die
Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern Ge-
spräche zu führen, um bundesweit qualitativ hochwer-
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