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ID1302209100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/22 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 22. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Februar 1995 Inhalt: Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (§§ 177 bis 179, 184c StGB) (Drucksache 13/199) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts - §§ 177 bis 179, 184c StGB (Drucksache 13/323) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Abgeordneten Christina Schenk und der weiteren Abgeordneten der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (§§ 177 bis 179 StGB) und strafprozessualer Regelungen bei Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen (Drucksache 13/536) Erika Simm SPD 1523 B Horst Eylmann CDU/CSU 1526 D Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 1527 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1528 C Christina Schenk PDS 1530 D Freimut Duve SPD 1532 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 1532 D Erika Simm SPD 1533 D Hanna Wolf SPD 1534 D Norbert Geis CDU/CSU 1536 B, 1539 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 1536 C Margot von Renesse SPD 1537 D Hanna Wolf SPD 1538 A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 1539 A Heinz Lanfermann F.D.P 1540 A Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 1541 C Anni Brandt-Elsweier SPD 1542 C Bärbel Sothmann CDU/CSU 1544 C Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 1545 C Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Drucksache 13/374) Alfred Hartenbach SPD 1547 B Norbert Röttgen CDU/CSU 1549 A Otto Schily SPD 1549 C Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 1550 B Alfred Hartenbach SPD 1551 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1552 A Jörg van Essen F.D.P. 1552 D Dr. Dagmar Enkelmann PDS 1554 A Jörg van Essen F.D.P. 1554 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 1554 D Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes fiber die erleichterte Zuweisung der Ehewohnung (Drucksache 13/196) Wolfgang Bosbach CDU/CSU 1555 D Margot von Renesse SPD 1556 D Heinz Lanfermann F.D.P 1557 D Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1558 C Christina Schenk PDS 1559 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 1560 C Nächste Sitzung 1561 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1563* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1563* C Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1995 1523 22. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Februar 1995 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bachmaier, Hermann SPD 17. 02. 95 Berger, Hans SPD 17. 02. 95 Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 17. 02. 95 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 17. 02. 95 Hartmut Dörflinger, Werner CDU/CSU 17. 02. 95 Eichstädt-Bohlig, BÜNDNIS 17.02. 95 Franziska 90/DIE GRÜNEN Graf von Einsiedel, PDS 17. 02. 95 Heinrich Fuchs (Köln), Anke SPD 17. 02. 95 Dr. Gysi, Gregor PDS 17. 02. 95 Hacker, Hans-Joachim SPD 17. 02. 95 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 17. 02. 95 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 17. 02. 95 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 17. 02. 95 Dr. Heuer, Uwe-Jens PDS 17. 02. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 17. 02. 95 Hoffmann (Chemnitz), SPD 17. 02. 95 Jelena Dr. Jacob, Willibald PDS 17. 02. 95 Kanther, Manfred CDU/CSU 17. 02. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 17. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Kraus, Rudolf CDU/CSU 17. 02. 95 Lamers, Karl CDU/CSU 17. 02. 95 Dr. Leonhard, Elke SPD 17. 02. 95 Louven, Julius CDU/CSU 17. 02. 95 Meckel, Markus SPD 17. 02. 95 Reschke, Otto SPD 17. 02. 95 Scheffler, Siegfried SPD 17. 02. 95 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 17. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 17. 02. 95 Hans Peter Frhr. von Schorlemer, CDU/CSU 17. 02. 95 Reinhard Schumann, Ilse SPD 17. 02. 95 Seiters, Rudolf CDU/CSU 17. 02. 95 Terborg, Margitta SPD 17. 02. 95 Tippach, Steffen PDS 17. 02. 95 Titze-Stecher, Uta SPD 17. 02. 95 Vergin, Siegfried SPD 17. 02. 95 Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 17. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Wallow, Hans SPD 17. 02. 95 Welt, Jochen SPD 17. 02. 95 Wieczorek-Zeul, SPD 17. 02.95 Heidemarie Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Drucksache 13/218 Nr. 12 Drucksache 13/218 Nr. 14 Der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage absieht, da der Rat der Europäischen Union bereits seinen Beschluß gefaßt hat: Drucksache 13/218 Nr. 105 Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 13/265 Nr. 1.34
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe Ihren Beitrag, Frau Enkelmann, nicht unbedingt als einen Beitrag in der Sachdebatte verstanden. Die paar Minuten haben es auch nicht ermöglicht, weitere Sachargumente vorzutragen.

    (Dr. Dagmar Enkelmann [PDS]: Geben Sie mir demnächst mehr Minuten!)

    Ich habe nur gemerkt, daß Ihre Argumentation doch
    sehr widersprüchlich gewesen ist. Es soll wohl nur

    Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
    der Preis, die Höhe eines Preises maßgebend dafür sein, ob ein Verhalten strafbar ist oder nicht. Es sind hier Dinge miteinander verbunden worden, die einer Debatte, in der es darum geht, wie wir die Funktionsfähigkeit der Justiz verbessern und erhalten können, nun wirklich nicht angemessen sind.
    Ich brauche, glaube ich, die Argumente, die schon häufig für und wider Entkriminalisierung von Massendelikten ausgetauscht worden sind, nicht zu wiederholen. Es ist dankenswerterweise - auch meine Zeit ist knapp - die Äußerung der Bundesregierung zur Vorstellung des Bundesrates schon mehrfach zitiert worden. Aber ich möchte den Punkt deutlich machen, daß der Entwurf, der uns vorliegt, mehr Probleme aufwirft als Lösungen aufzeigt. Denn - es ist schon problematisiert worden - wie sollen Wiederholungsfälle erfaßt werden, wenn man den ersten Fall nicht kennt und erfaßt hat? Entweder kommt es zu mehr Anzeigen, um wenigstens sicherzustellen, daß ein erster Fall einmal erfaßt worden ist, oder es müssen, natürlich in Form von Registern, möglicherweise auch von Privatregistern, bei den Verkehrsbetrieben personenbezogene Daten gesammelt werden. Dabei haben wir alle das Anliegen, nur die Register zu schaffen, die notwendig sind, um die Arbeit der öffentlichen Behörden, der Gerichte zu vereinfachen und zu verbessern, aber das Ansammeln von Daten bei anderen Trägern so gering wie möglich zu halten. Ich sehe hier, gerade bei dem vorgeschlagenen Lösungsweg, eigentlich nicht den bezweckten Erfolg, auch nicht die Entlastung und Erleichterung. Hinzu kommen selbstverständlich die grundsätzlichen Bedenken in der Sache an sich.
    Ich bin froh, daß heute schon mehrfach angesprochen wurde, daß Entlastung der Justiz - 1972 gab es 103 000 Verfahren zu § 265a StGB - mehr ist als die Prüfung, ob es ein Delikt gibt, von dem man sagen kann, wenn man dies den Richtern und Staatsanwälten wegnehme, könne man die Justiz in die Lage versetzen, andere Verfahren zügiger zu betreiben. Das ist nun wirklich viel zu kurz, das greift nicht. Da müssen wir sehr viel grundsätzlicher herangehen. Wir haben es in einem Aspekt, nämlich was den Strafprozeßweg betrifft, mit der Schaffung von Möglichkeiten, ein Strafverfahren beschleunigter durchzuführen, im Zweiten Verbrechensbekämpfungsgesetz getan. Sie sagen jetzt, das hat alles nichts gebracht. Aber sicher sind Sie mit unserer Einschätzung einig, daß diese Beurteilung heute noch gar nicht getroffen werden kann, denn dieses Gesetz ist erst am 1. Dezember letzten Jahres in Kraft getreten. Wenn jetzt dennoch ganz positive Reaktionen, gerade auch von der Justizsenatorin aus Berlin, zur Anwendung dieses Verfahrens kommen, dann kann ich nur sagen: Wahrscheinlich war es doch richtig, was wir hier getan haben. Natürlich muß insgesamt stärker geprüft werden, wie wir im Bereich der Justiz selbst mit Änderungen der vorhandenen Strukturen zu einer Entlastung der Richter und der Staatsanwälte kommen können. Da dürfen wir uns nicht immer nur in den alten Bahnen bewegen, etwas an Rechtsmittelsummen, etwas an Beschwerdesummen zu drehen, sie zu erhöhen, sondern dann müssen wir diese Debatte sehr viel grundsätzlicher führen und nicht wie hier
    auf einen Punkt, die Entkriminalisierung bei der Beförderungserschleichung, begrenzen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich schließe die Aussprache.
Ich möchte eine Bemerkung dazu machen. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf des Bundesrates. Der Bundesrat ist - das möchte ich für das Protokoll ausdrücklich festhalten - überhaupt nicht vertreten.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wie immer!)

Wir sollten uns einmal überlegen, ob wir Gesetzentwürfe und andere Tagesordnungspunkte von der Tagesordnung absetzen, wenn derjenige, der sie eingebracht hat, sie nicht für so wichtig hält, daß er selber anwesend ist.

(Beifall bei der F.D.P., der CDU/CSU, der SPD und der PDS)

Der Ältestenrat schlägt die Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 13/374 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vor. - Ich sehe keine anderen Vorschläge. Dann ist so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:
Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die erleichterte Zuweisung der Ehewohnung
- Drucksache 13/196 -Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuß (federführend)

Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Die Bemerkung, die ich zu dem eben gelesenen Gesetzentwurf gemacht habe, gilt für meine Begriffe auch für diesen. Ich stelle anheim, hier dazu Anträge zu stellen.
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat ist im übrigen für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Wolfgang Bosbach.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Bosbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der zur Beratung vorliegende Gesetzentwurf des Bundesrates ist sicherlich mit guten Absichten eingebracht worden. § 1361 b BGB will die persönlichen Spannungen zwischen den Ehegatten abbauen und diejenigen, die von ihrem Ehepartner in der eigenen Wohnung körperlich mißhandelt, bedroht oder auf andere Art und Weise schwerwiegend beeinträchtigt werden, vor weiteren Übergriffen schützen. Namentlich Frauen und Kinder brauchen diesen Schutz, weil gerade sie es sind, die unter Gewalt in der Familie und in der häuslichen Umgebung in der Regel besonders leiden.

    Wolfgang Bosbach
    Wie in allen Fällen, in denen der Gesetzgeber tätig werden soll, müssen wir aber sorgsam prüfen, ob tatsächlich ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Deshalb müssen wir auch bei diesem Gesetzentwurf sorgfältig abwägen, ob die angestrebten Änderungen des § 1361b BGB und der Zivilprozeßordnung tatsächlich zwingend geboten sind.
    Der vorliegende Gesetzentwurf unterstellt, daß dieser Paragraph in seiner jetzigen Form mißhandelten Frauen keinen ausreichenden Schutz biete, weil die gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich der Beweisanforderungen zu hoch angesetzt seien, so daß eine Neuformulierung dieser Vorschrift zur Erreichung des Gesetzeszweckes geboten sei. Die Bundesregierung hat darauf hingewiesen, daß sie die rechtspolitische Diskussion zur Frage einer Novellierung dieser Vorschrift frühzeitig aufgegriffen hat.
    Die auf Initiative des Bundesministeriums der Justiz eingeholten Stellungnahmen der gerichtlichen Praxis neigen gegenüber einer Änderung der bestehenden Regelung jedoch überwiegend zur Zurückhaltung. Mit Ausnahme der Bundesländer Hessen und Niedersachsen verneinen alle anderen Justizministerien der Länder einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
    Dies entspricht ebenfalls der Auffassung des Rechtsausschusses des Bundesrates, der eine Änderung für nicht notwendig hält, da die geltende gesetzliche Regelung den Gerichten eine ausreichende Rechtsgrundlage biete, um die Zuweisung der Ehewohnung in den streitbefangenen Fällen zu ermöglichen. Der jetzige Gesetzestext verwendet den Begriff der „schweren Härte", der nach dem Willen des Bundesrates durch eine andere Formulierung ersetzt werden soll, da mit der geltenden Formulierung die „Eintrittsschwelle", so die Begründung, für den Richter zu hoch angesetzt sei. Bei dieser Argumentation wird allerdings die Auslegung der Vorschrift durch die juristische Literatur und die Rechtsprechung übersehen, die schon heute nicht erst bei einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben, sondern schon bei „schweren Störungen des familiären Zusammenlebens" § 1361b BGB anwenden. Das ist auch richtig so, weil es dem Willen des Gesetzgebers entspricht.
    In diesem Zusammenhang muß allerdings auch darauf hingewiesen werden, daß eine Wohnungszuweisung für den weichenden Ehegatten eine einschneidende belastende Entscheidung ist, so daß der Gesetzgeber die Schwelle auch nicht zu tief ansetzen darf. Bloße Unbequemlichkeiten oder Unannehmlichkeiten können daher für eine Wohnungszuweisung nicht ausreichend sein.
    Im Hinblick auf die angestrebte Novellierung des § 620c ZPO ist darauf hinzuweisen, daß der vorliegende Entwurf das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen jede nach mündlicher Verhandlung ergangene Entscheidung über den Antrag auf Wohnungszuweisung eröffnet. Der Gesetzgeber sollte sich - ohne Aufgabe rechtsstaatlicher Grundsätze - darum bemühen, streitige Zivilverfahren zu straffen und zu beschleunigen. Die beabsichtigte Neufassung des § 620c ZPO läuft diesen Bestrebungen zuwider. Zu Recht weist die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme darauf hin, daß die hier in Rede stehende Entscheidung einen nur vorläufigen Charakter hat, so daß es hinnehmbar erscheint, daß nur die Zuweisung der Ehewohnung beschwerdefähig gestellt wird.
    Abschließend möchte ich darauf hinweisen, daß die im Entwurf des Bundesrates vorgesehene Gleichstellung der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften auch - aber nicht nur - aus rechtspolitischen Gründen bedenklich ist. Auch hierauf hat der Rechtsausschuß des Bundesrates hingewiesen.
    Für mich und meine Fraktion hat die Ehe einen hohen Stellenwert, und das soll auch so bleiben. Aus der Ehe entwickelt sich die Familie als Basis unserer Gesellschaft,

    (Christina Schenk [PDS]: Das gilt auch für die nichteheliche Lebensgemeinschaft!)

    die nach dem Willen unserer Verfassung in ganz besonderer Weise des staatlichen Schutzes und der staatlichen Förderung bedarf. Diesen Verfassungsauftrag sollten wir nicht vergessen.
    Danke für die Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch Prinzipienreiterei!)