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    Tagesordnungspunkt 13: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Ände- rung anderer Gesetze (Drucksachen 15/124, 15/317) . . . . . . . . . 1559 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Beschäftigung schwerbehinderter Men- schen im öffentlichen Dienst des Bundes (Drucksache 15/227) . . . . . . . . . . . . . . . . 1559 B Helga Kühn-Mengel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1559 C Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 1561 A Markus Kurth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1562 D Daniel Bahr (Münster) FDP . . . . . . . . . . . . . 1564 A Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . 1565 B Barbara Lanzinger CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1565 D Silvia Schmidt (Eisleben) SPD . . . . . . . . . . . 1567 A Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchGÄndG) (Drucksache 15/88) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1569 B Christa Stewens, Staatsministerin (Bayern) 1569 B Kerstin Griese SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1571 A Klaus Haupt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1573 A Jutta Dümpe-Krüger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1574 C Andreas Scheuer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1575 C Sabine Bätzing SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1576 D Michaela Noll CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 1578 C Marieluise Beck, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1579 C Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zivildienstge- setzes (Erstes Zivildienständerungsge- setz) (Drucksache 15/297) . . . . . . . . . . . . . . . . 1580 C Anton Schaaf SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1580 C Willi Zylajew CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 1582 C Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1584 C Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1585 D Tagesordnungspunkt 16: a) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Sondergutachten des Sozialbei- rats zur Rentenreform (Drucksache 14/5394) . . . . . . . . . . . . . 1587 B Plenarprotokoll 15/20 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 20. Sitzung Berlin, Freitag, den 17. Januar 2003 I n h a l t : b) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Schwan- kungsreserve sowie des jeweils erfor- derlichen Beitragssatzes in den künfti- gen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 SGB VI (Rentenversicherungsbericht 2001) und Gutachten des Sozialbei- rats zum Rentenversicherungsbe- richt 2001 (Drucksache 14/7639) . . . . . . . . . . . . . 1587 B c) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Schwan- kungsreserve sowie des jeweils erfor- derlichen Beitragssatzes in den künfti- gen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 SGB VI (Rentenversicherungsbericht 2002) und Gutachten des Sozial- beirats zum Rentenversicherungs- bericht 2002 (Drucksache 15/110) . . . . . . . . . . . . . . 1587 C Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1587 D Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1589 A Birgitt Bender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1591 B Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . 1593 A Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1594 B Hildegard Müller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1595 D Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS 1597 C Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . 1599 A Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1599 C Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU . . . . . 1601 B Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Andreas Pinkwart, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Zinsabgeltungsteuer einführen – Flucht- kapital zurückholen (Drucksache 15/217) . . . . . . . . . . . . . . . . 1603 A Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . . . . 1603 B Gabriele Frechen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1604 A Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . 1605 A Otto Bernhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1606 C Christine Scheel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1607 B Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . . . . 1608 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1609 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1611 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1611 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Januar 20032 (A) (B) (C) (D) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Januar 2003 1559 20. Sitzung Berlin, Freitag, den 17. Januar 2003 Beginn: 9.00 Uhr
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    Custode Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Januar 2003 1611 (C) (D) (A) (B) Altmaier, Peter CDU/CSU 17.01.2003 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ 17.01.2003 DIE GRÜNEN Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 17.01.2003 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 17.01.2003 Dr. Göhner, Reinhard CDU/CSU 17.01.2003 Hartnagel, Anke SPD 17.01.2003 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 17.01.2003 Dr. Hoyer, Werner FDP 17.01.2003 Kasparick, Ulrich SPD 17.01.2003 Kossendey, Thomas CDU/CSU 17.01.2003 Laurischk, Sibylle FDP 17.01.2003 Lenke, Ina FDP 17.01.2003 Michelbach, Hans CDU/CSU 17.01.2003 Mogg, Ursula SPD 17.01.2003 Möllemann, Jürgen W. FDP 17.01.2003 Multhaupt, Gesine SPD 17.01.2003 Nitzsche, Henry CDU/CSU 17.01.2003 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 17.01.2003 Reiche, Katherina CDU/CSU 17.01.2003 Rupprecht (Tuchenbach), SPD 17.01.2003 Marlene Dr. Schockenhoff, CDU/CSU 17.01.2003 Andreas Dr. Solms, Hermann Otto FDP 17.01.2003 Dr. Stadler, Max FDP 17.01.2003 Straubinger, Max CDU/CSU 17.01.2003 Thiele, Carl-Ludwig FDP 17.01.2003 Volquartz, Angelika CDU/CSU 17.01.2003 Wissmann, Matthias CDU/CSU 17.01.2003 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 784. Sitzung am 20. De- zember 2002 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenografischen Bericht zuzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch gemäß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen: – Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Durch diesen Beschluss ist der vom Bundesrat gemäß Artikel 76 Abs. 1 GG eingebrachte Entwurf eines Ge- setzes zur Aktivierung kleiner Jobs (Kleine-Jobs-Ge- setz) gegenstandslos geworden. – Gesetz zur Einbeziehung beurlaubter Beamter in die kapitalgedeckte Altersversorgung – Gesetz zu dem Revisionsprotokoll vom 12. März 2002 zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermei- dung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002 (Nachtragshaushaltsgesetz 2002) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Der Bundesrat stellt fest, dass die Bundesregierung mit der Vorlage eines Nachtragshaushalts für 2002 erst jetzt auf Entwicklungen reagiert, die ihr bereits seit längerer Zeit bekannt sind. So steigt nunmehr die Neuverschul- dung des Bundes für das Jahr 2002 gegenüber der bishe- rigen Planung um rund zwei Drittel auf 34,6 Milliarden Euro. Der enorm gewachsene Fehlbetrag im Bundeshaus- halt führt dazu, dass Deutschland die EU-Defizitgrenze von 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in diesem Jahr nicht einhalten kann. Vielmehr wird für 2002 ein gesamt- staatliches Defizit von 3,8 Prozent des Bruttoinlandspro- dukts erwartet. Die Verantwortung hierfür hat allein der Bund, dessen Finanzierungsdefizit einschließlich Sozial- versicherungen, bezogen auf die dem Bundesbereich entsprechend der Vereinbarung im Finanzplanungsrat zuzu- ordnende Bemessungsgröße von 45 Prozent des Bruttoin- landsprodukts, rund 4,6 Prozent ausmacht. Darüber hinaus übersteigt die Neuverschuldung des Bundes in erheblichem Maße die nach Artikel 115 GG als Obergrenze normierte Summe der Investitionen. Nach Auffassung des Bundesrates sind die ungünstige Entwicklung der Bundesfinanzen und ihre negativen Fol- gewirkungen auf Fehler und Versäumnisse der Wirtschafts- , Steuer- und Finanzpolitik der Bundesregierung zurückzu- führen. Die Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation und vor allem die zunehmend pessimistischere Einschät- zung der ökonomischen Perspektiven durch die Wirt- schaft und die Bürger sind seit Monaten markant sichtbar gewesen. Gleichwohl hat die Bundesregierung diesbezüg- lich für ihre Haushalts- und Finanzplanung keine Konse- quenzen gezogen. Die Bundesregierung reagiert vielmehr erst jetzt und damit verspätet. Die Bundesregierung hat ihre Einschätzung, wonach 2002 die EU-Defizitobergrenze für den Gesamtstaat von 3 Prozent eingehalten wird, ständig wiederholt und be- kräftigt. Die Einleitung eines Frühwarnverfahrens durch die EU im Frühjahr 2002 verhinderte die Bundesregie- rung durch die Vereinbarung unrealistischer Zusagen. Bis unmittelbar nach den Wahlen zum Deutschen Bundestag im September beharrte die Bundesregierung auf ihrer Ein- schätzung. Der Bundesrat sieht hierin ein nicht hinnehm- bares Vorgehen, das allein wahltaktisch motiviert war. Er bedauert es, dass die Bundesregierung diese Zeit nicht ge- nutzt hat, um durch geeignete Maßnahmen steuernd ein- zugreifen, um zumindest das Ausmaß der Defizitüber- schreitung einzudämmen. Falsche Weichenstellungen im Bereich der Arbeits- marktpolitik, von übertriebener Regulierung bis hin zu starken Beschränkungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, haben sich als deutliche Belastungsfakto- ren erwiesen. Verunsicherung im Bereich der Steuerpoli- tik durch sprunghafte Ankündigungen und unausgewo- gene Steuerrechtsänderungen, verbunden mit viel zu niedriger Einschätzung der finanziellen Folgen für das Steueraufkommen – insbesondere im Bereich der Körper- schaftsteuer – hat zu weiteren Beeinträchtigungen sowohl der gesamtwirtschaftlichen Situation, als auch für die öf- fentlichen Haushalte beigetragen. Die Überschreitung der Kreditfinanzierungsgrenze nach Artikel 115 GG ist auch eine Folge davon, dass die Bundesregierung ihre bisherige Haushalts- und Finanz- planung nicht vorausschauend und zukunftsorientiert ge- staltet hat. die Bundesregierung nimmt die Ausnahmere- gelung des Artikels 115 GG, die Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, in Anspruch, ob- wohl sie selbst in weiten Teilen für diese Störung selbst die Ursachen gesetzt oder es versäumt hat, rechtzeitig ge- eignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit hat mitgeteilt, dass der Aus- schuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2001 – Drucksachen 14/9995, 15/99 Nr. 1.14 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla- gen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parla- ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Drucksache 15/103 Nr. 2.105 Drucksache 15/103 Nr. 2.125 Drucksache 15/103 Nr. 2.130 Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen Drucksache 15/103 Nr. 1.11 Drucksache 15/103 Nr. 2.12 Drucksache 15/103 Nr. 2.61 Drucksache 15/103 Nr. 2.70 Drucksache 15/103 Nr. 2.83 Drucksache 15/103 Nr. 2.85 Drucksache 15/103 Nr. 2.91 Drucksache 15/103 Nr. 2.95 Drucksache 15/103 Nr. 2.128 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/103 Nr. 2.114 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 15/103 Nr. 1.4 Drucksache 15/103 Nr. 1.15 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 15/103 Nr. 2.59 Ausschuss für Tourismus Drucksache 15/103 Nr. 1.1 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 15/103 Nr. 1.4 Drucksache 15/103 Nr. 2.15 Drucksache 15/103 Nr. 2.57 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Januar 20031612 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Ich erteile das Wort der Kollegin Michaela Noll,
    CDU/CSU-Fraktion.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)




Rede von Michaela Tadjadod
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gut

gemeint, aber leider nicht gut gemacht: Das beste Beispiel
dafür ist das erst vor sechs Monaten verabschiedete Ju-
gendschutzgesetz. Ziel war es, den Jugendschutz zu stär-
ken. Dieses Ziel wurde verfehlt. Ursachen dafür sind uns
allen bekannt: Erfurt, Hektik im Gesetzgebungsverfahren
und mangelnde Umsetzung der kritischen Stimmen.

Wir durften uns ja hier und heute schon vieles anhören.
Aber an dieser Stelle möchte ich vor allem auf Ihre Maß-
nahmen eingehen, die sich als ungeeignet, als nicht prak-
tikabel und als schlichtweg misslungen darstellen.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Novellierung des Jugendschutzes muss Stärkung des

Jugendschutzes bedeuten. Der Bundesratsentwurf leistet
dazu einen effektiven Beitrag.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Es ist doch ein Schließen der Augen, wenn die Regie-
rungskoalition gebetsmühlenartig auf die Reformen des
letzten Jahres verweist. Erinnern Sie sich noch an die kri-
tischen Urteile der Sachverständigen? – Anscheinend
nicht. Kritik wurde zur praktischen Umsetzung des Erzie-
hungsbeauftragten und zum Elternprivileg geäußert. Kri-
tik wurde auch zur auffälligen Geschwindigkeit der par-
lamentarischen Beratungen geäußert. Das Ergebnis ist
bekannt. Es hat sich ja herausgestellt, dass die von Ihnen
beschlossenen Maßnahmen nicht alltagstauglich sind.

Der Bundesrat schlägt in seinem Entwurf vor, das so
genannte Elternprivileg wieder abzuschaffen. Eltern kön-
nen jetzt für die untere Altersstufe entscheiden, ob sie
ihren achtjährigen Sohn ins Kino mitnehmen, obwohl der
Film erst ab zwölf Jahren freigegeben ist. Das Elternpri-
vileg unterläuft damit die Einstufung durch die FSK. Hier
gehen unsere Meinungen diametral auseinander.


(Beifall bei der CDU/CSU)



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Sie träumten davon, dass Eltern und Kinder einen be-
gleiteten, gemeinsamen und harmonischen Medienkon-
sum erleben.


(Kerstin Griese [SPD]: Sie sollten ein bisschen Vertrauen in die Eltern haben!)


Nur, die Realität ist eine andere. In dem Film „Herr der
Ringe“ tummeln sich Sechsjährige.


(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist es!)


Aber diese Filme sind für Sechsjährige – bei aller Begeis-
terung – nicht geeignet, weder ohne noch in Begleitung.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Die Erfahrungen haben gezeigt, dass Eltern nur un-
zulänglich mit dem Medienkonsum ihrer Kinder umge-
hen können. Eltern müssten die Filme aus ihrer Eltern-
verantwortung heraus im Vorfeld anschauen, um sich
persönlich ein Bild davon zu machen, ob diese Filme für
ihre Kinder geeignet sind.


(Sabine Bätzing [SPD]: Nein!)


Aber das geschieht eben nicht – aus Mangel an Zeit, aus
Überforderung oder schlicht aus Desinteresse.

Hier werden wir mit dem Elternprivileg erst recht
nichts erreichen – ganz im Gegenteil. Sinnvoller wäre es,
Eltern stark zu machen. Ich wünsche mir Eltern, die auf
bittende Fragen ihrer Kinder auch einmal Nein sagen kön-
nen. Wenn ein Achtjähriger vor ihnen steht und mit gieri-
gen Augen fragt, ob er sich den Film „Herr der Ringe“ an-
sehen darf, braucht es starke Eltern, die den Mut zur
Erziehung haben. Denn Nein sagen fällt Eltern sehr viel
schwerer als Ja sagen.

Die Stärkung der Erziehungs- und Medienkompetenz
der Eltern steht daher bei uns mit an erster Stelle. Erzie-
hungskompetenz stärken heißt aber auch, Eltern zu ermu-
tigen, Grenzen zu setzen. Das ist der richtige Weg.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Der Schutz der Kinder und Jugendlichen muss den Stel-
lenwert erhalten, der ihm zukommt. Dies darf durch die Re-
gelungen des Jugendschutzes nicht konterkariert werden.
Das Elternprivileg widerspricht auch der Vorbildfunktion
der Eltern, da so Sechsjährige hautnah erfahren, wie leicht
Schutzbestimmungen umgangen werden können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Jugendschutz
wird der aktuellen Entwicklung und auch den gesell-
schaftlichen Veränderungen hinterherlaufen. Allerdings
ziehen wir auch hier andere Schlussfolgerungen als Sie
von der Regierungskoalition. Wir wollen starke Eltern,
die eigenverantwortlich und verantwortungsbewusst han-
deln. Sie dagegen wollen die „Lufthoheit“. Die Einstel-
lung, die dahinter steckt, ist gegenüber der Familie rück-
sichtslos und zynisch.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Das ist nicht nur ein flotter Spruch, sondern erinnert an so-
zialistische Herrschaftsansprüche über die Familie.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Auch der neu eingeführte Erziehungsbeauftragte
macht die Eltern nicht stark und fördert nicht die Medien-
kompetenz der 16-Jährigen. Sie sind bis heute die Antwort
schuldig geblieben, wie das Konzept des Erziehungs-
beauftragten konkret aussehen soll. Angeblich ist die Ein-
führung des Erziehungsbeauftragten eine Anpassung an
die längst bestehende Realität.

Wir sagen: Sie rennen nur dem Zeitgeist hinterher. Sie
wollen alles, was chic und cool erscheint und die Wähler-
stimmen der Jugendlichen bringt, ermöglichen. Die Ge-
fahren nehmen Sie billigend in Kauf.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, verweigern Sie sich
nicht und lassen Sie uns konstruktiv und ohne Hektik das
unzureichende Jugendschutzgesetz konsequent verbessern!

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Kollegin Noll, ich gratuliere Ihnen zu Ihrer ersten

    Rede im Deutschen Bundestag.

    (Beifall)


    Nun erteile ich das Wort der Parlamentarischen Staats-
    sekretärin Marieluise Beck.

    Marieluise Beck, Parl. Staatssekretärin bei der Bun-
    desministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend;
    Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flücht-
    linge und Integration:

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-
    ren! Ich denke, wir alle sollten im Vorfeld konzedieren,
    dass die Debatte über dieses Thema zunehmend schwieri-
    ger wird. Es geht darum, wie Jugendliche vor Gewalt, vor
    Brutalität, vor Pornographie geschützt werden können in
    einer Zeit, in der die Medien eine immer größere Rolle im
    Leben der Kinder spielen und die technologische Ent-
    wicklung dazu führt, dass die Medienträger in rasanter
    Geschwindigkeit gewechselt werden können. Hier bedarf
    es einer klugen Gesetzgebung.

    Frau Noll, Sie haben gesagt, Sie wünschen sich, dass
    Eltern ihre Kinder zum Beispiel nicht in den Film „Herr
    der Ringe“ gehen lassen sollten, wenn sie dafür noch zu
    jung sind. Sie müssen aber bedenken, dass es nur wenige
    Monate dauern wird, bis dieser Film, der zunächst in ei-
    nem öffentlichen Raum gezeigt wird, auf den der Gesetz-
    geber noch Zugriff hat, in den Geschäften auf Video zu
    kaufen ist und in den privaten Haushalten Verwendung
    findet. Damit geht es um die Frage der Erziehungskom-
    petenz der Eltern. Sie müssen entscheiden, ob sie diesen
    Film dem Kind im privaten Raum zugänglich machen
    oder nicht. In einem weiteren Schritt geht es darum, dass
    junge Menschen selbst entscheiden, vielleicht lieber ein-
    mal nicht hinzuschauen, weil sie das Gefühl haben, durch
    Darstellungen, die sie nicht verarbeiten können, seelisch
    verletzt werden zu können.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    Michaela Noll





    Parl. Staatssekretärin Marieluise Beck

    Im Gesetzgebungsverfahren haben wir uns mit diesem
    Schnittfeld, den verfassungsrechtlichen Möglichkeiten
    und Grenzen und der rasanten technologischen Entwick-
    lung, auseinander gesetzt. Die Konsequenz, die aus den
    Beratungen gezogen werden muss, lautet: Viel hilft nicht
    immer viel.

    Es ist schon vielsagend, dass der Fachausschuss im
    Bundesrat dieses heute wieder aufgewärmte Gesetz nicht
    positiv beschieden hat.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Wir sind gut beraten, neben den gesetzlichen Vorschriften
    darüber nachzudenken, wie sowohl die Erziehungskom-
    petenz der Eltern als auch die Entscheidungskompetenz
    der Kinder und Jugendlichen gestärkt werden können.

    Wir kennen einen anderen Bereich des Jugendschutzes,
    in dem ein Verbot sehr wenig greift: den Tabakkonsum. Wir
    können uns bemühen, das Rauchen insgesamt zu verbieten
    oder das Aufstellen von Zigarettenautomaten. Trotzdem
    gibt es eine Grenze, ab der kein Zugriff auf die Jugendli-
    chen mehr möglich ist, es sei denn, es ist uns gelungen, sie
    wirklich davon zu überzeugen, dass Tabak ihnen nicht gut
    tut. Einen ähnlichen Ansatz brauchen wir beim Konsum
    von Gewalt, von Brutalität, von Pornographie. Der ei-
    gentliche Dollpunkt liegt da, wo Kinder und Jugendliche
    selbst das Gefühl haben: Das tut mir nicht gut.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Der Bundesrat hat dem neuen Jugendschutzgesetz mit
    großer Mehrheit zugestimmt, aber das Gesetz ist noch
    nicht einmal in Kraft. Sie legen also zu einem Zeitpunkt
    nach, an dem das Gesetz noch nicht einmal zu wirken be-
    gonnen hat. Sie alle wissen, dass wir auf das Ende des Ver-
    fahrens zur Ratifizierung des Jugendmedienschutz-Staats-
    vertrags warten und dass das neue Gesetz ab 1. April 2003
    seine Wirkung entfalten wird.


    (Vorsitz: Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner)


    Lassen Sie uns also vernünftig sein und nicht aus
    Hilflosigkeit von einem Gesetzgebungsverfahren zum
    nächsten springen. Es gilt jetzt, vernünftig zu sein, das
    Gesetz zur Anwendung zu bringen und dann immer wie-
    der zu überprüfen, ob es an die technologischen Entwick-
    lungen angepasst werden muss. Wir sollten also gemein-
    sam in den Evaluierungsverfahren schauen, wo vielleicht
    noch Nachjustierungen notwendig sind. Ich versichere für
    die Bundesregierung, dass gerade im Bereich des Jugend-
    schutzes sinnvolle Vorschläge, die aus dem öffentlichen
    Raum kommen, immer Gehör finden werden.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)