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ID1501006300

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    Begrüßung der Präsidenten der Nationalver- sammlung der Republik Korea, Herr Park Kwan Yong . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 A Verabschiedung des Abgeordneten Dr. Ingo Wolf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 B Begrüßung der neuen Abgeordneten Gisela Pilz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 B Wahl der Abgeordneten Eckhardt Barthel (Berlin), Monika Griefahn, Michael Roth (Heringen), Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, Günter Nooke, Annette Widmann-Mauz, Volker Beck und Hans- Joachim Otto (Frankfurt) als Mitglieder des Kuratoriums der „Stiftung Denkmal für die er- mordeten Juden Europas“ . . . . . . . . . . . . . . . . 531 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 531 C Tagesordnungspunkt 3: a) Abgabe einer Regierungserklärung: NATO-Gipfel am 21./22. November 2002 in Prag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 532 B b) Antrag der Abgeordneten Dr. Friedbert Pflüger, Dr. Wolfgang Schäuble, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Die NATO auf die neuen Gefahren ausrichten (Drucksache 15/44) . . . . . . . . . . . . . . . 532 B Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 532 C Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . . . . 535 C Markus Meckel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 539 B Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . 540 B Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . . . 540 D Dr. Werner Hoyer FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 541 D Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 543 C Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . . . . . 544 D Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 545 D Dr. Peter Struck, Bundesminister BMVg . . . . 547 C Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) CDU/CSU 549 C Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 551 A Monika Heubaum SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 552 B Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . 553 C Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Ver- besserung des Schutzes der Bevölke- rung vor Sexualverbrechen und anderen schweren Straftaten (Drucksache 15/29) . . . . . . . . . . . . . . . 554 C b) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Sozialtherapeutische Maßnahmen für Sexualstraftäter auf den Prüfstand stellen (Drucksache 15/31) . . . . . . . . . . . . . . . 554 C Wolfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . 554 D Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . 556 D Sibylle Laurischk FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 559 A Plenarprotokoll 15/10 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 10. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002 I n h a l t : Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 560 B Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . 561 B Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . 564 B Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . 565 D Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . 566 A Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 566 B Jerzy Montag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 567 A Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 568 B Joachim Stünker SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 570 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Überweisung im vereinfachten Verfah- ren Antrag der Abgeordneten Eckhardt Barthel (Berlin), Ernst Bahr (Neuruppin), weiterer Abgeordneter der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Grietje Bettin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Den Deutschen Musikrat stärken (Drucksache 15/48) . . . . . . . . . . . . . . . . . 572 D Zusatztagesordnungspunkt 8: Abschließende Beratung ohne Aus- sprache Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu der Streitsa- che vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BVerfGE 3/02 (Drucksache 15/69) . . . . . . . . . . . . . . . . . 573 A Tagesordnungspunkt 5: Wahlen zu Gremien 5 a) Schriftführer gemäß § 3 der Ge- schäftsordnung (Drucksache 15/50) . . . . . . . . . . . . . 573 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Be- stimmung des Verfahrens für die Be- rechnung der Stellenanteile der Fraktio- nen im Ausschuss nach Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss) (Drucksache 15/47) . . . . . . . . . . . . . . . . . 573 B in Verbindung mit 5 b) Ausschuss nach Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsaus- schuss) (Drucksachen 15/51, 15/52, 15/53, 15/54) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 573 B Volker Kauder CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 573 C Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . . . . . . 574 B Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der FDP: Haltung der Bundesregierung zur Situation der öffentlichen Haushalte unter Berücksichtigung der zu erwar- tenden aktuellen Steuerschätzung und der damit möglichen Notwendigkeit ei- nes Haushaltssicherungsgesetzes . . . . . . 575 A Dr. Günter Rexrodt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . 575 A Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . 576 C Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . . . . . . . 578 A Christine Scheel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 579 B Steffen Kampeter CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 580 B Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 581 D Carl-Ludwig Thiele FDP . . . . . . . . . . . . . . . . 583 A Antje Hermenau BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 584 A Ilse Aigner CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585 C Ortwin Runde SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 586 D Otto Bernhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 588 A Walter Schöler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 588 D Norbert Schindler CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 590 B Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . 591 C Dr. Rainer Wend SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 592 B Tagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Fortentwick- lung der ökologischen Steuerreform (Drucksachen 15/21, 15/71, 15/72) . . . . . 593 B Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . . . . . . 593 D Dr. Michael Meister CDU/CSU . . . . . . . . . . 595 B Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . 597 A Carl-Ludwig Thiele FDP . . . . . . . . . . . . . . . . 598 A Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . . . . . . 599 A Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 601 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002II Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 603 A Dr. Christian Eberl FDP . . . . . . . . . . . . . 603 D Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 604 B Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . 605 D Rolf Hempelmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 606 B Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 607 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 612 C Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Abgeordneten Peter Götz, Dr. Michael Meister, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz) (Drucksache 15/30) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 608 A Peter Götz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 608 B Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 609 B Horst Schild SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 610 C Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . . . . 614 B Christine Scheel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 615 D Peter Götz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 616 B Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . 617 B Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 618 D Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . 619 D Georg Fahrenschon CDU/CSU . . . . . . . . . . . 620 C Bernd Scheelen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 622 D Peter Götz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 623 D Tagesordnungspunkt 8: a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Urheber- rechts in der Informationsgesell- schaft (Drucksache 15/38) . . . . . . . . . . . . . . 625 A b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den WIPO-Verträgen vom 20. Dezember 1996 über Urhe- berrecht sowie über Darbietungen und Tonträger (Drucksache 15/15) . . . . . . . . . . . . . . 625 B Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . 625 B Günter Krings CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 626 C Grietje Bettin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 629 A Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 629 D Dirk Manzewski SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 630 C Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Jörg van Essen, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: Rechtssi- cherheit für die bewaffneten Einsätze deutscher Streitkräfte schaffen – ein Ge- setz zurMitwirkung des Deutschen Bun- destages bei Auslandseinsätzen der Bun- deswehr einbringen (Drucksache 15/36) . . . . . . . . . . . . . . . . . 632 C Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 632 D Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . 634 A Thomas Kossendey CDU/CSU . . . . . . . . . . . 635 B Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 636 D Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU . . . . . 638 B Ulrike Merten SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 639 B Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . . . . . 640 A Dr. Christoph Zöpel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 641 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 643 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 645 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002 III (A) (B) (C) (D) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002 531 10. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Dr. Christoph Zöpel Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002 645 (C)(A) Daub, Helga FDP 14.11.2002* Dr. Däubler-Gmelin, SPD 14.11.2002 Herta Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 14.11.2002 Fritz, Erich G. CDU/CSU 14.11.2002 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 14.11.2002 Gradistanac, Renate SPD 14.11.2002 Freiherr von und zu CDU/CSU 14.11.2002 Guttenberg, Karl-Theodor entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage zum Stenografischen Bericht Hoffmann (Chemnitz), SPD 14.11.2002 Jelena Kubicki, Wolfgang FDP 14.11.2002 Lietz, Ursula CDU/CSU 14.11.2002 Möllemann, Jürgen W. FDP 14.11.2002 Nitzsche, Henry CDU/CSU 14.11.2002 Rossmanith, Kurt J. CDU/CSU 14.11.2002* * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
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    Rede von Joachim Stünker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kol-

    leginnen und Kollegen! Herr Kollege Gehb, für eine
    Strafrechtsprofessur hätte das eben nicht gelangt.


    (Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Aber für einen Aufsatz in „Wild und Hund“! Dafür wird man in einigen Ländern sogar Professor!)


    Ich hätte sogar Schwierigkeiten mit dem kleinen Straf-
    rechtsschein gehabt, Herr Kollege Gehb, weil Sie ja auf
    hohe Dekorationen großen Wert legen, wie Sie uns ge-
    zeigt haben.


    (Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Sie machen mir ja richtig Angst! – Dr. Gerd Müller [CDU/CSU]: Wir sind hier nicht in der Hochschule!)


    Meine Damen und Herren, noch einmal im Blick auf
    die Rede von Frau Lambrecht: Herr Kollege Röttgen, ist
    es nicht ganz fair, wenn Sie der Kollegin Lambrecht hier
    vorwerfen, die Unwahrheit gesagt zu haben. Wir beschäf-
    tigen uns heute innerhalb von zwei Jahren zum vierten
    Mal mit Ihren Vorschlägen für Änderungen im Sexual-
    strafrecht.


    (Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Weil Sie nicht vernünftig werden!)


    Ihr Vorschlag enthält die Forderungen, die Sie seit 1997
    stellen und die Sie 1998 in der Strafrechtsänderungsdis-
    kussion mit Ihrem Koalitionspartner nicht durchsetzen
    konnten. Das ist die Wahrheit, Herr Kollege Röttgen.


    (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Das ist nicht die Wahrheit! – Dr. Gerd Müller [CDU/CSU]: Das ist Ihre Wahrheit! – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Die sozialdemokratische Wahrheit! – Zuruf von der SPD: Warum haben Sie es dann nicht gemacht?)


    Sie haben Ihre Vorstellungen 1998 nicht ins Strafgesetz-
    buch hinein bekommen. Darum haben Sie es in den letz-
    ten zwei Jahren viermal versucht.

    Meine Damen und Herren, in den Debatten, die wir seit
    zwei Jahren führen, haben wir interfraktionell immer
    darin übereingestimmt – auch die große Mehrheit der Be-
    völkerung stimmt mit uns darin überein, – dass die
    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung des Men-
    schen, insbesondere bei sexuellem Missbrauch von Kin-
    dern, Jugendlichen, Schutzbefohlenen und widerstands-
    unfähigen Personen, zu den abscheulichsten und
    verachtungswürdigsten Straftaten überhaupt gehören.
    Darin sind wir uns einig. Der Staat hat daher zum Schutz
    der Bevölkerung gerade in diesem Bereich der körperli-
    chen und seelischen Selbstbestimmung der Menschen mit
    Nachdruck seiner Justizgewährungspflicht zu genügen.


    (Dr. Gerd Müller [CDU/CSU]: Was lesen Sie jetzt eigentlich vor?)


    Das tun wir und das Strafrecht ist hierzu konsequent an-
    zuwenden, denn das Strafrecht gibt das Instrumentarium
    dafür bereits heute her.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Ich hoffe aber auch, dass wir interfraktionell in einer
    weiteren Zielbestimmung ebenso übereinstimmen, näm-
    lich darin, dass die Sexualdelikte, so ekelhaft und so
    schwerwiegend sie sind und so schutzbedürftig die Opfer
    sind, nicht dazu dienen dürfen, den Rechtsstaat aufzurol-
    len, weil andere Delikte sonst zwangsläufig folgen wür-
    den.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Gerd Müller [CDU/CSU]: Da bekommen Sie nicht einmal Beifall von Ihren eigenen Leuten!)


    Dieser Satz stammt nicht von mir, sondern von dem von
    Ihnen benannten Sachverständigen Professor Krey aus
    Trier, mit dem er in der letzten Anhörung zu diesem
    Thema genau auf diese Gefahr hingewiesen hat.


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    570


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)






    Es ist gegenwärtig vor dem Hintergrund vieler spekta-
    kulärer Fälle – Herr Bosbach hat heute Morgen eine ent-
    sprechende Aufzählung vorgenommen – und der Bericht-
    erstattung in den Medien darüber leicht, im Bereich der
    Sexualstraftäter vieles durchzuboxen, was man bei ge-
    nauer Betrachtung unter rechtsstaatlichen Aspekten ei-
    gentlich gar nicht will. Daher ist es sehr wichtig, dass wir
    sehr sachlich und ohne die Emotionen, die teilweise in die
    heutige Debatte hineingekommen sind, über die hier zur De-
    batte stehenden Themen im Rechtsausschuss diskutieren.


    (Zuruf von der CDU/CSU: Wie viel wollen Sie denn noch diskutieren?)


    Das betrifft insbesondere Ihren Vorschlag zur Ein-
    führung der nachträglichen Sicherungsverwahrung, mit
    dem Sie im Nachhinein den von uns im August geschaf-
    fenen § 66 a wieder in Ihrem Sinne ändern wollen. Herr
    Kollege Röttgen, auch hier muss man richtig zitieren. Sie
    haben vorhin sozusagen als Kronzeugen für Ihre Meinung
    den Deutschen Richterbund genannt. Wenn Sie die ent-
    sprechende Pressemitteilung zu Ende gelesen hätten, dann
    hätten Sie festgestellt, dass ein Oberstaatsanwalt und kein
    Richter die von Ihnen zitierte Erklärung abgegeben hat.
    Auch die Praktiker sind also in der Beurteilung dieser Frage
    sehr gespalten. Daher gilt: Die ganze Wahrheit und nicht
    die halbe Wahrheit ist wirklich die endgültige Wahrheit.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Hartmut Schauerte [CDU/CSU])


    – Ich möchte damit nur sagen, dass jede Seite diese Frage
    sehr unterschiedlich beurteilt. Deshalb kann man nicht eine
    einzige Meinung als die richtige darstellen, Herr Kollege.

    Lassen Sie mich, wenn wir über die Sicherungsver-
    wahrung reden, kurz skizzieren, wie sich eigentlich die
    gegenwärtige Rechtslage nach den vielen Änderungen,
    die wir vorgenommen haben, darstellt. Nach Abs. 1 der
    Vorschrift ist die Anordnung der obligatorischen Siche-
    rungsverwahrung für den mehrfach rückfällig geworde-
    nen Straftäter möglich. Abs. 2 regelt dann nach der Ziel-
    setzung die fakultative Sicherungsverwahrung für den
    unentdeckt gebliebenen Serientäter. Abs. 3 enthält sehr
    differenzierte Regelungen für den Sexualtäter, der schon
    bei einer einmaligen Vortat in Sicherungsverwahrung ge-
    nommen werden kann.

    Im Sommer dieses Jahres haben wir § 66 a – die vor-
    behaltene Sicherungsverwahrung – neu geschaffen. Da-
    nach können die Gerichte die Sicherungsverwahrung vor
    der Haftentlassung anordnen, wenn im tatrichterlichen
    Urteil die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbe-
    halten worden ist und wenn während der Haftdauer der
    Hang zur Gefährlichkeit, der bis dahin noch nicht endgül-
    tig festgestellt werden konnte, zutage tritt.

    Wenn Sie sich dieses Instrumentarium einmal genau
    vor Augen führen, dann erkennen Sie, dass wir hier mit
    fünf Alternativen ein dichtes Netz geknüpft haben, mit
    dem gefährliche Straftäter, gerade Sexualstraftäter, wirk-
    lich sicher erfasst werden können. Dieses Instrumenta-
    rium muss nur konsequent von den Gerichten angewendet
    werden. Das ist in der gestern ergangenen BGH-Ent-
    scheidung zu dem neuen Abs. 3 nachzulesen, in der noch
    einmal sehr deutlich darauf hingewiesen worden ist. Tun

    Sie nicht immer so, als ob es keine Instrumente gäbe! Die
    Instrumente gibt es bereits. Man muss sie nur richtig an-
    wenden.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU/CSU: Ihre Rede muss ich nachlesen! Ich verstehe sie nicht!)


    Zu dieser Systematik – darüber ist heute Mittag noch
    gar nicht gesprochen worden – passt überhaupt nicht mehr
    Ihr Vorschlag, Sicherungsverwahrung bereits für Ersttäter
    anordnen zu lassen, Herr Kollege Gehb. Das verstößt nun
    wirklich gegen die Rechtsprechung des Bundesverfas-
    sungsgerichts, das über Jahrzehnte in mehreren Entschei-
    dungen immer wieder auf das dem Strafrecht innewoh-
    nende Gebot der Verhältnismäßigkeit hingewiesen hat.
    Wenn Sie schon gegen Ersttäter mit der schwersten Sank-
    tion, der Sicherungsverwahrung, vorgehen wollen, dann
    kann ich Ihnen nur sagen, dass Sie damit den Ultima-Ra-
    tio-Charakter der Sicherungsverwahrung völlig verken-
    nen und leichtfertig verfassungsrechtliche Grenzen über-
    schreiten, Herr Kollege.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU/CSU: Man muss also warten, bis er zum Serientäter wird, bis er zweimal oder dreimal vergewaltigt!)


    Dies gilt ebenso – damit möchte ich mich gern noch
    einmal beschäftigen; Sie haben es ja auch von mir erwar-
    tet – für die von Ihnen seit 1997 ständig wiederholte For-
    derung – Baden-Württemberg hat damit begonnen –, die
    Möglichkeit der Anordnung einer nachträglichen, also
    isolierten Sicherungsverwahrung in das Gesetz aufzu-
    nehmen. Bereits in der letzten Legislaturperiode habe ich
    von dieser Stelle aus mehrfach darauf hingewiesen – Sie
    haben das erwähnt –, dass eine derart ausgestaltete Siche-
    rungsverwahrung meines Erachtens und auch nach Auf-
    fassung meiner Fraktion eindeutig verfassungswidrig ist.

    Wenn Sie in der Literatur der letzten Wochen und Mo-
    nate zu dieser Thematik nachlesen, zum Beispiel in der
    neusten Ausgabe der „JZ“ vom Oktober 2002, dann stel-
    len Sie fest, dass in der Fachliteratur diese Auffassung
    mittlerweile durchgehend bestätigt wird. In der Fachlite-
    ratur wird auch die Argumentation verwendet, die wir Ih-
    nen hier mehrfach vorgetragen haben, nämlich dass das
    von Ihnen in Aussicht genommene Verfahren der isolier-
    ten Sicherungsverwahrung die rechtsstaatlichen Garan-
    tien der Strafprozessordnung letztlich aushebelt; denn die
    Anordnung der Sicherungsverwahrung – sie ist für einen
    Straftäter die schwerste Strafe – bedeutet eigentlich das
    Urteil „lebenslänglich“. Die lebenslange Freiheitsstrafe
    wird nach 15 Jahren geprüft; bei der Sicherungsverwah-
    rung wird zwar alle zwei Jahre geprüft, doch wer sich aus-
    kennt, der weiß, dass die Menschen dann tatsächlich 40
    oder 50 oder bis zu 60 Jahre einsitzen.


    (Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Dann sitzen sie auch zu Recht!)


    Mit der von Ihnen vorgeschlagenen Regelung mit den
    sehr tief greifenden Sanktionen verstoßen Sie eindeutig
    gegen die Prozessgrundrechte des Rückwirkungsverbotes

    Joachim Stünker




    Joachim Stünker
    und des Verbotes der Doppelbestrafung. Das können Sie
    in allen einschlägigen Aufsätzen nachlesen.

    Bezeichnend ist auch, welches Verfahren von Ihnen
    hierfür vorgeschlagen wird, nämlich nicht ein Verfahren
    mit einer öffentlichen Hauptverhandlung, sondern ein Be-
    schlussverfahren einer Strafvollstreckungskammer. Bei
    Beschwerden sind in diesem Fall sogar mehrere Oberlan-
    desgerichte zuständig. So könnte nicht einmal der Bun-
    desgerichtshof für eine bundesweite Vereinheitlichung
    der Rechtsprechung sorgen.

    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einige Kon-
    trollüberlegungen anstellen – Herr Gehb, es wäre schön,
    wenn Sie mir zuhören würden –, um zu zeigen, ob wir mit
    unserer Auffassung zur isolierten Sicherungsverwahrung
    wirklich so falsch liegen. Gibt es mögliche Erweiterungen
    der Anordnung für Sicherungsverwahrung? Warum sollte
    man, wenn wir den Weg so gehen wollen, wie Sie ihn skiz-
    ziert haben, die Sicherungsverwahrung nicht auch nach
    der Entlassung aus der Strafhaft anordnen können? Denk-
    bar wäre doch eine Vorschrift darüber, dass die nachträg-
    liche Sicherungsverwahrung auch dann noch angeordnet
    werden kann, wenn der Strafgefangene zwar schon ent-
    lassen ist, sich aber innerhalb der maximal fünfjährigen
    Führungszeit zeigt, dass der Hang zur Gefährlichkeit wei-
    terhin vorhanden ist. Was wäre das denn für eine Anord-
    nung? Wäre das eine nachträgliche oder eine vorbeugende
    Anordnung der Sicherungsverwahrung?

    Wir können es, Herr Kollege Gehb, noch auf die Spitze
    treiben und die Frage stellen, wie das mit der Sicherungs-
    verwahrung ohne Straftat aussieht. Diese kriminalpoliti-
    sche Überlegung ist im Augenblick absurd. Ich habe damit
    aber Ihren Gedanken nur zu Ende gedacht; denn wenn Sie
    schon Ersttäter in Sicherungsverwahrung nehmen wollen,
    könnten Sie auch auf diese Idee kommen. Sie haben hier
    ja eben immerhin von tickenden Zeitbomben gesprochen.


    (Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das ist absurd!)


    Das heißt, für gefährliche Personen, die keine Straftat be-
    gangen haben, bei denen ein Gutachter aber zu dem Er-
    gebnis kommt, sie könnten gefährlich sein und schwere
    Straftaten begehen, könnte eine Sicherungsverwahrung in
    Betracht kommen. Das wäre mit Sicherheit eine vorbeu-
    gende Sicherungsverwahrung. Das ist Ihren Gedanke zu
    Ende gedacht.

    Wenn Sie ihn zu Ende denken, dann kommen sie zu
    dem einzig richtigen Ergebnis, das mittlerweile auch in
    der Literatur so vertreten wird, dass die Fälle der
    nachträglichen isolierten Sicherungsverwahrung und
    auch die von mir eben genannten Fälle nicht unter das
    Strafrecht fallen, sondern Fälle der Gefahrenabwehr sind.
    Damit fallen sie unter das Polizeirecht und damit nach
    dem Zuständigkeitenkatalog des Grundgesetzes in die
    Zuständigkeit der Bundesländer. Die Bundesländer müs-
    sen hier ihre Schulaufgaben machen und müssen für die
    entsprechenden gesetzlichen Regelungen sorgen.


    (Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das ist Art. 74 Abs. 1, konkurrierende Gesetzgebung! Wenn der Bund davon Gebrauch macht, ist dieser Bereich den Ländern verschlossen!)


    Ich kann Ihre Argumentation verstehen – ich weiß
    nicht, wer das eben gesagt hat –, wir bräuchten einheitli-
    che Regelungen auf Bundesebene. Das ist ein Gedanke,
    der richtig ist und der auch gut nachvollziehbar ist.
    Warum haben wir solche Regelungen bisher nicht? – Wir
    haben sie bisher nicht, weil die landesrechtlichen Rege-
    lungen, die man dazu in Bayern, in Baden-Württemberg
    und meines Wissens in Sachsen-Anhalt hat, verfassungs-
    rechtlich höchst prekär sind, um das vorsichtig auszu-
    drücken. Dort hat man nämlich eine materiell strafrecht-
    liche Regelung getroffen, hat diese aber polizeirechtlich
    verbrämt, um das deutlich zu sagen. Dieser Weg ist nicht
    zulässig. Die Länder müssen sich zusammensetzen und
    einen gemeinsamen Weg finden, der dem polizeilichen
    Gefahrenrecht entspricht, um in Zukunft eine Regelung
    für die entsprechenden Täter – es geht um die wenigen,
    die wir nach der geltenden Regelung nicht erfassen kön-
    nen – zu treffen.

    Meine Damen und Herren, in der Hoffnung, dass wir
    im Rechtsausschuss über dieses wichtige Thema gemein-
    sam und differenziert diskutieren werden, habe ich ver-
    sucht, mich heute noch einmal etwas differenzierter mit
    dieser Frage zu beschäftigen.


    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Beim Versuch ist es geblieben! – Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Es ist wie im Strafrecht! Untaugliche Versuche sind nicht strafbar!)


    Im Ergebnis dürfen wir der Praxis nicht Steine statt Brot
    geben.

    Schönen Dank.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)




Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf

den Drucksachen 15/29 und 15/31 an die in der Tages-
ordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind
Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann sind die
Überweisungen so beschlossen.

Ich rufe den Zusatzpunkt 2 auf:
Überweisung im vereinfachten Verfahren
Beratung des Antrags der Abgeordneten Eckhardt
Barthel (Berlin), Ernst Bahr (Neuruppin), Hans-
Werner Bertl, weiterer Abgeordneter der Fraktion
der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Antje
Vollmer, Grietje Bettin, Katrin Dagmar Göring-
Eckardt, Krista Sager und der Fraktion des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Den Deutschen Musikrat stärken
– Drucksache 15/48 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Kultur und Medien (f)

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Haushaltsausschuss

Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlage auf
Drucksache 15/48 an die in der Tagesordnung aufgeführ-


(A)



(B)



(C)



(D)


572


(A)



(B)



(C)



(D)






ten Ausschüsse zu überweisen. Sind Sie damit einver-
standen? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so
beschlossen.

Interfraktionell ist vereinbart, die heutige Tagesord-
nung um die Beschlussempfehlung des Rechtsausschus-
ses auf Drucksache 15/69 zu einer Streitsache vor dem
Bundesverfassungsgericht zu erweitern und jetzt gleich
als Zusatzpunkt 8 – ohne Aussprache – aufzurufen. – Ich
sehe, dass Sie damit einverstanden sind. Dann ist so be-
schlossen.

Ich rufe den soeben aufgesetzten Zusatzpunkt 8 auf:
Abschließende Beratung ohne Aussprache
Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts des Rechtsausschusses (6.Ausschuss)

zu der Streitsache vor dem Bundesverfassungs-
gericht 2 BvE 3/02
– Drucksache 15/69 –
Berichterstattung:
Abgeordneter Andreas Schmidt (Mülheim)


Der Rechtsausschuss empfiehlt, in dem verfassungs-
gerichtlichen Verfahren 2 BvE 3/02 Stellungnahmen ab-
zugeben und den Präsidenten zu bitten, einen Prozess-
bevollmächtigten zu bestellen. Wer stimmt für die
Beschlussempfehlung auf Drucksache 15/69? – Wer stimmt
dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung
ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthal-
tung der Oppositionsfraktionen angenommen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 5 a und 5 b sowie
Zusatzpunkt 3 auf:

5. Wahlen zu Gremien
a) Schriftführer gemäß § 3 der Geschäftsord-

nung
– Drucksache 15/50 –

ZP 3 Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU
Bestimmung des Verfahrens für die Berech-
nung der Stellenanteile der Fraktionen im Aus-
schuss nach Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes

(Vermittlungsausschuss)

– Drucksache 15/47 –

5. b) Ausschuss nach Art. 77 Abs. 2 des Grund-
gesetzes (Vermittlungsausschuss)

– Drucksachen 15/51, 15/52, 15/53, 15/54 –

Tagesordnungspunkt 5 a. Für die Wahl der Schrift-
führerinnen und Schriftführer liegt ein gemeinsamer
Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, der CDU/CSU,
des Bündnisses 90/Die Grünen und der FDP auf Druck-
sache 15/50 vor. Wer stimmt für diesen Wahlvorschlag?
– Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Wahlvor-
schlag ist damit einstimmig angenommen. Ich gratu-
liere den gewählten Kolleginnen und Kollegen im Na-
men des ganzen Hauses und wünsche eine gute
Zusammenarbeit.


(Beifall)


Zusatzpunkt 3. Mir wurde mitgeteilt, dass das Wort ge-
wünscht wird. Zunächst hat der Kollege Kauder von der
CDU/CSU das Wort. Bitte schön.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Volker Kauder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Her-

    ren! Meine Fraktion beantragt, die Besetzung der 16 vom
    Bundestag zu wählenden Mitglieder des Vermittlungs-
    ausschusses nach dem Ergebnis vorzunehmen, zu dem
    alle bekannten mathematischen Verteilsysteme kom-
    men. Danach sind sieben Mitglieder der SPD-Fraktion,
    sieben Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion und je ein Mit-
    glied der Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen und der
    FDP-Fraktion in den Vermittlungsausschuss zu wählen.

    Dies entspricht auch dem Charakter dieses Gremi-
    ums. Der Vermittlungsausschuss unterscheidet sich
    grundlegend und grundsätzlich von den regulären Aus-
    schüssen des Deutschen Bundestages. Diese nehmen
    Kontroll- und Untersuchungsaufgaben des Bundestages
    wahr und bereiten die Plenarentscheidungen vor. Deshalb
    ist es richtig, dass sich in diesen Ausschüssen die politi-
    schen Mehrheitsverhältnisse, die im Plenum gegeben
    sind, widerspiegeln.

    Der Vermittlungsausschuss dagegen ist im Grund-
    gesetz verankert. Die Mitgliederzahl ist festgelegt und
    kann nicht verändert werden. Er ist – darin unterscheidet
    er sich von allen anderen Ausschüssen – ein gemeinsames
    Organ von Bundestag und Bundesrat. Seine Mitglieder
    sind unabhängig. Er soll verhandeln und Kompromisse
    erzielen; er ist nicht in erster Linie auf Kampfentschei-
    dungen angelegt, wie es bei anderen Ausschüssen der Fall
    ist. Damit ist die Möglichkeit eines Patts bereits im Sys-
    tem des Vermittlungsausschusses angelegt. Es geht bei
    der Besetzung des Vermittlungsausschusses nicht aus-
    schließlich darum, eine Mehrheit abzubilden. Wer so ar-
    gumentiert, verkennt den besonderen Charakter des Ver-
    mittlungsausschusses.

    Das Bundesverfassungsgericht hat verlangt, dass bei
    der Besetzung von Ausschüssen ein nachvollziehbares
    mathematisches Zählsystem angewandt wird. Die Regie-
    rungskoalition hat mit ihrer Mehrheit beschlossen, dieses
    anerkannte System nicht anzuwenden, sondern sie will
    die Besetzung des Vermittlungsausschusses willkürlich
    festlegen.


    (Vorsitz: Vizepräsidentin Susanne Kastner)

    Die Koalition hat in ihrem Antrag zur Berechnung der

    Zahl der jeweils zu entsendenden Mitglieder die willkür-
    liche Verteilung festgelegt und mit ihrer Mehrheit durch-
    gesetzt. Nun wollen Sie diesen Verteilungsschlüssel bei
    der Besetzung des Vermittlungsausschusses anwenden.
    Wir halten dies für eine Verletzung der Verfassung und ha-
    ben deshalb das Bundesverfassungsgericht angerufen.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


    Das Bundesverfassungsgericht hat noch keine Ent-
    scheidung getroffen. Trotzdem wollen Sie heute die Be-
    setzung des Vermittlungsausschusses nach Ihren Vorstel-
    lungen durchsetzen. Wir halten dies für keinen guten

    Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms




    Volker Kauder
    Umgang mit dem Parlament wie auch mit dem Bundes-
    verfassungsgericht, auf das damit erneut Druck ausgeübt
    werden soll.


    (Widerspruch des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Auch wir wünschen, dass der Vermittlungsausschuss
    rasch arbeitsfähig wird und in die Lage versetzt wird, zügig
    zu arbeiten. Aber wir wollen, dass die Bundestagsbank so
    besetzt wird, wie es Recht und Ordnung verlangen.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


    Obwohl wir davon ausgehen müssen, dass Sie dem
    höchsten deutschen Gericht nicht den notwendigen Res-
    pekt entgegenbringen und die Entscheidung des Bundes-
    verfassungsgerichts nicht abwarten, werden wir uns nicht
    verweigern. Ich möchte daher bereits jetzt im Namen mei-
    ner Fraktion erklären, dass wir uns nicht schmollend
    zurückziehen werden. Vielmehr werden wir das Verfah-
    ren, wie Sie es betreiben, zwar als Affront gegenüber dem
    Bundesverfassungsgericht darstellen; aber wir werden
    uns an der Wahl beteiligen. Sollten Sie also bei Ihrer
    Rechtsauffassung bleiben, werden wir heute unsere Mit-
    glieder für die ersten sechs Plätze im Vermittlungsaus-
    schuss zur Abstimmung stellen. Ich bin mir jedoch sicher,
    dass dieses Thema erneut im Plenum des Deutschen Bun-
    destags diskutiert werden wird und dass wir nach der Ent-
    scheidung des Bundesverfassungsgerichts das Mitglied
    für den siebten Platz im Vermittlungsausschuss und sei-
    nen Stellvertreter wählen werden können.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)