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ID1111707600

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    Plenarprotokoll 11/117 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 117. Sitzung Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1988 Inhalt: Anteilnahme am Schicksal der Opfer des Absturzes eines amerikanischen Kampfflugzeuges auf ein Wohngebiet in Remscheid 8553 A Erweiterung der Tagesordnung 8553 B Zur Geschäftsordnung Kleinert (Marburg) GRÜNE 8553 C Seiters CDU/CSU 8554 C Bernrath SPD 8555 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 8555 C Zusatztagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Straßmeir, Fischer (Hamburg), Börnsen (Bönstrup), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Richter, Gries, Kohn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Seeschiffahrtsregisters für deutsche Handelsschiffe im internationalen Verkehr (Drucksachen 11/2161, 11/3679) Fischer (Hamburg) CDU/CSU 8556 B Frau Faße SPD 8559 A Richter FDP 8560 C Frau Rock GRÜNE 8561 D Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär BMV 8563 B Straßmeir CDU/CSU 8563 D Ewen SPD 8564 B Funke FDP 8566 A Tagesordnungspunkt 26: Eidesleistung der Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit und des Bundesministers für Wirtschaft Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 8566 D Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi 8567 A Tagesordnungspunkt 27: a) Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Bernrath, Bindig, Duve, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Lage der Menschenrechte in der Türkei (Drucksache 11/2600) c) Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur Hinrichtung von politischen Häftlingen in Indonesien (Drucksachen 10/6275, 11/3575) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Menschenrechte in Kolumbien (Drucksache 11/2404) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von den Abgeordneten Bindig, Dr. Schmude, Frau Bulmahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1988 der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 (VN-GV- Res. 39/146) (Drucksache 11/3668) Dr. Kohl, Bundeskanzler 8568 A Brandt SPD 8573 B Frau Geiger CDU/CSU 8576 C Frau Olms GRÜNE 8578 D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 8581 D Schäfer, Staatsminister AA 8584 A Dr. Schmude SPD 8585 C Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 8587 B Bindig SPD 8588 D Frau Eid GRÜNE 8590 C Zusatztagesordnungspunkt 10: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 11/2421, 11/3672, 11/3672 [neu], 11/3697) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Änderung des Parteiengesetzes (Drucksachen 11/3097, 11/3672, 11/3697) Bernrath SPD 8591 C, 8594 D Spilker CDU/CSU 8592 B Lüder FDP 8596 D Frau Dr. Vollmer GRÜNE 8600 A Gerster (Mainz) CDU/CSU 8602 C Conradi SPD 8605 C Häfner GRÜNE 8609 B Wüppesahl fraktionslos 8611D Stiegler SPD 8613 A Namentliche Abstimmung 8614 A Ergebnis 8614 B Nächste Sitzung 8616A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8617* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Struck und Catenhusen (beide SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 11/2421, 11/3672, 11/3673) 8617* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frau Dr. Adam-Schwaetzer und Frau Dr. Hamm-Brücher (beide FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 11/2421, 11/3672, 11/3673) 8617* D Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 8618* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1988 8553 117. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1988 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 9. 12. Antretter* 9. 12. Bangemann 9. 12. Frau Beck-Oberdorf 9. 12. Becker (Nienberge) 9. 12. Frau Berger (Berlin) 9. 12. Dr. Biedenkopf 9. 12. Dr. Blens 9. 12. Böhm 9. 12. Börnsen (Bönstrup) 9. 12. Dr. Briefs 9. 12. Bühler (Bruchsal) 9. 12. Frau Conrad 9. 12. Daweke 9. 12. Deres 9. 12. Duve 9. 12. Engelsberger 9. 12. Frau Fischer 9. 12. Gansel 9. 12. Gattermann 9. 12. Gautier 9. 12. Genscher 9. 12. Dr. Glotz 9. 12. Dr. Götz 9. 12. Dr. Grünewald 9. 12. Dr. Hauff 9. 12. Frau Hämmerle 9. 12. Heinrich 9. 12. Dr. Hennig 9. 12. Hiller (Lübeck) 9. 12. Frau Hoffmann (Soltau) 9. 12. Hoss 9. 12. Irmer 9. 12. Jens 9. 12. Jung 9. 12. Kalb 9. 12. Dr. Köhler 9. 12. Kossendey 9. 12. Kreuzeder 9. 12. Dr. Kronenberg 9. 12. Frau Luuk* 9. 12. Dr. Mertens (Bottrop) 9. 12. Möllemann 9. 12. Frau Pack 9. 12. Paintner 9. 12. Petersen 9. 12. Pfuhl 9. 12. Rappe (Hildesheim) 9. 12. Regenspurger 9. 12. Reuschenbach 9. 12. Frau Schilling 9. 12. Frau Schmidt-Bott 9. 12. von Schmude* 9. 12. Freiherr von Schorlemer 9. 12. Dr. Soell* 9. 12. Steiner* 9. 12. Frau Trenz 9. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Warnke 9. 12. Wetzel 9. 12. Wilz 9. 12. Wimmer 9. 12. Zierer* 9. 12. Dr. Zimmermann 9. 12. Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Struck und Catenhusen (beide SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 11/2421, 11/3672, 11/3673) Da nach meiner Überzeugung die Einführung eines Sockelbetrages und die Heraufsetzung der Publizitätspflicht für Spenden von DM 20 000 auf DM 40 000 auf verfassungsrechtliche Bedenken stößt, werde ich mich der Stimme enthalten. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frau Dr. Adam-Schwaetzer und Frau Dr. Hamm-Brücher (beide FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 11/2421, 11/3672, 11/3673) Die Unterzeichner dieser Erklärung sehen sich (abgesehen von möglichen verfassungsrechtlichen Bedenken) aus folgenden Gründen nicht imstande, der Novelle des Parteienfinanzierungsgesetzes zuzustimmen: 1. Die Mehrkosten von jährlich 68 Millionen DM, die zur Parteienfinanzierung aus Steuermitteln zur Verfügung gestellt werden sollen und die eine Steigerung der Zuwendungen von 20 Prozent ausmachen, können im Hinblick auf notwendige Kosteneinsparungen bei anderen öffentlichen Aufgaben gegenüber dem Bürger nicht überzeugend vertreten werden. 2. Die Bürger erwarten zu Recht von den Parteien, daß Wahlkämpfe so sparsam wie möglich geführt werden. Dies ist immer wieder nachzuweisen und auch möglich. 3. Die Berufung einer unabhängigen Kommission zur Festlegung der Zuschüsse an die Parteien durch den Bundespräsidenten ist ein wichtiger Schritt, um den notwendigen Bedarf der Parteien für ihre Ausgaben transparenter zu machen. Deshalb sollte vor einer Erhöhung der Wahlkampfkostenerstattung auf jeden Fall erst das Votum dieser unabhängigen Kommission eingeholt und die Erhöhung der Zuschüsse bis dahin zurückgestellt werden. 8618* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1988 Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 11/936 Drucksache 11/1301 Drucksache 11/1537 Drucksache 11/1676 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 10/4184 Nr. 3 Drucksache 11/138 Nr. 3.39, 3.40 Drucksache 11/973 Nr. 2.4 Drucksache 11/2465 Nr. 2.8, 2.10 Drucksache 11/2580 Nr. 22 Drucksache 11/2956 Nr. 2.4 Drucksache 11/3021 Nr. 2.5 Drucksache 11/3200 Nr. 2.4 — 2.9 Drucksache 11/3311 Nr. 2.3-2.5, 2.7, 2.9 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/2724 Nr. 24, 25 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 11/439 Nr. 2.12
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    Rede von Wolfgang Lüder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Sellin, das Haus hat erstens in diesem Sommer die Finanzierungsregelung für die freien Wählergemeinschaften verbessert, und zweitens ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts so kurzfristig vor dieser heutigen Entscheidung gekommen, daß es hier noch keine Berücksichtigung finden konnte. Wir waren uns im Innenausschuß darüber einig, daß wir prüfen werden müssen, welche Auswirkungen dieses Urteil auf die kommunalen Wählergemeinschaften generell hat, aber auch welche Auswirkungen es auf die kommunalen Wählergemeinschaften hinsichtlich Rechenschaftslegung und anderem hat. Hier kann man nicht nur einfach in D-Mark arbeiten, hier muß man auch in Strukturen denken.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD)

    Meine Damen und Herren, wir stellen uns auch nicht hämisch beiseite und nutzen die nicht investierte Energie zur Präparierung einer Verfassungsklage, wie es die GRÜNEN offenbar machen, wohlwissend, daß man daraus allemal Kapital schlagen kann. Denn entweder hat man Erfolg in Karlsruhe und kann darüber jubeln — aber das wird hier nicht eintreten —, oder man hat Mißerfolg vor dem höchsten deutschen Gericht, weiß aber, daß damit zugleich die Staatsgel-
    8598 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1988
    Lüder
    der für die eigene Parteikasse gesichert sind. Ein Vorteil kommt auf jeden Fall heraus.

    (Dr. Nöbel [SPD]: So ist es, genau so! — Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Das GRÜNEN-Fahrrad steht im Keller, mit dem Dienstwagen wird gefahren! — Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Den größten Vorteil haben Sie!)

    — Nein, wir halten uns an Gemeinsamkeiten, auch wenn es unpopulär ist. Dies unterscheidet uns — Herr Kollege Bernrath, das muß ich leider sagen — auch von der Effekthascherei mancher sozialdemokratischer Kollegen, die die Anpassung der Veröffentlichungsgrenze für Parteispenden an die Geldentwertung der letzten 21 Jahre nicht mitmachen wollen.

    (Sellin [GRÜNE]: Da kommen einem ja die Tränen!)

    — Herr Präsident, darf ich bitten, daß Sie Herrn Sellin mal Taschentücher geben, wenn ihm die Tränen kommen. Er macht das bei jeder Rede, und deswegen war ich vorbereitet.

    (Heiterkeit und Beifall)

    Da es die letzte Gelegenheit ist, weil Sie ja rotieren müssen, wollte ich heute auch die Möglichkeit nutzen, wenigstens etwas Weihnachtliches in die Debatte einbringen zu können.

    (Erneute Heiterkeit)

    Meine Damen und Herren, wir sollten bei dieser Gesetzgebung auch sehen, daß die Parteien nicht von sich aus darauf gekommen sind. Vielmehr hat die damals vom Bundespräsidenten eingesetzte Kommission 1983 gesagt — pikanterweise hat gerade Herr von Arnim in der Anhörung darauf hingewiesen —, daß nach fünf Jahren eine Überprüfung der Regelung vorgenommen werden soll. Von 1983 aus gerechnet sind wir nach fünf Jahren nun im Jahre 1988, also genau im Zeitpunkt.
    Meine Damen und Herren, bei der Beratung des Gesetzentwurfes kam und kommt es darauf an, durch die Art des Gesetzgebungsverfahrens wie auch durch den Inhalt des Gesetzestextes den Nachweis zu erbringen, daß die deutschen Parteien, die vom Grundgesetz ein hohes Maß an Verantwortung auferlegt bekommen haben, dem sich daraus ergebenden Anspruch voll gerecht werden. Deswegen haben wir die Art der Einbringung des Gesetzes damals kritisiert. Deswegen haben wir uns für eine umfassende und öffentliche Anhörung von Sachverständigen eingesetzt. Und deswegen haben wir erst den Zeitpunkt abgewartet, zu dem wir das Protokoll der Anhörung lesen konnten, bevor Änderungen vorgenommen wurden.
    Heute können wir feststellen, daß den Kritikpunkten, die auch von meiner Fraktion, auch von mir, gegen das Gesetzgebungsvorhaben vorgebracht wurden, vollauf entsprochen wurde. Das Parlament hat sich als lernfähig erwiesen.
    Das Parlament hat auch bewiesen, daß es Sachverständige ernst nimmt. Ein Ernstnehmen von Sachverständigen kann aber nicht heißen, daß jeder kritische Satz des einen Professors für Gold gehalten und jeder zustimmende Satz eines anderen Wissenschaftlers als Gefälligkeit abqualifiziert wird.

    (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Sehr wahr! — Dr. Faltlhauser [CDU/CSU]: Generell! — Häfner [GRÜNE]: Die kritischen Sätze aller Professoren!)

    Wir stehen in der Verantwortung, die Argumente, die vorgetragen wurden, zu wägen, nicht aber die Vortragenden zu würdigen. Daran haben wir uns gehalten.
    Deshalb sagen wir: Wir stimmen zu.
    Wir haben uns aber nicht nur um die Bedenken der Sachverständigen gekümmert. Wir sind einen wesentlichen, einen qualitativen Schritt weitergegangen. Auf liberale Anregung — Dr. Hirsch wurde hier genannt — ist in das Gesetz aufgenommen worden, daß über Struktur und Höhe künftiger Änderungen der staatlichen Parteienfinanzierung wie auch des Chancenausgleichs zunächst vom Bundespräsidenten eine Sachverständigenkommission eingesetzt wird, deren Vorschlag vorliegen muß, wenn das Parlament Änderungen vornehmen will.
    Anders als bei der Sachverständigenanhörung eines Ausschusses wird es hier nicht einzelne und unterschiedliche Auffassungen der Fachwelt geben, so daß jener Sachverständige am meisten Gehör findet, der sich mit einer Organisation zusammentut, die ihm eine Pressekonferenz im Tulpenfeld ermöglicht. Der Gesetzentwurf zwingt die Sachverständigen der Präsidentenkommission, sich auf einen einheitlichen Vorschlag — eventuell mit Minderheitsvotum — zusammenzuraufen. Wir Freien Demokraten erwarten davon eine Versachlichung der Diskussion, einen Abbau von Emotionen und mehr Verständnis für die Bereitschaft und die Fähigkeit der Parteien zum sparsamen Umgang mit Mitgliederbeiträgen, Spenden und staatlichen Wahlkampfkostenerstattungen.
    Ich glaube, diese Kommission wird auch daran festhalten, daß die goldene Finanzierungsregel eingehalten wird; das heißt, daß keine Partei mehr als 50 % öffentliche Finanzierung bekommen wird.
    Ich hoffe und erwarte von den nachherigen Beiträgen der GRÜNEN, daß sie zu dem Stellung nehmen, was gestern nach der Pressekonferenz des Bundes der Steuerzahler veröffentlicht worden ist:

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Ja! Sehr gut!)

    daß es in diesem Haus nur eine einzige Partei gibt, die gegen diese goldene Finanzierungsregel verstoßen soll — ich sage es vorsichtig, weil ich nicht jede Angabe des Bundes der Steuerzahler oder von Herrn von Arnim übernehme — , nämlich die Partei DIE GRÜNEN, die 55,7 % öffentliche Gelder bekommen soll, was der Bund der Steuerzahler behauptet. Das bedarf der Aufklärung, wenn es heißt, hier würden Staatsgelder im Überfluß in Anspruch genommen.

    (Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU sowie des Abg. Conradi [SPD])

    Herr Präsident, darf ich darauf hinweisen, daß mir meine Fraktion im Rahmen unseres Gesamtkontin-
    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1988 8599
    Lüder
    gents mehr Redezeit gewähren würde. Verzeihung, hier leuchtete es auf.

    (Dr. Faltlhauser [CDU/CSU]: Der Präsident hat sich noch nicht beunruhigt gezeigt!)

    — Ja. Danke.
    Vom ursprünglichen Gesetzentwurf ist eigentlich nur ein einziger Punkt unverändert geblieben.

    (Sellin [GRÜNE]: Es gibt mehr Geld!)

    Und den wollen nun die Sozialdemokraten kippen. Die Grenze der Pflicht zur Veröffentlichung von Spenden unserer Bürger an die Parteien wurde 1967 auf 20 000 DM festgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Grenze akzeptiert und ausgeführt, daß damit ein Betrag nach damaligen Preisen gewählt war, durch den die Unabhängigkeit der Parteien nicht beeinflußt werden könne.
    Seit 21 Jahren ist diese Größe unverändert. Im gleichen Zeitraum hat sich das Volkseinkommen je Erwerbstätigen in etwa verdreifacht.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Auch die Sensibilität der Bürger für solche Fragen!)

    Im gleichen Zeitraum hat sich — das interessiert die SPD vielleicht ein wenig mehr — die Nettolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer mehr als verdoppelt. Es gibt keine nennenswerten Preis- und Kostenindikatoren, die in diesen 20 Jahren nicht mindestens eine Verdoppelung erfahren haben, wie es jetzt mit der Veröffentlichungspflichtgrenze vorgesehen ist. Selbst „Spiegel" -bildlich — ich habe das neulich einem Redakteur dieses Magazins gesagt — kann man hier argumentieren: Das Wochenmagazin, für das viele von uns 52mal im Jahr 4,30 DM ausgeben, war damals zu fast einem Drittel dieses Preises zu erhalten, nämlich für 1,50 DM pro Exemplar.

    (Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Man höre und staune! — Sellin [GRÜNE]: Das ist Schleichwerbung! — Zuruf von den GRÜNEN: Das ist Schleichwerbung gewesen! — Heiterkeit)

    — Ich kann ja auch darauf hinweisen, daß die „Frankfurter Rundschau" falsch argumentiert, wenn sie mit einem Vierjahresbetrag kommt und dabei übersieht, daß die „Frankfurter Rundschau" in einem Vierjahresbetrag 1 512 DM kostet und nicht die Groschenbeträge, von denen sie meint, sie uns täglich nur abverlangen zu können.

    (Bernrath [SPD]: Unsicher waren Sie auch!)

    Lassen Sie uns wieder ernsthaft werden. Die Steigerung von 20 000 auf 40 000 DM wäre nur dann zu kritisieren, wenn hier die Gefahr eines Einflusses auf die Parteien durch diese Spenden kommen könnte. Ich selbst habe, Herr Bernrath, zu erwägen gegeben und lange überlegt, ob man nicht den Gedanken der Sachverständigen aufnehmen könnte, für die Untergliederungen eine Grenze von 20 000 DM festzusetzen.

    (Bernrath [SPD]: Die bleiben aber für den Staat!)

    Ich habe mich davon überzeugen lassen müssen, daß dies letztlich zu leicht zu umgehen ist.

    (Dr. Faltlhauser [CDU/CSU]: Logisch!)

    Ein weiteres Argument war für mich viel wichtiger,

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Wie soll es mit den 40 000 sein?)

    weil es in der Sachverständigenanhörung vorgebracht wurde und ein bißchen unterbelichtet blieb. Wir haben gegenüber der Rechtsprechung von 1967 eine Verdeutlichung der Kontrollpflichten der Schatzmeister im Rechenschaftsbericht. Die Schatzmeister müssen sorgfältig zusammentragen, um sicherzugehen, daß Ihnen keine Spende — in Zukunft unter 40 000, jetzt unter 20 000 DM — entgeht. Dies bedeutet, daß sie jeden Betrag von mindestens 5 000 DM, bei uns sogar von 1 000 DM, einzeln aufgelistet bekommen. Damit haben wir eine Transparenz bei den Untergliederungen über die Landesorganisationen zu den Bundesorganisationen, die die Gefahr der Beeinflussung minimiert.
    Deshalb sage ich: In Anbetracht einer Preisentwicklung, die weit über die Verdoppelung hinausgegangen ist, halte ich die Verdoppelung dieser Grenze für vertretbar und akzeptabel und mache noch darauf aufmerksam, daß ja wohl auf keinem anderen Gebiet sonst eine Veröffentlichungspflicht für die Spender gegeben war. Wir verdrehen manchmal die Argumentation und meinen, es sollte neugierig darauf gemacht werden, wer eigentlich Geld den Parteien gibt; nein, es soll gesagt werden, welche Partei welche Großspenden bekommt und in welche Abhängigkeitsrisiken sie käme.

    (Conradi [SPD]: Beim Bund der Steuerzahler muß man anfragen!)

    Diese Gefahr ist nicht gegeben im Rahmen der Entwicklung; sie ist im gleichen Maße nicht gegeben wie im Jahre 1967 bei 20 000 DM.
    Meine Damen und Herren, an diesem Punkt die kritische Sonde anzulegen, wie es die Sozialdemokraten heute offenbar tun wollen, ist für mich unverständlich. An diesem Punkt sehe ich allenfalls einen Schaueffekt zum Populismus hin. Den zu üben ist eine allzu leicht durchschaubare Aktion, die meines Erachtens — lassen Sie mich das ganz deutlich sagen — Sozialdemokraten schlecht ansteht, insbesondere weil niemand hier im Hause übersehen und verschweigen kann, daß es gerade die SPD war und ist, die sich beim Chancenausgleich bisher durchgehend so stark benachteiligt sieht, daß sie auf die Verabschiedung dieses Gesetzes drängen muß.
    Meine Damen und Herren, von mehreren Vorrednern ist darauf hingewiesen worden, welche Änderungen wir vorgenommen haben. Es ist darauf hingewiesen worden, daß der Innenausschuß und der Rechtsausschuß nach sorgfältiger Prüfung keine rechtlichen oder gar verfassungsrechtlichen Bedenken mehr gegen den Gesetzentwurf haben.
    Ich bin davon überzeugt, daß wir jedem Bürger und damit auch jedem Journalisten verständlich machen können, daß und warum dieses Gesetz akzeptabel ist.
    8600 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1988
    Lüder
    Die Voraussetzung dafür aber ist, daß jedenfalls die Gründungsparteien unserer Republik in den sie selbst betreffenden Angelegenheiten miteinander den Nachweis führen, daß das Gesetz nach Verfahren und Inhalt korrekt und sowohl verfassungspolitisch als auch verfassungsrechtlich akzeptabel ist. Dazu sollte mein Beitrag hier dienen.
    Daß das Gesetz verfassungsrechtlich akzeptabel und verfassungspolitisch unbedenklich ist, gilt insbesondere, nachdem die letzte Panne bei der Festlegung des Sockelbetrages für die Übergangszeit zügig und einvernehmlich ausgebügelt wurde. Es gelang, Einvernehmen darüber zu erzielen, daß auch der Wunsch nach gefüllten Kassen die Sauberkeit der Argumentation nicht bedrängen darf. Und so ehrt uns dieses Gesetz. Wir haben bei dem, was wir hier beschließen wollen, nichts zu verstecken.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Vollmer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Wort zu heute morgen vorweg: Lieber Herr Bernrath, ich kann mir vorstellen, daß es Sie sehr geärgert hat, heute morgen so früh aufzustehen. Aber daß Sie nun ausgerechnet der Fraktion der GRÜNEN vorgeworfen haben, wir kämen schlecht vorbereitet in die Ausschußsitzungen, war, wie Sie wissen, derbe gemogelt; da müssen Sie die beiden Oppositionsfraktionen verwechselt haben.

    (Bernrath [SPD]: Frau Vollmer, Sie ersetzen Sachkenntnis durch viel Reden!)

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir waren von Anfang an aus grundsätzlichen Erwägungen gegen Ihren Gesetzentwurf. Wir finden uns dabei in ungewöhnlicher Gesellschaft: Die FDP-Vorstandsmitglieder Irmgard Adam-Schwaetzer, Hildegard HammBrücher, Guido Westerwelle, Ingo von Münch und Robert Vogel stimmten ebenso gegen diese Vorlage wie offensichtlich eine ganze illustre Reihe von Sozialdemokraten, unter ihnen Ihr früherer Schatzmeister Wischnewski.
    Wir finden auch, daß die FDP keine glückliche Hand bewiesen hat, als ausgerechnet Graf Lambsdorff aus Geldgründen am Nikolaustag eine Sondersitzung des FDP-Vorstands einberufen hat.

    (Beckmann [FDP]: Das geht Sie gar nichts an!)

    Das ist nicht ohne Pikanterie. In dem Sack steckt außer viel Geld auch ein Knüppel, der auf dem Rücken der Parteien tanzen könnte. Vielleicht hätte es sich Herr Lambsdorff noch einmal überlegen sollen, bevor er nach der Schlappe im Muskelspiel um die Fusion von Daimler-Benz und MBB nun zum zweitenmal sich als sehr willfähriger Koalitionspartner erwiesen hat.

    (Gallus [FDP]: Was hat das mit Parteienfinanzierung zu tun?)

    Man fragt sich, ob Irmgard Adam-Schwaetzer in dieser Frage nicht doch eine höhere Standfestigkeit besessen hätte, wie das offensichtlich die Frauen in diesem Parlament immer mehr beweisen.

    (Gallus [FDP]: Wir regeln unsere Parteiführung wie ihr euere!)

    Als wesentlicher Fortschritt in der Überarbeitung der ursprünglichen Gesetzentwürfe wird die Einrichtung der Kommission beim Bundespräsidenten genannt.

    (Mischnick [FDP]: Wir entscheiden, Sie vertagen!)

    Das ist wenig glaubwürdig. Wir hatten bereits eine Probe aufs Exempel: Die Sachverständigen in der Anhörung des Ausschusses waren genau identisch mit den Mitgliedern der Kommission beim Bundespräsidenten aus dem Jahre 1982/83.

    (Zurufe von der SPD: Das stimmt nicht! — Das ist doch nicht wahr!)

    Sie haben erhebliche und grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den jetzigen Gesetzentwurf vorgetragen. Dem ist der Ausschuß zwar in einigen Punkten gefolgt, aber in den grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken gerade nicht. Wir werden, wenn wir einen neuen Bundesvorstand haben,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wenn! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, dagegen vorzugehen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Da ist zum ersten die Einführung des Sockelbetrags. Er bleibt verfassungsrechtlich bedenklich, da er eine Dauerfinanzierung der Parteien mit staatlichen Geldern auch unabhängig vom Wahlkampf beinhaltet.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Hier spricht die personifizierte Unredlichkeit!)

    Dies wird dadurch verstärkt, daß er an ein Quorum von 2 % der Stimmen gebunden ist, das aus demokratietheoretischen Gründen nicht geduldet werden kann, bevorzugt es doch die etablierten Parteien und macht es doch neue Parteigründungen bewußt unmöglich.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: „Demokratietheoretische Gründe" — so ein Quatsch!)

    Die an sich begrüßenswerte Streichung des Sockelbetrags für die Europawahlen birgt ein neues Problem: Kleinere oder neu gegründete Parteien könnten in den Europawahlen leichter das Quorum von 2 % erreichen als in den Bundestagswahlen. Aus Gründen der Chancengleichheit könnten sie sich genötigt sehen, dagegen zu klagen. Ich sehe nicht, wie Sie damit in Karlsruhe durchkommen wollen.
    Erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen auch gegen die Bestimmung, daß nur Spenden über 40 000 DM veröffentlicht werden müssen. Durchweg waren fast alle Sachverständigen in der Anhörung der Meinung, daß das Verfassungsgericht darin einen erheblichen Verstoß gegen seine Ent-
    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1988 8601
    Frau Dr. Vollmer
    scheidung, die Durchsichtigkeit der Großspenden zu gewährleisten, sehen dürfte.

    (Beifall bei den GRÜNEN)