Rede:
ID1302207900

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/22 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 22. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Februar 1995 Inhalt: Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (§§ 177 bis 179, 184c StGB) (Drucksache 13/199) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts - §§ 177 bis 179, 184c StGB (Drucksache 13/323) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Abgeordneten Christina Schenk und der weiteren Abgeordneten der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (§§ 177 bis 179 StGB) und strafprozessualer Regelungen bei Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen (Drucksache 13/536) Erika Simm SPD 1523 B Horst Eylmann CDU/CSU 1526 D Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 1527 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1528 C Christina Schenk PDS 1530 D Freimut Duve SPD 1532 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 1532 D Erika Simm SPD 1533 D Hanna Wolf SPD 1534 D Norbert Geis CDU/CSU 1536 B, 1539 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 1536 C Margot von Renesse SPD 1537 D Hanna Wolf SPD 1538 A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 1539 A Heinz Lanfermann F.D.P 1540 A Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 1541 C Anni Brandt-Elsweier SPD 1542 C Bärbel Sothmann CDU/CSU 1544 C Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 1545 C Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Drucksache 13/374) Alfred Hartenbach SPD 1547 B Norbert Röttgen CDU/CSU 1549 A Otto Schily SPD 1549 C Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 1550 B Alfred Hartenbach SPD 1551 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1552 A Jörg van Essen F.D.P. 1552 D Dr. Dagmar Enkelmann PDS 1554 A Jörg van Essen F.D.P. 1554 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 1554 D Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes fiber die erleichterte Zuweisung der Ehewohnung (Drucksache 13/196) Wolfgang Bosbach CDU/CSU 1555 D Margot von Renesse SPD 1556 D Heinz Lanfermann F.D.P 1557 D Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1558 C Christina Schenk PDS 1559 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 1560 C Nächste Sitzung 1561 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1563* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1563* C Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1995 1523 22. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Februar 1995 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bachmaier, Hermann SPD 17. 02. 95 Berger, Hans SPD 17. 02. 95 Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 17. 02. 95 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 17. 02. 95 Hartmut Dörflinger, Werner CDU/CSU 17. 02. 95 Eichstädt-Bohlig, BÜNDNIS 17.02. 95 Franziska 90/DIE GRÜNEN Graf von Einsiedel, PDS 17. 02. 95 Heinrich Fuchs (Köln), Anke SPD 17. 02. 95 Dr. Gysi, Gregor PDS 17. 02. 95 Hacker, Hans-Joachim SPD 17. 02. 95 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 17. 02. 95 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 17. 02. 95 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 17. 02. 95 Dr. Heuer, Uwe-Jens PDS 17. 02. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 17. 02. 95 Hoffmann (Chemnitz), SPD 17. 02. 95 Jelena Dr. Jacob, Willibald PDS 17. 02. 95 Kanther, Manfred CDU/CSU 17. 02. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 17. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Kraus, Rudolf CDU/CSU 17. 02. 95 Lamers, Karl CDU/CSU 17. 02. 95 Dr. Leonhard, Elke SPD 17. 02. 95 Louven, Julius CDU/CSU 17. 02. 95 Meckel, Markus SPD 17. 02. 95 Reschke, Otto SPD 17. 02. 95 Scheffler, Siegfried SPD 17. 02. 95 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 17. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 17. 02. 95 Hans Peter Frhr. von Schorlemer, CDU/CSU 17. 02. 95 Reinhard Schumann, Ilse SPD 17. 02. 95 Seiters, Rudolf CDU/CSU 17. 02. 95 Terborg, Margitta SPD 17. 02. 95 Tippach, Steffen PDS 17. 02. 95 Titze-Stecher, Uta SPD 17. 02. 95 Vergin, Siegfried SPD 17. 02. 95 Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 17. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Wallow, Hans SPD 17. 02. 95 Welt, Jochen SPD 17. 02. 95 Wieczorek-Zeul, SPD 17. 02.95 Heidemarie Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Drucksache 13/218 Nr. 12 Drucksache 13/218 Nr. 14 Der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage absieht, da der Rat der Europäischen Union bereits seinen Beschluß gefaßt hat: Drucksache 13/218 Nr. 105 Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 13/265 Nr. 1.34
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Röttgen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Es liegen die Erfahrungen des Nebeneinanders von Verwaltungsbehörde und Staatsanwaltschaft vor. Die Praktiker tragen vor, daß dieses Nebeneinander zusätzliche Kosten und Zeitaufwand verursacht. Sie sagen, die §§ 153 und 153a StPO regeln das. Das heißt doch, es gibt schon heute, im geltenden Strafverfahrensrecht, ein System abgestufter Verhaltensweisen, die vollkommen ausreichen und flexibel sind. Darum ist dieser Gesetzentwurf zumindest unnötig, denn die gesetzlichen Instrumente sind bereits heute vorhanden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich mache jetzt eine grundsätzliche Bemerkung zum Thema „weniger Staat". Herr Kollege Hartenbach, Sie haben das angesprochen und gesagt, auch
    die CDU müßte doch für weniger Staat sein. Die F.D.P. ist selbstverständlich auch dafür.

    (Uwe Lühr [F.D.P.]: Ganz sicher!) An dieser Stelle unterscheiden wir uns nicht.

    Auch wir sind ganz sicher für weniger Staat, für Konzentration des Staates. Aber wir verstehen darunter etwas anderes.
    Wir sind der Auffassung, daß wir den Staat von unnötigen Aufgaben befreien müssen, damit er sich seinen nötigen und dringenden Aufgaben besser widmen kann. Wenn es eine klassische, verbesserungswürdige Aufgabe des Staates gibt, dann ist es die, die innere Sicherheit der Bürger neben der äußeren Sicherheit zu gewährleisten.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Justizentlastung wollen wir nicht so praktizieren, daß der Staat von seiner Aufgabe befreit wird, die Kriminalität zu bekämpfen, sondern wir wollen bessere und beschleunigtere Verfahren. Das ist die Aufgabe des Staates. Es geht um den Bürokratieabbau im Bereich der Justiz. Es soll nicht zu weniger Strafrechtsschutz für die Bürger kommen, sondern es muß zu besseren Verfahren kommen. Das ist unser Ansatzpunkt in dieser Frage, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Hier ist auch schon einiges passiert. Zu einem Ausbau des beschleunigten Verfahrens in der Strafprozeßordnung im Rahmen des Verbrechensbekämpfungsgesetzes ist es gekommen. Hier ist ein wesentlicher Beitrag geleistet worden. Wir können uns vorstellen, daß es im Bereich der Rechtsmittel im Strafverfahren Reformmöglichkeiten und Beschleunigungsmöglichkeiten gibt. Dafür sind wir offen.
    Ich möchte auf das Kienbaum-Gutachten verweisen, das das Bundesjustizministerium in Auftrag gegeben hat. Auch hier sind Potentiale im organisatorischen und technischen Bereich sichtbar geworden, die wir nutzen wollen. Auf diese Weise wollen wir Justizentlastung betreiben, und wir sind auf dem Wege, dies auch zu tun.
    Meine Damen und Herren, wir werden diese Wege der Justizentlastung, der Beschleunigung und der Verbesserung von Verfahren weiter beschreiten. Wir werden aber einen Weg ganz sicher nicht beschreiten: den Weg der sogenannten Entkriminalisierung. Entkriminalisierung heißt nicht, Kriminalität zu bekämpfen, sondern Entkriminalisierung bedeutet im Grunde nur Resignation vor der Kriminalität. Da machen wir nicht mit.
    Danke sehr.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Widerspruch bei der SPD)



Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege Röttgen, auch das war eine Premiere, und zwar eine

Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch
sehr lebhafte. Darum möchte ich auch Ihnen im Namen des Hauses herzlich gratulieren.

(Beifall Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Danke sehr!)

Das Wort hat der Abgeordnete Volker Beck.

(Zuruf von der CDU/CSU: Herr Schily, auch Sie hätten ruhig klatschen können! - Otto Schily [SPD]: Das war leider eine trostlose Rede! Deswegen fiel es mir schwer! Aber weil es Ihre erste Rede war, klatsche ich an dieser Stelle! Sie werden sich sicher noch bessern! - Heiterkeit)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Volker Beck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, begrüßen den Vorschlag des Bundesrates, endlich einmal eine, wenn auch nur geringfügige Entkriminalisierung vorzunehmen. Dies hebt sich wohltuend von der Neigung der Bundesregierung ab, immer neue Strafverschärfungen in die Debatte zu bringen. Seit Jahren versucht die Regierung, mit dem Drehen an der Strafrechtsschraube von gesellschaftlichen Mißständen abzulenken.
    Da kann es nicht verwundern, daß die Justizministerin selbst einen derart abgespeckten Gesetzentwurf ablehnt, der endlich einmal die Rechtswirklichkeit berücksichtigen und die Justiz tatsächlich entlasten würde.
    Wie lange wollen Sie denn noch kriminelle Karrieren fördern, indem Sie kleine Ladendiebe oder Schwarzfahrer ins Gefängnis stecken, wo diese dann mit den richtig „schweren Jungs" in Kontakt kommen? Ja, es gibt sie, die Gefängnisstrafen für Schwarzfahrer. Immerhin 630 Menschen wurden beispielsweise im Jahr 1992 wegen Erschleichens von Leistungen - und das meint in der Regel Schwarzfahren - zu Freiheitsstrafen verurteilt.
    Meine Damen und Herren, über das Schwarzfahren wird nicht das erste Mal diskutiert. Die hessische Strafrechtskommission will nur noch die Beförderungserschleichung gegenüber einer Kontrollperson bestrafen. Die niedersächsische Strafrechtskommission hatte bereits vor drei Jahren empfohlen, § 265a StGB ganz zu streichen.
    Wie auch immer, alle Vorschläge weisen zu Recht darauf hin: Weder die Begehung der Tat noch das Verhalten der Verkehrsunternehmen oder das Ausmaß des Schadens rechtfertigen es, Schwarzfahren weiterhin als kriminelles Unrecht zu behandeln.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Worin liegt denn heutzutage das Erschleichen, also das heimliche, listige, täuschende Handeln, wenn offene Bahnsteige und Verkehrsmittel zur Fahrt ohne jede Kontrolle einladen?

    (Lachen bei der CDU/CSU und F.D.P.)

    Wir alle kennen die beträchtliche Mühe, die einige Oberlandesgerichte aufwenden mußten, um das einfache Mitfahren ohne Fahrschein unter diesen Umständen als Straftatbestand nach § 265 a StGB zu beurteilen.
    Wir halten das Strafrecht als Ultima ratio in diesen Fällen des Ausnutzens einer fehlenden Kontrolle für eine viel zu scharfe Reaktion.
    Ohnehin wird hier mit zweierlei Maß gemessen. Stellen Sie sich vor, jemand hält sich an das F.D.P.-Motto „Freie Fahrt für freie Bürger" und erschleicht sich eine Schwarzfahrt in der Straßenbahn. Dann drohen Sie ihm mit der Strafrechtskeule. Wenn ein Autofahrer falsch parkt, ist das nur eine Ordnungswidrigkeit, egal, wie listig er sich den verbotenen Parkraum auch erschlichen haben mag.
    Der Schaden sieht nur auf den ersten Blick beträchtlich aus. Schätzungen gehen von der beachtlichen Dunkelziffer von etwa 40 Millionen Schwarzfahrten pro Jahr aus. Dreistellige Millionenbeträge, die den Verkehrsbetrieben dadurch verlorengehen sollen, erscheinen nicht zu hoch gegriffen. Schaut man aber genauer hin, wird klar: Ein Großteil der Schäden wird durch die Einnahmen in Form des erhöhten Beförderungsentgelts kompensiert, das erwischte Sünder zahlen müssen.
    Ich nenne Ihnen ein Beispiel. Der Hamburger Verkehrsverbund schätzte die hierdurch entstehenden jährlichen Verluste Mitte der 80er Jahre auf bis zu 10 Millionen DM, hatte aber durch das erhöhte Beförderungsentgelt Einnahmen in etwa gleicher Höhe.
    Auch wir wollen das Schwarzfahren nicht sanktionslos stellen, sondern es zu einer bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeit machen. Wenn jemand allerdings aus sozialer Not schwarzfährt, dann darf man ihn nicht mit einem Bußgeld belegen. Das hieße nämlich in der Tat, Armut zu bestrafen.
    Zum Bereich der Bagatelldelikte gehört wesentlich mehr als Schwarzfahren. Wir werden demnächst eine parlamentarische Initiative einbringen, die auch den Vorschlag des Deutschen Anwaltvereins zum Ladendiebstahl aufgreift. Wir halten eine Entkriminalisierung der Bagatelldelikte für überfällig. Es muß endlich Schluß sein damit, daß man ständig mit Kanonen auf Spatzen schießt.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS)