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    Plenarprotokoll 13/35 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 35. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1995 Inhalt: Nachruf auf das ehemalige Mitglied des Deutschen Bundestages Bundesminister a. D. Egon Franke 2687 A Eintritt des Abgeordneten Wolfgang Meckelburg in den Deutschen Bundestag 2687 C Erweiterung der Tagesordnung 2687 D Absetzung des Punktes 7 b von der Tagesordnung 2743 C Abwicklung der Tagesordnung 2688 A Nachträgliche Ausschußüberweisungen 2688 B Dank an den ausgeschiedenen Wehrbeauftragten Alfred Biehle 2688 D Tagesordnungspunkt 2: Eidesleistung der Wehrbeauftragten Claire Marienfeld, Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages 2688 C Tagesordnungspunkt 3: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Expertenkommission Wohnungspolitik (Drucksache 13/159) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Bericht der Expertenkommission Wohnungspolitik (Drucksache 13/1268) Dr. Michael Meister CDU/CSU 2689 B Otto Reschke SPD 2690 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2692 D Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 2695 A Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2695 B, 2708 B Klaus-Jürgen Warnick PDS 2697 D Dagmar Wöhrl CDU/CSU 2699 A Volkmar Schultz (Köln) SPD 2701 A Peter Götz CDU/CSU 2703 A Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 2705 B Otto Reschke SPD 2705 D Ilse Brusis Ministerin (Nordrhein-Westfalen) 2708 D Dr. Klaus Töpfer CDU/CSU 2710 B Tagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (Erstes Altschuldenhilfe-Änderungsgesetz) (Drucksache 13/68) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und den weiteren Abgeordneten der PDS eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (Erstes Altschuldenhilfe-Änderungsgesetz) (Drucksache 13/100) Zweite und dritte Beratung des von der Abgeordneten Franziska EichstädtBohlig und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (Drucksachen 13/230, 13/1103, 13/1316, 13/ 1317, 13/1318) Achim Großmann SPD 2712 A Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. 2714 B, 2724 C Rolf Rau CDU/CSU 2714 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2716 C Joachim Günther (Plauen) F.D.P. . . . 2717 D Achim Großmann SPD 2718 D Klaus-Jürgen Warnick PDS 2719 C Josef Hollerith CDU/CS 2720 D Wolfgang Nagel, Senator (Berlin) . . . 2722 A Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 2723 C Namentliche Abstimmung 2726 A Ergebnis 2726 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Drucksache 13/1301) Dr. Christian Ruck CDU/CSU 2729 B Dr. Peter Glotz SPD 2729 D Doris Odendahl SPD 2730 D Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2732 B Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. . . 2734 A Doris Odendahl SPD 2734 D, 2741 C Jörg Tauss SPD 2735 D Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2736 E Maritta Böttcher PDS 2737 B Roland Richwien CDU/CSU 2738 C Tilo Braune SPD 2739 C Cornelia Yzer, Parl. Staatssekretärin BMBF 2741 B, 2743 B Jörg Tauss SPD 2743 A Tagesordnungspunkt 13: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung wehrpflichtrechtlicher, soldatenrechtlicher, beamtenrechtlicher und anderer Vorschriften (Drucksache 13/1209) b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen (HIV-Hilfegesetz) (Drucksache 13/1298) c) Antrag der Fraktion der SPD: Abschiebestopp für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure aus Rest-Jugoslawien (Serbien und Montenegro) (Drucksache 13/830) d) Antrag der Abgeordneten Horst Sielaff, Heidemarie Wright, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Legalisierung des Anbaus von rauschmittelarmem Hanf und Förderung von Hanf als nachwachsendem Rohstoff (Drucksache 13/811) e) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung zur Veräußerung bundeseigener Grundstücke in Wiesbaden, ehemaliges Camp Pieri (Drucksache 13/1212) f) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung des Flugplatzes Söllingen an die Grundstückserwerbsgesellschaft Rheinmünster und Hügelsheim - Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Rheinmünster - (Drucksache 13/1213) 2743 C Zusatztagesordnungspunkt 7 a: Weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Senkung der Mineralölsteuer für erdgasbetriebene Fahrzeuge (Drucksache 13/1071) 2744 B Tagesordnungspunkt 14: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates betreffend die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität (Drucksachen 12/8537 Nr. 73, 13/725 Nr. 168, 13/1055) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung der Bundesregierung: Mitteilung der Kommission an den Rat über die Verfütterung bestimmter tierischer Abfälle an Tiere, deren Fleisch nicht zum Verzehr bestimmt ist; Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die veteri- när- und tierseuchenrechtlichen Vorschriften für die Behandlung bestimmter tierischer Abfälle, die zur lokalen Vermarktung als Futtermittel für bestimmte Tierkategorien bestimmt sind (Drucksachen 13/218 Nr. 57, 13/1148) c) Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Fortsetzung eines Strafverfahrens (Drucksache 13/1247) d-g) Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 27, 28, 29 und 30 (Drucksachen 13/1220, 13/1221, 13/1222, 13/1223) 2744 B Zusatztagesordnungspunkt 8: Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Drucksache 13/115) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Drucksachen 13/781, 13/1141, 13/1315) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung - zu dem Antrag der Abgeordneten Manfred Such, Kerstin Müller (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses - zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses - zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P.: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksachen 13/1176, 13/1196, 13/1202, 13/1323) 2744 D Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung): Fragestunde - Drucksache 13/1265 vom 5. Mai 1995 - Störung der zentralen Gedenkfeier auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Bergen-Belsen durch militärische Übungen auf dem nahegelegenen Truppenübungsplatz MdlAnfr 6, 7 Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 2746 A ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2746 D, 2747 A Zeitpunkt der Information des Bundeskanzlers über die Verwicklung von BND und bayerischem Landeskriminalamt in den Münchener Plutoniumhandel; Konsequenzen MdlAnfr 10 Norbert Gansel SPD Antw StMin Bernd Schmidbauer BK . 2747 B ZusFr Norbert Gansel SPD 2747 D ZusFr Otto Schily SPD 2748 D ZusFr Günter Graf (Friesoythe) SPD . . 2749 A ZusFr Karin Rehbock-Zureich SPD . . 2749 C ZusFr Friedhelm Julius Beucher SPD . 2749 D ZusFr Franz Thönnes SPD 2750 A ZusFr Hans-Peter Kemper SPD 2750 B ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2750 C Identität des im „Spiegel" 15/1995 beschriebenen „deutschen Dunkelmannes" in der Plutoniumaffäre MdlAnfr 11 Norbert Gansel SPD Antw StMin Bernd Schmidbauer BK . 2750 D ZusFr Norbert Gansel SPD 2751 A ZusFr Otto Schily SPD 2752 D ZusFr Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2753 B ZusFr Hans-Peter Kemper SPD 2753 C ZusFr Friedhelm Julius Beucher SPD . . 2753 D Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung erhöhter Ozonkonzentrationen (Drucksache 13/808) b) Antrag der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich), Albert Schmidt (Hitzhofen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verschärfung der Maßnahmen gegen die fortbestehende Gefährdung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch bodennahes Ozon (Drucksache 13/1203) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS: Maßnahmen zur Bekämpfung erhöhter Konzentrationen an bodennahem Ozon (Sommersmog) (Drucksache 13/1295) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktion der SPD: Eckpunkte zur Bekämpfung umwelt- und gesundheitsgefährdender bodennaher Ozonkonzentration (Drucksache 13/1307) Dr. Norbert Rieder CDU/CSU 2754 D Klaus Matthiesen, Minister (Nordrhein-Westfalen) 2756 D, 2771 C Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2758 A, 2773 C Birgit Homburger F.D.P. . . . . 2759 B, 2773 A Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2760 A, 2770 D, 2772 B Marion Caspers-Merk SPD . . . 2760 D, 2769 C Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2761 B Dr. Dagmar Enkelmann PDS 2762 B Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU 2763 C, 2772 D Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . . . 2765 C Birgit Homburger F D P. 2766 C Hans Eichel, Ministerpräsident (Hessen) . 2767 D Walter Hirche, Parl. Staatssekretär BMU . 2769 B Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . . . 2770 C Tagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Gila Altmann (Aurich), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kein Großflughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) (Drucksache 13/616) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS: Verzicht auf den geplanten Bau eines Großflughafens Berlin-Brandenburg International (Drucksache 13/1296) Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2774 A Rudolf Meinl CDU/CSU 2775 D Siegfried Scheffler SPD 2777 A Abert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2778 A, 2780 B Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2779 B Dr. Klaus Röhl F.D.P 2779 C Horst Friedrich F.D.P. 2780 D Dr. Dagmar Enkelmann PDS 2781 D Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuchs (Drucksache 13/1205) Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 2782 D Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . . 2783 D Peter Dreßen SPD 2784 A Manfred Grund CDU/CSU 2785 B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2786 C Dr. Gisela Babel F.D.P 2786 D Petra Bläss PDS 2787 C Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Volker Nachtwei, Dr. Antje Vollmer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Errichtung einer Bundesstiftung ,,Entschädigung für NS-Unrecht" (Drucksache 13/1193) Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2788 A Heinz-Jürgen Kronberg CDU/CSU . 2789 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2789 C, 2791 C Stefan Heym PDS 2790 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. 2791 A Fritz Rudolf Körper SPD 2792 A Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Reform der Kommunalfinanzierung" (Drucksache 13/984) Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 2793 B Gert Willner CDU/CSU 2794 B, 2798 A Bernd Scheelen SPD 2795 B, 2798 B Gert Willner CDU/CSU 2796 A Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2798 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. 2799 B Johannes Selle CDU/CSU 2800 B Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Margareta Wolf, Andrea Fischer (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung eines Rechtes auf ein Girokonto (Drucksache 13/351) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Hans Martin Bury, Joachim Poß, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr (Drucksache 13/856) c) Erste Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der weiteren Abgeordneten der PDS: Girokonto (Drucksache 13/137) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Lilo Blunck, Hans Martin Bury, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Privatgirokonto (Drucksache 13/1306) Margareta Wolf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2802 B Wolfgang Steiger CDU/CSU 2803 D Hans Martin Bury SPD 2805 C Paul K. Friedhoff F.D.P 2807 C Dr. Barbara Höll PDS 2808 C Diethard Schütze (Berlin) CDU/CSU . 2809 D Lilo Blunck SPD 2811 D Dr. Kurt Faltlhauser, Parl. Staatssekretär BMF 2813 B Hans Martin Bury SPD 2813 D Nächste Sitzung 2814 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 2815* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Manfred Müller (Berlin) (PDS) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu den Anträgen zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Zusatztagesordnungspunkt 8 b) 2815* A Anlage 3 Restauration deutscher Denkmäler und Gleichstellung tschechischer Staatsangehöriger deutscher Nationalität seit Verabschiedung des deutsch-tschechoslowakischen Nachbarschaftsvertrages MdlAnfr 25, 26 - Drs 13/1265 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 2815* C Anlage 4 Verhaftung von Regimekritikern in Indonesien in Zusammenhang mit den Protesten gegen den Deutschlandbesuch ihres Staatspräsidenten Suharto; Übermittlung von Daten der Demonstrationsteilnehmer durch die Bundesregierung MdlAnfr 27, 28 - Drs 13/1265 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 2816* A 35. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1995 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1995 2815* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 11. 05. 95 Hartmut Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 11. 05. 95 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 11. 05. 95 Dr. Gysi, Gregor PDS 11. 05. 95 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 11. 05. 95 Dr. Jens, Uwe SPD 11. 05. 95 Marx, Dorle SPD 11. 05. 95 Müller (Düsseldorf), SPD 11. 05. 95 Michael Schönberger, Ursula BÜNDNIS 11. 05. 95 90/DIE GRÜNEN Terborg, Margitta SPD 11. 05. 95 Wissmann, Matthias CDU/CSU 11. 05. 95 Wolf, Hanna SPD 11. 05. 95 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Manfred Müller (Berlin) (PDS) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu den Anträgen zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Zusatztagesordnungspunkt 8 b) Der Beschlußempfehlung des 1. Ausschusses werde ich nicht zustimmen - nicht weil ich mit dem Untersuchungsgegenstand nicht übereinstimme, sondern weil hier wieder versucht wird, durch die niedrige Zahl der Untersuchungsausschußmitglieder Abgeordnete zweierlei Rechts zu schaffen. Unser Ausschußmitglied wird bei elf Mitgliedern nur eine beratende Funktion haben. Entsprechend unserem Änderungsantrag hätten wir bei 13 Mitgliedern volles Stimmrecht zu beanspruchen, die Koalition aber rechnerisch keine Mehrheit. Unser zweiter Änderungsantrag würde unseren Anspruch auf volle Rechte und den Anspruch der Koalition gewährleisten. Die einzige Begründung einer angeblich gefährdeten Entscheidungsfähigkeit des Ausschusses - weil mindestens die Hälfte der Mitglieder an den Sitzungen teilnehmen muß - ist eher ein Armutszeugnis für das Parlament. Auf keinen Fall darf diese Begründung dazu herhalten, Art. 38 unserer Verfassung zu verletzen, denn danach sind die Rechte aller Abgeordneten gleich und eine unterschiedliche Behandlung einzelner Abgeordneter unzulässig. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/1265 Fragen 25 und 26): Wo wurden seit der Verabschiedung des deutsch-tschechoslowakischen Nachbarschaftsvertrages mit privater oder staatlicher deutscher Unterstützung deutsche Denkmäler wieder errichtet oder restauriert? Welche allgemeinen, politischen und gesetzlichen Maßnahmen hat die Tschechische Republik seit der Verabschiedung des deutsch-tschechoslowakischen Nachbarschaftsvertrages ergriffen, um in der Tschechischen Republik lebende tschechische Staatsangehörige deutscher Nationalität mit tschechischen Staatsangehörigen tschechischer Nationalität politisch, wirtschaftlich und kulturell gleichzustellen? Zu Frage 25: Der deutsch-tschechoslowakische Nachbarschaftsvertrag vom 27. Februar 1992 ist am 14. September 1992 in Kraft getreten. Seither wurden bzw. werden die folgenden Kulturdenkmäler mit Bundesmitteln restauriert: 1993: Pfarrkirche in Pfraumberg/Primda, Wallfahrtskirche Maria Loreto in Altkinsberg/Stary Hroznatov, Kirche in Christofsgrund/Krystofovo Údolí, Wandmalerei in der Kapelle in Bernsdorf-Berggraben/Bernatice-Vrchová, Geschaderhaus in MährischSchönberg/Sumperk. 1994: Sicherungsverfilmung von Beständen des Archivs der Stadt Prag und des Archivs der Akademie der Wissenschaften, Prag Chororgel der Stiftskirche zu Ossegg/Osek, Gedenkstättenarbeit im Konzentrationslager Theresienstadt/Terezín. 1995: Fortsetzung der Maßnahme in Ossegg/Osek, Fortsetzung der Maßnahme in Theresienstadt/Terezín. Darüber hinaus werden Restaurierungsmaßnahmen von privater, insbesondere sudetendeutscher Seite, sowie von Ländern und Kommunen unterstützt. Nähere Angaben hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. Zu Frage 26: Die in der Erklärung zu den Grundrechten der Tschechen und Slowaken von 1990 niedergelegten, mit Verfassungsrang geschützten Grundrechte und Freiheiten gelten für alle Staatsangehörigen der Tschechischen Republik in gleicher Weise. Gruppenbezogene Sonderrechte gibt es nicht. Die tschechische Regierung unterstützt die kulturelle und sprachliche Identitätsfindung der Minderheiten durch laufende, projektbezogene Förderung. In diese Förderung ist auch die deutsche Minderheit einbezogen. In einem aus Vertretern der Minderheiten in der Tschechischen Republik gebildeten Nationalitätenrat werden kulturelle und sprachliche Programme der Minderheiten abgestimmt. 1995 wurden von tschechischer Seite deutschsprachige Presseorgane in der Tschechischen Republik mit ca. 250 000 DM und kulturelle und Sprachprojekte mit ca. 60 000 DM gefördert. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/1265 Fragen 27 und 28): Wie beurteilt die Bundesregierung die Ankündigung des Polizeisprechers von Jakarta, General Ratta, fünf indonesische Regimekritiker - darunter einen wegen seiner Regimekritik aus dem Parlament entfernten Abgeordneten, den Herausgeber einer verbotenen Zeitung sowie eine Studentenaktivistin - verhaften zu wollen, allein weil sie sich während des von Protesten begleiteten Besuchs ihres Staatspräsidenten Suharto in Deutschland ebenfalls hier aufhielten, und wie viele Indonesier sowie Indonesierinnen sind nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen tatsächlich wegen unterstellter Beteiligung an diesen Protesten solchen Maßnahmen in ihrem Heimatland ausgesetzt worden? Inwieweit trifft die Meldung der Frankfurter Rundschau vom 18. Februar 1995 zu, wonach gerade indonesische Sicherheitsbehörden von deutscher Seite übermittelte Videoaufzeichnungen der fraglichen Demonstrationsteilnehmer auswerteten, und wie viele Personendatensätze hat die Bundesregierung der indonesischen Seite insgesamt übermittelt, überlassen und gespeichert? Zu Frage 27: Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, inwieweit die mögliche oder behauptete Beteiligung an Demonstrationen am Rande des Suhartobesuchs in Deutschland dafür ursächlich war, daß die indonesische Regierung möglicherweise strafrechtliche Schritte gegen Oppositionelle ergreifen will. Es ist auch nicht bekannt, wieviele Menschen von einer solchen Maßnahme betroffen wären. Zu Frage 28: Die Bundesregierung hat der indonesischen Seite keinerlei Personendatensätze der Demonstrationsteilnehmer überlassen. Auch Videoaufzeichnungen wurden der indonesischen Seite nicht übermittelt. Entsprechende Ersuchen der indonesischen Polizei wurden abgelehnt.
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    Rede von Margareta Wolf-Mayer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich zu der Vorstellung unseres Gesetzentwurfes zum Recht auf ein Girokonto komme, möchte ich die Gelegenheit nutzen und die Ergebnisse des Deutschen Sparkassentags, der in Hannover heute zu Ende gegangen ist, ausdrücklich begrüßen.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)

    Immer mehr Menschen - es sind inzwischen zwischen 500 000 und 1 Million, so die Schätzung - wird durch Kreditinstitute die Eröffnung eines Girokontos verweigert oder ein bestehendes Girokonto gekündigt. Hiervon sind in erster Linie Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose, zunehmend aber auch Menschen mit einem sogenannten nicht regelmäßigen Einkommen, z. B. Künstlerinnen und Künstler und Publizistinnen und Publizisten, betroffen.
    Ich denke, daß wir uns in diesem Hohen Hause über folgende Punkte einig sein sollten und auch einig sind: Erstens. Das private Girokonto gehört in der Bundesrepublik Deutschland seit Anfang der 80er Jahre zu einer der elementaren Grundvoraussetzungen für die Teilnahme am öffentlichen Leben.
    Zweitens. Ganz alltägliche notwendige monatliche Zahlungen - gemeint sind z. B. Mietkosten, Strom- und Wasserrechnungen, Telefonrechnungen, Versicherungsrechnungen; Sie kennen das alle - über Barzahlungen zu tätigen ist mit einer zusätzlichen monatlichen Belastung von ca. 50 DM verbunden, von dem zeitlichen Aufwand einmal ganz abgesehen.
    Drittens. Es ist auch klar, denke ich, daß die Verweigerung eines solchen Kontos für die Betroffenen nicht nur erhebliche psychische Probleme zur Folge hat, sondern auch zu einer Stigmatisierung auf dem Wohnungsmarkt und dem Arbeitsmarkt mit all den bekannten Folgen führen kann. Lohn und Gehalt können heute fast ausschließlich nur noch bargeldlos ausgezahlt werden, so daß von der Caritas und den Schuldnerberatungen wie auch von den Gewerkschaften festgestellt wurde, daß ein Nichtvorhandensein eines Girokontos das Zurückkehren ins Erwerbsleben ganz erheblich erschwert. Wir halten das für unzumutbar.
    Viertens. Die Barauszahlung von Sozialleistungen ist mit erheblichen Mehrbelastungen für die Sozialdezernate und Sozialämter und somit letztlich für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verbunden.
    In einer Stadt von der Größenordnung Kölns oder Frankfurts bedeutet die Praxis der Barauszahlung eine zusätzliche Haushaltsbelastung von ca. 1 Million DM pro Jahr, und das in Zeiten, in denen es erstens - wir haben es in der vorgehenden Debatte gehört - den kommunalen Haushalten sowieso immer schlechter geht und zweitens über die Einführung von Datenverarbeitungssystemen die technischen Möglichkeiten bestehen, auch über den bargeldlosen Zahlungsverkehr den öffentlichen Dienst erheblich zu verschlanken und zu effektivieren. Bei Nichtvorhandensein kann dieses System überhaupt nicht genutzt werden.
    Auf dem heute zu Ende gehenden Sparkassentag haben die Sparkassen das Recht auf ein Girokonto für jedermann eingeräumt. In der letzten Woche hat auch der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken die Zusage gegeben, Konten für sozial Schwache einzurichten.

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Warum müssen wir das dann gesetzlich regeln?)

    - Sie können ja nachher dazu etwas sagen, Herr Weng.
    Jetzt sperren sich dieser Selbstverpflichtung nur noch die privaten Banken. Ich habe mit den privaten Banken ein langes Gespräch geführt. Sie sagen, sie sähen die Aufgabe bei den öffentlichen Banken. Ich denke, wir können keine Banken erster und zweiter Klasse in diesem Land haben wollen.

    Margareta Wolf
    Freiwillige Vereinbarungen - damit wir uns nicht mißverstehen - sind für mich ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Wirtschaftsordnung. Der Gesetzgeber ist nicht allmächtig; er kann und er sollte nicht alles regeln. Um dem Recht auf ein Girokonto tatsächlich zur Durchsetzung zu verhelfen, braucht es daher ein ausgeprägtes Problembewußtsein seitens der Öffentlichkeit und die Bereitschaft der Banken, und zwar aller Kreditinstitute. Ich bin dennoch der Meinung - ich habe darüber in den letzten Wochen und Monaten sowohl mit den privaten als auch mit den öffentlichen Banken sowie mit Sozialdezernenten, Schuldnerberatungen und der Caritas gesprochen -, daß wir nach wie vor eine gesetzliche Regelung für alle Kreditinstitute brauchen, und zwar aus folgenden Gründen:
    Die Diskussionen der letzten Wochen haben gezeigt, daß erst die Androhung einer gesetzlichen Regelung die Voraussetzung dafür zu schaffen scheint, daß sich über freiwillige Selbstverpflichtungen seitens der Banken überhaupt ernsthaft Gedanken gemacht werden. Sie alle wissen, daß die Verbraucherverbände, Schuldnerberatungsstellen und auch kirchlichen Verbände bereits seit Jahren darauf hinweisen. Die verschiedenen Initiativen, z. B. unser Gesetzentwurf, der SPD-Gesetzentwurf, die angekündigte Bundesratsinitiative des Landes Hessen und schließlich auch die gestrige Erklärung des niedersächsischen Ministerpräsidenten vor dem Sparkassentag, waren notwendig, um das gesamte Vorhaben weiter zu forcieren, damit die freiwilligen Absichtserklärungen von Banken überhaupt zustande kamen.
    Meine Damen und Herren, für mich gibt es zwei sehr wichtige Gründe für eine gesetzliche Regelung. Der erste Grund dafür, einen Rechtsanspruch für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, ist, daß wir einen Weg eröffnen müssen, damit sie sich mit juristischen Mitteln gegen die Verweigerung eines Kontos wehren können.
    Der zweite Grund: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes greift das Sozialstaatsprinzip auch im Bereich des Privatrechtes, also auch im Bereich der Vertragsfreiheit, und berechtigt damit grundsätzlich zu Eingriffen, wenn eine strukturelle Unterlegenheit des einen Vertragsteils vorliegt und diese Unterlegenheit zu einer schwerwiegenden Belastung führt. Warum das so ist, habe ich dargelegt. Diese Argumentation - das teilen Juristen ebenso wie die Verbände - ist umstandslos auf den Zugang zum Girokonto zu übertragen. Ich verweise auf die Kfz-Versicherung; auch dieses privatvertragliche Verhältnis ist gesetzlich geregelt.
    Das Sozialstaatsprinzip zu schützen - das richte ich an Sie, Herr Faltlhauser, und auch an die F.D.P., weil ich von ihr im Rahmen dieser Debatte überhaupt noch nichts gehört habe - -

    (Ina Albowitz [F.D.P.]: Wir sind ja erst noch dran! Ganz ruhig!)

    - Sie sind jetzt noch dran, gut. Aber es haben sich einige zu diesem Thema geäußert, und von Ihnen habe ich noch nichts gehört. Ich freue mich schon darauf, von Ihnen gleich etwas dazu zu hören.
    Das Sozialstaatsprinzip zu schützen ist Aufgabe der Politik in einer Sozialen Marktwirtschaft. Die Vertragsfreiheit über das Sozialstaatsprinzip zu stellen würde nichts anderes als die Abkehr von der Sozialen Marktwirtschaft bedeuten. Die Gefahren einer solchen Entwicklung hat Heiner Geißler in seinem Buch hinreichend und gut beschrieben; ich verweise deshalb ausdrücklich auf ihn und bitte Sie alle ganz eindringlich, fraktionsübergreifend mit dafür zu sorgen, daß die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben auch für sozial Schwache gewährleistet wird. Dazu gehört für meine Begriffe heutzutage das Recht auf ein Girokonto.
    Wichtig ist uns, daß es eine einklagbare Grundlage für die betroffenen Menschen in diesem Land gibt, die ihnen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben auch tatsächlich ermöglicht.
    Lassen Sie mich abschließen mit einem Zitat:
    Der Mangel an inhaltlicher Klarheit produziert die Gefahr des Rückfalls in den Wirtschaftsliberalismus. Die heutigen gesellschaftlichen Verhältnisse und die Interessen der Menschen verlangen eine Integration der Wirtschafts-, Finanz-, Umwelt- und Sozialpolitik.
    Es könnte eine programmatische Aussage vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein. Es wurde aber wiederum Heiner Geißler zitiert.
    Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, unseren Antrag im Laufe des Verfahrens zu unterstützen. Meine Fraktion wird in den beteiligten Ausschüssen eine Anhörung zu diesem Thema beantragen. Wir haben das auch schon mit den Verbänden diskutiert. Alle haben ein Interesse daran. Im Sinne der Menschen sollten wir das machen.
    Danke schön.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der PDS)



Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich erteile nun dem Abgeordneten Wolfgang Steiger das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Steiger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorliegenden Anträge von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS sind wieder einmal typische Belege für Ihr Mißtrauen gegenüber der in Deutschland insgesamt und vorbildlich funktionierenden Kreditwirtschaft und für Ihre übertriebene Neigung zu reglementieren, obwohl das Bundesfinanzministerium zusammen mit dem Zentralen Kreditausschuß längst gehandelt hat und alle Beteiligten schon auf dem besten Lösungsweg bis hin zu einer Selbstverpflichtung vorangeschritten sind.
    In diesem Zusammenhang will ich die grundsätzliche Bereitschaft der Kreditwirtschaft begrüßen, jedem Bürger in ihrem jeweiligen Geschäftsbereich ein Girokonto bereitzuhalten. Deshalb geben wir der Kreditwirtschaft in der Tat die Gelegenheit, den Ankündigungen nun auch Taten folgen zu lassen.

    (Gerhard Zwerenz [PDS]: Wann denn?)


    Wolfgang Steiger
    Die Initiativen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS sind zum jetzigen Zeitpunkt überflüssig. Sie stützen sich im wesentlichen auf Spekulationen, die mit der Wirklichkeit nur wenig gemeinsam haben.

    (Hans Martin Bury [SPD]: Wo leben Sie?)

    Da werden z. B. durch nichts und von niemandem belegte Zahlen von 500 000 Personen - gerade waren es fast 1 Million - genannt, die angeblich kein Recht auf ein Girokonto hätten. Da wird ohne genaue Prüfung die so wichtige Vertragsfreiheit in unserem Land beträchtlich und erheblich in Frage gestellt, ja sogar konterkariert.
    Wer die Diskussion in der Kreditwirtschaft verfolgt hat, weiß, daß Banken und Sparkassen schon intensiv dabei sind, sich selbst zu verpflichten, ein Konto für jedermann auf Guthabenbasis einzuführen.
    Wir sollten in diesem Zusammenhang auch einmal die Frage stellen, welche Personen es sind, die kein Girokonto bekommen und warum. Wie kommen Sie eigentlich darauf, daß gerade Sozialhilfeempfängern oder Arbeitslosengeldbeziehern die Kontoeröffnung verweigert wird? Bei Banken steht immer - das habe ich so gelernt, und das hat sich auch nicht geändert - die Einzelfallprüfung im Mittelpunkt, und nur bei grobem Fehlverhalten wird eine Kontoverbindung aufgelöst bzw. erst gar nicht eingegangen. Daraus leiten Sie die doch beträchtliche Forderung nach einem Kontrahierungszwang für alle Kreditinstitute ab

    (Abg. Lilo Blunck [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

    - nein, Herr Präsident, ich möchte im Zusammenhang reden -, anstatt der angekündigten Selbstverpflichtung den Vorzug zu geben.
    Würden wir Ihren Anträgen folgen, müßten künftig alle Banken mit allen Kunden Kontoverbindungen eingehen, obwohl gerade das Geschäft mit Geld besonderes Vertrauen erfordert und rechtfertigt

    (Lilo Blunck [SPD]: Auf beiden Seiten!)

    und dies die Basis einer dauerhaften und erfolgreichen Kundenverbindung darstellt.
    Dies würde weiterhin bedeuten, daß wir die in Deutschland garantierte Vertragsfreiheit unterlaufen. Es würde bedeuten, daß sie über einen Kontrahierungszwang verfügen, dem Kreditinstitute auf Grund ihrer innerbetrieblichen Strukturen und unternehmerischen Zielsetzungen überhaupt nicht Folge leisten können.

    (Dr. Barbara Hendricks [SPD]: Es muß ja auch jeder Bauer jedem Kartoffeln verkaufen, ohne Kontrahierungszwang!)

    Ich nenne Ihnen als Beispiel Hypothekenbanken oder reine Wertpapierbanken.
    Es ist in der Tat so, wie Sie es gesagt haben: Wer auf Grund der flächenmäßigen Verbreitung, des großen Marktanteils im sogenannten Massengeschäft und der gemeinnützigen Satzung am ehesten dazu in der Lage ist, ein Girokonto für jedermann umzusetzen, sind in der Tat die öffentlich-rechtlichen Sparkassen und die Volks- und Raiffeisenbanken.
    Beide Verbände - auch das haben Sie erwähnt - haben in bezug auf eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Kontoeröffnung befriedigende Erklärungen abgegeben, ohne daß sie sich einem Kontrahierungszwang durch den Gesetzgeber unterwerfen müssen.
    Auch die Stellungnahmen der privaten Banken gehen in diese Richtung. Der zur Zeit in Hannover stattfindende Sparkassentag hat positive Fortschritte erzielt und der Öffentlichkeit präsentiert. Die Kreditinstitute sind derzeit gemeinsam mit der Diskussion technischer Probleme beschäftigt.
    Also: Ja zur freiwilligen Selbstverpflichtung. Auch und gerade weil die Banken die Zunahme des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in der Vergangenheit wesentlich fordert haben, teile ich die Auffassung, daß sie ihrer moralischen Pflicht nachkommen sollten, ein Girokonto auf Guthabenbasis für jedermann anzubieten.

    (Hans Martin Bury [SPD]: Die privaten auch?)

    Aber: kein Zwang! Er ist gegen das Prinzip der Vertragsfreiheit und wird in der Praxis keinen Bestand haben. Oder wollen Sie Kreditinstitute zwingen, mit Wohnsitzlosen Kontoverbindungen einzugehen, obwohl überhaupt keine Adresse angegeben werden kann? Wollen Sie Kontoverbindungen mit fortgesetzt vertragsuntreuen Personen erzwingen?

    (Hans Martin Bury [SPD]: Die Adresse von Herrn Steiger ist auch nicht bekannt!)

    - Wenn Sie Beifall klatschen wollen, schlagen Sie einfach die Hände aneinander. - Oder wie wollen Sie Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse behandeln, die im Regelfall - neben einem erheblichen Arbeitsaufwand - zur Sperrung eines Kontokorrentkontos führen? Sollen solche Konten etwa von der Pfändung freigestellt werden? Dadurch würden wir Mißbrauch und Betrug Tür und Tor öffnen.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren, im übrigen sind Sie mit keinem Wort auf den erheblichen Arbeitsaufwand bei Konten auf reiner Guthabenbasis eingegangen. Hier sind weit über das übliche Maß hinaus organisatorische Sicherheitsvorkehrungen notwendig, um jedwede Überziehung zu vermeiden bzw. bestimmte Zahlungsformen - ich nenne als Beispiel die Lastschriften - auszuschließen. Würden wir Ihrem Antrag folgen, müßten die daraus resultierenden Kosten auf die Allgemeinheit umgelegt werden. Was glauben Sie eigentlich, was der breite Kundenstamm der Banken und Sparkassen zu solchen Umlageverfahren sagen würde?

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Wenn ich mir jetzt noch eine Studie der von Ihnen zitierten Schuldnerberatung vor Augen führe, wird ersichtlich, daß von 53 zitierten Kontokündigungen allein 29 aus dem Sparkassensektor resultieren und davon 27 aus jenen Bundesländern - die haben Sie

    Wolfgang Steiger
    angeführt -, in denen bereits gesetzliche Verpflichtungen bestehen. Da gibt es offensichtlich eine bemerkenswerte Differenz zwischen Theorie und Praxis.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren, es handelte sich nicht hauptsächlich um Sozialhilfeempfänger oder Bezieher von Arbeitslosenhilfe oder -geld, wie es in allen Anträgen der Oppositionsparteien unterstellt wird. Aus den Rückantworten auf den Rundbrief der Schuldnerberatung geht deutlich hervor, daß ihre willkürliche Verknüpfung überhaupt nicht zutrifft. Es waren z. B. Ehepaare - Doppelverdiener - mit 4 800 DM Nettoeinkommen enthalten; da wurde ein Überziehungskredit vollkommen ausgeschöpft; diverse Kleinkredite konnten nicht zurückgezahlt werden. Das sind offensichtlich keine Personen, die zu den sozial Schwächeren in unserer Gesellschaft zählen.
    Wir sollten in der Tat aufpassen, daß wir mit der Diskussion „Macht der Banken" nicht ständig die Wettbewerbsbedingungen verschlechtern und den Finanzplatz Deutschland in seinem bislang sehr guten Ansehen nachhaltig und langfristig beschädigen.
    Vergleichen wir unsere Diskussion mit der in den europäischen Nachbarländern, stellen wir fest, daß dort im großen und ganzen Fehlanzeige herrscht.
    Wir sollten die sehr geschätzte Vertragsfreiheit wahrlich nicht aufs Spiel setzen. Wir würden per gesetzlicher Regelung jedweden zwingen, mit jedem Geschäfte zu machen - ohne Ansehen der Person, ohne Rücksichtnahme auf schlechte Bonitätsauskünfte.
    Das Bundesfinanzministerium vertritt hierbei nach meiner Auffassung die richtige Position, das von uns allen gewollte Ziel auch ohne gesetzlichen Zwang erreichen zu können.
    Lassen wir die Kreditwirtschaft auf dem richtigen Weg der freiwilligen Selbstverpflichtung weitergehen! Ich wiederhole mich gerne: Geben wir ihr Gelegenheit, den Ankündigungen konkrete Taten folgen zu lassen. Rein spekulative Zahlen sind wahrlich nicht dazu geeignet, für einen klaren, realistischen, praxisorientierten Blick in der politischen Betrachtungsweise zu sorgen.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren, die in Deutschland geltende Vertragsfreiheit ist zu wichtig, als daß wir sie unterlaufen dürften. Die Anträge von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS sind auf Grund der geschilderten Aktivitäten, die, wie jedermann sieht, im Gange sind, deshalb überflüssig. Wir lehnen sie ab.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)