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ID1111706400

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    Plenarprotokoll 11/117 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 117. Sitzung Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1988 Inhalt: Anteilnahme am Schicksal der Opfer des Absturzes eines amerikanischen Kampfflugzeuges auf ein Wohngebiet in Remscheid 8553 A Erweiterung der Tagesordnung 8553 B Zur Geschäftsordnung Kleinert (Marburg) GRÜNE 8553 C Seiters CDU/CSU 8554 C Bernrath SPD 8555 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 8555 C Zusatztagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Straßmeir, Fischer (Hamburg), Börnsen (Bönstrup), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Richter, Gries, Kohn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Seeschiffahrtsregisters für deutsche Handelsschiffe im internationalen Verkehr (Drucksachen 11/2161, 11/3679) Fischer (Hamburg) CDU/CSU 8556 B Frau Faße SPD 8559 A Richter FDP 8560 C Frau Rock GRÜNE 8561 D Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär BMV 8563 B Straßmeir CDU/CSU 8563 D Ewen SPD 8564 B Funke FDP 8566 A Tagesordnungspunkt 26: Eidesleistung der Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit und des Bundesministers für Wirtschaft Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 8566 D Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi 8567 A Tagesordnungspunkt 27: a) Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Bernrath, Bindig, Duve, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Lage der Menschenrechte in der Türkei (Drucksache 11/2600) c) Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur Hinrichtung von politischen Häftlingen in Indonesien (Drucksachen 10/6275, 11/3575) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Menschenrechte in Kolumbien (Drucksache 11/2404) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von den Abgeordneten Bindig, Dr. Schmude, Frau Bulmahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1988 der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 (VN-GV- Res. 39/146) (Drucksache 11/3668) Dr. Kohl, Bundeskanzler 8568 A Brandt SPD 8573 B Frau Geiger CDU/CSU 8576 C Frau Olms GRÜNE 8578 D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 8581 D Schäfer, Staatsminister AA 8584 A Dr. Schmude SPD 8585 C Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 8587 B Bindig SPD 8588 D Frau Eid GRÜNE 8590 C Zusatztagesordnungspunkt 10: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 11/2421, 11/3672, 11/3672 [neu], 11/3697) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Änderung des Parteiengesetzes (Drucksachen 11/3097, 11/3672, 11/3697) Bernrath SPD 8591 C, 8594 D Spilker CDU/CSU 8592 B Lüder FDP 8596 D Frau Dr. Vollmer GRÜNE 8600 A Gerster (Mainz) CDU/CSU 8602 C Conradi SPD 8605 C Häfner GRÜNE 8609 B Wüppesahl fraktionslos 8611D Stiegler SPD 8613 A Namentliche Abstimmung 8614 A Ergebnis 8614 B Nächste Sitzung 8616A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8617* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Struck und Catenhusen (beide SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 11/2421, 11/3672, 11/3673) 8617* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frau Dr. Adam-Schwaetzer und Frau Dr. Hamm-Brücher (beide FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 11/2421, 11/3672, 11/3673) 8617* D Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 8618* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1988 8553 117. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1988 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 9. 12. Antretter* 9. 12. Bangemann 9. 12. Frau Beck-Oberdorf 9. 12. Becker (Nienberge) 9. 12. Frau Berger (Berlin) 9. 12. Dr. Biedenkopf 9. 12. Dr. Blens 9. 12. Böhm 9. 12. Börnsen (Bönstrup) 9. 12. Dr. Briefs 9. 12. Bühler (Bruchsal) 9. 12. Frau Conrad 9. 12. Daweke 9. 12. Deres 9. 12. Duve 9. 12. Engelsberger 9. 12. Frau Fischer 9. 12. Gansel 9. 12. Gattermann 9. 12. Gautier 9. 12. Genscher 9. 12. Dr. Glotz 9. 12. Dr. Götz 9. 12. Dr. Grünewald 9. 12. Dr. Hauff 9. 12. Frau Hämmerle 9. 12. Heinrich 9. 12. Dr. Hennig 9. 12. Hiller (Lübeck) 9. 12. Frau Hoffmann (Soltau) 9. 12. Hoss 9. 12. Irmer 9. 12. Jens 9. 12. Jung 9. 12. Kalb 9. 12. Dr. Köhler 9. 12. Kossendey 9. 12. Kreuzeder 9. 12. Dr. Kronenberg 9. 12. Frau Luuk* 9. 12. Dr. Mertens (Bottrop) 9. 12. Möllemann 9. 12. Frau Pack 9. 12. Paintner 9. 12. Petersen 9. 12. Pfuhl 9. 12. Rappe (Hildesheim) 9. 12. Regenspurger 9. 12. Reuschenbach 9. 12. Frau Schilling 9. 12. Frau Schmidt-Bott 9. 12. von Schmude* 9. 12. Freiherr von Schorlemer 9. 12. Dr. Soell* 9. 12. Steiner* 9. 12. Frau Trenz 9. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Warnke 9. 12. Wetzel 9. 12. Wilz 9. 12. Wimmer 9. 12. Zierer* 9. 12. Dr. Zimmermann 9. 12. Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Struck und Catenhusen (beide SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 11/2421, 11/3672, 11/3673) Da nach meiner Überzeugung die Einführung eines Sockelbetrages und die Heraufsetzung der Publizitätspflicht für Spenden von DM 20 000 auf DM 40 000 auf verfassungsrechtliche Bedenken stößt, werde ich mich der Stimme enthalten. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frau Dr. Adam-Schwaetzer und Frau Dr. Hamm-Brücher (beide FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 11/2421, 11/3672, 11/3673) Die Unterzeichner dieser Erklärung sehen sich (abgesehen von möglichen verfassungsrechtlichen Bedenken) aus folgenden Gründen nicht imstande, der Novelle des Parteienfinanzierungsgesetzes zuzustimmen: 1. Die Mehrkosten von jährlich 68 Millionen DM, die zur Parteienfinanzierung aus Steuermitteln zur Verfügung gestellt werden sollen und die eine Steigerung der Zuwendungen von 20 Prozent ausmachen, können im Hinblick auf notwendige Kosteneinsparungen bei anderen öffentlichen Aufgaben gegenüber dem Bürger nicht überzeugend vertreten werden. 2. Die Bürger erwarten zu Recht von den Parteien, daß Wahlkämpfe so sparsam wie möglich geführt werden. Dies ist immer wieder nachzuweisen und auch möglich. 3. Die Berufung einer unabhängigen Kommission zur Festlegung der Zuschüsse an die Parteien durch den Bundespräsidenten ist ein wichtiger Schritt, um den notwendigen Bedarf der Parteien für ihre Ausgaben transparenter zu machen. Deshalb sollte vor einer Erhöhung der Wahlkampfkostenerstattung auf jeden Fall erst das Votum dieser unabhängigen Kommission eingeholt und die Erhöhung der Zuschüsse bis dahin zurückgestellt werden. 8618* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1988 Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 11/936 Drucksache 11/1301 Drucksache 11/1537 Drucksache 11/1676 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 10/4184 Nr. 3 Drucksache 11/138 Nr. 3.39, 3.40 Drucksache 11/973 Nr. 2.4 Drucksache 11/2465 Nr. 2.8, 2.10 Drucksache 11/2580 Nr. 22 Drucksache 11/2956 Nr. 2.4 Drucksache 11/3021 Nr. 2.5 Drucksache 11/3200 Nr. 2.4 — 2.9 Drucksache 11/3311 Nr. 2.3-2.5, 2.7, 2.9 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/2724 Nr. 24, 25 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 11/439 Nr. 2.12
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Gottfried Bernrath


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Es ist ausdrücklich darauf hingewiesen worden, daß der Bericht, weil er etwas verspätet gekommen ist, hier mündlich vorgetragen werden müßte. Ich setze Ihr Einverständnis voraus, daß ich das ganz gerafft, ganz knapp tue, nicht nur aus zeitökonomischen Gründen, sondern weil er Ihnen nun jetzt auch schon einige Zeit vorliegt und sie ihn sicherlich zur Kenntnis genommen haben werden.
    Die Beratungen haben sich erstreckt auf die Zeit zwischen dem 13. Oktober 1988, erste Lesung hier im Plenum, und dem 7. Dezember 1988, Schlußberatungen im federführenden Innenausschuß und beim mitberatenden Rechtsausschuß. Die Einzelabstimmung im Innenausschuß hat eine Mehrheit für den Antrag ergeben. Gegen diese Gesetzesvorlage hat die Fraktion DIE GRÜNEN gestimmt.
    Zur Begründung ist im einzelnen noch auf folgendes hinzuweisen. Die Wahlkampfkostenerstattung für die Europawahl wird ausdrücklich nicht in die Sockelfinanzierung einbezogen. Bemessungsgrundlage für alle Erstattungen ist nicht, wie zunächst vorgesehen, die hinter uns liegende, sondern wie auch nach der bisherigen Rechtslage die zu erwartende Bundestagswahl. Dann sind einige Veränderungen in der Realisierung der Steuervergünstigungen, nicht zu den Steuervergünstigungen, materiell oder formell, selbst vorgenommen worden. Das war uns vom Finanzausschuß so empfohlen worden. Gegen diese Veränderungen hat die Fraktion DIE GRÜNEN Einspruch eingelegt.
    In den Beratungen ist die Einrichtung einer unabhängigen Kommission hinzugekommen, die durch den Bundespräsidenten zu berufen ist und die vor Änderungen in der Struktur und in der Höhe der Wahlkampfkostenerstattungen Empfehlungen abzugeben hat. Auch das hat der Ausschuß gegen die Stimmen der GRÜNEN beschlossen. Hier wurden verfassungsrechtliche Bedenken etwa dahin gehend geäußert, daß wir unsere Gesetzgebungskompetenz auf diese Weise einschränken.
    Die steuerliche Geschichte wurde bereits erwähnt. Der Begriff der Wahlkampfkosten ist neu definiert worden; er besteht aus der Wahlkampfkostenpauschale und dem Sockel. Beim Sockel ist das Quorum oder die Sperrklausel von 2,5 % auf 2,0 % abgesenkt worden. Hierzu hat es eine längere Debatte gegeben, bei der auch die Frage erörtert wurde, ob das verfassungsgerecht sei. Der Ausschuß hat sich mehrheitlich dazu entschieden, daß es nicht nur gerechtfertigt, sondern auch verfassungsrechtlich unbedenklich sei.
    8592 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1988
    Bernrath
    In den Beratungen hat die Fraktion der GRÜNEN moniert, daß der Chancenausgleich nur sehr kompliziert errechnet werden kann.

    (Frau Olms [GRÜNE]: Wir haben Sie aufgefordert, das vorzurechnen!)

    — Mit Rücksicht darauf, daß wir beide schlecht rechnen können, haben wir darauf verzichtet. Wir haben ausdrücklich darauf verzichtet, da es aus dem Wortlaut heraus sehr schwer ist; das ist in der Sache immer so. Wir geben aber eine Formel dafür vor, die in den nächsten Rechenschaftsbereicht des Bundestagspräsidenten aufgenommen werden kann, so daß sie dann rechtzeitig zur Anwendung zur Verfügung steht.
    Die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN haben Bedenken gegen eine Anhebung der Grenze der Publikationspflicht für Spenden von 20 000 DM auf 40 000 DM geäußert.

    (Sellin [GRÜNE]: Allerdings!)

    Auf einen entsprechenden Antrag hin hat sich die Mehrheit aber für die ursprüngliche Entwurfsfassung, also für die Beibehaltung der 40 000 DM-Veröffentlichungsgrenze ausgesprochen.

    (Sellin [GRÜNE]: Vertuschung ist das!)

    Es ist ausdrücklich sichergestellt worden, daß zur Europawahl kein zusätzlicher Sockelbetrag gezahlt wird.
    Die übrigen Änderungen bezogen sich auf einkommensteuerrechtliche, körperschaftsteuerrechtliche Texte. Ich habe das inhaltlich angedeutet. Hier schlossen wir uns einer Empfehlung des Innenausschusses an.
    Das zur Beschlußempfehlung und zum Bericht des Innenausschusses. — Danke schön.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Spilker.

(Dr. Penner [SPD]: Zur Berichterstattung? Sie müssen die Aussprache eröffnen!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl-Heinz Spilker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der ersten Lesung des vorliegenden Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze am 13. Oktober dieses Jahres haben in den zuständigen Arbeitsgruppen der Fraktionen, im federführenden Innenausschuß und in den mitberatenden Ausschüssen eingehende Beratungen stattgefunden, bei denen die hier geforderte und am 21. November erfolgte Sachverständigenanhörung in der Öffentlichkeit, in den Medien besonders beachtet wurde. An dieser Anhörung nahmen Vertreter der Wissenschaft und Vertreter der Sachverständigenkommission, die 1982 beim Bundespräsidenten gebildet worden ist, teil. Nach der Anhörung fanden erneut intensive Beratungen in den Ausschüssen statt. Wir haben heute hier in zweiter und dritter Lesung abschließend über den Gesetzentwurf zu entscheiden, der, wie zu erwarten war, in den Ausschußberatungen noch einige Änderungen erfahren hat.
    Natürlich ist auch mir die kritische Begleitung der Beratungen in den Ausschüssen durch die Presse nicht verborgen geblieben. Diese veranlaßt mich zu einigen zusätzlichen Ausführungen, die endlich dazu beitragen mögen, Mißverständnisse auszuräumen.
    In der ersten Lesung am 13. Oktober habe ich hier erklärt: „Es geht bei diesem Entwurf um einen, wenn auch wichtigen Beitrag zum Funktionieren unserer parlamentarischen Demokratie, die sich in der Verfassungswirklichkeit durch ihre politische Stabilität ausgezeichnet hat. " Diese Bemerkung erfolgte im Zusammenhang mit Art. 21 des Grundgesetzes, auf den ich gleich zurückkomme.
    Zunächst darf ich noch einmal die Frage beantworten, wie es zu dem heute hier zur Abstimmung stehenden Entwurf gekommen ist, nachdem Veröffentlichungen in dieser Sache so ausgelegt werden könnten, als ob sich die Schatzmeister der im Bundestag vertretenen Parteien verabredet hätten, die Finanzen ihrer Parteien mit öffentlichen Mitteln aufzubessern.

    (Sellin [GRÜNE]: So ist es! — Zuruf der Abg. Frau Unruh [GRÜNE])

    — Das ist nicht richtig, und ich werde Ihnen den Verlauf schildern. Aber vielleicht sollten Sie zuhören, damit Sie es endlich einmal lernen.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Ja!)

    Die Vorlage des Gesetzentwurfs, über den wir hier debattieren, war aus einem Grunde zwingend, aus einem anderen Grunde, den ich nennen werde, notwendig. Wir wissen, daß das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 14. Juni 1986 einzelne Bestimmungen des Steuerrechts für verfassungswidrig erklärt hat, nämlich § 10b des Einkommensteuergesetzes und § 9 des Körperschaftsteuergesetzes. Es ging dabei um die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden, die in der zitierten Entscheidung des höchsten Gerichts auf 100 000 DM jährlich für jeden Steuerpflichtigen begrenzt wurde.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Und zu veröffentlichen sind! Das ist der Punkt!)

    Die Gestaltung der zu ändernden Bestimmungen überließ das Gericht dem Gesetzgeber. Der ist heute tätig.

    (Dr. Waigel [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Nun zum zweiten Grund, der den 1984 erstmalig eingeführten Chancenausgleich betrifft. Der Bundestagspräsident hatte in seinem Bericht über die Entwicklung der Finanzen der Parteien vom 14. März dieses Jahres eine Benachteiligung der mitgliederstarken Parteien mit einem relativ hohen Beitragsaufkommen gegenüber Parteien mit relativ hohem Spendenaufkommen, aber geringen Beitragszuflüssen durch den bisher praktizierten Chancenausgleich festgestellt. Der Präsident hat im gleichen Zeitraum die Schatzmeister der im Bundestag vertretenen Parteien zu sich gebeten, um Fragen der Parteienfinanzierung und der Auswirkung des 1984 eingeführten Chancenausgleichs zu besprechen.
    Nach einem langen Meinungsaustausch, an dem Sie — DIE GRÜNEN — im übrigen auch teilgenommen haben, hat er die Vertreter der Parteien eindringlich gebeten, um eine angemessene Neuregelung des Chancenausgleichs bemüht zu sein, die die Chancen-
    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1988 8593
    Spilker
    Bleichheit der sonst rivalisierenden Parteien in der Praxis sichert. Bei dieser Gelegenheit wurde auch die Frage gestellt, ob die politischen Parteien bei sparsamer Haushaltsführung unter anderem mit den öffentlichen Geldern, also mit der Wahlkampfkostenerstattung, auskommen, zumal diese sechs Jahre nicht geändert worden war. Es herrschte Übereinstimmung, daß die Parteien mit ihren Mitgliedsbeiträgen, Spenden, der Wahlkampfkostenerstattung und dem Chancenausgleich nach bisherigem Recht nicht imstande sind, die ihnen durch das Grundgesetz übertragenen Aufgaben zu erfüllen.
    In diesem Zusammenhang möchte ich mir erlauben, noch einmal auf Art. 21 des Grundgesetzes zurückzukommen, der dem Gesetzgeber bekanntlich nach 1949 bei der Gestaltung schon größte Schwierigkeiten bereitet hat.
    Erstmals in der deutschen Geschichte wurden die Parteien von Verfassungs wegen anerkannt und in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution erhoben. Damit zog der Parlamentarische Rat im Jahre 1949 den Schlußstrich unter eine unheilvolle hundertjährige Entwicklung des Partei(en)wesens, in deren Verlauf die politischen Parteien als überflüssig, Störfaktoren, bestenfalls noch als notwendiges Übel betrachtet und behandelt wurden. Die schlimmen Folgen, meine Damen und Herren, sind uns bekannt.
    Daß die Parteien heute als unentbehrliche Mittler der politischen Willensbildung in unserer Demokratie betrachtet und akzeptiert werden, haben wir unseren Verfassungsvätern zu verdanken,

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Und -müttern!)

    die mit Art. 21 unmittelbar geltendes Recht geschaffen haben. Noch 30 Jahre vorher hatte die Weimarer Reichsverfassung bei der Erwähnung der politischen Parteien in Art. 130 einen negativen Akzent gesetzt. Wir wissen, daß in einer Demokratie das Volk allein überhaupt nicht handlungsfähig ist.
    Mit diesem Fragenkomplex hat sich auch die vom Bundespräsidenten 1983 berufene Sachverständigenkommission befaßt, die dazu in ihren Thesen sagte — ich zitiere mit Ihrer Genehmigung, Herr Präsident — :
    Es bedarf der Parteien nicht nur zur Organisation von Wahlen, sondern auch zur Vorformung des politischen Willens, zur Einflußnahme auf Parlament und Regierung sowie zur Information über Ziele und Tragweite staatlicher Entscheidungen,

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

    kurz: zu einer ständigen lebendigen Verbindung zwischen Bürgern und Staatsorganen. So gewiß es ist, daß die Parteien Anlaß zu Kritik geben und sich auch heftiger Kritik stellen müssen, verbirgt sich doch hinter jener gerade neuerdings wieder zunehmenden Abneigung gegen die Parteien .. . nicht selten eine bedenkliche Mischung aus privatistischer Politikabstinenz, romantisierenden Demokratievorstellungen und autoritärem Staatsverständnis — eine Mentalität, die den Parteien zweifellos auch eine befriedigende Regelung ihrer Finanzierung erschwert.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: So ist es! — Zuruf von den GRÜNEN: Unerhört!)

    — Das paßt zu Ihnen.
    Ich zitiere weiter:
    Demgegenüber trägt das Grundgesetz mit Artikel 21 der Tatsache Rechnung, daß die politischen Parteien heute unbestreitbar zu den integrierenden Bestandteilen des Verfassungsaufbaus gehören, ohne die eine freiheitliche Demokratie ebenso wenig existieren kann wie ohne eine dem Volk verantwortliche Regierung oder ohne politisch aktive Bürger. Hängt aber der Bestand des modernen Parteienstaates wie des demokratischen Lebens überhaupt vor allem von der Funktionsfähigkeit der politischen Parteien selbst ab, dann müssen diese auch finanziell so ausgestattet werden, daß sie ihre verfassungsmäßigen Aufgaben hinreichend zu erfüllen vermögen.
    Das war ein Zitat der Sachverständigenkommission.
    Hierzu gehören natürlich auch die Chancengleichheit und die Gleichbehandlung zwischen den Parteien sowie im Verhältnis zwischen Parteien und Bürgern.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Aber der Bürger hat keine Chance, Politik zu machen!)

    Um diese in der Praxis auch weitgehend sicherzustellen, wird der Chancenausgleich nunmehr novelliert — wir sprachen darüber — und damit nach meiner Überzeugung die Chancengleichheit zwischen großen, mitgliederstarken Parteien und kleineren und damit weniger mitgliederstarken Parteien sichergestellt.
    Auch die Einführung des Sockelbetrags soll erwähnt werden, weil wir wissen und daher davon ausgehen, daß es bestimmte Kosten gibt, die alle sonst rivalisierenden Parteien im gleichen Ausmaße treffen. Ob man diese nun Vorhaltekosten, Fixkosten oder anders nennt, es sind in der Praxis Wahlkampfkosten, die bisher von der Wahlkampfkostenerstattung nicht gedeckt wurden. Diesen Preis haben nun die Wahlbürger, die Steuerpflichtigen zu zahlen als einen Anteil — so möchte ich sagen — für eine funktionierende freiheitliche Demokratie zu entrichten, in der es sich gewiß zu leben lohnt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Das sollten sich endlich auch Kritiker vor Augen halten,

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Was hat das mit Geld zu tun?)

    wenn sie sich mit der Arbeit, Organisation, Wirkungsweise, aber auch mit der Finanzierung der politischen Parteien befassen.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Geld verdirbt den Charakter!)

    Ich komme noch einmal auf unseren Gesetzentwurf zurück, der, wie ich erwähnte, im federführenden Innenausschuß einige Änderungen erfahren hat. Lassen Sie mich diese kurz aufzeigen:
    8594 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1988
    Spilker
    Erstens. Der Sockelbetrag, über den es bisher die meisten Diskussionen gegeben hat, wird in die Wahlkampfkostenerstattung einbezogen. Er beträgt 6 der Wahlkampfkostenerstattung je Partei und Legislaturperiode. Für die laufende 11. Legislaturperiode beträgt er 3 %.
    Zweitens. Der Sockelbetrag gilt nicht für die Europawahlen.
    Drittens. Das Quorum für den Sockelbetrag wird von 2,5 % auf 2 % zurückgenommen.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: 1,5 % war die Meinung der Sachverständigen!)

    Viertens. Als Bemessungsgrundlage für die Wahlkampfkostenerstattung dient nicht das Ergebnis der vorangegangenen, sondern der bevorstehenden Wahlen.
    Schließlich wird fünftens — das begrüßen wir alle — eine unabhängige Sachverständigenkommission beim Bundespräsidenten berufen mit dem Ziel, dem Deutschen Bundestag vor einer Änderung der Struktur und Höhe der Wahlkampfkostenerstattung Empfehlungen zu geben.
    Ich habe mich vorher mit den Aufgaben der politischen Parteien in der Bundesrepublik Deutschland befaßt. Diese Parteien haben ihre Vorsitzenden, ihre Präsidien und damit auch ihre Schatzmeister, die gerade im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf im Kreuzfeuer der Kritik standen.

    (Sellin [GRÜNE]: Der Schatzmeister der CSU vertritt sich selber! — Dr. Friedmann [CDU/ CSU]: Ich habt ja keinen mehr! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    — Vielleicht können Sie jetzt auch noch etwas lernen.
    Wie ist das zu erklären, meine Damen und Herren? Der Gesetzgeber benötigte von 1949 bis 1967 18 Jahre, um den Art. 21 des Grundgesetzes zu gestalten. Fast zwei Jahrzehnte waren Parteiorganisation, Struktur und auch die Finanzierung somit gesetzlich nicht geregelt.

    (Dr. Waigel [CDU/CSU]: Ein Manko!)

    Als Normgeber fungierte in dieser Zeit de facto das Bundesverfassungsgericht, eben weil der Gesetzgeber nicht handelte oder auch nicht handeln konnte.
    1967 kam endlich das Parteiengesetz, das in den Folgejahren mehrfach, zuletzt mit Wirkung vom 1. Januar 1984, geändert wurde. Das erwähne ich lediglich, um einmal aufzuzeigen, daß die Parteienfinanzierung im Sinne des Grundgesetzes offensichtlich schwierig zu normieren und ebenso schwierig zu handhaben war.
    Diese nicht sehr erfreuliche Entwicklung fiel natürlich auch auf die Schatzmeister zurück, die sich über Jahrzehnte hinweg bemüht hatten, die für die Parteien notwendigen Mittel zu beschaffen.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Mit Erfolg! — Weitere Zurufe von den GRÜNEN)

    Das waren Persönlichkeiten, die sich ihren Parteien
    für wichtige und notwendige Arbeiten zur Verfügung
    gestellt hatten, ohne eine Chance zu haben, mit diesen Arbeiten in ihren Parteien glänzen zu können. Ihnen ging es aber nicht um persönliche Pluspunkte in den Parteien, sondern um Erfolge f ü r die Parteien und deren Funktionsfähigkeit.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Oh, mamma mia, mir kommen die Tränen!)

    Ich darf in diesem Zusammenhang an eine Reihe von Persönlichkeiten erinnern, etwa an Prof. Burgbacher, an Hans Christoph Seebohm, an die Herren Nau und Dröscher, an meine Freunde Wolfgang Pohle und Heinz Herbert Karry. Wir werden diesen Menschen nicht gerecht, meine Damen und Herren, wenn wir zulassen, daß die Schatzmeister, die über viele Jahrzehnte eine schwierige und, wie ich meine, undankbare Aufgabe hatten, diffamiert werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD)

    Diese Schatzmeister waren und sind keine Angestellten in einem Selbstbedienungsladen, wie überhaupt Begriffe wie „Selbstbedienung der Parteien" oder ähnliche Formulierung nicht in eine sachliche Kritik gehören. Diese Schatzmeister waren und sind — wie Millionen von Mitgliedern von politischen Parteien — ehrenamtlich tätig, um für ihre Parteien die notwendigen finanziellen Grundlagen sicherzustellen. Damit standen sie wie jeder andere Bürger in der Pflicht des Grundgesetzes, speziell des Art. 21.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD)