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    Plenarprotokoll 13/188 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 188. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. September 1997 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten der Republik Jemen und seiner Delegation 16996 D Tagesordnungspunkt 1: a) Fortsetzung der ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1998 (Haushaltsgesetz 1998) (Drucksache 13/8200) . . 16959 A b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Finanzplan des Bundes 1997 bis 2001 (Drucksache 13/8201) 16959 B Rudolf Scharping SPD 16959 B Michael Glos CDU/CSU 16965 B Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16970 C Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P 16977 B Dr. Gregor Gysi PDS 16983 A, 16987 A Dr. Mathias Schubert SPD 16986 D Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler . . . 16987 B Oskar Lafontaine, Ministerpräsident (Saarland) 16996 D Dr. Guido Westerwelle F.D.P. . . . . 17000 A Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU 17005 D, 17013 D Wolfgang Thierse SPD 17013 B Dr. Gregor Gysi PDS (Erklärung nach § 30 GO) 17014 A Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 17014 C Dr. Christoph Zöpel SPD 17017 B Ulrich Irmer F.D.P 17018 D, 17021 C Dr. Erich Riedl (München) CDU/CSU . . 17020A Dr. Eberhard Brecht SPD 17022 C Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17023 D Ulrich Irmer F.D.P 17025 A Andrea Gysi PDS 17026 A Markus Meckel SPD 17027 A Dr. Erich Riedl (München) CDU/CSU 17028 C Volker Rühe, Bundesminister BMVg . 17029 A Walter Kolbow SPD 17032 C Jürgen Koppelin F.D.P. . . . 17034 A, 17058 A Paul Breuer CDU/CSU . . 17035 B, 17039 A Ernst Kastning SPD 17036 A, 17037 C Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . 17037 A Dieter Heistermann SPD 17038 D Brigitte Schulte (Hameln) SPD . . . 17039 A Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17041 A Jürgen Koppelin F.D.P 17042 B Heinrich Graf von Einsiedel PDS . . . 17044 B Carl-Dieter Spranger, Bundesminister BMZ 17048 C Adelheid Tröscher SPD . . . . 17050 B, 17052 D Armin Laschet CDU/CSU 17052 B Michael von Schmude CDU/CSU . . . 17053 A Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17055 B Roland Kohn F.D.P. 17056 D Otto Schily SPD 17058 C Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . 17058D Dr. Willibald Jacob PDS 17059 B Dr. Winfried Pinger CDU/CSU 17060 B Dr. R. Werner. Schuster SPD 17061 A Dr. Winfried Pinger CDU/CSU . . . 17062A Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. . . . . 17063 A Manfred Kanther, Bundesminister BMI 17064 C Otto Schily SPD 17067 A Dr. Klaus-Dieter Uelhoff CDU/CSU . . 17070D Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17073 A Ina Albowitz F.D.P. 17074 B Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD . . . 17076A Ulla Jelpke PDS 17076 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 17077 C Gunter Weißgerber SPD 17080 A Manfred Kolbe CDU/CSU 17082 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17083 C Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . . 17085 B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 17086 C Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 17087 C Norbert Geis CDU/CSU 17089 C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 17090 C Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes (Drucksache 13/7955) 17045 C b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Oktober 1996 zur Änderung des Abkommens vom 8. April 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über niederländische Kriegsgräber in der Bundesrepublik Deutschland (Kriegsgräberabkommen) (Drucksache 13/7991) 17045 C c) Antrag der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wesertunnel-Planungen beenden (Drucksache 13/7963) 17045 C d) Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Franziska Eichstädt-Bohlig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gedenken und Erinnern durch die Kennzeichnung historisch bedeutsamer Orte im Berliner Parlaments- und Regierungsviertel (Drucksache 13/4182) . . 17045D e) Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Halo Saibold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Ute Vogt (Pforzheim), Freimut Duve, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: 60. Jahrestag der Bombardierung von Guernica/Gernika (Drucksache 13/7509) 17045 D Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 13. September 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Costa Rica über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 13/7609, 13/8354) . 17046 A b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. August 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Paraguay über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 13/7610, 13/8355) . 17046B c) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Oktober 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Slowenien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 13/7611, 13/8356) 17046 B d) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. September 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Simbabwe über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 13/7612, 13/8357) 17046 C e) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. September 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 13/7613, 13/8358) . 17046 C f) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Usbekistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 13/7614, 13/8359) . . . 17046D g) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Januar 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung Hongkongs zur Förderung und zum gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 13/7615, 13/8360) 17046 D h) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Dezember 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutsch- ' land und Barbados über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 13/ 7616, 13/8361) 17047A i) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. März 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Honduras über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 13/7617, 13/8362) 17047 A j) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. Februar 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ghana über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 13/7620, 13/8363) 17047 B k) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Februar 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 13/7621, 13/8364) 17047 B l) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 13/7622, 13/8365) . 17047 C m) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung statistischer Rechtsvorschriften (3. Statistikbereinigungsgesetz) (Drucksachen 13/7392, 13/8384) . . . 17047 D n) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich), Franziska Eichstädt-Bohlig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fahrrad-Fahrbereitschaft für den Deutschen Bundestag in Bonn (Drucksachen 13/3328, 13/8078) 17048 A o) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichung durch die Bundesregierung: Mitteilung der Kommission zur Entwicklung des sozialen Dialogs auf Gemeinschaftsebene (Drucksachen 13/6129 Nr. 1.29, 13/ 7960) 17048 A p) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 226 zu Petitionen (Regelung im Einigungsvertrag, wonach einige mineralische Rohstoffe als bergfreie Bodenschätze gelten) (Drucksache 13/8068) 17048 B Nächste Sitzung 17091 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17093* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Gerhard Jüttemann (PDS) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses zur Sammelübersicht 226 zu Petitionen - Regelung im Einigungsvertrag, wonach einige mineralische Rohstoffe als bergfreie Bodenschätze gelten - (Tagesordnungspunkt 4 p) . . . . 17093* C Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. September 1997 16959 188. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. September 1997 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Augustin, Anneliese CDU/CSU 10.9. 97 ** Behrendt, Wolfgang SPD 10. 9. 97* Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 10. 9. 97 ** 90/DIE GRÜNEN Eßmann, Heinz Dieter CDU/CSU 10. 9. 97 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 10. 9. 97 ** Friedhoff, Paul K. F.D.P. 10.9. 97 Günther (Duisburg), Horst CDU/CSU 10. 9. 97 Marx, Dorle SPD 10. 9. 97 Müller (Düsseldorf), SPD 10. 9. 97 Michael PoB, Joachim SPD 10. 9. 97 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 10. 9. 97 * Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 10. 9. 97 Schewe-Gerigk, BÜNDNIS 10.9.97 Irmingard 90/DIE GRÜNEN Schloten, Dieter SPD 10. 9. 97 ** Schmidt (Aachen), Ulla SPD 10. 9. 97** Schmidt (Fürth), CDU/CSU 10. 9. 97 ** Christian Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 10. 9. 97 90/DIE GRÜNEN Schütze (Berlin), CDU/CSU 10. 9. 97 Diethard Sebastian, Wilhelm Josef CDU/CSU 10. 9. 97 Terborg, Margitta SPD 10. 9. 97 * Dr. Thomae, Dieter F.D.P. 10. 9. 97 Tippach, Steffen PDS 10. 9. 97 Dr. Wittmann, Fritz CDU/CSU 10. 9. 97 Zierer, Benno CDU/CSU 10. 9. 97* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an der 98. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Gerhard Jüttemann (PDS) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses zur Sammelübersicht 226 zu Petitionen - Regelung im Einigungsvertrag, wonach einige mineralische Rohstoffe als bergfreie Bodenschätze gelten - (Tagesordnungspunkt 4 p) Ich stimme der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses nicht zu, weil ich dringenden Handlungsbedarf sehe. Ich stimme nicht zu, weil zwar das Bergrecht inzwischen vereinheitlicht ist, jedoch infolge der Bestandsschutz-Klausel für bereits erteilte Gewinnungsrechte die Benachteiligung von Eigentümern sowie die schweren Beeinträchtigungen ganzer Gemeinden sowie von Natur und Umwelt in vielen Fällen anhalten. Auch würde sonst eine Ungleichbehandlung fortgeschrieben. Ich lehne die Beschlußempfehlung auch deshalb ab, weil die Begründung von 1990 für das unterschiedliche Bergrecht für die jetzige Zeit ohnehin nicht mehr angeführt werden kann. Es gibt heute keinerlei Engpässe hinsichtlich der Rohstoffversorgung für das Bauwesen im Osten, die Sonderregelungen notwendig machen würden. Ich stimme deshalb nicht zu, weil dringend Erfordernis besteht, Rechtsgleichheit nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis herzustellen, damit in Zukunft teilweise irreparable Schäden an touristisch nutzbaren Landschaften, wie in einigen Fällen geschehen, nicht wieder infolge bergrechtlicher Bestimmungen eintreten können. Ich stimme auch deshalb nicht zu, weil es notwendig ist, daß im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in den neuen Bundesländern Möglichkeiten geschaffen werden müssen, um alle genehmigten Abbauvorhaben neuen Planfeststellungsverfahren mit umfassender Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen, ebenso genehmigte Vorhaben, wo der Abbau noch nicht begonnen hat.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Es wird zwar behauptet, Haushaltsberatungen seien dieser Tage nicht unbedingt vergnügungsteuerpflichtig. Das mag zutreffen, wenn man den Blick auf die in der Tat schwierige Haushaltslage richtet. Aber es trifft überhaupt nicht zu, wenn man die Leistungsbilanz der Bundesregierung betrachtet, jedenfalls im Bereich der Rechtspolitik.

    (Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Gerade im Bereich der Rechtspolitik - darüber wollen wir in dieser schönen Isolierung hier sprechen, obwohl die Fußballübertragung begonnen hat - hat die Koalition nämlich eine Vielzahl von Reformen auf den Weg oder sogar schon ans Ziel gebracht. Ich will nur die Kindschaftsrechtsreform, die umfassende Strafrechtsreform sowie die Reformen im Handels- und Transportrecht herausgreifen. Mit diesen Arbeiten bieten wir in der Rechtspolitik dem Bürger das, was er eigentlich erwartet, nämlich Lösungen statt Blockade.
    Eine gute Gesetzgebungsarbeit alleine genügt aber nicht. Darauf hinzuweisen ist gerade in diesen Tagen der lauten Töne ganz angebracht. Ein Rechtsstaat kann seine friedensstiftende Funktion nur erfüllen, wenn er auch im Alltag der Bürger präsent ist.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Nicht ein abstraktes Gedankengebäude, nicht eine noch so gerechte Rechtsordnung, nicht eine ausgewogene gesetzliche Regelung allein machen einen Rechtsstaat aus. Erst die konsequente Anwendung dieser Rechtsordnung im Einzelfall schafft Vertrauen.
    Ich will dies zunächst am Beispiel der Kriminalitätsbekämpfung verdeutlichen. Verbrecher fängt man bekanntlich nicht mit tosenden Worten in

    Bundesminister Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
    Pressekonferenzen, Verbrecher fängt man auch nicht, jedenfalls nicht nur, mit Gesetzen, sondern Verbrecher fängt man mit Polizisten, mit Staatsanwälten, Richtern und allem übrigen Personal und deren Anstrengungen in diesem Bereich. Aber nach dieser Überzeugung muß dann auch gehandelt werden. Dafür ist nach unserer föderativen Ordnung nun einmal die Länderebene zuständig.
    Hier bestehen Defizite - soweit ich das am Bildschirm mitbekommen habe, hat dieser Punkt auch in der Debatte zum Innenressort eine wesentliche Rolle gespielt -, wenn ich bedenke, daß zum Beispiel Niedersachsen - woher jetzt so laute Töne kommen - bundesweit die geringste Polizeidichte hat, in Hamburg im letzten Jahr 200 Polizeistellen gestrichen worden sind und allseits Richterstellen abgebaut werden. Ich denke, man muß hier an die praktischen Umsetzungsdefizite erinnern, bevor man die ganz große Gesetzgebung, die möglichst weit von der Basis entfernt sein soll - deshalb läßt sich so gut nach Bonn verweisen - in den Vordergrund stellt.
    Lassen Sie mich drei Projekte bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität herausgreifen. Bei der akustischen Wohnraumüberwachung - früher mal ganz vulgär „großer Lauschangriff" geheißen - haben wir nach zähen Verhandlungen eine Einigung erzielt. Jetzt kommt es darauf an, den gefundenen Kompromiß ins Gesetzblatt zu bringen.
    Wir haben zweitens in diesen Verhandlungen auch einen Kompromiß bei der Geldwäschebekämpfung erzielt. Ohne eine Umkehr der Beweislast wird der Zugriff auf verdächtiges Vermögen erleichtert.
    Die dritte Maßnahme, nämlich die verbesserte Korruptionsbekämpfung, ist bereits Gesetz, steht schon im Gesetzblatt.
    Meine Damen und Herren, die Bekämpfung der organisierten Kriminalität allein reicht aber nicht aus. Das Vertrauen des Bürgers in den Rechtsstaat muß sich im Alltag bilden und bewähren. Ein ganz wesentliches Element in diesem Prozeß ist, daß die Sanktionen, die der Staat für Normverletzungen androht und auswirft, von den Bürgern als gerecht und ausgewogen empfunden werden. Mein Gesetzentwurf zur Strafrahmenharmonisierung trägt dem Rechnung.
    Zeitgleich hat die Koalition schon im März das gemeinsam erarbeitete Gesetzespaket zur Bekämpfung der Sexualdelikte gegen Kinder in den Bundestag eingebracht. Ich komme darauf aus gegebenem Anlaß zu sprechen. Der an mich gerichtete Vorwurf, dieses Paket zu behindern, ist also nicht nur falsch adressiert, er ist auch in der Sache völlig an den Fakten vorbeigehend, ja abenteuerlich, kommt er doch aus dem Freistaat,

    (Beifall bei der F.D.P. Norbert Geis [CDU/ CSU]: Herr Minister, da muß ich doch heftig widersprechen!)

    auf dessen Drängen der Gesetzentwurf nämlich beim
    einzig wirksamen Therapiezwang verwässert wurde
    und über den Bundesrat noch weiter zu verwässern
    versucht wird. Ich sage das hier in aller Gelassenheit, aber auch Deutlichkeit.
    Aber nicht nur im materiellen Strafrecht, auch im Strafprozeßrecht hat die Koalition gehandelt. Die Hauptverhandlungshaft

    (Dr. Martin Pfaff [SPD]: Ganz schlechte Sache!)

    baut das beschleunigte Verfahren zu einem wirksamen Instrument gegen die Alltagskriminalität aus. Jetzt müßte es nur noch stärker von den Ländern genutzt werden.
    Wenn ich es richtig höre, wollen das ja nun alle Länder tun. Jedenfalls ist es schon merkwürdig, daß etwa gerade in Niedersachsen nur ein Bruchteil der Anträge auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren gestellt wird wie in Nachbarländern. Wenn Sie sich umsehen, wer dort in der Nachbarschaft die Regierungen stellt, ist das ganz bemerkenswert. Die dortige Justizministerin hatte ja schon immer ideologische Bedenken gegen dieses Verfahren, freilich - so muß ich nun annehmen - ohne Abstimmung mit Ihrem Landesherrn.
    Zur Kriminalitätsbekämpfung bedarf es auch einer Überarbeitung des strafrechtlichen Sanktionensystems.

    (Dr. Herta Däubler-Gmelin [SPD]: Das ist wahr!)

    Die Handlungsmöglichkeiten für die Gerichte müssen erweitert werden, um flexibler auf den Unrechtsgehalt der jeweiligen Tat reagieren zu können und auch um dem Täter flexibler und angemessener begegnen zu können. Hier hat - das will ich ausdrücklich anerkennen und erwähnen - auch die SPD-Fraktion schon interessante, wichtige und maßgebende Anstöße geliefert. Das ist das Schöne in unserem Bereich, liebe Frau Kollegin Däubler-Gmelin: daß wir uns in vielen Dingen einig sind.

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Aber wir müssen sie nicht zu sehr loben! Dr. Herta DäublerGmelin [SPD]: Das hören wir aber gern! Das vermissen wir seit zehn Jahren!)

    - In Maßen dort, wo es angemessen ist, gerne.
    Diese Reform, meine Damen und Herren, soll noch in dieser Legislaturperiode begonnen werden, indem wir dazu eine Kommission zur Aufarbeitung und Diskussion des Komplexes einsetzen. Danach kann zügig mit einem Gesetzentwurf seitens der Regierung aufgewartet werden.
    Zum Vollzugsdefizit habe ich schon gesprochen. Ich will nur noch auf einen Punkt zu sprechen kommen, nämlich auf den, der jetzt sehr in die Diskussion geraten ist - wie ich glaube, zu Unrecht. Bundestag und Bundesrat haben schon 1994 mit überwältigender Mehrheit die Reform des Insolvenzrechts beschlossen. Diese Reform soll zum einen denjenigen eine Chance geben, die hoffnungslos überschuldet sind. Sie wird es aber vor allem gerade bei mittelständischen Unternehmen ermöglichen, von einer konkursmäßigen Abwicklung abzusehen und die lei-

    Bundesminister Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
    stungs- wie überlebensfähigen Teile eines Betriebes zu retten.
    Man sollte angesichts der Lage auf dem Arbeitsmarkt meinen, daß sich niemand gegen die Sanierung von Unternehmen und die Erhaltung von Arbeitsplätzen in dieser Form sperrt. Aber weit gefehlt! Nachdem die Reform auf Drängen der Länder überhaupt erst zum 1. Januar 1999 in Kraft treten soll, fordern jetzt viele trotz der Lage auf dem Arbeitsmarkt sogar eine weitere Verschiebung.

    (Dr. Herta Däubler-Gmelin [SPD]: Es sind alle Länder! Dr. Martin Pfaff [SPD]: Es gibt ein Komplott des Bundeskanzlers mit den Ländern!)

    Sie tun dies, um die erforderlichen Stellen in der Justiz einzusparen, und sie tun dies, obwohl die von mir durchgesetzten, auf den Weg gebrachten und noch geplanten Maßnahmen eine deutliche Entlastung der Justiz bewirken.
    Ich will sie aufzählen: Die Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung ist am 1. Januar 1997 in Kraft getreten. Die Novelle des Ordnungswidrigkeitenrechts wird durch die Anhebung von Wertgrenzen oder die Reduzierung der Zahl der Richter beim OLG zu Entlastungen führen. Mit dem Kindesunterhaltsgesetz wird im Unterhaltsrecht der prozessuale Aufwand durch die gesetzliche Dynamisierung des Regelunterhalts und die auf Antrag mögliche Dynamisierung des individuellen Unterhalts reduziert.
    Auch die Novelle des Schiedsgerichtsverfahrens wird die Justiz entlasten. Natürlich sind wir gern bereit, auf weitere angemessene Entlastungsmöglichkeiten für die Länder einzugehen und mit den Ländern darüber nachzudenken; denn kein Prozeß belastet die Justiz weniger als einer, der überhaupt nicht vor ihre Schranken gerät. In. diesem Sinne soll den Ländern durch eine Öffnungsklausel ermöglicht werden, dem Klageverfahren eine außergerichtliche Streitschlichtung in Nachbarschaftsstreitigkeiten und in Bagatellsachen vorzuschalten.
    Außerdem hätte ich keine Bedenken, bestimmte Aufgaben aus der Justiz auszugliedern. Auch dieses Stichwort soll hier fallen, selbst wenn Einzelheiten hierzu noch umstritten sind. Natürlich denkt man da an die Handelsregister,

    (Dr. Eckhart Pick [SPD]: Ausgerechnet das! Dr. Herta Däubler-Gmelin [SPD]: Wir nicht!)

    die statt von den Gerichten auch von den Industrie- und Handelskammern geführt werden könnten. Darüber werden wir zu sprechen haben. Dem Wunsch des Justizministers aus Baden-Württemberg, dies in seinem Land experimentell einzuführen, stehe ich auch deswegen offen gegenüber,

    (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Sehr gut!)

    weil die für die Insolvenzrechtsreform benötigten Rechtspfleger gerade im Registerwesen freigesetzt werden könnten.

    (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Eine gute Idee!)

    Außerdem wird mit der zweiten Zwangsvollstrekkungsnovelle beabsichtigt, die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen auf die Gerichtsvollzieher zu übertragen. Auch dadurch werden Rechtspfleger entlastet.

    (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Auch eine gute Idee!)

    Selbst wenn die Insolvenzrechtsreform indes einige zusätzliche Stellen erfordern sollte, so werden die verhältnismäßig geringen Mehrausgaben im Justizhaushalt sicherlich bei weitem durch die Einsparungen im Sozialhaushalt aufgewogen, wenn eben auf diesem Wege betriebliche Arbeitsplätze erhalten werden können.
    Aber nicht nur um der Arbeitsplätze willen muß die Insolvenzrechtsreform pünktlich in Kraft treten. Die Wirtschaft, namentlich die Banken haben sich bereits auf die Reform eingestellt. Einmal beschlossene Reformen sind umzusetzen, weil gerade die Wirtschaft - Wirtschaftsstrukturen ebenso wie die wirtschaftenden Personen - Planungssicherheit durch verläßliche Rahmenbedingungen benötigt.
    Meine Damen und Herren, das gilt auch und gerade für den Euro, auf den ich als letzten Sachpunkt noch zu sprechen kommen möchte, selbst wenn Sie vielleicht etwas überrascht sind, daß das beim Bereich Justiz zur Sprache kommt. Um meinen Beitrag und den des Bundesjustizministeriums dazu zu leisten, daß von Anfang an mit der neuen Währung vertrauensvoll gearbeitet werden kann, haben wir die Federführung für die Euro-Begleitgesetzgebung übernommen.
    Es gilt, für die Übergangszeit vom 1. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2001, in der noch keine EuroMünzen und -Banknoten zur Verfügung stehen, die Hemmnisse für eine erfolgreiche Einführung des Euro zu beseitigen. So soll zum Beispiel das Gesellschaftsrecht für den Euro geöffnet werden, damit bestehende Aktiengesellschaften und GmbHs ihr Kapital schon auf Euro umstellen und neue Gesellschaften auf Euro-Basis gegründet werden können. Eine Öffnung des Bilanzrechts soll vor allem den europaweit tätigen Unternehmen die Aufstellung ihrer Jahresabschlüsse in Euro ermöglichen. Den Gesetzentwurf werden wir im übrigen noch in diesem Monat dem Bundeskabinett vorlegen können.
    Solche Leistungen erfordern - damit schließe ich den Kreis zum Haushalt - genügend Personal. Sie werden mich als alles andere denn als Anhänger Parkinsonscher Apparate kennengelernt haben. Ich gebe auch offen zu, daß die Stellenkürzungen zu manch sinnvoller Verschlankung geführt haben. Wir haben dies im Bundesministerium der Justiz zu einer ganz hilfreichen Umorganisation genutzt. In meinem Haus sind aber angesichts der Menge der Gesetzentwürfe - bitte gestatten Sie mir, daß ich das zum

    Bundesminister Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
    Schluß doch erwähne -, der Vielzahl der Anfragen und der Präzision der Arbeit, die von uns erwartet wird, die Grenzen der Belastbarkeit erreicht. Ich bitte also den Haushaltssouverän, das Parlament, um Unterstützung für mein Anliegen, in künftigen Haushaltsjahren Kürzungen im Personalhaushalt kleinerer Häuser, wie etwa des Bundesministeriums der Justiz, stärker zu hinterfragen.
    Insgesamt, meine Damen und Herren, bitte ich Sie jetzt, 1997, um Zustimmung für die Einzelpläne 07 und 19.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich gebe dem Abgeordneten Gunter Weißgerber das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gunter Weißgerber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Nachtragshaushalt ging glücklicherweise .am Einzelplan 07 vorbei, ohne größeren Schaden anzurichten. Es drängt sich immer wieder der Gedanke auf: Was wäre bewirkt worden? Wäre hier zu stark gekürzt worden, liefe man Gefahr, den Haushalt letztendlich in Luft aufzulösen.
    Zum Haushalt für das Jahr 1998. Gegenüber dem letztjährigen Haushalt erfolgt ein Rückgang um 1,9 Prozent auf rund 692,7 Millionen DM. Das entspricht in etwa einem Anteil am Bundeshaushalt von 0,15 Prozent.
    Erfreulich am vorliegenden Entwurf ist der TäterOpfer-Ausgleich. Auch für 1998 ist wieder ein Ansatz in Höhe von 151 000 DM enthalten. Ich erinnere Sie daran: Bis 1995 war der Bund mit 300 000 DM im Jahr in alleiniger Verantwortung. Ab 1996 galt die Vereinbarung, daß sich Bund und Länder die Kosten hälftig teilen, zu je 150000 DM. Die Länder waren 1996 noch nicht in der Lage, ihren Teil beizusteuern. Deshalb war der Täter-Opfer-Ausgleich generell in Gefahr. Für dieses Jahr - ich habe den Brief des Bundesjustizministers vorliegen - haben sich die Länder endlich geeinigt; die Kofinanzierung ist gesichert.
    Aus meiner Sicht ist dabei erstaunlich, daß, obwohl nicht alle Länder dabei sind, der Gesamtbetrag bereitgestellt worden ist. Es scheint in den Ländern, was den Täter-Opfer-Ausgleich angeht, eine Solidarität parteiübergreifender Art zu geben.
    Ich erinnere den Kollegen Kolbe an die letzten Haushaltsberatungen. Es war vorwiegend die Opposition, die letztendlich den Täter-Opfer-Ausgleich gerettet hat.

    (Ronald Pofalla [CDU/CSU] Wer hat denn die Mehrheit?)

    - Ja, der Einwand ist richtig: Wir konnten die Mehrheit überzeugen. Die Widerstände aber waren sehr groß.
    Das Kapitel „Wehrstrafgerichtsbarkeit" taucht im Haushaltsentwurf jedesmal wieder auf. Die SPD lehnt dies natürlich weiterhin ab. Wir sind der Meinung, daß es einer speziellen Wehrstrafgerichtsbarkeit in unserem Land nicht bedarf. Soldaten sind Staatsbürger in Uniform.

    (Dr. Herta Däubler-Gmelin [SPD]: Mein Gott, ist das noch immer nicht tot?)

    Ich bin gespannt, wie dieses Thema im Haushaltsausschuß behandelt wird. Im vorigen Jahr hat speziell der Kollege Weng angeregt, daß sich, wenn es tatsächlich nie zur inhaltlichen Ausfüllung dieses Kapitels kommt, die Frage stellt, ob die Wehrstrafgerichtsbarkeit überhaupt noch im Haushaltsentwurf auftauchen muß.

    (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Wir kennen das überhaupt nicht! Dr. Herta Däubler-Gmelin [SPD]: Ich dachte, das sei schon längst weg!)

    - Herr Kollege Weng hat das voriges Jahr im Haushaltsausschuß angesprochen. Momentan ist es noch im Ansatz vorhanden.
    Ein weiteres großes Kapitel im Haushalt des Justizministeriums ist das, was die Föderalismuskommission 1992 empfohlen hat und der Bundestag zur Kenntnis genommen hat. Ganz wichtig: Der Bundesgerichtshof und die Dienststelle des Generalbundesanwaltes, soweit bisher beide in Berlin ansässig, sind seit 14. Juli dieses Jahres in Leipzig. Damit sind die ersten Bundeseinrichtungen in Ostdeutschland angesiedelt. Ich als Leipziger nehme das sehr befriedigt zur Kenntnis. Ich bin auch sehr froh, daß der Kostenrahmen nicht ausgenutzt worden ist: Ursprünglich waren 21 Millionen DM veranschlagt; am Ende hat es zirka 18 Millionen DM gekostet. Auch solche Maßnahmen können also durchaus billiger werden. Wir werden sehen, wie das mit dem Berlin-Umzug noch wird. Man sieht an dem Leipziger Beispiel: Die Dinge haben durchaus die Chance, wesentlich billiger zu werden.
    In dem Zusammenhang möchte ich mich seitens des Bundesjustizministeriums, seitens des Finanzministeriums - ich sehe Frau Diehl hinten sitzen - bei allen Beteiligten, dem Generalbundesanwalt, dem Land Sachsen und natürlich der Stadt Leipzig, dafür bedanken, daß es zu dieser Entwicklung gekommen ist. Natürlich besonderen Dank an Sie, meine Kollegen im Rechts- und Haushaltsausschuß, vor allem an die, die hier sitzen. Herzlichen Dank, daß das erste Projekt gelungen ist.
    Allerdings gibt es beim Bundesgerichtshof noch ein Problem, die sogenannte Rutschklausel. Sie wissen sicherlich - sonst bringe ich es in Erinnerung -, die Föderalismuskommission hat 1992 unter anderem auch beschlossen, für jeden neu entstehenden Senat in Karlsruhe wird ein Strafsenat in Leipzig angesiedelt. Das stand bisher fest. Ausgerechnet am Tag der Einweihung des Bundesgerichtshofes in Leipzig am 3. September ist das von mehreren Rednern zur Sprache gebracht worden, mit der Hoffnung verbunden, daß diese Rutschklausel hinfällig wird. Ich warne alle im Haus. Es hat genug Enttäuschungen die ganzen Jahre gegeben. Die Politik muß auch einmal zu dem stehen, was sie formuliert hat.

    Gunter Weißgerber
    Außerdem gibt es ein noch größeres Problem. Der Bundesgerichtshof will seit Jahrzehnten in Karlsruhe bauen. Ich meine, das ist sehr berechtigt. Die Richter sind miserabel untergebracht. Das ist also ein berechtigtes Anliegen.

    (Dr. Martin Pfaff [SPD]: Schlechter als Abgeordnete?)

    - Auf jeden Fall viel schlechter als Abgeordnete. Ich könnte noch ganz andere Vergleiche anstellen. Ich komme aus dem Osten. Sie wurden wirklich nicht gut untergebracht.
    Ich bin nicht rachsüchtig und daher nicht geneigt, es den Richtern in Karlsruhe nicht zu gönnen, nur weil die Gesamtentscheidung nicht für Leipzig ausgegangen ist. Ich bin der Meinung, die Ansprüche sind berechtigt. Wir sollten dem stattgeben. Aber die Betroffenen in Karlsruhe sollten auch bitte die Hände von der Rutschklausel lassen. Das eine bedingt das andere.

    (Beifall des Abg. Manfred Kolbe [CDU/CSU])

    Thema Reichsgerichtsbibliothek. Ich gehe davon aus, daß es das letzte Mal sein wird, daß ich in diesem Rahmen davon spreche. Es ist schließlich zu einem guten Konsens gekommen. Die Bestände bis 1801 kommen alle nach Leipzig. Alles das, was das Verwaltungsrecht angeht, wird ebenfalls in Leipzig untergebracht.

    (Detlef Kleinert [Hannover] [F.D.P.]: Das, was man zum Nachschlagen braucht!)

    Ich bin zufrieden mit dem Konsens, und ich denke, wir sollten alle gut damit leben können. Es stellt sich nur die Frage, wieso das überhaupt so lange gedauert hat.
    Zum Bundesverwaltungsgericht. Auch dieses könnte, was Föderalismus angeht und die Verteilung von Bundesinstitutionen, eine Art späte Erfolgsgeschichte werden. Herr Minister, Sie werden aber verstehen: Mir wäre es lieb, wenn die Geschichte ab dem nächsten Jahr durch einen sozialdemokratischen Justizminister weitergeschrieben würde. Aber das, was Sie und Ihre Vorgängerin bisher auf dem Gebiet geleistet haben, verdient Anerkennung.

    (Ronald Pofalla [CDU/CSU]: Reine Phantsierede!)

    Ab Januar 1998 wird das Reichsgerichtsgebäude in Leipzig renoviert. Dafür stehen 16 Millionen DM im Haushaltsentwurf. An die Stadt Leipzig ergeht von hier aus der Appell, alles dafür zu tun, daß das Reichsgerichtsgebäude bis zum Jahresende auch geräumt sein wird. Zur Zeit befindet sich das Museum der bildenden Künste darin. Die Stadt Leipzig hat zugesichert, dies termingemäß zu leisten. Alles andere wäre sehr blamabel. Es ist ganz schlecht, wenn man Leistungen fordert und selbst die Gegenleistungen nicht zu erbringen imstande ist. Die Stadt Leipzig steht hier in der Pflicht. Ich hoffe ganz stark, daß sie dieser Pflicht auch nachkommt.
    Eine Anerkennung auch an den Rechtsausschuß für die Entscheidung, daß die Wehrdienstsenate von München ebenfalls nach Leipzig kommen.
    Das nächste Projekt: Verlagerung der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamtes nach Jena. Auch dies wird im nächsten Jahr angegangen und wird Mitte 1999 abgeschlossen sein. In Jena werden dadurch 183 zusätzliche Stellen entstehen.
    Ich komme jetzt zu einem Problem, welches mit dem Haushalt erst einmal wenig zu tun hat. Aber Sie als die versammelte juristische Kompetenz im Bundestag sollten mir deshalb trotzdem zuhören. Das Problem der Zahlungsmoral öffentlicher und privater Auftraggeber ist im Osten ein nahezu existentielles Problem für sehr viele Unternehmen. Wie ich vielfach höre, wird es auch im Westen des Landes zu einem wesentlich größeren Problem als bisher.
    Wir diskutieren vielerorts über Eigenkapitalhilfeprogramme und über die Aufstockung des Eigenkapitals. Das alles ist richtig. Ich meine, solche Programme dienen vor allem auch dem Zweck, daß Unternehmen säumige Zahler besser verkraften können. Hier muß auch auf justiziellem Wege etwas geschehen. Nun bin ich kein Jurist par excellence, aber wir alle sind aufgerufen, dieses Problem noch einmal gründlich anzugehen.
    Im Arbeitsrecht gibt es eine Regelung, daß es dann, wenn jemand meint, zu Unrecht entlassen worden zu sein, innerhalb von vier Wochen den Gerichtstermin gibt. Leute, die auf säumige Zahlungen warten, müssen sehr oft zum Gericht laufen, und aus ihrer Sicht geschieht auch sehr wenig.
    Nun weiß ich nicht, wie das in der Marktwirtschaft bewertet werden soll und wie das hier im Hause gesehen wird. Aber wir als Politiker schaffen schließlich auch die Rahmenbedingungen, in denen sich Marktwirtschaft abspielen soll. Aus meiner Sicht jedenfalls bedarf es in dieser Beziehung Regelungen.
    Die Industrie- und Handelskammern regen da auch vieles an. Sie sind der Meinung, daß man mit einem Notaranderkonto arbeiten könnte, auf dem 60 oder 80 Prozent der vereinbarten Geldleistungen geparkt werden, damit der Auftraggeber sieht, daß das Geld da ist. Das ist vielleicht eine Möglichkeit.
    Eine andere Möglichkeit wäre, zu fragen, ob man per se von einem Betrugsverdacht ausgehen kann. Das ist eine Möglichkeit des Strafrechts. Das sind Fragen, die ich aufwerfe. Ich erwarte jetzt nicht von Ihnen, daß Sie sofort Regelungen vorlegen.
    Aber die Menschen nehmen es nicht mehr hin, wenn wir nicht auch diesen Dingen auf den Grund gehen, die sie tatsächlich zu Hause sehr stark betreffen. Ich bitte Sie also ganz einfach, sich dieses Problem einmal gründlich zu überlegen.
    Danke schön.

    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    und des Abg. Detlef Kleinert [Hannover]
    [F.D.P.])