Rede von
Prof. Dr.
Andreas
Pinkwart
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Im Zusammenhang mit der Fusion der DtA auf
die KfW möchte ich für die FDP-Fraktion die bisherige
besondere Rolle der Deutschen Ausgleichsbank auf dem
Gebiet der Gründungsfinanzierung hervorheben.
Da die Deutsche Ausgleichsbank und die Kreditan-
stalt für Wiederaufbau in gewissem Umfang bislang
auch miteinander in Konkurrenz standen, hat dies die In-
novations- und Leistungskraft der öffentlichen Grün-
dungsförderung beflügelt. Mit unserer Zustimmung zu
dem im Zuge der Ausschussberatungen verbesserten Ge-
setzentwurf verbinden wir daher die besondere Erwar-
tung, dass dieses für die wirtschaftliche Dynamik wich-
tige Geschäftsfeld auch in dem fusionierten Institut mit
gleicher Priorität gepflegt und weiter ausgebaut wird.
Die fusionsbedingten Synergieeffekte sollten besonders
zur Stärkung dieses Bereiches verwendet werden. Fi-
nanzinnovationen, wie sie etwa durch die tbg als Toch-
tergesellschaft der DtA in der Vergangenheit hervorge-
bracht worden sind, sollten in Zukunft weitergeführt und
fortentwickelt werden.
Der andere Gesetzentwurf, der uns vorliegt, das von
der Bundesregierung und der Koalition so bezeichnete
Kleinunternehmerförderungsgesetz, sollte aus unserer
Sicht seinem Kernbereich entsprechend zutreffender
doch als Sondersteuergesetz für einen kleinstmöglichen
Personenkreis von Mikroselbstständigen bezeichnet
werden. Mit Ausnahme der zudem halbherzigen Anpas-
sung der Betragsgrenzen für die Buchführungspflicht
und der Beschränkung der Hinzurechnung von Dauer-
schuldzinsen für Zweckgesellschaften, durch die der
Markt für so genannte Asset Backed Securities am Fi-
nanzplatz Deutschland erschlossen werden soll, kann der
vorliegende Gesetzentwurf auf die einfache Formel ge-
bracht werden: Das Gegenteil von gut ist gut gemeint.
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tatt das Steuerrecht insgesamt für alle Unternehmen und
rbeitnehmer zu vereinfachen, erhöhen Sie damit den
ubventionsberg um weitere 300 bis 400 Millionen Euro
ro Jahr, ohne dass dadurch ein zusätzlicher wettbe-
erbsfähiger Arbeitsplatz in Deutschland entstehen
ürde.
Der damit in Aussicht gestellte Bürokratieabbau er-
eist sich zudem als Bumerang. So bringen die Vor-
chriften für die Mehrzahl der wenigen, die durch die
inführung der Regelung begünstigt werden sollen, ei-
en erheblichen Bürokratiemehraufwand.
m in die Gunst des Vorteils zu gelangen, muss der
teuerpflichtige seinen Gewinn in zweifacher Weise er-
itteln, um überhaupt abschätzen zu können, welche
ethode für ihn günstiger ist. Zudem muss selbst bei In-
nspruchnahme der pauschalen Gewinnermittlung eine
chattenbuchführung erfolgen, um die Einhaltung der
nterschiedlichen Grenzbeträge, die Sie in Ihrem Ge-
etzentwurf vorgesehen haben, zu kontrollieren.
Fazit: Wir hoffen, dass in diesem Gesetz nur die
ernünftigen Elemente, die Sie insbesondere in Art. 4
ormuliert haben, im weiteren Gesetzgebungsverfahren
erwirklicht werden und darüber hinaus endlich Maß-
ahmen zu einer wirksamen Steuervereinfachung und
entlastung Platz greifen. Hierzu zählt vor allem eine
chte Gemeindefinanzreform, die den Kreis der Ge-
erbesteuerzahler nicht noch erweitert, sondern endlich
ur Abschaffung der bürokratielastigen und konjunktur-
nfälligen Gewerbesteuer führt, nicht nur für den kleinen
ersonenkreis, den Sie heute definiert haben, sondern für
lle Unternehmen in Deutschland. Das würde dem Mit-
elstand helfen und zusätzliche Arbeitsplätze schaffen.