Rede von
Sibylle
Laurischk
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Alles,
as wir bis jetzt zum Thema Frauenhäuser gehört haben,
acht brennglasartig auf ein gesellschaftliches Problem
ufmerksam, das nach wie vor nicht gelöst ist: die struk-
urelle Gewalt gegen Frauen innerhalb von Familien.
enn wir davon wissen, nehmen wir sie zur Kenntnis.
ch denke aber, in viel zu vielen Fällen will man davon
ar nichts wissen. Insofern sind Frauenhäuser ein unan-
enehmes Thema.
In der Vergangenheit, in den letzten 30 Jahren, auf die
chon mehrfach zurückgeblickt worden ist, haben sie al-
erdings viele gesellschaftliche Diskussionen auf den
eg gebracht. Mittlerweile gibt es beispielsweise das
ewaltschutzgesetz.
rauen müssen sich nicht mehr in ein Frauenhaus bege-
en. Der, der schlägt, muss das Haus, muss die Wohnung
er Familie verlassen. Dennoch ist diese Regelung für
iele Frauen nach wie vor keine Lösung. Deswegen
1118 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Dezember 2009
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Sibylle Laurischk
warne ich davor, Frauenhäuser zu schließen, auch wenn
die Versuchung gerade in Zeiten knappen Geldes nahe-
liegt.
Wir müssen realisieren: Nach wie vor ist mindestens
jede vierte Frau in Deutschland – nach meinem Dafür-
halten sind es eher mehr – in ihrem Leben einmal von
Gewalt in der Partnerschaft betroffen. Die Kinder be-
kommen dies häufig mit. Sie sind von solchen Erfahrun-
gen möglicherweise noch traumatisierter, als wir wissen
und als es eventuell sogar die unmittelbar betroffene
Frau erlebt.
Wer sich mit dem Thema Frauenhäuser beschäftigt
– ich tue das seit vielen Jahren, und ich habe viele Frau-
enhäuser besucht –, weiß, dass es eine strukturelle Un-
terfinanzierung gibt und dass die Finanzierung ganz we-
sentlich von den Ländern respektive den Kommunen zu
erbringen ist. Das Geld reicht nicht aus. Gleichzeitig
führen wir immer wieder Debatten, wie wir gesellschaft-
liche Gewalt bekämpfen können.
Hier ist meiner Ansicht nach der Ansatzpunkt. Wenn
wir flankierende strafrechtliche Maßnahmen treffen
wollen, dann darf es nicht nur um die Strafbarkeit von
Straftaten gehen – das ist ganz klar; das ist unsere Ver-
pflichtung und unsere Aufgabe –, sondern dann muss es
auch um flankierende Maßnahmen und Hilfestellungen
gehen, die den betroffenen Frauen den Ausstieg aus ei-
ner Gewaltbeziehung ermöglichen, die oftmals von einer
fast suchtartigen Abhängigkeit gekennzeichnet ist.
Ich habe das Thema Frauenhausfinanzierung bereits
im Jahre 2004 mit einer schriftlichen Frage an die dama-
lige Bundesregierung auf die parlamentarische Agenda
gehoben. Dann hat sich der Bundestag lange Zeit nicht
mit diesem Thema beschäftigt. Einen Bericht zur Frau-
enhaussituation in Deutschland gab es zuletzt im Jahre
1988. Deswegen hat die FDP-Fraktion dieses Thema im
vergangenen Jahr aufgegriffen. Wir haben dringend ei-
nen Bericht über die Situation der Frauenhäuser in
Deutschland gefordert.
Es freut mich, dass wir uns nach der sehr engagierten
Debatte im Familienausschuss im November 2008, in
der wir uns mit Finanzierungsfragen befasst haben, auch
im Rahmen der Koalitionsverhandlungen nachdrücklich
mit diesem Thema befasst und es auch in den Koalitions-
vertrag aufgenommen haben. Wir haben uns vorgenom-
men, das Hilfesystem, soweit es in der Zuständigkeit des
Bundes liegt, weiter zu stützen. Beispielsweise haben
wir uns die Aufgabe gestellt, eine bundesweite zentrale
Notrufnummer für betroffene Frauen einzurichten. Ich
denke, dies wird ein weiteres niedrigschwelliges Ange-
bot sein, das den betroffenen Frauen den Zugang zu
Hilfe ermöglicht. Wir werden natürlich auch die Ergeb-
nisse der Berichterstattung der Bundesregierung auswer-
ten. Ich bin gespannt darauf, und ich lege großen Wert
darauf, dass dieser Bericht vonseiten der Bundesregie-
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