Rede:
ID1501019300

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 8
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. jetzt: 1
    5. der: 1
    6. Abgeordnete: 1
    7. Thomas: 1
    8. Kossendey.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Begrüßung der Präsidenten der Nationalver- sammlung der Republik Korea, Herr Park Kwan Yong . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 A Verabschiedung des Abgeordneten Dr. Ingo Wolf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 B Begrüßung der neuen Abgeordneten Gisela Pilz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 B Wahl der Abgeordneten Eckhardt Barthel (Berlin), Monika Griefahn, Michael Roth (Heringen), Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, Günter Nooke, Annette Widmann-Mauz, Volker Beck und Hans- Joachim Otto (Frankfurt) als Mitglieder des Kuratoriums der „Stiftung Denkmal für die er- mordeten Juden Europas“ . . . . . . . . . . . . . . . . 531 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 531 C Tagesordnungspunkt 3: a) Abgabe einer Regierungserklärung: NATO-Gipfel am 21./22. November 2002 in Prag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 532 B b) Antrag der Abgeordneten Dr. Friedbert Pflüger, Dr. Wolfgang Schäuble, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Die NATO auf die neuen Gefahren ausrichten (Drucksache 15/44) . . . . . . . . . . . . . . . 532 B Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 532 C Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . . . . 535 C Markus Meckel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 539 B Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . 540 B Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . . . 540 D Dr. Werner Hoyer FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 541 D Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 543 C Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . . . . . 544 D Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 545 D Dr. Peter Struck, Bundesminister BMVg . . . . 547 C Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) CDU/CSU 549 C Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 551 A Monika Heubaum SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 552 B Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . 553 C Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Ver- besserung des Schutzes der Bevölke- rung vor Sexualverbrechen und anderen schweren Straftaten (Drucksache 15/29) . . . . . . . . . . . . . . . 554 C b) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Sozialtherapeutische Maßnahmen für Sexualstraftäter auf den Prüfstand stellen (Drucksache 15/31) . . . . . . . . . . . . . . . 554 C Wolfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . 554 D Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . 556 D Sibylle Laurischk FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 559 A Plenarprotokoll 15/10 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 10. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002 I n h a l t : Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 560 B Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . 561 B Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . 564 B Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . 565 D Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . 566 A Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 566 B Jerzy Montag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 567 A Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 568 B Joachim Stünker SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 570 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Überweisung im vereinfachten Verfah- ren Antrag der Abgeordneten Eckhardt Barthel (Berlin), Ernst Bahr (Neuruppin), weiterer Abgeordneter der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Grietje Bettin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Den Deutschen Musikrat stärken (Drucksache 15/48) . . . . . . . . . . . . . . . . . 572 D Zusatztagesordnungspunkt 8: Abschließende Beratung ohne Aus- sprache Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu der Streitsa- che vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BVerfGE 3/02 (Drucksache 15/69) . . . . . . . . . . . . . . . . . 573 A Tagesordnungspunkt 5: Wahlen zu Gremien 5 a) Schriftführer gemäß § 3 der Ge- schäftsordnung (Drucksache 15/50) . . . . . . . . . . . . . 573 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Be- stimmung des Verfahrens für die Be- rechnung der Stellenanteile der Fraktio- nen im Ausschuss nach Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss) (Drucksache 15/47) . . . . . . . . . . . . . . . . . 573 B in Verbindung mit 5 b) Ausschuss nach Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsaus- schuss) (Drucksachen 15/51, 15/52, 15/53, 15/54) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 573 B Volker Kauder CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 573 C Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . . . . . . 574 B Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der FDP: Haltung der Bundesregierung zur Situation der öffentlichen Haushalte unter Berücksichtigung der zu erwar- tenden aktuellen Steuerschätzung und der damit möglichen Notwendigkeit ei- nes Haushaltssicherungsgesetzes . . . . . . 575 A Dr. Günter Rexrodt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . 575 A Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . 576 C Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . . . . . . . 578 A Christine Scheel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 579 B Steffen Kampeter CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 580 B Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 581 D Carl-Ludwig Thiele FDP . . . . . . . . . . . . . . . . 583 A Antje Hermenau BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 584 A Ilse Aigner CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585 C Ortwin Runde SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 586 D Otto Bernhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 588 A Walter Schöler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 588 D Norbert Schindler CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 590 B Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . 591 C Dr. Rainer Wend SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 592 B Tagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Fortentwick- lung der ökologischen Steuerreform (Drucksachen 15/21, 15/71, 15/72) . . . . . 593 B Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . . . . . . 593 D Dr. Michael Meister CDU/CSU . . . . . . . . . . 595 B Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . 597 A Carl-Ludwig Thiele FDP . . . . . . . . . . . . . . . . 598 A Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . . . . . . 599 A Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 601 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002II Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 603 A Dr. Christian Eberl FDP . . . . . . . . . . . . . 603 D Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 604 B Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . 605 D Rolf Hempelmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 606 B Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 607 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 612 C Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Abgeordneten Peter Götz, Dr. Michael Meister, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz) (Drucksache 15/30) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 608 A Peter Götz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 608 B Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 609 B Horst Schild SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 610 C Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . . . . 614 B Christine Scheel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 615 D Peter Götz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 616 B Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . 617 B Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 618 D Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . 619 D Georg Fahrenschon CDU/CSU . . . . . . . . . . . 620 C Bernd Scheelen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 622 D Peter Götz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 623 D Tagesordnungspunkt 8: a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Urheber- rechts in der Informationsgesell- schaft (Drucksache 15/38) . . . . . . . . . . . . . . 625 A b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den WIPO-Verträgen vom 20. Dezember 1996 über Urhe- berrecht sowie über Darbietungen und Tonträger (Drucksache 15/15) . . . . . . . . . . . . . . 625 B Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . 625 B Günter Krings CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 626 C Grietje Bettin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 629 A Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 629 D Dirk Manzewski SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 630 C Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Jörg van Essen, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: Rechtssi- cherheit für die bewaffneten Einsätze deutscher Streitkräfte schaffen – ein Ge- setz zurMitwirkung des Deutschen Bun- destages bei Auslandseinsätzen der Bun- deswehr einbringen (Drucksache 15/36) . . . . . . . . . . . . . . . . . 632 C Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 632 D Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . 634 A Thomas Kossendey CDU/CSU . . . . . . . . . . . 635 B Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 636 D Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU . . . . . 638 B Ulrike Merten SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 639 B Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . . . . . 640 A Dr. Christoph Zöpel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 641 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 643 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 645 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002 III (A) (B) (C) (D) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002 531 10. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Dr. Christoph Zöpel Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002 645 (C)(A) Daub, Helga FDP 14.11.2002* Dr. Däubler-Gmelin, SPD 14.11.2002 Herta Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 14.11.2002 Fritz, Erich G. CDU/CSU 14.11.2002 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 14.11.2002 Gradistanac, Renate SPD 14.11.2002 Freiherr von und zu CDU/CSU 14.11.2002 Guttenberg, Karl-Theodor entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage zum Stenografischen Bericht Hoffmann (Chemnitz), SPD 14.11.2002 Jelena Kubicki, Wolfgang FDP 14.11.2002 Lietz, Ursula CDU/CSU 14.11.2002 Möllemann, Jürgen W. FDP 14.11.2002 Nitzsche, Henry CDU/CSU 14.11.2002 Rossmanith, Kurt J. CDU/CSU 14.11.2002* * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Christine Lambrecht


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr van

    Essen, ich kann Ihnen unsere Gesprächsbereitschaft
    schon vorab zusagen. Sie können sich auf uns verlassen.
    Wir werden im Geschäftsordnungsausschuss als wahr-
    scheinlich federführendem Ausschuss den einen oder an-
    deren Punkt sicherlich näher beleuchten.

    Seit dem Fall der Mauer gab es Schritt für Schritt auch
    außerhalb der Grenzen Deutschlands Einsätze der Bun-
    deswehr, so den Einsatz von Sanitätern in Kambodscha,
    um UNO-Soldaten zu betreuen. Dazu gehört auch der
    Einsatz von 1992 bis 1996 in der Adria, um das Waffen-
    embargo durchzusetzen und zu überwachen. Von 1993 bis
    1995 beteiligten sich Bundeswehrsoldaten an der NATO-
    Aktion zur Überwachung des Flugverbots über Bosnien.
    Deutsche Soldaten waren im humanitären Einsatz in So-
    malia. 4 000 Soldaten beteiligten sich am IFOR-Einsatz in
    Bosnien zur Sicherung des Dayton-Abkommens. Wieder
    Jahre später nahmen deutsche Tornadokampfflugzeuge an
    einem begrenzten Luftkrieg der NATO gegen Jugoslawien
    teil. Bundeswehrsoldaten sind zur Unterstützung einer
    Friedenstruppe im Kosovo und in Mazedonien. Schließlich
    beteiligen sich bewaffnete deutsche Streitkräfte auch am
    Kampf gegen den Terrorismus in Afghanistan. Morgen
    werden wir hier im Deutschen Bundestag namentlich über
    die Fortsetzung dieses Einsatzes in Afghanistan abstim-
    men.

    Natürlich beruhte die Entsendung all dieser deutschen
    Kontingente stets auf Beschlüssen des Bundestages. Dies
    muss man ganz deutlich sagen. Der Parlamentsvorbe-
    halt für den militärischen Einsatz von Streitkräften ent-
    spricht seit 1918 Verfassungstradition. So sollte es – da
    kann ich Ihnen nur zustimmen – auch in Zukunft bleiben.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Auch wenn vielen von uns die Entscheidung über den
    Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland sehr schwer
    fällt, möchte ich gerade dafür plädieren, dass diese tief
    greifenden Entscheidungen auch in Zukunft dem Bun-

    destag vorbehalten bleiben. Diesen Parlamentsvorbe-
    halt hat das Bundesverfassungsgericht in dem viel zitier-
    ten Urteil aus dem Jahr 1994 ausdrücklich bekräftigt und
    wir wollen nicht davon abrücken.

    Jetzt stellt sich die Frage: Wie ist momentan die verfas-
    sungsrechtliche Ausgangslage? Das Bundesverfassungs-
    gericht hat in seinem Urteil aus dem Jahr 1994 entschieden,
    dass für den Fall eines Einsatzes bewaffneter Streitkräfte
    im Einklang mit der deutschen Verfassungstradition seit
    1918 grundsätzlich im Voraus die Zustimmung des Deut-
    schen Bundestages einzuholen ist. Das ist der konstitutive
    Gesetzesvorbehalt. Das Zustimmungserfordernis gilt nach
    Ansicht des Gerichts jeweils für den konkreten Bündnis-
    fall, unabhängig von der Zustimmung des Parlaments zur
    abstrakt-generellen Beistandsverpflichtung. Ich führe es
    etwas ausführlicher aus, denn wenn wir darüber reden,
    müssen wir wissen, welche Lage wir vorfinden und was
    wir regeln wollen.

    Das Handeln der Bundesregierung auf dem Gebiet der
    auswärtigen Verteidigung muss durchgehend und zu
    Recht von einer parlamentarischen Kontrolle begleitet
    werden. Einzig bei Gefahr im Verzug ist die Bundes-
    regierung berechtigt, den Einsatz von Streitkräften vor-
    läufig zu beschließen und an entsprechenden Beschlüssen
    in den Bündnissen und in internationalen Organisationen
    ohne vorherige Einzelermächtigung durch das Parlament
    mitzuwirken und diese vorläufig zu vollziehen. Die Bun-
    desregierung muss jedoch auch in diesen Fällen das Par-
    lament umgehend mit dem so beschlossenen Einsatz
    befassen. Bei dieser besonderen Fallgestaltung wären die
    Streitkräfte zurückzurufen, wenn der Bundestag es ver-
    langt. Im Übrigen hat der Bundestag über die Einsätze
    bewaffneter Streitkräfte nach Maßgabe des Art. 42 Abs. 2
    Grundgesetz, also mit Mehrheit, zu entscheiden.

    Dieser Zustimmungsvorbehalt verleiht dem Bundestag
    allerdings keine Initiativbefugnis.Auch darüber sind wir
    uns einig. Das heißt, der Bundestag kann lediglich einem
    von der Bundesregierung beabsichtigten Einsatz seine
    Zustimmung versagen oder ihn, wenn er ausnahmsweise
    ohne seine Zustimmung schon begonnen hat, also bei Ge-
    fahr im Verzug, unterbinden. Er kann aber nicht die Re-
    gierung zu solch einem Einsatz der Streitkräfte verpflich-
    ten. Auch darüber müssten wir sprechen.

    Die Frage des Rückholrechts während eines laufenden
    und vom Bundestag bereits gebilligten Streitkräfteeinsat-
    zes ist, das muss ich zugeben, nicht abschließend geklärt.
    Auch darüber sollten wir uns Gedanken machen.


    (Christian Schmidt [Fürth] [CDU/CSU]: Sie ist umstritten! Die herrschende Meinung sagt: Nein! – Jörg van Essen [FDP]: Das ist richtig!)


    – Es kommt darauf an, wen Sie als herrschend ansehen.
    Der verfassungsrechtlich geforderte Parlamentsvorbe-

    halt gilt also ungeachtet näherer gesetzlicher Ausgestal-
    tung unmittelbar kraft Verfassung. Bundesregierung und
    Bundestag haben natürlich die Möglichkeit, ein Gesetz zu
    erlassen, das eine förmliche parlamentarische Beteiligung
    an der Entscheidung über militärische Einsätze näher aus-
    gestalten kann. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen,
    wenn wir schon unsere Rechte und Pflichten näher defi-


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    634


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)






    niert wissen wollen, dann sollten wir dieses Anliegen ge-
    rade nicht an die Bundesregierung delegieren, sondern es
    selbst übernehmen, falls möglich, mit einem interfraktio-
    nellen Antrag.


    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Damit hätten wir natürlich auch eine Grundlage, auf der wir
    alle stehen könnten, und es wäre ein noch besseres
    Signal der Rechtssicherheit an die Soldatinnen und Solda-
    ten. Über den Regelungsbedarf wäre dann im federführen-
    den Ausschuss, vermutlich also im Geschäftsordnungsaus-
    schuss, zu beraten und zu beschließen, woran wir uns gern
    konstruktiv beteiligen. Das habe ich Ihnen schon zugesagt.

    Inhaltlich habe ich bei einigen Punkten Ihres Antrags
    allerdings Bedenken.


    (Günther Friedrich Nolting [FDP]: Das kann ich mir gar nicht vorstellen!)


    Er erscheint mir nicht ganz ausgereift. So bedarf meiner
    Meinung nach die Frage, ob die Delegation parlamenta-
    rischer Befugnisse auf andere Gremien möglich und sinn-
    voll ist, einer gründlichen verfassungsrechtlichen Prüfung.

    Die in Ihrem Antrag verlangte Kanzlermehrheit würde
    eine Verfassungsänderung voraussetzen, denn nach dem
    so genannten Adria-Beschluss des Bundesverfassungs-
    gerichts hat der Bundestag über Einsätze nach Art. 42
    Abs. 2 Grundgesetz zu entscheiden, das heißt mit der
    Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit dieses
    Grundgesetz nichts anderes bestimmt. So ist es derzeit.
    Wollten wir also die Kanzlermehrheit, müssten wir die
    Verfassung ändern. Dann muss man sich fragen: Wollen
    wir das wirklich? Müssen wir das wirklich? Oder verfolgt
    man nicht vielleicht sogar den Zweck, Rot-Grün das eine
    oder andere Mal vermeintlich vorführen zu können, wenn
    wir diese Kanzlermehrheit nicht zustande bringen? Ich
    kann Ihnen aber versichern: Wir von Rot-Grün stehen hin-
    ter unserer rot-grünen Regierung und werden die Kanz-
    lermehrheit auch morgen früh wieder zustande bringen.

    Zum Schluss möchte ich sagen: Wir stehen nicht nur
    hinter unserer rot-grünen Bundesregierung, sondern vor
    allem auch hinter unseren Soldatinnen und Soldaten im
    Ausland,


    (Christian Schmidt [Fürth] [CDU/CSU]: Gott sei Dank ist das nicht identisch!)


    die auch ohne ein solches Gesetz derzeit keine Rechts-
    unsicherheit befürchten müssen.

    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)




Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Thomas Kossendey.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Thomas Kossendey


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Zuerst herzlichen Dank, Frau Kollegin Lambrecht, dass

    Sie Gesprächsbereitschaft signalisiert haben. Ich glaube,
    das ist eine ganz wichtige Sache, die wir in den letzten
    Jahren bei vielen Fragen nicht immer erlebt haben.


    (Zuruf von der SPD: Das können wir zurückgeben!)


    Für uns ist wichtig, dass das, was der Kollege van
    Essen eingangs seiner Rede gesagt hat, auch in Zukunft
    Bestand hat: Die Bundeswehr ist seit ihrem Bestehen eine
    Parlamentsarmee, das heißt, dass jeder von uns Verant-
    wortung für den Einsatz der Soldatinnen und Soldaten
    trägt, egal ob er gerade in der Opposition ist oder viel-
    leicht morgen in der Regierung sein wird. Das war in der
    Vergangenheit so und das soll auch in Zukunft so bleiben.
    Die Frage ist nur, wie und auf welche Weise wir diese Ver-
    antwortung wahrnehmen. Das Spektrum der Wahrneh-
    mung der Verantwortung ist ja ziemlich groß: Die einen
    im Parlament fühlen sich als Ersatzfeldherr, während die
    anderen ungefragt ihre Verantwortung bei der Regierung
    abgeben möchten. Ich glaube, dass es unsere Aufgabe ist,
    zwischen diesen beiden Positionen einen vernünftigen
    Weg zu finden.

    Das Bundesverfassungsgericht hat uns dazu einiges
    aufgetragen. Ich möchte das für diejenigen Kolleginnen
    und Kollegen, die die einschlägigen Bundesverfassungs-
    gerichtsurteile nicht ständig im Kopf haben, noch einmal
    deutlich machen. Das Bundesverfassungsgericht hat in
    seiner Entscheidung von 1994 festgestellt:

    Es ist Sache des Gesetzgebers, die Form und das
    Ausmaß der parlamentarischen Mitwirkung näher
    auszugestalten. Je nach dem Anlass und den Rah-
    menbedingungen des Einsatzes bewaffneter Streit-
    kräfte sind unterschiedliche Formen der Mitwirkung

    – des Parlaments –
    denkbar. Insbesondere im Hinblick auf unterschied-
    liche Arten der Einsätze, vor allem bei solchen, die
    keinen Aufschub dulden oder erkennbar von geringer
    Bedeutung sind, empfiehlt es sich, den Zeitpunkt und
    die Intensität der Kontrolle des Parlaments näher zu
    umgrenzen.

    Ich glaube, man wird im Großen und Ganzen sagen kön-
    nen, dass sich das, was wir in der Vergangenheit prak-
    tiziert haben, bewährt hat. Wir schicken seit zehn Jahren
    – davon vier Jahre unter Rot-Grün – Soldatinnen und Sol-
    daten in internationale Einsätze. Man kann sagen, dass die
    Regelungen, die wir im Parlament aufgrund des Bundes-
    verfassungsgerichtsurteils vereinbart haben, uns selten ge-
    hindert haben, Soldaten in Einsätze zu schicken.

    Man muss allerdings auch feststellen, dass es Schwach-
    stellen gibt. Kollege van Essen hat einige aufgezeigt. Ich
    möchte das gerne ergänzen, damit wir Stoff für die Ge-
    spräche haben, die Frau Lambrecht angekündigt hat. Der
    Beirat für innere Führung hat gerade im letzten Jahr ein
    Gutachten herausgegeben – es ist dem Verteidigungsaus-
    schuss zur Verfügung gestellt worden –, in dem er sehr
    deutlich festgestellt hat, dass eines der Hauptprobleme
    darin besteht, die Soldaten möglichst früh und genau über
    Art, Zeitraum und Auftrag ihres Einsatzes zu informieren.
    Genau das ist eines der wichtigen Probleme, die wir Par-
    lamentarier haben: Die Vorgesetzten der Soldaten, der

    Christine Lambrecht




    Thomas Kossendey
    Minister, die Hardthöhe, können erst dann präzise infor-
    mieren, wenn das Parlament einen entsprechenden Be-
    schluss gefasst hat; denn vorher sind ihnen ja die Hände
    gebunden. Wir selbst sind also die Hauptursache für die-
    ses Dilemma; denn ohne dass wir über einen Auslands-
    einsatz endgültig entschieden haben, können in der
    Truppe weder vorbereitende Aktivitäten entfaltet werden
    noch Informationen mitgeteilt werden.

    Wir haben uns allerdings in den letzten Jahren zuneh-
    mend daran gewöhnt, dass dieser zeitliche Ablauf, den das
    Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat, durch die
    Praxis der Regierung und des Parlamentes zugunsten ei-
    ner effektiven Einsatzmöglichkeit unserer Soldaten still-
    schweigend unterlaufen wird. Es gibt aber auch gegen-
    teilige Beispiele. Ich erinnere an den Einsatz unserer
    Soldaten in Mazedonien. Damals haben wir im Parlament
    – ich formuliere das vorsichtig – so lange diskutiert bzw.
    hatte sich der Entscheidungsgang zwischen Exekutive
    und Regierung bzw. Parlament so verlangsamt, dass un-
    sere Soldaten, als sie in Mazedonien eintrafen, feststellen
    mussten, dass ein Großteil der Waffen, die sie eigentlich
    einsammeln sollten, schon von den NATO-Partnern ein-
    gesammelt worden waren. Das kann eigentlich nicht im
    Interesse der Bündnisfähigkeit unseres Landes sein.

    Lassen Sie mich noch das Beispiel ergänzen, das der
    Kollege van Essen genannt hat. Als unsere Luftlande-
    brigade 31 in Kabul tätig war, gab es just zu dieser Zeit
    ein dramatisches Erdbeben in Afghanistan. Unsere Solda-
    ten sind dann, ohne auf ihr Mandat zu achten, weit nach
    Afghanistan hineingefahren, um den dort lebenden Men-
    schen zu helfen. Das haben wir alle begrüßt. Aber wir ha-
    ben auch stillschweigend hingenommen, dass das jenseits
    der Grenzen des Mandates war. Was wäre wohl passiert,
    wenn ein Wagen auf dem Weg dorthin auf eine Mine ge-
    fahren wäre? Was wäre wohl passiert, wenn ein Wagen
    das Zielobjekt von Taliban geworden wäre? Das hat Ge-
    neral von Butler auf seine eigene Kappe genommen. Ich
    weiß nicht, ob wir alle bereit gewesen wären, diesen
    außermandatsmäßigen Einsatz hier zu billigen.

    Ich will nun einen weiteren Punkt nennen, einen Punkt,
    der meiner Meinung nach zu wenig beachtet worden ist.
    Die Bundeswehr wird, wie das in der Vergangenheit der
    Fall war, ihre internationalen Einsätze auch in Zukunft
    nur im Rahmen der Vereinten Nationen, der OSZE, der
    NATO oder künftig auch der EU oder von anderen Koali-
    tionen durchführen. Das heißt, wir werden mit unseren
    Soldaten in internationale Verflechtungen eingebunden
    werden, aus denen wir uns nur sehr schwer herauslösen
    können, wenn wir im Bundestag eine andere Entschei-
    dung treffen sollten. Diese internationale Verflechtung
    unserer Soldaten muss bei den Entscheidungsverfahren
    vielmehr berücksichtigt werden. Gerade jetzt bei der zur
    Diskussion stehenden NATO-Response-Force wird das
    wichtig sein. Minister Fischer hat heute Morgen zwar ge-
    sagt, dass erst der NATO-Rat und darauf folgend das Par-
    lament beschließen müssen und dass erst dann unsere Sol-
    daten in den Einsatz gehen könnten. Ich glaube, er irrt
    hier; der reale Ablauf dieser Dinge sieht anders aus. Ein
    solcher Fall wird wesentlich schneller und intensiver auf
    uns zukommen, als wir ihn im Augenblick mit unseren
    schwerfälligen Verfahren bewältigen könnten.

    Wir werden schnell in ein Dilemma geraten. Sollte
    nämlich eines Tages der NATO-Rat oder ein Gremium der
    EU beschließen, ein Verband der EU oder der NATO
    werde in einem bestimmten Gebiet eingesetzt, und unser
    Vertreter in diesem Gremium hat zugestimmt, dann stehen
    wir vor einer Situation, die wir alle uns nicht wünschen:
    Entweder wir lassen den Vertreter mit seinem Ja im Re-
    gen stehen oder wir müssen einen Entschluss fassen, den
    wir vielleicht nicht fassen wollen. Solch eine Entschei-
    dung kann sich kein Abgeordneter wünschen, in eine Si-
    tuation gebracht zu werden, in der er nur mit Nein stim-
    men kann und damit einen außenpolitisch großen
    Schaden für unser Land hinnehmen muss.

    Noch schwieriger wird die Lage, wenn unsere Solda-
    ten in internationalen Verbänden bestimmte Aufgaben
    wahrnehmen, die von anderen nicht wahrgenommen wer-
    den können. Dann kann am Veto des Bundestages unter
    Umständen ein internationaler Einsatz scheitern. Ich
    glaube nicht, dass das die Bündnisfähigkeit und die Ko-
    alitionsfähigkeit unseres Landes stärken würde.

    Es gibt also viele gute Gründe, den Antrag der Freien De-
    mokraten in den zuständigen Ausschüssen ausführlich und
    ernsthaft zu beraten. Wir sollten das ohne parteipolitische
    Schranken tun. Ich bin dankbar dafür, dass sich sowohl der
    Verteidigungsminister vor einiger Zeit sehr positiv zu die-
    sem Antrag geäußert hat als auch in der Vergangenheit man-
    cher sozialdemokratische Abgeordnete. Kollege Zumkley
    zum Beispiel hat darüber im letzten Jahr intensive Überle-
    gungen angestellt. Frau Lambrecht, herzlichen Dank dafür,
    dass Sie das so ausführlich dargestellt haben.

    Für unsere Soldaten im Einsatz wäre es sehr schwer
    verständlich, wenn vernünftige Regelungen dieser Ein-
    sätze, die wir zu breiten Teilen in diesem Parlament wün-
    schen, nur deswegen nicht zustande kämen, weil die Grü-
    nen in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt haben,
    dass dieses Thema nicht auf die Tagesordnung kommt. Ich
    glaube, das darf nicht sein. Deswegen möchte ich ab-
    schließend feststellen: Keinem Parlamentarier würde
    durch eine Änderung der Verfahren irgendein Recht ge-
    nommen werden. Es müssen aber Möglichkeiten gefun-
    den werden, unter Beachtung der Grenzen des Urteils des
    Bundesverfassungsgerichts von 1994 sowohl den außen-
    politischen Interessen unseres Landes als auch den ganz
    konkreten Sicherheitsinteressen unserer Soldatinnen und
    Soldaten gerecht zu werden. Wenn dies das Ergebnis die-
    ses Gespräches sein sollte, dann, glaube ich, können un-
    sere Soldaten auf dieses Parlament stolz sein. Das wäre
    ein gutes Ziel.

    Schönen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)