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    Plenarprotokoll 11/114 Bundestag Deutscher Stenographischer Bericht 114. Sitzung Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 11: a) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Vorruhestandsgesetzes (Drucksachen 11/1808, 11/3583, 11/3603, 11/3626) b) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand (Drucksachen 11/2990, 11/3583, 11/3603, 11/3627) Schemken CDU/CSU 8245 D Schreiner SPD 8248 C Dr. Thomae FDP 8252 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 8255 A Frau Hasselfeldt CDU/CSU 8257 A Heyenn SPD 8259 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA 8261 C Frau Steinhauer SPD 8266 C Grünbeck FDP 8268 D Frau Hillerich GRÜNE 8269 C Louven CDU/CSU 8270 D Hasenfratz SPD 8272 D Scharrenbroich CDU/CSU 8274 C Reimann SPD 8277 A Frau Unruh GRÜNE 8278 D Hinsken CDU/CSU (zur GO) 8279 D Namentliche Abstimmungen 8280A, 8280 B Ergebnisse 8283C, 8285 B Vizepräsident Stücklen 8276 B Tagesordnungspunkt 19: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (Drucksachen 11/2964, 11/3609, 11/3629) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer, Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur finanziellen Sicherung der Künstlersozialversicherung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die mit dem Künstlersozialversicherungsgesetz gewonnenen praktischen Erfahrungen (Drucksachen 11/1174, 11/2979, 11/3609, 11/3629) Frau Weiler SPD 8280D, 8281 D Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 8280 D Heinrich FDP 8286D Frau Unruh GRÜNE 8287 C Höpfinger, Parl. Staatssekretär BMA 8288 B II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988 Tagesordnungspunkt 20: a) Beratung des Antrags der SPD: Eingliederung der Aussiedler und Aussiedlerinnen aus Staaten Ost- und Südosteuropas sowie der Übersiedler und Übersiedlerinnen aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 11/3178) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerster (Mainz), Dr. Laufs, Lintner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Lüder, Dr. Hirsch, Richter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Aufnahme und Eingliederung der Aussiedler (Drucksache 11/3455) Dr. Penner SPD 8290 B Gerster (Mainz) CDU/CSU 8291 C Frau Olms GRÜNE 8293 D Lüder FDP 8295 B Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 8297 B Sielaff SPD 8299 C Schulze (Berlin) CDU/CSU 8302 A Frau Hämmerle SPD 8303 C Dr. Wittmann CDU/CSU 8305 A Zusatztagesordnungspunkt 12: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Beschlüssen des EG-Umweltministerrates vom 24./25. November 1988 Schäfer (Offenburg) SPD 8306 B Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 8307 B Brauer GRÜNE 8308 D Baum FDP 8309 D Lennartz SPD 8310D Schmidbauer CDU/CSU 8311D, 8318 D Frau Dr. Hartenstein SPD 8313 A Dr. Göhner CDU/CSU 8314 B Dr. Knabe GRÜNE 8315 D Dr. Friedrich CDU/CSU 8316 A Antretter SPD 8316D Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 8318A Nächste Sitzung 8319 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8321* A Anlage 2 Erklärungen der Abgeordneten Dr. Daniels (Bonn), Kolb, Glos, Dr. Unland (alle CDU/ CSU) 8321* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 8321* D Anlage 4 Aufhebung der Streichung des Zuschusses zur Lebensversicherung der Wehrpflichtigen angesichts deren finanzieller Situation MdlAnfr 43 25.11.88 Drs 11/3561 Frau Adler SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 8322* A Anlage 5 Reduzierung der Schießübungen der US-Streitkräfte an Sonn- und Feiertagen, z. B. auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr; Rückverlagerung des US-Militärverkehrs von der Straße auf die Schiene, z. B. im Raum Grafenwöhr MdlAnfr 48, 49 25.11.88 Drs 11/3561 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 8322* B Anlage 6 Unsachgemäße Behandlung der im amerikanischen Munitionsdepot Dülmen-Visbeck gelagerten Waffen- und Munitionsbestände MdlAnfr 50, 51 25.11.88 Drs 11/3561 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 8322* D Anlage 7 Konsequenzen aus der Reduzierung des spanischen Anteils am Entwicklungsprogramm für den Jäger 90 MdlAnfr 52, 53 25.11.88 Drs 11/3561 Horn SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 8323* B Anlage 8 Reduzierung des spanischen Anteils am Entwicklungsvorhaben Jäger 90 MdlAnfr 54, 55 25.11.88 Drs 11/3561 Frau Fuchs (Verl) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 8323* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988 8245 114. Sitzung Bonn, den 2. Dezember 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens** 2. 12. Bindig* 2. 12. Frau Brahmst-Rock 2. 12. Büchner (Speyer)** 2. 12. Buschbom 2. 12. Cronenberg (Arnsberg) 2. 12. Frau Eid 2. 12. Dr. Francke 2. 12. Dr. Glotz 2. 12. Graf 2. 12. Grünbeck 2. 12. Haar 2. 12. Dr. Hauff 2. 12. Ibrügger 2. 12. Dr. Jenninger 2. 12. Jungmann 2. 12. Dr. Kohl 2. 12. Kolb 2. 12. Koschnick 2. 12. Dr. Kreile 2. 12. Frau Krieger 2. 12. Kreuzeder 2. 12. Leidinger 2. 12. Dr. Mahlo 2. 12. Dr. Mechtersheimer 2. 12. Möllemann 2. 12. Niegel* 2. 12. Dr. Pick 2. 12. Rappe (Hildesheim) 2. 12. Reuschenbach 2. 12. Ruf 2. 12. Schäfer (Offenburg) 2. 12. Dr. Scheer 2. 12. Scherrer 2. 12. Schmitz (Baesweiler) 2. 12. Tietjen 2. 12. Toetemeyer 2. 12. Frau Trenz 2. 12. Verheugen 2. 12. Dr. Vogel 2. 12. Weisskirchen (Wiesloch) 2. 12. Frau Weyel 2. 12. Zeitler 2. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Hans Daniels (Bonn) (CDU/CSU) Ich versichere, daß ich an den namentlichen Abstimmungen zur Schlußabstimmung des Gesetzent- Anlagen zum Stenographischen Bericht wurfs der Fraktion der CDU/CSU zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand auf Drucksachen 11/2990, 11/3583 und 11/3603 mit Ja und zu dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/3601 mit Nein gestimmt habe. Mir ist unerklärlich, warum meine Abstimmungskarten nicht auffindbar sind. Erklärung des Abgeordneten Elmar Kolb (CDU/CSU) Ich versichere, daß ich an der dritten namentlichen Abstimmung (zu Drucksache 3375) in der 109. Sitzung am 23. November 1988 teilgenommen und mit Nein gestimmt habe. Mir ist unerklärlich, warum meine Abstimmungskarte nicht auffindbar ist. Erklärung des Abgeordneten Michael Glos (CDU/CSU) Ich versichere, daß ich an der Schlußabstimmung des Gesundheits-Reformgesetzes teilgenommen und mit Ja gestimmt habe. Mir ist nicht erklärlich, warum meine Abstimmungskarte nicht auffindbar ist. Erklärung des Abgeordneten Dr. Hermann Josef Unland (CDU/CSU) Ich versichere, daß ich an der vierten namentlichen Abstimmung (zu Drucksache 11/3374) in der 108. Sitzung am 22. November 1988 teilgenommen und mit Nein gestimmt habe. Mir ist unerklärlich, warum meine Abstimmungskarte nicht auffindbar ist. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Petitionsausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 11/2485 Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Drucksache 11/2266 Nr. 2.11-2.20 Drucksache 11/2350 Nr. 2.2-2.8, 2.10 Drucksache 11/2465 Nr. 2.13-2.19 Drucksache 11/2580 Nr. 26-35, 37, 38 Drucksache 11/2841 Nr. 3, 4, 6-8 8322* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Adler (SPD) (Drucksache 11/3561 Frage 43) : Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Wehrpflichtigen bereit, die Streichung des Zuschusses zur Lebensversicherung für Soldaten laut Schnellbrief des Bundesministeriums der Verteidigung S II/3, Abteilung 23.1203, vom 31. August 1988 rückgängig zu machen? Mit dem Schnellbrief des Bundesministers der Verteidigung vom 31. August 1988 wurde nicht die Streichung des Zuschusses zur Lebensversicherung für Soldaten nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz angeordnet. Nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz werden Beiträge für zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgungen für die Zeit des Wehrdienstes erstattet. Darunter wurden unter Berücksichtigung von § 10 EStG bisher auch Kapitalversicherungen miteingeschlossen, deren Versicherungsvertrag für die Dauer von mindestens 12 Jahren abgeschlossen war. Nach einer rechtskräftigen Entscheidung des OVG Münster vom 21. April 1988 entspricht diese Auslegungspraxis nicht dem Sinn und Zweck des Gesetzes. Aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des OVG Münster wurde mit dem erwähnten Schnellbrief angeordnet, daß Beiträge zu Lebensversicherungen nur noch dann zu erstatten sind, wenn die Auszahlung der Versicherungssumme im Erlebensfall an den Versicherungsnehmer in der Regel nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres vereinbart ist. Es wurde jedoch auch angeordnet, daß solche Wehrpflichtige, deren Verträge diese Voraussetzungen nicht erfüllen, innerhalb einer Übergangszeit von drei Monaten ihre Verträge umstellen können und dann die Beiträge im bisherigen Umfang erstattet erhalten. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/3561 Fragen 48 und 49): Wird die Bundesregierung mit den US-Streitkräften ähnlich wie beim Fluglärm auch in bezug auf den Schießlärm z. B. am Truppenübungsplatz Grafenwöhr über eine Lärmpause an Sonn- und Feiertagen sprechen, und welche Initiativen sind in dieser Richtung bisher entfaltet worden? Welches Ergebnis hatten die Gespräche mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Rückverlagerung des Militärverkehrs von der Straße auf die Schiene, und bis wann ist mit positiven Konsequenzen, z. B. im Raum Grafenwöhr, zu rechnen? Zu Frage 48: Die Bundesregierung verhandelt unter anderem in einer deutsch-amerikanischen Koordinierungsgruppe auf Staatssekretärsebene mit dem Ziel, daß sich die hier stationierten US-Streitkräfte den Schießzeitenregelungen der Bundeswehr annähern, soweit dies möglich und mit dem militärischen Zweck ihrer Präsenz in der Bundesrepublik vereinbar ist. Die Vorstellungen beider Seiten decken sich nicht ganz. Bei den US-Streitkräften besteht aber der Wille, die Belastungen durch ihre militärischen Aktivitäten zu vermindern. Daneben steht die Bundesregierung auch im Einzelfall, z. B. Grafenwöhr, im Gespräch über Schießzeitenbeschränkungen. Die Frage wurde zuletzt im deutsch-amerikanischen Liegenschaftsausschuß am 10. November 1988 angesprochen. Zu Frage 49: Grundsätzlich stehen die amerikanischen Streitkräfte der Durchführung militärischer Schwertransporte mit der Eisenbahn aufgeschlossen gegenüber. Allein einschneidende Kürzungen der bisher für Transporte durch Dritte zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel haben die amerikanischen Streitkräfte verstärkt zu Straßentransporten gezwungen. Die Gespräche in dieser Angelegenheit mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika sind noch nicht abgeschlossen. Im militärischen Bereich wird diese Thematik auf der Expertenebene im deutschamerikanischen Mobility Coordinating Commitee, einem Fachausschuß, der sich mit grundsätzlichen Fragen zur Durchführung der Militärverkehre befaßt, weiter behandelt. Derzeitig kann daher noch keine Aussage gemacht werden, bis wann mit positiven Konsequenzen, z. B. im Raum Grafenwöhr, gerechnet werden kann. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 11/ 3561 Fragen 50 und 51) Ist die Bundesregierung unter dem Aspekt der Sicherheit der Zivilbevölkerung vor Giftgas-Katastrophen rechtlich und tatsächlich in der Lage, Einfluß auf die Anzahl und die Gattung der im amerikanisch genutzten Munitionslager Dülmen-Visbeck gelagerten Waffen und Munitionsbestände zu nehmen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß im amerikanischen Teil des Munitionsdepots in Dülmen-Visbeck offenbar Munition gelagert wird, die — wie kürzlich geschehen — bei geringer unsachgemäßer Behandlung beschädigt werden kann und dann den Verdacht des Austritts stark ätzender Säuredämpfe hervorruft? Zu Frage 50: Die amerikanischen Streitkräfte sind hinsichtlich der Lagerung von Waffen und Munition in den von ihnen genutzten Munitionslagern grundsätzlich gem. Art. II des NATO-Truppenstatuts (NTS) an das einschlägige deutsche Recht gebunden. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988 8323* Gem. Art. 45 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA/NTS) können die verbündeten Gaststreitkräfte innerhalb der ihnen zur ausschließlichen Benutzung überlassenen Liegenschaften die zur befriedigenden Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten erforderlichen Maßnahmen treffen. Hierbei können sie innerhalb der Liegenschaften auf den Gebieten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ihre eigenen Vorschriften anwenden. Dieses Recht steht allerdings unter dem Vorbehalt, daß diese eigenen Vorschriften gleichwertige oder höhere Anforderungen stellen als das deutsche Recht. Die ausländischen Streitkräfte sind danach gehalten, auf die Einhaltung der nach dem deutschen Recht geforderten Sicherheitsstandards zu achten. Die deutschen Behörden nehmen auf die Einhaltung dieser Standards im Wege der Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Entsendestaaten Einfluß, wie dies im Artikel 53 Abs. 4 ZA/NTS und in den Absätzen 5-7 des Unterzeichnungsprotokolls zu Art. 53 des Zusatzabkommens vorgesehen ist. Im übrigen ist die Bundesregierung im Rahmen der Konsultationen zur Operationsführung in der NATO an den Entscheidungen über die erforderliche Ausrüstung mit und Dislozierung von Waffen und Munition im Bündnis beteiligt und nimmt insoweit auch Einfluß auf die Anzahl und Art der in der Bundesrepublik Deutschland gelagerten Waffen- und Munitionsbestände. Im übrigen war bei dem Zwischenfall im Munitionsdepot Dülmen die Zivilbevölkerung nicht betroffen, und es handelte sich auch nicht — wie die Frage nahelegt — um eine „Giftgaskatastrophe". Durch ein Versehen war lediglich ein Gerät zur Erzeugung von künstlichem Nebel ausgelöst worden, irgendwelche Waffen- oder Munitionsbestände waren an diesem Zwischenfall nicht beteiligt. Zu Frage 51: Im Munitionsdepot Dülmen-Visbeck ist keine Munition gelagert, die bei geringer unsachgemäßer Behandlung beschädigt werden kann und dann den Verdacht des Austritts stark ätzender Säuredämpfe hervorruft. Wie bereits in der Antwort auf die vorhergehende Frage erwähnt, wurde bei dem Vorkommnis in Dülmen bei Wartungsarbeiten versehentlich ein Gerät ausgelöst, das künstlichen Nebel erzeugt. Die nach dem Zwischenfall kurzfristig durchgeführte Absperrung sowie der Einsatz eines Meßtrupps der Feuerwehr geschah aus Vorsorgegründen, um jegliche Gefährdung und Behinderung der Zivilbevölkerung ausschließen zu können. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Horn (SPD) (Drucksache 11/3561 Fragen 52 und 53): Welche — aus dem MoU hervorgehenden — juristischen und finanziellen Konsequenzen ergeben sich für Spanien für den Fall, daß es sich später zu einer Reduzierung seines Anteils am Entwicklungsprogramm EFA auf einen Betrag entsprechend der in seinem Land ausgeführten Arbeiten entscheiden würde? Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen für den Fall, daß Spanien seine finanzielle Beteiligung an der Entwicklungsphase oder an späteren Phasen des Projekts EFA reduziert, weil Spaniens finanzielle Möglichkeiten überschritten werden? Zu Frage 52: Die Regierungsvereinbarung (MoU 3) für die Entwicklungsphase des EFA sieht vor, daß jeder Teilnehmerstaat die Arbeiten der eigenen Industrie finanziert. Unteraufträge unterhalb der 2. Ebene sowie die Lieferung von Rohmaterial werden dem Anteil der bestellenden Firma zugerechnet, unabhängig in welchem Land diese Leistung erbracht wird. Es ergeben sich somit keine besonderen juristischen und finanziellen Konsequenzen, wenn sich Spanien für einen Betrag entsprechend den in seinem Land ausgeführten Arbeiten entscheidet, weil dies der bereits vereinbarten Regel entspricht. Zu Frage 53: Spanien hat sich mit der abgeschlossenen Regierungsvereinbarung verpflichtet, in der Entwicklungsphase des EFA einen Anteil der Arbeiten und der Kosten in Höhe von 13 % zu übernehmen. Die Arbeiten der Industrie sind in diesem Verhältnis aufgeteilt. Eine Reduktion der vereinbarten finanziellen Beteiligung wäre ein Teilrücktritt. Die Regierungsvereinbarungen enthalten klare Regeln für den Rücktritt oder den teilweisen Rücktritt. Sie sehen vor, daß die ausscheidende Nation alle Kosten, die aufgrund des Ausscheidens entstehen, zu tragen hat. Die Kostenbeteiligungspflicht kann bis zur Höhe der Gesamtverpflichtung für die Entwicklungsphase reichen. Allerdings haben die Nationen auch eine Schadensbegrenzungspflicht. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht verpflichtet, in einem solchen Fall einen erhöhten Anteil zu übernehmen. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, daß Spanien seinen Anteil reduzieren will. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Fuchs (Verl) (SPD) (Drucksache 11/3561 Fragen 54 und 55): Treffen Presseberichte (DER SPIEGEL, 14. November 1988) zu, wonach die Teilnehmerstaaten des Projekts „Jäger 90" eine Zusatzvereinbarung abgeschlossen haben, die es Spanien erlaubt, seine Beteiligung von 13 v. H. am Entwicklungsvorhaben „Jäger 90" zu reduzieren, und wenn ja, wann wird die Bundesregierung diese Zusatzvereinbarung dem Parlament und seinen zuständigen Fachausschüssen vorlegen? 8324* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988 Kann die Bundesregierung garantieren, daß Spanien seinen Anteil von 13 v. H. am Entwicklungsvorhaben „Jäger 90" aufrechterhält? Zu Frage 54: Die Regierungsvereinbarung für die Entwicklung des EFA hat dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages vorgelegen und ist von diesem am 4. Mai 1988 gebilligt worden. Sie enthält die Verpflichtungssummen der Teilnehmerstaaten sowie die notwendigen Vereinbarungen über die industrielle Arbeitsaufteilung. Diese Regierungsvereinbarung ist durch Spanien am 9. November 1988 in unverändertem Wortlaut unterzeichnet worden. Die Vereinbarung sieht vor, daß die prozentuale Arbeitsaufteilung (,,Workshare") in jedem der 5 Teilbereiche der Entwicklung eingehalten wird. Während für das Flugzeug und das Triebwerk die Arbeiten entsprechend aufgeteilt sind, könnten im Verlauf der Geräteauswahl, die im Wettbewerb durchgeführt wird, Ungleichgewichte entstehen. Die Regierungsvereinbarung läßt deshalb die Möglichkeit zu, daß die beteiligten Regierungen im Falle entstehender Ungleichgewichte durch geeignete Maßnahmen die Einhaltung der Aufteilung sicherstellen. Der angesprochene Sideletter regelt in diesem Rahmen Einzelheiten für den möglichen Fall, daß Spanien in einem Bereich der Entwicklung seinen Anteil nicht ausfüllen kann, und zwar in erster Linie durch Ausgleich innerhalb der Entwicklungsphase. Für den Fall, daß die spanische Industrie wegen mangelnder industrieller Kapazität in speziellen Bereichen dem spanischen Anteil zuzurechnende Unteraufträge an die Industrie der Partnerländer vergibt, sind die Partner Spaniens bereit, im EFA Programm oder auch außerhalb gleichwertige Aufträge an die spanische Industrie zum Arbeitsausgleich zu vergeben. Die Nebenabsprache dient damit also nicht dem Zweck, Spanien zu gestatten, seinen Anteil beliebig abzusenken, sondern sie soll im Gegenteil es Spanien erleichtern, seinen Arbeitsanteil auszufüllen, ohne daß damit ein Nachteil für die Partner Spaniens entsteht. In der Nebenabsprache wird ausdrücklich festgestellt, daß die Regierungsvereinbarung nicht geändert wird. Damit wird eine Erhöhung der Kostenverpflichtung der Bundesrepublik Deutschland in der Entwicklung ausgeschlossen. Der Bundesminister der Verteidigung ist selbstverständlich bereit, das Dokument zur Information vorzulegen. Zu Frage 55: Die Bundesregierung hat keinen Anlaß für die Annahme, daß Spanien seiner mit der Regierungsvereinbarung eingegangenen Verpflichtung nicht nachkommt. Es ist nicht üblich, Regierungsvereinbarungen durch zusätzliche Garantien abzusichern.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Blüm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Da müssen Sie erstens die Sachverständigen fragen. Zweitens überrascht es mich überhaupt nicht, daß diejenigen, die Lehrgänge anbieten, mehr Geld haben wollen. Wenn die Sachverständigen in erster Linie mehr Geld haben wollen, dann, finde ich, geht mein Sachverstand etwas weiter, denn mein Sachverstand sagt mir, daß die Beschäftigungschancen nicht nur mit Geld zu erhöhen sind, sondern mit mehr Phantasie, mit mehr Initiative, mit gewerkschaftlichen Beiträgen. Wir können mit dem, was wir machen, lediglich flankierend tätig sein und wollen auch nicht mehr.

    (Abg. Kirschner [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

    — Nein, Herr Kirschner, ich habe heute keine Fragestunde, sondern ich habe heute vorzutragen, was das Ziel der 9. Novelle ist.
    Ich will schon sagen: Wenn der Anteil der Arbeitslosen an den Qualifizierungsmaßnahmen gesunken ist, dann muß ich auch darauf hinweisen, daß der Hauptgrund bei den freien Trägern liegt. Wir sind immer für die Kombination von Maßnahmen der Bundesanstalt und der freien Träger, aber im Zuge einer Rückfrage, auch an die kirchlichen Träger, müssen sie daran erinnert werden, daß öffentliche Bildungsmaßnahmen in erster Linie für diejenigen gedacht sind, die keine Arbeit mehr haben.
    Was die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen anlangt, so will sie niemand abstellen. Nur gibt es für die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auch Grenzen. Denn wenn das das allgemeine Mittel wäre, bräuchte man es immer nur weiter zu steigern. Aber was ist das eigentlich für eine gespaltene Diskussion? Bei der ÖTV muß ich mich wegen der Steigerung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen beschimpfen lassen, weil sie sagt, diese Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen würden auf dem regulären Arbeitsmarkt Arbeitsplätze vernichten, und hier im Parlament werde ich von der Opposition attackiert, weil wir Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nicht weiter steigern.
    Im übrigen halte ich es für ganz sinnvoll, daß die Träger auch etwas zuzahlen müssen. Offensichtlich ist es doch so, daß die Lehrgangskosten höchst unterschiedlich sind, auch von Träger zu Träger.

    (Frau Steinhauer [SPD]: Die Qualität!)

    Also kann doch in diesem Bereich auch ein Markt entstehen. Der Markt geht nie zu Lasten der Qualität.

    (Lachen bei den GRÜNEN)

    Da entsteht dann ein bißchen mehr Wettbewerb. Wenn die Mark, die von Arbeitnehmern sauer verdient wurde, zweimal umgedreht wird, bevor sie einmal ausgegeben wird, kann das der Qualität nur nutzen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Ein Umsteuern ist aus folgendem Grund notwendig. Bisher war im Gesetz vorgeschrieben, daß der durchschittliche Beitrag, die durchschnittliche Unterstützung, 80 % betragen soll. Nur haben sich immer weniger Träger danach gerichtet. Das war ein Muster ohne Wert. Da muß der Gesetzgeber nachhelfen. Wenn die Selbstverwaltung diese Orientierung offenbar nicht mehr für verbindlich hält, dann muß man das durch Gesetz nachholen.
    In einigen Landesarbeitsamtsbezirken hat man sich offenbar auf die hundertprozentige Förderung eingestellt. Auch das ist hier schon gesagt worden. In Nordrhein-Westfalen waren es 73 % mit hundertprozentiger Förderung, in Niedersachsen waren es 63 %, und bevor Sie das Argument bringen, daß das strukturschwache Länder seien, nenne ich das strukturschwache Land Schleswig-Holstein mit großen Problemen, wo es 24 % sind. Also kann es doch nicht allein regional begründet werden, sondern hier brauchen wir bessere, verläßlichere Ansatzpunkte, und deshalb setzt der Gesetzgeber fest, wann 100 % gewährt werden können, und er setzt auch die Grenzen dieser Förderung. Ich sehe als Ziel eine solidarische und solide Finanzierung. Auch das Arbeitsamt muß vor Mitnahmeeffekten geschützt werden.
    Im übrigen können auch die Länder ihren Beitrag leisten, ganz in Übereinstimmung mit dem, was die Kirchen im Ausschuß für Arbeit vorgeschlagen haben. Das richtet sich doch nicht nur an den Bund; denn warum sollte der Bund allein zuständig sein? Wir zahlen z. B. für Nordrhein-Westfalen an Strukturhilfen in einem Jahr — jetzt neu — 750 Millionen DM. Davon sollen die mal ein bißchen an die Kommunen weitergeben, denn dafür sind die Strukturhilfen nämlich gedacht.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Dr. Weng [Gerlingen] [FDP]: Die sollen nicht ein bißchen, sondern reichlich weitergeben!)

    Nordrhein-Westfalen erhält von dem Kuchen der Strukturhilfen 30,6 %, obwohl sein Bevölkerungsanteil nur 27,3 % beträgt.

    (Günther [CDU/CSU]: Damit sanieren die ihren maroden Haushalt!)

    Den öffentlichen Trägern muß ich auch sagen, daß in erster Linie sie selber ordentliche Arbeitsplätze schaffen sollen, daß die Arbeitsbeschaffungsmaßnah-
    8266 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988
    Bundesminister Dr. Blüm
    men kein Ersatz für ihre Planstellen sind. 60 % der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind Maßnahmen im öffentlichen Dienst. Da kann ich nur sagen: So hatten wir und so haben wir nicht gewettet.
    Nun noch zum Schluß: Frau Beck-Oberdorf sagt, die Phantasie, die wir hätten, sei nur die Phantasie der Ausgrenzung.

    (Frau Beck-Oberdorf [GRÜNE]: Das ist richtig!)

    Wie bezeichnen Sie denn unser Angebot Altersteilzeit? Ist das Ausgrenzung, oder ist das ein Angebot zu neuen Arbeitsformen?

    (Heyenn [SPD]: Das ist eine Farce!)

    — Lieber Kollege Heyenn, sehen Sie einmal nach, was Sie damals bei Einführung des Vorruhestandes von diesem Pult aus vorgetragen haben. Ich dachte heute morgen, Sie würden die alte Platte wieder laufen lassen. Es war alles das, was Sie damals gesagt haben; Sie haben nur das Wort „Vorruhestand" gegen „Altersteilzeit" ausgetauscht. Damals haben Sie gesagt: Keine Chance, kein Tarifpartner wird dieses Vorruhestandsgesetz nutzen. —

    (Frau Fuchs [Verl] [SPD]: Sind Sie sicher, daß das stimmt?)

    Heute sagen Sie dasselbe. Die Wirklichkeit hat Sie beim Vorruhestand widerlegt, sie wird Sie auch bei der Altersteilzeit widerlegen.

    (Dr. Weng [Gerlingen] [FDP]: Die verstehen von vielem nichts!)

    Sie haben gesagt: Bloße Augenwischwerei. — Zwei Jahre später haben Sie trauernd an diesem Pult gestanden und das bedauert, was Sie zwei Jahre vorher zu Augenwischerei erklärt haben.
    Insofern bleiben wir bei unserem Angebot. Ich denke in der Tat, es hat pfadfinderische Bedeutung, und es soll auch Bahnen ebnen für eine Arbeitszeitpolitik, die nicht alles über einen Kamm schert, für eine Arbeitszeitpolitik, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der Menschen gerecht wird. Ich bin ganz sicher, viele ältere Mitbürger wollen länger arbeiten, aber sie wollen nicht mehr so viel arbeiten.

    (Dr. Dregger [CDU/CSU]: Jawohl!)

    Das ist kein Widerspruch. Also: Länger im Lebensalter, aber nicht mehr mit dem Arbeitszeitquantum, das ein Jüngerer erfüllt; sachter Übergang in den Ruhestand. Ein sachter Übergang entspricht doch auch den Lebensbedürfnissen.
    Lassen wir uns — da ermahne ich auch uns von der Koalition — weder durch Geschrei der Opposition noch von Ideologen lenken. Orientieren wir unsere Politik an den Bedürfnissen der Menschen! Das halte ich für den besten Ratgeber für die Politik. In diesem Sinne ist die Altersteilzeit ein neuer Weg, der den Wünschen vieler älterer Mitbürger entspricht. Wir werden diesem Weg hier im Arbeitsförderungsgesetz, dann aber auch bei der Rentenreform, eine entsprechende rentenrechtliche Regelung hinzufügen müssen, nämlich daß man auch nicht mehr vor die Wahl gestellt wird: ganz in den Ruhestand oder ganz ins
    Erwerbsleben, sondern daß man teils-teils arbeiten kann.

    (Zustimmung des Abg. Dr. Thomae [FDP])

    Ich weiß, daß Sie, daß die Sozialisten für eine Politik des „teils-teils" nie ein Gespür entwickelt haben. Sie haben immer nur die kollektiven Einheitslösungen. Dem setzen wir auch am Arbeitsmarkt eine Politik der Differenzierung entgegen, eine Politik, die den unterschiedlichen Wünschen unterschiedlicher Menschen gerecht wird.

    (Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von der SPD: Aufstehen! — Gegenruf von der CDU/CSU: Angemessener Applaus!)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Steinhauer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Waltraud Steinhauer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Herren und Damen! Herr Minister, Sie mögen ja wortgewaltig sein. Das täuscht aber nicht darüber hinweg, daß Sie mit dieser Novelle eine Systemänderung weiterbetreiben, die ihresgleichen sucht.

    (Beifall bei der SPD — Scharrenbroich [CDU/ CSU]: Sie haben nicht zugehört!)

    Sie verschweigen hier, was wirklich dahintersteckt. Mich erinnern Ihre Ausführungen an ein Wort, das der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein kürzlich gesagt hat. Er sagte: Wer die Menschen für dumm verkauft, will verbergen, was er tut. — Und das haben wir eben erlebt.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Was ändern Sie mit dem § 44 des Arbeitsförderungsgesetzes? Es ist ganz klar, daß Sie hier absolut zurückschrauben. Ich komme gleich noch darauf, daß Sie hier die Zielsetzung überhaupt in Frage stellen. Sie haben verschwiegen, daß die Bundesregierung bis 1982 durch das ZIP-Programm 1 Million Arbeitsplätze erhalten oder geschaffen hat. Auch wenn hier Zurufe dagegen kamen, ist festzustellen, daß dadurch Infrastruktur geschaffen wurde. Das wurde nicht aus dem Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit finanziert.
    Sie haben verschwiegen, daß damals die Zahl der unversorgten Schulabgänger wesentlich geringer war, daß die Nöte der Schulabgänger erst in den letzten Jahren entstanden sind, daß es dringend notwendig war, in Sachen Ausbildung etwas zu tun. Sie haben damals ja nicht mitgemacht, als wir Ausbildung als öffentliche Aufgabe herausstellen wollten.

    (Beifall bei der SPD — Widerspruch bei der CDU/CSU)

    Wir wollten nicht, daß das duale System zerstört wurde; wir wollten aber, daß die Parasiten, die nicht ausbilden, mit zur Kasse gebeten werden. Das haben Sie seinerzeit verhindert.

    (Beifall bei der SPD — Zuruf von der CDU/ CSU: Gott sei Dank haben wir das verhindert!)

    Sie haben hier verschwiegen, daß das Land Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren jedes Jahr eine
    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988 8267
    Frau Steinhauer
    halbe Milliarde DM für Berufsausbildung zur Verfügung gestellt hat — was gar nicht seine Aufgabe war — , um angesichts der Not der Jugendlichen Abhilfe zu schaffen. Das scheint mir wichtig zu sein, anstatt hier Sprüche zu klopfen.
    Mir scheint aber auch wichtig zu sein, daß man sich an die Zielsetzung des Arbeitsförderungsgesetzes erinnert — wie sagt man doch: im Zweifel genügt ein Blick ins Gesetz —, das damals mit breiter Mehrheit verabschiedet wurde und das alte Gesetz abgelöst hat, das Gesetz von 1927, das vorrangig ein Versicherungsgesetz war.
    Das Gesetz von 1969 liest sich — es ist ganz gut, das einmal in Erinnerung zu rufen — heute noch gut. Es heißt im § 1: Ziel ist es, einen hohen Beschäftigungsstand zu erzielen und aufrechtzuerhalten, die Beschäftigungsstruktur ständig zu verbessern und damit das Wachstum der Wirtschaft zu fördern.

    (Frau Beck-Oberdorf [GRÜNE]: Aha!)

    Die arbeitsmarktpolitische Zielsetzung ist im § 2 festgelegt: Weder Arbeitslosigkeit und unterwertige Beschäftigung noch ein Mangel an Arbeitskräften sollen eintreten oder fortdauern, die berufliche Beweglichkeit der Erwerbstätigen — nicht nur der Arbeitslosen — ist zu sichern und zu verbessern, nachteilige Folgen, die sich für die Erwerbstätigen aus der technischen Entwicklung oder aus wirtschaftlichen Strukturwandlungen ergeben, sind zu vermeiden oder auszugleichen usw. usf.
    In § 3 ist festgelegt, daß das alles im Rahmen der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung geschehen soll. Das ist dann der Punkt, wo man feststellen muß: Der Rahmen stimmt nicht. Man kann ja nicht verfehlte Wirtschafts- und Finanzpolitik mit den Mitteln aus der Bundesanstalt für Arbeit ausgleichen. — Auch da liegt ein Punkt.

    (Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Unruh [GRÜNE])

    Die jetzigen Änderungen des Arbeitsförderungsgesetzes haben das auf keinen Fall verbessert, sondern verschlechtert.
    Ich kann Ihnen nur einige Beispiele dafür nennen, wie dies kontinuierlich weitergeht. Man ist gespannt, wie das in den nächsten Jahren dann mit der zu erwartenden 10. Novelle — wir haben das ja soeben schon gehört — weitergeht. Sie haben das Übergangsgeld gekürzt. Die Leistungsempfänger sind bei der Beitragsbemessung für die Rentenversicherung schlechtergestellt worden. Die Sperrzeitenregelung wurde verschärft. Mit der 8. Novelle haben Sie lupenreine Bundesaufgaben der Bundesanstalt für Arbeit übertragen.

    (Dr. Blüm [CDU/CSU]: Und das Arbeitslosengeld verlängert!)

    Mit der 9. Novelle, mit dem Abbau von Instrumenten und Leistungen, wollen Sie einen vorläufigen Schlußpunkt setzen. Hier stellt sich die Frage: Was wollen Sie eigentlich mit der 10. Novelle noch weiter an Sozialabbau vornehmen?
    Die 9. Novelle ist dazu angetan, aktive Arbeitsmarktpolitik überhaupt zu verhindern. Es bleibt hier die bloße Verwaltung der Arbeitslosigkeit. Die Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Sachkostenerstattung bei Qualifizierungsmaßnahmen wird verheerende Folgen haben. Das hat die Anhörung im Ausschuß — wir haben das soeben schon gehört — mehrfach deutlich gemacht. Die Gewerkschaften nennen das einen Einschnitt in arbeitsmarktpolitische Dinge, der unvertretbar ist; damit werde Kontinuität überhaupt verhindert. Der Willkür wird hier Tür und Tor geöffnet.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Selbst die Arbeitgeber haben festgestellt, daß hier ein hoher Preis abverlangt wird. Daß bildungswillige Arbeitnehmer beim Vorliegen von gesetzlichen Voraussetzungen jetzt keinen Rechtsanspruch mehr haben, das halten sie für bedenklich. Das wird sogar in der letzten Ausgabe der Zeitschrift „Der Arbeitgeber" noch einmal bestätigt.
    Man spricht landauf, landab vom Arbeitskräftemangel — ich will gar nicht bestreiten, daß hier Defizite vorhanden sind — , und im gleichen Augenblick bauen Sie massenweise Bildungsmaßnahmen ab. Bildungswillige werden dann noch durch unzumutbare Bedingungen abgeschreckt. Diese falsche Politik, meine Herren und Damen, wird sich bitter, bitter rächen: sofort für die Betroffenen und später für die Gesellschaft. Das, was wir heute versäumen, wird sich morgen bitter rächen, und wir müssen das teuer reparieren.
    Für die 9. Novelle gibt es keine inhaltlich überzeugenden Argumente, es sei denn, daß Sie nur die finanziellen Gesichtspunkte herausstellen wollen. Man kann ja sehen: Der Finanzminister hat Regie geführt, weil nicht begriffen wird, daß Finanzpolitik Gestaltungsaufgabe sein muß. Kurzsichtig die Kasse zu hüten reicht für eine aktive Arbeitsmarktpolitik nicht aus. Ich unterstreiche noch einmal: Bildungsaufwand, der heute unterbleibt, wird sich später nur teuer nachholen lassen. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund des bevorstehenden europäischen Binnenmarktes. Alle Beteiligten wissen und sagen doch immer, daß nicht weniger Bildungsaufwand notwendig ist, sondern mehr, um unseren Standort Bundesrepublik weiterhin attraktiv zu halten.
    Der teilweise Entzug der ergänzenden Berufsausbildungsmaßnahmen — das will ich an dieser Stelle ganz besonders herausstreichen — trifft insbesondere wieder die Mädchen und belastet Familien mit geringem Einkommen unerträglich. Was hören wir doch alle für schöne familienpolitische Sonntagsreden von der Bundesregierung und von den Koalitionsfraktionen, und wenn es dann aktuell um konkrete Dinge geht, sieht es ganz anders aus. Die jungen Menschen werden aus dem Elternhaus vertrieben, auch wenn es finanziell noch so eng ist oder die Leistung entfällt.

    (Zustimmung der Abg. Frau Unruh [GRÜNE])

    Haben Sie eigentlich die Folgen bedacht? Ich hoffe, daß das nicht der Fall ist. Ich wage das jedenfalls zu bezweifeln.
    Nur noch eins: Sozialpolitisch absolut unverständlich sind auch die befürchteten Verschlechterungen der Förderung der beruflichen Eingliederung der be-
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    Frau Steinhauer
    nachteiligten und lernschwachen Jugendlichen. Schon in diesem Jahr ist es ja nur durch Druck der Politik und der Selbstverwaltung gelungen, die angelaufenen Maßnahmen überhaupt weiterzuführen oder neue anlaufen zu lassen. Nun erhalten Sonderschulrektoren schon Schreiben, in denen angekündigt wird, daß die bewährten Lehrgänge — hier sind Internatslehrgänge unbedingt notwendig, damit diese lernschwachen und behinderten Schüler einmal aus dem häuslichen Milieu herauskommen — durch Lehrgänge an Sonderschulen abgelöst werden sollen, und zwar aus rein fiskalischen Gründen. Hauptsache billig. Eine wahrhaft soziale Politik! Und später klagt man dann über die mangelnde Arbeitswilligkeit der Jugendlichen.
    Gerade diese Jugendlichen benötigen nach wie vor unsere Hilfe. Sie haben sonst keine Möglichkeit, sich überhaupt in der Arbeitswelt zu bewähren, und zwar auch dann, wenn sich der Ausbildungsstellenmarkt entspannt.

    (Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Unruh [GRÜNE])

    Die Höchstförderung für Einarbeitungszuschüsse wird gekürzt, d. h. leistungsbeeinträchtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Langzeitarbeitslose werden von diesem Gesetz in besonderem Maße betroffen sein. Das gleiche gilt für die Eingliederungsbeihilfe. Die Herabsetzung dieser Zuschüsse trifft insbesondere — auch wenn Sie das anders sehen; das ist nämlich auch nur eine Kann-Leistung, die Sie einräumen — die Frauen. Der Willkür sind durch die Kann-Leistung, bei der es um Ermessen geht, Tür und Tor geöffnet.
    All diese Einschränkungen sind nicht nur bildungs-, arbeitsmarkt- und strukturpolitisch verfehlt, sondern auch aus sozialen Gründen unvertretbar. Ich erinnere erneut an die arbeitsmarktpolitische Zielsetzung des Arbeitsförderungsgesetzes. Sinn und Zweck soll es sein, Arbeitslose, deren Unterbringung unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes erschwert ist, beruflich einzugliedern. Gegen diese Zielsetzung verstoßen Sie mit der Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes ganz eklatant. Tendenz in der Arbeitsförderung ist offensichtlich auf der ganzen Linie: Sparen und Rechtsunsicherheit, und das bei über 2 Millionen Arbeitslosen.
    Die Arbeitsförderungsgesetznovelle wird von allen gesellschaftlichen Gruppen, von den Sozialverbänden über die Kirchen und Gewerkschaften bis zu den Arbeitgebern, abgelehnt. Die SPD schließt sich dieser Bewertung mit Nachdruck an.

    (Beifall bei der SPD)