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    Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig 18231 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 18231 A Begrüßung des Vizepräsidenten des Bundes- rechnungshofes, Dr. Dieter Engels . . . . . . . 18256 D Informationen über Anschläge auf Ziele in den USA . . . . . . . . . 18282 D, 18286 B,C Tagesordnungspunkt 1: a) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 (Haushaltsgesetz 2002) (Drucksache 14/6800) . . . . . . . . . . . . . 18231 D b) Unterrichtung durch die Bundes- regierung: Finanzplan des Bundes 2001 bis 2005 (Drucksache 14/6801) . . . . . . . . . . . . . 18232 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses – zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Entlastung der Bundes- regierung fürdas Haushaltsjahr1999 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1999) – zu der Unterrichtung durch den Bun- desrechnungshof: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2000 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 1999) (Drucksachen 14/3141, 14/4226, 14/4571 Nr. 1.2, 14/6521) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18232 A Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 18232 B Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . . . . . . . 18245 B Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18249 C Dr. Günter Rexrodt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . 18253 B Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18256 D Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . . . . 18261 B Dr. Christa Luft PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18262 A Hans Georg Wagner SPD . . . . . . . . . . . . . . . 18264 B Peter Rauen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 18269 C Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18272 D Dr. Hermann Otto Solms FDP . . . . . . . . . . . . 18275 A Dr. Barbara Höll PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18276 A Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . . . . . . 18277 A Gerda Hasselfeldt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 18280 C Hans-Eberhard Urbaniak SPD . . . . . . . . . . . 18282 D Hans Jochen Henke CDU/CSU . . . . . . . . . . . 18284 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18286 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 18287 A Plenarprotokoll 14/185 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 185. Sitzung Berlin, Dienstag, den 11. September 2001 I n h a l t : Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung – des Entwurfs eines Gesetzes über die Fest- stellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 (Haushaltsgesetz 2002) – der Unterrichtung: Finanzplan des Bundes 2001 bis 2005 (Tagesordnungspunkt 1 a und b) Uta Titze-Stecher SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18287 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001 Hans Jochen Henke 18286 (C) (D) (A) (B) 1) Anlage 2 2) Die Rede lag bei Redaktionsschluss nicht vor. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001 18287 (C) (D) (A) (B) Behrendt, Wolfgang SPD 11.09.2001** Bohl, Friedrich CDU/CSU 11.09.2001 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 11.09.2001** Klaus Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ 11.09.2001 DIE GRÜNEN Doss, Hansjürgen CDU/CSU 11.09.2001 Ernstberger, Petra SPD 11.09.2001*** Forster, Hans SPD 11.09.2001 Götz, Peter CDU/CSU 11.09.2001 Hauer, Nina SPD 11.09.2001 Hörster, Joachim CDU/CSU 11.09.2001 Dr. Hornhues, CDU/CSU 11.09.2001** Karl-Heinz Klemmer, Siegrun SPD 11.09.2001 Knoche, Monika BÜNDNIS 90/ 11.09.2001 DIE GRÜNEN Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 11.09.2001 Dr. Lippelt, Helmut BÜNDNIS 90/ 11.09.2001* DIE GRÜNEN Nolte, Claudia CDU/CSU 11.09.2001 Raidel, Hans CDU/CSU 11.09.2001*** Rehbock-Zureich, SPD 11.09.2001 Karin Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 11.09.2001 Schloten, Dieter SPD 11.09.2001*** Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 11.09.2001** Hans Peter Schütz (Oldenburg), SPD 11.09.2001 Dietmar Stöckel, Rolf SPD 11.09.2001*** Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 11.09.2001 Thiele, Carl-Ludwig FDP 11.09.2001 Vogt (Pforzheim), Ute SPD 11.09.2001 Wistuba, Engelbert SPD 11.09.2001 Wolff (Wolmirstedt), SPD 11.09.2001 Waltraud Zierer, Benno CDU/CSU 11.09.2001* * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an der ... Jahreskonferenz der Interparlamenta- rischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung – des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 (Haushaltsgesetz 2002) – der Unterrichtung: Finanzplan des Bundes 2001 bis 2005 (Tagesordnungspunkt 1a und b) Uta Titze-Stecher (SPD):In der laufenden Sitzungs- woche diskutieren wir in erster Lesung das Bundeshaus- haltsgesetz 2002, das heißt den Bundeshaushalt für das nächste Jahr sowie den Finanzplan des Bundes für die Jahre 2001 bis 2005. Natürlich geht es dabei zur Sache – und das ist auch richtig so. Denn Zahlen sind Fakten. Und Haushaltszah- len spiegeln klar und eindeutig die politische Handschrift der jeweiligen Regierung wider. Insofern wird die Haus- haltsdebatte traditionell – und zu Recht – zur Generalaus- einandersetzung zwischen Opposition und Regierung bzw. Regierungsfraktionen über die zukünftige Politik, konkretisiert im Bundeshaushalt. In den Kontext dieser politischen Generalabrechnung passt natürlich nahtlos die Debatte um die Entlastung der Bundesregierung für das Jahr 1999. Denn eine Bundesre- gierung, deren Haushalts- und Wirtschaftsführung in der Vergangenheit nicht nur Anlass zu Beanstandungen gege- ben hat – das ist normaler Alltag, wie insbesondere die Mit- glieder des Rechnungsprüfungsausschusses und des Bun- desrechnungshofes wissen –, eine Bundesregierung, der weder vom Bundesrat noch vom Bundestag Entlastung er- teilt wurde, wäre am Ende. – Davon kann keine Rede sein. Für die amtierende Bundesregierung kann ich grünes Licht geben: Der Bundesrat hat der Bundesregierung in seiner 758. Sitzung am 21. Dezember 2000 die Entlastung für das Haushaltsjahr 1999 erteilt. entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Anträge des BMF und die Bemerkungen des BRH in sieben Sitzungen ausführlich beraten und dem Haushaltsausschuss einstim- mig die Entlastung der Bundesregierung für das Haus- haltsjahr 1999 vorgeschlagen. In seiner 77. Sitzung vom 27. Juni 2001 hat schließlich der Haushaltsausschuss mehrheitlich bei Stimmenthal- tung der CDU/CSU beschlossen, dem Deutschen Bun- destag die Entlastung zu empfehlen. Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2000 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes sind die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung durch den Bundestag im Haushaltskreislauf. Die jährliche Vorlage der Bemerkungen des Bundes- rechnungshofes an den Adressatenkreis Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag markiert daher nicht nur den Zeitpunkt öffentlicher Aufmerksamkeit, sondern den Be- ginn des parlamentarischen Verfahrens. Der Rechnungsprüfungsausschuss, ein Unterausschuss des Haushaltsausschusses, befasst sich intensiv mit der Kritik, die der Bundesrechnungshof am Einnahme- und Ausgabeverhalten des Bundes in seinen Bemerkungen aufgelistet hat. Als Ergebnis der Beratungen fasst der Rechnungsprü- fungsausschuss zu jeder einzelnen Bemerkung einen Be- schluss, in 93 Prozent der Fälle verbunden mit zustim- mender Kenntnisnahme, der auch festlegt, mit welchen Maßnahmen innerhalb welchen Zeitrahmens die geprüfte Verwaltung oder Behörde zu reagieren hat. Insofern haben die Bemerkungen des Bundesrech- nungshofes eine große Wirkung, oder, um ein Bild zu ge- brauchen: Wir, das Parlament, sind die Zähne, die der Ti- ger Bundesrechnungshof braucht, um Ministerien und Verwaltungen zu verpflichten, Mängel durch ganz be- stimmte Maßnahmen abzustellen. Ich möchte mich daher, auch im Nahmen meiner Kolle- ginnen und Kollegen im Rechnungsprüfungsausschuss und im Haushaltsausschuss, bei der Präsidentin des Bundes- rechnungshofes und ihren Mitarbeitern sehr bedanken für die außerordentlich gute und effektive Zusammenarbeit. Mein Dank gilt ebenso den Kollegen und Kolleginnen des Rechnungsprüfungsausschusses – sie haben mir seine Leitung leicht gemacht – und den Mitarbeitern des Rech- nungsprüfungsausschusssekretariats. Im Jahresbericht sind rund 100 Einzelbeiträge aufge- listet, die finanzwirtschaftlich bedeutsam sind, exempla- rische Mängel verdeutlichen oder/und für die Gesetzge- bung und andere Entscheidungen wichtig sind. Immer ist die Kritik mit konkreten Verbesserungsvorschlägen ver- bunden, also konstruktiv. Prüfung und Beratung durch den Bundesrechnungshof beschränken sich allerdings nicht nur auf den Jahresbe- richt. Jährlich verfassen der Bundesrechnungshof und seine Prüfungsämter Hunderte von Prüfungsmitteilungen, deren Vorschläge und Anregungen die Verwaltungen un- mittelbar umsetzen, ohne dass darüber groß öffentlich be- richtet wird. Immer häufiger finden sich daher auf der Tagesordnung des Rechnungsprüfungsausschusses Tagesordnungpunkte, die auf Vorschlag des Bundesrechnungshofes und zustän- digen Berichterstatters als „erledigt“ angesehen, also nicht mehr beraten werden. Das ist eine gute Entwicklung, da sie verdeutlicht, dass diese Bundesregierung bestrebt ist, die Vorschläge des Hofes und die Beschlüsse des Parlaments umzusetzen – zum eigenen Vorteil! Denn dadurch konnten Entlastungen des Bundeshaushalts in Höhe von mehreren 100 Milli- onen DM erzielt werden; in den kommenden Jahren kön- nen sogar Jahr für Jahr mehr als 10 Milliarden DM an Ent- lastungen erreicht werden. Wie wir alle wissen, ist Vertrauen gut, Kontrolle aber unabdingbar notwendig, damit einmal Erreichtes stabili- siert wird und Mängel minimiert bzw. abgestellt werden. Bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Jahres- rechnung 1999 hat der Bundesrechnungshof hinsichtlich des kassenmäßigen Ergebnisses keine für die Entlastung relevanten Abweichungen zwischen den Beträgen in den Rechnungen und in den Büchern festgestellt; dies gilt gleichermaßen für die Rechnungen der 16 Sonderver- mögen. So weit, so gut. Verbesserungswürdig sind allersdings folgende Punkte in der Jahresrechnung: So enthält die Haushalts- und Ver- mögensrechnung unzutreffende, widersprüchliche oder unklare Angaben. So zum Beispiel die unvollständige Ausweisung von in Anspruch genommenen Verpflich- tungsermächtigungen. Stichprobenweise Prüfungen der Einnahmen und Aus- gaben ergaben ordnungsgemäße Belege; aber auch hier bemängelt der Hof formale Fehler. So zum Beispiel bei den Feststellungsvermerken auf den begründenden Un- terlagen, bei der Vollständigkeit von Unterlagen, ja sogar beim Ausfüllen der Vordrucke der Kassenanordnungen. Da kann ich nur sagen: Alles lässt sich lernen, auch das korrekte Ausfüllen von Formularen. Daher erwarten wir vom BMF, die für den Haushalt Verantwortlichen in den einzelnen Ministerien und nachgeordneten Dienststellen jährlich im Haushaltsaufstellungsschreiben auf die Not- wendigkeit hinzuweisen, die Vorschriften und Grundsätze für die ordnungsgemäße Veranschlagung und Bewirt- schaftung der Haushaltsmittel hinreichend zu beachten. Zur Haushaltsführung selbst ein paar Bemerkungen: Die Ausgaben lagen mit 482,8 Milliarden DM im Haus- haltsjahr 1999 um rund 2,9 Milliarden DM unter dem veranschlagten Soll von 485,7 Milliarden DM. Die Ein- nahmen – ohne Einnahmen aus Krediten und ohne Münz- einnahmen – unterschritten mit rund 431,5 Milliarden DM ebenfalls das veranschlagte Soll von 432,1 Milliarden DM. Demnach betrug das Finanzierungsdefizit 51,3 Milliar- den DM, also rund 2,3 Milliarden DM weniger als geplant. Zum Haushaltsausgleich trugen in erheblichem Umfang 9,2 Milliarden DM aus Veräußerungen von Beteiligungen und sonstigen Kapitalvermögen bei. 4,1 Milliarden DM da- von sind allein zur Deckung des Zuschussbedarfs bei den Postunterstützungskassen verwendet worden. Ab 2002 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 200118288 (C) (D) (A) (B) werden Privatisierungserlöse, wie vom Bundesrechnungs- hof empfohlen, ausschließlich zur Deckung der Defizite des Postunterstützungskassen verwandt. Im Bereich der über- und außerplanmäßigen Ausga- ben hat sich auf den ersten Blick nichts geändert, was ne- gativ wäre. Bei genauerem Hinsehen stellen wir aber fest, dass sich zwar der Gesamtumfang der überplanmäßigen (5 463 Millionen DM) und außerplanmäßigen Ausgaben (24,2 Millionen DM) in Höhe von 5,5 Milliarden DM nicht nennenswert verringert hat – immerhin 1,1 Prozent des Haushalts-Solls. Die Fallzahl dagegen ist stark gesunken. Als Ausreißer möchte ich hier die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 226 Millionen DM für die knappschaftliche Renten- versicherung nennen, zurückzuführen auf unerwartete Zunahme der Zahl der Renten in den neuen Ländern bei gleichzeitig stärkerem Rückgang der Versicherten – diese Entwicklung war schwer vorhersehbar. Auch die Baumaßnahmen in Berlin und Bonn, die wechselkurzsabhängigen Pflichtbeiträge an internatio- nale Organisationen sowie umzugsbedingte Maßnahmen führten zu überplanmäßigen Ausgaben. Positiv möchte ich unterstreichen, dass die im Haus- haltsgesetz 1999 enthaltenen globalen Minderausgaben in Höhe von rund 1,6 Milliarden DM einschließlich der Ef- fizienzrendite aus dem Bereich der flexibilisierten Ausga- ben der Verwaltung erwirtschaftet wurden. Beim Kapitel „Verpflichtungsermächtigungen“ erin- nere ich daran, dass aufgrund des Regierungswechsels 1998 bis Mitte 1999, das heißt bis zur Verabschiedung des Haushaltsgesetzes am 21. Juni 1999, die vorläufige Haus- haltsführung galt. Dies ist der Grund dafür, dass im Haus- haltsjahr 1999 nur 38 Prozent oder rund 29,2 Milliarden DM der veranschlagten 76 Milliarden DM Verpflich- tungsermächtigungen in Anspruch genommen werden. Die von der Vorgängerregierung vorgelegte Haushalts- rechnung 1998 wies eingegangene Verpflichtungen nicht vollständig aus – so fehlten zum Beispiel Angaben bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in Höhe von 2,8 Milliarden DM. Die unzutreffenden bzw. unterlassenen Buchungen sind in- zwischen in der Jahresrechnung 2000 korrigiert und er- gänzt worden. Der Bundesrechnungshof weist aber nachdrücklich da- rauf hin, dass seitens des BMF Vorkehrungen im Rahmen der Haushaltsführung und Rechnungslegung unerlässlich seien, damit künftig auch alle eingegangenen Verpflich- tungsermächtigungen gebucht werden und die Haushalts- rechnung das eingegangene Verpflichtungsermächtigun- gen-Volumen zutreffend ausweist. Im Übrigen gilt, dass Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben nur dann veranschlagt werden sollen, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben notwendig sind. Alles andere würde gegen den Grundsatz „Haushaltsklarheit/Haus- haltswahrheit“ verstoßen. Die im Rahmen des Haushaltsvollzugs in Anspruch genommene Nettokreditaufnahme (NKA) lag mit 51,1 Mil- liarden DM um 2,4 Milliarden DM unter der Kredit- ermächtigung im Haushaltsgesetz 1999 – da waren noch 53,5 Milliarden DM etatisiert. Die Neuverschuldung war um rund 4,9 Milliarden DM niedriger als die Summe der Investitionsausgaben mit 56 Milliarden DM. Damit wurde die verfassungsrechtliche Kreditobergrenze des Artikel 115 GG eingehalten, auch im Haushaltsvollzug. Die Verschuldung des Bundes aus seinen Finanzkre- diten (einschließlich der in den Bundeshaushalt über- nommenen Sondervermögen) betrug Ende 1999 rund 1 385 Milliarden DM. Dazu kommen die nicht in den Bundeshaushalt eingegliederten Sondervermögen von 110 Milliarden DM (Fonds Deutsche Einheit und ERP- Sondervermögen), für die der Bund geradezustehen hat, sodass sich die Gesamtverschuldung zum Jahresende 1999 auf 1 495 Milliarden DM belief. Mit dem Gesetz zur Eingliederung der Schulden von Sondervermögen in die Bundesschuld hat die rot-grüne Regierung rückwirkend vom 1. Januar 1999 im Wege der Schuldmitübernahme die Verbindlichkeiten der Sonder- vermögen (u. a. Erblastentilgungsfonds) geregelt. Dies war überfällig und wurde seit Jahren vom Bundesrech- nungshof und der damaligen Opposition gefordert – Stich- wort „Schattenhaushalte“. Wir gehen davon aus, dass die dadurch im Hinblick auf die Verschuldungsgrenze des Ar- tikel 115 GG entstandenen Haushaltsspielräume nicht zur Erhöhung der Nettokreditaufnahme führen. Im Zusammenhang mit der finanzwirtschaftlichen Ent- wicklung des Bundes stellt der Bundesrechnungshof eine „leichte Verbesserung der Haushaltslage“ fest, weist aber gleichzeitig auf die weiterhin erheblichen Belastungsfak- toren wie Zins- und Sozialausgaben hin. Auch die Tatsa- che, dass sich die Ausgabenstruktur im Bundeshaushalt in den letzten zehn Jahren zugunsten dieser und anderer kon- sumtiven Ausgaben und zulasten der Ausgaben für Inves- titionen sowie Bildung und Forschung verändert habe, wird betont. Die rot-grüne Bundesregierung hat diese Schieflage durch neue haushaltsmäßige Prioritäten in den erwähnten Bereichen Bildung und Forschung inzwischen deutlich korrigiert. Postitiv vermerkt der Bundesrech- nungshof den Anstieg des Anteils der durch Steuerein- nahmen – und eben nicht Kredite – gedeckten Ausgaben. Der Rückgang der Nettokreditaufnahme ist, so der Bundesrechnungshof, im Verhältnis zum Anstieg der Steuereinnahmen, zu gering. Trotz der bisher praktizier- ten und für die nächsten Jahre vorgesehenen Rückführung der jährlichen Nettoneuverschuldung hat der Bundes- haushalt schlechtere Werte bei wichtigen Finanzkennzif- fern (Kreditinvestitionsquote, Kreditfinanzierungsquote, Deckungsquote) als die Haushalte von Ländern und Kom- munen. Der Anteil des Bundes an der öffentlichen Ge- samtverschuldung hat sich auf hohem Niveau stabilisiert (65 Prozent). Da die mit der Verschuldung verbundenen Zinslasten die politischen Gestaltungsspielräume einengen, ist die Entscheidung, einmalige Einnahmen wie die Erlöse aus der Versteigerung von Mobilfunklizenzen oder Privatisie- rungserlösen schwerpunktmäßig zur Schuldentilgung ein- zusetzen, finanzwirtschaftlich sinnvoll – so der Hof und die rot-grünen Haushälter. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001 18289 (C) (D) (A) (B) Mit der Fortführung des eingeschlagenen Konsolidie- rungskurses (Stichwort: Zukunftsprogramm 2000) trägt die Bundesregierung den Erwartungen des Rechungsprü- fungsausschusses und den Empfehlungen des Bundes- rechnungshofes weitgehend Rechnung, so die Präsidentin des Bundesrechnungshofes, Frau von Wedel, in ihrem Er- gebnisbericht 2001. Einen interessanten, überlegenswerten Vorschlag macht der Bundesrechnungshof im Zusammenhang mit der Neuverschuldungsgrenze gemäß Artikel 115 GG: Er hält dessen Kreditbegrenzungswirkung für unzureichend, da von der zur Ermittlung der Kreditobergrenze herange- zogenen Summe der Investitionsausgaben vor allem Ver- mögensverwertungen abgezogen werden können, die un- ter ökonomischen Gesichtspunkten die Wirkung von Desinvestitionen haben. Mittelfristig empfiehlt der Bun- desrechnungshof, den haushaltsrechtlichen Investitions- begriff zu überprüfen mit dem Ziel einer stärkeren Be- grenzung des Kreditfinanzierungsspielraumes. Der Europäische Stabilitätspakt vom 1. Januar 1999 verpflichtet die elf Teilnehmerstaaten zur Vermeidung übermäßiger Defizite in den öffentlichen Haushalten und droht bei mangelnder Haushaltsdisziplin erhebliche fi- nanzielle Sanktionen an. Immerhin sind sich Bundestag und Bundesrat darüber einig, ihren strikten Konsolidierungskurs fortzusetzen – jedenfalls wurde dies aus Anlass der Beschlussfassung zur Fortführung des Solidarpaktes und zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzierungsausgleichs vom 5. Juli bzw. 13. Juli dieses Jahres in gleich lautenden Ent- schließungen zum Ausdruck gebracht. Zur dauerhaften Einhaltung der Defizitkriterien aus dem Maastricht-Vertrag und dem europäischen Stabi- litäts- und Wachstumspakt streben die Länder eine Rück- führung der Nettoneuverschuldung an, während der Bund im Jahr 2006 einen ausgeglichenen Haushalt, also ohne Nettokreditaufnahme, vorlegen wird. Im Maßstäbegesetz wird in § 3 Abs. 3 geregelt: Bei der Abstimmung der Deckungsbedürfnisse von Bund und Ländern sowie der Gestaltung der öffent- lichen Haushalte ist über die Bestimmungen des Ar- tikel 106 Abs. 3 Satz 3 und 5 des Grundgesetzes hi- naus sicherzustellen, dass durch eine gemeinsame Ausgabenlinie die Bestimmungen des Maastricht- Vertrages und des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts zur Begrenzung des gesamtstaat- lichen Defizits umgesetzt werden. Die Frage wird durch den Bundesrechnungshof zu prü- fen sein, ob mit dieser innerstaatlichen Regelung den besonderen Anforderungen an die innerstaatliche Koordi- nierung der öffentlichen Haushalte ausreichend Rech- nung getragen wird. Die noch erforderlichen Abstim- mungsgespräche zwischen Bund und Ländern zu den Verfahrensregelungen im Haushaltsgrundsätzegesetz soll- ten nun zügig in Angriff genommen werden. Schließlich liegt es im originären Interesse des Bundes, die Gespräche erfolgreich zum Abschluss zu bringen: Für den Fall möglicher Sanktionen durch die Europäische Ge- meinschaft wegen Überschreitung der insgesamt zulässi- gen gesamtstaatlichen jährlichen Verschuldung haftet nämlich bisher allein der Bund – ein unhaltbarer Zustand. Im Übrigen konterkarieren milliardenteure Wunschlis- ten aus bestimmten Bundesländern natürlich die selbst- gesteckten Stabilitätsziele ... Ich stelle positiv fest, dass im zwischenzeitlich verab- schiedeten Maßstäbegesetz langjährige Forderungen des Bundesrechnungshofes und Vorgaben des Bundesverfas- sungsgerichts endlich erfüllt werden: Bundesergänzungs- zuweisungen werden darum als nachrangig definiert, auch ihr Volumen wird begrenzt. Am Schluss seiner Feststellungen zur finanzwirtschaft- lichen Entwicklung des Bunds empfiehlt der Bundesrech- nungshof eine vorsichtige Einschätzung der künftigen Haushaltsentwicklung bei der Fortschreibung der Finanz- pläne, um die zum Teil erheblichen Planabweichungen zu minimieren, zum Beispiel zu günstige Steureinnahmen und zu niedrige Ausgaben für Sozialleistungen. Um für ungünstige Entwicklungen auf der Einnahme- und Ausgabeseite gerüstet zu sein, empfiehlt der bundes- rechnungshof die Aufnahme von Planungsreserven. Die bisherigen Finanzpläne enthalten bereits solche Reserven in Form so genannter globaler Mehrausgaben, leider nur auf der Ausgabenseite. Durch eine verstärkte und verstetigte Risikovorsorge könnten dann nämlich finanzwirtschaftliche Mehrbelas- tungen für den Bundeshaushalt, zum Beispiel aufgrund abweichender konjunktureller Entwicklungen oder verän- derter politischer Prioritätensetzungen, bei der Fort- schreibung der Finanzpläne leichter aufgefangen werden. Der Bundesrechnungshof konzediert, dass sich im Fi- nanzplan bis 2004 eine Verstetigung der finanzwirtschaft- lichen Eckwerte abzeichnet – also der richtige Weg be- schritten wird. Ein abschließendes Wort zur Umsetzung der flexiblen Haushaltsinstrumente nach dem Haushaltsrechts-Fort- entwicklungsgesetz in der Bundesverwaltung. Der Bund hat 1997 sein Haushaltsrecht flexibilisiert. Weitere neue Instrumente des Haushaltswesens werden derzeit erprobt und implementiert. Zwar sind hier Länder und Kommunen weiter, aber auf Bundesebene bewegt sich doch manches: Das erwähnte Gesetz hat nicht unwesentliche Neuerungen gebracht, vor allem eine erweiterte Deckungsfähigkeit der Ausgaben, das heißt Haushaltsmittel können stärker als bisher für andere als im Haushaltsplan vorgesehene Zwecke verwendet werden. Innerhalb der Hauptgruppe sind die Ausgaben in vollem Umfang deckungsfähig, zwischen den Haupt- gruppen zu 20 Prozent. Auch sind Ausgaben stärker als bisher in die folgenden Jahre übertragbar und stehen den Verwaltungen zusätzlich zu den Haushaltsmitteln des neuen Haushalts als Ausgabenreste zur Verfügung. Als Gegenleistung für die erhöhte Flexibilität beim Haus- haltsvollzug erbringen die Verwaltungen die so genannte Effizienzrendite, die zu einer globalen Kürzung der Ver- waltungsausgaben geführt hat. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 200118290 (C) (D) (A) (B) Der Hof stellt fest, dass im Haushalt 2000 mittlerweile 134 Kapitel mit rund 4 800 Titeln und einem Ausgaben- volumen von rund 27,7 Milliarden DM (entspricht rund 5,8 Prozent der Gesamtausgaben, beinahe doppelt so viel wie im Haushaltsjahr 1998, dem ersten Jahr der Flexibili- sierung). Schaut man genau hin, stellt sich heraus, dass zwar deutlich weniger Haushaltsmittel ausgegeben wurden als veranschlagt; dies lag aber einmal an der Effizienzrendite, zum anderen an der Übertragung von Ausgabenresten in die Folgejahre. Daher lässt sich sagen, dass die endgülti- gen Einsparwirkungen für den Bundeshaushalt noch nicht abschließend bezifferbar sind, da die entstandenen Min- derausgaben als Ausgabenreste in die Folgejahre über- tragbar sind und gegebenenfalls zusätzlich verausgabt werden können. Jedenfalls lässt die Ausgabenentwicklung der Verwal- tungskapitel zum Jahresende („Dezemberfieber“) noch keinen Trend zu einem gleichmäßigeren Ausgabenverhal- ten erkennen. Dies dürfte mit zunehmender Praxiserfah- rung im Umgang mit der erweiterten Übertragbarkeit er- reichbar sein. Das Kernstück der Haushaltsflexibilisierung ist die volle überjährige Verfügbarkeit nicht in Anspruch ge- nommener Haushaltsmittel. Zum Jahresende sind bei den flexibilisierten Verwaltungsausgaben Ausgabenreste in Höhe von 962 Millionen DM entstanden, die bis Ende 1999 auf rund 1,86 Milliarden DM angestiegen sind. Das BMF hat, um ein weiteres Anwachsen der Ausga- benreste zu begrenzen, Anteile dieser Ausgabenreste in Abgang gestellt – so zum Beispiel für das Haushaltsjahr 2000 im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2001 insge- samt 256 Millionen DM. Dies anerkennt der Bundesrech- nungshof ausdrücklich. Darüber hinaus hält der Hof die konsequente Beach- tung der gesetzlich vorgesehenen zeitlichen Verfüg- barkeitsbeschränkung – auf zwei Jahre nämlich – von Ausgaberesten für ein probates Mittel gegen das unkon- trollierte Anwachsen von Ausgaberesten, ebenso die Be- schränkung von Ausgaberesten bei den Personalausga- ben, die mit 82 Prozent den überwiegenden Anteil an den flexibilisierten Ausgaben bilden. Das BMF hat Hinweise des Bundesrechnungshofes umgesetzt und macht die Inanspruchnahme der so ge- nannten Personalverstärkungsmittel davon abhängig, dass die Deckungsmöglichkeiten innerhalb der flexibili- sierten Personalausgaben ausgeschöpft worden sind. Das BMF hat darüber hinaus bereits im Rahmen der Haus- haltsaufstellung 2001 eine Schlüssigkeitsprüfung des Be- darfs an Ausgaberesten durchgeführt und diesen Bereich um 259 Millionen DM vermindert. Grundsätzlich zeigt dieses Beispiel, dass die Bundes- regierung die Ratschläge und Empfehlungen des Bundes- rechnungshofes ernst nimmt und umsetzt – allerdings unter tatkräftiger Mithilfe des Rechnungsprüfungsaus- schusses. Immerhin hat die Bundesregierung am 1. Dezember 1999 ein Gesamtkonzept zur Verwaltungsreform be- schlossen mit dem Namen „Moderner Staat, moderne Verwaltung“. Auf dieser Grundlage laufen derzeit Pilot- projekte und Vorarbeiten, sodass sich mittelfristig fol- gende Elemente für eine neue Haushaltspraxis des Bun- des abzeichnen: Budgetierung und Flexibilisierung, Kosten-Leistungs-Rechnung und Controlling, Produkt- haushalte und dezentrale Ressourcen-Verantwortung, Kontraktmanagement und ergebnisorientierte Steuerung, Stärkung der Eigenverantwortung der Bewirtschafter durch Zusammenführung von Sach- und Finanzverant- wortung, Managementsysteme zur Erfassung des Vermö- gens des Bundes. Diese Perspektive macht deutlich, dass auch das Haus- halts- und Rechnungswesen ständiger Reformen bedarf. Diese Bundesregierung will die genannten Reformen; sie berichtet dem Haushaltsausschuss regelmäßig über den Fortgang der Haushaltsreform. Nun liegt es an der politischen Leitung, die Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter von der Reform zu überzeugen durch Informationen über die Ziele der Haushaltsflexibi- lisierung, durch nähere Vereinbarungen mit den Bewirt- schaftern, durch die Verlagerung finanzieller Verantwor- tungen. Die Umsetzung der Reform wird die Tätigkeit des Bundesrechnungshofes modifizieren, das heißt der Bera- tungsaspekt, die begleitende Prüfung, wird zunehmen, Programm- und Querschnittsprüfungen werden an Be- deutung gewinnen. Dabei wird der Bundesrechnungshof auch wie bisher seine traditionelle Rolle wahrnehmen, das Parlament in seiner Funktion zu unterstützen, die Exeku- tive zu kontrollieren. Und weil wir die Kontrolle der Exekutive dank des Bundesrechnungshofes durchgeführt haben, bitte ich Sie für das Haushaltsjahr 1999 um die Entlastung der Bundes- regierung. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001 18291 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Seiters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich erteile
    dem Kollegen Joachim Poß das Wort für die SPD-Frak-
    tion.



Rede von Joachim Poß
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Finanzpolitik ist Vertrauenssache, Herr
Austermann. Mit einem Sammelsurium von Halb- und
Unwahrheiten sowie schiefen Vergleichen schafft man
kein Vertrauen. Sie als Person stehen für eine halbseidene
Finanz- und Haushaltspolitik. Sie sind einfach nicht se-
riös. Deshalb schaffen Sie, Herr Austermann, auch kein
Vertrauen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Hans Michelbach [CDU/CSU]: Sie haben das Vertrauen doch verspielt!)


Das genaue Gegenteil verkörpert der Bundesfinanzmi-
nister Hans Eichel. Ihm vertrauen die Menschen, weil er
vertrauenswürdig ist. So ist es nun einmal. Das macht Ih-
nen zu schaffen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Deswegen halten wir an unserem Markenzeichen, der so-
liden Finanzpolitik, fest.

Ich möchte mich mit der Rede von Herrn Austermann
eigentlich nicht näher beschäftigen. Ich möchte nur auf
ein Beispiel eingehen: Herr Austermann, Sie haben mit
Blick auf den Wahlkampf in Berlin tränenreich dargelegt,
wie diese Regierung die Bundeshauptstadt im Stich
ließe. Ich frage Sie: Wer hat denn die Verantwortung
dafür, dass die Subventionen von 1990 bis 1998 abgebaut
worden sind? Herr Austermann, im Übrigen war es doch
klar, dass diese zurückgeführt werden mussten. Soweit
ich mich erinnere, hatte sich die SPD-Fraktion bei den
Haushaltsberatungen immerhin noch für einen Gleitflug
eingesetzt, damit es nicht zu abrupt wird. Verzerren Sie
doch nicht so die Wahrheit!


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Ich könnte die Liste der Beispiele fortführen. Aber ich be-
lasse es bei dem einen; denn sicherlich werden noch an-
dere Kolleginnen und Kollegen Beispiele auflisten. Es
sollte nur ein Beleg für Ihre Art von Argumentation sein.

Meine Damen und Herren, wir halten mit dem Entwurf
des Bundeshaushaltsplans 2002 und mit dem Finanzplan
bis 2005 Kurs; denn eines haben die Menschen gespürt:

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001

Dietrich Austermann

18249


(C)



(D)



(A)



(B)


Bei allem, was uns bei der konjunkturellen Entwicklung
und bei der Entwicklung am Arbeitsmarkt jetzt objektiv
bedrängt – das ist ja nicht zu leugnen –, spüren sie, dass
wir ein neues Denken in die Finanzpolitik eingeführt ha-
ben, dass wir nicht nur darüber reden, sondern es auch
praktizieren. Wir stehen für Nachhaltigkeit und Gene-
rationengerechtigkeit. Diese Koalition steht für ein
neues Denken in der Finanzpolitik.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Das ist eine Qualität an sich. Jetzt gilt es – das ist schwie-
rig genug; der Bundesfinanzminister hat davon gespro-
chen –, Jahr für Jahr den Beweis dafür anzutreten und das
praktisch einzulösen.


(Hans Michelbach [CDU/CSU]: Das glaubt niemand mehr!)


Es ist schon richtig: Das war im letzten Jahr einfacher, als
es in diesem Jahr ist und voraussichtlich auch im nächs-
ten Jahr sein wird. Aber es gibt keine Alternative dazu.
Wir müssen dieses neue Denken durchsetzen. Deshalb
wird – trotz manchen Spekulationen und trotz wenig ge-
lungener Panikmache von Herrn Austermann – die Kon-
solidierung des Bundeshaushalts planmäßig fortgesetzt.
Aber wir konsolidieren nicht nur, sondern wir schaffen
auch die finanzielle Grundlage hin zu mehr sozialem Aus-
gleich und zu nachhaltiger Zukunftsgestaltung.

Natürlich müssen wir dabei die ökonomischen
Grunddaten der Bundesrepublik Deutschland und der
internationalen Wirtschaftsentwicklung beachten. Wenn
Sie die Arie von Deutschland als dem Schlusslicht in Eu-
ropa singen, wissen Sie doch ganz genau, warum das so
ist. Sie kennen den wesentlichen Grund: Das Ganze liegt
nun einmal im Einigungsprozess mit den Sonderfaktoren
Bauindustrie und anderen mehr begründet.


(Gunnar Uldall [CDU/CSU]: Das hat sich doch unter Ihnen verschlechtert!)


Es gibt einschlägige Untersuchungen, die Sie sorgfältig
durchlesen sollten.


(Dr. Günter Rexrodt [FDP]: Den Mittelstand habt ihr verschreckt!)


Ein Zweites: Sie haben die Weichen für den Neuaufbau
in Ostdeutschland falsch gestellt.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Darunter leiden wir noch heute. Sie haben die Wachs-
tumsverlangsamung von durchschnittlich 1,4 Prozent in
den 90er-Jahren nun wirklich zu verantworten. Sie haben
uns damit zum lahmen Gaul in Europa gemacht und soll-
ten jetzt nicht die Backen aufblasen, wenn das nicht von
heute auf morgen zu verändern ist.


(Dr. Günter Rexrodt [FDP]: So ein Witz!)


– Gerade Sie, Herr Rexrodt, sind nun wirklich die Perso-
nifizierung der „lame duck“ in der Wirtschaftspolitik und
sollten sich hier dementsprechend benehmen.

Die Haushaltspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion
und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben auf ihrer

gemeinsamen Klausurtagung die wirtschaftliche Situa-
tion und die konjunkturellen Risiken genau bewertet. Wir
müssen und werden davon ausgehen, dass es gegenüber
dem vorgelegten Entwurf in Haushaltsbereichen, die von
der Konjunkturentwicklung abhängig sind, zu gewissen
Mehrbelastungen kommen wird.

Die Haushaltspolitiker der Koalition sind einvernehm-
lich zu der Auffassung gelangt, dass die von der Bundes-
regierung in ihrem Budgetentwurf für 2002 vorgesehene
Nettokreditaufnahme von 21,1 Milliarden Euro oder
42,1 Milliarden DM im Rahmen der jetzt anstehenden
parlamentarischen Beratungen im Ergebnis gehalten wer-
den kann. Das ist ein wichtiges Signal für die künftige fi-
nanzielle Entwicklung, auch im Blick auf die Europäische
Zentralbank.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Mehrbelastungen bei den Arbeitsmarktausgaben und
Steuermindereinnahmen können nach unserer Einschät-
zung an anderer Stelle des Etats aufgefangen werden – das
gilt im Übrigen auch für das laufende Haushaltsjahr –, so-
dass die für 2001 geplante Nettokreditaufnahme von
43,7 Milliarden DM nach heutiger Einschätzung nicht
überschritten werden wird. Was Herr Austermann dazu
gesagt hat, war nichts anderes als das übliche oppositio-
nelle Rollenspiel, das wir bis 1998 auch betrieben haben,
das wir allerdings etwas besser beherrscht haben als Sie,
Herr Austermann.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Wie in jedem Jahr wird die Regierung zeitnah zur Ab-
schlussberatung des Etatentwurfs 2002 im November
dem Haushaltsausschuss ihre dann aktuelle Einschätzung
der wirtschaftlichen Entwicklung und der Steuereinnah-
men vorlegen. Auf dieser Grundlage wird die Koalition si-
cherstellen, dass der Etat 2002 bei seiner Verabschiedung
Ende November so aktuell und realistisch wie nur mög-
lich ist, wenn man Aussagen über das kommende Haus-
haltsjahr macht. Der Vorwurf, wir würden schönfärben
oder die Risiken bagatellisieren, entbehrt deshalb jeder
Grundlage. Im Unterschied zum Haushaltsgebaren in der
Regierungszeit Kohl/Waigel sind Haushaltsklarheit und
Haushaltswahrheit für uns wesentliche Bestandteile der
Haushaltspolitik.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Bartholomäus Kalb [CDU/ CSU]: Das ist auch neu in der Bundesrepublik Deutschland!)


– Das ist neu in der Bundesrepublik Deutschland. Das ist
eine neue Qualität. Das sage ich, auch wenn es Ihnen nicht
gefällt, so etwas hier hören zu müssen.

Die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte, das
heißt, die Rückführung der Neuverschuldung, und danach
erst der Abbau des gigantischen Schuldenberges sind nach
wie vor unabdingbar notwendig, um die Handlungs-
fähigkeit der öffentlichen Gebietskörperschaften auf allen
Ebenen auch für die Zukunft zu erhalten. Das kann nur ge-
lingen, wenn wir unseren langfristigen Pfad überzeugend
verfolgen. Also: Jährliche Absenkung der Nettokreditauf-
nahme als stetige Politikaufgabe, und zwar, wie gesagt,

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001

Joachim Poß

18250


(C)



(D)



(A)



(B)


nicht nur bei Sonnenschein, sondern auch dann, wenn es
einmal regnet, wie das in diesem Jahr der Fall ist.

Das Herauskommen aus der Schuldenfalle, aus der
Verfassungswidrigkeit der Haushalte wird uns in den
nächsten Jahren noch gemeinsam beschäftigen. Ohne un-
ser Konsolidierungspaket hätten wir nach 1998 aus der
Ära Kohl/Waigel ein Neuverschuldungsniveau von jähr-
lich 60 Milliarden DM bis 70 Milliarden DM fortschrei-
ben müssen. Daran ist nichts zu ändern.


(Lothar Mark [SPD]: So war es geplant!)


Auch wenn viele von uns und viele Bürgerinnen und
Bürger ein kurzes Gedächtnis haben: Diesen Marsch in
die Schuldenfalle haben wir gestoppt. Das können Sie uns
nicht ausreden. Der Öffentlichkeit können Sie auch nichts
anderes weismachen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Lothar Mark [SPD]: Die CDU leidet unter kollektivem Vergessen!)


Dabei vergessen wir Gestaltungselemente und durch-
aus auch konjunkturfördernde Impulse nicht. Ich stimme
zwar mit dem Bundesfinanzminister überein,


(Dr. Günter Rexrodt [FDP]: Das ist ja toll!)


dass unsere Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen, sehr be-
schränkt sind, aber sie sind nicht gänzlich ausgeschlossen.
Natürlich hat auch der Bundeshaushalt Auswirkungen auf
das konjunkturelle Geschehen. Was mit dem Konsolidie-
rungspfad vereinbar gemacht werden konnte, wird reali-
siert. Unser Zukunftsinvestitionsprogramm, das wir in
diesem Jahre begonnen haben und das wir im nächsten
Jahr fortsetzen, ist ein Beispiel. Das sind solche Elemente,
die in den nächsten Monaten noch stärker zum Tragen
kommen, als das bisher der Fall war.

Das gilt ebenfalls für die Steuerentlastungen dieses
Jahres, die auch im nächsten Jahr wirken werden und die
für die Bürgerinnen und Bürger wichtig sind. Infolge der
geringer werdenden Inflation wird der Spielraum größer.
Schon die September-Daten werden da interessant wer-
den. Die August-Zahl – das wissen wir ja – ist noch mit
einer gewissen Vorsicht zu genießen.

Hier wurde vom Mittelstand gesprochen. Dazu hat
Herr Eichel, überzeugend Stellung genommen. Die Pro-
paganda von manchen mittelständischen Verbänden, die
einer Partei oder auch zwei Parteien der ehemaligen Re-
gierung besonders eng verbunden sind,


(Dr. Günter Rexrodt [FDP]: Die wissen auch, warum!)


lesen wir wohl, aber diese Propaganda


(Hans-Peter Repnik [CDU/CSU]: Reden Sie mal mit den Mittelständlern! – Friedrich Merz [CDU/CSU]: Beschimpfen Sie die nur weiter!)


wird im nächsten Jahr an der Realität zu messen sein, Herr
Repnik.

Uns freut es nicht, wenn wir lesen, was der Verband der
Volksbanken und Raiffeisenbanken so alles erklärt. Dann
forschen wir nach: Wie kommen solche Stellungnahmen

denn zustande? Wir hören: Der Herr Kiefer, der ehema-
lige CDU-Sprecher, hat da eine Außenstelle errichtet.


(Lothar Mark [SPD]: Aha! Die Unterwanderung!)


In solchen Fragen werden wir Transparenz schaffen. Es
kann nämlich nicht angehen, dass diese Verbände sozusa-
gen jenseits der Faktenlage ständig Propaganda im Inte-
resse der CDU/CSU oder partiell auch der FDP machen,
meine Damen und Herren.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Friedrich Merz [CDU/CSU]: Beschimpft ihr die nur! Prima!)


Das werden wir auch im Bundestag zum Thema machen.
Das kann man so nicht hinnehmen.


(Dr. Günter Rexrodt [FDP]: Was ist denn mit den Gewerkschaften?)


Zur Familienpolitik. An Ihrer Stelle würde ich mich
hier überhaupt nicht auf die Familienpolitik berufen. Wir
kennen doch die Entwicklungsgeschichte. Als wir beim
Kindergeld die Erhöhung von 70 DM auf 200 DM durch-
gesetzt haben – das war der Druck einer relativen Mehr-
heit der SPD im Bundesrat und der SPD-Bundestagsfrak-
tion –, wollte Herr Waigel das Kindergeld für das zweite
Kind nur um 20 DM erhöhen. Lesen Sie doch einmal die
einschlägigen Reden von Herrn Merz oder von Herrn
Schäuble nach!


(Dr. Peter Struck [SPD]: Herr Merz war da noch nicht da! Er war noch in Europa!)


Als wir nach dem Regierungswechsel 1998 als eine der
ersten Maßnahmen die Erhöhung des Kindergeldes vor-
geschlagen haben, waren Sie dagegen, weil es angeblich
keine Arbeitsplätze schafft.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Haben Sie so ein kurzes Gedächtnis? Ich hoffe nicht, dass
die Bürgerinnen und Bürger ein solch kurzes Gedächtnis
haben.

Durch das, was wir in verschiedenen Schritten be-
schlossen haben, zuletzt im zweiten Familienförderungs-
gesetz, wird die private Nachfrage ebenfalls im nächsten
Jahr um 5 Milliarden DM gestärkt. Wir tragen auch durch
die öffentlichen Investitionen von über 50 Milliar-
den DM, die im Entwurf des Bundeshaushalts 2002 vor-
gesehen sind, zu einer Stärkung der konjunkturellen Ent-
wicklung bei. Wir wissen andererseits – das ist nicht zu
leugnen; das sagen auch alle Ökonomen –: Es gibt keine
Instrumente und Maßnahmen, die uns aus der derzeitigen
konjunkturellen Abschwächung mit Sicherheit und umge-
hend herausbringen können.

Die konjunkturelle Entwicklung ist trotzdem nach wie
vor chancenreich. Konjunkturpolitischer Aktionismus ist
überhaupt nicht angebracht. Auch das sagen alle Sachver-
ständigen. Was von Ihnen vorgeschlagen wurde – Herr
Austermann hat es zuletzt zusammengefasst – und was
von einigen Verbandsfunktionären über zusätzliche um-
fangreiche Steuersenkungen und Mehrausgaben in den
verschiedenen Haushaltsbereichen zu hören ist, das alles

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001

Joachim Poß

18251


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(D)



(A)



(B)


ist für die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden
nicht verkraftbar.

Sie können nicht auf der einen Seite, wie es in einigen
strukturschwachen Städten in Nordrhein-Westfalen ge-
schieht, die Haushaltslage beklagen – man kommt über-
haupt nicht mehr klar und fordert eine Gemeindefinanz-
reform – und auf der anderen Seite das Vorziehen der
Steuerreform – es geht um Einnahmeausfälle von über
40 Milliarden DM; die Gemeinden wären mit 6 Milliar-
den DM dabei – fordern oder einen Tarif vorschlagen, der
einen Ausfall von 175 Milliarden DM bedeuten würde,
woran die Kommunen wiederum mit 15 Prozent beteiligt
wären. Wir lassen Ihnen eine Politik, die mit gespaltener
Zunge arbeitet – Kommunen auf der einen Seite, Bundes-
politik auf der anderen Seite –, nicht durchgehen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Im Übrigen wäre das, was Sie fordern, nicht realisier-
bar. Der Bundeshaushalt und eine Reihe von Landeshaus-
halten würden verfassungswidrig werden. Allen einiger-
maßen Sachkundigen müsste klar sein, was das für das
deutsche Standing auf den internationalen Finanzmärk-
ten, für die Politik der Europäischen Zentralbank und für
den Euro bedeuten würde. Von daher passen die Forde-
rungen, die die Haushaltspolitiker der CDU/CSU-Frak-
tion anlässlich ihrer Klausurtagung letzte Woche aufge-
stellt haben, ins Bild. Es handelt sich um ein Füllhorn von
Wohltaten für fast alle gesellschaftlichen Gruppen ohne
einen einzigen ernst zu nehmenden Finanzierungsvor-
schlag. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat nicht
mehr anzubieten, als die vorgesehene Neuverschuldung
im Bundeshaushalt im Ergebnis nahezu zu verdoppeln.
Das ist Ihr Beitrag zur deutschen Wirtschafts- und Fi-
nanzpolitik. – Jämmerlich, kann ich da nur sagen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Oder haben Sie andere Finanzierungsvorschläge? Bei
Ihnen war eigentlich auch die Erhöhung der Mehrwert-
steuer immer sehr beliebt.

Es sticht ins Auge, dass es bei Ihnen wirklich ein Chaos
in der Finanz- und Wirtschaftspolitik, ein Chaos von Kon-
zepten und ein Schaulaufen von Personen, gibt. Seit dem
Sommer haben sich maßgebliche Politiker der Union mit
neuen Vorschlägen zur Finanz- und Wirtschaftspolitik
geradezu überschlagen. Manchmal war auf dem Papier
die Tinte noch nicht trocken, da kam schon eine neue Va-
riante. Das war ein Theaterstück mit fünf Akten und an-
schließend mit Zugabe.

Erster Akt. Ende Juni legt die Parteivorsitzende der
CDU, Frau Merkel, ein 10-Punkte-Konjunktur-Sofortpro-
gramm vor.

Zweiter Akt. Einen Tag später kontern der Fraktions-
vorsitzende der Union, Herr Merz, und der Landesgrup-
penchef der CSU, Herr Glos, mit einem – allerdings an-
ders gestrickten – Zehnpunkteprogramm.

Dritter Akt. Mitte August bekräftigt der bayerische Mi-
nisterpräsident, Herr Stoiber, seine Ambitionen als Kanz-
lerkandidat der gesamten Union mit einem eigenen Kon-

zept. Zur Erinnerung: Absenkung des Spitzensteuersatzes
bei der Einkommensteuer auf 40 Prozent – das ist eine
reine Umverteilung von unten nach oben ohne erkennbare
positive ökonomische Effekte –, Absenkung der Abga-
benbelastung auf 40 Prozent – wie ist das eigentlich mit
der Forderung nach Aussetzung der Ökosteuer, deren Auf-
kommen zur Senkung der Rentenversicherungsbeiträge
verwendet wird, vereinbar? –, Absenkung der Staatsquote
ebenfalls auf unter 40 Prozent. Das alles, ohne zu sagen,
welche staatlichen Leistungen zur Erreichung dieses Ziels
gestrichen werden müssten.

Vierter Akt. Ein paar Tage später melden sich darauf-
hin die CDU-Wirtschaftspolitiker Wissmann und Uldall
zu Wort und holen ihr altes Einkommensteuerstufenmo-
dell aus der Ablage, das wiederum von der CSU, beson-
ders von Herrn Faltlhauser, kräftig gewürdigt wurde. Ich
weiß nicht, wie Sie das sehen, Frau Hasselfeldt, ob Sie die
Meinung von Herrn Faltlhauser dazu teilen können.

Fünfter Akt. Ende August bemüht sich die CDU-Par-
teivorsitzende, Frau Merkel, die Regie zurückzu-
gewinnen. Sie erfindet den Slogan der „neuen sozialen
Marktwirtschaft“ und fordert in diesem Zusammenhang
ein weiteres Steuerstufenmodell. In den beiden Zehn-
punkteprogrammen von Merkel bzw. Merz und Glos von
Ende Juni war noch die Forderung nach Vorziehen der be-
reits beschlossenen Einkommensteuer-Entlastungsstufen
2003 und 2005 auf 2002 aufgeführt, was zu Steuerausfäl-
len von mehr als 40 Milliarden DM für die öffentlichen
Haushalte allein im Jahre 2002 geführt hätte. In der
„neuen sozialen Marktwirtschaft“ – das wäre auch ein tol-
ler Name für eine Kneipe oder so etwas – der CDU-
Vorsitzenden taucht diese Forderung nicht mehr auf.

Jetzt die Zugabe. Das wiederum konnte Ministerpräsi-
dent Stoiber nicht so im Raum stehen lassen und hat an
diesem Wochenende dagegengehalten. In deutlicher Kon-
frontation zur CDU-Parteivorsitzenden hat er erklärt, eine
Einkommensbesteuerung nach dem Stufenmodell der
CDU sei weniger leistungsfördernd und sei ungerechter
als der geltende lineare Tarif.

Dieser Ablauf, meine Damen und Herren, macht deut-
lich, wie zerstritten die Unionsparteien in einer zentralen
Frage der deutschen Politik sind.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Deswegen stellen die Unionsparteien im politischen
Wettbewerb keine ernst zu nehmende Alternative dar.
Konzepte müssen auch realisierbar sein, wenn man denn
eines hat. Soweit sind Sie aber noch nicht; Sie haben noch
kein einheitliches Konzept.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Lothar Mark [SPD]: Sie schaffen auch keines!)


Wenn diese Konzepte nicht realisierbar sind, taugen sie
nicht für den politischen Ideenwettbewerb. Sie können so-
zusagen als Schaumschlägerei hier im Bundestag oder bei
Talkshows eingesetzt werden. Für den politischen Ideen-
wettbewerb sind Sie konzeptionell nicht gerüstet. Auch
das ist in den letzten Tagen deutlich geworden.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001

Joachim Poß

18252


(C)



(D)



(A)



(B)


Eigentlich sollte die Wirtschafts- und Finanzpolitik zu
wichtig sein, als dass sie zum Spielball im Kampf um die
Kanzlerkandidatur in CDU und CSU missbraucht wird.

Nur eines haben die verwirrenden steuerpolitischen
Vorschläge aus den Reihen der Opposition gemeinsam:
Mit der Vorlage von jedem dieser Vorschläge verabschie-
det sich die Opposition aus der Haushaltspolitik und da-
mit von dem finanzpolitischen Ziel, das eigentlich für alle
gelten sollte, nämlich in gemeinsamer Anstrengung die
öffentlichen Finanzen auf allen Staatsebenen zu sanieren,
um so sicherzustellen, dass der Staat auch in Zukunft
seine Aufgaben erfüllen kann.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Der Bundesfinanzminister hat hier die Maßnahmen
erwähnt, die dem sozialen Ausgleich dienen: BAföG,
Wohngeld, Erziehungsgeld, Einkommensteuerreform. Ja,
wir haben eine Trendwende geschafft, die Millionen von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Familien zu-
gute kommt. Das haben Sie, meine Damen und Herren,
nie hinbekommen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wir können nachweisen, dass unsere Steuerpolitik dem
Mittelstand dient und nicht der Großindustrie. Wir werden
darüber noch öfter diskutieren.

Auch, dass wir für mehr Steuergerechtigkeit stehen,
haben wir auf vielen Feldern bewiesen.


(Zuruf des Abg. Dr. Uwe-Jens Rössel [PDS])


Mit unserem Gesetz zur Bekämpfung der Umsatzsteuer-
kriminalität fügen wir diesen Schritten einen weiteren
hinzu: Wir brauchen in diesem Lande mehr Steuergerech-
tigkeit und mehr Steuerlegalität.


(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Franziska Eichstädt-Bohlig [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Deshalb, meine Damen und Herren von der Opposi-
tion, liegen Sie falsch, wenn Sie Ihr Heil in maßlosem und
hektischem wirtschafts- und finanzpolitischen Aktionis-
mus suchen. Sie machen sich etwas vor, wenn Sie glau-
ben, die Bürgerinnen und Bürger würden auf unfinan-
zierte Wohltaten und Steuersenkungen auf Pump
hereinfallen. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes
wissen ganz genau, dass so die Zukunft nicht zu gewin-
nen ist. Sie wissen auch ganz genau, weshalb sie Hans
Eichel, dieser Bundesregierung und dieser Koalition die
Verantwortung für die Finanzpolitik im nächsten Jahr
wieder überantworten werden.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Seiters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Für die
    FDP-Fraktion spricht der Kollege Dr. Günter Rexrodt.