Rede:
ID1401708600

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 14017

  • date_rangeDatum: 22. Januar 1999

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/17 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 17. Sitzung Bonn, Freitag, den 22. Januar 1999 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (Drucksache 14/280) ....................................................... 1143 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Fraktion der CDU/CSU Beschäftigung fördern – soziale Siche- rung verbessern – Flexibilisierung er- halten (Drucksache 14/290)....................... 1143 B Walter Riester, Bundesminister BMA ............. 1143 C Dr. Hermann Kues CDU/CSU......................... 1145 D Ulla Schmidt (Aachen) SPD ........................ 1146 C Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 1148 A Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P......................... 1151 C Dr. Heidi Knake-Werner PDS ......................... 1153 C Silvia Schmidt (Eisleben) SPD ........................ 1155 B Julius Louven CDU/CSU................................. 1157 B Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ........................................................... 1159 C Karl-Josef Laumann CDU/CSU................... 1161 C Dr. Maria Böhmer CDU/CSU............... 1162 A, 1167 B Heinz Schemken CDU/CSU............. 1163 B, 1170 A Konrad Gilges SPD........................... 1163 C, 1164 A Dr. Ilja Seifert PDS...................................... 1164 C Ulla Schmidt (Aachen) SPD................. 1165 A, 1166 B Anette Kramme SPD ....................................... 1167 D Johannes Singhammer CDU/CSU................... 1169 B Wolfgang Weiermann SPD ............................. 1170 D Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P..................... 1171 B Margot von Renesse SPD ............................ 1171 D Zusatztagesordnungspunkt 6:1171 D Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bun- desregierung zu dem Urteil des Bundes- verfassungsgerichts vom 19. Januar 1999 zur steuerlichen Behandlung von Kin- derbetreuungskosten und Haushalts- freibetrag bei Ehepaaren im Zusam- menhang mit der aktuellen Behandlung des Steuerentlastungsgesetzes und seiner haushalterischen Auswirkungen ............... 1173 A Dr. Barbara Höll PDS...................................... 1173 B Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF................................................................. 1174 B Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU........................................................ 1175 D Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN............................................ 1176 D Gisela Frick F.D.P. .......................................... 1177 D Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ........................................................... 1179 A Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU .... 1180 B Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 1181 D Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 1183 A Nicolette Kressl SPD ....................................... 1184 B II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1999 Norbert Barthle CDU/CSU.............................. 1185 B Lydia Westrich SPD ........................................ 1186 C Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU ................ 1187 B Ingrid Matthäus-Maier SPD............................. 1188 B Nächste Sitzung ............................................... 1189 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 1191 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen..................................... 1192 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1999 1143 (A) (C) (B) (D) 17. Sitzung Bonn, Freitag, den 22. Januar 1999 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20 Bundespräsident Dr. Roman Herzog
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hansgeorg Hauser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
    Es war natürlich klar, daß die neue Regierung es auf die
    Tour versuchen würde, sich auf Erblasten usw. zurück-
    zuziehen.


    (Widerspruch bei der SPD)

    Ich wäre da an Ihrer Stelle sehr zurückhaltend.

    Wir sollten das Ganze einmal sehr nüchtern analysie-
    ren: Zum einen ist das jetzige Bundesverfassungsge-
    richtsurteil in dieser Form für jeden eine Überraschung
    gewesen.


    (Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Überraschend war höchstens der Zeitpunkt!)


    Wer etwas anderes behauptet, der lebt in einer anderen
    Welt.

    Zum anderen hat die neue Regierung hier absolut
    keinen Anlaß, zu behaupten, sie hätte das, was vom

    Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    Bundesverfassungsgericht angemahnt worden ist, schon
    längst in Angriff genommen. Wenn man sich das soge-
    nannte Steuerentlastungsgesetz anschaut,


    (Zuruf von der CDU/CSU: „Sogenannte“!)

    dann stellt man fest, daß darin beispielsweise nichts über
    Kindergartenbetreuungskosten zu finden ist – ein Anlie-
    gen, von dem Sie immer behaupten, daß es für Sie
    dringlich sei. Vorgesehen ist dagegen beispielsweise die
    Streichung von Schulgeld. Doch auch das wird in dem
    neuen Urteil als zu berücksichtigender Teil der Kosten
    bei der Kindererziehung erwähnt.


    (Detlev von Larcher [SPD]: Schulgeld wofür?)

    – Schulgeld für private Schulen. Dort, wo staatliche Lei-
    stungen nicht mehr ausreichen, wird zusätzlich etwas
    gezahlt. Das streichen Sie als abzugsfähige Ausgaben.
    Das zeigt, daß Sie durchaus nicht in der Richtung han-
    deln, die Sie jetzt überall vorgeben.

    Im übrigen, Frau Kollegin Hendricks: Das Thema
    heißt eigentlich Konsequenzen für die Bundesregierung.
    Über Konsequenzen habe ich aber von Ihnen nichts,
    aber auch gar nichts gehört.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Eines ist sehr wichtig, nämlich daß wir durch dieses

    Urteil eine Bestätigung für den Grundsatz bekommen
    haben: Ehe und Familie dürfen gegenüber anderen Le-
    bens- und Erziehungsgemeinschaften nicht schlechter-
    gestellt werden, auch nicht schlechter als beispielsweise
    Alleinerziehende. Insofern ist dieses Urteil ein gewisser
    Widerspruch zu dem, was 1982 festgelegt worden ist.
    Die Festigung des Schutzes von Ehe und Familie, der in
    Art. 6 des Grundgesetzes festgelegt ist, wird hier aus-
    drücklich bestätigt. Deshalb sind alle Bemühungen – ich
    komme nachher noch einmal darauf zurück –, die
    mit dem Urteil verbundenen Kosten durch die Abschaf-
    fung des Ehegattensplittings zu finanzieren, der falsche
    Weg.

    Wir müssen eine weitere Lehre aus dem Urteil zie-
    hen, nämlich daß eine Entlastung für alle Einkommen
    geboten ist und nicht nur einseitig für untere Einkom-
    men. Hier muß etwas getan werden. Am besten ge-
    schieht das über eine sich über den gesamten Tarif ent-
    sprechende Entlastung.

    Ich möchte noch eine weitere Feststellung treffen:
    Die finanziellen Größenordnungen sind offensichtlich
    sehr umstritten. Es gibt Schätzungen von 20 bis 35 Mil-
    liarden DM.


    (Klaus Wolfgang Müller [Kiel] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In Bayern!)


    Das rührt sicherlich daher, daß es noch einen großen
    Interpretationsbedarf gibt. Das muß noch sorgfältig un-
    tersucht werden. Aber eines sage ich gleich vorweg: Wir
    werden jegliche Gegenfinanzierung durch Steuererhö-
    hungen ablehnen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
    für diese Zwecke würde wieder die Familien treffen; ei-
    ne Abschaffung des Ehegattensplittings würde wieder
    die Familien treffen; die Einführung der Ökosteuer wür-
    de ebenfalls wieder die Familien treffen. Wenn Sie das

    Ehegattensplitting abschaffen wollen, dann handeln Sie
    verfassungswidrig. Die Kappung des Ehegattensplit-
    tings, die Sie vorsehen – das haben die Anhörungen er-
    geben –, ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Sie
    kennen die Entscheidungen des Bundesverfassungsge-
    richts von 1957 und 1982. Darin wurde sehr deutlich
    zum Ausdruck gebracht, daß das Ehegattensplitting kei-
    ne Steuervergünstigung ist, die man beliebig auf den
    Prüfstand stellen kann.

    Meine Damen und Herren, wir werden das Urteil kri-
    tisch analysieren und beispielsweise prüfen müssen, ob
    es um eine Pauschale geht. Mit „Betreuungs- und Erzie-
    hungsbedarf“ sind ja vollkommen neue Begriffe einge-
    führt worden, wohingegen der Haushaltsfreibetrag als
    Begriff in Frage gestellt worden ist. Da müssen wir auch
    kritisch hinterfragen, ob über die Pauschale hinaus noch
    zusätzliche Aufwendungen bei Nachweis abzugsfähig
    wären, und man muß sich natürlich fragen, ob das nicht
    erheblich ausufert und dadurch neue Streitfälle entste-
    hen; das werden wir sicherlich noch diskutieren müssen.

    E

Rede von: Unbekanntinfo_outline
die Regelung für die Altfälle. So wie es of-
fensichtlich zur Zeit diskutiert wird, ergibt sich eine an-
dere Meinung als die, die Sie hier vertreten. Daher soll-
ten Sie zusammen mit Ihren Länderkollegen schnellst-
möglich eine Regelung, auch eine Sprachregelung, fin-
den, wie das zu behandeln ist. Sie sind es den Steuer-
pflichtigen schuldig, daß man hier keine Hoffnungen
weckt – Sie haben das nicht getan; das sage ich aus-
drücklich –,


(Detlev von Larcher [SPD]: Das hat Herr Merz getan!)


daß das für die anderen noch offen sei. Insofern hat Herr
Kollege Merz hier keinen Unfug erzählt, wie Sie ihm
unterstellen,


(Detlev von Larcher [SPD]: Tut er immer!)

sondern etwas gesagt, was auch von allen Experten so
gesagt worden ist. Kümmern Sie sich bitte darum, daß
das sehr schnell geregelt wird.

Zum Schluß: Überprüfen Sie die Regelungen im
Steuerentlastungsgesetz sehr sorgfältig. Wir haben eine
ganze Reihe von verfassungsrechtlichen Bedenken.
Verhindern Sie, daß es auch bei diesem Gesetz wieder
„Endstation Karlsruhe“ heißt.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Seiters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich gebe das Wort
    dem Kollegen Klaus Müller, Bündnis 90/Die Grünen.

    Klaus Wolfgang Müller (Kiel) (BÜNDNIS 90/DIE
    GRÜNEN): Verehrter Herr Präsident! Verehrte Kolle-
    ginnen und Kollegen! Herr Kollege Hauser, Altlastensa-
    nierung ist ein etwas zwiespältiges Geschäft. Man hat
    viel Arbeit damit, freut sich aber, daß es nachher nur
    besser werden kann.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach)







    (A) (C)



    (B) (D)


    Rotgrün ist auf eine weitere Erblast der Regierung
    Kohl gestoßen. Das Verfahren, das dem Karlsruher Ur-
    teil vorausging, lief seit 1984; die Haushaltsrisiken sind
    seit Dienstag nachträglich auf insgesamt knapp 40 Milli-
    arden DM gestiegen. Nun werden wir uns der Heraus-
    forderung stellen.

    Die Karlsruher Entscheidung bietet aber auch die
    Chance für einen großen Wurf, für eine zeitgerechte
    steuerliche Neuregelung für Familien. Das Bundesver-
    fassungsgericht hat uns aufgetragen, den existentiellen
    Sach- und Betreuungsbedarf, der bei der Kindererzie-
    hung anfällt, angemessen zu berücksichtigen. Sowohl
    das Existenzminimum als auch darüber hinausgehende
    Kosten bei der Kindererziehung sind steuerlich freizu-
    stellen. Dies ist durch Erhöhung sowohl des Freibetrages
    als auch des Kindergeldes möglich. Aus unserer Sicht ist
    eindeutig eine Kindergeldlösung anzustreben, wie es das
    rotgrüne Steuerentlastungsgesetz deutlich macht. Dort
    haben wir unmittelbar nach Amtsantritt mit der Erhö-
    hung des Kindergelds auf 250 DM – demnächst auf 260
    DM – einen großen Schritt in die richtige Richtung ge-
    tan – hart kritisiert von der Opposition.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Die Neuregelung sollte aber nicht bei einer Erhöhung
    von Freibeträgen stehenbleiben. Vielmehr sollten wir
    wirklich einen größeren Wurf wagen. Wir sollten die
    Anregung der Richterinnen und Richter aufgreifen, ei-
    nen Grundtatbestand zu schaffen, der alle kinderbezoge-
    nen Entlastungen umfaßt. Mit der Neuregelung können
    wir auch einen beherzten Schritt wagen, das Leben mit
    Kindern statt den Trauschein zu fördern.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU/CSU: Dann haben Sie das Urteil offenbar nicht richtig gelesen!)


    Ich möchte ebenso wie die Kollegin Hendricks einen
    Blick auf das 82er Urteil des Bundesverfassungsgerichts
    zum gleichen Thema werfen. Nach unserer Einschät-
    zung hat Karlsruhe eine Wendung in der Einschätzung
    des Ehegattensplittings vollzogen. Damals hatten Al-
    leinerziehende geklagt. Um in den Genuß des Splittings
    zu kommen, sollte es statt des Ehegatten- ein Familien-
    splitting geben. Die Ausweitung des Splittings wurde
    damals abgelehnt. Die verminderte Leistungsfähigkeit
    von Alleinerziehenden wurde aber anerkannt; als Kom-
    pensation wurde damals der Freibetrag erhöht. 1982 be-
    fand man, das Ehegattensplitting habe eine familienpo-
    litische Dimension. 1999 befindet Karlsruhe, das Ehe-
    gattensplitting habe nichts mit der Kindererziehung zu
    tun; es sei explizit keine Kompensation für die Erzie-
    hungsarbeit, da auch Ehepaare ohne Kinder davon pro-
    fitieren. – Lesen Sie es nach! – Die höchsten Richterin-
    nen und Richter zeigen damit ein vom Trauschein unab-
    hängiges Familienverständnis. Das begrüßen wir aus-
    drücklich.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der PDS)


    Wenn Erziehungsarbeit gemäß Karlsruhe demnächst
    über hohe Freibeträge berücksichtigt werden muß, dann

    hat das Ehegattensplitting keine familienpolitische Di-
    mension mehr. Es fördert nicht mehr das Zusammenle-
    ben mit Kindern, sondern lediglich die Institution Ehe.
    Darum – nicht aus Spargründen – hält Bündnis 90/Die
    Grünen eine erneute politische Debatte über das Ehe-
    gattensplitting für notwendig.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Wir befinden uns damit in guter Gesellschaft. Auch
    die schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin Heide
    Simonis und die Vorsitzende des Ausschusses für Fami-
    lienangelegenheiten, die Kollegin Hanewinckel, haben
    sich für Veränderungen beim Ehegattensplitting ausge-
    sprochen.


    (Jürgen Koppelin [F.D.P.]: Das ist eine „gute“ Gesellschaft!)


    – Eine sehr gute Gesellschaft, Herr Koppelin.
    Als ersten Schritt sollten wir die Kappung des Ehe-

    gattensplittings, wie es derzeit im – zugegebenermaßen
    komplizierten – Steuerentlastungsgesetz vorgesehen ist,
    überdenken und es gegebenenfalls aus diesem Gesetz
    herausnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat be-
    tont, daß verheiratete Eltern nicht schlechter als unver-
    heiratete Eltern gestellt werden dürfen.

    Dieses Kriterium wird auch von einer gerechten Indi-
    vidualbesteuerung erfüllt. Bereits bei den Beratungen
    des Steuerentlastungsgesetzes haben die Hamburger
    Frauensenatorin wie auch das DIW ein Realsplitting für
    alle Ehepaare vorgeschlagen. Wir sollten auch die Si-
    tuation von Nichtverdienenden und Sozialhilfeempfän-
    gerinnen im Auge behalten.


    (Beifall der Abg. Dr. Ruth Fuchs [PDS])

    Zugegeben, wir haben ein Finanzierungsprobleme.

    Aber sobald wir einen genauen Überblick haben, werden
    wir auch dafür eine Lösung finden. Debatten über Steu-
    ererhöhungen sind absolut kontraproduktiv. Vor allem
    die Opposition verliert in solchen Debatten schnell den
    Überblick und beklagt sich dann bei uns.


    (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Lachen und Widerspruch bei der CDU/CSU)


    Wir freuen uns auf eine politische Debatte, weil wir
    ein gerechtes, verfassungsgemäßes und modernes Fami-
    liensteuerrecht wollen. Den dezenten Hinweis aus Karls-
    ruhe, eine einfache und klare Regelung zu treffen, soll-
    ten wir nicht nur bei diesem Gesetz berücksichtigen.

    Vielen Dank.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS)