Plenarprotokoll 11/25
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
25. Sitzung
Bonn, Freitag, den 11. September 1987
Inhalt:
Fortsetzung der ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1988 (Haushaltsgesetz 1988) (Drucksache 11/700)
in Verbindung mit
Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Der Finanzplan des Bundes 1987 bis 1991 (Drucksache 11/701)
Dreßler SPD 1667 B
Fuchtel CDU/CSU 1671 C
Frau Unruh GRÜNE 1673 B
Mischnick FDP 1675 A
Dr. Blüm, Bundesminister BMA 1678 D
Jaunich SPD 1685 A
Dr. Hoffacker CDU/CSU 1687 D
Frau Krieger GRÜNE 1690D
Frau Dr. Niehuis SPD 1693 A Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister
BMJFFG 1695 A
Cronenberg (Arnsberg) FDP 1699 C
Dr. Spöri SPD 1700D
Frau Vennegerts GRÜNE 1702 D
Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 1704 B
Frau Simonis SPD 1708 C
Nächste Sitzung 1712 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1713* A
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen 1713* C
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. September 1987 1667
25. Sitzung
Bonn, den 11. September 1987
Beginn: 9.00 Uhr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Antretter * 11. 9.
Bahr 11. 9.
Bamberg 11. 9.
Frau Beck-Oberdorf 11. 9.
Dr. Biedenkopf 11. 9.
Böhm (Melsungen) ** 11. 9.
Brandt 11. 9.
Büchner (Speyer) ' 11. 9.
Dr. von Bülow 11. 9.
Catenhusen 11. 9.
Duve 11. 9.
Eigen 11. 9.
Erler 11. 9.
Dr. Feldmann * 11. 9.
Gattermann 11. 9.
Frau Dr. Götte 11. 9.
Dr. Götz 11. 9.
Großmann 11. 9.
Dr. Hauchler 11. 9.
Freiherr Heereman von Zuydtwyck 11. 9.
Frau Dr. Hellwig 11. 9.
Hiller (Lübeck) 11. 9.
Hoppe 11. 9.
Hoss 11. 9.
Irmer 11. 9.
Jansen 11. 9.
Jung (Lörrach) 11. 9.
Kiechle 11. 9.
Kirschner 11. 9.
Kroll-Schlüter 11. 9.
Dr. Kunz (Weiden) 11. 9.
Lohmann (Witten) 11. 9.
Frau Luuk * 11. 9.
Dr. Mertens (Bottrop) 11. 9.
Meyer 11. 9.
Mitzscherling 11. 9.
Müller (Düsseldorf) 11. 9.
Müller (Wesseling) 11. 9.
Niegel * 11. 9.
Niggemeier 11. 9.
Oostergetelo 11. 9.
Rawe 11. 9.
Reddemann ** 11. 9.
Frau Renger 11. 9.
Repnik 11. 9.
Reuschenbach 11. 9.
Rixe 11. 9.
Schäfer (Mainz) 11. 9.
Dr. Scheer * 11. 9.
Frau Schilling 11. 9.
Schluckebier 11. 9.
Schmidt (München) ** 11. 9.
Frau Schmidt (Nürnberg) 11. 9.
von Schmude ** 11. 9.
Schröer (Mülheim) 11. 9.
Dr. Sperling 11. 9.
Tietjen 11. 9.
Volmer 11. 9.
Vosen 11. 9.
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Warrikoff 11. 9.
Dr. Wieczorek 11. 9.
Wieczorek (Duisburg) 11. 9.
Frau Wieczorek-Zeul 11. 9.
Wissmann 11. 9.
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat m seiner 578. Sitzung am 26. Juni 1987 gemäß Artikel 94 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht zum Richter des Bundesverfassungsgerichts
Herr Professor Dr. Dieter Grimm, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bielefeld, als Nachfolger für den Richter des Bundesverfassungsgerichts Professor Dr. Konrad Hesse
in den Ersten Senat gewählt.
Der Bundesrat hat in seiner 578. Sitzung am 26. Juni 1987 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen:
Gesetz über die sechzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
(Sechzehntes Anpassungsgesetz-KOV - 16. AnpG-KOV)
Gesetz zur Verlängerung des Versicherungsschutzes bei Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit
Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt:
Der Bundesrat begrüßt die Verlängerung der Bezugsfrist für Kurzarbeitergeld in der Stahlindustrie. Er bedauert jedoch, daß der Bundestag der Forderung des Bundesrates in seiner Stellungnahme vom 3. April 1987 zur Einbeziehung der Schiffbauindustrie nicht gefolgt ist. Die Lage in der Schiffbauindustrie gleicht der in der Stahlindustrie. Mit Sorge beobachtet der Bundesrat, daß die mangelhafte Absatzlage sowie wettbewerbsverzerrende Subventionen in anderen Staaten Tausende von Arbeitsplätzen in der Schiffbauindustrie gefährden.
Er bittet die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, daß der Geltungsbereich der Ausnahmeregelung über einen verlängerten Bezug von Kurzarbeitergeld auf die Betriebe der Schiffbauindustrie im Sinne der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft über Beihilfen für den Schiffbau im 8. Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes ausgeweitet wird.
Die Einbeziehung ist weiterhin erforderlich, um den strukturellen Anpassungsprozeß im Schiffbau mit den Mitteln des Arbeitsförderungsgesetzes sozialpolitisch wirksam unterstützen zu können. Die Dringlichkeit derartiger Anpassungshilfen für die Schiffbauindustrie wie für die Stahlindustrie ist auch durch das Gesetz über die Finanzhilfen des Bundes nach Art. 104a Abs. 4 des Grundgesetzes an die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg zum Ausdruck gebracht worden.
Der Bundesrat hat in seiner 579. Sitzung vom 10. Juli 1987 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen:
1714* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. September 1987
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Neuorganisation der Marktordnungsstellen
Gesetz über Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921 (Kindererziehungsleistungs-Gesetz — KLG)
Gesetz zur Verlängerung von Auslaufzeiten in der Montan-Mitbestimmung
Gesetz zur dauerhaften sozialen Verbesserung der Wohnungssituation im Land Berlin
Achtes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und sechstes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1987 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1987 — BBVAnpG 87)
Achtes Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
Gesetz zu dem Vertrag vom 30. April 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ungarischen Volksrepublik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. Oktober 1985 zur Errichtung der Multilateralen Investitions-Garantie-Agentur (MIGA-Übereinkommen)
Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Steuersenkungs-Erweiterungsgesetz 1988 — StSenkErwG 1988)
Gesetz zur Änderung des Dritten Verstromungsgesetzes
Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt:
a) Zum Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Steuersenkungs-Erweiterungsgesetz 1988 — StSenkErwG 1988)
Der Bundesrat bedauert, daß die Bundesregierung die Ergänzungsvorschläge des Bundesrates im Rahmen dieses Gesetzesvorhabens nicht aufgegriffen hat.
Der Bundesrat hatte bereits im Zusammenhang mit dem Steuersenkungsgesetz 1986/88 den Wunsch geäußert, die Lebensaltersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern von 16 auf 18 Jahre anzuheben. Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, daß zumindest dieser Vorschlag hätte realisiert werden können, ohne die notwendigen steuersystematischen und haushaltspolitischen Gesichtspunkte zu vernachlässigen.
Der Bundesrat erwartet, daß die Bundesregierung die angekündigte Prüfung nunmehr unverzüglich vorantreibt und von sich aus eine entsprechende gesetzliche Regelung vorlegt.
b) Zum Gesetz zur Änderung des Dritten Verstromungsgesetzes
Der Bundesrat billigt die in dem Gesetz vorgesehene Erhöhung des Kreditrahmens für den Ausgleichsfonds, um in Verbindung mit der zum 1. Juni 1987 vorgenommenen Erhöhung der Ausgleichsabgabe 1987 auf 7,5 % die Erfüllung bestehender Rechtsansprüche an den Fonds zu gewährleisten. Der Bundesrat hält allerdings die Entwicklung des Mittelbedarfs des Fonds, wie sie
sich aufgrund der derzeitigen Zuschußregelung des Dritten Verstromungsgesetzes seit 1986 als Folge des Ölpreisverfalls ergeben hat, und die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Mehrbelastungen für die Stromverbraucher sachlich für nicht vertretbar.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bei der Neuregelung der Strukturelemente des Kohlepfennigs einschließlich seiner Berechnungsmethode zu gewährleisten, daß einerseits die Hilfen in wirtschaftlich vertretbaren Grenzen gehalten werden, zum anderen zugleich regional einseitige Belastungen abgebaut werden. Er sieht dabei einen unverzichtbaren Zusammenhang mit einer Anschlußregelung für den Jahrhundertvertrag ab 1995.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die entsprechenden Verhandlungen mit den Betroffenen so zu führen, daß die Neuregelung ab 1988 in Kraft treten kann.
Der Bundesrat weist außerdem darauf hin, daß die längerfristige Sicherung des Einsatzes deutscher Steinkohle nur bei Wiederherstellung des länderübergreifenden energiepolitischen Grundkonsenses über die gleichzeitige Nutzung von Kohle und Kernenergie möglich ist. Die hohen Kosten für die Erhaltung des deutschen Steinkohlebergbaus sind volkswirtschaftlich nur tragbar, wenn zum Ausgleich die Kostenvorteile der Kernenergie genutzt werden können.
Die Fraktion DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 30. Juli 1987 mitgeteilt, daß sie den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Umwelt-Grundrechts, Drucksache 11/604, zurückzieht.
Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehenden Vorlagen absieht:
Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union über den zweiten Teil der 32. ordentlichen Sitzungsperiode der Westeuropäischen Union vom 1. bis 4. Dezember 1986 in Pans (Drucksachen 10/6756, 11/138 Nr. 1.12)
Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung über die Plenarsitzungen der Nordatlantischen Versammlung am 17. und 18. November 1986 in Istanbul (Türkei) (Drucksache 10/6758, 11/138 Nr. 1.13)
Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung nachstehender Vorlage abgesehen hat:
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EGKS, EWG, EURATOM) Nr. 300/76 zur Festlegung der Gruppen der Empfänger, der Bedingungen für die Gewährung und der Sätze der Vergütungen, die den im Schichtdienst arbeitenden Beamten gewährt werden können (Drucksache 11/138 Nr. 3.4)
Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung nachstehender EG-Vorlagen, die ihm mit Sammeldrucksache 11/138 überwiesen wurden, abgesehen hat:
Drucksache 11/138 Nummern 3.132, 3.133, 3.134, 3.135