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  • tocInhaltsverzeichnis
    Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig 18231 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 18231 A Begrüßung des Vizepräsidenten des Bundes- rechnungshofes, Dr. Dieter Engels . . . . . . . 18256 D Informationen über Anschläge auf Ziele in den USA . . . . . . . . . 18282 D, 18286 B,C Tagesordnungspunkt 1: a) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 (Haushaltsgesetz 2002) (Drucksache 14/6800) . . . . . . . . . . . . . 18231 D b) Unterrichtung durch die Bundes- regierung: Finanzplan des Bundes 2001 bis 2005 (Drucksache 14/6801) . . . . . . . . . . . . . 18232 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses – zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Entlastung der Bundes- regierung fürdas Haushaltsjahr1999 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1999) – zu der Unterrichtung durch den Bun- desrechnungshof: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2000 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 1999) (Drucksachen 14/3141, 14/4226, 14/4571 Nr. 1.2, 14/6521) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18232 A Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 18232 B Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . . . . . . . 18245 B Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18249 C Dr. Günter Rexrodt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . 18253 B Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18256 D Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . . . . 18261 B Dr. Christa Luft PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18262 A Hans Georg Wagner SPD . . . . . . . . . . . . . . . 18264 B Peter Rauen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 18269 C Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18272 D Dr. Hermann Otto Solms FDP . . . . . . . . . . . . 18275 A Dr. Barbara Höll PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18276 A Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . . . . . . 18277 A Gerda Hasselfeldt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 18280 C Hans-Eberhard Urbaniak SPD . . . . . . . . . . . 18282 D Hans Jochen Henke CDU/CSU . . . . . . . . . . . 18284 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18286 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 18287 A Plenarprotokoll 14/185 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 185. Sitzung Berlin, Dienstag, den 11. September 2001 I n h a l t : Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung – des Entwurfs eines Gesetzes über die Fest- stellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 (Haushaltsgesetz 2002) – der Unterrichtung: Finanzplan des Bundes 2001 bis 2005 (Tagesordnungspunkt 1 a und b) Uta Titze-Stecher SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18287 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001 Hans Jochen Henke 18286 (C) (D) (A) (B) 1) Anlage 2 2) Die Rede lag bei Redaktionsschluss nicht vor. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001 18287 (C) (D) (A) (B) Behrendt, Wolfgang SPD 11.09.2001** Bohl, Friedrich CDU/CSU 11.09.2001 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 11.09.2001** Klaus Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ 11.09.2001 DIE GRÜNEN Doss, Hansjürgen CDU/CSU 11.09.2001 Ernstberger, Petra SPD 11.09.2001*** Forster, Hans SPD 11.09.2001 Götz, Peter CDU/CSU 11.09.2001 Hauer, Nina SPD 11.09.2001 Hörster, Joachim CDU/CSU 11.09.2001 Dr. Hornhues, CDU/CSU 11.09.2001** Karl-Heinz Klemmer, Siegrun SPD 11.09.2001 Knoche, Monika BÜNDNIS 90/ 11.09.2001 DIE GRÜNEN Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 11.09.2001 Dr. Lippelt, Helmut BÜNDNIS 90/ 11.09.2001* DIE GRÜNEN Nolte, Claudia CDU/CSU 11.09.2001 Raidel, Hans CDU/CSU 11.09.2001*** Rehbock-Zureich, SPD 11.09.2001 Karin Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 11.09.2001 Schloten, Dieter SPD 11.09.2001*** Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 11.09.2001** Hans Peter Schütz (Oldenburg), SPD 11.09.2001 Dietmar Stöckel, Rolf SPD 11.09.2001*** Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 11.09.2001 Thiele, Carl-Ludwig FDP 11.09.2001 Vogt (Pforzheim), Ute SPD 11.09.2001 Wistuba, Engelbert SPD 11.09.2001 Wolff (Wolmirstedt), SPD 11.09.2001 Waltraud Zierer, Benno CDU/CSU 11.09.2001* * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an der ... Jahreskonferenz der Interparlamenta- rischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung – des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 (Haushaltsgesetz 2002) – der Unterrichtung: Finanzplan des Bundes 2001 bis 2005 (Tagesordnungspunkt 1a und b) Uta Titze-Stecher (SPD):In der laufenden Sitzungs- woche diskutieren wir in erster Lesung das Bundeshaus- haltsgesetz 2002, das heißt den Bundeshaushalt für das nächste Jahr sowie den Finanzplan des Bundes für die Jahre 2001 bis 2005. Natürlich geht es dabei zur Sache – und das ist auch richtig so. Denn Zahlen sind Fakten. Und Haushaltszah- len spiegeln klar und eindeutig die politische Handschrift der jeweiligen Regierung wider. Insofern wird die Haus- haltsdebatte traditionell – und zu Recht – zur Generalaus- einandersetzung zwischen Opposition und Regierung bzw. Regierungsfraktionen über die zukünftige Politik, konkretisiert im Bundeshaushalt. In den Kontext dieser politischen Generalabrechnung passt natürlich nahtlos die Debatte um die Entlastung der Bundesregierung für das Jahr 1999. Denn eine Bundesre- gierung, deren Haushalts- und Wirtschaftsführung in der Vergangenheit nicht nur Anlass zu Beanstandungen gege- ben hat – das ist normaler Alltag, wie insbesondere die Mit- glieder des Rechnungsprüfungsausschusses und des Bun- desrechnungshofes wissen –, eine Bundesregierung, der weder vom Bundesrat noch vom Bundestag Entlastung er- teilt wurde, wäre am Ende. – Davon kann keine Rede sein. Für die amtierende Bundesregierung kann ich grünes Licht geben: Der Bundesrat hat der Bundesregierung in seiner 758. Sitzung am 21. Dezember 2000 die Entlastung für das Haushaltsjahr 1999 erteilt. entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Anträge des BMF und die Bemerkungen des BRH in sieben Sitzungen ausführlich beraten und dem Haushaltsausschuss einstim- mig die Entlastung der Bundesregierung für das Haus- haltsjahr 1999 vorgeschlagen. In seiner 77. Sitzung vom 27. Juni 2001 hat schließlich der Haushaltsausschuss mehrheitlich bei Stimmenthal- tung der CDU/CSU beschlossen, dem Deutschen Bun- destag die Entlastung zu empfehlen. Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2000 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes sind die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung durch den Bundestag im Haushaltskreislauf. Die jährliche Vorlage der Bemerkungen des Bundes- rechnungshofes an den Adressatenkreis Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag markiert daher nicht nur den Zeitpunkt öffentlicher Aufmerksamkeit, sondern den Be- ginn des parlamentarischen Verfahrens. Der Rechnungsprüfungsausschuss, ein Unterausschuss des Haushaltsausschusses, befasst sich intensiv mit der Kritik, die der Bundesrechnungshof am Einnahme- und Ausgabeverhalten des Bundes in seinen Bemerkungen aufgelistet hat. Als Ergebnis der Beratungen fasst der Rechnungsprü- fungsausschuss zu jeder einzelnen Bemerkung einen Be- schluss, in 93 Prozent der Fälle verbunden mit zustim- mender Kenntnisnahme, der auch festlegt, mit welchen Maßnahmen innerhalb welchen Zeitrahmens die geprüfte Verwaltung oder Behörde zu reagieren hat. Insofern haben die Bemerkungen des Bundesrech- nungshofes eine große Wirkung, oder, um ein Bild zu ge- brauchen: Wir, das Parlament, sind die Zähne, die der Ti- ger Bundesrechnungshof braucht, um Ministerien und Verwaltungen zu verpflichten, Mängel durch ganz be- stimmte Maßnahmen abzustellen. Ich möchte mich daher, auch im Nahmen meiner Kolle- ginnen und Kollegen im Rechnungsprüfungsausschuss und im Haushaltsausschuss, bei der Präsidentin des Bundes- rechnungshofes und ihren Mitarbeitern sehr bedanken für die außerordentlich gute und effektive Zusammenarbeit. Mein Dank gilt ebenso den Kollegen und Kolleginnen des Rechnungsprüfungsausschusses – sie haben mir seine Leitung leicht gemacht – und den Mitarbeitern des Rech- nungsprüfungsausschusssekretariats. Im Jahresbericht sind rund 100 Einzelbeiträge aufge- listet, die finanzwirtschaftlich bedeutsam sind, exempla- rische Mängel verdeutlichen oder/und für die Gesetzge- bung und andere Entscheidungen wichtig sind. Immer ist die Kritik mit konkreten Verbesserungsvorschlägen ver- bunden, also konstruktiv. Prüfung und Beratung durch den Bundesrechnungshof beschränken sich allerdings nicht nur auf den Jahresbe- richt. Jährlich verfassen der Bundesrechnungshof und seine Prüfungsämter Hunderte von Prüfungsmitteilungen, deren Vorschläge und Anregungen die Verwaltungen un- mittelbar umsetzen, ohne dass darüber groß öffentlich be- richtet wird. Immer häufiger finden sich daher auf der Tagesordnung des Rechnungsprüfungsausschusses Tagesordnungpunkte, die auf Vorschlag des Bundesrechnungshofes und zustän- digen Berichterstatters als „erledigt“ angesehen, also nicht mehr beraten werden. Das ist eine gute Entwicklung, da sie verdeutlicht, dass diese Bundesregierung bestrebt ist, die Vorschläge des Hofes und die Beschlüsse des Parlaments umzusetzen – zum eigenen Vorteil! Denn dadurch konnten Entlastungen des Bundeshaushalts in Höhe von mehreren 100 Milli- onen DM erzielt werden; in den kommenden Jahren kön- nen sogar Jahr für Jahr mehr als 10 Milliarden DM an Ent- lastungen erreicht werden. Wie wir alle wissen, ist Vertrauen gut, Kontrolle aber unabdingbar notwendig, damit einmal Erreichtes stabili- siert wird und Mängel minimiert bzw. abgestellt werden. Bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Jahres- rechnung 1999 hat der Bundesrechnungshof hinsichtlich des kassenmäßigen Ergebnisses keine für die Entlastung relevanten Abweichungen zwischen den Beträgen in den Rechnungen und in den Büchern festgestellt; dies gilt gleichermaßen für die Rechnungen der 16 Sonderver- mögen. So weit, so gut. Verbesserungswürdig sind allersdings folgende Punkte in der Jahresrechnung: So enthält die Haushalts- und Ver- mögensrechnung unzutreffende, widersprüchliche oder unklare Angaben. So zum Beispiel die unvollständige Ausweisung von in Anspruch genommenen Verpflich- tungsermächtigungen. Stichprobenweise Prüfungen der Einnahmen und Aus- gaben ergaben ordnungsgemäße Belege; aber auch hier bemängelt der Hof formale Fehler. So zum Beispiel bei den Feststellungsvermerken auf den begründenden Un- terlagen, bei der Vollständigkeit von Unterlagen, ja sogar beim Ausfüllen der Vordrucke der Kassenanordnungen. Da kann ich nur sagen: Alles lässt sich lernen, auch das korrekte Ausfüllen von Formularen. Daher erwarten wir vom BMF, die für den Haushalt Verantwortlichen in den einzelnen Ministerien und nachgeordneten Dienststellen jährlich im Haushaltsaufstellungsschreiben auf die Not- wendigkeit hinzuweisen, die Vorschriften und Grundsätze für die ordnungsgemäße Veranschlagung und Bewirt- schaftung der Haushaltsmittel hinreichend zu beachten. Zur Haushaltsführung selbst ein paar Bemerkungen: Die Ausgaben lagen mit 482,8 Milliarden DM im Haus- haltsjahr 1999 um rund 2,9 Milliarden DM unter dem veranschlagten Soll von 485,7 Milliarden DM. Die Ein- nahmen – ohne Einnahmen aus Krediten und ohne Münz- einnahmen – unterschritten mit rund 431,5 Milliarden DM ebenfalls das veranschlagte Soll von 432,1 Milliarden DM. Demnach betrug das Finanzierungsdefizit 51,3 Milliar- den DM, also rund 2,3 Milliarden DM weniger als geplant. Zum Haushaltsausgleich trugen in erheblichem Umfang 9,2 Milliarden DM aus Veräußerungen von Beteiligungen und sonstigen Kapitalvermögen bei. 4,1 Milliarden DM da- von sind allein zur Deckung des Zuschussbedarfs bei den Postunterstützungskassen verwendet worden. Ab 2002 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 200118288 (C) (D) (A) (B) werden Privatisierungserlöse, wie vom Bundesrechnungs- hof empfohlen, ausschließlich zur Deckung der Defizite des Postunterstützungskassen verwandt. Im Bereich der über- und außerplanmäßigen Ausga- ben hat sich auf den ersten Blick nichts geändert, was ne- gativ wäre. Bei genauerem Hinsehen stellen wir aber fest, dass sich zwar der Gesamtumfang der überplanmäßigen (5 463 Millionen DM) und außerplanmäßigen Ausgaben (24,2 Millionen DM) in Höhe von 5,5 Milliarden DM nicht nennenswert verringert hat – immerhin 1,1 Prozent des Haushalts-Solls. Die Fallzahl dagegen ist stark gesunken. Als Ausreißer möchte ich hier die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 226 Millionen DM für die knappschaftliche Renten- versicherung nennen, zurückzuführen auf unerwartete Zunahme der Zahl der Renten in den neuen Ländern bei gleichzeitig stärkerem Rückgang der Versicherten – diese Entwicklung war schwer vorhersehbar. Auch die Baumaßnahmen in Berlin und Bonn, die wechselkurzsabhängigen Pflichtbeiträge an internatio- nale Organisationen sowie umzugsbedingte Maßnahmen führten zu überplanmäßigen Ausgaben. Positiv möchte ich unterstreichen, dass die im Haus- haltsgesetz 1999 enthaltenen globalen Minderausgaben in Höhe von rund 1,6 Milliarden DM einschließlich der Ef- fizienzrendite aus dem Bereich der flexibilisierten Ausga- ben der Verwaltung erwirtschaftet wurden. Beim Kapitel „Verpflichtungsermächtigungen“ erin- nere ich daran, dass aufgrund des Regierungswechsels 1998 bis Mitte 1999, das heißt bis zur Verabschiedung des Haushaltsgesetzes am 21. Juni 1999, die vorläufige Haus- haltsführung galt. Dies ist der Grund dafür, dass im Haus- haltsjahr 1999 nur 38 Prozent oder rund 29,2 Milliarden DM der veranschlagten 76 Milliarden DM Verpflich- tungsermächtigungen in Anspruch genommen werden. Die von der Vorgängerregierung vorgelegte Haushalts- rechnung 1998 wies eingegangene Verpflichtungen nicht vollständig aus – so fehlten zum Beispiel Angaben bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in Höhe von 2,8 Milliarden DM. Die unzutreffenden bzw. unterlassenen Buchungen sind in- zwischen in der Jahresrechnung 2000 korrigiert und er- gänzt worden. Der Bundesrechnungshof weist aber nachdrücklich da- rauf hin, dass seitens des BMF Vorkehrungen im Rahmen der Haushaltsführung und Rechnungslegung unerlässlich seien, damit künftig auch alle eingegangenen Verpflich- tungsermächtigungen gebucht werden und die Haushalts- rechnung das eingegangene Verpflichtungsermächtigun- gen-Volumen zutreffend ausweist. Im Übrigen gilt, dass Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben nur dann veranschlagt werden sollen, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben notwendig sind. Alles andere würde gegen den Grundsatz „Haushaltsklarheit/Haus- haltswahrheit“ verstoßen. Die im Rahmen des Haushaltsvollzugs in Anspruch genommene Nettokreditaufnahme (NKA) lag mit 51,1 Mil- liarden DM um 2,4 Milliarden DM unter der Kredit- ermächtigung im Haushaltsgesetz 1999 – da waren noch 53,5 Milliarden DM etatisiert. Die Neuverschuldung war um rund 4,9 Milliarden DM niedriger als die Summe der Investitionsausgaben mit 56 Milliarden DM. Damit wurde die verfassungsrechtliche Kreditobergrenze des Artikel 115 GG eingehalten, auch im Haushaltsvollzug. Die Verschuldung des Bundes aus seinen Finanzkre- diten (einschließlich der in den Bundeshaushalt über- nommenen Sondervermögen) betrug Ende 1999 rund 1 385 Milliarden DM. Dazu kommen die nicht in den Bundeshaushalt eingegliederten Sondervermögen von 110 Milliarden DM (Fonds Deutsche Einheit und ERP- Sondervermögen), für die der Bund geradezustehen hat, sodass sich die Gesamtverschuldung zum Jahresende 1999 auf 1 495 Milliarden DM belief. Mit dem Gesetz zur Eingliederung der Schulden von Sondervermögen in die Bundesschuld hat die rot-grüne Regierung rückwirkend vom 1. Januar 1999 im Wege der Schuldmitübernahme die Verbindlichkeiten der Sonder- vermögen (u. a. Erblastentilgungsfonds) geregelt. Dies war überfällig und wurde seit Jahren vom Bundesrech- nungshof und der damaligen Opposition gefordert – Stich- wort „Schattenhaushalte“. Wir gehen davon aus, dass die dadurch im Hinblick auf die Verschuldungsgrenze des Ar- tikel 115 GG entstandenen Haushaltsspielräume nicht zur Erhöhung der Nettokreditaufnahme führen. Im Zusammenhang mit der finanzwirtschaftlichen Ent- wicklung des Bundes stellt der Bundesrechnungshof eine „leichte Verbesserung der Haushaltslage“ fest, weist aber gleichzeitig auf die weiterhin erheblichen Belastungsfak- toren wie Zins- und Sozialausgaben hin. Auch die Tatsa- che, dass sich die Ausgabenstruktur im Bundeshaushalt in den letzten zehn Jahren zugunsten dieser und anderer kon- sumtiven Ausgaben und zulasten der Ausgaben für Inves- titionen sowie Bildung und Forschung verändert habe, wird betont. Die rot-grüne Bundesregierung hat diese Schieflage durch neue haushaltsmäßige Prioritäten in den erwähnten Bereichen Bildung und Forschung inzwischen deutlich korrigiert. Postitiv vermerkt der Bundesrech- nungshof den Anstieg des Anteils der durch Steuerein- nahmen – und eben nicht Kredite – gedeckten Ausgaben. Der Rückgang der Nettokreditaufnahme ist, so der Bundesrechnungshof, im Verhältnis zum Anstieg der Steuereinnahmen, zu gering. Trotz der bisher praktizier- ten und für die nächsten Jahre vorgesehenen Rückführung der jährlichen Nettoneuverschuldung hat der Bundes- haushalt schlechtere Werte bei wichtigen Finanzkennzif- fern (Kreditinvestitionsquote, Kreditfinanzierungsquote, Deckungsquote) als die Haushalte von Ländern und Kom- munen. Der Anteil des Bundes an der öffentlichen Ge- samtverschuldung hat sich auf hohem Niveau stabilisiert (65 Prozent). Da die mit der Verschuldung verbundenen Zinslasten die politischen Gestaltungsspielräume einengen, ist die Entscheidung, einmalige Einnahmen wie die Erlöse aus der Versteigerung von Mobilfunklizenzen oder Privatisie- rungserlösen schwerpunktmäßig zur Schuldentilgung ein- zusetzen, finanzwirtschaftlich sinnvoll – so der Hof und die rot-grünen Haushälter. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001 18289 (C) (D) (A) (B) Mit der Fortführung des eingeschlagenen Konsolidie- rungskurses (Stichwort: Zukunftsprogramm 2000) trägt die Bundesregierung den Erwartungen des Rechungsprü- fungsausschusses und den Empfehlungen des Bundes- rechnungshofes weitgehend Rechnung, so die Präsidentin des Bundesrechnungshofes, Frau von Wedel, in ihrem Er- gebnisbericht 2001. Einen interessanten, überlegenswerten Vorschlag macht der Bundesrechnungshof im Zusammenhang mit der Neuverschuldungsgrenze gemäß Artikel 115 GG: Er hält dessen Kreditbegrenzungswirkung für unzureichend, da von der zur Ermittlung der Kreditobergrenze herange- zogenen Summe der Investitionsausgaben vor allem Ver- mögensverwertungen abgezogen werden können, die un- ter ökonomischen Gesichtspunkten die Wirkung von Desinvestitionen haben. Mittelfristig empfiehlt der Bun- desrechnungshof, den haushaltsrechtlichen Investitions- begriff zu überprüfen mit dem Ziel einer stärkeren Be- grenzung des Kreditfinanzierungsspielraumes. Der Europäische Stabilitätspakt vom 1. Januar 1999 verpflichtet die elf Teilnehmerstaaten zur Vermeidung übermäßiger Defizite in den öffentlichen Haushalten und droht bei mangelnder Haushaltsdisziplin erhebliche fi- nanzielle Sanktionen an. Immerhin sind sich Bundestag und Bundesrat darüber einig, ihren strikten Konsolidierungskurs fortzusetzen – jedenfalls wurde dies aus Anlass der Beschlussfassung zur Fortführung des Solidarpaktes und zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzierungsausgleichs vom 5. Juli bzw. 13. Juli dieses Jahres in gleich lautenden Ent- schließungen zum Ausdruck gebracht. Zur dauerhaften Einhaltung der Defizitkriterien aus dem Maastricht-Vertrag und dem europäischen Stabi- litäts- und Wachstumspakt streben die Länder eine Rück- führung der Nettoneuverschuldung an, während der Bund im Jahr 2006 einen ausgeglichenen Haushalt, also ohne Nettokreditaufnahme, vorlegen wird. Im Maßstäbegesetz wird in § 3 Abs. 3 geregelt: Bei der Abstimmung der Deckungsbedürfnisse von Bund und Ländern sowie der Gestaltung der öffent- lichen Haushalte ist über die Bestimmungen des Ar- tikel 106 Abs. 3 Satz 3 und 5 des Grundgesetzes hi- naus sicherzustellen, dass durch eine gemeinsame Ausgabenlinie die Bestimmungen des Maastricht- Vertrages und des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts zur Begrenzung des gesamtstaat- lichen Defizits umgesetzt werden. Die Frage wird durch den Bundesrechnungshof zu prü- fen sein, ob mit dieser innerstaatlichen Regelung den besonderen Anforderungen an die innerstaatliche Koordi- nierung der öffentlichen Haushalte ausreichend Rech- nung getragen wird. Die noch erforderlichen Abstim- mungsgespräche zwischen Bund und Ländern zu den Verfahrensregelungen im Haushaltsgrundsätzegesetz soll- ten nun zügig in Angriff genommen werden. Schließlich liegt es im originären Interesse des Bundes, die Gespräche erfolgreich zum Abschluss zu bringen: Für den Fall möglicher Sanktionen durch die Europäische Ge- meinschaft wegen Überschreitung der insgesamt zulässi- gen gesamtstaatlichen jährlichen Verschuldung haftet nämlich bisher allein der Bund – ein unhaltbarer Zustand. Im Übrigen konterkarieren milliardenteure Wunschlis- ten aus bestimmten Bundesländern natürlich die selbst- gesteckten Stabilitätsziele ... Ich stelle positiv fest, dass im zwischenzeitlich verab- schiedeten Maßstäbegesetz langjährige Forderungen des Bundesrechnungshofes und Vorgaben des Bundesverfas- sungsgerichts endlich erfüllt werden: Bundesergänzungs- zuweisungen werden darum als nachrangig definiert, auch ihr Volumen wird begrenzt. Am Schluss seiner Feststellungen zur finanzwirtschaft- lichen Entwicklung des Bunds empfiehlt der Bundesrech- nungshof eine vorsichtige Einschätzung der künftigen Haushaltsentwicklung bei der Fortschreibung der Finanz- pläne, um die zum Teil erheblichen Planabweichungen zu minimieren, zum Beispiel zu günstige Steureinnahmen und zu niedrige Ausgaben für Sozialleistungen. Um für ungünstige Entwicklungen auf der Einnahme- und Ausgabeseite gerüstet zu sein, empfiehlt der bundes- rechnungshof die Aufnahme von Planungsreserven. Die bisherigen Finanzpläne enthalten bereits solche Reserven in Form so genannter globaler Mehrausgaben, leider nur auf der Ausgabenseite. Durch eine verstärkte und verstetigte Risikovorsorge könnten dann nämlich finanzwirtschaftliche Mehrbelas- tungen für den Bundeshaushalt, zum Beispiel aufgrund abweichender konjunktureller Entwicklungen oder verän- derter politischer Prioritätensetzungen, bei der Fort- schreibung der Finanzpläne leichter aufgefangen werden. Der Bundesrechnungshof konzediert, dass sich im Fi- nanzplan bis 2004 eine Verstetigung der finanzwirtschaft- lichen Eckwerte abzeichnet – also der richtige Weg be- schritten wird. Ein abschließendes Wort zur Umsetzung der flexiblen Haushaltsinstrumente nach dem Haushaltsrechts-Fort- entwicklungsgesetz in der Bundesverwaltung. Der Bund hat 1997 sein Haushaltsrecht flexibilisiert. Weitere neue Instrumente des Haushaltswesens werden derzeit erprobt und implementiert. Zwar sind hier Länder und Kommunen weiter, aber auf Bundesebene bewegt sich doch manches: Das erwähnte Gesetz hat nicht unwesentliche Neuerungen gebracht, vor allem eine erweiterte Deckungsfähigkeit der Ausgaben, das heißt Haushaltsmittel können stärker als bisher für andere als im Haushaltsplan vorgesehene Zwecke verwendet werden. Innerhalb der Hauptgruppe sind die Ausgaben in vollem Umfang deckungsfähig, zwischen den Haupt- gruppen zu 20 Prozent. Auch sind Ausgaben stärker als bisher in die folgenden Jahre übertragbar und stehen den Verwaltungen zusätzlich zu den Haushaltsmitteln des neuen Haushalts als Ausgabenreste zur Verfügung. Als Gegenleistung für die erhöhte Flexibilität beim Haus- haltsvollzug erbringen die Verwaltungen die so genannte Effizienzrendite, die zu einer globalen Kürzung der Ver- waltungsausgaben geführt hat. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 200118290 (C) (D) (A) (B) Der Hof stellt fest, dass im Haushalt 2000 mittlerweile 134 Kapitel mit rund 4 800 Titeln und einem Ausgaben- volumen von rund 27,7 Milliarden DM (entspricht rund 5,8 Prozent der Gesamtausgaben, beinahe doppelt so viel wie im Haushaltsjahr 1998, dem ersten Jahr der Flexibili- sierung). Schaut man genau hin, stellt sich heraus, dass zwar deutlich weniger Haushaltsmittel ausgegeben wurden als veranschlagt; dies lag aber einmal an der Effizienzrendite, zum anderen an der Übertragung von Ausgabenresten in die Folgejahre. Daher lässt sich sagen, dass die endgülti- gen Einsparwirkungen für den Bundeshaushalt noch nicht abschließend bezifferbar sind, da die entstandenen Min- derausgaben als Ausgabenreste in die Folgejahre über- tragbar sind und gegebenenfalls zusätzlich verausgabt werden können. Jedenfalls lässt die Ausgabenentwicklung der Verwal- tungskapitel zum Jahresende („Dezemberfieber“) noch keinen Trend zu einem gleichmäßigeren Ausgabenverhal- ten erkennen. Dies dürfte mit zunehmender Praxiserfah- rung im Umgang mit der erweiterten Übertragbarkeit er- reichbar sein. Das Kernstück der Haushaltsflexibilisierung ist die volle überjährige Verfügbarkeit nicht in Anspruch ge- nommener Haushaltsmittel. Zum Jahresende sind bei den flexibilisierten Verwaltungsausgaben Ausgabenreste in Höhe von 962 Millionen DM entstanden, die bis Ende 1999 auf rund 1,86 Milliarden DM angestiegen sind. Das BMF hat, um ein weiteres Anwachsen der Ausga- benreste zu begrenzen, Anteile dieser Ausgabenreste in Abgang gestellt – so zum Beispiel für das Haushaltsjahr 2000 im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2001 insge- samt 256 Millionen DM. Dies anerkennt der Bundesrech- nungshof ausdrücklich. Darüber hinaus hält der Hof die konsequente Beach- tung der gesetzlich vorgesehenen zeitlichen Verfüg- barkeitsbeschränkung – auf zwei Jahre nämlich – von Ausgaberesten für ein probates Mittel gegen das unkon- trollierte Anwachsen von Ausgaberesten, ebenso die Be- schränkung von Ausgaberesten bei den Personalausga- ben, die mit 82 Prozent den überwiegenden Anteil an den flexibilisierten Ausgaben bilden. Das BMF hat Hinweise des Bundesrechnungshofes umgesetzt und macht die Inanspruchnahme der so ge- nannten Personalverstärkungsmittel davon abhängig, dass die Deckungsmöglichkeiten innerhalb der flexibili- sierten Personalausgaben ausgeschöpft worden sind. Das BMF hat darüber hinaus bereits im Rahmen der Haus- haltsaufstellung 2001 eine Schlüssigkeitsprüfung des Be- darfs an Ausgaberesten durchgeführt und diesen Bereich um 259 Millionen DM vermindert. Grundsätzlich zeigt dieses Beispiel, dass die Bundes- regierung die Ratschläge und Empfehlungen des Bundes- rechnungshofes ernst nimmt und umsetzt – allerdings unter tatkräftiger Mithilfe des Rechnungsprüfungsaus- schusses. Immerhin hat die Bundesregierung am 1. Dezember 1999 ein Gesamtkonzept zur Verwaltungsreform be- schlossen mit dem Namen „Moderner Staat, moderne Verwaltung“. Auf dieser Grundlage laufen derzeit Pilot- projekte und Vorarbeiten, sodass sich mittelfristig fol- gende Elemente für eine neue Haushaltspraxis des Bun- des abzeichnen: Budgetierung und Flexibilisierung, Kosten-Leistungs-Rechnung und Controlling, Produkt- haushalte und dezentrale Ressourcen-Verantwortung, Kontraktmanagement und ergebnisorientierte Steuerung, Stärkung der Eigenverantwortung der Bewirtschafter durch Zusammenführung von Sach- und Finanzverant- wortung, Managementsysteme zur Erfassung des Vermö- gens des Bundes. Diese Perspektive macht deutlich, dass auch das Haus- halts- und Rechnungswesen ständiger Reformen bedarf. Diese Bundesregierung will die genannten Reformen; sie berichtet dem Haushaltsausschuss regelmäßig über den Fortgang der Haushaltsreform. Nun liegt es an der politischen Leitung, die Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter von der Reform zu überzeugen durch Informationen über die Ziele der Haushaltsflexibi- lisierung, durch nähere Vereinbarungen mit den Bewirt- schaftern, durch die Verlagerung finanzieller Verantwor- tungen. Die Umsetzung der Reform wird die Tätigkeit des Bundesrechnungshofes modifizieren, das heißt der Bera- tungsaspekt, die begleitende Prüfung, wird zunehmen, Programm- und Querschnittsprüfungen werden an Be- deutung gewinnen. Dabei wird der Bundesrechnungshof auch wie bisher seine traditionelle Rolle wahrnehmen, das Parlament in seiner Funktion zu unterstützen, die Exeku- tive zu kontrollieren. Und weil wir die Kontrolle der Exekutive dank des Bundesrechnungshofes durchgeführt haben, bitte ich Sie für das Haushaltsjahr 1999 um die Entlastung der Bundes- regierung. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001 18291 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Bevor ich dem nächs-
    ten Redner das Wort erteile, begrüße ich auf der Tribüne
    den Vizepräsidenten des Bundesrechnungshofes, Herrn
    Dr. Engels, sehr herzlich. Ich freue mich, dass Sie an un-
    seren Beratungen teilnehmen.


    (Beifall)


    Nun erteile ich das Wort dem Kollegen Oswald
    Metzger, Bündnis 90/Die Grünen.



Rede von Oswald Metzger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte
mit einer nüchternen Zahl beginnen und damit der derzei-
tigen Stimmung in unserer Gesellschaft, in der Kassandra

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001

Dr. Günter Rexrodt

18256


(C)



(D)



(A)



(B)


Konjunktur hat, einige Fakten entgegenhalten. Ich kann
Ihnen verkünden, dass die Steuereinnahmen des Bun-
des zum Stand Ende August dieses Jahres um 400 Milli-
onen DM höher lagen als zum vergleichbaren Zeitpunkt
des Vorjahres und damit aus heutiger Perspektive eine
gute Chance besteht, dass der Bundeshaushalt dieses Jahr
nicht unter starken Steuerausfällen leidet, wie es in Hor-
rorszenarien dargestellt wird.


(Hans-Peter Repnik [CDU/CSU]: Aber wir sprechen jetzt über 2002, lieber Herr Kollege Metzger!)


In diesem Jahr sind keine konjunkturbedingten Steuer-
ausfälle zu konstatieren, sondern nur solche aufgrund un-
serer Steuerreform, die den Bürgern und der Wirtschaft
zugute kommt. Das ist für mich als Haushälter ein gutes
Zeichen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Je länger ich dem Parlament angehöre, umso mehr
denke ich, dass ich in der Vorbereitung auf eine solche
Rede nur zu lesen brauche, was die Kollegen Austermann
und Rexrodt im vorangegangenen Jahr gesagt haben,
denn die Argumente wiederholen sich.


(Franziska Eichstädt-Bohlig [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Sie üben Recycling!)


Da das Gedächtnis der Menschen kurz ist, eine kurze
Replik in Zahlen, um zu zeigen, dass man Äpfel mit Äp-
feln vergleichen muss und nicht Äpfel mit Birnen.

Wenn ich mir – das ist vor allem an Ihre Adresse ge-
richtet, Kollege Austermann – unsere Legislaturperiode
anschaue, stelle ich fest: Wir haben die Bundesschulden
in unserer Regierungszeit bis 2002 unter Einrechnung der
UMTS-Erlöse um 38,6 Milliarden Euro erhöht; das sind
5,2 Prozent mehr Schulden in den vier Jahren unserer Re-
gierungszeit als in den vier Jahren davor.


(Dietrich Austermann [CDU/CSU]: Woher kommen denn die 100 Milliarden DM?)


Ihre Regierung hat die Verschuldung des Bundes zwi-
schen 1995 und 1998 um 141 Milliarden Euro oder
23 Prozent erhöht. Da war die Wiedervereinigung kas-
senmäßig sozusagen längst bewältigt. Das zeigt die
tatsächliche Konsolidierungsleistung dieser Regierung.
Diese Konsolidierung hat mit Sicherheit einen Namen; er
lautet Hans Eichel.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Zuruf von der CDU/CSU: Beleidige ihn mal nicht!)


Auch eine andere Aussage, Kollege Austermann, muss
man sich auf der Zunge zergehen lassen. In den vier Jah-
ren unserer Regierungszeit – den Ist-Ergebnissen der letz-
ten zwei Jahre, dem Soll-Ansatz dieses Jahres und dem
Regierungsentwurf – haben wir insgesamt 8 Milliar-
den Euro Privatisierungseinnahmen. Sie hatten in den
letzten vier Jahren Ihrer Regierungszeit 14 Milliarden
Euro Privatisierungseinnahmen für den Bundeshaushalt.
Das ist ein Unterschied. Deshalb ist Ihre Behauptung, wir
hätten angesichts der Privatisierungseinnahmen unsere
Verschuldung künstlich heruntergerechnet, falsch. Umge-

kehrt wird ein Schuh daraus: Sie waren doch diejenigen,
die allein im Wahljahr 1998, 10 Milliarden Euro Privati-
sierungserlöse einstellen mussten, um den Haushalt ver-
fassungsgemäß zu halten. Das ist die Wahrheit; da beißt
die Maus keinen Faden ab.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Bartholomäus Kalb [CDU/ CSU]: Haben Sie nicht 1999 davon noch profitiert?)


Drittes Argument: 1998 mussten Sie die Ausgaben des
Bundes mit einer Kreditaufnahme in Höhe von 12 Pro-
zent der Gesamtausgaben finanzieren. Wenn Sie die Net-
tokreditaufnahme des kommenden Jahres in Höhe von
21,1 Milliarden Euro in Relation zu den Ausgaben des
Bundes setzen, dann stellen Sie fest, dass wir nächstes
Jahr nur noch eine Kreditaufnahme von 8,5 Prozent in Be-
zug auf die Gesamtausgaben brauchen. Das zeigt, dass
wir in den letzten Jahren auf dem Pfad der finanzpoliti-
schen Tugend in der Tat ein ganz erhebliches Stück vo-
rangekommen sind und dass die Behauptung: „Rote und
Grüne können mit Geld umgehen“


(Dietrich Austermann [CDU/CSU]: Das ist falsch!)


inzwischen in entsprechenden Veranstaltungen einen po-
sitiven Klang hat, selbst bei Wirtschaftskreisen, Herr
Rexrodt. Wenn ich mit Unternehmern gesprochen habe
– Unternehmer wählen sicher eher die FDP als die Grünen
oder die SPD –, dann habe ich sie gefragt, wobei ich von
ihnen eine ehrliche Reaktion verlangt habe: Hättet ihr er-
wartet, dass es die Koalition, die nach der politischen Far-
benlehre Mitte/links angesiedelt ist, in ihrer Regierungs-
zeit schafft, mit den Finanzen so umzugehen, dass wir von
der Verschuldung herunterkommen?


(Dr. Günter Rexrodt [FDP]: Sie haben ja von uns abgeschrieben!)


Die meisten sagen: „Nein, das haben wir nicht erwartet“
und sind positiv überrascht.

Wenn man dann gleichzeitig zur zweiten Leitplanke,
zur Steuersenkung – die erste Leitplanke ist die Konso-
lidierung – fragt: „Hättet ihr als Unternehmer oder ihr als
Bürgerinnen und Bürger – also, wohlgemerkt, Herr
Rexrodt, in Ihren Wahlmilieus, bei Gutsituierten und nicht
in der Unterschicht – erwartet, dass die rot-grüne Koali-
tion im Rahmen ihrer Steuerpolitik den Grundfreibetrag
erhöht?“, dann wird geantwortet, das habe man natürlich
erwartet.


(Dr. Günter Rexrodt [FDP]: Die müssten euch doch in Scharen zulaufen!)


Das haben wir getan. Wenn man fragt: „Hättet ihr es er-
wartet, dass, wie es jetzt im Gesetzblatt steht, die Steuer-
sätze von 53 auf 42 Prozent im oberen Bereich und von
fast 26 auf 15 Prozent im unteren Bereich gesenkt wer-
den?“, dann antworten sie: Nein, das hätten wir nicht er-
wartet. – Beides erreichen wir mit weniger Schulden und
sinkender Steuerlast für die Bürgerinnen und Bürger. Das
muss klar sein.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


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Kollege Rexrodt, ein weiterer Punkt – dabei will ich
ehrlich sein; denn Sie haben es positiv formuliert –: Die
jetzige Regierung, die eine große Volkspartei im Boot hat
– Volksparteien fällt die Entscheidung zu einer solchen
Konzeption immer schwerer als kleinen Parteien; denn sie
haben eine viel breitere Schicht von Wählern zu vertre-
ten –, hat es geschafft


(Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Mitleid mit der SPD! – Joachim Poß [SPD]: Die FDP stand nie für Konsolidierung, obwohl sie klein ist!)


– das weiß ich, Kollege Poß –, die Rentenreform mit dem
Einstieg in die Kapitaldeckung durchzuführen. Irgend-
wann in den nächsten Jahrzehnten wird man in den Anna-
len den Tag im Januar 2001, an dem dieses Parlament den
Einstieg in die kapitalgedeckte Rentenversicherung be-
schlossen hat, als einen ganz besonderen Tag vermerken.


(Hans-Peter Repnik [CDU/CSU]: Die wir euch in den Rentenkonsensverhandlungen abgetrotzt haben!)


Dies war eine Strukturreform, die möglicherweise bei-
spielgebend für andere Strukturreformen in dieser Gesell-
schaft ist, zum Beispiel für die anstehende im Gesund-
heitsbereich. Denn ohne diese Strukturreform, Kollege
Rexrodt, können wir die demographischen Probleme
unserer alternden Gesellschaft, aber auch die aller ande-
ren Industriestaaten in der Tat nicht schultern.


(Dr. Günter Rexrodt [FDP]: Gut, dass Sie mir zustimmen!)


Das ist eine ganz einfache Botschaft.

Sie sollten sich diese Reformagenda einmal vor Au-
gen führen. Diesen Problemdruck haben Sie uns hinter-
lassen; das habe ich schon vor einem Jahr gesagt. Ich
finde es immer langweilig, die gleichen Reden zu halten.
Schon damals habe ich Ihnen gesagt: Sie haben 30 Jahre
lang regiert; die Schwarzen neben Ihnen haben 16 Jahre
regiert. Sie waren bei jeder Verschuldung dabei.


(Dr. Konstanze Wegner [SPD]: Jawohl!)


Von unter 100 Milliarden DM hinauf auf rund 1,5 Billio-
nen DM war die FDP 30 Jahre lang dabei. Sie waren die
ganze Zeit über dabei, als die Lohnnebenkosten um rund
16 Prozentpunkte gestiegen sind.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Dr. Günter Rexrodt [FDP]: Aber immer dagegen!)


Ich kann es nicht mehr hören, dass die Liberalen sozusa-
gen der Hort einer angebotsorientierten und vernünftigen
Wirtschafts- und Finanzpolitik sind. Sie waren immer die-
jenigen, die die Backen aufgeblasen haben.


(Dr. Günter Rexrodt [FDP]: Warum haben Sie dann unsere Politik übernommen, Herr Metzger? Sie reden doch in unseren Termini! Sie haben unsere Politik übernommen! Abgeschrieben haben Sie!)


– Herr Rexrodt, um es einmal deutlich zu sagen: Zwischen
1994 und 1998, damals in der Opposition, haben wir – ich
war schon damals Sprecher unserer Fraktion – bei der

Rente Reformen angemahnt. Die Kollegin Fischer in un-
serer Fraktion hat den demographischen Faktor mehr-
heitsfähig gemacht.


(Dr. Günter Rexrodt [FDP]: Was? Was kamen denn da für Anträge? Oh Gott!)


Das war eine Leistung. Unsere Partei hat ihr Konzept
übernommen. Es war wichtig, dass wir uns in der Oppo-
sitionszeit die Mühe gemacht haben, den Menschen nicht
wohlfeil nach dem Mund zu reden, sondern Konzepte an-
zubieten.


(Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Da waren Ihre Leute noch in Mutlangen bei der Sitzblockade!)


Die Politik, an Konzepten orientiert Finanzpolitik zu
machen, zahlt sich aus – auch jetzt. Aus der ruhigen Hand
machen Karikaturisten eine zitternde Hand; das ist ab-
surd. Die langen Linien im Bereich der Finanzpolitik auf-
gezeigt, heißen: Staatsverschuldung heruntersetzen und
die Steuer- und Abgabenlast durch Strukturreformen, aber
teilweise auch durch eine Umfinanzierung reduzieren. Es
ist ein von der gesamten Wirtschaftwissenschaft an-
erkanntes Prinzip, dass man in der Sozialversicherung
aufgrund der demographischen Probleme nicht alles über
den Faktor Arbeit, also über Beiträge, machen kann, son-
dern man auch dort über Steuern gehen muss.

Der Finanzminister hat Ihnen von der Unionsfraktion
zu Recht vorgehalten, dass Sie damals mithilfe der Sozi-
aldemokraten über die Mehrwertsteuer gemacht haben,
was wir jetzt mit einer Verbrauchsteuer auf Energie ma-
chen. Ich sage Ihnen eines: Dem Konsumenten ist es lie-
ber, die Chance zu haben, einer steuerlichen Belastung
durch sein Verhalten auszuweichen, als wenn die Mehr-
wertsteuer erhöht wird. Was macht der Durchschnittsbür-
ger bei einer Mehrwertsteuererhöhung? Er muss sie
schlucken oder schwarz einkaufen.


(Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Oder Großverbraucher sein! Dann wird er befreit!)


Das ist die einzige Antwort auf die Umfinanzierung. Des-
halb gilt: Bleiben Sie auf dem Teppich und denken Sie
daran, dass die finanz- und wirtschaftspolitischen Grund-
ausrichtung dieser Regierung bisher deutlich besser ist,
als viele in unserer Gesellschaft erwartet haben, was an-
gesichts der aktuellen weltwirtschaftlichen und speziell
der deutschen – ich will nicht darum herumreden – Situa-
tion nötig ist.

Wir hatten keine Rezession im Sinne der Definition der
Volkswirtschaft, aber wir hatten im zweiten Quartal die-
ses Jahres ein bescheidendes Wachstum über der Null-
linie. Der private Verbrauch hat dieses Wachstum in
Deutschland getragen. Das wissen Sie. Auch uns hat es
überrascht – auch darauf hat der Finanzminister hinge-
wiesen –, dass der private Konsum die Konjunktur in die-
sem Jahr trotz einer Inflation, die ihren Buckel im Mai bei
3,6 Prozent hatte, trotz dieses Kaufkraftentzugs, stabili-
siert hat. Wir wären unter Null, wenn die Steuerreform
nicht gegriffen hätte. Dies können Sie in allen „outlooks“
der letzten Tage zum Beispiel von Ifo, vom HWWA in
Hamburg gestern nachlesen. Das ist keine grüne Exegese

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der Situation, sondern tatsächliche Zustandsbeschrei-
bung.

Insofern ist logisch, dass wir von der Regierungsseite
und auch viele Konjunkturforscher sagen: Wenn die Bin-
nennachfrage bereits im ersten Quartal stabilisierend ge-
wirkt hat, um wie viel stärker kann sie dann stabilisierend
wirken, wenn sich die Inflationsrate zurückbildet? Seit
dem Buckel im Mai ist sie bereits um 1 Prozentpunkt ge-
sunken. Die EZB bewertet das Ganze genauso. Die Zins-
senkung in der vorletzten Woche wäre ohne den Wegfall
des Inflationsdrucks nicht möglich gewesen. Die Import-
preise sinken auf Raten wie seit drei oder vier Jahren
nicht mehr, natürlich auch, weil im September des letzten
Jahres die Energiepreise an den Weltmärkten nach oben
geschossen sind und nicht, weil wir letztes Jahr am 1. Sep-
tember irgendeine Stufe der Ökosteuer beschlossen oder
gar in Kraft gesetzt hätten. So einfach sind die Zusam-
menhänge. Das hört man nicht gern, aber es ist wichtig,
darauf hinzuweisen.

Oder wenn Sie, Kollege Rauen, als Mittelständler zur-
zeit investieren wollen, bekommen Sie Ihre Investitionen
mittel- und langfristig zu Bedingungen wie selten in die-
ser Republik refinanziert. Das Zinsniveau ist niedrig.
Auch dies ist Ausdruck dessen, dass die Inflationserwar-
tungen an den Märkten nicht steigen, sondern abnehmen
und insofern die Situation in Deutschland von den real-
wirtschaftlichen Daten her so schlecht nicht ist.

Wenn wir uns in dieser Situation jetzt hinstellen und sa-
gen würden, wir machen nichts mehr, alle anderen Pro-
bleme, ob im Bereich Gesundheit oder beim Arbeitsmarkt,
interessieren uns nicht, wäre es anders. Aber es ist nicht so.
Die Benchmarkgruppe im Bündnis für Arbeit hat bei-
spielsweise zum Thema Arbeitsmarkt sehr wohl Richtiges
aufgeschrieben. Die Tatsache, dass wir mit unserem Ko-
alitionspartner im Job-Aqtiv-Programm in diesen Tagen
eine Regelung innovativer Maßnahmen im Bereich der Ar-
beitsverwaltung hinbekommen wollen, ist wichtig. Wir
glauben, dass die Effizienz der Maßnahmen und die Ziel-
genauigkeit vergrößert werden müssen. Wir können nicht
so tun, als ob wir in Deutschland mit realwirtschaftlichen
Wachstumsraten wie in anderen Volkswirtschaften unter-
durchschnittliches Beschäftigungswachstum bekämen.
Das kann auf Dauer nicht gut gehen. Das weiß jeder, der
ehrlich ist und nicht nur die Brille der jeweiligen Regie-
rung oder der jeweiligen Opposition aufsetzt. Keine Frage:
Das ist ein Problem und das werden wir lösen müssen.

Dies wird auch nicht nur durch das Job-Aqtiv-Pro-
gramm gelöst werden, sondern dieses Thema wird aus
meiner Sicht in der nächsten Legislaturperiode im Rah-
men eines großen Reformprozesses auf der Agenda ste-
hen, mit dem Arbeitslosen- und Sozialhilfe integriert
werden, diese beiden Sicherungssysteme in einem aufge-
hen werden. Dabei spielen die Gemeindefinanzen eine
Rolle. Die Gemeinden dürfen nicht das Gefühl haben,
dass sich hier der Bund, der die Arbeitslosenhilfe bezahlt,
zulasten der Kommunen entlastet. In diesem Zusammen-
hang müssen wir über andere Steuereinnahmen der Ge-
meinden als Kompensation reden. Wichtig ist auf jeden
Fall, dass diese Gesellschaft alles tun muss, damit bei

wirtschaftlichem Wachstum auch tatsächlich mehr Be-
schäftigung entsteht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Es ist richtig – ich nenne jetzt ein Gebiet, das zurzeit
natürlich mehr aufgrund der Person des Ministers wahr-
genommen wird –, dass die Bundeswehr und ihre Finan-
zierung die Haushalte des Bundes berührt. Als Haushalts-
politiker und zuständiger Berichterstatter unserer
Fraktion im Verteidigungsressort bin ich überzeugt, dass
uns das Thema der Finanzierung der Bundeswehr dann
wieder einholt, wenn das Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe infrage stellt, dass in Deutschland noch Wehr-
gerechtigkeit besteht. So, wie es im Moment aussieht,
wird im Oktober dieses Jahres eine mündliche Verhand-
lung in Karlsruhe stattfinden.

Ab dem Zeitpunkt, an dem wir hinter der Wehrpflicht
– was ich persönlich glaube – zumindest ein kleines, wenn
nicht sogar ein großes Fragezeichen machen müssen, wird
sich die Frage nach dem Personalkörper der Bundeswehr
anders als bei der jetzigen Strukturreform stellen. Es gab
Kommissionen, die eine Freiwilligenarmee mit einem
kleinen Anteil an Wehrpflichtigen vorschlugen. Diese
hätte sich an die Finanzplanung des Bundesfinanzminis-
ters gehalten. Insofern ist, wenn man ehrlich ist, klar zu
sagen: Die Probleme im Bereich der Bundeswehr werden
auf der Agenda bleiben. Auch das will ich nicht ver-
schweigen. Alles andere wäre unredlich.


(Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Der Verteidigungsminister hat immer gesagt, dass er gegen eine Politik der Standortauflösung ist!)


– Herr Kollege Kalb, Sie wissen genau, dass Ihre Fraktion
bei diesem Thema die Backen nicht aufblasen darf, denn
Sie sind bezüglich der Wehrpflicht gegen eine Grundge-
setzänderung. Somit kommt das Parlament in diesem
Punkt nicht auf eine Zweidrittelmehrheit. Der Finger, der
von der CDU/CSU-Opposition auf die Regierung zeigt,
zeigt auf sie zurück; denn wenn Sie zustimmen würden,
wäre die Empfehlung der FDP-Opposition, nämlich die
Aussetzung der Wehrpflicht, sofort umsetzbar. Die Union
blockiert im Prinzip einen Strukturprozess, den selbst
viele Militärs inzwischen für geboten halten.

Ich möchte diesen Themenbereich nur ansprechen, da
es sich um ein gesellschaftspolitisches Gebiet handelt,
wie auch die Arbeits- und Gesundheitspolitik, die noch
anstehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen es schaf-
fen, klarzumachen, dass wir bei bestimmten Grundlinien
zwar einen Reformbedarf sehen, aber trotz der Wahlen
nicht alles auf einmal machen können, weil in einer
Industriegesellschaft – zumal in einer sozial abgesicher-
ten Gesellschaft wie der deutschen – auch auf die Verän-
derungsängste der Bevölkerung reagiert werden muss. Sie
glauben doch nicht, dass wir in einem Wahljahr den Re-
formmotor plötzlich auf 180 Touren bringen und Sie als
Passagiere am Wegrand stehen und darauf hinweisen kön-
nen, dass diese Regierung diese und jene Reform durch-
führt, mit denen wir Ihnen wohlfeile Argumente liefern
würden. Bei Gott, so blöd kann keine Regierung dieser

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Welt sein, vor allem dann nicht, wenn sie in den letzten
drei Jahren die Hausaufgaben, die auf der Reformagenda
standen, abgearbeitet hat. Viele haben dies von uns er-
wartet, und viele von denen, die uns damals nicht geglaubt
haben, geben uns jetzt eine positive Rückmeldung.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ich sage noch ein Wort zu den Risiken, die für den
Haushalt bestehen. Sie haben eingangs meine Bemerkung
richtig verstanden: Es ist zwar gewagt, in der ersten Le-
sung am 11. September eine Prognose abzugeben, wenn
erst am 15. November die Bereinigungssitzung im Haus-
haltsausschuss stattfindet – das weiß ich wohl –,


(Joachim Poß [SPD]: Sag ich ja!)


aber in der Vergangenheit habe ich mit meinen Prognosen
zwischen der ersten sowie zweiten und dritten Lesung
– Sie können es nachlesen – nie falsch gelegen. Ich habe
auch im letzten Jahr gesagt, dass wir die Investitionen er-
höhen und die Nettokreditaufnahme aufgrund der günsti-
gen Bedingungen gegenüber dem Regierungsentwurf re-
duzieren werden. Das haben wir damals erreicht.


(Peter Rauen [CDU/CSU]: Sie müssen noch etwas zu den Spritpreisen sagen!)


Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
glaube ich heute sagen zu können, dass wir bei den Ein-
nahmen in diesem Jahr eine Punktlandung machen wer-
den. Die Steuerschätzung im November wird für das lau-
fende Jahr keine signifikante Verschlechterung bringen,
weshalb auch alle, die von der Wirkung der automatischen
Stabilisatoren reden, höllisch aufpassen müssen. Es gibt
keine konjunkturbedingten Steuerausfälle, denn für die
Steuereinnahmen des Staates ist das nominale und nicht
das reale Wachstum verantwortlich; das weiß auch jeder.

Herr Kollege Austermann, vor diesem Hintergrund
glaube ich, dass der negative Basiseffekt, den Sie für das
nächste Jahr hochrechnen, aus heutiger Sicht nicht zum
Tragen kommen wird.


(Dietrich Austermann [CDU/CSU]: Glaube allein hilft da nicht!)


Insofern sind die Hiobsbotschaften, die Zahlen, die die
Opposition in den Raum stellt, Kassandrarufe und nichts
anderes.

Vor allem Sie als Vertreter der Partei, die sich immer
auf Ludwig Erhard als Vater der Marktwirtschaft beruft,
sollten sich über eines im Klaren sein: Ludwig Erhard hat
immer gesagt – dieses Wort wird oft zitiert –: Wirt-
schaftspolitik und Wirtschaft sind zu mindestens 50 Pro-
zent Psychologie. Erstaunlich finde ich es schon, wenn in
Deutschland eine deutliche Mehrheit der Menschen bei
Umfragen – sogar mit steigender Tendenz – von sich sagt:
Mir persönlich geht es besser. Gleichzeitig wird die allge-
meine Lage aber immer schlechter eingeschätzt.


(Lothar Mark [SPD]: Das ist das Miesreden!)


Diese Differenz zwischen der persönlichen Wahrneh-
mung und der Wahrnehmung des Ganzen hat etwas mit
Schwarzmalen und einer Mentalität zu tun, die Sie uns, als

Sie noch regierten, immer vorgeworfen haben, während
gleichzeitig der schwarze Finanzminister Waigel gesund-
beterisch Wachstumsprognosen für seine Haushalte un-
terstellte, die ihn regelmäßig zwischen Soll und Ist mit
verfassungswidrigen Haushalten und allem Drum und
Dran in den Abgrund gestürzt haben.


(Franziska Eichstädt-Bohlig [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Die Schwarzen malen schwarz!)


– Schwarz und Schwarzmalen – danke, Kollegin – passen
offensichtlich zusammen. Wir als Grüne halten es eher
mit der Hoffnung; denn grün ist die Hoffnung. Wir haben
begründeten Anlass zu Optimismus, auch wenn nächstes
Jahr ein Wahljahr ist.

Ich liefere dafür auch eine mathematische Erklärung.
Allein die Tatsache, dass dieses Jahr die wirtschaftliche
Dynamik schwächer ist, wird dazu führen, dass der Ba-
siseffekt für das wirtschaftliche Wachstum im nächsten
Jahr positiv überzeichnet wird. Das hatten wir schon ein-
mal, Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, näm-
lich vom Jahr 1999 auf das Jahr 2000. 1999 war ein Jahr
mit einer schwachen Wachstumsrate: 1,4 Prozent. Das
letzte Jahr war auch aufgrund dieses Basiseffekts mit
3 Prozent realem Wachstum sehr gut.

Ich wünsche uns als Koalition, dass ein solcher Effekt,
passend im Wahljahr kommt. Er sollte aber nicht nur ein
statistischer Basiseffekt sein, sondern ein Faktor der Hoff-
nung dafür sein, dass wir die Arbeitslosigkeit trotz der
derzeit retardierenden Momente senken können. Gleich-
zeitig sollte die Finanz- und Steuerpolitik auf dem soliden
und berechenbaren Pfad bleiben.

Unsere Politik ist jedenfalls viel solider, Kollege
Austermann, als all das, was Sie mit der Haushaltsgruppe
Ihrer Unionsfraktion am 7. September dieses Jahres als
Pressemitteilung hinausposaunt haben.


(Dr. Konstanze Wegner [SPD]: Jawohl!)


Ich war fassungslos, dass eine Oppositionspartei ein sol-
ches Papier in die Öffentlichkeit bringt. Ich als grüner Po-
litiker hätte mich in unserer Oppositionszeit geschämt, ein
Haushaltspapier in dieser oberflächlichen und beschöni-
genden Art und Weise vorzulegen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Widerspruch des Abg. Dietrich Austermann [CDU/CSU])


Kollege Austermann, das Vorziehen der Steuerre-
form 2005 und 2003 auf das nächste Jahr würde 45,3 Mil-
liarden DM Einnahmeausfälle für das nächste Jahr brin-
gen.


(Dietrich Austermann [CDU/CSU]: Falsch!)


Das Aussetzen der Ökosteuer würde den Bundeshaushalt
bei der Zuzahlung an die Rente automatisch um zusätzlich
6 Milliarden DM belasten. Die Investitionen, die Sie bei
der Bundeswehr, dem Verkehrsetat und anderswo ohne
Gegenfinanzierung erhöhen wollen, reißen zusätzliche
Löcher in den Haushalt.


(Dietrich Austermann [CDU/CSU]: Das ist doch falsch!)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001

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Mit Ihren Vorschlägen würden Sie im nächsten Jahr einen
verfassungswidrigen Haushalt riskieren.


(Lothar Mark [SPD]: Das ist bei denen Routine!)


Vor allem würden Sie jeden Anspruch an eine seriöse Fi-
nanzpolitik mit Füßen treten.


(Dietrich Austermann [CDU/CSU]: Keine Zahl hat gestimmt! Die Steuerreform hat insgesamt ein wesentlich niedrigeres Volumen!)


Kollege Austermann, mein Problem mit Ihnen ist im-
mer, dass Sie von Ihrem Verstand her genau wissen, wie
die Zusammenhänge sind. Sie versuchen aber aus vorder-
gründigen, parteipolitischen Motiven, mit den Zahlen
– ich möchte es einmal so sagen – zu lügen. Sie haben hier
am Rednerpult – das erkläre ich ganz deutlich – wider bes-
seres Wissen die Unwahrheit gesagt.


(Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Unglaublich!)


Kollege Austermann, ich versuche in dieser parlamentari-
schen Auseinandersetzung mit der gebotenen Schärfe
klarzumachen, dass mir das an Ihnen missfällt. Wenn Sie
es nicht wüssten, wäre ich nicht so verärgert. Aber Sie ma-
chen es wider besseres Wissen. Wider besseres Wissen die
Unwahrheit sagen heißt nach der grammatikalischen und
tatsächlichen Definition lügen. Dies ist kein parlamenta-
rischer Ausdruck, aber ich verwende ihn bewusst als je-
mand, der normalerweise gute Argumente hat


(Dr. Günter Rexrodt [FDP]: Na ja!)


und Ihnen Recht gibt, wenn Sie den Finger auf die Wunde
legen.


(Dr. Wolfgang Gerhardt [FDP]: Der Ausdruck kann noch so schön sein, er ist parlamentarisch nicht akzeptabel!)


Wenn Sie zugehört hätten, dann hätten Sie gemerkt, dass
es für mich hinsichtlich der Arbeitsmarktpolitik, der Ge-
sundheitspolitik und der Bundeswehr durchaus Positio-
nen gibt, die man kritisieren kann.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Kollege Metzger,
    gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen
    Austermann? – Bitte.