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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/26 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 26. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Mai 1977 Inhalt: Eintritt der Abg. Frau Dr. Riede (Oeffingen) und des Abg. Thüsing in den Deutschen Bundestag 1817 A Abwicklung der Tagesordnung . . . . 1817 B Absetzung der Punkte 6, 7 und 8 von der Tagesordnung 1817 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 1817 C Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 1817 D Begrüßung des Präsidenten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften . . . . 1819 A Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zu den Londoner Gipfeltreffen Schmidt, Bundeskanzler . . . . . . . 1819 A Strauß CDU/CSU . . . . . . . . . 1825 A Wehner SPD 1832 C Dr. Graf Lambsdorff FDP . . . . . . 1838 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Zwanzigsten Rentenanpassung und zur Verbesserung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (Zwanzigstes Rentenanpassungsgesetz) — Drucksache 8/165 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/351 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/337 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Dämpfung der Ausgabenentwicklung und zur Strukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz) — Drucksachen 8/166, 8/173 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/352 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/338 — in Verbindung mit Zweite und Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Neuntes Anpassungsgesetz KOV) — Drucksache 8/167 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/353 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/339 — Franke CDU/CSU 1842 C, 1864 D Egert SPD 1853 C Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . . 1862 A Schmidt (Kempten) FDP . . . . . . . 1865 B, 1912C, 1919 D Dr. Blüm CDU/CSU 1873 A Glombig SPD 1876 A Cronenberg FDP 1880 C, 1905 A Schedl CDU/CSU 1884 D Urbaniak SPD 1887 D Hölscher FDP 1890 A, 1896 C Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 1891 D Kratz SPD - 1894 C Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 1899 B Kuhlwein SPD 1902 B Höpfinger CDU/CSU 1907 B Jaunich SPD 1909 D Burger CDU/CSU 1914 D Gansel SPD 1917 C Nächste Sitzung 1920 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 1921* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Mai 1977 1817 26. Sitzung Bonn, den 12. Mai 1977 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 13. 5. Dr. van Aerssen * 13. 5. Dr. Aigner * 13. 5. Alber * 13. 5. Bahr 12. 5. Dr. Bangemann * 13. 5. Dr. Bayerl * 13. 5. Frau Benedix 12. 5. Blumenfeld * 13. 5. Dr. Dregger 13. 5. Fellermaier * 13. 5. Flämig * 13. 5. Dr. Früh* 13. 5. Dr. Fuchs * 13. 5. Haase (Fürth) * 13. 5. Haberl 13. 5. Hoffmann (Saarbrücken) * 13. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 13. 5. Katzer 13. 5. Dr. Klepsch * 13. 5. Dr. h. c. Kiesinger 13. 5. Klinker ' 13. 5. Kunz (Berlin) * 13. 5. *) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Prof. Dr. Laermann 12. 5. Dr. Graf Lambsdorff 13.5. Lange * 13.5. Dr. Lenz (Bergstraße) 13.5. Lücker * 13. 5. Müller (Mülheim) * 13.5. Müller (Wadern) * 13. 5. Dr. Müller-Hermann * 13. 5. Pieroth 13. 5. Prof. Dr. Pinger 13. 5. Schmidt (München) * 13. 5. Schreiber * 13. 5. Schwabe * 13. 5. Dr. Schwörer * 13.5. Seefeld * 13. 5. Sieglerschmidt a 13. 5. Spitzmüller 12. 5. Dr. Starke (Franken) * 13. 5. Dr. Staudt 27. 5. Frau Steinhauer 27. 5. Frau Tübler 27. 5. Dr. Wallmann 12.5. Frau Dr. Walz * 13.5. Wawrzik * 13. 5. Frau Will-Feld 27. 5. Dr. Wörner 12. 5. von .Wrangel 13. 5. Würtz * 13. 5. Zeyer * 13. 5. Zywietz * 13. 5.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Urbanik.


Rede von Hans-Eberhard Urbaniak
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Das war auch bitter notwendig, Kollege Blüm, denn es war sehr mäßig

(Zuruf von der CDU/CSU: Schulmeister!)




Urbaniak
und kein guter Start für Sie in Hannover. Ich stelle das einmal für mich hier fest.
Kollege Schedl, ich darf Ihnen hier sagen, daß sich Ihre Rede, was die sachlichen Passagen angeht, wohltuend von denen des Kollegen Franke unterscheidet. Ich glaube, Sie haben auch im Ausschuß zu einem sachlichen Klima beigetragen. Das kann ja auch einmal bei einem CSU-Abgeordneten passieren.

(Heiterkeit — Schedl [CDU/CSU]: Wir sind alle so!)

Bei einigen Punkten, das möchte ich Ihnen aber sagen, muß man der Opposition vorhalten, daß sie, wenn man sich die Anträge näher ansieht, eigentlich nicht weiß, was sie will, oder das Verpakkungsmaterial von Norbert Blüm einfach nicht ausreicht; es ist ja heute schiefgegangen.

(Lachen bei der CDU/CSU)

Der Krankenversicherungsbeitrag der Rentner — Ihre 2,6- und 4%-Aktion — bringt auf Dauer gesehen eine erhebliche Einschränkung der Nettoverfügbarkeit der Rentner, die Sie höchstwahrscheinlich überhaupt nicht bedacht haben. Zweitens, Kollege Schedl: Die Arbeit der Bundesregierung, die Sie mit Propaganda abgetan haben, hat doch ein Konzept zur Konsolidierung erarbeitet, das — genauso wie die gründliche und schnelle Arbeit des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — nicht nur die Anerkennung herausfordert, sondern Respekt von uns allen. Hier hat Ehrenberg mit seinen Mannen wirklich schnell etwas sehr Gutes zustande gebracht. Das sollte man trotz unterschiedlicher parteipolitischer Positionen nicht gering einschätzen, meine Damen und Herren.
Ein Weiteres, Herr Kollege Schedl. Die absoluten Arbeitslosenzahlen sind draußen im Lande Gott sei Dank rückläufig und sie werden weiter rückläufig bleiben. Darüber sind wir alle sehr froh. Die Aktivitäten der Bundesregierung sind ja auch darauf ausgerichtet, die Zahl der Arbeitslosen so schnell wie möglich zu senken.
Die Koalitionsfraktionen haben in allen Fragen zur Konsolidierung der Rentenfinanzen wichtige Punkte der Regierungsvorlage unverändert gelassen. Wir haben uns in der Ausschußarbeit mit Schwergewicht darum bemüht, vor allen Dingen dem Gedanken der Beitragsgerechtigkeit verstärkt Geltung zu verschaffen. In diesem Punkt haben wir den Regierungsentwurf um neue Akzente bereichert. Die SPD-Fraktion sieht in diesen Änderungen echte sozialpolitische Verbesserungen. Wir haben dazu beigetragen, daß die Renten durch dieses Gesetz nicht nur sicherer, sondern auch sozial gerechter gestaltet werden. Das ist sehr wichtig.
Ich habe mich mit ihren Anträgen auf den Drucksachen 8/374, 8/375 und 8/379 auseinanderzusetzen, die Änderungen auf diesem Felde herbeiführen sollen. Wir haben die ungerechtfertigte Doppelversorgung für Beamte bei den Leistungen der medizinischen Rehabilitation und bei der Anerkennung von Ersatz- und Ausfallzeiten abgebaut. Wir haben die sozialpolitisch nicht vertretbare Versicherungsberechtigung der Beamtenpensionäre eingeschränkt. Wir haben die durch nichts gerechtfertigte bessere Bewertung der Freiwilligenbeiträge gegenüber den Pflichtbeiträgen durch Streichung der zweijährigen Nachentrichtungsfrist beseitigt. Wir betrachten es auch als eine Verbesserung, daß die Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung künftig nur noch höchstens mit dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten bewertet werden. Nach Auffassung der SPD-Fraktion ist die bis heute gültige Bewertung in höchstem Maße ungerecht und auch verfassungsrechtlich bedenklich, denn sie führt im Ergebnis dazu, daß Lehrlinge Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichten müssen und dennoch während der Zeit ihrer Berufsausbildung geringere Rentenansprüche erwerben, als beispielsweise Akademiker, die während ihrer Ausbildung keinen Pfennig Beitrag an die Rentenversicherung entrichten. Die SPD-Fraktion anerkennt in dieser Frage ausdrücklich, daß die Unionsfraktion dieser Veränderung — das will ich zugeben — bezüglich der Bewertung von Ausbildungszeiten im Ausschuß zugestimmt hat. Im übrigen ist uns bewußt, daß die Schaffung von mehr Beitragsgerechtigkeit und der Entzug von Privilegien bei den Betroffenen als Benachteiligung empfunden werden kann. Dennoch vertrauen wir letztlich darauf, daß man einsieht, daß diese Maßnahmen im Rahmen der Konsolidierung notwendig sind.
Zum Themenkomplex Beitragsgerechtigkeit gehört auch die Möglichkeit der freiwilligen Aufstokkung von Pflichtbeiträgen. Wie Sie wissen — die Herren Kollegen Franke und Blüm haben es ja einige Male erwähnt —, haben wir das, was die Bundesregierung beabsichtigte, dann nach einer, wie ich meine, gründlichen Beratung gestrichen. Das bedeutet aber für die SPD-Fraktion keinen Verzicht auf die Aufstockung. Die Entscheidung soll lediglich bis zum 21. Anpassungsgesetz vertagt werden. Bis dahin muß nochmals geprüft werden, ob langfristig mit der Aufstockung Gefahren für die finanziellen Grundlagen der Rentenversicherung verbunden sind. Damit schauen wir schon auf die Beratungszeit in der nächsten Legislaturperiode, wo es dann um die Fragen geht, die sich aus dem Verfassungsurteil bezüglich der gleich hohen Versorgung von Witwen und Witwern in der Rentenversicherung ergeben. Wir haben hier also bereits ein Element berücksichtigt, das uns eine sehr sachliche und gründliche Prüfung sowohl der Einnahmen wie der Ausgaben im Bereich der Aufstockung bringt.
Für die SPD-Fraktion besteht damit ein sachlicher und politischer Zusammenhang zwischen der Aufstockung und der freiwilligen Versicherung. Wir sind der Auffassung, daß gerechterweise den Pflichtversicherten die Aufstockung nicht verweigert werden kann, solange die freiwillig Versicherten völlig nach Belieben über die Höhe ihrer Beiträge entscheiden können und selbst dann Ansprüche auf dynamische Renten und beitragsunabhängige Leistungen erwerben können, wenn sie weder kontinuierliche noch einkommensgerechte Beiträge abführen. Auf der anderen Seite, meine Damen und Herren, sind genau dieselben längerfristigen Gefahren für die finanziellen Grundlagen der Rentenversicherung, die möglicherweise gegen die Aufstockung



Urbaniak
sprechen, auch mit der freiwilligen Versicherung verbunden. Die SPD-Fraktion könnte sich jedenfalls nicht damit abfinden, daß die Aufstockung mit dem Hinweis auf Finanzierungsprobleme unterbleibt, ohne daß diese Bedenken gleichzeitig auch Konsequenzen für die freiwillige Versicherung haben.

(Zuruf von der SPD: Sehr wichtig!)

Deswegen hält die SPD-Fraktion an ihrer Absicht fest, künftig die Leistungen aus freiwilligen Beiträgen, insbesondere die Rentendynamik, an strengere Voraussetzungen hinsichtlich der Kontinuität und der Einkommensgerechtigkeit zu binden. Diese Absicht hat sich auch in dem vorliegenden Entschließungsantrag des Ausschusses niedergeschlagen. Ich halte sehr viel von diesem Entschließungsantrag, und zwar im Gegensatz zu dem, was Sie, Herr Kollege Franke, gesagt haben: das wäre ja nur ein Papier. Wer Entschließungen des Ausschusses und dieses Hauses so behandelt, weiß nicht, wovon er redet.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ein weiterer Antrag der CDU/CSU-Fraktion beschäftigt sich wohl mit § 113 AVG. Es ist der Antrag auf Drucksache 8/390. Er umfaßt' nur wenige Zeilen, aber eine sehr umfassende, auf vier DIN-A4-
Seiten dargelegte Begründung. Wir haben den Verdacht, daß hier einfach von einer Verbandsstellungnahme abgeschrieben worden ist. Wir müssen erkennen, daß Sie bei Ihren Anträgen keine große Sorgfalt auf die logische Folge einer gesetzlichen Konsequenz verwendet haben. Das ist für die Opposition eine schlimme Sache. Ich stelle das hier nur fest.
Der Änderungsantrag auf Drucksache 8/380, wonach auch im Falle einer Befreiung von der Versicherungspflicht der Beitragsanteil des Arbeitgebers, der ohne Vorliegen der Befreiung zu tragen wäre, an die öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtung abzuführen wäre, ist abzulehnen. Der Kollege Cronenberg hat da eine etwas andere Auffassung. Wir haben das sehr gründlich geprüft, Kollege Cronenberg — aus diesem Grunde sage ich es hier in dieser Weise —: Die öffentlich-rechtlichen Versicherungs- und Versorgungswerke unterstehen nicht der Kompetenz des Bundes, sondern derjenigen der Länder. Es ist deshalb schon problematisch, ob eine solche Regelung, wie sie der Änderungsantrag der Opposition verfolgt, hier vorgenommen werden kann. Darüber hinaus ist das Angestelltenversicherungsgesetz wohl nicht der richtige Ort, um eine solche Regelung zu realisieren. Sozialpolitisch kommt schließlich hinzu, daß kaum ein Fall denkbar ist, der von der beabsichtigten Neuregelung betroffen sein könnte. Die öffentlich-rechtlichen Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen stehen den Freiberuflern wie die freiwillige Versicherung der Rentenversicherung seit 1972 zur Verfügung, so daß ein abhängig Beschäftigter nur ausnahmsweise Mitglied bei ihnen sein kann. Deshalb dürfte es einen Seltenheitswert haben, daß ein Arbeitsloser, der noch dazu Leistungsempfänger der Bundesanstalt ist, gleichzeitig Mitglied eines Versorgungswerkes sein kann. Für die Regelung besteht absolut kein Bedürfnis.
Zum Problem der sogenannten Nettoanpassung erklärt die SPD-Fraktion zum wiederholten Male, daß sie nicht daran denkt, eine Weichenstellung für ein Abgehen von der bruttolohnbezogenen Rente vorzunehmen. Vielmehr faßt sie nur eine vorübergehende Maßnahme für zwei Jahre für den Eventualfall vorsorglich ins Auge. Hier handelt es sich keineswegs um eine bereits beschlossene Sache. Ich sage das immer wieder und mache darauf aufmerksam.
Was die Frage der Rücklage angeht, läßt sich feststellen, Kollege Schedl, daß wir in der Praxis der Rücklagenpolitik, als es notwendig wurde, die Liquidität der Rücklage unter Beweis zu stellen, unsere Erfahrungen gemacht haben. Rücklage bedeutet, daß sie im Falle von finanziellen Schwierigkeiten eingesetzt werden muß; denn dafür legen wir sie ja an. Wir haben unsere Erfahrungen gemacht, wie schwierig das auf diesem Felde war. Wir schmelzen das im Rahmen unserer Rentenpolitik auf eine Monatsgröße ab, gehen aber davon aus, daß wir selbstverständlich auch mit diesen Überlegungen vor allen Dingen für die bruttolohnbezogene Anpassung der Renten streiten, gehen aber auch von einem funktionierenden Generationenvertrag aus, der uns so viel Einnahmen aus der beitragzahlenden Generation, den Aktiven, wie wir so schön sagen, für die Rentner gewährleistet. Wir haben bei der langfristigen Vorausberechnung der 15 Jahre dennoch eine Deckungsgröße, die bei 1,9 Monaten liegt. Das ist eine gute Ausgangslage.
Ich darf mich noch ganz kurz mit der Rehabilitation beschäftigen, die auch der Kollege Schedl hier angeführt hat. Die Zuordnung der beruflichen Rehabilitation zur Arbeitsverwaltung ist einer der meistumstrittenen Punkte des Programms zur Verbesserung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung. Wir wissen das. Das ist eigentlich höchst verwunderlich, wenn man sich näher mit der Materie beschäftigt; denn der hierzu von interessierter Seite entfachte Streit steht in keinem rechten Verhältnis zu den finanziellen Dimensionen, um die es bei der Aufgabenverlagerung von der Rentenversicherung zur Arbeitsverwaltung geht. Die Ursachen für den Widerstreit der Meinungen liegen also tiefer, jenseits der Finanzierungsfragen, um die es hier eigentlich geht. Sie liegen in dem ganz natürlichen Widerstand eines Verwaltungszweigs, zugunsten eines anderen Verwaltungszweigs auf Zuständigkeiten und Einfluß zu verzichten. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die ganz einfache Erklärung.
Für mich — das möchte ich hier ausdrücklich klarstellen und betonen — ist die Verbesserung für den Behinderten der allein entscheidende Gesichtspunkt der beabsichtigten Zuständigkeitsänderung. Darum stimmen wir zu. Sie sollten uns glauben, daß wir als Sozialdemokraten einer Rechtsverschlechterung oder auch nur einer Situationsverschlechterung der Behinderten nicht zustimmen würden. Ich gehe hinsichtlich der Neuregelung davon aus, daß wir die mit dem Rehabilitationsangleichungsgesetz eingeleitete Entwicklung konsequent fortführen, nämlich das gegliederte System der deutschen Rehabilitation



Urbaniak
dem Behinderten zugänglicher zu machen, ihn in dem Gestrüpp der Behörden und Zuständigkeiten nicht allein zu lassen. Deshalb, meine Damen und Herren, müßte jeder, der es mit diesen Zielvorstellungen ernst meint, der es vor allen Dingen mit der Rehabilitation, mit dem Rehabilitationsangleichungsgesetz ernst meint, der Neuregelung zustimmen. Das sind unsere Absichten. Die von Ihnen hier vorgelegten und begründeten Anträge zu diesem Komplex können unsere Zustimmung nicht erfahren.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Hölscher.