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    545. Mahnung: 1
    546. hinausgehen: 1
    547. fragen:Weshalb: 1
    548. geben: 1
    549. erlernten: 1
    550. auf?: 1
    551. Dasgeschieht: 1
    552. doch: 1
    553. langen: 1
    554. Ausbildung.Die: 1
    555. Gründe: 1
    556. liegen: 1
    557. Arbeitsbedingungen: 1
    558. Altenpflegekräfte.: 1
    559. gleichzeitig: 1
    560. einemotionaler: 1
    561. organisatorischer: 1
    562. Spagat: 1
    563. zwischen: 1
    564. bü-rokratisch: 1
    565. ablaufender: 1
    566. Minutentakt: 1
    567. einerhumanen,: 1
    568. hinwendungsvollen: 1
    569. absolvieren.Gefordert: 1
    570. daher: 1
    571. allein: 1
    572. Neuregelung: 1
    573. derAusbildung,: 1
    574. sondern: 1
    575. Veränderungen: 1
    576. Rah-menbedingungen: 1
    577. Ausübung: 1
    578. Pflegeberufes: 1
    579. ansich: 1
    580. erforderlich.Danke: 1
    581. fürs: 1
    582. Zuhören.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/59 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 59. Sitzung Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 I n h a l t : Erweiterung der Tagesordnung........................ 5275 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) Änderung der Richtlinien zur Überprü- fung auf eine Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Si- cherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gemäß § 44 b des Abgeordnetengesetzes (Drucksache 14/1698) ..................................................... 5275 B Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Altenpfle- ge (Altenpflegegesetz) (Drucksache 14/1578) ..................................................... 5275 B Dr. Edith Niehuis, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ........................................................... 5275 C Anke Eymer (Lübeck) CDU/CSU ................... 5277 D Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 5279 B Klaus Haupt F.D.P. .......................................... 5280 D Monika Balt PDS............................................. 5281 D Christa Lörcher SPD........................................ 5282 C Walter Link (Diepholz) CDU/CSU.................. 5284 B Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Ar- beitnehmerüberlassungsgesetzes (Druck- sache 14/1211) ........................................... 5286 A Wolfgang Meckelburg CDU/CSU................... 5286 A Klaus Brandner SPD........................................ 5287 D Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . .......................... 5290 A Klaus Brandner SPD.................................... 5291 A Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 5291 D Dr. Christa Luft PDS ................................... 5294 A Dr. Heidi Knake-Werner PDS ......................... 5294 C Franz Thönnes SPD......................................... 5295 D Karl-Josef Laumann CDU/CSU ...................... 5298 C Peter Dreßen SPD........................................ 5299 B Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Ulrich Heinrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Chancen der Gen- und Biotechnologie nicht verspielen (Drucksache 14/1316) .... 5301 A Ulrich Heinrich F.D.P. .................................... 5301 B Dr. Wolfgang Wodarg SPD................5301 D, 5302 B Heino Wiese (Hannover) SPD......................... 5303 A Meinolf Michels CDU/CSU ............................ 5304 D Matthias Weisheit SPD................................ 5305 A Dr. Wolfgang Wodarg SPD......................... 5305 D Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 5306 A Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU ....... 5307 A Angela Marquardt PDS ................................... 5307 C René Röspel SPD............................................. 5308 C II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel, Heidemarie Ehlert, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion PDS Einstieg in eine umfassende Reform der Finanzierung der Städte, Gemeinden und Landkreise (Reform der Kommu- nalfinanzierung) (Drucksache 14/1302) ... 5310 A Dr. Uwe-Jens Rössel PDS................................ 5310 B Ingrid Arndt-Brauer SPD................................. 5311 B Peter Götz CDU/CSU ...................................... 5312 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ............................................. 5314 A Rainer Brinkmann (Detmold) SPD.............. 5314 D Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 5316 C Peter Götz CDU/CSU.................................. 5317 B Dr. Hermann Otto Solms F.D.P................... 5317 D Peter Götz CDU/CSU ................................. 5318 D Gerhard Schüßler F.D.P. ................................. 5320 A Nächste Sitzung ............................................... 5321 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 5323 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen..................................... 5324 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 5275 (A) (C) (B) (D) 59. Sitzung Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Gerhard Schüßler Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 5323 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 1.10.99 Behrendt, Wolfgang SPD 1.10.99 *) Bläss, Petra PDS 1.10.99 Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 1.10.99 Böttcher, Maritta PDS 1.10.99 Braun (Augsburg), Hildebrecht F.D.P. 1.10.99 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 1.10.99 Brüderle, Rainer F.D.P. 1.10.99 Buntenbach, Annelie BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 Erler, Gernot SPD 1.10.99 Flach, Ulrike F.D.P. 1.10.99 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 1.10.99 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 1.10.99 Friese, Harald SPD 1.10.99 Gebhardt, Fred PDS 1.10.99 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 1.10.99 Großmann, Achim SPD 1.10.99 Hartenbach, Alfred SPD 1.10.99 Hauser (Bonn), Norbert CDU/CSU 1.10.99 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 1.10.99 Hintze, Peter CDU/CSU 1.10.99 Hirche, Walter F.D.P. 1.10.99 Hornung, Siegfried CDU/CSU 1.10.99 Hovermann, Eike SPD 1.10.99 Ibrügger, Lothar SPD 1.10.99 Imhof, Barbara SPD 1.10.99 Jacoby, Peter CDU/CSU 1.10.99 Knoche, Monika BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 1.10.99 Kühn-Mengel, Helga SPD 1.10.99 Lamers, Karl CDU/CSU 1.10.99 Leidinger, Robert SPD 1.10.99 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 1.10.99 Lenke, Ina F.D.P. 1.10.99 Lennartz, Klaus SPD 1.10.99 Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Lietz, Ursula CDU/CSU 1.10.99 Lippmann, Heidi PDS 1.10.99 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 1.10.99 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 1.10.99 Müntefering, Franz SPD 1.10.99 Ohl, Eckhard SPD 1.10.99 Ost, Friedhelm CDU/CSU 1.10.99 Ostrowski, Christine PDS 1.10.99 Dr. Pfaff, Martin SPD 1.10.99 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 1.10.99 Rühe, Volker CDU/CSU 1.10.99 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 1.10.99 Scheffler, Siegfried SPD 1.10.99 Schild, Horst SPD 1.10.99 Schily, Otto SPD 1.10.99 Schmidt (Mülheim), Andreas CDU/CSU 1.10.99 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 1.10.99 Schösser, Fritz SPD 1.10.99 Schröder, Gerhard SPD 1.10.99 Schultz (Everswinkel), Reinhard SPD 1.10.99 Schultz (Köln), Volkmar SPD 1.10.99 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 1.10.99 Dr. Stadler, Max F.D.P. 1.10.99 Steinbach, Erika CDU/CSU 1.10.99 Dr. Frhr. von Stetten, Wolfgang CDU/CSU 1.10.99 Strobl (Amberg), Reinhold SPD 1.10.99 Tauss, Jörg SPD 1.10.99 Volquartz, Angelika CDU/CSU 1.10.99 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 1.10.99 Weisskirchen (Wiesloch), Gert SPD 1.10.99 Dr. Westerwelle, Guido F.D.P. 1.10.99 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 1.10.99 Willner, Gert CDU/CSU 1.10.99 Wolf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 ————— *) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates 5324 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Be- ratung abgesehen hat. Rechtsausschuß Drucksache 14/272 Nr. 15Drucksache 14/272 Nr. 16Drucksache 14/272 Nr. 20Drucksache 14/272 Nr. 23Drucksache 14/272 Nr. 24Drucksache 14/272 Nr. 25Drucksache 14/272 Nr. 28Drucksache 14/272 Nr. 29Drucksache 14/272 Nr. 30Drucksache 14/272 Nr. 31Drucksache 14/272 Nr. 32Drucksache 14/272 Nr. 33Drucksache 14/272 Nr. 34 Drucksache 14/272 Nr. 35Drucksache 14/272 Nr. 36Drucksache 14/272 Nr. 37Drucksache 14/272 Nr. 38Drucksache 14/272 Nr. 40Drucksache 14/272 Nr. 41Drucksache 14/272 Nr. 42Drucksache 14/272 Nr. 43Drucksache 14/272 Nr. 44Drucksache 14/272 Nr. 52Drucksache 14/272 Nr. 56Drucksache 14/272 Nr. 57 Finanzausschuß Drucksache 14/839 Nr. 2.2Drucksache 14/839 Nr. 2.14Drucksache 14/671 Nr. 2.15Drucksache 14/1016 Nr. 2.7Drucksache 14/1016 Nr. 2.10 Der Bundesrat hat in seiner 742. Sitzung am 24. Sep- tember 1999 beschlossen, einen Antrag gemäß Arti- kel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Ge-richtsverfassungsgesetz Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 0228/3 82 08 40, Telefax: 0228/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Für die CDU/CSU-
    Fraktion hat nun Kollegin Anke Eymer das Wort.



Rede von Anke Eymer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident!
Liebe Kollegen und Kolleginnen! Die Initiative zum
Altenpflegegesetz ist eine sehr erfreuliche Initiative,
obwohl es ja bereits der zweite Anlauf ist. Wie bekannt,
haben wir schon in der letzten Legislaturperiode den
Versuch unternommen, die Altenpflegeausbildung bun-
deseinheitlich zu regeln. Im Kern bestand die Auseinan-
dersetzung in der Frage, ob es notwendig und rechtlich
möglich ist, daß dieser Ausbildungszweig bundesein-
heitlich geregelt wird. Der vorliegende Gesetzentwurf
verfolgt genau dieses Ziel: eine bundesrechtliche
Grundlage für eine bundeseinheitliche Ausbildung in der
Altenpflege zu schaffen.

Parl. Staatssekretärin Dr. Edith Niehuis






(B)



(A) (C)



(D)


Die Aufgabe der Altenpfleger und Altenpflegerinnen
ist es, älteren Menschen zu helfen, ihre körperliche, gei-
stige, aber auch ihre seelische Gesundheit zu fördern,
diese zu erhalten oder, wenn möglich, sogar wiederzu-
erlangen. Vor diesem Hintergrund soll die Altenpflege
ein gefächertes Hilfsangebot der persönlichen Beratung,
Betreuung und Pflege in stationären, teilstationären und
ambulanten Diensten und anderen Einrichtungen er-
möglichen. Dies ist ein ganzheitlicher Ansatz. Dement-
sprechend erstrecken sich die Ausbildungsinhalte so-
wohl auf medizinisch-pflegerische als auch auf sozial-
pflegerische Aspekte. Wenn die Ausbildung zur Alten-
pflegerin oder zum Altenpfleger nun im Rahmen einer
Gesetzgebungskompetenz des Bundes und unter Be-
achtung der schulrechtlichen Strukturen der Länder als
eigenständige Ausbildung geregelt werden kann, so ist
dies nur zu begrüßen.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der PDS)


Richtig ist: Auf Grund der demographischen Ent-
wicklung nimmt der Bedarf an qualifizierten Altenpfle-
gekräften zu. Hinzu kommt ein erheblicher Nachqualifi-
zierungsbedarf in der stationären Pflege, besonders aber
in der ambulanten Pflege, jedoch auch in der Hauspfle-
ge. Die explosionsartige Zunahme dementer Patienten
und auch von Alzheimer-Patienten, von schwerstpflege-
bedürftigen oder mehr multimorbiden Patienten führt zu
immer höheren Anforderungen an die Altenpflegekräfte
im Umgang mit den Betroffenen. Frau Staatssekretärin,
ich stimme Ihnen da zu; Sie haben das ja bereits er-
wähnt.

Gleichzeitig ist richtig – auch da sind wir uns einig –,
daß der Beruf der Altenpflegerin oder des Altenpflegers
nicht immer die notwendige Anerkennung gefunden hat
und findet. Dieses beruht nicht zuletzt auf dem unein-
heitlichen Berufsbild.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der F.D.P.)


Daher ist richtig, daß ein Altenpflegegesetz ein wich-
tiger Schritt ist, um die professionelle Pflege sowohl in
qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht zu sichern.
Das Ziel muß eine Altenpflege sein, die fachlich kom-
petent und auch menschlich ist. Ich meine, daß die Pfle-
ge mit Herz durchaus dazugehört.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der PDS)


Die Gestaltung des Gesetzentwurfes zeigt, daß man
sich im Sinne der Vereinheitlichung am Krankenpfle-
gegesetz orientiert hat: Die Dauer der Regelausbildung
von drei Jahren, die Regelung der Zugangsvorausset-
zungen, der Schutz der Berufsbezeichnung, die Gestal-
tung des Ausbildungsverhältnisses und der Anspruch auf
Ausbildungsvergütung folgen diesem Vorbild. Eine be-
rufsbegleitende und damit eine entsprechend verlängerte
Ausbildung ist möglich. Das bedeutet eine frühere, für
die Altenpflege nützliche Ausbildung kann zur Verkür-
zung der Ausbildung in der Altenpflege führen. Für Be-

rufsrückkehrerinnen, zum Beispiel nach der Familien-
phase, bedeutet dies einen erleichterten Wiedereinstieg
ins Berufsleben. Denn auf der Lebenserfahrung und dem
Allgemeinwissen erwachsener Personen mit abgeschlos-
sener Berufsausbildung kann man aufbauen. Gerade die-
ser Kreis hat auf Grund der Lebenserfahrung ein weitaus
höheres Humankapital beizusteuern, was besonders
wichtig ist. Denn – ich sage es noch einmal – oft gilt: Es
ist besser, Hinwendung, Zuspruch, Herzlichkeit zu ge-
ben, als die in der Pflegeplanung vorgegebenen Punkte
statisch abzuarbeiten.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


Es darf aber nicht sein, daß gerade junge Menschen,
die sich für diesen verantwortungsvollen Beruf ent-
schieden haben, nach einer theoretischen Schulaus-
bildung plötzlich mit einer Berufspraxis konfrontiert
werden, die sie völlig überfordert. Daher ist es un-
bedingt notwendig, eine praxisnahe Ausbildung zu
schaffen, die die Menschen fachlich, aber auch psy-
chisch auf diesen Beruf vorbereitet. Gut im vorliegenden
Entwurf ist die fachlich-praktische Betonung der Aus-
bildung gegenüber der eher theoretischen vieler Landes-
gesetze.

Aber trotz all dieser positiven Ansätze zeigt der Ge-
setzentwurf noch reichlich Klärungsbedarf. Zunächst
einmal sind 50 Prozent der Tätigkeiten in der Altenpfle-
ge Arbeitsabläufe, die nicht von drei Jahre lang ausge-
bildeten Kräften durchgeführt werden müssen, sondern
durchaus in den Hilfebereich fallen. Ich denke an Ar-
beiten wie Bettenmachen oder auch Körperpflege. Sie
können durchaus von jemandem mit einer einjährigen
Ausbildung durchgeführt werden. Hierzu braucht man
nur eine sinnvolle Rahmengesetzgebung.

Aber es stellt sich vehement die Frage nach der Fi-
nanzierung. Dazu, Frau Staatssekretärin, haben Sie mir
zuwenig gesagt. Diese Finanzierung, so scheint es mir,
ist noch nicht abschließend geklärt. Ein ausgereiftes Al-
tenpflegegesetz darf sich aber nicht um die Fragen der
Finanzierung drücken. Dies ist der entscheidende Punkt
des Gesetzes. Die Länder bleiben zwar für die Finanzie-
rung der Kosten der schulischen Ausbildung verant-
wortlich; die Finanzierung der Ausbildungsvergütung
soll aber über die Entgelte für die ausbildenden Ein-
richtungen erfolgen.


(Hans-Michael Goldmann [F.D.P.]: Das ist richtig!)


– Das sehe ich anders.
Die Kosten können angeblich über die Pflegeversi-

cherung refinanziert werden. Aber dabei muß gesichert
sein, daß der Ausbildende nicht ökonomisch schließlich
der Dumme ist. Die Pflegeversicherung ist nämlich in
ihren Entgelten festgelegt, wie wir wissen. So bleiben
im Prinzip nur zwei Möglichkeiten übrig: Entweder
bleibt vom Entgelt nicht mehr so viel übrig, denn es
müssen nun einmal die Ausbildungskosten abgezogen
werden, oder das Entgelt wird erhöht, um die Kosten ab-
zudecken. Dann wird die Pflege teurer, und die Konkur-

Anke Eymer (Lübeck)







(A) (C)



(B) (D)


renzfähigkeit des ausbildenden Einrichtungsträgers
sinkt.


(Beifall der Abg. Maria Eichhorn [CDU/CSU])


– Ja, das ist die Folge davon.
Daß die Sozialhilfe gemäß Paragraph 93 BSHG die

Ausbildungskosten bezahlen wird, bezweifle ich stark.
Nun haben einige Bundesländer bereits ein soge-

nanntes Umlageverfahren eingeführt. Das Ergebnis ist,
daß viele Klageverfahren gegen entsprechende Umlage-
bescheide anhängig sind, die sich unter anderem auf die
Verfassungswidrigkeit einer Umlagefinanzierung stüt-
zen. Das Umlageverfahren soll die Finanzierung der
Aufwendungen für die Ausbildung sicherstellen. Was ist
jedoch mit den ambulanten Diensten und der Hauspfle-
ge, die sich frei von institutionellen Einrichtungen ge-
bildet hat? Was ist mit denjenigen, die ausbilden, oder
sollen diese ebenfalls zahlen? Ich denke, wir müssen
noch einmal sehr intensiv darüber diskutieren, wie eine
optimale Finanzierung aussehen kann, wobei besonders
darauf geachtet werden muß, daß nicht neue Abrech-
nungsbürokratien das Kind mit dem Bade ausschütten.

Also, der vorliegende Gesetzentwurf über die Berufe
in der Altenpflege enthält nicht nur gute Teile; der Bun-
desrat hat schon Korrekturen angemahnt. Wir müssen
über diese Mahnung hinausgehen und auch noch fragen:
Weshalb geben so viele den erlernten Beruf auf? – Das
geschieht doch nicht auf Grund der langen Ausbildung.
Die Gründe liegen eher in den Arbeitsbedingungen für
die Altenpflegekräfte. Für diese ist gleichzeitig ein
emotionaler und organisatorischer Spagat zwischen bü-
rokratisch ablaufender Pflege im Minutentakt und einer
humanen, hinwendungsvollen Pflege zu absolvieren.
Gefordert ist daher nicht allein eine Neuregelung der
Ausbildung, sondern es sind Veränderungen der Rah-
menbedingungen für die Ausübung des Pflegeberufes an
sich erforderlich.

Danke fürs Zuhören.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Für BÜNDNIS 90/
    DIE GRÜNEN erteile ich nun Kollegin Irmingard
    Schewe-Gerigk das Wort.


    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Kollegen! Seit zehn Jahren diskutiert nun der Deutsche
    Bundestag über eine bundeseinheitliche Altenpflegeaus-
    bildung. 1989 von der damaligen Ministerin Lehr erar-
    beitet, kurz darauf wieder zurückgezogen, 1994 von der
    hessischen Landesregierung in den Bundesrat einge-
    bracht, wurde der Gesetzentwurf kurzerhand auf Eis
    gelegt. Gesetzentwürfe der Grünen und der SPD wurden
    von der alten Regierung immer wieder von der Tages-
    ordnung gestimmt. Zu stark war das Land Bayern, zu
    stark die CSU. Aber da bekanntlich aller guten Dinge

    drei sind, werden wir heute einen neuen Anlauf nehmen,
    auch wenn wir wissen, daß der Bundesrat hier ein ge-
    wichtiges Wort mitzureden hat.

    Aber, meine Damen und Herren von der Opposition,
    wir haben es gerade gehört: Inhaltlich sind wir uns rela-
    tiv einig, und ich nehme Sie einfach beim Wort, wenn
    Sie sagen, Sie machen keine Blockadepolitik.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Herrn Blüm werden heute morgen die Ohren klin-
    geln, wenn er so häufig zitiert wird. Ein Zitat von ihm:
    „Pflegen kann jeder.“ Ich füge hinzu „und jede“, und das
    „gute Herz“ und die „ruhige Hand“ sind von der Staats-
    sekretärin bereits erwähnt worden. Die hohen Anforde-
    rungen in den gerontologischen und geriatrischen Berei-
    chen können jedoch nur mit einem guten Herzen und ei-
    ner ruhigen Hand nicht erfüllt werden. Die Fachwelt war
    daraufhin auch sehr empört. Daß gerade in einem zu
    90 Prozent von Frauen ausgeübten Beruf diese Fähig-
    keiten als ausreichend anerkannt wurden, war bezeich-
    nend auch für die alte Bundesregierung. Schlechte Ar-
    beitsbedingungen, geringe Bezahlung, fehlende Auf-
    stiegschancen – das sind alles Merkmale für typische
    Frauenberufe. Auch hier hat also die rotgrüne Regierung
    einen Reformstau zu beseitigen, und das tun wir jetzt
    mit dem vorliegenden Gesetzentwurf.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Es wurde schon darauf hingewiesen: Noch immer
    gibt es in den 16 Bundesländern 17 unterschiedliche
    Ausbildungen. In einigen Ländern beträgt die Ausbil-
    dungsdauer zwei Jahre, in anderen drei. Die Abschlüsse
    sind nicht vergleichbar und werden in den jeweils ande-
    ren Bundesländern nicht anerkannt. In einigen Einrich-
    tungen muß noch Schulgeld gezahlt werden, während
    anderenorts Ausbildungsvergütungen gezahlt werden.

    Daß die heutige Ausbildung nicht dem qualitativen
    Anspruch an die Pflege alter Menschen und den entspre-
    chenden fachlichen Anforderungen entspricht, zeigt
    auch die hohe Unzufriedenheit in diesem Beruf. Die
    Ausstiegsrate in der Altenpflege ist so hoch wie in kei-
    nem anderen Beruf. Denn bereits am Ende der Ausbil-
    dung plant ein Drittel den sofortigen Ausstieg. Im ersten
    Berufsjahr gibt bereits jede vierte Frau den Beruf auf.
    Die durchschnittliche Verweildauer beträgt nur zwei
    Jahre. Ich finde, das können wir nicht länger hinnehmen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Nach langer Zeit des Stillstands hat nun die neue
    Bundesregierung bundeseinheitliche Regelungen vorge-
    sehen. Es ist, wie Sie sich vorstellen können, kein Pap-
    penstiel, 16 Länder davon zu überzeugen, daß sie ihre
    Gesetze zugunsten einer bundeseinheitlichen Regelung
    zurücknehmen müssen. Das ist ein hartes Stück Arbeit.
    So hat auch der Bundesrat eine Reihe von unserer Mei-
    nung nach positiven Änderungen vorgesehen, wobei in
    der Stellungnahme der Bundesregierung die meisten
    übernommen werden. Der Gesetzentwurf legt nun eine

    Anke Eymer (Lübeck)







    (B)



    (A) (C)



    (D)


    Regelausbildungsdauer von drei Jahren fest, regelt Min-
    deststandards und schreibt künftig eine Ausbildungsver-
    gütung fest. Ich finde, das ist zunächst ein sehr großer
    Fortschritt.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. HansMichael Goldmann [F.D.P.])


    Einem Kritikpunkt des Bundesrates muß ich mich
    allerdings anschließen. Ich finde es problematisch, daß
    die dreijährige Ausbildung durch eine generelle Verkür-
    zungsmöglichkeit von bis zu 12 Monaten für Umschüle-
    rinnen und Umschüler unterlaufen werden kann. Denn
    zwei Drittel aller Auszubildenden in der Altenpflege
    sind Umschülerinnen und Umschüler. Das bedeutet: Die
    Ausbildungsdauer würde sich für die meisten Auszubil-
    denden tatsächlich auf zwei Jahre belaufen, ohne daß
    diese eine einschlägige Vorbildung vorweisen müßten.
    Mir hat noch niemand plausibel erklären können, wieso
    zum Beispiel ein Bergmann, der wegen einer Zechen-
    schließung eine Umschulung zum Altenpfleger anstrebt,
    eine Reduzierung seiner Ausbildungsdauer um ein Jahr
    erfährt. Gerade aus den entsprechenden Schulen hört
    man, daß dieser Personenkreis eigentlich eine längere
    Ausbildungsdauer bräuchte, weil das Lernen erst wieder
    gelernt werden muß.

    Daß mit diesem Gesetzentwurf auch eine einjährige
    Altenpflegehelferinnen- und Altenpflegehelferausbil-
    dung geregelt wird, ist der bestehenden Situation und
    der Zustimmungsbereitschaft der Länder geschuldet. Die
    Einführung eines Helferinnen- und Helferberufes in der
    Altenpflege führt meines Erachtens nicht zu einer Auf-
    wertung und Professionalisierung dieses Pflegeberufs.


    (Hans-Michael Goldmann [F.D.P.]: Sehr richtig!)


    Die zu pflegenden Menschen erwarten eine qualifizierte
    Pflege. Sie machen keinen Unterschied, ob nun eine
    Pflegerin oder eine Helferin an ihrem Bett steht. Über
    dieses Problem sollten wir noch mit den Ländern spre-
    chen.


    (Beifall des Abg. Hans-Michael Goldmann [F.D.P.])


    Aber auch arbeitsmarktpolitisch gesehen ist dies eine
    Sackgasse. Denn bei der Anrechnung der Fachkraftquote
    zählen die Helferinnen nicht mit. Für die Heime sind sie
    viel zu teuer; denn es gibt ungelernte Kräfte, die einge-
    stellt werden können. Das ist der Grund dafür, weshalb
    in einigen Ländern – es gibt ja nicht in allen Ländern
    Helferinnen – eine Vielzahl von Altenpflegehelferinnen
    erwerbslos ist.

    Die fachlichen Anforderungen an das ausbildende
    Lehrpersonal für Altenpflegeschulen und für die prakti-
    sche Ausbildung nehmen Rücksicht auf die Unter-
    schiedlichkeit der Ausbildungsstätten der einzelnen
    Länder. Für die Altenpflegeschulen gilt nur, daß in aus-
    reichender Zahl pädagogisch qualifizierte Fachkräfte zur
    Verfügung stehen müssen. Für die Qualifikation der
    Ausbilderinnen und Ausbilder in der praktischen Aus-
    bildung sind keine Kriterien vorgesehen. Diese Quali-
    tätsstandards entsprechen meiner Meinung nach nicht

    den Qualifikationen, die im Rahmen eines dualen Sy-
    stems gefordert werden.


    (Hans-Michael Goldmann [F.D.P.]: Sehr richtig!)


    Langfristig gesehen müssen hier Verbesserungen erfol-
    gen. Aber das ist natürlich eine Angelegenheit der Län-
    der.

    Was uns Bündnisgrüne besonders freut, ist, daß mit
    diesem Gesetzentwurf nach einer über zehn Jahre dau-
    ernden Reformdiskussion der Einstieg in die integrierte
    Pflegeausbildung möglich wird. Alten-, Kranken- und
    Kinderkrankenpflege können – zunächst in einem Mo-
    dellversuch – in einem einheitlichen Ausbildungsberuf
    zusammengefaßt werden.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Hans-Michael Goldmann [F.D.P.])


    – Danke schön, Herr Kollege Goldmann. – Diese Not-
    wendigkeit hat erfreulicherweise auch der Bundesrat ge-
    sehen und hat eine Öffnungsklausel für Modellversuche
    der Länder eingebracht. Ich bin sehr gespannt darauf,
    welches Land als erstes den Reformschritt wagt, der von
    der Fachwelt seit langem gefordert wird.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, zusammenfassend
    läßt sich sagen: Wir sind ein gutes Stück vorangekom-
    men. Es sind keine Wege für weiterreichende Reformen
    verstellt, so daß wir mit Fug und Recht behaupten kön-
    nen: Hier wurde ein Schritt in Richtung einer qualifi-
    zierten Berufsausbildung insbesondere für Frauen –
    90 Prozent der in der Altenpflege Tätigen sind Frauen –
    getan. Daneben – das freut mich angesichts des heutigen
    Internationalen Tages der Senioren ganz besonders –
    kommt diese Ausbildung natürlich auch der professio-
    nelleren Pflege alter Menschen zugute. Ich finde, dafür
    lohnen sich alle Anstrengungen. Lassen Sie uns in den
    Ausschußberatungen über diese Ziele einig sein, so daß
    wir in Kürze ein gutes Gesetz vorlegen können.

    Vielen Dank.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS)