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  • date_rangeDatum: 20. September 1978

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/103 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 103. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. September 1978 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer des Erdbebens im Kaiserreich Iran . . . 8109 A Anteilnahme am Tode, des Oberhauptes der katholischen Kirche Papst Paul VI . . . . 8109 B Glückwünsche für den neuen Papst Johannes Paul I 8109 B Nachruf auf den Abg. Dr. Staudt . . . 8109 B Eintritt des Abg. Nehm in den Deutschen Bundestag 8109 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Mattick, Wehner, Frau Funcke, Müller (Berlin), Dr. von Bismarck, Saxowski Glückwünsche zur Geburt eines Kindes der Abg. Frau Krone-Appuhn 8109 D Ausscheiden des Abg. Dr. Gruhl aus der Fraktion der CDU/CSU 8110 A Dank und Anerkennung für die Ausrichtung der 65. Interparlamentarischen Konferenz in Bonn vom 3. bis 14. September 1978 . . . 8110 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 8170 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 8110B Abwicklung der Tagesordnung 8111 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 8111 ] Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1979 (Haushaltsgesetz 1979) — Drucksache 8/2150 — in Verbindung mit Beratung des Finanzplans des Bundes 1978 bis 1982 — Drucksache 8/2151 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1979) — Drucksache 8/2100 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. September 1978 Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für Schwerbehinderte (Fünftes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) — Drucksache 8/2101 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes — Drucksache 8/2102 — Matthöfer, Bundesminister BMF . . . . 8114 A Dr. Häfele CDU/CSU 8124 C Westphal SPD 8130 D Frau Funcke FDP 8137 A Späth, Ministerpräsident des Landes Baden- Württemberg 8141 B Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär BMF . . 8146 D Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 8150 D Burger CDU/CSU 8156 B Glombig SPD 8158 B Cronenberg FDP 8161 D Frau Geier CDU/CSU 8163 B Frau Eilers (Bielefeld) SPD 8166 A Eimer (Fürth) FDP 8168 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/2112 — . . . . . . 8170 A Nächste Sitzung 8170 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 8171* A Anlage 2 Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes 8171* C Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates zum Einundzwanzigsten Gesetz über die Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte 8171* D Anlage 4 Stellungnahme des Bundesrates zum Zehnten Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes . . . 8172* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. September 1978 8109 103. Sitzung Bonn, den 20. September 1978 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 20. 9. Adams ' 22. 9. Dr. van Aerssen * 22. 9. Dr. Ahrens ** 22. 9. Dr. Aigner * 22. 9. Dr. Bangemann * 21. 9. Dr. Barzel 22. 9. Dr. Bayerl * 22. 9. Dr. Dregger 6. 10. Erhard (Bad Schwalbach) 21. 9. Dr. Eyrich 22. 9. Fellermaier * 22. 9. Dr. Früh * 20. 9. Hansen 29. 9. Hartmann 20. 9. von Hassel 20. 9. Hoffmann (Saarbrücken) ' 22. 9. Ibrügger * 6. 10. Dr. h. c. Kiesinger 22. 9. Kleinert 21. 9. Dr. Klepsch * 21. 9. Klinker * 21. 9. Dr.-Ing. Laermann 22. 9. Lange * 21. 9. Dr. Langner 20. 9. Lemmrich ** 20. 9. Lemp * 22. 9. Dr. Lenz (Bergstraße) 22. 9. Liedtke 20. 9. Lücker * 20. 9. Luster * 22. 9. Möhring 29. 9. Müller (Mülheim)* 21. 9. Müller (Wadern) * 21. 9. Nordlohne 29. 9. Peter 22. 9. Rosenthal 20. 9. Russe 22. 9. Sauer (Salzgitter) 29. 9. Saxowski 29. 9. Schmidthuber 22. 9. Schmidt (München) * 22. 9. Schmidt (Wattenscheid) 22. 9. Schreiber * 22. 9. Schulte (Unna) 22. 9. Dr. Schwencke (Nienburg) * 22. 9. Sieglerschmidt ** 22. 9. Dr. Starke (Franken) * 22. 9. Stücklen 22. 9. Vogel (Ennepetal) 20. 9. Voigt (Frankfurt) 20. 9. Frau Dr. Walz * 22. 9. Wawrzik * 22. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Wissmann 22. 9. Würtz * 22. 9. Ziegler 6. 10. Zink 22. 9. Anlage 2 Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes Zu Art. 1 Nr. 6 und 15 Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, angesichts des vorgesehenen Kumulierungsverbots zwischen Zuschüssen nach diesem Gesetz und der Investitionszulage oder der Förderung mit sonstigen Mitteln (vgl. Art. 1 Nr. 6 und 15) baldmöglichst Vorschläge zu unterbreiten, auf welche Weise die bisher bestehenden Präferenzvorsprünge des Zonenrandgebietes (Zuschüsse nach der Gemeinschaftsaufgabe) und Berlins mit dem Ziel erhalten bleiben, daß Umfang und Effektivität der Förderung der Wohnungsmodernisierung nicht eingeschränkt werden. Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates zum Einundzwanzigsten Gesetz über die Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung so- wie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte (Einundzwanzigstes Rentenanpassungsgesetz - 21. RAG) Der Bundesrat bedauert, daß es auch im Vermittlungsverfahren nicht möglich war, seine Vorschläge zur Beibehaltung des Prinzips der bruttolohnbezogenen dynamischen Rente durchzusetzen. Mit dem Beharren auf den systemfremden Maßnahmen im 21. Rentenanpassungsgesetz wird auf feste Grundlagen für die Berechnung und Steigerung der Renten verzichtet und damit das Kernstück der Rentenreform von 1957 aufgegeben. Der Bundesrat bekräftigt erneut seine Auffassung, daß eine Sanierung der Rentenfinanzen durch systemkonforme Maßnahmen möglich ist. Auch zum 10. Anpassungsgesetz - KOV - ist der Vermittlungsausschuß den Vorschlägen des Bundesrates nicht gefolgt. Der Bundesrat bedauert, daß von der bruttolohnbezogenen Anpassung der Kriegsopferrenten abgegangen worden ist. Auch vom Bundesrat vorgeschlagene weitere strukturelle Verbesserungen sind nicht berücksichtigt worden. 8172* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. September 1978 Der Bundesrat hält seine grundsätzlichen Bedenken gegen beide Gesetze aufrecht. Nachdem der Bundestag bereits in namentlicher Abstimmung mit Mehrheit Änderungen bei beiden Gesetzen abgelehnt hat, ist es dem Bundesrat angesichts der zur Zeit bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Bundestag nicht möglich, seine Auffassung im weiteren Gesetzgebungsverfahren durchzusetzen. Er sieht deshalb von einem Einspruch ab. Anlage 4 Stellungnahme des Bundesrates zum Zehnten Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Zehntes Anpassungsgesetz — KOV — 10. Anp-KOV) Der Bundesrat bedauert, daß es auch im Vermittlungsverfahren nicht möglich war, seine Vorschläge zur Beibehaltung des Prinzips der bruttolohnbezogenen dynamischen Rente durchzusetzen. Mit dem Beharren auf den systemfremden Maßnahmen im 21. Rentenanpassungsgesetz wird auf feste Grundlagen für die Berechnung und Steigerung der Renten verzichtet und damit das Kernstück der Rentenreform von 1957 aufgegeben. Der Bundesrat bekräftigt erneut seine Auffassung, daß eine Sanierung der Rentenfinanzen durch systemkonforme Maßnahmen möglich ist. Auch zum 10. Anpassungsgesetz — KOV — ist der Vermittlungsausschuß den Vorschlägen des Bundesrates nicht gefolgt. Der Bundesrat bedauert, daß von der bruttolohnbezogenen Anpassung der Kriegsopferrenten abgegangen worden ist. Auch vom Bundesrat vorgeschlagene weitere strukturelle Verbesserungen sind nicht berücksichtigt worden. Der Bundesrat hält seine grundsätzlichen Bedenken gegen beide Gesetze aufrecht. Nachdem der Bundestag bereits in namentlicher Abstimmung mit Mehrheit Änderungen bei beiden Gesetzen abgelehnt hat, ist es dem Bundesrat angesichts der zur Zeit bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Bundestag nicht möglich, seine Auffassung im weiteren Gesetzgebungsverfahren durchzusetzen. Er sieht deshalb von einem Einspruch ab.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär Böhme.


Rede von Dr. Rolf Böhme
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist mir eine Ehre, als Finanzstaatssekretär des Bundes heute auf den baden-württembergischen Ministerpräsidenten erwidern zu dürfen, dem ich hier zu seinem Einstand im Bundestag herzlich gratuliere.

(Beifall)

Und es ist mir eine besondere Freude, daß ich dies — erlauben Sie mir diese Bemerkung — als Badener gegenüber meinem schwäbischen Landsmann tun darf.

(Heiterkeit)

Dazu kann ich vielleicht zwei Vorbemerkungen machen.
Das erste, was den Bundesfinanzminister betrifft, zur Kenntnis der Psyche des Schwaben für die Umsatzsteuerneuverteilung: daß vor einer Einladung des Hauslehrers die Mutter zu den Kindern gesagt hat: „Ihr Kinder, esset die Ripple weg, daß der Hauslehrer nachher ans Kraut dran kann."

(Heiterkeit)

Als Badener habe ich großes Verständnis dafür und weiß, daß es den Schwaben sehr wehtut, Geld herzugeben, daß sie aber, wenn es dann tatsächlich geschehen ist, nicht mehr daran denken. Auch da gibt es eine Geschichte: Als nämlich die schwäbische
Bäuerin eingeladen hat und die Gäste sich genierten, ordentlich zuzugreifen, hat sie gesagt — auf
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. September 1.978 8147
Parl. Staatssekretär Dr. Böhme
Schwäbisch —: „Langet nur zu; was auf dem Tisch steht, isch scho verschmerzt."

(Anhaltende Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, nach diesem kurzen Ausflug in die baden-württembergischen Gefilde nun zu unserem harten Geschäft der Finanzpolitik. Sie haben soeben eine bemerkenswerte Ausführung schwäbischer

(Zuruf von der SPD: Schlitzohrigkeit!)

Finanzpolitikkunst — so muß ich sagen — erlebt. Ich möchte das, was hier gesagt worden ist, einmal zu unserer Situation und zu dem in Beziehung setzen, was an Vorschlägen vom Bundesrat hier auf den Tisch kommt. Herr Ministerpräsident, wenn Sie hier allerhand kluge finanzpolitische Erörterungen anstellen, müssen Sie sich auch fragen lassen, was eigentlich die Essenz dessen ist, was Sie hier vorschlagen. Es genügt nicht, mit irgendwelchen Zahlenspielen und netten Formulierungen das Parlament des Bundestages zu beeindrucken.
Ich möchte Ihnen einmal sagen, was Ihre Alternative ist, was, gemessen an dem Konzept der Bundesregierung, abgestimmt und vereinbart nach dem Weltwirtschaftsgipfel in Bonn,

(Lachen bei der CDU/CSU)

diese Stimme aus Baden-Württemberg und — entschuldigen Sie — wohl auch Provinz hier zu melden hat. Gegenüber dem, was auf dem Gipfel und später im Kabinett diskutiert worden ist, sind hier im wesentlichen drei Vorschläge gemacht worden. Es ist notwendig, sie gleich am Anfang einmal zu nennen.
Der erste Vorschlag, Herr Ministerpräsident, ist, daß Sie sich unter dem Stichwort der Reform des Kinderlastenausgleichs — man muß die Formulierung einmal hören: „Reform des Kinderlastenausgleichs"! — hier an dieses Pult begeben und sagen: Die Kinderfreibeträge müssen wieder eingeführt werden.

(Hört! Hört! bei der SPD)

Was dies ist, wurde vorhin schon von meinem Kollegen Heinz Westphal gesagt: Dies ist nichts anderes als eine im wahrsten Sinne des Wortes reaktionäre Politik.

(Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/ CSU)

Was 1975 — das ist erst einige Jahre her —

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Vorher sprach der Badener, jetzt spricht der Genosse!)

mit Zustimmung aller Parteien, der Kirchen, aller Wohlfahrtsverbände und Familienvereinigungen abgeschafft wurde, soll wiederkommen. Nichts zeigt eindringlicher als dieses Beispiel, in welche Richtung die Steuerpolitik der Union geht, einer Union, die nichts vergessen und nichts dazugelernt hat.

(Zurufe von der CDU/CSU: Ach du lieber Gott!)

Künftig soll es also nach christdemokratischem Wil-
len wieder so sein, daß der Familienlastenausgleich
vom Einkommen der Eltern abhängt und die Entlastung mit steigendem Einkommen progressiv ansteigt nach dem Motto: „Wer hat, dem wird gegeben".

(Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

Als zweites schlagen Sie im Grunde die Abschaffung der Gewerbesteuer vor. Ich werde darauf nachher noch näher eingehen, möchte aber jetzt schon sagen: Ich betrachte Ihre Vorschläge im Grunde als •einen Schlag gegen die Selbstverwaltung der Gemeinden, weil die Finanzautonomie der Gemeinden mit Ihren Vorschlägen beseitigt wird.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Zum dritten — das möchte ich auch vorwegnehmen — soll dieses „Konzept", nämlich die Wiedereinführung der Kinderfreibeträge und die Abschaffung der Gewerbesteuer, mit einer Anhebung der Mehrwertsteuer finanziert werden. Herr Ministerpräsident Späth, für die Tarifreform und zur Finanzierung sozial- und familienpolitischer Maßnahmen kann nach Ihrer Meinung die Mehrwertsteuererhöhung nicht eingesetzt werden, für eine massive steuerpolitische Umschichtung bei den Kinderfreibeträgen zugunsten der Großverdiener und zugunsten der Unternehmer durch die Abschaffung der Gewerbesteuer soll jedoch die Mehrwertsteuererhöhung herhalten. Eine solche Politik ist unsozial und ein Unrecht gegenüber den Arbeitnehmern und Rentnern in unserem Land.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Stark [Nürtingen] : Jetzt spricht der Genosse und nicht mehr der Badener! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Das ist nicht mehr so gut wie am Anfang!)

Sie haben vorhin gesagt, daß Sie bei dieser Finanzpolitik, bei diesem Paket, das in Wahrheit ein Steuer-, Sozial- und Innovationspaket darstellt, ein Konzept vermissen. Ich möchte Ihnen ein paar Punkte in die Erinnerung zurückrufen, wie wichtig dieses Paket gerade auch für ein Bundesland wie Baden-Württemberg ist, welches wie kein anderes Bundesland vom Export abhängig ist. Zum Konzept: Da ist zum ersten die Ausführung der Beschlüsse des Weltwirtschaftsgipfels zur Abwehr der weltweiten Störung des wirtschaftlichen Gleichgewichts. Dies ist wichtig für jedes Bundesland, besonders für Baden-Württemberg. Sie werden doch nicht die Berechtigung der Bundesregierung bestreiten, hier schnell und entschlossen zu handeln. Die Bundesrepublik setzt als erster Staat die Beschlüsse des Weltwirtschaftsgipfels vom 16. und 17. Juli 1978 in konkrete Maßnahmen um. Das Entlastungsvolumen beträgt über 12 Milliarden DM, d. h. wie beim Weltwirtschaftsgipfel vereinbart, etwa 1 % des Bruttosozialprodukts.
Zweitens enthält das Konzept mehr Steuergerechtigkeit durch Verbesserung des Steuersystems und mehr soziale Sicherheit durch Erweiterung des Mutterschutzes bei voller Arbeitsplatzgarantie, Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze und Erhöhung des Kindergeldes. In einer wirtschaftlich schwierigen Zeit erfolgt somit nicht ein Abbau, sondern ein



Parl. Staatssekretär Dr. Böhme
weiterer Ausbau unseres Sozialstaates. Alle diese Maßnahmen haben auch arbeitsmarktpolitische Auswirkungen. Dies gilt besonders für die schrittweise Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze:
Drittens. Die steuerlichen Maßnahmen führen zu einer Senkung der Steuerquote. Damit wird dem Pauschalurteil von der Überbesteuerung wirksam entgegengetreten, denn mit den Steuerentlastungen zum 1. Januar 1979 sinkt die Steuerquote im Jahre 1979 voraussichtlich auf 24 °/o. Wird das Kindergeld mit rund 1 % eingerechnet, so wird die Steuerquote 1979 auf dem Niveau der 50er und 60er Jahre liegen. Damit nimmt die Bundesrepublik bei der Steuerquote auch international einen Mittelplatz ein. Es besteht überhaupt kein Grund, die Steuerdebatte unter dem polemischen Stichwort „Überbesteuerung" heißlaufen zu lassen.
Ich habe hier die letzte Übersicht eines internationalen Vergleichs der Steuer- und Abgabenquote im Jahre 1976. Damals betrugen in der Bundesrepublik ,Deutschland Steuern und Abgaben 23,8 °/o, in Belgien 26,2 °/o, in Frankreich 24,3 °/o, in Großbritannien 29,0 °/o, in Osterreich etwa wie in der Bundesrepublik 23,6 %. Dies zeigt, was die Steuerquote angeht, daß die Bundesrepublik mit entsprechenden vergleichbaren Staaten gleichauf liegt, eine mittlere Position einnimmt, ja, sogar eine Position am unteren Ende.
Viertens. Durch die steuerlichen Maßnahmen wird zugleich die Struktur des Steuersystems verbessert. Trotz der konstant gebliebenen Steuerquote hat sich nämlich die Struktur unseres Steuersystems deutlich verändert. Das Verhältnis der direkten zu den indirekten Steuern hat sich von einer PariSituation Anfang der 50er Jahre auf ein Verhältnis von 60 % direkten zu 40 % indirekten Steuern im Jahre 1978 verändert. Dieser Anstieg der direkten Steuern ist besonders auf die Entwicklung des Lohn-und Einkommensteueraufkommens zurückzuführen. Durch die Anhebung der Mehrwertsteuer bei gleichzeitiger Senkung der Lohn- und Einkommensteuer wird diese Entwicklung gebremst und das Verhältnis für die nächste Zukunft konstant gehalten. Gleichzeitig wird durch die Anhebung der Mehrwertsteuer das gesamte Steuer-, Sozial- und Innovationspaket im Haushalt finanziert.
Es ist nicht richtig, wenn die Umsatzsteuererhöhung mit einer Einzelmaßnahme verrechnet wird. Die Umsatzsteuererhöhung ist zur Finanzierung des ganzen Paketes notwendig, begrenzt dadurch das Haushaltsdefizit und trägt damit zur Entlastung des. Kapitalmarkts bei. Wer keine zusätzlichen Schulden machen will oder kann und gleichwohl Steuerentlastungen reklamiert, muß sagen, woher er das Geld nehmen will. Nur das ist eine verantwortliche Finanzpolitik, die wir der Öffentlichkeit und dem Bürger schuldig sind.

(Beifall bei der SPD)

Gegenüber diesem Konzept der Bundesregierung kann die CDU/CSU hier im Bundestag keine glaubwürdige Alternative auf den Tisch legen. Wie schon so oft in den letzten Jahren bietet die Opposition im Bundestag ein diffuses Bild. Sie fordert für jeden
etwas und betreibt damit ein Verwirrspiel in der Öffentlichkeit.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Was soll man denn anderes zu einer Opposition sagen, die trotz wochenlanger Debatte über die Steuern in der Öffentlichkeit bis heute nicht weiß, was sie will und wo es längs geht?

(Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Das müssen Sie sagen! — Zuruf von der CDU/CSU: Bei der Lohnsummensteuer!)

Die „klassische" Steuerentlastungspartei, die Helmut Kohl gestern in Berlin gesinnungstüchtig proklamiert hat, ist wieder einmal in Verzug. Ich kann nur sagen: eine schöne Klassik!
Aber diese Situation ist nicht neu; denn die „klassische" Steuerentlastungspartei hat sich in Wahrheit in der Vergangenheit um konkrete Steuerentlastungen für den Bürger gar nicht bemüht, sondern machte die Steuerpolitik zum Vehikel der Machtauseinandersetzung in unserem Staat. Frau Funcke hat weit in die Vergangenheit hinein ausgeholt. Ich möchte bei der jüngeren Vergangenheit bleiben und daran erinnern, daß die CDU/CSU in diesem Hohen Hause den gezielten Steuerentlastungsmaßnahmen, die letztes Jahr, also 1977, im Bundestag beschlossen worden sind, ihre Zustimmung versagt hat. Die CDU/CSU-Opposition hat 1977 in diesem Hause in dritter Lesung u. a. der Vervierfachung des Weihnachtsfreibetrages, der Erhöhung der Sonderausgabenhöchstbeträge, der Erhöhung des Grundfreibetrages,

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Hört! Hört!)

der Verbesserung der degressiven AfA für die
Wirtschaft, der Erleichterung bei der Gewerbesteuer
und bei der Lohnsummensteuer nicht zugestimmt

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Hört! Hört!)

und eine Kraftprobe im Vermittlungsausschuß gesucht. Immer, meine Damen und Herren, wenn es um mögliche Steuernachlässe für den Bürger, ging, hat sich die Opposition in diesem Parlament versagt. Ihre Worte entsprechen nicht den Taten. Wenn es zur Sache kam, blieben Sie immer bei Ihrem sterilen Nein.

(Zustimmung bei der SPD)

Nun haben die unionsregierten Länder — Herr Ministerpräsident Späth hat dies hier deutlich gemacht — ausgeführt, daß sie ein eigenes Steuerpaket vorlegen wollen. So heißt es und ist hier ausgeführt worden, daß es um eine Steuerreform gehe, die auch Sache der Länder sei. Dies wird natürlich nicht bestritten. Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang jedoch, daß eine einheitliche Haltung der CDU/CSU-Opposition im Bundestag bis heute nicht besteht und daß auch Kernforderungen des Bundesrates, Herr Ministerpräsident, in Ihren eigenen Reihen umstritten sind. So hat sich z. B. der CDU-Oberbürgermeister Rommel von Stuttgart vehement gegen die von Ihnen geforderte Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer gewandt.

(Zurufe von der CDU/CSU)




Parl. Staatssekretär Dr. Böhme
— Das sind die Tatsachen. Ebenso hat sich Herr Kollege Vogt von den Sozialausschüssen der CDU laut gegen die Wiedereinführung von Kinderfreibeträgen gewandt. Man kann gespannt sein — ich sage dies gar nicht ironisch —, ob Herr Vogt demnächst ebenso wie sein Kollege Blüm öffentlich Selbstkritik üben muß und damit wieder einmal beweist, was die Sozialausschüsse bei der CDU/CSU wert sind.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Sehr gut! — Zurufe von der CDU/CSU)

Läßt man jedoch diese uneinheitlichen Positionen der CDU/CSU außer acht und betrachtet isoliert die Vorschläge der unionsregierten Länder im Bundesrat, so wird das Bild nicht besser; denn diese Vorschläge sind deprimierend.
Zusammengefaßt muß man urteilen, daß diese Vorschläge verteilungspolitisch ungerecht, sozialpolitisch ein Rückschritt und im Hinblick auf die beabsichtigte Abschaffung der Gewerbesteuer ein Schlag gegen die Selbstverwaltung der Gemeinden sind.

(Beifall bei der SPD)

Diese Steuerpolitik des Bundesrats ist wahrhaft eine Konzentration nach rückwärts.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Sehr gut!)

Im einzelnen sehen die Vorschläge — Herr Ministerpräsident Späth hat dies vorgetragen — wie folgt aus: Wiedereinführung der Kinderfreibeträge mit einem Ausfall von sage und schreibe 4,5 Milliarden DM, Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer mit einem Steuerausfall von rund 2 Milliarden DM netto, Verzicht auf die Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen beim Gewerbeertrag mit einem Steuerausfall von rund 1,8 Milliarden DM.
Vorhin habe ich bereits einige Worte zur Wiedereinführung der Kinderfreibeträge gesagt. Die besondere Ungerechtigkeit der Wiedereinführung der Kinderfreibeträge wird deutlich, wenn für Steuerpflichtige in der Proportionalzone eine gleiche Entlastung, wie sie jetzt durch Kindergeld gegeben ist, durch Kinderfreibeträge ausgerechnet wird. Wir haben dies — hypothetisch — unternommen. Für einen Steuerpflichtigen . in der Proportionalzone müßten die Kinderfreibeträge pro Jahr folgende Höhe haben, wenn sie das von der Bundesregierung vorgesehene und angebotene Kindergeld erreichen sollen: für das erste Kind 2 727 DM, für das zweite Kind 5 494 DM, für das dritte und jedes weitere Kind 10 636 DM. Bei drei Kindern, meine Damen und Herren, müßte somit jährlich ein Kinderfreibetrag von insgesamt knapp 19 000 DM eingeräumt werden, um zu der monatlichen Entlastung, die heute dem normalen Arbeitnehmer gewährt ist, von 345 DM zu gelangen. Kinderfreibeträge in dieser Höhe brächten jedoch für den Großverdiener eine überhaupt nicht zu vertretende Entlastung.

(Zuruf von der CDU/CSU)

— Da gibt es gar keinen Zwischenruf! Das sind die Zahlen, das sind die Fakten.

(Beifall bei der SPD — Lachen bei der CDU/ CSU)

Diese Zahlen zeigen, daß die Wiedereinführung von Kinderfreibeträgen ein Weg in die falsche Richtung ist. Hierzu gibt es nur ein glattes Nein.

(Erneuter Beifall bei der SPD)

Diese klare Aussage gilt auch gegenüber der weiteren Forderung der unionsregierten Länder des Bundesrates nach einer zusätzlichen — ich betone: zusätzlichen — Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer bei gleichzeitiger Einschränkung der Zurechnung von Dauerschuldzinsen bei der Gewerbeertragsteuer.
Ich bin sehr dafür — Frau Kollegin Funcke hat das bereits angesprochen —, daß über das System der Gemeindefinanzen einmal grundsätzlich nachgedacht wird. Bei der Beurteilung, wie der Ausgleich für die beabsichtigte Abschaffung der Lohnsummensteuer geschaffen werden soll, haben wir die beste Gelegenheit dazu. Doch darum geht es im Moment nicht. Vielmehr geht es darum, daß durch eine isolierte Entscheidung, wie sie hier gefordert wird, der Realsteuercharakter der Gewerbe-
, steuer praktisch beseitigt würde. Übrig bliebe eine zweite Steuer auf den gewerblichen Gewinn, die neben der Einkommen- und Körperschaftsteuer schwer zu rechtfertigen wäre. Da die Gewerbesteuer die wichtigste selbständige Einnahmequelle der Gemeinden darstellt, wäre damit die Finanzautonomie der Gemeinden weitgehend beseitigt.
Außerdem — das muß man hinzufügen — würde bei einem Wegfall der Gewerbekapitalsteuer die Konjunkturabhängigkeit des Gewerbesteueraufkommens erheblich zunehmen. Die Gemeinden sind aber auf eine möglichst konjunkturunempfindliche Steuerquelle angewiesen, .um ihren Aufgaben, vor allem auf dem Gebiet der öffentlichen Investitionen, gerecht zu werden. Die Gemeinden sind der größte öffentliche Investor. In seiner Gemeinde erlebt der Bürger den Staat und nimmt täglich an der demokratischen Auseinandersetzung über die Gestaltung seiner Umwelt teil. Eine Abschaffung der Gewerbesteuer insgesamt, die Beseitigung des eigenen Einnahmerechts und damit das Ende der Finanzautonomie wären somit ein Schlag gegen die Selbstverwaltung an sich und nach der deutschen Tradition freier Selbstverwaltung der Gemeinden auch in ihrem Kern undemokratisch.
Nun versucht die Union im Bundesrat, die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer als eine Maßnahme zur steuerlichen Entlastung der Kleinbetriebe und des Mittelstandes darzustellen. Wie sehen aber die tatsächlichen Verhältnisse aus? Das Aufkommen aus der Gewerbekapitalsteuer beträgt im Rechnungsjahr 1978 rund 4 Milliarden DM. Belastet sind dadurch rund 500 000 Betriebe, das sind ein Drittel aller Unternehmungen in der Bundesrepublik. Rund 3,7 Milliarden DM davon werden von nur 120 000 Betrieben erbracht, d. h. — diese Zahl ist entscheidend —, rund 8 °/o der Betriebe erbringen rund 93 % des gesamten Aufkommens an der Gewerbekapitalsteuer.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Diese Zahlen belegen, daß die Gewerbekapitalsteuer nicht vom Mittelstand, sondern zur Haupt-



Parl. Staatssekretär Dr. Böhme
sache von den großen Betrieben erbracht wird. Diese Tatsache kann auch nicht überraschen, da die Kapitalintensität mit der Größe eines Unternehmens bekanntlich zunimmt. Mit diesen Zahlen wird aber auch deutlich, daß die Gewerbekapitalsteuer gerade von den Wirtschaftsbetrieben gezahlt wird, die die gemeindliche Infrastruktur am stärksten belasten und für die wegen ihrer Betriebsgröße von den Kommunen häufig gezielte Sondermaßnahmen getroffen werden müssen.

(Dr. Czaja [CDU/CSU] : Das stimmt doch nicht!)

und zwar unabhängig davon, ob ein Großbetrieb in einem Jahr einen hohen, einen niedrigen oder auch einmal gar keinen Gewinn erwirtschaftet.

(Zuruf von der CDU/CSU: Oder Verluste, Herr Kollege!)

Das ist das Prinzip der Äquivalenz.
Der letzte und ein wesentlicher Punkt der Anträge der unionsregierten Länder aus dem Bundesrat betrifft den Finanzausgleich. Hier sollen die Anteile aus der Umsatzsteuer, die 1978 32,5 % für die Länder betragen, wie folgt zu Lasten des Bundes erhöht werden: im Jahre 1979 um 2 v. H., im Jahre 1980 um 4 v. H. und in den Jahren 1981 und 1982 jeweils um 5 v. H. Diese Forderung muß vom Bund zurückgewiesen werden. Für die Neuregelung der Umsatzsteuerverteilung können nicht die Auswirkungen und Belastungsverschiebungen eines einzelnen Gesetzes maßgeblich sein, sondern hier gelten die Grundsätze der Verfassung in Art. 106 des Grundgesetzes, wonach von der Gesamtentwicklung aller laufenden Einnahmen und aller Ausgaben der Gebietskörperschaften auszugehen ist.
Diese Aussage ist kein Widerspruch gegen den vom Bund befürworteten Ausgleich für die betroffenen Gemeinden durch die beabsichtigte Abschaffung der Lohnsummensteuer. Hierzu hat die Bundesregierung ausgeführt, daß vor der Abschaffung der Lohnsummensteuer in Beratung mit den Bundesländern und mit den kommunalen Spitzenverbänden vorher übereinstimmende Lösungen für die finanzwirtschaftlichen Probleme gesucht werden, die sich für die betroffenen Gebietskörperschaften ergeben. Die Bundesregierung geht hier davon aus, die Abschaffung der Lohnsummensteuer nur so vorzunehmen, daß die gesamte Neuregelung mit der Ausgleichsregelung am 1. Januar 1980 in Kraft treten kann.
Hierauf richtet sich auch nicht der Antrag des Bundesrates, sondern dieser Antrag und auch die zusätzlichen Punkte gehen weit darüber hinaus und machen deutlich, daß es den unionsregierten Ländern und natürlich der CDU/CSU-Opposition im Bundestag im Grunde darum geht, den Bund finanziell handlungsunfähig zu machen. Die sozialliberale Koalition in Bonn soll finanziell so an die Wand gedrückt werden, daß ihr kein Spielraum mehr bleibt. Dies ist der politische Kern der Anträge aus dem Bundesrat, die einerseits zusätzlich Steuerverzicht fordern, andererseits dem Bund Steuermehreinnahmen nicht nur verweigern, sondern über die Umsatzsteuerverteilung Finanzmasse wegnehmen. Damit soll erreicht werden, daß der Bund zu Ausgabenkürzungen gezwungen wird, weil die Kreditfinanzierung natürlich — das wurde hier mehrfach er; wähnt — nicht überzogen werden darf. Ausgabenkürzungen bedeuten jedoch, daß die im Haushalt ausgewiesenen Leistungen und öffentlichen Investitionen gemindert werden müssen, z. B. die Ausgaben für Forschung und 'Entwicklung, die Hilfen bei der Gründung kleiner und mittlerer Unternehmen und der weite Bereich der Sozialleistungen; denn das Aufkommen an Steuern und Sozialabgaben bleibt nicht beim Staat.
Von 100 DM werden z. B. etwa 46 DM als sogenannte Transferleistungen an die Bürger weitergeleitet. Aus diesen Beträgen werden z. B. Renten gezahlt. Aus Steuermitteln werden Forschungsvorhaben finanziert oder wird Kindergeld gewährt. Zirka 50 DM von jedem Hundertmarkschein nimmt der Staat für sich in Anspruch, um Straßen, Schulen oder Krankenhäuser zu finanzieren, Verteidigungsmaterial zu beschaffen oder Arzneimittelrechnungen der Versicherten oder seiner Bediensteten zu bezahlen. Dies bedeutet aber, daß der Staat auch finanziell handlungsfähig bleiben muß, um seine Aufgaben zu erfüllen, insbesondere die sozialen Sicherungen zu finanzieren. Wer eine Diktatur der leeren Kassen fordert, wie dies immer von finanzpolitischen Sprechern der CDU/CSU verlangt wird, führt in Wahrheit einen Schlag gegen unseren Sozialstaat.

(Beifall bei der SPD)

Diese im Grunde poujadistische Haltung wird von Ihnen als mehr Freiheit für den einzelnen verbrämt, ist aber in Wahrheit eine Strangulation des Sozialstaates und eine Aushöhlung der finanziellen Handlungsfähigkeit unseres Gemeinwesens, die zur Sicherung der Vollbeschäftigung und des Arbeitsfriedens in unserem Lande erhalten bleiben muß.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Herr Bundesminister Dr. Ehrenberg.