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Metadaten- insert_drive_fileAus Protokoll: 14059
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tocInhaltsverzeichnisPlenarprotokoll 14/59 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 59. Sitzung Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 I n h a l t : Erweiterung der Tagesordnung........................ 5275 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) Änderung der Richtlinien zur Überprü- fung auf eine Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Si- cherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gemäß § 44 b des Abgeordnetengesetzes (Drucksache 14/1698) ..................................................... 5275 B Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Altenpfle- ge (Altenpflegegesetz) (Drucksache 14/1578) ..................................................... 5275 B Dr. Edith Niehuis, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ........................................................... 5275 C Anke Eymer (Lübeck) CDU/CSU ................... 5277 D Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 5279 B Klaus Haupt F.D.P. .......................................... 5280 D Monika Balt PDS............................................. 5281 D Christa Lörcher SPD........................................ 5282 C Walter Link (Diepholz) CDU/CSU.................. 5284 B Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Ar- beitnehmerüberlassungsgesetzes (Druck- sache 14/1211) ........................................... 5286 A Wolfgang Meckelburg CDU/CSU................... 5286 A Klaus Brandner SPD........................................ 5287 D Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . .......................... 5290 A Klaus Brandner SPD.................................... 5291 A Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 5291 D Dr. Christa Luft PDS ................................... 5294 A Dr. Heidi Knake-Werner PDS ......................... 5294 C Franz Thönnes SPD......................................... 5295 D Karl-Josef Laumann CDU/CSU ...................... 5298 C Peter Dreßen SPD........................................ 5299 B Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Ulrich Heinrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Chancen der Gen- und Biotechnologie nicht verspielen (Drucksache 14/1316) .... 5301 A Ulrich Heinrich F.D.P. .................................... 5301 B Dr. Wolfgang Wodarg SPD................5301 D, 5302 B Heino Wiese (Hannover) SPD......................... 5303 A Meinolf Michels CDU/CSU ............................ 5304 D Matthias Weisheit SPD................................ 5305 A Dr. Wolfgang Wodarg SPD......................... 5305 D Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 5306 A Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU ....... 5307 A Angela Marquardt PDS ................................... 5307 C René Röspel SPD............................................. 5308 C II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel, Heidemarie Ehlert, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion PDS Einstieg in eine umfassende Reform der Finanzierung der Städte, Gemeinden und Landkreise (Reform der Kommu- nalfinanzierung) (Drucksache 14/1302) ... 5310 A Dr. Uwe-Jens Rössel PDS................................ 5310 B Ingrid Arndt-Brauer SPD................................. 5311 B Peter Götz CDU/CSU ...................................... 5312 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ............................................. 5314 A Rainer Brinkmann (Detmold) SPD.............. 5314 D Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 5316 C Peter Götz CDU/CSU.................................. 5317 B Dr. Hermann Otto Solms F.D.P................... 5317 D Peter Götz CDU/CSU ................................. 5318 D Gerhard Schüßler F.D.P. ................................. 5320 A Nächste Sitzung ............................................... 5321 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 5323 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen..................................... 5324 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 5275 (A) (C) (B) (D) 59. Sitzung Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 Beginn: 9.00 Uhr
-
folderAnlagenGerhard Schüßler Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 5323 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 1.10.99 Behrendt, Wolfgang SPD 1.10.99 *) Bläss, Petra PDS 1.10.99 Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 1.10.99 Böttcher, Maritta PDS 1.10.99 Braun (Augsburg), Hildebrecht F.D.P. 1.10.99 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 1.10.99 Brüderle, Rainer F.D.P. 1.10.99 Buntenbach, Annelie BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 Erler, Gernot SPD 1.10.99 Flach, Ulrike F.D.P. 1.10.99 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 1.10.99 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 1.10.99 Friese, Harald SPD 1.10.99 Gebhardt, Fred PDS 1.10.99 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 1.10.99 Großmann, Achim SPD 1.10.99 Hartenbach, Alfred SPD 1.10.99 Hauser (Bonn), Norbert CDU/CSU 1.10.99 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 1.10.99 Hintze, Peter CDU/CSU 1.10.99 Hirche, Walter F.D.P. 1.10.99 Hornung, Siegfried CDU/CSU 1.10.99 Hovermann, Eike SPD 1.10.99 Ibrügger, Lothar SPD 1.10.99 Imhof, Barbara SPD 1.10.99 Jacoby, Peter CDU/CSU 1.10.99 Knoche, Monika BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 1.10.99 Kühn-Mengel, Helga SPD 1.10.99 Lamers, Karl CDU/CSU 1.10.99 Leidinger, Robert SPD 1.10.99 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 1.10.99 Lenke, Ina F.D.P. 1.10.99 Lennartz, Klaus SPD 1.10.99 Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Lietz, Ursula CDU/CSU 1.10.99 Lippmann, Heidi PDS 1.10.99 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 1.10.99 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 1.10.99 Müntefering, Franz SPD 1.10.99 Ohl, Eckhard SPD 1.10.99 Ost, Friedhelm CDU/CSU 1.10.99 Ostrowski, Christine PDS 1.10.99 Dr. Pfaff, Martin SPD 1.10.99 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 1.10.99 Rühe, Volker CDU/CSU 1.10.99 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 1.10.99 Scheffler, Siegfried SPD 1.10.99 Schild, Horst SPD 1.10.99 Schily, Otto SPD 1.10.99 Schmidt (Mülheim), Andreas CDU/CSU 1.10.99 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 1.10.99 Schösser, Fritz SPD 1.10.99 Schröder, Gerhard SPD 1.10.99 Schultz (Everswinkel), Reinhard SPD 1.10.99 Schultz (Köln), Volkmar SPD 1.10.99 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 1.10.99 Dr. Stadler, Max F.D.P. 1.10.99 Steinbach, Erika CDU/CSU 1.10.99 Dr. Frhr. von Stetten, Wolfgang CDU/CSU 1.10.99 Strobl (Amberg), Reinhold SPD 1.10.99 Tauss, Jörg SPD 1.10.99 Volquartz, Angelika CDU/CSU 1.10.99 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 1.10.99 Weisskirchen (Wiesloch), Gert SPD 1.10.99 Dr. Westerwelle, Guido F.D.P. 1.10.99 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 1.10.99 Willner, Gert CDU/CSU 1.10.99 Wolf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 ————— *) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates 5324 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Be- ratung abgesehen hat. Rechtsausschuß Drucksache 14/272 Nr. 15Drucksache 14/272 Nr. 16Drucksache 14/272 Nr. 20Drucksache 14/272 Nr. 23Drucksache 14/272 Nr. 24Drucksache 14/272 Nr. 25Drucksache 14/272 Nr. 28Drucksache 14/272 Nr. 29Drucksache 14/272 Nr. 30Drucksache 14/272 Nr. 31Drucksache 14/272 Nr. 32Drucksache 14/272 Nr. 33Drucksache 14/272 Nr. 34 Drucksache 14/272 Nr. 35Drucksache 14/272 Nr. 36Drucksache 14/272 Nr. 37Drucksache 14/272 Nr. 38Drucksache 14/272 Nr. 40Drucksache 14/272 Nr. 41Drucksache 14/272 Nr. 42Drucksache 14/272 Nr. 43Drucksache 14/272 Nr. 44Drucksache 14/272 Nr. 52Drucksache 14/272 Nr. 56Drucksache 14/272 Nr. 57 Finanzausschuß Drucksache 14/839 Nr. 2.2Drucksache 14/839 Nr. 2.14Drucksache 14/671 Nr. 2.15Drucksache 14/1016 Nr. 2.7Drucksache 14/1016 Nr. 2.10 Der Bundesrat hat in seiner 742. Sitzung am 24. Sep- tember 1999 beschlossen, einen Antrag gemäß Arti- kel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Ge-richtsverfassungsgesetz Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 0228/3 82 08 40, Telefax: 0228/3 82 08 44 20
-
insert_commentVorherige Rede als Kontext
Rede von Dr. Edith Niehuis
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Seit Mitte der 80er Jahre, also seit 15 Jahren, hat es
immer wieder Versuche gegeben, eine bundeseinheitli-
che Regelung für einen anerkannten Fachberuf Alten-
pflege zu schaffen. All diese Versuche sind gescheitert.
Diese Situation ist angesichts des Wildwuchses, den wir
in der Altenpflegeausbildung in Deutschland vorfinden,
schon lange nicht mehr hinnehmbar.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)
Wir haben in 16 Ländern 17 verschiedene Ausbil-
dungen. Ziele, Inhalte, Dauer und Strukturen sind unter-
schiedlich. Es gibt nicht einmal in jedem Bundesland für
die Altenpflege eine Erstausbildung. Nicht überall wird
eine Ausbildungsvergütung gezahlt. Im Gegenteil: Hier
und dort wird auch noch Schulgeld verlangt. Wir erlau-
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5276 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999
(B)
(A) (C)
(D)
ben uns diese strukturelle Nachlässigkeit in der Aus-
bildung in einem Berufsfeld, in dem hinsichtlich der
erforderlichen professionellen Qualifikation gerade
nicht Nachlässigkeit, sondern äußerste Sorgfalt gefordert
wäre.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)
Es geht um die Pflege von älteren und alten Men-
schen. Ich bin sicher: Über die Fraktionen hinweg ver-
bindet uns das Anliegen, die Pflege für ältere und alte
Menschen auf hohem Niveau sicherzustellen. Dazu
brauchen wir das Engagement qualifizierter Pflegekräf-
te. Vor allem Altenpflegerinnen und Altenpfleger tragen
wesentlich dazu bei, daß eine qualifizierte und men-
schenwürdige Betreuung und Versorgung gewährleistet
ist.
Durch die Veränderung der Pflegelandschaft hat sich
ihr Aufgabenfeld, insbesondere im ambulanten Bereich,
erheblich erweitert. Aber auch die Anforderungen in den
Pflegeeinrichtungen haben sich durch die steigende Zahl
hochbetagter und schwerpflegebedürftiger Menschen
verändert. Von 1993 bis 1998 hat sich die Zahl der be-
schäftigten Altenpflegekräfte in Deutschland um zirka
40 Prozent auf 268 000 erhöht. Alle kennen die Zahlen
der demographischen Entwicklung. Der Bedarf an quali-
fizierten Pflegekräften wird weiter steigen.
Obwohl all dies bekannt ist und bekannt war, hat es
die Regierung Kohl versäumt, eine bundeseinheitliche
Altenpflegeausbildung einzuführen. Wir haben über 360
Ausbildungsberufe. Neue kommen hinzu; alte werden
modernisiert. Aber die Altenpflege wurde immer über-
sehen. Zugleich ist festzustellen, daß über 90 Prozent
der Altenpflegekräfte Frauen sind.
(Hanna Wolf [München] [SPD]: Deswegen!)
Man kann schon vermuten, daß das Übersehen dieses
Berufes damit zu tun hat, daß es sich um einen typischen
Frauenberuf handelt. So ein Verhalten ist nicht zulässig.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der F.D.P. und der PDS – Walter Link [Diepholz] [CDU/ CSU]: Werben Sie doch einmal ein bißchen, und reißen Sie nicht schon wieder Gräben auf!)
Die Bundesregierung hat deshalb zu Beginn dieser Le-
gislaturperiode angekündigt, daß sie einen neuen Vor-
stoß für ein bundeseinheitliches Berufszulassungs-
und Ausbildungsgesetz unternehmen wird. Das erwar-
ten die Betroffenen, das heißt die Pflegekräfte und auch
die zu Pflegenden.
Die alte Bundesregierung hat in diesem Bereich sehr
viel Porzellan zerschlagen. Über mehrere Legislaturpe-
rioden hinweg gab es vielversprechende Ankündigun-
gen, aber nichts geschah. Dringender Regelungsbedarf
besteht; denn bisher ist es nicht gelungen, dem Beruf
insgesamt ein klares Profil zu geben und das Berufsum-
feld attraktiv zu gestalten. Er zeichnet sich vielmehr
durch hohe Arbeitsbelastung, geringe Berufsverweildau-
er, schlechte Aufstiegsmöglichkeiten usw. aus. Die Al-
tenpflege, meine Damen und Herren, steht immer noch
nicht gleichberechtigt neben der Krankenpflege. Dies
zeigt sich allein daran, daß Altenpflegerinnen im Gegen-
satz zu Krankenschwestern nur in sehr engen Grenzen
als Leiterinnen von ambulanten Pflegediensten akzep-
tiert werden. Darum ist es dringend nötig, daß wir heute
gemeinsam über den Gesetzentwurf zur Neuregelung
der Altenpflegeausbildung debattieren.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Ziel ist eine bundeseinheitliche Altenpflegeausbil-
dung. Es muß sichergestellt werden, daß die Ausbildung
vergütet wird, die Ausbildungsinhalte bundesweit gleich
sind und Abschlußzeugnisse überall in Deutschland die
gleiche Kompetenz bescheinigen. Um dies zu erreichen,
sollen die 17 verschiedenen Ländergesetze durch eine
bundeseinheitliche Regelung abgelöst werden. Das heißt
jedoch nicht, daß wir den Beruf ganz neu erfinden müs-
sen. Es war gerade ein Verdienst der Länder, Ausbil-
dungsgänge für die Altenpflege eingeführt und in be-
achtlichem Umfang immer wieder modernisiert zu ha-
ben.
Bestimmte Strukturen, die sich bewährt haben, sollen
erhalten bleiben. Das Gesetz regelt die Ausbildung und
Zulassung für die Berufe der Altenpflege, das heißt für
Altenpflegerinnen und Altenpfleger sowie für Alten-
pflegehelferinnen und Altenpflegehelfer. Diese Berufs-
bezeichnungen werden dadurch dann endlich auch ge-
setzlich geschützt.
Die Regelausbildungszeit soll drei Jahre betragen. Sie
besteht aus theoretischem und fachpraktischem Unter-
richt und einer praktischen Ausbildung, die zeitlich
überwiegen wird. Wir haben uns für diese sogenannte
quasi-duale Ausbildung entschieden, weil wir davon
ausgehen, daß die Schülerinnen und Schüler so am
besten auf die Berufstätigkeit vorbereitet werden kön-
nen. Sowohl der Schule als auch dem Träger der prak-
tischen Ausbildung soll eine besondere Verantwortung
für die Ausbildung übertragen werden. Dieses Modell
hat sich auch schon in der Krankenpflegeausbildung
bewährt.
Die Ausbildung muß ein ganzheitliches Pflegekon-
zept vermitteln. Darauf sind auch die Ausbildungsziele
abgestellt. Dieses bedeutet, daß die Ausbildung auf so-
ziale und psychosoziale Aufgaben, auf Kenntnisse über
die normalen Alterungsprozesse, aber auch verstärkt auf
medizinisch-pflegerische Aufgaben auszurichten ist. So
muß zum Beispiel gerade auf Altersdemenz professio-
nell reagiert werden. In einer in der letzten Woche auf
dem Welt-Alzheimer-Tag hier in Berlin vorgestellten
Studie wurde noch einmal bestätigt, daß die Zahl der
Alzheimer-Erkrankungen dramatisch ansteigen wird. Bis
zum Jahr 2030 muß mit einer Zunahme der Demenzer-
krankungen bei über 65jährigen um 60 Prozent gerech-
net werden. Das heißt, 1,8 bis 2,5 Millionen alte Men-
schen werden von dieser Krankheit betroffen sein. Dar-
auf müssen die Schülerinnen und Schüler umfassend
Parl. Staatssekretärin Dr. Edith Niehuis
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 5277
(A) (C)
(B) (D)
vorbereitet werden. Das sind wir allen Betroffenen
schuldig.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS)
Die Einzelheiten wie konkrete Ausbildungsinhalte
und Stundenzahlen sind nicht im Gesetz enthalten, son-
dern werden gesondert in einer Ausbildungs- und Prü-
fungsverordnung festgelegt. Auf Grund der beruflichen
Anforderungen müssen allerdings die Zugangsvoraus-
setzungen für die Ausbildung festgelegt werden. Vor-
aussetzung soll der Realschulabschluß bzw. der erwei-
terte Hauptschulabschluß sein. Für die Organisation und
Ausgestaltung der schulrechtlichen Strukturen werden
auch in Zukunft die Länder verantwortlich bleiben. Wie
in der Krankenpflege wollen wir auch für die Altenpfle-
ge die Erstausbildung bundesweit ermöglichen. Diese
ist zum Beispiel in Bayern nicht möglich. Ich erwähne
dies, weil wir alle wissen, daß es der Freistaat Bayern
war, der über den Bundesrat jahrelang eine bundesein-
heitliche Altenpflegeausbildung blockiert hat.
(Christa Lörcher [SPD]: Leider, leider!)
Das bayerische Verständnis von Pflegekräften wurde
in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Fa-
milie, Senioren, Frauen und Jugend am 13. November
1996 so formuliert:
Die Altenpflege sollte insbesondere für Frauen
nach der Erziehungsphase ihrer Kinder, für Be-
rufswechsler und ältere Bewerber offengehalten
werden. Eine dreijährige Erstausbildung ist hierfür
nicht geeignet.
So die Ansicht Bayerns.
Hier kommt, meine Damen und Herren, ein Ver-
ständnis von Altenpflegeberuf zum Ausdruck, das nicht
mehr der Realität entspricht.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Ilja Seifert [PDS])
Es geht dabei anscheinend immer noch um die pflegen-
de Hand der erfahrenen Frau, weniger um professionelle
Kenntnisse. Der ehemalige Arbeitsminister Norbert
Blüm hat es hier im Plenum einmal so ausgedrückt:
„Dazu braucht man ein gutes Herz und eine ruhige
Hand.“
(Lachen bei der SPD – Anke Eymer [Lübeck] [CDU/CSU]: Das gehört auch dazu!)
– Natürlich braucht man ein gutes Herz. Aber das gilt
nicht nur für Pflegeberufe. Ein gutes Herz braucht man
hoffentlich für alle Berufe.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)
Pflegeberufe bedürfen ebenso wie andere Berufe auch
der professionellen Qualifikation.
In Richtung CDU/CSU möchte ich doch noch einmal
eines klarstellen: Das Argument, dem Bund fehle die
Gesetzgebungskompetenz für dieses Vorhaben, ist und
bleibt vorgeschoben. Wer sich ernsthaft mit dem Beruf-
salltag auseinandersetzt und vor der Entwicklung der
letzten Jahre nicht die Augen verschließt, der weiß um
die umfassenden medizinisch-pflegerischen Aufgaben,
die es zu verrichten gilt. Zur Verdeutlichung brauche ich
dazu nur wieder das Stichwort Demenz zu nennen.
Ein Ländervergleich zeigt im übrigen, daß gerade die
bayerischen Ausbildungsanforderungen von den mitt-
lerweile weiterentwickelten Standards anderer Länder
deutlich abweichen. Da gibt es eine zweijährige Ausbil-
dung,
(Maria Eichhorn [CDU/CSU]: Das ist ja nichts Schlechtes, oder?)
keine Erstausbildung und keine Ausbildungsvergütung,
sondern Schulgeld. Das sind überholte Maßstäbe, die
dem heutigen Anspruch an einen modernen Pflegeberuf
nicht mehr gerecht werden.
(Maria Eichhorn [CDU/CSU]: Das glauben aber nur Sie! Dann gehen Sie einmal nach Bayern und schauen Sie sich das an!)
Ganz wichtig ist mir auch die Festschreibung der
Ausbildungsvergütung, die wir in diesem Gesetz gere-
gelt haben; denn ohne Zweifel ist es für die Motivation
von Jugendlichen schon von Bedeutung, ob sie eine
Ausbildungsvergütung bekommen oder nicht.
Wir werden noch viele Gelegenheiten haben, über
Einzelheiten dieses Gesetzentwurfs zu debattieren. Der
Bundesrat hat schon viele wichtige Vorschläge dazu
unterbreitet, wie eine bundeseinheitliche Altenpfle-
geausbildung gestaltet werden sollte. Als Bundesregie-
rung werden wir uns diesen Vorschlägen des Bundesra-
tes nicht verschließen. Ich hoffe, daß auf dieser Grund-
lage auch ein breiter Konsens im Deutschen Bundestag
geschaffen werden kann. Ich setze auf Ihre Unterstüt-
zung und auf eine baldige Verabschiedung nach 15 Jah-
ren hier im Deutschen Bundestag.
Danke schön.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der F.D.P. und der PDS)
Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Für die CDU/CSU-
Fraktion hat nun Kollegin Anke Eymer das Wort.
Fraktion hat nun Kollegin Anke Eymer das Wort.
-
insert_commentNächste Rede als Kontext
Rede von Anke Eymer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident!
Liebe Kollegen und Kolleginnen! Die Initiative zum
Altenpflegegesetz ist eine sehr erfreuliche Initiative,
obwohl es ja bereits der zweite Anlauf ist. Wie bekannt,
haben wir schon in der letzten Legislaturperiode den
Versuch unternommen, die Altenpflegeausbildung bun-
deseinheitlich zu regeln. Im Kern bestand die Auseinan-
dersetzung in der Frage, ob es notwendig und rechtlich
möglich ist, daß dieser Ausbildungszweig bundesein-
heitlich geregelt wird. Der vorliegende Gesetzentwurf
verfolgt genau dieses Ziel: eine bundesrechtliche
Grundlage für eine bundeseinheitliche Ausbildung in der
Altenpflege zu schaffen.
Parl. Staatssekretärin Dr. Edith Niehuis
Metadaten/Kopzeile:
5278 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999
(B)
(A) (C)
(D)
Die Aufgabe der Altenpfleger und Altenpflegerinnen
ist es, älteren Menschen zu helfen, ihre körperliche, gei-
stige, aber auch ihre seelische Gesundheit zu fördern,
diese zu erhalten oder, wenn möglich, sogar wiederzu-
erlangen. Vor diesem Hintergrund soll die Altenpflege
ein gefächertes Hilfsangebot der persönlichen Beratung,
Betreuung und Pflege in stationären, teilstationären und
ambulanten Diensten und anderen Einrichtungen er-
möglichen. Dies ist ein ganzheitlicher Ansatz. Dement-
sprechend erstrecken sich die Ausbildungsinhalte so-
wohl auf medizinisch-pflegerische als auch auf sozial-
pflegerische Aspekte. Wenn die Ausbildung zur Alten-
pflegerin oder zum Altenpfleger nun im Rahmen einer
Gesetzgebungskompetenz des Bundes und unter Be-
achtung der schulrechtlichen Strukturen der Länder als
eigenständige Ausbildung geregelt werden kann, so ist
dies nur zu begrüßen.
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der PDS)
Richtig ist: Auf Grund der demographischen Ent-
wicklung nimmt der Bedarf an qualifizierten Altenpfle-
gekräften zu. Hinzu kommt ein erheblicher Nachqualifi-
zierungsbedarf in der stationären Pflege, besonders aber
in der ambulanten Pflege, jedoch auch in der Hauspfle-
ge. Die explosionsartige Zunahme dementer Patienten
und auch von Alzheimer-Patienten, von schwerstpflege-
bedürftigen oder mehr multimorbiden Patienten führt zu
immer höheren Anforderungen an die Altenpflegekräfte
im Umgang mit den Betroffenen. Frau Staatssekretärin,
ich stimme Ihnen da zu; Sie haben das ja bereits er-
wähnt.
Gleichzeitig ist richtig – auch da sind wir uns einig –,
daß der Beruf der Altenpflegerin oder des Altenpflegers
nicht immer die notwendige Anerkennung gefunden hat
und findet. Dieses beruht nicht zuletzt auf dem unein-
heitlichen Berufsbild.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der F.D.P.)
Daher ist richtig, daß ein Altenpflegegesetz ein wich-
tiger Schritt ist, um die professionelle Pflege sowohl in
qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht zu sichern.
Das Ziel muß eine Altenpflege sein, die fachlich kom-
petent und auch menschlich ist. Ich meine, daß die Pfle-
ge mit Herz durchaus dazugehört.
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der PDS)
Die Gestaltung des Gesetzentwurfes zeigt, daß man
sich im Sinne der Vereinheitlichung am Krankenpfle-
gegesetz orientiert hat: Die Dauer der Regelausbildung
von drei Jahren, die Regelung der Zugangsvorausset-
zungen, der Schutz der Berufsbezeichnung, die Gestal-
tung des Ausbildungsverhältnisses und der Anspruch auf
Ausbildungsvergütung folgen diesem Vorbild. Eine be-
rufsbegleitende und damit eine entsprechend verlängerte
Ausbildung ist möglich. Das bedeutet eine frühere, für
die Altenpflege nützliche Ausbildung kann zur Verkür-
zung der Ausbildung in der Altenpflege führen. Für Be-
rufsrückkehrerinnen, zum Beispiel nach der Familien-
phase, bedeutet dies einen erleichterten Wiedereinstieg
ins Berufsleben. Denn auf der Lebenserfahrung und dem
Allgemeinwissen erwachsener Personen mit abgeschlos-
sener Berufsausbildung kann man aufbauen. Gerade die-
ser Kreis hat auf Grund der Lebenserfahrung ein weitaus
höheres Humankapital beizusteuern, was besonders
wichtig ist. Denn – ich sage es noch einmal – oft gilt: Es
ist besser, Hinwendung, Zuspruch, Herzlichkeit zu ge-
ben, als die in der Pflegeplanung vorgegebenen Punkte
statisch abzuarbeiten.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)
Es darf aber nicht sein, daß gerade junge Menschen,
die sich für diesen verantwortungsvollen Beruf ent-
schieden haben, nach einer theoretischen Schulaus-
bildung plötzlich mit einer Berufspraxis konfrontiert
werden, die sie völlig überfordert. Daher ist es un-
bedingt notwendig, eine praxisnahe Ausbildung zu
schaffen, die die Menschen fachlich, aber auch psy-
chisch auf diesen Beruf vorbereitet. Gut im vorliegenden
Entwurf ist die fachlich-praktische Betonung der Aus-
bildung gegenüber der eher theoretischen vieler Landes-
gesetze.
Aber trotz all dieser positiven Ansätze zeigt der Ge-
setzentwurf noch reichlich Klärungsbedarf. Zunächst
einmal sind 50 Prozent der Tätigkeiten in der Altenpfle-
ge Arbeitsabläufe, die nicht von drei Jahre lang ausge-
bildeten Kräften durchgeführt werden müssen, sondern
durchaus in den Hilfebereich fallen. Ich denke an Ar-
beiten wie Bettenmachen oder auch Körperpflege. Sie
können durchaus von jemandem mit einer einjährigen
Ausbildung durchgeführt werden. Hierzu braucht man
nur eine sinnvolle Rahmengesetzgebung.
Aber es stellt sich vehement die Frage nach der Fi-
nanzierung. Dazu, Frau Staatssekretärin, haben Sie mir
zuwenig gesagt. Diese Finanzierung, so scheint es mir,
ist noch nicht abschließend geklärt. Ein ausgereiftes Al-
tenpflegegesetz darf sich aber nicht um die Fragen der
Finanzierung drücken. Dies ist der entscheidende Punkt
des Gesetzes. Die Länder bleiben zwar für die Finanzie-
rung der Kosten der schulischen Ausbildung verant-
wortlich; die Finanzierung der Ausbildungsvergütung
soll aber über die Entgelte für die ausbildenden Ein-
richtungen erfolgen.
(Hans-Michael Goldmann [F.D.P.]: Das ist richtig!)
– Das sehe ich anders.
Die Kosten können angeblich über die Pflegeversi-
cherung refinanziert werden. Aber dabei muß gesichert
sein, daß der Ausbildende nicht ökonomisch schließlich
der Dumme ist. Die Pflegeversicherung ist nämlich in
ihren Entgelten festgelegt, wie wir wissen. So bleiben
im Prinzip nur zwei Möglichkeiten übrig: Entweder
bleibt vom Entgelt nicht mehr so viel übrig, denn es
müssen nun einmal die Ausbildungskosten abgezogen
werden, oder das Entgelt wird erhöht, um die Kosten ab-
zudecken. Dann wird die Pflege teurer, und die Konkur-
Anke Eymer (Lübeck)
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 5279
(A) (C)
(B) (D)
renzfähigkeit des ausbildenden Einrichtungsträgers
sinkt.
(Beifall der Abg. Maria Eichhorn [CDU/CSU])
– Ja, das ist die Folge davon.
Daß die Sozialhilfe gemäß Paragraph 93 BSHG die
Ausbildungskosten bezahlen wird, bezweifle ich stark.
Nun haben einige Bundesländer bereits ein soge-
nanntes Umlageverfahren eingeführt. Das Ergebnis ist,
daß viele Klageverfahren gegen entsprechende Umlage-
bescheide anhängig sind, die sich unter anderem auf die
Verfassungswidrigkeit einer Umlagefinanzierung stüt-
zen. Das Umlageverfahren soll die Finanzierung der
Aufwendungen für die Ausbildung sicherstellen. Was ist
jedoch mit den ambulanten Diensten und der Hauspfle-
ge, die sich frei von institutionellen Einrichtungen ge-
bildet hat? Was ist mit denjenigen, die ausbilden, oder
sollen diese ebenfalls zahlen? Ich denke, wir müssen
noch einmal sehr intensiv darüber diskutieren, wie eine
optimale Finanzierung aussehen kann, wobei besonders
darauf geachtet werden muß, daß nicht neue Abrech-
nungsbürokratien das Kind mit dem Bade ausschütten.
Also, der vorliegende Gesetzentwurf über die Berufe
in der Altenpflege enthält nicht nur gute Teile; der Bun-
desrat hat schon Korrekturen angemahnt. Wir müssen
über diese Mahnung hinausgehen und auch noch fragen:
Weshalb geben so viele den erlernten Beruf auf? – Das
geschieht doch nicht auf Grund der langen Ausbildung.
Die Gründe liegen eher in den Arbeitsbedingungen für
die Altenpflegekräfte. Für diese ist gleichzeitig ein
emotionaler und organisatorischer Spagat zwischen bü-
rokratisch ablaufender Pflege im Minutentakt und einer
humanen, hinwendungsvollen Pflege zu absolvieren.
Gefordert ist daher nicht allein eine Neuregelung der
Ausbildung, sondern es sind Veränderungen der Rah-
menbedingungen für die Ausübung des Pflegeberufes an
sich erforderlich.
Danke fürs Zuhören.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)