Rede von
Hans A.
Engelhard
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An diesem Entwurf, der uns heute hier zusammengeführt hat, ist deutlich geworden, daß auch in einem System, das auf Sorgfalt und Ordnung — den guten Willen auch des Gesetzgebers eingeschlossen — bedacht ist, Fehler gemacht werden, Fehler in diesem Fall in einem ungemein sensiblen Bereich. Aber es ist auch deutlich geworden, daß nicht nur die Fähigkeit, sondern auch der Wille und die Möglichkeit bestehen, gemachte Fehler binnen einer sehr absehbaren Zeit zu korrigieren.
Als das Strafverfahrensänderungsgesetz am 1. April 1987 in Kraft trat, ging — verständlicherweise — zunächst eine Reihe von Monaten ins Land, bis der betroffene Personenkreis überhaupt Kenntnis von dem erhielt, was sich in dieser Gesetzesänderung getan hatte. Die Blindenverbände sind dann sofort tätig geworden. Wir haben uns am 16. Juni 1987 im Bundesministerium der Justiz zusammengesetzt. Ich habe bei dieser Gelegenheit gesagt, daß ich mit großem Nachdruck und auch mit Beschleunigung alles, aber auch alles tun werde, um hier eine Korrektur herbeizuführen.
Daß es jetzt nicht noch schneller gegangen ist, liegt daran, daß wir aus verständlichem und gutem Grund bemüht waren, nun auch mit den Verbänden der Gehörlosen und Stummen Kontakt aufzunehmen, um sie einzubeziehen, mit ihnen zu sprechen und ihre Wünsche zu kennen. So ist es hier jetzt auch geschehen.
Ich möchte dem Rechtsausschuß und seinen Mitgliedern danken, daß, sobald diese Abstimmungen mit den Verbänden vorgenommen waren und wir eine Formulierungshilfe gefertigt hatten, die Sache sofort
auf die Tagesordnung kam, beraten und einstimmig verabschiedet wurde, so daß heute abend — wie ich meine — Gelegenheit sein wird, auch hier zu einem einstimmigen Votum zu kommen.
Besten Dank.