Rede von
Dr.
Norbert
Röttgen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Es liegen die Erfahrungen des Nebeneinanders von Verwaltungsbehörde und Staatsanwaltschaft vor. Die Praktiker tragen vor, daß dieses Nebeneinander zusätzliche Kosten und Zeitaufwand verursacht. Sie sagen, die §§ 153 und 153a StPO regeln das. Das heißt doch, es gibt schon heute, im geltenden Strafverfahrensrecht, ein System abgestufter Verhaltensweisen, die vollkommen ausreichen und flexibel sind. Darum ist dieser Gesetzentwurf zumindest unnötig, denn die gesetzlichen Instrumente sind bereits heute vorhanden.
Ich mache jetzt eine grundsätzliche Bemerkung zum Thema „weniger Staat". Herr Kollege Hartenbach, Sie haben das angesprochen und gesagt, auch
die CDU müßte doch für weniger Staat sein. Die F.D.P. ist selbstverständlich auch dafür.
An dieser Stelle unterscheiden wir uns nicht.
Auch wir sind ganz sicher für weniger Staat, für Konzentration des Staates. Aber wir verstehen darunter etwas anderes.
Wir sind der Auffassung, daß wir den Staat von unnötigen Aufgaben befreien müssen, damit er sich seinen nötigen und dringenden Aufgaben besser widmen kann. Wenn es eine klassische, verbesserungswürdige Aufgabe des Staates gibt, dann ist es die, die innere Sicherheit der Bürger neben der äußeren Sicherheit zu gewährleisten.
Justizentlastung wollen wir nicht so praktizieren, daß der Staat von seiner Aufgabe befreit wird, die Kriminalität zu bekämpfen, sondern wir wollen bessere und beschleunigtere Verfahren. Das ist die Aufgabe des Staates. Es geht um den Bürokratieabbau im Bereich der Justiz. Es soll nicht zu weniger Strafrechtsschutz für die Bürger kommen, sondern es muß zu besseren Verfahren kommen. Das ist unser Ansatzpunkt in dieser Frage, meine Damen und Herren.
Hier ist auch schon einiges passiert. Zu einem Ausbau des beschleunigten Verfahrens in der Strafprozeßordnung im Rahmen des Verbrechensbekämpfungsgesetzes ist es gekommen. Hier ist ein wesentlicher Beitrag geleistet worden. Wir können uns vorstellen, daß es im Bereich der Rechtsmittel im Strafverfahren Reformmöglichkeiten und Beschleunigungsmöglichkeiten gibt. Dafür sind wir offen.
Ich möchte auf das Kienbaum-Gutachten verweisen, das das Bundesjustizministerium in Auftrag gegeben hat. Auch hier sind Potentiale im organisatorischen und technischen Bereich sichtbar geworden, die wir nutzen wollen. Auf diese Weise wollen wir Justizentlastung betreiben, und wir sind auf dem Wege, dies auch zu tun.
Meine Damen und Herren, wir werden diese Wege der Justizentlastung, der Beschleunigung und der Verbesserung von Verfahren weiter beschreiten. Wir werden aber einen Weg ganz sicher nicht beschreiten: den Weg der sogenannten Entkriminalisierung. Entkriminalisierung heißt nicht, Kriminalität zu bekämpfen, sondern Entkriminalisierung bedeutet im Grunde nur Resignation vor der Kriminalität. Da machen wir nicht mit.
Danke sehr.