Rede:
ID1405900200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 10
    1. Für: 1
    2. die: 1
    3. CDU/CSU-Fraktion: 1
    4. hat: 1
    5. nun: 1
    6. Kollegin: 1
    7. Anke: 1
    8. Eymer: 1
    9. das: 1
    10. Wort.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/59 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 59. Sitzung Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 I n h a l t : Erweiterung der Tagesordnung........................ 5275 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) Änderung der Richtlinien zur Überprü- fung auf eine Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Si- cherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gemäß § 44 b des Abgeordnetengesetzes (Drucksache 14/1698) ..................................................... 5275 B Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Altenpfle- ge (Altenpflegegesetz) (Drucksache 14/1578) ..................................................... 5275 B Dr. Edith Niehuis, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ........................................................... 5275 C Anke Eymer (Lübeck) CDU/CSU ................... 5277 D Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 5279 B Klaus Haupt F.D.P. .......................................... 5280 D Monika Balt PDS............................................. 5281 D Christa Lörcher SPD........................................ 5282 C Walter Link (Diepholz) CDU/CSU.................. 5284 B Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Ar- beitnehmerüberlassungsgesetzes (Druck- sache 14/1211) ........................................... 5286 A Wolfgang Meckelburg CDU/CSU................... 5286 A Klaus Brandner SPD........................................ 5287 D Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . .......................... 5290 A Klaus Brandner SPD.................................... 5291 A Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 5291 D Dr. Christa Luft PDS ................................... 5294 A Dr. Heidi Knake-Werner PDS ......................... 5294 C Franz Thönnes SPD......................................... 5295 D Karl-Josef Laumann CDU/CSU ...................... 5298 C Peter Dreßen SPD........................................ 5299 B Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Ulrich Heinrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Chancen der Gen- und Biotechnologie nicht verspielen (Drucksache 14/1316) .... 5301 A Ulrich Heinrich F.D.P. .................................... 5301 B Dr. Wolfgang Wodarg SPD................5301 D, 5302 B Heino Wiese (Hannover) SPD......................... 5303 A Meinolf Michels CDU/CSU ............................ 5304 D Matthias Weisheit SPD................................ 5305 A Dr. Wolfgang Wodarg SPD......................... 5305 D Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 5306 A Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU ....... 5307 A Angela Marquardt PDS ................................... 5307 C René Röspel SPD............................................. 5308 C II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel, Heidemarie Ehlert, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion PDS Einstieg in eine umfassende Reform der Finanzierung der Städte, Gemeinden und Landkreise (Reform der Kommu- nalfinanzierung) (Drucksache 14/1302) ... 5310 A Dr. Uwe-Jens Rössel PDS................................ 5310 B Ingrid Arndt-Brauer SPD................................. 5311 B Peter Götz CDU/CSU ...................................... 5312 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ............................................. 5314 A Rainer Brinkmann (Detmold) SPD.............. 5314 D Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 5316 C Peter Götz CDU/CSU.................................. 5317 B Dr. Hermann Otto Solms F.D.P................... 5317 D Peter Götz CDU/CSU ................................. 5318 D Gerhard Schüßler F.D.P. ................................. 5320 A Nächste Sitzung ............................................... 5321 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 5323 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen..................................... 5324 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 5275 (A) (C) (B) (D) 59. Sitzung Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Gerhard Schüßler Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 5323 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 1.10.99 Behrendt, Wolfgang SPD 1.10.99 *) Bläss, Petra PDS 1.10.99 Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 1.10.99 Böttcher, Maritta PDS 1.10.99 Braun (Augsburg), Hildebrecht F.D.P. 1.10.99 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 1.10.99 Brüderle, Rainer F.D.P. 1.10.99 Buntenbach, Annelie BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 Erler, Gernot SPD 1.10.99 Flach, Ulrike F.D.P. 1.10.99 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 1.10.99 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 1.10.99 Friese, Harald SPD 1.10.99 Gebhardt, Fred PDS 1.10.99 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 1.10.99 Großmann, Achim SPD 1.10.99 Hartenbach, Alfred SPD 1.10.99 Hauser (Bonn), Norbert CDU/CSU 1.10.99 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 1.10.99 Hintze, Peter CDU/CSU 1.10.99 Hirche, Walter F.D.P. 1.10.99 Hornung, Siegfried CDU/CSU 1.10.99 Hovermann, Eike SPD 1.10.99 Ibrügger, Lothar SPD 1.10.99 Imhof, Barbara SPD 1.10.99 Jacoby, Peter CDU/CSU 1.10.99 Knoche, Monika BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 1.10.99 Kühn-Mengel, Helga SPD 1.10.99 Lamers, Karl CDU/CSU 1.10.99 Leidinger, Robert SPD 1.10.99 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 1.10.99 Lenke, Ina F.D.P. 1.10.99 Lennartz, Klaus SPD 1.10.99 Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Lietz, Ursula CDU/CSU 1.10.99 Lippmann, Heidi PDS 1.10.99 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 1.10.99 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 1.10.99 Müntefering, Franz SPD 1.10.99 Ohl, Eckhard SPD 1.10.99 Ost, Friedhelm CDU/CSU 1.10.99 Ostrowski, Christine PDS 1.10.99 Dr. Pfaff, Martin SPD 1.10.99 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 1.10.99 Rühe, Volker CDU/CSU 1.10.99 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 1.10.99 Scheffler, Siegfried SPD 1.10.99 Schild, Horst SPD 1.10.99 Schily, Otto SPD 1.10.99 Schmidt (Mülheim), Andreas CDU/CSU 1.10.99 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 1.10.99 Schösser, Fritz SPD 1.10.99 Schröder, Gerhard SPD 1.10.99 Schultz (Everswinkel), Reinhard SPD 1.10.99 Schultz (Köln), Volkmar SPD 1.10.99 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 1.10.99 Dr. Stadler, Max F.D.P. 1.10.99 Steinbach, Erika CDU/CSU 1.10.99 Dr. Frhr. von Stetten, Wolfgang CDU/CSU 1.10.99 Strobl (Amberg), Reinhold SPD 1.10.99 Tauss, Jörg SPD 1.10.99 Volquartz, Angelika CDU/CSU 1.10.99 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 1.10.99 Weisskirchen (Wiesloch), Gert SPD 1.10.99 Dr. Westerwelle, Guido F.D.P. 1.10.99 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 1.10.99 Willner, Gert CDU/CSU 1.10.99 Wolf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 ————— *) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates 5324 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Be- ratung abgesehen hat. Rechtsausschuß Drucksache 14/272 Nr. 15Drucksache 14/272 Nr. 16Drucksache 14/272 Nr. 20Drucksache 14/272 Nr. 23Drucksache 14/272 Nr. 24Drucksache 14/272 Nr. 25Drucksache 14/272 Nr. 28Drucksache 14/272 Nr. 29Drucksache 14/272 Nr. 30Drucksache 14/272 Nr. 31Drucksache 14/272 Nr. 32Drucksache 14/272 Nr. 33Drucksache 14/272 Nr. 34 Drucksache 14/272 Nr. 35Drucksache 14/272 Nr. 36Drucksache 14/272 Nr. 37Drucksache 14/272 Nr. 38Drucksache 14/272 Nr. 40Drucksache 14/272 Nr. 41Drucksache 14/272 Nr. 42Drucksache 14/272 Nr. 43Drucksache 14/272 Nr. 44Drucksache 14/272 Nr. 52Drucksache 14/272 Nr. 56Drucksache 14/272 Nr. 57 Finanzausschuß Drucksache 14/839 Nr. 2.2Drucksache 14/839 Nr. 2.14Drucksache 14/671 Nr. 2.15Drucksache 14/1016 Nr. 2.7Drucksache 14/1016 Nr. 2.10 Der Bundesrat hat in seiner 742. Sitzung am 24. Sep- tember 1999 beschlossen, einen Antrag gemäß Arti- kel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Ge-richtsverfassungsgesetz Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 0228/3 82 08 40, Telefax: 0228/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Edith Niehuis


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Seit Mitte der 80er Jahre, also seit 15 Jahren, hat es
    immer wieder Versuche gegeben, eine bundeseinheitli-
    che Regelung für einen anerkannten Fachberuf Alten-
    pflege zu schaffen. All diese Versuche sind gescheitert.
    Diese Situation ist angesichts des Wildwuchses, den wir
    in der Altenpflegeausbildung in Deutschland vorfinden,
    schon lange nicht mehr hinnehmbar.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


    Wir haben in 16 Ländern 17 verschiedene Ausbil-
    dungen. Ziele, Inhalte, Dauer und Strukturen sind unter-
    schiedlich. Es gibt nicht einmal in jedem Bundesland für
    die Altenpflege eine Erstausbildung. Nicht überall wird
    eine Ausbildungsvergütung gezahlt. Im Gegenteil: Hier
    und dort wird auch noch Schulgeld verlangt. Wir erlau-






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    ben uns diese strukturelle Nachlässigkeit in der Aus-
    bildung in einem Berufsfeld, in dem hinsichtlich der
    erforderlichen professionellen Qualifikation gerade
    nicht Nachlässigkeit, sondern äußerste Sorgfalt gefordert
    wäre.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)


    Es geht um die Pflege von älteren und alten Men-
    schen. Ich bin sicher: Über die Fraktionen hinweg ver-
    bindet uns das Anliegen, die Pflege für ältere und alte
    Menschen auf hohem Niveau sicherzustellen. Dazu
    brauchen wir das Engagement qualifizierter Pflegekräf-
    te. Vor allem Altenpflegerinnen und Altenpfleger tragen
    wesentlich dazu bei, daß eine qualifizierte und men-
    schenwürdige Betreuung und Versorgung gewährleistet
    ist.

    Durch die Veränderung der Pflegelandschaft hat sich
    ihr Aufgabenfeld, insbesondere im ambulanten Bereich,
    erheblich erweitert. Aber auch die Anforderungen in den
    Pflegeeinrichtungen haben sich durch die steigende Zahl
    hochbetagter und schwerpflegebedürftiger Menschen
    verändert. Von 1993 bis 1998 hat sich die Zahl der be-
    schäftigten Altenpflegekräfte in Deutschland um zirka
    40 Prozent auf 268 000 erhöht. Alle kennen die Zahlen
    der demographischen Entwicklung. Der Bedarf an quali-
    fizierten Pflegekräften wird weiter steigen.

    Obwohl all dies bekannt ist und bekannt war, hat es
    die Regierung Kohl versäumt, eine bundeseinheitliche
    Altenpflegeausbildung einzuführen. Wir haben über 360
    Ausbildungsberufe. Neue kommen hinzu; alte werden
    modernisiert. Aber die Altenpflege wurde immer über-
    sehen. Zugleich ist festzustellen, daß über 90 Prozent
    der Altenpflegekräfte Frauen sind.


    (Hanna Wolf [München] [SPD]: Deswegen!)

    Man kann schon vermuten, daß das Übersehen dieses
    Berufes damit zu tun hat, daß es sich um einen typischen
    Frauenberuf handelt. So ein Verhalten ist nicht zulässig.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der F.D.P. und der PDS – Walter Link [Diepholz] [CDU/ CSU]: Werben Sie doch einmal ein bißchen, und reißen Sie nicht schon wieder Gräben auf!)


    Die Bundesregierung hat deshalb zu Beginn dieser Le-
    gislaturperiode angekündigt, daß sie einen neuen Vor-
    stoß für ein bundeseinheitliches Berufszulassungs-
    und Ausbildungsgesetz unternehmen wird. Das erwar-
    ten die Betroffenen, das heißt die Pflegekräfte und auch
    die zu Pflegenden.

    Die alte Bundesregierung hat in diesem Bereich sehr
    viel Porzellan zerschlagen. Über mehrere Legislaturpe-
    rioden hinweg gab es vielversprechende Ankündigun-
    gen, aber nichts geschah. Dringender Regelungsbedarf
    besteht; denn bisher ist es nicht gelungen, dem Beruf
    insgesamt ein klares Profil zu geben und das Berufsum-
    feld attraktiv zu gestalten. Er zeichnet sich vielmehr

    durch hohe Arbeitsbelastung, geringe Berufsverweildau-
    er, schlechte Aufstiegsmöglichkeiten usw. aus. Die Al-
    tenpflege, meine Damen und Herren, steht immer noch
    nicht gleichberechtigt neben der Krankenpflege. Dies
    zeigt sich allein daran, daß Altenpflegerinnen im Gegen-
    satz zu Krankenschwestern nur in sehr engen Grenzen
    als Leiterinnen von ambulanten Pflegediensten akzep-
    tiert werden. Darum ist es dringend nötig, daß wir heute
    gemeinsam über den Gesetzentwurf zur Neuregelung
    der Altenpflegeausbildung debattieren.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Ziel ist eine bundeseinheitliche Altenpflegeausbil-
    dung. Es muß sichergestellt werden, daß die Ausbildung
    vergütet wird, die Ausbildungsinhalte bundesweit gleich
    sind und Abschlußzeugnisse überall in Deutschland die
    gleiche Kompetenz bescheinigen. Um dies zu erreichen,
    sollen die 17 verschiedenen Ländergesetze durch eine
    bundeseinheitliche Regelung abgelöst werden. Das heißt
    jedoch nicht, daß wir den Beruf ganz neu erfinden müs-
    sen. Es war gerade ein Verdienst der Länder, Ausbil-
    dungsgänge für die Altenpflege eingeführt und in be-
    achtlichem Umfang immer wieder modernisiert zu ha-
    ben.

    Bestimmte Strukturen, die sich bewährt haben, sollen
    erhalten bleiben. Das Gesetz regelt die Ausbildung und
    Zulassung für die Berufe der Altenpflege, das heißt für
    Altenpflegerinnen und Altenpfleger sowie für Alten-
    pflegehelferinnen und Altenpflegehelfer. Diese Berufs-
    bezeichnungen werden dadurch dann endlich auch ge-
    setzlich geschützt.

    Die Regelausbildungszeit soll drei Jahre betragen. Sie
    besteht aus theoretischem und fachpraktischem Unter-
    richt und einer praktischen Ausbildung, die zeitlich
    überwiegen wird. Wir haben uns für diese sogenannte
    quasi-duale Ausbildung entschieden, weil wir davon
    ausgehen, daß die Schülerinnen und Schüler so am
    besten auf die Berufstätigkeit vorbereitet werden kön-
    nen. Sowohl der Schule als auch dem Träger der prak-
    tischen Ausbildung soll eine besondere Verantwortung
    für die Ausbildung übertragen werden. Dieses Modell
    hat sich auch schon in der Krankenpflegeausbildung
    bewährt.

    Die Ausbildung muß ein ganzheitliches Pflegekon-
    zept vermitteln. Darauf sind auch die Ausbildungsziele
    abgestellt. Dieses bedeutet, daß die Ausbildung auf so-
    ziale und psychosoziale Aufgaben, auf Kenntnisse über
    die normalen Alterungsprozesse, aber auch verstärkt auf
    medizinisch-pflegerische Aufgaben auszurichten ist. So
    muß zum Beispiel gerade auf Altersdemenz professio-
    nell reagiert werden. In einer in der letzten Woche auf
    dem Welt-Alzheimer-Tag hier in Berlin vorgestellten
    Studie wurde noch einmal bestätigt, daß die Zahl der
    Alzheimer-Erkrankungen dramatisch ansteigen wird. Bis
    zum Jahr 2030 muß mit einer Zunahme der Demenzer-
    krankungen bei über 65jährigen um 60 Prozent gerech-
    net werden. Das heißt, 1,8 bis 2,5 Millionen alte Men-
    schen werden von dieser Krankheit betroffen sein. Dar-
    auf müssen die Schülerinnen und Schüler umfassend

    Parl. Staatssekretärin Dr. Edith Niehuis






    (A) (C)



    (B) (D)


    vorbereitet werden. Das sind wir allen Betroffenen
    schuldig.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS)


    Die Einzelheiten wie konkrete Ausbildungsinhalte
    und Stundenzahlen sind nicht im Gesetz enthalten, son-
    dern werden gesondert in einer Ausbildungs- und Prü-
    fungsverordnung festgelegt. Auf Grund der beruflichen
    Anforderungen müssen allerdings die Zugangsvoraus-
    setzungen für die Ausbildung festgelegt werden. Vor-
    aussetzung soll der Realschulabschluß bzw. der erwei-
    terte Hauptschulabschluß sein. Für die Organisation und
    Ausgestaltung der schulrechtlichen Strukturen werden
    auch in Zukunft die Länder verantwortlich bleiben. Wie
    in der Krankenpflege wollen wir auch für die Altenpfle-
    ge die Erstausbildung bundesweit ermöglichen. Diese
    ist zum Beispiel in Bayern nicht möglich. Ich erwähne
    dies, weil wir alle wissen, daß es der Freistaat Bayern
    war, der über den Bundesrat jahrelang eine bundesein-
    heitliche Altenpflegeausbildung blockiert hat.


    (Christa Lörcher [SPD]: Leider, leider!)

    Das bayerische Verständnis von Pflegekräften wurde

    in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Fa-
    milie, Senioren, Frauen und Jugend am 13. November
    1996 so formuliert:

    Die Altenpflege sollte insbesondere für Frauen
    nach der Erziehungsphase ihrer Kinder, für Be-
    rufswechsler und ältere Bewerber offengehalten
    werden. Eine dreijährige Erstausbildung ist hierfür
    nicht geeignet.

    So die Ansicht Bayerns.
    Hier kommt, meine Damen und Herren, ein Ver-

    ständnis von Altenpflegeberuf zum Ausdruck, das nicht
    mehr der Realität entspricht.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Ilja Seifert [PDS])


    Es geht dabei anscheinend immer noch um die pflegen-
    de Hand der erfahrenen Frau, weniger um professionelle
    Kenntnisse. Der ehemalige Arbeitsminister Norbert
    Blüm hat es hier im Plenum einmal so ausgedrückt:
    „Dazu braucht man ein gutes Herz und eine ruhige
    Hand.“


    (Lachen bei der SPD – Anke Eymer [Lübeck] [CDU/CSU]: Das gehört auch dazu!)


    – Natürlich braucht man ein gutes Herz. Aber das gilt
    nicht nur für Pflegeberufe. Ein gutes Herz braucht man
    hoffentlich für alle Berufe.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)


    Pflegeberufe bedürfen ebenso wie andere Berufe auch
    der professionellen Qualifikation.

    In Richtung CDU/CSU möchte ich doch noch einmal
    eines klarstellen: Das Argument, dem Bund fehle die

    Gesetzgebungskompetenz für dieses Vorhaben, ist und
    bleibt vorgeschoben. Wer sich ernsthaft mit dem Beruf-
    salltag auseinandersetzt und vor der Entwicklung der
    letzten Jahre nicht die Augen verschließt, der weiß um
    die umfassenden medizinisch-pflegerischen Aufgaben,
    die es zu verrichten gilt. Zur Verdeutlichung brauche ich
    dazu nur wieder das Stichwort Demenz zu nennen.

    Ein Ländervergleich zeigt im übrigen, daß gerade die
    bayerischen Ausbildungsanforderungen von den mitt-
    lerweile weiterentwickelten Standards anderer Länder
    deutlich abweichen. Da gibt es eine zweijährige Ausbil-
    dung,


    (Maria Eichhorn [CDU/CSU]: Das ist ja nichts Schlechtes, oder?)


    keine Erstausbildung und keine Ausbildungsvergütung,
    sondern Schulgeld. Das sind überholte Maßstäbe, die
    dem heutigen Anspruch an einen modernen Pflegeberuf
    nicht mehr gerecht werden.


    (Maria Eichhorn [CDU/CSU]: Das glauben aber nur Sie! Dann gehen Sie einmal nach Bayern und schauen Sie sich das an!)


    Ganz wichtig ist mir auch die Festschreibung der
    Ausbildungsvergütung, die wir in diesem Gesetz gere-
    gelt haben; denn ohne Zweifel ist es für die Motivation
    von Jugendlichen schon von Bedeutung, ob sie eine
    Ausbildungsvergütung bekommen oder nicht.

    Wir werden noch viele Gelegenheiten haben, über
    Einzelheiten dieses Gesetzentwurfs zu debattieren. Der
    Bundesrat hat schon viele wichtige Vorschläge dazu
    unterbreitet, wie eine bundeseinheitliche Altenpfle-
    geausbildung gestaltet werden sollte. Als Bundesregie-
    rung werden wir uns diesen Vorschlägen des Bundesra-
    tes nicht verschließen. Ich hoffe, daß auf dieser Grund-
    lage auch ein breiter Konsens im Deutschen Bundestag
    geschaffen werden kann. Ich setze auf Ihre Unterstüt-
    zung und auf eine baldige Verabschiedung nach 15 Jah-
    ren hier im Deutschen Bundestag.

    Danke schön.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der F.D.P. und der PDS)




Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Für die CDU/CSU-
Fraktion hat nun Kollegin Anke Eymer das Wort.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anke Eymer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident!
    Liebe Kollegen und Kolleginnen! Die Initiative zum
    Altenpflegegesetz ist eine sehr erfreuliche Initiative,
    obwohl es ja bereits der zweite Anlauf ist. Wie bekannt,
    haben wir schon in der letzten Legislaturperiode den
    Versuch unternommen, die Altenpflegeausbildung bun-
    deseinheitlich zu regeln. Im Kern bestand die Auseinan-
    dersetzung in der Frage, ob es notwendig und rechtlich
    möglich ist, daß dieser Ausbildungszweig bundesein-
    heitlich geregelt wird. Der vorliegende Gesetzentwurf
    verfolgt genau dieses Ziel: eine bundesrechtliche
    Grundlage für eine bundeseinheitliche Ausbildung in der
    Altenpflege zu schaffen.

    Parl. Staatssekretärin Dr. Edith Niehuis






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    Die Aufgabe der Altenpfleger und Altenpflegerinnen
    ist es, älteren Menschen zu helfen, ihre körperliche, gei-
    stige, aber auch ihre seelische Gesundheit zu fördern,
    diese zu erhalten oder, wenn möglich, sogar wiederzu-
    erlangen. Vor diesem Hintergrund soll die Altenpflege
    ein gefächertes Hilfsangebot der persönlichen Beratung,
    Betreuung und Pflege in stationären, teilstationären und
    ambulanten Diensten und anderen Einrichtungen er-
    möglichen. Dies ist ein ganzheitlicher Ansatz. Dement-
    sprechend erstrecken sich die Ausbildungsinhalte so-
    wohl auf medizinisch-pflegerische als auch auf sozial-
    pflegerische Aspekte. Wenn die Ausbildung zur Alten-
    pflegerin oder zum Altenpfleger nun im Rahmen einer
    Gesetzgebungskompetenz des Bundes und unter Be-
    achtung der schulrechtlichen Strukturen der Länder als
    eigenständige Ausbildung geregelt werden kann, so ist
    dies nur zu begrüßen.


    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der PDS)


    Richtig ist: Auf Grund der demographischen Ent-
    wicklung nimmt der Bedarf an qualifizierten Altenpfle-
    gekräften zu. Hinzu kommt ein erheblicher Nachqualifi-
    zierungsbedarf in der stationären Pflege, besonders aber
    in der ambulanten Pflege, jedoch auch in der Hauspfle-
    ge. Die explosionsartige Zunahme dementer Patienten
    und auch von Alzheimer-Patienten, von schwerstpflege-
    bedürftigen oder mehr multimorbiden Patienten führt zu
    immer höheren Anforderungen an die Altenpflegekräfte
    im Umgang mit den Betroffenen. Frau Staatssekretärin,
    ich stimme Ihnen da zu; Sie haben das ja bereits er-
    wähnt.

    Gleichzeitig ist richtig – auch da sind wir uns einig –,
    daß der Beruf der Altenpflegerin oder des Altenpflegers
    nicht immer die notwendige Anerkennung gefunden hat
    und findet. Dieses beruht nicht zuletzt auf dem unein-
    heitlichen Berufsbild.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der F.D.P.)


    Daher ist richtig, daß ein Altenpflegegesetz ein wich-
    tiger Schritt ist, um die professionelle Pflege sowohl in
    qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht zu sichern.
    Das Ziel muß eine Altenpflege sein, die fachlich kom-
    petent und auch menschlich ist. Ich meine, daß die Pfle-
    ge mit Herz durchaus dazugehört.


    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der PDS)


    Die Gestaltung des Gesetzentwurfes zeigt, daß man
    sich im Sinne der Vereinheitlichung am Krankenpfle-
    gegesetz orientiert hat: Die Dauer der Regelausbildung
    von drei Jahren, die Regelung der Zugangsvorausset-
    zungen, der Schutz der Berufsbezeichnung, die Gestal-
    tung des Ausbildungsverhältnisses und der Anspruch auf
    Ausbildungsvergütung folgen diesem Vorbild. Eine be-
    rufsbegleitende und damit eine entsprechend verlängerte
    Ausbildung ist möglich. Das bedeutet eine frühere, für
    die Altenpflege nützliche Ausbildung kann zur Verkür-
    zung der Ausbildung in der Altenpflege führen. Für Be-

    rufsrückkehrerinnen, zum Beispiel nach der Familien-
    phase, bedeutet dies einen erleichterten Wiedereinstieg
    ins Berufsleben. Denn auf der Lebenserfahrung und dem
    Allgemeinwissen erwachsener Personen mit abgeschlos-
    sener Berufsausbildung kann man aufbauen. Gerade die-
    ser Kreis hat auf Grund der Lebenserfahrung ein weitaus
    höheres Humankapital beizusteuern, was besonders
    wichtig ist. Denn – ich sage es noch einmal – oft gilt: Es
    ist besser, Hinwendung, Zuspruch, Herzlichkeit zu ge-
    ben, als die in der Pflegeplanung vorgegebenen Punkte
    statisch abzuarbeiten.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


    Es darf aber nicht sein, daß gerade junge Menschen,
    die sich für diesen verantwortungsvollen Beruf ent-
    schieden haben, nach einer theoretischen Schulaus-
    bildung plötzlich mit einer Berufspraxis konfrontiert
    werden, die sie völlig überfordert. Daher ist es un-
    bedingt notwendig, eine praxisnahe Ausbildung zu
    schaffen, die die Menschen fachlich, aber auch psy-
    chisch auf diesen Beruf vorbereitet. Gut im vorliegenden
    Entwurf ist die fachlich-praktische Betonung der Aus-
    bildung gegenüber der eher theoretischen vieler Landes-
    gesetze.

    Aber trotz all dieser positiven Ansätze zeigt der Ge-
    setzentwurf noch reichlich Klärungsbedarf. Zunächst
    einmal sind 50 Prozent der Tätigkeiten in der Altenpfle-
    ge Arbeitsabläufe, die nicht von drei Jahre lang ausge-
    bildeten Kräften durchgeführt werden müssen, sondern
    durchaus in den Hilfebereich fallen. Ich denke an Ar-
    beiten wie Bettenmachen oder auch Körperpflege. Sie
    können durchaus von jemandem mit einer einjährigen
    Ausbildung durchgeführt werden. Hierzu braucht man
    nur eine sinnvolle Rahmengesetzgebung.

    Aber es stellt sich vehement die Frage nach der Fi-
    nanzierung. Dazu, Frau Staatssekretärin, haben Sie mir
    zuwenig gesagt. Diese Finanzierung, so scheint es mir,
    ist noch nicht abschließend geklärt. Ein ausgereiftes Al-
    tenpflegegesetz darf sich aber nicht um die Fragen der
    Finanzierung drücken. Dies ist der entscheidende Punkt
    des Gesetzes. Die Länder bleiben zwar für die Finanzie-
    rung der Kosten der schulischen Ausbildung verant-
    wortlich; die Finanzierung der Ausbildungsvergütung
    soll aber über die Entgelte für die ausbildenden Ein-
    richtungen erfolgen.


    (Hans-Michael Goldmann [F.D.P.]: Das ist richtig!)


    – Das sehe ich anders.
    Die Kosten können angeblich über die Pflegeversi-

    cherung refinanziert werden. Aber dabei muß gesichert
    sein, daß der Ausbildende nicht ökonomisch schließlich
    der Dumme ist. Die Pflegeversicherung ist nämlich in
    ihren Entgelten festgelegt, wie wir wissen. So bleiben
    im Prinzip nur zwei Möglichkeiten übrig: Entweder
    bleibt vom Entgelt nicht mehr so viel übrig, denn es
    müssen nun einmal die Ausbildungskosten abgezogen
    werden, oder das Entgelt wird erhöht, um die Kosten ab-
    zudecken. Dann wird die Pflege teurer, und die Konkur-

    Anke Eymer (Lübeck)







    (A) (C)



    (B) (D)


    renzfähigkeit des ausbildenden Einrichtungsträgers
    sinkt.


    (Beifall der Abg. Maria Eichhorn [CDU/CSU])


    – Ja, das ist die Folge davon.
    Daß die Sozialhilfe gemäß Paragraph 93 BSHG die

    Ausbildungskosten bezahlen wird, bezweifle ich stark.
    Nun haben einige Bundesländer bereits ein soge-

    nanntes Umlageverfahren eingeführt. Das Ergebnis ist,
    daß viele Klageverfahren gegen entsprechende Umlage-
    bescheide anhängig sind, die sich unter anderem auf die
    Verfassungswidrigkeit einer Umlagefinanzierung stüt-
    zen. Das Umlageverfahren soll die Finanzierung der
    Aufwendungen für die Ausbildung sicherstellen. Was ist
    jedoch mit den ambulanten Diensten und der Hauspfle-
    ge, die sich frei von institutionellen Einrichtungen ge-
    bildet hat? Was ist mit denjenigen, die ausbilden, oder
    sollen diese ebenfalls zahlen? Ich denke, wir müssen
    noch einmal sehr intensiv darüber diskutieren, wie eine
    optimale Finanzierung aussehen kann, wobei besonders
    darauf geachtet werden muß, daß nicht neue Abrech-
    nungsbürokratien das Kind mit dem Bade ausschütten.

    Also, der vorliegende Gesetzentwurf über die Berufe
    in der Altenpflege enthält nicht nur gute Teile; der Bun-
    desrat hat schon Korrekturen angemahnt. Wir müssen
    über diese Mahnung hinausgehen und auch noch fragen:
    Weshalb geben so viele den erlernten Beruf auf? – Das
    geschieht doch nicht auf Grund der langen Ausbildung.
    Die Gründe liegen eher in den Arbeitsbedingungen für
    die Altenpflegekräfte. Für diese ist gleichzeitig ein
    emotionaler und organisatorischer Spagat zwischen bü-
    rokratisch ablaufender Pflege im Minutentakt und einer
    humanen, hinwendungsvollen Pflege zu absolvieren.
    Gefordert ist daher nicht allein eine Neuregelung der
    Ausbildung, sondern es sind Veränderungen der Rah-
    menbedingungen für die Ausübung des Pflegeberufes an
    sich erforderlich.

    Danke fürs Zuhören.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)