Rede von
Hans-Joachim
Fuchtel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der heu-
tige Beratungsbedarf ergibt sich aus dem Vierten Gesetz
für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Im
Jahr 2004 hat man bekanntlich beschlossen, dass sich
der Bund im Rahmen der Zusammenführung von Sozial-
hilfe und Arbeitslosenhilfe an den Kosten der Unterkunft
beteiligt, und hat dann Modalitäten festgelegt. Nachdem
man zunächst einmal zwei Jahre spitz abgerechnet hat,
hat man gemerkt, dass das sehr viel Bürokratie verur-
sacht. Dann hat man eine Formel entwickelt, die für die
Zeit ab dem Jahr 2008 angewendet wird.
Seitdem gilt die Formel, dass man die Kosten-
beteiligung danach bemisst, ob die Zahl der Bedarfs-
gemeinschaften konstant ist oder gegenüber dem
Vorjahreszeitraum abweicht. Wenn die Zahl der Be-
darfsgemeinschaften gegenüber dem vorigen Berech-
nungszeitraum – das ist jeweils Juli eines Jahres bis
Juni des nächsten Jahres – um mehr als 0,5 Prozent ab-
weicht, dann muss eine nach der Formel vorgegebene
Angleichung stattfinden. Aus dem Grund ist man jetzt
bereits bei der sechsten Änderung angekommen. Im
Zeitraum von Juli 2008 bis Juni 2009 ist die Zahl der
Bedarfsgemeinschaften in Deutschland um 3,4 Prozent
zurückgegangen. Aus der Formel ergibt sich damit ein
Anpassungsbedarf von 3,4 Prozent zum letzten Berech-
nungszeitraum. Damit liegt der Rückgang über 0,5 Pro-
zent, und daher haben wir die sechste Änderung.
Bislang betrug die Kostenbeteiligung des Bundes
durchschnittlich 26 Prozent. Wenn man die Formel an-
wendet, dann ergibt sich, dass die Rate um 2,4 Prozent-
punkte sinkt und damit auf 23,6 Prozent festzuschreiben
ist. Das ist der wesentliche Bestandteil dieses Gesetzes.
Als alter Haushälter habe ich kurz ausgerechnet, wie
sich das in Euro niederschlägt. Wir haben auf der Basis
d
a
G
3
r
r
m
m
k
s
g
e
B
s
l
h
s
d
a
A
s
s
f
s
b
B
g
f
J
W
E
a
w
E
S
a
s
v
–
E
b