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ID1501006200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Begrüßung der Präsidenten der Nationalver- sammlung der Republik Korea, Herr Park Kwan Yong . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 A Verabschiedung des Abgeordneten Dr. Ingo Wolf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 B Begrüßung der neuen Abgeordneten Gisela Pilz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 B Wahl der Abgeordneten Eckhardt Barthel (Berlin), Monika Griefahn, Michael Roth (Heringen), Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, Günter Nooke, Annette Widmann-Mauz, Volker Beck und Hans- Joachim Otto (Frankfurt) als Mitglieder des Kuratoriums der „Stiftung Denkmal für die er- mordeten Juden Europas“ . . . . . . . . . . . . . . . . 531 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 531 C Tagesordnungspunkt 3: a) Abgabe einer Regierungserklärung: NATO-Gipfel am 21./22. November 2002 in Prag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 532 B b) Antrag der Abgeordneten Dr. Friedbert Pflüger, Dr. Wolfgang Schäuble, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Die NATO auf die neuen Gefahren ausrichten (Drucksache 15/44) . . . . . . . . . . . . . . . 532 B Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 532 C Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . . . . 535 C Markus Meckel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 539 B Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . 540 B Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . . . 540 D Dr. Werner Hoyer FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 541 D Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 543 C Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . . . . . 544 D Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 545 D Dr. Peter Struck, Bundesminister BMVg . . . . 547 C Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) CDU/CSU 549 C Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 551 A Monika Heubaum SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 552 B Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . 553 C Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Ver- besserung des Schutzes der Bevölke- rung vor Sexualverbrechen und anderen schweren Straftaten (Drucksache 15/29) . . . . . . . . . . . . . . . 554 C b) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Sozialtherapeutische Maßnahmen für Sexualstraftäter auf den Prüfstand stellen (Drucksache 15/31) . . . . . . . . . . . . . . . 554 C Wolfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . 554 D Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . 556 D Sibylle Laurischk FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 559 A Plenarprotokoll 15/10 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 10. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002 I n h a l t : Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 560 B Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . 561 B Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . 564 B Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . 565 D Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . 566 A Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 566 B Jerzy Montag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 567 A Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 568 B Joachim Stünker SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 570 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Überweisung im vereinfachten Verfah- ren Antrag der Abgeordneten Eckhardt Barthel (Berlin), Ernst Bahr (Neuruppin), weiterer Abgeordneter der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Grietje Bettin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Den Deutschen Musikrat stärken (Drucksache 15/48) . . . . . . . . . . . . . . . . . 572 D Zusatztagesordnungspunkt 8: Abschließende Beratung ohne Aus- sprache Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu der Streitsa- che vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BVerfGE 3/02 (Drucksache 15/69) . . . . . . . . . . . . . . . . . 573 A Tagesordnungspunkt 5: Wahlen zu Gremien 5 a) Schriftführer gemäß § 3 der Ge- schäftsordnung (Drucksache 15/50) . . . . . . . . . . . . . 573 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Be- stimmung des Verfahrens für die Be- rechnung der Stellenanteile der Fraktio- nen im Ausschuss nach Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss) (Drucksache 15/47) . . . . . . . . . . . . . . . . . 573 B in Verbindung mit 5 b) Ausschuss nach Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsaus- schuss) (Drucksachen 15/51, 15/52, 15/53, 15/54) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 573 B Volker Kauder CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 573 C Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . . . . . . 574 B Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der FDP: Haltung der Bundesregierung zur Situation der öffentlichen Haushalte unter Berücksichtigung der zu erwar- tenden aktuellen Steuerschätzung und der damit möglichen Notwendigkeit ei- nes Haushaltssicherungsgesetzes . . . . . . 575 A Dr. Günter Rexrodt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . 575 A Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . 576 C Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . . . . . . . 578 A Christine Scheel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 579 B Steffen Kampeter CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 580 B Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 581 D Carl-Ludwig Thiele FDP . . . . . . . . . . . . . . . . 583 A Antje Hermenau BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 584 A Ilse Aigner CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585 C Ortwin Runde SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 586 D Otto Bernhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 588 A Walter Schöler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 588 D Norbert Schindler CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 590 B Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . 591 C Dr. Rainer Wend SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 592 B Tagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Fortentwick- lung der ökologischen Steuerreform (Drucksachen 15/21, 15/71, 15/72) . . . . . 593 B Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . . . . . . 593 D Dr. Michael Meister CDU/CSU . . . . . . . . . . 595 B Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . 597 A Carl-Ludwig Thiele FDP . . . . . . . . . . . . . . . . 598 A Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . . . . . . 599 A Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 601 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002II Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 603 A Dr. Christian Eberl FDP . . . . . . . . . . . . . 603 D Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 604 B Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . 605 D Rolf Hempelmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 606 B Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 607 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 612 C Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Abgeordneten Peter Götz, Dr. Michael Meister, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz) (Drucksache 15/30) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 608 A Peter Götz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 608 B Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 609 B Horst Schild SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 610 C Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . . . . 614 B Christine Scheel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 615 D Peter Götz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 616 B Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . 617 B Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 618 D Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . 619 D Georg Fahrenschon CDU/CSU . . . . . . . . . . . 620 C Bernd Scheelen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 622 D Peter Götz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 623 D Tagesordnungspunkt 8: a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Urheber- rechts in der Informationsgesell- schaft (Drucksache 15/38) . . . . . . . . . . . . . . 625 A b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den WIPO-Verträgen vom 20. Dezember 1996 über Urhe- berrecht sowie über Darbietungen und Tonträger (Drucksache 15/15) . . . . . . . . . . . . . . 625 B Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . 625 B Günter Krings CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 626 C Grietje Bettin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 629 A Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 629 D Dirk Manzewski SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 630 C Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Jörg van Essen, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: Rechtssi- cherheit für die bewaffneten Einsätze deutscher Streitkräfte schaffen – ein Ge- setz zurMitwirkung des Deutschen Bun- destages bei Auslandseinsätzen der Bun- deswehr einbringen (Drucksache 15/36) . . . . . . . . . . . . . . . . . 632 C Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 632 D Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . 634 A Thomas Kossendey CDU/CSU . . . . . . . . . . . 635 B Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 636 D Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU . . . . . 638 B Ulrike Merten SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 639 B Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . . . . . 640 A Dr. Christoph Zöpel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 641 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 643 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 645 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002 III (A) (B) (C) (D) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002 531 10. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002 Beginn: 9.00 Uhr
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    Dr. Christoph Zöpel Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002 645 (C)(A) Daub, Helga FDP 14.11.2002* Dr. Däubler-Gmelin, SPD 14.11.2002 Herta Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 14.11.2002 Fritz, Erich G. CDU/CSU 14.11.2002 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 14.11.2002 Gradistanac, Renate SPD 14.11.2002 Freiherr von und zu CDU/CSU 14.11.2002 Guttenberg, Karl-Theodor entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage zum Stenografischen Bericht Hoffmann (Chemnitz), SPD 14.11.2002 Jelena Kubicki, Wolfgang FDP 14.11.2002 Lietz, Ursula CDU/CSU 14.11.2002 Möllemann, Jürgen W. FDP 14.11.2002 Nitzsche, Henry CDU/CSU 14.11.2002 Rossmanith, Kurt J. CDU/CSU 14.11.2002* * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Das Wort hat jetzt der Kollege Joachim Stünker, SPD-

    Fraktion.



Rede von Joachim Stünker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kol-

leginnen und Kollegen! Herr Kollege Gehb, für eine
Strafrechtsprofessur hätte das eben nicht gelangt.


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Aber für einen Aufsatz in „Wild und Hund“! Dafür wird man in einigen Ländern sogar Professor!)


Ich hätte sogar Schwierigkeiten mit dem kleinen Straf-
rechtsschein gehabt, Herr Kollege Gehb, weil Sie ja auf
hohe Dekorationen großen Wert legen, wie Sie uns ge-
zeigt haben.


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Sie machen mir ja richtig Angst! – Dr. Gerd Müller [CDU/CSU]: Wir sind hier nicht in der Hochschule!)


Meine Damen und Herren, noch einmal im Blick auf
die Rede von Frau Lambrecht: Herr Kollege Röttgen, ist
es nicht ganz fair, wenn Sie der Kollegin Lambrecht hier
vorwerfen, die Unwahrheit gesagt zu haben. Wir beschäf-
tigen uns heute innerhalb von zwei Jahren zum vierten
Mal mit Ihren Vorschlägen für Änderungen im Sexual-
strafrecht.


(Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Weil Sie nicht vernünftig werden!)


Ihr Vorschlag enthält die Forderungen, die Sie seit 1997
stellen und die Sie 1998 in der Strafrechtsänderungsdis-
kussion mit Ihrem Koalitionspartner nicht durchsetzen
konnten. Das ist die Wahrheit, Herr Kollege Röttgen.


(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Das ist nicht die Wahrheit! – Dr. Gerd Müller [CDU/CSU]: Das ist Ihre Wahrheit! – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Die sozialdemokratische Wahrheit! – Zuruf von der SPD: Warum haben Sie es dann nicht gemacht?)


Sie haben Ihre Vorstellungen 1998 nicht ins Strafgesetz-
buch hinein bekommen. Darum haben Sie es in den letz-
ten zwei Jahren viermal versucht.

Meine Damen und Herren, in den Debatten, die wir seit
zwei Jahren führen, haben wir interfraktionell immer
darin übereingestimmt – auch die große Mehrheit der Be-
völkerung stimmt mit uns darin überein, – dass die
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung des Men-
schen, insbesondere bei sexuellem Missbrauch von Kin-
dern, Jugendlichen, Schutzbefohlenen und widerstands-
unfähigen Personen, zu den abscheulichsten und
verachtungswürdigsten Straftaten überhaupt gehören.
Darin sind wir uns einig. Der Staat hat daher zum Schutz
der Bevölkerung gerade in diesem Bereich der körperli-
chen und seelischen Selbstbestimmung der Menschen mit
Nachdruck seiner Justizgewährungspflicht zu genügen.


(Dr. Gerd Müller [CDU/CSU]: Was lesen Sie jetzt eigentlich vor?)


Das tun wir und das Strafrecht ist hierzu konsequent an-
zuwenden, denn das Strafrecht gibt das Instrumentarium
dafür bereits heute her.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich hoffe aber auch, dass wir interfraktionell in einer
weiteren Zielbestimmung ebenso übereinstimmen, näm-
lich darin, dass die Sexualdelikte, so ekelhaft und so
schwerwiegend sie sind und so schutzbedürftig die Opfer
sind, nicht dazu dienen dürfen, den Rechtsstaat aufzurol-
len, weil andere Delikte sonst zwangsläufig folgen wür-
den.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Gerd Müller [CDU/CSU]: Da bekommen Sie nicht einmal Beifall von Ihren eigenen Leuten!)


Dieser Satz stammt nicht von mir, sondern von dem von
Ihnen benannten Sachverständigen Professor Krey aus
Trier, mit dem er in der letzten Anhörung zu diesem
Thema genau auf diese Gefahr hingewiesen hat.


(A)



(B)



(C)



(D)


570


(A)



(B)



(C)



(D)






Es ist gegenwärtig vor dem Hintergrund vieler spekta-
kulärer Fälle – Herr Bosbach hat heute Morgen eine ent-
sprechende Aufzählung vorgenommen – und der Bericht-
erstattung in den Medien darüber leicht, im Bereich der
Sexualstraftäter vieles durchzuboxen, was man bei ge-
nauer Betrachtung unter rechtsstaatlichen Aspekten ei-
gentlich gar nicht will. Daher ist es sehr wichtig, dass wir
sehr sachlich und ohne die Emotionen, die teilweise in die
heutige Debatte hineingekommen sind, über die hier zur De-
batte stehenden Themen im Rechtsausschuss diskutieren.


(Zuruf von der CDU/CSU: Wie viel wollen Sie denn noch diskutieren?)


Das betrifft insbesondere Ihren Vorschlag zur Ein-
führung der nachträglichen Sicherungsverwahrung, mit
dem Sie im Nachhinein den von uns im August geschaf-
fenen § 66 a wieder in Ihrem Sinne ändern wollen. Herr
Kollege Röttgen, auch hier muss man richtig zitieren. Sie
haben vorhin sozusagen als Kronzeugen für Ihre Meinung
den Deutschen Richterbund genannt. Wenn Sie die ent-
sprechende Pressemitteilung zu Ende gelesen hätten, dann
hätten Sie festgestellt, dass ein Oberstaatsanwalt und kein
Richter die von Ihnen zitierte Erklärung abgegeben hat.
Auch die Praktiker sind also in der Beurteilung dieser Frage
sehr gespalten. Daher gilt: Die ganze Wahrheit und nicht
die halbe Wahrheit ist wirklich die endgültige Wahrheit.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Hartmut Schauerte [CDU/CSU])


– Ich möchte damit nur sagen, dass jede Seite diese Frage
sehr unterschiedlich beurteilt. Deshalb kann man nicht eine
einzige Meinung als die richtige darstellen, Herr Kollege.

Lassen Sie mich, wenn wir über die Sicherungsver-
wahrung reden, kurz skizzieren, wie sich eigentlich die
gegenwärtige Rechtslage nach den vielen Änderungen,
die wir vorgenommen haben, darstellt. Nach Abs. 1 der
Vorschrift ist die Anordnung der obligatorischen Siche-
rungsverwahrung für den mehrfach rückfällig geworde-
nen Straftäter möglich. Abs. 2 regelt dann nach der Ziel-
setzung die fakultative Sicherungsverwahrung für den
unentdeckt gebliebenen Serientäter. Abs. 3 enthält sehr
differenzierte Regelungen für den Sexualtäter, der schon
bei einer einmaligen Vortat in Sicherungsverwahrung ge-
nommen werden kann.

Im Sommer dieses Jahres haben wir § 66 a – die vor-
behaltene Sicherungsverwahrung – neu geschaffen. Da-
nach können die Gerichte die Sicherungsverwahrung vor
der Haftentlassung anordnen, wenn im tatrichterlichen
Urteil die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbe-
halten worden ist und wenn während der Haftdauer der
Hang zur Gefährlichkeit, der bis dahin noch nicht endgül-
tig festgestellt werden konnte, zutage tritt.

Wenn Sie sich dieses Instrumentarium einmal genau
vor Augen führen, dann erkennen Sie, dass wir hier mit
fünf Alternativen ein dichtes Netz geknüpft haben, mit
dem gefährliche Straftäter, gerade Sexualstraftäter, wirk-
lich sicher erfasst werden können. Dieses Instrumenta-
rium muss nur konsequent von den Gerichten angewendet
werden. Das ist in der gestern ergangenen BGH-Ent-
scheidung zu dem neuen Abs. 3 nachzulesen, in der noch
einmal sehr deutlich darauf hingewiesen worden ist. Tun

Sie nicht immer so, als ob es keine Instrumente gäbe! Die
Instrumente gibt es bereits. Man muss sie nur richtig an-
wenden.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU/CSU: Ihre Rede muss ich nachlesen! Ich verstehe sie nicht!)


Zu dieser Systematik – darüber ist heute Mittag noch
gar nicht gesprochen worden – passt überhaupt nicht mehr
Ihr Vorschlag, Sicherungsverwahrung bereits für Ersttäter
anordnen zu lassen, Herr Kollege Gehb. Das verstößt nun
wirklich gegen die Rechtsprechung des Bundesverfas-
sungsgerichts, das über Jahrzehnte in mehreren Entschei-
dungen immer wieder auf das dem Strafrecht innewoh-
nende Gebot der Verhältnismäßigkeit hingewiesen hat.
Wenn Sie schon gegen Ersttäter mit der schwersten Sank-
tion, der Sicherungsverwahrung, vorgehen wollen, dann
kann ich Ihnen nur sagen, dass Sie damit den Ultima-Ra-
tio-Charakter der Sicherungsverwahrung völlig verken-
nen und leichtfertig verfassungsrechtliche Grenzen über-
schreiten, Herr Kollege.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU/CSU: Man muss also warten, bis er zum Serientäter wird, bis er zweimal oder dreimal vergewaltigt!)


Dies gilt ebenso – damit möchte ich mich gern noch
einmal beschäftigen; Sie haben es ja auch von mir erwar-
tet – für die von Ihnen seit 1997 ständig wiederholte For-
derung – Baden-Württemberg hat damit begonnen –, die
Möglichkeit der Anordnung einer nachträglichen, also
isolierten Sicherungsverwahrung in das Gesetz aufzu-
nehmen. Bereits in der letzten Legislaturperiode habe ich
von dieser Stelle aus mehrfach darauf hingewiesen – Sie
haben das erwähnt –, dass eine derart ausgestaltete Siche-
rungsverwahrung meines Erachtens und auch nach Auf-
fassung meiner Fraktion eindeutig verfassungswidrig ist.

Wenn Sie in der Literatur der letzten Wochen und Mo-
nate zu dieser Thematik nachlesen, zum Beispiel in der
neusten Ausgabe der „JZ“ vom Oktober 2002, dann stel-
len Sie fest, dass in der Fachliteratur diese Auffassung
mittlerweile durchgehend bestätigt wird. In der Fachlite-
ratur wird auch die Argumentation verwendet, die wir Ih-
nen hier mehrfach vorgetragen haben, nämlich dass das
von Ihnen in Aussicht genommene Verfahren der isolier-
ten Sicherungsverwahrung die rechtsstaatlichen Garan-
tien der Strafprozessordnung letztlich aushebelt; denn die
Anordnung der Sicherungsverwahrung – sie ist für einen
Straftäter die schwerste Strafe – bedeutet eigentlich das
Urteil „lebenslänglich“. Die lebenslange Freiheitsstrafe
wird nach 15 Jahren geprüft; bei der Sicherungsverwah-
rung wird zwar alle zwei Jahre geprüft, doch wer sich aus-
kennt, der weiß, dass die Menschen dann tatsächlich 40
oder 50 oder bis zu 60 Jahre einsitzen.


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Dann sitzen sie auch zu Recht!)


Mit der von Ihnen vorgeschlagenen Regelung mit den
sehr tief greifenden Sanktionen verstoßen Sie eindeutig
gegen die Prozessgrundrechte des Rückwirkungsverbotes

Joachim Stünker




Joachim Stünker
und des Verbotes der Doppelbestrafung. Das können Sie
in allen einschlägigen Aufsätzen nachlesen.

Bezeichnend ist auch, welches Verfahren von Ihnen
hierfür vorgeschlagen wird, nämlich nicht ein Verfahren
mit einer öffentlichen Hauptverhandlung, sondern ein Be-
schlussverfahren einer Strafvollstreckungskammer. Bei
Beschwerden sind in diesem Fall sogar mehrere Oberlan-
desgerichte zuständig. So könnte nicht einmal der Bun-
desgerichtshof für eine bundesweite Vereinheitlichung
der Rechtsprechung sorgen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einige Kon-
trollüberlegungen anstellen – Herr Gehb, es wäre schön,
wenn Sie mir zuhören würden –, um zu zeigen, ob wir mit
unserer Auffassung zur isolierten Sicherungsverwahrung
wirklich so falsch liegen. Gibt es mögliche Erweiterungen
der Anordnung für Sicherungsverwahrung? Warum sollte
man, wenn wir den Weg so gehen wollen, wie Sie ihn skiz-
ziert haben, die Sicherungsverwahrung nicht auch nach
der Entlassung aus der Strafhaft anordnen können? Denk-
bar wäre doch eine Vorschrift darüber, dass die nachträg-
liche Sicherungsverwahrung auch dann noch angeordnet
werden kann, wenn der Strafgefangene zwar schon ent-
lassen ist, sich aber innerhalb der maximal fünfjährigen
Führungszeit zeigt, dass der Hang zur Gefährlichkeit wei-
terhin vorhanden ist. Was wäre das denn für eine Anord-
nung? Wäre das eine nachträgliche oder eine vorbeugende
Anordnung der Sicherungsverwahrung?

Wir können es, Herr Kollege Gehb, noch auf die Spitze
treiben und die Frage stellen, wie das mit der Sicherungs-
verwahrung ohne Straftat aussieht. Diese kriminalpoliti-
sche Überlegung ist im Augenblick absurd. Ich habe damit
aber Ihren Gedanken nur zu Ende gedacht; denn wenn Sie
schon Ersttäter in Sicherungsverwahrung nehmen wollen,
könnten Sie auch auf diese Idee kommen. Sie haben hier
ja eben immerhin von tickenden Zeitbomben gesprochen.


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das ist absurd!)


Das heißt, für gefährliche Personen, die keine Straftat be-
gangen haben, bei denen ein Gutachter aber zu dem Er-
gebnis kommt, sie könnten gefährlich sein und schwere
Straftaten begehen, könnte eine Sicherungsverwahrung in
Betracht kommen. Das wäre mit Sicherheit eine vorbeu-
gende Sicherungsverwahrung. Das ist Ihren Gedanke zu
Ende gedacht.

Wenn Sie ihn zu Ende denken, dann kommen sie zu
dem einzig richtigen Ergebnis, das mittlerweile auch in
der Literatur so vertreten wird, dass die Fälle der
nachträglichen isolierten Sicherungsverwahrung und
auch die von mir eben genannten Fälle nicht unter das
Strafrecht fallen, sondern Fälle der Gefahrenabwehr sind.
Damit fallen sie unter das Polizeirecht und damit nach
dem Zuständigkeitenkatalog des Grundgesetzes in die
Zuständigkeit der Bundesländer. Die Bundesländer müs-
sen hier ihre Schulaufgaben machen und müssen für die
entsprechenden gesetzlichen Regelungen sorgen.


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das ist Art. 74 Abs. 1, konkurrierende Gesetzgebung! Wenn der Bund davon Gebrauch macht, ist dieser Bereich den Ländern verschlossen!)


Ich kann Ihre Argumentation verstehen – ich weiß
nicht, wer das eben gesagt hat –, wir bräuchten einheitli-
che Regelungen auf Bundesebene. Das ist ein Gedanke,
der richtig ist und der auch gut nachvollziehbar ist.
Warum haben wir solche Regelungen bisher nicht? – Wir
haben sie bisher nicht, weil die landesrechtlichen Rege-
lungen, die man dazu in Bayern, in Baden-Württemberg
und meines Wissens in Sachsen-Anhalt hat, verfassungs-
rechtlich höchst prekär sind, um das vorsichtig auszu-
drücken. Dort hat man nämlich eine materiell strafrecht-
liche Regelung getroffen, hat diese aber polizeirechtlich
verbrämt, um das deutlich zu sagen. Dieser Weg ist nicht
zulässig. Die Länder müssen sich zusammensetzen und
einen gemeinsamen Weg finden, der dem polizeilichen
Gefahrenrecht entspricht, um in Zukunft eine Regelung
für die entsprechenden Täter – es geht um die wenigen,
die wir nach der geltenden Regelung nicht erfassen kön-
nen – zu treffen.

Meine Damen und Herren, in der Hoffnung, dass wir
im Rechtsausschuss über dieses wichtige Thema gemein-
sam und differenziert diskutieren werden, habe ich ver-
sucht, mich heute noch einmal etwas differenzierter mit
dieser Frage zu beschäftigen.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Beim Versuch ist es geblieben! – Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Es ist wie im Strafrecht! Untaugliche Versuche sind nicht strafbar!)


Im Ergebnis dürfen wir der Praxis nicht Steine statt Brot
geben.

Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Ich schließe die Aussprache.
    Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf

    den Drucksachen 15/29 und 15/31 an die in der Tages-
    ordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind
    Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann sind die
    Überweisungen so beschlossen.

    Ich rufe den Zusatzpunkt 2 auf:
    Überweisung im vereinfachten Verfahren
    Beratung des Antrags der Abgeordneten Eckhardt
    Barthel (Berlin), Ernst Bahr (Neuruppin), Hans-
    Werner Bertl, weiterer Abgeordneter der Fraktion
    der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Antje
    Vollmer, Grietje Bettin, Katrin Dagmar Göring-
    Eckardt, Krista Sager und der Fraktion des
    BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
    Den Deutschen Musikrat stärken
    – Drucksache 15/48 –
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuss für Kultur und Medien (f)

    Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    Haushaltsausschuss

    Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlage auf
    Drucksache 15/48 an die in der Tagesordnung aufgeführ-


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    572


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)






    ten Ausschüsse zu überweisen. Sind Sie damit einver-
    standen? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so
    beschlossen.

    Interfraktionell ist vereinbart, die heutige Tagesord-
    nung um die Beschlussempfehlung des Rechtsausschus-
    ses auf Drucksache 15/69 zu einer Streitsache vor dem
    Bundesverfassungsgericht zu erweitern und jetzt gleich
    als Zusatzpunkt 8 – ohne Aussprache – aufzurufen. – Ich
    sehe, dass Sie damit einverstanden sind. Dann ist so be-
    schlossen.

    Ich rufe den soeben aufgesetzten Zusatzpunkt 8 auf:
    Abschließende Beratung ohne Aussprache
    Beratung der Beschlussempfehlung und des
    Berichts des Rechtsausschusses (6.Ausschuss)

    zu der Streitsache vor dem Bundesverfassungs-
    gericht 2 BvE 3/02
    – Drucksache 15/69 –
    Berichterstattung:
    Abgeordneter Andreas Schmidt (Mülheim)


    Der Rechtsausschuss empfiehlt, in dem verfassungs-
    gerichtlichen Verfahren 2 BvE 3/02 Stellungnahmen ab-
    zugeben und den Präsidenten zu bitten, einen Prozess-
    bevollmächtigten zu bestellen. Wer stimmt für die
    Beschlussempfehlung auf Drucksache 15/69? – Wer stimmt
    dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung
    ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthal-
    tung der Oppositionsfraktionen angenommen.

    Ich rufe die Tagesordnungspunkte 5 a und 5 b sowie
    Zusatzpunkt 3 auf:

    5. Wahlen zu Gremien
    a) Schriftführer gemäß § 3 der Geschäftsord-

    nung
    – Drucksache 15/50 –

    ZP 3 Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU
    Bestimmung des Verfahrens für die Berech-
    nung der Stellenanteile der Fraktionen im Aus-
    schuss nach Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes

    (Vermittlungsausschuss)

    – Drucksache 15/47 –

    5. b) Ausschuss nach Art. 77 Abs. 2 des Grund-
    gesetzes (Vermittlungsausschuss)

    – Drucksachen 15/51, 15/52, 15/53, 15/54 –

    Tagesordnungspunkt 5 a. Für die Wahl der Schrift-
    führerinnen und Schriftführer liegt ein gemeinsamer
    Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, der CDU/CSU,
    des Bündnisses 90/Die Grünen und der FDP auf Druck-
    sache 15/50 vor. Wer stimmt für diesen Wahlvorschlag?
    – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Wahlvor-
    schlag ist damit einstimmig angenommen. Ich gratu-
    liere den gewählten Kolleginnen und Kollegen im Na-
    men des ganzen Hauses und wünsche eine gute
    Zusammenarbeit.


    (Beifall)


    Zusatzpunkt 3. Mir wurde mitgeteilt, dass das Wort ge-
    wünscht wird. Zunächst hat der Kollege Kauder von der
    CDU/CSU das Wort. Bitte schön.