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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/95 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 95. Sitzung Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1984 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 6955 A Absetzung der Punkte 17 und 30 von der Tagesordnung 6955 B Änderung der Überweisung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Altölgesetzes — Drucksache 10/1435 — an Ausschüsse 6955 B Aktuelle Stunde betr. die türkischen Militäroperationen gegen die Kurden und die Rolle der NATO-Verteidigungshilfe der Bundesrepublik Deutschland Schneider (Berlin) GRÜNE 6955 C Dr. Pohlmeier CDU/CSU 6956 B Frau Huber SPD 6957 B Schäfer (Mainz) FDP 6958 A Jungmann SPD 6958 D Dr.-Ing. Oldenstädt CDU/CSU 6959 D Duve SPD 6960 D Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU . . 6961 C Möllemann, Staatsminister AA 6962 B Frau Luuk SPD 6964 A Jäger (Wangen) CDU/CSU 6964 D Schneider (Berlin) GRÜNE 6965 C Schwarz CDU/CSU 6966 B Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Burgmann und der Fraktion DIE GRÜNEN Umweltfreundliche Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland hier: Allgemeine Fragen — Drucksachen 10/1382, 10/1774 — Erklärungen nach § 31 GO Schäfer (Offenburg) SPD 6967 B Burgmann GRÜNE 6968 A Namentliche Abstimmung 6968 C Ergebnis der Abstimmung 6978 D Beratung der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses zu der Verfassungsstreitsache 2 BvE 2/84 — Organklage der Bundespartei DIE GRÜNEN betreffend das Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 22. Dezember 1983 — Drucksache 10/2171 — 6968 D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes und der gesetzlichen Rentenversichrung (Arbeitsförderungs- und Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) — Drucksache 10/2176 — Müller (Remscheid) CDU/CSU 6969 A Heyenn SPD 6972 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1984 Cronenberg (Arnsberg) FDP . . . 6976 A, 6992 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 6989 C, 6980 B Frau Potthast GRÜNE 6984 A Glombig SPD 6986 A Weinhofer SPD 6991 A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes — Drucksache 10/1863 — 6993 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 13. März 1984 zur Änderung der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften bezüglich Grönlands — Drucksache 10/2120 — 6993 C Nächste Sitzung 6993 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6995* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6995* B Anlage 3 Anpassung der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes an die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure MdlAnfr 3 19.10.84 Drs 10/2163 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 6995* D Anlage 4 Künftige Aufgaben von Staatsminister Möllemann MdlAnfr 10 19.10.84 Drs 10/2163 Frau Fuchs (Köln) SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 6996* A Anlage 5 Volkswirtschaftlicher Nutzen einer Wiederaufarbeitungsanlage MdlAnfr 55 19.10.84 Drs 10/2163 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 6996* B Anlage 6 Mittel des DEG-Sonderfonds; Vergütung an DEG-Mitarbeiter aus DEG-Geschäften neben dem Engagement bei Entwicklungsbanken MdlAnfr 64, 65 19.10.84 Drs 10/2163 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Dr. Köhler BMZ . . . 6996* B Anlage 7 Abführung der Vergütungen für Aufsichtsratstätigkeiten bei Entwicklungsbanken an den DEG-Sonderfonds; Vergütungen aus dem DEG-Sonderfonds von 1980 bis 1983 MdlAnfr 66, 67 19.10.84 Drs 10/2163 Dr. Hauchler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Köhler BMZ . . . 6996* D Anlage 8 Vergütung an Mitarbeiter der Deutschen Entwicklungsgesellschaft für Aufsichtsratstätigkeiten bei Entwicklungsbanken aus dem DEG-Sonderfonds MdlAnfr 68, 69 19.10.84 Drs 10/2163 Toetemeyer SPD SchrAntw PStSekr Dr. Köhler BMZ . . . 6997* A Anlage 9 Einrichtung eines Sonderfonds der Deutschen Entwicklungsgesellschaft für Aufsichtsratsvergütungen aus dem Entwicklungsbankenengagement MdlAnfr 70 19.10.84 Drs 10/2163 Frau Luuk SPD SchrAntw PStSekr Dr. Köhler BMZ . . . 6997* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1984 6955 95. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1984 Beginn: 8.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens** 26. 10. Dr. Barzel 26. 10. Bastian 26. 10. Frau Beck-Oberdorf 26. 10. Ertl 26. 10. Eylmann 26. 10. Frau Gottwald 26. 10. Haar 26. 10. Handlos 26. 10. Dr. Hauff 26. 10. Hedrich 26. 10. Höffkes 26. 10. Kastning 26. 10. Frau Kelly 26. 10. Kroll-Schlüter 26. 10. Dr. Graf Lambsdorff 26. 10. Lenzer*** 26. 10. Dr. Mertens (Bottrop) 26. 10. Dr. Mertes (Gerolstein) 26. 10. Dr. Müller** 26. 10. Dr. Müller-Emmert 26. 10. Petersen 26. 10. Porzner 26. 10. Reddemann*** 26. 10. Reuschenbach 26. 10. Frau Roitzsch (Quickborn) 26. 10. Schmidt (Hamburg) 26. 10. Schröder (Hannover) 26. 10. Dr. Stark (Nürtingen) 26. 10. Graf Stauffenberg* 26. 10. Voigt (Sonthofen) 26. 10. Frau Dr. Vollmer 26. 10. Weiskirch (Olpe) 26. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Bundesbericht Forschung 1984 - Drucksache 10/1543 - zuständig: Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend) Haushaltsausschuß Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Anlagen zum Stenographischen Bericht Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 18. Oktober 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Agrarbericht 1984 - Drucksachen 10/980, 10/981 - Unterrichtung durch die Bundesregierung: Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1984 bis 1987 - Drucksache 10/1419 - Der Vorsitzende des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat mit Schreiben vom 19. Oktober 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für die Palästinaflüchtlinge (UNRWA) über Hilfsmaßnahmen der Flüchtlinge in den Nahostländern - KOM(84) 113 endg. - Drucksachen 10/1212 Nr. 7, 10/1278 - Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 18. Oktober 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage abgesehen hat: Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung von Arbeitskostenerhebungen im produzierenden Gewerbe, im Groß- und im Einzelhandel sowie im Bank- und im Versicherungsgewerbe - Drucksache 10/133 Nr. 7 - Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mit Schreiben vom 17. Oktober 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates über Maßnahmen zur Deckung des Ausgabenbedarfs des Haushaltsjahres 1984 in Anbetracht der völligen Ausschöpfung der eigenen Mittel - KOM(84) 250 endg. - Drucksache 10/1792 - Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/2163 Frage 3): Inwieweit werden die Vorschriften der neuen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen umgesetzt, und was unternimmt die Bundesregierung, um auch die Länder dazu zu veranlassen, das neue Recht in ihre Vergabebestimmungen aufzunehmen? Die ab 1. Januar 1985 in Kraft tretende „Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" hat zur Folge, daß zu den Richlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen (RBBau) neue Vertragsmuster für Ingenieure geschaffen und bestehende Ver- 6996* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1984 tragsmuster für Architekten und Ingenieure geändert werden müssen. Diese Vertragsmuster werden in Absprache mit den Finanzbauverwaltungen der Länder erarbeitet und bis zum Jahresende veröffentlicht sein. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wird den Ländern empfehlen, im Hinblick auf ein einheitliches Verwaltungshandeln für Landesbauten entsprechend zu verfahren. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage der Abgeordneten Frau Fuchs (Köln) (SPD) (Drucksache 10/2163 Frage 10): Deutet die Äußerung des verdienten Staatsministers im Auswärtigen Amt, Möllemann, das derzeitige Rentensystem sei nicht mehr finanzierbar und alle Menschen, die heute Geld verdienten, sollten sich zusätzlich durch eine private Versicherung absichern, darauf hin, daß ihm innerhalb der Bundesregierung ein neues Aufgabenfeld auf sozialpolitischem Gebiet zuwächst oder zuwachsen soll, und wenn nein, welche Aufgaben soll der Staatsminister künftig innerhalb der Bundesregierung wahrnehmen? Ihre Frage beantworte ich mit „Nein". Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 10/2163 Frage 55): Wie beurteilt die Bundesregierung den betriebs- und volkswirtschaftlichen Nutzen einer Wiederaufarbeitungsanlage? Der Einfluß einer Wiederaufarbeitungsanlage auf die regionale Wirtschaft, insbesondere in einer wirtschaftlich schwachen Region, wird sicher ganz erheblich sein. Von den derzeit geschätzten Gesamtkosten von über 4 Milliarden DM einer Wiederaufarbeitungsanlage wird ein erheblicher Teil in die regionale Wirtschaft fließen. Der Betrieb der Anlage wird direkt 1 600 bis 1 800 Dauerarbeitsplätze schaffen. In der Bauphase wird die Zahl der Arbeitsplätze mehr als doppelt so hoch sein. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Köhler auf die Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 10/2163 Fragen 64 und 65): Wieviel Mittel sind bisher insgesamt und in den Jahren 1980 bis 1983 in den bei der DEG (Deutsche Finanzierungsgesellschaft für Beteiligungen in Entwicklungsländern) angelegten Sonderfonds geflossen, der aus Mitteln gespeist wird, welche die DEG-Mitarbeiter für die Wahrnehmung der Aufsichtsratsmandate bei Entwicklungsbanken erhalten haben'? Sind Mitarbeitern der DEG auch aus anderen — als dem Engagement bei den Entwicklungsbanken — Geschäften der DEG Mittel zugeflossen, und wie wurde mit diesen verfahren? Zu Frage 64: Diese Frage kann nicht vollständig beantwortet werden. Der Grund liegt in der Konstruktion der DEG als GmbH. Nach dem GmbH-Gesetz § 52 in Verbindung mit § 111, Abs. 2 Aktiengesetz ist die Geschäftsführung nur dem Aufsichtsrat zur Auskunft verpflichtet. Ich kann Ihnen jedoch versichern, daß der Aufsichtsrat ordnungsgemäß unterrichtet worden ist und der Regelung zugestimmt hat. Zu Frage 65: Es gehört zu den Aufgaben der DEG, in den Aufsichtsratsgremien der von ihr mitfinanzierten Projektgesellschaften mitzuwirken. Außer an Entwicklungsbanken ist die DEG auch an gewerblichen Projektgesellschaften (Firmen) beteiligt. Für die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten bzw. die Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen zahlen eine Reihe von Projektgesellschaften und — entsprechend ihren Satzungen — den von der DEG entsandten Vertretern, wie den übrigen Mitgliedern dieser Aufsichtsräte, Vergütungen. Es ist ein Grundsatz der DEG, sich in Aufsichtsräten nur dann für Vergütungen auszusprechen, wenn das Unternehmen Gewinne erwirtschaftet. Die von der DEG in die Aufsichtsratsgremien einer Projektgesellschaft entsandten Vertreter führen sämtliche von ihnen bezogene Aufsichtsratsvergütungen an die DEG in einen Sonderfonds ab. Für alle Vergütungen besteht also dieselbe Regelung. Gemäß den geltenden Aufsichtsratsbeschlüssen leistet die DEG aus diesem Sonderfonds an Geschäftsführer und Mitarbeiter Zahlungen. Diese Zahlungen sind vertraglicher Bestandteil der ordentlichen Bezüge der Geschäftsführer und Mitarbeiter. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Köhler auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hauchler (SPD) (Drucksache 10/2163 Fragen 66 und 67): Sind alle Vergütungen, welche DEG-Mitarbeiter für die Wahrnehmung der Aufsichtsratsmandate bei Entwicklungsbanken zugeflossen sind, in den dafür bei der DEG eingerichteten Sonderfonds eingezahlt worden? Welche Beträge hat die Geschäftsführung der DEG aus dem bei der DEG angelegten Sonderfonds für Aufsichtsratsvergütungen aus dem Entwicklungsbankenengagement der DEG in den Jahren 1980 bis 1983 erhalten'? Zu Frage 66: Die von der DEG in die Aufsichtsgremien ihrer Projektgesellschaften (Firmen und Entwicklungsbanken) entsandten Vertreter führen aufgrund einzelvertraglicher Abmachung, sämtliche von ihnen Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1984 6997* bezogene Aufsichtsratsvergütungen an den bei der DEG eingerichteten Sonderfonds ab. Zu Frage 67: Nach dem GmbH-Gesetz § 52 in Verbindung mit § 111, Abs. 2 Aktiengesetz ist die Geschäftsführung nur dem Aufsichtsrat zur Auskunft verpflichtet. Deswegen können Beträge in diesem Fall nicht angegeben werden. Ich kann Ihnen jedoch soviel sagen, daß der Aufsichtsrat im Oktober 1977 die Höhe der Zuwendungen an die Geschäftsführer festgelegt und seitdem nicht geändert hat. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Köhler auf die Fragen des Abgeordneten Toetemeyer (SPD) (Drucksache 10/2163 Fragen 68 und 69): Wie viele Mitarbeiter haben aus dem bei der DEG angelegten Sonderfonds für Mittel aus der Wahrnehmung der Aufsichtsratstätigkeit bei Entwicklungsbanken eine Vergütung erhalten, und nach welchen „leistungsbezogenen Gesichtspunkten" wurden diese Mittel verteilt? Wie bewertet es die Bundesregierung, daß Mitarbeiter der DEG, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben ein volles Gehalt erhalten, aus Mitteln, welche im Rahmen der entwicklungspolitischen Aufgaben der DEG eingesetzt werden, ein erhebliches Zubrot verdienen? Zu Frage 68: Gemäß den Aufsichtsratsbeschlüssen aus den Jahren 1968 und 1977 erhalten Geschäftsführung und leitende Mitarbeiter, und nach einem weiteren Aufsichtsratsbeschluß vom Juni 1982 auch nicht-leitende Mitarbeiter, Zuwendungen aus dem Sonderfonds. Dabei hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung ermächtigt, die Höhe dieser Zuwendungen im Einzelfall für alle Mitarbeiter nach internen Leistungsgesichtspunkten festzusetzen. Hiervon ausgenommen ist die Höhe der Zuwendungen an die Geschäftsführer selbst, die der Aufsichtsrat in einem absoluten Betrag festgelegt hat. Zu Frage 69: Die Zahlungen, die die DEG an Geschäftsführer und Mitarbeiter aus diesem Sonderfonds leistet, sind vertraglicher Bestandteil der ordentlichen Bezüge. Diese Regelung, welcher der Aufsichtsrat zugestimmt hat, hält die Bundesregierung wegen ihrer Flexibilität und ihres Leistungsanreizes für besser als eine starre Gehaltsregelung. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Köhler auf die Frage der Abgeordneten Frau Luuk (SPD) (Drucksache 10/2163 Frage 70): Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der DEG ein Sonderfonds für Aufsichtsratsvergütungen aus dem Entwicklungsbankenengagement angelegt worden ist, und welche Konsequenzen sachlicher und personeller Art wird die Bundesregierung ziehen? Das Präsidium befaßte sich erstmals 1968 mit der Regelung des Sonderfonds. Ihm gehören der Aufsichtsratsvorsitzende sowie seine beiden Stellvertreter — einer von ihnen ist der Staatssekretär des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit — an. Der Aufsichtsrat hat sich dann wiederholt mit diesem Fragenkomplex befaßt und zum Beispiel im Oktober 1977 eine zusammenfassende Regelung hinsichtlich des Sonderfonds beschlossen. Ich bin überzeugt, daß der Aufsichtsrat auch in Zukunft in dieser Hinsicht seiner Aufsichtspflicht genügen wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat die Frau Abgeordnete Potthast.


Rede von Gabriele Potthast
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister Blüm, ich muß Ihnen meine Achtung aussprechen, tatsächlich. Alle Achtung!, kann ich da nur sagen. Alle Achtung, wie Sie sich stets aufs neue bemühen, Hosen, die Sie selbst zerrissen haben, und zwar ganz bewußt, so zu flicken, daß zumindest Sie immer notdürftig bekleidet herumlaufen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes und der gesetzlichen Rentenversicherung versuchen Sie j a auch gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe zu schlagen.

(Krizsan [GRÜNE]: Mit einer Hose!)

Einerseits gilt es ein riesiges Loch in der Rentenversicherung zu stopfen — entsprechend wollen Sie den Beitrag zur Rentenversicherung um 0,2 Prozentpunkte erhöhen —, andererseits trauen Sie sich aber nicht, die Beitragszahler endlos zu strapazieren — also senken Sie die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung um eben den prozentualen Anteil, um den die Rentenversicherungsbeiträge erhöht worden sind.

(Cronenberg [Arnsberg] [FDP]: Richtigerweise!)

— Ich komme gleich zur Bewertung, Herr Cronenberg.
Einerseits sehen Sie, daß die Langzeitarbeitslosigkeit gerade auch bei älteren Arbeitnehmern immer unerträglicher wird, und bieten genau dieser Gruppe, einer relativ winzigen Gruppe innerhalb der Arbeitslosen, einen Zuckerguß für Ihre bitteren Pillen an, verlängern also die Höchstdauer für den Bezug von Arbeitslosengeld um sechs Monate, andererseits darf diese Maßnahme den Bundeshaushalt nicht belasten. Flugs werden Einsparungen auf Kosten einer anderen Gruppe von Arbeitslosen gemacht, indem Sie nämlich die Sperrzeit bei der Arbeitslosenversicherung von acht auf zwölf Wochen verschärfen.
Was ist der Hintergrund dieser Maßnahme,

(Pohlmann [CDU/CSU]: Das ist ja Mengenlehre!)

— richtig! — und wie sind sie zu bewerten? Sie, Herr Blüm, haben mindestens ein Problem

(Zuruf von der CDU/CSU: Da sind noch mehr!)

— klar haben Sie noch mehr; das streitet niemand ab; bei der Politik können ja auch nur Probleme entstehen —, das so aussieht, daß sich nicht verheimlichen ließ, daß die Bundesanstalt für Arbeit einen Überschuß in Milliardenhöhe zu verzeichnen hat. Und das zu rechtfertigen, Herr Blüm, ist Ihr eigentliches Problem, das zu rechtfertigen vor dem Hintergrund der neuen Armut, einer neuen Armut, die Sie nicht zuletzt auch durch Ihre Haushaltsbegleitgesetze aus dem vorigen Jahr gnadenlos herbei geführt haben.

(Beifall des Abg. Krizsan [GRÜNE])

Herr Blüm, wenn Sie sich hierherstellen und behaupten, soziales Elend gebe es nicht, dann kann ich nur feststellen, daß Sie sich vom Alltag der Normalbürger bereits so weit entfernt haben, daß Sie soziales Elend nicht einmal mehr sehen. Denn mit Ihrem Ministergehalt können Sie auch gut Spargesetze beschließen, von denen Sie j a überhaupt nicht betroffen sind.

(Beifall bei den GRÜNEN — Zuruf von der CDU/CSU: Das ist nicht schön! Ihr nehmt das Geld doch auch!)

Milliardenüberschuß also angesichts, oder sollte ich nicht vielleicht sogar besser sagen: wegen der neuen Armut, die dadurch nämlich unter anderem entsteht, daß immer mehr Menschen arbeitslos werden, immer mehr Menschen langzeitarbeitslos werden und dann vom Arbeitslosengeld in die Arbeitslosenhilfe rutschen und last not least Sozialhilfeempfänger werden. Milliardenüberschuß also vor diesem Hintergrund einer neuen bzw. neu produzierten Armut, während mit Geldern, die Sie darüber hinaus den sozial Schwachen dieses Landes weggenommen haben, weiterhin Steuerentlastungsgesetze für Unternehmer finanziert werden.

(Kriszan [GRÜNE]: Richtig!)

Gerade ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen werden zu hoffnungslosen Sozialfällen; hoffnungslos deshalb, weil sie nicht erwarten können, mit 50 Jahren wieder einen Erwerbsarbeitsplatz zu finden. Ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in die Arbeitslosenhilfe abgedrängt werden, stehen vor dem Problem, ihr mühsam über 30 Jahre knallharter Knochenarbeit erworbenes Häuschen verkaufen zu müssen, einfach um sich ernähren zu können. Denn nur wer bedürftig ist, erhält Arbeitslosenhilfe; wer jedoch ein Eigenheim besitzt oder aber mindestens durchschnittlich verdienende enge Verwandte hat, bekommt nichts. Diesen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen geben Sie vor, damit zu helfen, daß Sie die Bezugsdauer für Arbeitslosengeld von 12 auf 18 Monate verlängern, sofern der Betroffene in den letzten sieben Jahren sechs Jahre beitragspflichtig gearbeitet hat.



Frau Potthast
So sehr ich diese kleine Erleichterung auch begrüße: Sie ist und bleibt nichts anderes als ein Trostpflästerchen, ein Tropfen auf den heißen Stein.

(Beifall des Abg. Krizsan [GRÜNE])

Sie verschieben das Problem nämlich ganz einfach um sechs Monate. Danach wird der 50jährige Arbeitslose nach wie vor mit dem Problem konfrontiert sein, in die Armut, ins gesellschaftliche Abseits fallen zu müssen. Denn ein 50jähriger — ich habe es vorhin schon erwähnt — hat, nachdem er sich in einem immer unmenschlicher werdenden Produktionsprozeß verschlissen hat, so gut wie keine Chance mehr, einen Erwerbsarbeitsplatz zu finden.
Um die Ursachen der Armut zu bekämpfen, bedarf es also grundsätzlicherer Maßnahmen, Maßnahmen, die in der Wirtschaftspolitik sofort eingeleitet werden müssen, wenn wir nicht wollen — aber wahrscheinlich stehen wir da ja auf einem anderen Standpunkt —, daß die Kluft zwischen Arm und Reich immer größer wird. Eine völlige Umstrukturierung des Erwerbstätigkeitssektors ist deshalb dringend geboten. Denn solange der Erwerbstätigkeitssektor die einzige Möglichkeit ist, gesellschaftlichen Reichtum einigermaßen umzuverteilen, muß dieser Erwerbstätigkeitssektor für alle zugänglich sein. Und wenn ich „alle" sage, dann meine ich nicht nur die derzeit registrierten 2,3 Millionen Arbeitslosen, sondern dann meine ich auch die sogenannte stille Reserve, also all die Leute, die sich überhaupt erst gar nicht mehr arbeitslos melden, weil sie die Hoffnung aufgegeben haben, auf dem Arbeitsmarkt noch einen Arbeitsplatz zu finden; darüber hinaus meine ich all jene, die aus dem Erwerbsleben auf Grund einer, wie ich schon häufig betont habe, Frauen benachteiligenden Familienideologie ausgegrenzt worden sind und weiterhin ausgegrenzt werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Soziales Elend wird nicht dadurch behoben, daß es gedehnt oder verwaltet wird. Radikale Arbeitszeitverkürzung ist hier also vonnöten, um alle Menschen in die Lage zu versetzen, am Erwerbsleben teilzunehmen und sich damit die eigene Existenz finanziell abzusichern.
Die Verlängerung der Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld von 12 auf 18 Monate für eine winzige Gruppe von Arbeitslosen ist, wie gesagt, nichts anderes als der Zuckerguß über der bitteren Pille des sozialen Elends und wird darüber hinaus noch mit der Verschärfung der Sperrzeiten von acht auf zwölf Wochen bei der Arbeitslosenversicherung erkauft, und zwar für all diejenigen, die, wie es so schön heißt, die Arbeitslosigkeit schuldhaft selbst herbeigeführt haben. Schuldhaftes Verhalten liegt aber — damit sage ich Ihnen wahrscheinlich auch nichts Neues — bereits bei einer eigenen Kündigung vor, wenn nicht ein zwingender Grund genannt werden kann. Zwingende Gründe, Herr Cronenberg, können aber häufig nicht bewiesen werden.
Damit sind wir bei dem eigentlichen Problem. Wir wissen, daß beispielsweise Streitigkeiten unter
Belegschaftsmitgliedern eines Betriebes das Arbeiten dort zur Hölle machen können. Schikanen — davon können unsere ausländischen Kolleginnen und Kollegen ein Lied singen — laufen meist derartig subtil, derartig fein ab, daß sie eben nicht bewiesen werden können. Sie verurteilen mit diesen Sperrfristen Leute, die unter einem unerträglichen Betriebsklima leiden, dazu, sich weiterhin terrorisieren zu lassen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, durch eine eigene Kündigung drei Monate lang keinen Pfennig zum Lebensunterhalt zur Verfügung zu haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Verlängerung der Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld kostet Geld. Die Sperrfristenverlängerung hilft Geld einsparen. So einfach ist das. Im Klartext heißt das: Hier wird die eine Gruppe von Arbeitslosen gegen eine andere Gruppe von Arbeitslosen ausgespielt.
Dieser Gesetzentwurf enthält aber noch mehr. Da ist die Anhebung der Beiträge für die Rentenversicherung um 0,2 % bei gleichzeitiger Senkung der Beiträge für die Arbeitslosenversicherung. Dahinter verbirgt sich nicht mehr und nicht weniger, als daß das Riesenloch in der Rentenversicherung einmal kurz notdürftig auf Kosten der Arbeitslosenversicherung gestopft wird. Die Bundesanstalt für Arbeit hat es ja. Im kommenden Jahr — die Spatzen pfeifen es inzwischen von den Dächern — fehlen der Rentenversicherung voraussichtlich 3 Milliarden DM. Anstatt die Zahlungsschwierigkeiten der Rentenversicherung grundsätzlich zu beheben, erweisen Sie sich hier — das ist vorhin auch schon mehrfach angesprochen worden — als großer Schieber, Herr Blüm. Ich habe mich immer gefragt, was für ein Gefühl man haben muß, wenn man Milliardenbeträge einmal kurz zwischen den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung hin- und herschiebt. Vielleicht können Sie mir das nach diesen großen Transaktionsübungen einmal sagen.
Im Gegensatz zu dem Hin- und Herschieben von Milliardenbeträgen zwischen der Arbeitslosenversicherung und der Rentenversicherung — einmal 0,2 % hoch, einmal 0,2 % herunter —, sind die Alternativen der GRÜNEN eine ehrliche Angelegenheit: Erstens. Die Bundesanstalt für Arbeit soll die Rentenversicherungsbeiträge für Arbeitslose sofort wieder bruttolohnbezogen an die Rentenversicherung auszahlen. Das zu erwartende Defizit im nächsten Jahr würde gar nicht erst entstehen können, hätten Sie nicht willkürlich die Beitragsbemessungsgrenze für die Arbeitslosen gesenkt. Wenn Sie diesen offensichtlichen Fehler rückgängig machen würden, könnte die Rentenversicherung mit einem Schlag über Mehreinnahmen von 5 Milliarden DM verfügen. Es ist überhaupt nicht einzusehen, daß die Rentenversicherung für die Lasten einer durch verfehlte wirtschaftspolitische Maßnahmen verschuldeten Massenerwerbslosigkeit aufkommen soll.

(Beifall des Abg. Krizsan [GRÜNE])




Frau Potthast
Zum zweiten fordern die GRÜNEN auch in diesem Jahr — wir werden in dieser Hinsicht sehr penetrant sein —

(Cronenberg [Arnsberg] [FDP]: Nicht nur da!)

die Erhöhung des Bundeszuschusses an die Rentenversicherung um 19 Milliarden DM. Der Bundeszuschuß für die aus den Rentenkassen finanzierten Fremdleistungen, d. h. für Leistungen, die nicht Leistungen der Alterssicherung sind, ist seit 1957 systematisch abgesenkt worden. Das heißt, seit 1957 sind die Rentner und Rentnerinnen um mehr als 200 Milliarden DM betrogen worden. Dieser Betrug an der Solidargemeinschaft muß ein Ende finden.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das glauben Sie doch selbst nicht!)

Das heute vorgelegte Gesetz ist. für uns nichts als ein Mosaiksteinchen in einer Politik, die sich als unsozial beschreiben lassen muß.
Ich bedanke mich.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Glombig.