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ID0802610500

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    Plenarprotokoll 8/26 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 26. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Mai 1977 Inhalt: Eintritt der Abg. Frau Dr. Riede (Oeffingen) und des Abg. Thüsing in den Deutschen Bundestag 1817 A Abwicklung der Tagesordnung . . . . 1817 B Absetzung der Punkte 6, 7 und 8 von der Tagesordnung 1817 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 1817 C Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 1817 D Begrüßung des Präsidenten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften . . . . 1819 A Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zu den Londoner Gipfeltreffen Schmidt, Bundeskanzler . . . . . . . 1819 A Strauß CDU/CSU . . . . . . . . . 1825 A Wehner SPD 1832 C Dr. Graf Lambsdorff FDP . . . . . . 1838 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Zwanzigsten Rentenanpassung und zur Verbesserung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (Zwanzigstes Rentenanpassungsgesetz) — Drucksache 8/165 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/351 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/337 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Dämpfung der Ausgabenentwicklung und zur Strukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz) — Drucksachen 8/166, 8/173 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/352 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/338 — in Verbindung mit Zweite und Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Neuntes Anpassungsgesetz KOV) — Drucksache 8/167 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/353 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/339 — Franke CDU/CSU 1842 C, 1864 D Egert SPD 1853 C Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . . 1862 A Schmidt (Kempten) FDP . . . . . . . 1865 B, 1912C, 1919 D Dr. Blüm CDU/CSU 1873 A Glombig SPD 1876 A Cronenberg FDP 1880 C, 1905 A Schedl CDU/CSU 1884 D Urbaniak SPD 1887 D Hölscher FDP 1890 A, 1896 C Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 1891 D Kratz SPD - 1894 C Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 1899 B Kuhlwein SPD 1902 B Höpfinger CDU/CSU 1907 B Jaunich SPD 1909 D Burger CDU/CSU 1914 D Gansel SPD 1917 C Nächste Sitzung 1920 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 1921* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Mai 1977 1817 26. Sitzung Bonn, den 12. Mai 1977 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 13. 5. Dr. van Aerssen * 13. 5. Dr. Aigner * 13. 5. Alber * 13. 5. Bahr 12. 5. Dr. Bangemann * 13. 5. Dr. Bayerl * 13. 5. Frau Benedix 12. 5. Blumenfeld * 13. 5. Dr. Dregger 13. 5. Fellermaier * 13. 5. Flämig * 13. 5. Dr. Früh* 13. 5. Dr. Fuchs * 13. 5. Haase (Fürth) * 13. 5. Haberl 13. 5. Hoffmann (Saarbrücken) * 13. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 13. 5. Katzer 13. 5. Dr. Klepsch * 13. 5. Dr. h. c. Kiesinger 13. 5. Klinker ' 13. 5. Kunz (Berlin) * 13. 5. *) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Prof. Dr. Laermann 12. 5. Dr. Graf Lambsdorff 13.5. Lange * 13.5. Dr. Lenz (Bergstraße) 13.5. Lücker * 13. 5. Müller (Mülheim) * 13.5. Müller (Wadern) * 13. 5. Dr. Müller-Hermann * 13. 5. Pieroth 13. 5. Prof. Dr. Pinger 13. 5. Schmidt (München) * 13. 5. Schreiber * 13. 5. Schwabe * 13. 5. Dr. Schwörer * 13.5. Seefeld * 13. 5. Sieglerschmidt a 13. 5. Spitzmüller 12. 5. Dr. Starke (Franken) * 13. 5. Dr. Staudt 27. 5. Frau Steinhauer 27. 5. Frau Tübler 27. 5. Dr. Wallmann 12.5. Frau Dr. Walz * 13.5. Wawrzik * 13. 5. Frau Will-Feld 27. 5. Dr. Wörner 12. 5. von .Wrangel 13. 5. Würtz * 13. 5. Zeyer * 13. 5. Zywietz * 13. 5.
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    Rede von Hans-Eberhard Urbaniak


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Das war auch bitter notwendig, Kollege Blüm, denn es war sehr mäßig

    (Zuruf von der CDU/CSU: Schulmeister!)




    Urbaniak
    und kein guter Start für Sie in Hannover. Ich stelle das einmal für mich hier fest.
    Kollege Schedl, ich darf Ihnen hier sagen, daß sich Ihre Rede, was die sachlichen Passagen angeht, wohltuend von denen des Kollegen Franke unterscheidet. Ich glaube, Sie haben auch im Ausschuß zu einem sachlichen Klima beigetragen. Das kann ja auch einmal bei einem CSU-Abgeordneten passieren.

    (Heiterkeit — Schedl [CDU/CSU]: Wir sind alle so!)

    Bei einigen Punkten, das möchte ich Ihnen aber sagen, muß man der Opposition vorhalten, daß sie, wenn man sich die Anträge näher ansieht, eigentlich nicht weiß, was sie will, oder das Verpakkungsmaterial von Norbert Blüm einfach nicht ausreicht; es ist ja heute schiefgegangen.

    (Lachen bei der CDU/CSU)

    Der Krankenversicherungsbeitrag der Rentner — Ihre 2,6- und 4%-Aktion — bringt auf Dauer gesehen eine erhebliche Einschränkung der Nettoverfügbarkeit der Rentner, die Sie höchstwahrscheinlich überhaupt nicht bedacht haben. Zweitens, Kollege Schedl: Die Arbeit der Bundesregierung, die Sie mit Propaganda abgetan haben, hat doch ein Konzept zur Konsolidierung erarbeitet, das — genauso wie die gründliche und schnelle Arbeit des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — nicht nur die Anerkennung herausfordert, sondern Respekt von uns allen. Hier hat Ehrenberg mit seinen Mannen wirklich schnell etwas sehr Gutes zustande gebracht. Das sollte man trotz unterschiedlicher parteipolitischer Positionen nicht gering einschätzen, meine Damen und Herren.
    Ein Weiteres, Herr Kollege Schedl. Die absoluten Arbeitslosenzahlen sind draußen im Lande Gott sei Dank rückläufig und sie werden weiter rückläufig bleiben. Darüber sind wir alle sehr froh. Die Aktivitäten der Bundesregierung sind ja auch darauf ausgerichtet, die Zahl der Arbeitslosen so schnell wie möglich zu senken.
    Die Koalitionsfraktionen haben in allen Fragen zur Konsolidierung der Rentenfinanzen wichtige Punkte der Regierungsvorlage unverändert gelassen. Wir haben uns in der Ausschußarbeit mit Schwergewicht darum bemüht, vor allen Dingen dem Gedanken der Beitragsgerechtigkeit verstärkt Geltung zu verschaffen. In diesem Punkt haben wir den Regierungsentwurf um neue Akzente bereichert. Die SPD-Fraktion sieht in diesen Änderungen echte sozialpolitische Verbesserungen. Wir haben dazu beigetragen, daß die Renten durch dieses Gesetz nicht nur sicherer, sondern auch sozial gerechter gestaltet werden. Das ist sehr wichtig.
    Ich habe mich mit ihren Anträgen auf den Drucksachen 8/374, 8/375 und 8/379 auseinanderzusetzen, die Änderungen auf diesem Felde herbeiführen sollen. Wir haben die ungerechtfertigte Doppelversorgung für Beamte bei den Leistungen der medizinischen Rehabilitation und bei der Anerkennung von Ersatz- und Ausfallzeiten abgebaut. Wir haben die sozialpolitisch nicht vertretbare Versicherungsberechtigung der Beamtenpensionäre eingeschränkt. Wir haben die durch nichts gerechtfertigte bessere Bewertung der Freiwilligenbeiträge gegenüber den Pflichtbeiträgen durch Streichung der zweijährigen Nachentrichtungsfrist beseitigt. Wir betrachten es auch als eine Verbesserung, daß die Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung künftig nur noch höchstens mit dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten bewertet werden. Nach Auffassung der SPD-Fraktion ist die bis heute gültige Bewertung in höchstem Maße ungerecht und auch verfassungsrechtlich bedenklich, denn sie führt im Ergebnis dazu, daß Lehrlinge Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichten müssen und dennoch während der Zeit ihrer Berufsausbildung geringere Rentenansprüche erwerben, als beispielsweise Akademiker, die während ihrer Ausbildung keinen Pfennig Beitrag an die Rentenversicherung entrichten. Die SPD-Fraktion anerkennt in dieser Frage ausdrücklich, daß die Unionsfraktion dieser Veränderung — das will ich zugeben — bezüglich der Bewertung von Ausbildungszeiten im Ausschuß zugestimmt hat. Im übrigen ist uns bewußt, daß die Schaffung von mehr Beitragsgerechtigkeit und der Entzug von Privilegien bei den Betroffenen als Benachteiligung empfunden werden kann. Dennoch vertrauen wir letztlich darauf, daß man einsieht, daß diese Maßnahmen im Rahmen der Konsolidierung notwendig sind.
    Zum Themenkomplex Beitragsgerechtigkeit gehört auch die Möglichkeit der freiwilligen Aufstokkung von Pflichtbeiträgen. Wie Sie wissen — die Herren Kollegen Franke und Blüm haben es ja einige Male erwähnt —, haben wir das, was die Bundesregierung beabsichtigte, dann nach einer, wie ich meine, gründlichen Beratung gestrichen. Das bedeutet aber für die SPD-Fraktion keinen Verzicht auf die Aufstockung. Die Entscheidung soll lediglich bis zum 21. Anpassungsgesetz vertagt werden. Bis dahin muß nochmals geprüft werden, ob langfristig mit der Aufstockung Gefahren für die finanziellen Grundlagen der Rentenversicherung verbunden sind. Damit schauen wir schon auf die Beratungszeit in der nächsten Legislaturperiode, wo es dann um die Fragen geht, die sich aus dem Verfassungsurteil bezüglich der gleich hohen Versorgung von Witwen und Witwern in der Rentenversicherung ergeben. Wir haben hier also bereits ein Element berücksichtigt, das uns eine sehr sachliche und gründliche Prüfung sowohl der Einnahmen wie der Ausgaben im Bereich der Aufstockung bringt.
    Für die SPD-Fraktion besteht damit ein sachlicher und politischer Zusammenhang zwischen der Aufstockung und der freiwilligen Versicherung. Wir sind der Auffassung, daß gerechterweise den Pflichtversicherten die Aufstockung nicht verweigert werden kann, solange die freiwillig Versicherten völlig nach Belieben über die Höhe ihrer Beiträge entscheiden können und selbst dann Ansprüche auf dynamische Renten und beitragsunabhängige Leistungen erwerben können, wenn sie weder kontinuierliche noch einkommensgerechte Beiträge abführen. Auf der anderen Seite, meine Damen und Herren, sind genau dieselben längerfristigen Gefahren für die finanziellen Grundlagen der Rentenversicherung, die möglicherweise gegen die Aufstockung



    Urbaniak
    sprechen, auch mit der freiwilligen Versicherung verbunden. Die SPD-Fraktion könnte sich jedenfalls nicht damit abfinden, daß die Aufstockung mit dem Hinweis auf Finanzierungsprobleme unterbleibt, ohne daß diese Bedenken gleichzeitig auch Konsequenzen für die freiwillige Versicherung haben.

    (Zuruf von der SPD: Sehr wichtig!)

    Deswegen hält die SPD-Fraktion an ihrer Absicht fest, künftig die Leistungen aus freiwilligen Beiträgen, insbesondere die Rentendynamik, an strengere Voraussetzungen hinsichtlich der Kontinuität und der Einkommensgerechtigkeit zu binden. Diese Absicht hat sich auch in dem vorliegenden Entschließungsantrag des Ausschusses niedergeschlagen. Ich halte sehr viel von diesem Entschließungsantrag, und zwar im Gegensatz zu dem, was Sie, Herr Kollege Franke, gesagt haben: das wäre ja nur ein Papier. Wer Entschließungen des Ausschusses und dieses Hauses so behandelt, weiß nicht, wovon er redet.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Ein weiterer Antrag der CDU/CSU-Fraktion beschäftigt sich wohl mit § 113 AVG. Es ist der Antrag auf Drucksache 8/390. Er umfaßt' nur wenige Zeilen, aber eine sehr umfassende, auf vier DIN-A4-
    Seiten dargelegte Begründung. Wir haben den Verdacht, daß hier einfach von einer Verbandsstellungnahme abgeschrieben worden ist. Wir müssen erkennen, daß Sie bei Ihren Anträgen keine große Sorgfalt auf die logische Folge einer gesetzlichen Konsequenz verwendet haben. Das ist für die Opposition eine schlimme Sache. Ich stelle das hier nur fest.
    Der Änderungsantrag auf Drucksache 8/380, wonach auch im Falle einer Befreiung von der Versicherungspflicht der Beitragsanteil des Arbeitgebers, der ohne Vorliegen der Befreiung zu tragen wäre, an die öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtung abzuführen wäre, ist abzulehnen. Der Kollege Cronenberg hat da eine etwas andere Auffassung. Wir haben das sehr gründlich geprüft, Kollege Cronenberg — aus diesem Grunde sage ich es hier in dieser Weise —: Die öffentlich-rechtlichen Versicherungs- und Versorgungswerke unterstehen nicht der Kompetenz des Bundes, sondern derjenigen der Länder. Es ist deshalb schon problematisch, ob eine solche Regelung, wie sie der Änderungsantrag der Opposition verfolgt, hier vorgenommen werden kann. Darüber hinaus ist das Angestelltenversicherungsgesetz wohl nicht der richtige Ort, um eine solche Regelung zu realisieren. Sozialpolitisch kommt schließlich hinzu, daß kaum ein Fall denkbar ist, der von der beabsichtigten Neuregelung betroffen sein könnte. Die öffentlich-rechtlichen Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen stehen den Freiberuflern wie die freiwillige Versicherung der Rentenversicherung seit 1972 zur Verfügung, so daß ein abhängig Beschäftigter nur ausnahmsweise Mitglied bei ihnen sein kann. Deshalb dürfte es einen Seltenheitswert haben, daß ein Arbeitsloser, der noch dazu Leistungsempfänger der Bundesanstalt ist, gleichzeitig Mitglied eines Versorgungswerkes sein kann. Für die Regelung besteht absolut kein Bedürfnis.
    Zum Problem der sogenannten Nettoanpassung erklärt die SPD-Fraktion zum wiederholten Male, daß sie nicht daran denkt, eine Weichenstellung für ein Abgehen von der bruttolohnbezogenen Rente vorzunehmen. Vielmehr faßt sie nur eine vorübergehende Maßnahme für zwei Jahre für den Eventualfall vorsorglich ins Auge. Hier handelt es sich keineswegs um eine bereits beschlossene Sache. Ich sage das immer wieder und mache darauf aufmerksam.
    Was die Frage der Rücklage angeht, läßt sich feststellen, Kollege Schedl, daß wir in der Praxis der Rücklagenpolitik, als es notwendig wurde, die Liquidität der Rücklage unter Beweis zu stellen, unsere Erfahrungen gemacht haben. Rücklage bedeutet, daß sie im Falle von finanziellen Schwierigkeiten eingesetzt werden muß; denn dafür legen wir sie ja an. Wir haben unsere Erfahrungen gemacht, wie schwierig das auf diesem Felde war. Wir schmelzen das im Rahmen unserer Rentenpolitik auf eine Monatsgröße ab, gehen aber davon aus, daß wir selbstverständlich auch mit diesen Überlegungen vor allen Dingen für die bruttolohnbezogene Anpassung der Renten streiten, gehen aber auch von einem funktionierenden Generationenvertrag aus, der uns so viel Einnahmen aus der beitragzahlenden Generation, den Aktiven, wie wir so schön sagen, für die Rentner gewährleistet. Wir haben bei der langfristigen Vorausberechnung der 15 Jahre dennoch eine Deckungsgröße, die bei 1,9 Monaten liegt. Das ist eine gute Ausgangslage.
    Ich darf mich noch ganz kurz mit der Rehabilitation beschäftigen, die auch der Kollege Schedl hier angeführt hat. Die Zuordnung der beruflichen Rehabilitation zur Arbeitsverwaltung ist einer der meistumstrittenen Punkte des Programms zur Verbesserung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung. Wir wissen das. Das ist eigentlich höchst verwunderlich, wenn man sich näher mit der Materie beschäftigt; denn der hierzu von interessierter Seite entfachte Streit steht in keinem rechten Verhältnis zu den finanziellen Dimensionen, um die es bei der Aufgabenverlagerung von der Rentenversicherung zur Arbeitsverwaltung geht. Die Ursachen für den Widerstreit der Meinungen liegen also tiefer, jenseits der Finanzierungsfragen, um die es hier eigentlich geht. Sie liegen in dem ganz natürlichen Widerstand eines Verwaltungszweigs, zugunsten eines anderen Verwaltungszweigs auf Zuständigkeiten und Einfluß zu verzichten. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die ganz einfache Erklärung.
    Für mich — das möchte ich hier ausdrücklich klarstellen und betonen — ist die Verbesserung für den Behinderten der allein entscheidende Gesichtspunkt der beabsichtigten Zuständigkeitsänderung. Darum stimmen wir zu. Sie sollten uns glauben, daß wir als Sozialdemokraten einer Rechtsverschlechterung oder auch nur einer Situationsverschlechterung der Behinderten nicht zustimmen würden. Ich gehe hinsichtlich der Neuregelung davon aus, daß wir die mit dem Rehabilitationsangleichungsgesetz eingeleitete Entwicklung konsequent fortführen, nämlich das gegliederte System der deutschen Rehabilitation



    Urbaniak
    dem Behinderten zugänglicher zu machen, ihn in dem Gestrüpp der Behörden und Zuständigkeiten nicht allein zu lassen. Deshalb, meine Damen und Herren, müßte jeder, der es mit diesen Zielvorstellungen ernst meint, der es vor allen Dingen mit der Rehabilitation, mit dem Rehabilitationsangleichungsgesetz ernst meint, der Neuregelung zustimmen. Das sind unsere Absichten. Die von Ihnen hier vorgelegten und begründeten Anträge zu diesem Komplex können unsere Zustimmung nicht erfahren.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Hölscher.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Friedrich Hölscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde mich bemühen, die angemeldete Zeit nicht auszuschöpfen. Ich habe mich nur noch einmal gemeldet, weil es darum geht, einige meines Erachtens offengebliebenen Fragen anzusprechen bzw. einige Dinge noch einmal zu unterstreichen, die mir besonders am Herzen liegen.
    Herr Kollege Schedl ist zur Zeit nicht im Raum. Ich wäre sehr gern ausführlich auf seinen — das muß man sagen — sachlichen Beitrag eingegangen. Ich möchte zwei Punkte herausgreifen:
    Er forderte im Prinzip mit Recht die Überprüfung der Höhe der Mindestrücklagen. Auch wir würden uns glücklich schätzen, wenn die Finanzsituation es erlaubte, über eine Monatsrücklage hinaus, über die gesetzliche Festschreibung hinaus, eine weitere Monatsrücklage niederzulegen. Wir hoffen alle, daß es praktisch auch bei zwei Monatsrücklagen bleibt. Aber ich möchte den Kollegen Schedl doch auf einen Widerspruch in den Anträgen seiner eigenen Fraktion aufmerksam machen. Die CDU/CSU-Opposition ist dagegen, daß die Teilaktualisierung, also die Herausnahme des Jahres 1974, erfolgt. Würden wir diesem Antrag zustimmen, würde das Ziel, das Herr Kollege Schedl vom Prinzip her als richtig erkannt hier noch einmal dargestellt hat, von vornherein nicht realisiert werden können. Vielleicht kann die Opposition diesen Widerspruch, der sich ergibt, bis morgen noch auflösen.
    Lassen Sie mich auch ein Wort zur Frage des Übergangs der Rehabilitation von den Rentenversicherungsträgern auf die Bundesanstalt für Arbeit sagen. Ich muß freimütig gestehen: Die Anhörung hat für mich hier jedenfalls keine neuen Erkenntnisse gebracht. Ich hatte eher den Eindruck, daß in dieser Frage die Kompetenzstreitigkeiten der Selbstverwaltung sehr stark in den Vordergrund gespielt wurden. Neue Erkenntnisse jedenfalls gab es nicht. Deshalb sehen wir auch keine Veranlassung, von unserer im Regierungsentwurf niedergelegten Absicht abzugehen.
    Dies als zwei •Feststellungen zu dem Beitrag des Kollegen Schedl.
    Aber, meine Damen und Herren, ich möchte noch einiges zu Kernpunkten der heutigen Debatte sagen. Ich finde es sehr bedauerlich, daß der Kollege Blüm und auch der Kollege Franke hier wieder einmal das unverantwortliche Wort von der Rentenkürzung gebraucht haben.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Wir alle wissen, daß der Gesetzgeber keine Rentenkürzung verursacht, und es hilft auch den Menschen draußen überhaupt nicht, wenn darauf hingewiesen wird, daß möglicherweise in der Relation Rentenkürzungen eintreten könnten; ob das der Fall ist, weiß ja niemand. Es mag intellektuell verbrämt noch eine Rechtfertigung sein, wenn man sich so verteidigt, aber ich würde das nicht mehr als intellektuelle Klimmzüge bezeichnen; ich halte dies schlicht für eine unverantwortliche Demagogie.

    (Zustimmung bei der FDP und der SPD)

    Denn die Rentner draußen rechnen mit absoluten Zahlen. Ein Rentner, der in diesem Jahr nach Verabschiedung dieses Gesetzes bei einer Rente von 800 DM im Schnitt 80 DM mehr bekommt, wird eben, wenn hier behauptet wird, wir beabsichtigten Rentenkürzungen, glauben, er werde nicht nur bei den 880 DM hängenbleiben, sondern 1979 sogar noch weniger bekommen. Ich muß hier also nur noch einmal die lapidare Wahrheit festhalten, daß der ganze Streit darum geht, ob eine solche Rente 1979 um 100 DM, um 80 DM, um 60 DM oder um 50 DM erhöht wird, daß es sich aber keinesfalls um Rentenkürzungen handelt.

    (Zustimmung bei der FDP und der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Spiegelfechterei!)

    Lassen Sie mich auch ein Wort zu der uns von der Opposition unterstellten Form der Nettoanpassung sagen. Weder der Kollege Franke noch der Kollege Blüm sind noch da, nachdem sie wohl ihre Anwesenheitspflicht damit erfüllt glaubten, daß sie ihre Showbeiträge abgeliefert haben. Aber ich muß das sagen — auch fürs Protokoll — und die Kollegen bitten, uns doch nachzuweisen, wo wir jemals schriftlich eine Nettoanpassung in dieser rechnerischen Form vorgelegt haben, wie sie uns hier den ganzen Tag laufend unterstellt wird.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Wir sind uns doch der Problematik der Kleinrenten bewußt. Wir wissen doch wie Sie, daß ein statistischer Schnitt der Abgaben — wie von Ihnen herausgegriffen — bei 30 % unter zu für meine Begriffe sozial nicht vertretbaren Härten führt. Dann lassen Sie uns doch beim nächsten Rentenanpassungsgesetz bitte einmal gemeinsam überlegen, in welcher Form eine solche reduzierte Anpassung realisiert wird; jedenfalls wehre ich mich dagegen, daß Sie uns Konzepte unterstellen, die von uns noch gar nicht niedergelegt worden sind und, wie ich hoffe, auch nicht vorgelegt werden.
    Lassen Sie mich auch zu Ihrem eigenen Konzept der Wahrheit zuliebe noch einmal folgendes feststellen. Es klingt draußen sehr gut, wenn es heißt: Die Opposition ist für die Beibehaltung der bruttolohnbezogenen Anpassung. Sie wollen doch in den Versammlungen draußen den Rentnern weismachen, daß, wenn Sie an der Regierung wären, die Bruttoanpassungen Jahr für Jahr weiter praktiziert würden. Aber es stimmt doch nicht! Durch die Einfüh-



    Hölscher
    rung des von Ihnen gewollten Krankenversicherungsbeitrags der Rentner führen Sie doch gleichzeitig eine Kürzung bei der Rentenerhöhung ein.

    (Egert [SPD] : Das ist wahr! 4 %!)

    Wenn Sie 1979 brutto um 10 % anpassen wollen, aber gleichzeitig einen Krankenversicherungsbeitrag von 4 % erheben, sind dies doch, wenn ich rechnen kann, nur 6 %. Also hören Sie doch bitte damit auf, von einer bruttolohnbezogenen Anpassung zu sprechen,

    (Sehr wahr! bei der SPD)

    die sich jedenfalls bei der Geldüberweisung an den Rentner nicht brutto niederschlägt, sondern eben netto, weil Sie ja vorher von ihm den Beitrag haben wollen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Dies ist im wesentlichen das, was ich dazu abschließend noch einmal feststellen wollte.
    Nun vielleicht noch eine Zwischenbemerkung: Ich bitte den Kollegen Blüm auch herzlich darum, die Statistik, was die, wenn man es statistisch nimmt, zweifellos niedrigen Renten angeht, doch der Wahrheit zuliebe wenigstens dahin gehend zu ergänzen, daß Rente nicht gleich Gesamteinkommen ist. Man kann hier nicht so mit Millionen Menschen jonglieren und sie in die Gruppe der Armut hineinbringen, wenn man genau weiß — ich darf den Namen einmal nennen —, daß ein Vertreter dieser Gruppe der „Armut" auch Herr Klasen wäre, der eine kleine Sozialversicherungsrente bezieht, aber dessen alleiniges Einkommen diese Rente doch nicht ist. Man sollte nicht Schindluder mit der Statistik betreiben.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Meine Damen und Herren, ich möchte über diesen Gesetzentwurf, über dieses Rentenpaket hinausgehend noch etwas sagen, und zwar mit dem Blick über das Jahr 1980 hinaus. Ich denke, wir sollten uns nicht damit begnügen, etwa in den nächsten vier Jahren oder auch im nächsten Jahr mit dem 21. Rentenanpassungsgesetz mit dem Nachdenken über unser Rentensystem selbst Schluß zu machen. Dieses Rentensystem — das muß ich für meine Person kritisch feststellen — ist ein Umlagesystem, bei welchem die Aktiven unmittelbar die jetzt fälligen Renten zahlen. Ich weiß nicht, ob wir dieses Rentensystem, eben weil es so konjunkturabhängig ist, in dieser Form auf Dauer noch finanzieren können. Vergegenwärtigen wir uns einmal ein Zahl: Die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber zahlen heute einen Beitrag von insgesamt 18% für die Finanzierung von Renten, deren Bezieher zur Zeit ihrer Aktivität als Arbeitnehmer — den Arbeitgeberanteil eingerechnet — nur 5 bis 10 % gezahlt haben. Dies zeigt deutlich die Entwicklung eines solchen Systems, wenn Wachstumsraten ausbleiben, zeigt deutlich die Gefahren für ein solches System, wenn die demographische Entwicklung ins Ungleichgewicht gerät.
    Wir sollten daher die Zeit bis 1980 nutzen, um diese möglicherweise nicht mehr zeitgemäßen Strukturen zu untersuchen und zu langfristigen Lösungen zu kommen. Bis 1980 haben wir Zeit, weil das Konzept, das wir morgen verabschieden, zunächst, wie ich hoffe, Ruhe schafft. Die Diskussion über langfristige Lösungen muß aber sehr unvoreingenommen geführt werden. Sie darf vielleicht nicht so sehr parteipolitisch fixiert geführt werden, wie das bei Rentendebatten in der Vergangenheit der Fall war. Rentendiskussionen eignen sich weder dazu, im politischen Courths-Mahler-Stil geführt zu werden, noch eignen sie sich dazu, im Hitchcock-Stil — wie heute leider von seiten der Opposition geschehen — geführt zu werden. Dies verunsichert die Rentner nur und bringt uns in der Sache keinen Schritt weiter. Ich denke, wir sollten die nächsten vier Jahre sowohl in den Fraktionen als auch in den Parteien nutzen, um das System der sozialen Alterssicherung auf eine dauerhafte und sichere Grundlage zu stellen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)