Rede von
Horst
Eylmann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir treten heute in die Schlußphase einer langwierigen Auseinandersetzung ein. Am Ende dieser Schlußphase werden wir ein Gesetz verabschieden, das die Vergewaltigung der eigenen Frau genauso unter Strafe stellt, wie es jetzt schon bei der Vergewaltigung einer fremden Frau der Fall ist. Ich wage diese Prognose, weil wir im Grundsatz einig sind. Das Grundsätzliche ist, daß es von der Strafwürdigkeit her keinen Unterschied zwischen der Vergewaltigung der eigenen und der einer fremden Frau gibt.
Diese Übereinstimmung ist erfreulich. Deshalb will ich mich auch nicht mit der langwierigen Diskussion, die wir in den letzten Jahren geführt haben, auseinandersetzen. Ich glaube sogar, daß eine breite Mehrheit möglich ist; denn offen sind nur noch zweit- und drittrangige Fragen. Ich glaube, auch darüber kann man sich verständigen; denn auch dort stelle ich ein gewisses Maß an Gemeinsamkeit fest.
Horst Eylmann
Warum brauchen wir eine Gesetzesänderung? - Das hängt mit dem gewandelten Bild der Ehe zusammen. Die Ehe ist heute eine Partnerschaft von gleichberechtigten Partnern. Das war keineswegs immer so. Im Gegenteil: Sie war jahrhundertelang eine Partnerschaft, in der ein Partner juristisch eine Vielzahl von Rechten hatte, die der andere Partner nicht hatte. Das kommt schon aus dem Römischen Recht und war im Germanischen Recht nicht anders.
Diese Auffassung von der Ehe erstreckte sich bis weit in die Neuzeit hinein. § 177 des Strafgesetzbuches stammt ja schon aus dem Jahr 1871. Im Jahre 1847 hieß es in einem Lehrbuch des Strafrechts:
Wer, wie der Ehemann, auf den Beischlaf ein vollkommenes Recht hat, macht sich durch Erzwingung desselben keiner Notzucht schuldig.
Das setzte sich so fort. Das Reichsgericht hat ähnliche Entscheidungen getroffen. Noch 1988 schrieb ein sehr bekannter Kommentator des Strafgesetzbuches, sicherlich dürfe ein Ehemann keine Gewalt anwenden, aber die Vergewaltigung der eigenen Frau sei mit der Vergewaltigung einer fremden Frau überhaupt nicht zu vergleichen, weil er sich doch nur das hole, was seine Frau ihm zu geben verpflichtet sei.
- Es war kein Professor. Ich will denjenigen an dieser Stelle nicht unnötig bloßstellen.
Warum, meine Damen und Herren, hat es eine so langwierige Diskussion gegeben? Es gab einen beachtlichen Einwand: daß sich der Staat zurückhalten solle, wenn es darum geht, in die Ehe hineinzuregieren. Daß dieser Einwand nicht völlig abwegig ist, ergibt sich daraus, daß er in den 70er Jahren der Grund dafür war, eine Gesetzesreform nicht durchzuführen. Wenn ich mich recht erinnere, hatten wir in den 70er Jahren eine sozialliberale Koalition.
Dieser Einwand ist allerdings nicht gerechtfertigt. Zunächst einmal sollte man nicht den Eindruck erwecken, als sei die Ehe, die Familie eine Brutstätte der Gewalt. Ich meine noch immer, daß sich die meisten Männer in der Bundesrepublik ihren Frauen nicht mit Gewalt, sondern mit Zärtlichkeit nähern.
Eine richtig verstandene partnerschaftliche Ehe ist sogar die beste Institution dafür, das Zerstörerische und Aggressive - auch das wohnt leider Gottes im Menschen - zu zähmen und Humanität und Mitmenschlichkeit zu verwirklichen.
Andererseits ist nicht jede Ehe eine gewaltfreie Idylle. Gerade in gefährdeten Ehen - da hat Frau Kollegin Simm durchaus recht - lauert die Aggression.
Zur Zeit wird bei uns jede dritte Ehe geschieden. Auch moralische Tabus im Hinblick auf die Gewaltanwendung gegen Frauen scheinen geringer zu werden. Vor zwei Jahren ging ein Fall durch die norddeutsche Presse, bei dem ein von seiner Frau schon getrennt lebender Ehemann diese besucht und in Gegenwart des gemeinsamen Kindes vergewaltigt und schwer mißhandelt hat. Der Mann kann nach geltendem Recht nur wegen Körperverletzung und Nötigung bestraft werden. Das ist eine völlig unangemessene Lösung. Der Staat muß die Frauen gerade in einer solchen Krisensituation schützen.