Rede von
Hans Gottfried
Bernrath
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Es ist ausdrücklich darauf hingewiesen worden, daß der Bericht, weil er etwas verspätet gekommen ist, hier mündlich vorgetragen werden müßte. Ich setze Ihr Einverständnis voraus, daß ich das ganz gerafft, ganz knapp tue, nicht nur aus zeitökonomischen Gründen, sondern weil er Ihnen nun jetzt auch schon einige Zeit vorliegt und sie ihn sicherlich zur Kenntnis genommen haben werden.
Die Beratungen haben sich erstreckt auf die Zeit zwischen dem 13. Oktober 1988, erste Lesung hier im Plenum, und dem 7. Dezember 1988, Schlußberatungen im federführenden Innenausschuß und beim mitberatenden Rechtsausschuß. Die Einzelabstimmung im Innenausschuß hat eine Mehrheit für den Antrag ergeben. Gegen diese Gesetzesvorlage hat die Fraktion DIE GRÜNEN gestimmt.
Zur Begründung ist im einzelnen noch auf folgendes hinzuweisen. Die Wahlkampfkostenerstattung für die Europawahl wird ausdrücklich nicht in die Sockelfinanzierung einbezogen. Bemessungsgrundlage für alle Erstattungen ist nicht, wie zunächst vorgesehen, die hinter uns liegende, sondern wie auch nach der bisherigen Rechtslage die zu erwartende Bundestagswahl. Dann sind einige Veränderungen in der Realisierung der Steuervergünstigungen, nicht zu den Steuervergünstigungen, materiell oder formell, selbst vorgenommen worden. Das war uns vom Finanzausschuß so empfohlen worden. Gegen diese Veränderungen hat die Fraktion DIE GRÜNEN Einspruch eingelegt.
In den Beratungen ist die Einrichtung einer unabhängigen Kommission hinzugekommen, die durch den Bundespräsidenten zu berufen ist und die vor Änderungen in der Struktur und in der Höhe der Wahlkampfkostenerstattungen Empfehlungen abzugeben hat. Auch das hat der Ausschuß gegen die Stimmen der GRÜNEN beschlossen. Hier wurden verfassungsrechtliche Bedenken etwa dahin gehend geäußert, daß wir unsere Gesetzgebungskompetenz auf diese Weise einschränken.
Die steuerliche Geschichte wurde bereits erwähnt. Der Begriff der Wahlkampfkosten ist neu definiert worden; er besteht aus der Wahlkampfkostenpauschale und dem Sockel. Beim Sockel ist das Quorum oder die Sperrklausel von 2,5 % auf 2,0 % abgesenkt worden. Hierzu hat es eine längere Debatte gegeben, bei der auch die Frage erörtert wurde, ob das verfassungsgerecht sei. Der Ausschuß hat sich mehrheitlich dazu entschieden, daß es nicht nur gerechtfertigt, sondern auch verfassungsrechtlich unbedenklich sei.
8592 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1988
Bernrath
In den Beratungen hat die Fraktion der GRÜNEN moniert, daß der Chancenausgleich nur sehr kompliziert errechnet werden kann.
— Mit Rücksicht darauf, daß wir beide schlecht rechnen können, haben wir darauf verzichtet. Wir haben ausdrücklich darauf verzichtet, da es aus dem Wortlaut heraus sehr schwer ist; das ist in der Sache immer so. Wir geben aber eine Formel dafür vor, die in den nächsten Rechenschaftsbereicht des Bundestagspräsidenten aufgenommen werden kann, so daß sie dann rechtzeitig zur Anwendung zur Verfügung steht.
Die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN haben Bedenken gegen eine Anhebung der Grenze der Publikationspflicht für Spenden von 20 000 DM auf 40 000 DM geäußert.
Auf einen entsprechenden Antrag hin hat sich die Mehrheit aber für die ursprüngliche Entwurfsfassung, also für die Beibehaltung der 40 000 DM-Veröffentlichungsgrenze ausgesprochen.
Es ist ausdrücklich sichergestellt worden, daß zur Europawahl kein zusätzlicher Sockelbetrag gezahlt wird.
Die übrigen Änderungen bezogen sich auf einkommensteuerrechtliche, körperschaftsteuerrechtliche Texte. Ich habe das inhaltlich angedeutet. Hier schlossen wir uns einer Empfehlung des Innenausschusses an.
Das zur Beschlußempfehlung und zum Bericht des Innenausschusses. — Danke schön.