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ID1502002700

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    Tagesordnungspunkt 13: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Ände- rung anderer Gesetze (Drucksachen 15/124, 15/317) . . . . . . . . . 1559 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Beschäftigung schwerbehinderter Men- schen im öffentlichen Dienst des Bundes (Drucksache 15/227) . . . . . . . . . . . . . . . . 1559 B Helga Kühn-Mengel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1559 C Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 1561 A Markus Kurth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1562 D Daniel Bahr (Münster) FDP . . . . . . . . . . . . . 1564 A Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . 1565 B Barbara Lanzinger CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1565 D Silvia Schmidt (Eisleben) SPD . . . . . . . . . . . 1567 A Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchGÄndG) (Drucksache 15/88) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1569 B Christa Stewens, Staatsministerin (Bayern) 1569 B Kerstin Griese SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1571 A Klaus Haupt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1573 A Jutta Dümpe-Krüger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1574 C Andreas Scheuer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1575 C Sabine Bätzing SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1576 D Michaela Noll CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 1578 C Marieluise Beck, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1579 C Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zivildienstge- setzes (Erstes Zivildienständerungsge- setz) (Drucksache 15/297) . . . . . . . . . . . . . . . . 1580 C Anton Schaaf SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1580 C Willi Zylajew CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 1582 C Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1584 C Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1585 D Tagesordnungspunkt 16: a) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Sondergutachten des Sozialbei- rats zur Rentenreform (Drucksache 14/5394) . . . . . . . . . . . . . 1587 B Plenarprotokoll 15/20 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 20. Sitzung Berlin, Freitag, den 17. Januar 2003 I n h a l t : b) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Schwan- kungsreserve sowie des jeweils erfor- derlichen Beitragssatzes in den künfti- gen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 SGB VI (Rentenversicherungsbericht 2001) und Gutachten des Sozialbei- rats zum Rentenversicherungsbe- richt 2001 (Drucksache 14/7639) . . . . . . . . . . . . . 1587 B c) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Schwan- kungsreserve sowie des jeweils erfor- derlichen Beitragssatzes in den künfti- gen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 SGB VI (Rentenversicherungsbericht 2002) und Gutachten des Sozial- beirats zum Rentenversicherungs- bericht 2002 (Drucksache 15/110) . . . . . . . . . . . . . . 1587 C Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1587 D Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1589 A Birgitt Bender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1591 B Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . 1593 A Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1594 B Hildegard Müller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1595 D Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS 1597 C Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . 1599 A Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1599 C Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU . . . . . 1601 B Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Andreas Pinkwart, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Zinsabgeltungsteuer einführen – Flucht- kapital zurückholen (Drucksache 15/217) . . . . . . . . . . . . . . . . 1603 A Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . . . . 1603 B Gabriele Frechen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1604 A Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . 1605 A Otto Bernhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1606 C Christine Scheel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1607 B Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . . . . 1608 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1609 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1611 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1611 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Januar 20032 (A) (B) (C) (D) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Januar 2003 1559 20. Sitzung Berlin, Freitag, den 17. Januar 2003 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Custode Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Januar 2003 1611 (C) (D) (A) (B) Altmaier, Peter CDU/CSU 17.01.2003 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ 17.01.2003 DIE GRÜNEN Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 17.01.2003 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 17.01.2003 Dr. Göhner, Reinhard CDU/CSU 17.01.2003 Hartnagel, Anke SPD 17.01.2003 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 17.01.2003 Dr. Hoyer, Werner FDP 17.01.2003 Kasparick, Ulrich SPD 17.01.2003 Kossendey, Thomas CDU/CSU 17.01.2003 Laurischk, Sibylle FDP 17.01.2003 Lenke, Ina FDP 17.01.2003 Michelbach, Hans CDU/CSU 17.01.2003 Mogg, Ursula SPD 17.01.2003 Möllemann, Jürgen W. FDP 17.01.2003 Multhaupt, Gesine SPD 17.01.2003 Nitzsche, Henry CDU/CSU 17.01.2003 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 17.01.2003 Reiche, Katherina CDU/CSU 17.01.2003 Rupprecht (Tuchenbach), SPD 17.01.2003 Marlene Dr. Schockenhoff, CDU/CSU 17.01.2003 Andreas Dr. Solms, Hermann Otto FDP 17.01.2003 Dr. Stadler, Max FDP 17.01.2003 Straubinger, Max CDU/CSU 17.01.2003 Thiele, Carl-Ludwig FDP 17.01.2003 Volquartz, Angelika CDU/CSU 17.01.2003 Wissmann, Matthias CDU/CSU 17.01.2003 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 784. Sitzung am 20. De- zember 2002 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenografischen Bericht zuzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch gemäß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen: – Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Durch diesen Beschluss ist der vom Bundesrat gemäß Artikel 76 Abs. 1 GG eingebrachte Entwurf eines Ge- setzes zur Aktivierung kleiner Jobs (Kleine-Jobs-Ge- setz) gegenstandslos geworden. – Gesetz zur Einbeziehung beurlaubter Beamter in die kapitalgedeckte Altersversorgung – Gesetz zu dem Revisionsprotokoll vom 12. März 2002 zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermei- dung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002 (Nachtragshaushaltsgesetz 2002) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Der Bundesrat stellt fest, dass die Bundesregierung mit der Vorlage eines Nachtragshaushalts für 2002 erst jetzt auf Entwicklungen reagiert, die ihr bereits seit längerer Zeit bekannt sind. So steigt nunmehr die Neuverschul- dung des Bundes für das Jahr 2002 gegenüber der bishe- rigen Planung um rund zwei Drittel auf 34,6 Milliarden Euro. Der enorm gewachsene Fehlbetrag im Bundeshaus- halt führt dazu, dass Deutschland die EU-Defizitgrenze von 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in diesem Jahr nicht einhalten kann. Vielmehr wird für 2002 ein gesamt- staatliches Defizit von 3,8 Prozent des Bruttoinlandspro- dukts erwartet. Die Verantwortung hierfür hat allein der Bund, dessen Finanzierungsdefizit einschließlich Sozial- versicherungen, bezogen auf die dem Bundesbereich entsprechend der Vereinbarung im Finanzplanungsrat zuzu- ordnende Bemessungsgröße von 45 Prozent des Bruttoin- landsprodukts, rund 4,6 Prozent ausmacht. Darüber hinaus übersteigt die Neuverschuldung des Bundes in erheblichem Maße die nach Artikel 115 GG als Obergrenze normierte Summe der Investitionen. Nach Auffassung des Bundesrates sind die ungünstige Entwicklung der Bundesfinanzen und ihre negativen Fol- gewirkungen auf Fehler und Versäumnisse der Wirtschafts- , Steuer- und Finanzpolitik der Bundesregierung zurückzu- führen. Die Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation und vor allem die zunehmend pessimistischere Einschät- zung der ökonomischen Perspektiven durch die Wirt- schaft und die Bürger sind seit Monaten markant sichtbar gewesen. Gleichwohl hat die Bundesregierung diesbezüg- lich für ihre Haushalts- und Finanzplanung keine Konse- quenzen gezogen. Die Bundesregierung reagiert vielmehr erst jetzt und damit verspätet. Die Bundesregierung hat ihre Einschätzung, wonach 2002 die EU-Defizitobergrenze für den Gesamtstaat von 3 Prozent eingehalten wird, ständig wiederholt und be- kräftigt. Die Einleitung eines Frühwarnverfahrens durch die EU im Frühjahr 2002 verhinderte die Bundesregie- rung durch die Vereinbarung unrealistischer Zusagen. Bis unmittelbar nach den Wahlen zum Deutschen Bundestag im September beharrte die Bundesregierung auf ihrer Ein- schätzung. Der Bundesrat sieht hierin ein nicht hinnehm- bares Vorgehen, das allein wahltaktisch motiviert war. Er bedauert es, dass die Bundesregierung diese Zeit nicht ge- nutzt hat, um durch geeignete Maßnahmen steuernd ein- zugreifen, um zumindest das Ausmaß der Defizitüber- schreitung einzudämmen. Falsche Weichenstellungen im Bereich der Arbeits- marktpolitik, von übertriebener Regulierung bis hin zu starken Beschränkungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, haben sich als deutliche Belastungsfakto- ren erwiesen. Verunsicherung im Bereich der Steuerpoli- tik durch sprunghafte Ankündigungen und unausgewo- gene Steuerrechtsänderungen, verbunden mit viel zu niedriger Einschätzung der finanziellen Folgen für das Steueraufkommen – insbesondere im Bereich der Körper- schaftsteuer – hat zu weiteren Beeinträchtigungen sowohl der gesamtwirtschaftlichen Situation, als auch für die öf- fentlichen Haushalte beigetragen. Die Überschreitung der Kreditfinanzierungsgrenze nach Artikel 115 GG ist auch eine Folge davon, dass die Bundesregierung ihre bisherige Haushalts- und Finanz- planung nicht vorausschauend und zukunftsorientiert ge- staltet hat. die Bundesregierung nimmt die Ausnahmere- gelung des Artikels 115 GG, die Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, in Anspruch, ob- wohl sie selbst in weiten Teilen für diese Störung selbst die Ursachen gesetzt oder es versäumt hat, rechtzeitig ge- eignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit hat mitgeteilt, dass der Aus- schuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2001 – Drucksachen 14/9995, 15/99 Nr. 1.14 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla- gen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parla- ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Drucksache 15/103 Nr. 2.105 Drucksache 15/103 Nr. 2.125 Drucksache 15/103 Nr. 2.130 Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen Drucksache 15/103 Nr. 1.11 Drucksache 15/103 Nr. 2.12 Drucksache 15/103 Nr. 2.61 Drucksache 15/103 Nr. 2.70 Drucksache 15/103 Nr. 2.83 Drucksache 15/103 Nr. 2.85 Drucksache 15/103 Nr. 2.91 Drucksache 15/103 Nr. 2.95 Drucksache 15/103 Nr. 2.128 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/103 Nr. 2.114 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 15/103 Nr. 1.4 Drucksache 15/103 Nr. 1.15 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 15/103 Nr. 2.59 Ausschuss für Tourismus Drucksache 15/103 Nr. 1.1 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 15/103 Nr. 1.4 Drucksache 15/103 Nr. 2.15 Drucksache 15/103 Nr. 2.57 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Januar 20031612 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Sabine Bätzing


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kolle-
    gen! Es ist schon erstaunlich, dass Sie, meine Damen und
    Herren von der Union, uns heute, zu Beginn des neuen
    Jahres, so alte Hüte präsentieren.


    (Beifall bei der SPD)



    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    1576


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)






    Wir nehmen das aber dankbar auf, um noch einmal deut-
    lich zu machen, wie erfolgreich und vor allem zukunfts-
    orientiert unsere rot-grüne Regierungspolitik ist.


    (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Das glaubt außer Ihnen niemand!)


    – Passen Sie gut auf! – Vor allem sind wir, offensichtlich
    im Gegensatz zu Ihnen, auf der technischen Höhe der Zeit
    angelangt und stellen uns der Realität.

    Statt zu begrüßen, dass mit dem Jugendschutzgesetz
    und dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, der noch in
    Kraft treten muss, eine deutliche und zeitgemäße Verbes-
    serung des Jugendschutzes erreicht wird, halten Sie sich
    mit Änderungswünschen auf, die entweder überholt sind
    oder einen deutlichen Rückschritt bedeuten würden.


    (Jutta Dümpe-Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 50 Jahre zurück!)


    Sie geben dem Jugendschutzgesetz und dem Jugendme-
    dienschutz-Staatsvertrag überhaupt keine Chance, auf
    ihre Wirksamkeit hin überprüft zu werden. Wie Sie wis-
    sen, haben sich die Länder in ihrem Eckpunktepapier auf
    eine Evaluierungsphase von fünf Jahren verständigt. Wir
    sollten dem Gesetz die Chance geben, diese fünf Jahre erst
    einmal in Kraft zu sein.

    Herr Scheuer, aus Ihrer Kritik zum Jugendschutzgesetz
    könnte man schließen, es sei vom rot-grünen Regierungs-
    himmel einfach auf Sie gefallen. Wir wissen aber, dass
    dieses Gesetz mit großer Mehrheit – auch im Bundesrat –
    verabschiedet wurde. Im Übrigen möchte ich auch darauf
    hinweisen, dass – ein absolutes Novum – auch Mitglieder
    der Bundesschülerinnen- und schülervertretung an der
    Anhörung des Bundestages zum Jugendschutzgesetz
    teilgenommen haben. Auch hier wird der Unterschied
    zwischen unserer Regierungsarbeit und Ihrer Politik deut-
    lich:


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    Wir nehmen Kinder, Jugendliche und deren Eltern ernst.
    Wir machen keine Politik über Jugendliche, sondern für
    junge Menschen und deren Familien. Das funktioniert nur
    gemeinsam. Das nennt man Politik gestalten.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    In den Ausführungen der Opposition wurde heute im-
    mer wieder vom Erziehungsbeauftragten gesprochen. Ab-
    gesehen davon, dass Sie den Erziehungsbeauftragten in
    der Debatte mit dem Elternprivileg vermischt und ver-
    wechselt haben – diesen Eindruck hatte ich –, glaube ich,
    dass Sie die Begrifflichkeit und deren Bedeutung noch
    nicht verstanden haben. Ich erläutere es Ihnen aber gerne
    noch einmal.

    Sie kritisieren, dass es sich bei dem Erziehungsbeauf-
    tragten zum Beispiel um den volljährigen Freund der
    Tochter handeln könnte, wodurch die minderjährige
    Tochter praktisch ständig die Möglichkeit hätte, mit ihm
    in der Disko zu versumpfen. Sie verkennen dabei aber
    – ob wissentlich oder unwissentlich lasse ich einfach ein-
    mal dahingestellt –,


    (Dr. Michael Bürsch [SPD]: Wissentlich!)


    dass ein Auftrag zur bloßen Begleitung durch den Freund
    nicht als Erziehungsauftrag angesehen werden kann und
    von uns auch nicht als Erziehungsauftrag angesehen wird.
    Oft sind es die Tanten, die Großeltern oder die bereits
    volljährigen Geschwister, die mit den Kindern und Ju-
    gendlichen zu Veranstaltungen gehen und sie nicht nur be-
    gleiten, sondern auch beaufsichtigen. Es kommt auf den
    Auftrag zur Beaufsichtigung und somit zur Erziehung und
    nicht auf die bloße Begleitung an.


    (Beifall der Abg. Kerstin Griese [SPD])


    Es ist auch verwunderlich, dass Sie in der Begründung
    zu Ihrem Änderungsgesetz die Stärkung der Erziehungs-
    kompetenz und der Elternkompetenz anführen; denn Sie
    lassen Ihren Worten keine Paragraphen folgen. Auf der ei-
    nen Seite wollen Sie einen Schritt zurückgehen und den
    Begriff des Erziehungsberechtigten wieder einführen, um
    die Erziehungskompetenz zu stärken. Auf der anderen
    Seite trauen Sie den Eltern nicht zu, einzuschätzen, ob ein
    Kinofilm ihr Kind emotional oder intellektuell überfor-
    dert. Hier sprechen Sie den Eltern jegliche Erziehungs-
    kompetenz ab. Wir trauen den Eltern diese Erziehungs-
    kompetenz zu; denn es sind doch die Eltern, die ihre
    Kinder und deren Entwicklung tagtäglich erleben. Wer,
    wenn nicht Vater oder Mutter, soll Kinder denn einschät-
    zen können?

    Auch gehört es zur Erziehungsverantwortung der El-
    tern, dass sie sich – das ist selbstverständlich –, bevor sie
    sich mit ihrem Kind einen Film anschauen, über dessen
    Inhalt informieren und dann entscheiden, ob sie ihn ihrem
    Kind zumuten können oder nicht. Es gibt so viele TV- und
    Kinozeitschriften, in denen sie sich darüber informieren
    können. Sie brauchen sich den Film nicht vorher extra an-
    zuschauen, sondern es reicht, wenn sie sich über den In-
    halt in entsprechenden Zeitschriften informieren.

    Das Elternprivileg ist keine utopische Träumerei von
    einer besseren Welt. Dieses System funktioniert in Groß-
    britannien unter dem Stichwort Parental Guidance her-
    vorragend. Horrorszenarien von Kindern zu malen, die
    durch den gemeinsamen Kinobesuch mit ihren Eltern ge-
    schädigt werden, ist an dieser Stelle gänzlich unange-
    bracht.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Dieses Elternprivileg stärkt die Erziehungsverantwor-
    tung der Eltern. Ihre vorgeschlagene Änderung, meine
    Damen und Herren von der Opposition, ist dagegen eine
    Entmündigung der Eltern und steht im Übrigen im Wi-
    derspruch zu Ihrer Begründung. Trauen Sie doch den El-
    tern die Erziehungskompetenz zu! Unterstützen wir sie,
    indem wir für sie optimale Rahmenbedingungen schaffen.
    Sie tragen die Verantwortung und sie wollen und können
    diese Verantwortung auch tragen.

    Auch die Medienkompetenz im neuen Jugendschutz-
    gesetz ist ein wichtiges Stichwort. Aber dieses Stichwort
    wird in dem uns vorliegenden Änderungsgesetz fast durch
    ein Medienverbot ersetzt. Sie wollen Medienkompetenz
    durch Verbote und Vorschriften ersetzen. Natürlich – darin
    sind wir uns wohl alle einig – bergen die Entwicklung des
    Internetangebots und der sonstigen Informationslandschaft

    Sabine Bätzing





    Sabine Bätzing

    sowie deren Nutzung für die jungen Menschen auch Ge-
    fahren; das will niemand bestreiten.


    (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Was wollen Sie denn jetzt?)


    Auch sind wir uns einig, dass Verstöße gegen das Ju-
    gendschutzgesetz in besonderem Maße geahndet werden
    müssen. Daher haben wir uns für die Erhöhung des Buß-
    geldes auf 50 000 Euro bei entsprechenden Gesetzesver-
    stößen eingesetzt. Dabei handelt es sich um mehr als das
    Dreifache des vorherigen Betrages.


    (Beifall bei der SPD)


    Die in Ihrem Änderungsgesetz gewünschte Erhöhung auf
    500 000 Euro sprengt allerdings die Grenzen der Verhält-
    nismäßigkeit.


    (Jörg van Essen [FDP]: Das ist allerdings richtig!)


    Eine solche Bußgelddrohung ist nicht nur unverhältnis-
    mäßig, sondern sie wird auch dem Gesamtgefüge des
    Bußgeldrahmens im Nebenstrafrecht nicht mehr gerecht.


    (Jörg van Essen [FDP]: Sehr richtig!)


    Ich frage mich, wie Sie begründen wollen, dass bei Zu-
    widerhandlungen gegen Vorschriften des Jugendschutz-
    gesetzes 500 000 Euro erforderlich sein sollen, jedoch bei
    gegen die Menschenwürde verstoßenden Spielen – dabei
    handelt es sich schließlich um ein Grundrecht – ein Buß-
    geld von 5 000 Euro ausreicht. Diese Erklärung bleiben
    Sie schuldig.

    Spannend ist auch der Art. 2 des Änderungsgesetzes.
    Er ist schlicht überflüssig. Sie wollen im Ordnungswid-
    rigkeitengesetz den § 118 a neu einführen, nach dem so
    genannte Killerspiele wie Gotcha, Laserdrome oder
    Paintball verboten werden sollen. Aber in diesem Bereich
    hinken Sie der Entwicklung leider um etwa anderthalb
    Jahre hinterher; denn bereits im Oktober 2001 hat das
    Bundesverwaltungsgericht in einer Grundsatzentschei-
    dung klargestellt, dass diese Spiele, die ohne Zweifel ge-
    gen die Menschenwürde verstoßen – ich betone, dass es
    irrelevant ist, ob dabei Laserpistolen oder Farbmarkie-
    rungswaffen eingesetzt werden –, über die polizeiliche
    Generalklausel zu verbieten sind.

    Ich bin mir sicher, dass Ihnen der Schutz der Kinder
    und Jugendlichen ebenso am Herzen liegt wie mir. Aber
    glauben Sie wirklich, dass Sie Heranwachsende aus-
    schließlich durch Verbote und Regelungen vor Gewalt
    schützen können? Ist es nicht eher so – denken Sie dabei
    bitte an Ihre eigene Kindheit und Jugend zurück –, dass ge-
    rade das, was verboten ist, den besonderen Reiz darstellt?


    (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Wollen Sie jetzt alles erlauben?)


    Wir können junge Menschen nicht nur durch Verbote
    schützen, Herr Zöller. Wir wollen das auch nicht.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Wir wollen sie nicht vor Gefahren und Problemen ver-
    stecken. Wir wollen unsere Kinder so auf die neuen Me-
    dien vorbereiten, dass sie einen verantwortungsbewussten

    Umgang damit lernen und Medienkompetenz ohne einen
    Wust von Verboten und Regelungen erreichen. Deshalb
    müssen die Kinder zu ihrem eigenen Schutz frühzeitig ler-
    nen, wie sie bestimmte Medien einzuschätzen und wie sie
    mit ihnen umzugehen haben. Stärken wir lieber die Me-
    dienkompetenz der Kinder und Jugendlichen sowie die
    Erziehungskompetenzen der Eltern.


    (Zuruf von der CDU/CSU: Beides!)


    Hören Sie auf mit diesem Wust von Verboten!


    (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Sie können nicht das eine tun und das andere lassen!)


    Vielen Dank.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)




Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


Ich erteile das Wort der Kollegin Michaela Noll,
CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Michaela Tadjadod


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gut

    gemeint, aber leider nicht gut gemacht: Das beste Beispiel
    dafür ist das erst vor sechs Monaten verabschiedete Ju-
    gendschutzgesetz. Ziel war es, den Jugendschutz zu stär-
    ken. Dieses Ziel wurde verfehlt. Ursachen dafür sind uns
    allen bekannt: Erfurt, Hektik im Gesetzgebungsverfahren
    und mangelnde Umsetzung der kritischen Stimmen.

    Wir durften uns ja hier und heute schon vieles anhören.
    Aber an dieser Stelle möchte ich vor allem auf Ihre Maß-
    nahmen eingehen, die sich als ungeeignet, als nicht prak-
    tikabel und als schlichtweg misslungen darstellen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Novellierung des Jugendschutzes muss Stärkung des

    Jugendschutzes bedeuten. Der Bundesratsentwurf leistet
    dazu einen effektiven Beitrag.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Es ist doch ein Schließen der Augen, wenn die Regie-
    rungskoalition gebetsmühlenartig auf die Reformen des
    letzten Jahres verweist. Erinnern Sie sich noch an die kri-
    tischen Urteile der Sachverständigen? – Anscheinend
    nicht. Kritik wurde zur praktischen Umsetzung des Erzie-
    hungsbeauftragten und zum Elternprivileg geäußert. Kri-
    tik wurde auch zur auffälligen Geschwindigkeit der par-
    lamentarischen Beratungen geäußert. Das Ergebnis ist
    bekannt. Es hat sich ja herausgestellt, dass die von Ihnen
    beschlossenen Maßnahmen nicht alltagstauglich sind.

    Der Bundesrat schlägt in seinem Entwurf vor, das so
    genannte Elternprivileg wieder abzuschaffen. Eltern kön-
    nen jetzt für die untere Altersstufe entscheiden, ob sie
    ihren achtjährigen Sohn ins Kino mitnehmen, obwohl der
    Film erst ab zwölf Jahren freigegeben ist. Das Elternpri-
    vileg unterläuft damit die Einstufung durch die FSK. Hier
    gehen unsere Meinungen diametral auseinander.


    (Beifall bei der CDU/CSU)



    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    1578


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)






    Sie träumten davon, dass Eltern und Kinder einen be-
    gleiteten, gemeinsamen und harmonischen Medienkon-
    sum erleben.


    (Kerstin Griese [SPD]: Sie sollten ein bisschen Vertrauen in die Eltern haben!)


    Nur, die Realität ist eine andere. In dem Film „Herr der
    Ringe“ tummeln sich Sechsjährige.


    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist es!)


    Aber diese Filme sind für Sechsjährige – bei aller Begeis-
    terung – nicht geeignet, weder ohne noch in Begleitung.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


    Die Erfahrungen haben gezeigt, dass Eltern nur un-
    zulänglich mit dem Medienkonsum ihrer Kinder umge-
    hen können. Eltern müssten die Filme aus ihrer Eltern-
    verantwortung heraus im Vorfeld anschauen, um sich
    persönlich ein Bild davon zu machen, ob diese Filme für
    ihre Kinder geeignet sind.


    (Sabine Bätzing [SPD]: Nein!)


    Aber das geschieht eben nicht – aus Mangel an Zeit, aus
    Überforderung oder schlicht aus Desinteresse.

    Hier werden wir mit dem Elternprivileg erst recht
    nichts erreichen – ganz im Gegenteil. Sinnvoller wäre es,
    Eltern stark zu machen. Ich wünsche mir Eltern, die auf
    bittende Fragen ihrer Kinder auch einmal Nein sagen kön-
    nen. Wenn ein Achtjähriger vor ihnen steht und mit gieri-
    gen Augen fragt, ob er sich den Film „Herr der Ringe“ an-
    sehen darf, braucht es starke Eltern, die den Mut zur
    Erziehung haben. Denn Nein sagen fällt Eltern sehr viel
    schwerer als Ja sagen.

    Die Stärkung der Erziehungs- und Medienkompetenz
    der Eltern steht daher bei uns mit an erster Stelle. Erzie-
    hungskompetenz stärken heißt aber auch, Eltern zu ermu-
    tigen, Grenzen zu setzen. Das ist der richtige Weg.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Der Schutz der Kinder und Jugendlichen muss den Stel-
    lenwert erhalten, der ihm zukommt. Dies darf durch die Re-
    gelungen des Jugendschutzes nicht konterkariert werden.
    Das Elternprivileg widerspricht auch der Vorbildfunktion
    der Eltern, da so Sechsjährige hautnah erfahren, wie leicht
    Schutzbestimmungen umgangen werden können.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Jugendschutz
    wird der aktuellen Entwicklung und auch den gesell-
    schaftlichen Veränderungen hinterherlaufen. Allerdings
    ziehen wir auch hier andere Schlussfolgerungen als Sie
    von der Regierungskoalition. Wir wollen starke Eltern,
    die eigenverantwortlich und verantwortungsbewusst han-
    deln. Sie dagegen wollen die „Lufthoheit“. Die Einstel-
    lung, die dahinter steckt, ist gegenüber der Familie rück-
    sichtslos und zynisch.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Das ist nicht nur ein flotter Spruch, sondern erinnert an so-
    zialistische Herrschaftsansprüche über die Familie.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Auch der neu eingeführte Erziehungsbeauftragte
    macht die Eltern nicht stark und fördert nicht die Medien-
    kompetenz der 16-Jährigen. Sie sind bis heute die Antwort
    schuldig geblieben, wie das Konzept des Erziehungs-
    beauftragten konkret aussehen soll. Angeblich ist die Ein-
    führung des Erziehungsbeauftragten eine Anpassung an
    die längst bestehende Realität.

    Wir sagen: Sie rennen nur dem Zeitgeist hinterher. Sie
    wollen alles, was chic und cool erscheint und die Wähler-
    stimmen der Jugendlichen bringt, ermöglichen. Die Ge-
    fahren nehmen Sie billigend in Kauf.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, verweigern Sie sich
    nicht und lassen Sie uns konstruktiv und ohne Hektik das
    unzureichende Jugendschutzgesetz konsequent verbessern!

    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)