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    Plenarprotokoll 13/28 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 28. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. März 1995 Inhalt: Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, für die Aktuelle Stunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 27. März 1995 1961 A Absetzung des Zusatzpunktes 8 von der Tagesordnung 1986 B Erklärung zum fünften Jahrestag der ersten freien Volkskammerwahlen Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 1988 A Erweiterung der Tagesordnung 2032 B Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer, Angelika Beer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Abschiebestopp für Kurden und syrischorthodoxe Christen aus der Türkei (Drucksache 13/737) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Fraktion der SPD: Respektvoller Umgang der Bundesregierung mit dem Deutschen Bundestag - Abschiebestopp für Kurdinnen und Kurden aus der Türkei (Drucksache 13/ 804) Erwin Marschewski CDU/CSU 1961 B, 1976 B Fritz Rudolf Körper SPD 1963 B Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1964 A Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 1965 B Otto Schily SPD 1965 D Fritz Rudolf Körper SPD 1966 C Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1967 B Ina Albowitz F.D.P. 1967 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P 1967 D, 1971 A, 1972 B Ulla Jelpke PDS 1969 A Manfred Kanther, Bundesminister BMI 1969 D Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD 1972 A Ulrich Irmer F.D.P 1973 B Dietmar Schlee CDU/CSU 1974 B Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1975 C Günter Graf (Friesoythe) SPD 1976 A Namentliche Abstimmungen 1976 D, 1979 B, 1980 A Ergebnisse 1977 A, 1980 B, 1982 D Abstimmungen zu Vorlagen, die im Plenum am Donnerstag (16. 03. 95) bereits beraten wurden zu Tagesordungspunkt 3 g: Große Anfrage der Abgeordneten Michaele Hustedt, Gila Altmann (Aurich), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Internationaler Klimaschutz zu dem Klimagipfel in Berlin (Drucksachen 13/143, 13/758) hier: Abstimmung über Entschließungsanträge auf Drucksachen 13/790 und 13/831 1979 C Gunnar Uldall CDU/CSU (Erklärung nach § 31 G0) 1985 B Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 31 GO) 1985 B Elke Ferner SPD (Erklärung nach § 31 GO) 1985 C Namentliche Abstimmung 1985 D Ergebnis 1992 B zu Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der PDS: Besteuerung von Flugkraftstoffen: (Drucksache 13/ 102) 1979 C zu Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Schlußbericht der EnqueteKommission „Schutz der Erdatmosphäre": Mehr Zukunft für die Erde - Nachhaltige Energiepolitik für dauerhaften Klimaschutz zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Klimaschutz - Erste Vertragsstaatenkonferenz zur Klimarahmenkonvention vom 28. März bis 7. April 1995 sowie Umsetzung des nationalen CO2-Minderungsprogramms zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Monika Ganseforth, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD zum Schlußbericht der Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre": Mehr Zukunft für die Erde - Nachhaltige Energiepolitik für dauerhaften Klimaschutz zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Michaele Hustedt, Gila Altmann (Aurich), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Schlußbericht der Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre": Mehr Zukunft für die Erde - Nachhaltige Energiepolitik für dauerhaften Klimaschutz (Drucksachen 12/ 8600, 13/232, 13/242, 13/260, 13/821) . 1979 C Tagesordnungspunkt 12: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - 3. SGB V-Änderungsgesetz -(Drucksachen 13/340, 13/736, 13/807) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 sowie des Übereinkommens vom 29. Juli 1994 zur Durchführung des Teils XI des Seerechtsübereinkommens (Ausführungsgesetz Seerechtsübereinkommen 1982/1994) (Drucksachen 13/ 193, 13/696) c) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes -§§ 44, 69b StGB - (Drucksachen 13/198, 13/635) d) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaft Heinrich-Mann-Allee 107 in Potsdam, Flurstücke 347/1 und 347/5 der Flur 6 mit einer Gesamtgröße von 65 191 m2 an das Land Brandenburg (Drucksachen 13/210, 13/603) e) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung einer Teilfläche der bundeseigenen Liegenschaft Vauban-Kaserne in Freiburg an die Stadt Freiburg (Drucksachen 13/91, 13/604) f) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Harmonisierung der Bedingungen für den Erwerb einzelstaatlicher Schifferpatente für den Binnenschiffsgüter- und -personenverkehr in der Gemeinschaft (Drucksachen 13/218 Nr. 95, 13/695) g) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: MwSt - Endgültige Einfuhren von Gegenständen (Drucksachen 13/218 Nr. 16, 13/723) 1986 C Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Dr. Helmut Lippelt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Beseitigung der Blockade in den deutsch-tschechischen Beziehungen (Drucksache 13/760) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zu den deutsch-tschechischen Beziehungen in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Andrea Lederer, Heinrich Graf von Einsiedel und der Gruppe der PDS: Verbesserung der deutsch-tschechischen Beziehungen (Drucksache 13/785) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktion der SPD: Verbesserung der deutsch-tschechischen Beziehungen (Drucksache 13/805) Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 1989 C Günter Verheugen SPD 1994 D Hartmut Koschyk CDU/CSU 1997 C Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2000 A Hans Klein (München) CDU/CSU . . 2000 D Ulrich Irmer F.D.P 2002 D Markus Meckel SPD 2004 D Andrea Lederer PDS 2005 C Markus Meckel SPD 2006 C Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2008 A, 2010 C Karl Lamers CDU/CSU 2008 C Tagesordnungspunkt 6: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Andrea Fischer (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung der Mieten in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin in das Vergleichsmietensystem durch wohnwertbezogene Preisbildungsfaktoren (Drucksache 13/549) b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung preisgebundenen Wohnraums im Beitrittsgebiet in das allgemeine Miethöherecht (Drucksache 13/783) c) Antrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Helmut Wilhelm (Amberg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verknüpfung einer Mietrechtsänderung Ost mit einer gleichzeitigen Wohngeldanhebung (Drucksache 13/ 546) d) Antrag des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der weiteren Abgeordneten der PDS: Verlängerung der erweiterten Kündigungsschutzregelungen für Mieterinnen und Mieter in Ostdeutschland bis zum Jahr 2000 - (Drucksache 13/582) e) Antrag der Abgeordneten Achim Großmann, Robert Antretter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Anpassung des Wohngeldes an erhöhte Mieten (Drucksache 13/620) f) Antrag des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS: Sozial verträgliches und überschaubares Mietensystem in Deutschland sowie Mindestbedingungen bei der Einführung des Vergleichsmietensystems in Ostdeutschland (Drucksache 13/759) Dr. Michael Luther CDU/CSU 2011 C Iris Gleicke SPD 2013 B Dr. Michael Luther CDU/CSU 2014 C Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. 2014 D, 2024 A Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2015 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 2018 A Dr. Gregor Gysi PDS 2019 C Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 2021 C Achim Großmann SPD . . . . 2022 C, 2026 D Iris Gleicke SPD 2022 D Dr. Jürgen Heyer, Minister (Sachsen-Anhalt) 2023 D Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 2025 B Dr. Gregor Gysi PDS 2027 C Wolfgang Spanier SPD 2028 B Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU . . . 2030 C Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Klaus-Jürgen Warnick und der weiteren Abgeordneten der PDS: Moratorium zum Schutze der redlichen Nutzer und Nutzerinnen vor der zivilrechtlichen Durchsetzung von Rückübertragungsansprüchen im Beitrittsgebiet (Drucksache 13/613) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Hans-Joachim Hacker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Vorrang für die Nutzer in Ostdeutschland (Drucksache 13/803) Klaus-Jürgen Warnick PDS 2032 C Rolf Schwanitz SPD 2033 C Dr. Michael Luther CDU/CSU 2035 C Heinz Lanfermann F.D.P 2037 B Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 2038 C Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Hans-Joachim Hacker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Vereinheitlichung des Bergrechts nach der deutschen Einheit (Drucksache 13/550) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Vera Lengsfeld und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Neuregelung des Bundesbergrechts (Drucksache 13/787) Hans-Joachim Hacker SPD 2039 D Joachim Hörster CDU/CSU 2041 B Ulrich Petzold CDU/CSU 2041 D Hans-Joachim Hacker SPD 2042 A Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2043 D Jürgen Türk F.D.P 2045 A Gerhard Jüttemann PDS 2045 D Dr. Norbert Lammert, Parl. Staatssekretär BMWi 2047 A Nächste Sitzung 2048 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 2049* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 10 (Antrag: Moratorium zum Schutze der redlichen Nutzer und Nutzerinnen vor der zivilrechtlichen Durchsetzung von Rückübertragungsansprüchen im Beitrittsgebiet) Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2049* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 2050* C 28. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. März 1995 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Austermann, Dietrich CDU/CSU 17. 03. 95 Bierstedt, Wolfgang PDS 17. 03. 95 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 17. 03. 95 Hartmut Ernstberger, Petra SPD 17. 03. 95 Dr. Gerhardt, Wolfgang F.D.P. 17. 03. 95 Dr. Glotz, Peter SPD 17. 03. 95 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 17. 03. 95 Heym, Stefan PDS 17. 03. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 17. 03. 95 Homburger, Birgit F.D.P. 17. 03. 95 Janssen, Jann-Peter SPD 17. 03. 95 Klappert, Marianne SPD 17. 03. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 17. 03. 95 90/DIE GRÜNEN Koppelin, Jürgen F.D.P. 17. 03. 95 Labsch, Werner SPD 17. 03. 95 Neumann (Gotha), SPD 17. 03. 95 Gerhard Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 17. 03. 95 Hermann Schloten, Dieter SPD 17. 03. 95 von Schmude, Michael CDU/CSU 17. 03. 95 Schumann, Ilse SPD 17. 03. 95 Dr. Schwall-Düren, SPD 17. 03. 95 Angelica Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 17. 03. 95 Sigrid Vergin, Siegfried SPD 17. 03. 95 Voigt (Frankfurt), SPD 17. 03. 95 Karsten D. Zierer, Benno CDU/CSU 17. 03. 95 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 10 (Antrag: Moratorium zum Schutze der redlichen Nutzer und Nutzerinnen vor der zivilrechtlichen Durchsetzung von Rückübertragungsansprüchen im Beitrittsgebiet) Gerald Häfner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die mißlungene Regelung der offenen Vermögensfragen Anlagen zum Stenographischen Bericht beschäftigt den Bundestag seit 1990. Für mich als damaligem Obmann der Fraktion DIE GRÜNEN im Ausschuß Deutsche Einheit und im Rechtsausschuß ist es schon ein merkwürdiges Gefühl, jetzt, nach vier Jahren, all die Probleme ungelöst wiederzufinden, auf die ich damals schon in den Ausschußberatungen hingewiesen habe, bzw. die als Konsequenz unzähliger falsch getroffener Entscheidungen damals schon absehbar waren. Seit Jahren beschäftigt sich der Bundestag nun mit Korrekturen an den großenteils nicht mehr wiedergutzumachenden Fehlern aus dem Einigungsvertrag. Wie schon Dr. Ullmann, der in den vergangenen vier Jahren die Eigentumsproblematik bearbeitet hat, halte ich es für falsch, alle Kritik an der Eigentumsregelung auf die Formel: Rückgabe vor Entschädigung zu reduzieren und zu glauben, alle Probleme ließen sich durch eine Umdrehung dieses Prinzips heilen. Das ist zu einfach. Im übrigen ist es - lassen Sie mich das an dieser Stelle sagen - in meinen Augen unerläßlich, daß die Besitzer von Mauergrundstücken in Berlin wie die Zwangsausgesiedelten aus den Grenzgebieten den übrigen Eigentümern gleichgestellt werden. Viel gravierender - und politisch durch nichts zu rechtfertigen - ist die Tatsache, daß die Bundesregierung mit ihrer Fixierung auf „teilungsbedingte" Vermögensverschiebungen massive, rechts- und sozialpolitisch nicht hinnehmbare Ungerechtigkeiten geschaffen hat. Verfolgte, die in der DDR selbst geblieben sind, müssen heute um ihr altes Eigentum kämpfen, während jene, die in den Westen gegangen sind - oder deren Erben -, das volkseigen gewordene Eigentum zurückbekommen. Das betrifft vor allem die großen Mietwohnungskomplexe. Große Teile der Innenstädte ostdeutscher Kommunen gehen auf diesem Weg in westliches Eigentum über. Niemand darf sich von daher wundern, wenn die Menschen enttäuscht, besorgt und verängstigt sind. Trotz der Schutzvorkehrungen im Sachenrechts- und im Schuldrechtsänderungsgesetz müssen viele Nutzer Angst um ihre Wohnung haben. Allerdings ist die Angst der Menschen, ihren persönlichen Besitz am eigenen Haus zu verlieren, oft sehr viel größer als die reale Gefahr. Und den Menschen im Osten ist wenig damit gedient, wenn man, statt konstruktive Politik in diesem Bereich zu machen, seine Energie darauf verlegt, die Angst noch zu schüren. Die Eigenheimbesitzer mit der Erbbauregelung im Sachenrechtsänderungsgesetz und - mit Abstrichen - auch die Datschenbesitzer, die wenigstens einen besseren Kündigungsschutz bekommen haben, gehören gerade nicht zu den am härtesten betroffenen Verlierern der Deutschen Einheit. Das sei hier auch dem Eigenheimbesitzer Herrn Warneck gesagt. Die Erbbauregelung als sinnvoller Interessenausgleich wurde seinerzeit übrigens von der Bundestagsgruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN durch unseren Gesetzentwurf ins Gespräch gebracht. Auch daß älteren Nutzer sogar ein lebenslanges Nutzungsrecht ihrer Datschen eingeräumt wurde, eine massive Verbesserung der ursprünglichen Regelung, ist dem Druck von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu verdanken. Auch wenn wir uns mit der noch weitergehenden Forderung des Nießbrauchs nicht durchsetzen konnten: So muß man Politik für die Interessen der Leute machen und nicht mit platten populistischen Phrasen und dem Schüren von Angstkampagnen. Während wir uns im Interesse der Menschen um konkrete Verbesserungen im Gesetz bemüht haben, haben die Kolleginnen und Kollegen von der PDS ihre Aufgabe mehr darin gesehen, die Unsicherheiten und Ängste zu schüren und mit der Angst der Menschen Wahlkampf zu betreiben. Im übrigen: Die von Ihnen in Ihrem Antrag genannte Zahl, wonach 40 Prozent der Nutzer wegen Fehlens ordnungsgemäßer Verträge aufgrund zivilrechtlicher Ansprüche ihr Haus für die Alteigentümer räumen müssen, ist nach unserer Kenntnis viel zu hoch - ich weiß gar nicht, woher sie die Zahl haben. Ich teile die im Antrag der PDS und auch dem der SPD zum Ausdruck gekommene Kritik an bestimmten Gerichtsentscheidungen. Der Bundesgerichtshof ist - nicht nur räumlich - weit weg vom Schuß. Er sollte wirklich gelegentlich nach Leipzig gehen, damit er weiß, was im Osten wirklich los ist. Es geht nicht an, daß zivilrechtliche Mängel, die von den Nutzern nicht zu verantworten sind, sondern auf das Handeln von DDR-Behörden zurückgehen, heute zum Anlaß genommen werden können, den im Vermögensgesetz verankerten Schutz der Nutzer zu unterlaufen. Im Mittelpunkt des Vermögensgesetzes steht zunächst der Schutz des redlichen Grundstückserwerbers. Vertragsmängel bei Grundgeschäften oder bei der Bestellung eines Nutzungsrechts von damals dürfen heute den Schutz der Nutzer nicht leerlaufen lassen. Die DDR war nicht allein im Umgang mit ihren Kritikern ein Unrechtsstaat. Sie hat eben auch in der Umsetzung ihres Tuns - auf allen Gebieten - die Rechtsförmigkeit von Verfahren oft nicht eingehalten. Informelle Absprachen und Kungeleien waren üblicher als Verträge und öffentlich gemachte Vereinbarungen. Diese fehlende Bindung der damaligen Verwaltung an das Recht kann aber doch heute nicht plötzlich zu einer Anspruchsgrundlage für Alteigentümer umgebaut werden. Hier besteht Handlungsbedarf! Ich fordere die Bundesregierung dringend auf, den vorgesehenen Schutz der Nutzer auch auf Fälle zu erstrecken, in denen etwaige Vertragsmängel auf das Handeln bzw. Unterlassen der DDR-Behörden zurückzuführen ist. Der dogmatische Maßstab westdeutschen Zivilrechts ist ein untaugliches Instrument für die Bewertung der unter ganz anderen Bedingungen zustande gekommenen, formal auf das Zivilgesetzbuch der DDR gestützten, letztlich aber von der Nomenklatura bestimmten Verträge. Was wir brauchen, ist eine klar definierte gesetzliche Regelung, die sicherstellt, daß der im Vermögensgesetz angelegte Schutz nicht zivilrechtlich unterlaufen werden kann. Hierzu sollten wir - was ich hiermit tue - die Bundesregierung auffordern. Ein Moratorium, wie es die PDS fordert, wird dieser Aufforderung kaum gerecht. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 681. Sitzung am 10. März 1995 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes Gesetz zu dem Übereinkommen vom 18. Mai 1992 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß er gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der Drucksache 12/8487 absieht. Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses hat mitgeteilt, daß er gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der Drucksache 13/130 absieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 13/218 Nr. 108 Drucksache 13/218 Nr. 109 Finanzausschuß Drucksache 13/478 Nr. 2.2 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/218 Nr. 104 Drucksache 13/218 Nr. 105 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/478 Nr. 1.3 Drucksache 13/478 Nr. 2.3 Drucksache 13/478 Nr. 2.5 Drucksache 13/478 Nr. 2.7 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/218 Nr. 94 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/218 Nr. 100 Innenausschuß Drucksache 13/269 Nr. 1.3 Drucksache 13/343 Nr. 2.12
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    Rede von Rolf Schwanitz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als vor einigen Tagen der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Zusammenhang mit dem ostdeutschen Rentenrecht kurioserweise empfahl, den Einigungsvertrag zu ändern, haben die meisten eher belustigt zur Seite gesehen. Anders die sächsische Staatsregierung in Dresden. In einer Agenturmeldung von Montag war folgendes zu lesen:
    Sachsens Justizminister Heitmann hat die Vorschläge des CDU/CSU-Fraktionschefs im Bundestag, Schäuble, zur nachträglichen Änderung des Einigungsvertrages begrüßt. Neben Rentenfragen sei auch in der Eigentumsproblematik eine Nachbesserung notwendig, sagte Heitmann heute im MDR 1 - Radio Sachsen. Das Prinzip „Rückgabe von Entschädigung" habe Folgen, die der Deutschen Einheit nicht förderlich seien.
    Meine Damen und Herren, bei manchen kommt die Erkenntnis spät, aber immerhin. In der Tat waren die offenen Vermögensfragen in den vergangenen vier Jahren das zentrale investive, soziale und mentale Hemmnis im inneren Vereinigungsprozeß der Deutschen.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Die offenen Eigentumsfragen und der „Geburtsfehler der deutschen Vereinigung", wie Lothar de Maizière sagte, das Prinzip „Rückgabe vor Entschädigung", haben den Deutschen Bundestag folglich wie kein anderes ostdeutsches Thema in den letzten vier Jahren beschäftigt.
    Es begann 1991 mit der Debatte um das sogenannte Enthemmungsgesetz, gefolgt vom Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetz im Jahre 1992; dann die Anpassungsgesetze im Sachen- und im Schuldrecht. Ich erinnere an das Registerverfahrenbeschleunigungsgesetz. Trotz eineinhalb Jahre dauernder Auseinandersetzung und eineinhalb Jahre dauerndem Gezerre in der Koalition um die Alteigentümeransprüche im Zusammenhang mit der Bodenreform ist es im September letzten Jahres, quasi kurz vor Toresschluß der letzten Legislaturperiode, endlich zum Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz gekommen.
    Fast alle diese Gesetze haben massiv in die Lebenssphären der Menschen eingeschnitten, ohne daß deren Inhalt bis heute auch nur annähernd vom Kreis der Betroffenen erfaßt worden ist. Daß der Gesetzgeber nahezu permanent mit der Korrektur und Ausbesserung dieser Verhältnisse beschäftigt werden mußte, hat etwas damit zu tun, wie mit den Interessen der Ostdeutschen im Einigungsprozeß umgegangen worden ist.

    (Beifall bei der SPD)


    Rolf Schwanitz
    Wer sich die Mühe macht und sich heute in der Rückschau die Debatten zu diesen Gesetzen noch einmal ansieht, stellt vor allen Dingen eines fest: Während die Opposition sowie die ostdeutschen Länder - vor allem sei hier das Land Brandenburg erwähnt - stets kritisch, aber konstruktiv an diese Fragen herangegangen sind, gefiel sich die Bundesregierung in passivem Optimismus, statt sich schnell der Lösung der offenen Vermögensfragen zuzuwenden. Sie mußte von der Opposition - in sehr vielen Fällen von der SPD - zum Handeln getrieben werden.
    Die Regierungserklärung, die wir im vergangenen November debattierten, steht hier in gerader Tradition. Der Kanzler und die Justizministerin haben in dieser Debatte weder Ostdeutschland im allgemeinen noch die offenen Vermögensfragen und Nutzerrechte im besonderen auch nur mit einem Wort erwähnt. Mit uns ist eine solche Strategie des Aussitzens und des Verdrängens existentieller Probleme der Menschen in Ostdeutschland nicht zu machen, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Manfred Müller [Berlin] [PDS])

    In wenigen Wochen wird das Land Brandenburg einen Gesetzentwurf zu den Nutzerrechten und zum Abbau von Investitionshemmnissen im Bundesrat einbringen. Dieser Gesetzentwurf greift die Fragen auf, mit denen die SPD-Bundestagsfraktion die Justizministerin bereits in der Novemberdebatte konfrontiert hat. Wir fordern die Bundesregierung mit unserem Antrag auf, sich endlich diesen Problemen zuzuwenden und ihre Vorstellungen auf den Tisch zu legen. Oder sollen die Interessen der ostdeutschen Nutzer endgültig zu den Akten gelegt werden, frei nach dem Motto: Was interessiert mich mein Gerede in der Vergangenheit; gewählt wird in diesem Jahr schließlich in anderen Ländern? Nein, meine Damen und Herren, so kann man mit den Menschen nicht umgehen. Sie haben sich gegenüber den neu auftretenden Problemen im Osten genauso wie gegenüber den Konsequenzen Ihres bisherigen Handelns zu stellen.
    Meine Damen und Herren, worum geht es?
    Erstens. Die Umgehung und Aushöhlung des Vermögensgesetzes muß gestoppt werden. Seit 1990 ringen wir darum, wie beim Grundsatz „Rückgabe vor Entschädigung" die Interessen des redlichen Erwerbers gewahrt werden können und wie er vor Restitution geschützt werden kann. Unter großen Anstrengungen haben wir beispielsweise die Härte der sogenannten Stichtagsregelung mehrfach abgemildert. Wir haben damit dafür gesorgt, daß zunehmend weniger Personen pauschal als unredliche Erwerber eingestuft werden und um ihr Eigentum bangen müssen.
    Es war dabei immer unstrittig, daß redlicher Erwerb von Eigentum durch den heutigen Nutzer den Restitutionsanspruch des Alteigentümers abwehrt. Die Entwicklung im Osten geht heute jedoch in eine andere Richtung. Seit geraumer Zeit weichen Alteigentümer zunehmend häufig auf den Zivilrechtsweg
    aus. Sie lassen feststellen, ob der damalige Eigentumserwerb überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist. Wird dies vom Gericht verneint, war der Erwerb mit Mängeln behaftet und zivilrechtlich unwirksam, so spielt die Redlichkeit des Erwerbers überhaupt keine Rolle mehr.
    Die mühsam aufgebauten Schutzmechanismen des verwaltungsrechtlichen Vermögensgesetzes greifen nicht. Geradezu grotesk ist dies dort, wo der heutige Besitzer, der heutige Eigentümer das Haus vom Staat, also aus Volkseigentum, erworben hat. Diesen Erwerb heute nach den Grundsätzen des Rechtsstaates und nicht im Lichte der damaligen politischen Verhältnisse und verwaltungsseitigen Praktiken in der DDR zu betrachten stellt die Situation auf den Kopf und gefährdet in massiver Weise die berechtigten Interessen der heutigen Eigentümer.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir fordern deshalb eine gesetzgeberische Maßnahme, damit all jene redlichen Erwerber, die im berechtigten Vertrauen auf das korrekte Handeln der staatlichen Stellen den Immobilienkauf getätigt haben, ihr Haus oder ihr Grundstück behalten können. Eine solche Umgehungsstrategie der Alteigentümer können wir nicht tatenlos hinnehmen, meine Damen und Herren.
    Es geht zweitens um den Bereich der Kündigungsschutzrechte. Bereits Ende letzten Jahres haben wir Sozialdemokraten uns für die Verlängerung des besonderen Kündigungsschutzes bei Gewerberäumen eingesetzt. Es war eine sehr sinnvolle Regelung, daß der Mieter von Gewerberäumen einer Kündigung dann widersprechen konnte, wenn sie eine erhebliche Gefährdung der wirtschaftlichen Lebensgrundlagen zur Folge gehabt hätte.
    Der Vermieter war bei Kündigungen im Zusammenhang mit Mieterhöhungen an die ortsübliche Miete bei vergleichbaren Gewerberäumen gebunden.
    Wir appellieren in unserem Antrag erneut an Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, sich im Interesse des ostdeutschen Mittelstandes für eine Wiederauflage dieser Regelung zu entscheiden. Revidieren Sie Ihre ablehnende Haltung, und verschließen Sie sich nicht länger einem bewährten Instrument, das wir viele Jahre erfolgreich genutzt haben.

    (Beifall bei der SPD)

    Noch wesentlich drückender schwebt über den Ostdeutschen das Auslaufen des Schutzes der Mieter vor Eigenbedarfskündigungen zum Jahresende. Die Lage am ostdeutschen Wohnungsmarkt wird sich bis zum 31. Dezember dieses Jahres nicht entscheidend entspannt haben. Wir sollten deshalb undogmatisch wie 1992 erneut eine Verlängerung der Schutzfristen ins Auge fassen. Vogel-Strauß-Politik hilft uns da nicht weiter. Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, können die Folgen Ihrer Irrtümer von damals, die Folgen der falschen wirtschaftlichen Pro-

    Rolf Schwanitz
    gnosen von damals nicht heute auf dem Rücken der ostdeutschen Mieter abladen. Wir jedenfalls werden einer solchen Strategie nicht folgen. Wir werden das nicht mitmachen, meine Damen und Herren.
    Aber die Frage des Wegfalls des Kündigungsschutzes stellt sich nicht nur bei den Mietverträgen. Unter schwierigen Diskussionen haben wir im September 1994 den Kündigungsschutz für Datschennutzer im Schuldrechtsanpassungsgesetz umfangreich geregelt. Für die Ostdeutschen ist damit gesichert, daß sie über viele Jahre hinweg, einige Personen zeit ihres Lebens, über das Grundstück für Freizeit und Erholung Nutzungsrecht in Anspruch nehmen können.
    Wesentlich schlechter gestellt sind hingegen Nutzer, die das Grundstück zu Wohnzwecken verwenden. Ich erinnere z. B. an Inhaber von Überlassungsverträgen zu Wohn- oder gewerblichen Zwekken, soweit die Nutzer nur geringfügig in das Gebäude investiert haben. Hier laufen Schutzrechte Ende dieses Jahres aus.
    Wir können doch nicht zusehen, wie Tausende durch Eigenbedarfsklagen zwar ihre Datschen behalten, ihren Wohnraum oder ihre gewerbliche Existenz jedoch verlieren. Wo bleibt da das richtige Maß zwischen den schützenswerten Gütern! Diese Schief-lagen müssen wieder ins Lot gebracht werden, meine Damen und Herren. Eine Erweiterung der Schutzrechte ist hier unumgänglich.

    (Zustimmung bei der SPD und der PDS Dr. Michael Luther [CDU/CSU]: Richtig!)

    Ein dritter Bereich, über den dringend geredet werden muß, ist der Bereich der Beseitigung von Investitionshemmnissen. Dabei geht es nicht nur um die Verlängerung des Investitionsvorranggesetzes; denn dieses Gesetz läuft bekanntlich zum Jahresende aus. Es geht darüber hinaus auch um schnellere und einfachere Entscheidungen dort, wo nach geltendem Recht ohnehin nicht mit einer Restitution zu rechnen ist.
    Gemeint sind Objekte, die zwischen 1945 und 1949 enteignet wurden oder die als Komplettierungskäufe geschützt sind. In beiden Fällen scheidet die Restitution aus, weshalb solche Anträge, die Investitionen oder Veräußerungen verhindern, weiterhin nicht mehr geschützt werden müssen. Dies betrifft sowohl die allgemeine Verfügungssperre als auch die erforderliche Grundstücksverkehrsgenehmigung. Wir brauchen eine weitere kritische Durchleuchtung der Investitionsblockaden im geltenden Recht. Dort, wo Zweckbestimmungen zu eng erscheinen, muß erweitert werden; dort, wo wir Klarheit über den Vorrang des Erwerbers haben, müssen möglichst schnell und rechtlich zwingend die Investitionstätigkeit und die Investitionsfähigkeit des Objektes hergestellt werden. Darum geht es.
    Die offenen Vermögensfragen begleiten uns als Ballast der ökonomischen und sozialen Entwicklung im Osten noch über viele Jahre hinweg. Sie treten dabei in verschiedenen Erscheinungsformen zutage, anfangs als Welle von Restitionsanträgen mit enormen Belastungen für Verwaltung, Justiz und Investitionen, dann als sozialer Einschnitt bei Wohnungen,
    Haus und Grundstücken und letztlich auch als Infrastruktur- und Standortproblem der Städte und Gemeinden im Osten mit negativer Wirkung für die künftigen Jahre.
    Lösen Sie sich, meine Damen und Herren von der Koalition, vom Wunschtraum, daß dieses Thema vom Tisch ist und Ihnen in der Zukunft erspart bleibt. Kommen Sie zurück zur Realität; stellen Sie sich diesen Problemen auch hier im Bundestag, und handeln Sie.
    Recht herzlichen Dank.

    (Beifall bei der SPD und der PDS sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Dr. Michael Luther.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Michael Luther


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Schwanitz, ich möchte kurz auf Ihren Antrag eingehen. Er ist als Zusatztagesordnungspunkt bei mir leider etwas spät angekommen, so daß ich mich mit ihm inhaltlich nur wenig beschäftigen konnte.
    Folgendes: Der Einigungsvertrag - Sie haben recht - ist kein Dogma. In der Zeit vom 18. März 1990 bis zum August 1990, als der Einigungsvertrag abgefaßt wurde, wurde vieles festgestellt und aufgeschrieben; aber bei weitem nicht alles konnte vom Einigungsvertrag erfaßt werden. Deshalb haben wir uns in der letzten Legislaturperiode vorgenommen - ich denke, auch in dieser -, das, was neu erkannt wird, anzufassen, aufzugreifen, zu überdenken und dann entsprechende Bestimmungen zu korrigieren. Über solche Dinge denken wir in unseren Arbeitsgruppen nach; auch Sie tun das. Darüber freue ich mich. Sie sind recht herzlich zu diesen Diskussionen eingeladen. Sie werden verstehen, daß nicht alles, was Sie in den Antrag hineingeschrieben haben, aus meiner Sicht sinnvoll erscheint. Ich denke, wir sollten darüber in den Ausschüssen reden. Vielleicht können Sie das nächste Mal, wenn Sie einen Antrag im Deutschen Bundestag einbringen, ihn uns etwas früher zur Verfügung stellen.
    Meine Damen und Herren, Hauptgrund, warum wir heute zu diesem Thema reden, ist ein Antrag der PDS. Dieser Antrag spricht von der Vertreibung ostdeutscher Bürger durch Westdeutsche.
    Passend zu Ihrem Antrag auf der vorliegenden Drucksache, meine Damen und Herren von der PDS, ist Ihre Kleine Anfrage mit dem Titel: „Vertreibung der ostdeutschen Nutzer mit Hilfe des Zivilrechts". Demnach beziehen Sie sich auf Aussagen von „Verbänden der ostdeutschen Nutzer restitutionsbehafteter Grundstücke, vor allem aus dem Berliner Raum", die darauf hinweisen, daß „durch bestimmte Lücken in den rechtlichen Regelungen" die Gefahr bestünde, daß „die redlich erworbenen Nutzungs- und Eigentumsrechte ostdeutscher Eigenheim- und Grundstücksbesitzer" verlorengehen würden.

    Dr. Michael Luther
    Weiterhin reden Sie von „Seminaren der Anwälte der Alteigentümer" und von „Massenveranstaltungen mit Hunderten von Teilnehmern" - schon die Semantik kommt mir sehr bekannt vor -, in denen „die Umgehung der Verwaltungs- und verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen auf dem Zivilrechtsweg mit Hinweisen auf die einschlägigen Urteile des BGH geübt und propagiert" wird. Zumindest das letzte Wort, „Propadanda", paßt. Was Sie, meine Damen und Herren von der PDS, betreiben, ist Propaganda. Ihre weitere Argumentation dient nur dem einen Zweck, nämlich Angst unter den Menschen in den neuen Bundesländern zu schüren.
    Unter dem Vorwand, helfen zu wollen, verunsichern Sie die Menschen absichtlich. Damit die von Ihnen verbreitete Unsicherheit auch den richtigen Nachdruck bekommt, legen Sie Ihrem Antrag eine vermeintliche Schätzung zugrunde, die angeblich 40 % der Grundstücke betrifft, bei denen durch fehlerhafte Rechtsgeschäfte in der DDR der redliche Erwerber heute gefährdet sei.
    Lassen Sie mich einiges zur grundsätzlichen Klärung sagen. Der Einigungsvertrag besagt in Art. 19 ganz klar:
    Vor dem Wirksamwerden des Beitritts ergangene Verwaltungsakte der Deutschen Demokratischen Republik bleiben wirksam. Sie können aufgehoben werden, wenn sie mit rechtsstaatlichen Grundsätzen oder mit den Regelungen dieses Vertrages unvereinbar sind. Im übrigen bleiben die Vorschriften über die Bestandskraft von Verwaltungsakten unberührt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Den größten Eingriff in die Verwaltungsakte der DDR stellt - richtig! - das Vermögensgesetz dar. Dadurch sollen Enteignungen aufgehoben werden, da Enteignungen eben im höchsten Maße nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen in Übereinklang gebracht werden können. Dabei schützt jedoch das Vermögensgesetz den redlichen Eigentümer und Nutzer aus der DDR-Zeit. In diesem Fall ist, wie Sie wissen, eine Restitution nicht möglich, und der Alteigentümer muß sich mit der Entschädigung nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz zufriedengeben.
    Der Bundesgerichtshof selbst hat mehrfach betont, daß das Vermögensgesetz dem sozialverträglichen Ausgleich sogenannten Teilungsunrechtes dienen soll. Es bezwecke nicht, allgemeine Risiken des Rechtsverkehrs aus der Zeit der DDR aufzufangen.
    Das Bundesverwaltungsgericht spricht in einem Urteil vom 30. Juni 1994 klare Worte - ich zitiere sinngemäß -: Ebenso wie sich der Alteigentümer seinerzeit mit dem Verlust seiner Vermögenswerte abfinden mußte, konnte der Erwerber grundsätzlich darauf vertrauen, daß es bei seinem Eigentum bleiben würde, und sich darauf einrichten. Für ihn stand gleichfalls im Vordergrund, daß es der Staat war, der ihm an Stelle des Voreigentümers den Vermögenswert verschaffte.
    Daß sich dieses nach dem Herbst 1989 änderte, gehörte nicht zu den allgemeinen Rechtsrisiken in der DDR; denn dieses Risiko verwirklichte sich erst und nur infolge der Änderung der politischen Verhältnisse. Dieser besonderen Interessenlage des Erwerbers trägt das Vermögensgesetz Rechnung, indem es in seinem § 4 Abs. 2 den redlichen Erwerber schützt.
    Bei der staatlichen Veräußerung von Vermögenswerten Geflüchteter, die zu einem tatsächlichen Eigentümerwechsel geführt haben, gebietet daher sowohl die Situation des Geschädigten wie die des Erwerbers die Anwendung des Vermögensgesetzes, gleichgültig, welcher weitere Mangel dem Rechtsgeschäft anhaftet, und unbeschadet der Frage, ob ein solcher Mangel zivilrechtliche Ansprüche auslösen kann oder nicht. Sofern solche Ansprüche bestehen, ist die Restitution nicht auf die Rückübertragung des zivilrechtlich verlorengegangenen Eigentumsrechts, sondern auf die verbindliche Feststellung der Eigentümerposition nach dem Vermögensgesetz gerichtet. - Soweit zu dem Zitat; ich glaube, dem ist nichts hinzuzufügen.
    Etwas anders wirkt allerdings - ich gebe es zu - auf den ersten Blick die Position des BGH im Urteil vom 24. Juni 1994.